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Das Europäische Parlament, die europäischen Parteien, Europawahlen

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Gliederung

I. Das Europaparlament – Stellung und Kompetenzen im institutionellen Gefüge

II. Aufbau des Europaparlamentes III. Europäische Parteien IV. Europawahlen

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Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige durch den Wähler unmittelbar legitimierte Organ der Europäischen Union – Die Kommission, der Rat, der Rechnungshof sowie der

Gerichtshof sind nur unmittelbar legitimiert Bereits die Gründungsverträge (EGKS 1951/EWG 1957)

sahen die Errichtung einer „Gemeinsamen Versammlung“ vor

Allerdings war das EP (gab sich 1958 diesen Namen) bis zur ersten Direktwahl nur unmittelbar legitimiert– Es setzte sich bis 1979 aus Abgeordnete der nationalen

Parlamente zusammen, die ein „Doppelmandat“ wahrnahmen Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt Sitz ist in Strassburg und Brüssel

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Stellung des Europäischen Parlaments im Gefüge der europäischen Institutionen

Europäisches ParlamentEuropäisches Parlament(785 direkt gewählte Abgeordnete aus den 27 (785 direkt gewählte Abgeordnete aus den 27

Mitgliedstaaten)Mitgliedstaaten)

Europäische Kommission

Europäischer RatMinisterrat

Entscheidungen

Vorschläge

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Rechnungshof

Europäische Zentralbank

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Ausschuss der Regionen

Vertrauens- und

Misstrauens-Votum

Kontrolle

Haushalts-kompetenz

Mit-entscheidung Konsultation

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Demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament

Vertrauensvotum

Wahl des Kommissions-Präsidenten

Misstrauensvotum

Möglicher Sturz der Kommission

Untersuchungs- ausschüsse

Aufklärung von Missständen

Haushaltskontrolle

Rechtssetzung gemeinsam mit dem

Rat

Überwachung der Haushaltsführung der

Kommission

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Gesetzgebung in der EU und die Kompetenzen des Europäischen

Parlamentes1. Verfahren ohne Beteiligung des EP Hierbei wirkt das EP im Gesetzgebungsprozess überhaupt

nicht mit (Handelspolitik Art. 133 EGV/Währungspolitik Art.105 EGV)

2. Unterrichtung des Europäischen Parlamentes durch Kommission und Rat

Hierbei haben die Organe und Institutionen der Union die Verpflichtung, das EP zu informieren (Bericht des Präsidenten des Europäischen Rates nach jeder Tagung 4 EUV und dem jährlichen Bericht des Präsidenten der EZB, Artikel 113(3) EGV)

3. Das Anhörungsverfahren Beim Anhörungsverfahren muss das EP im Verfahren nur

gehört oder konsultiert werden, es hat die Möglichkeit der Kommission Vorschläge zu unterbreiten, die jedoch rechtlich nicht bindend sein müssen (Beschäftigungspolitik Art. 128 EGV/Umweltpolitik Art.175 EGV)

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Gesetzgebung in der EU und die Kompetenzen des Europäischen

Parlamentes4. Das Verfahren der Zusammenarbeit Das EP verfügt über ein aufschiebendes Veto, kann die

Gesetzgebung also verzögern, nicht jedoch verhindern5. Das Zustimmungsverfahren Das Zustimmungsverfahren findet vor allem bei quasi-

konstitutionellen Fragen Anwendung, etwa bei einem Beitritt zur EU. Hier muss das EP mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen. Untätigkeit oder Uneinigkeit des EP führen zum Scheitern der Ratsvorlage

6. Das Mitentscheidungsverfahren Das Mitentscheidungsverfahren ist zu einem wesentlichen

Verfahrenstyp geworden. Text des Reformvertrags spricht von dem „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“. Hier entscheidet das EP zusammen mit dem Rat in einem mehrstufigen Verfahren über Inhalte und Rechtsformen zentraler Gesetzesakte

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Aufbau und Arbeitsweise des Europäischen Parlamentes, das Präsidium

Tätigkeit des EP wird von einem Präsidium geleitet, welches aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten sowie fünf Quästoren besteht – Quästoren sind Mitglieder des EP, die sich mit

Verwaltungs- und Finanzaufgaben des EP beschäftigen, die direkt das Parlament betreffen

– Die Amtszeit des Präsidiums beträgt 2,5 Jahre, also eine halbe Legislaturperiode

Die Aufgaben des Präsidenten können in drei Bereiche unterteilt werden– Leitet im Rahmen der Geschäftsordnung sämtliche

Arbeiten des EP und seiner Organe– vertritt das EP nach Außen– Besitzt eine autonome Stellung bei der Feststellung

des Haushaltes

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Aufbau und Arbeitsweise des Europäischen Parlamentes, die Fraktionen

Fraktionen – bilden den Rahmen der politisch-programmatischen

Zusammenarbeit der Parteien auf transnationaler Ebene im EP

– Formulieren und Artikulieren die zentralen politischen Interessen

– Zur Bildung einer Fraktion ist eine Mindeststärke von 29 Abgeordneten/1 Land erforderlich

• Wenn die Abgeordneten aus 2 Ländern/23, 18/3, 14/4– Mitgliedschaft in einer Fraktion nicht zwingend, jedoch

genießt die Fraktion weitere Kompetenzen wie z.B.

