Menschenrechte - UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Werner Tschan - INSOS Schweiz · Untersuchungen von Aiha Zemp: Zwei Drittel aller Frauen mit...
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Werner Tschan
INSOS 7.5.2015
Implementierung von Schutzkonzepten
Prävention von sexualisierten Grenzverletzungen in
Institutionen
Zürich 07.05.2015
Dr. med. Werner Tschan Basel
INSOS
bsgp.ch
Ziele für dieses Modul
1. Schutzkonzepte umsetzen – Prävention, Intervention,
Nachsorge
2. Faktenwissen zu sexuellen Grenzverletzungen
3. Was tun? - Handlungskompetenz
4. Was ist OK? Was sind NO GO Situationen - Reflexion der
eigenen Haltung
INSOS
07.05.2015
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Warnung
Die Vorlesung von Werner Tschan handelt von
sexualisierter Gewalt in Institutionen und deren
Prävention. Die Ausführungen und die Fall-
beispiele sind schockierend. Einzelne Punkte
können bei Gewaltbetroffenen als Triggerme-
chanismen wirken und zu einer Reaktivierung
traumatischer Erinnerungen führen und damit
seelische Reaktionen auslösen.
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07.05.2015
Gewalt-Prävention
Gewalt ist, was die Gesellschaft als Gewalt wahr-
nimmt resp. bezeichnet.
Opferperspektive ist eine andere Realität. Opfer
von Gewalt werden kaum wahrgenommen. Opfer
sind vielfach rechtlos!
Prävention mit den Betroffenen, nicht bloss für die
Betroffenen (Selbstbestimmung).
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Gewalt in Europa
EU (2014) ca. 505 Mio. Einwohner. 42‘000 face-
to-face Interviews in EU-28
33% aller Frauen im Alter von 15-74 Jahren
haben Gewalt erlebt; das sind 62 Mio.
betroffene Frauen (5.3.2014 FRA)
Der Rechtsstaat soll Menschen vor Gewalt
schützen.
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Gewalt an Menschen mit Behinderung
75% aller Menschen mit Behinderungen sind von
Gewalt betroffen.
Der Schutz der Schwächsten ist eine zentrale
Aufgabe des Rechtstaates. Die Schweiz hat die
UN Behindertenkonvention (CRPD) am 15.04.
2014 ratifiziert und verpflichtet sich damit für
deren Umsetzung.
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07.05.2015
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07.05.2015
Sexualpädagogik
Menschen mit Behinderungen brauchen Anleitung im
Umgang mit Nähe und Distanz.
Sie sollen sich frei von Angst und Gewalt mit Nähe und
Distanz auseinandersetzen können.
Sie können nur NEIN sagen, wenn sie wissen, wo die
Grenzen sind.
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Übergriffsszenarien
Institutionen können auf viele Arten betroffen sein: PSM (Übergriffe durch Fachleute an Klienten)
Übergriffe durch Mitarbeiter an Mitarbeitern (sexuelle Belästigung)
Übergriffe in der Institution durch Drittpersonen (Angehörige,
Besucher, Dienstleister, etc.)
Übergriffe unter Bewohnern in der Institution (Sorgfaltspflicht)
Übergriffe von Bewohnern an Mitarbeitern (Workplace Violence)
Fehlverhalten ausserhalb der Institution (z.B. ein Heimleiter wird
wegen Kinderporno-Konsum angezeigt)
Nicht-Ermöglichen von Sexualität und Partnerschaft in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen
Was sagen Opfer von sexualisierter Gewalt?
viele schweigen, aus Scham, aus Angst, aus Nichtwissen
keine spezifischen Zeichen resp. Symptome
rund 20% erzählen ihren Eltern, Bezugspersonen etwas
rund 50% erzählen zuerst etwas ihren Peers
>50% der Opfer benötigen mehr als 20 Jahre
http://www.ACEstudy.org
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07.05.2015
Vielen Opfern wird nicht geglaubt
weil man sich das nicht vorstellen kann ...
keine curriculare Vermittlung
keine Kenntnisse über Täterstrategien
Es heisst oft: Opfer lügen, übertreiben ...
