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Forstbezirk Neustadt: Informationen für Waldbesitzer WALDPOST Ausgabe 2007 Forstfest am 6. Oktober 3 Forstförderung 6 Waldbesitz lohnt sich 7 Forstrecht 12

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  • Forstbezirk Neustadt: Informationen für Waldbesitzer

    WALDPOSTAusgabe 2007

    Forstfest am 6. Oktober 3

    Forstförderung 6

    Waldbesitz lohnt sich 7

    Forstrecht 12

  • Editorial 2Einladung zum Forstfest 3

    Arbeitsschutz geht alle an 3Der Forstbezirk Neustadtstellt sich vor 4Kontaktadressen 4Waldbesitz lohnt sich 6Forstlexikon: Maßeinheiten 6PrivatwaldbesitzerDie FBG Gohrisch –eine Chance für Waldbesitzer 7Neues zur Forstförderung 8Holzverkauf 9Ausgesperrt 10Totholz ist voller Leben 11Kiefer – Baum des Jahres 11Forstrecht 12Impressum 12

    TITELBILDDie Waldbesitzer Johannes undRoland Bär mit dem Forstunter-nehmer Henrik Gottlöber und derRevierleiterin Gabriele Gierth(v. l. n. r.) an der Sturmschadens-fläche nach „Kyrill“ in der Ge-meinde Bretnig-Hauswald.

    der Forstbezirk Neustadt wendetsich mit seiner Waldpost an Sie,um über Aktuelles zum ThemaWald und Forstwirtschaft inunserer Region zu informieren.Außerdem möchten wir IhnenTipps und Anregungen für dieordnungsgemäße Bewirtschaf-tung des Waldes geben und fürdie gute Zusammenarbeit vonWaldbesitzern, Forstunterneh-mern, Naturschützern, Kommu-nalpolitikern, Forstleuten undallen am Wald Interessiertenwerben.

    Im ersten Jahr des Bestehens desForstbezirkes sind wir bei dersachkundigen Bewirtschaftungdes Privat- und Körperschafts-waldes gemeinsam mit Ihnen gutvoran gekommen. Im vorigen Jahrhaben Sie unser Beratungsan-gebot immerhin in 1.287 Einzel-gesprächen genutzt. 2006 wur-den rund eine halbe Million EuroFördermittel für den forstlichenWegebau, die Borkenkäferbe-kämpfung, die Jungwuchs- undJungbestandespflege und denVertragsnaturschutz im Privat-und Körperschaftswald bereitgestellt. Darüber hinaus habenSie vielfältige Leistungen in derWaldpflege und der Aufforstungin Eigenregie erbracht und damitden Zustand Ihres Waldes ver-bessert.Unser Angebot, Ihr Holz inner-halb der Verträge des Staats-betriebes Sachsenforst zu ver-markten, haben Sie 2006 mit15.459 Festmetern angenommen.Dieses Holz wurde von den ört-lichen Sägewerken und den gro-ßen holzverarbeitenden Betrie-ben dringend benötigt.

    Der Orkan Kyrill richtete am 18./19. Januar diesen Jahres auch in

    unserem Forstbezirk gewaltigeWaldschäden an.Dank des großen Engagementsder betroffenen Waldbesitzerkonnten die im Privat- und Kör-perschaftswald angefallenen16.000 Festmeter Sturmschad-holz bis zum 30. Juni vollständigaufgearbeitet und weitestgehendverkauft werden. Vor uns stehtnun die Aufgabe, die labilenWaldbestände im Hinblick aufFolgeschäden durch Wind,Schnee und Borkenkäfer beson-ders zu überwachen, Schädlingerechtzeitig zu bekämpfen undentstandene Kahlflächen wiederaufzuforsten.

    Dazu bieten wir Ihnen unserekostenlose Beratung und kosten-pflichtige Dienstleistungen auchweiterhin an. Wir sind an IhrerZufriedenheit als Waldbesitzerund Kunden sehr interessiert undwollen mithelfen, die Schönheitunserer Wälder zu erhalten undihre Leistungsfähigkeit zu ver-bessern.

    Liebe Waldbesitzer, Ihre Meinungist uns wichtig! Bitte teilen Sieuns mit, ob Sie weitere Ausgabenunserer Waldpost wünschen undwelche Themen Sie besondersinteressieren. Auch kritische Hin-weise helfen uns weiter.

    Sie erreichen uns am schnellstenper E-Mail [email protected] per Post unter der imImpressum angegebenenAdresse.

