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WEISSBUCH DROGA NEOCOMENSIS 3. Ausgabe 30. September 2018

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WEISSBUCH

DROGA NEOCOMENSIS

3. Ausgabe 30. September 2018

Weissbuch der DROGA NEOCOMENSIS Seite 2 von 21

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ...................................................................................................................................................................3

Spéfuxenzeit ...........................................................................................................................................................4

Aktivitas ..................................................................................................................................................................4

Demande ................................................................................................................................................................4

Vulgovergabe .........................................................................................................................................................5

Gründung einer neuen Bierfamilie ...........................................................................................................................5

Charriage................................................................................................................................................................5

Fuxenprüfung .........................................................................................................................................................6

Fuxifikation .............................................................................................................................................................6

Fuxenstreich ...........................................................................................................................................................7

Burschifikation ........................................................................................................................................................8

Burschenstreich ......................................................................................................................................................8

Wahlen ...................................................................................................................................................................9

Aufnahme in den AH-Verband ................................................................................................................................9

Aufgaben des Präsidenten (Hohes-X) der Aktivitas ............................................................................................... 10

Aufgaben des Vizepräsidenten (VX) der Aktivitas .................................................................................................. 11

Aufgaben des Sekretärs (XX) der Aktivitas ............................................................................................................ 11

Aufgaben des Kassiers (XXX) der Aktivitas ........................................................................................................... 11

Aufgaben des Fuxmajors (FM) .............................................................................................................................. 12

Aufgaben des Ball-Präsidenten (Ball-X) der Aktivitas............................................................................................. 12

Aufgaben des zukünftigen Ball-X der Aktivitas....................................................................................................... 13

Aufgaben des Tafelmajors der Aktivitas ................................................................................................................ 13

Aufgaben des CM (Cantusmagister) der Aktivitas.................................................................................................. 13

Aufgaben des XXXL (Lernprofessor) der Aktivitas ................................................................................................. 13

Monôme ............................................................................................................................................................... 14

Séances ............................................................................................................................................................... 14

Stammlokal ........................................................................................................................................................... 14

Mittwochstamm ..................................................................................................................................................... 15

Kleiderordnung am Stamm ................................................................................................................................... 15

Tragen von Farben ............................................................................................................................................... 15

Tragen vom Halbwichs ......................................................................................................................................... 15

Tragen vom Vollwichs ........................................................................................................................................... 16

Verantwortung für Fläuse, Rapiere und Fahnen .................................................................................................... 16

Vereinsversammlung ............................................................................................................................................ 16

DROGA-Ball ......................................................................................................................................................... 17

Hochzeit ............................................................................................................................................................... 17

Begrüssung befreundeter Studentenverbindung .................................................................................................... 18

Trauer................................................................................................................................................................... 18

Totensalamander .................................................................................................................................................. 18

Der Landesvater ................................................................................................................................................... 20

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Vorwort

Das Weissbuch stellt eine Ergänzung zu den Statuten und dem Comment dar. Es dient dazu, sowohl regelmässig wiederkehrende wie auch seltener stattfindende Anlässe der DROGA und die Aufgaben der Aktivitas-Mitglieder sowie des Komitees so zu beschreiben, dass jeder Droganer mit Hilfe des Weissbuchs die Sitten und Gepflogen-heiten der DROGA richtig lernt, versteht und diese auch aktiv leben kann.

Das Weissbuch kennt in der Regel keine weibliche und männliche Schreibweise. Dies weil sich die Mehrheit der weiblichen Mitglieder dafür ausgesprochen hat, dass sie Droganer seien und nicht Drogannerinnen. Die Benennun-gen „Droganer“, „Bursche“ und „Fux“ sind eine Ehrbezeichnung und sollten nicht mit einer „Verweiblichung“ verän-dert werden. Als Ausnahmen haben sich Bezeichnungen „Mère“ als Pendant zum „Père“, „Fille“ an Stelle von „Fils“ und „Herzbube“ statt „Herzdame“ etabliert.

Für die Redaktion und die Mutation ist der AH-Vorstand verantwortlich. Die Inkraftsetzung erfolgte gemäss Be-schluss der Vereinsversammlung am 4. Mai 1980 und wurde durch den AH-Vorstand am 28. September 1989 erst-mals revidiert. Diese Fassung wurde in Zusammenarbeit mit der Aktivitas erarbeitet und am 10. Juni 2011 durch den AH-Vorstand in Kraft gesetzt. Im Jahr 2018 wurde das Weissbuch zum zweiten Mal überarbeitet und auf den aktuellsten Stand gebracht. In Blau-Grau-Blau Christoph Glasstetter v/o Eternitas Nicole Bühler v/o Freya AH-X AH-VX & AH-XX

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Spéfuxenzeit Während der Einführungszeit (1. ESD-Quartal) lernen die Spéfüxe die Sitten und Gepflogenheiten der DROGA während des Stammbetriebs kennen. Während der Spéfuxenzeit herrscht Stammteilnahmepflicht. Während zwei bis drei Fuxenstunden vertiefen die Spéfüxe beim FM ihr Wissen über:

- Bier- und Farbencomment der DROGA NEOCOMENSIS - Droganer-Kantus - Schluss-Kantus (O alte Burschenherrlichkeit) - alle Monôme- sowie weitere 12 Kantusse - Weissbuch - Statuten der DROGA NEOCOMENSIS AKTIVITAS

Aktivitas Die Aktivitas-Zeit dauert zwei Jahre und bedingt die aktive Teilnahme am Stammleben. Ziel ist es, nach Ab-schluss der Aktivitas-Zeit ein fertig ausgebildeter Droganer zu sein, der den Comment stilsicher anwenden und das Kantusrepertoire richtig singen kann.

Nachzügler Unter Vorbringung eines triftigen Grundes, besteht die Möglichkeit, dass ein ESD-Student nach bereits erfolgter Charriage der Aktivitas beitreten kann. In diesem Fall erstreckt sich die Spéfuxenzeit von der verpassten Charriage bis zur jener im Folgejahr. Während dieser Zeit nimmt der Spéfux an allen Stämmen teil und unterstützt die Aktivi-tas tatkräftig am Ball, an der Vereinsversammlung und an den Burschifikationen – so wie dies die Füxe auch tun. Ab September nimmt der Nachzügler-Spéfux zusammen mit den Spéfüxen aus dem 1. Studienjahr an den Fuxen-stunden in Neuchâtel teil und absolviert zusammen mit ihnen die Demande sowie die Charriage. Während seinem 2. Aktivitas-Jahr (im Anschluss an den ESD-Abschluss) besucht der Nachzügler-Fux in Abspra-che mit dem Aktivitas-X mindestens alle 2 Monate einen Stamm. Dies sollten tendenziell „klassische“ Stämme sein. Zusätzlich leistet er wiederum seinen Unterstützungsbeitrag an der Charriage, am Ball, an der Vereinsver-sammlung sowie an den Burschifikationen – genauso wie dies die Burschen auch tun. Der Nachzügler-Fux wird erst in seinem 2. Aktivitas-Jahr zusammen mit den Chargierten burschifiziert und an der Vereinsversammlung des Folgejahres in den DROGA NEOCOMENSIS Altherrenverband aufgenommen.

Ausbildungsabbrecher Bricht ein Droganer das Studium an der ESD vorzeitig ab, hat er die Möglichkeit, die Aktivitas-Zeit trotzdem zu be-enden und als Altherr in den DROGA NEOCOMENSIS Altherrenverband aufgenommen zu werden. Während der verbleibenden Aktivitas-Zeit nimmt der Ausbildungsabbrecher in Absprache mit dem Aktivitas-X mindestens alle 2 Monate an einem Stamm teil. Dies sollten tendenziell „klassische“ Stämme sein. Zusätzlich unterstützt er die Aktivi-tas tatkräftig an der Charriage, am Ball, an der Vereinsversammlung sowie an den Burschifikationen – genauso wie dies die Füxe bzw. Burschen auch tun. Burschifiziert wird der Studienabbrecher zusammen mit seinem Aktivitas-Jahrgang und an der Vereinsversamm-lung des Folgejahres in den DROGA NEOCOMENSIS Altherrenverband aufgenommen.

Demande Anlässlich der Demande übergibt der Spéfux mit einer Produktion sein schriftliches Gesuch für die Auf-nahme in die DROGA an das Aktivitas-X. Die Demande soll originell abgefasst sein und wird an einem Stamm vorgetragen. Wenn die Demande in Gruppen vorgetragen wird, muss jeder Spéfux einen aktiven Part leisten. Die Gruppen-grösse soll 5 Spéfüxe nicht übersteigen. Das Aktivitas-X entscheidet, ob die Demande angenommen werden kann.

