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Wettspielordnung Niedersächsischer Tennisverband e.V. Tennisverband Nordwest e.V. Gültig 01.05.2015

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WettspielordnungNiedersächsischer Tennisverband e.V.Tennisverband Nordwest e.V.

Gültig 01.05.2015

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Inhalt

Ordnungen 1. Gemeinsame Wettspielordnung NTV und TV Nordwest . . . 42. Spiellizenzordnung des NTV . . . . . . . . . . . . . . . . .353. Leistungsklassenordnung des DTB . . . . . . . . . . . . . .394. Durchführungsbestimmung zur LK-Ordnung . . . . . . . . .435. Spielen ohne Schiedsrichter. . . . . . . . . . . . . . . . . .496. DTB-Verhaltenskodex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .537. DTB-Turnierordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .598. ITF-Tennisregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .87

Impressum

HerausgeberNiedersächsischer Tennisverband e.V.Am Triftweg 331162 Bad Salzdetfurth

TV Nordwest e.V.Achterdiek 16028255 Bremen

StandFebruar 2015

Gestaltung und DruckDruckhaus Köhler GmbH, Harsum

© 2015, Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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Ansprechpartner im Niedersächsischen Tennisverband e.V. Vizepräsident Wettkampf- und Mannschaftssport Jörg Kutkowski, Laischaftstraße 67, 49080 Osnabrück, Tel. 0541 8602198, Fax 0541 8602199, Mobil: 0177 5527411 E-Mail: [email protected] Vizepräsidentin Jugendsport Andrea Kalbe, Josua-Stegmann-Wall 7, 31737 Rinteln, Tel. 05751 951515 Fax 05751 951530, E-Mail: [email protected] Vizepräsident Leistungssport und Ausbildung Henner Steuber, Berliner Straße 15, 31737 Rinteln, Tel. 05751 918827, Fax 05751 918829, Mobil 0173 6047791 E-Mail: [email protected] Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen Volker Jäcke, Forstgarten 3, 38154 Königslutter, Tel. 0531 1297570 (d) Mobil: 0177 2954455, E-Mail: [email protected] Referent für Turnierwesen Helmut Posdziech, Rotdornweg 3, 21256 Handeloh Tel. 04188 899369 (p), Mobil 0172 9727225 E-Mail: [email protected] Referentin für Seniorentennis Sandra Fritsch, Plathnerstr. 64, 30175 Hannover, Tel. 0511 3880165 (p) E-Mail: [email protected] Referent für Jüngstentennis Jens Langkopf, Mahlrockweg 9, 31275 Lehrte OT Ahlten, Tel. 05132 865947 Mobil: 0177 2731816, E-Mail: [email protected] NTV Sportbüro: Erreichbar: Montag- Donnerstag von 9:00 – 16 Uhr und Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr. Moritz Engel, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-21, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Olaf Pickhardt, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-27, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Valentin Franke, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-28, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Angelika Rheinländer, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 321816, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected]

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Protestausschuss NTV Sprecher: Peter Lükermann, Lüderitzwinkel 19, 30559 Hannover Tel. 0511 851 221 (p), 0511 856 20 60, Fax: 0511 856 20 662 E-Mail: [email protected] Spielausschuss NTV Sprecher: Dr. Gunnar Straube, Berliner Allee 26, 30175 Hannover Tel.: 0511 545847626 E-Mail: [email protected] Disziplinarausschuss NTV Sprecher: Hans-Günther Rabiger, Albert-Schweitzer-Str. 22, 21680 Stade Tel. 04141 63762, E-Mail: [email protected] über das NTV Sportbüro Ansprechpartner im Tennisverband Nordwest e.V. Sportwart, Referent für Seniorentennis Uwe Meyer Am Heiddamm 36 A, 28355 Bremen, Tel.: 0421 2587680, Tel.: 0421 179 3030 (g), E-Mail: [email protected] Jugendwart Nicolas Sanchez de la Torre Große Johannisstr. 52, 28199 Bremen Mobil 0152 33790607 E-Mail: [email protected] Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen Bernd Mählmann Braunschweiger Str.41, 28205 Bremen Tel.: 0421 444409 E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle und Staffelleitung Carsten Hartung, Tennisverband Nordwest, Achterdiek 160, 28355 Bremen Tel.: 0421 2052166, Fax: 0421 2052167 E-Mail: [email protected] Vorsitzender Disziplinarausschuss Klaus Barth, RA. Winther, von Einem, Barth Domsheide 3, 28195 Bremen, Telefon: 0421 3394735 E-Mail: [email protected] Referent für Punktspiele Jugend, Meisterschaften und Ranglisten Stefan Bauer Schwachhauser Heerstraße 245, 28211 Bremen Tel.: 0421 98976810 E-Mail: [email protected]

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Ansprechpartner Staffelleitung (Erwachsene) Verbandsebene (OL, LL, VL und VK): Rolf Draeger Rolf Draeger, 31749 Auetal, Im Ammerkamp 1, Tel. 05752 929480, Mobil 0152 51489231 E-Mai: [email protected] Bezirksligen, -klassen, Regionsligen und –klassen: Reiner Willms Hornsweg 10, 26655 Westerstede, Telefon: 04488 529478, E-Mail: [email protected] Volker Große Metzhof 3, 30659 Hannover, Telefon:0511 648060 (p), Mobil: 0160 6263789 E-Mail: [email protected] Karl-Heinz Ellenbeck Nikolaus-Harms-Ring 28, 21407 Deutsch Evern, Telefon: 04131 155666, Fax: 04131 155667, Mobil: 0172 1878558 E-Mail: [email protected] Günther Schultz Hubertusring 40, 38446 Wolfsburg, Tel. (p): 05361 51 292, Fax (p): 05361 55 343, Mobil: 0170 1176380, E-Mail: [email protected] Gerd Roeder Achterbergstraße 52, 31515 Wunstorf, Telefon:05031 71439 (p), Fax: 05031 / 704161 E-Mail:[email protected] Burkhard Wiesener Schulstraße 39a, 21220 Seevetal, Mobil:0172 4005177 E-Mail:[email protected] Michael Schneider Am Rübenbrink 3, 31199 Diekholzen / Egenstedt Mobil:0177 7617656, Tel. 05064 / 950239 E-Mail:[email protected]

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Ansprechpartner Staffelleitung (Jugend) Reiner Willms (Region DEV, OM, JWH, OS) Hornsweg 10, 26655 Westerstede, Telefon: 04488 529478, E-Mail: [email protected] Helmut Posdziech (Region SE) Rotdornweg 3, 21256 Handeloh, Tel. 04188 899369 (p), Mobil 0172 9727225, E-Mail: [email protected] Karl-Heinz Ellenbeck (Region AOW, LH, SH) Nikolaus-Harms-Ring 28, 21407 Deutsch Evern, Telefon: 04131 155666, Fax: 04131 155667, Mobil: 0172 1878558 E-Mail: [email protected] Mentino Cavalli (Region HP) Schachtweg 15, 31191 Lühnde Telefon: 05126 1671, Mobil: 0172 540 9673 E-Mail: [email protected] Elke Prochnio (Region H) Lehmdamm 10, 30853 Langenhagen Telefon: 0511/775 589 E-Mail: [email protected] Markus Rosensky (RegionWB) Stüvestraße 10, 31785 Hameln Telefon: 05151 22014; Mobil: 0176 62162900 E-Mail: [email protected] Michael Warnecke (Region GHW, BW, GS, SN) Telefon: 05346 / 912138; Mobil: 015151045278 E-Mail: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis § A. Allgemeiner Teil Präambel 1 Geltungsbereich 2 Bälle B. Wettbewerbe I. Mannschaftswettbewerbe 3 Wettbewerbskategorien 4 Altersklassen 5 Spielklassen 6 Zuständigkeiten bei Mannschaftswettbewerben 7 Durchführung der Mannschaftswettbewerbe 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben 9 Staffeleinteilung 10 Spielgemeinschaften 11 Spielberechtigung 12 Namentliche Mannschaftsmeldung 13 Plätze 14 Wettkampftermine 15 Anfangszeit am Wettkampftermin 16 Oberschiedsrichter 17 Mannschaftsaufstellungen 18 Schiedsrichter 19 Mannschaftsführer und Betreuer 20 Wettspielunterbrechungen – Pausen 21 Verspätetes und Nichtantreten von Mannschaften 22 Nicht begonnene / abgebrochene Wettkämpfe 23 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe –

Einsatz von Ersatzspielern 24 Wertung des Wettkampfes 25 Spielbericht – Ergebnisdienst 26 Auf- und Abstieg 27 Proteste 28 Einsprüche 29 Ordnungsgelder 30 Rechtsmittel

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C. Jugendordnung 31 Allgemeines 32 Altersklassen (Einzelwettbewerbe) 33 Mannschaftswettbewerbe 34 Teilnahmerecht von Spielern 35 Pokalspiele 36 Niedersächsische Meisterschaften 37 Jugendliche und Erwachsenenwettbewerbe 38 Ranglisten II. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen 39 Niedersächsische Meisterschaften 40 Regionsmeisterschaften 41 Durchführung von Meisterschaften/Turnieren 42 Bälle Anhang Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

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Wettspielordnung (WSPO) des Niedersächsischen Tennisverbandes e.V. (NTV) und des Tennisverbandes Nordwest e.V. (TVNW) A. Allgemeiner Teil

Vorbemerkung

Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird zur einfacheren Lesbarkeit die männliche Form verwendet, wobei Personen beiderlei Geschlechts in die Bezeichnung ein-geschlossen sind.

