Vorschriften und Hinweise für Ihre Sicherheit -...
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Vorschriften und Hinweise für Ihre Sicherheit
Bitte beachten Sie diese Anweisungen bei Arbeiten auf Baustellen im Versorgungsgebiet von IWB.
Aus eigener Energie.
2
Inhaltsverzeichnis
IWB Versorgungsgebiet 4
Kontakte 6
Wie schütze ich mich? 7
Werkleitungserhebung 8
Leitung aufzeichnen 9
Verkehrssicherheit 10
Tiefenangaben in Werkleitungsplänen 12
Bagger halten Abstand zu Werkleitungen 13
Sicherheit auf Baustellen – Safety Walk 14
Zugänge und Arbeitsplätze 15
Leitungen sind keine Ausstiegshilfen 16
Absturzsicherung 17
Grabarbeiten und Schachtbau 18
Leitungen schützen 22
Hausanschlüsse Gas & Wasser 23
Betonriegel bei Wasserleitungen 24
Spitzen im Bereich von Elektrischen Anlagen 25
Spitzarbeiten an Gas- und Wasserleitungen 26
Kabelbezeichnungen 28
3
Niederspannungskabel – NS 29
Kabelmuffen aufhängen 30
Kabel aufhängen 31
Arbeiten an Hochspannungsleitungen 32
Hochspannungskabel – HS 34
Schützen von Hochspannungskabeln – HS 35
Achtung Lebensgefahr – Unbekannte Kabel 36
Abstände zu Werkleitungen 37
Meldepflicht vor dem Verfüllen 39
Verlegung Kabelschutz 40
Verfüllen von Leitungen 42
Ablauf Informationspflicht 44
Ablauf im Schadensfall 45
Erste Hilfe 46
Vorgehen im Schadensfall
Gasleitung 48
Stromleitung 49
Wasser 50
Fernwärme 51
Telekommunikation 52
4
IWB Versorgungsgebiet
StromNetzlänge: 2033 km
FernwärmeNetzlänge: 207 km
Ganze Schweiz: Energiedienstleistungen (EDL), Telekomdienstleistungen, Strom (liberalisierter Markt), Biogas-Erdgas (liberalisierter Markt)
Biogas-Erdgas, EDL, Telekom
Biogas-Erdgas, Wasser, EDL, Telekom
Muttenz
Therwil
Basel
Binningen
Riehen
Allschwil Rheinfelden
Möhlin
Frick
Liestal
Pratteln
Aesch
Bettingen
Birsfelden
Schönen-buch Augst
Füllins-dorf
Frenkendorf
MünchensteinBott-mingenOberwil
Ettingen
Pfe�ngen
Reinach
Wallbach
Eiken
Oeschgen
Gipf-Oberfrick
Dornach
Arlesheim
LausenItingen
Kaiseraugst
5
BiogasNetzlänge: 1056 km
WasserNetzlänge: 555.9 km
Strom, Biogas-Erdgas,Wasser, EDL, Telekom
Fernwärme, Strom, Biogas-Erdgas,Wasser, EDL, Telekom
Muttenz
Therwil
Basel
Binningen
Riehen
Allschwil Rheinfelden
Möhlin
Frick
Liestal
Pratteln
Aesch
Bettingen
Birsfelden
Schönen-buch Augst
Füllins-dorf
Frenkendorf
MünchensteinBott-mingenOberwil
Ettingen
Pfe�ngen
Reinach
Wallbach
Eiken
Oeschgen
Gipf-Oberfrick
Dornach
Arlesheim
LausenItingen
Kaiseraugst
6
Kontakte
Netzleitstelle IWB T 0800 400 800
Sachverständige Bauaufsicht IWB [email protected]
Sicherheitsbeauftragte IWB [email protected]
Alle Baustellen im Versorgungsgebebiet von IWB, bei denen in der Nähe von IWB Werkleitungen gegraben wird, müssen der Sachverständigen Bauaufsicht gemeldet werden. Dies gilt auch für Baustellen, bei denen IWB nicht beteiligt ist.