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Vulgovergabe An der Taufe erhält der Fux seinen Vulgo. Dieser muss ein Unikat und einfach aussprechbar sein. Vulgo-Wahl Die Mère/der Père sucht entsprechend seiner Familienzugehörigkeit zwei bis drei Vulgos aus. Die Vulgo-Vor-schläge müssen:

- einzigartig und leicht aussprechbar sein - möglichst kurz (ideal 2-silbig) und aus einem Wort bestehen - nicht einem gewöhnlichen Vornamen ähneln

Vor dem Einreichen der Vulgo-Vorschläge überprüft die Mère/der Père im MASC (Online-Adressverwaltung auf der DROGA-Homepage) ob die Wunsch-Vulgos nicht schon vergeben sind. Wichtig ist, dass bei dieser Überprüfung zusätzlich die Vulgos bewusst falsch geschrieben werden (z.B. mit einem i anstelle eines y). Bei fremdsprachigen Vulgos muss ausserdem die genaue Schreibweise und die korrekte Aussprache (phonetisch geschrieben) be-kanntgegeben werden.

Wiederverwendung eines Vulgos Ein bereits vergebenes Vulgo darf kein zweites Mal vergeben werden. Dies gilt auch für Vulgos von verstorbenen, ausgetretenen und ausgeschlossenen Droganern.

Ablauf der Vulgo-Überprüfung 1. Die Mère/der Père reicht die selber geprüften Vulgo-Vorschläge nach Priorität 1, 2 und 3 (inkl.

Kontakttelefonnummer) spätestens 14 Tage vor der Charriage beim Aktivitas-X ein. 2. Das Aktivitas-X leitet die Vulgos spätestens 12 Tage vor der Charriage zur Prüfung an den gesamten AH-

Vorstand weiter. 3. Der AH-Vorstand prüft die Vulgos und meldet anschliessend dem Aktivitas-X, welches für die Fille/den Fils

verwendet werden darf. Er kann sich ohne Begründung auch für den 2. oder 3. Vorschlag entscheiden. 4. Spätestens 5 Tage vor der Charriage informiert das Aktivitas-X die Mère/den Père, welcher Vulgo bewilligt

wurde.

Gründung einer neuen Bierfamilie Die Gründung einer neuen Familie muss beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand bewilligt das Gesuch, wenn sichergestellt ist, dass die Familie innert 5 Jahren mindestens 15 Mitglie-der haben wird.

Charriage Alle Spéfüxe führen an einem mit dem ESD-Direktor abgesprochenen Nachmittag eine öffentliche Produk-tion in Neuchâtel durch. Die Aktivitas gibt den Spéfüxen sieben bis zehn Tage vor der Charriage das Thema bekannt. Die Themenvorgabe sollte nicht zu viele Bedingungen enthalten, damit die Spéfüxe ihre Kreativität unter Beweis stellen können. Die Charriage dauert inkl. Pause mind. 2 Stunden. Die Spéfüxe sind besorgt, dass die Presse einen Bericht über die Charriage publiziert. In der Regel besuchen diverse Altherren die Charriage. Zusammen mit der Aktivitas befinden sie über deren An-nahme.

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Fuxenprüfung Der FM prüft anlässlich der schriftlichen Fuxenprüfung die Kenntnisse der Spéfüxe über das Droganerle-ben. Der Spéfux muss folgende Kenntnisse auswiesen:

- DROGA-Comment - DROGA-Zirkel (zeichnen und erklären können)

- V = Vivat (sie lebe) - C = Crescat (sie wachse) - F = Floreat (sie blühe) - D = Droga!

- DROGA-Motto: „Travail et Amitié“ und die abgeleitete Bedeutung für einen Droganer - Droganer-Kantus - Schluss-Kantus (O alte Burschenherrlichkeit) - alle Monôme- und nachfolgende Kantusse

- Ça ça geschmauset - Crambambuli das ist der Titel - Die Müllerin - Gaudeamus - Grad aus dem Wirtshaus - Graf von Rüdesheim - Hier sind wir versammelt - Ich war Brandfuchs noch nach Jahren - Ihr Brüder wenn ich nicht mehr trinke - Student sein, wenn die Veilchen blühen - Trautes Schätzchen trag nicht Leid - Wütend wälzt sich einst im Bette

- Weissbuch (Kapitel über Fuxenzeit) - Statuten der DROGA NEOCOMENSIS AKTIVITAS

Die vorangegangenen Stämme und Fuxenstunden müssen regelmässig besucht sein. Die Fuxenprüfung erfolgt zwischen der Charriage und der Fuxifikation. Der Fuxmajor leitet die Fuxenprüfung, wobei der Cantusmagister für die Kantusse verantwortlich ist. Der FM und das Aktivitas-X beschliessen nach der Prüfung, ob der Spéfux fuxifiziert werden kann.

Fuxifikation (siehe auch Biercomment § 90) Die Fuxifikation ist die Aufnahmezeremonie in die DROGA inkl. der Taufe. Die Fuxifikation findet im Anschluss an die bestandene Charriage und die Fuxenprüfung statt. Vor der Fuxifikation muss der Spéfux ein reichhaltig belegtes und „delikat“ gewürztes Fuxenbrötchen verspeisen. Die Corona achtet darauf, dass diese köstliche Mahlzeit richtig und vollständig eingenommen wird. Als idealer Standort dient das Seeufer. Der Monôme zum Fuxenbrötli und weiter zur Fuxifikation wird mit Fackeln und Fahne begleitet. Die Aktivitas trägt während der ganzen Fuxifikation und der anschliessenden Tune den Vollwichs. Das Aktivitas-X instruiert im Vorfeld der Tune die Corona, wie die Fuxifikation ablaufen wird. Es ist bemächtigt, die Taufe für 10 BM zu unterbrechen. Während der Fuxifikation herrscht Silentium strictissimum, es wird das Gau-deamus igitur (Strophen 1, 2 und 4) gesungen und es muss für lautlosen Stoffnachschub für die Corona gesorgt sein. Die Fuxifikation hat in feierlichem Rahmen stattzufinden und darf nicht in ein Saufgelage ausarten. Aus diesem Grund soll sich der Stoffkonsum der anwesenden Droganer in einem geregelten Rahmen bewegen, denn an die-sem Abend stehen die zu Fuxifizierenden im Mittelpunkt. Die Spéfüxe werden einzeln im Stammlokal oder einem anderen würdigen Lokal getauft. Jeder Spéfux schreitet mit seiner Mère/seinem Père (bei deren Abwesenheit mit einer Leihmère/einem Leihpère) zur Taufe. Dabei legt ihm die Mère/der Père die rechte Hand auf seine rechte Schulter. Der Spéfux kniet vor dem Aktivitas-X und dem FM nieder, welcher ihm das Haupt mit Fleur wäscht und dazu folgende Worte spricht:

„Mit diesem edlen Gerstensaft wasche ich dir dein lausiges Philisterhaupt, damit du aufgenommen wirst, in diese hochwohllöbliche Runde.“

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Danach – der Spéfux immer noch kniend – legt seine Mère/sein Père ihm die rechte Hand auf seine rechte Schul-ter und das Aktivitas-X den Schläger auf die linke Schulter während es folgende Worte spricht:

“In nomine bacchi gambrini et sanctae gerusiae drogariae XY (neuer Vulgo) te accipio.“

Anschliessend wird ihm das Fuxenruban übergestreift. Der getaufte Fux trinkt zuerst mit dem Aktivitas-X und anschliessend mit seiner Mère/seinem Père mit gekreuzten Armen je ein Halbes oder ein Ganzes. Das Quantum muss so gewählt werden, dass die Humpen während einer Strophe geleert werden können. Wenn alle Spéfüxe fuxifiziert sind, stossen die neuen Füxe mit allen anwesenden Droganern an.