Die Justiz: „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den
Angeklagten)
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Gedanken zur Prävention
„Schnell beschriebenes Papier ist nichts
wert, wenn es nicht mühsam und Punkt für
Punkt in der Institution auch real umgesetzt
wird“. (Mertes 2013, p. 33)
„Institutionen können … Machtmissbrauch
nicht selbst aufklären, sondern bedürfen dazu
der Hilfe von aussen“. (Mertes 2013, p. 81)
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Mythen und Fakten
… das gibt es nicht bei uns …
Wir haben ein umfassendes Präventionskonzept.
Das sind Einzelfälle – man kann nicht auf die
strukturellen Bedingungen rückschliessen ...
Man kann ja diesen Opfern kaum glauben …
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07.05.2015
Schutzkonzepte umsetzen
Problemakzeptanz
Umsetzung in der Institution (Leistungsvereinbarung)
Vorgehensweisen, Guidelines
Schulung der Mitarbeiter
Konzept: Was tun mit fehlbaren Fachleuten?
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Eigene Erfahrungen
Sind Sie persönlich schon mit solchen
Situationen konfrontiert gewesen?
Was haben Sie getan?
Was sind Ihre Erfahrungen?
Tauschen Sie sich mit der Nachbarin/dem
Nachbarn aus
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Eigene Erfahrungen (2)
„We are learning through our mistakes“ Karl
Popper 1963
Die Schwelle dessen, was für möglich
gehalten wird, verschiebt sich (siehe NZZ Nr.
298, 23. Dez. 2014)
Menschen in Machtpositionen stehen auf der
Seite der Politik, der Justiz und der
Polizeiorgane; man kennt sich: Minenfeld!
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Schutzkonzepte
Prävention
Intervention
Nachsorge
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Was tun Sie? Was tun Sie nicht?
3er Gruppen
Sie kommen nach Ihrem Urlaub zurück und
stellen in der Einrichtung fest, dass mehrere Bewoh-
nerInnen sich verändert haben – einzelne wirken
völlig verstummt und ziehen sich zurück, andere sind
ausser sich wegen Kleinigkeiten.
Sie sprechen eine Teamkollegin an, welche Ihre Fest-
stellung teilt. Das habe vor etwa 10-14 Tagen ange-
fangen ...
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07.05.2015
Um was geht es?
Institutionen sind Hochrisikobereiche für Fehlverhalten und
sexualisierte Übergriffe.
Täter schaffen sich ihre Tatorte
die Institutionen lassen sie gewähren
Nur wer Macht hat, kann die Täter-Fachleute stoppen
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07.05.2015
Fehlende Reaktionen
Untersuchungen von Aiha Zemp:
Zwei Drittel aller Frauen mit Behinderungen erleben
sexualisierte Gewalt
Die Hälfte aller Männer mit Behinderungen erlebt
sexualisierte Gewalt
Obwohl die Fakten bekannt sind, erfolgten keine
Massnahmen
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Gewalt-Prävention
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«Je tabuisierter […] die Gewalt ist, um
so grösser ist die ethisch-moralische
Brisanz, die mit dem Aufdecken einer
solchen Gewalt durch wissenschaft-
liche Forschungsergebnisse einher-
geht» (Gast 2002, p. 129).
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07.05.2015
Grenzen und Verantwortlichkeit
Die Fachperson führt die Behandlung und ist für die
Einhaltung fachlicher Grenzen verantwortlich.
Es handelt sich um eine einseitige fachliche
Aufgabe, die sich nicht an Patienten/Klienten
delegieren lässt.
Professionelle Nähe – professionelle Distanz
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Was ist OK? Was nicht?
Beispiele
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Grenzen und Verantwortlichkeit
Grenzen entsprechen dem State of the Art
Grenzüberschreitungen zum Wohle und Nutzen
des Klienten/Patienten – eigentliche Abweichungen
vom Standard
Grenzverletzungen = NO GO / Verletzungen der
fachlichen Regeln
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Häufigkeit von Gewalt
42% aller Frauen und 28% aller Männer gemäss
SAVI Report
27% aller Frauen und 16% aller Männer in USA
(Finkelhor et al. 1990).
