Was tue ich wenn - Der Unfall Guide!

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Der Unfall-Ratgeber von AllSecur www.allsecur.de - Was tue ich wenn der Reifen platzt? Was tue ich wenn ich einen Wildunfall habe? Wer einen Unfall hat weiß oft nicht wie er sich verhalten soll - wie sichere ich die Unfallstelle ab? Was zahlt die Kfz-Versicherung? Der hilfreiche Ratgeber von AllSecur - jetzt herunterladen! Mehr erfahren Sie unter http://www.allsecur.de/kfz-versicherung Gute Fahrt!

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Was tue ich, wenn…… der Motor überhitzt? 4

… der Wagen auf dem Bahnübergang stehen bleibt? 6

… ich Benzin statt Diesel getankt habe? 8

… mich der Sekundenschlaf überfällt? 10

… ich beim Aus- oder Einparken ein Fahrzeug beschädigt habe? 12

… wenn während der Fahrt der Reifen platzt? 14

… ich einen Wildunfall habe? 16

… vor mir der Asphalt durch die Hitze platzt? 18

… auf meiner Autobahn ein Geisterfahrer unterwegs ist? 20

… ich selber der Geisterfahrer bin? 22

… die Bremsen versagen? 24

… meine Batterie leer ist und der Wagen nicht anspringt? 26

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Was tue ich, wenn der Motor überhitzt?

Meistens merkt man es, wenn es zu spät ist: Weißer Qualm steigt aus der Motorhaube, die Leistung des Fahr-zeugs lässt merklich nach. Ein Blick auf die Wassertemperaturanzeige bestätigt, dass das Wasser in ihrem Kühler am Kochen ist.

Die erste und wichtigste Maßnahme ist, so schnell wie möglich anzu-halten und den Motor abzustellen. Dabei sollten Sie jedoch besonnen reagieren, auf den Verkehr achten und wenn möglich auf dem Pannen-streifen oder am Straßenrand halten, damit Sie kein Verkehrshindernis darstellen.

Anschließend ziehen Sie die Hand-bremse, schalten den Warnblinker an und sichern Sie wenn nötig die Stelle mit einem Warndreieck ab. Nun soll-ten Sie die Motorhaube öffnen, damit der Motor schneller abkühlen kann. Öffnen Sie auf keinen Fall den Küh-lerdeckel oder den Ausgleichsbehäl-ter, da hier kochend heißes Wasser herausschießen kann. Schütten Sie außerdem niemals Wasser auf den heißen Motor!Warten Sie mindestens 15 Minuten und prüfen dann den Wasserstand

und suchen Sie nach eventuellen Lecks im Kühlsystem.

Wenn der Motor komplett abgekühlt ist, können Sie vorsichtig den Küh-lerdeckel abschrauben und gegebe-nenfalls Wasser nachgießen. Wenn Sie keine spezielle Kühlfl üssigkeit dabei haben können Sie hierzu auch Leitungs-, oder Trinkwasser nehmen. Wenn der Motor vollständig abge-kühlt ist und kein Leck im Kühlsystem zu fi nden war, können Sie die Fahrt fortsetzen, sollten dabei aber immer die Temperaturanzeige im Auge behalten.

Motorschäden (beziehungsweise Folgeschäden bis zu 1.000 €) sind unter anderem bei AllSecur und anderen Anbietern in der Teilkasko mitversichert, wenn es beispielsweise die Folge von Marderbiss ist.

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Was tue ich, wenn der Wagen auf einem Bahnübergang stehen bleibt?

Eine durchaus unangenehme Situati-on: Sie würgen den Motor direkt auf einem Bahnübergang ab und können ihn nicht mehr starten. Wie verhal-ten Sie sich richtig?

