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vz news Die Zeitung des VZ VermögensZentrums Vorsorge Mit 50 die eigene Firma gründen Mit 50 oder 60 noch ein- mal durchstarten: Immer mehr ältere Erwerbstätige gründen ein eigenes Unter- nehmen und sind mit ihrer Geschäftsidee erfolgreich. Damit die Rechnung auch nach der Pensionierung auf- geht, muss man die Alters- vorsorge beim Schritt in die Selbstständigkeit besonders sorgfältig planen. Seite 5 Hypotheken So bleibt Ihr Haus im Alter tragbar Viele Hausbesitzer erhalten von ihrer Bank den Bescheid, dass ihre Hypothek nach der Pensionierung nicht mehr tragbar sei. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar ihr Haus verkaufen – etwa, wenn sie es mit Geld aus der Pensions- kasse finanziert haben. Diese Tipps helfen, einen drohen- den Zwangsverkauf abzu- wenden. Seite 17 Börsen und Märkte Was erwartet Anleger 2017? Anleger sollten sich auf weite- re politische Spannungen ein- stellen, vor allem in Europa. Es gibt aber auch gute Neu- igkeiten: Die Wirtschaft er- holt sich allmählich, und die Zinsen dürften vorerst nur leicht steigen. Lesen Sie, wie- so Politik und Notenbanken auch dieses Jahr eine grosse Rolle an den Börsen spielen dürften. Seite 20 Die Zeitung vz news erscheint fünfmal jährlich Auflage: 614‘500 Ex. Jahresabonnement: 20 Fr. inkl. 8,0% MwSt. (CHE-116.326.867 MWST) Redaktion: VZ Vermögens- Zentrum AG, Redaktion vz news, Beethovenstrasse 24, 8002 Zürich Redaktionsleitung: Adriano Pavone, Martina Wacker Anfragen und Adressberichtigungen: Tel. 044 207 27 27 oder [email protected] Copyright: Wiedergabe von Beiträgen nur mit Genehmigung der Redaktion Druck: Klimaneutral gedruckt Für Privatpersonen Steuern 3 So senken Sie Ihre Steuerrechnung AHV-Rente 4 Das sollten Sie wissen Geld anlegen 6 Nachhaltig anlegen mit dem VZ MeinFinanzportal 8 Die Finanzen im Griff Versicherung 9 Das Auto besser und günstiger versichern Pensionskasse 12 So federn Sie Renten- kürzungen ab Anlageberatung 15 Banken verteuern ihre Dienstleistungen Immobilien 16 Das Eigenheim erfolgreich verkaufen Willensvollstrecker 19 Eine grosse Entlastung für die Familie Scheidung 22 Neue Regelung für die Altersvorsorge Nachlassplanung 22 Erbt mein Stiefkind, wenn ich sterbe? Für Unternehmen und Pensionskassen Grössere Risiken 7 Pensionskassen müssen jetzt handeln! Kostenloser Check 7 Lassen Sie jetzt Ihre Pensionskasse vom VZ durchleuchten Ein KMU kaufen 11 Die wichtigsten Tipps zur Finanzierung WICHTIGE THEMEN NEU: Experten- Hotline (siehe Seite 2) 2017 drohen schmerzhafte Rentenkürzungen Erste Pensionskassen haben es vorgemacht, weitere werden nachziehen: Sie kürzen die Renten angehender Pensionierter teils massiv. Umso wichtiger ist es, dass jeder seine Vorsorge selber in die Hand nimmt. Thomas Metzger Leiter Key Clients Schweiz, VZ Zürich [email protected] Tel. 044 207 27 27 Die Pensionskassen müssen Renten bezah- len, die sie langfristig nicht sicherstellen können. Grund sind die anhaltend tiefen Zinsen. Diese verunmöglichen es Pensions- kassen, mit risikoarmen Anlagen sämtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Erschwerend kommt hinzu, dass die ge- burtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, jetzt in Rente gehen. Sie sind nicht nur zahlreich, sie leben vor allem länger. Pensionskassen kommen deshalb nicht darum herum, ihre Rentenversprechen zu kürzen. Bereits haben einige grosse Pensions- kassen ihre Umwandlungssätze und die Verzinsung der Altersguthaben gesenkt. 2017 dürfte sich der Leistungsabbau noch verschärfen. Unter anderem haben Roche, die Basellandschaftliche Pensionskasse und Swisscom Leistungskürzungen angekündigt. Angehende Pensionierte müssen sich deshalb auf tiefere Renten einstellen. Sie haben jedoch Möglichkeiten, ihr Einkom- men im Alter zu sichern. Die Beraterinnen und Berater des VZ unterstützen Sie gerne dabei. Lesen Sie dazu: X Private Vorsorge: So können Sie Ihre Rente selber aufbessern (Seiten 12 und 13) 24. Jahrgang I Ausgabe 104 (Grossraum Zürich) I Februar 2017

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vznewsDie Zeitung des VZ VermögensZentrums

Vorsorge

Mit 50 die eigene Firma gründen

Mit 50 oder 60 noch ein - mal durchstarten: Immer mehr ältere Erwerbstätige gründen ein eigenes Unter-nehmen und sind mit ihrer Geschäftsidee erfolgreich. Damit die Rechnung auch nach der Pensionierung auf-geht, muss man die Alters-vorsorge beim Schritt in die Selbstständigkeit besonders sorgfältig planen. Seite 5

Hypotheken

So bleibt Ihr Haus im Alter tragbar

Viele Haus besitzer erhalten von ihrer Bank den Bescheid, dass ihre Hypothek nach der Pensionierung nicht mehr tragbar sei. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar ihr Haus verkaufen – etwa, wenn sie es mit Geld aus der Pensions-kasse finanziert haben. Diese Tipps helfen, einen drohen-den Zwangsverkauf abzu-wenden. Seite 17

Börsen und Märkte

Was erwartet Anleger 2017?

Anleger sollten sich auf weite-re politische Spannungen ein-stellen, vor allem in Europa. Es gibt aber auch gute Neu-igkeiten: Die Wirtschaft er-holt sich allmählich, und die Zinsen dürften vorerst nur leicht steigen. Lesen Sie, wie-so Politik und Notenbanken auch dieses Jahr eine grosse Rolle an den Börsen spielen dürften. Seite 20

Die Zeitung vz news erscheint fünfmal jährlich Auflage: 614‘500 Ex. Jahresabonnement: 20 Fr. inkl. 8,0% MwSt. (CHE-116.326.867 MWST) Redaktion: VZ Ver mö gens- Zent rum AG, Redaktion vz news, Beethovenstrasse 24, 8002 Zürich Redaktionsleitung: Adriano Pavone, Martina Wacker Anfragen und Adressberichtigungen: Tel. 044 207 27 27 oder [email protected] Copyright: Wiedergabe von Beiträgen nur mit Genehmigung der Redaktion Druck: Klimaneutral gedruckt

Für Privatpersonen

Steuern 3 So senken Sie Ihre Steuerrechnung

AHV-Rente 4 Das sollten Sie wissen

Geld anlegen 6 Nachhaltig anlegen mit dem VZ

MeinFinanzportal 8 Die Finanzen im Griff

Versicherung 9 Das Auto besser und günstiger versichern

Pensionskasse 12 So federn Sie Renten-kürzungen ab

Anlageberatung 15 Banken verteuern ihre Dienstleistungen

Immobilien 16 Das Eigenheim erfolgreich verkaufen

Willensvollstrecker 19 Eine grosse Entlastung für die Familie

Scheidung 22 Neue Regelung für die Altersvorsorge

Nachlassplanung 22 Erbt mein Stiefkind, wenn ich sterbe?

Für Unternehmen und Pensionskassen

Grössere Risiken 7 Pensionskassen müssen jetzt handeln!

Kostenloser Check 7 Lassen Sie jetzt Ihre Pensions kasse vom VZ durchleuchten

Ein KMU kaufen 11 Die wichtigsten Tipps zur Finanzierung

WICHTIGE THEMEN

NEU:

Experten-

Hotline

(siehe Seite 2)

2017 drohen schmerzhafte RentenkürzungenErste Pensionskassen haben es vorgemacht, weitere werden nachziehen: Sie kürzen die Renten angehender Pensionierter teils massiv. Umso wichtiger ist es, dass jeder seine Vorsorge selber in die Hand nimmt.

Thomas Metzger Leiter Key Clients Schweiz, VZ Zürich [email protected] Tel. 044 207 27 27

Die Pensionskassen müssen Renten bezah-len, die sie langfristig nicht sicherstellen können. Grund sind die anhaltend tiefen Zinsen. Diese verunmöglichen es Pensions-kassen, mit risikoarmen Anlagen sämtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die ge-burtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, jetzt in Rente gehen. Sie sind

nicht nur zahlreich, sie leben vor allem länger. Pensionskassen kommen deshalb nicht darum herum, ihre Rentenversprechen zu kürzen.

Bereits haben einige grosse Pensions-kassen ihre Umwandlungssätze und die Ver zinsung der Altersguthaben gesenkt. 2017 dürfte sich der Leistungsabbau noch verschärfen. Unter anderem haben Roche, die Basellandschaftliche Pensionskasse und Swisscom Leistungskürzungen angekündigt.

Angehende Pensionierte müssen sich deshalb auf tiefere Renten einstellen. Sie haben jedoch Möglichkeiten, ihr Einkom-men im Alter zu sichern. Die Beraterinnen und Berater des VZ unterstützen Sie gerne dabei. Lesen Sie dazu:

X Private Vorsorge: So können Sie Ihre Rente selber aufbessern (Seiten 12 und 13)

24. Jahrgang I Ausgabe 104 (Grossraum Zürich) I Februar 2017

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Seite 2 vz news 104/Februar 2017

Haben Sie Fragen zur Pensionskasse? Die VZ-Experten geben TippsTiefere Umwandlungssätze und geringere Verzinsung verunsichern viele angehende Pensionierte: Wie viel Rente werden sie noch bekommen? Lohnen sich Einkäufe in die Pensionskasse überhaupt noch? Im Rahmen einer kostenlosen Hotline geben die Vorsorge-Spezialisten des VZ Auskunft.

Letztes Jahr haben viele Pen-sionskassen ihre Umwand-lungssätze gesenkt. Weitere Kürzungen dürften folgen. Gleichzeitig hat der Bundes-rat verordnet, den Mindest-zinssatz in der 2. Säule auf ein Prozent zu senken. Das ist der tiefste Zins seit der Einführung der beruflichen Vorsorge.

Diese Kürzungen sowie die Reformen, die sich ab-zeichnen, verunsichern vor allem ältere Arbeitnehmen-de und Pensionierte: Was bedeutet die Senkung des Mindestzinses? Wie wirkt sich ein tieferer Umwand-lungssatz auf laufende und auf zukünftige Renten aus? Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse überhaupt

noch? Und wie kann man sel-ber für sein Alter vorsorgen? Diese und weitere Fragen be-antworten Expertinnen und Experten des VZ am Tele-fon. Die Hotline ist für die An rufenden kostenlos.

Mittwoch, 1. Februar 11.00 bis 13.00 Uhr 044 207 22 88

Das VZ gibt seit über 20 Jah-ren Antworten auf alle wich-tigen Fragen rund um die Pensionierung. Die Berate-rinnen und Berater des VZ zeigen gerne auch Ihnen auf, worauf Sie bei der Vorberei-tung Ihrer Pensionierung achten müssen und wie Sie Ihr Vermögen im Alter si-chern können.

Experten-HotlineHaben Sie Fragen zu Ihrer zukünftigen Rente? Dann rufen Sie die kostenlose Hotline des VZ an:

Telefonnummer: 044 207 22 88 Datum: Mittwoch, 1. Februar 2017 Zeit: 11.00 bis 13.00 Uhr

Ihre Fragen beantworten unter anderem diese Exper-tinnen und Experten des VZ:

Romina Mutter Roman Fäh

Peter Meier

Philipp Jossen

SERVICE

Workshop: Gut vorbereitet in Pension gehenMit der Pensionierung be-ginnt ein neuer Lebens-abschnitt – auch in finanzi-eller Hinsicht. Geldanlagen, Steuern, Hypothek: Alles ändert sich. Umso wichtiger ist es, diese Zeit sorgfältig zu planen.

Zukünftige Pensionierte müssen Antworten auf kom-plexe Fragen finden: Soll ich mein Altersguthaben besser als Rente beziehen oder aus-zahlen lassen? Wie funktio-niert ein gestaffelter Bezug? Kann ich mir eine Frühpen-sionierung (noch) leisten?

Im Workshop «Das ABC der Pensionierung» erfahren Sie, was es für eine sorgfältige Vor-bereitung braucht. Der Work-shop ist für Teilnehmende kostenlos und findet regelmäs-sig in Bern und Zürich statt.

Weiterhin stehen auch diese VZ-Workshops offen:

• Hypotheken: Amorti-sieren? Fest oder Libor?

• Die grössten Anlagefehler• Regelbasierte Geldanlagen

• Geld anlegen mit ETF• Eingetragene Partnerschaft• Versicherungsprämien

sparen• Für Firmeninhaber:

Rüsten Sie Ihre Pensions-kasse für die Zukunft

Die Work shops sind auf kleine Gruppen

ausgelegt und dauern rund eineinhalb Stunden. Reser-vieren Sie jetzt einen Platz:

– vzch.com/workshops – Zürich 044 207 27 27 – Bern 031 329 27 27

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vz news 104/Februar 2017 Seite 3

Senken Sie jetzt Ihre Steuern für die kommenden JahreWer sich über seine Steuerrechnung ärgert, wenn sie schon da ist, kann nichts mehr daran ändern. Am besten sorgen Sie jetzt dafür, dass Sie künftig weniger Steuern zahlen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei.

Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, können Sie nach haltig Steuern sparen:

X Anlagen: Investieren Sie in Aktien oder Aktien- ETF, wenn es Ihr Risiko-profil zulässt. Denn die Dif-ferenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis ist steuerfrei (mehr zu ETF auf Seite 14).