Fuxenstreich Im Anschluss an die Fuxentaufe müssen die neuen Füxe ihr Organisationstalent und ihre Spontanität beim nächtlichen Fuxenstreich unter Beweis stellen. Zu diesem Zweck erhalten die soeben aufgenommenen Füxe ein Thema, welches sie innerhalb von 100 BM vorbereiten und anschliessend, wenn immer möglich, auf einem öffentlichen Platz vortragen müssen. Die Aktivitas stellt der an der Fuxifikation anwesenden Corona zwei bis drei Themen vor. Die Corona stimmt ab, welches Thema gewählt wird und kann nach der Abstimmung zusätzlich noch gewisse Bedingungen (max. 5 bis 6) anordnen. Der Inhalt soll originell und humoristisch sein. Der Fuxenstreich muss qualitativ einer Mini-Charriage von 10 bis 15 Minuten entsprechen und es müssen andere ESD-Studenten oder Passanten miteinbezogen werden. Der Zeitplan soll so gewählt werden, dass der Fuxenstreich spätestens um 23.30 Uhr beginnen kann. Es darf kein Sachschaden angerichtet werden und Nachtruhestörungen müssen so gut wie möglich verhindert wer-den. Die Corona kontrolliert, ob der Fuxenstreich richtig durchgeführt wurde und entscheidet über Annahme oder allfäl-lige Wiederholung.

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Burschifikation (siehe auch Biercomment § 91 - 94) Wenn ein Fux während einer gewissen Zeit zeigte, dass er ein richtiger Droganer ist oder eine Charge über-nimmt, wird er zum Burschen burschifiziert. Jeder Fux, der ein Bursche werden möchte, muss im Vorfeld der Burschifikation, während eines Stammbetriebs, eine Präsentation von ca. 10 BM zum Thema „Ich und die DROGA“ halten. Die Produktion kann auch in Gruppen vorgetragen werden. Dabei muss jeder Fux einen aktiven Part leisten und die Gruppengrösse darf die Anzahl von 5 Füxen nicht übersteigen. Das Aktivitas-X kann die Füxe auch spontan mit dem Ausführen dieser Produktion be-glücken. Der Burschenkonvent prüft, ob die Produktion burschentauglich ist und entscheidet, ob der Fux zur Bur-schifikation zugelassen werden kann. Füxe, die ein Amt übernehmen, können eine verkürzte Fuxenzeit absolvieren. Die Burschifikation kann auch bei einem Regionalstamm stattfinden, dies ist jedoch kein Muss. Während der Burschifikation prüft das Aktivitas-X die profunden Kenntnisse über den Comment, das Weissbuch und die AH-Statuten. Vor der Burschifikation muss der Fux eine reichhaltig belegte und „delikat“ gewürzte Burschenkartoffel verspeisen. Die Corona achtet darauf, dass diese köstliche Mahlzeit richtig und vollständig eingenommen wird – idealerweise an einem Standort am Wasser. Der Monôme wird mit Fackeln und Fahne begleitet. Er führt zum Ort des Verzehrs der Burschenkartoffel und an-schliessend weiter zum Ort der Burschifikation. Die Aktivitas trägt während der ganzen Burschifikation und der anschliessenden Tune den Vollwichs. Das Aktivitas-X instruiert im Vorfeld der Tune die Corona, wie die Burschifikation ablaufen wird. Es ist bemächtigt, die Burschifikation für 10 BM zu unterbrechen. Während der Tune herrscht Silentium strictissimum, es wird das Gaudeamus igitur (Strophen 1, 2 und 4) gesungen und es muss für lautlosen Stoffnachschub für die Corona ge-sorgt sein. Die Burschifikation hat in feierlichem Rahmen stattzufinden und darf nicht in ein Saufgelage ausarten. Aus diesem Grund soll sich der Stoffkonsum der anwesenden Droganer in einem geregelten Rahmen bewegen, denn an die-sem Abend stehen die zu Burschifizierenden im Mittelpunkt. Die Füxe werden einzeln im Stammlokal oder einem anderen würdigen Lokal burschifiziert. Jeder qualifizierte Fux schreitet mit seiner Mère/seinem Père (bei deren Abwesenheit mit einer Leihmère/einem Leihpère) zur Burschifika-tion und kniet vor dem Aktivitas-X nieder. Dabei legt ihm die Mère/der Père die rechte Hand auf seine rechte Schul-ter. Das Aktivitas-X schlägt den Schläger zuerst auf die rechte Schulter, dann auf die Linke und nochmals auf die Rechte (aus der Sicht des Aktivtas-X) während es folgende Worte spricht:

“In nomine bacchi gambrini et sanctae gerusiae drogariae XY (Vulgo) te burschifico.“

Anschliessend wird ihm das Burschenruban übergestreift Der Bursche trinkt zuerst mit dem Aktivitas-X und anschliessend mit seiner Mère/seinem Père mit gekreuzten Ar-men je ein Halbes oder ein Ganzes. Das Quantum muss so gewählt werden, dass die Humpen während einer Strophe geleert werden können. Wenn alle Füxe burschifiziert sind, stossen die neuen Burschen mit allen anwesenden Droganern an.

Burschenstreich Im Anschluss an die Burschifikation müssen die neuen Burschen ihr Organisationstalent und ihre Sponta-nität beim nächtlichen Burschenstreich unter Beweis stellen. Zu diesem Zweck erhalten die soeben im Sa-lon aufgenommenen Burschen ein Thema, welches sie innerhalb von 100 BM vorbereiten und anschlies-send, wenn immer möglich, auf einem öffentlichen Platz vortragen sollen. Die Aktivitas stellt der anwesenden Corona zwei bis drei Themen vor. Die Corona stimmt ab, welches Thema ge-wählt wird und kann nach der Abstimmung zusätzlich noch gewisse Bedingungen (max. 5 bis 6) anordnen. Der Inhalt soll originell und humoristisch sein. Der Burschenstreich muss qualitativ einer Mini-Charriage von 10 bis 15 Minuten entsprechen und es müssen andere ESD-Studenten oder Passanten miteinbezogen werden. Der Zeitplan soll so gewählt werden, dass der Burschenstreich spätestens um 23.30 Uhr beginnen kann. Es darf kein Sachschaden angerichtet werden und Nachtruhestörungen müssen so gut wie möglich verhindert wer-den. Die Corona kontrolliert, ob der Burschenstreich richtig durchgeführt wurde und entscheidet über Annahme oder allfällige Wiederholung.

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Wahlen Die Wahlen werden normalerweise im 3. ESD-Schulquartal durchgeführt. Sollten die Gewählten noch nicht burschifiziert sein, muss dies bis zur Amtsübernahme durchgeführt werden. Das jeweilige Aktivitas-X ist für die Durchführung der Wahlen verantwortlich. Im Vorfeld entscheiden die Füxe, ob die Burschen Mitstimmrecht haben oder nicht. Es dürfen sich nur Füxe zur Wahl stellen, welche einen Notendurchschnitt von mind. 4.5 ausweisen. Die zu wählenden Chargierten müssen mit ihrer Nomination einverstanden sein und ihre Aufgabe kennen. Neuwahlen sind in Ausnahmefällen zulässig. Diese müssen aber mit dem AH-X abgesprochen werden. Wahlmodus: 1. Wahlgang: absolutes Mehr 2. Wahlgang: relatives Mehr Zuerst wird das Hohe-X der Aktivitas und der FM gewählt. Anschliessend das VX, XX und XXX. Üblich ist, dass das VX ebenfalls das Ball-X ist. Dies ist jedoch nicht zwingend. Der Wahlausgang wird durch das Aktivitas-XX im Protokoll festgehalten.

Aufnahme in den AH-Verband In der Regel wird ein Bursche nach seinem ESD-Abschluss an der Vereinsversammlung des Folgejahrs in den AH-Verband aufgenommen. Es ist eine hochwohllöbliche Ehre und Pflicht an diese VV zu kommen. Ist die Teilnahme an der VV nicht möglich, wird die Aufnahme auf das kommende Jahr verschoben. Der Mitglieder-beitrag wird trotzdem erhoben. Der AH-Vorstand kann in Ausnahmefällen einem Droganer die Aufnahme in den AH-Verband verweigern.

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Aufgabe des Präsident (Hohes-X) der Aktivitas BC § 12

Das aktive Präsidium (Hohes-X) führt den Vorsitz am Stamm und an den Séances. Es ist als solches omni-potent. Es ist verantwortlich für die Handhabung und Durchführung des Comments. Seine Entscheide sind unanfechtbar.

