WEIT winkel - wohlfahrtswerk.de · Noch nie in der Geschichte der Altenhilfe hat es so viele...

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WEIT winkel M A G A Z I N des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg November 2016/2 Altenhilfe im Umbruch Welche Veränderungen die Branche bewegen Seite 4 Bunte Mischung Wie der Berufe-Mix im Pflegeheim die Qualität erhöhen kann Seite 16 Reform mit Wirkung Was die neue Pflegereform ab 2017 bringen wird Seite 14

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W E I Twinkel M a g a z I n des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg

November 2016 /2

Altenhilfe im UmbruchWelche Veränderungen die Branche bewegenSeite 4

Bunte MischungWie der Berufe-Mix im Pflegeheim die Qualität erhöhen kann Seite 16

Reform mit Wirkung Was die neue Pflegereform ab 2017 bringen wird Seite 14

2 Weitwinkel · November 2016 · 2

Altenhilfe im UmbruchVieles wird neu – die aktuellen Reformen im Überblick 4

Besser, aber noch nicht gutIngrid Hastedt im Gespräch zu den Umwälzungen in der Altenhilfe 10

Eine fundamentale ReformDas PSG II will Demenz besser berücksichtigen und die Pflege zu Hause stärken 14

Der Mix birgt ChancenDie 60. Fachtagung des Wohlfahrtswerks diskutierte die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen im Pflegeheim 16

A u s u n s e r e r A r b e i t

Auszeichnung als Fortschritt-Macher Das Wohlfahrtswerk gehört erneut zu den hundert innovativsten Unternehmen 18

Besuch aus BerlinBundesministerin Johanna Wanka informierte sich beim Wohlfahrtswerk 19

50 Jahre lebendige AltenhilfeDas Jakob-Sigle-Heim feiert ein besonderes Jubiläum 20

Alles unter einem DachMit dem Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld ist das Wohlfahrtswerk nun auch im Kreis Böblingen vertreten 21

Von Aleppo nach ZuffenhausenDeutsch lernen und in einer sozialen Einrichtung arbeiten: Flüchtlinge im Bundesfreiwilligendienst 22

Die Musik bleibtIm Ludwigstift spielte ein Kammerorchester speziell für Menschen mit Demenz 24

I m B l i c kKarl-Walser-Haus: Eine gelebte Gemeinschaft 25

P a n o r a m aKurz berichtet 26

M e n s c h e nEdeltraud Wetzel und Heinz Kobald: „Das ist so ein Geben“ 28

I n h a l t

F o k u s Altenhilfe im Umbruch

SpendenkontenBaden-Württembergische Bank IBAN: DE85 6005 0101 0002 0264 08 BIC: SOLADEST600Postbank Stuttgart IBAN: DE51 6001 0070 0002 8257 03 BIC: PBNKDEFFXXXBank für Sozialwirtschaft Stuttgart IBAN: DE46 6012 0500 0007 7395 00 BIC: BFSWDE33STG

WEITwinkel

I m p r e s s u m

HerausgeberWohlfahrtswerk für Baden-WürttembergFalkertstraße 29 · 70176 Stuttgartwww.wohlfahrtswerk.deV. i. S.d.P.: Ingrid Hastedt, Vorsitzende des VorstandsRedaktion: Katja Kubietziel (kk)Tel. 0711 / 6 19 26-104 · Fax 0711 / 6 19 [email protected] Redaktionelle Mitarbeit: Alessia Scheel (as), Frank Bantle (fb)

Fotos Foto Seite 9 iStockphoto, Seite 17 benevit, Caritasverband, Seite 18 compamedia, Seite 27 Christine Rothacker, Seite 28 privat, alle weiteren Fotos: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg

Satz und grafische Gestaltung Kreativ plus GmbH Hauptstraße 28 · 70563 Stuttgart

Druck und Herstellung BruderhausDiakonie – Grafische WerkstätteAm Heilbrunnen 100 · 72766 Reutlingen

Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Stiftungszeitschrift WEITwinkel erscheint zwei mal jährlich und kann kostenlos bezogen werden. Auflage dieser Ausgabe: 5.600.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Pflegeversicherung er - lebt im Moment die wohl größte Reform ihrer Ge-schichte. Mit dem „Zwei-

ten Pflegestärkungsgesetz“ (kurz PSG II) wird ab 2017 nach über 20 Jahren einer der „Geburtsfehler“ der Pfle-geversicherung behoben: Demenz wird künftig bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigt. Für die Betroffenen gibt es dadurch einen einfacheren Zugang zu den Leistungen. Außerdem müssen die Bei - tragszahler ab Januar etwas höhere Beiträge leisten. Dadurch kommt mehr Geld ins System. Durch die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade wird das Geld zudem anders verteilt. Ab Seite 14 lesen Sie, was dieses Gesetz genau bringt und wer vor allem davon profitieren wird.

Das PSG II ist jedoch nur eine von vielen Reformen, die aktuell umzusetzen sind. Auf der Ebene von Bund und Land gibt und gab es unzählige Neuerungen, die für Außenstehende wohl kaum zu durchschauen sind. Selbst Fachleuten fällt es schwer, hier den kompletten Überblick zu bewahren. Auf Trägerebene und in den Einrichtungen muss durchdacht werden, wie wir all

E d i t o r i a l

diese Reformen am besten umsetzen. Wir informieren uns, besprechen im Team, denken organisatorische Än-derungen in Pflegedokumentation, Dienstplänen und Aufgabenverteilung durch, passen Verwaltungsprozesse und Software an und planen Umbauten. Die Zeit dafür muss irgendwie aufgebracht werden. Andere Dinge müssen dann unerledigt bleiben oder unter größerem Zeitdruck geschehen. Denn zeitliche Ressourcen für diese Menge an zeitgleich erforderlichen Organisationsänderungen sind in den heutigen Personalschlüsseln nicht berücksich-tigt. Dies gilt für die Pflege ebenso wie für die Arbeit in der Verwaltung.

Und dennoch gilt: Das Leben ist Veränderung – und das ist gut so. Wir leben in bewegten Zeiten und das betrifft natürlich auch die Altenhilfe. Die Reformen der letzten Jahre haben bereits viele Verbesserungen gebracht, wie zum Beispiel eine bessere Versorgung von Menschen, die zu Hause wohnen bleiben möchten. Andere Struktur-fehler der Pflegeversicherung – wie die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Pflege – bleiben jedoch bestehen und warten auf künftige Reformen, um beho-ben zu werden. Lesen Sie in diesem Heft, was sich alles tut – und was sich noch tun sollte.

Es grüßt Sie herzlich,Ihre

Ingrid Hastedt

Mehr Hilfen nach dem Krankenhaus – auch ohne PflegestufeDas Krankenhausstrukturgesetz ist Anfang 2016 in Kraft getreten und schließt mit einer Änderung des § 37 SGB V eine Versorgungslücke: Bisher konnte vom Arzt bei aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten ohne Pflegestufe nur häusliche Krankenpflege – wie zum Beispiel Verbandswechsel

oder Medikamentengabe – durch einen Pflegedienst auf Kosten der Kranken-kasse verordnet werden. In Verbindung damit konnte weitere Unterstützung

bei der Körperpflege oder im Haushalt mit verschrieben werden. Neu ist nun, dass ein Arzt nach einem Krankenhausaufenthalt auch ausschließlich

Grundpflege – wie Hilfe beim Waschen, beim Aufstehen und Zubett-gehen oder beim Essen – für bis zu vier Wochen verordnen kann.

Diese wird dann von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und von der Krankenkasse finanziert. Falls eine Versorgung

zu Hause nicht ausreicht, übernimmt die Krankenkasse bei Personen ohne Leistungsanspruch aus der Pflegever-

sicherung nun außerdem Kosten für Kurzzeitpflege in einem Pflege heim bis maximal 1.612 Euro.

F o k u s Altenhilfe im Umbruch

Altenhilfe im Umbruch Noch nie in der Geschichte der Altenhilfe hat es so viele Neuerungen zur gleichen Zeit gegeben. Selbst für Experten ist dies verwirrend – für Senioren und ihre Angehörigen umso mehr. Wir geben einen exemplarischen Überblick zu den aktuellen Reformen und ihren Auswirkungen.

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Landesheimmitwirkungs- verordnung (LHeimMitVO)

Regelt die Mitwirkungsmöglich-keiten der Bewohner im Pflege-heim durch einen Heimbeirat, ein Fürsprecher gremium oder einen Heimfürsprecher.

Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Die Pflegeversicherung soll besser auf die Bedürfnisse angepasst werden: • Stufenweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegeldes,

der Tages- und Nachtpflege, der Verhinderungspflege sowie der Leistungen im Pflegeheim (nur Stufe 3)

• In der Häuslichkeit erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskom petenz 100 bzw. 200 Euro monatlich („zusätzliche Betreuungsleistungen“)

• Im Pflegeheim wird von Pflegekassen finanziertes Betreuungspersonal eingeführt

Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO)

Pflegeheime müssen ausschließlich Einzelzimmer anbieten und dürfen nicht mehr als 100 Plätze haben. Eine Wohngruppe darf maximal aus 15 Bewohnern bestehen. Die Verordnung gilt für Neubauten sofort. Für Einrichtungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.

Ordnungsrecht Land

Leistungsrecht Bund

Leistungsrecht Land

Bei der Qualitätsprüfung soll das Ergebnis zählen

Die Pflegenoten, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Qualitätsbewertung von Pflegeheimen vergibt, sind sehr um-stritten. Überwiegend werden schriftlich Dokumentiertes und die Einhaltung bestimmter Abläufe betrachtet. Künftig soll stattdessen die Ergebnisqualität erhoben werden, also das, was beim Bewohner tatsächlich „ankommt“. Diese Reform ist Ergebnis eines von Wissenschaftlern im Auftrag des Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministeriums durchgeführten Projekts. Das neue Bewertungssystem berücksichtigt beispielsweise, wie viele Bewohner mit Demenz ihre Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen über einen bestimmten Zeitraum erhalten konnten und vergleicht dieses Ergebnis mit anderen Einrichtungen. Die Pflegeheime sollen künftig ihre Daten selbst erheben und melden. Derzeit wird die Praxistauglichkeit der zu erfassenden Indikatoren erprobt. 62 Einrichtungen bundesweit nehmen daran teil, darunter auch das Altenburgheim in Bad Cannstatt. Die Indi-katoren der Ergebnisqualität sollen in Pflegeheimen im Jahr 2018 und bei Pflegediensten 2019 die Pflegenoten ablösen.

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Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Wesentliche Verbesserungen für die Häuslichkeit werden eingeführt:• Zusätzliche Betreuungsleistungen können nun auch von eingestuften Pflegebedürftigen ohne eingeschränkte

Alltagskompetenz in Anspruch genommen werden, die Beträge werden leicht erhöht

• Die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege werden nicht mehr auf die ambulanten Sachleistungen angerechnet

• Der jährliche Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird erweitert

• 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsanspruchs darf für niedrigschwellige Hilfen verwendet werden

Pflegeneuausrichtungsgesetz(PNG)

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 und eingeschränkter Alltagskom-petenz erhalten erstmals Pflege -sach- und Pflegegeldleistungen.Leichte Erhöhung des von Pflege-kassen finanzierten Betreuungs-personals und Ausweitung auf die Tagespflege.

Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Reform des 2008 in Baden-Würt-temberg eingeführten Landes-heimgesetzes. Die Regelungen zum Betreuten Wohnen werden präzisiert. Neben den stationären Einrichtungen finden auch „un-terstützende Wohnformen“ wie ambulant betreute Wohngemein-schaften Einzug in das WTPG.

Ermessenslenkende Richtlinien LHeimBauVO

Konkretisierung der Landes-heimbauverordnung: Heim-aufsichten erhalten damit die Basis für die Bewertung der baulichen Umgestaltungs-absichten der Träger.

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Neue Vorgaben für den Personaleinsatz

Seit Februar 2016 gilt für Baden-Württemberg die Landespersonalverordnung bei Neueröffnungen, seit Mai für alle Pflege- und Behindertenheime. Sie löst die bis dahin geltende Bundesregelung ab. Festgesetzt wurde sie von

der beim Sozialministerium angesiedelten obersten Heimaufsichtsbehörde mit dem Ziel, „eine gute Betreuung und Pflege in Verbindung mit einem hohen Maß an Lebensqualität, Selbstbestim-

mung und Teilhabe zu gewährleisten“. Die neue Verordnung bestätigt die seit 1974 geltende Fachkraftquote von 50 Prozent. Bei bestimmten Konzepten kann die Quote auf Antrag auf 40 Prozent reduziert werden, beispielsweise wenn ein Wohngemeinschaftskonzept mit Alltagsbegleitern als Präsenz und wohnbereichsübergreifend eingesetztem Pflegeteam existiert. Während die Fachkraftquote sich auf die besetzten Stellen bezieht – unabhängig davon, ob das Personal im Dienst, krank oder im Urlaub ist – gibt es nun Dienstplan-Vorschriften: Im Tagesdurchschnitt muss je 30 Bewohner eine Pflegefachkraft anwesend sein. Für die Nacht wird vorgegeben,

dass eine Pflegefachkraft 45 Bewohner versorgt – bisher genügte für 50 Bewohner eine Fachkraft. Für Einrichtungen mit 50 Bewohnern

bedeutet dies nachts eine Verdoppelung der Personalanwesenheit. Auf die Finanzierbarkeit des Personals nimmt die Heimaufsicht keine Rück-sicht. Es gibt Heime mit ungünstiger Größe, denen die maximal mit den Kassen verhandelbaren Personalmengen nicht ausreichen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Im Extremfall muss Personal vom Tagdienst in den Nachtdienst verschoben werden. Bei Pflegesatzverhandlungen ist zusätzlich benötigtes Personal nicht durchsetzbar, wenn der Rahmenvertrag dadurch überschritten wird. Die Träger fordern daher bessere Personalschlüssel im Landesrahmenvertrag.