Lösen Sie die Handbremse und nehmen Sie den Gang raus. Wenn Personen in der Nähe sind, die helfen können und die Schranken noch geöffnet sind, versuchen Sie das Auto von den Schienen zu schieben. Sobald die Schranken sich schließen sollten Sie sich jedoch umgehend in Sicherheit bringen. Nach dem Herunterlassen der Schranken haben Sie in der Regel nur wenige Sekunden Zeit, bis der Zug eintrifft. Dass der Zug noch rechtzeitig bremsen kann ist höchst unwahrscheinlich: Ein Zug mit einem Gewicht von 1.200 Ton-nen und einer Geschwindigkeit von 100 km/h hat einen Bremsweg von einem Kilometer! Und wenn der Zug das Fahrzeug rammt, sollten Sie sich bereits in sicherem Abstand befi nden oder Deckung gefunden haben, da bei dem Aufprall große Teile durch die Gegend geschleudert werden.

Am besten lassen Sie es nicht soweit kommen: Fahren Sie nur auf einen Bahnübergang, wenn Sie sicher sind, ihn auch ohne Verzögerung kom-plett überqueren zu können, was bei einem Stau beispielsweise nicht ga-rantiert ist. Bei unbeschränkten Bahn-übergängen achten Sie unbedingt auf Lichtzeichen und vergewissern Sie sich, dass kein Zug in der Nähe ist.

Nachdem man sich und seinen Wagen in Sicherheit gebracht hat, leistet ein Schutzbrief wertvolle Dienste, da in diesem Pannenhilfe, Abschlepphilfe oder Bergungen enthalten sind.

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Was tue ich, wenn ich Benzin statt Diesel ge-tankt habe?

Diese Bezeichnungen sind ja auch verwirrend. „Ultimate“, „V Power“ - und schon ist im Tank Benzin statt Diesel gelandet.

Auch geringe Mengen können moderne Motoren bereits schädi-gen. Sie sollten also den Wagen auf keinen Fall anlassen. Falls Sie bereits gefahren sind, halten Sie bei nächster Gelegenheit an und rufen Sie den Pannendienst. Der Tank muss dann leergepumpt werden. Wenn Sie ein älteres Dieselfahrzeug fahren, das als Wirbel- oder Vorkammer-Die-sel (nicht Direkteinspritzer!) in der Bedienungsanleitung ausgewiesen ist, können Sie, insofern sie nur wenige Liter Benzin getankt haben, mit dieser Mischung tatsächlich noch fahren. Der umgekehrte Fall, also, dass Sie Diesel statt Benzin tanken, ist sehr unwahrscheinlich, da die Diesel-Zapfpistole (ausgenommen wenige Fahrzeugmodelle) nicht in einen Benzintank eingeführt werden kann.

Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen des eigenen Schutzbriefes, in dem unter Umständen Falschbetan-kungen enthalten sein können. Auch das in diesen Fällen häufi g nötige Abschleppen ist in einem Kfz-Schutzbrief generell enthal-ten.

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Was tue ich, wenn mich der Sekunden-schlaf überfällt?

Das kann gefährlich werden: Sie sind nachts auf der Autobahn unterwegs und schrecken plötzlich hoch, weil Sie gerade noch aufgewacht sind, als Sie bereits auf dem Seitenstreifen fuhren.

Sie haben Glück, dass bis jetzt noch nichts passiert ist. Halten Sie bei der nächsten Gelegenheit, zum Beispiel am nächsten Parkplatz, an. Falls ein Beifahrer dabei ist, bitten Sie ihn das Steuer zu übernehmen. Wenn Sie alleine sind, können Sie einen sogenannten „Kurzschlaf“ einlegen. Dieser dauert rund 10 bis 20 Minuten, danach nimmt die Leistungsfähigkeit wieder zu, ersetzt aber nicht den normalen Schlaf. Achten Sie bei der Weiterfahrt auf Anzeichen wieder einsetzender Müdigkeit: Augenbren-nen, Lidschwere, häufi ges Gähnen, Frösteln, Konzentrationsschwierigkei-ten, Nervosität, Gereiztheit oder in-nere Unruhe. In diesem Fall machen Sie eine erneute Pause, noch bevor der Sekundenschlaf wieder zuschlägt, oder beenden Sie die Fahrt.

