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Zukunft gestalten! Weiterbildung Weiterbildung zum/zur Fachtherapeuten/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie 2018 Privates Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor 10 - 95445 Bayreuth Tel. 0 921 / 76409 - 0 Fax 0 921 / 76409 - 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.ggsd.de Info-Hotline: 0800 / 1 02 05 80 Info-E-Mail: [email protected] Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV Arbeitsagentur förderfähig Bildungsprämie des BMBF förderfähig

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 2

Stand: 10.10.2017

Zukunft gestalten!

Weiterbildung

Weiterbildung zum/zur

Fachtherapeuten/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie

2018

Privates Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor 10 - 95445 Bayreuth Tel. 0 921 / 76409 - 0 Fax 0 921 / 76409 - 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.ggsd.de Info-Hotline: 0800 / 1 02 05 80 Info-E-Mail: [email protected]

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband

Zertifiziert nach:

- BQM - Bildungsqualitätsmanagement

- AZAV – Arbeitsagentur förderfähig

Bildungsprämie des BMBF förderfähig

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Sehr geehrte Damen und Herren, die demographische Entwicklung stellt unsere Gesellschaft vor weitreichende Herausforderungen. Laut statistischem Bundesamt wird sich die Zahl der 64-Jährigen bis 2030, ebenso wie die Zahl der 80-Jährigen bis 2050, verdoppelt haben. Es gilt, neue Ideen im Umgang mit multimorbiden hoch betagten und chronisch kranken Menschen zu entwickeln. Hier sind sicherlich Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen im Allgemeinen und im Besonderen im Bereich der Geriatrie und Gerontopsychiatrie gefragt. Unser Angebot für zukünftige Fachtherapeuten Geriatrie / Gerontopsychiatrie bietet Ansätze für Lösungsmöglichkeiten und stellt Berufsperspektiven dar. Mit einer fundierten und inhaltlich umfassenden Weiterbildung, die die speziellen Facetten der Arbeit mit geriatrischen Menschen abdeckt, qualifizieren wir Sie für die Spezialisierung in Ihrem dynamischen Berufsfeld. Für diesen Weiterbildungsgang wurde auf der Basis aktueller berufsfachlicher und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse ein Curriculum entwickelt, das auf die Erfordernisse der Praxis zugeschnitten ist und einer ständigen Anpassung unterliegt. Es ist für therapeutische Fachkräfte interessant, die ihren beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Geriatrie / Gerontopsychiatrie haben oder setzen wollen und sich durch den zusätzlichen Erwerb dieser Fachspezialisierung ihre berufliche Zukunft sichern wollen. Wir beraten Sie gerne bei diesen Überlegungen in einem unverbindlichen Gespräch. Idealerweise

sollte dieses Gespräch vor Ihrer Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsberater bei Ihrer zuständigen

Arbeitsagentur stattfinden.

Wir freuen uns über Ihren Anruf! Frau Kerstin Knopf 0 921 / 76 409 - 16 Mit freundlichen Grüßen Kerstin Knopf SZ-Bayreuth

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INFORMATIONEN ZUR WEITERBILDUNG

Fachtherapeut / -in Geriatrie / Gerontopsychiatrie

1. Zielsetzung der Weiterbildung

Die Weiterbildung richtet sich sowohl an Berufsanfänger wie auch an berufserfahrene therapeutische Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Geriatrie und Gerontopsychiatrie. Als frisch examinierte therapeutische Fachkraft verfügen Sie über grundlegendes medizinisches wie auch therapeutisches Basiswissen. Für eine Spezialisierung im Bereich Geriatrie / Gerontopsychiatrie bedarf es genauerer Kenntnisse in spezifischen medizinischen Bereichen, wie Innere Medizin, Neuropsychologie oder Psychiatrie. In den Lehrplänen der einzelnen therapeutischen Ausbildungen ist die Vermittlung von Wissen im Bereich Geriatrie / Gerontopsychiatrie nicht oder kaum vorgesehen. Diese Lücken werden hier geschlossen. Die Weiterbildung deckt inhaltlich eine breit angelegte Qualifizierung ab und ermöglicht berufserfahrenen Personen aus therapeutischen Fachberufen, auf ihrem Wissen und ihren Praxiserfahrungen aufzubauen und ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern. Die Teilnehmer werden befähigt, theoretisches Hintergrundwissen mit praktischen Ansätzen zu verknüpfen, um adäquate Therapieangebote entwickeln zu können. Hierfür erwerben Sie in der Weiterbildung Fachkompetenzen, entwickeln Persönlichkeitskompetenzen und lernen eine Vielfalt unterschiedlicher Methoden kennen, die Sie dann in Ihrer täglichen Arbeit gezielt einzusetzen wissen.

2. Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist die abgeschlossene Berufs-ausbildung als therapeutische Fachkraft bzw. eine vergleichbare Ausbildung.

3. Weiterbildungsumfang und - dauer

Die Weiterbildung umfasst 164 Unterrichtsstunden.

Die Veranstaltung verteilt sich auf insgesamt 10 Wochenenden (jeweils Samstag und Sonntag) innerhalb eines Jahres.

Beginn: 21. April 2018

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4. Teilnehmerzahl

Maximal 20 Teilnehmer

5. Aufgabenschwerpunkte

Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen:

Therapeutische Fachkräfte stehen vor mannigfaltigen Aufgaben, die sehr unterschiedlich sein können. Die gängigen Aufgaben sind therapeutische Angebote, zugeschnitten auf ein individuelles Ziel und spezifisches Klientel. Aufgrund der zunehmenden Multimorbidität der Klienten verschieben sich Aufgabenschwerpunkte oder sie werden ausgeweitet.

So kann es sein, dass ein Therapeut mit Aufgabenschwerpunkt Psychiatrie, Klienten mit multiplen körperlichen Behinderungen zu behandeln hat, bzw. ein Therapeut mit Aufgabenschwerpunkt Sensomotorik nunmehr Patienten mit kognitiven Einbußen zu nehmen wissen muss, um ein gutes Ergebnis für den jeweiligen Klienten erzielen zu können.

Auch nimmt die Zahl der Klienten mit unterschiedlichen Formen von psychischen Beeinträchtigungen oder Suchtproblematiken immer mehr zu und ist nunmehr bereits in geriatrischen Einrichtungen angekommen.

Somit sind gleichermaßen umfassendes und spezifisches Wissen und Flexibilität gefragter denn je.

Senioren- und Pflegeeinrichtungen:

Auch hier bestehen die beruflichen Routinen in der Behandlung von Bewohnern, abgestimmt auf das individuelle Therapieziel mit unterschiedlichen Methoden und in verschiedenen Sozialformen.

Jedoch gewinnen der administrative Anteil an der Arbeit und organisatorische Tätigkeiten zunehmend an Bedeutung.

So z.B. die Einstufung in die Pflegestufen und Pflegeplanung im Sinne einer Entlastung der Pflegekräfte: Als Fachtherapeut/-in Geriatrie/Gerontopsychiatrie beurteilen Sie die Pflegebedürftigkeit und stellen den Grad der Pflegebedürftigkeit fest, damit entsprechende Leistungen bei den Pflegekassen und Unfallversicherungen geltend gemacht werden können. Sie kennen die Besonderheiten der Ermittlung des Hilfebedarfs bei Menschen mit Demenz und die Möglichkeiten der Einstufung nach den neuesten Begutachtungsrichtlinien.

Sie sind Teamkoordinator für den Einsatz der Betreuungskräfte, als Therapeut werden Sie zunehmend mehr ein Bindeglied zwischen Pflegekräften und Heimleitung.

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Arbeitsfelder im Allgemeinen:

Senioren- und Pflegeheime

Geriatrische Rehabilitationskliniken

Praxen für Ergotherapie

Praxen für Logopädie

Praxen für Physiotherapie

Geriatrische Tageskliniken

Psychiatrische Einrichtungen

Kurkliniken

Angesichts der vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen bietet Ihnen unser Konzept viele Vorteile. Damit Sie diese optimal nutzen können, behalten wir uns vor, unter Beobachtung der Arbeitsmarktveränderungen, einzelne Module und Inhalte - wenn erforderlich - zu verändern.

