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03/15 September 2015 WETTBEWERB GEFÄHRDUNGEN ANALYSIEREN CASE MANAGEMENT EIN PRAXISBEISPIEL TIPPS UNTER BERUFSKOLLEGEN

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03/15 September2015

WETTBEWERBGEFÄHRDUNGEN ANALYSIEREN

CASE MANAGEMENT

EIN PRAXISBEISPIEL

TIPPSUNTER BERUFSKOLLEGEN

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«Ein medizinischer Notfall kann jederzeit und überall auftreten. Wer vorbereitet ist, hat deutlich bessere Chancen.»Michael Mund Dr. med. Dr. med. dent.

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EDITORIAL Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 3

Am seidenen Faden hängen

Liebe Leserin, lieber Leser

Wenn etwas am seidenen Faden hängt, ist sein Schicksal sehr ungewiss, ein Leben gefährdet oder bedroht. Die Redewendung beschreibt eine gefahrvolle Situation mit ungewissem Ausgang. Wenn – bildlich gesprochen – der Faden reisst, tritt das befürchtete Ereignis ein.

In der griechischen und römischen Mythologie wurde von den Schicksalsgöttinnen, den Moiren oder Parzen, für jeden Menschen ein Lebensfaden gesponnen, der unterschiedlich lang und verschieden dick war, schlimmstenfalls war der Lebens-faden aus Seide und damit wenig belastbar.*

In Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können wir den Schicksals-göttinnen durchaus unter die Arme greifen. Wir können unseren eigenen Faden aktiv mitspinnen und selber beeinflussen, wie dick und sicher er wird. Dies bedingt unter anderem, dass wir wissen müssen, was der Faden aushalten soll beziehungs-weise was uns in unserem Alltag überhaupt gefährden könnte.

Der Themenschwerpunkt dieser Ausgabe des «magazin» behandelt die Gefährdun-gen in unserem Arbeitsalltag. Anhand eines Fotowettbewerbs können Sie Ihr Wissen testen – und Preise gewinnen! Ideen, wie Ihr Faden dicker werden könnte, finden Sie in der Rubrik Praxis.

Ich hoffe, dass Ihnen Ihr persönlicher Faden etwas wert ist. Und das Tolle an einem Faden ist ja, dass sich daraus ein Netz knüpfen lässt. Wenn Sie also die Gefährd-ungen am Arbeitsplatz gemeinsam mit Ihren Teammitgliedern anpacken, profitieren alle davon.

Bea LinderRedaktionsleitung

* www.phraseo.de

Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?

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SCHWERPUNKTE

8 ARBEITSSICHERHEIT

Wettbewerb: Testen Sie Ihr Wissen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und gewinnen Sie attraktive Preise.

10 GESUNDHEITSSCHUTZ

Was macht eigentlich ein Case Manager? Ein konkretes Praxisbeispiel zeigt, wie Personen in einer schwierigen Situation begleitet werden können.

12 PRAXIS

In den Kursen von Arbeitssicherheit Schweiz tauschen Sicherheitsbeauftragte ihr Wissen aus. Eine Auswahl ihrer «Werkzeugkisten» stellen wir vor.

14 THEMA

Die Sicherheitsingenieurin Monika Mebold Kaufmann von Arbeitssicherheit Schweiz hat das Wichtigste zur Gefährdungsermittlung zusammengestellt.

RUBRIKEN

5 Auf einen Blick

6 In eigener Sache

16 Recht: Nachtarbeit: Darauf ist zu achten.

17 Kurse

18 An der Front: Susanne Herger berichtet über ihre Arbeit als BESIBE in den Schulen St. Michael in Zug.

21 Anbieter

22 Cartoon, Impressum, Ausblick

INHALT

Die Schwerkraft,die Absturzgefahrund dieGelassenheit

Bei Arbeiten auf Flachdächern besteht an den Dachaussenkanten eine un mittelbare Absturzgefahr. Der neue durch Eigengewicht ge-haltene, freistehende An schlagpunkt «Tetragon» von SpanSet ermög licht hierzu die geeignete Personensiche rung ohne Durchdrin-gung der Dachhaut. Im Fall eines Sturzes begrenzt der Tetragon die Kraft auf das System, während die Gewichte einen Reibungsanker zwischen der Einheit und der Dachoberfläche erzeugen.

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AUF EINEN BLICK Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 5

bfu-Fachtagung:

Sicherheitsdefizite an VeranstaltungenIm Rahmen der Suisse Public-Messe im Juni lud die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ihre Sicherheitsdelegierten und Interes-sierte ein, um über die Rolle der Städte und Gemeinden in Bezug auf die Sicherheit bei Veranstaltungen nachzudenken. Brigitte Buhmann, Direktorin der bfu, eröffnete die Tagung mit dem Hinweis auf das Handbuch «Sicherheit bei Veranstaltungen» von Arbeits-sicherheit Schweiz. Es sei ein umfassendes und praxisnahes Arbeitsinstrument, das den Gemeinden die Konzeption und Durchfüh-rung von Veranstaltungen wesentlich erleich-tere. Anschliessend beleuchteten fünf Ex-perten verschiedene Aspekte einer sicheren Veranstaltung. Mike Schild erzählte von den Herausforderungen eines Organisators von Sportanlässen am Beispiel der Tour de Suis-se. Über «Neue Vorgaben der Behörde» auf-

grund der Erkenntnisse aus Unfällen berich-tete Marc Häusler, Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau. Seit dem 1. Januar 2015 werden im Kanton Bern Gross-anlässe vor Ort durch die Behörden abge-

nommen. Er stellte eine Checkliste vor, die die Veranstalter unterstützen soll. Oliver Rosch, wissenschaftlicher Mitar-beiter Recht bei der bfu, referierte über die Haftungsfrage bei Unfällen. Und weil bei ei-nem plötzlichen Sturm nicht selten ganze Zelte oder Teile davon herumfliegen können, empfahl Holger Czerwenka von Meteotest den Einbezug einer professionellen Wetterbe-ratung. Auch das sensible Thema Geld wurde be-leuchtet: Über den Sinn und Zweck einer Eventversicherung redeten René Wegmüller von der Mobiliar und Stefano Via von der Zü-rich Versicherung.

➤ DieeinzelnenPräsentationenkönnen angefordertwerdenbei: [email protected]

Mitihrer«Vision250Leben»willdieSuvazwischen 2010 und 2020 über alle Bran-chenhinwegdieZahlderTodesfällehalbie-ren und damit 250 Leben bewahren. DasAugenmerkgiltauchdenArbeitenmitStap-lern,denndieStatistiksprichteinedeutli-che Sprache: In den letzten zehn Jahrenverloren30PersonenbeieinemStaplerun-fall ihrLeben.Zudemwurden247 invalid.DieSuvahatdeshalbmitUnterstützungderVerbändeausderTransport-undLogistik-branche sowie der Staplerfahrschule die«Neun lebenswichtigen Regeln für dasArbeiten mit Staplern» erarbeitet. DiesesollendieArbeitgeberdabeiunterstützen,ihreAufgabengemässdemUnfallversiche-rungsgesetz (UVG) zu erfüllen. Zu jederSicherheitsregel gehört ein eigenes Inst-ruktionsblatt. Auf der Rückseite befindensichdetaillierteInformationenfürdieDurch-

führung der Instruktion. Wichtig: Die be-schriebene Instruktion ist kein Ersatz fürdie notwendige Staplerfahrer-Grundaus-bildung. InformationendazuunddasVer-zeichnisderanerkanntenStaplerfahrschu-lenunterwww.suva.ch/stapler AndiePersonen,diemitderInstruktionfürdasArbeitenmitDeichselstaplernoderHandhubwagenbetrautsind,gibteskeinegenauen Vorgaben bezüglich Qualifikatio-nen.Umsosinnvolleristes,wennsieüberdie sichere Anwendung der Geräte Be-scheidwissen,dieGefahrendesEinsatzeskennen und Instruktionen überzeugendvermittelnkönnen.