Präambel

Der NTV und der TVNW haben sich 2012 eine Gemeinsame WSPO gegeben. Seitdem spielen beide Verbände die Punktspiele im Erwachsenenbereich gemeinsam. Der Sportbetrieb wird vom Sportbüro in Hannover und der Geschäftsstelle des TVNW koor-diniert. Die Bestimmungen dieser Wettspielordnung sind im Geiste der Fairness und der gegenseiti-gen Rücksichtnahme anzuwenden. Sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, einem ande-ren in unsportlicher Weise Schaden zuzufügen. Nicht alles wird in der WSPO geregelt sein. Unklarheiten sind sportlich fair auszulegen. Der NTV und der TVNW bekämpfen das Doping (vgl. Satzungen der Verbände). Einzelheiten regelt die DTB-Anti-Dopingordnung. § 1 Geltungsbereich 1. Diese Wettspielordnung und die ergänzenden Durchführungsbestimmungen sind

von den jeweiligen Gremien beider Verbände beschlossen und treten am 01.05.2014 in Kraft. Die jeweiligen Sportkommissionen sind in gegenseitiger Ab-stimmung für die WSPO, deren ergänzende Durchführungsbestimmungen und die darin genannten Entscheidungen zuständig. Es gilt bei Verweis auf die jeweiligen Kommissionen im Jugendpunktspielbereich der Verweis auf die Jugendkommissi-on des NTV.

2. Für die Punktspiele im Sommer (01.05. – 30.09.) und im Winter (01.10. – 30.04.)

im Erwachsenenbereich des NTV und des TVNW, sowie im Jugendbereich des NTV, gelten diese WSPO und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Außerdem gelten die Tennisregeln der ITF sowie ergänzend/entsprechend die DTB-WSPO. Bei Aufstiegsspielen zur Nord-/Regionalliga gilt das Regionalligasta-tut.

§ 2 Bälle 1. Die Ballmarken für alle Wettspielveranstaltungen werden für das jeweilige Veran-

staltungsjahr rechtzeitig in den offiziellen Publikationen der Verbände bekannt gegeben.

Sie sind für die jeweiligen Altersklassen für alle Veranstaltungen bindend vorge-schrieben. Der jeweilige Ballvertrag des Verbandes bestimmt, mit welchem Ball bei den Heimspielen gespielt wird. Näheres regeln die Durchführungsbestim-mungen.

2. a) Bei Mannschaftswettbewerben sind für jedes Einzel 3 neue Bälle bereitzustel-

len. b) Für die Doppel können jeweils vier der im Einzel gespielten Bälle verwendet werden.

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3. Wird in einem Wettspiel die falsche Ballmarke verwendet, folgt daraus ein Ord-nungsgeld gemäß § 291. Jedoch muss in jedem Fall das Wettspiel auch mit der falschen Ballmarke begonnen und zu Ende gespielt werden, sofern es sich um ei-nen zugelassenen Punktspielball handelt.

B. Wettbewerbe I. Mannschaftswettbewerbe § 3 Wettbewerbskategorien 1. An den Mannschaftswettbewerben können sich alle Vereine des NTV/TVNW betei-

ligen, soweit sie über mindestens 2 Außenplätze (Sommer) bzw. 2 Hallenplätze (Winter) gleichen Belages verfügen.

2. Mit der Meldung/Teilnahme werden die WSPO und ihre ergänzenden Durchführungsbe-

stimmungen anerkannt. Zu den Mannschaftswettbewerben gehören folgende Kategorien:

3. Damen / Damen 30 / Damen 40 / Damen 50 / Damen 55 / Damen 60 4. Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60 /

Herren 65 / Herren 70 / Herren 75,

Im NTV die Jugendwettbewerbe: 5. Junioren A / Junioren B / Junioren C / Midcourt U10 / Kleinfeld U8 Juniorinnen A / Juniorinnen B / Juniorinnen C / Midcourt U10 / Kleinfeld U8 6. Pokalwettbewerbe können vom Verband und den Regionen (nach Absprache mit

dem Verband) gesondert ausgeschrieben werden. § 4 Altersklassen

Spielberechtigt für die Damen und Herren ist, wer bis zum 31.12. des Veranstaltungsjahres das 13. Lebensjahr vollendet hat.

1. Seniorinnen und Senioren der Altersklassen (AK) sind

Damen 30, 40, 50, 55, 60 Herren 30, 40, 50, 55, 60, 65, 70, 75

Die Altersangaben bezeichnen das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des jeweiligen Veranstaltungsjahres vollendet sein muss.

2. Junioren, Juniorinnen in seiner/ihrer Altersklasse ist ein Spieler/eine Spielerin, der/die in a) Altersklasse A das 18. Lebensjahr

(18 und jünger) b) Altersklasse B das 15. Lebensjahr (15 und jünger) c) Altersklasse C das 12. Lebensjahr (12 und jünger)

d) Midcourt U10 das 10. Lebensjahr

1 Soweit nicht anders gekennzeichnet beziehen sich alle Paragraphen auf diese NTV/TVNW-WSPO

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(10 und jünger) e) Kleinfeld U8 das 8. Lebensjahr (8 und jünger)

am 31.12. des Vorjahres noch nicht vollendet hat.

4. Soweit Hallenwettbewerbe bereits am 01.10. eines jeden Jahres beginnen (Damen ab 30, Herren ab 30), gelten Spielerinnen und Spieler – abweichend von § 4, Nr. 3 bis 4 – als spielberechtigt, wenn sie das ihrer Altersklasse jeweils entsprechende Lebensjahr bis zum 31.12. des folgenden Jahres vollenden.

§ 5 Spielklassen 1. Die Vereinsmannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen

Klassen. Die Bezeichnungen lauten von der höchsten Spielklasse des Verbandes abwärts:

Oberliga Niedersachsen-Bremen (OL) Landesliga (LL) Verbandsliga (VL)

Verbandsklasse (VK) Bezirksliga (BL) Bezirksklasse (BK) Regionsliga (RL) Regionsklasse (RK)

1. Regionsklasse (1RK) 2. Regionsklasse (2 RK)

2. Die Oberligen, Landesligen, Verbandsligen und Verbandsklassen spielen auf der Verbandsebene, die Bezirksligen und -klassen auf einer Überregionalen Ebene, die Regionsligen und -klassen auf der Regionsebene.

§ 6 Zuständigkeiten bei Mannschaftswettbewerben 1. Für den gemeinsamen Spielbetrieb sind in gegenseitiger Abstimmung die jeweili-

gen Sportkommissionen verantwortlich. Sie ernennen in Absprache mit den jeweiligen Regionen die Staffelleiter für die

jeweiligen Bereiche.

Die Staffelleiter sind in ihren Bereichen zuständig für den Spielbetrieb (Neuanset-zungen, Tabellen, Spielwertungen, Spielberichtskontrollen, Ordnungsgelder, etc.).

§ 7 Durchführung der Mannschaftswettbewerbe 1. Mannschaftsstärke

6-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Oberligen der

Damen / Damen 30 / Damen 40 Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60

mit 6-er Mannschaften gespielt.

Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 6 Einzel und 3 Doppel

4-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Spielklassen

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Oberliga Damen 50, Damen 55 und Damen 60, Herren 65, Herren 70 und Herren 75 und in den Mannschaftswettbewerben von der Landesliga bis zur untersten Spiel-klasse bei den

Damen / Damen 30 / Damen 40 / Damen 50 / Damen 55 / Damen 60 Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60 / Herren 65 / Herren 70 / Herren 75 Junioren A, Junioren B Juniorinnen A, Juniorinnen B

mit 4-er Mannschaften gespielt.

Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 4 Einzel und 2 Doppel

2-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes von der Verbandsliga bzw. Bezirksliga bis zur unters-tem Spielklasse bei den

Junioren C, Midcourt U10 Jungen Juniorinnen C, Midcourt U10 Mädchen Kleinfeld U8 (gemischte Mannschaften)

mit 2-er Mannschaften gespielt. Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswett-kampfes in der Regionsliga (2er) bei den

Junioren A, Junioren B Juniorinnen A, Juniorinnen B

mit 2-er Mannschaften gespielt. Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 2 Einzel und 1 Doppel In der Wintersaison wird im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe in allen Ligen und Altersklassen mit 4er-Mannschaften gespielt.

§ 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben 1. Allgemein: Meldungen / Neu- / Ab- und Ummeldungen von Mannschaften für die Mann-

schaftswettbewerbe müssen in das Internetprogramm „nuLiga“ bis zum

05.02. für die Freiluftsaison (Sommer) bzw. bis zum 30.06. für die Hallensaison (Winter)

eines jeden Jahres erfolgen.

1.1 Meldung:

Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, zu melden, ist die Mannschaft in nuLiga mit dem Status „gemeldet“ zu versehen.

1.2 Abmeldung: Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, abzumelden, ist die Mannschaft in nuLiga mit dem Status „abgemeldet“ zu versehen.

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1.3 Neumeldung: „Neue“ Mannschaften sind über nuLiga mit dem Status „neu gemeldet“ zu melden.

Sie beginnen im Allgemeinen in der untersten Spielklasse. 1.3.1 Eine Neueinstufung kann in begründeten Ausnahmefällen bis maximal in die

Verbandsliga erfolgen. 1.4 Ummeldung: Mannschaften, die ihre Altersklasse wechseln wollen, müssen sich über nuLiga

ummelden (Status: “AK-Wechsel“). 1.4.1 Im Falle der Genehmigung des Antrags verfällt die Klassenzugehörigkeit der

wechselnden Mannschaft für den Verein. 2. Nachmeldung:

Nachmeldungen sind nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Dieses Datum wird in der Durchführungsbestimmung zur jeweiligen Saison bekannt gegeben. Für jede Nach- oder nachträgliche Ummeldung wird ein Ordnungsgeld gemäß §29 erhoben.

3. Die Spielklasse einer Mannschaft ist im Besitz des Vereines. Im Falle einer Fusion

/ Trennung der Spielgemeinschaft zweier oder mehrerer Vereine können auf An-trag alle bestehenden Mannschaften mit den bisherigen Spielklassen übernom-men werden. Eine vorhandene Spielgemeinschaft ist nachzuweisen (Namentliche Mannschaftsmeldung der Vorsaison). Eine Weitergabe der Spielklasse an einen anderen Verein ist nicht möglich!

4. Spielzeiten: Freiluftsaison 01.05.-30.09. Hallensaison 01.10.-30.04. 5.1 Zurückziehung bis eine Woche vor der Saison: Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach dem Meldetermin für die Frei-

luftsaison (05.02.) bzw. Hallensaison (30.06.) bis eine Woche vor dem ersten offi-ziellen Punktspieltag der Spielzeit (Eingang im Sportbüro des jeweiligen Lan-desverbandes) zurück, wird diese Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Nachfolgende Mannschaften des Vereins dieser Altersklassen sind umzubenen-nen. Gleichzeitig ist der Verein mit einem Ordnungsgeld gemäß § 29 zu belegen. Wird die zurückgezogene Mannschaft an den Mannschaftsspielen der darauf fol-genden Saison (Freiluft/Halle) wieder angemeldet, so gilt diese Anmeldung als Neuanmeldung (vgl. §8.1.3).

5.2 Zurückziehung ab einer Woche vor der Saison: Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft während der bereits begonnenen

Spielzeit zurück (oder eine Woche vor der Saison), ist der Verein mit einem Ord-nungsgeld gemäß § 29 zu belegen. Bei Zurückziehungen von Mannschaften han-delt es sich um Mannschaften, die in den Tabellen mit dem Vermerk "zurückge-zogen" geführt werden und die für die nächste Freiluft-/Hallensaison in die nächsttiefere Spielklasse absteigen.

6. Meldegebühren: Für jede gemeldete Mannschaft (auch wenn sie vor Beginn der Saison wieder zu-

rückgezogen wird) wird eine Meldegebühr erhoben, deren Höhe von der Mitglie-derversammlung des jeweiligen Verbandes festgelegt wird.

6.1. Diese Mannschaftsmeldegebühren werden für die Freiluftsaison zum 01.05. und für die Hallensaison zum 01.10. zentral von den Verbänden eingezogen.

6.2. Zahlt ein Verein die Gebühren nicht, wird er für die kommende Spielzeit mit allen Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen; die Mannschaften steigen in dem darauf folgenden Spieljahr in die nächst tiefere Spielklasse ab. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

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7. Jugendmannschaften werden vom Verein in nuLiga in jedem Jahr neu, in einer der

vom System vorgegebenen Klassen, gemeldet. 8. Bei Nichteinhaltung der in § 8.1 genannten Termine in Verbindung mit den § 8.1.1, § 8.1.2, § 8.1.3 und 8.1.4 wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben. § 9 Staffeleinteilung 1. Die Mannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen Spiel-

klassen mit Staffeln nach regionalen Gesichtspunkten. 2. Die Klasseneinteilung und die Staffeleinteilung einschließlich Auf- und Abstiegs-

regelung sowie der Terminplan einer jeweiligen Spielzeit wird vom Hauptamt in Hannover und Bremen in Zusammenarbeit mit den Regionen und den eingesetz-ten Staffelleitern vorbereitet, von den Verbandssportwarten überprüft, danach den Regionssportwarten zur Stellungnahme vorgelegt und dann endgültig in ge-genseitiger Abstimmung durch die jeweiligen Sportkommissionen entschieden. Alle vorbereitenden Maßnahmen (z.B. setzen von Auf- und Abstiegspfeilen) wer-den von den Staffelleitern erledigt.

3. Kein Verein darf mit 2 Mannschaften in einer Staffel spielen. 3.1 Ausnahmen: - in allen eingleisigen Ligen - aus geographischen Gründen. (unzumutbare Entfernungen)

In diesen Fällen haben beide Mannschaften des Vereins ihren Wettkampf gegen-einander am ersten Spieltag zu bestreiten.

3. Die 2. Mannschaft eines Vereines darf in einem Wettbewerb nicht in einer hö-heren Spielklasse als eine 1. Mannschaft spielen. Falls durch Auf- oder Abstieg eine 2. Mannschaft in einer höheren Spielklasse als die 1. Mannschaft spielen würde, steht der Platz in der höheren Spielklasse der 1. Mannschaft des betreffenden Vereins zu. Gleiches gilt für die 3. Mannschaft bezüglich der 2. Mannschaft usw.

§ 10 Spielgemeinschaften 1. Die Bildung von Spielgemeinschaften (SG) aus mehreren Vereinen ist gestattet. 2. Der meldende Verein ist für die Abwicklung der Punktspiele namensgebend, ver-

antwortlich und trägt die finanziellen Lasten der SG.

§ 11 Spielberechtigung 1. Spielberechtigt in den Mannschaftswettbewerben sind alle Spieler, die Mitglied

eines dem NTV oder dem TVNW angeschlossenen Vereins sind. Sie dürfen inner-halb einer Saison nur für einen Verein gemeldet werden und Mannschaftswettbe-werbe bestreiten. Eine Ausnahme gilt für das gleichzeitige Spielen im Jugend- und Erwachsenenbereich. Ein jugendlicher Spieler darf in einer Erwachsenenmann-schaft des Vereins spielen, bei dem seine Lizenz liegt, aber gleichzeitig auch für eine Jugendmannschaft eines anderen Vereins (innerhalb des NTV), sofern diese Jugend-Mannschaft eine Spielgemeinschaft ist.

2. Für die Freiluftsaison müssen alle Spieler eine Spiellizenz besitzen (siehe Spielli-

zenzordnung).

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3. Ein gleichzeitiges Spielen in einem anderen Landesverband ist nicht gestattet. Ein Ordnungsgeld ist gemäß § 29 zu erheben. 4. Jugendliche dürfen sowohl für Jugend- als auch für Erwachsenen-Mannschaften

gemeldet werden, wenn sie bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres das 13. Lebensjahr vollendet haben.

