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Stadt Rheinbach Bebauungsplan Rheinbach – Wormersdorf Nr. 16 „In den Gärten“ 1. Änderung wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Stand: erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung

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Stadt Rheinbach

Bebauungsplan

Rheinbach – Wormersdorf Nr. 16 „In den Gärten“ 1. Änderung

wesentliche, bereits vorliegende

umweltbezogene Stellungnahmen

Stand:

erneute eingeschränkte

öffentliche Auslegung

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Datum 19.04.2017

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Herr Brand

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Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Rheinbach, Bebauungsplan Nr. 16 „in den Gärten“ Ihr Schreiben vom 13.04.2017, Az.: 32 23 01/6/2017 XXX1 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im bean-tragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Be-reichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmit-telfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel ge-funden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zustän-dige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu ver-ständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet-seite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Im Auftrag (Brand)

Stadt Rheinbach Ordnungsamt Schweigelstr. 23 53359 Rheinbach XXX012

Durchschrift

XXX011

¹ Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstü-cke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. XXX9

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Infra I 3

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Bw: 3402 - [email protected]

Stadt Rheinbach Planung du Umwelt Schweigelstr. 23 53359 Rheinbach

Aktenzeichen Bearbeiter/-in Bonn,

Infra I 3 – 45-60-00 / K-III-969-17-BBP

Herr Nogueira Duarte Mack 7. Dezember 2017

BETREFF 1.Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr.16 „In den Gärten“, Innerörtliche Nahverdichtung i

Bereich bestehender Wohn- und Mischgebietsflächen der Stadt Rheinbach;

hier: Stellungnahme der Bundeswehr

BEZUG. Ihr Schreiben vom 04.12.2017 Ihr Zeichen: 61 26 10/16_1 Sehr geehrte Damen und Herren,

von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörve-nich. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen –einschl. untergeordneter Gebäudetei-le- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen –vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Nogueira Duarte Mack

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Von: Hamacher, Elke [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 12:07 An: Kunze, Lars Cc: Gerhartz, Heribert Betreff: AW: B-Plan Nr. 16 "in den Gärten"  Sehr geehrter Herr Kunze,  im Plangebiet sind zwei Denkmäler enthalten:  die Schule (Wormersdorfer Straße 33) und ein Fachwerkwohnhaus (Unterdorf 17).  Die Bezeichnung der Denkmäler ist in den Planunterlagen vorgenommen werden.  Aus denkmalfachlicher Sicht ist zu beachten, dass die Planung Auswirkungen auf die genannten Denkmäler ausüben. Die Auswirkungen auf die Denkmäler sind im Kapitel „Umweltauswirkung“ in der Begründung zu benennen.  Sowohl die geplante Erweiterung der Schule als auch die Ausweisung eines Baufelds im Süden des Denkmals Unterdorf 17 wirken sich auf den Umgebungsbereich der Denkmäler aus.  Eine Beeinträchtigung durch die beschriebenen Pavillonnbauten nördlich der Wormersdorfer Str. ist nicht zu erwarten. Dennoch erbittet das LVR‐ Amt für Denkmalpflege im Beteiligung im weiteren Verlauf des Verfahrens.  Unterdorf 17: Über die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus kann es zu weiteren Auflagen kommen, um eine Beeinträchtigung des Denkmals zu minimieren.  In Hinblick auf etwaige Bebauung in diesem Bereich ist daher möglichst frühzeitig Kontakt zu den Denkmalbehörden aufzunehmen. Ich setzte daher die UDB Rheinbach in cc.   Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Elke Hamacher Gebietsreferentin Bau- und Kunstdenkmalpflege LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege Abtei Brauweiler Ehrenfriedstr. 19 50259 Pulheim Tel.: +49 (0) 22 34 / 98 54 - 544 Fax: +49 (0) 221 / 82 84 - 30 26 E-Mail: [email protected] Web: www.lvr.de www.denkmalpflege.lvr.de                  

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Phiesel, Annette

Von: Kunze, LarsGesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2017 17:36An: Phiesel, AnnetteBetreff: WG: Bebauungsplanentwurf Nr. 16

  Mit freundlichen Grüßen Lars Kunze Stadtverwaltung Rheinbach Sachgebiet 60.2 - Planung und Umwelt - Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach Tel.: 02226 - 917 250  

Von: Ellenberger, Ludger [mailto:[email protected]] Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2017 16:59 An: Kunze, Lars Betreff: Bebauungsplanentwurf Nr. 16  