    Ihr Dr. Dietrich ButterForstbezirksleiter

    Dr. Dietrich ButterForstbezirksleiter

    editorial

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    Liebe Waldbesitzer,liebe Leser,

    Inhalt

  • Für Waldarbeiter, aber auch fürWaldbesitzer, die nur ab und zumit der Motorsäge arbeiten, istseit einiger Zeit ein speziellerSonderkraftstoff verfügbar.Er hat viele Vorteile:

    Für die Gesundheit - Die ge-sundheitsschädlichen und Krebs erzeugenden Abgas-bestandteile sind deutlich reduziert.Für die Motorsäge - Der Kraftstoff bildet keine Öl-kohle auf dem Kolben, er gewährleistet damit ein bes-seres thermisches Verhaltendes Motors, er ist klopffes-

    ter und gewährleistet einelängere Lebensdauer.Für die Anwendung - Dasoptimale Mischungsver-hältnis ist bereits einge-stellt, der Kraftstoff altert und entmischt sich auch beilängerem Nichtgebrauch derSäge nicht, ein Entleeren des Tanks ist somit nichterforderlich, der Kraftstoff kann lange gelagert wer-den, die Säge ist soforteinsetzbar, die Umstellungder Säge auf den Sonder-kraftstoff ist ohne Problememöglich.

    Für die Umwelt - Der Kraft-stoff ist schadstoffärmer und verbrennt rußfrei.

    Der Sonderkraftstoff kann beiSägenhändlern zum Preis vonca. 3 Euro/l erworben werden.Der Einsatz wird vom Forstbezirksehr empfohlen.

    Liebe Waldbesitzer, liebe Leser,der Forstbezirk Neustadt veranstaltet mit dem Landratsamt, dem Nationalparkamt, dem Kreisjagdverband,Forstunternehmen der Region und vielen anderen, dem Wald der Sächsischen Schweiz verbundenenPartnern, ein Forstfest. Es findet am Sonnabend, 6.10.07, zwischen Forsthütte und Waldbühne an denNikolsdorfer Wänden südöstlich von Leupoldishain in wunderschöner Landschaft statt (Anfahrt über B172, Struppener Kreisel weiter über Leupoldishain Richtung Nikolsdorf; siehe Skizze oben). Wir laden Sieund Ihre Familien recht herzlich zum Besuch des Festes ein!Neben vielem Wissenswerten über den Wald werden kostenlose Waldbesitzerberatungen, Vorführungenvon forstlichen Arbeitsverfahren, Geräten und Maschinen, Waldführungen, ein Naturmarkt mit Produktender Region, Bastelstrecken für Kinder, Jagdhornbläser, Jagdhunde bei der Arbeit, eine Aufführung desSebnitzer Bergsteigerchores und vieles andere mehr geboten. Der Eintritt ist kostenfrei!Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forstbezirkes freuen sich auf Ihr Kommen.

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    aktuell

    Pirna Hohnstein

    BadSchandau

    FestungKönigstein

    StruppenBadGottleuba

    Nikolsdorf(Richtung Zeltplatz)Veranstaltungsort

    B 172

    Einladung zum Forstfestam 6. Oktober 2007 in Nikolsdorf

    Arbeitsschutz geht alle an

  • Mit der Gründung des Staats-betriebes Sachsenforst am01. Januar 2006 entstand derForstbezirk Neustadt aus denehemaligen Forstämtern BadGottleuba, Cunnersdorf undLangburkersdorf.Er umfasst alle Waldflächen imLandkreis Sächsische Schweiz,ausgenommen denen des Natio-nalparks. Hinzu kommen Teileder Landkreise Kamenz undBautzen sowie der Landeshaupt-stadt Dresden (siehe Karte aufSeite 5).Das sind rund 30.000 ha Waldin sehr vielfältiger und reizvollerLandschaft vom Elbsandsteinge-biet bis zum Dresdener Elbtalund vom Südwestrand der Ober-lausitz bis zum Osterzgebirge.

    Die im Forstbezirk beschäftigten39 Forstangestellten und –beam-ten (davon 16 Revierförster) sindfür die forstliche Beratung, Be-treuung und Förderung der 3.875privaten und körperschaftlichenWaldbesitzer mit rund 12.500 haWald zuständig. Außerdem be-wirtschaften sie mit 44 Waldar-beitern sowie Forstunternehmenaus der Region 17.500 ha Staats-wald. In allen Waldeigentumsfor-men üben die Revierförster dieForstaufsicht auf der Basis desSächsischen Waldgesetzes aus.

    Somit findet man im ForstbezirkNeustadt alle Kompetenzen fürden Wald in einer Hand.