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SGB V Reform

Krankenhausstrukturgesetz Die häusliche Situation nach der Krankenhaus-entlassung wird verbessert. So können auch Personen ohne Pflegestufe Grund pflege erhalten und haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Hospiz- und PalliativgesetzJede Pflegeeinrichtung muss mit einem ambulanten Hospizdienst kooperieren.

Schiedsspruch zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI

Entlastung des Personalschlüssels im Bereich „Pflege und Betreuung“ durch Einführung eines Sonderper-sonalschlüssels „Qualität“ und ein eigenes Stellenkontingent für die Pflege dienstleitung.

Ordnungsrecht Land

Leistungsrecht Bund

Leistungsrecht Land

Neuer Rechtsanspruch auf Betreuung Bereits seit 2008 werden in Pflegeheimen Mitarbeitende eingesetzt, die „zusätzliche Betreuung und Aktivierung“ für pflegebedürftige Menschen anbieten (bisher §87b-Kräfte). Diese Betreuungsassistenten begleiten

individuell zum Beispiel beim Lesen, Basteln oder Spazierengehen oder machen Gruppenangebote. Besonderheit ist, dass diese Leistung nicht von

den Bewohnern oder Tagespflegegästen gezahlt wird, sondern direkt von den Pflegekassen. Anfangs bestand der Anspruch auf diese Betreuung ausschließlich für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Pflegeheim. Mit der Pflegereform von 2012 wurde er auf Senioren, die eine Tagespflege besuchen, ausgeweitet. Seit 2015 gilt er für alle Pflegeheimbewohner. Gleichzeitig wurde die Zahl der Betreuungsassistenten durch einen besseren Personalschlüssel (1:20 statt 1:24) erhöht. Mit der Pflegereform ab 2017 wird sich zwar inhaltlich nichts ändern, doch Pflegeheime und Tagespflegen müssen dieses Personal nun verpflichtend vorhalten (§43b SGB XI neu).

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Mehr Personal im PflegeheimDer Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege (§75 SGB XI) ist eine Vereinbarung zwischen Pflegekassen, Sozial-hilfeträgern und den Dachverbänden der Altenhilfeträger. Er konkretisiert für Baden-Württemberg, welche Leistungen ein Pflegeheim erbringen muss und enthält Personalschlüssel. Die Verbände der Pflegeheimträger haben 2015 mit den Kostenträgern über eine Verbesserung der Personalschlüssel verhandelt. Es kam im Dezember 2015 zu einem Schieds-spruch, der – erstmals seit 2003 – die von Pflegeheimen verhandelbaren Personalmengen anhebt. So ist zum Beispiel für die Pflegedienstleitung nun eine Vollzeitstelle verhandelbar – bisher musste diese aus dem Stellenkontingent für die Pflege mit abgedeckt werden. Neu ist auch ein Sonderpersonalschlüssel zur Steuerung der Qualität: Bei Pflegesatzverhandlungen in 2016 darf dafür eine Vollzeitstelle für bis zu 80 Be-wohner vereinbart werden, ab Januar 2017 eine Vollzeitstelle für bis zu 40 Bewoh-ner. Dadurch wird der Personalschlüssel „Pflege und Betreuung“ entlastet. Auch für die Verwaltung kann etwas mehr Personal als vorher eingesetzt werden, was dem gestiegenen Verwaltungsaufwand im Pflegeheim Rechnung trägt. Wie die bisher auf drei Pflegestufen bezogenen Personalschlüssel für Pfle-ge und Betreuung auf die ab Januar 2017 geltenden fünf Pflegegrade übertragen werden, ist bei Redaktionsschluss noch offen.

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Landespersonalverordnung (LPersVO)

Sie löst die bis dahin geltende Regelung auf Bundesebene ab:• Die Pflegefachkraftquote kann bei Anwesenheit anderer

Fachkräfte auf bis zu 40 Prozent gesenkt werden

• Eine Pflegefachkraft muss im Tagesschnitt für je 30 Bewohner anwesend sein

• Aus der bisherigen Orientierungshilfe der Heimaufsichts-behörde mit einem Personalschlüssel von 1:50 in der Nacht wird nun eine Pflichtregelung von 1:45

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit wird eingeführt, die Demenz besser berück-sichtigt. Pflegeheimbewohner zahlen einen einheitlichen Eigenanteil für Pflege und Betreuung unabhängig vom Pflegegrad. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade und die häusliche Pflege wird weiter gestärkt.

Mehr dazu im Artikel auf Seite 14.

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Bauverordnung führt zu Platzabbau

Die Landesheimbauverordnung von Baden-Württemberg macht Vorgaben, wie Pflegeheime baulich gestaltet sein müssen. So dürfen stationäre Einrichtungen künftig nicht mehr als hundert Plätze haben und müssen aus-schließlich Einzelzimmer anbieten. Eine weitere Bestimmung betrifft die Gruppengröße im Pflegeheim: Wohn-gruppen sollen nicht mehr als 15 Plätze haben, außerdem wird die Dimension der Gemeinschaftsflächen je Wohngruppe vorgegeben. Über die Verordnung hinausgehend verlangen Heimaufsichten auch, dass man keine Wohngruppe durchqueren darf, um zu einer anderen zu gelangen. Die Verordnung gilt seit 2009 für Neubauten. Für Gebäude im Bestand hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zehn Jahren gewährt, die zum 31. August 2019 ablaufen wird. Die Heimaufsicht wird dann prüfen, wie die Bauverordnung in der Praxis umgesetzt wird. Als Richtschnur dienen ihr die sogenannten „Ermessenslenkenden Richtlinien“, die vom Sozialministerium erst 2014, also vor gut zwei Jahren, veröffentlicht wurden. Pflegeheimträger geben zu bedenken, dass die Kosten für einen Heimaufenthalt durch Wegfall von Plätzen steigen werden – denn gleichbleibende oder umbaubedingt steigende Gebäudekosten werden von weniger Bewohnern zu tragen sein. Ob alle durch Umbaumaßnahmen entstehenden Baukosten für die Träger bzw. Bauherren refinanzierbar sein werden, ist zudem bisher völlig ungeklärt.

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Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Die Definition von Pflege wird bei Sozialhilfebezug (SGB XII) an die Definition der Pflegeversicherung angepasst. Effizientere Verhinderung von Abrech-nungsbetrug und Korruption.

Qualitätsprüfungen

Das PSG II gibt vor, dass die bisherigen Pflegenoten des MDK durch Indikatoren der Ergebnisqualität in der Altenhilfe abgelöst werden sollen. Die Neuregelung tritt für Pflegeheime voraussichtlich 2018 und für den häuslichen Bereich 2019 in Kraft.

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F o k u s Altenhilfe im Umbruch

Pläne zur Zusammenlegung der PflegeberufeIn der Fachwelt umstritten ist die Absicht der Bundesregierung, ab 2019 eine generalistische Pflegeausbildung einzuführen. Dann sollen die bisherigen Ausbildungsberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem Berufsbild zusammengefasst werden. Bei der neuen dreijährigen Fachkraftausbildung zur „Pflegefachfrau“ bzw. zum „Pflegefachmann“ wählen die Auszubildenden dann einen Schwerpunkt, zum Beispiel die Altenpflege. Ein Hintergrund der Reform ist der demografische Wandel: Es gibt immer mehr alte Patienten in den Krankenhäusern und Pflegeheime und -dienste müssen zu-nehmend Schwerkranke versorgen. Von Krankenhäusern ist kaum Protest gegen die Berufsreform zu vernehmen. Altenhilfeträger geben dagegen zu bedenken, dass die sozialpflegerischen Anteile des Altenpflegeberufs in der generalistischen Ausbildung zu kurz kommen würden. Zudem sinkt die Dauer der Praxis-einsätze in den Altenpflegeeinrichtungen, was die Chancen zur Bindung an den Ausbildungsbetrieb schmälert. Und Kinderkliniken verweisen auf fehlende Kapazitäten, weshalb gar nicht allen Pflegeschülern der vorgeschriebene Praxiseinsatz ermöglicht werden könnte. Hinter den Kulissen gibt es daneben Streit ums Geld: Für die heute aus verschie-denen Töpfen finanzierten Kranken- und Altenpflegeschulen muss eine einheitliche Mittelzuweisung gefunden werden.

Weniger Bürokratie bei der Dokumentation Wie pflegerische Handlungen zu dokumentieren sind, ist der fachlichen Einschätzung der Einrichtungen überlassen. Doch Prüfer von MDK und Heimaufsicht haben über die Jahre zunehmend bemängelt: Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht erbracht. So sahen sich die Pflegeeinrichtungen immer mehr zur Doku-mentation einzelner Leistungen gezwungen, was bald zu großer Frustration bei Pflegekräften führte. Dokumentation wurde als Bürokratielast empfunden. Im Auftrag des Bundesgesundheitsminis-teriums wurde nun ein Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation entwickelt. Dieses soll mehr Zeit für die eigentlichen Pflegetätigkeiten ermöglichen und zugleich die Arbeit der Pflegekräfte erleichtern. Ein wesentlicher Bestandteil des Modells ist die Strukturierte Informa tionssammlung (SIS): Die Person mit Pflegebedarf beschreibt im Gespräch mit der Pflegeperson ihre Lebenssituation und ihren Bedarf an Unterstützung und Pflege. Eine Pflegefachkraft beurteilt dann anhand von fünf Themenfeldern die notwendige Unterstützung. An die Stelle der klassischen Pflegeplanung tritt die „Tagesstruktur“, in der alle individuellen pflegerischen und betreu-erischen Maßnahmen eines Tages festgehalten werden. Wiederkehrende Routinemaßnahmen wie die Grundpflege werden so nicht mehr einzeln dokumentiert – festgehalten wird nur noch, wenn es Abweichungen oder Auffälligkeiten gibt. Ob Einrichtungen dieses Modell für ihre Dokumentation übernehmen, steht ihnen frei.

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Einheitliches Personal bemessungsverfahren

Das PSG II gibt vor, dass bis 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur einheitlichen Personalbemessung entwickelt wird.

Ende der Übergangsfrist der LHeimBauVO

Alle Pflegeheime müssen die Vorgaben der Landesheimbauverordnung umsetzen. Aus-nahmeregelungen sind durch die Geneh mi -gung der Heimaufsicht im Einzelfall erlaubt („Ermessenslenkende Richtlinien“).

Ordnungsrecht Land

Leistungsrecht Bund

Leistungsrecht Land

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F o k u s Altenhilfe im Umbruch

Besser, aber noch nicht gut …Die aktuellen Reformen in der Altenhilfe bringen viele Verbesserungen, meint Ingrid Hastedt. Wir sprachen mit der Vorstandsvorsitzenden des Wohlfahrtswerks, wie diese Neuerungen einzuordnen sind und was sich noch ändern sollte.

Ist es eine Reform oder sogar eine Revolution, die die Altenhilfe im Moment erlebt?

Wir erleben derzeit nicht eine einzelne Reform, sondern es sind sehr viele unterschiedliche Neuerungen, die wir gleichzeitig umzusetzen haben. Das größte Reformpoten-zial hat wohl das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ (mehr zu diesem PSG II lesen Sie auf den folgenden Seiten), das ab Januar 2017 umzusetzen sein wird. Eine „Revolution“ würde ich aber auch diese Reform nicht nennen. Schon bei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wusste man, dass Menschen mit Demenz zu wenig be-rücksichtigt werden. Man wusste damals allerdings nicht, wie viele Menschen genau davon betroffen sind. Mit der aktuellen Reform wird nun Demenz bei der Einstufung besser berücksichtigt. Damit behebt man endlich einen Gründungsfehler der Pflegeversicherung.

Das PSG II ist demnach eine sehr fundamentale Reform …

Ja – und zwar nicht nur, was die Inhalte, sondern auch was die Reichweite angeht. Sie betrifft alle Pflegebedürftigen: Heutige Leistungsbezieher ebenso wie Versicherte, die neu einen Antrag auf Leistungen stellen, weil alle nun einem Pflegegrad zugeordnet werden anstelle einer Pflegestufe. Außerdem beschäftigt sie alle Gutachter, weil sie neue

Methoden der Einschätzung umsetzen müssen. Und alle Mitarbeitenden in der Pflege, weil auch sie wissen müssen, wie die neue Eingruppierung funktioniert. Betroffen sind auch alle Beitragszahler, denn die Beitragssätze steigen etwas an. Eine weitere „echte“ Reform war übrigens schon das „Erste Pflegestärkungsgesetz“ (PSG I) von 2015. Damit sind Änderungen für Menschen in der Häuslichkeit in Kraft getreten, die sehr weitreichend sind.

Ist die aktuelle Reform aus Ihrer Sicht denn der „große Wurf“ – kann sie alle Fehler der Pflegeversicherung beheben?