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Das 104-seitige Handbuch wurde in enger Zusammenarbeit mit Praktikern entwickelt.Das Werk schliesst eine Vielzahl von Checklisten, Zusammenfassungen der nötigenMassnahmen und Merkblättern ein. Knapp abgefasste, gut verständliche Texte,eine klare Gliederung und ein ansprechendes Farbkonzept ermöglichen ein speditivesArbeiten. Alle Checklisten und Merkblätter des Handbuchs können auch elektronischüber einen Download verwendet werden.

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IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 6

Mitgliederversammlung Arbeitssicherheit Schweiz 2015

Mehr als 100 Mitglieder und Gäste folgten der Einladung in den Campus Sursee am 10. Juni. Die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds, die als Wissens-parcours gestaltete anschliessende Fachtagung und ein unterhaltsames Improvisationstheater waren die Höhepunkte in der reichbefrachteten Agenda.

HELDEN DER ARBEITSSICHERHEIT

Die 16. Mitgliederversammlung von Arbeits-sicherheit Schweiz und die dazugehörende Fachtagung standen ganz im Zeichen des Jahresthemas 2015 «Helden der Arbeitssi-cherheit». Bereits Ernst Sperandio, Präsi-dent von Arbeitssicherheit Schweiz, ging in seiner Begrüssungsrede auf die Vorbildfunk-tion von Teammitgliedern ein, die sich sicht- und spürbar für Arbeitssicherheit und Ge-sundheitsschutz einsetzen. Darin wurde er von Dr. Carmen Spycher bestätigt, die als neue Geschäftsführerin EKAS einige Gruss-worte an die Versammlung richtete. Nach den statutarischen Geschäften* sorgte ein Improvisationstheater, in dem auch Anwe-sende in Aktion traten, für heitere Momente.

Wechsel im Vorstand

Patrick Walde, Leiter Personalwesen, SIBE und Pandemiebeauftragter der Stadt Aarau, geht im Herbst 2015 in Pension und tritt des-halb aus dem Vorstand zurück. Ernst Spe-randio dankte ihm für seine Unterstützung während fünf Jahren. Als Nachfolgerin konn-te mit Nicole Vurma erstmals eine Frau für die Vorstandstätigkeit gewonnen werden. Die 25-Jährige ist Assistentin des Geschäfts-führers, Qualitätsleiterin und Ausbildungs-verantwortliche des Kaufmännischen Ver-bands Zürich. Die bisherigen Vorstandsmit-glieder wurden für eine weitere Amtsdauer gewählt. Es sind dies: Präsident Ernst Spe-randio, Gemeindepräsident Oetwil am See und Vorstandsmitglied im Schweizerischen Gemeindeverband; Kurt Altenburger, Zen-tralsekretär VPOD in Zürich; Alexandre Bu-kowiecki, Vizepräsident, Leiter kommunale

Infrastruktur im Schweizerischen Städte-verband; Didier Grobet, Vertreter von Ar-beitssicherheit Schweiz in der Romandie; Peter Läderach, Mitglied der Geschäftslei-tung von Curaviva, Verband Heime und Ins-titutionen Schweiz, und Bruno Wipf, Leiter Fachstelle Sicherheit im Erziehungsdeparte-ment Basel.

Schritt für Schritt zumHelden werden

Die anschliessende Fachtagung zeigte Wege auf, die aus Teammitgliedern Helden ma-chen. Sie war als Wissensparcours konzi-piert und beinhaltete fünf Posten, wovon die Teilnehmenden drei besuchen konnten. Vier der Posten wurden von ASA-Spezialisten bei Arbeitssicherheit Schweiz betreut, die als Berater und Kursreferenten für die Bran-chenlösung arbeiten. In «Zeit geben und nutzen» gab Fran-ziska Enderle hilfreiche Empfehlungen, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit knappen Ressourcen umgesetzt werden können. Ueli Hosang leitete die Teilnehmen-den an, sich über die ideale «Dreiecksbe-

ziehung Geschäftsleitung – Linie – Mitar-beitende» Gedanken zu machen. Am Posten «Gefährdungen ermitteln» erklärte Monika Mebold Kaufmann, wer für welche Arbeits-schritte verantwortlich ist und wie die Hilfs-mittel von Arbeitssicherheit Schweiz für die systematische Gefährdungsermittlung ein-gesetzt werden können. Bei Hansueli Amsler wiederum analysierten die Teilnehmenden

NeuimVorstand:NicoleVurma

unter dem Titel «Augen auf» eine Reihe von Fotos mit Missständen aus der Praxis und suchten anschliessend nach Lösungen. Im fünften Posten ging es um «Konflikte bes-ser verstehen». Bei Kilian Grütter, Referent für Mediations- und Coachingthemen, ana-lysierten die Teilnehmenden ihr eigenes Kom-munikationsverhalten und wie mit den ge-wonnen Erkenntnissen konstruktiv auf das Gegenüber eingegangen werden kann.

➤ Präsentationen,Handoutsund ResultatederGruppenarbeiten(Fotos) sindimLogin-Bereichauf www.arbeitssicherheitschweiz.ch zufinden.

* siehe Jahresbericht 2014 auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch

SorgtenfürzahlreicheLacher:DieSchauspielerMartinaSchützeundRetoBernhard(roteKleider).

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IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 7

STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHEBEN / WEITERARBEITEN

Als Unterzeichner dieser Sicherheits-Charta setzen wir uns dafür ein, dass an den Arbeitsplätzen die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Ziel ist, Leben und Gesundheit aller Beteiligten zu bewahren.

Geschäftsleitung / Vorgesetzte

Beim Planen

• Bereits bei der Planung und Vergabeder Arbeiten informiere ich über dieGefahren, die bei der Ausführungauftreten können.

• Ich schaffe mit technischen undorganisatorischen Massnahmensichere Rahmenbedingungen für dasAusführen der Arbeiten.

• Stelle ich fest, dass eine lebenswich-tige Regel verletzt wird, sage ichsofort STOPP und lasse die Gefahrbeheben.

Beim Führen

• Ich bin für die Sicherheit und denGesundheitsschutz am Arbeitsplatzverantwortlich.

• Ich instruiere die Sicherheitsregelnund sorge dafür, dass sie eingehaltenwerden. Ich stelle die PersönlicheSchutzausrüstung zur Verfügung.

