Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen -WeGebAU- 2007

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Projektleiterin: Patricia Knaus Stand: Februar 20 Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen -WeGebAU- 2007 WeGebAU 2007

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WeGebAU 2007. Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen -WeGebAU- 2007. Förderinstrumente :. Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten durch Arbeitsentgeltzuschuss nach §235 SGB III - PowerPoint PPT Presentation

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Projektleiterin: Patricia Knaus Stand: Februar 2007

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen

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WeGebAU 2007

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Förderinstrumente:

Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten durch Arbeitsentgeltzuschuss nach §235 SGB III

Förderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer durch Weiterbildungskosten nach §417 Abs. 1 SGB III

Voraussetzung für beide Instrumente ist, dass bedingt durch die Teilnahme an der Weiterbildung

Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann undder Arbeitnehmer weiterhin Arbeitsentgelt erhält.

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1. Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III

Zielgruppe sind gering qualifizierte Beschäftigte: - mit fehlendem Berufsabschluss - mit Berufsabschluss, jedoch seit 4 Jahren nicht mehr im erlernten

Beruf tätig „berufsfremd“

Förderung von: - Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen betriebliche Umschulung

überbetriebliche Umschulung Vorbereitung auf die Externenprüfung

- Teilqualifikationen

z. B. CNC-Maschinenbediener (Fräsen, Drehen), 4 Monate incl. 1 Monat Praktikum

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Finanzierung:

Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden

Zuschusshöhe wird im Einzelfall festgelegt, wobei das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbildung zu berücksichtigen ist

Weiterbildung im Betrieb nur maximal 50 % Zuschuss möglich

Pauschale zu den SV – Beiträgen

ggf. Übernahme der Weiterbildungskosten

Handelt es sich um eine „anerkannte Maßnahme“ , können die kompletten Maßnahmekosten übernommen werden.

§ 235c SGB III

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vermutlich ab Mai 2007:vermutlich ab Mai 2007: 2. Förderung von älteren Beschäftigten in Unternehmen nach § 417 Abs. 1 SGB III

Betriebe bis zu 250 Beschäftigten

für Arbeitnehmer über 45 Jahre

Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Gehaltes frei

anerkannte Maßnahme erforderlich

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§ 417 Abs. 1 SGB III

Finanzierung:

Übernahme der Weiterbildungskosten

- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,

- Fahrkosten,

- Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung,

- Kosten für die Betreuung von Kindern.

Vorbehaltlich der Verlängerung des § 417 SGB III über den 31.12.06 hinausVorbehaltlich der Verlängerung des § 417 SGB III über den 31.12.06 hinaus (vermutlich ab Mai 2007) ! (vermutlich ab Mai 2007) !

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