WA Mediadaten A5 - Wirtschaft aktuell

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Mediadaten Nr. 9 vom 01. Januar 2021

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Mediadaten

Nr. 9 vom

01. Januar 2021

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Bankverbindungen / Steuernummern / HandelsregisterSparkasse WestmünsterlandBLZ 401 545 30 - Kto.-Nr. 4 820IBAN: DE64 4015 4530 0000 0048 20SWIFT: WELADE3WXXX

VR-Bank WestmünsterlandBLZ 428 613 87 - Kto.-Nr. 3 540 400 500IBAN: DE16 4286 1387 3540 4005 00SWIFT: GENODEM1BOB

USt-Nr. 301/5823/0162USt-IdNr. DE 123 766 436Amtsgericht Coesfeld HRB 4170

Wirtschaft aktuell

Verlag:Hötzel, RFS & Partner GmbHBoschstr. 1 · 48703 StadtlohnTel.: 0 25 63 / 929 - 200Fax: 0 25 63 / 929 - [email protected]

Anzeigen:Tel.: 0 25 63 / 929 - 200Fax: 0 25 63 / 929 - [email protected]

Redaktion:Tel.: 0 25 63 / 929 - 212Fax: 0 25 63 / 929 - [email protected]

Verbreitungsgebiet Kreis BorkenKreis CoesfeldKreis Steinfurt Kreis Warendorf

Erscheinungsweise:vier Mal jährlich: 1: Dezember/Januar 2: März/April 3: Juni/Juli 4: September/Oktober

Anzeigenschluss:4 Wochen vor Erscheinen

Ansichtsexemplar:kostenlos beim Verlag

Verteilung:Über einen Postdienst an Unternehmer, Mandatsträger und Entscheider im Verbreitungs-gebiet. Paketversand an Multiplikatoren zur Auslage und Weitergabe sowie Belegexem-plare für Herausgeber, Inserenten und die Kommunen des Kreises.

Stadt MünsterLandkreis Grafschaft BentheimLandkreis EmslandLandkreis Osnabrücker Land

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Bankverbindungen / Steuernummern / Handelsregister

Leser:Unternehmer, Führungskräfte, Entscheider im Handwerk, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Mandatsträger u. a. mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region eng verbundene Berufsgruppen, Meinungsbildner und Multiplikatoren.

Herausgeber:Wirtschaft aktuell kooperiert in den (Land-)Kreisen Borken, Coesfeld, Graf-schaft Bentheim und Osnabrücker land mit den örtlichen Wirtschaftsförderern sowie lokalen Interessensvertretungen der Unternehmer (Wirtschaftsvereinigung Landkreis Grafschaft Bentheim; Kreis-handwerkerschaft Grafschaft Bentheim).

Ziele:Wirtschaft aktuell versteht sich insbesondere als Informationsorgan der Herausgeber. Es dient zugleich allen Personen der Zielgrup-pe, die auch Empfänger der Zeitschrift sind, als Kommunikationsplattform. Zudem ist die Zeit schrift Informationsträger für Kom-munen und Kreise im Erscheinungsgebiet. Für die Kommunen fungiert Wirtschaft ak-tuell als Plattform für das Standortmarke-ting im Rahmen der Berichterstattung der jeweiligen Ausgaben oder der daraus hervorgehenden Sonderpublikationen.

Inhalte:• Berichte über die Arbeit der Wirtschafts-

förderer, deren Veranstaltungen, Projekte und Fördermaßnahmen für die Region

• Lokale Berichterstattung über und aus Unternehmen (Schwerpunkt b2b)

• Berichte aus der Arbeit der Hochschulen, insbesondere deren Zusammenarbeit bei Projekten mit, für und in Un ter nehmen

• Berichterstattung aus der wirtschaftli-chen und entwick lungsorientierten Arbeit von Städten, Kommunen, Ge mein den und Kreisen in den Verbreitungsgebieten

• Berufsförderung und Weiterbildung

• Management- und Servicethemen (Unter-nehmensführung, Rechtsurteile, Bespre-chungen von Wirtschaftsliteratur, Projek-tarbeit bzw. Projektentwicklung in Unter-nehmen)

• Regelmäßige Schwerpunktthemen aus unterschiedlichen Branchen und deren Entwicklung

• Hintergrundgespräche mit Unternehmer-persönlichkeiten, Mandatsträgern, Ver-waltungsführungskräften und anderen Persönlichkeiten und Multiplikatoren aus dem Wirtschaftsleben

Media-Informationen

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Druckverfahren:Umschlag:Offset auf 170 g/m2, 90 g/m2, holzfrei glänzend, Bilderdruck Qualität Nordland, chlorfrei gebleichtInnenteil:Offset auf 90 g/m2, holzfrei glänzend, BilderdruckQualität Nordland, chlorfrei gebleichtFarben:nach Euroskala DIN ISO 2836 / 12040Verarbeitung:Rückendrahtheftung 2-fach

Datentübermittlung:• alle gängigen Datenträger

(CD, DVD, USB, Speicherkarten uvm.

