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9. Dezember 2018 Weltklimakonferenz COP24 in Katowice – eine Gebrauchsanweisung 1. Einleitung Seit dem 2. und noch bis zum 14. Dezember 2018 findet in Katowice/Polen die 24. Weltklimakonferenz statt (COP24). Dort treffen sich unter polnischer Präsidentschaft Regierungsvertreter aus 197 Staaten (196 Staaten + EU), um die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens voran zu bringen. Neben den offiziellen Regierungsdelegationen nehmen an der Konferenz Vertreter von Nichtregierungsorganisationen als Beobachter teil – darunter Wirtschafts- und Umweltverbände, Gewerkschaften, Forschungseinrichtungen, Kirchen, Regionen und Kommunen. Drei Themen stehen im Fokus der Verhandlungen in Katowice: - Erstens, ein verbindliches Regelwerk für die in Paris formulierten nationalen Klimaziele zu schaffen und damit deren Transparenz, Überprüfbarkeit und Verbindlichkeit zu stärken. Das Regelwerk soll sicherstellen, dass die Pariser Klimaziele von allen vergleichbar umgesetzt und von allen Staaten eingehalten werden. - Zweitens soll die Konferenz darauf vorbereiten, dass im Jahr 2020 die Klimaziele aller Staaten aktualisiert werden sollen. Denn die in Paris gemachten Zusagen reichen noch nicht aus, um die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, geschweige denn auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. - Und drittens soll die Konferenz die Solidarität mit den ärmsten Ländern, die am meisten unter dem Klimawandel leiden, verdeutlichen. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft zur Solidarität mit steigenden Beiträgen zur internationalen Klimafinanzierung und insbesondere mit ihrer Zusage, den Grünen Klimafonds mit weiteren 1,5 Milliarden Euro zu unterstützen. Nach dem hochrangigen Eröffnungssegment am 3. Dezember wurde in der ersten Konferenzwoche auf Arbeitsebene verhandelt, ab dem 11. Dezember wird dann auf Ebene der Umweltminister weiterverhandelt. Dafür reist auch Umweltministerin Svenja Schulze, die schon am Eröffnungssegment teilgenommen hatte, zurück nach Katowice.

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9. Dezember 2018

Weltklimakonferenz COP24 in Katowice – eine Gebrauchsanweisung

1. Einleitung

Seit dem 2. und noch bis zum 14. Dezember 2018 findet in Katowice/Polen die 24. Weltklimakonferenz statt (COP24). Dort treffen sich unter polnischer Präsidentschaft Regierungsvertreter aus 197 Staaten (196 Staaten + EU), um die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens voran zu bringen. Neben den offiziellen Regierungsdelegationen nehmen an der Konferenz Vertreter von Nichtregierungsorganisationen als Beobachter teil – darunter Wirtschafts- und Umweltverbände, Gewerkschaften, Forschungseinrichtungen, Kirchen, Regionen und Kommunen.

Drei Themen stehen im Fokus der Verhandlungen in Katowice:

- Erstens, ein verbindliches Regelwerk für die in Paris formulierten nationalen Klimaziele zu schaffen und damit deren Transparenz, Überprüfbarkeit und Verbindlichkeit zu stärken. Das Regelwerk soll sicherstellen, dass die Pariser Klimaziele von allen vergleichbar umgesetzt und von allen Staaten eingehalten werden.

- Zweitens soll die Konferenz darauf vorbereiten, dass im Jahr 2020 die Klimaziele aller Staaten aktualisiert werden sollen. Denn die in Paris gemachten Zusagen reichen noch nicht aus, um die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, geschweige denn auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

- Und drittens soll die Konferenz die Solidarität mit den ärmsten Ländern, die am meisten unter dem Klimawandel leiden, verdeutlichen. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft zur Solidarität mit steigenden Beiträgen zur internationalen Klimafinanzierung und insbesondere mit ihrer Zusage, den Grünen Klimafonds mit weiteren 1,5 Milliarden Euro zu unterstützen.