Ein großer Wurf ist sie schon. Trotzdem bleibt ein wei-terer fundamentaler Strukturfehler bestehen: Die strikte Trennung in ambulant und stationär. Es ist doch einfach nicht nachvollziehbar, dass Menschen Leistungen von der Kasse bekommen, je nachdem in welchen Mauern sie wohnen. Die Leistungshöhe sollte ausschließlich vom Pflegebedarf abhängen und nicht davon, ob jemand im Pflegeheim oder in der eigenen Wohnung lebt. Für uns als Träger ist diese Trennung schwierig, weil wir bei der Organisation unserer Angebote immer in diesen beiden Kategorien denken müssen. Ein Beispiel: Wenn ein Mie-ter im Betreuten Wohnen einen Notruf auslöst, müssen viele formale Vorgaben beachtet werden, damit regulär Mitarbeiter aus dem benachbarten Pflegeheim diesen bearbeiten dürfen. Das ist schwer nachvollziehbar, warum mögliche Synergien ungenutzt bleiben sollen und warum das Personal nicht flexibler eingesetzt werden darf. Die Versäulung in ambulante und stationäre Pflege führt auch zur Benachteiligung der Pflegeheimbewohner durch die Krankenkasse: Im häuslichen Bereich zahlt die Kran-kenkasse Behandlungspflege durch einen Pflegedienst, im Pflegeheim müssen die Bewohner solche ärztlich verordneten Leistungen dagegen selbst mitfinanzieren. Wir sind also schon weit gekommen mit den Reformen der Pflegeversicherung, aber mit der Versäulung bleibt ein wesentliches Manko bestehen. Diese Barrieren aufzuheben bräuchte eine weitere einschneidende Reform – diese ist aber leider noch nicht in Sicht.

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Die Pflege zu Hause wird durch die aktuellen Reformen gestärkt, bei leichterer Pflege­bedürftigkeit wird es im Pflegeheim dagegen teurer. Liegt die Zukunft der Pflege im häuslichen Bereich?

Wenn man Menschen fragt, wie sie im Alter bei Pflegebedarf leben wollen, kommt man zu der Erkenntnis, dass eigentlich niemand von zu Hause wegziehen möchte. Die Pflegeversiche-rung kommt diesem Wunsch entgegen, indem sie den Verbleib in der eigenen Wohnung finanziell besser stützt als früher. Bei geringer Pflegebedürftigkeit wird es im Pflegeheim dagegen künftig teurer. Für diese Gruppe hat die Politik aber die Finanzierung der häuslichen Ver-sorgung verbessert. Und wenn jemand zum Beispiel nur körperlichen Unterstützungsbedarf hat, können ambulante Pflegedienste sehr hilfreich sein. Bei der Betreuung zu Hause stößt man ja vor allem dann an die Grenzen, wenn rund um die Uhr jemand in der Umgebung benötigt wird, wie das vor allem bei Demenz der Fall ist. Diese Menschen waren bisher aber benachteiligt, weil sich die Pflegestufen vor allem am körperlichen Hilfebedarf orien-tiert haben. Mit der aktuellen Reform werden Menschen mit Demenz nun automatisch in Pflegegraden sein, die fürs Pflegeheim geeignet sind. Und das ist gut so.

Eine weitere Reform betrifft die Ausbildung: In den nächsten Jahren soll eine einheitliche Ausbildung für die Alten­, Kranken­ und Kinderkrankenpflege kommen. Wie schätzen Sie die Auswirkungen für die Altenpflege ein?

Ich glaube nicht daran, dass wir durch eine generalistische Ausbildung mehr Menschen für den Pflegeberuf inte-ressieren werden. Bereits heute werden in Krankenhäu-sern Altenpfleger beschäftigt und schon immer wurden Krankenpfleger im Pflegeheim eingesetzt – durch die bestehende Aufgliederung in drei Berufe sehe ich da kein Hindernis. Vielmehr frage ich mich, wie man künftig drei unterschiedliche Spezialisierungen im gleichen Zeitraum wie bisher vermitteln möchte. Meine Befürchtung ist, dass wir im Anschluss an eine generalistische Pflegeaus-bildung die frisch examinierten Mitarbeitenden ein Jahr intern weiter qualifizieren müssen, damit sie die nötige Erfahrung für eigenverantwortliches Arbeiten sammeln

und auch die sozialpflegerischen Ansätze erlernen, die sie für die Praxis brauchen. Hinzu kommt: Es gibt zwar sicherlich Pflegekräfte, die ihren Platz klar in der Alten-pflege sehen. Bei denen, die sich das Krankenhaus eben-so wie die Altenhilfe als Einsatzfeld vorstellen können, spielt am Ende aber auch die Bezahlung eine Rolle. Wir müssen daher wegkommen vom Gehaltsgefälle zwischen Krankenhaus und Pflegeheim.

Würde die Pflege im Heim dadurch nicht noch teurer?

Das hängt von vielem ab: von den Versicherungsleistungen für die Bewohner, vom Preissystem allgemein und von der Organisation. Sollten die Barrieren zwischen ambulant und stationär aufgehoben werden, muss das auch mit einer veränderten Abrechnungssystematik fürs Pflege-heim einhergehen. Und organisatorisch werden wir uns fragen müssen, wen wir mit welcher Qualifikation für welche Tätigkeiten einsetzen. Denn wenn es in Zukunft im Arbeitsmarkt trotz aller Anstrengungen nicht die nötige Zahl an Pflegefachkräften geben wird, werden wir gezwungen sein, Pflegefachkräfte mit Priorität für medizinisch-pflegerische Tätigkeiten einzusetzen.

Was muss sich tun, um in Zukunft noch genügend Fachkräfte zu finden?

Erfreulich ist ja: Die Ausbildungszahlen in der Alten-pflege sind in den letzten Jahren konstant gestiegen – und zwar sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene (siehe Grafik oben). Das ist also durchaus ein attraktiver Beruf und wir sind nicht erfolglos bei der Gewinnung von Aus-zubildenden. Dennoch: Die demografische Ent wicklung führt dazu, dass in Zukunft die Ausbildungszahlen sinken

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Gesamtzahl aller gemeldeten Altenpflegeschüler 2006 bis 2014.

Zahlen: KVJS; Grafik: Wohlfahrtswerk

Altenpflegeschüler in Baden-Württemberg – Gesamt

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

6.066 6.392 6.531 6.499 6.390 6.778 7.1787.708 8.020 8.051 8.212

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werden. Dazu kommt, dass viele unserer Mitarbeitenden in den nächsten zehn bis 15 Jahren altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden. Schon heute dauert es laut Bundesagentur für Arbeit durchschnittlich fast ein halbes Jahr (siehe Grafik oben), um eine Pflegefachkraftstelle wieder zu besetzen. Wir werden also in Zukunft noch viel mehr Personalgewinnung betreiben müssen. Was aber die Attraktivität des Pflegeberufs vor allem stärkt, sind gute Rahmenbedingungen – und dafür brauchen wir insgesamt mehr Personal!

Mit einem Schiedsspruch wurden die Personalschlüssel für das Pflegeheim erstmals seit 2003 wieder erhöht. Reicht das aus?

Nein, auf keinen Fall. Die Dachverbände verhandeln derzeit weiter über den Landesrahmenvertrag, der die verhandelbaren Personalmengen fixiert. Denn zum einen bekommen wir ja ganz neue Strukturen, auf die sich die Personalschlüssel beziehen. Bisher waren sie bezogen auf die drei Pflegestufen vorgegeben, ab 2017 werden es aber fünf Pflegegrade sein. Was bei der jetzigen Per-sonalbemessung zudem überhaupt nicht berücksichtigt ist, sind Ressourcen für ungeplante Personalausfälle:

Die Einrichtungen bekommen mit den jetzt maximal möglichen Personalmengen den normalen Dienstplan gerade noch abgedeckt. Aber wenn im Laufe des Mo-nats jemand ausfällt, fehlt es an einem darüber hinaus gehenden Bereitschafts-Personalpool. Außerdem sind in den heutigen Personalschlüsseln keine Ressourcen für Organisationsentwicklung und Fortbildung vorgesehen. Den Pflegekräften muss aber Zeit gegeben werden, da-mit sie sich zusammensetzen und über organisatorische Änderungen Gedanken machen können. Jeder neue Expertenstandard und jede Gesetzesänderung bedeuten ja schließlich, dass man sich als Einrichtung überlegen muss, wie man damit umgeht und das umsetzen kann. Die Personalschlüssel müssen also entweder pauschal höher werden oder wir brauchen einen zusätzlichen Personalschlüssel im Pflegeheim für diese Dinge. Mehr muss es auf jeden Fall sein.

Was ist aus Ihrer Sicht die größte Herausforderung, auf die die Politik in den kommenden Jahren eine Antwort finden muss?

In Baden-Württemberg ist die größte Herausforde-rung für alle Pflegeheime, dass man die veränderten

Datenquelle: Statistik der

Bundesagentur für Arbeit, Juni 2016

* Anforderungsniveau 2

(Fachkraft)

** Anforderungsniveau 3

(Spezialist)

*** Anforderungsniveaus 2 und 3

(Fachkraft und Spezialist)

2015

2016

Durchschnittliche Vakanzzeit von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen bei Abgang in Tagen (ohne Helfer- und Zeitarbeitsstellen)

Deutschland, 2015, 2016 (gleitender Jahresdurchschnitt, jeweils Mai des Vorjahres bis April)

Akademische technische Berufe (Experten):

Nichtakademische technische Berufe:

Gesundheits- und Pflegeberufe:

Fahrzeugtechnik 140145

Automatisierungstechnik, Elektrotechnik 120127

Informatik und Softwareentwicklung 129134

Mechatronik, Automatisierungstechnik *** 106126

Energietechnik * 123138

Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klima *** 129142

Aus- und Trockenbau ** 113131

Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 144137

Gesundheits-, Krankenpflege *** 108128

Insgesamt alle Berufe90

81

Altenpflege *** 126153

12 Weitwinkel · November 2016 · 2

F o k u s Altenhilfe im Umbruch

leistungsrechtlichen Strukturen in Einklang bringen muss mit neuen ordnungsrechtlichen Vorgaben. Wir stecken heute in der Zwickmühle, dass wir das, was wir heimrechtlich erfüllen müssen, von der Vergütung nach Pflegeversicherungsrecht teils gar nicht erfüllen können. So haben wir zum Beispiel aus dem Heimrecht heraus Vorgaben, was Schichtbesetzung und Wohnbereichsgrö-ßen betrifft. Aber die Personalschlüssel, die der schon genannte Landesrahmenvertrag macht, passen gar nicht dazu. Unsere Pflegesätze – und damit die finanziellen Mittel, die wir zur Verfügung haben – werden aber basierend auf diesem Rahmenvertrag verhandelt. Vom Ordnungsrecht wiederum hängt unsere Betriebszulassung ab. Das ist inkompatibel und muss wieder in Einklang gebracht werden. Hinzu kommt, dass durch die neue Landespersonalverordnung mit ihren Präsenzvorgaben stark in unsere Organisationshoheit als Träger eingegrif-fen wird. Die ab 2019 zu erfüllende Landesheimbau-verordnung stellt zudem bauliche Ansprüche, die sich bei bestehenden Häusern nicht so einfach umsetzen lassen. Zum Beispiel wird vorgegeben, wie groß die

Wohngruppen sein dürfen und dass jede einen eigenen Zugang haben muss.

Sie sehen also das Ordnungsrecht als größten Hemmschuh?

Ja. Die Umsetzung der Pflegereform wird uns zwar noch manche Nuss zu knacken geben. Aber das Ord-nungsrecht ist in der Tat das, was uns im Moment am meisten quält. Unsere Forderung an die Landespolitik lautet daher: Deregulierung bei Heimrecht und zugehö-rigen Verordnungen. Und: Keine neue Vorgabe ohne die zugehörige Finanzierung. Andere Bundesländer haben diese heimrechtlichen neuen Anforderungen noch nicht. Ich wünsche mir von unserer Landesregierung, dass sie anerkennt, dass wir heute wegen der Pflegereform bundesweit eine Umbruchsituation haben, die den Ein-richtungen schon genügend Organisationsentwicklung und finanzielle Risiken abnötigt. Pflegeheime sollten sich nicht zeitgleich mit zusätzlichen Forderungen befassen müssen, die ihre Betriebszulassung gefährden können.

13Weitwinkel · November 2016 · 2

Blätter der WohlfahrtspflegeDeutsche Zeitschrift für Soziale ArbeitMit den Blättern der Wohlfahrtspflege gibt das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eine der traditionsreichsten Fachzeitschriften in Europa heraus. Bereits 1848 entstand die Publikation, die sich an Fach- und Führungskräfte im Sozialwesen wendet und zu aktuellen Entwicklungen in allen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit informiert.

Aktuell: Themenheft »Flüchtlingshilfe und Zuwanderung« (Heft 5 /2016)

Das neue Themenheft der Blätter der Wohlfahrtspflege untersucht, was nach dem Zuzug einer großen Zahl nach Deutschland geflüchteter Menschen nun geschehen muss, um diejenigen zu integrieren, die dauerhaft bleiben können. Soziale Dienste und Einrichtungen spielen dabei eine große Rolle, stellte eine Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung fest. Doch diese Organisationen müssen sich verändern, damit sie zum einen für geflüchtete Menschen soziale Angebote machen und zum anderen als Arbeitgeber interessant sein können.

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F o k u s Altenhilfe im Umbruch

Eine fundamentale Reform Zum Januar 2017 tritt das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ (PSG II) in Kraft. Damit einher geht eine ganz neue Bewertung von „Pflegebedürftigkeit“. Ziel ist es, Demenz besser als bisher zu berücksichtigen und Erkrankte und ihre Angehörigen damit zu entlasten. Wir stellen vor, was sich ändert und wer davon profitiert.