Datenübertragung:• E-Mail: [email protected]

(nur für Dateien bis 10 MB)• FTP-Übertragung (Zugangsdaten auf

Anfrage)

Satzspiegel:Heftformat: 210 mm x 297 mm: DIN A4 Satzspiegel: 189 mm x 270 mm Spaltenzahl: 4-spaltig – 45 mm Spaltenbreite

Anschnittanzeigenmit Beschnittzugabe: 3 mm

Anzeigenformate: siehe Seite 8

Digitale Druckvorlagen:• PDF (als PDF/X4 mit eingebetteten

Schriften)• InDesign (offene Daten mit allen verwen-

deten Verknüpfungen und Schriften)• EPS-Dateien (Bilddaten müssen ein-

gebettet werden – Schriften ebenfalls einbetten oder in Pfade konvertieren)

• TIFF- oder JPEG-Dateien für Bilddaten mit ausreichender Auflösung

Alle Druckvorlagen und Bilddaten benö-tigen eine Mindestauf lösung von 300 dpi, bzw. 1.270 dpi für Strichvorlagen (Bitmap).

Technische Angaben

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Verbreitungsgebiet

StadtMünster

KreisBorken

KreisCoesfeld Kreis

Warendorf

OsnabrückerLand

LandkreisGrafschaft Bentheim

LandkreisEmsland

KreisSteinfurt

Auflage, Stand Januar 2019

Druckauflage Verteilte Auflage*Kreis Borken 6.850 6.173 Kreis Coesfeld 3.550 3.121 Kreis Steinfurt 5.700 4.928 Kreis Warendorf 4.000 3.609 Stadt Münster 2.600 2.428Wirtschaftsraum Münsterland 22.700 20.259

Grafschaft Bentheim 2.200 2.032 Landkreis Emsland 4.700 4.167 Osnabrücker Land 4.800 4.202 Wirtschaftsraum OBE 11.700 10.401 Gesamtausgabe 34.400 30.660

* Postversand plus Paketversand an Multiplikatoren (zur Auslage und Weitergabe)

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Anzeigenpreise je Ausgabe für die Kreise Borken, Steinfurt

Anzeigenpreis 1)

Format ermäßigterGrundpreis Grundpreis

2/1 € 2.500,– 3.000,–

4/3 € 1.950,– 2.300,–

1/1 € 1.500,– 1.750,–

3/4 € 1.250,– 1.500,–

2/3 € 1.100,– 1.300,–

1/2 € 900,– 1.000,–

1/3 € 650,– 750,–

1/4 € 500,– 600,–

1/8 € 350,– 400,–

1/16 € 250,– 300,–

Anzeigenpreis 1)

Format ermäßigterGrundpreis Grundpreis

2/1 € 2.200,– 2.600,–

4/3 € 1.800,- 2.000,–

1/1 € 1.350,– 1.600,–

3/4 € 1.100,– 1.300,–

2/3 € 1.000,– 1.200,–

1/2 € 800,– 950,–

1/3 € 600,– 700,–

1/4 € 450,– 550,–

1/8 € 350,– 400,–

1/16 € 200,– 250,–

Preise

Anzeigenpreise je Ausgabe für die Kreise Coesfeld, Warendorf, Stadt Münster

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WSt

.

Anzeigenpreise je Ausgabe für die KreiseMünsterland

Anzeigenpreis 1)

Format ermäßigterGrundpreis Grundpreis

2/1 € 5.900,– 7.000,–

4/3 € 4.500,– 5.200,–

1/1 € 3.600,– 4.200,–

3/4 € 3.000,– 3.500,–

2/3 € 2.700,– 3.200,–

1/2 € 2.200,– 2.500,–

1/3 € 1.500,– 1.800,–

1/4 € 1.150,– 1.350,–

1/8 € 650,– 800,–

1/16 € 450,– 550,–

Anzeigenpreis 1)

Format ermäßigterGrundpreis Grundpreis

2/1 € 2.850,– 3.280,–

4/3 € 2.240,– 2.580,–

1/1 € 1.720,– 1.980,–

3/4 € 1.430,– 1.650,–

2/3 € 1.260,– 1.450,–

1/2 € 1.040,– 1.190,–

1/3 € 750,– 860,–

1/4 € 575,– 660,–

1/8 € 400,– 460,–

1/16 € 290,– 335,–

Anzeigenpreise für die kombinierte Ausgabe der Landkreise Osnabrück, Grafschaft Bent-heim und Emsland (OBE-Region)

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Preise

Anzeigenpreise je Ausgabe für den Wirtschaftsraum Gesamtausgabe

Anzeigenpreis 1)