5. Ein Spieler, der für eine Mannschaft spielberechtigt ist, darf außer in dieser Mann-

schaft nur einmal ersatzweise in einer höheren Mannschaft dieser Altersklasse eingesetzt werden, jedoch nicht am selben Kalendertag. Bei einem weiteren Ein-satz in einer höheren Mannschaft in dieser Altersklasse verliert der Spieler die Spielberechtigung für die nachfolgenden Mannschaften. Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

6. In einem Wettkampf (Einzel und Doppel) darf für eine Mannschaft nur ein Spieler

eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. EU-Ausländer gelten als Deutsche. Werden in einer Mannschaft mehr als ein Spieler, der nicht die Staatsangehörig-keit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt, gemeldet, muss die entsprechende An-zahl der nachfolgenden deutschen Spieler dieser Mannschaft zugerechnet wer-den. Sie verlieren für nachfolgende Mannschaften ihre Spielberechtigung.

Hinweis: Die Mitgliedstaaten der EU sind im Anhang aufgeführt.

7. Spielen in zwei Altersklassen Ein Spieler darf in zwei Altersklassen gemeldet werden und beliebig oft spielen,

jedoch nicht am selben Kalendertag. Ausnahmen:

Spieler, die in einer Mannschaft ab Verbandsklasse aufwärts (bis einschließlich Bundesliga) an den ersten vier (4er-Mannschaften) bzw. sechs Positionen (6er-Mannschaften) gemeldet sind, dürfen in keiner zweiten Altersklasse gemeldet werden bzw. spielen. Dieses gilt entsprechend für die ersten acht (zwölf) Spieler bei zwei in einer Altersklasse ab Verbandsebene gemeldeten Mannschaften, so-wie für die ersten zwölf (18) Spieler bei drei gemeldeten Mannschaften, usw.! (oben stehender Absatz gilt nur für die Erwachsenen)

Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

8. Jugendliche dürfen während der Freiluftsaison (01.05.-30.09.) nur in der Jugend-

mannschaft spielen, für die sie gemeldet sind; des Weiteren gilt § 11 Abs. 4. Sind sie ebenfalls in einer höheren Altersklasse gemeldet, dürfen sie einmal er-

satzweise in der Jugendmannschaft einer höheren Spiel- oder Altersklasse spie-len, jedoch nicht am selben Kalendertag. Bei einem weiteren Einsatz in einer Ju-gendmannschaft höherer Spiel- oder Altersklasse verlieren sie die Spielberechti-gung für die Mannschaft nachfolgender Spiel- oder Altersklassen.

Der Einsatz eines Jugendlichen in einer Jugend- und einer Erwachsenenmann-

schaft am gleichen Tag ist nicht gestattet. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

9. Für den Einsatz von Jugendlichen in Mannschaften der Erwachsenen-Wettbewerbe

gelten die entsprechenden Paragraphen der Wettspielordnung. Verantwortlich für die gemeldeten Jugendlichen hinsichtlich der Sporttauglichkeit und dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten ist der meldende Verein; der Jugend-/ Sportwart des Vereins bestätigt dieses durch seine Eingabe in nuLi-ga.

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§ 12 Namentliche Mannschaftsmeldung 1. Jeder Verein muss seine Spieler (einschließlich der Bundes-, Regional- und Nord-

ligaspieler) namentlich in der Reihenfolge der Spielstärke, gemäß DTB-/NTV-Rangliste, LK-Rangliste in das Spielsystem nuLiga eingeben.

Spieler mit B- und B/A-Nummern gem. § 5 DTB-Ranglistenordnung sind gerechneten Spielern nachgestellt.

2. Namentliche Mannschaftsmeldungen müssen im Internetprogramm „nuLiga“ ein-

gegeben werden. Der genaue Termin, bis wann die namentlichen Mannschaftmel-dungen für die Sommer- und die Winterrunde erfolgt sein müssen, wird sowohl zeitnah über die NTV und NWE Medien (Homepage, emag und Newsletter) als auch in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison be-kanntgegeben Bei Nichteinhaltung der dort genannten Termine wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

3. Für Spieler, die auf Grund Ihrer Leistungsklasse in einer höheren Mannschaft ge-

meldet werden müssten, dort aber nicht spielen möchten, kann ein „Sperrver-merk“ beantragt werden. Dieser Antrag (als PDF auf der Homepage des jeweiligen Landesverbandes) muss während der namentlichen Mannschaftsmeldung mit Be-gründung an die Geschäftsstelle/ das Sportbüro des jeweiligen Landesverbandes gesendet werden. Spieler mit einem „Sperrvermerk“ dürfen in keiner anderen Mannschaften gemeldet werden. Sie werden bei der Kontrolle durch die Verbände an die angegebene Position in der niedrigeren Mannschaft gesetzt.

4. Spieler, die sich in der gleichen LK befinden, können in beliebiger Reihenfolge

gemeldet werden. 5. Nach den genannten Terminen ist eine Änderung der namentlichen Mann-

schaftsmeldung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag, der bis eine Wo-che vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Spielzeit im Sportbüro des jewei-ligen Landesverbandes einzureichen ist, möglich.

Die namentlichen Mannschaftsmeldungen werden nach Meldeschluss für alle Ver-eine in nuLiga einsehbar. Binnen 10 Tagen kann dagegen eine schriftlich begrün-dete Beschwerde beim zuständigen Staffelleiter eingelegt werden, der darüber unanfechtbar entscheidet. Der betroffene Verein erhält rechtliches Gehör. Nach Meldeschluss wird der Verband die NMM innerhalb einer angemessenen Frist auf fehlerhafte Meldungen prüfen.

Für sämtliche Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mann-schaftsmeldung wird ein Ordnungsgeld gemäß §29 erhoben.

6.1 6er-Mannschaften: Die ersten 6 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 7 bis 12 in Bezug auf die 2. Mannschaft, usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mannschaft als für die gemeldete spielen.

6.2 4er-Mannschaften: Die ersten 4 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung

sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 5 bis 8 in Bezug auf die 2. Mannschaft, usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mannschaft als für die gemeldete spielen.

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6.3 2er-Mannschaften: Die ersten 2 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 3 und 4 in Bezug auf die 2. Mannschaft, usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mannschaft als für die gemeldete spielen.

6.4 Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft nach § 8 Abs.8 sind die ersten 4,

(6) Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 (7) bis 8 (12) für die nächsttiefer spielende Mannschaft.

Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft nach § 8 Abs.9 sind die ersten 4 (6) Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft nicht spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 (7) bis 8 (12) für die nächst tiefer spielende Mannschaft, usw.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für 2er-Mannschaften. § 13 Plätze 1. Für jeden Mannschaftswettkampf (Sommer) müssen mindestens 2 Plätze gleichen

Belages zu Beginn der Spiele zur Verfügung gestellt werden, jedoch dürfen be-reits laufende Wettspiele nicht unter- oder abgebrochen werden. Bei gemischten Anlagen hat die höher spielende Mannschaft Aschenplätze zu benutzen. Bei Klas-sengleichheit entscheidet der Oberschiedsrichter durch Los. Sind für Freiluftplätze (keine Aschenplätze) besondere Schuhe erforderlich, ist dies dem Gastverein zusammen mit der Einladung zum Spieltermin mitzuteilen. Kann der Heimverein der Gastmannschaft wegen begonnener Wettspiele zur ver-einbarten Anfangszeit keinen Platz anbieten, muss der Gastverein mindestens zwei Stunden warten. Das Angebot, den Wettkampf ggf. zunächst auf nur einem Platz zu beginnen, ist zu akzeptieren. Bei schlechter Witterung verlängert sich die Wartepflicht auf drei Stunden (vergl. § 15 Ziff.3.)

2. Die Austragung von Mannschaftswettkämpfen und Fortsetzung begonnener Wett-

spiele in einer Halle ist nur erlaubt, wenn die beteiligten Mannschaftsführer ein-verstanden sind; dasselbe gilt für das Spielen unter Flutlicht. Über das beidersei-tige Einverständnis ist ein entsprechender Vermerk in den Spielbericht aufzu-nehmen.

3. Für die Teilnahme an den Hallenwettbewerben sind für die Durchführung einer

jeden Begegnung (auf allen Ebenen) 2 Spielfelder gleichen Bodens in einer Ten-nishalle, d.h. in einer Halle, in der nur Tennisfeldbegrenzungen vorhanden sind, von Beginn der Spiele an erforderlich.

Der Heimverein muss dem Gastverein mitteilen, welcher Bodenbelag sich in der Halle befindet und welche Schuhe vorgeschrieben sind.

§ 14 Wettkampftermine 1. Die Wettkampf- und Ausweichtermine aller Spielklassen werden von den entspre-

chenden Kommissionen einheitlich festgelegt. Die Wettkämpfe müssen zu den angesetzten Terminen ausgetragen werden.