X Vorsorge: Nutzen Sie freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse und zahlen Sie so viel wie möglich in die Säule 3a ein. Diese Beträge sind zu 100 Prozent abzugs-fähig (siehe auch Seite 13).

X Pensionierung 1: Be-ziehen Sie Ihr Altersgut haben als Rente oder als Kapital? Aus steuerlicher Sicht ist der Fall oft klar: Renten sind zu 100 Prozent als Einkommen steuerbar, der Kapitalbezug wird aber nur einmal besteu-ert: getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz (siehe auch Seite 4). Viele wählen heute eine Mischform.

X Pensionierung 2: Be-ziehen Sie Ihr Guthaben in der zweiten und dritten Säule gestaffelt über mehrere Jah-re. So zahlen Sie viel weniger Auszahlungssteuern.

X Hypothek: Amortisie-ren Sie Ihre Hypothek über die Säule 3a. Sie dient der Bank als Sicherheit. Die Ein-

zahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen ab-ziehen. Die abzugsfähigen Schuldzinsen bleiben gleich.

X Kadervorsorge: Inha-ber von KMU und leiten-de Angestellte können ihre zweite Säule in eine Basis- und eine Kadervorsorge auf-teilen. Im Idealfall können sie so die Anlagestrategie für Lohnteile über 126‘900 Franken flexibel wählen und die Sparbeiträge erhöhen – zum Beispiel auf 25 Prozent. Die Vorteile: Das steuerbare Einkommen sinkt, weil sie mehr Geld in die zweite Säule einzahlen. Gleichzeitig steigt das Potenzial für PK-Ein-käufe (siehe Grafik unten). Und es entsteht mehr Spiel-raum für gestaffelte Bezüge des Alters guthabens.

Übergeben Sie Ihre Steuererklärung den

Experten des VZ. Sie füllen sie korrekt aus, prüfen Ihre Steuer rechnung und verhan-deln bei Bedarf mit den Steuer beamten.

Sie möchten Ihre Steuer-belastung reduzieren? Dann reservieren Sie jetzt einen kostenlosen Termin mit einem Experten im VZ in Ihrer Nähe (alle Telefon-nummern auf Seite 24).

Mein Tipp

Matthias Reinhart Vorsitzender der VZ-Gruppengeschäftsleitung

Auf unsere Mitarbeiten-den können wir uns verlas-sen. Wir wählen integre, selbstständige und moti-vierte Persönlich keiten aus und trauen ihnen viel zu. Sie wollen mitbestim-men können, wie sie ihre Ziele erreichen. Darum stand für uns nie im Zen-trum, wer wann arbeitet, sondern wer was beiträgt. Damit sind wir immer gut gefahren. 2016 mussten wir auf Geheiss der Behörden ein Zeiterfassungssystem ein-führen. Das verursacht viel Aufwand, und die meisten Mitarbeitenden empfinden es als Schika-ne. Ihr Verständnis von Arbeit, Freizeit, Leistung und Karriere ist weit weg von der Arbeitswelt des 19. Jahrhunderts, auf die solche Arbeitsschutzge-setze zugeschnitten sind. Die Schweiz ist mehr denn je auf Talente ange-wiesen, die Aussergewöhn-liches schaffen. Krea tivität, Inno vation und Spitzen-leistung halten sich nicht an Ladenöffnungszeiten. Ich wünsche mir, dass wir mit diesen Ressourcen sorgfältig umgehen und dynamische Branchen nicht mit überholten Vor-schriften ausbremsen.

Tipps zum Steuern sparen

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

Optimierung des Einkaufspotenzials Beispiel: Geschäftsleiter, 55 Jahre alt, AHV-Lohn 200‘000 Franken

Aktuelle PK-Lösung Optimierte Kadervorsorge

Spar- beitrag: 15%

Basisvorsorge

AHV-Lohn

30’000 Fr.

1‘080‘000 Fr.

37’300 Fr.

1’350’000 Fr.

AHV-Lohn

Spar- beitrag:

25%

Sparbeitrag pro Jahr

Max. Altersguthaben

Zusätzliches Einkaufspotenzial:

270‘000 Fr.

200’000 Fr.

126’900 Fr.

Kadervorsorge

Spar- beitrag:

15%

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Seite 4 vz news 104/Februar 2017

Wie hoch ist meine AHV-Rente, und ab wann bekomme ich sie?Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist der Grundpfeiler unserer Altersvorsorge. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, wie sie funktioniert und welche Leistungen sie erbringt.

Christian Marbot Pensionierungsexperte [email protected] Tel. 041 924 10 10

Die AHV ist das älteste und umfassendste Sozial werk der Schweiz. Ihr Ziel ist es, die Existenz aller Versicherten im Alter zu sichern. Wer nicht weiss, wie viel AHV-Rente ihm zusteht, kann bei der kantonalen Ausgleichs-kasse eine Vorausberech-nung der zukünftigen Rente bean tragen. Ab 40 Jahren ist

die Berechnung in der Regel gratis.

Die Höhe der Rente hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Von der Anzahl Beitragsjahre, vom durchschnittlichen Jahres-einkommen zwischen dem 21. und 65. Lebensjahr (für Frauen bis zum 64. Lebens-jahr) und von Gutschriften, unter anderem für die Pflege naher Verwandter.

Die minimale Einzel-rente beträgt zurzeit 1175 Franken pro Monat, die maximale Einzelrente 2350 Franken. Anspruch auf die maximale Rente haben Perso-nen mit einem durchschnitt-lichen Jahreseinkommen

(inklusive Gutschriften) von mindestens 84’600 Franken. Für jedes fehlende Beitrags-jahr ab dem 21. Lebensjahr wird die Rente anteilsmässig gekürzt.

Ohne Anmeldung gibt es keine AHV

Im Gegensatz zur Pensions-kassenrente kommt die AHV-Rente nicht automa-tisch mit 65 beziehungswei-se 64 Jahren. Der Bezug der ersten Rente muss bei der Ausgleichskasse persönlich angemeldet werden – am besten drei bis sechs Monate vor der Pensionierung.

Wer über das ordent-liche Rentenalter hinaus arbeitet, kann die AHV um bis zu fünf Jahre aufschie-ben. Dadurch erhöhen sich die späteren Rentenzahlun-gen. Mit dem Aufschub kann

man auch unnötig hohe Ein-kommenssteuern vermeiden (mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 12 und 13).

Haben Sie Fragen zur AHV? Sprechen Sie

mit einem Pensionierungs-experten im VZ in Ihrer Nähe (alle Telefonnummern auf Seite 24).

AHV und Pensionierung

Dieses Merkblatt listet die wichtigsten Punkte auf, die es bei der Pensionierung zu berücksichtigen gilt.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

Rente oder Kapital – die grosse FrageVor der Pensionierung stellt sich die entscheidende Frage: Soll man sein Pensionskassen-Kapital besser auszahlen lassen oder als Rente beziehen?

Sich richtig zu entscheiden, ist nicht einfach. Schliesslich weiss niemand, wie lange er leben wird und wie lange das angesparte Kapital reichen muss.

Das Gesetz über die be-rufliche Vorsorge sieht vor, dass sich die Versicherten mindestens ein Viertel ihres Altersguthabens auszahlen lassen dürfen. Im Gegensatz zur Rente wird der Kapital-

bezug einmalig besteuert, und zwar zu einem reduzier-ten Satz. Anschliessend sind die Zins- und Dividenden-erträge als Einkommen zu versteuern.

Wer sich sein Kapital auszahlen lässt, kann frei darüber verfügen und den Rest den Hinterbliebenen vererben. Der Nachteil: Für einen Kapitalbezug braucht es eine sorgfältige Finanz-

planung. Sonst ist das Geld schneller aufgebraucht, als man denkt.

Wer sich für die Rente entscheidet, bekommt bis ans Lebensende ein regel-mässiges Einkommen. Ein wichtiger Vorteil der Rente ist auch, dass man sich nicht selbst um die Anlage des Gel-des kümmern muss. Dafür muss man sie als Einkom-men versteuern.

Diese und weitere As-pekte muss man sorg fältig gegeneinander abwägen. Ha-ben Sie Fragen dazu? Die

Experten des VZ beraten Sie gerne (siehe Seite 24).

Rente oder Kapital

Das kostenlose Merk-blatt informiert Sie über die wichtigsten Unterschiede zwischen einem Renten- und Kapitalbezug.

Bestellen Sie es jetzt mit der Bestellkarte, auf vzch.com/vznews oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

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vz news 104/Februar 2017 Seite 5

Mit der eigenen Geschäftsidee noch einmal durchstartenMit 50 oder 60 Jahren wollen es immer mehr Erwerbstätige noch einmal wissen: Sie gründen ihr eigenes Unternehmen. Bei der Vorsorge müssen sie ein paar Punkte beachten.

Romina Mutter Vorsorgespezialistin [email protected] Tel. 044 207 27 27

Die einen zählen die Tage bis zur Pensionierung, andere nutzen ihre Erfahrung und machen sich selbstständig. Viele späte Firmengründe haben grossen Erfolg mit ihrer Geschäftsidee. Bei der Altersvorsorge gibt es aber ein paar Unterschiede, die beachtet werden müssen.

Einzelunternehmer, die überwiegend für einen ein-zigen Auftraggeber arbeiten, werden von der AHV meis-tens als Angestellte einge-stuft. Sie bekommen dann vom Auftraggeber bezie-

hungsweise Arbeitgeber ei- nen Lohnausweis und blei-ben weiterhin in seiner Pen-sionskasse versichert, falls ihr Einkommen 21’150 Fran ken pro Jahr übersteigt. Das trifft zum Beispiel auf Führungskräfte zu, die ihr eigenes Beratungsunterneh-men gründen und vor allem ihrem ehemaligen Arbeitge-ber zur Seite stehen.

Mehr einzahlen mit einer PK-Lösung

Anders sieht es aus, wenn Einzelunternehmer von der AHV als selbststän-dig eingestuft werden und jünger als 65 (Männer) be-ziehungsweise 64 (Frauen) sind: Sie können wählen, ob sie sich einer Pensionskasse anschliessen wollen oder nicht. Das gilt namentlich für Inhaber von Einzel-

firmen, Kollektiv- und Kom- manditgesellschaften, die unter anderem mehrere Auftraggeber und einen sichtbaren Markt auftritt ha-ben sowie ein unternehmeri-sches Risiko tragen.

Selbstständige, die sich keiner Pensionskasse an-schliessen wollen, können jedes Jahr bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, jedoch höchstens 33’840 Franken pro Jahr. Für Selbstständige, die sich der Pensionskasse ihrer Angestellten, ihres Be rufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen, fällt dieser Be-trag deutlich kleiner aus. Sie dürfen maximal 6768 Fran-ken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.

Auch wenn dieser Be-trag kleiner ist, überwiegen die Vorteile der PK-Lösung. Denn Versicherte dürfen Sparbeiträge bis zu 25 Pro-zent des AHV-Jahreslohns von den Steuern abziehen. Ein Beispiel: Die Inhaberin einer Einzelfirma verdient

200’000 Franken pro Jahr. Wenn sie sich keiner Pen-sionskasse anschliesst, kann sie bis zu 33’840 Franken in die Säule 3a einzahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart sie damit 10’152 Franken Steuern.

Wenn sie sich hingegen für eine Lösung mit Pensions-kasse entscheidet, kann sie Sparbeiträge bis zu 50’000 Franken in die Pensionskas-se und zusätzlich bis zu 6768 Franken in die Säule 3a ein-zahlen. Mit dieser Variante spart sie 6878 Franken mehr Steuern als mit einer Vorsor-gelösung ohne Pensions kasse (siehe Tabelle).

Sie möchten sich selbstständig machen?

Unter vzch.com/eigenefirma informieren Sie die Vorsorge- Experten des VZ über die wichtigsten Punkte. Oder rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin im VZ (sie-he Seite 24).

Erwerbstätig nach der Pensionierung

Im AHV-Alter kann eine Teilzeitbeschäftigung ideal sein, um schritt-weise aus dem Erwerbs-leben auszusteigen. Das Merkblatt zeigt auf, was es dabei zu berück-sichtigen gibt.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter

044 207 27 27.

MERKBLATT

Steuervorteil der Pensionskasse Beispiel: Unternehmerin mit einem massgebenden Jahreseinkommen von 200‘000 Franken; alle Angaben in Franken

Vorsorge ohne Pensionskasse

Vorsorge mit Pensionskasse

Jährliche Einzahlung in Säule 3a 33’840 6’768

Jährlicher Sparbeitrag Pensionskasse – 50’000

Total jährliche Vorsorgebeiträge 33’840 56’768

Jährliche Steuerersparnis3 10’152 17’030

Jährlicher Steuervorteil mit PK-Lösung 6’878

1 20% des massgebenden Einkommens, maximal 33‘840 Franken2 25% des massgebenden Einkommens3 Bei einem Grenzsteuersatz von 30%

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Seite 6 vz news 104/Februar 2017

In nachhaltige Anlagelösungen investierenEs investieren wieder mehr Anleger in Firmen, die sich der Nachhaltigkeit verpflichten. Ihnen bietet das VZ ein neues Vermögensverwaltungsmandat an.

Alexandra Koller Anlage-Expertin [email protected] Tel. 056 204 42 42

«Wer auf nachhaltige Anla-gen setzt, muss eine deutlich tiefere Rendite in Kauf neh-men.» Mit diesem Vorurteil sind Befürworter nachhalti-ger Anlagen seit jeher kon-frontiert. Und doch legen wieder mehr Menschen ihr Geld so an, dass es auch der Gesellschaft einen Nutzen bringt. Das zahlt sich für alle aus: Längst ist belegt, dass sie ähnliche Renditen erwarten können wie mit konventio-nellen Anlagen.

In der Schweiz haben An-leger im vergangenen Jahr insgesamt 192 Milliarden Franken in nachhaltige Geldanlagen investiert, wie die Erhebung des Forums Nachhaltige Geldanlage zeigt. Davon entfallen rund 40 Milliarden Franken auf Anlagefonds.