    Das Ziel des forstlichen Handelnsim Staats- als auch im Privat- undKörperschaftswald ist die nach-haltige Sicherung der Nutz- ,Schutz- und Erholungsfunktiondes Waldes (§ 1 SächsWaldG).Damit ist gemeint, dass der Waldals Lebensraum für Pflanzen undTiere, als Naturgut, Wasser-speicher und Frischluftspenderzu schützen und zu erhalten ist.Die nachfolgenden Generationensollen mindestens den gleichgroßen Nutzen in Form von Forst-produkten, Erholungsmöglich-keiten und Naturerlebnissengenießen können wie wir heute.

    Das ist nicht einfach, wenn manbedenkt, dass der Wald häufigvom Ausbau der Infrastrukturund ländlichen Entwicklungs-vorhaben betroffen ist, intensivfür die Erholung genutzt wird undandererseits die Nachfrage nachHolz stark zunimmt. Nur wennalle Beteiligten bereit sind, zu-sammen zu arbeiten und zu-kunftsweisende Kompromissezu schließen, kann der Wald sobewirtschaftet und geschütztwerden, dass die Nachhaltigkeitseiner Funktionen gewährleistet

    bleibt. Dazu pflegt der Forstbe-zirk eine enge Zusammenarbeitmit den 3 Landratsämtern, den33 Städten und Gemeinden so-wie mit Verbänden und Vereinenim Zuständigkeitsbereich.

    ANSPRECHPARTNER

    vorgestellt

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    Wenn Sie mehr über die Bewirt-schaftung Ihres Waldes und dieUnterstützung, die der Staats-betrieb Sachsenforst hierbei ge-währt, erfahren wollen, wenden Siesich bitte an die Mitarbeiter bzw.Dienststellen des ForstbezirkesNeustadt.Staatsbetrieb SachsenforstForstbezirk NeustadtKarl-Liebknecht-Str. 701844 Neustadt/SachsenFon: 0 35 96/58 57-0Fax: 0 35 96/58 57 99,E-Mail: [email protected]

    Der Forstbezirk Neustadt stellt sich vor

    Privat- und Körperschaftswald –Forstreviere:

    GohrischForstamtmann H. SchippersOrtsteil Cunnersdorf Nr. 1a, 01824 GohrischFon: 0 350 21/90 47 42 oder

    01 72/7 99 28 53Bad GottleubaForstamtmann Th. KrauseTalstr. 26, OT Markersbach, 01816 Bad Gottleuba-Berggieß-hübelFon: 03 50 23/6 62 33 oder

    01 72/7 99 28 55Weesenstein Forstoberinspektor L. WinklerTalstr. 26, OT Markersbach, 01816 Bad Gottleuba-Berggieß-hübelFon: 03 50 23/6 62 37 oder

    01 72/7 99 28 56DittersbachForstamtfrau G. GierthHauptstr. 122, 01833 Dürr-röhrsdorf-DittersbachFon: 03 50 26/9 69 93 oder

    01 72/3 51 19 27NeustadtForstinspektor H. FleischerKarl-Liebknecht-Str. 7,01844 NeustadtFon: 0 35 96/58 57 29 oder

    01 74/3 06 43 69

    Sprechzeit der Revierförster:Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

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  • Der Landmaschinenschlosser-meister Wolfgang Hentzschelführt einen kombinierten land-und forstwirtschaftlichen Fami-lienbetrieb in Berthelsdorf.Neben 130 ha landwirtschaft-licher Fläche bewirtschaftet ernunmehr rund 20 ha Wald in un-mittelbarer Nähe zu seinem Hof.Zur Abrundung seines landwirt-schaftlichen Betriebes hat ernach 1990 die ca. 4 ha altenWaldbesitz durch Ankäufe aufdie heutige Größe gebracht. DieGebäude seines Hofes beheizt erseit Jahren mit Holz aus demeigenen Wald. Darüber hinausstellt er auch Brennholz für denBedarf der örtlichen Bevölkerungbereit. Waldbesitzer Hentzschelist überzeugt, dass „jeder Wald-

    besitzer seinen Nachfahren et-was Wertvolles übergeben undseinen Wald nicht nur als Hobbybetrachten sollte“. Deshalb hater bereits vor 10 Jahren auf knappeinem Hektar Buchen und Eichenunter die alten Fichten gepflanzt.Die Fläche wurde gefördert. Jetztnach Ablauf der Zweckbindungs-frist steht er zufrieden vor einemwüchsigen 4 bis 5 Meter hohenLaubholz-Unterstand.Vor 5 Jahren hat er einen weiterenhalben Hektar mit Douglasienund Buchen bepflanzt. Außer-dem pflanzte er kleinflächigWeißtannen und andere Baum-arten auf einer Gesamtfläche vonknapp einem Hektar.Waldbesitzer Hentzschel setztsich in der Jagdgenossenschaftsehr für die Reduzierung derWildschäden ein. Dabei kämpfter manchmal „allein auf weiterFlur“ und hofft auf mehr Unter-stützung durch die anderenLandnutzer.Nach einem Gewittersturm imMai 2006 waren einige Bäume inseinem Wald gebrochen und ge-worfen.

