Wallhecken - Niedersachsen

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Wallhecken in den Landkreisen Friesland, Ammerland, Oldenburg, Cloppenburg, Vechta und in der Stadt Oldenburg Förderprogramm zur Erhaltung und Entwicklung 10-jährige Bindung Mit der Teilnahme am Wallheckenprogramm verpflichtet sich der Bewirtschafter, die Wallhe- cke für zehn Jahre in dem Zustand zu erhalten, in den sie durch die bezuschussten Maßnah- men gebracht wurde. Frühestens nach zehn Jahren dürfen die Sträucher wieder auf den Stock gesetzt, das heißt bodennah zurückge- schnitten werden. Unterhaltungspflege Eine Unterhaltungspflege ist während dieser zehn Jahre erlaubt: Die Bäume und Sträucher dürfen aufgeastet werden, um eine störungs- freie Bewirtschaftung der angrenzenden Nutz- fläche zu ermöglichen (Lichtraumprofil). Hierbei werden die Wallheckengehölze in der Senk- rechten eingekürzt, jedoch nicht mehr auf den Stock gesetzt. Ansprechpartner Antragstellung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Brake / Oldenburg (NLWKN) - Tel.: 0441-799-2286 bzw. 2133 [email protected] [email protected] Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Erstkartierung: Dr. Jürgen Brand (im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft) Tel.: 04244-9685562 [email protected] D.und in den einzelnen Kommunen: Herr Eden, Landkreis Friesland: Telefon 04461 919-5060 [email protected] Herr Logemann, Landkreis Ammerland Telefon:04488-56-2620 [email protected] Frau Lymandt, Landkreis Cloppenburg Telefon 04471-15-180 [email protected] Herr Warns, Landkreis Oldenburg Telefon 04431-85-283 [email protected] Herr Kühling, Landkreis Vechta Telefon 04441-898-2495 [email protected] Herr Wichmann, Stadt Oldenburg Telefon 0441-235-2856 [email protected] Download der Antragsunterlagen: www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/ wallheckenprogramm_oldenburger_land/das-wallhecken- programm-oldenburger-land-118365.html Stand: 23.06.2016 Ein Projekt des Landes Niedersachsen in Zusammenarbeit mit mit Förderung der Europäischen Union Wallheckenprogramm Oldenburger Land

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Page 1: Wallhecken - Niedersachsen

Wallhecken

in den Landkreisen Friesland, Ammerland, Oldenburg, Cloppenburg,

Vechta und in der Stadt Oldenburg

Förderprogramm zur Erhaltung und Entwicklung

10-jährige Bindung

Mit der Teilnahme am Wallheckenprogramm verpflichtet sich der Bewirtschafter, die Wallhe-cke für zehn Jahre in dem Zustand zu erhalten, in den sie durch die bezuschussten Maßnah-men gebracht wurde. Frühestens nach zehn Jahren dürfen die Sträucher wieder auf den Stock gesetzt, das heißt bodennah zurückge-schnitten werden. Unterhaltungspflege

Eine Unterhaltungspflege ist während dieser zehn Jahre erlaubt: Die Bäume und Sträucher dürfen aufgeastet werden, um eine störungs-freie Bewirtschaftung der angrenzenden Nutz-fläche zu ermöglichen (Lichtraumprofil). Hierbei werden die Wallheckengehölze in der Senk-rechten eingekürzt, jedoch nicht mehr auf den Stock gesetzt.