Umwelt- und sozial-verträgliche Anlagen

Mit der Nachfrage wächst auch das Angebot. Wie bei anderen Anlagekategorien wird es damit auch hier im-mer anspruchsvoller, richtig auszuwählen. Zudem ist Nachhaltigkeit ein breiter Begriff, unter dem jeder et-was anderes versteht.

Eine wertvolle Entschei-dungshilfe bietet der ESG

Score. ESG steht für environ-mental, social and governan-ce (zu Deutsch: ökologische, soziale und unternehmeri-sche Verantwortung). Für sein neues Vermögensver-waltungsmandat «Fokus Nachhaltigkeit» stützt sich das VZ auf die Daten von MSCI ESG Research, dem führenden Anbieter von Analysen und Ratings zum Thema Nachhaltigkeit. Da-mit ist gewährleistet, dass nur in Aktien und Anleihen von Unternehmen investiert wird, die mit überdurch-schnittlicher ökologischer, sozialer und unternehmeri-scher Verantwortung über-zeugen (siehe Kasten).

Sie möchten Ihr Geld nach nachhaltigen

Prin zipien anlegen? Die Anlage -Experten des VZ zeigen Ihnen die Vorteile des neuen Vermögensver-wal tungsmandats «Fokus Nachhaltigkeit» auf. Rufen Sie das VZ in Ihrer Nähe an (siehe Seite 24).

Nachhaltig anlegen mit dem VZ

Sie möchten in nachhal-tige Anlagen investie-ren? Erfahren Sie mehr über das neue Vermö-gensverwaltungsmandat des VZ.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt mit der Bestellkarte, online auf vzch.com/vznews oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

Neu: Vermögensverwaltungsmandat «Fokus Nachhaltigkeit»

• Aus einem Universum von Geldanlagen, die in Bezug auf die Nach-haltigkeit besonders gut abschneiden, wählt das VZ laufend die besten für das Mandat «Fokus Nachhaltigkeit» aus.

• Bevorzugt werden Fonds und andere Anlagen, die vor allem auf Unterneh-men setzen, die einen positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben.

• Dabei investiert das VZ in Fonds, deren Portfo-lios keine Aktien oder Anleihen von Unterneh-men enthalten, die in bedenkliche Tätigkeiten involviert sind, zum Bei-spiel Geschäfte mit Waf-fen, Glücks spiele, Ero-tik, Tabak oder Alkohol.

Weitere Informationen zu diesem Thema fin-den Sie auch online auf vzch.com/nachhaltigkeit.

INFO

Erstmals analysiert das VZ die Unterschiede und Ge-meinsamkeiten von ETF und Indexfonds. Grund: Gleich mehrere Anbieter haben zahlreiche Indexfonds für private Kunden geöffnet. Bisher waren diese lediglich institutionellen Anlegern wie Pensionskassen vorbe-halten.

Die Analyse mehrerer Kriterien bestätigt, dass so-wohl ETF als auch Index-fonds durch sehr tiefe Ge-bühren überzeugen, was sie für Anleger attraktiv macht. Gleichzeitig gibt es zentrale Unterschiede, die Anleger bei der Auswahl berücksich-tigen sollten.

Sie möchten mehr er-fahren? Dann bestel-

len Sie jetzt die kosten lose VZ-Studie «ETF versus In-dexfonds» online unter vzch.com/studie oder mit der Be-stellkarte. Sie können auch die Fonds in Ihrem Depot von den VZ-Experten ana-lysieren lassen. Reservieren Sie jetzt einen Termin für ein kostenloses und unverbind-liches Gespräch im VZ. Sämtliche Kontaktdaten fin-den Sie auf Seite 24.

Neue Studie: ETF versus Indexfonds

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vz news 104/Februar 2017 Seite 7

Magere Zinsen, hohe Kosten: Pensionskassen müssen jetzt handelnWährend in Bundesbern weiter um Lösungen zur Sicherung des Vorsorge-systems gerungen wird, müssen Pensionskassen rasch handeln. Das VZ zeigt Stiftungsräten und Unternehmern Lösungswege.

Stefan Thurnherr Pensionskassenspezialist [email protected] Tel. 044 207 27 27

Die Pensionskassen leiden unter den anhaltend tiefen Zinsen. Auch 2016 dürfte es vielen Vorsorgeeinrich-tungen nicht gelungen sein, genügend Rendite zu erwirt-schaften, um die laufenden Renten zu finanzieren und die Altersguthaben zu ver-zinsen.

Pensionskassen kämp-fen deshalb mit immer grös-seren Risiken.

X Risiko 1: Versteckte UnterdeckungViele Jahre lang rechne-ten die Pensionskassen mit einem technischen Zinssatz von drei Prozent – auch dann noch, als die Zinsen gegen null tendierten. Das führt noch heute dazu, dass viele Pensionskassen einen über-höhten Deckungsgrad aus-weisen und sich in falscher Sicherheit wiegen.

X Risiko 2: Zu hoher Rentenumwandlungssatz Ein zu hoher technischer Zins führt auch dazu, dass die Pensionskassen über-höhte Umwandlungssätze anwenden und dadurch zu hohe Rentenversprechen ab-geben. Es kommt zu einer

Umverteilung von den Be-rufstätigen zu den Rentnern.

X Risiko 3: Zu hohe KostenVermögensverwaltungskos-ten sind seit längerem ein heikles Thema bei den Pen-sionskassen. Sie verteuern die Verwaltung und führen zu einer tieferen Verzinsung der Altersguthaben.

Diese Risiken machen deutlich: Stiftungsräte und Firmeninhaber müssen jetzt handeln, um ihre Pen-sionskasse fit für die Zukunft zu machen. Das VZ hat hier-für einen kostenlosen Check entwickelt (siehe Text un-ten). Dieser zeigt, wie gut die Pen sionskasse für die Zu-kunft gerüstet ist.

Weiterbildung für Pensionskassen-Stiftungsräte

Die verständliche An-leitung für PK-Verant-wortliche. Neuauflage 2017 mit Ausführungen für ein Internes Kon-trollsystem IKS.

Bestellen Sie jetzt Ihr Exemplar unter vzch.com/buecher.

BUCHTIPP

Neu-

auflage

Herausgeber: VZ, 120 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-11-9

Der kostenlose Pensionskassen-CheckDas VZ hat einen umfassenden Check entwickelt, der es Stiftungsräten und Firmeninhabern ermöglicht, die Weichen ihrer Pensionskasse richtig zu stellen.

Stiftungsräte und Unter-nehmer müssen jetzt damit beginnen, ihre Pensionskasse für die Zukunft zu rüsten. Angesicht der zunehmenden Risiken droht sonst ein böses Erwachen.

Unterstützung erhalten sie von den langjährigen Pensionskassen-Spezialisten des VZ. Diese haben einen umfassenden Pensionskas-sen-Check entwickelt, der

alle finanziellen Aspekte der Pensionskasse durchleuchtet und analysiert – und dies kostenlos.

Anhand des Jahresabschlus-ses werden folgende Punkte untersucht:• Deckungsgrad: Das VZ

überprüft den Deckungs-grad. Dabei wird das Ver-hältnis zwischen Aktiven und Rentnern sowie der

technische Zinssatz be-rücksichtigt.

• Umwandlungssatz: Mit dem Check wird ersicht-lich, wie hoch der lang-fristig finanzierbare Um-wandlungssatz sein sollte.

• Sanierungsfähigkeit: Wie entwickelt sich die Pen-sionskasse bei einer Unter-deckung?

• Kosten: Das VZ unter-sucht, ob die Risikoprä-mien und Verwaltungs-kosten zu hoch sind.

• Vermögensverwaltung: Der VZ-Check vergleicht

die Performance und die Kosten.

Sie möchten wissen, wie Ihre Pensionskas-

se im Vergleich dasteht und was Sie optimieren können? Auf vzch.com/pk-check können Sie jetzt den Jahres-abschluss Ihrer Pensions-kasse hochladen. Die VZ-Experten erstellen an-schliessend eine umfassende Analyse. Oder rufen Sie jetzt das VZ in Ihrer Nähe an . Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 24.

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Seite 8 vz news 104/Februar 2017

«Es war noch nie so einfach, seine Finanzen im Griff zu haben»Schluss mit Papierstapeln und Schränken voller Bundesordner: Mit MeinFinanzportal haben Kunden sämt-liche Bank- und Vorsorgedaten auf einen Blick online verfügbar, sagt VZ-Gründer Matthias Reinhart.

Matthias Reinhart, das neue Jahr hat gerade be-gonnen. Welche Ziele haben Sie sich für 2017 gesetzt?

Ein wichtiges Ziel ist es, unsere digitale Plattform MeinFinanzportal weiter zu entwickeln. Neben zusätz-lichen Funktionen wollen wir im Sommer eine App für Smartphones und Tablets lancieren.

Sie behaupten, Mein-Finanzportal sei mehr als E-Banking. Was steht hin-ter diesem Versprechen?

Mit MeinFinanzportal haben unsere Kunden ihre Finanzen stets im Griff. Sie erledigen ihre Zahlungen, wickeln ihre Börsengeschäf-te ab und haben jederzeit

die volle Übersicht über ihre Hypotheken, Steuern, Ver-sicherungen und Altersvor-sorge. Zusätzlich können sie sensible Unterlagen wie Testamente oder Verträge im Portal sicher abspeichern.

Ähnliche Applikationen gibt es schon seit längerem.

Alle diese Applika tionen konzentrieren sich auf einen einzelnen Bereich, entweder auf Banking oder Versiche-rung. Bisher gab es noch kein Portal, das Bankkonten und

Wertschriftendepots mit Fi-nanz- und Vorsorgedaten kombiniert.

Das heisst?Mit MeinFinanzportal

schafft das VZ die Voraus-setzungen für das papier lose Büro zu Hause. Sämtliche Finanz- und Vorsorgedaten lassen sich online einlesen, bewirtschaften und aus-werten. So sieht man auf einen Blick den Saldo seines gesamten Vermögens oder wie gut man versichert ist. Gleichzeitig können Kun-den mit dem Portal sehr viel Geld sparen.

Wie meinen Sie das?VZ-Kunden zahlen we-

niger Prämien und Gebüh-ren. MeinFinanzportal in-formiert automatisch, wenn etwas optimiert werden kann. Ein Ampelsystem zeigt zum Beispiel an, ob es sich

lohnt, zu einem günstigeren Ver sicherer zu wechseln, be-vor meine Versicherungs-police ausläuft. Gleichzeitig filtert das System sämtliche Zahlungen, die im Laufe des Jahres getätigt wurden, und führt alle Beträge zusammen, die bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden dürfen.

Wie viel kostet Mein Finanzportal?

Für VZ-Kunden ist die Nutzung kostenlos. Wir verteuern deshalb unsere Dienstleistungen nicht. Die VZ Depotbank zum Beispiel gehört seit Jahren zu den günstigsten Anbietern in der Schweiz, und das soll auch so bleiben.

Um einen möglichst brei-ten Überblick über seine Finanzen zu erhalten, muss man viele persönliche

Informationen preisge-ben. Das setzt sehr grosses Vertrauen voraus. Wie gewährleistet das VZ die Sicherheit dieser sensiblen Finanzdaten?

MeinFinanzportal ba-siert auf den neusten E-Ban-

king-Technologien und er-füllt höchste Sicherheits - standards. Alle Daten wer-den auf einem Server in der Schweiz gesichert. Die Kunden authentifizieren sich mit drei Sicherheits-merkmalen; das ist eine hohe Hürde. Und sie entscheiden, wer auf welche Daten Zugriff haben soll.

Matthias Reinhart, Gründer und Geschäftsführer der VZ Gruppe: «VZ-Kunden zahlen weniger Prämien und Gebühren.»

«Volle Übersicht über Hypotheken, Vorsorge und Versicherungen»

«Kunden entscheiden, wer auf welche Daten Zugriff hat»

MeinFinanzportal

Zahlungen, Börsen- aufträge, Hypotheken, Steuern, Versicherungen oder Altersvorsorge: Mit MeinFinanzportal erle-digen Sie alles bequem zu Hause am Computer. Erfahren Sie mehr über die Vorteile von MeinFi-nanzportal unter vzch.com/mein finanzportal.

Oder bestellen Sie jetzt die kostenlose Broschüre mit der Bestellkarte, auf vzch.com/vznews oder unter 044 207 27 27.

INFO

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vz news 104/Februar 2017 Seite 9

Wählen Sie die beste Versicherung für Ihr neues Auto – ohne AufpreisEin Auffahrunfall ist schnell passiert. Wer Glück hat, bleibt unverletzt, aber oft stellt der Garagist einen Totalschaden fest. Das ist besonders ärgerlich, wenn das Auto neu und ungenügend versichert ist.

Michael Gäumann Versicherungs-Spezialist [email protected] Tel. 044 207 27 27

Haftpflicht-Versicherungen zahlen bei einem Total-schaden in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Mo-dells. Bei einem Neuwagen setzt der Wertverlust schon am Tag der Zulassung ein. Deshalb erstatten Versiche-rer den Neupreis meistens nur dann, wenn das Auto höchstens vier Wochen alt ist und weniger als 1000 Ki-lometer zurückgelegt hat.

Auch bei Vollkasko-Versicherungen hängt die ausbezahlte Leistung von den vertraglichen Verein-barungen ab. Darum ist es wichtig, das Kleingedruckte

zu lesen. Oder Sie wechseln zum VZ: Hier profitieren Sie in den ersten zwei Jahren in jedem Fall von einer Neu-wert-Entschädigung (siehe Tabelle). Und gleichzeitig sparen Sie erst noch Prämien.

Ein Beispiel: Für einen Mercedes Benz E250 Avant-garde zahlt ein Versicherter aus Bern bei den drei grössten Versicherern der Schweiz im Durchschnitt 2007 Franken Prämie pro Jahr. Beim VZ kostet die gleiche Deckung mit der zusätzlichen Neu-

wert-Entschädigung nur 1663 Franken. Mit einem Wechsel zum VZ spart er also über 340 Franken pro Jahr und erhält erst noch mehr Leistungen.

Sie wollen ein Auto kaufen und haben

Fragen zu Ihrer Versiche-rung? Die Versicherungs-Spezialisten des VZ beraten Sie gern. Rufen Sie jetzt das VZ in Ihrer Nähe an. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 24.