    Es folgten im Sommer vom Bor-kenkäfer befallene Fichten.Schließlich richtete der OrkanKyrill im Januar 2007 einigenSchaden an.Insgesamt arbeitete Waldbe-sitzer Hentzschel ca. 250 fmSchadholz zügig und weitgehendselbständig auf. Dabei leisteteihm ein landwirtschaftlicher Trak-tor mit Seilwinde wertvolle Hilfe.Ca. 100 fm konnte er über denForstbezirk Neustadt zu seinervollen Zufriedenheit verkaufen.Anderes Holz vermarktete er übereinen privaten Holzhändler bzw.deckte damit seinen Eigenbedarf.Aufgrund der guten Holzpreiseaus dem ersten Halbjahr 2007erwirtschaftete er einen Über-schuss, den er zur Deckung derKosten seines Betriebes gut ge-brauchen konnte.

    Hentzschel: „Früher waren die4 ha für die Deckung des Holz-bedarfes des Hofes ausreichend.Heute erwirtschafte ich mit demgrößeren Wald einen Teil des not-wendigen Einkommens für mei-nen Betrieb.“

    In der Forstwirtschaft gibt es fürdie Ermittlung des Holzvolumensverschiedene Maßeinheiten. BeiPreisvergleichen ist besonderszu beachten, dass man Preiseeiner Maßeinheit vergleicht.

    Ein Festmeter (fm) ist identischmit einem Kubikmeter (m3).Rundholz, insbesondere Stamm-holz, wird in dieser Maßeinheitangegeben. Sie beinhaltet dasreine Holz entweder mit Rinde(m. R.) oder ohne Rinde (o. R.).

    Ein Raummeter (rm) beschreibtdas Volumen eines aufgeschich-teten Holzstapels von je 1,0 mKantenlänge (z. B. Industrieholzoder Brennholz) mit den Hohlräu-men zwischen den Hölzern. Ofen-fertiges Brennholz (Scheite0,3 - 0,4 m lang, gespalten) wirdhäufig in Schüttraummeter (srm)angegeben.1 srm hat das Volumen von 1 m3

    locker aufgeschütteten Holz-scheiten. Folgende Umrechnun-gen können verwendet wer-

    den: 1,0 fm o. R. = 1,4 rm m. R.= 2,25 srm bzw. 1,0 srm =0,6 rm m. R. = 0,45 fm o. R.Für den Brennholzpreis ist nochwesentlich, ob es sich um wald-frisches oder luftgetrocknetesHolz mit einer Restfeuchte vonmax. 20% handelt. 1,0 rm luftge-trocknetes Buchen – Brennholzhat den Heizwert von 210 LiternHeizöl oder 385 kg Braunkohlen-briketts. Dagegen kann der Heiz-wert von waldfrischem Brennholzbis zu 50 % geringer sein.

    waldbesitzer

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    Waldbesitz lohnt sich –Ein Beispiel aus Berthelsdorf

    Forstlexikon: Maßeinheiten

  • Die FBG Gohrisch ist ein frei-williger Zusammenschluss vonWaldbesitzern im Süden desLandkreises Sächsische Schweiz.Sie wurde im November 1996 ge-gründet. Nach nunmehr 11 Jahrenhat sie 50 Mitglieder mit einerGesamtfläche von 577,14 ha auf286 Flurstücken. Die Waldflächender einzelnen Mitglieder differie-ren zwischen 0,22 ha und 135 ha.Die FBG verfolgt den Zweck, dieBewirtschaftung der Waldflächenzu verbessern, indem die Nach-teile geringer Flächengrößen, un-

    günstiger Flächengestaltung, derBesitzzersplitterung und des un-zureichenden Waldaufschlussesdurch gemeinsame Maßnahmenüberwunden werden.Ein Schwerpunkt war bisher dieAbarbeitung von Durchforstungs-rückständen, um den Wald zustabilisieren und gute Einkünftefür die Waldbesitzer zu erzielen.Die Waldbesitzer stimmen dienotwendigen Bewirtschaftungs-maßnahmen vor Beginn des Jah-res ab. Diese werden zusammenausgeschrieben. Die gemein-

    same Abarbeitung ermöglicht ofterst einen sinnvollen Unterneh-mereinsatz und die Bündelungverkaufsfähiger Holzmengen. DerVorteil für die Mitglieder wirdum so größer, je mehr Waldbesit-zer sich der FBG anschließen.Dieser freiwillige Zusammen-schluss der Waldbesitzer wirdvon der Forstverwaltung begrüßtund besonders gefördert. DieMitgliedschaft neuer Waldbe-sitzer in der FBG unterstütztsomit die Arbeit der alten undder neuen Mitglieder.