BC § 13 Das Hohe-X der Aktivitas hat folgende Rechte:

- Anlässe zu eröffnen und zu schliessen - „Silentium“ und „Colloquium“ zu gebieten - das „Verbum“ zu erteilen oder zu entziehen - „Corona ad loca“ zu gebieten - FM und Contra einzusetzen - sein Amt als X einem Burschen oder Altherren abzutreten (nur das aktive Hohe-X kann das Amt als Präsi-

dent – an Aktivitas-Stämmen – wieder an sich reissen) - über die Zulassung von Gästen an der Biertafel zu entscheiden - „Tempus ad libitum“ zu erteilen - einen Stammteilnehmer als bierimpotent zu erklären

BC § 14 In Abwesenheit des aktiven Präsidenten tritt das VX oder ein bierehrlicher Bursche in dessen Funktion. Das Aktivitas-X trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Aktivitas. Es ist besorgt, dass die Organisation in allen Bereichen reibungslos funktioniert und der Comment an den Stämmen gelebt wird. Das Aktivitas-X kümmert sich um folgende Aufgaben:

- persönliche Vorstellung beim AH-X im Anschluss an die Wahl und Zustellung von einem kurzen schriftli-chen Lebenslauf

- Jahres-Stammprogramm in Zusammenarbeit mit der Aktivitas erstellen und kontakthalten zu anderen Ver-bindungen

- Einführungsprogramm der neuen Aktivitas in Zusammenarbeit mit dem Komitee verfassen und bis Anfang Juni dem Verbindungsmann vorlegen

- Adressliste der austretenden Burschen für die Aufnahme in die einzelnen Regionalstämme erstellen und vor der Clôture an die Adresskontrolle des AH-Vorstandes senden

- Einführungsbräteln (1. Stamm nach den Sommerferien) vor den Sommerferien organisieren und Gesuch für die Benutzung der Cafeteria bzw. des Gartens bis Mitte Juni schriftlich einholen

- Ämtliverteilung unter den Burschen - Leitung des regulären Stammbetriebs zusammen mit dem FM - Organisation von:

- Charriage/Fuxifikation (mit dem FM) ­ Kümmert sich darum, dass alle Spéfüxe eine Mère/einen Père finden. ­ Ist besorgt, dass leicht aussprechbare Vulgos von den Mères/Pères gewählt werden. Teilt 12

Tage vor der Fuxifikation die von den Mères/Pères vorgeschlagenen Vulgos (mind. 2 Vor-schläge) dem AH-Vorstand via Verbindungsmann mit. Die Vulgos werden vom Adressverwal-ter auf ihre Einzigartigkeit überprüft.

- Wahl des Ball-X - Wahl des Komitees - Burschifikation (mit dem VX) - Freundschaftstreffen mit anderen Verbindungen

- Daten inkl. Fotos für die Homepage liefern (in Zusammenarbeit mit dem Aktivitas-XX) - Ansprechpartner der Aktivitas und Verwaltung der Mailadresse [email protected] - Kontaktperson zum AH-Vorstand und Teilnahme an dessen Vorstandssitzungen - Quartalsgespräch mit dem AH-X über die Stimmung in der Aktivitas - Kontakt zu den Regio-X aufrechterhalten - Verbindungsperson zwischen der Aktivitas und der Schuldirektion - frühzeitige Gesucheinreichung mittels offiziellem Formular bei der Schuldirektion für die Benutzung der

Schule oder des ESD-Gartens - Verlesung des Aktivitas-Jahresberichts an der Vereinsversammlung - Übergabe der Präsidialakten in einer 2er Séance an das nachfolgende Aktivitas-X und Hilfestellung bieten

beim Erstellen des Einführungsprogramms für die Aktivitas des neuen Studienjahres

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Aufgaben des Vizepräsident (VX) der Aktivitas Das VX ist Stellvertreter des X und übernimmt bei Abwesenheit des Hohen-X dessen sämtliche Funktionen und Rechte. Es ist Fahnenträger (in speziellen Situationen kann es – in Rücksprache mit dem Aktivitas-X – einen würdigen Trä-ger bestimmen) Das Aktivitas-VX kümmert sich um folgende Aufgaben:

- Verantwortlich für Fahne und Fläuse - Führen vom Archiv - Unterhalt vom Inventar - Reservation von Lokalitäten - Kontrolle der Steissdurchführung - Herstellung der Burschenkartoffel - Kontrolle der Farben und ob das Ruban an der ESD getragen wird - Übernahme der Funktion des Contras (siehe Biercomment § 15 & 16)

Aufgabe des Sekretärs (XX) der Aktivitas Der Sekretär ist für alle Schreibarbeiten und das Betreuen der Aktivitas-Homepage zuständig. Das Aktivitas-XX kümmert sich um folgende Aufgaben:

- Protokollführung an den Spéfuxenstämmen und den Séances - Veröffentlichung allgemeiner Aushänge an der ESD (Stamm, Charriage, Steiss) - Verfassen der Ballzeitung - Publikation der Aktivitas-Berichte im le Droguien und auf der Homepage - ajour halten der Aktivitas-Homepage in Zusammenarbeit mit dem Web-Master - Unterzeichnung aller Korrespondenz zusammen mit dem Aktivitas-X - Aktualisierung sämtlicher Aktivitas-Adressen - frühzeitiges Verfassen von Einladungen und Weiterleitung ans AH-XX - sofortiges Aufschalten allfälliger Stammprogrammänderungen auf der Homepage - ajour halten sämtlicher Bezugsadressen für die Studentenartikel in einem Verzeichnis - rechtmässige Lagerung und Übergabe aller Akten an die neue Aktivitas

Sollte ein Droganer mit der Publikation von Fotos oder Berichten über seine Person nicht einverstanden sein, muss er dies dem AH-Webmaster oder dem Aktivitas-X schriftlich im Vorfeld kundtun. Ansonsten geht die DROGA davon aus, dass Erlebnisse an Stämmen und Anlässen der DROGA öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Aufgaben des Kassiers (XXX) der Aktivitas Der Kassier ist für alle finanziellen Belange und den ganzen Geldverkehr zuständig. Das Aktivitas-XXX kümmert sich um folgende Aufgaben:

- Lückenlose und nachvollziehbare Buchhaltungsführung und Belegablage - Bezahlung und Ausstellen aller Rechnungen - Erstellung des Budgets für das Amtsjahr - Verfassen des Kassenberichts anlässlich der Revision von der Aktivitas-Kasse - Festlegung der Stammpreise (anfangs Schuljahr) - Bestellung des Stoffes für das Stammlokal - Korrektes Einziehen der Zeche an Stämmen/Veranstaltungen - Erstellung der Fleurpässe - Leeren des Briefkastens und Überprüfung des Sekretariats auf Päckli - Beschaffung von Ruban, Casquette, Bierzipfel, Kantusprügel, Ecusson, Bierhumpen und Souvenirs - Verrechnung und Versand der Souvenirs - Besorgung der Hammerunterlagen für Aktivitas-X und FM - Bestellung der Einzahlungsscheine vor dem Ball - Suchen nach anderen Bezugsmöglichkeiten für die Studentenartikel (in Absprache mit dem Verbindungs-

mann) - Weiterleiten der Bezugsadressen für die Studentenartikel an das Aktivitas-XX - Organisation Aktivitas-Reise

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Aufgaben des Fuxmajors (FM) BC § 17

Dem FM untersteht der Fuxenstall. Ungehorsam im Stall wird von ihm geahndet. Seine letzte Hilfe ist die Peitsche

BC § 18 Die Befehle des Hohen-X der Aktivitas an die Füxe gehen über den FM. Das Aktivitas-X kann keinen Fux direkt bestrafen. Hingegen kann die Mère/der Père jederzeit die Fille/den Fils bestrafen.

BC § 19 Der FM hat folgende Kompetenzen im Fuxenstall:

- “Tempus navigandi“ an die Füxe erteilen - „Tempus utile“ an die Füxe erteilen - das „Verbum“ an das Hohe-X der Aktivitas weiterleiten - Strafen:

- in die Kanne schicken - 1. & 2. BV im Stall vergeben

Der FM kümmert sich um folgende Aufgaben: - Leitung des Fuxenstalls am Stamm - Organisation des Monômes - Bestimmen der Stofffüxe - Sauberkeit im Stammlokal - Organisation und Durchführung vom Krambambuli und der Maibowle - Ausbildung der Spéfüxe und der Füxe (Programm, Fuxenstunde, Singstunde (mit dem Cantusmagister)) - Organisation der Fuxifikation inkl. Herstellung der Fuxenbrötchen - Veranlassung, dass die Presse über die Charriage durch die Spéfüxe informiert wird

Aufgaben des Ball-Präsident (Ball-X) der Aktivitas Das Ball-X steht dem Ball-Komitee vor. Es kann innerhalb des Ball-Komitees Vorbereitungsaufgaben ver-teilen, ist aber für deren zeitgerechte Überprüfung und Erledigung verantwortlich. Zu den Aufgaben des amtierenden Ball-X gehören:

- Projektleiter und Gesamtorganisation - Kontrolle der Lokalreservation, Kontakt mit dem Verwalter und dem Catering-Service - Zuständigkeiten für Gebäude, Essen und Servicepersonal mit der Verwaltung der Location absprechen

und entsprechend umsetzen - Freinacht bis mindestens um 02.00 Uhr eingeben (soweit noch gesetzlich vorgeschrieben) - Ball-Einladungen spätestens Mitte November mit Thema, Kosten, Kleidervorschriften, Vegi, Platzierungs-

wünsche etc. versenden. Um Kosten zu sparen, wird die Einladung mit dem Herbst-Droguien versendet. Zusätzlich die Ball-Einladung inkl. Anmeldeplattform an das AH-XX weiterleiten für den elektronischen Ver-sand an alle Altherren.