Format ermäßigterGrundpreis Grundpreis

2/1 € 7.100,– 8.400,–

4/3 € 5.300,– 6.300,–

1/1 € 4.400,– 5.200,–

3/4 € 3.600,– 4.300,–

2/3 € 3.300,– 3.900,–

1/2 € 2.500,– 2.950,–

1/3 € 1.950,– 2.300,–

1/4 € 1.450,– 1.700,–

1/8 € 800,– 950,–

1/16 € 500,– 600,–

Zuschläge:

1) Ermäßigte Grundpreise für Kunden im Verbreitungs gebiet der Zeitschrift, Grundpreise für Kunden außerhalb des Erscheinungs-gebietes und für Werbevermittler. Alle Preise in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt.

Platzgebundene Anzeigen 10 %

Umschlagseite 2 und 3 20 %

Umschlagseite 4 30 %

Kombi-Rabatte

2 Ausgaben 30 %3 Ausgaben 35 %4 Ausgaben 40 %5 Ausgaben 45 %6 Ausgaben 50 %7 Ausgaben 55 %

Beilage1) (Preis je 1.000 Ex.)

ermäßigterGrundpreis Grundpreis

bis 20 g 72,- 85,-bis 25 g 77,- 92,-je weitere 5 g 5,- 6,-zzgl. der anfallenden PostgebührenTeilbelegungen: 20% Aufschlag

Beihefter1) (Preis je 1000 Ex.)

ermäßigterGrundpreis

Grund-preis

bis 20 g 108,- 127,-bis 25 g 123,- 146,-je weitere 5 g 16,- 20,-zzgl. der anfallenden PostgebührenTeilbelegungen: 20% Aufschlag

Bankverbindungen / Steuernummern / Handelsregister

Sparkasse WestmünsterlandBLZ 401 545 30 - Kto.-Nr. 4 820IBAN: DE64 4015 4530 0000 0048 20SWIFT: WELADE3WXXX

VR-Bank WestmünsterlandBLZ 428 613 87 - Kto.-Nr. 3 540 400 500IBAN: DE16 4286 1387 3540 4005 00SWIFT: GENODEM1BOB

USt-Nr. 301/5823/0162USt-IdNr. DE 123 766 436Amtsgericht Coesfeld HRB 4170

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2/1 Seiten 1/1 Seite 1/1 Seite

3/4 Seite 2/3 Seite 1/2 Seite

1/3 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite

Anzeigenformate

Format Größe (mm) Breite x Höhe

2/1 399 x 270 – –

4/3 399 x 170 – –

1/1 189 x 270 399 x 132 –

3/4 189 x 195 140 x 270 –

2/3 125 x 270 189 x 170 399 x 84

1/2 93 x 270 189 x 132 –

1/3 61 x 270 189 x 84 –

1/4 45 x 270 189 x 64 93 x 132

1/8 45 x 132 93 x 64 189 x 32

1/16 45 x 64 93 x 32 –

Format Größe (mm) Breite x Höhe

2/1 420 x 297 – –

4/3 420 x 185 – –

1/1 210 x 297 420 x 147 –

3/4 210 x 210 150 x 297 –

2/3 135,5 x 297 210 x 185 420 x 99

1/2 103,5 x 297 210 x 147 –

1/3 71,5 x 297 210 x 99 –

1/4 55,5 x 297 210 x 79 –

1/8 210 x 47 – –

zzgl. rundum 3 mm Beschnitt

Anzeigenformate im Anschnitt

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Bannerwerbung Warum Sie auf unserer Website On-line-Werbung schalten sollten? Weil Banner-Werbung eine gute und ko-stengünstige Ergänzung oder Alterna-tive zur konventionellen Werbung bietet und Sie hier nicht nur Ihre regionale Zielgruppe direkt ansprechen können!

Ihr VorteilMit einem Mausklick auf Ihr Werbeban-ner sind die Besucher direkt auf Ihrer Internetseite und können sich dort über Ihr Unternehmen und Ihr Angebot informieren.

Die KonditionenUm Ihnen individuelle Möglichkeiten zur Schaltung von Werbung auf unse rer Website bieten zu können, haben wir ein gestaffeltes Preissystem geschaffen, welches es Ihnen erlaubt, auch mit kleinem Budget effizient Online-Werbung zu betreiben.

StandardbannerAlle Standard-Werbebanner auf unserer Homepage werden mit einer Bildbreite von 150 Pixeln eingebunden. Je höher Ihr Werbebanner ist, desto mehr wird für ei-ne Einbindung auf der Website monatlich berechnet.

Platzierung: rechts neben dem Seitenin-halt. Alle Standardbanner werden bei jedem Aufruf einer Inhaltsseite nach dem Zufall-sprinzip platziert, d. h., bei jedem Klick auf einen Navigationspunkt werden sie in zufälliger Reihenfolge neu geladen.