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen (Modul 5)

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3)

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Modul 6)

Mobilität (Modul 1)

Selbstversorgung (Modul 4)

10 %

20 %

7,5 %

7,5 %

15 %

40 %

Info

Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz sowie ein digitaler Leistungsrechner sind auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu finden unter www.bmg.bund.de/themen/pflege.html. Auch die Pflegekassen bieten vielfältige Informationen und Broschüren zum Thema.

1Pflegebedürftigkeit wird neu definiert

Viele Jahre wurde darüber diskutiert, jetzt wird die neue Definition von „Pflegebedürftigkeit“ umgesetzt: Während bisher der Zeitaufwand für die Grundpflege (also Kör-perpflege, Ernährung und Mobilität) entscheidend für eine Einstufung war, soll der neue Ansatz „den Menschen in seiner Lebenswelt“ in den Blick nehmen. Das bedeu-tet, dass künftig körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt werden.

Pflegebedürftigkeit bemisst sich in diesem umfassenderen Sinne daran, wie

selbstständig ein Mensch noch seinen Alltag bewältigen kann.

Der besondere Unterstüt-zungsbedarf bei Demenz kann damit besser als bisher berücksichtigt werden. Die neuen Begutachtungs-Richt-

linien erfassen sechs unter-schiedlich gewichtete Module.

2Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Ab dem 1. Januar 2017 werden die bisherigen drei Pfle-gestufen von fünf Pflegegraden abgelöst. Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch in den jeweils höheren Pflegegrad übergeleitet. „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ (meist begründet in einer demenziellen Erkrankung) werden automatisch sogar zwei Pflegegrade höher eingestuft. Senioren mit Demenz werden dadurch höhere Zuschüsse aus der Pflegekasse als bisher erhalten – das gilt sowohl für die Pflege im Heim als auch für die Pflege in der eigenen Wohnung (siehe Grafik rechts oben).

3In einem Pflegeheim bezahlt jeder gleich vielAlle Bewohner eines Pflegeheims zahlen ab dem 1. Ja-nuar das gleiche Pflegeentgelt – unabhängig von ihrem Pflegegrad! Dieser sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ gilt jeweils individuell für eine Einrichtung. Er wird nach einer Formel berechnet, die sich an der Bewohnerstruktur am 30. September 2016 nach Pflege-stufen und eingeschränkter Alltagskompetenz orientiert. Zu diesem Eigenanteil für Pflege und Betreuung kom-men (wie bisher auch) Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Gebäudekosten und die Ausbildungsumla-ge. Da sich bisher der Eigenanteil an der Höhe der Pflegestufe bemessen hatte (je niedriger, desto geringer), werden von dieser Neuerung vor allem Bewohner mit hoher Pflegestufe profitieren. Ein höherer Pflegegrad bringt künftig keine Mehrkosten für die Bewohner.

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen (Modul 5)

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3)

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Modul 6)

Mobilität (Modul 1)

Selbstversorgung (Modul 4)

10 %

20 %

7,5 %

7,5 %

15 %

40 %

14 Weitwinkel · November 2016 · 2

F o k u s Altenhilfe im Umbruch

4Niemand wird schlechter gestellt

Bei der Pflegereform gilt der Bestandsschutz: Müsste ein Pflegeheimbewohner (zum Beispiel bei einer niedrigen Pflegestufe ohne Demenz) zum 1. Januar 2017 einen höheren Eigenanteil als bisher bezahlen, übernimmt die Pflegekasse diesen Differenzbetrag. Dies gilt allerdings nur für Bewohner, die bereits vor dem 1. Januar im Pflegeheim gelebt haben. Wer danach in ein Pflegeheim einzieht, muss bei niedrigem Pflegegrad mit höheren Kosten als vor der Reform rechnen (siehe auch 6).

Pflegegrad 1 2 3 4 5Pflege zu Hause

Pflege durch Angehörige (Pflegegeld) - 316 545 728 901

Pflege durch Pflegedienst (Sachleistung) - 689 1.298 1.612 1.995

Tages-/Nachtpflege - 689 1.298 1.612 1.995

Pflege im Heim

Vollstationäre Pflege 125 770 1.262 1.775 2.005

Leistungsbeträge ab 2017 im ÜberblickMonatliche Zuschüsse der Pflegekasse in Euro

Überleitung von Pflegestufen zu Pflegegraden

6Weniger Geld bei leichter

Pflegebedürftigkeit im PflegeheimUmgekehrt führt das Prinzip „ambulant vor stationär“ im Pflegeheim dazu, dass die Leistungen in den niedrigeren Pflegegraden gesenkt werden: So hat beispielsweise ein Versicherter mit Pflegestufe I (ohne eingeschränkte All-tagskompetenz) bisher 1.064 Euro monatlich erhalten, im neuen Pflegegrad 2 sind es künftig nur noch 770 Euro, also knapp 300 Euro weniger als zuvor. Für die heutigen Pflegeheimbewohner hat das durch den Bestandsschutz keine finanziellen Auswirkungen, da die Differenz von der Pflegekasse getragen wird (siehe 4). Für Bewohner, die ab dem 1. Januar 2017 in ein Pflegeheim ziehen, wird die Pflege bei eher leichter Pflegebedürftigkeit jedoch teurer als bisher. Zu werten ist dies als Anreiz der Politik, im Alter möglichst lange zu Hause wohnen zu bleiben und dort versorgt zu werden.

5Mehr Geld für die Pflege zu Hause

Das PSG II will die häusliche Pflege stärken. Vor allem bei Demenzkranken, die zu Hause versorgt werden, wirkt sich das positiv aus: Die mögliche Erstattung von Sach-leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst wird hier besonders stark erhöht. Wer zum Beispiel bisher in Pflegestufe I (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) 689 Euro erhalten hat, kommt künftig in Pflegegrad 3 auf 1.298 Euro monatliche Zuschüsse durch die Pflege-kasse – das sind 609 Euro mehr als zuvor. Der Besuch einer Tages- oder Nachtpflege wird von den Pflege kassen

Pflegegrad 1

Pflegestufe 2 miteingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflegestufe 3 miteingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflegestufe 0 miteingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflegestufe 1 miteingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflege-stufe 1

Neu Pflege-stufe 2

Pflege-stufe 4

Pflege-stufe 3

Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

ab 2017 ebenfalls mit deutlich höheren Beträgen unter-stützt. Auch wer seinen Angehörigen ohne einen Pfle-gedienst zu Hause selbst versorgt, profitiert von der Reform: Das Pflegegeld wird erhöht – je nach Pflegegrad um bis zu 229 Euro monatlich.

15Weitwinkel · November 2016 · 2

F o k u s Altenhilfe im Umbruch

Der Mix birgt Chancen Wenn unterschiedliche Berufsgruppen in einem Pflegeheim zusammenarbeiten, kann das die Lebensqualität der Bewohner verbessern – so der Tenor der 60. Fachtagung des Wohlfahrtswerks. Rund 120 Fach- und Führungskräfte sind in diesem Jahr der Einladung nach Stuttgart gefolgt.

Ob Servicehelfer, Alltagsbegleiter oder Betreu-ungsassistenten – in den vergangenen Jahren sind vielfältige Berufsbilder in der Betreuung

entstanden. „Das ist ein ganz wichtiger Teil der im Pfle-geheim Beschäftigten“, betonte die Vorstandsvorsitzende Ingrid Hastedt in ihrer Einführung. Die berufliche Aus-differenzierung habe mehrere Ursachen: Beispielsweise würden Aufgaben gezielt von Pflegefachkräften auf andere Kräfte verlagert und konzeptionell gehe der Trend hin zu Wohngemeinschaften im Heim. Außerdem sei durch die 2008 vom Gesetzgeber eingeführten Betreuungsassistenten nach §87b SGB XI die Finanzierung von zusätzlichem Personal in der Betreuung möglich geworden.

„Für ältere Menschen im Pflegeheim ist es ein schönes Gefühl, wenn durch den Personalmix viele verschiedene Personen für sie da sind“, erklärte Prof. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Uni Hei-delberg. Es brauche dabei nicht nur Fachkräfte, sondern auch „Kümmerer“, denen mehr Zeit zur Verfügung stehe, die „mitfühlen, zuhören und kommunizieren können“. Untersuchungen belegten: Senioren wollten vor allem Teil einer Gemeinschaft sein und selbst etwas geben, gerade auch jungen Menschen: „Wenn ein Mitarbeiter einem alten Menschen das Gefühl geben kann, dass es gut ist, dass es ihn gibt, kann das bereits zur Linderung

körperlicher Beschwerden beitragen“, so Kruse. All-tagsbegleiter und Servicehelfer könnten so zu wichtigen Vertrauenspersonen werden.

Auf die Haltung kommt es an

Auch Prof. Sabine Kühnert, Studiengangsleiterin Ge-sundheits- und Pflegemanagement an der Ev. Fachhoch-schule Rheinland-Westfalen-Lippe, erinnerte daran, dass nicht alleine Ausbildung und fachliche Qualifikation zählen: „Es kommt vor allem auf die Haltung an.“ Diese würde erlernt, sei veränderbar und wichtiger Bestandteil der persönlichen Kompetenz in jeder Berufsgruppe. Als Arbeitgeber könne man auf die Haltung der Mitarbei-tenden Einfluss nehmen: beispielsweise durch gute Personalausbildung und -entwicklung, durch das Lernen am Vorbild und eine angemessene Organisationskultur.

Regulierung hemmt den Personalmix

Die Referenten der Fachtagung waren sich einig: Wenn eine Einrichtung Menschen mit unterschiedlichen Qua-lifikationen in ein Team einbindet, kann das die Pflege entlasten und sich gleichzeitig positiv auf die Lebensqua-lität der Bewohner auswirken. Als Hürde auf diesem Weg sieht Ingrid Hastedt allerdings die Rahmenbedingungen im Bereich der Gesetze und Vorgaben: „Das Ordnungs-recht ist ein Hemmschuh. Wenn uns genau vorgegeben wird, wie viel Personal wir mit welchem Beruf einsetzen müssen, schränkt uns das bei der kreativen Gestaltung des Personalmixes ein.“

Abschließend fasste Hastedt zusammen: „Der Personal-mix bietet Chancen, er ist jedoch keine Qualitätsgaran-tie.“ Entscheidend sei beispielsweise, Zuständigkeiten klar zu regeln, Teambildungsprozesse aktiv zu gestalten, Auszubildende gut anzuleiten und eine positive Füh-rungskultur zu etablieren. Wenn dies gelinge, gelte: „Der Personalmix hat einen zentralen Stellenwert für die Qualität im Pflegeheim.“ kkInteressierte Zuhörer bei der Fachtagung

16 Weitwinkel · November 2016 · 2

F o k u s Altenhilfe im Umbruch

So sieht der Personalmix in der Praxis aus

Das Haus: klassisches Pflegeheim mit 89 PlätzenOrganisation: Der Sozialdienst im Haus hat vier Aufgabenbereiche: Gruppen- und Einzelbetreuung, Therapie, Zusätz-liche Betreuung nach § 87b und pfle-geferne Tätigkeiten. Der Leitung des Sozialdienstes ist die verantwortliche Koordination aller Assistenten – FSJ-ler, Betreuungsassistenten nach § 87b, Wohn-bereichshilfen und Servicehelfer-Azu-bis – zugeordnet.

„Das Motto ‚weg vom pflegerischen Denken, hin zum Bewohner’ bedeutet in der Konsequenz, dass Betreuung auch am Wochenende stattfindet. Dieser Wandel musste sich nicht nur organisatorisch, sondern auch in den Köpfen vollziehen.“ Werner Feil, Einrichtungsleiter

Das Haus: acht stationäre Wohngemein-schaften mit 98 PlätzenOrganisation: In jeder der acht Wohn-gemeinschaften arbeitet eigenständig ein Team von Alltagsbegleitern – sie sind zentrale Ansprechpartner für die Bewoh-ner. Die Pflegekräfte sind (im Unterschied

zu Haus St. Barbara und Haus Rheinaue) übergreifend organisiert und kommen wie ein ambulanter Dienst in die Wohnungen. Darüber hinaus gibt es einen zentralen Sozialdienst für das ganze Haus, dem die Betreuungsassistenten nach § 87b zuge-ordnet sind. Preisliche Auswirkungen durch Mithilfe von Angehörigen wurden vor der Eröffnung im Jahr 2008 angestrebt, das Konzept war damals bei den Kassen aber nicht durchsetzbar.

„Durch das multiprofessionelle Team haben wir Spezialisten für jeden Bereich.“Urs Bruhn, Einrichtungsleiter

Das Haus: vier Hausgemeinschaften mit 56 Plätzen (Bundes-Modellprojekt, im Juni 2016 eröffnet)Organisation: Jede Hausgemeinschaft hat ein eigenes Team aus Präsenz- und Pflegekräften. Für Tätigkeiten, die über definierte Grundleistungen hinausgehen, können Bewohner wählen: Diese können von ihrem – vor dem Umzug genutzten – ambulanten Dienst oder von den Mit-arbeitenden des Hauses erbracht werden. Alternativ können sich aber auch die Angehörigen engagieren, was sich preis-lich auswirkt.