Polizeipräsidium Bonn Direktion Verkehr / FüSt                                                                                                           Bonn, 13.12.2017 ‐   Verkehrsplanung   ‐   Bebauungsplanentwurf Rheinbach‐Wormersdorf  Nr. 16 „In den Gärten“ 1. Änderung –Innerörtliche  Nachverdichtung im Bereich bestehender Wohn‐ und Mischgebietsflächen‐ unter Anwendung des § 13a Baugesetzbuch „Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“  Ihr Schreiben vom 04.12.2017  Sehr geehrter Herr Kunze,  der aktuelle Planungsstand lässt noch keine abschließende Bewertung aus verkehrspolizeilicher Sicht zu.  In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ausbau der unabhängig geführten Stichstraßen 

voraussichtlich in verkehrsberuhigender Form erfolgen soll. Wenn diese Flächen nach Fertigstellung als 

„Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden sollen, dürften die Stichstraßen analog zum Wohnweg 

der RASt 06 jeweils eine Länge von ca. 100 m nicht überschreiten. Längere Strecken haben zur Folge, dass 

das Verhältnis Weg und Zeit nicht mehr nutzungsverträglich ist, um die nötige Akzeptanz für die 

vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit zu erreichen. Die Fahrgassenbreite sollte gem. RASt 06 beim 

Wohnweg die Begegnung Rad/Pkw ermöglichen.  

Zudem ist eine adäquate Gestaltung des Verkehrsraumes wesentlich, um das Geschwindigkeitsniveau auf 

ein verträgliches Maß für Fußgänger und Radfahrer zu senken. In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt 

es keine Fahrbahn und keinen Gehweg. Die VwV‐StVO führt zu den Zeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ 

aus, das er aus einer einheitlichen, für den gemischten Verkehr bestimmten, Fläche besteht. Ein 

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verkehrsberuhigter Bereich muss durch seine  besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die 

Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle hat. Dazu gehören 

insbesondere der niveaugleiche Ausbau und der Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Elementen. Die 

Übergänge aus verkehrsberuhigten Bereichen ins übergeordnete Straßennetz müssen eindeutig und 

geregelt sein.  

 Mit freundlichen Grüßen  Im Auftrag Ludger Ellenberger Polizeihauptkommissar Direktion Verkehr/Führungsstelle Örtliche VU‐Auswertung/Verkehrslenkung Königswinterer Straße 500  53227 Bonn‐Ramersdorf  Tel.: 0228‐15‐6023 Fax: 0228 / 15‐1204 mailto: [email protected]  mailto: [email protected]  Internet: http://www.polizei‐bonn.de  

   

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RSAG AöR – 53719 Siegburg

Stadt Rheinbach Ansprechpartner: Fachbereich V Ralf Mundorf Sachgebiet 60.2: Planung und Umwelt Geschäftsbereich: Schweigelstr. 23 Qualitätssicherung

53359 Rheinbach Tel: 02241 306 368 Fax: 02241 306 373 [email protected]

22. Dezember 2017

Bebauungsplanentwurf Rheinbach-Wormersdorf Nr. 16 „In den Gärten“

1. Änderung - Innerörtliche Nachverdichtung im Bereich bestehender Wohn- und

Mischgebietsflächen unter Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch „ Beschleunigtes

Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“

Sehr geehrter Herr Kunze,

danke für Ihre Mitteilung vom 4. Dezember 2017.

Von Seiten der RSAG AöR werden gegen die Änderung des Bebauungsplanentwurfs in

die vorgesehenen Lage keine Bedenken erhoben.

An Hand der eingereichten Unterlagen entnehmen wir, dass eine geplante Verkehrsfläche

mit einer Vorschriftsmäßigen Wendeanlage vorgesehen wird und für den zweiten Stichweg

ein Abfallsammelplatz, zum Bereitstellen der Abfälle am Abfuhrtag, festgelegt wurde.

Damit im Plangebiet die Abfallentsorgung gewährleistet ist, muss gegenüber des Einmünd-

ungsbereichs, im vorhandenen Straßenzug „In den Gärten“ ein Parkverbot eingerichtet

werden.

Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung

von Abfällen entnehmen Sie bitte der BGI 5104 und RASt 06.

Mit freundlichen Grüßen Udo Otto Ralf Mundorf

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Phiesel, Annette

Von: Kunze, LarsGesendet: Mittwoch, 10. Januar 2018 09:25An: Phiesel, AnnetteBetreff: WG: Bauleitplanung der Stadt Rheinbach, hier: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 - In den Gärten

(Wormersdorf)

  Mit freundlichen Grüßen Lars Kunze Stadtverwaltung Rheinbach Sachgebiet 60.2 - Planung und Umwelt - Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach Tel.: 02226 - 917 250  

Von: Grünefeld Rolf [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 9. Januar 2018 13:05 An: Kunze, Lars; [email protected] Betreff: Bauleitplanung der Stadt Rheinbach, hier: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 - In den Gärten (Wormersdorf)  