- Sponsoringbriefe bis Anfang Oktober an relevante Firmen versenden oder persönlich anfragen - Ballzeitung (kann beim Droguien-Drucker gedruckt werden, Kontakt über den Redaktor herstellen) - befreundete Verbindungen (3er Fahnendelegation) einladen - Empfangs-Apéro mit Gebäck vor dem Ball-Beginn organisieren - Tischplan mit den Platzierungswünschen erstellen, überprüfen ob eine Durchmischung der Aktivitas mit

den Altherren möglich und sinnvoll ist - Standplatz der DROGA-Fahne bestimmen - Einsatzplan für die Aktivitas ausarbeiten (Bewachung der Souvenirs und der Garderobe sollten gewährleis-

tet sein) - falls nötig Fuxentaxi für den Transport der Gäste organisieren - Parkplätze vor dem Balllokal mit der Verwaltung rsp. der Kantonspolizei absprechen - nicht zu viele Artikel zum Verkauf anbieten – Restposten müssen weder von der nachfolgenden Aktivi-

tas noch vom AH-Verband übernommen werden - per AH-Vorstandssitzung 1 eine detaillierte Schlussabrechnung erstellen - per AH-Vorstandssitzung 3 ein detailliertes Budget, ein Sponsoringkonzept sowie ein Abendprogramm ver-

fassen - Feedback-Bericht z.Hd. AH-Vorstand und zukünftigem Ball-X verfassen

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Aufgaben des zukünftigen Ball-X der Aktivitas - Zeitmanager - Überwachung des Zeitplans und direkte Einflussnahme auf den Service, die Aktivitas-Produktion sowie das

restliche Abendprogramm - Abgleichung des Zeitplans mit dem Tafelmajor

Aufgaben des Tafelmajors der Aktivitas Der Tafelmajor ist ein Mitglied der Aktivitas mit Moderationstalent, Durchsetzungsvermögen und kräftiger Stimme.

Zu den Aufgaben des Tafelmajors gehören: - führt von A bis Z durch den ganzen Anlass - Abgleichung des Zeitplans mit dem zukünftigen Ball-X bzw. Projektleiter

Aufgaben des CM (Cantusmagister) der Aktivitas Der Cantusmagister ist ein Mitglied der Aktivitas mit Gesangstalent und sorgt an den Stämmen für gute Kantusstimmung sowie Abwechslung bei den gewählten Kanten.

Zu den Aufgaben des CM gehören: - Ablauf der Monôme-Kanten kennen und diese anstimmen - Anstimmen der Kanten während dem Stammbetrieb - in Absprache mit dem Aktivitas-X darum besorgt sein, dass am Stamm genug gekantet wird - der Aktivitas die vorgeschriebenen Kanten beibringen und kontrollieren, dass diese auswendig gesungen

werden können - Organisation und Durchführung vom Schneeflöckliapéro

Aufgaben des XXXL (Lernprofessor) der Aktivitas Der Lernprofessor ist ein Mitglied der Aktivitas, das von anderen Aktivitas-Mitgliedern um schulische Un-terstützung gebeten werden kann.

Zu den Aufgaben des XXL gehören: - bei Bedarf unentgeltlich Nachhilfestunden erteilen - nach besten Möglichkeiten dafür besorgt sein, dass alle Aktivitas-Mitglieder die Diplomprüfungen bestehen

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Monôme Obligatorischer Marsch in Formation mit Gesang von Monômekantussen vom Place Pury oder einem ande-ren Ort zum Stammlokal oder dem Austragungsort einer Tune z.B. Vereinsversammlung. Verantwortlich für die Durchführung ist der FM. Er ist besorgt, dass während des ganzen Monômes gesungen wird. Der FM marschiert an der Spitze mit drei Metern Abstand voraus. Im Vollwichs trägt er den Stürmer mit Fuxschwanz und die Peitsche. Ohne Vollwichs trägt er sein Casquette mit Fuxschwanz. Er ist besorgt, dass das Tempo den Mitlaufenden angepasst wird. Während dem Monôme wird auf das Rauchen und Sprechen verzichtet. Marschiert wird in 2er, 3er oder maximal 4er Kolonnen. Der Abstand zwischen den einzelnen Kolonnen beträgt einen Meter. An der Spitze des Monômes marschieren die Chargierten. Die Ehrenplätze sind:

- 2er Kolonne: vorne rechts - 3er Kolonne: vorne in der Mitte

der Zweite vorne rechts - 4er Kolonne: vorne in der Mitte rechts

der Zweite vorne in der Mitte links der Dritte vorne rechts

Séances Die Behandlung der geschäftlichen und organisatorischen Bereiche der Aktivitas. Eine Séance findet situativ im Stammlokal oder einem anderen angemessenen Lokal statt. Sie kann vor einem Stamm oder separat durchgeführt werden. Für bestimmte Projekte kann eine Séance auch nur mit Teilen der Aktivitas durchgeführt werden. Die restlichen Mitglieder der Aktivitas sind allerdings über den Projektverlauf zu informieren (Ausnahme: Überraschungsanlässe). Die Vollseance wird durch das Aktivitas-X geleitet. Séances mit Teilen der Aktivitas werden durch den Projektleiter geleitet. Das Aktivitas-X ist über deren Verlauf umfassend zu informieren. Bei wichtigen Séances wird ein Protokoll geführt. Bei Vollséances ist dies das Aktivitas-XX, bei Teilséances ein vom Projektleiter ernannter Droganer. Das Protokoll wird wahlweise entweder elektronisch zugestellt oder an der nächsten Séance vom Protokollführer verlesen. Mögliche Themen an einer Séance sind:

- Verlesen des Kassaberichtes zum Semesterbeginn - Festlegung vom Stammprogramm und von Terminen - Wahl der Chargierten - Aufgaben und Informationen vom Altherrenverband - Aufgaben und Informationen von der ESD - Bilden von Arbeitsgruppen - Ausarbeiten von Lern- und Nachhilfeprogrammen (nach Möglichkeit soll kein Droganer die HF-Prüfung

nicht bestehen) - Kassenabschluss, Revisorenbericht, Décharge

Stammlokal Das Stammlokal darf nur für den wöchentlichen Mittwochstamm benutzt werden. Das Gesuch für die Ausserstamm-Benutzung des Stammlokals sowie für die Benutzung der Cafeteria oder des ESD-Gartens muss frühzeitig mit dem offiziellen Formular im Sekretariat eingereicht werden. Die Aktivitas ist für Ordnung und Sauberkeit im Stammlokal zuständig. Widerrechtliche Benutzung oder mangelhafte Innstandhaltung des Stammlokals hat den Entzug des Mieterlass durch die Fondation ESD zur Folge. In diesem Fall gehen die anfallenden Mietkosten vollumfänglich zu Lasten der Aktivitas-Kasse.

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Mittwochsstamm Wöchentliches Treffen jeweils mittwochs um 19.30 Uhr um die Werte der DROGA zu leben und zu pflegen. Für alle Mitglieder der Aktivitas herrscht Stammteilnahmepflicht. Am Stamm nennt man sich stets beim Vulgo. An der ESD und bei der Arbeit in der Regel auch. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist der Treffpunkt auf dem Place Pury. Der Stammbetrieb im Stammlokal ist im Biercomment § 1 - 85 & 111 beschrieben. Während der Aktivitas-Zeit sol-len ein bis zwei Stämme je Monat (Ausnahme: Ferien und studienbedingte Abwesenheiten wie z.B. Praktikum) im Stammlokal stattfinden, um die Sitten und Gepflogenheiten der DROGA zu festigen. Im Stammprogramm sollen spezielle Singstämme vorgesehen werden, um die Weitergabe des Kantusrepertoires zu gewährleisten. Einmal im Jahr mit Beteiligung von Altherren aus den Regionalstämmen.