In der Kfz-Haftpfl icht sind Schä-den an Dritten abgedeckt. Für das eigene Auto wird eine Voll-kasko benötigt.

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Was tue ich, wenn ich beim Aus- oder Ein-parken ein Fahrzeug beschädigt habe?

Ausgerechnet jetzt, wo Sie es eilig hatten, ist es passiert. Beim Zurück-setzen haben Sie beim Ausparken das Fahrzeug hinter Ihnen gerammt, Stoßstange und ein Scheinwerfer sind beschädigt.

Auf gar keinen Fall dürfen Sie die Un-fallstelle verlassen, schon 100 Meter Entfernung erfüllen den Straftatbe-stand der Fahrerfl ucht. Einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer zu hinter-lassen ist nicht ausreichend! Falls Sie kein Mobiltelefon dabei haben, müssen Sie einen angemessenen Zeitraum (mindestens 30 Minuten) am Unfallort warten – danach kön-nen Sie sich entfernen, um die Polizei zu verständigen. Natürlich können Sie auch früher die Polizei anrufen, die dann den Halter ausfi ndig macht und den Schaden aufnimmt.

Offi ziell hat der Versicherungs-nehmer die „Aufklärungspfl icht“, was bedeutet, dass er so lange am Unfallort bleiben muss, bis alle Fragen zum Unfall beantwor-tet wurden. Weitere hilfreiche Informationen zum Verhalten bei einem Autounfall fi nden Sie hier. Und wenn Sie oft im Ausland unterwegs sind, hilft Ihnen ganz sicher auch unsere Checkliste „Sicher im Ausland“.

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Was tue ich, wenn wenn während der Fahrt der Reifen platzt?

Erst kommt der Knall, gefolgt von einem Rumpeln und Ihr Fahrzeug will nach rechts oder links ausbre-chen. Ganz klar, einer Ihrer Reifen ist soeben geplatzt!

Halten Sie das Lenkrad mit beiden Händen – Ihr Wagen wird vermutlich in eine Richtung ausscheren, hier müssen Sie gegensteuern. Verringern Sie die Geschwindigkeit, bremsen Sie aber dabei nicht abrupt ab. Wenn Sie das Fahrzeug unter Kontrolle haben, schalten Sie den Warnblinker ein und steuern an den Seitenstreifen oder an den Straßenrand. Verlassen Sie das Fahrzeug unter Beachtung des Ver-kehrs und sichern Sie das Fahrzeug mit dem Warndreieck.

Wird eine andere Person in Folge des geplatzten Reifens geschädigt, ist dies ein Fall für die eigene Kfz-Haftpfl ichtversiche-rung. Welche Leistungen bis zu welcher Schadenshöhe versichert sind, können Sie zum Beispiel hier erfahren. Hat das eigene Fahrzeug einen Schaden abbe-kommen, nützt unter Umständen eine Vollkaskoversicherung – wo-bei hier ein Blick in die individu-ellen Versicherungsbedingungen auf jeden Fall zu empfehlen ist. Zur Vermeidung eines Reifen-schadens ist deren Lagerung von großer Bedeutung. Tipps dazu fi nden Sie in unserem Ratgeber für die richtige Reifenlagerung.

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Was tue ich, wenn ich einen Wildunfall habe?

So schnell konnten Sie gar nicht reagieren: Plötzlich war dieses Reh vor ihrem Auto und Sie konnten nicht mehr bremsen.

Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinker. Falls das Tier tot ist, sollten Sie versuchen es an den Rand-streifen zu schaffen. Dabei sollten Sie aufgrund der Tollwut-Gefahr aber das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen. Falls das Tier noch lebt, dürfen Sie das Tier nicht berühren, da die Gefahr von Bisswunden besteht. Wenn das Tier aufstehen und fl üch-ten konnte, merken Sie sich den Weg, den es eingeschlagen hat, um dem Jäger die Nachsuche zu erleichtern. Anschließend informieren Sie umge-hend die Polizei.