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kunze,  bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.12.2017, Az.: 61 26 10/16_1 teilen wir Ihnen als Eigentümer des Erdgas‐Versorgungsnetzes mit, dass unsererseits gegen die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans keine Bedenken bestehen, solange der Bestand unserer Leitungsanlagen gewährleistet wird. Innerhalb des dargestellten Änderungsbereiches sind Versorgungsleitungen für die bestehenden Gebäude größtenteils vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas‐Versorgungsnetz ‐den Bedürfnissen entsprechend‐ von der bestehenden Versorgungsanlage aus, erweitert werden. Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen: Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im Februar 2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im März 2016.  Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver‐ und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der Baumart‐Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies entsprechend zu berücksichtigen.  Freundliche Grüße Rolf Ingo Grünefeld    Leiter Projekt‐Management Netze 

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e‐regio GmbH & Co. KG _ Rheinbacher Weg 10 _ 53881 Euskirchen  Telefon 0 22 51 / 708‐184  Telefax 0 22 51 / 708‐573  Mobil 0 171 / 225 32 86  rolf.gruenefeld@e‐regio.de  www.e‐regio.de  www.facebook.com/e‐regio  Spannendes aus der Region im e‐regio‐Blog: www.energie‐zeit.de 

e‐regio GmbH & Co. KG, Telefon: 0 22 51 / 708‐0, Fax: 0 22 51 / 708‐163, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Uwe Friedl, Amtsgericht Bonn HRA 5884, Persönlich haftende Gesellschafterin: e‐regio Verwaltungs‐ und Beteiligungsgesellschaft mbH, Geschäftsführer: Dipl.‐Kfm. Christian Metze, Amtsgericht Bonn HRB 12691 

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rhein-sieg-kreis* Der Landrat ^1^

Rhein-Sieg-Kreis • Der Landrat - Postfach 15 51 -53705 Siegburg

Postfach 1128 53348 Rheinbach

Stadt Rheinbach

Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung - Fachbereich 01.3 -Frau Trompertz Zimmer: 5.20 Telefon: 02241 - 13-23 14 Telefax: 02241 - 13-31 16 E-Mail: [email protected]

Datum und Zeichen Ihres Schreibens 04.12.27; 61026010/16_1

Mein Zeichen 01.3 Tro

Datum 16.01.18

Bebauungsplan Nr. 16 „In den Gärten", 1. Änderung unter Anwendung des § 13a BauGB hier: Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Sehr geehrter Herr Kunze, sehr geehrte Damen und Herren,

wie folgt wird zu dem unter Betreff genannten Baulei tplanverfahren Stel lung genommen:

Abfallwirtschaft:

Der Einbau von Recyclingbaustoffen is t nur nach vorhergehender Wasserrechtl icher Erlaubnis zulässig.

Im Rahmen der Baureifmachung der Grundstücke anfal lendes bauschutthal t iges oder organoleptisch auffäl l iges Bodenmaterial (z . B. aus Bodenauffül lungen) is t ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Entsorgungswege des abzufahrenden Bodenaushubs sind vor der Abfuhr dem Rhein-Sieg-Kreis , Amt für Umwelt- und Naturschutz - Sachgebiet „Gewerbliche Abfal lwirtschaft" - anzuzeigen. Dazu ist die Entsorgungsanlage anzugeben oder die Wasserrechtl iche Erlaubnis (Anzeige) der Einbaustei le vorzulegen.

Behindertenparkplätze

befinden sich vor dem Dienstgebäude: Mühlenstraße 51

Sitz der Kreisverwaltung: Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Tel. (022 41) 13-0

Fax (0 22 41) 13 21 79

Internet: http://www.rhein-sieg-kreis.de

Konten der Kreiskasse

Kreissparkasse Köln IBAN: DE94 3705 0299 0001 0077 15 Haupteingang des

Kreishauses (Zufahrt

Mühlenstraße) und im

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Altlasten:

Im Plangebiet wurde im Rahmen einer systematischen Altstandorterhebung für das Stadtgebiet Rheinbach eine Altstandorthinweisfläche ermit tel t und im Alt lasten- u. Hinweisflächenkataster des Rhein-Sieg-Kreises mit der Registr ier-nummer 5307/2033-0 erfasst (s iehe Lageplan). Bei dem Altstandort handelt es um ein ehemaliges Betonwerk, welches zwischen 1966 und 1987 betr ieben worden ist . Vorher sol len hier Dachsteine hergestel l t worden sein. Außerdem haben die Recherchen ergeben, dass dort zei tweil ig ein Handel mit Altmaterial ien gemeldet war. Gemäß den historischen Meldedaten gibt es außerdem den Hinweis, dass unter der Adresse Unterdorfstr . 1-3 in der Vergangenheit eine Schmiede betr ieben worden ist . Konkrete Verdachtsmomente, dass durch die Vornutzungen Bodenbelastungen verursacht worden sind, l iegen dem Rhein-Sieg-Kreis nicht vor. Insgesamt wurden die Vornutzungen mit einer geringen Alt lastenrelevanz eingestuft .

Mit f reundlichen Grüßen Im Auftrag

Petra Trompertz

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