    Verbände der Forst- und Holz-wirtschaft gründeten im Dezem-ber 2005 die NavLog GmbH mitdem Ziel des Aufbaus sowie desBetriebs, der Verbreitung undPflege eines wettbewerbsneu-tralen, bundesweiten, mit natio-nalen und internationalen Stan-dards konformen und naviga-tionsfähigen Forstwege- undStraßendatenbestandes zurOptimierung des forst- und holz-wirtschaftlichen Informations-austausches und weiterer An-

    wendungen im Interesse der All-gemeinheit (Rettungswesen,Katastrophenschutz).Im Forstbezirk Neustadt werdendafür gegenwärtig im Privat- undStaatswald die Datengrundlagenermittelt. Dabei werden die vor-handenen und bisher immer ge-nutzten Holzabfuhrwege im Waldund im Offenland erfasst und indigitalisierter Form an die NavLogGmbH weitergegeben. Personen-oder eigentümerbezogene Datenwerden nicht erhoben, auch

    Kosten entstehen den Eigen-tümern nicht.Durch dieses Navigationssystemsoll die Preisdifferenz zwischendem Holzerlös frei Wald und freiWerk reduziert werden. Diese Re-duzierung soll langfristig denWaldeigentümern durch höhereHolzpreise zugute kommen.Die Karten, der von uns erfasstenforstlichen Holzabfuhrwege, lie-gen ab sofort zur Einsichtnahmevon Montag bis Freitag von 8.00bis 16.00 Uhr im Forstbezirk Neu-stadt aus.

    Sollten Sie mit der Darstellung,Erfassung oder der Weitergabeder Daten der in Ihrem Eigentumbefindlichen Holzabfuhrwegenicht einverstanden sein, legenSie bitte im Forstbezirk innerhalbeines Monats schriftlich oder zurNiederschrift Einspruch ein.

    Allerdings wird es noch einigeZeit dauern, bis eine freundlicheStimme des Navigationssystemsdem Holzabfahrer sagt – „Bittewenden ...“.

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    waldbesitzer

    ANSPRECHPARTNERIN: Frau HeinzeWeißig Nr. 5, 01796 Struppen.Tel.: 035021 60371

    Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)Gohrisch - eine Chance für Waldbesitzer

    Bekanntmachung des Forstbezirkes

  • Die alten Richtlinien zur Förde-rung der naturnahen Waldbe-wirtschaftung (52/2004) undökologischen Waldmehrung(93/2003) sind zum 31.12.2006ausgelaufen.

    Mit der Bewilligung nach derneuen Richtlinie Wald- undForstwirtschaft (RL-WuF/2007)soll planmäßig im Jahr 2008begonnen werden.Anträge können voraussichtlichab Herbst 2007 gestellt werden.

    Die förderfähigen Maßnahmenwerden weitgehend durch dieEuropäische Union mitfinanziert.Sie verfolgt damit Ziele wie

    Vergrößerung der Wald-fläche,Stabilisierung der Wälderim Hinblick auf die zu er-wartenden Klimaände-rungen,Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit der Forst-wirtschaft undVerbesserung von Umweltund Landschaft.

    In der Richtlinie WuF/2007 gibtes folgende Schwerpunkte:A) Einbringung standortge-

    rechter bzw. standort-heimischer Baumarten,

    B) Forstwirtschaftlicher Wege-und Brückenbau,

    C) Förderung forstwirtschaft-licher Zusammenschlüsse mit Zahlung einer Mobili-sierungsprämie für Holz-verkauf,

    D) Investive Vorhaben zurFörderung strukturellerVielfalt und des natürlichenArteninventars (Waldnatur-schutz, z. B.: Pflanzung undPflege lebensraumtypischerBaumarten, Erhalt undWiederherstellung von Feuchtbiotopen und lichtenBereichen im Wald sowie

    Erhalt von Biotopbäumen undstarkem Totholz).

    Was gilt es dabei besonders zubeachten?