Ein Wildunfall liegt nur vor, wenn das Auto bei der Fahrt (!) mit einem Tier zusammen stößt. Rennt hingegen ein Wildschwein gegen ein geparktes Auto be-steht kein Versicherungsschutz. Versichert über die Teilkasko ist nur der Zusammenstoß mit dem Tier. Weicht man aus und fährt hingegen gegen einen Baum, übernimmt den Schaden die Voll-kasko Auch wichtig: Viele Versi-cherungen haften bei Wildschä-den, nicht aber bei ausgerissenen Pferden oder Kühen. Sie sollten also unbedingt in den Versiche-rungsbedingungen nachsehen, ob „alle Tiere“ dabei sind. Mehr über die Besonderheiten und Unterschiede von Vollkasko und Teilkasko erfahren Sie auf unse-ren Seiten.

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Was tue ich, wenn vor mir der Asphalt durch die Hitze platzt?

Ein heißer Sommertag auf der Auto-bahn – plötzlich registrieren Sie, dass kurz vor Ihnen den Asphalt aufge-platzt und eine hohe Bodenwelle entstanden ist.

Sich vor platzendem Asphalt, soge-nannten Blow-ups, die an heißen Tagen mit mehr als 28 Grad auf Autobahnen entstehen können, zu schützen, ist sehr schwierig, da sie sehr plötzlich auftreten. Wenn Sie eine dieser aufgeplatzten Bodenwelle vor sich noch rechtzeitig sehen, ver-suchen Sie die zügig aber kontrolliert die Geschwindigkeit zu verringern und halten beide Hände am Lenkrad. Wenn noch möglich, schalten Sie den Warnblinker ein, um nachfolgen-de Fahrzeuge zu warnen. Generell sollten Sie an heißen Tagen vorsichtig fahren und einen ausreichenden Abstand zum Vordermann halten. Informieren Sie sich zudem über den Verkehrsfunk über besonders gefähr-dete Strecken.

In der Regel zahlt die Vollkasko-versicherung bei Ereignissen, die durch plötzliche und gewaltsame äußere Einwirkungen eingetre-ten sind. Schadenersatz vom Ber-treiber der Straßen zu erhalten, kann eine mühselige und zeitauf-wändige Prozedur werden.

Page 11: Was tue ich wenn - Der Unfall Guide!

Was tue ich, wenn auf meiner Autobahn ein Geisterfahrer unter-wegs ist?

Man hört im Radio immer wieder von Geisterfahrern, doch damit, dass man selber einem begegnen könn-te rechnet man nicht. Doch soeben wurden Sie in den Verkehrsmel-dungen davor gewarnt, dass ausge-rechnet auf ihrer Strecke Ihnen ein Fahrzeug entgegenkommt.

Verringern Sie umgehend die Ge-schwindigkeit und schalten Sie den Warnblinker ein. Halten Sie sich unbedingt auf der rechten Fahrspur und überholen Sie nicht. Sie sollten ebenfalls einen möglichst großen Abstand zum Vordermann einhalten, damit Sie einen genügend langen Bremsweg haben. Achten Sie auch auf den Seitenstreifen, denn hierhin sollten Sie ausweichen, wenn Ihnen der Geisterfahrer entgegenkommt. Fahren Sie auf den nächsten Parkplatz und warten Sie bis gemeldet wird, dass der Geisterfahrer die Autobahn verlassen hat.

Jeder Versicherer hat hier indi-viduelle Regelungen, die es zu beachten gilt. Im besonderen Fall kann eventuell auch Hilfe über die Verkehrsopferhilfe (VOH) – eine Einrichtung der deutschen Autohaftpfl ichtversicherer erlangt werden.

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Was tue ich, wenn ich selber der Geisterfah-rer bin?

Sie haben keine Ahnung, wie das passieren konnte, aber sie stellen nach dem Auffahren auf die Auto-bahn fest, dass hier Gegenverkehr herrscht und der Mittelstreifen auf der falschen Seite ist. Kurz: Sie sind der Geisterfahrer!