Neuwert-Entschädigung beim VZ

BetriebsjahrEntschädigung in Prozent des Katalogpreises

im 1. Betriebsjahr 100%

im 2. Betriebsjahr 100%

im 3. Betriebsjahr 80% bis 90%

im 4. Betriebsjahr 70% bis 80%

im 5. Betriebsjahr 60% bis 70%

im 6. Betriebsjahr 50% bis 60%

im 7. Betriebsjahr 40% bis 50%

ab dem 8. Betriebsjahr Wiederbeschaffungswert

Workshop Versicherungsprämien sparenMehrere tausend Franken geben Schweizerinnen und Schweizer jedes Jahr für Versicherungen aus. Mit kleinen Massnahmen können sie viel sparen.

Sind Sie überversichert? Die Wahrscheinlichkeit ist rela-tiv hoch. 6500 Franken gibt ein Schweizer Haushalt mit einem Eigenheim jährlich im Schnitt nur für Motor-fahrzeug-, Hausrat-, Haft-

pflicht- oder ähnliche Ver-sicherungen aus. Das zeigen über 9000 Versicherungs-Checks des VZ.

In einem kostenlosen Workshop zeigen Ihnen die Versicherungs-Spezia-

listen des VZ, worauf Sie bei Ihren Policen achten müs-sen, um nicht unnötig Geld auszugeben. Sie erfahren zu-dem, weshalb Sie Ihren Ver-sicherungsschutz laufend an-passen sollten; zum Beispiel, wenn Kinder dazukommen oder ausziehen, wenn Sie umziehen, ein Auto kaufen oder in Pension gehen.

Der kostenlose Work-shop «Versicherungs-

prämien sparen» findet ab Februar regelmässig in Zü-rich in kleinen Gruppen statt und dauert eineinhalb Stun-den. Melden Sie sich an und reservieren Sie einen Platz in diesem Workshop unter vzch.com/workshop oder unter 044 207 27 27.

Der Autokauf ist die Gelegenheit, Prämien zu sparen

• Nutzen Sie den Neu-kauf, um die Autover-sicherung zu wech-seln.

• Vergleichen Sie die Prämien und den Versicherungsschutz mehrerer Anbieter.

• Lassen Sie sich nichts aufschwatzen. Auto-verkäufer sind keine Versicherungs-Spezia-listen. Viele Garagis-ten haben Verträge mit einzelnen Versi-cherern und erhalten für jede verkaufte Police eine Provision.

• Schliessen Sie nur Einjahresverträge ab. So bleiben Sie flexibel und können profitieren, wenn ein günstigeres Angebot auftaucht.

CHECKLISTE

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Seite 10 vz news 104/Februar 2017

VZ-Ratgeber – einfach gut informiertDie Expertinnen und Experten des VZ geben in ihren Büchern einfache und verständliche Antworten auf komplexe Fragen zu Ihrem Geld. Bestellen Sie die nützlichen Ratgeber mit der Bestellkarte, unter 044 207 27 27 oder auf vzch.com/buecher. Alle VZ-Ratgeber sind auch im Buchhandel erhältlich.

Erben und Schenken

Seinen Nachlass sollte man regeln, bevor es dafür zu spät ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Testamen t, Erbvertrag, Erb teilung, Pflichtteile, Ab-sicherung des Ehe partners und Erbvorbezüge.

Herausgeber: VZ, 108 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-20-1 (aktualisierte Auflage 2016)

Hypotheken

Dieser Ratgeber zeigt auf, wie Sie die Finanzierung Ihrer Liegen schaft opti-mieren. Er hilft Ihnen, Ihr Sparpotenzial zu erkennen und auszuschöpfen, damit Sie Ihre Hypothekarzinsen nach haltig senken können.

Herausgeber: VZ, 113 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-06-5 (aktualisierte Auflage 2015)

Pensionierung

Das Thema Pensionierung ist komplex, weil Fragen zu AHV, Pensions kasse, Steuern, Immobilien, Wert-schriften und Nachlass zu sammentreffen. Dieser VZ-Ratgeber gibt ver-ständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Herausgeber: VZ, 136 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-17-1 (aktualisierte Auflage 2016)

Neu-

auflage

Pensionskasse

Der grösste Teil des Vermö-gens der Schweizer Berufstä-tigen ist in der Pensionskasse gebunden. Dieser Ratgeber beantwortet Ihre wichtigs-ten Fragen und zeigt auf, wie Sie das Optimum aus der zweiten Säule herausholen.

Herausgeber: VZ, 147 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-04-1 (aktualisierte Auflage 2014)

Steuern

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Steuer-belastung nach haltig redu-zieren können. Viele Steuer vergleiche machen deutlich, wie gross die Unterschiede von Kanton zu Kanton sind, und wo Sie wie viel bezahlen.

Herausgeber: VZ, 104 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-21-8 (aktualisierte Auflage per März 17)

Regelbasierte Geld- anlage mit ETF

Diese Einführung in die regelbasierte Geldanlage richtet sich an private Anle- gerinnen und Anleger sowie an institutionelle Investoren, die Strategien mit intelli-genten Regeln verstehen und mit effizienten Instru-menten umsetzen wollen.

Herausgeber: VZ, 200 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-14-0 (Auflage 2015)

Unternehmensnachfolge

In den kommenden fünf Jahren steht jedes vierte Unternehmen vor einem Ge-nerationenwechsel. Der Rat-geber fasst zusammen, was Unternehmerinnen und Un-ternehmer regeln müssen, damit die Nachfolge gelingt.

Herausgeber: VZ, 142 Seiten, Paperback, Preis: CHF 39.– ISBN 978-3-906162-19-5 (aktualisierte Auflage 2016)

PK-Stiftungsrat

Dieses Handbuch gibt einen Überblick über Aufgaben und Verantwortung von PK-Stiftungsräten, ohne sie mit Details aufzuhalten, damit sie ihre Pensions-kasse im Interesse der Ver-sicherten und des Arbeit-gebers führen können.

Herausgeber: VZ, 120 Seiten, Paperback, Preis: CHF 29.– ISBN 978-3-906162-11-9 (aktualisierte Auflage 2017)

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vz news 104/Februar 2017 Seite 11

Sie möchten ein KMU kaufen? Die wichtigsten Tipps zur FinanzierungWer sich den Traum einer eigenen Firma erfüllen will, muss die Übernahme sehr sorgfältig planen. Ein Kauf kann in letzter Minute scheitern, wenn die Vorbereitung nicht hieb- und stichfest ist.

Stefan Kurmann Spezialist Unternehmensnachfolge [email protected] Tel. 044 207 27 20

Wer ein funktionierendes KMU übernimmt, muss in der Regel sein ganzes Ver-mögen dafür einsetzen. Trotzdem planen erstaun-lich viele Neuunternehmer den Kauf zu wenig sorg fältig. Diese Tipps helfen, die Fi-nanzierung zu meistern.

Eigenkapital: Banken verlangen erfahrungs gemäss, dass der Käufer 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme aus eigenen Mitteln finanziert. Das können Ersparnisse, Erbvorbezüge oder eine zu-sätzliche Hypothek sein.

Tipp: Dokumentieren Sie alle Geldquellen, die für den Kauf infrage kommen.

Bankkredit: Banken fi-nanzieren in der Regel 40 bis 60 Prozent des Kaufpreises. Der Zins variiert zwischen 2,5 und 5 Prozent. Die Höhe des Kredits und der Zinssatz hängen vor allem von vier Faktoren ab: Firma, Bran-che, Planbarkeit künftiger Gewinne und notwendige Investitionen. Wichtig sind auch Ausbildung, Erfah-rung, Bonität und Sicher-heiten des Käufers.

Tipp: Bereiten Sie diese Unterlagen sorgfältig vor: Lebenslauf, Steuer erklärung, freie Mittel, Belehnungs-höhe der Hypothek, Anwart-schaften auf Erbvorbezüge sowie unverzinste Darlehen und Bürgschaften. Erstellen Sie auf der Basis der Firmen-kennzahlen und der Bewer-

tung einen Businessplan mit Plan erfolgsrechnungen und den künftigen Investitionen. Darlehen: Oft ist ein zu-sätzliches Darlehen des Ver-käufers nötig. Damit geht der Verkäufer aber ein höheres Risiko ein als die Bank, weil der Bankkredit immer im ers-ten Rang ist. Infrage kommt auch eine Bürgschafts- Genossenschaft. Mit dieser Sicherheit kann die Bank einen weiteren Kredit von 10 bis 20 Prozent ver geben.

Tipp: Klären Sie mit dem Verkäufer, wie sein Darle-hen zu tilgen ist – vor allem, wenn neben fixen Beträgen auch variable Zahlungen vorgesehen sind.

Abzahlung: Den Bank-kredit muss der Käufer in-nerhalb von 3 bis 7 Jahren zurückzahlen. Die Zinsen und Amortisationen werden

aus den künftigen Gewinnen finanziert. So nehmen auch Bankkredit und Darlehen laufend ab (siehe dazu das Beispiel in der Tabelle).

Tipp: Zeigen Sie im Busi-nessplan exakt auf, welche Cashflows zu erwarten sind. Die Bank wird genau prüfen, ob sie ausreichen, um den Kredit zu amortisieren und die Zinsen zu begleichen.

Abwicklung: Viele Ban-ken vergeben grosse Kredite nur an Kapital gesellschaften. Darum kann es sinnvoll sein, eine Akquisitions holding zu gründen.

Tipp: Es lohnt sich, ex-terne Fachleute dafür beizu-ziehen. Eine solche Holding ist auch steuerlich interes-sant: Die Dividenden des Ziel unternehmens können ohne Steuerfolgen an die Holding ausgeschüttet und für die Amortisation der Kre-dite verwendet werden.

Sie möchten ein KMU kaufen oder die Nach-

folge in Ihrer Firma regeln? Reservieren Sie einen Termin für ein kostenloses Gespräch mit den Nachfolge-Experten des VZ: 044 207 27 20.

Nachfolge regeln

Was muss man bei einer Firmennachfolge be-achten? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte, auf vzch.com/vznews oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

So kann man den Kauf eines KMU finanzierenBeispiel: Akquisitionsholding, Kaufpreis 1,6 Mio. Franken, Zins Bankkredit 3,5%, Zins Verkäufer-Darlehen 1,8%, Rückzahlung Bankkredit innert 5 Jahren, Rückzahlung Verkäufer-Darlehen im 6. und 7. Jahr; Angaben in Franken

2017 (1. Jahr) 2020 (4. Jahr) 2023 (7. Jahr)

Kaufpreis 100% 1’600’000

Eigenmittel 25% 400’000

Bankkredit1 56% 900’000 360’000 –Verkäufer-Darlehen 19% 300’000 300’000 150’000

Total Fremdfinanzierung 75% 1’200’000 660’000 150’000

Zinskosten Bank und Verkäufer 36’900 18’000 2’700

Amortisation Bank 180’000 180’000 –Amortisation Verkäufer – – 150’000

Finanzaufwand Holding 216’900 198’000 152’700

1 Annahme: Der Businessplan bestätigt die Cashflows für den Finanzaufwand

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Pensionskassen können ihre Rentenversprechen nicht haltenDie Pensionskassen sind gezwungen, ihre Leistun-gen zu überdenken und Reformen umzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Versicherten das Heft selber in die Hand nehmen.

Karl Flubacher Geschäftsleiter Region Basel [email protected] Tel. 061 279 89 89

Die Renten müssen gekürzt werden. An dieser Tatsa­che führt kein Weg vorbei. Die tiefen Zinsen machen es Pensions kassen praktisch unmöglich, mit wenig Risiko eine ausreichende Rendite zu erzielen, um die Renten­versprechen zu erfüllen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Bevölkerung immer älter wird. Die AHV hat 2015 579 Millionen Franken mehr für Renten ausgegeben, als sie an Bei­trägen eingenommen hat. Schätzungen zufolge dürfte das Defizit in den nächsten 18 Jahren auf 10,9 Milliar­den Franken anwachsen. Eine Reform ist also drin­gend nötig.

Umso wichtiger ist es, dass Versicherte das Heft selber in die Hand nehmen. Die folgenden Massnahmen helfen, Rentenkürzungen auszugleichen:

Über das AHV-Alter hinaus arbeitenDie Reform «Altersvorsorge 2020» sieht vor, das Renten­

alter der Frauen auf 65 Jah­re zu erhöhen. Schon heute bleiben viele Männer und Frauen über das ordentli­che Pensions alter hinaus er­werbstätig. Im Durchschnitt hören Männer mit 65,5 auf zu arbeiten, Frauen mit 64,5. Das Gute daran: Mit jedem Jahr, das man länger arbeitet, steigen die Renten.

Ein Mann, der die AHV­Rente um ein Jahr aufschiebt, erhält eine 5,2 Prozent hö­here AHV­Rente, als wenn er sie mit 65 Jahren bezieht. Würde er sich erst mit 70 pensionieren lassen, erhöht er seine Rente sogar um 31,5 Prozent. Hinzu kommt: Wenn man den Bezug der AHV aufschiebt, fällt der Lohn nicht in eine höhere Steuerprogression.

Wie die AHV­Rente kann man in der Regel auch die Rente der Pensionskas­se und den Bezug von Gut­haben in der Säule 3a um bis zu fünf Jahre aufschieben,

wenn man länger erwerbs­tätig bleibt.

Freiwillig in die zweite Säule einzahlenPensionskassen bieten die Möglichkeit, das Alters­guthaben mit zusätzlichen Beiträgen aufzustocken (siehe Seite 13 unten). Die obli­gatorischen Altersguthaben werden mit mindestens einem Prozent verzinst. Die Ein­kaufsbeträge können wie die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkom­

men abgezogen werden. Die Steuerersparnis ist umso grösser, je höher das steuer­bare Einkommen ist und je schneller das Geld wieder be­zogen wird.Die höchste Ren­dite erzielt man deshalb mit einem Einkauf in den letzten Jahren vor der Pensionie­rung. Allerdings: Wer sich sein Altersguthaben auszah­len lassen möchte, muss sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen.