Kleiderordnung am Stamm Folgende Kleidung wird am Stamm nicht akzeptiert:

- „sportlich“ aussehendende Turnschuhe – also Turnschuhe, welche zum Sporttreiben getragen werden (ein „edler“ Nike-Freizeitschuh (oder andere Marke) zählt nicht dazu)

- Flip-Flop/Espadrilles - keine Krawatte/kein Foulard am Stamm (ausser es ist zu heiss – über eine Tenü-Erleichterung entscheidet

das Aktivitas-X) - aufreizende Kleidungsstücke wie:

- Miniröcke, welche 2cm unter dem Schritt enden - Hotpants, welche 2cm unter dem Schritt enden - durchsichtige Blusen ohne BH rsp. einem durchsichtigem BH darunter - sichtbare Brustpiercings – also so, dass ihr Abdruck auf Bluse/Hemd sichtbar sind - zerrissene Jeans - Foulards/Krawatten mit obszönen Bildern

Folgende Kleidung wird an einem Stamm gebilligt: - Kleidungsstücke, welche einen gewissen Sexappeal zeigen aber nicht „billig“ wirken - für Frauen im Sommer offene Schuhe/Ballerina, mit welchen sie Einlass in einen Club erhalten

Tragen von Farben (siehe auch Farbencomment § 1 - 19) Die DROGA ist stolz auf ihre Farben, daher tragen wir diese gerne und mit Stolz. Während der aktiven Studienzeit trägt die Aktivitas an der ESD obligatorisch das Ruban. Freiwillig können Zipfel, Casquette und Krawatte rsp. Foulard getragen werden. Am Stamm im Stammlokal tragen alle Droganer Ruban, Casquette, Zipfel, Hemd/Bluse mit passender Kra-watte/Fliege rsp. passendem Foulard. Bei Stämmen ausserhalb des Stammlokals kann auf die Krawatte rsp. das Foulard verzichtet werden. An offiziellen Anlässen ist die Kleidung stets klassisch elegant. Bei Reisen und Studienexkursionen entscheidet das Aktivitas-X, ob die Farben getragen werden. An den Drogisten-Skitagen in Arosa ist das Tragen der Farben Pflicht (Ruban) inkl. gut lesbarem Vulgo-Namens-schild

Tragen vom Halbwichs (siehe auch Farbencomment § 6) Der Halbwichs besteht aus Casquette, Ruban, Flausoberteil, dunkler Hose/Rock, schwarzen So-cken/Strümpfen, schwarzen Schuhen und weissen Handschuhen. Chargierte tragen dazu die Schärpe über die rechte Schulter. Das Ruban wird ausnahmsweise entgegengesetzt getragen. Der Halbwichs kann durch das Hohe-X der Aktivitas, allenfalls auch durch das Contra und den FM, während be-sonderen Stämmen getragen werden. Altherren, welche eine besondere Funktion an einem offiziellen Anlass übernehmen, können den Halbwichs tra-gen. Sollte die Burschenprüfung an einem anderen Tag wie die Burschifikation durchgeführt werden, tragen die zu bur-schifizierenden Füxe den Halbwichs. Hornfüxe sind Füxe, welche ein Horn über den Schultern tragen. Diese tragen während des Stamms den Halb-wichs Hornfüxe haben in der DROGA keine Tradition.

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Tragen vom Vollwichs (siehe auch Farbencomment § 7 & 8) Der Vollwichs besteht aus Flaustöneli, Ruban, Flausoberteil, Flaushosen, Gamaschen, schwarzen Schuhen und weissen Handschuhen. Chargierte tragen dazu die Schärpe über die rechte Schulter. Das Ruban wird ausnahmsweise entgegengesetzt getragen. Der Vollwichs wird von der ganzen Aktivitas an offiziellen Anlässen wie DROGA-Ball, Vereinsversammlung, Fuxifi-kation und Burschifikation sowie bei 3-er Fahnendelegationen getragen. Bei grossen Jahrgängen kann es vorkommen, dass zu wenige Fläuse vorhanden sind. Zusammen mit dem AH-Vorstand wird vereinbart, welche Aktivitas-Mitglieder ohne Flaus an einen offiziellen Anlass kommen. In der Regel sind es die nichtchargierten Burschen. Es ist darauf zu achten, dass die „flauslosen“ Droganer eine einheitliche und dem Anlass entsprechend festliche Kleidung tragen.

Verantwortung für Fläuse, Rapiere und Fahnen (siehe auch Fahnencomment IV)

Am Anfang der Aktivitas-Zeit erhält in der Regel jeder Droganer leihweise einen Flaus und je nach Funktion noch weitere Utensilien. Die Abgabe/Rücknahme wird in den Flausverträgen schriftlich festgehalten. Jeder Droganer ist angehalten Sorge zum ausgeliehenen Material zu geben. Bei normaler Abnutzung übernimmt der AH-Verband die Kosten der Instandhaltung. Bei Schäden, welche durch unsachgemässe Nutzung, mutmassliche Beschädigung oder gar durch Verlust entste-hen, haftet jeder Droganer persönlich. Am Ende der Aktivitas-Zeit wird der Flaus vom Aktivitas-VX nach eingehender Kontrolle zurückgenommen. Vor Ende der ESD informiert das VX in einem schriftlichen Bericht den Verbindungsmann über den aktuellen Zustand der Utensilien und im Besonderen über allfällige Schäden. Gravierende Schäden sind sofort nach Erkennung dem AH-X zu melden.

Vereinsversammlung Jährliche Mitgliederversammlung und höchstes Organ des Altherrenverbands (siehe auch Statuten des AH-Ver-band § 11 - 16)

Die VV findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt. Jedes Dritte Jahr im Raum Neuchâtel, die zwei Jahre dazwi-schen bei einem Regionalstamm. Die Reservation der Lokalitäten in Neuchâtel erfolgt durch den AH-Verband. Ausserhalb durch den Regionalstamm in Absprache mit dem AH-VX. Die Teilnahme der gesamten Aktivitas ist für Samstagabend und Sonntag obligatorisch. Am Sonntag mit Fahne und Vollwichs. Die Aktivitas hat an der VV ein Mitsprache-, nicht aber ein Stimmrecht. Wenn die VV im Schloss Boudry stattfindet, beginnt der Monôme bei der Tramstation in 4er Reihe. Ausserhalb von Neuchâtel ist eine Strecke zu wählen, die mindestens 10 BM dauert, damit genügend Monôme-Kantusse gesun-gen werden können. Der Monôme soll wenn immer möglich in 4er Reihe durchgeführt werden. Reihenfolge am Monôme: FM Aktivitas AH-Vorstand Altherren Das Hohe-X der Aktivitas berichtet an VV über Aktivitäten. Es hat auch das Recht, der VV Anregungen und Vor-schläge zu unterbreiten (nach vorgängiger Absprache mit dem AH-X). Am Samstag vor der VV findet ein Abendprogramm statt. Findet die VV in Neuchâtel statt, organisiert das Abend-programm die Aktivitas. Findet die VV bei einem Regionalstamm statt, organisiert der Regionalstamm das Vora-bendprogramm. Die Organisation vom Sonntag gehört in die alleinige Zuständigkeit des AH-Vorstandes. Während dem VV-Essen ist darauf zu achten, dass sich die Aktivitas zu den Altherren aus ihrer Region setzen kann, um erste Kontakte für die Zeit als Altherr zu knüpfen.

Ablauf Aufnahme ehemalige Aktivitas in den AH-Verband Im Anschluss an die VV (nach Absprache mit AH-X) stellt sich die Aktivitas im grosszügigen Halbkreis auf. Davor steht das AH-X, vor welchem die Fahne quer zwischen zwei Burschen im Flaus gehalten wird. Auf der anderen Seite der Fahne stellen sich die zukünftigen Altherren auf. Die Neuaufzunehmenden kommen ein-zeln zum AH-X, wo sie mit ihm mit Perl anstossen und ein Ganzes mit gekreuzten Armen kredenzen. Der Verbin-dungsmann, welcher die Neuaufzunehmenden kennt, ist verantwortlich, dass dem AH-X stets der korrekte Zinnbe-cher mit dem entsprechenden Vulgo gereicht wird. Währenddessen wird vom CM der Aktivitas das Gaudeamus igitur (Strophen 1, 2, und 4) gesungen.