• Stelle ich fest, dass eine lebenswich-tige Regel verletzt wird, sage ichsofort STOPP und lasse die Gefahrbeheben.

Arbeitnehmende

Beim Arbeiten

• Ich bin für die Sicherheit undden Gesundheitsschutz am Ar-beitsplatz mitverantwortlich. Ichhalte die Sicherheitsregeln ein.

• Wird eine lebenswichtige Regelverletzt, so sage ich STOPPund informiere die Kolleginnenund Kollegen sowie dieVorgesetzten.

• Ich helfe mit, die Gefahr zu be-heben. Dann arbeite ich sicherweiter.

7724

9.d.

6.2

014

Industrie und Gewerbe

www.sicherheits-charta.ch

ELEKTRIZITÄT

Fünf plus fünf lebenswichtige Regeln 1. Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. 2. Wir führen Arbeiten nur aus, wenn wir dafür geschult und berechtigt sind. 3. Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln. 4. Wir tragen die Persönliche Schutzausrüstung. 5. Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen wurden. + 5. Wir halten uns konsequent an die 5 Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten: Freischalten, Sichern, Prüfen, Erden/Kurzschliessen, Schützen

Entlang des Grundsatzes «Bei Gefahr Arbeit stoppen/Gefahr beheben/weiterarbeiten», stellte die Suva für das Arbeiten mit Strom fünf plus fünf lebenswichtige Regeln zusammen. Pro Regel sind jeweils die empfohlenen Herangehensweisen für den Arbeitnehmer und den Vorgesetzten beschrieben. Die Regeln können kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden.

www.sicherheits-charta.ch

Wir gratulieren!UnserSicherheitsfachmannUeliHosanghaterfolgreichdenCAS-Studien-gang«ArbeitundGesundheit»anderHochschuleLuzernabsolviert.SeineAbschlussarbeitzumThema«Gesund-heitsschutzanArbeitsplätzenimAqua-SpaundWellnessbereich»entstandinZusammenarbeitmitdemMitglieds-betriebAqua-Spa-ResortinZürich.

HABEN SIE EIN NOTFALLKONZEPT?Die Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse schafft Sicherheit und hilft in der konkreten Situation. Arbeitssicherheit Schweiz stützt Not-fallkonzepte auf die bestehende Fachliteratur ab. Individuell und aktu-ell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. Die Konzepte enthalten alle elementaren Informationen und Schritte, die bei einem Notfall zu beachten sind, beispielsweise Alarmierungsregeln, Verhalten bei sprengstoffverdächtigen Postsendungen oder das Einrichten eines Sammelplatzes im Falle einer Evakuation.

➤ Details zum Angebot enthält das Produktblatt «Notfallkonzept»: www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Pfad: Produkte, Beratung/Support, Notfallkonzept)

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ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 8

Testen Sie Ihr Wissen über Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz anhand konkreter Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag. Beantworten Sie die folgenden Fragen, und mit etwas Glück gewinnen Sie:

1. Preis Handbuch «Sicherheit bei Veranstaltungen» im Wert von 260 Franken

2. Preis Gutschein für einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz im Wert von 150 Franken

3. Preis Gutschein für einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz im Wert von 100 Franken

4. – 10. Preis Taschenlampe von Arbeitssicherheit Schweiz

Einsendeschluss: Freitag, 9. Oktober 2015. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und die Namen in der «magazin»-Ausgabe 4/15 publiziert. Die Lösungen finden Sie ab Mitte Oktober auf unserer Website.

WETTBEWERB

«GEFÄHRDUNGEN

ANALYSIEREN»

Absturzsicherung

Welche Aussagen zu Absturzsicherungtreffen zu (mehrere Antworten möglich):

❏ Ab 3 Metern Höhe müssen generell Massnahmen ge-gen Abstürze getroffen werden, z. B. Absturzkanten mit Geländer sichern, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen.

❏ Für Arbeiten mit geringem Umfang (< 2 Personenar-beitstage) darf sich geschultes Personal auf einem Flach-dach ohne Absturzsicherung bis maximal 2 Meter zur Absturzkante (= Bereich mit geringer Absturzgefahr) hin bewegen.

❏ Wenn Gehplatten auf dem Dach gesetzt sind, darfman ohne weitere Massnahmen auf diesen gehen.

Informationen:

www.suva.ch (Pfad: Prävention, Branchen und Themen, Suchfilter Bau [Haupt- und Nebengewerbe] und Hoch- und Tiefbau, Ergebnis «Arbeiten auf Dächern: Absturzsicherung hat Priorität»).

Psychische Risiken

Ordnen Sie die folgende Begriffe der richtigen Lücke zu: Schutzmassnahmen, Mitarbeitergesprächen, Arbeitszeiten, Erkennen, Arbeitnehmenden, Stellenbeschriebe

1.Bestehen klare Stellenbeschriebe e ene e enennn und Aufgabenstellungen?

2. Werden die Stellenbeschrienennnndurchgehend erfasst

und regelmässig überprüft?

3. Werden in regelmässigen Stellenbeschhhen Stellenbesc auch Belastungen am Arbeitsplatz angesprochen?

4. Wissen die Arbeitnehmendenennenen, an wen sie sich

im Problemfall wenden können?

5.Gibt es Massnahmen zum frühzeitigenenenenenenenenenen von Fehlbelastungen?

6.Werden Arbeitnehmendenennenumgesetzt und deren

Wirksamkeit regelmässig überprüft?

Informationen:

Unternehmen, die diese Fragen mit einem klaren Ja beantworten, sind auf dem richtigen Weg, um Stress und Burnout usw. vorzubeugen und dadurch die Arbeits-effizienz und Leistungsbereitschaft zu steigern. Lesen Sie zum Thema den «magazin»-Artikel «Mitarbeitende fordern, aber nicht überfordern» (Ausgabe 2/15): www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Pfad: Fachinfo, Magazin, Archiv).

Teilnahme: Die gewählten Antworten gut erkennbar markieren, Doppelseite einscannen und einsenden an [email protected]. Oder Doppelseite kopieren und per Post senden an Arbeitssicherheit Schweiz, Redaktion «magazin», Postfach, 8034 Zürich.

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ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 9

Instandhaltung

Bringen Sie diese fünf Arbeitsschrit-te in Bezug auf die Instandhaltung in eine sinnvolle Reihenfolge (Num-merierung von 1 bis 5):

❏ Geeignete Arbeitsmittel verwenden: Er-forderliche Spezialwerkzeuge und Hilfsmittel, z.B. persönliche Schutzausrüstung (PSA).

❏ Planung: Die technischen Unterlagen konsultieren (Instandhaltungs-Anleitungen) und klare Arbeitsaufträge erteilen.

❏ Arbeiten wie geplant ausführen: Nicht im-provisieren, nicht unter Zeitdruck arbeiten, zum Schluss betriebsbereiten Zustand kontrol-lieren, Anlage und Geräte freigeben.

❏ Schlusskontrolle: Kontrolliertes Arbeits-mittel an den Benutzer übergeben, falls nötig mit Instruktion und Dokumentation der In-standhaltung.

