Vorlage SCRA - BMK
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Fachreferent:
Projektleitung:
Geprü.:
Gezei.:
Bearb.:
Plangröße
Datum
UVP-EINREICHPROJEKT
WL
WL
WL
1079
Planersteller:
Index Datum NameBeschreibung der Änderung
Zustimmung
OBJEKTNR.: STRECKENNR.: 33001, 30201, 10104
Strecken
Plannummer:
EINLAGEZAHL
AUSFERTIGUNG
Maßstab
Km / Stat.
ABSCHNITT
4-gleisiger Ausbau
Schaftenau - Knoten Radfeld
33001 Abzw Kufstein 2 - Abzw Fritzens-Wattens 2
30201 Staatgrenze n. Kufstein - Wörgl Hbf
10104 Wörgl Hbf - Innsbruck Hbf
KNOTEN SCHAFTENAU/SCHAFTENAU - RADFELD/KNOTEN RADFELD
Str. 33001: km 6+520 - km 26+298
Str. 30201: km 4+205 - km 9+708
Str. 10104: km 22+751 - km 26+508
GZ
PLANUNGSGEMEINSCHAFT
WERNER CONSULT - BEITL
Leithastraße 10, A-1200 Wien [email protected]
Tel +43-1-31360-0
Planung:
Vertiefende Informationen
zu gutachterlichen Stellungnahmen zur
Vollständigkeit der Einreichunterlagen
V 01 02
Vertiefende Information / Ökologie
AUGUST 2020
AUGUST 2020
AUGUST 2020
KOFLER Umweltmanagement
Traföß 20, 8132 Pernegg an der Mur
E-Mail: [email protected]
Tel: 03867/8230 Fax: DW 30
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INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG ......................................................................................................................................... 2
2 ÖKOLOGIE (TERRESTRIK); WALD- UND WILDÖKOLOGIE ............................................................ 3
2.1 Tiere und deren Lebensräume (inkl. Wildökologie) ........................................................................ 3
2.1.1 offene Punkte gemäß Artenschutzrechtlicher Vorprüfung ...................................................... 3
2.1.2 Ausführungen zu Kontrolle von Fledermausquartieren ........................................................47
2.1.3 Ist-Zustand Fledermäuse / Darstellung der „Teilräume“ .......................................................47
2.1.4 Ist-Zustand Vögel / Darstellung der „Teilbereiche“ ...............................................................69
3 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS ..............................................................................79
3.1 Abbildungen ..................................................................................................................................79
3.2 Tabellen ........................................................................................................................................80
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1 EINLEITUNG
Der vorliegende Bericht behandelt vertiefende Informationen, die ausführlicher behandelt werden
müssen und daher nicht in der Einlage V 01 01 berücksichtigt werden konnten. Der vorliegende
Bericht behandelt diese Informationen zum Themenbereich Ökologie (Terrestrik).
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2 ÖKOLOGIE (TERRESTRIK); WALD- UND WILDÖKOLOGIE
2.1 Tiere und deren Lebensräume (inkl. Wildökologie)
2.1.1 OFFENE PUNKTE GEMÄß ARTENSCHUTZRECHTLICHER VORPRÜFUNG
Im nachfolgenden Kapitel werden die in der Tiroler Naturschutzverordnung angeführten,
geschützten Tierarten hinsichtlich ihres (möglichen) Vorkommens im Untersuchungsgebiet bzw.
hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch das Projekt beschrieben. Insbesondere für die Tiergruppen
Vögel, Fledermäuse, bestimmte Säugetierarten, Reptilien, Amphibien, Tagfalter, Heuschrecken und
Libellen liegen umfangreiche und konkrete Daten für das Untersuchungsgebiet aufgrund der
durchgeführten Erfassungen im Jahr 2018 vor. Darüber hinaus liegen aus dem Untersuchungsgebiet
auch Nachweise von geschützten Arten weiterer Tiergruppen vor.
Hinsichtlich der Vorkommen wurde zusätzlich zu den Nachweisen die verfügbare Literatur bzw.
weitere Informationen berücksichtigt und anhand der räumlichen und vertikalen Verbreitung sowie
der Lebensraumansprüche und im Untersuchungsgebiet vorliegenden Habitatausstattung die
Vorkommenswahrscheinlichkeit eingestuft.
Für jene Arten, welche im Untersuchungsgebiet nachgewiesen sind bzw. potenziell vorkommen (alle
Einstufungen ausgenommen „unwahrscheinlich“, „ausgeschlossen“), erfolgt eine Überprüfung
(Vorprüfung) der Auswirkungen durch das Projekt im Hinblick auf die im Vorhaben relevanten
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Tötung, Beschädigung oder Vernichtung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten und soweit für die jeweilige Tiergruppe/Art bedeutend Störung. Bei
Vögeln werden die Verbotstatbestände Tötung, Zerstörung von Nestern und Eiern und Störung als
relevante Verbotstatbestände betrachtet.
Für die unionsrechtlich geschützten Arten werden die am EU-server veröffentlichten aktuellen
Angaben zu Erhaltungszustand (EHZ) und Trend für die alpine biografische Region dargestellt
(https://nature-art17.eionet.europa.eu/article17/). Angaben zu den Bestandgrößen wurden bislang
nicht veröffentlicht.
Für Vögel liegen auf dem EU-server noch keine veröffentlichten Daten vor. Daher wurden die
Angaben zu Brutbestand (Häufigkeitsklassen) und Bestandsentwicklung (Trend) nach der Roten
Liste Österreichs (DVORAK ET AL. 2017) zur Darstellung herangezogen.
Zur Darstellung der Konfliktbereiche in Bezug auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände:
Die einzelnen Konflikte betreffend der jeweiligen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände wurden
für die jeweiligen Tiergruppen bzw. Arten mit einem Konfliktcode versehen, welcher sich mit den
Konfliktcodes in der Einlage F 02 01 deckt. Die einzelnen im Hinblick auf artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände auftretenden Konfliktbereiche sind in Form dieser vergebenen Konfliktcodes –
soweit auf dieser Planungsebene machbar – möglichst konkret bereits in den Auswirkungsplänen
F 02 06 und F 02 07 der Einreichunterlagen dargestellt.
2.1.1.1 Vögel
In Tirol ist ein Großteil der wildlebenden Vogelarten geschützt. Die im Untersuchungsgebiet
vorkommenden Arten – insbesondere die naturschutzfachlich besonders relevanten Arten – sind im
Kapitel 4.3 der Einlage F_02_01 dargestellt. In der nachfolgeden Tabelle sind die einzelnen im
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Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten mit Angaben zu Brutbestand
(Häufigkeitsklassen) und Bestandsentwicklung (Trend) nach der Roten Liste Österreichs dargestellt.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die Einschränkung der
Schlägerungszeiträume und großteils vorgezogenen lebensraumverbessernden Maßnahmen –
werden in Bezug auf Vögel keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.
Art Species Status RLÖ RLT SPEC AI V BB BE
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis mB NT 1 4 -3
Graureiher Ardea cinerea nB NT 1n 5 4
Höckerschwan Cygnus olor nB 1re k.A. k.A.
Stockente Anas platyrhynchos nB LC 4 7 0
Reiherente Aythya fuligula mB LC 2n 3 4 4
Gänsesäger Mergus merganser nB VU 2 3 3
Sperber Accipiter nisus nB LC 5 6 0
Turmfalke Falco tinnunculus nB LC 4 3 6 0
Baumfalke Falco subbuteo wB LC 2 5 0
Teichhuhn Gallinula chloropus nB LC 2 5 0
Bläßhuhn Fulica atra nB LC 2 3 6 4
Flussregenpfeifer Charadrius dubius nB VU 1 3 0
Flussuferläufer Actitis hypoleucos mB EN 3 3 3 -5
Ringeltaube Columba palumbus wB LC 4 8 3
Türkentaube Streptopelia decaocto wB LC 3 8 5
Kuckuck Cuculus canorus mB LC 4 8 -3
Waldkauz Strix aluco wB LC 3 7 0
Eisvogel Alcedo atthis wB NT 1 3 x 4 0
Wendehals Jynx torquilla nB VU 3 3 5 -5
Grauspecht Picus canus wB NT 3 x ! 6 0
Grünspecht Picus viridis wB LC 4 7 2
Schwarzspecht Dryocopus martius wB LC x 7 2
Kleinspecht Dendrocopos minor wB LC 1 6 0
Feldlerche Alauda arvensis mB NT 3 3 9 -5
Rauchschwalbe Hirundo rustica nB LC 4 3 8 -3
Wasseramsel Cinclus cinclus wB LC ! 6 0
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus wB LC 4 7 2
Wacholderdrossel Turdus pilaris nB NT 7 -6
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris wB LC 3 8 -4
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus wB LC 1 ! 8 0
Gelbspötter Hippolais icterina wB LC 2 7 0
Dorngrasmücke Sylvia communis mB LC 1 8 -3
Fitis Phylloscopus trochilus wB NT 3 3 8 -5
Wintergoldhähnchen Regulus regulus nB LC 2 ! 10 -3
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus wB LC ! 9 -3
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Art Species Status RLÖ RLT SPEC AI V BB BE
Grauschnäpper Muscicapa striata wB LC 2 8 0
Schwanzmeise Aegithalos caudatus nB LC 4 8 0
Tannenmeise Parus ater nB LC ! 10 -3
Waldbaumläufer Certhia familiaris wB LC ! 8 -2
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla wB LC 2 7 -2
Pirol Oriolus oriolus wB LC 1r 6 1
Neuntöter Lanius collurio mB LC 4 2 x 8 -2
Elster Pica pica nB LC 3 7 -3
Star Sturnus vulgaris nB LC 3 9 0
Haussperling Passer domesticus nB LC 3 10 2
Feldsperling Passer montanus nB LC 3 9 4
Girlitz Serinus serinus wB VU 2 8 -8
Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra mB LC ! 8 0
Karmingimpel Carpodacus erythrinus mB EN 2n 3 3 -4
Gimpel Pyrrhula pyrrhula wB LC ! 9 0
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes mB LC 3 7 0
Tabelle 1: Liste der im Untersuchungsgebiet festgestellten, gemäß RVS 04.03.13 (Vogelschutz) wertbestimmenden Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Gefährdung, Verantwortlichkeit, Häufigkeit und Trend: mB = möglicher Brutvogel, wB = wahrscheinlicher Brutvogel, nB = nachgewiesener Brutvogel; RLÖ = Rote Liste Österreichs (DVORAK ET AL. 2017): CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); RLT = Rote Liste Tirols (LANDMANN ET LENTNER 2001): 0 = „ausgestorben oder verschollen“, 1 = „vom Aussterben bedroht“, 2 = „stark gefährdet“, 3 = „gefährdet“, 4 = „potenziell gefährdet“ 5 = „Gefährdungsgrad nicht genau bekannt“, SPEC = Species of European conservation concer (BIRDLIFE INTERNATIONAL 2017): 1 = weltweit bedroht, Naturschutzmaßnahmen notwendig; 2 = Arten, die konzentriert in Europa vorkommen und hier ungünstigen Bewahrungsstatus haben; 3 = ungünstiger Bewahrungsstatus in Europa; A I = Arten des Anhang I der VSRL; V = Verantwortlichkeit Österreichs (FRÜHAUF 2005): !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich; BB = Brutbestand (Häufigkeitsklassen) gemäß RLÖ: 1 = extrem geringer Bestand, 2= sehr geringer Bestand, 3 = geringer Bestand, 4 u.5 = mäßig häufig, 6 u. 7 = häufig, 8 u. 9 = sehr häufig, 10 = kommun; BE = Bestandsentwicklung (Trend) gemäß RLÖ: -10 bis -8 = sehr starker Rückgang, -7 bis -5 = starker Rückgang, -4 bis -2 = schwacher Rückgang, -1 bis 1 = gleichbleibend, 2 bis 4 = zunehmend, 5 bis 7 = stark zunehmend, 8 bis 10 = sehr stark zunehmend, k.A. keine Angaben in RLÖ
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung
Werden baubedingte Schlägerungen innerhalb der Brutzeit durchgeführt, so besteht generell für
Vögel die Gefahr von Brutverlusten (Jungvögel) und somit das Töten von Individuen (Konflikt
Vö_BAU_01). Als schadensbegrenzende Maßnahme erfolgt eine zeitliche Einschränkung der
Rodungstätigkeiten (Durchführung der Schlägerungsarbeiten im Zeitraum Anfang September bis
Ende Februar) außerhalb der Hauptbrutzeit. Dadurch kann das Töten von Individuen wirksam
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vermieden werden (s. Maßnahme ÖKO BAU 11). Unter Berücksichtigung dieser
schadensbegrenzenden Maßnahme wird der Verbotstatbestand des Tötens nicht erfüllt.
Zerstören oder Beschädigen von Nestern und Eiern
Werden baubedingte Schlägerungen innerhalb der Brutzeit durchgeführt, so besteht generell für
Vögel die Gefahr der Beschädigung von besetzten Nestern bzw. der Beschädigung von Eiern und
(Konflikt Vö_BAU_01). Neststandorte die lediglich begrenzt zur Verfügung stehen, in der Regel
Mangelhabitate darstellen und daher hinsichtlich im Hinblick auf einen Funktionserhalt einer
besonderen Berücksichtigung bedürfen (z.B. Brutwände, Felsstandorte), sind durch das
gegenständliche Projekt nicht betroffen.
Als schadensbegrenzende Maßnahme erfolgt eine zeitliche Einschränkung der Rodungstätigkeiten
(Durchführung der Schlägerungsarbeiten im Zeitraum Anfang September bis Ende Februar)
außerhalb der Hauptbrutzeit. Dadurch kann Beschädigung von besetzten Nestern bzw. der
Beschädigung von Eiern wirksam vermieden werden (s. Maßnahme ÖKO BAU 11).
Störung
Im Hinblick auf baubedingte Störwirkungen ist aufgrund des Vorkommens von Flussregenpfeifer und
Flussuferläufer der hochwertige Bereich der Innschleife bei Kirchbichl näher zu betrachten.
Bezüglich anthropogener Störungen reagieren die beiden Arten insbesondere auf die Anwesenheit
von Personen im relativen Nahbereich ihrer Brutplätze empfindlich (z.B. durch Freizeitnutzung von
Schotterbänken, Fischereibetrieb, etc.). Gegenüber baubedingten Wirkungen weisen die beiden
Arten jedoch eine geringe Störungsempfindlichkeit auf. So brüten sowohl Flussuferläufer als auch
Flussregenpfeifer in im Abbau befindlichen Kiesabbaugebieten, welche für diese Arten
Sekundärhabitate darstellen. In solchen Gebieten kommt es zum Einsatz von schweren Geräten
(Radlader, Bagger, LKWs, Brecheranlagen, etc.) im relativen Nahbereich von Brutplätzen. Diese
Tätigkeiten sind mit jenen des gegenständlichen Baugeschehens durchaus vergleichbar. Die
Baustelle zur Errichtung des Tunnels in oberirdischer Bauweise befindet sich westlich der
bestehenden A12 Inntal Autobahn in einer Entfernung von rund 150 m (kürzeste Distanz) zu den
Schotterbänken am Gleithang der Innschleife, welche die wesentlichen Habitate für die beiden Arten
darstellen. Diese Bereiche sind durch das Projekt nicht betroffen, weshalb Störungen durch
Anwesenheit von Personen ausgeschlossen werden können. Zudem ist der Baustellenbereich durch
die Ufergehölze des Inns sowie aufgrund des abgesenkten Niveaus des Inns optisch zu den
Bruthabitaten abgeschirmt. Aufgrund der bereits bestehenden – näher liegenden – A12 Inntal
Autobahn sind keine maßgeblichen zusätzlichen Lärmeinwirkungen gegeben. Anzumerken ist
hierbei, dass beide Arten grundsätzlich eine geringe Lärmempfindlichkeit aufweisen (GARNIEL ET.
AL. 2010). Aufgrund der oben dargestellten Sachverhalte – insbesondere aufgrund der
ausreichenden Entfernung des Baustellenbereichs hin zu den Bruthabitaten – sind keine
maßgeblichen störungsbedingten Wirkungen auf die beiden Arten zu prognostizieren, weshalb diese
Auswirkungen als gering bewertet werden.
In Bezug auf störungsbedingte Wirkungen im Zuge der Bauphase sind weiters die beiden
hochwertigen Feuchtgebiete bei Radfeld/Kundl sowie südlich des Betriebsgebietes bei
Langkampfen von Bedeutung. In diesen Bereichen findet der Baubetrieb über einen längeren
Zeitraum unmittelbar angrenzend an diese Flächen statt. Nachdem für die dort vorkommenden
Vogelarten kaum Informationen im Hinblick auf baubedingte Störwirkungen vorliegen, die Wirkungen
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stark von den jeweiligen Bauphasen abhängen, und da aufgrund des bestehenden Bahnbetriebes
auch ein gewisser Gewöhnungseffekt unterstellt werden kann, sind die Auswirkungen schwer
abzuschätzen. Aus der Erfahrung reagieren manche Vogelarten relativ unempfindlich auf derartige
Störungen und besiedeln auch während der Bauphase den unmittelbaren Nahbereich von
Baustellen (z.B. Neuntöter, Schwarzkehlchen, Sumpfrohrsänger, eigene Beobachtungen). Dennoch
kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vorrübergehend in den betroffenen Bereichen zu einer
Verminderung der Brutdichte oder zu einer vorrübergehenden Meidung der betroffenen
Lebensräume kommt.
Aufgrund der Tatsache, dass die relevanten Lebensräume nicht direkt betroffen sind (ausgenommen
ein Teilbereich beim Feuchtgebiet Langkampfen, welcher jedoch vorgezogen kompensiert wird), die
Habitatqualität daher vollumfänglich erhalten bleibt und als Lebensraum unmittelbar nach
Beendigung der Bauphase wieder verfügbar ist, sowie aufgrund der Tatsache, dass die Wirkungen
zeitlich begrenzt sind, ist mittelfristig nicht von einer Bestandsabnahme der einzelnen betroffenen
Vogelarten auszugehen. Daher sind die Wirkungen nicht im Sinne des Verbotstatbestandes des der
Störung – jedenfalls nicht im Sinne der Vogelschutzrichtlinie – zu werten.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
Tötung
Im Hinblick auf Tötung kann ein erhöhtes Kollisionsrisiko an größeren Glasflächen etwa im Bereich
der Verkehrsstationen entstehen. Durch den vorgesehenen Einsatz von Vogelschutzglas wird
dieses Kollisionsrisiko jedoch entscheidend reduziert (s. Maßnahme ÖKO Ti14). Hinsichtlich der
Kollision mit Zügen sind aufgrund der Tatsache, dass die Bahnstrecke über große Abschnitte in
einem Tunnel bzw. in Wannenbauwerken verläuft, ebenfalls geringe Auswirkungen zu
prognostizieren. Schließlich werden Gehölze im Bereich der freien Strecke in ausreichender
Entfernung gepflanzt, sodass das Kollisionsrisiko minimiert wird. Weiters werden die neu zu
errichtenden Leitungsmasten, welche über das Geländeniveau herausragen, hinsichtlich des
Stromschlagschutzes für Vögel dem Stand der Technik entsprechend errichtet (s. Maßnahme ÖKO
Ti13). Unter Berücksichtigung der Maßnahmen wird der Verbotstatbestand des Tötens nicht erfüllt.
Zerstören oder Beschädigen von Nestern und Eiern
Eingriffe, die sich auf diesen Verbotstatbestand beziehen, betreffen die Bauphase und werden dort
beschrieben.
