Vorschriften und Hinweise für Ihre Sicherheit -...

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Vorschriften und Hinweise für Ihre Sicherheit Bitte beachten Sie diese Anweisungen bei Arbeiten auf Baustellen im Versorgungs- gebiet von IWB. Aus eigener Energie.

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Vorschriften und Hinweise für Ihre Sicherheit

Bitte beachten Sie diese Anweisungen bei Arbeiten auf Baustellen im Versorgungs­gebiet von IWB.

Aus eigener Energie.

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Inhaltsverzeichnis

IWB Versorgungsgebiet 4

Kontakte 6

Wie schütze ich mich? 7

Werkleitungserhebung 8

Leitung aufzeichnen 9

Verkehrssicherheit 10

Tiefenangaben in Werkleitungsplänen 12

Bagger halten Abstand zu Werkleitungen 13

Sicherheit auf Baustellen – Safety Walk 14

Zugänge und Arbeitsplätze 15

Leitungen sind keine Ausstiegshilfen 16

Absturzsicherung 17

Grabarbeiten und Schachtbau 18

Leitungen schützen 22

Hausanschlüsse Gas & Wasser 23

Betonriegel bei Wasserleitungen 24

Spitzen im Bereich von Elektrischen Anlagen 25

Spitzarbeiten an Gas- und Wasserleitungen 26

Kabelbezeichnungen 28

3

Niederspannungskabel – NS 29

Kabelmuffen aufhängen 30

Kabel aufhängen 31

Arbeiten an Hochspannungsleitungen 32

Hochspannungskabel – HS 34

Schützen von Hochspannungskabeln – HS 35

Achtung Lebensgefahr – Unbekannte Kabel 36

Abstände zu Werkleitungen 37

Meldepflicht vor dem Verfüllen 39

Verlegung Kabelschutz 40

Verfüllen von Leitungen 42

Ablauf Informationspflicht 44

Ablauf im Schadensfall 45

Erste Hilfe 46

Vorgehen im Schadensfall

Gasleitung 48

Stromleitung 49

Wasser 50

Fernwärme 51

Telekommunikation 52

4

IWB Versorgungsgebiet

StromNetzlänge: 2033 km

FernwärmeNetzlänge: 207 km

Ganze Schweiz: Energiedienstleistungen (EDL), Telekomdienstleistungen, Strom (liberalisierter Markt), Biogas-Erdgas (liberalisierter Markt)

Biogas-Erdgas, EDL, Telekom

Biogas-Erdgas, Wasser, EDL, Telekom

Muttenz

Therwil

Basel

Binningen

Riehen

Allschwil Rheinfelden

Möhlin

Frick

Liestal

Pratteln

Aesch

Bettingen

Birsfelden

Schönen-buch Augst

Füllins-dorf

Frenkendorf

MünchensteinBott-mingenOberwil

Ettingen

Pfe�ngen

Reinach

Wallbach

Eiken

Oeschgen

Gipf-Oberfrick

Dornach

Arlesheim

LausenItingen

Kaiseraugst

5

BiogasNetzlänge: 1056 km

WasserNetzlänge: 555.9 km

Strom, Biogas-Erdgas,Wasser, EDL, Telekom

Fernwärme, Strom, Biogas-Erdgas,Wasser, EDL, Telekom

Muttenz

Therwil

Basel

Binningen

Riehen

Allschwil Rheinfelden

Möhlin

Frick

Liestal

Pratteln

Aesch

Bettingen

Birsfelden

Schönen-buch Augst

Füllins-dorf

Frenkendorf

MünchensteinBott-mingenOberwil

Ettingen

Pfe�ngen

Reinach

Wallbach

Eiken

Oeschgen

Gipf-Oberfrick

Dornach

Arlesheim

LausenItingen

Kaiseraugst

6

Kontakte

Netzleitstelle IWB T 0800 400 800

Sachverständige Bauaufsicht IWB [email protected]

Sicherheitsbeauftragte IWB [email protected]

Alle Baustellen im Versorgungsgebebiet von IWB, bei denen in der Nähe von IWB Werkleitungen gegraben wird, müssen der Sachverständigen Bauaufsicht gemeldet werden. Dies gilt auch für Baustellen, bei denen IWB nicht beteiligt ist.