❏ Sichern: Betätigen der Sicherheitsabschal-tung. Schaltzustand kontrollieren. Mit persönli-chem Schloss sichern (Schlüssel mitnehmen). Angehobene Teile vor Absturz sichern und den Standort absperren oder kennzeichnen.Informationen:

Regeln zur Instandhaltung: www.suva.ch (Pfad: Prävention, Arbeit, Instandhaltung).

Ergonomie

Was sollte an diesem Arbeitsplatz verbessert werden?

❏ Die beiden Bildschirme vis à vis platzieren.

❏ Tastatur/Bildschirm parallel zur Tischkante platzieren.

❏ Die Bildschirme mit Blick zum Fenster ausrichten.Informationen:

www.suva.ch (Pfad: Service, Tools und Tests, Service, Test Bildschirmarbeit und Tipps aus der EKAS-Box www.ekasbox.ch).

Tragfähigkeit und Stabilität

❏ Die maximale Tragfähigkeit der einzelnen Tragflächen muss gekennzeichnet sein.

❏ Schwere Lasten müssen nicht zwingend zuunterst aufbewahrt werden, Hauptsache, sie sind gut verteilt.

❏ Das Regal muss nur an einer Wand oder am Boden befestig werden, wenn schwere Las-ten darin aufbewahrt werden.

Werkzeuge

❏ Werkzeuge müssen in Schubladen aufbe-wahrt werden.

❏ Beschädigte Werkzeuge müssen entfernt werden.

❏ Eine Aufhänge-Vorrichtung für Werkzeu-ge erlaubt eine gute Übersicht.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

❏ Handschuhe und Scheren werden von Vorteil in der gleichen Box gelagert.

❏ Einige PSA haben ein Ablaufdatum.

❏ PSA müssen regelmässig gereinigt und sauber aufbewahrt werden.

Gefährliche Stoffe

❏ Gefährliche Stoffe dürfen in andere Flaschen abgefüllt werden, solange diese gut beschriftet sind.

❏ Umweltschädliche Stoffe müssen in einer Auffangwanne gelagert werden.

❏ Für leichtentzündliche Stoffe genügt eine Spezialwanne. Informationen:

Factsheet «Lagerung und Ordnung» im Login-Bereich (Präsentationen) auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch

Ordnung

Kreuzen Sie die richtigen Antworten an (mehrere möglich) zu folgenden Aspekten rund um Ordnung und Sicherheit in Regalen:

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GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 10

Die Arbeit als Case Manager

Im Mittelpunkt der Case Management-Betreuung steht die bedürfnis- und bedarfsgerechte Begleitung einer Person, die sich in einer komplexen Situation befindet. Anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis lässt sich die Arbeit eines Case Managers am besten veranschaulichen.

— Text: Sacha Leufke, Case Manager bei SIZ Care AG —

FREUDE, MOTIVATIONUND AUSDAUER

ie klassischen Prozessschritte im Case Management, gestützt auf die Standards des Vereins Netz- werk Case Management Schweiz, umfassen im Wesentlichen das Clearing/In-take (Aufnahme klären), Ziel- und Handlungs-planung, Durchführung und Leistungssteue-rung sowie die Evaluation. Dabei beeinflusst der Verlauf eines Falles die Ausgestaltung der einzelnen vorgesehenen Schritte stark.

Ein Mensch mit Arbeits-unfähigkeit – jeder Fall istandersBeim ersten Telefonat muss der Case Manager auf verschiedene Reaktionen gefasst sein und

D versuchen, den Grundstein für das notwendige Vertrauen zu legen. Der Fall: Ein 35-jähriger Mann hat seit Jah-ren Depressionen und Angststörungen, die sich infolge einer Überforderung am Arbeits-platz verstärkt haben. Er kann nicht länger im Arbeitsprozess bleiben. Nach dem ersten Treffen mit dem Mitarbeiter folgen zahlreiche Standortbestimmungen mit und ohne Arbeit-geber. Gemeinsam werden Ziele gesetzt, die Massnahmen definiert und der Weg zur Reinte-gration skizziert und begleitet. Der Erhalt des Arbeitsplatzes beziehungsweise die berufliche Wiedereingliederung ist ein wichtiges Ziel in der Arbeit des Case Managers. Er ist häufig mit unterschiedlichen Interessen seitens Arbeit-nehmer, Familie und sozialem Umfeld, Arbeit-

geber, Versicherungen und Ärzteschaft kon-frontiert. Nicht selten ergeben sich die Ziele – wie auch im vorliegenden Fall – aus einem Prozess von Aushandlungen. Dabei ist ent-scheidend, wie der Case Manager seine Bera-tungskompetenz unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen einbringen und durch eine optimale Unterstützung den Prozess ziel-orientiert steuern kann.

Rollendefinition undkonkrete SchritteIm erwähnten Fall hat ein intensiver Austausch des Case Managers mit dem Mitarbeiter statt-gefunden, der sich motiviert und beherzt an den beruflichen Einstieg wagte. Der Arbeitge-

DieguteZusammenarbeitallerBeteiligtenistzentralineinemerfolgreichenCaseManagement.

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GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 11

ber bot konkret Hand, die Wiedereingliederung mit verschiedenen Massnahmen voranzutrei-ben. Unter anderen gab der Mitarbeiter die Teamleiterverantwortung ab, liess sich in ein anderes Team umteilen und nahm erleichterte und flexible Arbeitsbedingungen in Anspruch. Nebst der Zusammenarbeit mit dem Arbeitge-ber waren auch das Einbinden der behandeln-den Ärzte (und Therapeuten) sowie der Aus-tausch mit den Versicherungen zentrale Arbeit des Case Managers. Von Beginn war die klare Definition der Rolle des Case Managers wich-tig. Dieser versucht, den Fall stets mittels lau-fender Situationsanalyse optimal zu steuern, Spannungsfelder auszuloten, zu koordinieren, moderieren und zu leiten.

Viele Wege führen ans Ziel

Im beschriebenen Beispiel war der Start eupho-risch, doch schon kurze Zeit später musste die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters vorüberge-hend wieder erhöht werden. Grund waren un-erwartete familiäre Probleme, die zu einem Zusammenbruch führten. Auswertungen mit

➤ NACHGEFRAGT BEIM CASE MANAGER SACHA LEUFKE

Welcher Nutzen ergibt sich aus dem Case Management für den Arbeitgeber, den Mitarbei-ter und die Versicherungen?Der Nutzen bei einem externen Case Management ist der neu-trale Blick von aussen. Der kann viele Türen öffnen und neue Wege oder Optionen aufzeigen. Die Unterstützung kommt sowohl Arbeitnehmenden wie auch Arbeitgebern zugute. Von den er-haltenen Informationen und von kürzerer Krankheits- oder Un-fallabsenz der betroffenen Person profitieren schliesslich auch noch die Versicherungen.

Wie funktioniert die Zusam-menarbeit mit Arbeitgebern, Ärzten, Behörden und Ver-sicherungen?Case Management ist inzwischen bei den meisten Akteuren be-kannt und auch anerkannt. Klärung der Rollen und Erwar-tungen zu Beginn der Arbeit, Transparenz während der Bear-

beitung und ein gut aufgestelltes Netzwerk erleichtern die Fallfüh-rung wesentlich.