2. Die im Terminplan angegebenen Ausweichtermine gelten nur für aus Witterungs-

gründen oder Dunkelheit ausgefallene oder abgebrochene Wettkämpfe in der vorgesehenen zeitlichen Reihenfolge, d.h. offizielle Ausweichtermine dürfen nicht für Verlegungen benutzt werden. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

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3. Sperrtermine können von den Verbänden benannt werden. Wettkämpfe dürfen nicht auf diese Termine gelegt werden. Ausnahmen und genaue Daten werden in den Durchführungsbestimmungen definiert. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

4. Zusatzspieltage: können von den Verbänden benannt werden. Wettkämpfe dürfen

auf diese Termine gelegt werden (in gegenseitigem Einvernehmen). Genaue Daten werden in den Durchführungsbestimmungen definiert.

5. Vorverlegte und nachverlegte Wettkampftermine ersetzen den offiziellen

Wettkampftermin und sind in nuLiga einzutragen. 6. Es dürfen keine Spiele vor den ersten offiziellen Wettkampftermin (komplettes

Wochenende) gelegt werden. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben 7. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) gewertet, wenn

eine nicht zulässige Verlegung abgesprochen wurde. Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß § 29

§ 15 Anfangszeit am Wettkampftermin 1. Anfangszeit ist an Sonn- und Feiertagen zwischen 09.00 und 14.00 Uhr. Der

Heimverein bestimmt die Anfangszeit und gibt diese für alle Punktspiele bis spä-testens 14 Tage vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Saison in das Ter-minmodul von nuLiga ein. Eine Anfangszeit im o. g. Zeitraum kann vom Gastver-ein nicht abgelehnt werden. Der Gastverein hat eine Einladung innerhalb von 7 Tagen im Terminmodul zu beantworten. Der Termin gilt danach als bestätigt!

Alle Termine müssen bis zum ersten offiziellen Punktspieltag festgelegt sein! Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

Der Heimverein kann bei der Einladung mit der Terminbestimmung festlegen,

dass bei 4er-Mannschaften auf vier Plätzen begonnen wird. Diese Festlegung ist für beide Seiten bindend.

2. Andere Anfangszeiten, auch an anderen Tagen, sind nur in gegenseitigem Einver-

nehmen beider Vereine möglich. Die Beweislast für das Wirksamwerden der Ver-einbarung hat der beantragende Verein. Das Gleiche gilt für etwaige zeitliche Ver-legungen am Wettkampftag selbst. Sollte es zu keiner Einigung bis zum ersten of-fiziellen Punktspieltag kommen, dann gilt der offizielle Spieltermin um 9:00 Uhr! Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

3. Für die Hallensaison gelten Absatz 1 und 2 mit folgender Regelung: Der Heim-

verein bestimmt die Anfangszeit an Samstagen zwischen 11.00 und 17.00 Uhr oder an Sonntagen zwischen 9.00 und 15.00 Uhr.

4. Wettkampfbeginn ist der erste Aufschlag eines beliebigen Einzels. 5. Bei schlechter Witterung darf der Oberschiedsrichter den Wettkampf erst nach

dreistündiger Wartezeit nach der festgelegten Anfangszeit absagen. 6. Für Jugendpunktspiele können eigene Regelungen gelten. Diese werden von der

jeweiligen Staffelleitung bekannt gegeben.

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§ 16 Oberschiedsrichter (OSR) 1. Alle Mannschaftswettkämpfe müssen von einem Oberschiedsrichter geleitet wer-

den. Der Mannschaftsführer ist für die Spielberechtigung seiner Spieler verant-wortlich, der OSR prüft gegebenenfalls die Richtigkeit der Aufstellung und ist für die Einhaltung der WSPO in Tatsachenentscheidungen verantwortlich.

2. Vor jedem Mannschaftswettkampf kann vom gastgebenden Verein ein Ober-schiedsrichter benannt werden, der nicht am Wettkampf teilnehmen darf. Dieser hat sich bei den Mannschaftsführern als Oberschiedsrichter vor Beginn des Wett-kampfes vorzustellen.

Ist dieses nicht der Fall, übernimmt seine Rechte und Pflichten – sofern sich die

Mannschaftsführer nicht auf eine andere Person einigen – der Mannschaftsführer des Gastvereins der jeweiligen Begegnung für die Dauer des gesamten Wettkamp-fes. In diesem Fall ist er von der Verpflichtung, nicht am Wettkampf teilzuneh-men, enthoben. Für die Dauer des eigenen Wettspiels muss er einen Vertreter be-nennen. Der Oberschiedsrichter ist namentlich im Spielberichtsbogen und in nuLiga zu vermerken; sein Einsatz gilt für den Kalendertag.

3. Der Oberschiedsrichter hat vor Beginn des Wettkampfes mit den Mannschaftsfüh-

rern eine Besprechung abzuhalten. Dabei sollen alle mit der Durchführung des Wettkampfes zusammenhängenden Fragen geklärt und entsprechende Vereinba-rungen oder Entscheidungen getroffen werden.

4. Der Oberschiedsrichter hat die Rechte und Pflichten gemäß § 54 der DTB-WSPO;

insbesondere ist er berechtigt, sämtliche für die Durchführung der Mannschaftswettkämpfe erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zu

treffen. Seine Entscheidungen sind endgültig. 5. Falls Wettspiele ohne Schiedsrichter durchgeführt werden, muss der Oberschieds-

richter die Rechte des Schiedsrichters bezüglich der Unterbrechungen und pünkt-lichen Wiederaufnahme nach erlaubten Pausen wahrnehmen (siehe § 20). Im Üb-rigen gilt die „ITF-Regel Spielen ohne Schiedsrichter“ (§ 18).

§ 17 Mannschaftsaufstellungen 1. Spätestens 15 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit haben die Mannschafts-

führer dem Oberschiedsrichter (OSR) die namentliche Aufstellung der Einzelspie-ler in der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung schriftlich zu über-geben, der sie in den Spielberichtsbogen einträgt. Anschließend gibt er den bei-den Mannschaftsführern gleichzeitig die jeweilige Mannschaftsaufstellung zur Kenntnis (Offenlegung).

Auch bei fehlenden Mannschaftsmeldeformularen ist das Spiel durchzuführen. Vom Oberschiedsrichter ist ein entsprechender Vermerk im Spielberichtsbogen und in nuLiga vorzunehmen.

2. Spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels haben die Mann-schaftsführer dem Oberschiedsrichter die namentliche Aufstellung der Doppel schriftlich zu übergeben, der wie unter Absatz 1 verfährt.

Die Doppel beginnen spätestens 15 Minuten nach Abgabe der Aufstellung, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter einigen sich auf eine andere Regelung.

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3. Die Aufstellung der Einzel und Doppel ist nach Offenlegung an diesem Tag end-gültig und darf nicht mehr geändert werden.

4. Spielberechtigt für die Einzel und Doppel sind die Spieler der Mannschaftsmel-

dung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. Doppelaufstellung anwesend und objektiv spielfähig sind.

Dabei gilt: Spieler die anwesend, aber objektiv nicht spielfähig sind - z.B. Gips, Krücken, etc. … - dürfen nicht aufgestellt werden um ein Aufrücken der nachfol-genden Spieler zu verhindern. Denn Spielberechtigung setzt eine objektive Spiel-fähigkeit voraus. Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, ist im Doppel nicht spielberech-tigt.

5. Sind zu dem Zeitpunkt, der für die Abgabe der Mannschaftaufstellung festgesetzt ist, in der Mannschaftsaufstellung aufgeführte Einzel- oder Doppelspieler nicht anwesend, so rücken die anwesenden Einzelspieler oder Doppelpaare auf.

Der Oberschiedsrichter muss so viele Wettspiele mit dem Ergebnis 6:0, 6:0 der vollzählig aufgestellten Mannschaft gutschreiben, wie der gegnerischen Mann-schaft Einzelspieler oder Doppelpaare – unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 3 – fehlen. Die in den Doppeln einzusetzenden Spieler erhalten Platzziffern von 1 bis 6 (1 bis 4) in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die der folgenden. Der Spieler mit der Platzziffer 1 darf bei gleicher Platzziffer auch im zweiten, aber nicht im dritten Doppel genannt werden.

6. Die Einzel werden in der Reihenfolge 2-4-6 (2-4) und 1-3-5 (1-3), die Doppel 1-2-3 (1-2) gespielt, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter ei-nigen sich auf eine andere Regelung oder es wurde bei der Terminbestimmung (§ 15,1) festgelegt, dass auf 4 Plätzen begonnen wird.

§ 18 Schiedsrichter

Alle Mannschaftswettkämpfe sollen mit Schiedsrichtern durchgeführt werden. Der Gast hat das Recht, bis zu 4 Schiedsrichter zu stellen. Hinweis: Die ITF-Regelung für das Spiel ohne Schiedsrichter ist im Anhang abge-druckt.