7

Wie schütze ich mich?

Sicherheits-Charta

Stopp bei Gefahr! Gefahr beheben! Weiter arbeiten!

Richtige Arbeits- und Schutzkleider

Handschutz

Kopfschutz

Fussschutz

Augenschutz

Gehörschutz

8

Werkleitungserhebung

Wird im Versorgungsgebiet von IWB gegraben, muss beim Geodatencenter von IWB zwingend eine Werkleitungserhebung durchgeführt werden.

[email protected]

Die Pläne dürfen bei Baubeginn nicht älter als ein Monat sein. Als Baubeginn gilt der effektive Start auf der Baustelle.

9

Leitungen aufzeichnen

Alle IWB Werkleitungen (Leitungslagen und Querungen) sind bis ausserhalb des Aushubbereichs zu markieren.

10

Verkehrssicherheit

Arbeitsplätze im Verkehrsbereich, die durch den Strassenverkehr gefährdet werden, sind mit folgenden Massnahmen zu schützen:

• SignalisationgemässBaustellensignalisation und Absperrungen Norm: SN  640886, Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen

• Absperrungen: Trennwände, Leitplanken, Auffahrsicherungen usw.

• UmlenkungendesVerkehrs,grössereDistanz des Verkehrs zur Baustelle usw.

11

20 m

max. 50 m max. 50 m

min. 3 m

20 m

12

Tiefenangaben in Werkleitungsplänen

Tiefenangaben in Werkleitungsplänen unterscheiden sich nach den Medien Gas, Wasser, Fernwärme und Strom!

Bei Strom ist immer die Sohle, also die Unter-kante der Strom-Trasse, angegeben!

Die hier angegebenen Zahlen sind Beispielwerte.

Bei Gas, Wasser und Fernwärme ist immer die Deckung, also die Oberkante des Rohrs, angegeben!

Die hier angegebenen Zahlen sind Beispielwerte.

5

D =

1.2

0 m

D =

0.9

0 m

1.20

m

(-1.2

0)

D = 1.20D = 0.90

6

3 4

13 41 2

25

D =

1.2

0 m

D =

0.9

0 m

1.20

m

(-1.2

0)

D = 1.20D = 0.90

6

3 4

13 41 2

2

5D

= 1

.20

m

D =

0.9

0 m

1.20

m

(-1.2

0)

D = 1.20D = 0.90

6

3 4

13 41 2

2

5D

= 1

.20

m

D =

0.9

0 m

1.20

m

(-1.2

0)

D = 1.20D = 0.90

6

3 4

13 41 2

2

5

D =

1.2

0 m

D =

0.9

0 m

1.20

m

(-1.2

0)

D = 1.20D = 0.90

6

3 4

13 41 2

2

Beton Sand Kies 0.16 gew.

13

Achtung: Bagger halten Abstand zu Werkleitungen!

Nicht näher als 30 cm zu Werkleitungen!Ansonsten Handaushub anwenden.

30 cm30 cm

14

Sicherheit auf Baustellen – Safety Walk

Vor der Arbeit und nach getaner Arbeit überprüfe ich auf dem Sicherheitsrundgang immer, ob:

• dieVerkehrssicherheitgegebenist.

• dieZugängeunddieArbeitsplätzegesichertsind.

• alleAbsturzsicherungenvorhandensind.

• sichereGräben(Spriessungen)gewährleistetsind.

• alleSicherheitsvorkehrungenfürdiegeplanten Arbeiten getroffen sind.

15

Zugänge und Arbeitsplätze

Sicherer Zugang gewährleisten (Auf- und Abstieg).

Das Klettern an der Spriessung ist zu unterlassen (Abrutschgefahr).

Arbeitsplätze stets aufräumen und sauber halten, um Stolpern und Stürzen zu vermeiden.

Auf IWB Baustellen gilt Helmtragepflicht!

16

Achtung:Stromkabel, Gas­ und Wasserleitungen sind keine Ausstiegshilfen!