• Anfragen an Kommission und Rat • Einreichung der Kandidatur für die Ämter des

Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Quästoren

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Europäische Parteien Voraussetzung: Politische Organisationen, die beim EP eine Satzung hinterlegt haben,die eine Fraktion im EP bilden, bilden wollen oder beabsichtigen, sich einer anzuschließen,die die Grundsätze der Demokratie, der Achtung der Grundrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit einhalten.

Europäische Parteien/Wahlen zum Europäischen Parlament

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Europäische Parteien sind föderative Vereinigungen von nationalen oder regionalen Parteien aus mehreren Mitgliedstaaten der EU, die in ihren Orientierungen und Zielsetzungen übereinstimmen und die sich zu einer ständigen Zusammenarbeit auf der Grundlage einer vereinbarten Satzung und eines von den zuständigen Organen verabschiedeten Programms zur Verwirklichung einer gemeinsamen Politik verpflichten.

Ihr Aktionsfeld ist das politische System der Union

Definition

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Europäische Parteien/Wahlen zum Europäischen Parlament

Wichtig ist bei der Definition der Satz „Vereinigung von nationalen Parteien“ => nationale Ausrichtung – Bei den Europawahlen sind die Parteien national

ausgerichtet, mit eigenen Spitzenkandidaten in den Nationalstaaten (Hans Gerd Pöttering für die EVP/CDU und Martin Schulz für die SPE/SPD in Deutschland bei der Europawahl 2004)

– Einzige Ausnahme die Partei der Grünen, die sich im Februar 2004 zu einer Partei zusammengeschlossen haben und mit den beiden Spitzenkandidaten Daniel Cohn-Bendit und Monica Frassoni aus Italien in den Wahlkampf zogen

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Parteien und Fraktionen im EP:– „Arbeitsparlament“ keine „Versammlung“ mehr!– In der Regel zur großen Koalition gezwungen, um die

Rechtsetzung im Mitentscheidungsverfahren gegen den Rat der EU zu beeinflussen.

Problem bei der Wahrnehmung: keine Polarisierung!

Mitwirkungsrechte im Entscheidungsverfahren („Gesetzgeber“) drastisch ausgeweitet!

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Wahlen zum Europäischen Parlament

Mit gestiegenem Kompetenzzuwachs stellt sich auch die Frage nach dem Wahlsystem

1979 erste Direktwahl des EP– Wichtigste Streitpunkte waren die Sitzverteilung

und das Wahlrecht Für die Direktwahlen besteht kein einheitliches

Wahlverfahren

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Wahlen zum Europäischen Parlament

Einzige rechtliche Voraussetzung ist der Direktwahlakt von 1976 – Wahldatum (zweite Woche im Juni)– Mandatsdauer (5 Jahre) – Unvereinbarkeit (keine nationalen oder europäischen

Regierungsämter) Seit 2004 werden alle Abgeordnete nach dem

Verhältniswahlsystem gewählt

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Weitere Probleme bei den Europawahlen

Stichwort Gleichheitsgrundsatz– Der Verteilerschlüssel ist bis heute umstritten, kann

doch das Proportionalitätsprinzip gemäß der Einwohnerzahl nicht durchgehalten werden konnte

– So repräsentiert ein Abgeordneter aus Deutschland 800.000 Einwohner, während ein Abgeordneter aus Malta 80.000 Einwohner repräsentiert

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Größtes Problem- Viel zu geringe Wahlbeteiligung

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•Keine europäische Listen• Keine Polarisierung• Fehlende Personalisierung•Keine Regierungsbildende Funktion•Eingeschränkte Kontrollrechte•Keine Aufmerksamkeit•Fehlende europäische Öffentlichkeit•Einstufung als nicht so wichtige Wahl

Gründe für die schlechte Wahlbeteiligung

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Fazit

Die Kompetenzen des Europäischen Parlamentes sind seit Gründung 1957 stetig ausgeweitet worden– So ist das Mitendscheidungsverfahren zum

dominierenden Abstimmungsmodus geworden und das EP ist zu einem Veto- Player geworden

Trotz dieser Ausweitung der Kompetenzen sinkt gegen den Trend die Wahlbeteiligung zum EP kontinuierlich auf ca. 45% im EU- Durchschnitt

Das EP im Institutionengefüge ist zu großen Koalitionen gezwungen, was eine Abgrenzung schwierig macht

EP im Zwiespalt zwischen der Einführung eines gleichen Wahlrechts und der ausreichenden Repräsentation kleinerer Mitgliedsstaaten

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Literaturhinweise

Jansen, Thomas (2006): Europäische Parteien in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche, Bonn.

Nohlen, Dieter (2004): Wie wählt Europa? Das polymorphe Wahlsystem zum Europäischen Parlament in Aus Politik und Zeitgeschichte B17/2004

Wessels, Wolfgang (2008): Das politische System der Europäischen Union, Wiesbaden.

Woyke, Wichard (200511): Stichwort Wahlen, Wiesbaden.