Wie arbeiten Sie als Case Manager?Für mich stehen die situations-gerechte, professionelle Betreu-ung und Beratung der Menschen, das Definieren eines gemeinsa-men Ziels sowie die Koordination und Vernetzung mit möglichst allen Beteiligten im Zentrum.

Was sind die grössten Heraus-forderungen in der Tätigkeit als Case Manager?Aufgrund der Umstände, dem Verlauf und der beteiligten Per-sönlichkeiten gestaltet sich jeder Fall anders. Dies erfordert hohe Flexibilität, Ausdauer, Ausgegli-chenheit und Fachkompetenz.

Wie grenzen Sie sich ab?Mit der klaren Definition der Rolle ist ein wichtiger Schritt er-reicht. Ausserdem helfen der Austausch mit anderen Case Ma-nagern, Fachpersonen, Weiter-bildungen und private Aktivitäten wie Familie und Sport in der Ab-grenzung.

Welche Ausbildung muss ein Case Manager mitbringen?Der Case Manager ist eine ausge-wiesene Fachperson, welche am besten über eine Ausbildung in sozialer Arbeit, im Sozialversi-cherungsbereich, in Psychologie oder medizinischen Berufen ver-

fügt und vielfältige Berufserfah-rung im Bereich des lösungsori-entierten Beratens rund um die Themen der beruflichen Einglie-derung mitbringt. Wichtig sind auch die stete Weiterbildung in der Beratungskompetenz, Kennt-nisse der aktuellen Rechtspre-chung und der zu trainierende Transfer in die Praxis sowie die Tauglichkeit der eingesetzten Methoden und «Werkzeuge».

Wie definieren Sie einen Erfolgsfall?Die Voraussetzungen dazu müssen von allen Beteiligten ge-meinsam geschaffen werden. Je nach Ausgangslage und Rah-menbedingungen ist der Erfolg in jedem Fall anders zu definie-ren. Wenn berufliche Veränderun-gen erfolgen, eine Verbesserung der Ausgangslage eintritt, die Ziele (mehrheitlich) erreicht und die Probleme überwunden sind, kann meines Erachtens von Erfolg gesprochen werden.

der Therapeutin und eine neue Einsatzplanung unter Berücksichtigung des neuen Therapie-planes ermöglichten schliesslich die vollstän-dige Reintegration des Mitarbeiters. Seine Be-lastungssituation hatte sich deutlich verbes-sert, und er berichtete über ein gestärktes Wohlbefinden und ein Gefühl der Sicherheit, zukünftig auch in Phasen mit erhöhtem Leis-tungsanspruch den inneren Ausgleich auf-rechterhalten oder wiederlangen zu können. Aufgrund der erreichten Stabilität konnte der Fall mit dem Versprechen des Mitarbeiters ab-

geschlossen werden, sich bei Bedarf eigenver-antwortlich um die Weiterführung der Therapie zu kümmern.

Absenzen erfassen

Häufige Kurzabsenzen können Frühwarnindi-katoren für eine potenzielle Langzeitarbeitsun-fähigkeit sein. Rund 75 Prozent der Absenzen von über 30 Tagen Dauer haben eine Vorge-schichte mit auffälligen Kurzabsenzen in den vorangegangenen zwei bis drei Jahren. Umso wichtiger ist frühzeitiges Handeln, was das systematische Erfassen von Absenzen bedingt (Artikel zum Thema im «magazin» 4/14).

Zum Autor:

Sacha Leufke ist als Case Manager und Job Coach bei der SIZ Care AG tätig. Die SIZ Care AG ist eine der führenden Gesellschaften in der Schweiz bezüglich Betreuung und Wiedereingliederung krankheits- oder unfall-abwesender Mitarbeitenden. Die SIZ Care AG betreut mit ihren 25 Mitarbeitenden gesamt-schweizerisch über 100 Firmen mit insgesamt rund 30 000 Angestellten. www.sizcare.ch

«Im erwähnten Fall hat ein intensiver Austausch mit dem Mitarbeiter stattge-funden, der motiviert den beruflichen Ein-stieg wagte.» Sacha Leufke

SachaLeufkeistCaseManagerbeiderSIZCareAG. Foto: zvg

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PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 12

Aus der Praxis für die Praxis

Mehr als 600 Personen jährlich besuchen einen Kurs von Arbeits-sicherheit Schweiz. In diesen wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch ausgetauscht und aufgefrischt. Gemeinsam erarbeiten die Kursteilnehmenden Tipps für die Umsetzung von Arbeits-sicherheit und Gesundheitsschutz. Die hier gezeigten Resultate sind typische Beispiele.

— Text: Bea Linder —

TIPPS UNTERBERUFSKOLLEGEN

Der SIBE im Sandwich

DerSicherheitsbeauftragte(SIBE)ist«eingeklemmt»zwi-schenderGeschäftsleitungunddenBereichssicherheits-beauftragen.RundherumsinddieMitarbeitendenunddiegesetzlichenGrundlagen.DieKursteilnehmendenhabenzusammengetragen,wasesbraucht,damitderSIBEseineAufgabenoptimalwahrneh-menkann.NebstdensozialenundfachlichenKompetenzenstehenihmzahlreicheMittelzurVerfügung,umArbeits-sicherheitundGesundheits-schutzumzusetzen.QuasiüberallemstehtdasBekennt-nisdieserZielsetzungundderRückhaltderGeschäfts-leitung.

Umgang mit Führungs-schwächen

Waspassiert,wenneinVor-gesetzterseineFührungsfunk-tionnichtwahrnimmt?MitdieserFragehatsicheineGruppeintensivauseinander-gesetzt.DabeiisteinFluss-diagrammentstanden,daseinerseitsdieWünschederMitarbeitendenbezüglichdenFührungseigenschaftenformuliertunddieKonse-quenzen,wennesandiesenmangelt.AufderrechtenSeitesindmöglicheLösungs-ansätzeundMassnahmenskizziert.

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PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 13

Die 10 Elemente nach EKAS

DieeidgenössischeKoordina-tionskommissionfürArbeits-sicherheit(EKAS)fasstdiewesentlichenElementeeinesKonzeptsfürbetrieblicheSicherheitundGesundheits-förderungzusammen.DieKursteilnehmendenhabeninihreneigenenWortendieeinzelnenPunkteausgeführtunddieNichtberufsunfälle(NBU)alselftesElementhin-zugenommen.

Die Werkzeugkiste des SIBEEinSIBEbenötigtzahlreicheMethodenundWerkzeuge,damiterfürkleinerereundgrössere«Baustellen»imAlltaggewappnetist.

