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Warten auf den Wettbewerb Deutschland im Jahr Zwei des neuen Glücksspielstaatsvertrages Glücksspielstaatsvertrages Die Sicht der privaten Sportwettenanbieter Dr. Norman Albers (Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.)

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Warten auf den WettbewerbDeutschland im Jahr Zwei des neuen GlücksspielstaatsvertragesGlücksspielstaatsvertragesDie Sicht der privaten Sportwettenanbieter

Dr. Norman Albers (Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.)

Agenda

•Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe

•Regulierung des Glücksspielmarktes

•Begründung der Regulierung des GlüStV

•Erklärung der Regulierung GlüStV

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 2

•Erklärung der Regulierung GlüStV

•Ergebnis des GlüStV

•Bewertung des GlüStV

•Ausblick

Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe

Buchmacher organisieren Wettmärkte

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 3

„Betting Post“ 1810 (oben) und 1844 (rechts)

Quelle: Harold Layer, San Francisco State University

Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe

Buchmacherfunktion: Risikostreuung und Ermittlung

markträumender Preise

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND

SEITE 4

Sales Pitches von Buchmachern auf englischer Rennbahn

Regulierung des Glücksspielmarktes im GlücksspielstaatsvertragI - Definition

„Staatliche Regulierung ist die dauerhafte Außerkraftsetzung des

Wettbewerbsprozesses in einem wirtschaftlichen Sektor. Es erfolgen

direkte Eingriffe in die Gewerbe- und Vertragsfreiheit der

Marktteilnehmer und nicht nur die Setzung von

Rahmenbedingungen durch die allgemeine Wirtschaftspolitik.“

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 5

Gesetzliche Neuordnung wurde notwendig, weil die bisherige Regulierung des Wettmarktes gemäß Urteil des BverfG vom 28.3.2006 verfassungswidrig war. Regulierung oder De-Regulierung als zwei gleichwertig zulässige Optionen.

Monopolistische Neu-Regulierung des Glücksspielmarktes wurde bereits Ende 2006 beschlossen, weil das Marktergebnis unter Wettbewerbsbedingungen nicht „erwünscht“ ist (Glücksspiel als demeritorisches Gut). Es gehe dabei nicht um die Maximierung des Fiskalertrages, sondern nur um den Spielerschutz.

Dies war die politische Rechtfertigung der Regulierung, die es zu analysieren gilt.

Regulierung des Glücksspielmarktes im GlücksspielstaatsvertragII – Ziele und Instrumente

Instrument Marktausschluss:Verbot des Veranstaltens und Vermittelns im Internet (§ 4 Abs. 4), Veranstalter mittelbar oder unmittelbar nur das Bundesland selbst (§ 10 Abs. 2)

Instrument Marktzugangsschranke:Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen nur mit Erlaubnis. Ohne Erlaubnis als unerlaubtes Glücksspiel strafbar (§ 4, Abs. 1), Begrenzung der Anzahl (privat geführter) AST, bei

Ziele: Spielsucht verhindern, Angebot begrenzen, Ausweichen auf nicht genehmigte Angebote verhindern (§1)

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 6

unerlaubtes Glücksspiel strafbar (§ 4, Abs. 1), Begrenzung der Anzahl (privat geführter) AST, bei gleichzeitiger Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes (§10 Abs. 1,3)

Instrument Verhaltensregulierung:Verbot der Werbung im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikation (Mobilfunk, Festnetz) (§ 5 Abs. 3)

Instrument Verhaltensregulierung:Generelles Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel § 5 Abs. 4

Instrument Verhaltensregulierung:Sozialkonzept (verantwortliches Spiel) und übergreifendes Sperrsystem, Jugendschutz

Begründung der Regulierung des GlüStVI – Verhaltenssucht beim Glücksspiel - Daten und Fakten

100 Tsd. – 290 Tsd. Spielsüchtige (DHS)

jährliche Mortalität –volkswirtschaftlicher Schaden?