§ 19 Mannschaftsführer und Betreuer 1. Jede Mannschaft hat vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrichter einen

Mannschaftsführer (MF) zu benennen, der namentlich im Spielberichtsbogen zu vermerken und allein berechtigt ist, als Sprecher seiner Mannschaft gegenüber dem Oberschiedsrichter aufzutreten.

2. Reklamationen von Spielern während des Wettkampfes sind nur über den Mann-

schaftsführer dem Oberschiedsrichter vorzutragen. Nimmt der Mannschaftsführer am Wettkampf teil, muss er für die Dauer seines Wettspieles einen Stellvertreter benennen.

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3. Spieler dürfen bei einem Wettkampf während des Wettspiels (Einzel bzw. Doppel) von einem Betreuer beraten werden, wenn dieser am Platz sitzt. Die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt. Diese Beratung ist während einer Satzpause und beim Seitenwechsel am Ende eines Spieles, jedoch nicht beim Sei-tenwechsel nach dem ersten Spiel

eines jeden Satzes und nicht während eines Tie-Break-Spieles, erlaubt. § 20 Wettspielunterbrechungen - Pausen 1. Bei einer jeden während des Wettspiels durch Unfall erlittenen Verletzung kann

der Schiedsrichter eine Unterbrechung des Wettspiels von drei Minuten zulassen. Diese Pause muss entweder sofort oder spätestens beim nächsten Seitenwechsel bzw. nach Abschluss eines Satzes genommen werden.

Zur Behandlung jeder Art von Krämpfen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw. nach Abschluss eines Satzes (120 Se-kunden) gewährt werden.

Als Verletzung durch Unfall gelten u.a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrun-gen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspiels auftreten. (Bei blutenden Verletzungen darf der Wettkampf erst nach Stillen der Blutung fortgesetzt werden.)

Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Wettspielbeginn vorhandene Krank-heiten, Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wettspiels ernsthaft verschlechtern. Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursa-che, also z.B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht als Verletzung durch Unfall gewertet werden.

2. Damen und Herren ab 40 können eine Ruhepause von zehn Minuten nach dem 2. Satz beanspruchen, aber nur in Wettkämpfen dieser Altersklassen; hierbei darf der Platz verlassen werden. Für die o.g. Ruhepause gilt, dass Spieler beraten und behandelt werden dürfen, falls sie den Platz während der Pause verlassen.

3. Bei Spielen, die im 3.Satz im Match-Tie-Break entschieden werden, entfällt der

Anspruch auf die Ruhepause nach dem 2. Satz.

4. Wenn ein Spieler nach einer Unterbrechung oder Pause das Wettspiel nicht recht-zeitig wieder aufnimmt, hat er dieses verloren (siehe § 17 Abs.5).

5. Jugendliche der U 10 und jünger haben Anspruch auf 5 Minuten Pause nach dem

ersten Satz und 10 Minuten Pause nach dem zweiten Satz; dies gilt auch, wenn sie bei den Mannschaftswettbewerben höherer Altersklassen eingesetzt werden.

§ 21 Verspätetes oder Nichtantreten von Mannschaften 1. Tritt eine Mannschaft (Heim oder Gast) bis zu 30 Minuten nach der festgelegten

Anfangszeit an, so ist das Spiel mit einem entsprechenden Vermerk im Spielbe-richt trotzdem durchzuführen. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen vom Oberschiedsrichter zu vermerken und vom Heimverein in nuLiga einzutra-gen.

2. Tritt eine Mannschaft später als 30 Minuten nach der festgelegten Anfangszeit

an, so gilt:

a. Ist der Gegner einverstanden, so kann das Spiel durchgeführt und entsprechend seinem Ausgang gewertet werden. In diesem Fall kann die Wertung später nicht wegen verspäteten Antretens angefochten werden.

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b. Ist der Gegner nicht einverstanden, so wird das Spiel als verloren gewertet.

c. Die gegnerische Mannschaft ist unverzüglich von einer Verspätung zu un-terrichten.

Ein Ordnungsgeld ist gemäß § 29 zu erheben. 3. Ist eine Mannschaft zu einem angesetzten Wettkampf nicht angetreten, wird die-

ser mit 0:9 (0:6) (0:3) verloren gewertet. Der Spielbericht ist mit entsprechendem Vermerk (Status: „w.o. - Mannschaft nicht zur Begegnung angetreten“) in nuLiga einzugeben; es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

Bei Hallenpunktspielen wird dem Gastgeber auf Antrag bis zu 50% des verhäng-ten Ordnungsgeldes erstattet.

4. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn sie 30 Minuten nach der offiziel-

len oder sonst vereinbarten Anfangszeit mit weniger als 4 Spielern bei 6er-Mannschaften oder mit weniger als 3 Spielern bei 4er-Mannschaften erscheint.

Eine 2er Mannschaft gilt nur als angetreten, wenn sie mit 2 Spielern erscheint. 5. Mannschaften, die zweimal nicht antreten, scheiden aus der laufenden Runde

aus, verlieren die Zugehörigkeit zu ihrer Spielklasse und steigen in die nächsttie-fere Spielklasse ab. Alle bisher erzielten Ergebnisse werden nicht gewertet.

6. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) gewertet, wenn ei-

ne nicht zulässige Verlegung abgesprochen wurde. Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß § 29.

7. Wird ein Wettkampf durch höhere Gewalt oder durch nicht vorhersehbare Um-

stände am Heimatort bzw. auf dem Anfahrtsweg verhindert, so erfolgt eine Neu-ansetzung durch den Staffelleiter. Die nicht antretende Mannschaft hat den Geg-ner und den Staffelleiter unverzüglich zu unterrichten und die angegebenen Gründe nachzuweisen! Insbesondere sind ein möglicher rechtzeitiger Reiseantritt und entsprechende Bemühungen zu beweisen. (Anmerkung: Stau auf der Autobahn gilt i. d. R. nicht als höhere Gewalt!)

§ 22 Nicht begonnene / abgebrochene Wettkämpfe 1. Verzichtet eine Mannschaft in einem begonnenen Wettkampf auf die Austragung

einzelner Wettspiele (Einzel oder Doppel) – wobei verletzungsbedingte Ausfälle ausgenommen sind – oder weigert sie sich ansonsten den Anordnungen des Oberschiedsrichters Folge zu leisten, werden die nicht begonnen bzw. nicht be-endeten Wettspiele des entsprechenden Wettkampfes (Einzel oder Doppel) und al-le bisher gewonnenen Wettspiele mit 0:6, 0:6 gegen sie gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

2. Bricht eine Mannschaft oder ein Spieler bzw. Doppelspieler ein Wettspiel vor des-

sen Beendigung ab oder wird das Wettspiel infolge Verschuldens eines Spielers abgebrochen, werden die bis zum Abbruch gewonnenen Spiele und Sätze ge-zählt. Im nuLiga Spielbericht ist die Markierung beim unterlegenen Spieler auf „w.o.“ zu setzen und der Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruches einzutra-gen. Die zum Gewinn der Begegnung noch erforderliche Anzahl von Sätzen und Spielen werden für den Gegner gewertet.

3. Ein Abbruch wegen schlechter Witterung darf erst nach dreistündiger Wartezeit

nach der festgelegten Anfangszeit erfolgen, ein Abbruch einer Begegnung wegen fehlender Plätze darf erst nach zwei Stunden Wartezeit erfolgen (vgl. §13,1).

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3.1 Kann ein Wettkampf aufgrund des Wettersituation und der nachweislichen Unbe-spielbarkeit der Plätze überhaupt nicht mehr angesetzt werden, darf der OSR im Einvernehmen mit beiden Mannschaftsführern das Wettspiel auch früher abset-zen. Beim neu anzusetzenden Spieltermin (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der betroffenen Mannschaften für eine früher erforderlich gewordene Verlegung belegt worden ist) kann neu aufgestellt werden. Der neue Spieltermin ist in nuLiga (Status: „unterbrochen und/oder verschoben auf“) ein-zugeben.

3.2 Bei einem Spielabbruch nach 3. bzw. 3.1 ist der Spielbericht mit einem entspre-

chenden Vermerk, ggf. dem Spielstand beim Abbruch, und der neuen Terminver-einbarung (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der be-troffenen Mannschaften für eine früher erforderlich gewordene Verlegung belegt worden ist) über die Fortsetzung des Wettkampfes zu versehen und in nuLiga (Status: „unterbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben. Bei Fortsetzung des Wettkampfes ist ein neuer Spielbericht zu erstellen, in dem bereits erzielte Ergebnisse einzutragen sind.

3.3 Sind zwar die Einzelwettspiele beendet worden, konnten aber alle Doppel noch

nicht begonnen werden obwohl deren Aufstellung bereits erfolgt war, können die Doppel beim Fortsetzungstermin neu aufgestellt werden.