7
Wie schütze ich mich?
Sicherheits-Charta
Stopp bei Gefahr! Gefahr beheben! Weiter arbeiten!
Richtige Arbeits- und Schutzkleider
Handschutz
Kopfschutz
Fussschutz
Augenschutz
Gehörschutz
8
Werkleitungserhebung
Wird im Versorgungsgebiet von IWB gegraben, muss beim Geodatencenter von IWB zwingend eine Werkleitungserhebung durchgeführt werden.
Die Pläne dürfen bei Baubeginn nicht älter als ein Monat sein. Als Baubeginn gilt der effektive Start auf der Baustelle.
9
Leitungen aufzeichnen
Alle IWB Werkleitungen (Leitungslagen und Querungen) sind bis ausserhalb des Aushubbereichs zu markieren.
10
Verkehrssicherheit
Arbeitsplätze im Verkehrsbereich, die durch den Strassenverkehr gefährdet werden, sind mit folgenden Massnahmen zu schützen:
• SignalisationgemässBaustellensignalisation und Absperrungen Norm: SN 640886, Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen
• Absperrungen: Trennwände, Leitplanken, Auffahrsicherungen usw.
• UmlenkungendesVerkehrs,grössereDistanz des Verkehrs zur Baustelle usw.
12
Tiefenangaben in Werkleitungsplänen
Tiefenangaben in Werkleitungsplänen unterscheiden sich nach den Medien Gas, Wasser, Fernwärme und Strom!
Bei Strom ist immer die Sohle, also die Unter-kante der Strom-Trasse, angegeben!
Die hier angegebenen Zahlen sind Beispielwerte.
Bei Gas, Wasser und Fernwärme ist immer die Deckung, also die Oberkante des Rohrs, angegeben!
Die hier angegebenen Zahlen sind Beispielwerte.
5
D =
1.2
0 m
D =
0.9
0 m
1.20
m
(-1.2
0)
D = 1.20D = 0.90
6
3 4
13 41 2
25
D =
1.2
0 m
D =
0.9
0 m
1.20
m
(-1.2
0)
D = 1.20D = 0.90
6
3 4
13 41 2
2
5D
= 1
.20
m
D =
0.9
0 m
1.20
m
(-1.2
0)
D = 1.20D = 0.90
6
3 4
13 41 2
2
5D
= 1
.20
m
D =
0.9
0 m
1.20
m
(-1.2
0)
D = 1.20D = 0.90
6
3 4
13 41 2
2
5
D =
1.2
0 m
D =
0.9
0 m
1.20
m
(-1.2
0)
D = 1.20D = 0.90
6
3 4
13 41 2
2
Beton Sand Kies 0.16 gew.
13
Achtung: Bagger halten Abstand zu Werkleitungen!
Nicht näher als 30 cm zu Werkleitungen!Ansonsten Handaushub anwenden.
30 cm30 cm
14
Sicherheit auf Baustellen – Safety Walk
Vor der Arbeit und nach getaner Arbeit überprüfe ich auf dem Sicherheitsrundgang immer, ob:
• dieVerkehrssicherheitgegebenist.
• dieZugängeunddieArbeitsplätzegesichertsind.
• alleAbsturzsicherungenvorhandensind.
• sichereGräben(Spriessungen)gewährleistetsind.
• alleSicherheitsvorkehrungenfürdiegeplanten Arbeiten getroffen sind.
15
Zugänge und Arbeitsplätze
Sicherer Zugang gewährleisten (Auf- und Abstieg).
Das Klettern an der Spriessung ist zu unterlassen (Abrutschgefahr).
Arbeitsplätze stets aufräumen und sauber halten, um Stolpern und Stürzen zu vermeiden.
Auf IWB Baustellen gilt Helmtragepflicht!
16
Achtung:Stromkabel, Gas und Wasserleitungen sind keine Ausstiegshilfen!