Wissens-durst?Das aktuelle Kursangebot mit

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THEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 14THEMA 14

Jahresthema 2015: Helden der Arbeitssicherheit

Um herauszufinden, ob die Arbeitsplätze im Betrieb sicher und gesund sind, muss man dessen Gefahren kennen. Das Kernstück jeder Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist deshalb die Gefährdungs-ermittlung. Das Wichtigste zum Thema auf einen Blick und die Hilfsmittel der Branchenlösung mit grosser Wirkung. — Text: Monika Mebold Kaufmann, Sicherheitsingenieurin EKAS, Arbeitssicherheit Schweiz —

GEFAHRENERKENNEN UND HANDELN

Zahlreiche Tätigkeiten in unserem Arbeitsalltag führen wir routiniert und ohne gross über po-tenzielle Gefahren nachzudenken aus. Gewis-se Berufs- und Arbeitsfelder bergen jedoch mehr Risiken als andere. Eine Pflegefachfrau ist beispielsweise durch die Betreuung kranker Menschen anderen gesundheitlichen Gefah-ren ausgesetzt als der Mitarbeiter in seinem Büro im Steueramt. Um die Mitarbeitenden optimal zu schützen, ist der Arbeitgeber ge-setzlich dazu verpflichtet, die in seinem Betrieb auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Massnahmen und Anord-nungen zu treffen. Diese müssen, vor allem bei betrieblichen Veränderungen, regelmässig überprüft werden.* In den Modulbüchern von Arbeitssicher-heit Schweiz bilden die Register 5 (Gefahrener-

Jahresthema 2015 im «magazin»:

u Nr. 1 Zeit geben und nutzen

u Nr. 2 Geschäftsleitung – Linie – Mitarbeitende

u Nr. 3 Gefährdungen ermitteln

u Nr. 4 Augen auf

mittlung, Risikobeurteilung) und 6 (Massnah-menplanung, -realisierung) den Kern der Bran-chenlösung. Die gesetzliche Grundlage definiert das Vorgehen wie folgt:

Die Gefährdungsermittlungim Griff behalten

Eine Gefährdungsermittlung wird entweder systematisch, proaktiv oder nachträglich durch-geführt.

SystematischDie betriebliche Gefährdungsermittlung ist in folgenden Fällen durchzuführen: • bei Eintritt in die Branchenlösung • bei gesetzlichen Veränderungen • bei Revision des Modulbuches und • periodisch alle 5 Jahre

Proaktiv• bei jeder Tätigkeit nach dem Prinzip: Halt, Denken, Handeln • bei Neuerungen: Arbeitsprozesse, Tätigkeiten, Anlagen, Maschinen, Mitarbei- tende, neue Produkte, bauliche Verände- rungen (Neu- und Umbauten)

• aufgrund Hinweisen von Mitarbeitenden, «Kunden» etc.• bei speziellen (Gross-)Anlässen• im Rahmen von Sicherheitsrundgängen oder Audits

Nachträglich• Beinahe-Unfälle abklären• Zwischenfälle abklären• Unfallabklärung mit Massnahmenplanung• Auswertung von Unfallstatistiken

Wer ist verantwortlich?

Bei der Gefährdungsermittlung liegt die Haupt-aufgabe beim Bereichssicherheitsbeauftragen (BESIBE), unterstützt durch den Sicherheits-beauftragten (SIBE). Wichtig dabei ist, die Lini-enverantwortlichen und die Mitarbeitenden, welche ihre Tätigkeiten und die damit verbun-denen Gefährdungen am besten kennen, mit-einzubeziehen.

Aufgaben des SIBE• Planen und Koordinieren der Gefahren- ermittlungen und Risikobeurteilungen (gesundheitliche Risiken) im Betrieb und in den Bereichen

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Nr. Was wird gemacht

1 – Definieren, wer welche Gefährdungen beurteilen muss – Login für BESIBE erstellen durch SIBE

2 Definieren, wer welche Kapitel der einzelnen Modulbücher bearbeitet

3 – Erstellen der eigenen Modulbücher – Terminierung der Gefährdungsermittlung

4 – Auswählen der Kapitel für die Bear- beitung und Auswahl nach Priorität 1–3 – Wissen, was S, W und (S)TOP bedeuten

5 Gefährdungen und Massnahmen vor Ort im Betrieb anhand der Dokumente (Gefährdungslisten) aus der elektr. Branchenlösung überprüfen

6 Terminieren der umzusetzenden Massnahmen

THEMA 15THEMA 15

Aufgaben des BESIBE• Führt die Gefahrenermittlung und Risiko- beurteilung anhand der elektronischen Branchenlösung und der vorhandenen Checklisten in seinem Bereich durch (mit oder ohne Unterstützung des SIBE)

Elektronische Branchenlösung

Arbeitssicherheit Schweiz stellt für die Gefähr-dungsermittlung und Risikobeurteilung (Kapitel 5) sowie die Massnahmenplanung und -reali-sierung (Kapitel 6) allen Mitgliedern kostenlos die elektronische Branchenlösung zur Verfü-

• Regelmässige Überprüfung der Gefahren- ermittlung und Risikobeurteilung, insbeson- dere bei betrieblichen Veränderungen• Beizug von ASA (Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) in besonderen Fällen• Berichterstattung und Anträge an die verantwortliche Instanz (GL, Behörde, Vor- gesetzte) • Beratung der Behörde, der Geschäftsleitung und der Vorgesetzten • Sicherstellung der Ausbildung der Mit- arbeitenden in der sicherheitskonformen Verwendung der Arbeitsmittel

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015

In der folgenden Tabelle ist das Vorgehen bei der systematischen Gefährdungsermittlung beschrieben:

Wer ist zuständig

SIBE mit BESIBE

SIBE

SIBE mit BESIBE

SIBE

BESIBE mit Unterstützung SIBE

BESIBE; wichtig: Mitarbeitende miteinbeziehen, bei Bedarf ASA-Spezialisten beiziehen (besondere Gefährdungen)

SIBE und BESIBE → Anträge an die Geschäftsleitung (Budget)

Hilfsmittel

– Organigramm der Sicherheitsorganisation als Basis– Anleitung zur elektr. Branchenlösung**

Kapitelliste der Modulbücher (Website Arbeits-sicherheit Schweiz) und elektr. Branchenlösung

Dazu gibt es drei Wege: – Mit der Anleitung zur elektr. Branchenlösung selbst vornehmen– Kurs elektr. Branchenlösung besuchen und «eigene Bücher» erstellen– Durch Berater von Arbeitssicherheit Schweiz erstellen lassen

– In der elektr. Branchenlösung– SIBE-Handbuch Kapitel 5 und 6

Mit den Gefährdungslisten aus der elektr. Branchenlösung, ergänzend die Checklisten von Arbeitssicherheit Schweiz, Checklisten der Suva, EKAS, bfu, Seco und eigene Anweisungen beiziehen

Aufgrund der Ergebnisse der betrieblichen Ermittlungen legt der Betrieb eine Massnahmenplanung nach Prioritäten fest. Hinweise im SIBE-Handbuch Kapitel 6, Seite 4

gung. Diese enthält eine Analyse der Tätigkei-ten und der Gefährdungen aller Arbeitsberei-che der 15 Modulbücher von Arbeitssicherheit Schweiz und einen umfassenden Empfehlungs-katalog für Massnahmen, die Gefährdungen am Arbeitsplatz reduzieren und vermeiden. Die Gefährdungsermittlung ist ein kon-tinuierlicher Prozess, das heisst die Umset-zung der Massnahmen muss überwacht und kontrolliert werden. Zum Beispiel im Rahmen eines internen oder externen Au-dits oder einer Begehung. Die Wirksamkeit der Massnahmen soll ebenfalls in die Beur-teilung einfliessen, so dass im Sinne von «Plan-Do-Check-Act» die notwendigen An-passungen und Handlungen (act) erfolgen können.

