Vorlesung 5 Untergang und Neuanfang - treffpunkt … · Die Allerlösung / Apokatastasis Einleitung...

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Öffentliche Vorlesung Untergang und Neuanfang. Weltende und Tod in christlicher Perspektive Pfr. Markus Anker Sieben Vorlesungen, jeweils Mittwoch, 19.9. bis31.10., 20.15 bis 21.30 Uhr, HSG-Hauptgebäude, Hörsaal 01-014 Mittwoch, 19. September 2012 Die letzten Dinge: Lebensende und Weltuntergang 26. September Sterben und Tod in theologischer Perspektive 3. Oktober Feuer, Erde, Wasser, Luft: Bestattungstraditionen 10. Oktober Die Auferstehung 17. Oktober Das Endgericht 24. Oktober Der Himmel und das ewige Leben 31. Oktober Die neue Schöpfung: Kreative Endzeiterwartungen in der Bibel Vorlesung 5: 17. Oktober 2012 Das Endgericht Inhalt: Einleitung 1. Endgericht a) Gott als Richter b) Christliches Konzept des Endgerichts c) Ikonographische Umsetzung der Vorstellung des Endgerichts 2. Die Allerlösung / Apokatastasis Einleitung Zeitreise in die späten 70er-Jahre. Pass auf kleines Auge, was du siehst. Pass auf kleines Auge, was du siehst. Denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum pass auf kleines Auge, was du siehst. Pass auf kleine Hand, was du tust. Pass auf kleine Hand, was du tust. Denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum pass auf kleine Hand, was du tust. [...] - Erinnerung an ein Kinderlied der Sonntagsschule. - Handeln / Verhalten vollzieht sich nicht immer vor den Augen der Menschen. Aber immer unter den Augen Gottes. Der Mensch steht in der Verantwortung vor Gott. - Gott als beobachtende und beurteilende Instanz, die über den irdisch-menschlichen Instanzen steht: Gott als der eigentliche Richter – als derjenige der in seiner Allwissenheit, Allmacht und Allgüte die Dinge richtig einordnen und beurteilen kann.

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Öffentliche Vorlesung Untergang und Neuanfang. Weltende und Tod in christlicher Perspektive Pfr. Markus Anker Sieben Vorlesungen, jeweils Mittwoch, 19.9. bis31.10., 20.15 bis 21.30 Uhr, HSG-Hauptgebäude, Hörsaal 01-014 Mittwoch, 19. September 2012 Die letzten Dinge: Lebensende und Weltuntergang 26. September Sterben und Tod in theologischer Perspektive 3. Oktober Feuer, Erde, Wasser, Luft: Bestattungstraditionen 10. Oktober Die Auferstehung 17. Oktober Das Endgericht 24. Oktober Der Himmel und das ewige Leben 31. Oktober Die neue Schöpfung: Kreative Endzeiterwartungen in der Bibel Vorlesung 5: 17. Oktober 2012

Das Endgericht Inhalt: Einleitung 1. Endgericht a) Gott als Richter b) Christliches Konzept des Endgerichts c) Ikonographische Umsetzung der Vorstellung des Endgerichts 2. Die Allerlösung / Apokatastasis Einleitung Zeitreise in die späten 70er-Jahre. Pass auf kleines Auge, was du siehst. Pass auf kleines Auge, was du siehst. Denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum pass auf kleines Auge, was du siehst. Pass auf kleine Hand, was du tust. Pass auf kleine Hand, was du tust. Denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum pass auf kleine Hand, was du tust. [...] - Erinnerung an ein Kinderlied der Sonntagsschule. - Handeln / Verhalten vollzieht sich nicht immer vor den Augen der Menschen. Aber immer unter den Augen Gottes. Der Mensch steht in der Verantwortung vor Gott. - Gott als beobachtende und beurteilende Instanz, die über den irdisch-menschlichen Instanzen steht: Gott als der eigentliche Richter – als derjenige der in seiner Allwissenheit, Allmacht und Allgüte die Dinge richtig einordnen und beurteilen kann.