FRA Studie (5.3.2014): 33% der Frauen im Alter
von 15-74 Jahren
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Pandemie
sexualisierte Gewalt ist ein globales Phänomen
sexualisierte Gewalt findet vor unseren Augen statt
– wir sehen sie nicht.
Opfer von sexualisierter Gewalt sind de facto
rechtslos – d.h. der Rechtsstaat schützt die Opfer
nicht.
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07.05.2015
Was tun: ein Klient/eine Klientin umarmt Sie
Sie finden es toll und erwiedern den Kontakt?
Sie stossen die Person zurück: goht‘s no?
Sie lösen sich sofort und stellen klar wo die Grenzen liegen
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07.05.2015
Was tun: ein Klient/eine Klientin umarmt Sie
Sie finden es toll und erwiedern den Kontakt?
Sie stossen die Person zurück: goht‘s no?
Sie lösen sich sofort und stellen klar wo die Grenzen liegen
3 D Strategie: Demeanor, Debriefing, Dokumentation
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07.05.2015
3 D Strategie (nach T. Gutheil)
Demeanor = eigene Rolle verdeutlichen
Debriefing = dem Klienten in der Bewältigung der
Situation behilflich sein; Gespräch mit Eltern/Beistand
Dokumentation = Akten, Krankengeschichte
Eine Richterin: „Immer wenn sich delikate Situationen
ergebent, hören Ärzte auf die Krankengeschichte
weiterzuführen ...“
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Definitionen
fachliches Fehlverhalten
PSM (Professional Sexual Misconduct)
Grenzverletzungen
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Fachliches Fehlverhalten
Fachliches Fehlverhalten wird aus der professionellen
Sichtweise verstanden:
Fachliches Fehlverhalten wird definiert als Verhalten einer
Fachperson, welches KlientInnen oder MitarbeiterInnen
schädigt oder schädigen könnte.
Ein kritisches situationsadäquates Verhalten mit dem Ziel
der Verbesserung bestimmter Situationen ist kein fachliches
Fehlverhalten.
INSOS
07.05.2015
PSM Professional Sexual Misconduct
alle Formen von sexuellen Übergriffen in der fachlichen Rolle
sexuelle Handlungen
hands-off Delikte
sexualisierte Verhaltensweisen und Sprache
PSM ist eine Form von fachlichem Fehlverhalten.
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Grenzverletzungen
Abweichungen vom professionellen Standard
Grenzüberschreitungen
Grenzverletzungen = NO GO Situationen
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Rolle der Institution
Die Übergriffe werden im Rahmen der fachlichen Rolle
verübt:
Machtmissbrauch
Vertrauensmissbrauch
individualpathologische Sichtweise ist nicht ausreichend
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Heutige Sichtweise
Opfer-Täter-Institutionsdynamik
Täterstrategien vor dem Hintergrund der Institution
Täter testen die Grenzen des Gegenübers
Die fachliche Rolle wird für Grooming eingesetzt
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Modus operandi (1)
Fantasien
Grenzen
Grooming
Sex
Schweigen
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Modus operandi (2)
Fantasien
Grenzen
Grooming
Sex
Schweigen
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Modus operandi (3)
Boundary Training:
Storyboard
INSOS
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Modus operandi (5) Gruppenarbeit
HS
Grooming
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Modus operandi (6)
Boundary Training:
Delikt-Rekonstruktion
Fantasien
Sexuelle
Aktivitäten
targeting
groomingSex
Angst,
Drohungen
Schweigen
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Finkelhor: Hürdenmodel
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07.05.2015
Wie häufig kommt PSM vor?
Einzelfälle?
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Wie häufig kommt PSM vor?
Umfragen unter Fachleuten
Umfragen unter Folgetherapeuten
Opferbefragungen
Bevölkerungsbefragungen „consumer reports“
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Health Monitor Ontario / Kanada 1998
110‘000 Personen (1%) geben an, im Zeitraum der letzten
5 Jahre Übergriffe durch Fachleute im Gesundheitswesen
erlebt zu haben.