    Künftig müssen Fördermit-telanträge, für die im Folge-jahr eine Bewilligung erfol-gen soll, bis zum 31. Okto-ber des laufenden Jahres ge-stellt sein. Diese Förderan-träge müssen sich auf Vor-haben beziehen, derenRealisierung für das Folge-jahr vorgesehen ist (Bei-spiel: Wegebau in der Zeitvon Mai bis Juli 2008 — Fristder Antragstellung: 31.10.2007). Maßnahmen nach RLWuF/2007 werden bei derBewilligungsstelle in Baut-zen, Erstaufforstungen vonlandwirtschaftlichen Flä-chen beim Amt für Landwirt-schaft beantragt und einge-reicht.Die Förderung erfolgt gene-rell als Projektförderung mitAnteilfinanzierung.Die Fördersätze schwankenje nach Fördergegenstandzwischen 50 und 100%.Förderfähig sind nur die imRahmen des Vorhabens ent-

    standenen Ausgaben fürSach- und DienstleistungenDritter, die in Form bezahlterRechnungen nachgewiesenwerden müssen.

    Weitere Informationen sind imInternet unter www.sachsen.de— Bereich Wirtschaft und Um-welt zu finden.

    Im Hinblick auf die nach den bis-herigen Richtlinien gefördertenMaßnahmen ist zu beachten,dass in der Zweckbindungsfristweiterhin Vor-Ort-Kontrollen überdie Einhaltung der Auflagen desZuwendungsbescheides durch-geführt werden.

    forstförderung

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    Die Anlage undRenaturierung vonFeuchtbiotopenwerden besondersgefördert

    Neues zur Forstförderung

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    holzverkauf

    Die Haupteinnahmequelle einesForstbetriebes ist der Verkauf vonmöglichst wertvollem Holz fürdie Säge- und Furnierindustrie.

    Minderwertige Holzsortimentegehen in Platten- und Papier-werke oder dienen der eigenenbzw. fremden Energieerzeugung.Der Erlös sollte mindestens alleHolzerntekosten decken. Dar-über hinaus sind viele andereAufwendungen, die mit demWaldbesitz im Zusammenhangstehen, zu decken und Rücklagenfür Investitionen (Aufforstungen,Wegebau oder Maschinenan-schaffung) zu bilden.

    Holz wird wie folgt verkauft:An Sägewerke, Holzhändler, anforstliche Dienstleistungsunter-nehmen, die Holz in Selbstwer-bung ernten oder nach der Auf-arbeitung aufkaufen, allein odergemeinsam mit anderen Waldbe-sitzern, über die Forstbetriebsge-meinschaft oder eine Forstwirt-schaftliche Vereinigung.

    Daneben bietet auch der Staats-betrieb Sachsenforst gegen Kos-tenersatz die Dienstleistung an,Holz aus dem Privat- und Körper-schaftswald in Kommission,d. h. „im Namen des Waldbesit-zers und auf seine Rechnung“in bestehende Großverträge mitSägewerken oder Industrieholz-verarbeitern zu verkaufen.

    Derzeit werden im StaatsbetriebSachsenforst folgende Holz-preise erzielt (s. Tabelle oben).Vor dem Sturm Kyrill waren dieStammholzpreise (L+LAS) imStaatswald ca. 15 Euro je m3

    höher. Für diese Sortimente wirdnach Aufarbeitung der Sturm-holzmengen wieder ein Preis-anstieg erwartet.

    Wir beraten Sie gern über dieverschiedenen Möglichkeitendes Holzverkaufs oder Sie infor-mieren sich in Fachpresse oderInternet (z. B. unter www.forsten.sachsen.de ).

    Vorteilhaft ist es, mehrere Ange-bote einzuholen und in Ruhe zuvergleichen.Für qualitativ gute und starkeStämme wird der beste Holzerlösauf der jährlich im Januar vomStaatsbetrieb Sachsenforstdurchgeführten Submission fürFurnier- und Sägeholz (Meistge-botsverkauf ) erzielt.

    Anforderungen an Laub- oderNadelhölzer für die Submissionsind gute, gerade, möglichstastfreie Erdstammstücke miteinem Mindestzopfdurchmesservon 40 cm und einer Länge ab3 - 4 m.

    Auch seltene Baumarten wieObstgehölze sind gefragt.

    Falls Sie in Ihrem Wald ge-eignete Stämme kennen,sprechen Sie vor dem Einschlagmit Ihrem Revierförster.

