Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?
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Welche öffentlichen Förderprogramme für
Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?
Düsseldorf, den 08.05.2007
Förderung nach dem SGB
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Fördermöglichkeiten nach dem SGB III und SGB II
• im Bereich Integration nur minimale Unterschiede zwischen SGB III und SGB II
• Schwerpunktthema: Fördermöglichkeiten zur Nachqualifizierung und Fördermöglichkeiten für Migranten
Förderung nach dem SGB
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Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB III
• Eingliederungsleistungen nach SGB III und SGB II– die meisten Förder-
instrumente nach dem SGB III gelten über § 16 Abs. 1 SGB II auch für den Rechtskreis SGB II
• Eingliederungsleistungen nur nach SGB II– sonstige weitere Leistungen – Arbeitsgelegenheiten
Förderung nach dem SGB
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Eingliederungsleistungen nach dem SGB III und SGB II
Leistungen an den Arbeitnehmer:
► Trainingsmaßnahmen §§ 48 – 52 SGB III►Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten
► Förderung der beruflichen Weiterbildung §§ 77 – 87 SGB III►berufliche Kenntnisse erhalten oder erweitern►Anpassung an den derzeitigen Fachkräftebedarf
Förderung nach dem SGB
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Bedeutung der Förderung beruflicher Weiterbildung
• Bedeutung im Rechtskreis SGB II– Ausgaben:
• 2005 40,9 Mio. €
• 2006 74,2 Mio. €
– Eingliederungsquote: 30,8
%– Verbleibsquote: 55,1 %
• Bedeutung im Rechtskreis SGB III– Ausgaben:
• 2005 126,5 Mio. €
• 2006 104,8 Mio. €
– Eingliederungsquote: 53,2%
– Verbleibsquote: 73,3%
Förderung nach dem SGB
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Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB IIILeistungen an Arbeitgeber:
► Job-Rotation § 229 ff. SGB III► Eingliederungszuschuss bei Vertretung
► Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte § 235 c SGB III
► Förderung Beschäftigter Arbeitnehmer § 417 SGB III
Förderung nach dem SGB
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Eingliederungsleistungen nur nach dem SGB II
sonstige weitere Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II
– individuelle auf die Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Leistung
– subsidiär gegenüber anderen Fördermöglichkeiten– das Projekt muss sich aus mehreren Teilbereichen
zusammensetzen und speziell sein
Förderung nach dem SGB
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Eingliederungsleistungen nur nach dem SGB II
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II
… bestehen in unterschiedlichen Ausgestaltungsformen- abhängig von den Bedürfnissen des Kunden und den lokalen Vor-
aussetzungen… fördern die Erwerbsfähigkeit, mit dem Ziel der Integration in
den ersten Arbeitsmarkt, durch -Festigung der Persönlichkeit -Strukturierung des Tagesablaufs -Förderung der sozialen Integration -Qualifizierung
Förderung nach dem SGB
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Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II
Arbeitsgelegenheiten Mehraufwandsvariante
►Gemeinnützig►Zusätzlich►Nicht SV-pflichtig
ArbeitsgelegenheitenEntgeltvariante
►Nicht zwingend gemeinnützig / zusätzlich►SV-pflichtig►besondere Einsatzfelder und/oder Zielgruppen
Förderung nach dem SGB
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Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II
Vielfalt der öffentlich geförderten Beschäftigung
►Arbeiten & Lernen►Arbeitsgelegenheiten mit Coaching und Bewerbungstraining►Arbeitsgelegenheiten für Migranten kombiniert mit
Sprachkursen
Förderung nach dem SGB
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Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II
Beispiel – Maßnahme zur Integration von jugendlichen Migranten►Kombinierte Arbeitsgelegenheit mit wechselnden
Einsatzgebieten zur Förderung der Integration in die Bereiche Systemgastronomie/Gastronomie und haushaltsnahe Dienstleistungen
►Arbeitsgelegenheit in Krankenhausküchen und ähnlichen Bereichen, Kombination mit Sprachförderung und Qualifizierung, nachfolgendes berufsfeldspezifisches Sprachkompetenztraining, anschließendes Coaching
►Laufzeit 3 bis 12 Monate►Finanzierung über Mehraufwandspauschale, Trägereigenmittel, ggf.
Kombination Finanzierung Sprachkurs nach Aufenthaltsgesetz
Förderung nach dem SGB
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Sonderprogramm „WeGebAU 2007“
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Ausschließlich Förderung nach SGB III möglich
Förderung nach dem SGB
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Förderung geringqualifizierter ArbeitnehmerArbeitsentgeltzuschuss (§ 235c SGB III)• Ungelernte Arbeitnehmer• Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unter
Fortzahlung des Arbeitsentgelts• Weiterbildungsbedingter ArbeitsausfallBis zu 100 % des Arbeitsentgelts zzgl. des
pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrages
Zusätzlich Übernahme der Maßnahmekosten und ggf. Fahrkosten möglich
Förderung nach dem SGB
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Förderung älterer Arbeitnehmer
§ 417 NEU SGB III• Arbeitnehmer mit vollendetem 45. Lebensjahr• Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme mit
Anspruch auf Arbeitsentgelt• Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern• Maßnahme muss außerhalb des Betriebes durchgeführt
werden Übernahme der Maßnahmekosten und ggf. Fahrkosten
Förderung nach dem SGB
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