Horst Eggers Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken
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DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
Herzlich willkommen
Vortrag
DIN 18 065
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
• Förderung und Weiterentwicklung des Treppen- und Geländerbaues
• Mitwirkung bei Erstellung von Normen und Bauvorschriften
• Schulung von Treppenherstellern, Architekten und Gutachtern
Bundesverband Treppen- und Geländerbau e. V
www.bvtg.deZweck des Verbandes
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
- verheiratet 2 Kinder- 52 Jahre alt
• Tischlerlehre
• Studium in Rosenheim + Hildesheim
• Betriebsleiter in Möbelwerk
• Sachbearbeiter im BHKH
• seit 1993 bei Treppenmeister
Leiter technische Entwicklung
Treppenmeister GmbHEmmingerstraße 3871131 Jettingen
Heinz Lammers Dipl.-Ing.(FH)
Mitglied im Normenausschuss DIN 18 065
im Vorstand des BVTG
Mitglied im Sachverständigenausschuss beim Deutschen Institut für Bautechnik
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
neue DIN 18 065 GebäudetreppenBegriffe, Messregeln, Hauptmaße
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
Recht und Gesetz
Wer bei … Ausführung eines Baues gegen die
allgemein anerkannten Regeln der Technik
verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
- Strafrecht § 319 StGB
Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die
vereinbarte Beschaffenheit hat und den
anerkannten Regeln der Technik
entspricht
- Zivilrecht BGB / VOB
Bauliche Anlagen … sind so … zu errichten, …
dass … insbesondere Leben, Gesundheit … nicht
gefährdet wird.
Die … allgemein anerkannten Regeln der Technik
sind zu beachten
- öffentliches Recht Landesbauordnung
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
alte DIN 18 065
6.3.3 Krankentransport
Bei der Planung und Ausführung der Treppen nach Tabelle 1, Zeile 4, ist sicherzustellen, daß die Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN 13025-1 durch die Rettungsdienste erlauben (siehe Anhang B, Aufzählung b)).
1 2 3 4 5
Gebäudeart Treppenart NutzbareTreppenlaufbreite
min.
Treppen-Steigung **
max.
Treppen-Auftritt ***
min.
1 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen*
Treppen, die zuAufenthaltsräumen führen
80 20 23
2 Kellertreppen, die nicht zuAufenthaltsräumen führen
80 21 21
3 Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen
50 21 21
4 Sonstige Gebäude Baurechtlich notwendige Treppen
100 19 26
5 Alle Gebäude Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen
50 21 21
Tabelle 1
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
alte DIN 18 065
6.3.3 Krankentransport
Bei der Planung und Ausführung der Treppen nach Tabelle 1, Zeile 4, ist sicherzustellen, daß die Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN 13025-1 durch die Rettungsdienste erlauben (siehe Anhang B, Aufzählung b)).
DIN 18 065 Gebäudetreppen Ausgabe 2011
Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Keine Anforderungen zum Krankentransport nach
dieser Norm.
Bei notwendigen Treppen ist sicherzustellen, dass die
Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen
auf einer Trage nach DIN EN 1865 durch die
Rettungsdienste erlauben.
6.3.3 Krankentransport6.3.3 Krankentransport
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
DIN 18 065 Gebäudetreppen
Maße in cmTabelle 1
1 2 3 4 5
Gebäudeart Treppenart Nutzbare Treppenlaufbreite
min.
Treppen-Steigung **
max.
Treppen-Auftritt ***
min.
1 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen*
Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen
80 20 23
2 Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen
80 21 21
3 Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen
50 21 21
4 Sonstige Gebäude Baurechtlich notwendige Treppen
100 19 26
5 Alle Gebäude Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen
50 21 21
* schließt auch Maisonetten-Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein
** aber nicht kleiner als 14 cm
*** aber nicht größer als 37 cm
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Grenzmaße für nutzbare Laufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt
6.1.1Grenzmaße für nutzbare Laufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt
6.1.1
Treppenart
baurechtlich nicht notwendige Treppe(zusätzliche Treppe)
baurechtlich notwendige Treppe
Bild 2: Grenzmaße (Fertigmaße im Endzustand)
Einheiten mmcm mm
50
80
210
230
370
370
210
200
140
140
min max
Auftritt
min
nutzbareLaufbreite
max
Steigung
min
mm
baurechtlich nicht notwendige Treppe(zusätzliche Treppe)
Einheiten
Treppenart
baurechtlich notwendige Treppe
Bild 1: Grenzmaße (Fertigmaße im Endzustand)
210
190
50
100
210
260
370
370
140
140
mm
min max
Auftritt
cm
min
nutzbareLaufbreite
max
Steigung
min
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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nutzbare Laufbreite
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Bei mehrläufigen Treppen sind unterschiedliche nutzbare Laufbreiten zulässig.
Innerhalb eines Laufes dürfen differente Maße der nutzbaren Laufbreite vorliegen.
nutzbare Laufbreite 1
nutzbare Laufbreite 2
nutzbare Laufbreite 3
nutzbare Laufbreite 1
nutzbare Laufbreite 2
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Steigung / Auftritt
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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alte DIN 18 065 neue DIN 18 065
4.1 Treppensteigung s
Das Maß s wird lotrecht von der Trittfläche einer Stufe zur Trittfläche der folgenden Stufe gemessen.