„Die Präsenzkraft ist die Hauptakteurin, denn sie ist diejenige, die den Bewohner am besten kennt.“ Michael Barkow, Leitung

zentrales Qualitätsmanagement

der benevit Holding GmbH

Else-Heydlauf-Stiftung Wohlfahrtswerk, Stuttgart-Zuffenhausen

Haus am Kappelberg Wohlfahrtswerk, Fellbach

Haus Rheinaue Benevit, Wyhl am Kaiserstuhl

Das Haus: vier Hausgemeinschaften mit 49 PlätzenOrganisation: In jeder Hausgemein-schaft arbeitet ein Team aus Pflege-kräften, Alltagsbegleitern und – diesen zugeordnet – Auszubildenden zum Ser-vicehelfer. Während diese Tätigkeiten eher in der Pflege und Hauswirtschaft angesiedelt sind, gibt es für Betreuungs-angebote einen zentralen Sozialdienst, der in allen vier Wohnungen tätig ist. Ihm sind organisatorisch die Betreu-ungsassistenten nach § 87b unterstellt.

Das Haus: klassisches Pflegeheim mit 226 PlätzenOrganisation: Die Betreuungsassistenten nach § 87b sind hier der Pflege zuge-ordnet. Es gibt eine Seelsorge im Haus, Alltagsbegleiter und Servicehelfer wer-den dagegen nicht eingesetzt.

„Je nach Angebotsform braucht es den abgestimmten ‚richtigen’ Personalmix.“Kurt Greschner, Bereichsleiter Altenhilfe beim

Caritasverband Stuttgart e.V.

Haus St. Barbara Caritasverband, Stuttgart-Möhringen

Haus St. Monika Caritasverband, Stuttgart-Neugereut

17Weitwinkel · November 2016 · 2

Aus unserer Arbe i t

Auszeichnung als Fortschritt-Macher Mit dem Siegel „Top 100“ werden mittelständische Unternehmen ausgezeichnet, die über eine besondere Innovationskraft verfügen. Das Wohlfahrtswerk gehört 2016 zum zweiten Mal zu den Preisträgern. Der Preis wurde bei einer festlichen Gala in Essen übergeben.

Auf die Auszeichnung als eines der hundert innovativsten mittelständischen Unternehmen können wir stolz sein“, erklärt Vorstands-

vorsitzende Ingrid Hastedt. „Unser Umfeld mit seinen vielen Gesetzen und Regularien hemmt Innovationen ja viel eher, als es sie fördert.“ Innovation auf sozia-lem Gebiet anzuregen und durchzusetzen, gehört zum Stiftungsauftrag des Wohlfahrtswerks. Die Auszeichnung zeige, dass dieser Auftrag gelebt wird. Für die Top 100 haben sich in diesem Jahr 366 Firmen beworben. Dabei ist das Wohlfahrtswerk einer von nur zwei Preisträgern aus dem Sozialbereich.

Die Auswahl und wissenschaftliche Analyse der Sieger-unternehmen führt der Lehrstuhl für Entrepreneurship und Innovation der Wirtschaftsuniversität Wien unter Leitung von Prof. Dr. Nikolaus Franke durch. Das Er-gebnis: Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg „nimmt das Thema ‚Innovationen’ ernst“.

Besonders gut wurde bewertet, dass die – aktuellen und künftigen – Bedürfnisse der Senioren gut erkannt und berücksichtigt werden. Außerdem werden intensiv Netzwerkkontakte zu anderen Trägern, wissenschaftlichen Fachgesellschaf-ten und Technologieführern der Branche unterhalten.

Aus Tradition innovativ

Das Wohlfahrtswerk verfügt über eine eigene Entwick-lungsabteilung und engagiert sich in mehreren von Bun-desministerien geförderten Projekten, die den Einsatz von Technologie für ein besseres Leben im Alter erforschen. Die Stiftung ist zudem Vorreiter in der Umsetzung von Betreuungsdiensten, die künftig ein ganz neues Ange-botssegment neben den ambulanten Pflegediensten dar-stellen werden. „Den wachsenden Herausforderungen werden wir auch in Zukunft nur mit klugen Neuerungen begegnen können“, erklärt dazu Hastedt. as

Top 100

Der Innovationspreis „Top 100“ wird bereits seit 23 Jahren vergeben und von der compamedia GmbH aus Überlingen organisiert. Prämiert werden mit-telständische Unternehmen, die „auf dem Gebiet der Innovation Hervorragendes leisten und sich durch Experimentierfreude, Offenheit und eine mutige Veränderungsbereitschaft auszeichnen“. Bei der Analyse werden die fünf Kategorien innovationsförderndes Top-Management, In-novationsklima, Prozesse und Organisation, Innovationsmarketing / Außenorientierung sowie Innovationserfolg geprüft. Mentor des Wett-bewerbs ist der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar.

Preisverleihung in Essen: Mentor Ranga Yogeshwar übergibt die

Auszeichnung an Vorstandsvorsitzende Ingrid Hastedt (links)

und Ira Klas, stellvertretend für die Entwicklungsabteilung

18 Weitwinkel · November 2016 · 2

Aus unserer Arbe i t

Besuch aus Berlin Im Juli besuchte Bundesministerin Johanna Wanka als erste Station ihrer Sommerreise die Else-Heydlauf-Stiftung. Sie ließ sich verschiedene Technologien zeigen, die die Forschungs- und Entwicklungsabteilung des Wohlfahrtswerks zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft entwickelt hat, und lobte dabei besonders die Arbeit der Stiftung.

Die meisten Bürger wünschen sich, im Alter gesund zu bleiben, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben und an der Gesellschaft teil-

zuhaben. Daher ist es wichtig zu forschen, wie Technik dazu beitragen kann“, erklärte Johanna Wanka, Bundes-ministerin für Bildung und Forschung. Ihre Sommerreise an zehn Stand or te bundesweit stand unter dem Motto „Forschung heute für ein gutes Leben von morgen“. In der Else-Heydlauf-Stiftung in Zuffenhausen machte sie sich ein Bild von verschiedenen Projekten zum Leben im Alter, die durch ihr Ministerium gefördert werden.

Die Ministerin war begeistert von dem intelligenten Trinkbecher, den das Wohlfahrtswerk zusammen mit verschiedenen Partnern entwickelt hat. Das Trinkgefäß soll es erleichtern, eine ausreichende Flüssigkeitsversor-gung bei Pflegeheimbewohnern sicherzustellen. „Einen Becher wie den TrinkTracker hätte ich mir auch für meine Mutter gewünscht: Sie hat bis ins hohe Alter alleine auf einem Bauernhof gelebt und auch immer viel zu wenig getrunken“, sagte sie.

Hoffnung für Menschen mit Demenz

„Das Thema Demenz beschäftigt viele“, weiß die Bun-desministerin. Hoffnung macht hier das Projekt Neu-roCare: Entwickelt wurden unter anderem ein digitaler Test, durch den Hinweise auf eine beginnende Demenz frühzeitig erkannt werden können, sowie ein computer-gestütztes kognitives Training, das den Krankheitsverlauf hinauszögern soll. „Solche Projekte stimmen mich ein Stück optimistischer, dass es auch beim Thema Demenz Methoden zur Erkennung und Unterstützung gibt“, resümierte Wanka.

Bereits im Alltag im Pflegeheim eingesetzt wird ein Tablet, das zum Beispiel durch Bilder, Lieder oder Sprich-wörter das Gedächtnis fördert und eine Brücke für Ge-spräche baut. Volkslieder wie „Fuchs, du hast die Gans gestohlen“ sind den Senioren noch gut im Gedächtnis geblieben und rufen positive Erinnerungen hervor.

„Ich bin beeindruckt, dass ein Träger wie das Wohlfahrts-werk bereits über so viele Jahre innovativ tätig ist – das ist nicht Standard“, würdigte Wanka das Engagement der Stiftung. Sie mahnte gleichzeitig an, dass Politik und Unternehmen darüber nachdenken müssten, wie diese Technologien als Produkt auf den Markt kommen und damit allen zugänglich gemacht werden können. as

Sozialpädagogin und Kunstthera peutin Christine Denneler (links)

zeigt das Tablet im Einsatz

Die Bundesministerin stellt Fragen zum TrinkTracker (von links: Ingrid

Hastedt vom Wohlfahrtswerk; Wilhelm Stork vom Projektpartner

Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe; Bundesministerin

Johanna Wanka; Heidi Petersmann von der Else­Heydlauf­Stiftung)

19Weitwinkel · November 2016 · 2

Aus unserer Arbe i t

Von Aleppo nach ZuffenhausenSeit Jahresbeginn können auch Flüchtlinge am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen. Die ersten Erfahrungen sind positiv und bestätigen, dass Integration am besten über eine Beschäftigung gelingt.

Aleppo, Frühsommer 2015. Samer Jabbouli (50) arbeitet in der Stadt, die wie keine andere als Brennpunkt im Syrien-Konflikt gilt. Er ist

Bautechniker und kümmert sich um Baustellenlogis -tik. Heute sieht man den Familienvater in den Wohn-bereichen der Else-Heydlauf-Stiftung in Stuttgart-Zuffenhausen Mineralwasser verteilen, Wäsche der Bewohner zusammentragen oder eine kaputte Lampe wechseln. Zwischen diesen beiden Tätigkeiten liegen gerade einmal ein paar Monate und Stationen in der Landeserstaufnahmestelle Messtetten, in Bietigheim und jetzt in einer Flüchtlingswohnung in Gerlingen. So höflich Samer Jabbouli dem Besucher seinen Ar-beitsplatz zeigt, so sehr verrät sein Blick, dass er es selbst kaum begreifen kann, wie sich sein Leben und das seiner Familie verändert hat. „Aber ich bin sehr froh, dass ich in Deutschland etwas tun kann und so die Sprache erlerne“, sagt Jabbouli, der mit seinem Sohn Tarek (20) jeden Morgen um 7.30 Uhr in Ger-lingen aufbricht. Auch der Junior ist seit April Mitar-beiter in der Hauswirtschaft. Er hatte gerade sein Abitur bestanden, ehe er mit den Eltern und Schwester Noor aufgrund der lebensbedrohlichen Situation in Aleppo nach Deutschland geflüchtet ist.

Wie kam es zu dem Engagement in der Altenhilfeein-richtung? Vater und Sohn gehören zu den ersten Teil-nehmern des neuen Sonderprogramms „Geflüchtete Menschen im Bundesfreiwilligendienst (BFD)“. Mit Beginn des Jahres 2016 hat die Bundesregierung zusätz-liche Kontingente im BFD – insgesamt 10.000 neue Stellen – genehmigt, vorerst bis 2018. Das Wohlfahrtswerk als Träger des Freiwilligendienstes setzt dies mit derzeit 21 Stellen um – sowohl in eigenen Einrichtungen als auch in externen Einsatzstellen. Allerdings darf nicht je der Flüchtling am neuen Programm teilnehmen. Es wer den nur anerkannte Flüchtlinge eingesetzt sowie Asylbewer-ber, die sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten, einen Antrag auf Asyl gestellt haben und bei denen eine Bleibeperspektive („rechtmäßiger Aufenthalt“ genannt) zu erwarten ist. Keine Chance auf einen BFD-Einsatz haben Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die eine vorübergehende Duldung erhalten haben – ebenso wie Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wie zum Beispiel Ghana, Albanien oder Serbien. Sie können jedoch – sofern sie jünger als 27 Jahre sind – am Sonderprogramm des Landes Baden-Württemberg „FSJ-Integration“ teilnehmen.

Sprachkurs ist fester Bestandteil

Eine Besonderheit des Wohlfahrtswerk-Konzepts für Flüchtlinge im BFD ist die zweigeteilte Projekt phase, eine umfangreiche pädagogische Begleitung sowie der Besuch einer vom Bundesamt für Migration und Flücht-linge anerkannten Sprachschule. In den ersten sechs Monaten (Phase 1) sind die Freiwilligen in Teilzeit in den Einsatzstellen tätig und besuchen daneben einen Integrations- und Sprachkurs. Durch die Tätigkeit in einem Pflegeheim oder Jugendhaus werden sie ganz alltagspraktisch mit Gepflogenheiten der deutschen Gesellschaft vertraut gemacht. Ab dem siebten Monat geht es in die zweite BFD-Phase – in aller Regel in Vollzeit und mit 25 Seminartagen. Samer Jabbouli mit seinem Sohn Tarek

20 Weitwinkel · November 2016 · 2

Aus unserer Arbe i t

Die Schulungen schätzt auch Ami Awlime (25). Sie ab-solviert ihren Dienst im Kinderhaus Etzel im Stuttgarter Süden und möchte mit keiner anderen Stelle tauschen. Das hat einen Grund: Die Togolesin absolvierte bereits eine Ausbildung zur Jugendleiterin beim Stadtjugendring und hilft einmal pro Woche beim Kinderschwimmen der DLRG in Stuttgart-Untertürkheim. Wenn sie ihren BFD im Februar 2017 beendet hat, wird sie ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg beginnen. Ami kam erst im Januar letzten Jahres nach Deutschland, spricht fast perfekt Deutsch und unternimmt alles, um hier Fuß zu fassen und sich einzubringen: „Ich finde es schlimm, wenn junge Flüchtlinge nur in der Unterkunft sitzen und nichts machen.“ Sie selbst hat über eine Sozialarbeiterin vom BFD-Angebot erfahren und sich beworben. Ein-gesetzt wird Ami sowohl in der Krabbelgruppe als auch im Kinderladen und im Hort der „Etzel“. Meist kommt sie um 14 Uhr und isst dann noch mit der letzten Hort-Gruppe zu Mittag, anschließend geht es zum Spielen, zur Hausaufgabenbetreuung oder zum Wäschedienst.