Störung
Störungen in der Betriebsphase sind bei Vögeln in erster Linie durch Lärmwirkungen gegeben.
Einflüsse hinsichtlich des Wirkfaktors Lärm in Bezug auf Verkehrsinfrastrukturprojekte sind nach
gegenwärtigem Wissensstand für die Artgruppen der Vögel von Bedeutung und im Rahmen
verschiedener Studien und Forschungsprojekten untersucht worden. Dabei ist jedoch zu beachten,
dass bei Straßen und Eisenbahnen deutliche Unterschiede hinsichtlich der Charakteristik der
auftretenden Schallquelle vorliegen und somit hinsichtlich der Intensität lärmbedingter Auswirkungen
in der Regel nicht vergleichbar sind. Während zumindest stark befahrene Straßen aufgrund der
hohen Verkehrszahlen eine kontinuierliche, lärmbedingte Störquelle darstellen, tritt bei
Eisenbahnlinien je nach Zugfrequenz ein Wechsel von Stör- und Ruhezeiten auf. Für die
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Aufrechterhaltung einer intakten Kommunikation bei Vögeln ist daher das Verhältnis zwischen die
Kommunikation störenden Schallereignissen und störungsfreien Zeiträumen entscheidend.
Eine ausführliche Darstellung zu Straßen- und Bahnlärm sowie Vorschläge zur Bewertung der
lärmbedingten Auswirkungen auf Vögel findet sich in GARNIEL ET AL. (2007). Die Sensibilität
einzelner Arten hinsichtlich bahnbedingter Lärmwirkungen ist aus der generellen Empfindlichkeit
gewisser Arten sowie aus der artspezifischen Charakteristik ihrer Kommunikation
(Wiederholungsrate, Länge der Rufe und Gesänge) ableitbar. Als empfindlich gegenüber Bahnlärm
gelten nach GARNIEL ET AL. (2007) 12 Vogelarten in abgestufter Rangfolge (Große Rohrdommel,
Birkhuhn, Auerhuhn, Hohltaube, Drosselrohrsänger, Rohrschwirl, Raufußkauz, Tüpfelsumpfhuhn,
Zwergdommel, Ziegenmelker, Wachtel und Wachtelkönig). Aufgrund der geringen
Wiederholungsrate sowie der kurzen Dauer der Lautäußerungen ist z. B. die Große Rohrdommel
auch hinsichtlich diskontinuierlicher Lärmwirkungen eher beeinträchtigt und als besonders
empfindlich einzustufen, wohingegen Arten wie beispielsweise Ziegenmelker und Wachtelkönig –
die hinsichtlich Dauerlärm zwar besonders sensibel eingestuft werden – durch diskontinuierliche
Lärmereignisse aufgrund ihrer über lange Zeiträume anhaltenden Rufe in ihrer Kommunikation
jedoch wenig beeinträchtigt werden.
Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass lärmbedingte Störungen nicht immer klar von weiteren
Wirkfaktoren abgrenzbar sind und Störungen oft aus einem Komplex weiterer Einflüsse (z.B. durch
optische Reize durch Zugbewegungen, Licht) resultieren können. Für Vögel sind diese Effekte nach
den Ergebnissen von GARNIEL ET AL. (2007) jedoch von untergeordneter Bedeutung, da laut deren
Untersuchungen Vögel hinsichtlich dieser Wirkfaktoren keine oder nur sehr kurzfristige Reaktionen
zeigen (z.B. durch Unterbrechung der Gesangsaktivität während der Zugvorbeifahrt mit
anschließend sofortigem Wiedereinsätzen des Gesangs), was durch zahlreiche eigene
Beobachtungen (auch aus den Untersuchungen für das gegenständliche Projekt) bestätigt werden
kann.
Im Untersuchungsgebiet sind keine der oben genannten, besonders empfindlich einzustufenden
Vogelarten nachgewiesen worden. Zudem verläuft die Bahnstrecke über große Abschnitte in einem
Tunnel bzw. in Wannenbauwerken. Lärmbedingte Auswirkungen können daher als gering bewertet
werden. Der Verbotstatbestand der Störung wird somit nicht erfüllt.
Maßnahmen Bau
• Anpassung Schlägerungszeiträume (ÖKO BAU Ti11)
Maßnahmen Betrieb
• Stromschlagschutz (ÖKO Ti13)
• Verwendung von Vogelschutzglas (ÖKO Ti14)
2.1.1.2 Säugetiere
Im Untersuchungsgebiet konnte einerseits der Biber als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
nachgewiesen werden. Andererseits wurden einige weitere geschützte Arten nachgewiesen bzw.
kommen potenziell im Untersuchungsgebiet vor (Westigel, Gartenspitzmaus, Sumpfspitzmaus,
Wasserspitzmaus, Waldspitzmaus, Zwergspitzmaus, Maulwurf, Alpenwaldmaus, Gelbhalsmaus,
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Waldmaus, Rötelmaus, Eichhörnchen). Das Vorkommen des Bibers ist im Kapitel 4.1 der Einlage
F_02_01 beschrieben. Ein Vorkommen weiterer Säugetierarten des Anhang IV ist sehr
unwahrscheinlich bzw. auszuschließen (siehe nachfolgende Tabelle).
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH
EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Baumschläfer Dryomys nitedula
IV U1x unwahrscheinlich
Aus dem UG liegen keine Nachweise vor (Spitzenberger 2001), im Zuge der umfangreichen Erfassungen 2018 wurden keine Nachweise erbracht, ein Vorkommen zumindest im Eingriffsbereich ist daher sehr unwahrscheinlich
Haselmaus Muscardinus avellanarius
IV U1x unwahrscheinlich
im Zuge der umfangreichen Erfassungen 2018 wurden keine Nachweise erbracht, ein Vorkommen zumindest im Eingriffsbereich ist daher sehr unwahrscheinlich
Europäischer Biber
Castor fiber II/IV
U1+ nachgewiesen
Anhand der Nachweise kommt der Biber im UG – wie generell im Inntal – entlang vorn Gewässern verbreitet und offenbar in hoher Dichte vor
Birkenmaus Sicista betulina
IV U1x ausgeschlossen
aufgrund der Höhenverbreitung sowie aufgrund fehlender Habitate (Spitzenberger 2001) ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen
Wolf Canis lupus II/IV
N/A ausgeschlossen
Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit einzelne Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen
Braunbär Ursus arctos II/IV
U2- ausgeschlossen
Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit einzelne Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen
Fischotter Lutra lutra II/IV
U1+ unwahrscheinlich
Vereinzelt liegen wieder Nachweise aus Tirol vor, im UG liegen jedoch keine Hinweise auf ein Vorkommen auf Basis der Erfassungen 2018 vor
Wildkatze Felis silvestris
IV k.A. ausgeschlossen
Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit wenige Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen
Luchs Lynx lynx II/IV
U2x ausgeschlossen
Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit einzelne Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen
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Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH
EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Feldspitzmaus Crocidura leucodon
ausgeschlossen das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes dieser Art (Spitzenberger 2001)
Hausspitzmaus Crocidura russula
ausgeschlossen Vorkommen auf Vorarlberg beschränkt (Spitzenberger 2001)
Gartenspitzmaus Crocidura suaveolens
möglich
das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), entsprechend der Habitatansprüche ist die Art in erster Linie im halboffenen Kulturland zu erwarten
Westigel Erinaceus europaeus
wahrscheinlich
Das Untersuchungsgebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Art, aufgrund der guten Habitatqualität in Teilbereichen ist von einem Vorkommen – trotz fehlender Nachweise - auszugehen
Sumpfspitzmaus Neomys anomalus
nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)
Wasserspitzmaus Neomys fodiens
möglich
das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), entsprechend der Habitatansprüche ist die Art in erster Linie an den im UG liegenden Fließgewässern zu erwarten
Alpenspitzmaus Sorex alpinus
ausgeschlossen aufgrund der Höhenverbreitung ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen (Spitzenberger 2001)
Waldspitzmaus Sorex araneus
nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)
Schabrackenspitzmaus
Sorex coronatus
ausgeschlossen Vorkommen auf Vorarlberg beschränkt (Spitzenberger 2001)
Zwergspitzmaus Sorex minutus
nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)
Maulwurf Talpa europaea
nachgewiesen Die Art kommt anhand der Erfassungen 2018 verbreitet im UG vor
Brandmaus Apodemus agrarius
ausgeschlossen Vorkommen sind auf die östlichsten Teile Österreichs beschränkt (Spitzenberger 2001)
Alpenwaldmaus Apodemus alpicola
wahrscheinlich
das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), entsprechend der Habitatansprüche ist die Art im UG vor allem in den Hangwalbereichen westl. der A12 Inntal Autobahn zu erwarten
Gelbhalsmaus Apodemus flavicollis
nachgewiesen
Die Art wurde in mehreren Nisthilfen, welche zur Erfassung von Haselmaus und Baumschläfer angebracht wurden, nachgewiesen, entsprechend der Nachweise ist von einer weiten Verbreitung auszugehen
Waldmaus Apodemus sylvaticus
wahrscheinlich
das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), als euryöke und weit verbreitete Art ist die Waldmaus im gesamten UG zu erwarten
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Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH
EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Zwergwaldmaus Apodemus uralensis
ausgeschlossen die Art ist auf den pannonischen Raum beschränkt (Spitzenberger 2001)
Schneemaus Chionomys nivalis
ausgeschlossen
aufgrund der Höhenverbreitung sowie aufgrund fehlender Habitate (Spitzenberger 2001) ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen
Rötelmaus Clethrionomys glareolus
nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)
Bayerische Kurzohrmaus
Microtus bavaricus
ausgeschlossen
das einzige Vorkommen der Art liegt in Tirol an der Grenze zu Bayern (Spitzenberger 2001), aufgrund dessen bzw. aufgrund der Höhenverbreitung ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen
Illyrische Kurzohrmaus
Microtus liechtensteini
ausgeschlossen das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes dieser Art (Spitzenberger 2001)
Hausratte Rattus rattus ausgeschlossen das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes dieser Art (Spitzenberger 2001)
Eichhörnchen Sciurus vulgaris
nachgewiesen die Art wurde im gesamten Gebiet im Zuge der Kartierungen verbreitet nachgewiesen
Streifenmaus Sicista subtilis
ausgeschlossen die Art ist auf den pannonischen Raum beschränkt (Spitzenberger 2001)
Tabelle 2: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Säugetierarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung von Individuen
Um das Töten von Biberindividuen (z.B. Jungtiere in Bauten) zu vermeiden, werden als
schadensbegrenzende Maßnahme sämtliche durch den Bau betroffene Querungsbereiche von
Gewässern hinsichtlich des Vorhandenseins von Biberbauen vor dem Eingriff kontrolliert und ggf.
entsprechende Maßnahmen gesetzt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti10). Aufgrund der Tatsache, dass
die obertägigen Bautätigkeiten im Tageszeitraum zw. 6:00 und 19:00 Uhr – und somit außerhalb der
Hauptaktivitätszeiten des Bibers – stattfinden, ist das Risiko des Tötens von Biberindividuen (etwa
durch Überfahren) als sehr gering einzuschätzen.
Bei entsprechender Umsetzung der Maßnahmen kommt es in Bezug auf den Biber zu keiner
Berührung des Verbotstatbestandes des Tötens.
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Als schadensbegrenzende Maßnahme zur Vermeidung des Tötens von Individuen weiterer im
Gebiet (potenziell) vorkommenden, geschützten Säugetierarten gelten die im Projekt für die
Bauphase vorgesehenen Schutz- und Abplankungsmaßnahmen. Allerdings kann dadurch ein Töten
von Individuen einzelner geschützter Arten voraussichtlich nicht vollständig vermieden werden. Da
es sich bei diesen Arten um häufige und weit verbreitete Arten handelt, sind erhebliche
Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen Arten nicht zu erwarten.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch das Projekt sind nach derzeitiger Datenlage keine Biberbauten und somit Fortpflanzungs- und
Ruhestätten betroffen. Um die Erfüllung des Verbotstatbestand auf ggf. künftig errichtete und
besiedelte Biberbaue zu vermeiden, werden als schadensbegrenzende Maßnahme sämtliche durch
den Bau betroffene Querungsbereiche von Gewässern hinsichtlich des Vorhandenseins von
Biberbauen vor dem Eingriff kontrolliert und ggf. entsprechende Maßnahmen gesetzt (s. Maßnahme
ÖKO BAU Ti10).
In der Bauphase sind Biberlebensräume durch die Überbrückung der Radfelder Gießen, die
Neuerrichtung der Bücke über das unbenannte Gerinne westlich von Kundl, die Überbrückung der
Wildschönauer Ache, durch die Verlegung von Nasenbach und Langkampfener Gießen sowie durch
die Überbrückung der Langkampfener Gießen im Bereich des Betriebsgebiets und der Überführung
Auweg betroffen. Relevante Eingriffe in Lebensräume des Bibers sind vor allem durch die temporäre
Verlegung des Nasenbach bzw. durch die Verlegung der Langkampfener Gießen gegeben (Konflikt
Sä BAU 01). Die weiteren Eingriffsbereiche sind hinsichtlich des Habitatverlustes zu
vernachlässigen. Der Nasenbach wird im Zuge der Bauphase nicht verrohrt, sondern temporär offen
verlegt, sodass eine Konnektivität für den Biber weiterhin aufrechterhalten wird. Nach Beendigung
der Bauarbeiten wird das Gewässer wieder auf seinen ursprünglichen Verlauf gebracht, nach
ökologischen Gesichtspunkten gestaltet (s. Maßnahme ÖKO Ti10) und die Uferbereiche, sobald die
erforderlichen Flächen wieder zu Verfügung stehen, bepflanzt (s. Maßnahme ÖKO Ti03).
Bei der Langkampfener Gießen wird der neue Verlauf vor Inanspruchnahme des Bestandes
angelegt, möglichst naturnah gestaltet (s. Maßnahme ÖKO Ti10) und die Uferbereiche umgehend
bepflanzt Und möglichst naturnah gestaltet (s. Maßnahme ÖKO Ti03), sodass kontinuierlich
Lebensräume zu Verfügung stehen und eine kontinuierliche Konnektivität gegeben ist.
Um eine relevante Barrierewirkung zu vermeiden (Konflikt Sä BAU 02), werden weiters die oben
angeführten betroffenen Querungsbereiche so gestaltet, dass eine ausreichende Durchgängigkeit
gewährleistet wird (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti13).
In Bezug auf die weiteren im Gebiet (potenziell) vorkommenden, geschützten Säugetierarten kommt
es durch das Projekt zur Lebensraumverlusten bzw. sind diese nicht auszuschließen. Die Arten
profitieren jedoch von den im Zuge der Projektumsetzung vorgesehenen, vorgezogenen
Maßnahmen. Da es sich bei diesen Arten um häufige und weit verbreitete Arten handelt, sind
erhebliche Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen Arten nicht zu
erwarten.
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokale Population des
Bibers gegeben.
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Störung
Entsprechend der vorliegenden Kenntnisse aus dem Untersuchungsgebiet weist der Biber
gegenüber Störeinflüsse durch menschliche Tätigkeiten eine geringe Empfindlichkeit auf (z.B.
Biberbau im stark frequentierten bebauten Bereich von Kundl, zahlreiche Nagespuren in
Siedlungsbereichen und Betriebsgebiet). Aufgrund dieser Tatsache bzw. aufgrund der Tatsache,
dass die obertägigen Bautätigkeiten im Tageszeitraum zw. 6:00 und 19:00 Uhr stattfinden und
nachts stattfindende Arbeiten lediglich temporär auftreten, werden störungsbedingte Auswirkungen
als gering bewertet.
Um relevante Störungen insbesondere in der Fortpflanzungszeit zu vermeiden, werden schließlich
als schadensbegrenzende Maßnahme sämtliche durch den Bau betroffene Querungsbereiche von
Gewässern hinsichtlich des Vorhandenseins von Biberbauen vor dem Eingriff kontrolliert und ggf.
entsprechende Maßnahmen gesetzt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti10). Unter Berücksichtigung der
Maßnahmen störungsbedingte Wirkungen auf den Biber als gering bewertet. Bei entsprechender
Umsetzung der Maßnahmen kommt es in Bezug auf den Biber zu keiner Berührung des
Verbotstatbestandes der Störung.
Im Zuge der Bauphase ist eine Störung von Individuen der einzelnen weiteren geschützten Arten im
Nahbereich der Baustellenflächen nicht auszuschließen. Bei den weiteren geschützten Arten
handelt es sich jedoch nicht um besonders störungsempfindliche Arten. Da es sich bei diesen Arten
zudem um häufige und weit verbreitete Arten handelt, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die
einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen Arten nicht zu erwarten.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
Tötung von Individuen
In der Betriebsphase sind sämtliche Querungsbereiche von Gewässern wiederhergestellt. Die
Gefahr des Tötens etwa durch das Überfahren von Biberindividuen ist nicht zu erkennen. Folglich
ist auch eine Berührung des Verbotstatbestandes des Tötens in Bezug auf den Biber nicht zu
erkennen.
Nachdem die Neubaustrecke großteils unterirdisch bzw. in Wannenbauwerken geführt wird, ist auch
für sonstige, geschützte Säugetierarten kein erhöhtes Risiko des Tötens zu erkennen.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
In der Betriebsphase sind sämtliche Querungsbereiche von Gewässern sowie Gewässerabschnitte
wiederhergestellt. Folglich ist auch eine Berührung des Verbotstatbestandes Beschädigung bzw.
Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Bezug auf den Biber nicht zu erkennen.
In Bezug auf die weiteren im Gebiet (potenziell) vorkommenden, geschützten Säugetierarten kommt
es durch das Projekt in der Betriebsphase zur Lebensraumverlusten bzw. sind diese nicht
auszuschließen. Die Arten profitieren jedoch von den im Zuge der Projektumsetzung vorgesehenen,
vorgezogenen Maßnahmen. Da es sich bei diesen Arten um häufige und weit verbreitete Arten
handelt, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen
Arten nicht zu erwarten.
Störung
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Entsprechend der vorliegenden Kenntnisse aus dem Untersuchungsgebiet weist der Biber
gegenüber Störeinflüsse durch menschliche Tätigkeiten eine geringe Empfindlichkeit auf (z.B.
Biberbau im stark frequentierten bebauten Bereich von Kundl, zahlreiche Nagespuren in
Siedlungsbereichen und Betriebsgebiet). Relevante Störwirkungen auf den Bieber sind daher nicht
zu erkennen. Folglich ist auch eine Berührung des Verbotstatbestandes der Störung in Bezug auf
den Biber nicht zu erkennen.
Nachdem die Neubaustrecke großteils unterirdisch bzw. in Wannenbauwerken geführt wird, ist auch
für sonstige, geschützte Säugetierarten keine erhöhten störungsbedingten Auswirkungen zu
erkennen. Bei den weiteren geschützten Arten handelt es sich zudem nicht um besonders
störungsempfindliche Arten.
Maßnahmen Bau
• Abplankung (ÖKO BAU Ti04)
• Temporäre Schutzzäune (ÖKO BAU Ti05)
• Vermeidung der Beschädigung von Biberbauen (ÖKO BAU Ti10)
• Dimensionierung temporärer Gewässerquerungen (ÖKO BAU Ti13)
Maßnahmen Betrieb
• Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen (ÖKO Ti10)
• Dimensionierung dauerhafter Gewässerquerungen (ÖKO Ti11)
2.1.1.3 Fledermäuse
Die im Untersuchungsgebiet (potenziell) vorkommenden Fledermausarten sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt und deren Vorkommen im Kapitel 4.2 der Einlage F_02_01
dargestellt
Sämtliche Fledermausarten scheinen im Anhang IV der FFH-Richtlinie auf, weshalb die Artgruppe
gesamthaft geschützt ist.