Eine dritte Säule aufbauenWer ab 40 jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule

3a einbezahlt, spart bis 65 ein Vermögen von 217’000 Franken an. Die Beiträge, die man in die Säule 3a einbe­zahlt, darf man vom steuer­baren Einkommen abzie­hen. Die Steuerersparnis ist ein zusätzlicher Beitrag zum Vermögensaufbau.

Eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte

Fragen zur Pensionierung

Bei der Pensionierung stellen sich viele kom-plexe Fragen:

• Was bedeutet die Senkung des Um-wandlungssatzes für meine zukünftige Rente?

• Kann ich mir eine Frühpensionierung (noch) leisten?

• Soll ich mein PK-Gut-haben als Rente oder als Kapital beziehen?

• Was muss ich steuer-lich beachten?

Zusammen mit den Pensionierungsexperten des VZ erstellen Sie eine Planung, die Ihr Ein-kommen, Ihre Steuerlast und die Entwicklung Ihres Vermögens opti-miert.

Interessiert? Verein-baren Sie einen Termin für ein kosten loses und unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe. Alle Adressen und Telefonnummern finden Sie auf Seite 24.

BERATUNG

Länger arbeiten für mehr RenteWer seine AHV-Rente zwei Jahre über das ordentliche Pensionie-rungsalter hinaus aufschiebt, erhält 10,8% mehr Rente.

1 Jahr: 5,2%

2 Jahre: 10,8%

3 Jahre: 17,1%

4 Jahre: 24,0%

5 Jahre: 31,5%

ZinsentwicklungZeitraum: 1.1.2006 bis 30.12.2016

–1%

0%

1%

2%

3%

4%

2015201220092006

Rendite 10-jährige BundesobligationenBVG-Mindestzinssatz

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vz news 104/Februar 2017 Seite 13

Wissenschaft zeigt, dass vie­le Erwerbstätige das Spar­potenzial der Säule 3a immer noch zu wenig nutzen. Zwei von fünf Deutschschweizern kümmern sich gemäss dieser Studie wenig oder gar nicht um ihre Altersvorsorge. An­gesichts der tiefen Zinsen wird die private Vorsorge aber immer wichtiger.

Hohe Steuern vermeidenEine schrittweise Pensionie­rung erleichtert nicht nur den Übergang in die neue Lebensphase. Sie hilft auch, Steuern zu sparen. Wer zum Beispiel sein Arbeits pensum mit 63 Jahren von 100 auf 70

Prozent reduziert, kann sich bei vielen Pensions kassen dann schon 30 Prozent seines Alters guthabens auszahlen lassen und den Rest bezie­hen, wenn er seine Berufs­tätigkeit endgültig aufgibt.

Die Aufteilung der Be­züge über mehrere Jahre führt meistens dazu, dass die Steuerprogression ge­brochen wird und die ge­samte Steuer belastung tiefer ausfällt. Steuerbehörden akzeptieren in der Regel eine Aufteilung der Bezüge des Altersguthabens in zwei Tranchen, ohne eine Steuer­umgehung zu unterstellen.

Wer über das ordentliche AHV­Alter hinaus erwerbs­tätig ist, darf auch weiter in die Säule 3a einzahlen. Die Beiträge sind auf 6768 Fran­ken pro Jahr beschränkt, falls gleichzeitig Beiträge in die Pensionskasse gezahlt werden. Wer keine Beiträge mehr in die Pensions kasse zahlt, darf bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal 33’840 Franken.

Gebühren laufend vergleichenImmer mehr Banken verlan­gen sowohl für die Führung von Konten und Depots als auch für die Anlagebe­ratung happige Gebühren (siehe auch Seite 15). Dazu kommen in der Regel noch unnötig hohe Prämien für Versicherungen. Hohe Ge­bühren und Prämien fressen das Angesparte auf. Deshalb ist es wichtig, Finanzdienst­leistungen zu vergleichen.

Vermögen effizient aufbauenExchange Traded Funds (ETF) eignen sich besonders, um mit regelmässigen Ein­

zahlungen ein Vermögen an­zusparen. ETF investieren in Wertpapiere, die in einem Index enthalten sind, zum Beispiel im Swiss Market In­dex. Deshalb eignen sich ETF für Anleger, die mit einer einzigen Transaktion in einen breit diversifizierten Markt investieren möchten. Dank tiefen Gebühren sind ETF zudem eine günstige Alterna tive zu den oft teuren Fonds spar plänen. Lesen Sie mehr dazu auf Seite 14.

Wie kann ich meine Rente retten?

Viele Pensionskassen sind gezwungen, ihre Rentenversprechen zu überdenken. Das Merk-blatt zeigt auf, wie Sie den Kürzungen ent-gegenwirken können.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter

044 207 27 27.

MERKBLATT

Lohnt sich ein Pensionskassen-Einkauf?Der Bundesrat hat die Mindestverzinsung für den obligatorischen Teil der Pensionskasse auf ein Pro-zent gesenkt. So wenig Zins gab es seit der Einfüh-rung der beruflichen Vorsorge noch nie.

Der obligatorische Teil der Pensionskasse umfasst Löh­ne zwischen der BVG­Ein­trittsschwelle von 21’150 Franken und dem maxima­len AHV­Jahreslohn von 84’600 Franken. Lohn­bestandteile, die darüber hinausgehen, werden im Überobligatorium versi­chert. Während die Spargut­

haben im Obliga torium mit ein Prozent verzinst werden, droht im Überobligatorium eine Nullverzinsung. Dar­um fragen sich viele, ob sich ein Pensionskassen­Einkauf überhaupt noch lohnt.

Die Antwort lautet ja. Weist die Pensionkasse einen Deckungsgrad von 100 Pro­zent auf und kann die ver­

sicherte Person langfristig auf den einbezahlten Betrag verzichten, ist ein freiwilliger Einkauf in die 2. Säule nach wie vor sinnvoll.

Mit ein Prozent ist die Verzinsung im Obliga torium immer noch höher als auf vielen Sparkonten oder Zins­konten der Säule 3a. Gleich­zeitig kann ein Einkauf die Steuerlast senken. Beispiel: Eine ledige Frau aus Zürich versteuert 120’000 Franken Einkommen und zahlt frei­willig 20’000 Franken in die Pensionskasse ein. Damit

kann sie ihre Steuerlast um rund ein Viertel senken.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge? Rufen Sie jetzt das VZ in Ihrer Nähe an (siehe Seite 24).

Säule 3a: Früh ein-zahlen lohnt sichWer ab 30 in die Säule 3a ein-zahlt, kann bei einer Rendite von 2 Prozent p.a. bis zur ordent-lichen Pensionierung 338’000 Franken ansparen.

30-Jähriger: 338’000 Fr.

40-Jähriger: 217’000 Fr.

50-Jähriger: 117’000 Fr.

55-Jähriger: 74’000 Fr.

Weniger Gebühren, mehr VermögenWer 1000 Franken pro Jahr an Gebühren spart, hat bei einer Rendite von 2 Prozent p.a. mit 65 Jahren 17’300 Franken mehr Vermögen. Ausgangslage ist eine 50-jährige Person.

500 Franken: 8600 Fr.

1000 Franken: 17’300 Fr.

1500 Franken: 25’900 Fr.

Tipps zum PK-Einkauf

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

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Seite 14 vz news 104/Februar 2017

ETF als Alternative zum SparkontoFür Sparer sind die goldenen Zeiten längst vorbei. Jetzt erhöhen die meisten Banken auch noch die Gebühren. Das bedeutet, dass die Ersparnisse langsam, aber sicher wegschmelzen. Doch es gibt Alternativen.

Philipp Burla Anlage-Experte philipp.burla @vzch.com Tel. 061 279 89 89

Wer spart, hat mit der Zeit immer mehr Geld. Dieser Grundsatz gilt schon lange nicht mehr. Im Gegenteil: Wegen der tiefen Zinsen und der gestiegenen Gebüh-ren zahlen Sparer unter dem Strich sogar drauf. Eine attraktive Alter-native zu Sparkonten sind sogenannte Exchange Tra-ded Funds, kurz ETF. Sie in-vestieren in der Regel in die Wertpapiere, die in einem

Index enthalten sind, zum Beispiel im Swiss Market In-dex SMI. ETF eignen sich für Anleger, die mit einer ein-zigen Transaktion in einen breit diversifizierten Markt investieren möchten und mit der Marktrendite zufrieden sind.

Das VZ beobachtet rund 1200 ETF

Im Unterschied zu aktiv gemanagten Fonds bilden ETF ihren Vergleichs index nach. Ihr Ziel ist es, von dieser Benchmark so wenig wie möglich abzuweichen. Aufgrund dieser passiven Methode fallen aufwändige Analysen weg, weshalb ETF deutlich günstiger sind als aktive Anlagefonds.

Das VZ nimmt Anlegern die Suche nach den richtigen ETF ab. Als Basis für die Aus-wahl dienen die rund 1200 ETF, die in der Schweiz er-hältlich sind. Dazu kommt, dass die Gebühren für eine ETF-Lösung beim VZ mit 0,55 Prozent nur etwa halb so hoch sind wie bei Strategie-fonds oder anderen aktiv ge-managten Anlagefonds.

In dieser Gebühr ent-halten sind die Kosten für Depotführung, Administra-tion, Strategie-Änderungen, Rebalancing, Reporting und bei Bedarf sogar die Unter-stützung durch erfahrene Anlageberater. Hinzu kom-men die Verwaltungsgebüh-ren der ETF, die in der Regel 0,1 bis 0,4 Prozent pro Jahr betragen.

Sie möchten Gebüh-ren sparen und Ihre

Anlagen in guten Händen wissen? Dann sprechen Sie mit den Anlage-Experten des VZ. Die Kontaktdaten fin-den Sie auf Seite 24. Oder melden Sie sich für den Workshop zum Thema an (siehe Kasten).

Erfolgreich anlegen mit ETF

In diesem kostenlosen Workshop lernen Sie die Vor- und Nachteile von ETF gegenüber klassischen Anlagefonds kennen und erfahren, wie Sie Ihr Vermögen erfolgreich anlegen.

Melden Sie sich jetzt an: vzch.com/workshops Zürich 044 207 27 27 Bern 031 329 27 27

WORKSHOP

Neu beim VZ: Säule 3a mit bis zu 80 Prozent AktienanteilIm Durchschnitt zahlen Banken nur noch 0,5 Prozent Zins auf Säule-3a-Zinskonten. Eine Lösung mit Wert schriften rentiert deutlich besser.

2017 können Angestellte wieder bis zu 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Den einbezahlten Betrag dürfen sie vom steuerba-ren Einkommen abziehen. Selbstständige können bis zu 20 Prozent ihres Einkom-mens einzahlen, maximal 33’840 Franken (mehr dazu auf Seite 5).

Zinskonten werfen auch hier keinen nennenswerten

Ertrag mehr ab. Viele Ban-ken haben ihre Zinsen weiter gesenkt und gleichzeitig ihre Gebühren für verschiedene Dienstleistungen erhöht. Das führt dazu, dass das an-gesparte Guthaben praktisch nicht mehr wächst.

Vor diesem Hintergrund kann es sich lohnen, die dritte Säule mit Wertschriften auf-zubauen. Das VZ bietet eine Säule 3a mit einem Aktien-

anteil von 60 oder 80 Pro-zent. Die restlichen 20 oder 40 Prozent werden in fest ver-zinste Anlagen, Immobilien, Rohstoffe und Spezialitäten investiert (siehe Grafik).

Sie möchten Ihre Säule 3a optimieren?

Beim VZ zahlen Sie für eine Säule 3a mit Wertschriften eine jährliche All-in-Gebühr von 0,68 Prozent. Dazu kommen die Kosten der Aktien beziehungsweise ETF, die im Durchschnitt 0,2 Prozent betragen. Rufen

Sie jetzt das VZ an. Alle Kontakt daten finden Sie auf Seite 24.

Säule 3a mit 80 Prozent Aktien

AktienZinswerteImmobilien CHRohstoffe/Spezialitäten

80%

5%4%

11%

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vz news 104/Februar 2017 Seite 15

Teure AnlageberatungViele Banken verteuern ihre Dienstleistungen. Sogar Kunden, die nur ein Wertschriftendepot ohne Beratung haben, bezahlen mehr.

Tobias Kurth Anlage-Experte [email protected] Tel. 044 207 27 27

Wegen der tiefen Zinsen und sinkenden Erträge sind die Banken gezwungen, neue Einkommensquellen zu er-schliessen. Dafür verrechnen sie unter anderem höhere

Depot- und Transaktions-gebühren. Gleichzeitig er-halten nur noch jene Kunden eine Anlageberatung, die ex-tra dafür bezahlen. Dabei gilt der Grundsatz: je intensiver die Beratung, desto höher die Kosten.

Dazu haben viele Banken in der Anlageberatung Pa-ketlösungen eingeführt. Die Gebühren für diese Pakete hängen in der Regel von der gewählten Anlagestrategie und den Dienstleistungen ab. Das umfassendste Paket

kostet bei den meisten Ban-ken mehrere tausend Fran-ken pro Jahr.

Hohe Gebühren ver-schlechtern die Rendite. Dar-um ist es so wichtig, neben der Rendite auch die Kos-ten genau unter die Lupe zu nehmen. Die Tabelle zeigt, wie viel Geld Anleger spa-ren können, wenn sie einen günstigen Anbieter wählen.

Kunden der VZ De-potbank profitieren nicht nur von tiefen Gebühren, sondern erhalten auch seit jeher die Retrozessionen gutgeschrieben. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Das VZ empfiehlt nur Anlageinstru-

mente, die in einem objek-tiven Auswahlverfahren her-ausstechen.

Sie möchten Gebüh-ren sparen und Ihr

Geld in guten Händen wis-sen? Dann sprechen Sie mit den Anlage-Experten des VZ. Rufen Sie jetzt das VZ in Ihrer Nähe an und verein-baren Sie einen Termin. Alle Nummern finden Sie auf Seite 24.