1,5 Millionen Alkoholabhängige

Relative Einordnung der Spielsucht zu stoffgebundenen Süchten

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 7

1,5 Millionen Alkoholabhängigejährliche Mortalität 70 Tsd. Personen volkswirtschaftlicher Schaden > 20 Mrd. Euro p.a. (DHS)

16,5 Millionen abhängige Raucherjährliche Mortalität 140 Tsd. Personenvolkswirtschaftlicher Schaden > 20 Mrd. Euro p.a. (DHS)

Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)

Begründung der Regulierung des GlüStVII – Dimensionen der Spielsucht – Marktversagen?

„Bei 77,5 % der Klienten wurde ein pathologisches Spielverhalten in Bezug auf

Geldspielautomaten diagnostiziert, in 22,5,% der Fälle bezüglich Glücksspielen in

Spielbanken, Wetten und anderen Spielformen“(DHS Jahrbuch Sucht 2009, S. 143 )

„Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass bei Nicht Verfügbarkeit privater

Wettangebote (off- wie online) ein Großteil der Spieler trotzdem eine ähnliche

Fehlentwicklung bezogen auf „ODDSET“ eingeschlagen hätte.“(Meyer / Hayer, 2005, S. 8)

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 8

Kohärenz der Regulierung in Bezug auf den Wettmarkt (private Buchmacher vs. staatliche Buchmacher)?

Kohärenz der Regulierung in Bezug auf den Glücksspielmarkt insgesamt und Verletzung des Gleichheitssatzes?

Kohärenz gegenüber regulierten Wettbewerbsmärkten mit höherer selbst verursachter Morbidität (Nikotin, Alkohol)

Erklärung der Regulierung GlüStVI – Ökonomische Theorie der Regulierung

„[…] Ihre suchtpräventiven Initiativen begrüße ich. Da Sie bereits in diesem Bereich aktiv sind, wäre eine Übertragung der Standards zur Suchtprävention auf Ihren Bereich für Sie

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 9

Zulassung Privater unter vergleichbaren Auflagen („Standards der Suchtprävention“) auch als Sportwettbuchmacher?!

auf Ihren Bereich für Sie sicherlich unproblematisch“

Regulierung des Glücksspielmarktes im GlücksspielstaatsvertragI – Ökonomische Theorie der Regulierung - Definition

Normative RegulierungstheorieWarum, und unter welchen Bedingungen sollte es Regulierungen geben?

Regulierungen sind aus ökonomischer Sicht nur gerechtfertigt,wenn:• diese auf Einschränkungen des Marktmodells

basieren (Marktversagen)• diese dazu beitragen, die daraus entstandenen

Ineffizienzen zu verringern

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Ineffizienzen zu verringern• die Kosten der Regulierungen geringer sind

als deren Nutzen (kein Staatsversagen)

Positive RegulierungstheorienWarum, und unter welchen Bedingungen gibt es Regulierungen und wem nützen diese?• Public Interest Theory (NPT)• Capture Theory• Economic Theory of Regulation (ETR)

Erklärung der Regulierung des GlüStVII – Ökonomische Theorie der Regulierung

Normative Theorie der Regulierung (ETR)(wie es sein sollte)

Begründung:(Dauerhaftes) Marktversagenführt zu suboptimalen Ergebnissen des Wettbewerbs auf dem Glücksspielmarkt

Ziel:Korrektur des Marktversagens

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Korrektur des Marktversagens

Instrument:Internalisierung der externen Effekte durch Verhaltensregulierung der Glücksspielanbieter (Werbeverbote, Spieleinsatzbegrenzungen, Verbot von Live-Wetten etc.) Instrumentaleinsatz setzt Marktzugang voraus!