    Durchschnitts-Erlöse ausge-wählter Baumarten der Sub-mission 2007 in Euro je m3 :

    Bergahorn 313Eiche 432Lärche 208Fichte 174Birke 132Kiefer 115Rotbuche 97Esche 209

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    Laub

    L: langes Stammholz, vom Fäll- bis zum Kronenschnitt (Zopfen)

    LAS: Langholzabschnitte, durch Trennschnitte geteiltes langes Stammholz

    Schleifholz: meist Kurzholz, welches in der Papierindustrie Verwendung findet

    Industrieholz: kurzes oder langes Holz, was meist gehackt wirdBR: Brennholz

    HolzverkaufHolzpreise für Leitsortimente frei Waldstraße

    Stand Juli 2007 (Staatswald)

  • Aufwachsende Bäume müssenim Wald mit hohen Zäunengeschützt werden, denn diefrischen Triebe junger Laub- undNadelbäume stehen bei Rehenund Hasen ganz oben auf demSpeiseplan.Ein Reh benötigt pro Tag 2 bis3 kg Frischfutter. Das sind weitüber 1.000 Triebspitzen von 5 cmLänge. Besonders im Winter,wenn frisches Grün und Kräuterrar sind, verbeißen Rehe. Wenndie Haupttriebe mehrfach vomWild abgefressen werden, ver-langsamt sich das Höhenwachs-tum und es kommt zum Krüppel-wuchs. Im schlimmsten Fallsterben die jungen Bäume ab.

    Im gewissen Umfang gehört daszum Kreislauf der Natur. Rotwilddagegen benötigt Rauhfutter, wieGras, Heu oder eben Baumrinde.Möchten die Waldbesitzer aber

    einen vitalen Wald mit vielennachwachsenden Gehölzenfördern und die Holzqualität derspäteren Erntebäume sichern,müssen sie entweder Zäune bau-en oder in der Jagdgenossen-schaft darauf hinwirken, dassdie Abschusspläne erhöht wer-den und die Jagdpächter mehrWild schießen.

    Wird eine der beiden Gegen-maßnahmen nicht ergriffen, sokann das z. B. bei gefördertenAufforstungen zur Rückzahlungder Fördermittel führen!

    Die Wirkung der Zäune ist beein-druckend. Außerhalb der einge-zäunten Flächen wachsen wenigeund kleinere Bäume nach. Auchgedeihen hier mehr Fichten, denndie Triebe dieses Nadelbaumesschmecken dem Wild wenigergut (siehe großes Foto).

    wildschutz

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    Wenn der Wildbestand zu hoch ist, müssen Zäune gebaut werden, damit die nächsteWaldgeneration ungestört wachsen kann.

    Ausgesperrt

  • Das Absterben alter Bäume ge-hört genau so zum Lebenszykluseines natürlichen Waldes wie dasAufwachsen von jungen Bäumen.Doch in unseren Wirtschafts-wäldern werden die meistenBäume vor dem natürlichenAlterstot genutzt, so dass starkesstehendes oder liegendes Tot-holz über 40 cm Durchmesserselten geworden ist. Vor allemabgestorbene alte Laubbäumewie Rotbuchen, Eichen, Eschen,Ahorn oder Linden, aber auchNadelbäume wie Fichten, Kiefernund Lärchen bieten im Verlaufeihres Jahrzehnte dauerndenZerfalles bis zu 1.000 Käfer- und500 Pilzarten einen unersetz-lichen Lebensraum.

    Die meisten dieser spezialisier-ten Arten werden heute in denRoten Listen als gefährdet odervom Aussterben bedroht geführt.

    Nicht zuletzt leben vom Totholzzahlreiche Gegenspieler gefürch-teter Waldschädlinge wie Bor-kenkäfer, Nonne, Frostspanner,die auf natürlichem Wege helfen,Waldschäden zu vermindern.

    Jedem Waldbesitzer wird des-halb empfohlen, nach Möglich-keit mindestens 3 alte Bäumepro Hektar stehen zu lassen. Dasgilt jedoch nicht für Bäume, diefrisch vom Borkenkäfer befallensind oder die Verkehrssicherungakut gefährden.

    Namen: Pinus sylvestris (L.)( lateinisch)Föhre (germanisch)Kienföhre (kienforha-althochdeutsch)Forche(süddeutsch)

    Höhepunkt ihrer Entwicklung nach der Eiszeit etwa vor 10.000Jahren

    In Deutschland hat sie einen Waldflächenanteil von 23 %, natürlichwären 7 %Ursache: Kiefernsaat in verwüsteten Wäldern seit dem Mittelalter

    Kiefer als Überlebenskünstler auf trockensten und nährstoffärms-ten Standorten, wächst aber auf mittleren Standorten am besten

    Pionier- und Lichtbaumart

    Verbreitungsgebiet: Taiga bis Steppen, Höhe bis 2.500 m ü. NN

    Verwendung: Bau-; Zellstoff- oder Plattenholz; Garten- und Brenn-holz

    Historisch: Harzung (Terpentin; Kollophonium); Teer- oder Pech-sieden; Kienspäne als Beleuchtung