Deutscher Artname Wiss. Artname FFH EHZ Angaben zum
Nachweis
Kleines Mausohr Myotis oxygnathus II/IV U2- sicher
Mausohr Myotis myotis II/IV U1= sicher
Fransenfledermaus Myotis nattereri IV U1= potenziell
Wimperfledermaus Myotis emarginatus II/IV U1- potenziell
Bartfledermaus Myotis mystacinus IV FV= potenziell
Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV FV+ potenziell
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri IV U1= sicher
Abendsegler Nyctalus noctula IV U1= sicher
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV FV= sicher
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Deutscher Artname Wiss. Artname FFH EHZ Angaben zum
Nachweis
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV FV= potenziell
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV U1= sicher
Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii IV U1+ sicher
Alpenfledermaus Hypsugo savii IV U1+ sicher
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii IV FV= sicher
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV U1= sicher
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus IV U1= sicher
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus II/IV U1= sicher
Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros II/IV U1+ potenziell
Braunes Langohr Plecotus auritus IV FV= potenziell
Alpenlangohr Plecotus macrobullaris IV U1x potenziell
Graues Langohr Plecotus austriacus IV U1x potenziell
Tabelle 3: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Fledermausarten mit aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung von Individuen
Im Zuge der Bauphase kommt es durch die erforderlichen Rodungen zu umfangreichen Eingriffen
in Gehölzbestände. Dadurch besteht das Risiko der Tötung von baumbewohnenden Fledermäusen,
sofern innerhalb der Fortpflanzungsperiode besetzte Quartierstandorte (Quartierbäume) im Zuge
der Schlägerungen betroffen sind. Darüber hinaus ist die Tötung von Fledermausindividuen auch
dann nicht auszuschließen, wenn besetzte Winterquartiere in frostsicheren Altbäumen betroffen sind
(Konflikt: Fl_BAU_01).
Um das Töten von Individuen im Bereich von Waldbeständen und Gehölzen zu vermeiden, werden
als schadensbegrenzende Maßnahme die betroffenen Flächen rechtzeitig vor Beginn der
Schlägerungsarbeiten von einem Fledermausexperten begangen und Bäume mit Quartierpotenzial
(z.B. Baumhöhlen, abstehende Rinde) gekennzeichnet (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti09). Die Fällung
solcher Bäume wird außerhalb der Wochenstubenzeit bzw. vor der Überwinterungszeit im
September und Oktober durchgeführt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti11). Fällungen erfolgen unter
fledermauskundlicher Betreuung. Allenfalls im Zuge der Schlägerungsarbeiten betroffene
Fledermäuse werden durch einen Fledermausexperten fachgerecht versorgt (s. Maßnahme ÖKO
BAU Ti11).
Die das Risiko der Tötung von Individuen ergibt sich weiters dann, wenn durch den Bau betroffene
Gebäude, welche Fledermausquartiere beherbergen, innerhalb der Fortpflanzungsperiode bzw. in
der Überwinterungszeit abgerissen werden (Konflikt: Fl_BAU_02).
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Als schadensbegrenzende Maßnahme werden die betroffenen Gebäude rechtzeitig vor dem Abriss
von einem Fledermausexperten kontrolliert. Die Kontrolle der Gebäude wird ebenfalls außerhalb der
Wochenstubenzeit bzw. vor der Überwinterungszeit im September und Oktober durchgeführt.
Sollten in Gebäuden Fledermäuse angetroffen werden, werden diese unter fledermauskundlicher
Betreuung fachgerecht versorgt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti08).
Mit Hilfe dieser schadensbegrenzenden Maßnahmen können Individuenverluste wirksam vermieden
werden. Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der
Verbotstatbestand der Tötung von Fledermäusen (Konflikt: Fl_BAU_01, Konflikt: Fl_BAU_02) nicht
erfüllt.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch das geplante Vorhaben werden für Fledermäuse relevante Waldbestände temporär
beansprucht. Die einzelnen betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 4
dargestellt. Dadurch sind Lebensräume mit Quartierpotenzial und somit potenzielle Fortpflanzungs-
und Ruhestätten betroffen.
Als funktionserhaltende Maßnahmen gelten die der Betriebsphase zugeordneten Maßnahmen.
Hierbei werden vorgezogen Waldbestände hinsichtlich ihrer Qualität verbessert bzw. deren
Umtriebszeit verlängert. Darüber hinaus werden geeignete Bäume vollständig außer Nutzung
gestellt (s. Maßnahme ÖKO Ti02). Als Ausgleich für temporär beanspruchte Flächen werden im
Zuge der Rekultivierung umgehend nach der Bauphase wiederum in entsprechendem Ausmaß
Waldbestände neu aufgeforstet (s. Maßnahme ÖKO Ti01).
Um das Quartierpotenzial für Fledermäuse bereits kurzfristig zu erhöhen werden als weitere
funktionserhaltende Maßnahme bereits vorgezogen Fledermauskästen in diesen Flächen
angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09). Hierbei werden pro (potenziellen) Quartierbaum drei
Fledermauskästen angebracht.
Konflikt Konfliktbereich
Fl_BAU_03 Kundl, Waldbestände südl Bahn/Motocrossgelände
Fl_BAU_05 Anschüttungsfläche Ochsental u. darunter liegende Baustellenbereiche
Fl_BAU_06 Anschüttungsfläche Schöfftal
Fl_BAU_07 Waldbestände wetl. Der A12 zw. Inn und Niederbreitenbach
Tabelle 4: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Bauphase.
Neben dem Verlust von Waldbeständen kommt es im Zuge der Bauphase zusätzlich zur temporären
Beanspruchung von linearen Gehölzstrukturen und Feldgehölzen, welche großteils ebenfalls ein
Quartierpotenzial aufweisen und somit potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten darstellen. Die
betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt.
Als funktionserhaltende Maßnahme erfolgt die Pflanzung derartiger Gehölze bereits vorgezogen,
vorrangig am neuen Verlauf der Langkampfener Gießen, welche bereits in einer frühen Phase
verlegt wird, sowie entlang dessen Bestandsverlaufes dieses Gewässers. Als Ausgleich für diese
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Eingriffe werden im Zuge der Rekultivierung umgehend nach der Bauphase wiederum in
entsprechendem Ausmaß Gehölzstrukturen neu gepflanzt (Maßnahme ÖKO Ti03). Zusätzlich
werden auch im Hinblick auf diese Flächen bereits vorgezogen Fledermauskästen in Flächen, auf
denen Waldbverbesserungsmaßnahmen vorgesehen sind, angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09),
um kurzfristig das Quartierangebot zu erhöhen. Hierbei werden wiederum pro (potenziellen)
Quartierbaum drei Fledermauskästen angebracht.
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen Populationen
von Fledermausarten gegeben.
Konflikt Konfliktbereich M-Code
Fl_BAU_04 Raum Kundl, Giesenbach Unbenanntes Gerinne, Autobahnbegleitgehölz ÖKO Ti03
Fl_BAU_08 Nasenbachufergehölze ÖKO Ti03
Fl_BAU_09 Betriebsgebiet Langkampfen bis nördl. Auwegunterführung ÖKO Ti03
Tabelle 5: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Bauphase.
Störung
In der Bauphase ist von geringen Störwirkungen ausgegangen, da die obertägigen Bautätigkeiten
im Tageszeitraum zw. 6:00 und 19:00 Uhr außerhalb der Aktivitätsphase von Fledermäusen
stattfinden und nachts stattfindende Arbeiten lediglich temporär auftreten. Sollten in der Bauphase
dauerhafte Baustellenbeleuchtungen erforderlich sein, so wird als schadensbegrenzende
Maßnahme die Beleuchtung mit „insektenfreundlichen“ Lampen ausgestattet und gegenüber dem
Umland abgeschirmt, um Störeinflüsse zu minimieren (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti12). Bei
entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahme kommt es zu keiner Berührung
des Verbotstatbestandes der Störung.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
Tötung von Individuen
Hinsichtlich des Verbotstatbestandes des Tötens wäre bei Fledermäusen grundsätzlich die Kollision
mit Zügen relevant. Aufgrund der Tatsache, dass die Bahnstrecke über große Abschnitte in einem
Tunnel bzw. in Wannenbauwerken verläuft, sind diesbezüglich keine relevanten Auswirkungen zu
prognostizieren. Eine Berührung des Verbotstatbestandes des Tötens ist daher nicht gegeben.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch das geplante Vorhaben werden für Fledermäuse relevante Waldbestände dauerhaft
beansprucht. Die einzelnen betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 6
dargestellt. Dadurch sind Lebensräume mit Quartierpotenzial und somit potenzielle Fortpflanzungs-
und Ruhestätten betroffen.
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Als funktionserhaltende Maßnahmen werden vorgezogen Waldbestände hinsichtlich ihrer Qualität
verbessert bzw. deren Umtriebszeit verlängert. Darüber hinaus werden geeignete Bäume vollständig
außer Nutzung gestellt (s. Maßnahme ÖKO Ti02). Um das Quartierpotenzial für Fledermäuse bereits
kurzfristig zu erhöhen werden als weitere funktionserhaltende Maßnahme bereits vorgezogen
Fledermauskästen in diesen Flächen angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09). Hierbei werden pro
(potenziellen) Quartierbaum drei Fledermauskästen angebracht.
Konflikt Konfliktbereich
Fl_BET_01 Kundl, Waldbestände südl Bahn/Motocrossgelände
Fl_BET_02 Schachzufahrt nördl. Inn
Fl_BET_03 Waldbestände wetl. Der A12 zw. Inn und Niederbreitenbach
Fl_BET_04 Niederbreitenbach
Tabelle 6: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Betriebsphase.
Neben dem Verlust von Waldbeständen kommt es im Raum Langkampfen zusätzlich zur
dauerhaften Beanspruchung von linearen Gehölzstrukturen und Feldgehölzen, welche großteils
ebenfalls ein Quartierpotenzial aufweisen und somit potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten
darstellen. Die betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 7 dargestellt.
Als funktionserhaltende Maßnahme erfolgt die Pflanzung derartiger Gehölze bereits vorgezogen,
vorrangig am neuen Verlauf der Langkampfener Gießen, welche bereits in einer frühen Phase
verlegt wird, sowie entlang dessen Bestandsverlaufes dieses Gewässers. Zusätzlich werden auch
im Hinblick auf diese Flächen bereits vorgezogen Fledermauskästen in Flächen, auf denen
Waldbverbesserungsmaßnahmen vorgesehen sind, angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09), um
kurzfristig das Quartierangebot zu erhöhen. Hierbei werden wiederum pro (potenziellen)
Quartierbaum drei Fledermauskästen angebracht.
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen Populationen
von Fledermausarten gegeben.
Konflikt Konfliktbereich
Fl_BET_05 Nasenbach bis Feuchtgebiet Langkampefen
Fl_BET_06 Betriebsgebiet Langkampfen bis nördl. Auwegunterführung
Tabelle 7: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Betriebsphase.
Störung
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Als grundsätzlich relevante Wirkungen im Hinblick auf Störungen sind bei Fledermäusen beim
gegenständlichen Projekt Lichteinflüsse zu nennen, da manche Fledermausarten (z.B.
Mopsfledermaus) sensibel auf Licht reagieren. Nachdem die Neubaustrecke im überwiegenden Teil
unterirdisch geführt wird, sind derartige Auswirkungen durch vorbeifahrende Züge auf Fledermäuse
als gering zu bewerten. Aus schadensbegrenzende Maßnahme erfolgt die Beleuchtung der
adaptierten Verkehrsstationsbereiche und ggf. weiterer Bereiche mittels „insektenfreundlichen“
Lampen nach Stand der Technik (siehe Maßnahme ÖKO 10), wodurch Insekten weit weniger aus
der Umgebung weggelockt werden und weitreichende Wirkungen in die Umgebung reduziert
werden. Auch diesbezüglich sind die Auswirkungen als gering zu bewerten.
Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahme kommt es zu keiner
Berührung des Verbotstatbestandes der Störung.
Maßnahmen Bau
• Maßnahme ÖKO Ti01 Wiederaufforstung von Waldbeständen
• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen
• Maßnahme ÖKO BAU Ti09 Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere an Bäumen
• Maßnahme ÖKO BAU Ti11 Anpassung Schlägerungszeiträume
• Maßnahme ÖKO BAU Ti08 Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere an Gebäuden
• Maßnahme ÖKO Ti09 Anbringen von Fledermauskästen
• Maßnahme ÖKO BAU Ti12 Baustellenbeleuchtung
Maßnahmen Betrieb
• Maßnahme ÖKO Ti02 Verbesserung bzw. Umtriebszeitverlängerung von Waldbeständen,
vorgezogen
• Maßnahme ÖKO Ti09 Anbringen von Fledermauskästen
• Maßnahme ÖKO Ti15 Beleuchtungseinrichtungen
2.1.1.4 Reptilien
Im Untersuchungsgebiet konnten als Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Zauneidechse
und Mauereidechse nachgewiesen werden. Als weitere in Tirol geschützte Arten wurden die
Blindschleiche und die Ringelnatter im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Ein potentielles
Vorkommen von weiteren Arten der FFH-Richtlinie wie der Europäischen Sumpfschildkröte,
Schlingnatter und Äskulapnatter sowie der 2 geschützten Arten Kreuzotter und Bergeidechse ist
nicht völlig auszuschließen. Das Vorkommen der nachgewiesenen Reptilienarten ist detailliert in
Einlage F_02_01 im Kapitel 4.4 beschrieben.
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Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Europäische Sumpfschildkröte
Emys orbicularis
II/IV k.A. unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG, Nachweis in Tirol nördl. von Kufstein, welches auf Aussetzung zurückzuführen ist (Cabela et al. 2001)
Zauneidechse Lacerta agilis IV U1- nachgewiesen
In Tirol weit verbreitet, im gesamten UG verteilt nachgewiesen (eigene Erhebungen 2018)
Kroatische Gebirgseidechse
Lacerta horvathi
IV U1x ausgeschlossen
Kein Nachweis im UG, ein Nachweis für ganz Tirol bei Achenwald an der Grenze zu Deutschland (Cabela et al. 2001)
Smaragdeidechse Lacerta viridis IV U1x ausgeschlossen Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Cabela et al. 2001)
Mauereidechse Podarcis muralis
IV U1- nachgewiesen Vorkommen am Bahndamm bei Kundl (eigene Erhebungen 2018)
Schlingnatter Coronella austriaca
IV U1x nicht völlig
ausgeschlossen
Das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art, im Zuge der Erfassungen 2018 konnte die Art – trotz gezielter Kartierungen – nicht festgestellt werden, ein Vorkommen in bestimmten Bereichen ist jedoch nicht vollkommen auszuschließen
Äskulapnatter
Zamenis longissimus (Elaphe longissima)
IV U1x nicht völlig
ausgeschlossen
Vorkommen im Zillertal nähe Ried im Zillertal (Cabela et al. 2001) und ein neuerer Fund bei Matzen im Inntal (Glaser mündl Mitt.). Im Zuge der Erfassungen 2018 konnte die Art – trotz gezielter Kartierungen – nicht festgestellt werden, ein Vorkommen ist jedoch nicht vollkommen auszuschließen
Blindschleiche Anguis fragilis nachgewiesen Vorkommen im Steinbruch hinter der Raststation Angath (eigene Erhebungen 2018)
Ringelnatter Natrix natrix nachgewiesen
In Tirol weit verbreitet, im gesamten UG verteilt nachgewiesen (eigene Erhebungen 2018)
Kreuzotter Vipera berus unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG (Cabela et al. 2001)
Bergeidechse Zootoca vivipara
unwahrscheinlich
Vorkommen im weiteren Umfeld des UGs (Cabela et al. 2001), aufgrund der vertikalen Verbreitung im UG unwahrscheinlich, kleine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Tabelle 8: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Reptilienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 21/82
bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung von Individuen
Im Zuge der Bautätigkeiten besteht die Gefahr des Tötens von Individuen (Konflikt RE_BAU_01).
Im Bereich des südseitigen Bahndamms bzw. benachbarten Gehölzen zwischen Radfeld und Kundl
sind Lebensräume der Anhang IV Arten Zaun- und Mauereidechse betroffen. Im Feuchtgebiet südl.
des Betriebsgebiets Langkampfen werden Lebensräume der in Tirol geschützten Blindschleiche und
Ringelnatter beansprucht. Weiters stellt die Langkampfener Gießen mit angrenzenden
Gehölzbeständen Lebensraum und Migrationsachse für geschützte Reptilienarten dar. Im Bereich
des Schotterabbaugebietes bei Niederbreitenbach werden Lebensräume der FFH-Anhang IV Art
Zauneidechse und der geschützten Ringelnatter beansprucht. Um das Töten von Individuen zu
vermeiden erfolgt als schadensbegrenzende Maßnahme auf eben angeführten, reptilienrelevanten
Flächen vor Beginn der Eingriffe ein Absammeln der vorzufindenden Reptilien. Die gefangenen
Individuen werden umgehend in geeignete, derzeit nicht besiedelte oder in zuvor eigens angelegte
Habitate verbracht (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti02). Weiters werden als schadensbegrenzende
Maßnahmen betroffene Bereiche durch temporäre Schutzzäune abgegrenzt (Details siehe
Maßnahmen ÖKO BAU Ti05 und ÖKO BAU Ti06) bzw. wo erforderlich massive Abplankungen
errichtet (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti04) um ein Eindringen von Reptilien in das Baufeld zu
verhindern.
Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der
Verbotstatbestand der Tötung von Reptilien (Konflikt RE_BAU_01) nicht erfüllt.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch die Umsetzung des Projektes sind durch die Beanspruchung des südseitigen Bahndamms
bzw. benachbarten Gehölzen zwischen Radfeld und Kundl Lebensräume (Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) der Anhang IV Arten Zaun- und Mauereidechse betroffen (Konflikt RE_BAU_02). Als
funktionserhaltende Maßnahmen für diese Lebensraumverluste werden angrenzend an die
betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen – extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme
ÖKO Ti05). Diese Flächen werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert, die Versteck-
und Überwinterungsmöglichkeiten für die betroffenen Arten darstellen (Maßnahme ÖKO Ti08).
Im Feuchtgebiet südl. des Betriebsgebiets Langkampfen (Konflikt RE_BAU_03) werden
Lebensräume (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) der in Tirol geschützten Blindschleiche und
Ringelnatter beansprucht. Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste
erfolgt– bereits vorgezogen (vor dem Eingriff in das Feuchtgebiet) – eine Aufweitung direkt
angrenzend an die bestehende Feuchtfläche (Maßnahme ÖKO Ti16).