6. Abschlussprüfung

6.1 Prüfungsteile:

Hausarbeit

Facharbeit

Kolloquium

6.2 Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem qualifizierten Abschlusszertifikat dokumentiert.

6.3 Anrechenbare Qualifikation für Module

Können Teilnehmende durch ihre Vorqualifikation bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird, so brauchen sie dieses nicht mehr zu absolvieren. In jedem Fall ist die

Anrechenbarkeit einer Qualifikation vor Beginn der Weiterbildung mit deren Leitung zu klären.

Besuchen Teilnehmende parallel eine weitere Weiterbildung, so kann das durchzuführende Projekt (s.o.) für beide Weiterbildungen anerkannt werden.

6.4 Die Weiterbildung beinhaltet die Fortbildung „Basale Stimulation“ mit gesondertem Zertifikat.

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7. Weiterbildungsort

Privates Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor 10 - 95445 Bayreuth Tel. 0921 / 7 64 09 - 0 Fax: 0921 / 7 64 09 - 22 E-Mail: [email protected] Internet: www. ergotherapieschule-bayreuth.de www.ggsd.de

kostenfreie Hotline: 0800 / 10 20 580

Ansprechpartnerin: Kerstin Knopf, Tel. 0921 / 7 64 09-16

8. Rechtsträger

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH Roritzerstr. 7, 90419 Nürnberg Tel. 09 11 / 3 77 34 - 0; Fax: 0911 / 3 77 34 - 34 E-Mail: [email protected]; Internet: www.ggsd.de

9. Anmeldung/Beratung

Für eine Anmeldung sowie für eine qualifizierte Beratung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Anmeldung

Examensnachweis/Berufsurkunde

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10. Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Weiterbildung Fachtherapeut/-in Geriatrie/Gerontopsychiatrie beträgt Euro 996,- € inklusive Prüfungsgebühr.

11. Finanzierung der Kosten der Weiterbildung

Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur:

Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45 Jahren nach § 131a SGB III.

Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und durch die Arbeitsagentur förderbar.

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Arbeits-

agentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden.

In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAA-Stiftung Bildung und Beruf möglich.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union für Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro, gefördert. Der Bund fördert Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und übernimmt die Hälfte der Veranstaltungskosten für Maßnahmen, die maximal 1.000 € kosten.

Siehe: http://www.bildungspraemie.info/ Kostenlose Hotline: 0800 / 26 23 000

Wie beraten Sie gern.

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Auszüge aus der Stoffplanübersicht

Gesamtdauer: 10 Monate - Gesamtstunden 164

Teil A

Grundlagen der Gerontologie

8UE

Inhalte: Lebenslage von Menschen zwischen 65 und 80 Jahren im Überblick:

Sozioökonomische Situation

Soziale Beziehungen

Gesundheit

Rente

Freizeit

Wohnen

Ziel: Die Teilnehmer gewinnen einen Überblick zur Lebenslage alter Menschen und erörtern im Austausch die aktuelle Situation, mit der Therapeuten konfrontiert sind.

Form: Vortrag, Diskussion, Austausch, medialer Einsatz Gesundheits- und Krankheitsmodelle

Inhalte: Wandel der Auffassung von Gesundheit und Krankheit in der Geschichte

o sehr kurz: Antike (Griechen, Römer), Mittelalter o Aspekte z.B.: Krankheit als Strafe Gottes, Umgang mit Kranken

(behandlungsbedürftig, „wegsperren“, psych. Kranke im Vergleich mit körperlich Kranken, …)

derzeit relevante Auffassungen von Gesundheit und Krankheit

o WHO-Definition „Gesundheit“ von 1947 o Gesundheitsbegriff in den deutschen Sozialgesetzen o „fit“ = „gesund“

Kontinuum Gesundheit-Krankheit

o Hurrelmann: Def. „Gesundheit“ o Der Gesundheitsbegriff in der ICF

Bio-Psycho-Soziales Modell „funktionale Gesundheit“

o was ist „normal“?

Gesundheitsförderung (und Prävention?)

o Grundidee (Sichtweise) der Gesundheitsförderung o Salutogenese (Antonovsky)

Ziel:

Die Teilnehmer erarbeiten sich einen Überblick über die Begrifflichkeiten von Gesundheit und Krankheit bis hin zu Prävention im Allgemeinen.