Ein Integrationsprojekt von unten

Wo liegen die Chancen des neuen Freiwilligendienstes für Flüchtlinge? Zum einen erhalten die Menschen einen Job auf Zeit, besuchen einen Sprachkurs und können ihre ersten Deutschkenntnisse anwenden. Über den BFD lernen sie zudem die hiesige Arbeitskultur kennen – und vielfältige soziale Einrichtungen. Darin sieht Gisela Gölz,

Gesamtleitung für Freiwilligendienste beim Wohlfahrts-werk, einen großen Vorteil, wenn es um Anschlussper-spektiven geht: „Die Erfahrung im BFD hilft auch später für eine Ausbildung oder ein Studium.“ Bei Ami Awlime ist dies der Fall. Gut möglich, dass die hoch motivierte junge Frau eines Tages dann wieder in der Eltern-Kind-Einrichtung oder beim Stadtjugendring vorspricht, um sich für eine unbefristete Stelle zu bewer-ben, sofern ihr Asylantrag anerkannt wird. Auch Tarek würde sehr gerne in Deutschland studieren: Er möchte ein Maschinenbau- oder Elektrotechnikstudium begin-nen, um dann eines Tages in die Heimat zurückzukehren. Wie sein Vater Samer hofft er auf einen Wiederbeginn in Aleppo. fb

Ami Awlime liebt die Arbeit mit Kindern

Gebraucht werden und dabei Deutsch lernen – vom BFD für

Flüchtlinge profitieren beide Seiten

21Weitwinkel · November 2016 · 2Weitwinkel · November 2016 · 2 21

Aus unserer Arbe i t

50 Jahre lebendige Altenhilfe Vor einem halben Jahrhundert wurde das Jakob-Sigle-Heim als lang erwartete Heimat für Seni-oren eröffnet. Heute wie damals ist es ein wichtiges Angebot der Stadt und bietet ein Zuhause und Unterstützung für ältere Menschen in Kornwestheim und Umgebung. Das ganze Jahr 2016 über wird das 50. Jubiläum mit 50 Aktionen gefeiert, im Juli fand ein besonderer Festakt statt.

Als „beispielhafte Anlage“ wurde das Jakob-Sigle-Heim in den Zeitungsberichten zur Eröffnung 1966 gewürdigt. Die Nachfrage

war groß: Für die 158 Plätze gab es 436 Anmeldungen. Mit seinen Einzelzimmern war die Einrichtung schon damals ihrer Zeit voraus. In 50 Jahren hat sich vieles verändert und das Heim hat sich immer wieder neu angepasst. Als „Erfolgsgeschichte“ lobte Ursula Keck, Oberbürgermeisterin der Stadt Kornwestheim, daher die Entwicklung des Jakob-Sigle-Heims beim Fest-akt zum Jubiläum im Juli: „Das Haus ist ein Aushän-geschild Kornwestheims. Die Senioren haben hier ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft.“ Zugleich verfüge das Haus über eine familiäre Atmosphäre, betonte Einrichtungsleiterin Beate Dornbusch: „50 Jahre Jakob-Sigle-Heim stehen für 50 Jahre lebendige, bewegte und gewachsene Gemeinschaft.“ Dem offiziellen Festakt für geladene Gäste folgte am Nachmittag ein fröhliches Sommerfest für Bewohner, Angehörige und Freunde des Hauses.

50 Aktionen für 50 Jahre

Das Jakob-Sigle-Heim feiert sein 50. Jubiläum mit 50 Ak-tionen übers Jahr: Vom Themenbuffet bis zum Erdbeerfest, vom Flohmarkt bis zum Kegelturnier und vom Fasching bis zur Weihnachtsfeier. Auch Konzerte mit regionalen Vereinen sowie internationalen Künstlern sorgen für eine festliche Gestaltung des Jubiläumsjahres. as

Das Haus von 1966 bis 2016

Als das Jakob-Sigle-Heim 1966 in Be-trieb genommen wurde, umfasste es ein Altenwohnheim mit 57 Plätzen für rüstige Ältere, ein Altenheim mit 56 Plätzen für Senioren, die Versorgung, aber keine Pflege benötigen, und ein Pflegeheim mit Platz für 45 pflegebedürftige Menschen. Die Firma Salamander unterstützte den Bau mit einer Spende über 500.000 DM und setzte ihrem Gründer Jakob Sigle so ein Denkmal. Heute heißen die Wohn-formen „Pflegeheim“ und „Betreutes Woh nen“, im Laufe der Jahre sind wei-tere Angebote hinzugekommen wie zum Beispiel der Mobile Dienst, eine Praxis für Ergotherapie oder die Tagespflege.

Das Jakob-Sigle-Heim wird neu gebaut

Das Jakob-Sigle-Heim entsteht derzeit an der gleichen Stelle in zwei Phasen neu: Seit 2015 wird an der Stelle des heutigen Betreuten Wohnens das Pflege-heim neu gebaut – die Bewohner werden 2017 direkt in das neue Gebäude umziehen. Die Mieter des Betreuten Wohnens sind für die Bauphase in eine für sie angemietete Etage in der Nähe umgezogen. In drei Pflegeheimstockwerken entstehen vier sta-tionäre Wohngemeinschaften und weitere Pflegeappartements für insgesamt 92 pflegebedürftige Menschen. Im zweiten Schritt wird an der Stelle des bisherigen Pflegeheims das neue Betreute Wohnen mit 71 Mietwohnungen errichtet. Das Wohlfahrtswerk investiert in Kornwestheim insgesamt rund 23,6 Millionen Euro.

Im Bau: Das neue Pflegeheim

Oberbürgermeisterin Ursula Keck (rechts) mit Einrichtungsleiterin

Beate Dornbusch

22 Weitwinkel · November 2016 · 2

Aus unserer Arbe i t

Alles unter einem DachMit dem Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld in Böblingen öffnet eine moderne Senioreneinrich-tung ihre Pforten. Sie vereint eine Vielzahl an Dienstleistungen unter einem Dach und schafft zugleich neue Angebote. Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg ist nun erstmals auch im Raum Böblingen mit einem Standort vertreten.

Ein Meilenstein für die Pflege- und Altenhilfeland-schaft in Böblingen“ – so bezeichnete der Erste Bürgermeister Ulrich Schwarz die Eröffnung des

Wohn- und Pflegezentrums im neu entstehenden Stadt-teil Flugfeld: „Mit dem Wohlfahrtswerk haben wir einen kompetenten Träger gefunden, der innovativ am Standort tätig ist.“ Mit Redebeiträgen regionaler Politiker und musikalischen und sportlichen Programmpunkten wurde die Einrichtung am 29. Juli 2016 offiziell eingeweiht. Das Interesse am neuen Haus ist groß: Zum Eröffnungsfest für alle interessierten Bürger am Nachmittag kamen rund 400 Besucher. Senioren, Angehörige, aber auch junge Familien aus der Nachbarschaft nahmen an Führungen durch das Haus teil, tauschten sich bei Kaffee und Kuchen im Innenhof aus und hatten ihre Freude an lustigen Fotos aus der Fotobox, tollen Preisen beim Glücksrad und den Kunststücken des Zauberers Tom Voss.

Vom Pflegeheim bis zur Krankenwohnung

Das Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld bietet vielfältige Dienstleistungen: In vier stationären Wohngemeinschaften stehen 52 Plätze für stationäre Pflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Alltagsbegleiter gestalten hier gemeinsam mit den Bewohnern den Tag: Sie bereiten zum Beispiel die Mahlzeiten täglich frisch zu und sorgen für möglichst viel Alltagsnormalität. Pflegekräfte kommen jederzeit nach Bedarf in die Wohngemeinschaften. In den beiden

Stockwerken über dem Pflegeheim befinden sich 24 Betreute Wohnungen. Das Wohlfahrtswerk stellt zudem Dienstleis-tungen für die 60 Betreuten Wohnungen im benachbarten „Domizil am See“ bereit. Ein Mobiler Dienst bietet Pflege und Betreuung für Senioren, die zu Hause wohnen. Die neue Tagespflege ist die erste Tagespflege in Böblingen und mit 20 Plätzen die größte des Wohlfahrtswerks. Sie kann auch stundenweise – zum Beispiel zum Mittagessen oder Nachmittagskaffee – besucht werden. Mit den ambulanten Kranken- und Pflegeappartements wurde zudem ein ganz neues Angebot geschaffen: Es richtet sich an Menschen, die beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen wur-den, aber noch nicht wieder alleine wohnen können. Für Bewohner, Nachbarn und Passanten gibt es außerdem im Haus einen Friseursalon, einen Kiosk sowie eine Praxis für Physiotherapie. as

Bürgerinnen und Bürger lernten das neue Haus beim Eröffnungsfest kennen

Die Einrichtungsleiterin

Melanie Prigl ist gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Pfle ge ma nagerin. Seit 2013 war sie Pfle gedienstleitung und stellvertretende Einrichtungslei tung im Haus am Kappelberg in Fellbach. „Ich freue mich darauf, das Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld aufzubauen und bin überzeugt, dass unser Konzept bei den Senioren im Raum Böblingen/Sindelfingen guten Anklang findet“, so die 35-Jährige.Das Wohn­ und Pflegezentrum Flugfeld

23Weitwinkel · November 2016 · 2

Aus unserer Arbe i t

Die Musik bleibt Ein Konzert speziell für Menschen mit Demenz? Im Ludwigstift spielte ein professionelles Kammerorchester klassische Werke und bewegte damit die Zuhörer, die aufmerksam den wunderschönen Klängen lauschten.

Es ist eine doppelte Premiere an diesem Samstag im Ludwigstift in Stuttgart-West: Über 50 Bewohnerinnen und Bewohner kommen zu

einem Konzert des Kammerorchesters „arcata stutt-gart“ in den Gemeinschaftssaal und zum ersten Mal beteiligt sich die Einrichtung am Projekt „Auf Flügeln der Musik“. Dahinter verbirgt sich ein Programm zur Kulturteilhabe von Menschen mit Demenz durch Besuche von Konzerten oder Orchesterproben. 2012 wurde es vom Institut für Bildung und Kultur e.V. in Remscheid ins Leben gerufen – vor dem Hintergrund, „dass Demenz immer noch angst- und tabubesetzt ist und oftmals zu sozialer Isolation führt“. Konzerte für Menschen mit Demenz zu veranstalten, sei ein kleiner Schritt in Richtung einer demenzfreundlichen Gesellschaft. Die Veranstaltung im Ludwigstift ist der Geschäftsführerin von „arcata stuttgart“, Mechthild Fischer, zu verdanken, die an das Heim herangetreten ist. Das Orchester nimmt an dem Projekt teil und erhält hierfür vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart eine Förderung.

Für den Nachmittag im Ludwigstift hat Dirigent Patrick Strub drei Stücke von Wolfgang Amadeus Mozart, Otto-rino Respighi und Samuel Barber ausge-wählt. Vor und nach diesem Klassikblock stimmt das Kammerorchester

die bekannten Volkslieder „Komm lieber Mai“ und „Alle Vöglein sind schon da“ an. Liedtexte liegen auf den Stüh-len, so dass die Konzertbesucher mitsingen können. Es ist die sehr klare Kommunikation von Patrick Strub mit dem Publikum, die zum Erfolg der Veranstaltung beiträgt. Bevor er Respighis „Antiche Danze III“ anstimmt, eine fröhlich-leichte Komposition, erzählt er von der Reise nach Italien, von Meer und Sonne, von Jugend und Unbeküm-mertheit. Einige Köpfe im Saal nicken und erinnern sich vielleicht an eigene Aufenthalte in Bella Italia.

Im Augenblick genießen

Damit wäre schon ein Ziel von „Auf Flügeln der Musik“ erreicht, wie die Initiatoren ausführen: „Es geht nicht um das Vermitteln von kognitiven Inhalten. Vielmehr werden ein Rahmen und eine Atmosphäre geschaffen, die stimu-lierend wirken.“ Zum Konzert im Ludwigstift sind auch viele Bewohner der Domus-Wohngruppe gekommen, in der Menschen mit sehr schwerer Demenz leben. Uta Sander, die das Konzert für das Ludwigstift organisiert hat, freut sich über den Erfolg: „Auch demenzerkrankte Menschen können im Augenblick genießen – und die positiven Gefühle wirken sogar dann noch nach, wenn das Erlebte selbst bereits wieder vergessen wurde.“ fb

24 Weitwinkel · November 2016 · 224

Konzert im Ludwigstift: Musik spricht Menschen mit Demenz an

Eine gelebte Gemeinschaft

Das 1966 erstellte Karl-Walser-Haus zählt zu den älteren Gebäuden des Wohlfahrtswerks. Doch bekanntlich kommt es auf die inneren

Werte an, auf Empathie, Lebensfreude und Glück. Hier punktet die Ludwigsburger Einrichtung für Betreutes Wohnen nach Aussagen von Bewohnern, Besuchern und Mitarbeitenden. Jeder der rund 90 Menschen lebt hier nach seiner Fasson – entweder eher zurückgezogen im eigenen Appartement oder engagiert in der Gemeinschaft des Hauses. So gibt es jeden Montag ein „Teestüble“ zum Schwätzen, einen festen Termin für Sitz- und Ballgymnastik und eine „Herrenrunde“, die sich regelmäßig zum Skat spielen im Hobbyraum trifft. Dort steht auch ein Fernseher und Highlights wie die Fußball-EM schaut man dann gerne gemeinsam an. Jedes Jahr begibt sich eine Grup-pe von Bewohnern für ein paar Tage auf große Reise. So tourten die Ludwigsburger Seniorinnen und Seni-oren beispielsweise schon durch die Toskana oder wie im letzten Jahr durch die goldene Stadt Prag, inklusi-ve Moldau-Schifffahrt und Besuch eines Brauhauses.