Weitere 220‘000 Personen (2%) geben für den gleichen
Zeitraum an, unangemessene Verhaltensweisen
(inappropriate behavior) erlebt zu haben (z.B. Umziehen
ohne Sichtsucht, etc.).
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Grössenordnung Schweiz
16‘000 Übergriffe jährlich im Gesundheitswesen
>40 Übergriffe jeden Tag
knapp 3% der Mitarbeiter im Gesundheitswesen (541‘824
Personen / 2008; www.bfs.admin.ch)
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PSM an Kindern
rund 25% aller sexualisierten Gewaltdelikte an Kindern
werden durch Fachleute in ihrer Arbeit verübt
Hohe Dunkelziffer – 50% aller Delikte werden durch die
Opfer erst nach >20 Jahren offen gelegt
Knaben sind etwas häufiger als Mädchen betroffen
kleinste Kinder können betroffen sein!
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Einzelfälle?
Sexualisierte Gewalt findet vor unseren Augen statt - wir
sehen sie nicht.
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Sandro Del
Prete: Message
of love from the
dolphins, 1987
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Meine Forschung zur Prävention
„Institutionen sind Hochrisikobereiche
für sexualisierte Gewalt“
bsgp.ch
ISBN 978-3-456-85109-9
Verlag Hans Huber, Bernwww.verlag-hanshuber.com
Verlagsgruppe
Göttingen Bern Wien Oxford Prag Kopenhagen
Stockholm Paris Amsterdam Toronto Cambridge, MA
Werner Tschan
Tsch
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Praxishandbuch zur Prävention von sexuellen Grenzverletzungen bei
Menschen mit Behinderungen
Sexualisierte Gewalt
Dieses Buch handelt von sexualisierter Gewalt in Institut ionen und deren Prävention.
Es werden Fälle thematisiert und analysiert, in denen Fachleute Menschen mit
geist iger Behinderung, die man ihnen zum Schutz anvertraut hat, Gewalt angetan
haben.
Sachlich klär t der erfahrene Autor über Mythen und Fakten sexualisierter Gewalt auf.
Er gibt Betroffenen eine Stimme, bricht das Schweigen, schaut hin und ermutigt
alle Betroffenen miteinander zu reden, gemeinsamen zu handeln, um sexualisierte
Gewalt frühzeit ig zu erkennen, aufzudecken und zu verhindern. Damit leistet das
Buch einen wichtigen Beitrag, um potenzielle Opfer zukünft ig wirksamer schützen
zu können.
Aus dem Inhalt
Einleitung – Definit ionen, Fehlverhalten und der GAU sexualisierter Gewalt
Mythen und Fakten
Der Fall H.S. – was er uns lehrt ?
Wie kann man Täter erkennen? – Täterstrategien, Modus operandi, Grooming,
Hochrisikobereich: Institut ion
Wie können Institut ionen reagieren? – Neutralisierungsstrategie, Täterschutz,
Risikomanagement
Welche Folgen hat sexualisierte Gewalt für Betroffene? – Posttraumatische
Belastungsst örungen, Traumafolgestörungen, sekundäre Traumatisierungen,
Opferreaktionen
Wie konnte so etwas 30 Jahre unentdeckt bleiben ?
Kultur des Hinschauens – den Opf ern eine Stimme geben
Was soll mit Täter-Fachleuten geschehen ? – Hilfeangebote, Rehabilitat ion –
Monitoring, Registrierung
Nestentschmutzung.
INSOS
07.05.2015
Meine Forschung zu den Ursachen
„Schweigen ist die
stärkste Waffe der Täter“
bsgp.chINSOS
07.05.2015
Cave: kantonale Meldepflichten
Je nach Kanton, wo Sie tätig sind, bestehen in den
Gesundheitsgesetzen Meldepflichten
Dies gilt für: ZG, NW, SZ, TI, UR und BL (Stand Mai 2015)
KESB, Opferhilfestellen, etc. kontaktieren, Daten anonym
halten
bsgp.chINSOS
07.05.2015
Kontakt
Dr. med. Werner Tschan
PO Box 475 CH-4012 Basel
fon 061-331-6113
http://www.advocateweb.org
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