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Weltende und Tod in christlicher Perspektive Vorlesung 5: Endgericht 17. Oktober 2012

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- Das Richten Gottes als end-gültige Sanktion des Guten und Bösen. Das Richten Gottes ist potentiell eine Revolution: die irdischen Verhältnisse können auf den Kopf gestellt werden: Was auf Erde als Kennzeichen der Macht betrachtet wurde, ist im Endgericht Ohnmacht. Umgekehrt kommen im Endgericht diejenigen zu ihrem zustehenden Recht und Ansehen, die ihnen zu Lebzeiten vorenthalten wurden. (Gerichtsgedanke v.a. in Unterdrückungssituationen stark – Endgericht als Rehabilitation und Sanktion). Die Vorstellung des Endgerichts: - Ausdruck der Verantwortlichkeit des Menschen. - Ausdruck von Gott als allmächtiger, allwissender und allgültiger Rechtsinstanz. - Ausdruck von Gottes heilvollem, rettendem Handeln. Gefahren der Vorstellung des Endgerichts: - Gefahr des Dualistischen Gottesbild: Gott nicht als Retter und Lenker, sondern als Richter und Henker. - Gefahr der Drohpädagogik: Die Vorstellung des eschatologischen Gerichts wird zur Einschüchterung und Manipulation verwendet. - Gefahr der Aufschiebung: Die Vorstellung des eschatologischen Gerichts wird dazu verwendet, die Beseitigung von irdischen Unrechtsverhältnissen Gott und dem Endgericht zu überlassen.

1. Endgericht Beim Endgericht handelt es sich um eine postmortale Beurteilung eines Menschen. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage seines irdischen Lebens. Dabei können wir zwei unterschiedliche Gerichtsvorgänge unterscheiden, das Individualgericht und das Universalgericht:

Individualgericht / Universalgericht Die Vorstellung ist bei allen altorientalischen Religionen zu finden und ist von dort her via das antike Judentum auch in das Christentum eingegangen. a) Gott als Richter Worum geht es bei der Vorstellung des richtenden Gottes? Im Hintergrund steht die Schöpfungstheologie. Gott hat die Welt erschaffen – Teil dieses Schöpfungsvorgangs ist auch die Gabe einer göttlichen, die Welt durchdringende Ordnung (AT – viele Rechtstexte im Rahmen der Bibel, Recht als Ausdruck der göttlichen Weltordnung). Gott ist nicht nur Schöpfer, sondern auch Lenker des Weltgeschehens – er ist Creator und Rector. Das Recht und das Richten ist somit Ausdruck seiner bleibenden Leitung der Welt (in Gottes Hand).

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Weltende und Tod in christlicher Perspektive Vorlesung 5: Endgericht 17. Oktober 2012

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Dabei wird das Rechtsetzende und Recht-durchsetzende Handeln Gottes nicht negativ verstanden, sondern positiv beurteilt: Gottes Richten ist Ausdruck seines Bewahrungswillens. Richten geschieht im Licht des Rettens. Exodus 22,20-26: Das Bundesbuch 20 Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen. 21 Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen. 22 Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören. 23 Mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden. 24 Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Wucherer benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Wucherzins fordern. 25 Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben; 26 denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid. Gott schafft Recht und ahndet Unrecht, um das Lebensrecht aller zu garantieren. In der theologischen Rede von Gottes Richten lassen sich zwei Aspekte beobachten:

- Theologische Dimension: Das Gericht als Ausdruck der Güte und Souveränität Gottes (Gottes ordnendes Eingreifen / Wiederherstellung des Shalom);

- Ethische Dimension: Gottes richtendes Eingreifen soll noch nicht begangenes Unrecht verhindern bzw. geschehenes Unrecht sanktionieren (typische Funktion des Strafrechts: Sanktionierende Wirkung, prophylaktische Wirkung).