Nach dem hochrangigen Eröffnungssegment am 3. Dezember wurde in der ersten Konferenzwoche auf Arbeitsebene verhandelt, ab dem 11. Dezember wird dann auf Ebene der Umweltminister weiterverhandelt. Dafür reist auch Umweltministerin Svenja Schulze, die schon am Eröffnungssegment teilgenommen hatte, zurück nach Katowice.

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2. Was sind die Knackpunkte für die zweite Woche der Verhandlungen?

Knackpunkt eins: Wie sieht das Regelwerk aus, das die Pariser Klimaziele transparent und verbindlich macht? Das auf der 21. Weltklimakonferenz in Paris verabschiedete Pariser Abkommen gibt einen klaren Rahmen vor – ähnlich wie ein Grundgesetz. In Paris wurde das globale Ziel vereinbart, den Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad, möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Aber: Jedes Land legt seine Klimaziele und Aktionspläne – die sogenannten Nationally Determined Contributions (NDCs) – selbst fest. Um diese nationalen Klimaziele verbindlich umzusetzen, braucht es ein gemeinsames Regelwerk. Dieses soll nun auf der Klimakonferenz in Katowice verabschiedet werden.

Das fertige Regelbuch soll den Staaten klare Anhaltspunkte geben für die Vorbereitung, Vorlage, Umsetzung, Berichterstattung und Überprüfung ihrer NDCs, also für den gesamten Lebenszyklus ihrer NDCs (siehe Grafik). Für jede dieser Etappen gibt es im Pariser Abkommen Verpflichtungen, für jede Etappe werden im Regelbuch Richtlinien erarbeitet.

Die ersten NDCs, die seit Paris gelten, sind sehr unterschiedlich und nur eingeschränkt vergleichbar. Alle sollen darauf vertrauen können, dass jeder seinen Beitrag leistet. Deutschland und die EU setzten sich deshalb dafür ein, dass die NDCs in allen Phasen

DER NDC-ZYKLUS

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ihres Lebenszyklus transparent, verständlich und vergleichbar werden müssen. Das gilt insbesondere für die nächste Runde der NDCs, die ab 2020 eingereicht werden sollen.

So soll zum Beispiel jeder Staat transparent über seine jeweiligen Treibhausgas-Emissionen und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen berichten. Worüber genau und was er in welchem Detailgrad berichtet, das wird in Katowice verhandelt. Und: Der Fortschritt, den Staaten bei der Umsetzung ihrer NDCs machen, soll vergleichbar gemacht werden. Jeder Staat soll an seinen eigenen Verpflichtungen gemessen werden können. Eine wichtige Voraussetzung, damit das gelingen kann, ist, dass die Staaten nicht „schummeln“ können. So wird in Katowice zum Beispiel verhandelt, was genau in den Fortschrittsberichten stehen soll, die alle zwei Jahre eingereicht werden müssen.

Weil Strafen für einzelne Länder nicht vorgesehen sind und international auch nicht durchsetzbar wären, setzt das Abkommen auf „Gruppenzwang“. Wie dieser ausgeübt werden kann, darüber wird in Katowice verhandelt.

Das Regelbuch betrifft aber auch die Transparenz und Vorhersehbarkeit von Finanzierung. Dazu mehr unter „Knackpunkt drei“.

Knackpunkt zwei: Wie finden wir den Mut, im Klimaschutz immer besser zu werden?

Schon in Paris war klar: Die bislang von den Staaten eingereichten NDCs reichen nicht aus, um die Ziele des Abkommens zu erreichen. Die Staaten haben sich deshalb versprochen, alle fünf Jahre ihre Ziele höher zu stecken. Sie haben gesagt: Wir haben heute noch nicht für jedes Problem eine passende Antwort, aber wir wollen immer ehrgeiziger werden, damit wir unsere Ziele erreichen. In den Verhandlungen wird dies „Ambitionssteigerungsmechanismus“ genannt.