Das eigene Leben auf der Bühne

Ein weiteres Beispiel für besonderes Engagement von Menschen im Karl-Walser-Haus ist die Theatergruppe „Das sind wir“ unter Leitung von Susanne Riesch, der Koordinatorin der Einrichtung. Bereits im zweiten Jahr

führen zwölf Bewohner ein selbst erarbeitetes Stück auf. Bei der aktuellen Inszenierung geht es um ganz persönliche Erlebnisse: „Unsere Akteure spielen kleine Alltagsszenen aus der Zeit zwischen 1938 bis 1959, von Judenverfolgung bis Wiederaufbau“, berichtet Susanne Riesch, die sich freut, dass ihre Hobbyschauspieler auch mal alleine proben, wenn sie verhindert ist. Geplant sind unter anderem Gastauftritte in der Pädagogischen Hochschule sowie in Ludwigsburger Schulen. Das Haus lebt aber auch vom Engagement Einzelner: So kümmert sich zum Beispiel einer der Mieter rührig um die zwei Haushasen im Foyer und versorgt mit viel Liebe den Brunnen mit den Goldfischen.

Bunte Mischung

Was das Karl-Walser-Haus schon immer auszeichnete, ist die vielfältige Bewohnerstruktur – sie reicht von Sozialhilfeempfängern bis zu gut situierten älteren Lud-wigsburgern, die noch ihren Freundeskreis pflegen. Drei Seniorinnen leben schon seit rund 20 Jahren glücklich hier, und inzwischen ist das Haus auch zur Heimat einer Dame aus Syrien geworden. Weitere Bewohner kommen ursprünglich aus der Türkei, Montenegro und Israel. Sie alle leben in der Jägerhofallee friedlich und respektvoll unter einem Dach und schätzen die ruhige Lage, nur fünf Gehminuten vom berühmten Ludwigsburger Ba-rockschloss und Park entfernt. fb

I m B l i c k Karl-Walser-Haus

B27

A81

Stuttgart

Heilbronn

Jägerhofallee

FriedrichstraßeSchwieberdinger Straße

Stuttgarter Straße

Ludwigsburg

Residenzschloß Ludwigsburg

25Weitwinkel · November 2016 · 2

P a n o r a m a

Neue Leitung im Ludwigstift und im Betreuten Wohnen Stuttgart-West

It’s my life – Seminartag für Teilnehmerinnen des FSJ

Jochen Zoppelt ist seit August Einrichtungsleiter des Ludwigstifts und des Betreuten Woh-nens Stuttgart-West. Der Krankenpfleger und Diplom-Pflegewirt hatte bereits verschiedene Leitungspositionen als Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung inne. Der gebürtige Bad

Cannstatter freut sich nun darauf, das Leben und Arbeiten im Ludwigstift und im Betreuten Wohnen mit gestalten zu können. Dabei hält er es mit den Worten von Pedro Arrupe: „Die Reife eines Menschen zeigt sich am deutlichsten an dem Dienst, den er in der Gemeinschaft leistet.“ In diesem Sinne möchte der 40-Jährige Gutes bewahren und darauf aufbauen, aber auch neugierig sein und neue Impulse setzen. Das Ludwigstift bietet 80 Pflegeplätze, davon acht Kurzzeitpflegeplätze, eine Tagespflege mit 13 Plätzen sowie die Appartements für „Wohnen mit Service“ und Betreutes Wohnen. Die Mobilen Dienste Stuttgart-West haben ihren Stützpunkt ebenfalls im Ludwigstift. Das Betreute Wohnen Stuttgart-West befindet sich etwa einen Kilometer entfernt und war vor knapp 30 Jahren das erste Betreute Wohnen bundesweit.

Unter dem Motto „It’s my life – ich mach’ was draus!“ nahmen rund 90 FSJ-Teilnehmerinnen an einem besonderen Seminartag in Stuttgart teil. Der positive Umgang mit dem eigenen Körper stand im Mittelpunkt des Programms: Am Vormittag berichtete das ehemalige Model Kera Rahel Cook über ihre Erfahrungen in der Schönheitsindustrie, am Nachmittag konnten die jungen Frauen in Workshops zu Rhetorik, Selbstverteidigung, Tanz und Bewegung und gesunder Ernährung selbst aktiv werden und sich über Essstörungen und Wege aus der Sucht informieren. Im Rahmen der pädagogischen Begleitung möchte das Wohlfahrtswerk besonders die jungen Teilnehmerinnen zwischen 16 und 18 Jahren darin unterstützen, die eigenen Kompetenzen zu entdecken und weiterzuentwickeln, Selbstbewusstsein zu erlangen und sich für einen selbstbestimmten Berufs- und Lebensweg zu entscheiden. An mehreren Seminartagen finden hierzu Angebote statt, die vom Sozialministerium Baden-Württemberg mit zusätzlichen Geldern unterstützt werden.

Förderverein in Fellbach gegründet

Für das Haus am Kappelberg wur-de im Frühjahr ein Förderverein ins Leben gerufen. Bei der Gründung waren neben Einrichtungsleiter Urs Bruhn auch der Pfarrer der evange-lischen Gemeinde sowie ehrenamtlich Engagierte dabei. Den Vorsitz des neuen Fördervereins hat die Heim-beiratsvorsitzende Elfriede Bartz inne. Die Initiative wird zum Beispiel bei der Organisation von Ausflügen oder Veranstaltungen wie Konzerten, Thea-terstücken oder Festen mitwirken und den Bewohnern an ihrem Geburtstag ein Geschenk überreichen. Inzwischen hat der Verein 14 Mitglieder und wird durch gemeinsame Aktionen zuneh-mend bekannter.

26 Weitwinkel · November 2016 · 2

P a n o r a m a

Bewegungsangebot für Senioren„5 Esslinger“, das Pro-gramm zur Stärkung der Koordination, Be-weglichkeit, Kraft und Ausdauer von Senioren, wird seit dem Sommer im Haus am Kappelberg in Fellbach angeboten. Speziell ausgebildete Übungsleiterinnen führen die Se-nioren und Seniorinnen durch das Programm. Die Übungen basieren auf Forschungsergeb-nissen der Altersmedizin. Sie setzen diese in konkrete Anweisungen um. Beim Training im Garten des Haus am Kappelberg kann jeder kostenlos mitmachen – das einstündige Angebot eignet sich auch für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Bei schlechtem Wetter findet „5 Esslinger“ im Haus statt, so können Senioren auch im Winter ihre Muskeln in Form halten.

Altenpflegeschule mit neuer LeitungSonja Trinkner (34) ist neue Leiterin der schulischen Ausbildung der „Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe“. Die ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin und studierte Pflegepädagogin (B.A.) führte im Herbst 2016 bereits die Abschlussprüfungen hauptver-antwortlich durch. Die Altenpflegeschule des Wohlfahrtswerks wurde 2013 gegründet. Eine Besonderheit der dortigen Ausbildung ist der modulare Lehrplan, der neuesten Richtlinien entspricht und im späteren Berufsleben die Anerkennung der erworbenen Kenntnisse erleichtern soll.

Projekt zur Lernförderung von AzubisDas Projekt „ALeF – arbeitsintegrierte Lern-Förderung für Auszubildende in Helferberu-fen“ des Wohlfahrtswerks wurde vom baden-württembergischen Sozialministerium als eines von sieben Projekten im Rahmen des Programms „Assistierte Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung (APA)“ ausgewählt und erhält Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und Landesmittel. Junge Menschen, die be-sondere Unterstützung bei ihrer Ausbildung zum Altenpflegehelfer oder Servicehelfer im Sozial- und Gesundheitswesen benötigen, sollen hier Struktur, Orientierung und Feedback erhalten. Außerdem sollen soziale Kompetenzen gestärkt und die Fähigkeit vermittelt werden, selbstständig zu lernen. Kern des Programms ist die individuelle Begleitung und För-derung der Azubis durch Sozialpädagogen, Lernbegleitung, schulische Leitung, Coaches und Praxisanleitung. Ziel ist es, einen Einstieg in den Beruf zu ermöglichen und die Voraussetzungen für eine anschließende Fachkraftausbildung – zum Beispiel in der Pflege – zu schaffen.

Erster Jahrgang macht seinen AbschlussGlückwunsch: Der erste Jahrgang der Altenpflegeschule hat den Ab-schluss gemeistert. 20 Auszubildende legten im September erfolgreich ihre Prüfung zum Altenpfleger ab. Der neue Jahrgang ist im Oktober gestartet. Insgesamt absolvieren derzeit 63 angehende Fachkräfte ihre Ausbildung an der Altenpflegeschule.

Jubiläum mit einem besonderen KabarettDas Haus Heckengäu feierte sein 20-jähriges Jubiläum mit einer besonderen Veranstaltung. Die Clownette Christine Rothacker bescherte am 22. September im „Schleglerkasten“ in Heimsheim mit „Pflege für alle – Betreutes Kabarett“ einen amüsanten Abend für alle, die sich dem Haus verbunden fühlen. Als osteuro-päische Altenpflegerin Klitschkova beschrieb sie die Herausforderungen in der Pflege mit viel Humor und Ideenreichtum und verriet ein paar Geheimtipps, um den Alltag zu meistern, zum Beispiel Kopfstand mit Stützstrümpfen. Christine Rothacker untermalte das Kabarett mit Akkordeon und Gesang und kam schließlich in ihrer Rolle als Altenpflegerin zu der Erkenntnis, den schönsten Beruf der Welt zu haben.

Neues aus dem Bildungszentrum

27Weitwinkel · November 2016 · 2

M e n s c h e n

Sie mag ihn halt, den Heinz. So einfach. Sympa-thie ist es, was Edeltraud Wetzel aus Stuttgart-Botnang seit fast 20 Jahren mit Heinz Kobald,

dem ehemaligen Obdachlosen, verbindet. Dazu kommt eine ganz bodenständige Hilfsbereitschaft: „Er kann es einfach nicht alleine, er braucht jemanden, der sich kümmert“, erklärt die 74-Jährige, die noch als freie Lektorin arbeitet, offen und pragmatisch. Das sieht „der Heinz“ genauso. In seinen Briefen an Edeltraud Wetzel unterscheibt Heinz Kobald mit „Dein Mündel“. Der 76-Jährige schätzt die Hilfe der engagierten Schwä bin sehr und weiß, dass er ohne sie vermutlich heute gar nicht mehr leben würde: „Mein Leben hät-te irgendwo im Wald aufgehört.“

Wer den rundlichen älteren Herrn mit dem Schalk im Blick und dem freundlichen Lächeln erlebt, ahnt nicht, welche Lebensgeschichte sich hier verbirgt. In Stuttgart geboren, verbringt er seine Kindheit mit den Eltern auf einem Bauernhof in Kärnten. Als junger Erwachsener

kehrt er zurück, arbeitet beim Autozulieferer Mahle in der Fabrik und heiratet. Das bürgerliche Leben findet in den 1970er-Jahren ein jähes Ende, als er mit 39 Jahren einen schweren Autounfall hat: Er verliert ein Auge und wird für den Rest seines Lebens mit einer Hirnschädigung leben müssen, die seine Persönlichkeit verändert. Es folgen viele Aufenthalte in Krankenhaus und Reha. Seine zweite Frau trennt sich und nimmt den Sohn mit, er verschuldet sich und verliert schließlich die Wohnung.

Ungewöhnliche Begegnung im Wald

Die Abwärtsspirale führt dazu, dass Heinz Kobald 1997 im Wald landet. In der Botnanger Sonnenuhrhütte verbringt er seine Tage. Da es polizeilich verboten ist, in der Hütte zu übernachten, schläft er im Wald und bezieht sein Quartier erst am frühen Morgen. Dort entdeckt ihn Edeltraud Wetzel bei ihrer morgendlichen Joggingrun-de mit dem Hund. Hager und schmuddelig sitzt der damals 57-Jährige in der Hütte, umgeben von mehreren Plastiktüten, und kocht in einer aufgeschnittenen Co-ladose heißes Wasser für seinen Kaffee. Zwei Wochen lang grüßt die Waldläuferin ihn von weitem auf ihrer Runde, dann sagt sie spontan: „Morgen bringe ich Ihnen ein richtiges Frühstück.“ Nicht nur am nächsten Tag, sondern in den folgenden zwei Jahren kommt Edeltraud Wetzel jeden Morgen an die Sonnenuhrhütte. Sie bringt dem „Waldbewohner“ belegte Brötchen, frische Brezeln, eine Thermoskanne mit Kaffee – und die Zeitung vom Vortag zum Lesen. „Für mich war das das Paradies“, erinnert sich Heinz Kobald strahlend: „Was das für ein Gefühl ist, wenn Du wach wirst und weißt, dass jetzt gleich Dein Frühstück kommt.“ Mit der Zeit versorgt Edeltraud Wetzel ihn auch mit Speisen, die er sich zum Mittag- und Abendessen aufwärmen kann. „Ich habe immer überlegt, was man auf einer Flamme kochen kann. Wenn man vier Personen daheim hat, dann reicht es auch für fünf“, erklärt sie schmunzelnd. Sie versorgt ihn mit Geschirr, einem Schlafsack und abgelegten Kleidern

„Das ist einfach so ein Geben“ Zwei Jahre lang hat Heinz Kobald in einer Grillhütte im Wald gelebt. Dass er heute wieder Fuß gefasst hat und im Betreuten Wohnen Stuttgart-West wohnen kann, verdankt er Edeltraud Wetzel. Die engagierte Stuttgarterin hat ihm damals jeden Morgen ein Frühstück in seinen Unterstand gebracht und regelt seit fast zwei Jahrzehnten sein Leben.