Das richtende Handeln Gottes wird auf zwei zeitlichen Ebenen angesiedelt: - Innerweltliche Herstellung des Rechtes (Tun-Ergehen-Zusammenhang): Das Handeln und Verhalten des Menschen haben unmittelbare Konsequenzen. - Endzeitliche Herstellung des Rechtes (Gedanke des Endgerichts): kollektives oder individuelles postmortales Gericht. Mit dem eschatologischen Gericht haben sich von Anfang an Motive verbunden, die typisch sind für die irdische Rechtssprechung: - Buch des Lebens; Motiv der Waage; Spiegel. Richterliches Hilfspersonal: Engel (positiv und negativ), Gerichtsengel Michael. - Gnade und Körperstrafe als integraler Bestandteil der antiken und mittelalterlichen Rechtssprechung. - Keine Gewaltentrennung: Personalunion von Herrscher und Richter. b) Christliches Konzept des Endgerichts In der christlichen Konzeption des Endgerichts wurden die bestehende Gerichtsgedanken weitgehend übernommen, aber christologisch interpretiert: Christus wird zur Hauptfigur des Gerichts (als Richter und als Fürsprecher) und das Verhältnis zu Christus wir zum zentralen Kriterium des Richtens. Die christozentrische Ausprägung des Gerichtes zeigt bereits im Ablauf der endzeitlichen Ereignisse: das Endgericht ist eng verbunden mit der Wiederkunft Christi, der Parusie. Abfolge der Ereignisse der Endzeit:

- Individualtod (mors) - Wiederkunft Christi / Apokalypse (parusia Christi) - Auferstehung der Toten (resurrectio mortuorum) - Endgericht (extremum iudicium) - Ende der Welt (consummatio seculi; vita aeterna / damnatio / apokatastasis

panton)

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Weltende und Tod in christlicher Perspektive Vorlesung 5: Endgericht 17. Oktober 2012

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1. Die christliche Endgerichtstradition ist verbunden mit der Wiederkunft Christi, der Parusie.

2. Zwei-Wege-Lehre: Das Endgericht kennt zwei mögliche Ausgänge – ewiges Leben oder ewiger Tod.

3. Verstoss gegen die Gerechtigkeit Gottes ist Vergehen an Christus. 4. Christus als Erlöser und Richter: erlösende und richtende Funktion sind

verbunden. 5. Das Christusgeschehen (Tod – Auferstehung – ewiges Leben) ist die Vorlage für

Gottes Heilsplan an allen Menschen.

Matthäus 25,42-46: Zwei-Wege-Lehre Ich war hungrig, und ihr habt mir nichts zu essen gegeben; ich war durstig, und ihr habt mir nichts zu trinken gegeben; 43 ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich nicht aufgenommen; ich war nackt, und ihr habt mir keine Kleidung gegeben; ich war krank und im Gefängnis, und ihr habt mich nicht besucht. 44 Dann werden auch sie antworten: Herr, wann haben wir dich hungrig oder durstig oder obdachlos oder nackt oder krank oder im Gefängnis gesehen und haben dir nicht geholfen? 45 Darauf wird er ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen dieser Geringsten nicht getan habt, das habt ihr auch mir nicht getan. 46 Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben. 1 Thessalonicher 4,13-17: Parusie und eschatologischer Heilsplan 13 Brüder, wir wollen euch über die Verstorbenen nicht in Unkenntnis lassen, damit ihr nicht trauert wie die anderen, die keine Hoffnung haben. 14 Wenn Jesus - und das ist unser Glaube - gestorben und auferstanden ist, dann wird Gott durch Jesus auch die Verstorbenen zusammen mit ihm zur Herrlichkeit führen. 15 Denn dies sagen wir euch nach einem Wort des Herrn: Wir, die Lebenden, die noch übrig sind, wenn der Herr kommt, werden den Verstorbenen nichts voraushaben. 16 Denn der Herr selbst wird vom Himmel herabkommen, wenn der Befehl ergeht, der Erzengel ruft und die Posaune Gottes erschallt. Zuerst werden die in Christus Verstorbenen auferstehen; 17 dann werden wir, die Lebenden, die noch übrig sind, zugleich mit ihnen auf den Wolken in die Luft entrückt, dem Herrn entgegen. Dann werden wir immer beim Herrn sein.