4. Muss ein Wettkampf in der Halle aus Zeit-/Platzmangel vorzeitig beendet werden,

werden zunächst die bis zum Abbruch der Begegnung beendeten Wettspiele ge-zählt. Angefangene Wettspiele werden zugunsten der Gastmannschaft zum Satz-gewinn aufgerundet, noch nicht begonnene Wettspiele werden der Gastmann-schaft mit 6:0, 6:0 gutgeschrieben. Ein Ordnungsgeld ist gemäß § 29 zu erheben.

§ 23 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe –

Einsatz von Ersatzspielern 1. Wird auf Anordnung des Oberschiedsrichters wegen Unbespielbarkeit der Plätze,

Einbruchs der Dunkelheit oder ähnlichen anderen außergewöhnlichen Umständen ein Einzel- oder Doppelspiel unter- bzw. abgebrochen, ist bei Fortsetzung des Wettspiels in jedem Falle beim Stand im Augenblick des Abbruchs weiter zu spie-len; bis dahin erzielte Sätze, Spiele und Punkte bleiben erhalten.

2. Das abgebrochene Wettspiel und die Fortsetzung dieses Wettspiels gelten als ein

Wettspiel auch im Hinblick auf den einmaligen Ersatz-weisen Einsatz eines Spie-lers in einer höheren Mannschaft bzw. Altersklasse.

Die bereits begonnenen Spiele der höherklassigen Mannschaften haben Vorrang. 3. Ersatzspieler können bei der Fortsetzung des Wettkampfes für noch nicht begon-

nene Wettspiele eingesetzt werden. Es sind Spieler, die in der ursprünglichen Aufstellung nicht benannt waren und in der Mannschaftsmeldung hinter dem zu Ersetzenden stehen. Dies gilt für Einzel- und Doppelspiele.

4. Werden Ersatzspieler im Einzel eingesetzt, gilt für die Aufstellung der Doppel an

diesem Spieltag die Reihenfolge der Mannschaftsmeldung.

§ 24 Wertung des Wettkampfes 1. Setzt eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler im Einzel oder Doppel

ein, werden alle Spiele ab dieser Spielposition für sie als verloren gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

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2. Setzt eine Mannschaft in einem Wettkampf einen Spieler unter falschem Namen ein, steigt diese Mannschaft in die unterste Spielklasse ab. Es wird ein Ordnungs-geld gemäß § 29 erhoben. Die gegen diese Mannschaft erzielten Ergebnisse ge-hen nicht in die Wertung ein.

Über zusätzliche disziplinarische Konsequenzen gegen den Spieler bzw. den Ver-ein entscheiden die zuständigen Gremien der jeweiligen Landesverbände.

3. Die Mannschaftswettkämpfe werden nach gewonnenen oder verlorenen Begeg-

nungen mit jeweils 2 Gewinn- oder Verlustpunkten gewertet. Bei 4er-Mannschaften erfolgt bei Gleichstand 3:3 Punkteteilung.

4. Jedes gewonnene Einzel- oder Doppelwettspiel wird mit einem Matchpunkt sowie

mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. Die Mannschaftsführer können in der Mannschaftsführerbesprechung mit dem Oberschiedsrichter entscheiden, dass der dritte Satz als Match-Tie-Break (bis 10 Punkte) ausgespielt wird. Die Entscheidung findet auf alle Einzel- und Doppelspie-le Anwendung. Die Entscheidung ist sofort schriftlich im Originalspielbericht un-ter Bemerkung mit den Worten: "Dritter Satz wird als Match-Tie-Break gespielt", niederzuschreiben und von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Lehnt ein Mannschaftsführer den Match-Tie-Break ab, wird in allen Einzel- und Doppel-spielen der dritte Satz ausgespielt. Im Winter wird der dritte Satz bei jedem Match in allen Spiel- und Altersklassen verbindlich als Match-Tiebreak bis 10 Punkte gespielt.

Wird der dritte Satz ausgespielt, dann wird er wie beim Match-Tie-Break für den Sieger mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. Er wird aber mit dem gespielten Ergebnis im Originalspielbericht eingetragen (Beispiel: 6:0, 0:6, 6:0 oder 6:4, 4:6, 7:6).

Wird der Match-Tie-Break gespielt, ist das Ergebnis mit den tatsächlich gespielten Punkten in den Spielbericht einzugeben (z.B. 10:2 oder 15:13). Der Match-Tie-Break wird für den Sieger im Spielberichtsbogen und in der Tabelle mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. Siehe auch Anhang IV ITF-Tennisregeln“ Alle Eintragungen in nuLiga erfolgen wie auf dem Originalspielbericht Unter Be-merkung ist "Dritter Satz wird als Match-Tie-Break gespielt" zu vermerken.

Für den Jugendbereich gilt, dass In allen Altersklassen und in allen Ligen der Ju-gend der 3. Satz im Einzel und im Doppel als Match-Tie-Break bis 10 Punkte ge-spielt wird.

5. Nicht ausgetragene Einzel- oder Doppelwettspiele werden jeweils mit einem Matchpunkt sowie 2:0 Sätzen und 12:0 Spielen gewertet.

6. Haben Einzel- oder Doppelpaarungen entgegen der richtigen Aufstellung gegen

falsche Gegner gespielt, werden diese Wettspiele nicht gewertet. Es wird ein Ord-nungsgeld gemäß § 29 erhoben. Sind die Wettspiele noch nicht beendet, beginnen die richtigen Paarungen neu.

7. Hat eine Mannschaft ein oder mehrere Einzel oder Doppel falsch aufgestellt, wer-

den diese Einzel oder Doppel mit 6:0, 6:0 für den Gegner gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

8. Bei Spielen, in denen ein Sieger ermittelt werden muss, z.B. im KO-System oder bei

Entscheidungsspielen, ist bei Punktegleichstand von 3:3 derjenige Sieger, der mehr Sätze gewonnen hat. Sind auch diese gleich, entscheiden die Spiele. Sollte auch bei diesen ein Gleichstand herrschen, entscheidet der Gewinn des ersten Doppels.

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§ 25 Spielbericht – Ergebnisdienst 1. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes ist vom Oberschiedsrichter der Spielbericht

auf dem vorgeschriebenen Formular vorzubereiten, auf dem die Resultate der Wettkämpfe eingetragen werden. Der Spielbericht verbleibt beim Heimverein und ist dem Staffelleiter auf Verlangen vorzulegen. Die Gastmannschaft erhält eine Kopie. Verantwortlich hierfür ist der Heimverein. Kann der Originalspielbericht nicht vorgelegt werden wird ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben.

2. Jeder Spielbericht muss vom Oberschiedsrichter sowie den beiden Mannschafts-

führern unterschrieben werden; dies gilt auch bei nicht begonnenen oder abge-brochenen Wettkämpfen.

3. Das Spielergebnis ist vom gastgebenden Verein vollständig und richtig bis zum

nächsten Kalendertag um 10.00 Uhr in nuLiga einzugeben (Bsp.: gespielt am Sa., 09.11. Eingabe am So., 10.11. bis 10.00 Uhr). Bei Verstößen wird ein Ord-nungsgeld gemäß § 29 erhoben.

4. Bei Widersprüchen gegen online eingegebene Ergebnisse, Protesten und Einsprü-

chen gilt nur der Original-Spielbericht als Beweismittel. Er ist vom Heimverein bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Anforderung den zuständigen Gre-mien (NTV-Protestausschuss, Spielausschuss, Disziplinarausschuss bzw. Diszipli-narausschuss TVNW) vorzulegen.

5. Wird in den Spielbericht ein manipuliertes Wettkampfergebnis eingetragen, stei-

gen beide Mannschaften in die unterste Spielklasse ab. Es wird gegen beide Ver-eine ein Ordnungsgeld gemäß § 29 erhoben. Die gegen diese Mannschaften er-zielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

§ 26 Auf- und Abstieg 1. Der Wechsel von einer Spielklasse zur anderen wird durch Auf- und Abstieg wie

folgt geregelt: 1.1 Der Sieger jeder Staffel steigt in die nächsthöhere Spielklasse auf, über zusätzli-

che Aufstiegsplätze entscheiden in gegenseitiger Abstimmung die jeweiligen Sportkommissionen bei der Staffeleinteilung zur nächsten Saison. Aufsteigen können lediglich Mannschaften, die zu allen Punktspielen der Saison angetreten sind.