➤ Angebot Betriebsbegehung Welche Gefahren und Risiken lauern in meinem Betrieb? Ein Berater von Arbeits- sicherheit Schweiz besichtigt und analysiert einen Betrieb oder einen Betriebsteil mit den Augen eines Experten. Er gibt Hinweise und Empfehlungen. Die Betriebs- begehung ist ausserdem eine ideale Gelegenheit, um Fragen und Anliegen des SIBE oder BESIBE vor Ort persönlich zu besprechen. Details auf der Website von Arbeits- sicherheit Schweiz, Rubrik Produkte (Beratung/Support). Anfragen für Offerten und Terminvereinbarungen nimmt die Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz entgegen:

Tel. 044 388 71 91 oder [email protected]

Hilfsmittel von Arbeitssicherheit Schweiz Folgende Unterlagen und Instrumente unterstützen bei der Gefährdungsermittlung:

– elektr. Branchenlösung (Login bei der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang via Website)– Kapitel 5 und 6 des SIBE-Handbuchs und Modulbücher– Checklisten und Hilfsformulare (Login bei der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang via Website)

* Art. 3 bis 10 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und Art. 3–9 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3), Art. 2 ff ** www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Login-Bereich)

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RECHT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 16

NACHTARBEIT – AUCH ALLEINE?Nachtarbeit ist gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen belastender als die Arbeit am Tag. Deshalb enthält das Arbeitsgesetz ein grund-sätzliches Verbot. Nur in Betrieben mit einer Bewilligung oder einer Branche mit Ausnahmeregelung (Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz) darf während der Nacht gearbeitet werden. — Text: Christian Streit —

Wenn nur eine einzige Person im Betrieb arbei-tet, die allenfalls aus verschiedenen Gründen «ausfallen» könnte oder nicht alle Bewohner genügend überwachen kann, und womöglich erst noch keine andere Person unmittelbar ab-rufbar ist, würde dies wohl von den meisten Richtern als ungenügend taxiert – mit entspre-chenden Schadenersatzfolgen. Gestützt auf die Rechtsprechung ist zur Sicherheit jedem solchen Betrieb zu empfehlen, mindestens zwei Personen in der Nacht anwesend zu ha-ben, wobei je nach betreuten Personen auch genügend pflegerisches Fachwissen zu garan-tieren ist. Zudem sollte jeder Betrieb über klare Weisungen verfügen, welche Kontrollgänge vorzunehmen und welche Personen und Insti-tutionen bei Notfällen zu kontaktieren sind.

Weitere Informationen:

➤ Beim Arbeitsamt des Standortkantons

➤ Merkblätter des Seco zur Nachtarbeit www.seco.admin.ch (Pfad: Arbeit, Arbeitnehmerschutz, Allgemeine Infor- mationen zum Arbeitsgesetz)

➤ Bei der Aufsichtsstelle des Kantons (besonders für soziale Institutionen)

Zum Autor:

Fürsprecher Christian Streit ist Spezialist für Arbeitsrecht im Centre Patronal und rechtlicher Berater der Mitglieder von Curaviva – Verband der Heime und Insti-tutionen in der Schweiz.

as Gesetz definiert die Zeit der Nacht- arbeit auf 23.00 bis 06.00 Uhr, wobei jeder Betrieb diese Zeitspanne auch eine Stunde nach vorne oder hinten verschie-ben kann. In sozialen Institutionen findet die Betreuung regelmässig rund um die Uhr statt. Deshalb verfügen diese Betriebe über das Recht auf nächtliche Beschäftigung. Es gibt aber einige Regeln, welche bei allen privat-rechtlichen Anstellungen zwingend einzuhal-ten sind. Dazu gehört, dass betroffene Mitar-beitende sich mit Nachtarbeit einverstanden erklären müssen und die Erlaubnis für Jugend-liche und Schwangere sehr eingeschränkt ist. Für die nächtlich gearbeiteten Stunden sind zusätzliche Entschädigungen zwingend, d. h. ein Lohnzuschlag von 25 Prozent bei bis zu 24 Nachteinsätzen pro Jahr oder bezahlter Ruhe-zeitausgleich von 10 Prozent bei mindestens 25 Nachteinsätzen pro Jahr.

Alleinige NachtarbeitDas Bundesrecht erlaubt die Alleinarbeit in den Nachtstunden grundsätzlich. Zwar könnten die Kantone Verbote vorsehen. Sie schreiben auch sozialen/medizinischen Institutionen aber in der Regel nur allgemeine Personaldotationen vor: Vielerorts erhalten Pflegeinstitutionen die Betriebsbewilligung nur dann, wenn sie ein Mi-nimum an ausgebildetem Fachpersonal anstel-len, die während der Nacht jedoch nicht zwin-gend präsent sein müssen. Wenn Mitarbeitende alleine für die Nacht-arbeit eingesetzt werden, sind arbeitsrechtlich

zwei Punkte besonders zu berücksichtigen: Erstens muss jede betroffene Person zwingend vor dem ersten Einsatz eine medizinische Un-tersuchung bestehen und diese Eignungsab-klärung alle zwei Jahre wiederholen. Zweitens müssen Höchstarbeitszeit/Mindestruhezeit und Pausen zwingend eingehalten werden. Um die vorgeschriebene Pausenzeit zu gewährleis-ten, kann je nach Betrieb die Anwesenheit ei-ner zweiten Person nötig sein – wenn aufgrund stetiger Arbeitseinsätze keine Zeit für Pausen möglich ist. Heime und Internate müssen zu-dem beachten, dass bei Alleinnachtwachen die Ausnahmeregelung mit den erlaubten 10 Stun-den Nachtarbeit innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden nicht anwendbar ist.

Wer haftet bei Schäden?Auch wenn die alleinige Nachtarbeit nicht ver-boten ist, sollten sich betroffene Betriebe dies sehr gut überlegen. Nach Artikel 55 OR haften Arbeitgeber für Schäden, die wegen ungenügender Sorgfalt eintreten. Man muss also im Falle eines Schadens nachweisen können, dass man das Mögliche und Zumut-bare unternommen hat, um solche Schäden zu verhüten. In Gerichtsverfahren wird die Einzelsituati-on des betroffenen Betriebs angeschaut. Ent-sprechend existieren keine allgemeinen Re-geln. Es ist aber davon auszugehen, dass bei Anwesenheit einer Vielzahl von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen dem Betrieb weitgehende Massnahmen zugemutet werden.