Ein unabhängiger Depot-Check beim VZ lohnt sich

Lassen Sie jetzt Risiko und Rendite Ihres Depots analysieren und gleichzeitig die Ge-bühren überprüfen. Die Experten des VZ zeigen Ihnen gerne Optimie-rungsmöglichkeiten auf.

Interessiert? Dann ver- einbaren Sie einen Ter-min für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 24).

AKTION

Die vier kostspieligsten Fehler beim AnlegenAnleger machen immer wie-der die gleichen Fehler und verlieren in kürzester Zeit grosse Beträge. Die folgen-den Fehler sollten Sie unbe-dingt vermeiden:

X Zu hohe RisikenViele Anleger handeln zu kurzfristig und lassen sich von unrealistischen Rendite-ver sprechen blenden. Nor-malerweise geht eine über-

durchschnittliche Rendite mit einem ebenso hohen Ri-siko einher. Im schlimmsten Fall verlieren Anleger einen grossen Teil ihres Kapitals.

X Teurer AktionismusAnleger kaufen und ver-kaufen Wert papiere oft aus einem Bauch gefühl heraus. Das führt zu unnötigem Aktionismus, der wertvolle Rendite kostet. Langfristig

ist die Rendite höher, wenn man an der definierten An-lagestrategie festhält.

X Keine Diversi fikationNicht alle Eier in einen Korb zu legen ist eine der wichtig s - ten Grundregeln. Um Geld erfolgreich anzulegen, muss man seine Risiken mög-lichst breit auf verschiedene Anlage klassen und Wert-papiere verteilen.

X Unnötige GebührenGanz ohne Gebühren kann man sein Geld nicht anlegen. Möglichst wenig dafür aus-zugeben ist aber ein wichti-ger Schlüssel zum erfolg-reichen Vermögensaufbau. Und die Kosten sind der ein-zige Faktor, der sich beim An legen voraussagen lässt. Vergleichen Sie darum Ge-bühren und Dienstleistun-gen regelmässig.

Bankgebühren im VergleichBeispiel: Depot mit einem Wert von 500’000 Franken; Angaben in Franken

Mit Anlageberatung Ohne Anlageberatung

VZØ 3 grösste Banken VZ

Ø 3 grösste Banken

Depot/Beratung 2‘500 5‘417 500 1‘667

Transaktionen1 680 231 680 3‘067

Total Gebühren pro Jahr 3‘180 5‘648 1‘180 3‘567

Total Gebühren pro Jahr in % 0,64% 1,13% 0,24% 0,71%

Differenz zum VZ pro Jahr 2‘468 (–44%) 2‘387 (–67%)

1 Kauf oder Verkauf 4 Aktien Schweiz plus 2 Aktien Ausland à 25’000 Franken (Telefonhandel)

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Seite 16 vz news 104/Februar 2017

Schuldbrief löschen lassen?

Ein Hausbesitzer fragt das VZ: «Wir haben unsere Hypothek weit-gehend amortisiert und von der Bank den frei gewordenen Schuldbrief erhalten. Sollen wir ihn löschen lassen?»

Nein, denn falls Sie Ihre Hy-pothek später wieder erhöhen möchten, müssen Sie einen neuen Schuldbrief errichten lassen. Das ist teuer. Auch wenn Sie in Zukunft keine Hypothek mehr benötigen, sind Ihre Kinder oder ein möglicher Käufer froh, wenn sie den bestehenden Schuld-brief übernehmen können.

Bewahren Sie ihn also sorgfältig auf; am besten in einem Tresor, zusammen mit den übrigen Unterlagen zur Liegenschaft. Es kostet viel Zeit und Geld, einen ver-lorenen Papier-Schuldbrief kraftlos erklären zu lassen.

Übrigens: Wer einen so-genannten Register-Schuld-brief hat, sollte darauf achten, dass die Übertragung von der Bank auf den Eigentümer im Grundbuch angemeldet wird.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Hypothek? Ru-

fen Sie das VZ in Ihrer Nähe an. Sie finden alle Telefon-nummern auf Seite 24.

Den passenden Käufer für Ihr Eigenheim findenEin Bieterverfahren eignet sich, um Liegenschaften an besonders gesuchten Lagen zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. So ein Verfahren kann aber potenzielle Käufer abschrecken.

Adrian Wenger Hypothekarexperte [email protected] Tel. 044 207 27 27

Wer eine Liegenschaft kau-fen möchte, macht immer wieder ernüchternde Erfah-rungen mit Auktionen. Ein solches Verfahren ist vielen Käufern zu unpersönlich. Oder sie haben Angst, einen zu hohen Preis für die Lie-genschaft zu zahlen. Auch dem Verkäufer kann ein Bieterverfahren Nachteile bringen. Zum Beispiel, wenn der Höchst-bietende den gebotenen Kaufpreis gar nicht finan-zieren kann. Dann kommt das Objekt wieder auf den Markt. Bis dahin hat sich ein Teil der Interessenten aber bereits abgewendet. Das ist natürlich nicht im Sinne des Verkäufers, der auf eine möglichst breite Käuferschaft angewiesen ist. Die folgenden Tipps helfen, den Wunschkandidaten effi-zienter zu finden.

X Makler: Arbeiten Sie mit einem Makler zusam-men, der Ihre Bedürfnisse versteht und dafür sorgt, dass der Verkaufsprozess nach Ihren Vorstellungen und Wünschen abläuft.

X Ziel: Überlegen Sie zu-erst, was Ihnen wichtig ist: Möchten Sie so schnell wie möglich verkaufen, einen möglichst hohen Preis erzie-len oder zum Beispiel einer Familie den Vorzug geben?

X Richtpreis: Starten Sie mit einem realistischen Ver-handlungspreis. Stützen Sie sich dabei auf eine Verkehrs-wertschätzung. Wenn Sie den Preis nach unten kor-rigieren müssen, ist das ein schlechtes Signal.

X Dossier: Erstellen Sie eine umfassende Doku-mentation. Nur mit genau-en Angaben kann die Bank des Käufers eine Schätzung erstellen. Beschreiben Sie Lage, Aussicht, Verkehrs an-bindung, Immissionen und Gebäudezustand genau und nennen Sie auch Mängel so-wie den Renovationsbedarf.

Banken bewerten Objek-te heute eher zu tief – das gilt wahrscheinlich auch für die Bank Ihres Käufers. Machen Sie deshalb klare Aussagen in der Dokumentation und weisen Sie nachvollziehbare Zahlen aus. Zu «blumige» Ausführungen machen jede Bank skeptisch.

X Spielregeln: Machen Sie Ihre Spielregeln trans-parent, das schätzen poten-zielle Käufer sehr. Wie viele Besichtigungen und Bieter runden sind geplant?

Wie soll der Käufer seine Zahlungs fähigkeit nachwei-sen? Und wie hoch muss die Reservationszahlung sein?

X Zuschlag: Nach dem Zuschlag sollten Sie schnellst-möglich den Reservations-vertrag unterzeichnen lassen und eine Anzahlung verlan-gen. Der eigentliche Kaufver-trag wird vom Notar aufge-setzt, was Zeit benötigt.

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung

verkaufen? Die VZ-Experten führen für Sie eine Schät-zung durch, erstellen ein rea-listisches Verkaufskonzept und helfen Ihnen, den pas-senden Käufer zu finden. Sie sorgen für eine effiziente Ab-wicklung und zeigen Lösun-gen auf, falls noch eine länger laufende Festhypothek auf dem Objekt lastet. Interessiert? Dann ver-einbaren Sie jetzt einen Ter-min im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 24).

Immobilien erfolg-reich verkaufen

Das sollten Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unbedingt beachten.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter

044 207 27 27.

MERKBLATT

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vz news 104/Februar 2017 Seite 17

Hypothek nach 65: So lässt sich ein Zwangs verkauf abwendenViele ältere Hausbesitzer bekommen von ihrer Bank keine Hypothek mehr. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar ihr Haus verkaufen, weil sie die Tragbarkeitskriterien der Bank nicht mehr erfüllen. Wer die folgenden Tipps befolgt, kann einen drohenden Zwangsverkauf abwenden.

Lorenz Heim Leiter Hypotheken [email protected] Tel. 044 207 27 27

Diese Punkte sollten Sie be-achten, damit die Rechnung auch im Alter aufgeht:

Weniger amorti sierenBei der Pensionierung setzen Eigenheimbesitzer oft einen grossen Teil ihres Pensions-kassengeldes ein, um ihre Hypothek zurückzuzah-len. Doch damit schrumpft ihre Pensions kassenrente, und die Tragbarkeitsrech-nung kippt: Banken stocken Hypotheken normalerweise nicht mehr auf, wenn die kalkulatorischen Wohnkos-ten ein Drittel der Renten-einkommen übersteigen. Tipp: Behalten Sie ge-nügend flüssige Mittel zu-rück. So bleiben Sie flexibel, falls Sie in einen finanziellen Engpass geraten.

ZweithypothekViele Banken gewähren Pensionierten grundsätzlich keine Zweithypothek, auch wenn sie problemlos tragbar wäre. Einige Banken verlan-gen, dass die Zweit hypothek bis zur Pensionierung voll-ständig zurückbezahlt ist. Wie in Punkt 1 wirkt sich

auch dieser Amortisations-zwang negativ auf die Trag-barkeit aus, wenn das Kapital dafür aus der Pensionskasse bezogen wird. Tipp: Die Bankier-vereinigung sieht eine Amor ti sation innerhalb von 15 Jahren vor – unabhän-gig vom Alter. Wählen Sie deshalb eine Bank, die diese Richtlinien anwendet und Ihnen auch nach der Pensio-nierung eine Zweithypothek gewährt, wenn sie tragbar ist.

Flexibel bleibenVor allem Rentner möchten ihren Hypothekarzins mög-lichst lange anbinden. Das hat zwei Nachteile: Festhypo-theken sind meistens teurer als Geldmarkt hypotheken. Auch zeigt die Erfahrung, dass viele Hausbesitzer nach der Pensionierung in eine Eigentumswohnung ziehen. Nicht alle Banken sind aber bereit, Festhypotheken auf ein neues Objekt zu über-

tragen. Im schlimmsten Fall muss man die Hypothek vor-zeitig auflösen, was horrende Kosten nach sich ziehen kann (siehe Tabelle). Tipp: Setzen Sie auf günstige und flexible Geld-markthypotheken und be-halten Sie die Zinsen für Fest hypotheken im Auge. Wenn Sie erst im richtigen Moment umsteigen, spa-ren Sie in den kommenden Jahren viel Geld. Ab 75 kurzfristig finanzierenAuch im hohen Alter schlies-sen Hausbesitzer noch Fest-hypotheken mit Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren ab. Das kann die Erbteilung er-schweren. Einige Banken fordern sogar die vorzeitige Auflösung, wenn der Kredit-nehmer stirbt. Das kann sehr teuer werden (siehe Tabelle). Tipp: Setzen Sie auf kurzfristige Festhypotheken, wenn Sie über 75 Jahre alt

sind. Und sichern Sie sich mit einem Zins-Cap ab, um Ihre Zinskosten zu begrenzen.

Immo-Rente nutzenSie haben Ihre Hypothek weitgehend amortisiert und möchten sie wieder aufsto-cken? Dann lohnt es sich, eine Immo-Rente zu prüfen. Die Idee: Bei einer tief be-lehnten Liegenschaft wird die Hypothek erhöht. Mit einem Teil dieses Geldes zahlen Sie die Zinsen für die nächsten Jahre im Voraus, mit dem Rest bessern Sie Ihre Rente auf. Tipp: Wählen Sie den richtigen Hypothekargeber. Das VZ gehört zu den weni-gen Finanzdienstleistern, die Immo-Renten anbieten.

Sie möchten wissen, ob Ihre Hypothek

auch nach der Pensionierung tragbar ist? Die VZ-Experten beraten Sie gerne. Verein-baren Sie jetzt einen kosten-losen Termin. Sie finden alle Kontaktdaten auf Seite 24.

Immobilien im Alter

Das müssen Hypothekar-nehmer im Rentenalter wissen.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter

044 207 27 27.

MERKBLATT

Eine Festhypothek vorzeitig auflösen ist teuer Beispiel: 12-jährige Festhypothek von 500‘000 Franken, vorzeitige Auflösung nach 5 Jahren.

Zinssatz Festhypothek 1,70%

Negativer Wiederanlagesatz1 –0,14%

Differenz in % pro Jahr2 1,84%

Differenz total (für 7 Jahre) 12,88%

Hypothekarsumme 500‘000 Fr.

Ausstiegskosten 64’400 Fr.

1 Zinssatz, den die Bank bezahlt, wenn sie den zurückgezahlten Hypo- thekarkredit während der Restlaufzeit am Geld- oder Kapitalmarkt investiert.2 In der Praxis wird diese Differenz diskontiert.

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Seite 18 vz news 104/Februar 2017

Zehn Jahre eingetragene Partnerschaft: Fazit für gleichgeschlechtliche Paare Heute ist die eingetragene Partnerschaft der klassi-schen Ehe in vielen Bereichen gleichgestellt. Bei Vor-sorge und Nachlass gibt es weiterhin Unterschiede.

Seit 2007 können sich gleichgeschlechtliche Paare auf dem Zivilstandsamt ein-tragen lassen. 17’500 Perso-nen haben bis heute von die-ser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die meisten Ein-tragungen verzeichnet der Kanton Zürich. Der wich-tigste Vorteil der eingetra-

genen Partnerschaft ist die Besserstellung des Partners bei der Erbfolge.

Eingetragene Partner er-halten auch ohne Testament oder Erbvertrag mindestens die Hälfte des Nachlass-vermögens des verstorbenen Partners. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder,

stehen seinem Partner drei Viertel des Nachlasses zu.

Dafür hat die Eintragung häufig negative Auswirkun-gen auf die Steuer belastung und die AHV-Rente. Heute erhalten eingetragene Paa-re bei der Pensionierung höchstens 150 Prozent der maximalen AHV-Rente für Alleinstehende. Will heis-sen: Beide Partner erhalten zusammen höchstens 3525 Franken. Paare im Konkubi-

nat kommen hingegen auf bis zu 4700 Franken im Monat.