Ergebnis der normativen Theorie: Zulassung privater Sportwettanbieter unter Auflagen (Verhaltensregulierung zur Korrektur des Marktergebnisses)

Erklärung der Regulierung des GlüStVII – Ökonomische Theorie der Regulierung

Positive Theorie der Regulierung ETR(wie es ist)

Erklärung:Eigeninteressen von- Politikern (Anbieter der Regul.)- Behörden (Anbieter, Träger der R)

Economic Theory of Regulation Das Stigler/Peltzman-Modell

Ausgangslage:- Staat verfügt über eine einzigartige Ressource: Verfügungsgewalt

- Regulierungen verändern die

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 12

- Behörden (Anbieter, Träger der R)- Unternehmen / Verbänden (Nachfrager der Regulierung)

Ziel:StimmenmaximierungBudgetmaximierungWettbewerbsschutz(Das Lobbyziel schlechthin)

- Regulierungen verändern die Ressourcenallokation zwischen Konsumenten und Produzenten

- Die Legislative legt den Preis P fest und beeinflusst damit den Profit der Anbieter (π(P)), sowie den Konsumentennutzen

- Das Verhalten der Legislative wird vom Wunsch bestimmt, im Amt bleiben zu wollen

Erklärung der Regulierung GlüStVIII – Ökonomische Theorie der Regulierung

Verringerung der Konsumentenrente: (A)Minimaler Wohlfahrtsverlust: (WL)Maximaler Wohlfahrtsverlust: (WL+A)pR = Preis durch RegulierungxR = Menge durch RegulierungA = Nettozuwachs an Produzentenrente (PR) (Monopolgewinn)

Preisbildung bei Glücksspiel im Regulierungsmonopolnach Stigler/Posner

PR > P* = Zweckertragsllusion

pR

p*A

WL

p

KR

GK

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(Monopolgewinn)

Der Monopolist realisiert sein Gewinnmaximum bei der Glücksspiel-Menge XR, wo der Grenzerlös (GE) den Grenzkosten (GK) entspricht. Aufgrund des höheren erzielten Preises PR (geringere Gewinnausschüttung) bleibt der „Umsatz“ gegenüber der Wettbewerbslösung auf dem Glücksspielmarkt konstant. Darüber hinaus verringert sich die Wohlfahrt sowie die Konsumentenrente zu Gunsten des Monopolisten, da die Verbraucher mehr aufzuwenden haben. Der höhere Preis pR erklärt die „Zweckertragsillusion“ der Destinatäre, da sie gegenüber dem Wettbewerbspreis p* in Wahrheit keinen Mehrertrag aufgrund der geringeren nachgefragten Menge haben. Die geringere Menge XR erklärt die „Präventionsillusion“ der Legislative, da der Rückgang der Nachfrage nur preiselastische Nachfrager betrifft. Der pathologische Spieler ist per Definition preisunelastisch.

llusion

XR < X* = Präventionsillusion

p*

xR x*

N

x

PR

GE

Erklärung der Regulierung GlüStVI – Ökonomische Theorie der Regulierung

Markt für Regulierung: Nachfrager nach Regulierung und Anbieter der Regulierung(nach Stigler-Peltzman Modell)

Ergebnisse :Regulierungen werden dazu benutzt, Wohlfahrtsgewinne (Fläche A) für die einflussreichere IG zu erzielen (Steigerung Produzentenrente). Dies geht zu Lasten der Konsumenten und verringert die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt (WL)

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Regulierung wird durch den Wettbewerb zwischen Interessensgruppen beeinflusst (Destinatäre, DLTB vs. Private Unternehmen als „Newcomer“) Die Aufwendungen hierfür (rent seeking) verringern die Wohlfahrt zusätzlich (Fläche A wird kleiner)

Die Legislative agiert im Sinne der relativ „starken“ IG um sich deren Einfluss nutzbar zu machen (Vereine u. Verbände als Multiplikatoren bei Wahlen)

Ökonomische Theorie der Regulierung kann Regulierung des Sportwettenmarktesdurch Eigeninteressen von Lobbyisten und Behörden erklären

Ergebnis des GlüStV – Marktsegmente des Glücksspielmarktes2008

In M

io. €

Lotto-Block ohne ODDSET

634624%

Sonstige Lotterien1292

Sportwette stationär1057,5

4%

Sportwette Internet21258%

ODDSET*2221%

Pferdewetten251,3

1%

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 15

Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, Verband der Automatenindustrie (VDAI),beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen

In M

io.