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Aber: Wie wissen die Staaten, wie weit sie von ihren Zielen entfernt liegen und um wie viel sie sich steigern müssen? Dreh- und Angelpunkt ist eine regelmäßige gemeinsame Bestandsaufnahme, der „Global Stocktake“ – sozusagen die regelmäßige Bilanz-Pressekonferenz. Alle fünf Jahre, immer zwei Jahre bevor die Staaten ihre Klimaschutzbeiträge neu vorlegen, werden die Leistungen der Länder und der Weltgemeinschaft insgesamt unter die Lupe genommen. Insgesamt soll der Fortschritt in Richtung der Ziele des Übereinkommens festgestellt werden: Welchen Fortschritt haben wir bei der Begrenzung der Temperatur gemacht? Wie haben wir unsere Fähigkeit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verbessert? Wie steht es damit, die Finanzflüsse in Richtung klimafreundliches Wirtschaften umzulenken?

Der erste vollständige „Global Stocktake“ wird im Jahr 2023 stattfinden. In den Verhandlungen in Katowice wird diskutiert, wie dieser genau funktionieren soll und wie zum Beispiel Beiträge aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft einfließen können. Deutschland setzt sich dafür ein, dass sich die Bestandsaufnahme wesentlich auf wissenschaftliche Kriterien stützt und dass (neben der Emissionsminderung und der Anpassung) auch das Ziel, die Finanzflüsse in klimafreundliche Investitionen zu lenken, berücksichtigt wird.

In Katowice findet eine Art Probelauf für die globale Bestandsaufnahme statt, das ist der sogenannte „Talanoa Dialog“1. Er beschränkt sich in Katowice auf die Minderung von Emissionen, die Themen Anpassung und Finanzierung stehen hier also nicht im gleichen Maße im Fokus.

Beim Talanoa Dialog werden Minister zusammenkommen, um darüber zu beraten, wo wir im globalen Klimaschutz stehen und wie ehrgeizigerer Klimaschutz aussehen kann. Fidschi hat hier als COP23-Präsidentschaft ein innovatives Format entwickelt: Minister werden in kleinen Runden in vertrauensvoller Atmosphäre sprechen, um einen ehrlichen Austausch zu ermöglichen. Aus deutscher Sicht wichtig ist, dass die Staaten mit dem Talanoa Dialog den Anstoß für eine Vorlage ehrgeizigerer NDCs geben. Für September

1 Talanoa ist ein fidschianisches Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung durch offene, transparente, respektvolle und inklusive Diskussionen.

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2019 hat zudem der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Gipfel zu diesem Thema einberufen, bei dem erste Ankündigungen erwartet werden, 2020 findet dann die COP26 statt, zu der die Staaten neue oder verbesserte NDCs vorlegen wollen.

Knackpunkt drei: Solidarität mit den Entwicklungsländern Die Risiken des Klimawandels sind ungleich verteilt. Vor allem die ärmeren Länder des globalen Südens sind besonders betroffen, obwohl sie sehr wenige Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen haben. Die Industrieländer, die für einen sehr großen Teil der Emissionen in der Atmosphäre verantwortlich sind, bekennen sich daher zu der Verantwortung, Entwicklungsländer beim Klimaschutz zu unterstützen – bei der Umsetzung ihrer NDCs, bei Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen, bei der Anpassung an den Klimawandel, beim Schutz ihrer Wälder und beim Aufbau von technischen Kapazitäten. Ein Kern des Abkommens ist deshalb die Unterstützung der Entwicklungsländer durch die Industrieländer.

Denn: Eine der großen Errungenschaften des Pariser Abkommens ist, dass das Abkommen weltumspannend gilt. Die Akzeptanz dieses Abkommens bei den Entwicklungsländern, die den Klimawandel kaum verursacht haben, ihn aber am stärksten erleben, hängt deshalb auch von der Glaubwürdigkeit der Unterstützung dieser Länder ab. Deutschland und andere Industrieländer betonen daher immer wieder, dass sie ihre Verpflichtungen ernst nehmen.