Durch die Verlegung der Langkampfener Gießen im Abschnitt zwischen dem Betriebsgebiet
Langkampfen und der bestehenden Auwegunterführung bzw. der Beanspruchung angrenzender
Gehölzbestände werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie eine wichtige Migrationsachse für
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geschützte Reptilienarten wie der Ringelnatter beansprucht (Konflikt: Re_BAU_04). Als
funktionserhaltende Maßnahme für diesen Lebensraumverlust wird der neue Verlauf der
Langkampfener Gießen bereits vor dem Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet
(Maßnahme ÖKO Ti10). Als weitere funktionserhaltende Maßnahmen werden Gehölzstrukturen
bereits vor dem Eingriff entlang des neuen Gewässerverlaufes etabliert (Maßnahme ÖKO Ti03) und
mit Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen
Reptilienpopulationen gegeben.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch die Umsetzung des Projektes sind durch die Beanspruchung des südseitigen Bahndamms
bzw. benachbarten Gehölzen zwischen Radfeld und Kundl Lebensräume (Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) der FFH-Anhang IV Arten Zaun- und Mauereidechse betroffen (Konflikt: RE_BET_01).
Als funktionserhaltende Maßnahme für den Lebensraumverlust werden angrenzend an die
betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen– extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme
ÖKO Ti05). Diese Flächen werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert, die Versteck-
und Überwinterungsmöglichkeiten für die betroffenen Arten darstellen (Maßnahme ÖKO Ti08).
Zusätzlich werden im Abschnitt zwischen Kundl und Radfeld an den Bahndämmen Extensivwiesen
angelegt (Maßnahme: ÖKO Ti06) und diese durch Strukturelemente (Steinlinsen) angereichert
(Maßnahme ÖKO Ti08), die den betroffenen Reptilienarten als Lebensraum zu Verfügung stehen.
Diese Maßnahme wird nicht vorgezogen angelegt und ist somit als Ausgleichsmaßnahme zu
bewerten.
Im Bereich des Schotterabbaugebietes bei Niederbreitenbach werden durch Entfernung von
Gehölzen und Ruderalstandorten, durch die geplante Anschüttung und anschließend
landwirtschaftlicher Nutzung, Lebensräume (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) der FFH-Anhang IV
Art Zauneidechse und der geschützten Ringelnatter dauerhaft beansprucht (Konflikt: RE_BET_02).
Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraum- bzw. Funktionsverluste dienen die
vorgezogenen angelegten Extensivflächen im Bereich Kundl (Maßnahme ÖKO Ti05) sowie die
Anlage von Stillgewässern (Maßnahme ÖKO Ti04). Zusätzlich werden als Ausgleichsmaßnamen
auf den Bahndämmen im Raum Langkampfen Extensivwiesen angelegt (Maßnahme ÖKO Ti06)
sowie an den Böschungen der Anschüttungsfläche Niederbreitenbach Magerstandorte etabliert
(Maßnahme ÖKO Ti07) und diese durch Strukturelemente (Steinlinsen) angereichert (Maßnahme
ÖKO Ti08), die den betroffenen Reptilienarten als Lebensraum zu Verfügung stehen.
Südlich der Auwegunterführung werden Gehölzbestände beansprucht, welche als
Ausbreitungsachse bzw. als Lebensraum für geschützte Arten wie Ringelnatter und Blindschleiche
fungieren (Konflikt: Be_BET_03). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste
werden Gehölzstrukturen bereits vor dem Eingriff in den ggst. Bereich vorgezogen – vorrangig
entlang des neuen Gewässerverlaufes – etabliert (Maßnahme ÖKO Ti03) sowie mit
Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).
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Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen
Reptilienpopulationen gegeben.
Maßnahmen Bau
• Maßnahme ÖKO BAU Ti02 Bergung von Reptilien
• Maßnahme ÖKO BAU Ti04 Abplankung
• Maßnahme ÖKO BAU Ti05 Temporäre Schutzzäune
• Maßnahme ÖKO BAU Ti06 Detailmaßnahme Anschüttungsfläche Ochsental
• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen
• Maßnahme ÖKO Ti10 Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen
• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche
Maßnahmen Betrieb
• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen
• Maßnahme ÖKO Ti04 Anlage von Stillgewässern
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen
• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach
• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen
2.1.1.5 Amphibien
Im Untersuchungsgebiet konnte als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Gelbbauchunke
nachgewiesen werden. Der Kleine Wasserfrosch als weitere Anhang IV Art konnte im Rahmen der
Erfassungen nicht einwandfrei bestätigt werden, ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet ist jedoch
wahrscheinlich. Als weitere geschützte Arten wurden Erdkröte, Teichfrosch, Grasfrosch,
Feuersalamander und Bergmolch im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Ein potentielles
Vorkommen der 2 Arten der FFH-Richtlinie Nördlicher Kammmolch und Europäischer Laubfrosch
sowie der geschützten Arten Seefrosch und Teichmolch ist nicht gänzlich auszuschließen. Das
Vorkommen der nachgewiesenen Amphibienarten ist detailliert in Einlage F_02_01 im Kapitel 4.5
beschrieben.
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Deutscher Artname
Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Alpensalamander Salamandra atra IV FVx ausgeschlossen ein Vorkommen im UG ist aufgrund der Höhenverbreitung auszuschließen
Nördlicher Kammmolch
Triturus cristatus II/IV U2- unwahrscheinlich
Kein Vorkommen in UG bekannt, Vorkommen im Bereich Jenbach (Cabela et al. 2001), mögliches Vorkommen bei Ebbs (Glaser et al. 2006)
Gelbbauchunke Bombina variegata II/IV U1x nachgewiesen
Motocrossplatz Kundl (eigene Erhebungen 2018), weiteres Vorkommen im Umfeld des UGs bei Kramsach (Landmann 2000)
Kreuzkröte Bufo calamita IV U2- ausgeschlossen
Vorkommen in Tirol nur im unteren Lechtal (Cabela et al. 2001), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erhebungen (2018)
Wechselkröte Bufo viridis IV U2- ausgeschlossen
Innsbrucker Talraum inkl. nördl. angrenzenden Hangteilen (Landmann 2000), trotz gezielter Erfassungen, keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erhebungen (2018)
Europäischer Laubfrosch
Hyla arborea IV U2- nicht gänzlich
ausgeschlossen
Kein Vorkommen in UG bekannt, Vorkommen in Kramsacher Loar (Landmann 2000), trotz gezielter Erfassungen, keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erhebungen (2018)
Kleiner Wasserfrosch
Rana lessonae IV U2- wahrscheinlich
Nachweise in der Umgebung von Wörgl und Kufstein (Cabela et al. 2001), nicht gesicherte Nachweise im UG im Zuge der Erhebungen (2018)
Erdkröte Bufo bufo nachgewiesen
im UG weit verbreitet, Vorkommen bei Radfeld, Kundl, Langkampfen (eigene Erhebungen 2018)
Teichfrosch Rana esculenta V U1x nachgewiesen im UG weit verbreitet (eigene Erhebungen 2018)
Seefrosch Rana ridibunda V U1= unwahrscheinlich Seit 1980 kein Fund in Tirol (Cabela et al. 2001)
Grasfrosch Rana temporaria V FV= nachgewiesen im UG weit verbreitet (eigene Erhebungen 2018)
Feuersalamander Salamandra salamandra
nachgewiesen
ein Nachweis bei der Raststation Angath (Glaser & Ludwig 2016), Vorkommen im Hangwald bei Achleit nicht auszuschließen
Bergmolch Triturus alpestris nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (eigene Erhebungen 2018)
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Deutscher Artname
Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Fadenmolch Triturus helveticus ausgeschlossen Kein Vorkommen in Tirol bekannt (Cabela et al. 2001)
Teichmolch Triturus vulgaris nicht völlig
ausgeschlossen
Vorkommen im Raum Breitenbach, Kundl und Wörgl (Cabela et al. 2001), weitere Vorkommen in der Kramsacher Loar (Landmann 2000) und bei Ebbs (Glaser et al. 2006), im Zuge der eigenen Erhebungen (2018) nicht nachgewiesen
Tabelle 9: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Amphibienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung von Individuen
Im Zuge der Bautätigkeiten besteht die Gefahr des Tötens von Individuen (Konflikt Am_BAU_01).
Im Umfeld des Motocrossgeländes bei Kundl kommt es zur Beanspruchung von Land- und
Laichlebensräumen der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten Gelbbauchunke und
Kleiner Wasserfrosch sowie der geschützten Arten Grasfrosch und Erdkröte. Im Bereich der
Anschüttungsfläche Ochsental und der darunter liegenden Baustellenbereiche kommt es zur
Beanspruchung von Landlebensräumen und Ausbreitungsachsen der im Anhang IV der FFH-
Richtlinie genannten Gelbbauchunke sowie der geschützten Arten Grasfrosch, Erdkröte und
potentiell dem Feuersalamander. Im Bereich der Raststation Angath werden Landlebensräume der
geschützten Arten Erdkröte und Feuersalamander sowie Laichgewässer der Erdkröte beansprucht.
Im Feuchtgebiet südlich des Betriebsgebietes Langkampfen stellen Feuchtflächen und
Röhrichtbestände im Aufweitungsbereich der Langkampfener Gießen Lebensräume sowie
Laichgewässer des geschützten Grasfrosches und potenziell weiterer geschützter Arten dar. Im
Zuge der Verlegung der Langkampfener Gießen und angrenzender Gehölzbestände südlich des
Auwegs kommt es zur Beanspruchung von Landlebensräumen und einer wichtigen Migrationsachse
für geschützte Amphibien. Um das Töten von Individuen zu vermeiden erfolgt als
schadensbegrenzende Maßnahme auf eben angeführten, amphibienrelevanten Flächen vor Beginn
der Eingriffe ein Absammeln der vorzufindenden Amphibienindividuen und des Laichs. Die
gefangenen Individuen bzw. der Laich werden umgehend in geeignete, derzeit nicht besiedelte oder
in zuvor eigens angelegte Habitate verbracht (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti03). Weiters werden als
schadensbegrenzende Maßnahmen betroffene Bereiche durch temporäre Schutzzäune abgegrenzt
(Details siehe Maßnahmen ÖKO BAU Ti05 und ÖKO BAU Ti06) bzw. wo erforderlich massive
Abplankungen errichtet (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti04) um ein Eindringen von Amphibien in das
Baufeld zu verhindern.
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Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der
Verbotstatbestand der Tötung von Reptilien (Konflikt Am_BAU_01) nicht erfüllt.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch die Beanspruchung des weichholzdominierten Ufergehölzstreifens und Auwaldrests bei Kundl
im Bereich des Motocrossgeländes sind Landlebensräume und Laichgewässer (Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten Gelbbauchunke und (potentiell)
Kleiner Wasserfrosch sowie der geschützten Arten Grasfrosch und Erdkröte betroffen (Konflikt:
Am_BAU_02). Als funktionserhaltende Maßnahmen für den Lebensraumverlust werden angrenzend
an die betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen – vier Stillgewässer sowie 4 flache Tümpel
angelegt (Maßnahme ÖKO Ti04). Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden in Verbindung
mit diesen Gewässern– ebenfalls vorgezogen – extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme
ÖKO Ti05) welche als Landlebensraum für die betroffenen Amphibienarten fungieren. Diese Flächen
werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08). Nach Beendigung
der Bauphase werden angrenzend an die bestehenden Lebensräume wieder Waldbestände
etabliert (Maßnahme ÖKO Ti01), welche als künftiger Landlebensraum für Amphibien wieder zu
Verfügung stehen. Diese Maßnahme wird nicht vorgezogen angelegt und ist somit als
Ausgleichsmaßnahme zu bewerten.
Durch die Anschüttung bei Ochsental werden Landlebensräume für die im Anhang IV der FFH-
Richtlinie genannten Gelbbauchunke bzw. für die weiteren geschützte Arten Grasfrosch, Erdkröte
(potenziell auch Feuersalamander) beansprucht (Konflikt: Am_BAU_03). Zusätzlich ist im Bereich
der Anschüttungsfläche ein Gerinne auf einer Länge von rd. 540 m betroffen, welche eine
Migrationsachse für Amphibien darstellt. Als funktionserhaltende Maßnahmen für diese
Lebensraum- bzw. Funktionsverluste wird einerseits der neue Gerinneverlauf bereits vor dem
Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet (Maßnahme ÖKO BAU Ti06). Weiters
werden ebenfalls vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände aufgewertet (Maßnahme ÖKO
Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht (Maßnahme ÖKO Ti08). Schließlich
werden im nahen Umfeld der betroffenen Bereiche vorgezogen zwei Stillgewässer angelegt
(Maßnahme Ti04). Die Rekultivierung (Maßnahme ÖKO Ti01) und strukturelle Aufwertung der
Flächen (Maßnahme ÖKO Ti08) nach Ende der Bauarbeiten ist als Ausgleichsmaßnahme zu
bewerten.
Bei der Raststation Angath kommt es zur Beanspruchung von Waldbeständen welche
Landlebensräume für die beiden in Tirol geschützten Amphibienarten Erdkröte und
Feuersalamander darstellen (Konflikt: Am_BAU_04). Zusätzlich ist in der Bauphase ein
wasserführender Graben zwischen dem Parkplatz der Raststation und der A12 Inntal Autobahn
betroffen, welcher als Laichgewässer für die Erdkröte fungiert. Als funktionserhaltende Maßnahmen
für diese Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende
Waldbestände aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen
eingebracht (Maßnahme ÖKO Ti08). Weiters wird im nahen Umfeld der betroffenen Bereiche –
ebenfalls vorgezogen ein Stillgewässer angelegt (Maßnahme Ti04). Als Ausgleichsmaßnahme
werden nach Ende der Bauarbeiten die Flächen wieder mit Mischwaldbeständen rekultiviert
(Maßnahme ÖKO Ti01) und ebenfalls mit Totholzhäufen als Strukturelemente angereichert
(Maßnahme ÖKO Ti08), die künftig zusätzlich als Landlebensraum zu Verfügung stehen.
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Im Zuge der Bauphase kommt es zu einer Teilbeanspruchung des Feuchtgebietes bei der
Langkampfener Gießen südlich des Betriebsgebietes von Langkampfen welches als Laichgewässer
für den geschützten Grasfrosch und potenziell für weitere (geschützte) Amphibienarten fungiert
(Konflikt: Am_BAU_05). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste erfolgt –
bereits vorgezogen (vor dem Eingriff in das Feuchtgebiet) – eine Aufweitung direkt angrenzend an
die bestehende Feuchtfläche (Maßnahme ÖKO Ti16).
Schließlich werden durch die Verlegung der Langkampfener Gießen und der Beanspruchung
angrenzender Gehölzbestände eine wichtige Ausbreitungsachse bzw. Landlebensräume von
geschützten Amphibien beansprucht (Konflikt: Am_BAU_06). Als funktionserhaltende Maßnahmen
für diese Lebensraumverluste wird der neue Verlauf der Langkampfener Gießen bereits vor dem
Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti10), weiters werden
Gehölzstrukturen bereits vor dem Eingriff in den ggst. Bereich vorgezogen etabliert (Maßnahme
ÖKO Ti03) sowie mit Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).
Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden die im Zuge der Bauphase erforderlichen
Gewässerquerungen nach den Vorgaben der RVS Wildschutz errichtet (s. Maßnahme ÖKO BAU
Ti13), um die Durchgängigkeit für (wandernde) Amphibien zu gewährleisten.
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen
Amphibienpopulationen gegeben.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Durch die Beanspruchung des weichholzdominierten Ufergehölzstreifens und Auwaldrests bei Kundl
im Bereich des Motocrossgeländes sind Landlebensräume und Laichgewässer (Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten Gelbbauchunke und (potentiell)
Kleiner Wasserfrosch sowie der geschützten Arten Grasfrosch und Erdkröte betroffen (Konflikt:
Am_BET_01). Als funktionserhaltende Maßnahmen für den Lebensraumverlust werden angrenzend
an die betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen – vier Stillgewässer sowie 4 flache Tümpel
angelegt (Maßnahme ÖKO Ti04). Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden in Verbindung
mit diesen Gewässern– ebenfalls vorgezogen – extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme
ÖKO Ti05) welche als Landlebensraum für die betroffenen Amphibienarten fungieren. Diese Flächen
werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).
Durch die Verbreiterung der Forststraße nördlich des Inn im Bereich der Anschlussstelle Wörgl-
West, welche als Schachzufahrt dient, kommt es angrenzend an den Weg zur Beanspruchung von
Waldbeständen (Konflikt: Am_BET_02). Diese Waldbestände stellen potenzielle Lebensräume für
der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Gelbbauchunke sowie weiterer geschützter Arten
wie Grasfrosch, Erdkröte und Feuersalamander dar. Als funktionserhaltende Maßnahme für diese
Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände
aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht
(Maßnahme ÖKO Ti08).
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Des Weiteren werden angrenzend an die A 12 Inntalautobahn im Bereich der Anschüttungsfläche
Ochsental Waldbestände dauerhaft beansprucht (Konflikt: Am_BET_03), welche als
Landlebensräume für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Gelbbauchunke bzw. für die
weiteren geschützten Arten Grasfrosch, Erdkröte (potenziell auch Feuersalamander) fungieren. Als
funktionserhaltende Maßnahme werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände
aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht
(Maßnahme ÖKO Ti08).
Bei der Raststation Angath kommt es zur Beanspruchung von Waldbeständen welche
Landlebensräume für die beiden in Tirol geschützten Amphibienarten Erdkröte und
Feuersalamander darstellen (Konflikt: Am_BET_04). Als funktionserhaltende Maßnahmen für diese
Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände
aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02), Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht (Maßnahme
ÖKO Ti08) und im nahen Umfeld der betroffenen Bereiche – ebenfalls vorgezogen ein Stillgewässer
angelegt (Maßnahme Ti04).
Im Bereich des Schotterabbaugebietes bei Niederbreitenbach werden durch Entfernung von
Gehölzen Landlebensräume der geschützten Erdkröte beansprucht (Konflikt: AM_BET_05). Als
funktionserhaltende Maßnahmen für diese Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits
vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen
in Form von Totholzhäufen eingebracht (Maßnahme ÖKO Ti08).
Schließlich werden entlang der Langkampfener Gießen südlich der Auwegunterführung
Gehölzbestände beansprucht, welche als Ausbreitungsachse bzw. als Landlebensräume für
geschützte Amphibien fungieren (Konflikt: Am_BET_06). Als funktionserhaltende Maßnahmen für
diese Lebensraumverluste werden Gehölzstrukturen bereits vor dem Eingriff in den ggst. Bereich
vorgezogen – vorrangig entlang des neuen Gewässerverlaufes – etabliert (Maßnahme ÖKO Ti03)
sowie mit Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).
Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden die im Zuge der Betriebsphase erforderlichen
Gewässerquerungen nach den Vorgaben der RVS Wildschutz errichtet (s. Maßnahme ÖKO Ti11),
um die Durchgängigkeit für (wandernde) Amphibien zu gewährleisten.
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen
Amphibienpopulationen gegeben.
Maßnahmen Bau
• Maßnahme ÖKO BAU Ti03 Bergung von Amphibien
• Maßnahme ÖKO BAU Ti04 Abplankung
• Maßnahme ÖKO BAU Ti05 Temporäre Schutzzäune
• Maßnahme ÖKO BAU Ti06 Detailmaßnahme Anschüttungsfläche Ochsental
• Maßnahme ÖKO BAU Ti13 Dimensionierung temporärer Gewässerquerungen
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• Maßnahme ÖKO Ti01 Wiederaufforstung von Waldbeständen
• Maßnahme ÖKO Ti02 Verbesserung bzw. Umtriebszeitverlängerung von Waldbeständen,
vorgezogen
• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen
• Maßnahme ÖKO Ti04 Anlage von Stillgewässern
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen
• Maßnahme ÖKO Ti10 Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen
• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche
Maßnahmen Betrieb
• Maßnahme ÖKO Ti02 Verbesserung bzw. Umtriebszeitverlängerung von Waldbeständen,
vorgezogen
• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen
• Maßnahme ÖKO Ti04 Anlage von Stillgewässern
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen
• Maßnahme ÖKO Ti11 Dimensionierung dauerhafter Gewässerquerungen
2.1.1.6 Käfer
Im Zuge der Untersuchungen konnten keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen
werden. Für einen Großteil der in Tirol geschützten Käferarten ist ein Vorkommen im
Untersuchungsgebiet aufgrund der Höhenverbreitung, der spezifischen Lebensraumansprüche bzw.
aufgrund der im Gebiet vorliegenden Habitatausstattung auszuschließen bzw. sehr
unwahrscheinlich. Für zwei artenschutzrechtlich relevante Arten (Schwarzer Grubenlaufkäfer und
Schwarzer Kolbenwasserkäfer) ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet jedoch nicht völlig
auszuschließen.