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DROGA-Ball Durch die Aktivitas organisierter Ball mit Teilnahme der Altherren und deren Herzdamen/Herzbuben Der DROGA-Ball findet in der Regel am letzten Wochenende im Januar statt. Auf Antrag der Aktivitas kann der AH-Vorstand über eine Durchführung ausserhalb der Region Neuchâtel befinden. Ball-Beginn ist um19.00 Uhr Festliche Kleidung oder eine gehobene themenbezogene Kleidung ist vorgeschrieben. Dies ist auf der Ball-Einla-dung zu vermerken. Die Aktivitas trägt den Vollwichs.

Allgemeine Vorbereitungen der Aktivitas - Wahl des Ball-X. Dieses muss nicht zwingend zu einem späteren Zeitpunkt die Charge des VX oder eine

andere Aktivitas-Komitee-Verpflichtung übernehmen. - bestimmen des Ball-Komitees: Tafelmajor

Sekretär Kassier Ballzeitungsredaktion

(diese Funktionen müssen nicht zwingend Aktivitas-Komitee-Mitglieder übernehmen) - frühzeitige Lokalreservation mit schriftlicher Bestätigung (spätestens 6 Monate vor dem Ball) - frühzeitig Ballorchester verpflichten - Katerfrühstück oder Besenstamm für Sonntagmorgen organisieren (bei zu geringer Anmeldung kann es

auch weggelassen werden) ­ 1 Produktion à 30 Minuten der gesamten Aktivitas für den Ball vorbereiten

Ball Ablauf - Fahnendelegation und Fackeln vor dem Eingang platzieren - Empfang der Gäste am Eingang durch das Hohe-X der Aktivitas und das Ball-X - Balleröffnung durch das Ball-X mit dem Droganer-Kantus - Begrüssung der Gäste (Membres d’honneur, AH-Vorstandsmitglieder, ESD-Rektor, Lehrerschaft, befreun-

dete Studentenverbindungen etc.) durch den AH-Präsidenten. Hierfür erstellt ihm das Ball-X eine Liste mit allen Namen und übermittelt ihm diese im Vorfeld des Balls.

- Durchführung eines Zipfeltausches - Ernennung von Ballkönigin/Ballkönig - Zutrittskontrolle während dem ganzen Ball sicherstellen, damit keine fremden Philister sich unter das Ball-

publikum mischen können

Nach dem Ball - Jedem AH-Vorstandsmitglied ist eine Ballzeitung nach Hause zu senden oder an die kommende Vor-

standssitzung mitzubringen (unabhängig von einer Ballteilnahme). - Alle Spenden und Gaben sind schriftlich gebührend zu verdanken. - Das neue Ball-X instruieren damit mit der Organisation des nächsten Balls begonnen werden kann. - Sofort nach dem Ball – in Absprache mit dem AH-Vorstand – entscheiden, wo der kommende Ball stattfin-

den wird und so rasch als möglich die Location reservieren. - Eventuell bereits das Ballorchester für das kommende Jahr reservieren.

Hochzeit Mit Beteiligung einer DROGA-Delegation an der Hochzeit eines Droganers. Wichtig ist, dass im Vorfeld mit dem heiratenden Droganer resp. auf dessen Wunsch mit dem Hochzeitsorganisator der genaue Ablauf abgesprochen wird. Die Aktivitas ist durch mindestens eine 3er Delegation im Vollwichs vertreten, wobei die Fahne zwingend durch drei Droganer begleitet wird. Ist die Fahne während der Zeremonie erwünscht, betritt die Delegation vor dem Brautpaar die Kirche und stellt sich neben dem Altar auf. Die genaue Position ist mit dem Pfarrer und dem Organisator abzusprechen. Beim Segnen des Paares wird die Fahne gesenkt. Die Delegation verlässt nach der Trauung die Kirche vor dem Brautpaar und stellt sich vor der Türe mit der Fahne auf, um das Brautpaar und die Gäste mit schwenkender Fahne zu begrüssen. Das Hochzeitspaar kommt für die Reise- und Verpflegungskosten der Delegation auf. Die Pauschale für eine Fah-nendelegation an Hochzeiten kostet CHF 250.–. Für Autofahrspesen dürfen 65 Rappen/km verrechnet werden.

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Der Fahne gebührt während jedem Zeitpunkt einen würdevollen Platz und darf nicht einfach in eine Ecke gestellt oder gelegt werden. Ist kein ansprechender Platz vorhanden, wird die Fahne im Fahnensack versorgt. Sollte die Hochzeitsfeier nicht in kirchlicher Umgebung durchgeführt werden, ist der genaue Ablauf mit dem Orga-nisator abzusprechen. Wichtig ist, dass die Fahne und die Delegation einen gebührenden Platz einnehmen.

Begrüssung befreundeter Studentenverbindung Gegenseitige zeremonielle Begrüssung von Studentenverbindungen im Vollwichs. Die Fahnen werden gegenseitig gekreuzt. Anschliessend schwenkt der Fahnenträger die Fahne dreimal von rechts nach links oder zeichnet den DROGA-Zirkel in der Luft.

Trauer Teilnahme einer DROGA-Delegation an der Beerdigung eines Droganers oder einer ESD-Lehrperson (siehe auch Farbencomment § 20 - 28)

Das Anfragen für die Teilnahme mit einer Delegation erfolgt entweder durch die Angehörigen oder durch einen Droganer. Die Trauerfamilie kommt für die Reise- und Verpflegungskosten der Delegation auf. Die Pauschale für eine Fah-nendelegation an Beerdigungen kostet CHF 250.–. Für Autofahrspesen dürfen 65 Rappen/km verrechnet werden. Die Teilnahme muss mit den Angehörigen abgesprochen sein. Im Vorfeld muss mit dem Geistlichen oder Zeremo-nienleiter betreffend dem genauen Ablauf in der Kirche oder an einem anderen Abdankungsort Kontakt aufgenom-men werden. Das Wichtigste ist, dass die Aktivitas frühzeitig, spätestens jedoch 60 Minuten vor der Trauerfeier, vor Ort ist und den Ablauf 1:1 üben kann. Die Aktivitas nimmt genügend Trauerflor-Rosetten mit und verteilt diese vor der Trauerfeier an die Altherren. Die Rosetten werden links ans Casquette/Tönneli gesteckt (dies entspricht der Halbtrauer). Die Schärpen und die Rubans sind mit Trauerflor umhüllt, die Fahne ist mit Trauerflor umhängt. Der Fahnengruss wird in 3er Delegation ausgeführt. Sind mehr als drei Aktivitas-Mitglieder im Flaus anwesend, reihen sich die restlichen in die Reihen der Altherren ein. Betreten der Kirche/des Abdankungslokals:

- Alle anwesenden Fahnen-Delegationen ziehen nacheinander in die Kirche ein. - Die Urne rsp. der Sarg und der Altar werden mit der Fahne gegrüsst (siehe auch Farbencomment § 26) –

Fahne gegen Sarg/Urne senken, nach links schwenken, nach rechts schwenken und wieder heben. Dies geschieht dreimal. Die Begleiter bleiben ruhig stehen und halten die rechte Hand aufs Herz. In katholi-schen Kirchen wird der Altar in gleicher Weise gegrüsst.

- Keinen Prügel oder andere Utensilien mit in die Kirche nehmen. Während des Gottesdienstes/der Trauerfeierlichkeit bleibt die 3er Delegation am vorher abgesprochenen Ort ste-hen. Zu Ehren des verstorbenen Farbenbruders wird das Gaudeamus igitur (Strophen 1, 2 und 3) gesungen. Auszug aus der Kirche/Abdankungslokals:

- Die Urne rsp. der Sarg und der Altar werden in gleicher Weise gegrüsst, wie beim Einzug. - Die Fahnendelegationen verlassen die Kirche als Erste. - Bitte auf einen angemessenen Gesichtsausdruck achten – nicht lächeln! - Mit der Fahne auf Raumhöhenveränderungen wie z.B. Kanzel, Empore oder niedere Türen aufpassen. - Die Fahne wird nach dem Auszug eingerollt.

Wichtig ist, dass die Fahne während der ganzen Abdankung einen würdevollen Platz erhält.

Totensalamander Ein Totensalamander wird von Fall zu Fall nach Rücksprache mit dem AH-X entschieden (siehe auch Biercom-ment § 87)

Der Totensalamander findet in einem abgedunkelten Saal mit gedämpfter Beleuchtung (idealerweise mit Kerzen) statt. Auf dem Tisch steht für jeden Droganer ein Fleur bereit. Das Glas des Vorsitzenden steht oben am Tisch o-der auf einer dafür vorgesehenen Unterlage. Ausserdem befindet sich am Platz des Vorsitzenden eine brennende Kerze.