5%

Spielbanken5663,6

22%

Spielautomaten9285,7

35%

Gesamtmarkt ca. 26,2 Mrd. €

* 2008 vorläufig

Wetteinsätze ODDSET / Pferdewetten2004 - 2008

In M

io. €

481,5

430

342,3

276,2

251,3300

350

400

450

500

ODDSET

Pferdewette

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 16

Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen

In M

io.

207,8*

279,6 275,7260,8 260,5

251,3

100

150

200

250

2004 2005 2006 2007 2008

Pferdewette

* 2008 vorläufig

Wetteinsätze auf Pferderennen2004 - 2008

In M

io. €

132,5

142,9 146,7153,3 153,6

51,1

78,2

64,880

100

120

140

160

180

Buchmacher

Trab-Toto

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 17

Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen

In M

io.

64,559,4

51,1 48,2

39,2

64,8

45,6 36,9

43,5

4,48,6

17,4 22,124

0

20

40

60

2004 2005 2006 2007 2008

Galopp-Toto

PMU-Toto

Ergebnis des GlüStV – Vergleich Entwicklung Sportwette Online (Bwin) und stationär mit DLTB 2004 - 2008

In M

io. €

8439,18064,9 7861,4 7722,9

6533,2*

4000

5000

6000

7000

8000

9000

DLTB

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 18

Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen

In M

io.

3931135

1992,3

2227,2

2927,4

700

1658,62141

15161057,5

0

1000

2000

3000

4000

2004 2005 2006 2007 2008

Bwin

Stationäre SPWV

* 2008 vorläufig

Bewertung des GlüStVRegulierung der Werbemittel im GlÜStV

Klassikmedien

Direktmarketing

Anzeigenwerbung �

Beilagenwerbung �

Plakat-/Außenwerbung �

Hörfunkwerbung �

TV-Werbung �

Kinowerbung �

Werbesendung per Post �

Aktives Telefonmarketing �

Passives Telefonmarketing �

E-Mail Marketing �

Internet-/Bannerwerbung

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Sonstiges Marketing

Internet-/Bannerwerbung �

POS-Marketing (Displays) �

Eventmarketing �

Promotions �

Rabatte/Gutscheine �

Sponsoring �

Testimonials (VIP) �

Placements/Bandenwerbung �

� Zulässige Marketingmaßnahme ���� Untersagte Marketingmaßnahme

Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten

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Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten

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Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten

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Eine Annahmestelle in der Außenwerbung vor und nach dem Inkrafttreten des GlüStV

Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 23

Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 24

Bewertung des GlüStVII – Werbung & Vertrieb

1. Der GlüStV erlaubt Werbung im üblichen Kommunikationsmix des Lotto-Blocks aus Print, Plakat und Hörfunk: TV-Werbung wird durch die redaktionelle Ziehung der Lotto-Zahlen „abgedeckt“

2. Auch Sportsponsoring (Trikotwerbung) und Bandenwerbung sind ohne Sportwettinhalte zulässig (siehe TV –Übertragungen Fussball oder Wintersport)

3. Keine regulative Verringerung der Wettmöglichkeiten im Vertriebsnetz(nur betriebswirtschaftlich motivierter Rückgang von AST)

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 25

(nur betriebswirtschaftlich motivierter Rückgang von AST)

4. Verbot des Internetvertriebs hat mehrere Funktionen: - EU-rechtlich zur Vermeidung eines grenzüberschreitenden Bezugs (Ausklammerung der Dienstleistungsfreiheit)- „Bauernopfer“ der Regulierungsbegründung, die den Vertrieb nur minimal einschränkt mit nur 2 % Umsatzanteil am Block-Umsatz- Wettbewerbs- und Kartellrecht; Unterlaufen des Regionalisierungsverbotesdes Bundeskartellamtes

Bewertung des GlüStVIII – Multiple Inländerdiskriminierung

1. Die inländischen privaten Buchmacher werden – bis auf Pferdesportwetten –am Marktzutritt gehindert. Alle anderen wildern im Revier Bundesrepublik durch den technologischen Fortschritt in der Kommunikation (Internet, mobile Applikationen).