Deutscher Artname
Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Purpurroter Plattkäfer
Cucujus cinnaberinus
II/IV U1+ unwahrscheinlich
Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering, Art bevorzugt Auwälder, die Larven entwickeln sich in starkstämmigem Totholz unter der Rinde
Breitrand-Gelbrandkäfer
Dytiscus latissimus II/IV k.A. unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, aufgrund Lebensraumansprüche im Eingriffsbereich unwahrscheinlich (größere stehende oligo- bis mesotrophe Gewässer)
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Deutscher Artname
Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Eremit oder Juchtenkäfer
Osmoderma eremita
II/IV U2- unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen konnten keine geeigneten Bäume mit Baumhöhlen festgestellt werden, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering
Rothalsiger Düsterkäfer
Phryganophilus ruficollis
II/IV k.A. unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart
Alpenbock Rosalia alpina II/IV U1= unwahrscheinlich
Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering, bevorzugt starkstämmige tote bzw. anbrüchige und besonnte Buchen
Schwarzer Grubenlaufkäfer
Carabus (variolosus) nodulosus
II/IV U2x nicht völlig
auszuschließen
Nachweis im Umfeld des UGs bei Paisslberg nördlich des Inns bzw. westl. Breitenbach (13.4.2014, Datenbank Ferdinandeum), die Art besiedelt quellige Bereiche entlang von Gewässerläufen, geeignete Habitate im UG befinden südl. der geplanten Anschüttungsfläche Ochsental, im Zuge gezielter, nächtlicher Kontrollen 2018 dort nicht nachgewiesen, ein Vorkommen in diesem Bereich ist jedoch nicht völlig auszuschließen
Rothalsiger Fichtenmoder-Schwarzkäfer
Bius thoracicus ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart
Hochmoor-Laufkäfer
Carabus menetriesi
ausgeschlossen
Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen aufgrund der Lebensraumansprüche (Hochmoore) auszuschließen
Fichtendürrlings-Pochkäfer
Ernobius explanatus
ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart
Glanz-Prachtkäfer
Eurythyrea austriaca
ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart
Schwarzer Kolbenwasserkäfer
Hydrophilus aterrimus
nicht völlig
auszuschließen
Vorkommen bei Kramsach bekannt (Pagitz et al. 2006), die Art besiedelt pflanzenreiche, stehende Gewässer, ein Vorkommen in den Renaturierungsbereichen Radfeld/Kundl ist daher nicht völlig auszuschließen
Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer
Limoniscus violaceus
ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart (Ellmauer 2005)
Hirschkäfer Lucanus cervus unwahrscheinlich
Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (bevorzugt alte Eichenwälder, Eichen- Hainbuchenmischwälder)
Großer Wespenbock
Necydalis major ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart
Beulenkopfbock Rhamnusium bicolor
unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 31/82
Deutscher Artname
Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Gestreifter Bergwald-Bohrkäfer
Stephanopachys substriatus
ausgeschlossen
Aufgrund Lebensraumansprüche auszuschließen (Nadelholzdominierte Wälder der montan-subalpinen Höhenstufe)
Österreichischer Dickfuß-Pochkäfer
Xestobium austriacum
ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart
Tabelle 10: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Käferarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Die potenziellen Habitate des im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Schwarzer
Grubenlaufkäfers (Carabus (variolosus) nodulosus) liegen außerhalb des Projekteinflussbereiches,
weshalb eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.
Weiters kann ein Vorkommen des geschützten Schwarzen Kolbenwasserkäfer (Hydrophilus
aterrimus) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Grundsätzlich geeignete Lebensräume des
Schwarzen Kolbenwasserkäfer sind durch das Projekt nicht betroffen, weshalb auch in Bezug auf
den Schwarzen Kolbenwasserkäfer eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
ausgeschlossen werden kann. Speziell der Schwarze Kolbenwasserkäfer profitiert jedoch von den
durch das Projekt gesetzten Maßnahmen (Anlage von Gewässern).
2.1.1.7 Schmetterlinge
Schmetterlingsarten des Anhang IV der FFH Richtlinie, auf die im Rahmen der Kartierungen speziell
geachtet wurde, konnten im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen von
geschützten Arten des Anhang IV kann aufgrund der Verbreitung, ungenügender Habitateignung
und fehlender Nachweise im Zuge der Erfassungen zumindest im Projekteinflussbereich
weitestgehend ausgeschlossen werden. Auch das Vorkommen eines Großteils der weiteren
geschützten Arten kann aufgrund der Verbreitung, ungenügender Habitateignung und fehlender
Nachweise im Zuge der Erfassungen zumindest im Projekteinflussbereich weitestgehend
ausgeschlossen werden. Nachweise von geschützten Arten liegen für den Kleiner Schillerfalter
(Apatura ilia), den Großer Schillerfalter (Apatura iris) und dem Sechsfleck-Widderchen (Zygaena
filipendulae) vor. Ein potentielles Vorkommen von Vertretern der geschützten Ordensbänder ist nicht
gänzlich auszuschließen. Das Vorkommen der nachgewiesenen Schmetterlingsarten ist detailliert in
Einlage F_02_01 im Kapitel 4.6 beschrieben.
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Wald-Wiesenvögelchen
Coenonympha hero
IV U2- unwahrscheinlich
Nachweise einer erlöschenden Population bei Münster (Ortner 2007), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 32/82
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Hecken-Wollafter Eriogaster catax
II/IV N/A ausgeschlossen In Tirol ausgestorben (Höttinger 2005)
Gelbringfalter Lopinga achine IV U1x unwahrscheinlich
Fundort bei Kramsach (Ortner 2011), Im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Blauschillernder Feuerfalter
Lycaena helle II/IV U1- unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Schwarzfleckiger Ameisenbläuling
Maculinea arion
IV U1x unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, vereinzelte Vorkommen bei Kranebitten 2009 (Strickner & Parzer 2010)
Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling
Maculinea nausithous
II/IV U1x unwahrscheinlich
im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, kein Vorkommen der Nahrungspflanze Großer Wiesenknopf im UG, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling
Maculinea teleius
II/IV U1x unwahrscheinlich
im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, kein Vorkommen der Nahrungspflanze Großer Wiesenknopf im UG, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Apollofalter Parnassius apollo
IV U1= unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen bei Kranebitten 2008 (Strickner & Parzer 2010)
Schwarzer Apollofalter
Parnassius mnemosyne
IV U1- unwahrscheinlich
Trotz gezielter Nachsuche keine Hinweise auf Vorkommen im UG im Zuge der Kartierungen 2018, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Nachtkerzenschwärmer
Proserpinus proserpina
IV U1x unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Huemer 1993)
Schillerfalter, alle Apatura spp. nachgewiesen
Vorkommen bei Feuchtgebiet Kundl (eigene Erhebungen 2018, Monitoring REVITAL 2013), Söller Wiesen (Ortner & Lechner 2017)
Engadiner Bär Arctia flavia ausgeschlossen
Vertikalverbreitung zwischen 1500-3000m (De Freina & Witt 1987), Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Hochmoor-Perlmuttfalter
Boloria aquilonaris
unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 33/82
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Randring-Perlmuttfalter
Boloria eunomia
unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Huemer 1993)
Alpen-Perlmuttfalter
Boloria thore unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Huemer 1993)
Ordensbänder, alle
Catocala spp. möglich
Vorkommen beim Innstau Langkampfen (Huemer & Tarmann 2012), bevorzugt Auwälder, seltener Laubmischwälder; Raupenentwicklung an Weiden und Pappeln
Großes Wiesenvögelchen
Coenonympha tullia
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, altes Vorkommen bei Söller Wiesen 1995 , später nicht mehr bestätigt (Ortner & Lechner 2017)
Hochmoor-Gelbling
Colias palaeno unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Gelbbindiger Mohrenfalter
Erebia flavofasciata
ausgeschlossen
Vertikalverbreitung 1800-2600m (Tolman & Lewington 2012), Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Skabiosen-Scheckenfalter
Euphydryas aurinia
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen bei Söller Wiesen 2016 (Ortner & Lechner 2017)
Matterhorn-Bärenspinner
Holoarctia cervini
ausgeschlossen
Vertikalverbreitung 2600-3200m, Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Fledermausschwärmer
Hyles vespertilio
unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Segelfalter Iphiclides prodalirius
unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Eisvögel, alle Limenitis spp. unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Lungenenzian-Ameisenbläuling
Maculinea alcon
unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Schachbrett Melanargia galathea
unwahrscheinlich Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz
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Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
gezielter Suche nicht nachgewiesen
Feuerroter Perlmuttfalter
Melitaea didyma
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, altes Vorkommen bei Söller Wiesen 1978 (Ortner & Lechner 2017), danach nicht mehr bestätigt
Blaukernauge Minois dryas unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Alpenapollo Parnassius phoebus
ausgeschlossen
Vertikalverbreitung 1600-2800m (Tolman & Lewington 2012), Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)
Augsburger Bär Pericallia matronula
unwahrscheinlich
Vorkommen beim Innstau Langkampfen, Bodenständigkeit jedoch unwahrscheinlich (Huemer & Tarmann 2012),
Hochmoor-Bläuling
Plebejus optilete
unwahrscheinlich
Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen
Rot- und Grünwidderchen, alle Arten
Zygaena spp., Adscita spp., Jordanita spp., mit Ausnahme Alpenwidderchen (Zygaena exulans)
nachgewiesen
Im Zuge der eigenen Erhebungen nicht nachgewiesen, Vorkommen Feuchtgebiete Kundl (Monitoring Revital 2009), Söller Wiesen 2016 (Ortner & Lechner 2017)
Tabelle 11: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schmetterlingsarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Der Kleine Schillerfalter wurde im Renaturierungsbereich Radfeld/Kundl nachgewiesen. Nachweise
der Großen Schillerfalters liegen aus dem Bereich westlich der Raststation Angath vor. Das
Sechsfleck-Widderchen wurde ebenfalls im Renaturierungsbereich Radfeld/Kundl sowie in den
Söller Wiesen nachgewiesen. In weiteren Teilen des Untersuchungsgebietes ist ein Vorkommen
dieser Arten aufgrund z.T. ungenügender Habitatbedingungen bzw. aufgrund fehlender Nachweise
im Zuge der Erfassungen weitestgehend auszuschließen. Die Vorkommensbereiche der drei
nachgewiesenen geschützten Arten sind durch das Vorhaben jedoch nicht betroffen, weshalb eine
Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.
Schließlich sind alle Ordensbänder in Tirol geschützt. Nachweise aus Vertretern dieser Nachtfalter
liegen aus dem Bereich des Innstaus bei Langkampfen vor. Ein vorkommen in Mischwaldbeständen
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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 35/82
auch im Untersuchungsgebiet ist daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Arten aus der Gruppe
der Ordensbänder profitieren von den vorgezogenen waldverbessernden Maßnahmen. Unter
Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt
und keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Populationen der betroffenen Arten aus der
Gruppe der Ordensbänder gegeben.
Generell profitiert die Schmetterlingsfauna von den Maßnahmen die durch das Projekt gesetzt
werden, insbesondere durch die vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen sowie durch den
Einsatz von „insektenfreundlichen“ Beleuchtungseinrichtungen als schadensbegrenzende
Maßnahme. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände erfüllt und keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Populationen
gegeben.
Maßnahmen Bau
• ÖKO BAU Ti12 Baustellenbeleuchtung
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen
Maßnahmen Betrieb
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen
• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach
• Maßnahme ÖKO Ti15 Beleuchtungseinrichtungen
2.1.1.8 Schmetterlingshaft
Nach der Tiroler Naturschutzverordnung ist die Schmetterlingshaft (Libelloides coccajus) geschützt.
Für diese Art liegen aus Tirol kaum aktuelle Informationen vor. Die Art besiedelt xerotherme
Standorte wie Trockenrasen, welche im Untersuchungsgebiet fehlen. Ein Vorkommen der
Schmetterlingshaft im Untersuchungsgebiet ist daher ausgeschlossen. Zudem liegen aus den
Ergebnissen der Kartierungen keine Hinweise auf ein Vorkommen vor, weshalb eine Berührung
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.
2.1.1.9 Libellen
Im Untersuchungsgebiet konnte als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Sibirische
Winterlibelle (Sympecma paedisca) im Renaturierungsbereich Maukenbach nachgewiesen werden,
sind durch das Projekt jedoch nicht betroffen, weshalb eine Berührung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände in Bezug auf diese Art ausgeschlossen werden kann.
Ein Vorkommen der beiden weiteren in der Tiroler Naturschutzverordnung gelisteten Anhang IV
Arten Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
kann weitestgehend ausgeschlossen werden, da im Zuge der Erfassungen trotz gezielter Beachtung
dieser Arten, keine Nachweise erbracht werden konnten, und auch sonst keine Hinweise auf
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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 36/82
Vorkommen im Untersuchungsgebiet vorliegen. Anhang IV Libellenarten sind somit durch das
Projekt nicht betroffen.
Neben den taxativ aufgelisteten Anhang IV Arten ist gemäß der Tiroler Naturschutzverordnung die
Gruppe der Libellen in Tirol gesamthaft geschützt. Auf Basis der Erfassungen 2018 sowie
vorhandener Untersuchungen wurde im Untersuchungsgebiet eine artenreiche Libellenfauna
festgestellt. Das Vorkommen der Libellenarten ist in der Einlage F 02 01 im Kapitel 4.8 beschrieben.
Ein Großteil der nachgewiesenen Arten befindet sich in den im Untersuchungsgebiet gelegenen
Feuchtgebieten, welche durch das Projekt nicht betroffen sind.
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Östliche Moosjungfer
Leucorrhinia albifrons
IV U2x unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol, Vorkommen in Osttirol (Kofler 1972, Raab et al. 2007)
Große Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis
II/IV U2x unwahrscheinlich
Im Zuge der eigenen Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen in Gewässern durch Fischbesatz unwahrscheinlich (Wildermuth 1993), Vorkommen bei Kramsach und Kirchbichl (Landmann 2003, Raab et al. 2007)
Sibirische Winterlibelle
Sympecma paedisca (Sympecma braueri)
IV U1= nachgewiesen
Vorkommen beim Renaturierungsbereich Maukenbach (eigene Erhebungen 2018), weitere Vorkommen zwischen Terfens und Kramsach (Landmann et al. 2003)
Südliche Mosaikjungfer
Aeshna affinis nachgewiesen
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, nicht in Tirol nachgewiesen (Raab et al. 2007), Vorkommen in Kundl (Monitoring Revital 2014) - ein bodenständiges Vorkommen unwahrscheinlich
Alpen-Mosaikjungfer
Aeshna caerulea
unwahrscheinlich Aufgrund der Vertikalverbreitung von über 1000m unwahrscheinlich (Raab et al. 2007)
Blaugrüne Mosaikjungfer
Aeshna cyanea nachgewiesen
Vorkommen bei Angerberg, Maukenbach, Radfeld, Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Braune Mosaikjungfer
Aeshna grandis nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (eigene Erhebungen 2018)
Keilfleck-Mosaikjungfer
Aeshna isoceles
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Radfeld (eigene Erhebungen 2018)
Torf-Mosaikjungfer
Aeshna juncea nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017)
Herbst-Mosaikjungfer
Aeshna mixta nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Radfeld, Langkampfen und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2013)
Hochmoor-Mosaikjungfer
Aeshna subarctica
ausgeschlossen Keine Habitate für diese Moore bewohnende Art im UG (Raab et al. 2007)
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Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Schabracken-Königslibelle
Anax ephippiger
nachgewiesen
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen bei Radfeld (Revital 2014)
Große Königslibelle
Anax imperator nachgewiesen
Vorkommen bei Radfeld, Langkampfen und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2014)
Kleine Königslibelle
Anax parthenope
nachgewiesen Vorkommen bei Maukenbach, Kundl und Radfeld (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Gebänderte Prachtlibelle
Calopteryx splendens
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Blauflügel-Prachtlibelle
Calopteryx virgo
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl, Kirchbichl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Pokaljungfer (Pokal-Azurjungfer)
Cercion lindenii nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)
Speer-Azurjungfer
Coenagrion hastulatum
unwahrscheinlich Keine Habitate für diese Moore bewohnende Art im UG (Raab et al. 2007)
Sibirische Azurjungfer
Coenagrion hylas
ausgeschlossen
Einziges Vorkommen Österreichs im Tiroler Lechtal und Oberinntal, UG aufgrund der Seehöhe ungeeignet (Raab et al. 2007)
Mond-Azurjungfer
Coenagrion lunulatum
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von einem bodenständigen Vorkommen nahe Kirchbichl (Raab et al. 2007)
Hufeisen-Azurjungfer
Coenagrion puella
nachgewiesen
Vorkommen bei Angerberg, Maukenbach, Radfeld, Langkampfen, Kirchbichl und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2013)
Fledermaus-Azurjungfer
Coenagrion pulchellum
nachgewiesen
Vorkommen bei Langkampfen, Vorkommen bei Kramsach und Kirchbichl (Landmann 2003, Raab et al. 2007)
Gestreifte Quelljungfer
Cordulegaster bidentata
nachgewiesen Vorkommen bei Angath und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Falkenlibelle Cordulia aenea nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2013, eigene Erhebungen 2018)
Feuerlibelle Crocothemis erythraea
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl (eigene Erhebungen 2018)
Gemeine Becherjungfer
Enallagma cyathigerum
nachgewiesen
Vorkommen bei Angath, Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 38/82
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Großes Granatauge
Erythromma najas
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Gemeine Keiljungfer
Gomphus vulgatissimus
nachgewiesen Vorkommen bei Kramsach, Langkampfen und Kufstein (Landmann 2003, Raab et al. 2007)
Große Pechlibelle
Ischnura elegans
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Kleine Pechlibelle
Ischnura pumilio
nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Langkampfen, Kirchbichl und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2013)
Südliche Binsenjungfer
Lestes barbarus
nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)
Gemeine Binsenjungfer
Lestes sponsa nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Kleine Binsenjungfer
Lestes virens nachgewiesen Vorkommen bei Maukenbach, Kundl (Revital 2013, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Gemeine Weidenjungfer
Lestes viridis nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Kleine Moosjungfer
Leucorrhinia dubia
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kramsach und Kufstein (Raab et al. 2007)
Plattbauch Libellula depressa
nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl, Radfeld, Kirchbichl und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Spitzenfleck Libellula fulva unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kramsach und Kufstein (Raab et al. 2007)
Vierfleck Libellula quadrimaculata
nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Zwerglibelle Nehalennia speciosa
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kufstein und Walchsee (Landmann 2003)
Kleine Zangenlibelle
Onychogomphus forcipatus
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kramsach und Walchsee (Landmann 2003)
Östlicher Blaupfeil
Orthetrum albistylum
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl (eigene Erhebungen 2018)
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 39/82
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Südlicher Blaupfeil
Orthetrum brunneum
nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Großer Blaupfeil
Orthetrum cancellatum
nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Blaue Federlibelle
Platycnemis pennipes
nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2013, Revital 2014, eigene Erhebungen 2018)
Frühe Adonislibelle
Pyrrhosoma nymphula
nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, eigene Erhebungen 2018)
Alpen-Smaragdlibelle
Somatochlora alpestris
unwahrscheinlich In Tirol kein Vorkommen unter 700m Seehöhe bekannt (Landmann 2003)
Arktische Smaragdlibelle
Somatochlora arctica
unwahrscheinlich
Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, kein aktueller Nachweis aus dem UG (Landmann 2003)
Gefleckte Smaragdlibelle
Somatochlora flavomaculata
nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)
Glänzende Smaragdlibelle
Somatochlora metallica
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017)
Gemeine Winterlibelle
Sympecma fusca
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl (Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Schwarze Heidelibelle
Sympetrum danae
nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Langkampfen, Radfeld, Kirchbichl (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Sumpf-Heidelibelle
Sympetrum depressiusculum
nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Langkampfen, Radfeld, Kirchbichl (Landmann 2003, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)
Gefleckte Heidelibelle
Sympetrum flaveolum
nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)
Frühe Heidelibelle
Sympetrum fonscolombii
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Radfeld (Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014)
Südliche Heidelibelle
Sympetrum meridionale
nachgewiesen Vorkommen bei Radfeld (Revital 2014)
Gebänderte Heidelibelle
Sympetrum pedemontanum
nachgewiesen
Vorkommen bei Kundl, Langkampfen und Kirchbichl (Landmann 2003, Revital 2013, eigene Erhebungen 2018)
Blutrote Heidelibelle
Sympetrum sanguineum
nachgewiesen Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013)
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 40/82
Deutscher Artname
Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Große Heidelibelle
Sympetrum striolatum
nachgewiesen Vorkommen bei Maukenbach, Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)
Gemeine Heidelibelle
Sympetrum vulgatum
nachgewiesen
Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2014, eigene Erhebungen 2018)
Tabelle 12: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Libellenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung von Individuen
Für Libellen treten durch das Projekt in der Bauphase als wesentliche Konflikte die Gefahr des
Tötens von Individuen (Konflikt Li BAU 01) auf.