Ansprechpartner Antragstellung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Brake / Oldenburg (NLWKN) - Tel.: 0441-799-2286 bzw. 2133 [email protected] [email protected] Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Erstkartierung: Dr. Jürgen Brand (im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft) Tel.: 04244-9685562 [email protected] D.und in den einzelnen Kommunen: Herr Eden, Landkreis Friesland: Telefon 04461 919-5060 [email protected] Herr Logemann, Landkreis Ammerland Telefon:04488-56-2620 [email protected] Frau Lymandt, Landkreis Cloppenburg Telefon 04471-15-180 [email protected] Herr Warns, Landkreis Oldenburg Telefon 04431-85-283 [email protected] Herr Kühling, Landkreis Vechta Telefon 04441-898-2495 [email protected] Herr Wichmann, Stadt Oldenburg Telefon 0441-235-2856 [email protected]

Download der Antragsunterlagen:

www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/ wallheckenprogramm_oldenburger_land/das-wallhecken-programm-oldenburger-land-118365.html

Stand: 23.06.2016

Ein Projekt des Landes Niedersachsen

in Zusammenarbeit mit

mit Förderung der Europäischen Union

Wallheckenprogramm

Oldenburger Land

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Zu den Antragsunterlagen:

Die Grundstückseigentümer beider Wallsei-ten müssen mit den Pflege- oder Sanie-rungsarbeiten einverstanden sein und dies durch ihre Unterschrift dokumentieren. Dem-entsprechend sind auch die vom Kataster-amt ausgestellten Flurstücksnachweise mit den Eigentümer-Angaben für beide Seiten jedes Walls den Antragsunterlagen als Kopie beizulegen.

Zur Bewertungskommission: Zwischen Antragsteller und Bewertungs-kommission werden die notwendigen Arbei-ten (Pflanzung, Rückschnitt, Entnahme, Erd-arbeiten) an der Hecke besprochen, ein-stimmig festgelegt und protokolliert.

Der Bewertungskommission gehören in jeder Landkreis bzw. in der Stadt Oldenburg drei Personen an:

• Eine Person aus den Reihen des Kreislandvolkes

• Eine Person aus den Reihen der Na-turschutzverbände

• Eine Person aus der Naturschutz-behörde des Landkreises

Der Wallheckenbewirtschafter reicht die Antragsunterlagen beim NLWKN ein:

a) Ausgefüllter Antragsvordruck b) Kopie der Flurkarte, alle beantragten

Wälle sind farbig markiert c) Flurstücknachweise beidseitig der

Wallhecken

Antragsverfahren

Erstkartierung durch den Beauftragten der Oldenburgischen Landschaft

Vor-Ort-Termin zwischen Wallheckenbewirtschafter und Be-

wertungskommission

Protokoll an NLWKN, daraufhin

Vereinbarung zwischen Wallheckenbewirt-schafter und NLWKN

Durchführung der vereinbarten Maßnahmen durch Bewirtschafter/Antragsteller

Wallheckenbewirtschafter schickt Zahlungs-anforderung an NLWKN

Abnahme der Maßnahme durch Naturschutz-

behörde (ggf. Kommission) und Auszahlung der Gelder durch NLWKN

Förderhöhe: max. 12,50 Euro pro laufenden Meter

Bagatellgrenze: 2500,00 Euro, daher Mindestlänge der be-antragten Wallhecken 200 Meter

Neuanlagen: werden nicht gefördert!

Zweck der Förderung

Wallhecken sind landschaftsprägende Ele-mente einer Jahrhunderte alten Kulturland-schaft. Sie erfüllen wichtige ökologische Funktionen, z. B. den Schutz vor Winderosi-on. Ihre Arten- und Strukturvielfalt und ihre raumgliedernde Wirkung führen zu einem hohen Erlebniswert für den Menschen. Strukturreiche Hecken bieten Lebensraum für bis zu 1800 verschiedene Pflanzenarten und 7000 Tierarten. Die Förderung soll einen Beitrag leisten, den Zustand der Wallhecken zu verbessern und ihren Bestand zu erhal-ten.

Was wird gefördert?

• Rückschnitt der Wallheckengehölze (Auf-den-Stock-Setzen, Plentern)

• Sanierung von degradierten Wällen und/oder straucharmen Wallhecken durch Erd- und Pflanzarbeiten sowie Zäunung