Form: Vortrag, medialer Einsatz, Diskussion

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Teil B

Handling von Schluckschwierigkeiten

4UE

Inhalte:

Die 4 Phasen des Schluckvorgangs

Therapeutische Interventionsmöglichkeiten und Grenzen

Zusammenhang zwischen Schlucken und Schnaufen

Der Haltungshintergrund als Voraussetzung

Wir schlucken mit dem Becken

Kompensationsstrategien

Ziel:

Die Teilnehmer erlangen das Wissen über die Physiologie des Schluckens. Sie erkennen Möglichkeiten und Grenzen der Oralen Verarbeitung und wenden therapeutische Interventionen an.

Form:

Vortrag, medialer Einsatz, Selbsterfahrung, Praktische Übungen

Teil C

„Willst du ein guter Fachtherapeut sein, dann schau zuerst in dich hinein!“

Eine Reise zu sich selbst - durch die Neurologischen Ebenen

8 UE (in einzelnen Gruppen)

Inhalte: Kennenlernen der Neurologischen Ebenen durch Selbsterfahrung. Ein Bewusstwerden

meiner Umgebung

meiner Fähigkeiten

meinem Verhalten

meinen Werten

meinen Glaubensätzen

meiner Zugehörigkeit – Mission

meiner Spiritualität

Über mich Selbst.

Ziel:

Durch diese persönliche Reise lernen Sie sich im Arbeitsumfeld besser kennen und können dadurch Ihr Verhalten und Ihre Bedürfnisse besser reflektieren. Durch bewusstes Einsetzen Ihrer Ressourcen können Pflegesituationen bzw. schwierige Patientensituationen dadurch besser gemeistert werden.

Form:

Workshop Praktisches Üben zur Selbsterfahrung Reflexion Zeit für sich - im Austausch sein - Lösungsstrategien erarbeiten

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Teil D

Sprache, Sprechen und Kommunikation im Alter

8UE

Inhalte: Kommunikation

o Grundlagen o physiologische Kommunikation

Veränderungen und Probleme in der Kommunikation o physiologische Veränderungen im Alter o pathologische Veränderungen

▪ Aphasie ▪ Dysarthrie ▪ Parkinson ▪ Kognitive Dysphasien dementieller und anderer Genese

Umgang mit problematischer bzw. veränderter Kommunikation Anpassung und Verbesserung des eigenen Verhaltens

Ziel:

Sprache und Kommunikation stellen die wichtigsten Grundlagen für eine Interaktion und Teilhabe am Alltag dar. Mit dem Prozess des Alterns verändern sich die Sprache und das Sprechen - einerseits in einem physiologischen Maße, andererseits auch in einem pathologischen Rahmen (Bsp. durch neurologische Erkrankungen...). Der Fokus dieses Seminars liegt auf dem Umgang mit problematischer bzw. veränderter Kommunikation unterschiedlicher Genese, und es sollen im Verlauf Strategien zur Anpassung und Verbesserung der eigenen Kommunikation erarbeitet werden. Den alternden Menschen kann mit diesem Wissen die nötige Unterstützung zur besseren kommunikativen Teilhabe am Alltag geboten werden.

Form:

Neben Theorie und Diskussion anhand von Fallbeispielen sind auch Übungen zur Eigenerfahrung und Analyse geplant.

Teil E

Sturzprävention

8UE

Inhalte: Was ist ein Sturz? Wie entstehen Stürze? Ursachen und Sturzrisikofaktoren. Welche Folgen haben Stürze? Sturzangst und ihre Auswirkungen, Sturzassessment, Interventionsmöglichkeiten und ihre Wirksamkeit. Gleichgewicht – testen und behandeln Was ist Gleichgewicht? Was sind Gleichgewichtsstrategien? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Ziel:

In diesem Teil erlernen Sie relevante Sturzrisikofaktoren zu erfassen, das Verletzungsrisiko einzuschätzen und daraus passende Interventionsmaßnahmen für den Betroffenen abzuleiten. Sie wissen welche sensorischen Systeme den Gleichgewichtssinn ergeben und welche protektiven und korrektiven Reaktionen wichtig sind. Sie üben praktisch, wie gestörte Gleichgewichtsreaktionen wieder geschult werden können.