4.2 Treppensteigung s
Das Maß s wird lotrecht von der Vorderkanteder Trittfläche einer Stufe zur Vorderkante der Trittfläche der folgenden Stufe im Gehbereich gemessen.
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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DIN 18 065 Gebäudetreppen Ausgabe 2011
≤ 8
AuftrittAuftritt
> 8
≤ 8
AuftrittAuftritt
R ≤ 8 R > 8
> 8
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Quelle: Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel(Stürze auf Treppen sind dritthäufigste Unfallart)
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Austrittsstufen - Beispiele
Auftritt Auftritt
Unter-schneidung
Auftritt Auftritt
B.2
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Gehbereich / Lauflinie
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
8.1
Anforderungen an Gehbereich, Lauflinie
8.2
Bei nutzbaren Laufbreiten größer 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 20 cm und liegt im Abstand von 40 cm von der Innenseite des Handlaufs entfernt.Dies gilt nicht bei Spindeltreppen.
8.
Bei nutzbaren Laufbreiten bis 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 2/10 der nutzbaren Laufbreite und liegt in der Mitte der Treppe.
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DIN 18 065 Gebäudetreppen Ausgabe 2011
Gehbereich und Lauflinie
nutzbare Laufbreite
16
nutzbare Laufbreite80 cm
32
32
20
115 cm
8.
55 40
R
R
Bei nutzbaren Laufbreiten größer 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 20 cm und liegt im Abstand von 40 cm von der Innenseite des Handlaufs entfernt.
Bei nutzbaren Laufbreiten bis 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 2/10 der nutzbaren Laufbreite und liegt in der Mitte der Treppe.
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
12.11.2011 BVTG e.V.Handwerkskammer Düsseldorf
alte DIN 18 065 neue DIN 18 065
9.1
Die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches müssen mindestens 30cm betragen.
8.3
Bei gewendelten Treppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleinen Stufenbreiten entsprechen.Bei unterschiedlichen nutzbaren Laufbreiten innerhalb einer Treppe bildet das kleinere der beiden Abstandsmaße den Radius.Dies gilt auch bei Treppen mit Podesten, bei denen ein Richtungswechsel durch den Benutzer erfolgt.
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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DIN 18 065 Gebäudetreppen Ausgabe 2011
nutzbare Laufbreite
16
nutzbare Laufbreite80 cm
32
32
20
115 cm
55 40
R 48
48R 3232
Bei unterschiedlichen nutzbaren Laufbreiten innerhalb einer Treppe bildet das kleinere der beiden Abstandsmaße den Radius.
Bei gewendelten Treppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleinen Stufenbreiten entsprechen.
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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alte DIN 18 065 neue DIN 18 065
9.6
Die Krümmungsradien der Lauflinie müssen mindestens 30cm betragen.
8.7
Die Krümmungsradien der Lauflinie entsprechen mindestens dem kleinsten Radius des zugehörigen Gehbereiches.
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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DIN 18 065 Gebäudetreppen Ausgabe 2011DIN 18 065 Gebäudetreppen
R ≥ 32
R ≥ 30
Die Krümmungsradien der Lauflinie müssen mindestens 30 cm betragen.
Gehbereich und Lauflinie9.6
Die Krümmungsradien der Lauflinie entsprechen mindestens dem kleinsten Radius des zugehörigen Gehbereiches.
Gehbereich und Lauflinie8.6
R 32
16 80
32
32
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Stufenverziehung
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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DIN 18 065 Gebäudetreppen Ausgabe 2011
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
6.2.2
Gemessen an der schmalsten Stelle, bei Bolzentreppen in der Bolzenkette.
Der Auftritt muss zur Wendelungsecke hin gleichbleibend sein oder stetig abnehmen.
3X ≤ X
4
2X ≤ X
3
1X ≤ X
2
X2
X3
X4
X1
X2
X3
X4
X1
3X ≤ X
4
2X ≤ X
3
1X ≤ X
2
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
6.2.5
.Im geradläufigen Teil eines Treppenlaufes dürfen aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen angeordnet werden.
Wird bei der Verziehung einer gewendelten Treppe eine allgemein anerkannte handwerkliche Verziehungsregel angewandt, insbesondere Verhältnis-, Winkel- oder Kreisbogenmethode, gelten die Festlegungen nicht.
3,5 a.3,5 a.
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Stufenoberfläche
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Toleranzen
Die Trittflächen von Stufen und Podesten dürfen durch Bauteile in ihrer Fläche Höhendifferenzen von höchstens 2 mm aufweisen durch z. B. Stufenkantenzusätze.
7.11
≤ 2
≤ 2
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Quelle: Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel(Stürze auf Treppen sind dritthäufigste Unfallart)
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lichter Stufenabstand
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Keine Anforderungen zum lichten Stufenabstand nach
dieser Norm.
Das Maß von Öffnungen zwischen Stufen darf in einer
Richtung nicht größer als 12 cm sein und muß den
Vorgaben von Bild A3 entsprechen.