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c) Ikonographische Umsetzung der Vorstellung des Endgerichts Bamberger Dom, Fürstenportal (1215-1237)

Zweifacher Ausgang (Links-Rechts-Verteilung der Menschengruppen, Lachen der Seligen); Auferstehung der Toten (offene Särge); Christus als Richter (auf dem Thron); Eschatologische Revolution (Gekrönte Häupter werden vom Teufel in Ketten gelegt).

Berner Münster (1460-1480)

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Sixtinische Kapelle (1536-1541)

Aufnahme von Motiven der gr. Mythlogie: Christus als griechischer Gott (nackt, stehend); Fahrt in die Unterwelt per Fähre (Anlehnung an den Fährmann Charon, der die Verstorbenen über den Totenfluss Acheron bzw. Styx bringt)

Daniel Hopfer (1470-1536): Universalgericht (1525)

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die Heiligen (mit Attributen) die Seligen (Kinder, Bürger, Männer und Frauen)

die Verurteilten (Adel und Klerus)

Nelkenmeister-Altar (ca. 1490)

Gerichtsengel mit Waage: Das Gewicht der Seele gegenüber den bösen Mächten.

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2. Die Allerlösung / Apokatastasis Mit dem Begriff bezeichnet man theologisch die Vorstellung eines nicht-dualen Endgerichts, eines Universalgerichts mit nur einem, rettenden Ausgang. Häufig ist dabei auch von der Apokatastasis (griech.: aποκατάστασις „Wiederherstellung“die Rede. Voraussetzung der Apokastasis ist die Vorstellung eines Zyklus: die anfänglich heilvoll gestaltet Welt fällt von ihrem Schöpfer ab und gerät in den Zustand der Verlorenheit. In der Endzeit wird der heilvolle Ursprungszustand wiederhergestellt. Die Vorstellung einer endzeitlichen Wiederherstellung der Welt war in der Antike ausser- und vorchristlich etabliert. Ins Christentum eingeführt wurde die Apokatastasis von den in Ägypten lehrenden Theologen Clemens und Origenes von Alexandria (ca. 185–254 n. Chr.). Clemens von Alexandrien stellte die Vorstellung eines doppelten Gerichtsausgangs aus grundsätzlichen theologischen Erwägungen in Frage. Der darin enthaltene Rachegedanke ist nicht mit Gottes Wesen vereinbar. Ein Strafgericht wäre die Vergeltung des Bösem mit Bösem. Stattdessen geht es Gott um die Überwindung des Bösen mit Gutem. Origenes hielt fest: „Und ich bin der Überzeugung, dass er (Gott) die Lasterhaftigkeit in geordneter Weise ganz und gar vertilgt, zum Heil des Ganzen.“ und „[Es ist] unwahrscheinlich, dass bei den Seelen ein von der Sünde herstammendes Gebrechen vorhanden ist, das unmöglich von der über allen waltenden Vernunft und von Gott geheilt werden könnte.“ Die biblische Grundlage der Apokastasis sehen sie in Apostelgeschichte 3,21: „Ihn [Jesus] muss der Himmel aufnehmen bis zu der Zeit, in der alles wiedergebracht wird“ (gr.: apokatastaseos panton ‚ „Wiederbringung Aller“). Von zentraler Bedeutung ist zudem eine Passage im Römerbrief von Paulus, in der explizit auf die universale Herstellung des Heilszustandes Bezug genommen wird: Römer 5,18: „Wie es also durch die Übertretung eines einzigen für alle Menschen zur Verurteilung kam, so wird es auch durch die gerechte Tat eines einzigen für alle Menschen zur Gerechtsprechung kommen, die Leben gibt.“ Im 19. und 20. Jahrhunderts haben Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher, Karl Barth, Hans Urs von Balthasar und Jürgen Moltmann die Vorstellung eines Gerichts mit doppeltem Ausgang abgelehnt und stattdessen für eine wiederherstellendes, heilendes Gericht plädiert.