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Schulung Einsatzstellenleiter Organe der ÖWR Statuten und Geschäftsordnung ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG LANDESVERBAND KÄRNTEN Erstellt: Wolfgang Eichkitz Stand: 21.08.2010

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Schulung Einsatzstellenleiter

Organe der ÖWRStatuten und Geschäftsordnung

ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG LANDESVERBAND KÄRNTEN

Erstellt: Wolfgang EichkitzStand: 21.08.2010

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Schulung Estl; erstellt Eichkitz 211.04.23

Organe ÖWR LV Kärnten (§12)

Präsident + Vizepräsident + Landesleiter

Landesleiter + -sekretär + -schatzmeister + deren Stellv. +Landeseinsatzleiter+Landesausbildungsleiter

Landesvorstand

+ Landesfunktionäre (Referenten)+ Regionaleinsatzleiter

Landesleitung Landesvorstand

+ EinsatzstellenleiterLandesverband Präsidium Landesleitung

Rechnungsprüfer Schiedsgericht

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Organigramm LV Kärnten NEU

Präsidium Präsident - 2 Vizepräsidenten - Landesleiter

Landesleiter

Landesschatzmeister

Landessekretär

Landeseinsatzleiter Landesausbildungsleiter

Landesmaterialstelle Regional-Einsatzleiter Landesreferenten

Der Einsatzstellen des ÖWR-Landesverbandes Kärnten

Landesvorstand

Landesleitung

Einsatzstellenleiter Kassier

Referent Einsatz

Fachfunktionäre

2 Landesleiter-Stv.

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Grundsätzliches

• Statuten und Geschäftsordnung (GO) legen fest– Ziele und Aufgaben der ÖWR– Organisationsstruktur– Aufgaben der Funktionäre

• Statuten verlangt Vereinsbehörde• GO ergänzt Statuten im Detail– Ist ohne Vereinsbehörde änderbar

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Statuten

• Beschluss durch Landestag– Auch Änderung

• Behörde prüft Gesetzeskonformität– Bescheid?

• Vereinsgesetz verlangt Mindestanforderungen• LV Kärnten ist Mitglied des Dach- und

Fachverbandes ÖWR– Dessen Statuten sind zu berücksichtigen

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Statuten,§ 1 Name und Sitz des Vereines

• Namen des Vereines:– „ Österreichische Wasserrettung – Landesverband

Kärnten• Landesverband ist Rechtsträger im Sinne Vereinsgesetz

• Sitz Klagenfurt• Wirkungsbereich Bundesland Kärnten

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Statuten,§ 2 Gliederungen des Vereines

• Verein betreibt Einsatzstellen (Est)• Est unterliegen Kontrolle des Vereines• Est sind keine Rechtspersonen im Sinne

Vereinsgesetz• Est arbeiten selbständig aber sind– Zweigstellen– dem Verein voll verantwortlich

• Statuten gelten auch für Est

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Statuten,§ 3 Ziele der Vereinstätigkeit

• Unpolitisch, gemeinnützig, nicht auf Gewinn ausgerichtet

• Anerkannte Rettungsorganisation• Bekämpfung und Vorbeugung Ertrinkungstod• Aufgaben sind im Detail beschrieben• Ehrenamtlichkeit– Hauptamtliche MA können aufgenommen werden• Beschluss des Landestages

• Interne Verwaltung regelt GO8Schulung Estl, Statuten/GO

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Statuten,§ 5 Mitglieder

• Personen und juristische Personen• Aufnahmen durch– Landesvorstand– Est, im Auftrag Landesvorstand

• Mitglieder glieder sich in– Aktive Mitglieder– Förderer– Ehrenmitglieder– Kindermitglieder

• Landestag kann Ehrentitel verleihen9Schulung Einsatzstellenleiter

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Statuten, §6 Rechte Mitglieder

• Anträge an den Landestag stellen– Über Einsatzstellenleiter

• Wahlrecht– Aktiv mit Vollendung 15.Lj.– Passiv mit Vollendung 17.Lj.