Die Eintragung der Part-nerschaft verändert die fi-nanzielle Situation sehr. Das LGBT Team des VZ berät Schwule und Lesben zu allen finanziellen Fragen. Verein-baren Sie jetzt einen Termin im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 24) oder melden Sie sich zum kostenlosen Work-shop zum Thema an (siehe Seite 2).

Eigenheim schlüsselfertig kaufen: Tipps gegen die gröbsten FehlerEs ist zwar praktisch, ein Eigenheim fixfertig von einem Generalunter nehmer (GU) zu kaufen. Allerdings kann dabei einiges schiefgehen.

Gaetano Fiscelli Experte für Immobilien- und Bauherrenberatung [email protected] Tel. 044 207 27 27

Kaufen Sie die Katze nicht im Sack! Das sollten Sie be-achten, wenn Sie mit einem GU zusammenarbeiten:

X Anzahlung Käufer leisten in der Regel eine Anzahlung. Müssen Sie vom Vertrag zurücktre-ten, ziehen viele GUs ihre Aufwendungen von der Reservationszahlung ab.

Tipp: Ihre Anzahlung sollte das übliche Mass von 20’000 bis 30’000 Franken nicht übersteigen.

X Teilzahlungen In der Bauphase leisten Käu-fer Teilzahlungen. Wenn der GU dieses Geld für andere Zwecke verwendet und zahlungsunfähig wird, können Handwerker ihr Geld direkt bei Ihnen ein-fordern. Im schlimmsten Fall zahlen Sie so zweimal. Tipp: Lassen Sie Ihre Zahlun-gen mit einer GU-Erklärung der Bank des GU absichern.

X Kostenkontrolle Wenn die Bank des GU keine GU-Erklärung ab-gibt, zweifelt sie möglicher-

weise an seiner Bonität. Tipp: Ziehen Sie einen Exper-ten bei, der die Kostenkon-trolle des GU überprüft und laufend mit den vereinbarten Leistungen abgleicht.

X Zusatzkosten Oft reichen die Budgets für Küche und Bad nur für Mi-nimallösungen. Möchten Sie einen höheren Standard, kommen weitere Kosten dazu. Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf die Bilder und Angaben im Verkaufsprospekt, son-dern prüfen Sie genau, was im Vertrag vereinbart ist.

X Mängel Viele GU treten im Kauf-vertrag sämtliche Garantie-leistungen an die Käufer ab. Das bedeutet, dass Sie selbst mit den Handwerkern Lösungen finden müssen, wenn Sie Mängel feststellen.

Tipp: Lehnen Sie die Abtre-tung von Garantieansprü-chen wenn möglich ab.

X Verspäteter Bezug Manchmal halten die GUs im Kaufvertrag nur fest, dass der Bezugstermin im Voraus angekündigt wird. Verzögert sich aber der Bezug, müssen Sie in diesem Fall alle Kosten tragen, die bis zur tatsächli-chen Übernahme entstehen. Tipp: Bestehen Sie deshalb auf einem verbindlichen Termin für die Übergabe .

Schlüsselfertiges Eigenheim kaufen

Bestellen Sie jetzt das Merkblatt online auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

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vz news 104/Februar 2017 Seite 19

Ein Willensvollstrecker ist eine grosse Entlastung für die FamilieNach dem Tod einer geliebten Person kommen zur Trauer auch komplexe Erbfragen. Damit sind viele Angehörige überfordert. Wer zu Lebzeiten einen Willensvollstrecker einsetzt, nimmt diese Last von ihren Schultern.

Gabrielle Sigg Nachlassexpertin [email protected] Tel. 044 207 27 27

Auch wenn der Nachlass ge-regelt ist: Eine Erbteilung ist für viele Familien zu an-spruchsvoll. Wer seine An-gehörigen entlasten möchte, setzt im Testament oder Erb-vertrag einen professionellen Willensvollstrecker ein. Der Willensvollstrecker unterstützt die Erben in der Zeit der Trauer und küm-mert sich bis zur Erbteilung um alle finanziellen Ange-legenheiten. Dieser Prozess ist aufwändig und kann gut und gern zwei Jahre dauern (siehe Grafik).

X Bestandesaufnahme:Der Willensvollstrecker macht eine Auslegeordnung aller Vermögenswerte. Er prüft die Ansprüche der Er-ben aufgrund des Erbrechts, des Güterstands und der An ordnungen des Verstor-benen. Er versammelt die Erben und bespricht anste-hende Aufgaben. Das ist auch ein guter Zeitpunkt, um die Geldanlagen zu optimieren.

X Massnahmen: Der Willens vollstrecker erstellt das Inventar der flüssigen Mittel, Geldanlagen, Lie-genschaften und Wert-gegenstände. Er kümmert sich um alle Konten, Policen und Vorsorge gelder sowie um die Steuererklärung per Todestag. Je nach Familien-situation kann er auch den Hausrat auf lösen oder die Liegenschaft verkaufen.

X Erbteilung: Sind sich alle Erben über den Wert von Immobilien und ande-rer Vermögenswerte einig, macht der Willensvoll-strecker einen Teilungs-vorschlag. Dabei stützt er sich auf die Anordnungen des Verstorbenen. Lehnen die Erben den Vorschlag ab, muss er andere Lösungen su-chen, die für alle Beteiligten fair sind.

X Umsetzung: Wenn sich alle Erben einig sind, unter-schreiben sie den Teilungs-vertrag. Jetzt kann der Willensvollstrecker die Geld-werte überweisen, An lagen transferieren und Wert-gegenstände wie Schmuck und Bilder aushändigen. Auch schreibt er die Liegen-schaften auf die neuen Eigen-tümer um und saldiert nach der Erbteilung die Konten.

Einen Willensvollstrecker sollte man sorgfältig auswäh-len. Es kann problematisch sein, Lebenspartner oder an-dere Erben einzusetzen. Eine unabhängige Institu tion, die sich mit Geldanlagen, Steu-ern, Immobilien, Versiche-rungen und Erbrecht aus-kennt, ist in der Regel die beste Wahl.

Als Willensvollstre-cker sorgt das VZ

dafür, dass Ihr Nachlass ent-sprechend Ihren Wünschen verwaltet und aufgeteilt wird. Sie wünschen eine Be-ratung? Dann reservieren Sie einen Termin im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 24).

Willensvollstrecker

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt mit der Bestellkarte, online auf vzch.com/vznews oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

Willensvollstreckung: professionelle Begleitung der Erben (Beispiel)

– Todesurkunde einholen

– Testament/Erb-vertrag einreichen

– Bestandes aufnahme: Güterrecht, Erbrecht, Vermögen, Eigengut und Errungenschaft

– Erste Erben-versammlung

– Testament eröffnen

– Inventar vorbereiten (Haus, Anlagen etc.)

– Korrespondenz: AHV, PK, Banken, Versicherungen und Kranken kassen

– Steuerinventar

– Steuererklärung per Todestag

– evtl. Erbschafts- steuerverfahren

– Erbteilung vorbereiten

– Nachlassbuchhaltung

– Teilungs vorschlag

– Erbteilungs vertrag

– Erbteilung umsetzen

– Konten saldieren

– Liegenschaften umschreiben

– Schlussbericht

– evtl. Schluss- besprechung

Tod des Erblassers

Dauer 2–4 Monate

Dauer 3–6 Monate

Dauer 3–6 Monate

Dauer 3–6 Monate

2 Jahre

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Seite 20 vz news 104/Februar 2017

Zuversichtlicher Start ins Jahr trotz politischer RisikenIn vielen Ländern zieht die Wirtschaft allmählich wieder an. Politik und Notenbanken spielen weiter-hin eine wichtige Rolle. Hier die Vorschau des VZ.

Rolf Biland Leiter Anlagestrategie [email protected] Tel. 044 207 27 27

Der Krieg in Syrien, der Aus-stieg Grossbritanniens aus der EU, die Präsidentschafts-wahlen in den USA und die Regierungskrise in Italien: 2016 war geprägt von Er-eignissen, die an den Börsen heftige und zum Teil un-erwartete Reaktionen aus-lösten.

Auch 2017 müssen sich Anleger auf politische Span-nungen einstellen, vor allem in Europa. Doch es gibt auch gute Neuigkeiten: Die Wirt-schaft erholt sich allmählich, und die Zinsen dürften vor-erst nur leicht steigen.

X Politische BörseAuch dieses Jahr dürften Poli tik und Notenbanken eine grosse Rolle an den Börsen spielen. Nach wie vor bleibt unklar, wie Donald Trumps Wirtschafts politik aussehen wird. Zudem wählen 2017 gleich mehre-re europäische Länder ihre Regierungen neu, nämlich Frankreich, die Nieder lande und Deutschland. Und in einigen Wochen beginnen die Verhandlungen über den Brexit.

X Solide WirtschaftIm Windschatten der Schlagzeilen zum politischen Geschehen nimmt die Wirt-schaft in vielen Ländern all-mählich Fahrt auf. Vor al-lem in den USA sind kräftige Wachstums impulse zu spü-ren, nicht zuletzt im Hinblick auf Steuer senkungen und Investitionen in die marode Infrastruktur, die Trump in seinem Wahlkampf in Aus-sicht gestellt hatte. Zusammen mit den tie-fen Zinsen und dem soliden Arbeitsmarkt ergeben sich damit ideale Bedingungen für die US-Wirtschaft. In diesem Umfeld dürften sich die Gewinne vieler US-ame-rikanischer Unternehmen in den kommenden Quartalen positiv entwickeln.

Auch in Europa beginnt sich die Wirtschaftslage zu verbessern. Neuste Daten zur Konjunktur zeigen, dass die Inflation in der Euro zone den höchsten Stand seit Mit-te 2014 erreicht hat.

Diese positiven Signale stüt-zen auch die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft. Das Staatssekretariat für Wirtschaft erwartet, dass das Brutto inlandprodukt 2017 um 1,5 Prozent wachsen wird. Im Zuge dieser kon-junkturellen Erholung soll-te auch die Arbeitslosigkeit leicht zurückgehen.

X Starker FrankenAufgrund der politischen Spannungen stellt sich die Schweizerische National-bank SNB auf ein turbu-len tes Jahr ein. Denn die Unsicherheiten in vielen Welt regionen könnten dazu führen, dass wieder mehr Anleger Schweizer Franken kaufen. Dann würde sich der Franken gegenüber anderen Währungen noch mehr auf-werten, was vor allem export-orientierte Unter nehmen in Bedrängnis brächte.

SNB-Präsident Thomas Jor-dan hat im Dezember be-stätigt, dass die SNB auch 2017 bei Bedarf am Devisen-markt intervenieren wird. Selbst weitere Zinssenkun-gen schloss er nicht aus.

X Steigende PreiseIn der Schweiz stiegen die Preise lange Zeit kaum. Viele Waren und Dienstleistungen wurden sogar billiger – trotz des starken Frankens. Jetzt zeichnet sich eine Trend-wende ab. Das liegt vor allem am steigenden Ölpreis. Die Vereinigung Erdöl exportie-render Staaten Opec hat sich darauf geeinigt, das Angebot zu drosseln, was den Ölpreis nach oben treibt. Auch Immobilien dürf-ten teurer werden, insbeson-dere Eigentumswohnungen. Aber Achtung: Wer einen Verkauf plant, muss ihn sorgfältig vorbereiten (siehe Seite 16).

X Teureres Benzin«Der Kluge reist im Zuge»: Dieser SBB-Slogan aus den 1950er-Jahren wird wieder aktuell. Denn die steigenden Ölpreise verteuern das Auto-fahren ganz direkt. Anfang 2016 kostete ein Liter Blei-frei 95 noch 1.35 Franken. Ein Jahr später liegt der Preis laut TCS bei durchschnitt-lich 1.50 Franken pro Liter.

X Tiefere MietenWährend sich das Auto-fahren verteuern dürfte, wird das Wohnen allmäh-lich günstiger. Das liegt hauptsächlich an der regen Neubau tätigkeit. Institu-tionelle Anleger investieren immer mehr in Mietshäu-ser, weil andere langfristige und sichere Anlagen wie Bundes obligationen kaum noch eine Rendite abwerfen. Damit werden insbesondere

SMI mit Aufhol- potenzialZeitraum: 1.1. bis 31.12.2016

Starker FrankenZeitraum: 1.1. bis 31.12.2016

1.06

1.07

1.08

1.09

1.10

1.11

1.12

Okt.JuliAprilJan.

Euro zum CHF

80

90

100

110

120

Okt.JuliAprilJan.

SMIDAX

Dow Jones Ind.

indexiert

Page 21: vznews Experten- NEUvz news 104/Februar 2017 Seite 3 Senken Sie jetzt Ihre Steuern für die kommenden Jahre Wer sich über seine Steuerrechnung ärgert, wenn sie schon da ist, kann

vz news 104/Februar 2017 Seite 21

die Mieten von Neubauwoh-nungen günstiger.

X Anziehende ZinsenEines vorweg: Voraussicht-lich werden die Zinsen vor-erst nur in den USA spür-bar steigen. Donald Trump hat in seinem Wahlkampf versprochen, die Staatsaus-gaben stark auszuweiten, um die US-Wirtschaft wieder auf Vordermann zu bringen. Setzt er diese Pläne um, dürfte auch die Inflation anziehen. Im Dezember hat die ameri-kanische Notenbank zudem ihren Leitzins erstmals seit einem Jahr erhöht, und zwar um einen Viertelpunkt auf

0,75 Prozent. Weitere Zins-schritte wurden in Aussicht gestellt.

In Europa dürften die Zinsen hingegen noch auf einem tieferen Niveau ver-harren, auch wegen der an stehenden politischen Ent scheidungen. Die Euro-päische Zentralbank will die Zinsen tief halten, um ein Beben an den Börsen zu ver-meiden.

X Sinkende RentenPensionskassen leiden be-sonders stark unter den tie-fen Zinsen. Deshalb sind sie gezwungen, ihre Renten-versprechen zu überdenken (mehr dazu auf Seite 12). Einige Pensions kassen ha-ben ihre Umwandlungs sätze und die Verzinsung der Gut-haben bereits drastisch ge-senkt. Weitere dürften dieses Jahr nach ziehen.