Stellen Sie den Warnblinker an und schalten Sie das Licht ein, damit die Autofahrer Sie schon von weitem sehen können. Fahren Sie dann umgehend an den Fahrbahnrand und stellen das Auto so dicht wie möglich an der Leitplanke ab. Verlassen Sie das Auto und stellen Sie sich auf die andere Seite der Leitplanke. Dann rufen Sie die Polizei an und warten auf deren Eintreffen.

Jeder Versicherer hat hier indi-viduelle Regelungen, die es zu beachten gilt. Im besonderen Fall kann eventuell auch Hilfe über die Verkehrsopferhilfe (VOH) – eine Einrichtung der deutschen Autohaftpfl ichtversicherer erlangt werden.

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Was tue ich, wenn die Bremsen versagen?

Es ist der Alptraum des Autofahrers: Sie drücken das Bremspedal und nichts passiert, die Geschwindigkeit des Autos lässt sich nicht drosseln!

Bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie, soweit es der Verkehr und die Situation zulässt, die Motorbremse, indem Sie nach und nach runter schalten. Schalten Sie sobald wie möglich auch den Warnblinker ein. Ziehen Sie gleichzeitig vorsichtig die Handbremse, lassen diese aber auf keinen Fall einrasten. Die Hand-bremse wirkt nur auf die Hinterräder, bei Glätte, nasser Fahrbahn oder zu hoher Geschwindigkeit können Sie ins Schleudern geraten. Steuern Sie, wenn möglich, den Straßenrand an. Im Notfall sollten Sie, gerade wenn die Straße bergab geht, das Fahrzeug an die Leitplanke steuern.

Hier lautet das Stichwort „Ge-fährdungshaftung“!Oft sind Unfälle nicht auf das Verschulden einer Person zu-rückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben aber dennoch meistens einen Anspruch auf Entschädigung. Wurde der Unfall durch höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis verur-sacht, ist der Fahrzeughalter von der Gefährdungshaftung befreit. Dies gilt auch, wenn ein Fahrer bei korrektem Verhalten im Stra-ßenverkehr einen Unfall nicht vorausahnen und durch seine Reaktionen vermeiden konnte. Das Versagen der Bremsen gilt jedoch NICHT als unabwendbares Ereignis. Lesen Sie hier mehr zu „Gefährdungshaftung“.

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Was tue ich, wenn meine Batterie leer ist und der Wagen nicht anspringt?

Es ist laut ADAC die mit Abstand häu-fi gste Pannenursache: Sie wollen Ihr Auto starten und statt einem satten Motorbrummen vernehmen Sie nur ein langsam absterbendes Gurgeln …

Mit einem Starthilfe- oder Überbrü-ckungskabel können Sie mit Hilfe eines anderen Autos ebenfalls Ihr Fahrzeug starten. Schalten Sie zu-nächst alle elektrischen Verbraucher wie Licht oder Radio aus und öffnen Sie die Motorhauben beider Autos. Nun soll das starthilfegebende Auto den Motor starten. Verbinden Sie zunächst die Pluspole (+,rotes Kabel) der beiden Batterien, dann den Minuspol (-, schwarzes Kabel) der Spenderbatterie mit einem massiven Metallteil an Ihrem Fahrzeug (nicht mit dem Minuspol der eigenen Bat-terie!). Starten Sie Ihren Motor und lassen Sie ihn laufen, während Sie die Kabel in umgekehrter Reihenfolgen wieder entfernen (erst schwarz, dann rot). Im Anschluss sollte der Motor mindestens eine Stunde laufen, da-mit sich die Batterie wieder aufl aden kann.

Ein Schutzbrief für Ihr Fahrzeug leistet hier wertvolle Dienste. Mit einem Kfz-Schutzbrief bleiben Sie bei Fahrten mit dem versicherten PKW immer mobil. Ob bei Panne oder Unfall, einem verlorenen Autoschlüssel oder dem Rückt-ransport eines Schwerverletzten aus dem Urlaubsort. In unserem Ratgeber fi nden Sie ein paar Tipps, wie Sie Ihr Auto winterfest machen – damit es erst gar nicht soweit kommt …

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