SchulhausvorplatzGundeldinger Schulhaus

Neue Fernwärme-leitung

Bestehende TV Trassen

MöglicherWurzelbereich

BaustelleFahrbahnTrottoir Velo Velo Trottoir

Kanalisation

Parkplätze auf beiden Seiten aufgehoben

Querschnitt durch die Sempacherstrasse während den Bauarbeiten

Bestehende Strom-, Gas- und Wasser-leitungen

Bestehende Telefonleitung

17

Absturzsicherungen im Grabenbereich

Bei IWB werden die meisten Baugruben und Gräben mit senkrechtem Abschluss erstellt, also ab 2 m Tiefe Seitenschutz! (gemäss BauAv Art. 15+16)

*In jeder Bauphase (z. B. Wandschalung beachten)

min. 60 cm*

Seitenschutz

18

Grabarbeiten und Schachtbau (Baugruben)

Allgemeines Abs. 1: Grundsatz: Keine Gefährdung durch

herabfallende oder abrutschende Massen (Erdreich, Kies, Sand).

Abs. 2: Ab 1.50 m Tiefe muss gespriesst oder abgeböscht werden.

Abs. 3: Definition der lichten Grabenbreiten. Die lichte Breite des Grabens muss minimal folgende Masse betragen:

• Rohrdurchmesser(aussen)+40cm• Ab 1 m Grabentiefe min. 60 cm

Grabenbreite

Rohr

19

Grabenspriessung zwingend ab 1.50 m Grabentiefe

BauAV Art. 55 Abs. 3: Grabenbreiten Für die Bestimmung der minimalen Grabenbreite bei gespriessten Gräben können sowohl der Leitungsdurchmesser als auch die Spriessung massgebend sein, d.h. in jeder Bauphase mind. 60 cm.**Breite des Arbeitsraumes abgeleitet von Art. 55 Abs.4

min. 50

Aushub

min. 60*

min. 15

max. 80da

da + 40

Masse in cm

da = Aussenmass der Leitung (Nennmass plus Wandstärke)

20

Grabarbeiten und Schachtbau (Baugruben)

Graben- und Baugrubenränder frei halten!

Ab 4 m Tiefe nur mit Standsicherheitsnachweis!

Das gilt auch bei einer Graben- /Baugrubenspriessung.

Bei SpriessungenBei Böschungen

min. 50 cm1 m

21

Ein geotechnischer Sicherheitsnachweis ist zu erbringen:•wennBöschungsneigungennichteingehaltenwerdenkönnen•beiBöschungshöhen>4m•beiZusatzbelastungen•beiHang-undGrundwasser

Mässig verfestigtes, jedoch standfestes Material

Gut verfestigtes, standfestes Material

Rolliges Material

1 m

1 m

1 m

3 m

3 : 12 : 1

1 : 1

2 m

1 m

1 m

22

Leitungen schützen

Frei liegende Leitungen sind bei allen Grabarbeiten immer gegen Beschädigung zu schützen!

z.B. mit einem Brett gegen herabfallenden Teile schützen.

23

Achtung: Gas­ und Wasser­ hausanschlüsse von IWB gehen nach oben weg!

ca. 2

0 cm

24

Betonriegel bei Wasserleitungen

Das Spitzen von Betonriegeln ist verboten, solange die Wasserleitung noch in Betrieb ist.

Die Bestätigung der Ausserbetriebnahme ist bei IWB abzuholen.

Zuerst Rücksprache mit IWB halten!

25

Achtung: Spitzarbeiten im Bereich von Elektrischen Anlagen sind für Tiefbauunternehmen generell verboten.

13

11 1212

4321(-1.2

0)

6

3 4

13 4

1 22

26

Spitzarbeiten an Gas­ und Wasserleitungen

Spitzarbeiten an Gas- und Wasserleitungen dürfen mit besonderer Vorsicht von Tiefbauunternehmen selbst vorgenommen werden.

Bei Graugussleitungen gilt dies nur, wenn sie nicht in Betrieb sind.

27

NIE mit dem Presslufthammer oder Bagger spitzen!

NUR Elektrohammer mit Flachmeissel verwenden!