Die Industrieländer haben zugesagt, ab dem Jahr 2020 bis 2025 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für den Klimaschutz zu mobilisieren. Deutschland hat angekündigt, seine Unterstützung aus den Mitteln des Bundeshaushaltes bis 2020 im Vergleich zu 2014 zu verdoppeln – auf 4 Milliarden Euro jährlich. Inklusive der Gelder, die öffentliche Banken, wie die KfW, zur Verfügung stellen, lag das Volumen bereits 2017 bei 6,73 Mrd. Euro (3,65 Mrd. Euro als Haushaltsmittel). Diese Gelder kommen den Ländern vor allem über die bilaterale Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums sowie über multilaterale Kanäle zu Gute. Schwerpunkte sind unter anderem ökosystembasierte Anpassungsprojekte, also Projekte, in denen natürliche Ökosysteme zum Schutz vor dem Klimawandel beitragen. Aber auch die Unterstützung zur Erarbeitung und der Umsetzung der NDCs, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie Beratung und Kapazitätsausbau etwa im Bereich der Berichterstattung. Deutschland ist außerdem der größte Geldgeber des Anpassungsfonds, der gemeinsam mit internationalen Partnern weltweit Anpassungsprojekte unterstützt.

Zum Auftakt der COP24 hatte Deutschland außerdem angekündigt sich mit weiteren 1,5 Milliarden Euro an der Wiederauffüllungsrunde des Grünen Klimaschutzfonds (GCF) zu beteiligen. Damit verdoppelt die Bundesregierung ihren Beitrag aus der ersten Auffüllungsrunde (damals 750 Millionen Euro). Gleichzeitig forderte sie weitere Geberländer auf, diesem Beispiel zu folgen.

Die Klimafinanzierung spielt in den Verhandlungen in Katowice eine zentrale Rolle. Hier geht es darum, wie Unterstützung geleistet wird, durch spezialisierte multilaterale Institutionen2 und durch bilaterale Hilfe, und wie mehr private Mittel mobilisiert werden können. Außerdem geht es darum, wie über diese Unterstützung transparent und

2 Stichwort „Klimafinanzarchitektur“: Grüner Klimaschutzfonds, Globale Umweltfazilität, Anpassungsfonds.

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nachvollziehbar berichtet wird. Knackpunkte in den Verhandlungen sind zum Beispiel die Forderung vieler Entwicklungsländer nach einer verbesserten Vorhersehbarkeit der Klimafinanzierungsmittel und klare Regeln zur Anrechenbarkeit von Mitteln auf die Zusagen zu internationaler Klimafinanzierung. Außerdem fordern Entwicklungsländer mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Berichtspflichten und für die Umsetzung ihrer Beiträge zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel.

3. Die Weltklimakonferenz als „Markt der Möglichkeiten“

Der Austausch und die Vernetzung von Akteuren auch außerhalb der nationalen Regierungen ist ein wichtiges zweites Standbein der jährlichen Klimakonferenzen – neben den Verhandlungen. Auf den Korridoren und in den Pavillons und Informationsständen der Konferenz stehen konkrete Initiativen zum Klimaschutz im Mittelpunkt. Die Regierungen der Staaten und Regionen, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft stellen darin vor, was sie zum Klimaschutz beitragen.

Es geht dabei um einen regelmäßigen Austausch von Ideen, Erfahrungen, Technologien und Kooperationsmöglichkeiten. Das Übereinkommen von Paris ist in vielerlei Hinsicht Neuland, die Klimakonferenzen sind deshalb auch immer ein Ort gemeinsamen Lernens und eines Austausches über Ländergrenzen hinweg. In Zeiten, in denen unsere Welt nicht unbedingt friedlicher wird, ist das eine enorme Errungenschaft.

In diesem Rahmen gibt es eine Fülle von Veranstaltungen, sogenannte „Side Events“: über 250 offizielle Side Events des Klimasekretariats, darüber hinaus ein breites Programm in den Pavillons der Länder und Organisationen. Ungefähr 60 Veranstaltungen finden alleine im Deutschen Pavillon statt. Die Veranstaltungen im Deutschen Pavillon bieten ganz unterschiedliche Ansätze und Diskussionen zu vielfältigen Aktivitäten beim nationalen und internationalen Klimaschutz. Das Programm orientiert sich thematisch an sieben Schwerpunktfragen. Etwa die Hälfte der sogenannten Side Events organisiert die Bundesregierung. Die andere Hälfte der Veranstaltungen übernehmen zivilgesellschaftliche und nichtstaatliche Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Jugend.