Ein „fürstliches“ Frühstück: Heinz Kobald in der Sonnenuhrhütte

28 Weitwinkel · November 2016 · 2

M e n s c h e n

ihres Ehemanns. Zum Holzhacken bringt sie ihm Axt und Säge und hilft ihm dabei, mit einer Plastikplane einen trockenen Platz im Wald zu schaffen. Sogar ein kleines Gärtchen mit selbst gepflanzten Zwiebeln entsteht. Edeltraud Wetzel hilft in dieser Zeit ganz praktisch, ohne in ihr Gegenüber zu dringen. Erst nach Monaten erfährt sie seinen Namen und erst nach und nach seine Lebensgeschichte.

Ein vorläufiges Happy End

Für Heinz Kobald ist es – trotz aller Widrigkeiten – eine gute Zeit im Wald. Edeltraud Wetzel aber ist klar, dass er nicht auf Dauer dort bleiben kann. Sie läuft von Pon-tius zu Pilatus und erreicht schließlich im Juni 2000, dass ihr Schützling ins Betreute Wohnen Stuttgart-West des Wohlfahrtswerks einziehen kann. Er bekommt dort eine schöne kleine Wohnung, die er von seiner Rente bezah-len kann. Der ehemalige Waldbewohner ist beliebt im Haus, freundet sich mit einer Nachbarin an und kommt über sie zur evangelisch-methodistischen Gemeinde, wo er getauft wird und Halt und Gemeinschaft findet.

Edeltraud Wetzel atmet in dieser Zeit auf und glaubt, dass ihr Schützling angekommen sei. Doch das schein-bare Happy End erweist sich nur als Zwischenhoch. Eines Tages ist Heinz Kobald wie vom Erdboden ver-schluckt, seine Wohnung wegen Mietrückständen ge-kündigt. Der Mitarbeiterin des Betreuten Wohnens schreibt er in einem Brief: „Ich muss wohl wieder dort-hin, wo ich hergekommen bin.“ Edeltraud Wetzel fällt aus allen Wolken: „Ich musste unbedingt wissen, warum er das gemacht hat.“ Sie entdeckt Berge an unbezahlten Rechnungen und muss erkennen, dass sich ihr Schützling durch eine bis dahin unentdeckte Kaufsucht hoch ver-schuldet hat. Alleine 29 Zeitschriften waren abonniert und vom Mokkaservice bis zu Dosenöffnern hatte Heinz Kobald alles gekauft, was ihm gefallen hat. Kurzerhand bezahlt Edeltraud Wetzel aus ihrem eigenen Geldbeutel die ausstehenden Mieten, schickt Waren zurück und verhandelt monatelang mit den Gläubigern. Der Erfolg: Heute ist Heinz Kobald schuldenfrei. Um seine Finan-zen kümmert sich Edeltraud Wetzel, die inzwischen seine Bevollmächtigte ist und ihm ein monatliches Ta-schengeld von seiner Rente auszahlt.

Wie kann man sich trotz sol cher Rückschläge so sehr für einen anderen Menschen einsetzen? Edeltraud Wetzel erinnert sich gut an ihre Kindheit direkt nach dem Krieg: „Damals, als Flüchtlingsfamilie aus dem Sudetenland im Fränkischen, galt das Credo: Zu uns kann man immer kommen. Das lag einfach in unserer Natur, dass man immer gibt – selbst wenn man eigentlich gar nichts hat. Das ist einfach so ein Geben.“ Noch heute hat sie diesen Drang und kann ihre inzwischen erwachsenen Töchter nicht heimgehen lassen, bevor sie nicht im Kühlschrank nachgeschaut hat, ob sie nicht noch ein paar Eier oder etwas Wurst mitgeben kann.

Für ihr Engagement wurde die Helferin inzwischen mehrfach gewürdigt: Sie erhielt die Ehrenmünze der Stadt Stuttgart und wurde von Ministerpräsident Kretsch-mann mit dem Verdienstorden des Landes Baden-Würt-temberg ausgezeichnet. Im kommenden Jahr sind es zwei Jahrzehnte, dass sich die Lebenswege dieser beiden so unterschiedlichen Menschen gekreuzt haben. Sie schätzt an ihm „seinen lieben Charakter“. Er schätzt an ihr, dass „sie immer ehrlich ist und durchzieht, was sie sagt.“ Eine Beziehung ist gewachsen, beider Leben hat sich durch die Begegnung im Wald verändert. Ist es eine Freundschaft geworden? In gewissem Sinne schon, auf jeden Fall ist es eines: Ein Glücksfall. Für den Heinz will Edeltraud Wetzel so lange da sein, wie es gesundheitlich geht: „Man kann nicht die ganze Welt retten, aber jetzt habe ich einem geholfen – das ist doch schon was.“ kk

„Er ist ja eigentlich ein guter Mensch“ – Edeltraud Wetzel mit ihrem Schützling

29Weitwinkel · November 2016 · 2

U n s e r e S t a n d o r t e

Haus am Weinberg Augsburger Str. 555 · 70329 Stuttgart (Obertürkheim)

Tel. 07 11 / 3 20 04-0 · Fax 07 11 / 3 20 04-44

[email protected]

10 Jakob-Sigle-Heim Rosensteinstr. 28+30 · 70806 Kornwestheim

Tel. 0 71 54 / 13 25-0 · Fax 0 71 54 / 13 25-44

[email protected]

Haus am Kappelberg Stettener Str. 23–25 · 70734 Fellbach

Tel. 07 11 / 5 75 41-0 · Fax 07 11 / 5 75 41-39

[email protected]

Seniorenwohnanlage In den Gärtlesäckern In den Gärtlesäckern 40–46

70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel. 07 11 / 7 09 85-0 · Fax 07 11 / 7 09 85-10

[email protected]

Karl-Walser-Haus Jägerhofallee 15 · 71638 Ludwigsburg

Tel. 0 71 41 / 92 36 14 · Fax 0 71 41 / 92 30 13

[email protected]

Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld Konrad-Zuse-Str. 22 · 71034 Böblingen

Tel. 0 70 31 / 30 91 000 · Fax 0 70 31 / 30 91 499

wohn-und-pflegezentrum-flugfeld

@wohlfahrtswerk.de

15 Haus am Fleinsbach Talstr. 33 · 70794 Filderstadt (Bernhausen)

Tel. 07 11 / 7 09 85-0 · Fax 07 11 / 7 09 85-10

[email protected]

Haus Heckengäu Schulstr. 17 · 71296 Heimsheim

Tel. 0 70 33 / 53 91-0

Fax 0 70 33 / 53 91-99

[email protected]

Haus an der Steinlach Falltorstr. 70 · 72116 Mössingen

Tel. 0 74 73 /376-0

Fax 0 74 73 / 376-150

haus-an-der-steinlach@

wohlfahrtswerk.de

Bad Schönborn

LudwigsburgKornwestheim

Bad CannstattFellbach

ObertürkheimLeinfelden-EchterdingenFilderstadt-BernhausenBöblingen

Mössingen

Bisingen

Pfullendorf

Heimsheim

Zuffenhausen

Waghäusel

Mannheim

Ulm

Konstanz

Freiburg

Stockach

Heidelberg

Heilbronn

Pforzheim

Karlsruhe

STUTTGART

Hauptverwaltung

Alexander-Pflaum-Haus, Falkertstraße 29 · 70176 Stuttgart

Tel. 0711 / 619 26-0

Fax 0711 / 619 26-199

[email protected]

www.wohlfahrtswerk.de

Einrichtungen

Ludwigstift Silberburgstr. 89-95 · 70176 Stuttgart (West)

Tel. 07 11 / 50 53 08–450 · Fax 07 11 / 50 53 08-459

[email protected]

Generationenhaus West – Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung

Ludwigstr. 41+43 · 70176 Stuttgart

Tel. 07 11 / 2 63 55 08

[email protected]

Betreutes Wohnen Stuttgart-West Reinsburgstr. 46/48, 58

Senefelderstr. 4, 6A, 25 · 70178 Stuttgart

Tel. 07 11 / 62 19 07 · Fax 07 11 / 50 53 08-459

[email protected]

Eduard-Mörike-Seniorenwohnanlage Humboldtstr. 3 · 70178 Stuttgart (Süd)

Tel. 07 11 / 64 52-0 · Fax 07 11 / 64 52-30

[email protected]

Altenburgheim Gleißbergstr. 2 · 70376 Stuttgart (Bad Cannstatt)

Tel. 07 11 / 5 40 02-0 · Fax 07 11 / 5 40 02-32

[email protected]

7 Else-Heydlauf-Stiftung Mönchsbergstr 111 · 70435 Stuttgart (Zuffenhausen)

Tel. 07 11 / 8 70 06-0 · Fax 07 11 / 8 70 06-37

[email protected]

Wohngemeinschaft Schozacher Straße Schozacher Str. 12/14 · 70437 Stuttgart (Rot)

Tel. 07 11 / 8 70 06-0 · Fax 07 11 / 8 70 06-37

[email protected]

Haus im Park Bahnhofstr. 34 · 72406 Bisingen

Tel. 0 74 76 / 94 39-0 · Fax 0 74 76 / 94 39-39

[email protected]

Lußhardtheim Unterdorfstr. 72 · 68753 Waghäusel (Kirrlach)

Tel. 0 72 54 / 93 34-0 · Fax 0 72 54 / 93 34-99

[email protected]

Kraichgauheim Kraichgaustraße 15 · 76669 Bad Schönborn

Tel. 0 72 53 /973-0 · Fax 0 72 53 / 973-499

[email protected]

Wohnzentrum Grüne Burg Bergwaldstraße 5 · 88630 Pfullendorf

Tel. 0 75 52 / 9 28 98-0 · Fax 0 75 52 / 9 28 98-109

[email protected]

Bad Schönborn

LudwigsburgKornwestheim

Bad CannstattFellbach

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Bisingen

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Zuffenhausen

Waghäusel

Mannheim

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Freiburg

Stockach

Heidelberg

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Pforzheim

Karlsruhe

STUTTGART

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) & Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Regionalbüro Stuttgart (Region Neckar-Alb) Breitscheidstraße 65 · 70176 Stuttgart Tel. 07 11 / 6 19 26-161 · Fax 07 11 / 6 19 26-155 [email protected] · [email protected] www.wohlfahrtswerk.de/fsj-und-bfd.html

Regionalbüro Heilbronn (Regionen Hohenlohe/Main-Tauber-Kreis) Urbanstraße 7 · 74072 Heilbronn Tel. 0 71 31 / 62 88 76 · Fax 0 71 31 / 59 88 07 [email protected] [email protected]

Regionalbüro Mannheim (Region Rhein-Neckar, Ortenau und Karlsruhe) Spelzenstraße 10 · 68167 Mannheim Tel. 06 21 / 1 23 46 80 · Fax 06 21 / 12 34 68 15 [email protected] [email protected]

Regionalbüro Radolfzell (Regionen Bodensee/Südschwarzwald/Oberschwaben) Kapellenweg 2b · 78315 Radolfzell Tel. 0 77 32 / 9 59 81-0 · Fax 0 77 32 / 9 59 81-109 [email protected] [email protected]

Kontaktbüro Freiburg (Region Südbaden) c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband Kaiser-Joseph-Straße 268 · 79098 Freiburg Tel. 01 80 / 3 79 09 00 [email protected] [email protected]

Aus-, Fort- und Weiterbildung

B Bildungszentrum Wohlfahrtswerk Silberburgstraße 93 · 70176 Stuttgart

Tel. 07 11 / 6 19 26-821/-822 [email protected] www.bildungszentrum-wohlfahrtswerk.de

www.bildungszentrum-wohlfahrtswerk.de

Lernen Sie unser breites Angebot an Aus-, Fort-

und Weiterbildungen im Umfeld von Pflege praxis

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Zusätzlich bieten wir zahlreiche berufs begleitende

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& Führung, Pflegepraxis & Pflegetheorie, Alltags-

gestaltung & Betreuung, Soziale Arbeit & Beratung

sowie EDV & Verwaltung an.

Bildungszentrum WohlfahrtswerkErfahren. Praxisnah. Zukunftsorientiert.

Praxisanleiter/in in der Pflege20. März bis 14. Juli 2017

Herausforderndem Verhalten mit Validation begegnen: Basiskurs7. bis 27. März 2017

Qualifizierung zur Betreuungsassistenz nach § 43b (früher § 87b) SGB XI27. März bis 7. Juli 2017

Palliative Tage5. bis 7. April 2017

Bildungszentrum WohlfahrtswerkSekretariat Christel Olleck / Christa Fischer

Silberburgstraße 93 · 70176 Stuttgart

Tel. 0711 / 6 19 26-121/122 · Fax 0711 / 6 19 26-149

[email protected]

Das komplette Jahresprogramm finden Sie unterwww.bildungszentrum-wohlfahrtswerk.de

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werks bietet seit über 30 Jahren

Fort- und Weiterbildungen in der

Altenhilfe an. Diese langjährige

Erfahrung kombiniert mit einem

wachen Blick für aktuelle Entwick-

lungen sind ein Garant dafür,

dass die Kurse und Seminare nahe

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