Form: Vortrag, praktisches Üben, medialer Einsatz, Erfahrungsaustausch

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Teil F

Biographiearbeit

16UE

Inhalte:

Einführung

Aspekte nach Böhm

Reflexion der Vergangenheit

Bewältigung der Gegenwart

Gestaltung der Zukunft;

Ziele der Biographiearbeit

Methoden

Möglichkeiten der Dokumentation

Pflegeplanung nach Krohwinkel

Ziel:

Als Fachtherapeut sind Sie Teil eines interdisziplinären Teams. Als ein solcher können Sie nach diesem Wochenende die Biographie Ihrer Klienten nachvollziehen und angemessen in therapeutische Methoden einfließen lassen. Sie verstehen die Arbeit der anderen Berufsgruppen, können diese ergänzen oder übernehmen.

Form:

Vortag, Praktisches Erarbeiten, Diskussion

Teil G

Assessments in der Geriatrie

8UE

Inhalte: Was sind Assessments? Das geriatrische Basisassessment: Nutzen, Notwendigkeit und Grenzen. Gütekriterien und Screeningverfahren. Motorische Assessments und ihre Anwendung Assessments anderer Berufsgruppen

Ziel:

Nach diesem Modul sollten Sie das geriatrische Basisassessment, Assessments anderer Berufsgruppen des geriatrischen Teams kennengelernt haben und verschiedene motorische Assessments selbst durchführen können.

Form:

Vortrag, praktisches Üben, medialer Einsatz, Erfahrungsaustausch

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Teil H

Mobilisation + Bewegung / Lagerung

8UE

Inhalte:

Bettlägerigkeit und deren Folgen

Individuelle Möglichkeiten zur Mobilisation

Kontrakturen

Dekubitusprophylaxe

Lagerungsarten in verschiedenen Ausgangsstellungen

Der alte Mensch, mit seinen vielfältigen individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Einschränkungen bedarf verschiedener Hilfsangebote, um sich in seinem Alltag zurecht zu finden. Je weniger Eigenständigkeit und Mobilität vorhanden ist, desto größer ist die Verantwortung der pflegenden und betreuenden Personen, dem Bewohner die alltäglichen Dinge zu erleichtern. Eine optimale Ausgangsposition kann hierbei eine Erleichterung darstellen.

Ziel:

Welche Lagerung ist in welcher Position sinnvoll? Und ist Lagern immer der optimale Weg zu größtmöglicher Mobilität? Diese und weitere Fragen werden in den Unterrichtseinheiten geklärt werden. Weiterhin werden die Teilnehmer verschiedene Lagerungsmöglichkeiten, -materialien und -positionen kennenlernen und sich in Selbsterfahrung erproben.

Form:

Selbsterfahrung, Praktische Übungen, Vortag, medialer Einsatz

Teil I

Neuropsychologie im Alter

24 UE

Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Funktionen des Gehirns, wie dem Denkvermögen (bzw. der Intelligenz), der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis, dem Sprachvermögen, den moto-rischen Fertigkeiten usw. Untersucht werden insbesondere gestörte Funktionen infolge von Unfäl-len oder Erkrankungen. Darüber hinaus bietet die Neuropsychologie spezielle neuropsychologische Therapiemöglichkeiten für die Behandlung der neuropsychologischen Störungen und Beein-trächtigungen. Gerade im Alter und mit der Zunahme von neurologischen Erkrankungen (Demenzen, Parkinson, Schlaganfall) verändert sich die geistige Leistungsfähigkeit und es treten vermehrt emotional-affektive Störungen auf, die einer speziellen Behandlung bedürfen.

Inhalte:

1. Was ist Neuropsychologie (Diagnostik und Therapie)? 2. Geschichte der Neuropsychologie (NP) 3. Strukturelle Hirnanatomie und typische Läsionsmuster bei NP-Störungen 4. Störungen spezifischer Funktionen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutivfunktionen,

visuell-räumliche Wahrnehmung, Apraxie etc.) 5. Gerontoneuropsychologie (kognitiv-mnestische Änderungen im Alter) 6. Psychotherapie im Alter bei emotional-affektiven Störungen/bei mangelnder

Störungseinsicht 7. NP-Defizite bei neurologischen Erkrankungen unter besonderer Fokussierung auf

Demenztypen (Diagnostik, Behandlung)

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Ziel:

Die Teilnehmer sollen neuropsychologische Störungen einordnen und unterscheiden können. Zudem ist Ziel, die Veränderungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Alter zu kennen und sie von neurologischen Verursachungen zu differenzieren.