Die Gefahr des Tötens von Individuen ist im Bereich der Anschüttungsfläche Ochsental durch die
Beanspruchung des dort verlaufenden Gerinnes relevant. Daher erfolgt in diesem Bereich als
schadensbegrenzende Maßnahme vor Beginn der Bauarbeiten ein Absammeln und Verbringen von
Larven der dort nachgewiesenen Gestreiften Quelljungfer. Die gefangenen Individuen werden
umgehend in geeignete, derzeit nicht besiedelte Habitate bzw. in den zuvor angelegten neuen
Gerinneverlauf verbracht (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti14).
Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der
Verbotstatbestand der Tötung von Reptilien (Konflikt Li BAU 01) nicht erfüllt.
Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Hinsichtlich des Lebensraumverlustes (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) der
Gestreiften Quelljungfer kommt es durch die geplante Anschüttung im Ochsental zu einer
Beanspruchung des Gerinnes auf einer Länge von rd. 540 m (Konflikt: Li_BAU_02). Als
funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste wird der neue Gerinneverlauf bereits
vor dem Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet (Maßnahme ÖKO BAU Ti06).
Im Zuge der Bauphase kommt es weiters zu einer Teilbeanspruchung des Feuchtgebietes bei der
Langkampfener Gießen südlich des Betriebsgebietes von Langkampfen, welcher Lebensraum für in
Tirol geschützte Arten (u.a. Sumpf-Heidelibelle, Gefleckte Heidelibelle) darstellt (Konflikt:
Li_BAU_03). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste erfolgt – bereits
vorgezogen (vor dem Eingriff in das Feuchtgebiet) – eine Aufweitung direkt angrenzend an die
bestehende Feuchtfläche im Ausmaß von 0,25 ha (Maßnahme ÖKO Ti16), welche als Lebensräume
die geschützten Libellenarten zu Verfügung stehen.
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Schließlich wird durch das Projekt die Langkampfener Gießen Im Abschnitt zwischen dem
Betriebsgebiet Langkampfen und der bestehenden Auwegunterführung verlegt, welche in diesem
Bereich u.a. Lebensraum für die in Tirol geschützte Gebänderte Prachtlibelle ist (Konflikt:
Li_BAU_03). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste wird der neue
Verlauf der Langkampfener Gießen bereits vor dem Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell
aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti10).
Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in
ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen
Reptilienpopulationen gegeben.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
In der Betriebsphase sind durch das geplante Projekt keine artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände in Bezug auf die Libellenfauna gegeben.
Maßnahmen Bau
• Maßnahme ÖKO BAU Ti06 Detailmaßnahme Anschüttungsfläche Ochsental
• Maßnahme ÖKO BAU Ti14 Bergung von Libellenlarven
• Maßnahme ÖKO Ti10 Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen
• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche
2.1.1.10 Spinnentiere
Für die in der Anlage 5 der Tiroler Naturschutzverordnung gelistete Spinnenart Macrothele calpeiana
liegen keine Angaben hinsichtlich ihrer Verbreitung in Tirol vor. Ein Vorkommen dieser mediterranen
Art im Untersuchungsgebiet scheint jedoch ausgeschlossen.
Von den ebenfalls in der Naturschutzverordnung geschützten Skorpionen kommt in Tirol der
Deutscher Skorpion (Euscorpius germanus) vor (KOMPOSCH 2009). Die Vorkommen in Tirol sind
jedoch eng auf bestimmte Bereiche abseits des Untersuchungsgebietes beschränkt. Ein
Vorkommen dieser Art ist daher auszuschließen.
Somit werden in Bezug auf die Spinnentierfauna keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
berührt.
2.1.1.11 Schnecken
Im Zuge der Untersuchungen konnten keine Arten der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden.
Nachweise von in Tirol geschützten Arten liegen für die Weinbergschnecke und die Schmale
Windelschnecke vor.
Deutscher Artname Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Zierliche Tellerschnecke
Anisus vorticulus
II/IV U1= unwahrscheinlich keine Hinweise auf ein Vorkommen im UG
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Deutscher Artname Wiss. Artname
FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Geyer’schen (Vierzähnige) Windelschnecke
Vertigo geyeri
II U2= ausgeschlossen
Aktuelle Vorkommen beschränken sich auf Kärnten, Lebensräume mit geeigneter Habitatqualität fehlen im UG
Schmale Windelschnecke
Vertigo angustior
II U1= nachgewiesen Nachweise aus einem Teich im Renaturierungsbereich Kundl/Radfeld
Weinbergschnecke Helix pomatia
V FV= nachgewiesen verbreitet und häufig im UG nachgewiesen
Tabelle 13: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schneckenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände
Als Art der Anhänge II und IV der FFH- Richtlinie ist die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus)
in Tirol geschützt. Aus dem Untersuchungsgebiet liegen keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser
Art vor, sie konnte auch im Zuge der Laufkäfererfassungen nicht festgestellt werden. Nachdem
relevante Habitate durch das Projekt nicht betroffen sind, ist eine Berührung von
artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen auszuschließen.
Ähnlich verhält es sich mit der im Anhang II der FFH- Richtlinie verankerten Geyer’schen
Windelschnecke (Vertigo geyeri). Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet ist
auszuschließen. Lebensräume mit geeigneter Habitatqualität sind zudem durch das Projekt nicht
betroffen, eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist somit auszuschließen.
Für die beiden weiteren in Tirol geschützten Schneckenarten Schmale Windelschnecke (Vertigo
angustior) und Weinbergschnecke (Helix pomatia) liegen aus Untersuchungsgebiet Nachweise vor.
Letztere wurde im Rahmen der Erhebungen verbreitet und häufig im Untersuchungsgebiet
festgestellt. Von der Schmalen Windelschnecke gelangen im Rahmen der Laufkäfererfassungen
Nachweise aus einem Teich im Renaturierungsbereich Kundl/Radfeld. Da dieser Bereich durch das
Vorhaben nicht beansprucht wird, ist eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
auszuschließen.
Hingegen werden Lebensräume der Weinbergschnecke durch das Projekt beansprucht. Die Art
profitiert jedoch von den im Zuge der Projektumsetzung vorgesehenen, vorgezogen angelegten,
funktionserhaltenden Maßnahmen. Da es sich bei der Weinbergschnecke um eine häufige und weit
verbreitete Art handelt, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen
nicht zu erwarten.
Insgesamt werden im Hinblick auf die Schneckenfauna keine artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände erfüllt.
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2.1.1.12 Heuschrecken
Im Zuge der Untersuchungen konnten keine Arten der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Von
den in Tirol geschützten Heuschreckenarten konnte die Sumpfgrille im Untersuchungsgebiet
nachgewiesen werden. Für eine weitere geschützte Art (Langflügelige Schwertschrecke) liegen
Nachweise aus dem Bereich der Söller Wiesen vor. Ein Vorkommen dieser Art kann zumindest im
Projekteinflussbereich weitestgehend ausgeschlossen werden, da im Zuge der Erfassungen trotz
gezielter Beachtung, keine Nachweise erbracht werden konnten. Auch das Vorkommen weiterer
geschützter Arten kann aufgrund der Verbreitung, ungenügender Habitateignung und fehlender
Nachweise im Zuge der Erfassungen zumindest im Projekteinflussbereich weitestgehend
ausgeschlossen werden. Das Vorkommen der nachgewiesenen Reptilienarten ist detailliert in
Einlage F_02_01 im Kapitel 4.7 beschrieben.
Deutscher Artname Wiss. Artname FFH Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Grüne Strandschrecke Ailopus thalassinum
ausgeschlossen
Kein Vorkommen im UG bekannt, nur ein unsicherer historischer Fund nähe Wattens (Landmann & Zuna-Kratky 2016)
Alpenschrecke Anonconotus alpinus
ausgeschlossen
Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen im UG aufgrund Vertikalverbreitung ausgeschlossen (Landmann & Zuna-Kratky 2016)
Gefleckte Schnarrschrecke
Bryodema tuberculata
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering und Vorkommen im UG aufgrund Vertikalverbreitung unwahrscheinlich (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Kiesbank-Grashüpfer Chorthippus pullus unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Steppengrashüpfer Chorthippus vagans
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Große Goldschrecke Chrysochraon dispar
unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt (Landmann & Zuna-Kratky 2016),
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Deutscher Artname Wiss. Artname FFH Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Vorkommen bei Kramsach (Ortner 2011), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Langflügelige Schwertschrecke
Conocephalus discolor (C. fuscus)
unwahrscheinlich
Nachweise Großraum Wörgl und Kramsach, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Kurzflügelige Schwertschrecke
Conocephalus dorsalis
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Fluss-Strandschrecke Epacromius tergestinus
ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016)
Südliche Eichenschrecke
Meconema meridionale
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Zweifarbige Beißschrecke
Metrioptera (=Bicolorana) bicolor
ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016)
Gefleckte Keulenschrecke
Myrmeliotettix maculatus
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Rotleibiger Grashüpfer Omocestus haemorrhoidalis
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Sumpfgrille Pteronemobius heydenii
nachgewiesen
Vorkommen bei Feuchtgebiet Radfeld/Kundl (eigene Erhebungen 2018) und auf den Söller Wiesen (Ortner 2017) nachgewiesen
Schwarzfleckiger Grashüpfer
Stenobothrus nigromaculatus
ausgeschlossen
Kein Vorkommen im UG bekannt, Nachweise aus dem Lechtal, sonst nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
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Deutscher Artname Wiss. Artname FFH Vorkommen Angaben zum Vorkommen
Bunter Alpengrashüpfer
Stenobothrus rubicundulus
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering und Vorkommen im UG aufgrund Vertikalverbreitung unwahrscheinlich (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Kleiner Heidegrashüpfer
Stenobothrus stigmaticus
unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Nachweise nur aus dem Lechtal (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Türkis Dornschrecke Tetrix tuerkii unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Östliches (Langschwänziges) Heupferd
Tettigonia caudata unwahrscheinlich
Kein Vorkommen im UG bekannt, aktuelle Nachweise im Oberinntal (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018
Tabelle 14: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Heuschreckenarten mit Einstufung und Angaben zum Vorkommen; UG = Untersuchungsgebiet
Lebensräume der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Sumpfgrille sind durch das Projekt
nicht betroffen, weshalb eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände in Bezug auf
diese Art ausgeschlossen werden kann.
Die Heuschreckenfauna profitiert jedoch insgesamt von den vorgezogenen, funktionserhaltenden
Maßnahmen sowie Ausgelichsmaßnahmen die durch das Projekt gesetzt werden.
Maßnahmen Bau
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen
• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach
• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche
Maßnahmen Betrieb
• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen
• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen
• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach
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2.1.1.13 Hügelbauende Waldameisen
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase
Tötung von Individuen und Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Im Zuge der Untersuchungen konnten am Waldrand der Anschüttungsfläche Niederbreitenbach
südlich von Am Eggerboden drei Nester der geschützten hügelbauenden Waldameise (Formica
pratensis) nachgewiesen werden. Durch die geplante Anschüttung sind die bestehenden Nester
direkt betroffen (Konflikt Wa BAU 01). Um den Tatbestand sowohl der Tötung von Individuen als
auch der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nest) zu vermeiden werden als
schadensbegrenzende Maßnahme die Nester vor Baubeginn in für diese Art geeignete Habitate
umgesiedelt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti07). Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme sind keine
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt und keine erheblichen Beeinträchtigungen der
lokalen Populationen der betroffenen Ameisenart gegeben.
Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase
In der Betriebsphase sind keine Berührungen mit Verbotstatbeständen zu erkennen.
Maßnahmen Bau
• Umsiedlung von Ameisennestern (ÖKO BAU Ti07)
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2.1.2 AUSFÜHRUNGEN ZU KONTROLLE VON FLEDERMAUSQUARTIEREN
Dieser Punkt wird im nachfolgenden Kapitel 2.1.3 behandelt.
2.1.3 IST-ZUSTAND FLEDERMÄUSE / DARSTELLUNG DER „TEILRÄUME“
2.1.3.1 Literaturrecherche
Neben den eigenen Erfassungen wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Als eine wesentliche
Grundlage wurden die Fledermäuse Tirols (WALDER ET VORAUER (2014) herangezogen und
berücksichtigt. Als weitere Literaturquelle wurde der Bericht zum Artenschutzprojekt Fledermäuse
Tirol für das Jahr 2017 herangezogen (VORAUER 2017), welcher einige Angaben für den
Untersuchungsraum lieferte. Ansonsten fiel die Recherche nach Literatur für den
Untersuchungsraum spärlich aus. Weiters wurden vom Land Tirol GIS Daten zu Tieren zu Verfügung
gestellt. Welche jedoch nur wenige Hinweise lieferten. Schließlich wurden bei der
Koordinationsstelle für Fledermausschutz- und forschung in Österreich (im Folgenden KFFÖ) um
Daten angefragt, welche dankenswerterweise von Dr. Vorauer in Form einer Excelliste für den Bezirk
Kufstein zu Verfügung gestellt wurden. Die Daten wurden bis zu einer Entfernung von rd. 8 km
ausgewertet und in der Tabelle 17 überblicksmäßig dargestellt sind bzw. in Abbildung 1 bis
Abbildung 3 verortet sind. Hierfür wurden die einzelnen Standorte anhand der in den Daten
verfügbaren Koordinaten, Adressen und sonstigen Angaben im GIS digitalisiert.
2.1.3.2 Kontrolle von Fledermaus-Quartieren
Im Rahmen der eigenen Erfassungen wurden keine Kontrollen von Quartieren an oder in Quartieren
durchgeführt. Allerdings wurde im Rahmen diverser Begehungen zu den Tiergruppen-Erfassungen
gezielt auf mögliche Winterquartiere (Höhleneingänge) geachtet. Im Hinblick auf mögliche, durch
das Vorhaben betroffene Quartiere in und an Gebäuden ist vor Beanspruchung von Gebäuden die
Kontrolle bezüglich des Vorkommens von Fledermäusen geplant. Dadurch ist gewährleistet, dass
diesbezüglich der aktuelle Zustand berücksichtigt wird.
2.1.3.3 Abgrenzung von Teilräumen
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden Räume abgegrenzt, welche durch das
gegenständliche Projekt vorrangig betroffen sind. Die Abgrenzung dieser Räume erfolgte hierbei auf
Basis der jeweiligen Landschaftsausstattung. Während der „Raum westlich von Kundl“ und der
„Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen“ einen offenen Charakter – eingestreut durch für
Fledermäuse relevante Strukturen – aufweist, sind die beiden Räume „Waldgebiet westlich der
Autobahn A 12 im Raum Angath“ und „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-
West“ stark von Waldbeständen geprägt. In diesen Räumen – mit Ausnahme des „Raums
Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West“ – erfolgte auch die Erfassung der
Fledermausfauna.
Die einzelnen Räume werden im Rahmen der Bewertung hinsichtlich ihrer Habitatausstattung
beschrieben (siehe weiter unten) und sind in Abbildung 4 bis Abbildung 7 dargestellt.
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2.1.3.4 Ergänzung des Istzustandes
Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten im Rahmen der durchgeführten Erfassungen
insgesamt 12 Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Unter Einbezug der weiteren Daten
bzw. jener Arten, die nicht eindeutig auf Artniveau bestimmt werden konnten, kommen im
Untersuchungsgebiet bis zu 8 weitere Fledermausarten vor bzw. ist deren Vorkommen nicht
auszuschließen. Insgesamt ergibt sich somit ein Spektrum von 12-21 Fledermausarten. Eine Liste
der nachgewiesenen Arten inklusive Gefährdungseinstufung befindet sich in Tabelle 15.
Anmerkungen zu Nachweiseinstufung einzelner schwer bzw. nicht akustisch bestimmbarer
Fledermausarten:
Rufe des Artenpaares Mausohr/Kleines Mausohr (Myotis myotis/oxygnathus) lassen sich anhand
der Rufanalyse nicht sicher unterscheiden. Da für diese beiden Arten im Raum Langkampfen eine
Mischkolonie existiert, wurden in diesem Bereich Rufe dieses Artenpaars als sicherer Nachweis
beide Arten gewertet. In den übrigen untersuchten Bereichen wurden derartige Rufe dem weiter
verbreiteten und generell häufigerem Mausohr zugeordnet.
Im Falle der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) deuten einzelne Rufe an 6 Standorten stark
auf diese Art hin, allerdings konnte eine eindeutige, sichere Bestimmung anhand der Rufnachweise
nicht erbracht werden. Nachdem jedoch Nachweise aus dem Umfeld des Projektes bestehen (Daten
KFFÖ), ist ein Vorkommen dieser Art als wahrscheinlich einzustufen.
Die Arten der Gattung Myotis sind zudem nur bei Vorliegen sehr guter Aufnahmen, auf Artniveau
bestimmbar. Neben den bereits oben genannten Arten, ist daher ein Vorkommen der in Nordtirol
nachgewiesenen Arten Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
und Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) potenziell möglich. Daher wurden diese Arten all jenen
Standorten zugeordnet, für welche nicht näher bestimmbare Rufe der Gattung Myotis vorliegen. Für
die Bartfledermaus liegen zudem aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes Nachweise
aus Kufstein, Kufstein Morsbach (Netzfang) sowie Kramsach vor. Aus dem weiteren Umfeld liegt der
Nachweis einer möglichen Wochenstube dieser Art in Brixental-Binnersdorf vor (siehe Tabelle 17).
