Werkvertrag Raumplanung
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Werkvertrag Raumplanung
NEU
Werkvertrag Raumplanung
Vergabe von Raumplanungsleistungen
nach dem Bundesvergabegesetz
2002
Werkvertrag Raumplanung
Ziel aller im Bundesvergabegesetz 2002 vorgesehenen Auswahl- und Zuschlagsverfahren ist die
Ermittlung des Bestbieters nach objektiven Kriterien.
Werkvertrag Raumplanung
1. Revisionsverfahren ist einzuleiten.
2. Gemeinde ermittelt über Werksvertrag den darin empfohlenen Auftragswert für die Durchführung des gesamten Revisionsverfahrens einschließlich GIS-Bearbeitung
Werkvertrag Raumplanung
3. Da es sich bei Raumplanungsleistungen um geistig-schöpferische Dienstleistungen gem. § 20 Ziff. 17 BVergG 2002 handelt, sind sie gemäß §§ 25 bzw. 26 BVergG im Direktverfahren oder Verhandlungs- verfahren zu vergeben. Dabei sind in Abhängigkeit vom Auftragswert folgende Modalitäten möglich:
Werkvertrag Raumplanung
Auftragswert (netto ohne MWSt)ab Euro 236.000,--
(offenes Verfahren)
VergabeartZweistufiges Verhandlungsverfahren mit EU-weiter Bekanntmachung gem. § 25 Abs.5 Ziff.3 BVergG, mindestens 3 Teilnehmer
Werkvertrag Raumplanung
Auftragswert (netto ohne MWSt)bis Euro 236.000,--
VergabeartZweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gem. § 26 Abs.2 BVergG, Ladung von mindestens 3 Teil-nehmern.
Werkvertrag Raumplanung
Auftragswert (netto ohne MWSt)bis Euro 154.000,--
VergabeartSonderziehungsrechte (130.000 Stück)Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekannt-machung kann mit nur 1 Teilnehmer gem. § 26 Abs.4 BVergG erfolgen, sofern im Hinblick auf die Eigenart der Leistung die Durchführung eines wirtschaftlichen Wett-bewerbes z.B. aufgrund der Kosten des Beschaffungs-vorganges wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Werkvertrag Raumplanung
Auftragswert (netto ohne MWSt)bis Euro 60.000,--
(nicht offenes Verfahren)
VergabeartVerhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gem. § 26 Abs.3 Ziff.1 BVergG, Ladung von mindestens 3 Teilnehmern.
Werkvertrag Raumplanung
Auftragswert (netto ohne MWSt)bis Euro 30.000,--
VergabeartDirektvergabe gem. § 27 Abs.1 Ziff.1 BVergG an einen Teilnehmer
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4. Bei Verhandlungsverfahren ist zur Ermittlung des Bestbieters notwendig,
vor Durchführung des Auswahlverfahrens die Qualitätskriterien (z.B. Referenzen, Leistungsfähigkeit des Büros, ...) durch den Auftraggeber festzulegen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Bestimmung des Verhältnis zwischen Qualitäts- und Preiskriterien.
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5. Durchführung des Vergabeverfahrens, Beauftragung des Bestbieters auf Basis des neuen, mit dem Land Steiermark, Gemeinde- und Städtebund akkordierten Werk- und Bevollmächtigungsvertrages (Download: www.aikammer.org/Raumordnung)