• Teilnahme an Veranstaltungen• Inanspruchnahme von Vorteilen

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Statuten, §7 Pflichten Mitglieder

• Bei Aufnahme Beitrittserklärung abgeben– Minderjährige Unterschrift Erziehungsberechtigten

• Interessen des Vereines wahren und fördern• Verein nicht schaden• Nach Beendigung Mitgliedschaft– Kein Recht auf Leistungen des Vereines– Überlassene Gegenstände zurückgeben

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Statuten, § 8 Mitgliedsbeiträge

• Höhe vom ÖWR Landestag festgelegt– Beitrag kann gestundet oder erlassen werden– Es darf kein höherer Beitrag kassiert werden

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Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(1)

• Erlischt durch– Tod (bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit)– Freiwilligen Austritt– Streichung oder Ausschluss

• Streichung– Trotz Mahnung Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt

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Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(2)

• Ausschluss– Unehrenhaftes Verhalten in und außerhalb ÖWR– Ansehen der ÖWR wird geschadet– Grober Verletzung der Mitgliedspflichten– Verstoß gegen Statuten

• Vor Ausschluss Anhörung durch LV Vorstand• Entscheidung durch LV Vorstand• Berufung Schiedsgericht

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Statuten, §10 ÖWR Landestag (1)

• Oberstes Organ des Vereines• Entgegennahme der Berichte• Wahl der Vereinsorgane• Ernennung und Aberkennung Ehrentitel• Beschlussfassung Rechtsgeschäfte• Entscheidung über Anträge• Festsetzung Mitgliedsbeitrag

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Statuten, §10 ÖWR Landestag (2)

• Festsetzung Reise- und Repräsentationskosten• Abwahl eines Funktionärs• Veräußerung und Belastung von Vermögen• Bestellung hauptamtlicher Mitarbeiter• Änderung Statuten und GO• Auflösung des Vereines• Stimmberechtigung– Nicht, wenn bis 31.12. Est finanziellen Verpflichtungen

nicht nachkommt

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Statuten, §11 Wahlen

• 1 Monat vor Landestag Wahlvorschlag• Gewählt ist wenn– mehrere Kandidaten > meisten Stimmen– Ein Kandidat > einfache Mehrheit

• Vorzeitiges Ausscheiden Landesfunktionär– Bis 1/3 Kontierung durch Landesvorstand– Wenn mehr beim nächsten Landestag Neuwahlen

• Funktionsperiode 4 Jahre (auch Est.)17Schulung Estl, Statuten/GO

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Statuten, §12 Organe des Vereines

• Organigramm einfügen

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Statuten, §13 Wirkungskreis Organe

• Landesvorstand– Führt die Geschäfte– Recht, Estl abzulehnen oder abzuberufen– Recht, Prüfungen der Est durch Rechnungsprüfer

• Landesleitung– Beschließt Mittelaufteilung für Est

• Landesverband– Berät Anträge Regionen bzw. Est– Bereitet Landestag vor

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Statuten, §17 Außenvertretung

• Rechtsverbindlich durch– Landesleiter– Landesschatzmeister

• Bis € 4.000,- jeweils alleine– Landesleiter– Landesschatzmeister

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Statuten, §19 Einsatzstellen des Vereins

• Zweigstellen• Dem LV verantwortlich• Einhaltung dieser Statuten und GO• Geldzuwendungen statutengemäß verwenden• Beschaffungen über € 1.000,-– Zustimmung Landesleiter oder L-Schatzmeister

• Beschaffungen über € 2.000,-– Genehmigung + Finanzierungsplan

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Geschäftsordnung §3 Sitzungen

• § 3 regelt Stimmpunkte– Landesfunktionäre je 2 Stimmpunkte– Einsatzstellenleiter• 1 Grundstimmpunkt• Je 50 Mitglieder 1 Stimmpunkt

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Geschäftsordnung §4 Aufgaben des Landesverbandes

• Ergänzungen zu Statuten– 2 x jährlich Landesverbandssitzung– Vorsitzender• Erteilt Wort• Hält Ergebnis Abstimmung fest• „Schluss der Debatte“

– Wort: vor Abstimmung gemeldeten, Antragsteller, Vorsitzender

• Recht Wort entziehen– Aufhebung LV gefasster Beschluss• 2/3 Mehrheit erforderlich

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Geschäftsordnung §6 Aufgaben der Einsatzstellenl.

• Vertritt die Est im Landesverband• Widmungsgemäße Verwendung Mittel• Einberufung der Jahreshauptversammlung• Umsetzung der Ziele des Landesverbandes• Einhaltung Richtlinien Ausbildung u.

Landesreferenten• Repräsentant der ÖWR in seinem Bereich• Jahresbericht termingerecht

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