Formate (Breite x Höhe) und Gebühr:150 x 100 Pixel: 360,– €150 x 200 Pixel: 480,– €150 x 300 Pixel: 580,– €

SonderbannerTop-Banner (Header)Platzierung: über der Kopfgrafik (links, mittig, rechts).Format (Breite x Höhe) und Gebühr:234 x 60 Pixel: 750,– €

Premium-Banner IPlatzierung: rechts oben neben den drei Top-Bannern (Header) – unabhängig von der Navigation. Format (Breite x Höhe) und Gebühr: 150 x 80 Pixel: 450,– €

Premium-Banner IIPlatzierung: rechts oben unter dem Premium–Banner I – unabhängig von der Navigation. Format (Breite x Höhe) und Gebühr: 150 x 100 Pixel: 510,– €

Premium-Banner IIIPlatzierung: rechts oben unter dem Premium-Banner II. Format (Breite x Höhe) und Gebühr: 150 x 50 Pixel: 320,– €

LaufzeitDie Mindestlaufzeit für die Schaltung von Werbebannern beträgt 12 Monate. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.

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MehrwertsteuerAlle Preise sind Nettopreise zzgl. der je -weils gültigen ges. Mehrwertsteuer.

[email protected]

oder unter:

Wirtschaft aktuellBoschstraße 148703 Stadtlohn

Tel.: +49 (25 63) 929 - 200Fax: +49 (25 63) 929 - 299Web: www.wirtschaft-aktuell.de

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1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgen-den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung-streibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbrei-tung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentli-chung innerhalb eines Jahres nach Ver-tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Ers-cheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterscheid zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entspre-chenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfül-lung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeila-gen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Aus-gaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag einge-hen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzei-genschluß mitgeteilt wer den kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jew-eiligen Rubrik ge d ruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung be darf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Sei ten an den Text und nicht an anderen Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der tech-nischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlag-es abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,

Annahmestellen oder Vertretern aufgege-ben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmac-hung beim Leser den Eindruck eines Bes-tandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unver-züglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigen-textes, einwandfreier Druckunterlagen und der Beilagen ist der Auftraggeber verant-wortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übli-che Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvoll-ständigem Abdruck der Anzeige An spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand-freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Aus-maß, in dem der Zweck der Anzeige beein-trächtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verst-reichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftragge-ber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma chung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Hand-lung sind – auch bei te le fonischer Auftrag-serteilung-ausgeschlossen. Schadenser-satzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind be schränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haf-tung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmänni schen Geschäfts-verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorausseh baren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb bei der Übersendung des Pro-beabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist inner-halb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufen-den, Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berech-net. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrag-es bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver-langen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen-stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausge-druckt. Wenn Art und Umfang des Auftrag es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheb liche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus-führungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Ein-fluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 50 v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadens-ersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentli-chen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Die Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu

AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

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sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Auss-chaltung von Missbrauch des Zifferndienstet zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterlei-tung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

19. Reinzeichnungen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge-sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Copys oder Barytabzügen endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, jurist-ischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonderver-mögen ist bei Klagen der Sitz des Ver-lages Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Ver-legersa) Bei fernmündlichen Anzeigen, Termin- und

Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

b) Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb einer Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Pre-isliste zu einem Nachlass von vornherein

berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt , wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäfts-übliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irrege-führt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlic-hung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentli-chten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzei-gentarifs.

d) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholung-sanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungstreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.

e) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzordnung, der Umrandung und der Platzierung vor.

f) Für Anzeigen-Abnahmemengen, die außer-halb der Preisliste liegen, kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beila-gen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeila-gen, -seiten, -veröffentlichungen, -formate, Großabschlüsse und Anzeigenfonds können abwei chende Preise vereinbart werden.

g) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagen-preise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

h) Eine Provision wird nur an die vom Ver-lag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmit-telbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden.

i) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen werden immer dann verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.

k) Bei Konkursen und gerichtlichen Verglei-chen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegen-ständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

l) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zuläs-sigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.

m) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlic-hung von Sammel anzeigen abzulehnen.

n) Die in den technischen Daten festgelegten Angaben über Beschaffenheit von Druck-vorlagen, Anzeigenschluss, Rücktrittszeit und Platzierungswünsche sind ebenfalls Bestandteil der zusätzlichen Geschäfts-bedingungen des Verlages. Gleiches gilt für die technischen Angaben über die Beschaffenheit, Verarbeitung, Anlieferung und Voraussetzungen der Auftragsannahme und -abwicklung von Beilagenaufträgen.

o) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätz lichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweif-elsfalle den allgemeinen Geschäftsbedin-gungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlags, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

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Notizen

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Notizen

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