4. Welche Rolle spielt Deutschland?

Bei einer COP stehen auch immer die konkreten Klimaanstrengungen der Länder im Fokus. Viele Augen sind dieses Jahr auf Deutschland gerichtet, denn es hat sich bereits herumgesprochen, dass Deutschland seine national und europäisch gesetzten Klimaschutzziele für 2020 deutlich verfehlen wird. Am Freitag, den 7. Dezember hat sich Deutschland im sogenannten Multilateral Assessment der Klimaberichterstattung den Fragen anderer Länder gestellt. Hier hat die Delegationsleiterin Fragen zu unseren Klimazielen und deren Umsetzung beantwortet. Trotz des Verfehlens unserer Klimaziele, hatten wir hier durchaus etwas vorzuweisen. So plant die Bundesregierung, 2019 ein Maßnahmenprogramm zu beschließen, das den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in allen Sektoren unterlegt und das Erreichen der Sektorziele 2030 sicherstellt. Die Ergebnisse aktueller Dialogprozesse werden in das Maßnahmenprogramm einfließen. Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung wird ihre Vorschläge voraussichtlich am 1. Februar 2019 vorlegen. Das Ergebnis der Plattform Zukunft der Mobilität wird im März 2019 erwartet. Außerdem plant die Bundesregierung für

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2019 ein Klimaschutzgesetz das erstmals verbindliche Ziele für alle Sektoren festlegen wird.

Bei einer COP stehen auch immer die konkreten Klimaanstrengungen der Länder im Fokus. Viele Augen sind dieses Jahr auf Deutschland gerichtet, denn es hat sich bereits herumgesprochen, dass Deutschland seine national und europäisch gesetzten Klimaschutzziele für 2020 deutlich verfehlen wird. Am Freitag, den 7. Dezember, stellt sich Deutschland im sogenannten Multilateral Assessment der Klimaberichterstattung den Fragen anderer Länder. Hier beantwortet die Delegationsleiterin Fragen zu unseren Klimazielen und deren Umsetzung. Trotz des Verfehlens unserer Klimaziele haben wir hier durchaus etwas vorzuweisen. So plant die Bundesregierung, 2019 ein Maßnahmenprogramm zu beschließen, das den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in allen Sektoren unterlegt und das Erreichen der Sektorziele 2030 sicherstellt. Die Ergebnisse aktueller Dialogprozesse werden in das Maßnahmenprogramm einfließen. Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung wird ihre Vorschläge voraussichtlich am 1.2.2019 vorlegen. Das Ergebnis der Plattform Zukunft der Mobilität wird im März 2019 erwartet. Außerdem plant die Bundesregierung für 2019 ein Klimaschutzgesetz, das erstmals verbindliche Ziele für THG-Emissionsreduzierung in allen Sektoren festlegt und diese mit einem konkreten Maßnahmenprogrammversieht, damit Deutschland sein selbst gestecktes Ziel erreicht, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

5. Wie wird verhandelt?

Zwölf Tage (und manche Nächte) treffen sich die Verhandler und Verhandlerinnen. Da bei 197 Staaten nicht jeder zu allem etwas sagen kann, schließen sich die Länder zu Verhandlungsgruppen zusammen (Liste siehe unten), die ihre Positionen abstimmen. Das vereinfacht die Suche nach Kompromissen. Deutschland handelt als Teil der Europäischen Union. Der EU-Kommissar Miguel Arias Cañete und die amtierende Ratspräsidentschaft, vertreten durch die österreichische Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger, sprechen für die gesamte EU.

Am Vormittag des 3. Dezember fand die feierliche Eröffnung der Konferenz durch den polnischen Präsidenten Andrzej Duda statt, seitdem gehören die Verhandlungssäle den Fachverhandlern – in der Regel Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Ministerien. Ab der zweiten Woche sind die politischen Verhandlungsführer gefordert, in der Regel die Fachminister. Sie sollen helfen, dort Einigungen zu finden, wo es zuvor noch gehakt hat.

Die 197 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention haben sich in verschiedenen Verhandlungsgruppen zusammengeschlossen, um ihren Interessen mehr Gehör zu verschaffen. Die wichtigsten Verhandlungsgruppen sind:

• AILAC: Gruppe progressiver lateinamerikanischer Staaten: Kolumbien, Costa Rica, Chile, Peru, Guatemala, Panama, die Dominikanische Republik und Honduras. In Katowice spricht Kolumbien für die AILAC-Länder.