SchulhausvorplatzGundeldinger Schulhaus
Neue Fernwärme-leitung
Bestehende TV Trassen
MöglicherWurzelbereich
BaustelleFahrbahnTrottoir Velo Velo Trottoir
Kanalisation
Parkplätze auf beiden Seiten aufgehoben
Querschnitt durch die Sempacherstrasse während den Bauarbeiten
Bestehende Strom-, Gas- und Wasser-leitungen
Bestehende Telefonleitung
17
Absturzsicherungen im Grabenbereich
Bei IWB werden die meisten Baugruben und Gräben mit senkrechtem Abschluss erstellt, also ab 2 m Tiefe Seitenschutz! (gemäss BauAv Art. 15+16)
*In jeder Bauphase (z. B. Wandschalung beachten)
min. 60 cm*
Seitenschutz
18
Grabarbeiten und Schachtbau (Baugruben)
Allgemeines Abs. 1: Grundsatz: Keine Gefährdung durch
herabfallende oder abrutschende Massen (Erdreich, Kies, Sand).
Abs. 2: Ab 1.50 m Tiefe muss gespriesst oder abgeböscht werden.
Abs. 3: Definition der lichten Grabenbreiten. Die lichte Breite des Grabens muss minimal folgende Masse betragen:
• Rohrdurchmesser(aussen)+40cm• Ab 1 m Grabentiefe min. 60 cm
Grabenbreite
Rohr
19
Grabenspriessung zwingend ab 1.50 m Grabentiefe
BauAV Art. 55 Abs. 3: Grabenbreiten Für die Bestimmung der minimalen Grabenbreite bei gespriessten Gräben können sowohl der Leitungsdurchmesser als auch die Spriessung massgebend sein, d.h. in jeder Bauphase mind. 60 cm.**Breite des Arbeitsraumes abgeleitet von Art. 55 Abs.4
min. 50
Aushub
min. 60*
min. 15
max. 80da
da + 40
Masse in cm
da = Aussenmass der Leitung (Nennmass plus Wandstärke)
20
Grabarbeiten und Schachtbau (Baugruben)
Graben- und Baugrubenränder frei halten!
Ab 4 m Tiefe nur mit Standsicherheitsnachweis!
Das gilt auch bei einer Graben- /Baugrubenspriessung.
Bei SpriessungenBei Böschungen
min. 50 cm1 m
21
Ein geotechnischer Sicherheitsnachweis ist zu erbringen:•wennBöschungsneigungennichteingehaltenwerdenkönnen•beiBöschungshöhen>4m•beiZusatzbelastungen•beiHang-undGrundwasser
Mässig verfestigtes, jedoch standfestes Material
Gut verfestigtes, standfestes Material
Rolliges Material
1 m
1 m
1 m
3 m
3 : 12 : 1
1 : 1
2 m
1 m
1 m
22
Leitungen schützen
Frei liegende Leitungen sind bei allen Grabarbeiten immer gegen Beschädigung zu schützen!
z.B. mit einem Brett gegen herabfallenden Teile schützen.
24
Betonriegel bei Wasserleitungen
Das Spitzen von Betonriegeln ist verboten, solange die Wasserleitung noch in Betrieb ist.
Die Bestätigung der Ausserbetriebnahme ist bei IWB abzuholen.
Zuerst Rücksprache mit IWB halten!
25
Achtung: Spitzarbeiten im Bereich von Elektrischen Anlagen sind für Tiefbauunternehmen generell verboten.
13
11 1212
4321(-1.2
0)
6
3 4
13 4
1 22
26
Spitzarbeiten an Gas und Wasserleitungen
Spitzarbeiten an Gas- und Wasserleitungen dürfen mit besonderer Vorsicht von Tiefbauunternehmen selbst vorgenommen werden.
Bei Graugussleitungen gilt dies nur, wenn sie nicht in Betrieb sind.