Für das ebenfalls anhand der Rufe schwer zu unterscheidende Artenpaar Weißrand- /
Rauhautfledermaus (Pipistrellus kuhlii/nathusii) konnten beide Arten eindeutig anhand von
Soziallauten im Raum Langkampfen nachgewiesen werden. Daher wurde bei allen anderen
Standorten mit Rufen dieses Artpaares von einem Vorkommen beider Arten ausgegangen.
Als weitere Art der Gattung Pipistrellus konnte die Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus sicher
nachgewiesen. Da sich jedoch anhand der Rufe die beiden Arten Zwerg- und Mückenfledermaus
Pipistrellus pipistrellus/pygmaeus je nach Rufqualität nicht immer voneinander unterscheiden
lassen, wurde die Mückenfledermaus ebenfalls als potenziell vorkommende Art eingestuft und den
jeweiligen Standorten mit Vorliegen von Rufen des Artpaares P. pipistrellus/pygmaeus zugeordnet.
Von Arten der Gattung Plecotus konnten im Rahmen der Erfassungen keine akustischen Nachweise
erbracht werden. Für das Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) liegen aus dem weiteren Umfeld
des Untersuchungsgebietes Nachweise aus Wildschönau-Oberau und Wildschönau-Thierbach vor
(s. Tabelle 17) Für das Braune Langohr (Plecotus auritus) liegen Nachweise aus Breitenbach und
Brandenberg vor. Schließlich bestehen nicht näher bestimmte Nachweise der Gattung Plecotus aus
der Festung-Kufstein sowie aus Breitenbach. Ein Vorkommen der drei Plecotus-Arten im
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Untersuchungsgebiet ist daher potenziell möglich, zumal auch für die dritte Art – Graues Langohr
(Plecotus austriacus) – Nachweise aus dem Bezirk Kufstein bestehen (WALDER ET VORAUER 2014).
Ebenfalls keine Nachweise konnten im Rahmen der Erfassungen von der Kleinen Hufeisennase
erbracht werden. Aufgrund ihrer leisen Rufe ist diese Art lediglich im Umkreis 5 m um das
Aufnahmegerät detektierbar sind (DIETZ ET KIEFER 2015). Von dieser Art existieren Nachweise –
allerdings bereits älteren Datums – im Umfeld des Untersuchungsgebietes in Thiersee-Landl,
Wildschönau-Oberau und Breitenbach (siehe Tabelle 17). Auf Basis der bestehenden Daten lässt
sich ein Vorkommen der Kleinen Hufeisennase schwer abschätzen. Allerdings ist ein Vorkommen
dieser Art im Untersuchungsgebiet nicht völlig auszuschließen.
Von den im Untersuchungsgebiet sicher bzw. potenziell nachgewiesenen Fledermausarten sind 12
Arten in einer der Gefährdungskategorien nach der Roten Liste Österreichs (SPITZENBERGER 2005)
gelistet. Mit dem Kleinen Mausohr ist eine Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Die
Alpenfledermaus wird als „stark gefährdet“ geführt. Acht Arten (Fransenfledermaus,
Wimperfledermaus, Kleinabendsegler, Weißrandfledermaus, Breitflügelfledermaus,
Mopsfledermaus, Kleine Hufeisennase, Graues Langohr) gelten in Österreich als „gefährdet“. Die
zwei Arten Bartfledermaus und Zwergfledermaus sind mit „Gefährdung droht“ eingestuft.
Alle Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und in Tirol geschützt. Kleines
Mausohr, Mausohr, Wimperfledermaus, Mopsfledermaus und Kleine Hufeisennase scheinen zudem
auch im Anhang II der FFH-Richtlinie auf.
Für die Mopsfledermaus ist Österreich nach SPITZENBERGER (2005) in besonderem Maße
verantwortlich. Für Alpenfledermaus, Kleines Mausohr, Weißrandfledermaus, Kleine Hufeisennase
und Alpenlangohr ist Österreich stark verantwortlich.
Deutscher Artname Wiss. Artname RLÖ IUCN V FFH gA
Kleines Mausohr Myotis oxygnathus CR LC ! II/IV x
Mausohr Myotis myotis LC LC II/IV x
Fransenfledermaus Myotis nattereri VU LC IV x
Wimperfledermaus Myotis emarginatus VU LC II/IV x
Bartfledermaus Myotis mystacinus NT LC IV x
Wasserfledermaus Myotis daubentonii LC LC IV x
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri VU LC IV x
Abendsegler Nyctalus noctula NE LC IV x
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus NT LC IV x
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus DD LC IV x
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii NE LC IV x
Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii VU LC ! IV x
Alpenfledermaus Hypsugo savii EN LC ! IV x
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii LC - IV x
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus VU LC IV x
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus NE LC IV x
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus VU NT !! II/IV x
Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros VU LC ! II/IV x
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Braunes Langohr Plecotus auritus LC LC IV x
Alpenlangohr Plecotus macrobullaris DD LC ! IV x
Graues Langohr Plecotus austriacus VU NT IV x
Tabelle 15: Artenliste der im Untersuchungsgebiet (potenziell) vorkommenden Fledermausarten mit Angaben zu Gefährdung und Verantwortlichkeit: RLÖ = Rote Liste Österreichs (SPITZENBERGER 2005). IUCN = weltweite Gefährdungseinstufung: CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); FFH = Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-RL; V = Verantwortlichkeit Österreichs: !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich, * = unsicherer Nachweis, gA = geschützte Art nach Tiroler Naturschutzverordnung: x= geschützt.
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Deutscher Artname Wiss. Artname WB1 WB2 WB3 WB4 WB5 WB6 WB7 WB8 WB9 T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus x x x x x
Mausohr Myotis myotis x x x x x x x x x x x x x x
Fransenfledermaus Myotis nattereri (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Wimperfledermaus Myotis emarginatus (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Bartfledermaus Myotis mystacinus (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Wasserfledermaus Myotis daubentonii (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri x x x x x x
Abendsegler Nyctalus noctula x x x x x x x x x x x x x x
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus x x x x x x x x x x x x (x) x x x
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (x) (x) (x) (x) x (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii (x) (x) (x) (x) (x) x (x) (x) (x) (x) (x) (x)
Alpenfledermaus Hypsugo savii x x x
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii x x x x x x x x
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus x x x x
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus x x x x x x x x x x x x x
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x x x x x x x x x x x x x x x x
Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros
Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar
Braunes Langohr Plecotus auritus Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar
Alpenlangohr Plecotus macrobullaris Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar
Graues Langohr Plecotus austriacus Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar
Tabelle 16: Nachgewiesene Arten pro Erhebungsstandort; WB = Waldbox-Standorte, T = Transekte; x = sicher Nachgewiesen, (x) = anhand der Rufe nicht sicher der jeweiligen Art zuortenbar
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Darstellung von Fledermausquartieren:
Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten anhand der vorliegenden Daten keine
Fledermausquartiere ermittelt werden. Allerdings bestehen aus den bestehenden Daten (KFFÖ) von
insgesamt 50 Standorten im direkten bzw. weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes
Informationen zu Quartieren bzw. weiteren Nachweisen. Insgesamt liegen für 12 Fledermausarten
(Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Kleines Mausohr, Mausohr, Nordfledermaus,
Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Kleine Hufeisennase, Bartfledermaus,
Alpenlangohr, Braunes Langohr) Nachweise von Quartieren bzw. sonstige Nachweise vor. Für die
Breitfügelfledermaus und Zwergfledermaus sowie für Arten der Gattung Pipistrellus und Plecotus
liegen zudem auch weiter Verdachtsfälle in Hinblick auf Quartierstandorte vor. Die Daten beinhalten
darüber hinaus auch etliche Nachweise unbestimmter Fledermäuse. In der Kirche in Breitenbach
bestand in der Vergangenheit eine Mischkolonie von Mausohr/Kleinem Mausohr. Diese Kolonie ist
mittlerweile offenbar erloschen (WALDER ET VORAUER 2014, VORAUER 2017). Stattdessen dürfte es
sich bei der Kolonie in Kramsach in Bezug auf das Mausohr um Individuen aus Breitenbach handeln
(siehe Tabelle 17).
Die Informationen zu den einzelnen Standorten sind in Tabelle 17 dargestellt. Die Lage der einzelnen
Standorte ist in Abbildung 1 bis Abbildung 3 dargestellt.
Potenzielle Gebäudequartiere, welche durch das Projekt betroffen sind, wurden in den
Einreichunterlagen mit dem Konfliktcode (Konflikt: Fl_BAU_02) vergeben. Die Lage dieser Gebäude
sind in den Auswirkungsplänen unter dem entsprechenden Konfliktcode ersichtlich.
Im Rahmen der Erfassungen konnten im Untersuchungsgebiet keine Hinweise auf Winterquartiere
(Höhlen) erbracht werden. Auch die Auswertung der Daten der KFFÖ lieferten keine Hinweise auf
derartige Winterquartiere im bzw. im Umfeld des Untersuchungsgebietes
(Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Kleines Mausohr, Mausohr, Nordfledermaus,
Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Kleine Hufeisennase, Bartfledermaus,
Alpenlangohr, Braunes Langohr)
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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species
Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)
Nachweis-Typ Anmerkung
1 Thiersee-Hintere Troja
Privatgebäude 19.02.2013 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier
2 Thiersee-Landl Kirche 09.07.1997 Mausohr Myotis myotis 2\0+1 indet.
Gruppe adulter Tiere
09.07.1997 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros Kotspuren
3 Thiersee-Hinterthiersee
Kirche 09.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren, sonstige Spuren
4 Thiersee-Vorderthiersee
Kirche 09.07.1997
Fledermaus unbestimmt (Verdacht auf Breitflügelfledermaus)
Chiroptera groß (Verdacht auf Eptesicus serotinus)
Kotspuren, sonstige Spuren
09.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Einzeltier
5 Thiersee Privatgebäude 02.07.2000 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0/5 +1 juv Wochenstube
6 Kufstein Privatgebäude 06.08.2007 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier
7 Kufstein Hauptschule 30.01.1996 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier
30.01.1996 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0/1 Einzeltier
8 Kufstein-Morsbach Privatgebäude
25.05.1999 Bartfledermaus Myotis mystacinus 1/0 Netzfang
25.05.1999 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1/0 Netzfang
25.05.1999 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2/0 Netzfang
9 Kufstein Privatgebäude 06.11.2019 Bartfledermaus Myotis mystacinus 0/1 Einzeltier
10 Kufstein Privatgebäude 04.11.2019 Mausohr Myotis myotis 1/0 Einzeltier
11 Kufstein Privatgebäude 16.12.2008 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier
12 Kufstein-Festung Privatgebäude 09.07.1997 Langohr Plecotus spec. 3 Ind. k.A.
06.09.2019 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus ca. 540 Ind. Wochenstube?
13 Kufstein Privatgebäude 05.07.2007 Fledermaus unbestimmt (Verdacht auf Pipistrellus und Langohr)
Chiroptera indet. (Verdacht auf Pipistrellus spec. und Plecotus spec.)
Kotspuren
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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species
Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)
Nachweis-Typ Anmerkung
14 Unterlangkampfen Kirche
10.07.1997 Mausohr Myotis myotis insg. 90 Ind. Wochenstube Mischkolonie
10.07.1997 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus insg. 90 Ind. Wochenstube Mischkolonie
03.08.2000 Mausohr Myotis myotis 270 ad+juv Wochenstube Mischkolonie
03.08.2000 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 270 ad+juv Wochenstube Mischkolonie
11.07.2001 Mausohr Myotis myotis 125 ad+juv Wochenstube Mischkolonie
11.07.2001 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 125 ad+juv Wochenstube Mischkolonie
07.08.2002 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 120 ad+juv Wochenstube Mischkolonie
23.06.2004 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 150 ad Wochenstube Mischkolonie
17.06.2010 Mausohr Myotis myotis 125 Ind. Wochenstube Mischkolonie
17.06.2010 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 25 Ind. Wochenstube Mischkolonie
10.06.2011 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 120-180 ad+1 juv (tot)
Wochenstube Mischkolonie
26.07.2011 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 223 Ind. Wochenstube Mischkolonie
15 Schwoich Kirche 09.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren
16 Oberlangkampfen Kirche
10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren
10.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1\0 Einzeltier
09.06.2008 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren
17 Mariastein Schloßkirche 11.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren, sonstige Spuren
18 Kichrbichl Privatgebäude 28.06.2008 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 juv Findling
19 Kichrbichl Kirche 09.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1\0 Einzeltier
20 Bad Häring Privatgebäude 06.07.2001 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 26 juv Wochenstube
21 Kichrbichl Privatgebäude 15.04.2009 Pipistrellus spec. Pipistrellus spec. 1 Ind. Findling
22 Kichrbichl Privatgebäude 08.06.2018 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. ca.4 Ind. Wochenstube?
23 Wörgl Privatgebäude 11.07.2001 Fledermaus klein (Verdacht auf Zwergfledermaus)
Chiroptera klein (Verdacht auf Pipistrellus pipistrellus)
mind. 10 Ind. Wochenstube
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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species
Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)
Nachweis-Typ Anmerkung
24 Wörgl Kirche 10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren
25 Wörgl Privatgebäude 26.06.2010 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. 32 (54) Ind. Quartier
26 Brixental-Binnersdorf
Privatgebäude 04.07.2016 Bartfledermaus Myotis mystacinus 5 ad. Wochenstube?
27 Wildschönau Privatgebäude 12.07.2018 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 70 ad + 30 juv Wochenstube
28 Wildschönau-Niederau
Kirche 10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren
29 Wildschönau-Oberau
Kirche
10.07.1997 Alpenlangohr Plecotus macrobullaris mind. 5 Ind. Wochenstube
09.08.2002 Alpenlangohr Plecotus macrobullaris 0/4 + >15 indet.
Wochenstube
30 Wildschönau-Oberau
St. Antoniuskapelle
10.07.1997 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 1 Ind. Sicht, Kotspuren
31 Wildschönau-Thierbach
Kirche 10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet.
Kotspuren, sonstige Spuren
01.08.2008 Alpenlangohr Plecotus macrobullaris 1\1 Wochenstube
32 Kleinsöll Kirche 11.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren, sonstige Spuren
33 Breitenbach Kirche
11.07.1997 Mausohr Myotis myotis insg. 200 Ind. Wochenstube Mischkolonie
11.07.1997 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus insg. 200 Ind. Wochenstube Mischkolonie
11.07.1997 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros Kotspuren
04.08.2000 Mausohr Myotis myotis 0/8 Wochenstube
09.06.2001 Mausohr Myotis myotis 6 Ind. Wochenstube
05.07.2002 Mausohr Myotis myotis 8 Ind. Wochenstube
16.06.2004 Mausohr Myotis myotis 7 ad Gruppe adulter Tiere
17.06.2010 Mausohr Myotis myotis 2 Ind. Gruppe adulter Tiere
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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species
Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)
Nachweis-Typ Anmerkung
17.06.2010 Braunes Langohr Plecotus auritus 2 Ind. Gruppe adulter Tiere
10.06.2011 Langohr Plecotus spec. Fraßplatz
34 Kundl Kirche
10.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Einzeltier
10.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1\0 Einzeltier
15.07.2002 Mausohr Myotis myotis 2 Ind. Gruppe adulter Tiere
35 Kundl Privatgebäude 27.06.2017 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2/0 Einzeltier
08.06.2018 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. 1 Ind. Wochenstube?
36 Kundl Privatgebäude 22.10.2007 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1/0 Einzeltier
37 Brandenberg Privatgebäude 25.06.2014 Braunes Langohr Plecotus auritus 1\5 Wochenstube
38 Brandenberg-Eben Kirche 04.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren
39 Kramsach Höfemuseum
26.06.2001 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Netzfang
26.06.2001 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 0/1 trächtig Netzfang
26.06.2001 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier
26.06.2001 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Netzfang
40 Radfeld Kirche 26.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren, sonstige Spuren
41 Kramsach Voldöpper Kirche 25.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren
25.07.1996 Fledermaus klein Chiroptera klein Kotspuren
42 Kramsach Privatgebäude 21.07.2016 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0/2 ad + 0/2 juv
Wochenstube
43 Kramsach k.A. 21.05.2007 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 Ind. Einzeltier
44 Rattenberg Augustinerkloster 26.07.1996 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. k. A.
45 Rattenberg Kirche St. Stephan
20.07.2018 Mausohr Myotis myotis ca. 160 ad + 140 juv
Wochenstube wahrscheinlich d. Kolonie
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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species
Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)
Nachweis-Typ Anmerkung
aus Breitenbach
46 Kramsach-Mariatal Kirche
25.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren
25.07.1996 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. sonstige Spuren
25.07.1996 Fledermaus klein Chiroptera klein Kotspuren
25.07.1996 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Einzeltier, Kotspuren
47 Kramsach k.A. 29.11.2017 Bartfledermaus Myotis mystacinus 1/0 Einzeltier
48 Kramsach Privatgebäude 12.08.2015 Breitflügelfledermaus Eptesicus nillsonii 1/0 Einzeltier
49 Brixlegg-Mehren Kirche
25.07.1996 Fledermaus unbestimmt (Verdacht auf Breitflügelfledermaus)
Chiroptera groß (Verdacht auf Eptesicus serotinus)
Kotspuren
25.07.1996 Mausohr Myotis myotis 1/0 Einzeltier, Kotspuren
50 Reith i. Alpbachtal Kirche 26.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren
26.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß sonstige Spuren
Tabelle 17: Beschreibungen der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den nachfolgenden Abbildungen (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)
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Abbildung 1: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
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Abbildung 2: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
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Abbildung 3: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)
ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie
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Abbildung 4: Teilbereich Fledermäuse: „Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen“
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Abbildung 5: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West“
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Abbildung 6: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West“
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Abbildung 7: Teilbereich Fledermäuse: „Raum westlich von Kundl“
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Bestandsbewertung inkl. Habitatbeschreibung
Raum westlich von Kundl:
In diesem Teilraum wurden mit Abendsegler, Mausohr, Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus,
Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Alpenfledermaus,
Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Wimperfledermaus, Nordfledermaus, Bartfledermaus und
Mückenfledermaus insgesamt 14 Fledermausarten (potenziell) nachgewiesen.
Von herausragender Bedeutung in diesem Teilraum ist einerseits der Renaturierungsbereich an der
Bahnlinie sowie der südlich der Bahn verlaufende Waldbestand inklusive des Motocross-Geländes.
Mit Abendsegler, Mausohr, Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus,
Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Alpenfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus,
Wimperfledermaus, Nordfledermaus, Bartfledermaus und Mückenfledermaus wurden hier 14 der
insgesamt 17 (potenziell) nachgewiesenen Arten (potenziell) festgestellt. Zusätzlich zu der hohen
Artenzahl ist in diesen Bereichen auch eine hohe Aktivitätsdichte zu verzeichnen. Insbesondere der
Gehölzbestand um das Motocross-Gelände sowie teilweise auch der Waldbestand entlang der
Bahnlinie weisen aufgrund von Stammrissen und Baumhöhlen ein hohes Quartierpotenzial z.B. für
die Mopsfledermaus und andere baumbewohnende Arten auf. Im Bereich des Motocross-Geländes
existieren zudem auch einige Fledermauskästen. Der Renaturierungsbereich weist diesbezüglich
wegen des noch jungen Gehölzbewuchses keine Eignung auf, allerdings stellt dieser aufgrund der
starken Strukturierung und der dort befindlichen Gewässer neben der Funktion der Vernetzung ein
bedeutendes Jagdhabitat dar. Der Auwaldbestand sowie der Renaturierungsbereich am
Maukenbach wurde zwar nicht näher untersucht, allerdings ist auch dort aufgrund der Vernetzung
zu den untersuchten Bereichen, der räumlichen Nähe und der ebenfalls hohen Habitatqualität von
vergleichbaren Verhältnissen hinsichtlich des Artbestandes auszugehen.