• Afrikanische Gruppe: In Katowice spricht Ägypten für die Afrikanischen Staaten.

• AOSIS: Allianz der kleinen Inselstaaten, etwa 40 Staaten, die besonders vom Klimawandel betroffen sind. In Katowice sprechen die Malediven für diese Gruppe.

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• EIG: Environmental Integrity Group: Schweiz, Mexiko, Korea, Liechtenstein, Monaco.

• Europäische Union: 28 EU-Mitgliedstaaten und die EU als Vertragspartei; die EU-Präsidentschaft hat Österreich inne.

• G77/China: 134 Entwicklungs- und Schwellenländer sind Mitglieder dieser Gruppe, Positionen sind meist der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den sehr unterschiedlichen Interessen der Staaten. Sprecher ist in diesem Jahr Ägypten.

• LMDC: Like Minded Developing Countries: Gruppe von ca. 25 Entwicklungs- und Schwellenländern um Saudi-Arabien, China, Indien und Bolivien, die tendenziell strukturkonservative Positionen vertreten. Iran spricht in Katowice für die LMDCs.

• LDCs: Least Developed Countries: Die am wenigsten entwickelten Staaten werden in Katowice durch Äthiopien vertreten

• Umbrella Gruppe: Lose, informelle Gruppe von Industrie- und Schwellenländern (USA, Australien, Russland, Ukraine) ohne die EU-Staaten und die Schweiz.

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6. Glossar

1/CP21 Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Bezug auf das Pariser Abkommen bzw. genauer gesagt auf die Entscheidung, mit der die 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris (ÜvP) angenommen hat. Diese Entscheidung enthält die Mehrheit der Arbeitsaufträge für die Umsetzungsrichtlinien des ÜvP. Anrechnungsregeln Werden benötigt, um Emissionen aus Quellen, Einsparungen und Absorptionen durch Senken miteinander zu verrechnen und letztendlich festzustellen, ob das im nationalen Klimaschutzbeitrag (NDC) angegebene Ziel eingehalten wurde. Ebenfalls wichtig, damit ein Land den Handel mit Emissionsminderungszertifikaten nachvollziehbar darstellt. Es geht auch darum sicherzustellen, dass ein Land das im NDC festgelegte Ziel durch tatsächliche Minderungen und nicht durch eine Veränderungen der Bezugsgröße oder durch Methodenänderungen erreicht. Ambitionsmechanismus Alle fünf Jahre soll der Fortschritt aller Länder in Sachen Minderung, Anpassung und Klimafinanzierung (Umleitung der Finanzflüsse und Unterstützung der Entwicklungsländer) untersucht werden, um zu prüfen, ob dieser mit der Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze und den anderen Langfristzielen des ÜvP im Einklang steht. Grundlage dieser Überprüfung ist auch die Berichterstattung der Länder zur jeweiligen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Alle fünf Jahre sollen außerdem neue NDCs vorgelegt werden, welche ambitionierter sind als die vorangegangenen. Anpassung Anpassung an den Klimawandel, oder auch „Adaptation“, bezieht sich auf Handlungsansätze, die versuchen, mit den bereits eingetretenen oder noch zu erwartenden klimatischen Veränderungen und den davon ausgehenden negativen Folgen umzugehen und diese zu bewältigen. Anpassung kann sich auf die soziale, ökologische oder wirtschaftliche Ebene erstrecken und je nach geographischer Lage unterschiedliche Formen annehmen. Anpassungsfonds Der Anpassungsfonds (Adaptation Fund) wurde von den Unterzeichnern des Kyoto-Protokolls für die finanzielle Unterstützung von Projekten und Programmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern eingerichtet. APA APA ist die in Paris geschaffene Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum ÜvP, die mit den technischen Verhandlungen zur Konkretisierung des ÜvP betraut ist (Ad Hoc Working Group on the Paris Agreement). Beobachter Beobachter erfahren, was bei der Konferenz verhandelt und beschlossen wird, können mit-argumentieren, haben jedoch keinerlei Entscheidungskompetenzen. Unterschiedliche Kategorien von Beobachtern nehmen an den Sitzungen der COP und deren Untergruppen