Form:

Vortrag, praktische Demonstrationen, medialer Einsatz, interaktionaler Austausch, Diskussionen

Teil J

Psychische Gesundheit im Alter

8 UE

Inhalte:

Was ist eigentlich ein „alter Mensch“? „Alt sind nur die Anderen“

Grundannahmen über das Alter Ab wann sind wir alt? Bedeutet „Alt“ gleich „krank“?

Formen des Alters (kalendarisch, biologisch, psychologisch, soziologisch, medizinisch)

Über das Gebrauchtwerden im Alter

Die Anti-Aging-Bewegung Ageism Was heißt „erfolgreiches Altern?“ Gedanken zu den zahlreichen Altersratgebern

Grundlagen, Entwicklungen und Aussichten des demographischen Wandels in Deutschland Konsequenzen hieraus für die Gesellschaft und für therapeutische Berufe

Gedanken zum Begriff der „psychischen Gesundheit“: Was ist normal oder angepasst?

Resilienz im Alter

Was meinen eigentlich Begriffe wie „altersentsprechend“, „rüstig“, „vorgealtert“ usw.?

Altert unsere Psyche?

Wie sieht ein Psychotherapeut die Alten?

Welche Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse haben alte Menschen selbst an ihre psychische Gesundheit?

Psychische Konflikte zwischen den Generationen Zusammenfassung und Fazit

Ziel:

Die Teilnehmer gewinnen eine Überblick über die verschiedenen Facetten des Alterns aus psychiatrischer Sicht und entwickeln Ideen für Ihren therapeutischen Umgang und der persönlichen Grundeinstellung dem gegenüber.

Form:

Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch

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Teil K

Gerontopsychiatrie und Alternspsychotherapie

16UE

Inhalte: Psychische Krankheiten nehmen mit dem Alter zu. Ausgewählte Krankheitsbilder und ihre Behandlungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung fachtherapeutischer Fragen :

Depressionen im Alter Angst- und Zwangsstörungen Neurotische Entwicklungen Besonderheiten der Kriegsgeneration und deren Kinder Sucht im Alter Suizidalität Problem Sterbehilfe im Alter Psychosexuelle Störungen im Alter Demenzerkrankungen Delirante Syndrome (sog. „Verwirrtheitszustände“)

Wie gehe ich mit all diesen Störungen als Fachtherapeut um? Grundlagen der Behandlung Alternspsychotherapie – was ist möglich? Was kann ich als Fachtherapeut tun? Was ist Gerontopsychosomatik?

Ziel:

Die Teilnehmer erarbeiten konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für ihre jeweilige Einrichtung

Form:

Vortrag, Konkrete Fallbesprechungen, Kasuistiken (aus Ihrer eigenen Erfahrung?!) zur Vertiefung

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Teil L

Körperliche Veränderungen im Alter

8UE

Inhalte: Physiologie und Pathophysiologie des

Kardiovaskuläres System

Respirationstrakt

Gastrointestinales System

Nervensystem, Schlaf

Sinnesorgane

Bewegungsapparat und Haut

Endokrines System

Renales System

Hämatologisches System

Ziel:

Die Teilnehmer gewinnen einen Überblick über die wichtigsten altersbedingten körperlichen Veränderungen, um daraus Erkenntnisse auf ihre therapeutische Arbeit zu ziehen.

Form:

Vortrag, Austausch, Diskussion

Teil M

Basale Stimulation Basisseminar

24 UE

Wahrnehmungsbeeinträchtigte Menschen können sich aus eigener Kraft nicht mehr bewegen. Das führt dazu, dass Informationen zur Umwelt und zum eigenen Körper nicht mehr richtig interpretiert werden können.