28

Kabelbezeichnungen

Öffentliche Beleuchtung

Neu:

Alt:

Telekom

Neu:

Alt:

LWL Glasfaser

29

Niederspannungskabel – NS

Neu:

Alt:

30

Kabelmuffen aufhängen

Die Muffen sind links und rechts am Muffenhals aufzuhängen. Sind dürfen nicht am Kabel aufgehängt werden.

Die Abzweigmuffen müssen immer an drei Stellen aufgehängt werden.

✓✓

31

Kabel aufhängen

ca. alle 2 m!

Kantholz

Seil

NS-Kabel

Unterlage

32

Arbeiten an Hochspannungsleitungen

VerfügungserlaubnisBevor an einer Hochspannungsleitung gearbeitet werden darf, muss diese ausgeschaltet sein. Dazu braucht es eine IWB Verfügungserlaubnis.

Die IWB Verfügungserlaubnis muss zwingend in Papierform auf der Baustelle vorliegen. Sie wird jeweils von einer Sachverständigen Person vor Ort übergeben.

Die Identifizierung des Kabels im Graben erfolgt über die Index-Nummer (z. B. H 1853) und wird zusammen mit dem Plan vor Ort erläutert.

33

34

Hochspannungskabel – HS

Neu:

Alt:

35

Schützen von Hochspannungskabeln – HS

Hochspannungskabel, welche ausser Betrieb genommen und aufgehängt wurden, sind vor der Wiederinbetriebnahme gegen mechanische Einflüsse zu schützen.

Kantholz

Seil

z. B. Absperrlatte

HS-Kabel

Unterlage

36

Achtung Lebensgefahr: Unbekannte Kabel und Leitungen

Unbekannte Kabel und Leitungen, die entfernt werden müssen, sind der IWB Netzleitstelle unter T 0800 400 800 zu melden. Die Netzleitstelle leitet diese Meldung an den zuständigen Bereich weiter.

Schneiden von Kabeln ist für Bauunternehmer ausnahmslos verboten: Lebensgefahr!

37

Abstände zu Werkleitungen

Parallel verlegte Leitungen müssen einem Abstand von 40 cm von Aussenkante zu Aussenkante haben.

Kreuzen von Leitungen mit einem Abstand von 20 cm von Aussenkante zu Aussenkante.

40 cm

20 cm

38

39

Meldepflicht vor dem Verfüllen

Bevor ein Graben mit IWB Leitungen verfüllt werden darf, ist zwingend die IWB Vermessung und die SaBa aufzubieten.

Vermessung T +41 61 275 54 33

Sachverständige Bauaufsicht [email protected]

40

Verlegung Kabelschutz

Grösse 2 Kabelabdeckung für Niederspanungskabel 400V

Grösse 3Kabelabdeckung für Hochspanungskabel 12KV

Grösse 1 Kabelabdeckung für Kabel der öffentlichen Beleuchtung.

Sand Kies 0.16 gew.

41

LWL Rohre

Im Bund verlegte K40 oder K25 Rohre, welche in einem Radius verlegt wurden, müssen mit einer Kabelabdeckung Nr. 3 oder roten Abdeckplatten geschützt werden.

Einzeln oder im Bund verlegte K40 oder K25 Stangen-rohre müssen nicht speziell geschützt werden.

Einzelne K25/K40 Rohre, welche ins Gebäude führen, müssen geschützt werden.

42

Verfüllen von Leitungen

Gas-Hochdruckleitungen werden immer mit Sand 0–0.4 (gewaschen) verfüllt.

Gas-Niederdruckleitungen werden immer mit Kies 0.16 (gewaschen) verfüllt.

15 cm 15 cm

15 cm 15 cm

15 cm 15 cm

15 cm 15 cm

Gas-Hochdruck Gas-Niederdruck

Sand Kies 0.16 gew.

43

Damit ein Graben mit schlagenden Gräten (Graben-stampfer) verdichtet werden kann, muss die jeweilige Leitung mind. 50cm überdeckt sein. Um den Graben mit einer Vibropwalze zu verdichten, muss die Leitung mind. 30cm überdeckt sein.

Fernwärmeleitungen werden immer mit Sand 0.4 (gewaschen) verfüllt.

15–20 cm

15 cm

15 cm 15 cm

Fernwärme

Wasserleitungen werden immer mit Kies 0.16 (gewaschen) verfüllt.