30
Kabelmuffen aufhängen
Die Muffen sind links und rechts am Muffenhals aufzuhängen. Sind dürfen nicht am Kabel aufgehängt werden.
Die Abzweigmuffen müssen immer an drei Stellen aufgehängt werden.
✓
✓✓
32
Arbeiten an Hochspannungsleitungen
VerfügungserlaubnisBevor an einer Hochspannungsleitung gearbeitet werden darf, muss diese ausgeschaltet sein. Dazu braucht es eine IWB Verfügungserlaubnis.
Die IWB Verfügungserlaubnis muss zwingend in Papierform auf der Baustelle vorliegen. Sie wird jeweils von einer Sachverständigen Person vor Ort übergeben.
Die Identifizierung des Kabels im Graben erfolgt über die Index-Nummer (z. B. H 1853) und wird zusammen mit dem Plan vor Ort erläutert.
35
Schützen von Hochspannungskabeln – HS
Hochspannungskabel, welche ausser Betrieb genommen und aufgehängt wurden, sind vor der Wiederinbetriebnahme gegen mechanische Einflüsse zu schützen.
Kantholz
Seil
z. B. Absperrlatte
HS-Kabel
Unterlage
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Achtung Lebensgefahr: Unbekannte Kabel und Leitungen
Unbekannte Kabel und Leitungen, die entfernt werden müssen, sind der IWB Netzleitstelle unter T 0800 400 800 zu melden. Die Netzleitstelle leitet diese Meldung an den zuständigen Bereich weiter.
Schneiden von Kabeln ist für Bauunternehmer ausnahmslos verboten: Lebensgefahr!
37
Abstände zu Werkleitungen
Parallel verlegte Leitungen müssen einem Abstand von 40 cm von Aussenkante zu Aussenkante haben.
Kreuzen von Leitungen mit einem Abstand von 20 cm von Aussenkante zu Aussenkante.
40 cm
20 cm
39
Meldepflicht vor dem Verfüllen
Bevor ein Graben mit IWB Leitungen verfüllt werden darf, ist zwingend die IWB Vermessung und die SaBa aufzubieten.
Vermessung T +41 61 275 54 33
Sachverständige Bauaufsicht [email protected]
40
Verlegung Kabelschutz
Grösse 2 Kabelabdeckung für Niederspanungskabel 400V
Grösse 3Kabelabdeckung für Hochspanungskabel 12KV
Grösse 1 Kabelabdeckung für Kabel der öffentlichen Beleuchtung.
Sand Kies 0.16 gew.
41
LWL Rohre
Im Bund verlegte K40 oder K25 Rohre, welche in einem Radius verlegt wurden, müssen mit einer Kabelabdeckung Nr. 3 oder roten Abdeckplatten geschützt werden.
Einzeln oder im Bund verlegte K40 oder K25 Stangen-rohre müssen nicht speziell geschützt werden.
Einzelne K25/K40 Rohre, welche ins Gebäude führen, müssen geschützt werden.
42
Verfüllen von Leitungen
Gas-Hochdruckleitungen werden immer mit Sand 0–0.4 (gewaschen) verfüllt.
Gas-Niederdruckleitungen werden immer mit Kies 0.16 (gewaschen) verfüllt.
15 cm 15 cm
15 cm 15 cm
15 cm 15 cm
15 cm 15 cm
Gas-Hochdruck Gas-Niederdruck
Sand Kies 0.16 gew.
43
Damit ein Graben mit schlagenden Gräten (Graben-stampfer) verdichtet werden kann, muss die jeweilige Leitung mind. 50cm überdeckt sein. Um den Graben mit einer Vibropwalze zu verdichten, muss die Leitung mind. 30cm überdeckt sein.
Fernwärmeleitungen werden immer mit Sand 0.4 (gewaschen) verfüllt.
15–20 cm
15 cm
15 cm 15 cm
Fernwärme
Wasserleitungen werden immer mit Kies 0.16 (gewaschen) verfüllt.