Inhalte:

Zentrale Ziele der Basalen Stimulation

Bedeutung der Bewegungslosigkeit für die zu betreuenden und pflegenden Menschen

Grundlegende Wahrnehmungsbereiche

Ziel:

Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche, die für ein gesundes Erleben im Alltag wichtig sind, kennen. Sie werden befähigt, das Konzept der Basalen Stimulation direkt in ihren individuellen Alltag zu integrieren.

Form:

Selbsterfahrung, Praktische Übungen, Impulsvortrag

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Teil N

Sport Bewegung / Aktivierung

16 UE

Inhalte:

Grundvoraussetzungen für normale Bewegung

Geriatrische Einschränkungen in Theorie und Praxis

Einsatz von Hilfsmitteln

Gerätegestützte Therapieangebote

Defizitorientierte Aktivierungs- und Bewegungsprogramme

Transfers

MAKS Für viele Senioren ist es erstrebenswert und wichtig im Alter aktiv zu sein oder zu bleiben. Dabei spielt es keine allzu große Rolle, ob der Mensch körperliche Einschränkungen hat oder eher rüstig ist; dieser Wunsch findet sich bei nahezu allen Bewohnergruppen wieder. Um die Aktivierungs-angebote individuell auf den Einzelnen oder eine bestimmte Personengruppe anpassen zu können, sollte der Therapeut oder die Betreuungsperson die Defizite, aber auch die Ressourcen dieser Personen genau erkennen und bestimmen können.

Ziel:

In den folgenden Unterrichtseinheiten wird vermittelt, was Bewegung ausmacht, welche Störungen es in der normalen Bewegung geben kann und welche Form der Aktivierung sinnvoll ist. Doch auch Möglichkeiten zur Aktivierung von Personen, welche stark in ihren körperlichen und kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind, werden vermittelt.

Form:

Selbsterfahrung, praktische Übungen, Vortrag, medialer Einsatz

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Teilnahmebedingungen / Teilnehmerexemplar

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde

oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen

Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:

Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.

Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.

Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.

Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.

6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln.

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme

ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,

wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung

bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 18

Stand: 10.10.2017

Weiterbildung Fachtherapeut/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie

Weiterbildungsbeginn: 21. April 2018

Weiterbildungsende: 10. Februar 2019

Weiterbildungsort: Bayreuth

Theoriestunden: 164 Unterrichtsstunden

Unterrichtszeiten: Samstag und Sonntag 09:00 - 16:30 Uhr (= 8 U.Std./Tag) teilweise auch Freitag

Ansprechpartnerin: Kerstin Knopf

Jahr Monat Termine U.-Std. U.-Tage

2018 April 21.04. - 22.04. 16 2

2018 Mai 05.05. - 06.05. 12 1,5

2018 Juni 09.06. - 10.06. 16 2

2018 Juli 07.07. - 08.07. 16 2

2018 September 14.09. - 16.09. 24 3

2018 Oktober 13.10. - 14.10. 16 2

2018 November 10.11. - 11.11. 16 2

2018 Dezember 08.12. - 09.12. 16 2

2019 Januar 18.01. - 20.01. 24 3

2019 Februar 09.02. 8 1

2019 Prüfung 10.02. 0,5

Gesamtstunden: 164 21

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 19

Stand: 10.10.2017

Anmeldung

Weiterbildung Fachtherapeut/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie

Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für

Fachtherapeut/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie

Dauer: 21.04.2018 - 10.02.2019

Kosten: 996,- €

Name: …...........................................................................................................

Vorname: …........................................................................................................... geb. am: …................................ in …................................................................. Berufsbezeichnung:……………............................................................................................

Anschrift:

Straße: …........................................................................................................... PLZ / Ort: …........................................................................................................... Telefon / E-Mail: …...........................................................................................................

Die im Informationsblatt genannten Weiterbildungsinhalte, Weiterbildungs-bedingungen, und Kosten werden hiermit anerkannt.

…....................................................... …............................................................ Ort/Datum Unterschrift

zurück an:

Privates Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor 10 95445 Bayreuth

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 20

Stand: 10.10.2017

Zusatzexemplar für Schule

Teilnahmebedingungen

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:

Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.

Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.

Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.

Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.

6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln.

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren

Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme

auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine

Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.