    Bernstein, das „Gold des Nordens“ entstand aus Kiefernharz

    In Reinbeständen gibt es zahlreiche pilzliche oder tierischeSchädlinge

    Aus den weiblichen Blüten entwickeln sich nach der Befruchungdie Zapfen, sie reifen erst im Herbst des nächsten Jahres

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    naturschutz

    Totholz ist voller Leben

    Kiefer - Baum des Jahres

  • „Eigentum verpflichtet“ – eineForderung, die sicherlich richtigist, aber nicht alles sagt!Jeder Waldeigentümer hat Rech-te, die allgemein im § 903 BGBformuliert sind.Für den Eigentümer besteht dasRecht auf Schutz des Eigentums,auf grundsätzlich freie Bewirt-schaftung im Rahmen der gesetz-lichen Bestimmungen und aufAnspruch von Ausgleich bei Wirt-schaftserschwernissen durch öf-fentliche Auflagen.

    Allerdings hat Wald als wichtigerTeil unseres Lebensraumes aucheine hohe Bedeutung für das Ge-meinwohl der Gesellschaft. Dieskommt darin zum Ausdruck, dassden Bürgern das Recht zum frei-en Betreten des Waldes einge-räumt wird. Darüber hinaus hatder Staat das Recht, Auflagen zuerteilen und den Wald für Zweckeder Allgemeinheit in Anspruch zunehmen.

    RECHTE DESWALDEIGENTÜMERS

    freie Bewirtschaftung desWaldes im Rahmen derwaldgesetzlichen oder an-deren rechtlichen Bestim-mungen (Holzeinschlag und–verkauf, Pflanzung, Wege-bau usw.),Schutz seines Waldes (Sper-rung) aus wichtigen Grün-den,Gestattung oder Versagungverschiedener Benutzungs-arten (außer allgemeinesBetretensrecht zu Fuß, Rad-fahren auf Wegen und Rei-ten auf Reitwegen),Gestattung oder Versagungvon organisierten Veranstal-tungen, die die Waldfunk-

    tionen nicht beeinträch-tigen,Wahrnehmung des Jagd-rechts (als Mitglied derJagdgenossenschaft oderals Eigenjagdbesitzer),kostenlose Beratung durchden zuständigen staatlichenRevierförster,Verkauf und Kauf von Eigen-tum,Beräumung des Waldeigen-tums von Müll durch die ab-fallbeseitigungspflichtigeBehörde (in der Regel Land-ratsamt).

    RECHTE DER BÜRGER

    Betreten des Waldes zu Fußzum Zwecke der Erholung,Radfahren auf Straßen undWegen (nicht auf Fußwe-gen),Reiten auf ausgewiesenenReitwegen,Pflücken von wild wachsen-den Blumen, Gräsern undFarnen zum persönlichenBedarf (Handstrauß),Entnehmen von Leseholz,Pilzen, Kräutern, Moosenund Beeren zum persönli-chen Bedarf,

    RECHTE DES STAATES

    Ausweisung von Reitwegen,Sperrung von Waldgebieten,Genehmigung von Kahl-hieben,Genehmigung von Feuer-stellen im Wald,Ausübung des Vorkaufs-rechtes unter bestimmtenVoraussetzungen,Genehmigung von Waldum-wandlungen,Erfüllung der Aufgaben derForstaufsicht und des Forst-

    schutzes entsprechend denwaldgesetzlichen Bestim-mungen,dingliche Sicherung alterbestehender Leitungsrechtevon überregionalen Versor-gungsleitungen.

    Benutzungsarten sind z. B.:Betreten des Waldes,Reiten,Radfahren,organisierte Veranstal-tungen (z. B. Sportveran-staltungen),Fahren mit Motorfahrzeu-gen,Fahren mit Kutschen undFuhrwerken

    Herausgeber:Staatsbetrieb Sachsenforst -Forstbezirk NeustadtKarl-Liebknecht-Straße 701844 Neustadt/Sa.Fon: 03596/58570Fax: 03596/585799E-Mail: [email protected](Kein Zugang für elektronisch signiertesowie für verschlüsselte elektronischeDokumente)

    Redaktion: Dr. Dietrich Butter,Jens LippmannFotos: ForstbezirkAuflagenhöhe: 4.000

    Produktion: life edition.Verlag und Pressedienste LeipzigDruck: Gebr. KlingenbergBuchkunst Leipzig GmbHVersand: WVD Chemnitz

    forstrecht

    Forstrecht –Nutzungsrecht im Wald

    §

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