Beim Betreten des Saals wird nicht gesprochen, jeder Droganer begibt sich stehend vor sein Glas.

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Ablauf Totensalamander DROGA NEOCOMENSIS

Vorsitzender: Corona: „Corona ad loca“ Schweigt

Es wird die erste Stophe des Droganer-Kantus gesungen.

„Silentium strictissimum für die Laudatio.“ Schweigt

Der Vorsitzende spricht einige Worte über den Verstorbenen.

„Ad salamandrum surgite!“ (Man erhebe sich!) Die Corona erhebt sich „Fiat exercitium salamandri in honorem Philistername v/o Vulgo.“ „Salamander, Salamander, Salamander!“ Die Gläser werden hierbei auf der Biertafel links herum im Kreise gerie-

ben. „Bibite ex!“ Die Gläser werden ausgetrunken. „Un, deux, trois“ Bei „trois“ werden die Gläser auf den Tisch geknallt, aber nicht zerschla-

gen. „Un, deux, trois“ Von „un“ bis „deux“ wird mit den Gläsern auf der Biertafel gerappt, bei

„trois“ werden sie abgehoben. „Un, deux, trois“ Bei „trois“ werden die Gläser auf den Tisch geknallt, aber nicht zerschla-

gen.

Gemäss Comment folgt nun die zweite Strophe des Droganer-Kantus.

„Wie dein Leben erloschen, erlösche dieses Licht, wie dein Leben zerbrochen, zerbricht dieses Glas.“

Der Vorsitzende löscht die Kerze und lässt das Glas über die rechte Schulter fallen. Danach spricht er:

„Wie euer Leben zerbrochen, zerbrechen auch eure Gläser“

„Un, deux, trois“ Bei „trois“ lassen alle Anwesenden ihr Glas zerschmettern

Falls Trompetenspiel vorgesehen ist:

„Silentium strictissimum.“ Schweigt

Trompetenspiel „Ich hat einen Kameraden“

„Salamander ex est!“ Unter „Silentium strictissimum“ verlässt man das Salamanderlokal.

Je nach Lokal können die Gläser nicht überall zerbrochen werden. In diesem Fall ist eine Ecke einzurichten (oder ein Behälter aufzustellen), wo die Gläser unter Silentium strictissimum beim Herausgehen zerschmettert werden können.

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Der Landesvater Der Landesvater ist ein so genanntes Hochoffizium, eine Feierlichkeit, welche ein Zeichen für die Aufrecht-erhaltung, Wiederbelebung oder Erneuerung studentischer Sitten ist. Dieser Festakt kann begleitend zu grossen Anlässen, wie Jubiläumsfeierlichkeiten, Weihefeiern, Schlusstune oder – wie in anderen Verbin-dungen gebräuchlich – an Stiftungsfesten durchgeführt werden. Der Landesvater ist eine Ehrbezeugung zu den eigenen Farben oder zwischen zwei Bruderschaften und gipfelt im Durchstechen der Casquettes mit dem Rapier. Es wird jeweils paarweise gestochen, wobei die beiden Stechenden eine persönliche Freundschaft verbindet, die durch diesen Akt bestärkt wird. Sein Ursprung ist, dass früher jeder Student ein Rapier mit sich trug und vor dem Stamm sein Casquette mit dem Rapier durchstach und dieses in die Decke spitzte. Bevor das Rapier herabfiel, durfte die Tafel nicht verlassen wer-den. Ein besonderes Freundschaftsbekenntnis war es, wenn man das Casquette seines Copains aufstach. Heute wird der Landesvater nur noch symbolisch durchgeführt und vom AH-Vorstand organisiert – in der Regel bei einem speziellen Jubiläum/Anlass. Für die Durchführung werden die stumpfen Klingen der Rapiere durch solche ausgetauscht, welche angespitzt sind. Jeder Farbentragende, egal ob Fux, Bursche oder Altherr, darf einen Landesvater stechen. Das Amt der Präsides kann dagegen nur von Chargierten oder Altherren bekleidet werden. Die Präsides tragen Halb- oder Vollwichs. Die Corona befindet sich in einem Raum, der feierlich ausgeschmückt ist. Die Humpen sind gefüllt und die Stechenden sitzen sich paarweise gegenüber. Keiner kneippt! Pro Tisch stellen sich zwei Präsides (Zeremonienmeister) ans obere Tischende hin.

Ablauf des Landesvaterstechens

Haupt-Präsides: Corona: „Estine parati?“ „Sumus!“

Rapierschlag der Zeremonienmeister auf den Tisch.

„Silentium strictissimum für die hochfeierliche Handlung des Landesvaters! Corona auf!“ Corona erhebt sich und stellt sich vor die Stühle

Zeremonienmeister richtet einige feierliche Worte an die Versammlung, dann werden die ersten drei Strophen des Landesvaters-Kantus gesungen.

1. Alles schweige! Jeder neige ernsten Tönen nun sein Ohr! Hört, ich sing' das Lied der Lieder! Hört es, meine Schweizer Brüder! Hall es, hall es wider, froher Chor!

Hört, ich sing' das Lied der Lieder! Hört es, meine Schweizer Brüder! Hall es, hall es wider, froher Chor!

2. Wer's nicht fühlet, selbst nicht zielet, stets nach freiem Schweizer Wert. Soll nicht unsern Bund entehren, nicht bei diesem Schläger schwören, nicht ent-, nicht entweihn das tapfre Schwert!

Soll nicht unsern Bund entehren, nicht bei diesem Schläger schwören, nicht ent-, nicht entweihn das tapfre Schwert!

3. Lied der Lieder, hall es wider: in uns lebt der Ahnen Mut! Seht hier den geweihten Degen, tut, wie brave Burschen pflegen, und durch-, und durchbohrt den freien Hut!

Seht hier den geweihten Degen, tut, wie brave Burschen pflegen, und durch-, und durchbohrt den freien Hut!

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Nach der 3. Strophe gehen die Rapiere Paar für Paar durch die Reihen. Die Präsides reichen den Stoff stets in die rechte und die Rapiere in die linke Hand. Die Paare trinken/leeren während der 4. Strophe ein Fleur.

4. Nimm den Becher, wackrer Zecher vaterländschen Trankes voll! Nimm den Schläger in die Linke, bohr ihn durch den Hut und trinke, auf des, auf des Vaterlandes Wohl!

Bei der 5. Strophe schlagen die Paare während der ersten Kantuszeile (Seht ihn blinken, in der Linken diesen Schläger, nie ent-weiht) die Klingen wiederholt zusammen. Während dem ersten Teil der zweiten Kantuszeile (Ich durchbohr den Hut…) stechen die Paare ihre Casquettes auf die Klingen und legen anschliessend während dem Rest der 5. Strophe (…und schwöre, halten will ich stets auf Ehre, stets ein, stets ein braver Bursch zu sein!) ihre Schwörfinger an die gekreuzten Ra-piere und schwören stets ein braver Bursche zu sein.

5. Seht ihn blinken, in der Linken diesen Schläger, nie entweiht! Ich durchbohr den Hut und schwöre, halten will ich stets auf Ehre, stets ein, stets ein braver Bursch zu sein!

Das Ritual der 4. und 5. Strophe wird solange wiederholt, bis alle Paare ihr Casquette durchstochen haben.

Nachdem alle Paare ihre Casquettes auf den Rapieren aufgestochen haben, kreuzen die Präsides am unteren Tischende die Rapiere und binden ein Ruban darum.

Es folgt eine Ansprache des Haupt-Präsides.

Nun gehen die Rapiere zurück – angefangen wird bei dem Paar, welches zuletzt gestochen hat. Pro Paar wird die 6. Strophe in einer anderen Melodie gesungen. Die Präsides übergeben die Casquettes auf der Klingenspitze. Je-des Paar setzt die Casquettes auf und reicht sich gegenseitig die Hand. Die Präsides legen währenddessen das Rapier auf die aufgesetzten Casquettes.

6. So nimm ihn hin, dein Hut will ich bedecken und drauf den Schläger strecken. Es lebe unsere DROGA hoch! Ein Hundsfott, wer sie schimpfen soll!

Solange wir ihn kennen wollen wir ihn Bruder nennen. Es leb' auch dieser Bruder hoch! Ein Hundsfott, wer ihn schimpfen soll!

Schlussverbum der Präsides.

Zum Zeremonienabschluss wir der Droganer-Kantus angestimmt.