X Günstige HypothekenTrotz der steigenden Zinsen in den USA bleiben Hypo-theken hierzulande nach wie vor günstig. Hypothekar-nehmer profitieren vom

Wettbewerb zwischen den Banken. Diese kommen zu-sätzlich unter Druck, weil immer mehr Pensions kassen und Versicherungen in den Markt drängen und vor al-lem Hypotheken mit sehr langen Laufzeiten extrem günstig anbieten.

Haben Sie Fragen zu Immobilien oder

Wert schriften? Die Experten des VZ beraten Sie gern und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen optimieren kön-nen. Rufen Sie jetzt das VZ an. Alle Kontaktdaten fin-den Sie auf Seite 24.

Mit den E-Newslettern des VZ sind Sie stets gut informiertDie Newsletter des VZ in-formieren Sie regelmässig per E-Mail über aktuelle Themen rund um Vorsorge, Hypotheken, Erbschaft und Geldanlagen.

Jeden Mittwoch erhal-ten Sie eine Einschätzung zum Börsengeschehen. Alle vier Wochen versenden die Anlage-Experten des VZ zu-dem eine ausführliche Lage-beurteilung zu Weltwirt-

schaft, Aktien, Anleihen und Währungen.

In einem weiteren News-letter lesen Sie Wissenswer-tes zu Hypotheken, Zinsen

und Immobilien und erhal-ten Tipps für Ihre eigene Hypothekarstrategie. Dieser Newsletter erscheint viermal jährlich, immer zu Quartals-beginn.

Sie möchten regelmässig informiert werden, wie Sie Ihre Pensionierung richtig planen? Dann abonnieren Sie den Newsletter zum The-ma AHV, Pensionskasse und 3. Säule. Dieser Newsletter

erscheint alle zwei Wochen, jeweils am Freitag.

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Newsletter. Sie können sich unter vzch.com/newsletter direkt registrieren oder ein-fach die Bestellkarte ein-senden.

Anlegen mit festen Regeln

Aktien bleiben attraktiv, auch wenn mit einigen Turbulenzen zu rech-nen ist. Denn in vielen Ländern hat sich die Wirtschaft erholt und zieht spürbar an. Viele Unternehmen dürften in diesem Jahr solide Zahlen ausweisen.

Wer in Aktien investiert, stützt sich besser auf intelligente Regeln als auf Emotionen (siehe auch Seite 15 unten). Bewährt haben sich re-gelbasierte Anlagestra-tegien wie Rebalancing, gleitende Durchschnitte oder relative Stärke. Eine Kombination die-ser Strategien reduziert das Verlustrisiko und verbessert die Rendite-aussichten.

Sie möchten mehr er-fahren? Rufen Sie jetzt das VZ in Ihrer Nähe an (siehe Seite 24).

TIPP

Festhypotheken im VergleichBasis: 10-jährige Festhypothek von 750’000 Franken, Stand: 3. Januar 2017

Anbieter Zins

HEV Hypothek 1,15%

e-hypo1 1,18%

Zürich Vers. 1,26%

Homegate1 1,29%

BVK 1,30%

1 Online-Abschluss

Quelle: Anbieter

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Seite 22 vz news 104/Februar 2017

Die Altersvorsorge wird bei der Scheidung neu geregeltWer sich scheiden lässt, muss seine Alters vorsorge mit dem Ex-Partner teilen. Seit Anfang Jahr gelten dafür neue Regeln.

Bei einer Scheidung müssen beide Partner die Hälfte des Guthabens abgeben, das sie während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft in der Pensionskasse ange-spart haben. Diese Auftei-lung gilt unabhängig vom ehelichen Güterstand und kann auch im Ehevertrag nicht abgeändert werden.

Berechnungszeitpunkt nach vorne verschoben

Seit dem 1. Januar 2017 gel-ten für die Aufteilung neue Regeln. Nach wie vor wird das Guthaben, das während der Ehe angespart wurde, hälftig geteilt. Als Berech-nungszeitpunkt gilt jedoch nicht mehr der Abschluss der Scheidung, sondern die

Ein leitung des Scheidungs-verfahrens.

Neu wird das Guthaben auch dann geteilt, wenn ein Partner bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens bereits pensioniert oder in-valid ist. Bezieht ein Partner zum Beispiel eine Invaliden-rente, stützt sich die Berech-nung für die Aufteilung des Guthabens neu auf ein hypo-thetisches Alterskapital.

Bezieht einer der Part-ner hingegen bereits eine Altersrente, legt das Gericht nach Ermessen fest, wie hoch der Anteil der Rente ist, der übertragen wird. Dabei wer-den die Ehedauer und die Vorsorge bedürfnisse beider Ehegatten berücksichtigt. Die Rente nach der Schei-dung wird neu lebenslang

ausbezahlt, also über den Tod des Ex-Partners hinaus.

Bisher erlosch der An-spruch mit dem Tod des zahlungspflichten Partners. Der hinterblie bene Partner erhielt dann nur noch eine Hinterlassenenrente, die in der Regel deutlich kleiner war.

Renten nach altem Recht anpassen lassen

Bei der Gesetzesrevision hat das Parlament zudem beschlossen, dass laufende Renten aus früheren Schei-dungsurteilen unter be-stimmten Voraussetzungen in Renten nach dem neuen Recht umgewandelt werden können. Wer seine Rente an-passen lassen möchte, muss das beim zuständigen Ge-richt schriftlich beantragen, und zwar vor dem 31. De-zember 2017.

Haben Sie Fragen zu diesem komplexen

Thema? Die Expertinnen und Experten des VZ bera-ten Sie gerne. Rufen Sie jetzt einfach das VZ in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbind liches und kosten-loses Gespräch. Sie finden sämtliche Telefonnummern auf Seite 24.

Gesetzesrevision Scheidung

Die Aufteilung des Vor-sorgeguthabens wird neu geregelt. Das Merk-blatt listet die wichtigs-ten Änderungen auf.

Bestellen Sie das kosten-lose Merkblatt auf vzch.com/vznews, mit der Bestellkarte oder unter 044 207 27 27.

MERKBLATT

Erbt mein Stiefkind, wenn ich sterbe?Immer häufiger bringt min-destens ein Partner Kinder aus früheren Beziehungen in die Ehe ein. Für diese Paa-re ist es besonders wichtig, ihren Nachlass zu planen. Denn die gesetzliche Erb-folge ist immer noch auf klassische Familien ausge-richtet – also auf Ehepaare mit gemein samen Kindern.

Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen müssen selber dafür sorgen, dass ihr Erbe so verteilt wird, wie sie es sich wünschen.

Denn für sogenannte Patch-work-Familien gibt es nach wie vor keine besonderen Regelungen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Kinder nur von dem Elternteil er-ben, mit dem sie blutsver-wandt sind oder von dem sie adoptiert wurden. Auf das Erbe des Stiefvaters oder der Stiefmutter haben sie keinen Anspruch.

Die gesetzliche Auftei-lung lässt sich jedoch mit einem Testament abändern. Darin kann man zum Bei-

spiel festlegen, dass auch Stiefkinder begünstigt wer-den. Die Pflichtteile darf man dabei nicht verletzen.

Sie möchten Ihre Stiefkinder absichern

oder eine Testament auf-setzen? Die Nachlass-Exper-ten des VZ helfen Ihnen ger-ne dabei. Reservieren Sie einen Termin für ein kosten-loses und unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe. Alle Kontaktdaten finden Sie auf Seite 24.

Nachlass frühzeitig planen

Eine umsichtige Erb-schaftsplanung beugt Streit unter den Erben vor und sorgt dafür, dass die Familie finan-ziell abgesichert ist.

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MERKBLATT

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vz news 104/Februar 2017 Seite 23

Rund ums Stanserhorn hat das VZ gemeinsam mit den Förstern neue Sitzbänke aufgestellt. Eine gute Gelegenheit, die schöne Gegend zu erkunden: zum Bei-spiel auf einer Wande-rung in vier Etappen von Bänkli zu Bänkli.

Die Tour beginnt bei der historischen Talstation in Stans. Via Nägeligasse geht es vorbei am Altersheim bis zum Bauernhof; der Stand-seilbahn folgen, über den Bahnübergang und auf der Quartierstrasse bis zur Ka-pelle Maria zum Schnee.

Ein Platz mit Geschichte

Der Name der kleinen Ka-pelle entspringt einer Legen-de: Einst sei eine Lawine ins Tal gestürzt, und wie durch ein Wunder genau hier zum Stillstand gekommen. Aus Dankbarkeit hätten die Stan-ser das Kirchlein errichtet.

Nach kurzer Zeit ver-lässt der Wanderweg die Strasse und folgt dem Tras-see der Standseilbahn. Auf der Waldstrasse gelangt man zum Forsthaus Kreuzegg, wo eine Feuerstelle und das ers-te VZ-Bänkli warten. Nach kurzer Rast geht es weiter bis zur Mittelstation Kälti.

Pittoreske Orte mit bester Aussicht

Der Anstieg ist nicht ohne, und die nächste Rast will-kommen: Auf der Höhe des Lothar-Denkmals wartet das nächste Bänkli. Wer sich hier ausruht, kann zwischen See und Bergen auf Stans hinun-terschauen. Von hier aus ist es nur noch ein Katzensprung bis zur Mittel station Kälti, wo Tradition und Moderne auf-einander treffen: Die Passa-giere der Oldtimer-Stand-seilbahn steigen hier für das letzte Stück Weg in eine laut-los schwebende Luftseilbahn ohne Dach um, eine Welt-neuheit. Wer den Besuchern

beim Umsteigen zuschauen möchte, setzt sich am bes-ten auf die dritte VZ-Bank, direkt beim Einstieg zum Wanderweg.

Hier beginnt die letzte Etappe des Fussmarsches: auf dem Waldweg Richtung Bluematt bis zum zweiten Mast der Seilbahn. Dort klet-tert man auf die Rampe und ruft die Mittel station Kälti an: Wenn der Chauffeur infor-miert ist, kann man in die Seilbahn einsteigen. Ein wei-terer Höhepunkt wartet am Schluss der Wanderung: Am besten schliesst man sie mit einem Besuch des Gipfel-restaurants ab, das eine spek-takuläre 360-Grad-Aussicht bietet. Erholt und gestärkt kann man dort schon die nächste Tour planen, zum Beispiel von VZ-Bänkli zu VZ-Bänkli.

Fakten zur WanderungStrecke: Talstation Stans – Kälti – BluemattDauer: 2 1/4 StundenHöhenmeter: 762Schwierigkeitsgrad: leicht

Wandertipp: Entlang der VZ-Bänkli hoch aufs Stanserhorn

Ein Gewinn für alle Seiten

Seit 2013 stiftet das VZ VermögensZentrum Holzbänke, die es gemeinsam mit den Förstern und Gemeinde-vertretern in unter-schiedlichen Regionen der Schweiz platziert. Dank diesem finanziel-len Engagement wurden schon 540 Bänke zum Ausruhen gebaut, auf gestellt oder aus-getauscht.

Das ist für alle Seiten ein Gewinn: Für die Forst betriebe, die die Bänke meist selber her-stellen und die finan-zielle Unterstützung schätzen. Und natürlich für die Waldbesucher, Spaziergänger, Wande-rer und Ausflügler: An den schönsten Orten gelegen, bieten die Sitzbänke Platz, um auszuruhen und die Natur und Landschaft zu geniessen.

INFO

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Seite 24 vz news 104/Februar 2017

Pensionskasse: Grosse Sorgen, viele FragenSRF 1 Espresso, 4. November 2016Der Mindestzins sinkt, der Umwandlungssatz auch. Lohnt sich ein PK-Einkauf noch? «Ja, so erhöht man die Altersleistungen und spart sehr viel Steuern», sagt VZ-Experte Stefan Thurnherr. Vorsicht sei aber bei Pensionskassen mit beste-hender oder drohender Unterdeckung geboten.

Immer mehr Kassen greifen zum RotstiftNZZ, 19.12.16Wegen der anhaltend schwie-rigen Lage am Kapitalmarkt und der Negativzinsen wür-den die Stiftungsräte vieler Pensionskassen realisieren, dass sie Entwicklungen zum Teil «verschlafen» hätten, sagt Stefan Thurnherr vom VZ. Der Pensionskassen- Experte erwartet daher «ein dramatisches 2017». Viele Vorsorgeeinrichtungen wür-den mit einem zu hohen tech-nischen Zins rechnen und hätten sich in der Vergan-genheit in falscher Sicherheit gewiegt. Nun fühlten sie sich gezwungen zu agieren.

Vollkasko-MentalitätHandelszeitung, 17.11.16Die Schweizer Vollkasko- Mentalität hat seinen Preis. «Wer aber rechnet, versichert nur Risiken, die er finanziell nicht tragen kann oder deren Prämien im Vergleich zum möglichen Schaden sehr gering ausfallen», erklären die Spezialisten des VZ.

Aufgepasst vor hohen SparzinsenFuW, 16.11.16Banken versuchen, mit Lock vogel-Angeboten an Spar gelder zu kommen. Oft ist das mit Einschränkungen verbunden. Andreas Aker-mann vom VZ rät, das Klein-

gedruckte zu lesen: «Denn je höher der angebotene Zins ist, desto restriktiver sind oft die Bezugsbedingungen oder die maximale Summe, auf die der Zins vergütet wird.»

Ferienwohnungen – ein schlechtes GeschäftNZZ am Sonntag, 13.11.16Viele dachten, mit dem «Ja» zur Zweitwohnungs-Initiati-ve würde der Wert der eige-nen Liegenschaft in die Höhe schnellen. Das Gegenteil ist der Fall. «Die Preise dürften künftig noch weiter sinken. Eine Ferienwohnung eignet sich nicht als Spekulations-objekt», sagt VZ-Hypothekar-experte Adrian Wenger.

Das VZ VermögensZentrumOb Sie Vermögen aufbauen oder vermehren wollen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.

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