6.7 Lichter Stufenabstand6.7 Lichter Stufenabstand
Achtung:In einigen Landesbauordnungen werden
Anforderungen gestellt.
≤12
≥7
≥4
≤12
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Geländer / Umwehrung
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
6.8.3 Öffnungen in Geländern
Keine Anforderungen zu Öffnungen im Geländer.
6.8.3 Öffnungen in Geländern u. Umwehrungen
Achtung:In einigen Landesbauordnungen werden
Anforderungen gestellt.
In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen
und die Treppengeländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern erschwert wird,
oder ein nach innen (min. 15 cm) gezogener Handlauf.
z.B. durch Anordnung einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Liegt die Unterkante des Geländers unterhalb der
Trittfläche von Stufe oder Podest, dann muss deren
waagrechter Abstand ≥ 2 cm sein.
Geländer neben Treppenläufen und Treppenpodesten
Liegt das Geländer neben dem Treppenlauf oder dem
Treppenpodest muss das Abstandsmaß ≤ 6 cm sein.
Geländer neben Treppenläufen und Treppenpodesten
6.8.46.8.4
Bei Treppenpodesten muss der Abstand von der
Podestfläche zur Unterkante des Geländers ≤ 6 cm sein
Liegt das Geländer neben dem Treppenlauf oder dem
Treppenpodest muss das Abstandsmaß ≤ 6 cm sein.
Die Unterkante des Geländers muss bei Treppenläufen
mindestens so weit heruntergezogen werden, dass sie
mit einer gedachten Verbindungslinie von a/2 jeder
Stufe zusammenfällt.
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Geländer über Treppenläufen und Treppenpodesten
6.8.5 Geländer über Treppenläufen und Treppenpodesten
6.8.5
Keine Anforderungen zu Geländern über Treppenläufen
und Treppenpodesten.
Liegt das Geländer über dem Treppenpodest, so ist die
Unterkante so auszubilden, dass zwischen ihr und der
Oberkante des Podestes ein lichtes Maß von maximal
12 cm entsteht.
Liegt das Geländer über dem Treppenlauf, so ist die
Unterkante des Geländers so auszubilden, dass
zwischen ihr und den Stufen ein Würfel mit einer
Kantenlänge von 15 cm in keiner Lage
hindurchgeschoben werden kann.
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Handlauf
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
6.9.1 Treppenhandlauf
Treppen müssen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf haben; dieser ist in einer Höhe von 80 bis 115 cm anzubringen.
Die zu greifende Breite des Handlaufes sollte mindestens 2,5 cm und maximal 6 cm betragen.
≥ 2,5 cm
≤ 6 cm
≥ 2,5 cm
≤ 6 cm
≥ 2,5 cm
≤ 6 cm
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Die Höhe des ankommenden Handlaufes darf nicht
über dem weiterführenden Handlauf liegen.
Treppenhandläufe sollten durchgehend ausgeführt
werden.
6.9.3 Höhenversatz Handlauf6.9.3 Höhenversatz Handlauf
Innerhalb einer Flucht ist ein Seitenversatz nicht
zulässig.
Treppenhandläufe können in den Ecken im
Wendelungsbereich unterbrochen sein.
Bei notwendigen Treppen nach Bild 2 muss der lichte
Abstand einer Handlaufunterbrechung ≥ 5 cm und ≤
20 cm betragen.
Dabei darf der Höhenversatz der Handläufe an der
Oberkante maximal 20 cm betragen.
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Podeste
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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alte DIN 18 065 neue DIN 18 065
6.3.2 Zwischenpodest
Nach höchstens 18 Stufen soll ein Zwischenpodest angeordnet werden.
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Keine Anforderungen zur Anordnung von Zwischenpodesten nach dieser Norm.
In begründeten Ausnahmefällen kann davon
abgewichen werden.
6.3.2 Anordnung von Zwischenpodesten
Nach 18 Steigungen muss bei notwendigen Treppen
ein Zwischenpodest als Ruhe- oder Ausweichpodest
angeordnet werden.
6.3.2 Anordnung von Zwischenpodesten
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
Die nutzbare Treppenpodestbreite und -tiefe muss mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite nach Bild 1 (100
cm) bzw. Bild 2 (80 cm) entsprechen.
6.3.1 Nutzbare Treppenpodestbreite und Podesttiefe
nutzbare Treppenpodesttiefe≥ 80 cm bzw ≥ 100 cm
nutzbare Podestbreite≥ 80 cm bzw.≥ 100 cm
DIN 18 065 „Gebäudetreppen“
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Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen
Gebäude im Allgemeinen
nutzbare Podestbreite≥ 80 cm bzw.≥ 100 cm
nutzbare Treppenlaufbreite
R ≥ 100
R ≥ 80
6.3.1 Nutzbare Treppenpodestbreite und Podesttiefe
Die nutzbare Treppenpodestbreite und -tiefe muss mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite nach Bild 1 (100
cm) bzw. Bild 2 (80 cm) entsprechen.
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Danke
für Ihre
Aufmerksamkeit