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teil. Diese sind bspw. Repräsentanten des Sekretariats der Vereinten Nationen, Körperschaften wie UNDP, UNEP und UNCTAD und angeschlossene Organisationen wie das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Beobachter sind des Weiteren zwischenstaatliche Organisationen wie die OECD und die International Energy Agency (IEA) gemeinsam mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs). (Globale) Bestandsaufnahme Die Globale Bestandsaufnahme ist ein Prozess, bei dem überprüft werden soll, ob alle Regierungen gemeinsam in den Bereichen Minderung, Anpassung und Unterstützung auf Kurs sind, die Ziele des ÜvP zu erreichen. Dies geschieht zwei Jahre vor Neuvorlage der Klimaschutzbeiträge der Länder, was wiederum alle fünf Jahre erfolgen soll (Englisch: Global Stocktake). Die Bestandsaufnahme ist das Herzstück des Ambitionsmechanismus. Details zur genauen Durchführung werden noch verhandelt. Champion (high-level) Die Champions leiten die Globale Aktionsagenda und stammen aus der COP23-Präsidentschaft Fidschi und der COP24-Präsidentschaft Polen. Conference of the Parties (COP) englisch für Vertragsstaatenkonferenz CMA Die CMA ist die Vertragsstaatenkonferenz des ÜvP, die über Fragen der Ausgestaltung und der Umsetzung des ÜvP entscheidet (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement). CMP Die CMP ist die Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls, die über Fragen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls entscheidet (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Kyoto Protocol). Doppelzählung von Emissionsminderung Erfolgt dann, wenn die Minderung von Emissionen mehrmals verrechnet wird, obwohl sie nur einmal erfolgt ist. Können vor allem dann entstehen, wenn der Handel von Emissionsminderungszertifikaten aus Klimaschutzprojekten länderübergreifend erfolgt und nicht klar geregelt ist. Globale Aktionsagenda (Marrakech Partnership for Global Climate Action) Die Globale Aktionsagenda (Global Climate Action Agenda, seit COP22 auch Marrakech Partnership for Global Climate Action) ist ein jährliches Forum bei den Klimakonferenzen, bei dem jeweils unter der Leitung von zwei „Champions“ der vorjährigen und aktuellen COP-Präsidentschaften die herausragenden Initiativen und Leistungen zum Klimaschutz weltweit in allen Bereichen strukturiert und nach thematischen Tagen gezeigt werden. Die Globale Aktionsagenda begleitet das ÜvP und zielt auf die sofortige Umsetzung von ambitionierten Klimaschutzinitiativen neben der Verhandlungsagenda.

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High-Level Segment Am High-Level Segment (–10.-14.12.2018) nehmen hochrangige Vertreter der Vertragsstaaten teil. In manchen Fällen sind das Staats- und Regierungschefs, in den meisten Minister und Staatssekretäre. IPCC - Weltklimarat Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change), wurde 1988 durch die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet. Das Gremium wertet die neuesten Erkenntnisse aus der Klimaforschung aus und veröffentlicht periodisch Berichte, führt jedoch keine gezielten Forschungsarbeiten zum Verfassen seiner Berichte durch. Klimafreundliche Finanzflüsse Die klimafreundliche Ausrichtung der globalen Investitions- und Finanzflüsse ist eines der Langfristziele des Pariser Klimaabkommens (Artikel 2.1.(c)). Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) Die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change) wurde auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro angenommen und seither von 195 Staaten, der EU und Palästina ratifiziert. Sie trat 1994 in Kraft. Die Klimarahmenkonvention ist der erste internationale Vertrag, der den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Die Konvention bildet den Rahmen für die Klimaschutz-Verhandlungen. Klimasekretariat Auf der ersten Tagung der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 1995 hat die Staatengemeinschaft das Klimasekretariat der Vereinten Nationen eingerichtet. Das Sekretariat unterstützt die internationalen Verhandlungen zum Klimawandel, organisiert Konferenzen und analysiert und überprüft die Informationen und Daten zum Klimawandel, die von den Vertragsstaaten erstellt werden. Das Sekretariat hat seinen Sitz in Bonn und beschäftigt rund 500 Mitarbeiter aus über 100 Ländern. Kyoto-Protokoll Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 auf der UN-Klimakonferenz in Kyoto verabschiedet und trat 2005 in Kraft. In dem Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten ab 2008 erstmals zur rechtsverbindlichen Reduzierung der wichtigsten Treibhausgase. Ursprünglich sollte das Kyoto-Protokoll 2012 auslaufen. Nach mehrjährigen Verhandlungsrunden jedoch einigten sich die Vertragsstaaten auf der Klimakonferenz 2012 in Doha auf eine Verlängerung bis 2020. Langfriststrategien Vertragspartner des ÜvP sind dazu eingeladen, bis 2020 Langfriststrategien (Long-term low greenhouse gas emission development strategies) vorzulegen, in denen die nationalen Langfristziele bis 2050 beschrieben werden. Die Langfriststrategie Deutschlands, der Klimaschutzplan 2050, wurde 2016 von der deutschen Bundesregierung verabschiedet.