Wasser

15 cm

15 cm

15 cm

15 cm

44

Ablauf Informationspflicht

Gemäss den Allgemeinen Werkvorschriften von IWB gilt: Jede Beschädigung ist IWB unverzüglich zu melden. Als Beschädigungen gelten auch Verletzungen der Rohrumhüllung (Korrosionsschutz) und Druckstellen im Kabelmantel.

Kontakt zur Meldung von Beschädigungen:

IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

45

Ablauf im Schadensfall

Arbeit umgehend einstellen!In betroffenen Bereich sind alle Arbeiten zu stoppen!

Schadenstelle sichern!Bereich räumen/absperren, Erste Hilfe leisten (alarmieren).

IWB und eigenen Vorgesetzen Informieren! Kontakt: IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch IWB und den eigenen Vorgesetzen wieder aufgenommen werden!

Schauen

Denken

Handeln

46

Erste Hilfe

Person aus Gefahrenzone bringen.

1. Patient beurteilen• Rückenverletzungen• Blutungen• InnereVerletzungen

2. Massnahmen• Lagerung - Atemwege freihalten - Atmung kontrollieren

Person bei Bewusstsein? Atmet die Person?

Nach Hilfe rufen

Notruf 144

Ja Nein Ja Nein

1 2

Selbstschutz beachten!

Bei spontanen Lebenszeichen …

47

Lebensrettende Sofortmassnahmen

• Blutstillung - Blutendes Körperteil

hochlagern - Schlagader Abdrücken - (Druck-) Verband anlegen

• Schutz,weitereBetreuung

3. Informieren• Sanitätsnotruf:144

Spontane Lebenszeichen?

Spontane Lebenszeichen?

1. AED anfordern/holen2. BLS durchführen

Sobald AED eingetroffen:AED durchführen

Anweisung des Debrifilators befolgen

Mit BLS weiterfahren bis professionelle Helfer übernehmen.

Ja Nein

Ja Nein

3 4

– 30 Thoraxkompressionen– 2 beatmen

Bei spontanen Lebenszeichen …

48

Vorgehen im Schadensfall: Gasleitung

Sofort:

• Motoraus!

• AufkeinenFallindenGrabensteigenund keine eigene Reparaturen vornehmen!

• KeineElektrischenAnlagenbedienen! Mobiltelefone nur in ausreichendem Sicherheitsabstand nutzen!

• Gefahrenbereichabsichern!

• BeiBedarfAnwohnerinformieren!(Nichtklingeln)

• BeiBedarfFeuerwehralarmieren!T 118

• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

Vorsicht Explosionsgefahr

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!

49

Vorgehen im Schadensfall: Stromleitung

Ruhig:

• KeineGeräteanfassen!Bis Strom abgestellt ist.

• FührerstandnichtVerlassen!Bis Strom abgestellt ist.

• Abstandhalten! Auch für Aussenstehende sicherstellen.

• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

• BeieinerElektrisierungNotruf T 144 und Personennotruf IWB T +41 61 275 99 00

HochspannungLebensgefahr

50

Vorgehen im Schadensfall: Wasser

Zügig:

• Gruben/GräbenvonPersonenräumen!

• Schadenstelle/Gefahrenbereichabsperren!

• IWBundeigenenVorgesetzteinformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

• BeiBedarfFeuerwehralarmieren!T 118

Einsturz-, Absturz- und Ertrinkungsgefahr

51

Vorgehen im Schadensfall: Fernwärme

Schnell:

• Gruben/GräbenvonPersonenräumen!

• Gefahrenbereichabsperren!

• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren! IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

• BeiBedarfFeuerwehralarmieren!T 118

WasserdampfVerbrennungsgefahr

52

Vorgehen im Schadensfall: Telekommunikation

Ruhig:

• IWBundeigenenVorgesetzteninformieren. IWB Netzleitstelle: T 0800 400 800

• BeiLichtwellenleiterkabel(Glasfaser): - Nicht hineinsehen! - Ende abdecken!

53

Notizen

konz

eptb

ar 0

418

IWBMargarethenstrasse 40CH-4002 Baseliwb.ch