Regeln zur Nachtarbeit

D

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Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

Datum 02. März 2016 (Mittwochnachmittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

SIBE-Kurse

Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (nur für Mitglieder)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 780.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 07./08. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 01./02. Dezember 2015 (Dienstag/Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 20./21. Januar 2016 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 24./25. Februar 2016 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 07./08. März 2016 (Montag/Dienstag)Ort Wallierhof, Riedholz (SO)

Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (für Nichtmitglieder)(Suva Schulungsnetzwerk Prävention)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 990.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 30. September/01. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag)Ort NbW, Zürich

Datum 21./22. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 09./10. Dezember 2015 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 17./18. Februar 2016 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 09./10. März 2016 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte Veterinäre (Mitglieder und Nichtmitglieder) Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 780.– bzw. 990.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 03./04. November 2015 (Dienstag/Mittwoch)Ort NbW, Zürich

Datum 05./06. Juli 2016 (Dienstag/Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Elektronische Branchenlösung

Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 02. Oktober 2015 (Freitag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

Datum 11. Januar 2016 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

Datum 14. März 2016 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

BESIBE-Kurse nur für Mitglieder

Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 430.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Soziale Institutionen

Datum 14. Oktober 2015 (Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 16. Dezember 2015 (Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 28. Januar 2016 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Werkhof/Grünanlagen

Datum 28. Oktober 2015 (Mittwoch)Ort Werkhof Aarau

ARA/Wasserversorgung

Datum 28. Oktober 2015 (Mittwoch)Ort ARA Aarau

Facility Management, Bäder, Eisbahnen

Datum 17. März 2016 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Schulen, Sportanlagen

Datum 3. März 2016 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Refresher-Workshop für SIBE und BESIBE auch für Nichtmitglieder

Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 390.– bzw. 490.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 25. November 2015 (Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 03. März 2016 (Donnerstag)Ort Campus, Sursee

KURSE ARBEITSSICHERHEIT SCHWEIZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 17

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Helden der Arbeitssicherheit

ei mir ist kein Tag wie der andere. Mein Team und ich erbringen Dienst- leistungen für die Pädagogische Hoch-schule Zug (PHZG) und die Schulen St. Micha-el inklusive deren Kollegium und Internat. Der Jahreslauf dieser zwei Schulen ist völlig verschieden. Die PHZG funktioniert in zwei Semestern à 14 Wochen durchgehend. Der Betrieb des Kollegiums hat 37 Wochen regulä-ren Primar- und Oberstufenschulbetrieb. Die-se Umstände erfordern einen hohen Grad an Flexibilität. Als Leiterin Hauswirtschaft und Gastro bin ich Ansprechperson von sehr vie-len internen und externen Leuten. Ich mag die enge Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie etwa der Haustechnik, aber auch in mei-nem grossen Wirkungskreis: Führung der Mit-arbeitenden, Personalrekrutierung, Arbeitssi-cherheit, Hygiene, externe Raumvermietung, Besorgung Erste-Hilfe-Material, Bestellwesen, Kontakte mit externen Gästen usw. In unserer Küche arbeiten fünf Personen inklusive einem Lernenden. Das Hauswirt-schaftsteam besteht aus 12 Mitarbeitenden und einer Lernenden. Die Teams sind sehr heterogen in Bezug auf den sprachlichen und kulturellen Hintergrund. Obwohl nicht alles, was ich sage, auf Anhieb verstanden wird, ist es mir wichtig, dass wir alle Deutsch mitein-ander sprechen. Wenn es um die Sicherheit geht, frage ich explizit nach, ob der Sachver-halt klar ist und zeige die Arbeit vor. Die Anweisungen müssen nachvollziehbar sein und die Mitarbeitenden nicht einschränken. Im Gegenteil, die Anweisungen sollen ihnen ein Sicherheitsgefühl vermitteln und so Unfäl-le verhindern.

Gerade wenn man in einem Betrieb Lernende ausbildet, haben alle eine Vorbildfunktion. Es geht mir darum, das Bewusstsein zu stärken, dass es um die eigene Sicherheit geht und nicht um jene der Firma. Hierzu ein Schlüssel-erlebnis: Eine Mitarbeiterin stand im 2. Stock draussen auf dem Fenstersims und reinigte die Fenster. Sie war nicht gesichert. Nicht auszu-denken, was es für Folgen gehabt hätte, wenn sie runtergefallen wäre! Im ersten Moment konnte sie meine Aufregung nicht nachvollzie-hen. Erst als ich sie gefragt habe, was es ihr nützt, wenn die Mutter ihrer Kinder tot oder im Rollstuhl ist, hat es bei ihr «klick» gemacht.

Susanne Herger ist als Leiterin Hauswirtschaft und Gastro in den Schulen St. Michael an verschiedenen «Fronten» im Einsatz. Sie erklärt, was ihr persönlich wichtig ist im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz und wie sie sich im Alltag dafür einsetzt.

B

«ICH WILL EIN SICHERHEITSGEFÜHL VERMITTELN»

AN DER FRONT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 18

Im vergangenen Jahr haben wir bei uns im Rah-men eines Inhouse-Kurses alle BESIBE ausge-bildet. Auch sonst wird bei den Schulen St. Michael viel gemacht für gesunde und sichere Arbeitsplätze. Der Schuh-Bus ist dieses Jahr vorgefahren, und alle Mitarbeitenden haben sich passende Sicherheitsschuhe ausgesucht. Künftig wird dieser einmal jährlich zu uns kom-men. Kürzlich haben wir auf mein Bestreben hin neue Reinigungswagen angeschafft. Mit diesen kommt man weniger mit dem Wasser in Berührung, und aufgrund der angenehmen Höhe wird der Rücken geschont. Oftmals sind es aber die kleinen Massnahmen, die unseren Alltag sicherer machen, eine Warntafel bei nas-sen Böden zum Beispiel. Wichtig ist mir, Arbeitssicherheit und Ge-sundheitsschutz immer wieder zum Thema zu machen. Auch wenn man meint, die Mitarbei-tenden wissen Bescheid, beispielsweise wie ein Fenster gereinigt wird, muss ich stets dar-auf hinweisen, dass die Gesundheit wichtiger ist als eine perfekt ausgeführte Arbeit, insbe-sondere dann, wenn die Sicherheit nicht ge-währleistet werden kann.

Zur Autorin:

Susanne Herger arbeitet seit mehr als neun Jahren in verschiedenen Funktionen bei den Schulen St. Michael in Zug. Seit August 2013 ist sie Leiterin Hauswirtschaft und Gastro und in dieser Funktion auch BESIBE.

Möchten Sie auch über Ihr Engagement für sichere und gesunde Arbeitsplätze berichten? Die Redaktion freut sich über Ihre Nachricht:

[email protected]

«Gesundheit istwichtiger als eine perfekt ausgeführte Arbeit.» SusanneHerger

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Flucht- und Rettungs-wegpläne/-markierungen

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Gesundheitsschutz undPrävention

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Ausblick

LETZTE SEITE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 22

HerausgeberSchweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz)Mainaustrasse 30Postfach8034 ZürichTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.chinfo@arbeitssicherheitschweiz.ch

RedaktionundInserateBea LinderTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.ch/[email protected]

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ErscheintvierMaljährlich:(März, Juni, September, Dezember)Preis Einzelnummer: CHF 25.– / inkl. Versand und MwSt. Abonnement Schweiz: 1 Jahr CHF 80.– / inkl. Versand und MwSt.Für Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz ist das Magazin im Beitrag enthalten.Mediadaten unter www.arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin

Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und mit Quellenangabe.

Analysieren Sie die Gefahren, bevor sie sichtbar werden.

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