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Marktmechanismen Mit Marktmechanismen sind marktbasierte Ansätze als mögliche Klimaschutzinstrumente (zum Beispiel Emissionshandelssystene) gemeint, die in Artikel 6 des ÜvP beschrieben werden. Minderung Bei Minderung (engl. Mitigation) handelt es sich um Vermeidungsstrategien – Maßnahmen zur Reduktion bzw. Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen. Minderungsmaßnahmen haben zum Ziel, durch Emissionsreduktion den Klimawandel zu verhindern bzw. ihn zu begrenzen. National bestimmte Klimaschutzbeiträge (NDCs) Nationale Klimaschutzbeiträge, zu deren Erarbeitung und Umsetzung Mitgliedstaaten des Übereinkommens von Paris sich völkerrechtlich verpflichtet haben (Englisch: nationally determined contributions). Präsidentschaft der COP Die Präsidentschaft leitet die COP; sie bleibt bis zur nächsten COP, sprich ein Jahr, im Amt. Meist übernimmt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister dieses Amt. In diesem Jahr hat Polen die Präsidentschaft der COP inne. SBI Der SBI (Subsidiary Body for Implementation) ist eins der zwei technisches Gremien der Klimarahmenkonvention, des Kyoto-Protokolls und des ÜvP, das die Umsetzung von Beschlüssen vorantreibt. SBSTA Der SBSTA (Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice) ist eins der zwei technischen Gremien der Klimarahmenkonvention, des Kyoto-Protokolls und des ÜvP, das technische und wissenschaftliche Fragen klärt. Talanoa Dialog (Fazilitativer Dialog) Der Talanoa Dialog ist ein Testlauf für die globale Bestandsaufnahme, der bei der COP24 in Katowice in Polen 2018 stattfinden wird. Im Fokus wird dabei der Fortschritt bei der Einsparung von Treibhausgasen stehen. Transparenzrahmen Der Transparenzrahmen des ÜvP sieht eine Berichtspflicht für Staaten vor. Alle zwei Jahre sollen Staaten zu Treibhausgasinventaren, dem Fortschritt bei der Umsetzung der NDCs sowie zu Anpassungsanstrengungen und Klimafinanzierung berichten. Übereinkommen von Paris (ÜvP) Das Übereinkommen von Paris ist eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention in Nachfolge des Kyoto-Protokolls. Die Erderwärmung soll im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad begrenzt werden. Diese Obergrenzen sind damit erstmals in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Die Staaten sollen sich besser an

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den Klimawandel anpassen und globale Finanzflüsse so gestalten, dass das Klima geschützt wird und die Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels steigt. Vertragsstaatenkonferenz Das höchste Entscheidungsgremium der Klimarahmenkonvention von 1992, das laut Konvention einmal jährlich tagt. Nach dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention 1994 fand die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP1) 1995 in Berlin statt. Parallel zur COP tagen auch die Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls (CMP) und des ÜvP (CMA). Beschlüsse werden in so genannten Entscheidungen festgehalten. Diese sind durch eine Nummer und die Angabe der Konferenz, bei der sie getroffen wurden, gekennzeichnet (z.B. 1/CP.21, erste Entscheidung der 21. Vertragsstaatenkonferenz).