2. Inländische gewerbliche Spielevermittler, die bislang nur das staatliche Angebot vertrieben haben, werden in das Ausland gedrängt, weil die typischen Vertriebsinstrumente (Call Center, Internet, Direktmarketing) untersagt wurden. Dort werden sie zum Anbieter.

3. Entgangene Sponsoring-Einnahmen für den deutschen Profisport im Bereich

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3. Entgangene Sponsoring-Einnahmen für den deutschen Profisport im Bereich von ca. 100 – 300 Millionen Euro (DOSB) übersteigen bei weitem den „Mehrerlös“ (Monopolrente) aus dem ODDSET- und Lotteriemonopol. Die ODDSET Zweckerträge selbst betragen nur noch ca. 26 Mill. Euro (2008).

4. Sekundäreffekte der Einsatzrückgänge führen auch zu Schließungen und Arbeitsplatzabbau bei den inländischen 23.500 Annahmestellen und bei SKL und NKL

Bewertung des GlüStVVI – Marktergebnis 2004-2008

Verlust an Einnahmepotentialen durch Umsatzrückgang im Monopolbereich und im privaten Bereich (Lose-Situation) allein zwischen 2004 und 2008

Ca. 1,8 Mrd. Umsatzverlustallein im DTLB (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)

Ca. 0,7 Mrd. Umsatzverlustim sonstigen Lotteriebereich(NKL, SKL, TV-Lotterien etc.) (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)

DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 27

(NKL, SKL, TV-Lotterien etc.) (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)

Ca. 0,4 Mrd. Erlösverlustverlustder Spielbanken (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)

Einnahmeausfall von insgesamt ca. 1,65 Mrd. Euro allein in 2008 – Tendenz für 2009 ca. 2,0 Mrd. Euro

Ausblick

„Tit for Tat“ („Wie du mir, so ich dir“) der Interessengruppen hält auch in 2009 an:Beispiele:

- Gerichtliche Überprüfung, ob eine Jackpotwerbung oder Ziehung der Lotto-Zahlen im TV notwendig ist, um auf die legalen Möglichkeiten zum Spiel hinzuweisen

„Evaluierungsphase“ des GlüStV dauert sicher bis Ende 2010 an, wegen- ausstehender Entscheidung des EuGH über die deutschen Vorlageverfahren

- Wahlen zu neuem EU-Parlament und neuem Bundestag

Ab 2010 ist international mit weiteren Deregulierungen des Glücksspielsektors zu

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Ab 2010 ist international mit weiteren Deregulierungen des Glücksspielsektors zu rechnen:

- Nach Italien und Spanien wird auch Frankreich private Sportwettanbieter (zunächst nur Online) zulassen.

- Die USA „überprüfen“ ihren UIGEA, der den nationalen Glücksspielmarkt z. Z. abschottet

Eine neue „Superjackpotlotterie“ des DLTB wird aus fiskalischen Motiven kommen

Das Monopol für Sportwetten (nicht Lotterien) bleibt nicht durchsetzbar; es wird wirtschaftlich und regulativ ausgehöhlt und aus diesem Grund aufgegeben

Weiterführende Literatur

Albers, N. (2008)

Struktur und ökonomische Beurteilung des Sportwettenmarktes in Deutschlandin: Gebhardt, I / Grüsser-Sinopoli, S (Hrsg) (2008), Handbuch Glücksspiel. Ökonomie, Recht, Spielsucht, Berlin, S. 56- 92

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Albers, N. (2008)

Die Markenstrategie des Deutschen Lotto-Toto-Blocks unter dem Einfluss des BundesverfassungsgerichtesDiskussionspapier der Universität Hannover Nr. 408

Fritsch, M. / Wein, Th. / Evers, H.-J. (2007)

Marktversagen und WirtschafspolitikMünchen