Auch in diesem Waldbestand besteht aufgrund von abstehender Rinde an einzelnen Weiden und
Baumhöhlen ein hohes Quartierpotenzial für baumbewohnende Fledermausarten. Der Maukenbach
selbst sowie die dort angrenzenden Tümpel sind als wichtige Jagdhabitate anzusehen und erfüllt
überdies die Funktion als Leitstruktur.
Ein Großteil der in diesem Teilraum nachgewiesenen Arten (darunter auch Mops- und
Weißrandfledermaus) konnte auch an dem Unbenannten Gerinne südlich der Bahnstrecke, an dem
südlich daran gelegenen linearen Gehölzbestand sowie an der Radfelder Gießen festgestellt
werden. Diese stellen im Raum ebenfalls wichtige Jagdhabitate und Vernetzungsstrukturen dar.
Zwar ist der Baubestand hier großteils nicht starkstämmig, allerdings weisen einzelne Bäume mit
Spechtlöchern auch in diesen linearen Gehölzen ein Quartierpotenzial auf.
Im Unterschied zu diesen Bereichen wurden an den Straßenbegleitgehölzen entlang der Autobahn
deutlicher weniger Arten (Abendsegler, Mausohr, potenziell Wasserfledermaus,
Zweifarbfledermaus) und auch eine geringere Aktivität festgestellt, was möglicherweise auf die
Nahelage zur Straße zurückzuführen ist. Diese Gehölze haben aufgrund ihres vergleichsweisen
jungen Alters bzw. ihres teilweise buschartigen Charakters vorrangig die Funktion als Leitstruktur
bzw. Jagdhabitat.
Die in diesem Teilraum liegenden Grünlandflächen und Äcker werden großteils intensiv
landwirtschaftlich genutzt und weisen daher für Fledermäuse lediglich ein geringes Habitatpotenzial
auf.
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Im näheren Umfeld des Teilraums bestand in der Kirche von Breitenbach noch vor einigen Jahren
eine Mischkolonie von Mausohr und kleinem Mausohr, welche jedoch mittlerweile offenbar
aufgegeben wurde (WALDER ET VORAUER 2014, VORAUER 2017). Darüber hinaus liegen aus dem
direkten Umfeld dieses Teilraums in Breitenbach, Kundl, Radfeld und Kundl weitere Nachweise von
Quartieren vor (siehe Tabelle 17). Zusätzliche Quartiere in diesen Siedlungsbereichen sind nicht
auszuschließen.
Aufgrund des Vorkommens der gefährdeten Mopsfledermaus, für die Österreich gemäß Rote Liste
Österreichs „in besonderem Maße verantwortlich“, sowie des Vorkommens der gefährdeten
Weißrandfledermaus, für die Österreich zudem eine „starke Verantwortlichkeit“ hat und aufgrund
des Vorkommens der in Österreich stark gefährdeten Alpenfledermaus, werden die Waldbestände
des Motocross-Geländes und entlang der Bahn, die Renaturierungsbereiche westlich von Kundl und
Maukenbach, sowie die linearen Strukturen (Radfelder Gießen, unbenanntes Gerinne etc.) als hoch
bewertet.
Die landwirtschaftlichen Flächen sind aufgrund ihrer durchwegs intensiven Nutzung für Fledermäuse
von untergeordneter Bedeutung und werden daher als gering bewertet.
Waldgebiet westlich der Autobahn A 12 im Raum Angath
Dieser Raum, welcher sich westlich der A12 bis nach Niederbeitenbach erstreckt ist überwiegend
von Hangwäldern geprägt. Großteils befinden sich hier Fichten-Tannen-Buchenwälder bzw. Fichten-
Tannenwälder, aber auch Lärchen- und Kiefernbestände. Diese Walbestände weisen sich durch
unterschiedliche Altersklassen (Baum- und Altholzbestände) durch ihre unterschiedliche
Baumartenzusammensetzung bzw. – je nach Beschaffenheit – durch teils dichteren, teils lichten
Unterwuchs eine hohe Strukturvielfalt auf und haben dadurch für Fledermäuse generell ein hohes
Habitatpotenzial. Unterstützt wird diese Strukturvielfalt durch eingestreute Schlag- und
Jungwuchsflächen, sowie kleinere Schafweide- und Wiesenflächen, die für Fledermäuse als
Jagdlebensraum fungieren. Vor allem die älteren Waldbestände weisen durch teils bestehendes
Totholz, abgerissene Äste, Spechthöhlen und abstehende Rinde ein insgesamt gutes
Quartierpotenzial auf. Im Bereich der Raststation bzw. an den Böschungsbereichen der A12 weisen
die Gehölzbestände ein vergleichsweise junges Alter auf, weisen jedoch auch hier aufgrund
einzelner festgestellten Höhlen und abgestorbener Äste ein entsprechendes Quartierpotenzial für
Fledermäuse auf.
Südlich angrenzend an die Anschüttungsfläche Ochsental verläuft ein Gewässer, welches westlich
der Anschüttungsfläche ein künstlich entstandenes kleines Stillgewässer speist und als Jagdhabitat
fungiert.
Östlich angrenzend an die Walbestände ist der Raum durch großteils intensiv genutztes Grünland
geprägt. Daneben befinden sich hier jedoch auch dörfliche Strukturen und Einzelgehöfte begleitet
von Baum- und Obstbeständen. Diese weisen aufgrund von Baumhöhlen und Spalten ein Potenzial
für baumbewohnenden Fledermausarten auf. Insbesondere die Gehöfte haben zudem ein
Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse.
In diesem Teilraum wurden im Unterhang Bereich, wo der Tunnel Angerberg zu liegen kommt, mit
Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus,
Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus insgesamt 8 Fledermausarten
(potenziell) nachgewiesen. In den darüber liegenden Waldbeständen wurden zwar weniger Arten
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festgestellt, allerdings, konnte auch hier unter anderem die Mopsfledermaus nachgewiesen werden;
etwa entlang der Gemeindestraße im Bereich der geplanten Anschüttungsfläche Ochsental, im
Bereich der Anschüttungsfläche Schöfftal sowie entlang einer Forststraße auf Höhe der Innschleife.
Vorranging aufgrund des Vorkommens der gefährdeten Mopsfledermaus, für die Österreich gemäß
Rote Liste Österreichs „in besonderem Maße verantwortlich“ ist, werden die Waldbestände als hoch
bewertet.
Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen
Dieser Raum ist großteils durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (großteils Grünland
aber auch Äcker) geprägt. Eingestreut finden sich jedoch lineare Gehölzstrukturen und
Einzelbäume. Diese sind zwar großteils isoliert, weisen jedoch bereichsweise aufgrund ihres Alters
bzw. durch Stammrissen und Baumhöhlen ein hohes Quartierpotenzial für baumbewohnende
Fledermäuse auf. Dies gilt auch für die kleineren Waldbestände etwa um das Feuchtgebiet südlich
des Betriebsgebietes bei Langkampfen, entlang des Nasenbachs oder entlang der Radfelder
Gießen im nördlichen Teil des Raumes, sowie die Begleitgehölze entlang der A12. Neben der
Funktion im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfüllen diese Gehölzstrukturen auch die
Funktion als Leitstrukturen und Jagdhabitate. Bedeutende Jagdhabitate stellen weiters die im Gebiet
befindlichen Gewässer dar (Nasenbach, Radfelder Gießen Feuchtgebiet, südlich des
Betriebsgebietes bei Langkampfen, Fischteich östlich von Niederbreitenbach).
Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse befindet sich im Bereich der im Raum
eingestreuten Einzelgehöfte sowie in einer Schrebergartensiedlung entlang der Bahnstrecke.
Weiters besteht ein hohes Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse in den
angrenzenden Siedlungen von Niederbreitenbach und Langkampfen sowie im Betriebsgebiet bei
Langkampfen.
In diesem Teilraum wurden mit Abendsegler, Kleines Mausohr, Kleinabendsegler, Mausohr,
Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus,
Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Wimperfledermaus, Bartfledermaus und
Mückenfledermaus insgesamt 14 Fledermausarten (potenziell) nachgewiesen. Bemerkenswert ist
hier das Vorkommen des in Österreich vom Aussterben bedrohten Kleinen Mausohrs. Von dieser
Art befindet sich – zusammen mit dem Mausohr – eine Mischkolonie in der Pfarrkirche von
Unterlangkampfen mit in Summe bis zu ca. 300 Individuen im Jahr 2017 (VORAUER 2017). Die Art
wurde im Zuge der Erfassungen am Nasenbach, an einem breiten Gehölzbestand im Offenland zw.
Niederbreitenbach und dem Betriebsgebiet Langkampfen, am Feuchtgebiet bei Langkampfen,
entlang der Radfelder Gießen auf Höhe der Unterführung Auweg sowie an den Gehölzen entlang
der Autobahn nachgewiesen. Die Mopsfledermaus wurde ebenfalls an mehreren Stellen in diesem
Bereich nachgewiesen. Hinsichtlich der Anzahl wurden die meisten Arten entlang des Nasenbachs,
am Feuchtgebiet bei Langkampfen sowie am Fischteich nordöstlich von Niederbreitenbach
nachgewiesen.
Aufgrund des Vorkommens des in Österreich vom Aussterben bedrohten Kleinen Mausohrs werden
sämtliche für Fledermausarten relevanten Strukturen in diesem Raum als sehr hoch bewertet.
Die landwirtschaftlichen Flächen sind aufgrund ihrer durchwegs intensiven Nutzung für Fledermäuse
von untergeordneter Bedeutung und werden daher als gering bewertet.
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Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West
Die Waldbestände nördlich der Anschlussstelle Wörgl- West weisen ähnliche Verhältnisse, wie die
näher untersuchten Wälder weiter nordöstlich auf. Großteils befinden sich hier Fichten-Tannen-
Buchenwälder bzw. Fichten-Tannenwälder. Diese Walbestände weisen sich durch unterschiedliche
Altersklassen (Baum- und Altholzbestände) durch ihre unterschiedliche
Baumartenzusammensetzung bzw. – je nach Beschaffenheit – durch teils dichteren, teils lichten
Unterwuchs eine hohe Strukturvielfalt auf und haben dadurch für Fledermäuse generell ein hohes
Habitatpotenzial. Im Unterschied zu den Beständen weiter nordöstlich befinden sich hier lediglich
keine Jungwuchsflächen und offene Bereiche, welche als Jagdhabitate fungieren. Vor allem die
älteren Waldbestände weisen durch teils bestehendes Totholz, abgerissene Äste, Spechthöhlen und
abstehende Rinde ein insgesamt gutes Quartierpotenzial auf.
Daher ist im gegenständlichen Bereich mit einem ähnlichen Artenspektrum wie in den untersuchten
Beständen weitern nordöstlich zu rechen. Daher werden auch diese Bestände als hoch bewertet.
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2.1.4 IST-ZUSTAND VÖGEL / DARSTELLUNG DER „TEILBEREICHE“
Zur Bewertung der Lebensräume für Vögel erfolgte eine Abgrenzung einzelner Teilbereiche. Diese
Abgrenzung richtet sich hierbei auf das darin festgestellte Vorkommen von wertbestimmenden
Vogelarten bzw. auf die Relevanz für die einzelnen Arten als Hauptlebensraum. Der Fokus lag
hierbei auf der Abgrenzung und Darstellung von Lebensräumen mit mittlerer, hoher und ggf. sehr
hoher Bedeutung, da derartig bewertete Lebensräume / Teilbereiche für das Verfahren von
besonderer Bedeutung sind. Je nach Ausprägung und Habitatbeschaffenheit der einzelnen
Teilbereiche bzw. je nach Vorkommen wertbestimmender Arten erfolgte die Abgrenzung der
einzelnen Teibereiche großräumiger oder auch kleinräumig.
Die einzelnen Teilbereiche sind in der Abbildung 8 bis Abbildung 16 dargestellt. Die Nummern in
den Abbildungen korrespondieren mit den Nummern der einzelnen Teilbereiche in Tabelle 26 der
Einlage F 02 01 (FB Tiere und deren Lebensräume) bzw. mit der nachfolgenden Tabelle 18 in
diesem Bericht.
Ergänzend zur Tabelle 26 der Einlage F 02 01 erfolgt in der nachfolgenden Tabelle 18 eine
ergänzende Beschreibung von Teilbereichen, welche zwar in die Gesamtbewertung der
Bewertungspläne (Einlagen F 02 04 und F 02 05) eingeflossen sind, jedoch nicht explizit
beschrieben wurden.
Nr. Teilbereich Bewertungsstufe Bewertungsrelevante Aspekte
23 Ufergehölze des Inn im Bereich Kundl
hoch 1 in T stark gefährdete Brutvogelart (Gelbspötter), zusätzlich 1 Rote Liste Art
24
Ufergehölze der Radfelder Gießen östlich der Breitenbacher Landesstraße
hoch
1 in T stark gefährdete Brutvogelart (Gelbspötter), zusätzlich 1 Rote Liste Art
25 Ufergehölze der Wildschönauer Ache
hoch 1 in T stark gefährdete Brutvogelart (Gartenbaumläufer), zusätzlich 1 Rote Liste Art
26 Waldbestände nördlich der Anschlussstelle Wörgl- West
mittel Potenzielles Vorkommen einer in T gefährdeten Art (Waldkauz)
27 Inn hoch
wichtiger Teillebensraum für in T hochgradig gefährdeter Arten (Gänsesäger, Graureiher, Höckerschwan), wichtige Migrationsachse für Vögel
28 Obstbaumbestand bei Gehöft Brudersdorf
mittel 1 in T gefährdete Brutvogelart (Elster), zusätzlich 1 Rote Liste Art
29 Siedlungsgebiet Fürth mittel 1 in Ö gefährdete Brutvogelart (Girlitz)
30 Ufergehölze des Inn bei der Bahnquerung bei Niederbereitenbach
hoch 2 in T stark gefährdete Brutvogelarten (Gartenbaumläufer, Gelbspötter), 5 weitere Rote Liste Arten
31 Gehölze um den Fischteich östlich von Niederbreitenbach
mittel 1 in Ö gefährdete Brutvogelart (Girlitz)
Tabelle 18: ergänzende Bewertung einzelner Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (T = Tirol, Ö = Österreich)
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Abbildung 8: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 9: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 10: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 11: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 12: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 13: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 14: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 15: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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Abbildung 16: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)
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3 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
3.1 Abbildungen
Abbildung 1: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ................................... 58
Abbildung 2: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ................................... 59
Abbildung 3: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ................................... 60
Abbildung 4: Teilbereich Fledermäuse: „Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen“ .............. 61 Abbildung 5: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle
Wörgl-West“ ......................................................................................................... 62 Abbildung 6: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle
Wörgl-West“ ......................................................................................................... 63 Abbildung 7: Teilbereich Fledermäuse: „Raum westlich von Kundl“ .............................................. 64 Abbildung 8: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-
Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ...................................................................... 70
Abbildung 9: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ...................................................................... 71
Abbildung 10: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 72
Abbildung 11: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 73
Abbildung 12: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 74
Abbildung 13: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 75
Abbildung 14: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 76
Abbildung 15: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 77
Abbildung 16: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 78
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3.2 Tabellen
Tabelle 1: Liste der im Untersuchungsgebiet festgestellten, gemäß RVS 04.03.13 (Vogelschutz) wertbestimmenden Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Gefährdung, Verantwortlichkeit, Häufigkeit und Trend: mB = möglicher Brutvogel, wB = wahrscheinlicher Brutvogel, nB = nachgewiesener Brutvogel; RLÖ = Rote Liste Österreichs (DVORAK ET AL. 2017): CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); RLT = Rote Liste Tirols (LANDMANN ET LENTNER 2001): 0 = „ausgestorben oder verschollen“, 1 = „vom Aussterben bedroht“, 2 = „stark gefährdet“, 3 = „gefährdet“, 4 = „potenziell gefährdet“ 5 = „Gefährdungsgrad nicht genau bekannt“, SPEC = Species of European conservation concer (BIRDLIFE INTERNATIONAL 2017): 1 = weltweit bedroht, Naturschutzmaßnahmen notwendig; 2 = Arten, die konzentriert in Europa vorkommen und hier ungünstigen Bewahrungsstatus haben; 3 = ungünstiger Bewahrungsstatus in Europa; A I = Arten des Anhang I der VSRL; V = Verantwortlichkeit Österreichs (FRÜHAUF 2005): !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich; BB = Brutbestand (Häufigkeitsklassen) gemäß RLÖ: 1 = extrem geringer Bestand, 2= sehr geringer Bestand, 3 = geringer Bestand, 4 u.5 = mäßig häufig, 6 u. 7 = häufig, 8 u. 9 = sehr häufig, 10 = kommun; BE = Bestandsentwicklung (Trend) gemäß RLÖ: -10 bis -8 = sehr starker Rückgang, -7 bis -5 = starker Rückgang, -4 bis -2 = schwacher Rückgang, -1 bis 1 = gleichbleibend, 2 bis 4 = zunehmend, 5 bis 7 = stark zunehmend, 8 bis 10 = sehr stark zunehmend, k.A. keine Angaben in RLÖ ....................................................... 5
Tabelle 2: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Säugetierarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 11
Tabelle 3: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Fledermausarten mit aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ................................................... 15
Tabelle 4: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Bauphase. ............................................................................................................ 16
Tabelle 5: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Bauphase. .......................................... 17
Tabelle 6: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Betriebsphase. ..................................................................................................... 18
Tabelle 7: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Betriebsphase. ................................... 18
Tabelle 8: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Reptilienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-
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Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 20
Tabelle 9: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Amphibienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 25
Tabelle 10: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Käferarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 31
Tabelle 11: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schmetterlingsarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ............. 34
Tabelle 12: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Libellenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 40
Tabelle 13: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schneckenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ............. 42
Tabelle 14: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Heuschreckenarten mit Einstufung und Angaben zum Vorkommen; UG = Untersuchungsgebiet .............. 45
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Tabelle 15: Artenliste der im Untersuchungsgebiet (potenziell) vorkommenden Fledermausarten mit Angaben zu Gefährdung und Verantwortlichkeit: RLÖ = Rote Liste Österreichs (SPITZENBERGER 2005). IUCN = weltweite Gefährdungseinstufung: CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); FFH = Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-RL; V = Verantwortlichkeit Österreichs: !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich, * = unsicherer Nachweis, gA = geschützte Art nach Tiroler Naturschutzverordnung: x= geschützt. ................................................................. 50
Tabelle 16: Nachgewiesene Arten pro Erhebungsstandort; WB = Waldbox-Standorte, T = Transekte; x = sicher Nachgewiesen, (x) = anhand der Rufe nicht sicher der jeweiligen Art zuortenbar ...................................................................................... 51
Tabelle 17: Beschreibungen der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den nachfolgenden Abbildungen (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ............................................................................................................ 57
Tabelle 18: ergänzende Bewertung einzelner Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (T = Tirol, Ö = Österreich) ........................................................................................................... 69