Wasser
15 cm
15 cm
15 cm
15 cm
44
Ablauf Informationspflicht
Gemäss den Allgemeinen Werkvorschriften von IWB gilt: Jede Beschädigung ist IWB unverzüglich zu melden. Als Beschädigungen gelten auch Verletzungen der Rohrumhüllung (Korrosionsschutz) und Druckstellen im Kabelmantel.
Kontakt zur Meldung von Beschädigungen:
IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
45
Ablauf im Schadensfall
Arbeit umgehend einstellen!In betroffenen Bereich sind alle Arbeiten zu stoppen!
Schadenstelle sichern!Bereich räumen/absperren, Erste Hilfe leisten (alarmieren).
IWB und eigenen Vorgesetzen Informieren! Kontakt: IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch IWB und den eigenen Vorgesetzen wieder aufgenommen werden!
Schauen
Denken
Handeln
46
Erste Hilfe
Person aus Gefahrenzone bringen.
1. Patient beurteilen• Rückenverletzungen• Blutungen• InnereVerletzungen
2. Massnahmen• Lagerung - Atemwege freihalten - Atmung kontrollieren
Person bei Bewusstsein? Atmet die Person?
Nach Hilfe rufen
Notruf 144
Ja Nein Ja Nein
1 2
Selbstschutz beachten!
Bei spontanen Lebenszeichen …
47
Lebensrettende Sofortmassnahmen
• Blutstillung - Blutendes Körperteil
hochlagern - Schlagader Abdrücken - (Druck-) Verband anlegen
• Schutz,weitereBetreuung
3. Informieren• Sanitätsnotruf:144
Spontane Lebenszeichen?
Spontane Lebenszeichen?
1. AED anfordern/holen2. BLS durchführen
Sobald AED eingetroffen:AED durchführen
Anweisung des Debrifilators befolgen
Mit BLS weiterfahren bis professionelle Helfer übernehmen.
Ja Nein
Ja Nein
3 4
– 30 Thoraxkompressionen– 2 beatmen
Bei spontanen Lebenszeichen …
48
Vorgehen im Schadensfall: Gasleitung
Sofort:
• Motoraus!
• AufkeinenFallindenGrabensteigenund keine eigene Reparaturen vornehmen!
• KeineElektrischenAnlagenbedienen! Mobiltelefone nur in ausreichendem Sicherheitsabstand nutzen!
• Gefahrenbereichabsichern!
• BeiBedarfAnwohnerinformieren!(Nichtklingeln)
• BeiBedarfFeuerwehralarmieren!T 118
• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
Vorsicht Explosionsgefahr
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!
49
Vorgehen im Schadensfall: Stromleitung
Ruhig:
• KeineGeräteanfassen!Bis Strom abgestellt ist.
• FührerstandnichtVerlassen!Bis Strom abgestellt ist.
• Abstandhalten! Auch für Aussenstehende sicherstellen.
• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
• BeieinerElektrisierungNotruf T 144 und Personennotruf IWB T +41 61 275 99 00
HochspannungLebensgefahr
50
Vorgehen im Schadensfall: Wasser
Zügig:
• Gruben/GräbenvonPersonenräumen!
• Schadenstelle/Gefahrenbereichabsperren!
• IWBundeigenenVorgesetzteinformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
• BeiBedarfFeuerwehralarmieren!T 118
Einsturz-, Absturz- und Ertrinkungsgefahr
51
Vorgehen im Schadensfall: Fernwärme
Schnell:
• Gruben/GräbenvonPersonenräumen!
• Gefahrenbereichabsperren!
• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
• BeiBedarfFeuerwehralarmieren!T 118
WasserdampfVerbrennungsgefahr
52
Vorgehen im Schadensfall: Telekommunikation
Ruhig:
• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren. IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800
• BeiLichtwellenleiterkabel(Glasfaser): - Nicht hineinsehen! - Ende abdecken!