1.2 In allen Staffeln steigt grundsätzlich der Letzte ab, in Staffeln mit 7 Mannschaften

steigen Letzter und Vorletzter ab, in Staffeln mit 8 oder 9 Mannschaften steigen die letzten drei Mannschaften ab; über zusätzliche Abstiegsplätze entscheidet in gegenseitiger Abstimmung die jeweilige Sportkommission bei der Staffeleintei-lung (nach Ende der jeweiligen Mannschaftsmeldung) zur nächsten Saison.

2. Die veröffentlichten Abschlusstabellen sind drei Wochen nach dem letzten offizi-

ellen Spieltag verbindlich. 3. Haben in einer Staffel zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Punktever-

hältnis, entscheidet über die Platzierung in der Tabelle bei Punktgleichheit nach-einander die Differenz der Matches, der Sätze bzw. der Spiele und bei absoluter Gleichheit der direkte Vergleich.

4. Die Abschlusstabellen werden in nuLiga mit der Kennzeichnung Auf- und Abstei-

ger versehen.

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5. In den Spielklassen der Jugendmannschaftswettbewerbe gibt es keinen Auf- oder Abstieg. Die Jugendmannschaften werden jährlich aufgrund der Spielstärke der gemeldeten Spieler in die einzelnen Spielklassen eingestuft.

§ 27 Proteste 1. Gegen die Wertung eines Wettkampfes (§ 24 ff.) kann ein Verein innerhalb von 7

Tagen nach dem Spieltag, gegen Entscheidungen des zuständigen Staffelleiters bzw. die Erhebung eines Ordnungsgeldes kann ein Verein innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Ordnungsgeldbescheids beim NTV Sportbüro bzw. beim Sport-wart des TVNW einen Protest einlegen (Poststempel).

2. Der Protest muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift des Vereinsver-

treters bei gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr in Höhe von 50,– Euro erfol-gen. Die Gebühr ist ausschließlich auf die Konten des NTV eV bzw. des TV NWE eV zu entrichten. Ein Protest in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

3. Über den Protest entscheidet nach Eingang aller Unterlagen

a) bei Vorfällen, die ein NTV-Verein beantragt, auf Verbandsebene der Protest-ausschuss, in Spielklassen unterhalb der Verbandsklasse die vier durch den Sportwart des NTV zu benennenden Protestobleute, die in den Durchfüh-rungsbestimmungen zur jeweiligen Saison bekanntgegeben werden.

b) bei Vorfällen, die ein TVNW-Verein beantragt, der Sportwart des TVNW, bzw. der Protestausschuss des TVNW.

4. Die Protestentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt und ist unab-

hängig von der Landesverbandszugehörigkeit zu akzeptieren. Das Sportbüro und die Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung.

5. Die Protestgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen. Bei einem

Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden. § 28 Einsprüche 1. Gegen eine Protestentscheidung kann der betroffene Verein innerhalb von 14 Tagen nach

Zustellung der Entscheidung Einspruch mit Begründung beim Sprecher des NTV-Spielausschusses einlegen (Poststempel). Dem Sportbüro des NTV, sowie dem zuständigen Staffelleiter sind Kopien auszuhändigen.

2. Der Einspruch muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift in einfacher Ausferti-

gung bei gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 100,– Euro erfolgen. Ein Einspruch in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

3. Über die Einsprüche entscheidet der Spielausschuss des NTV. 4. Die Einspruchsentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt.Das Sportbüro und

der Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung. 5. Die Einspruchsgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen; eine Doppelbe-

strafung (d.h. die gleichzeitige Auferlegung eines Ordnungsgeldes und der Einspruchsge-bühr bei einem fremdeingelegten Protest) ist jedoch nicht vorgesehen. Bei einem Vergleich ist nach billigem Ermessen zu entscheiden.

6. Die Entscheidung des Spielausschusses des NTV ist endgültig. 7. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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§ 29 Ordnungsgelder 1. Es werden Ordnungsgelder in folgender Höhe erhoben:

§§ Ordnungswidrigkeit Jugend

NTV Erwachse-

ne

§ 2 Abs.3 u. § 42 Verwendung falscher Bälle 100 100

§ 8 Abs. 5.1 Verspätete Zurückziehung einer gemelde-ten Mannschaft (bis eine Woche vor den ers-ten offiziellen Spieltag der Saison)

25 50

§ 8 Abs. 5.2

Verspätete Zurückziehung einer gemelde-ten Mannschaft unterhalb der Verbands-klasse in der Saison (bzw. eine Woche vor der Saison)

50 150

§ 8 Abs.5.2 Verspätete Zurückziehung einer gemelde-ten Mannschaft in der VK-LL (bzw. eine Wo-che vor der Saison)

50 200

§ 8 Abs.5.2 Verspätete Zurückziehung einer gemelde-ten Mannschaft in der OLNB (bzw. eine Wo-che vor der Saison)

250

§ 8 Abs. 6.2 Nichtzahlung der Mannschaftsmeldegebühr 250 250

§ 8 Abs. 5+8 Verspätete An-, Ab-, Neu- und Ummeldung bzw. Nachmeldung von Mannschaften

25 50

§ 11 Abs 3,5,7 + 8 § 24 Abs. 1 + 2

Einsatz von Spielern ohne Spielberechti-gung oder unter falschem Namen

75 250

§11 Abs. 7. Nicht korrekte Doppelmeldung (Spielen in zwei Altersklassen)

40

§ 12 Abs.2 nicht fristgerechte Eingabe der namentli-chen Mannschaftsmeldung, je Meldeliste

25 50

§ 12 Abs.5

Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschaftsmeldung bis eine Woche vor den ersten offiziellen Spieltag der Saison pro Meldung (ohne Lizenzwech-sel)

10 25

§ 12 Abs.5

Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschaftsmeldung bis eine Woche vor den ersten offiziellen Spieltag der Saison pro Meldung (mit Lizenzwechsel)

10 50

§14 Abs. 2,3+5,6 § 15 Abs.1,2+3

§ 21 Abs. 6

Unzulässige Verlegung von Spielen 50 150

§ 21 Abs.2 Verspätetes Antreten 25 100

§ 21 Abs.2, 3+4 Nichtantreten zu einem Wettkampf in der OLNB

-- 250

§ 21 Abs. 2, 3+4 Nichtantreten zu einem Wettkampf in der VK-LL

-- 200

§ 21 Abs 2, 3+4 Nichtantreten zu einem Wettkampf unter-halb der Verbandsklasse

50 150

§ 25 Abs. 5 Manipulierter Spielbericht 150 300

§ 22 Abs.1+2 Abbruch eines Wettkampfes 50 150

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§ 22 Abs.4 Vorzeitige Beendigung eines Wettkampfes aus Zeit- bzw. Platzmangel (Halle)

50 100

§ 24 Abs.6 Entgegen der richtigen Aufstellung gegen falsche Gegner gespielt

25 50

§ 24 Abs.7 Einzel oder Doppel falsch aufgestellt 25 50

Sonstige Nichteinhaltung der NTV-/TVNW-/ DTB-WSPO bzw. –Turnierordnung

100 100

Spielbericht / Ergebnismeldung

§ 15 Abs.1

Verspätetes Einladen und Bestätigen des Spieltermins, Nichteingabe des Spieltermins in nuLiga

15 15

§ 25 Abs.3 Keine bzw. verspätete oder unrichtige Ein-gabe des Ergebnisses in nuLiga

15 15

§ 25 Abs. 1 Fehlender Original Spielbericht 25 50

2. Die Ordnungsgelder werden von den für die Durchführung der Wettbewerbe Ver-

antwortlichen (Staffelleiter) ausgesprochen.

3. Die Ordnungsgelder werden vom Verband zentral eingezogen. Wird dem Einzug unrechtmäßig widersprochen, wird der Verein – nach erfolgloser Mahnung - für die kommende Spielzeit mit allen Mannschaften von den Wettbewerben ausge-schlossen. Die Mannschaften steigen in die nächst tiefere Spielklasse ab; in dieser spielen sie in der darauf folgenden Saison.

4. Die Ordnungsgeldbescheide werden elektronisch erstellt und dem Verein per E-Mail übersandt, sie enthalten daher keine Unterschrift. Die Ordnungsgeldbeschei-de sind auch ohne Unterschrift gültig.

§ 30 Rechtsmittel 1. Rechtsmittel sind stets schriftlich zu begründen.

2. Mit dem Einlegen eines Protestes, eines Einspruchs oder einer Beschwerde hat

gleichzeitig die Zahlung des jeweiligen Entgeltes zu erfolgen.

3. Wurde das Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt oder ist die Zahlung der Ge-bühr nicht gleichzeitig erfolgt, so wird das Rechtsmittel ohne weitere Prüfung verworfen.

4. Vor der Entscheidung ist sämtlichen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu

den gestellten Anträgen sowie zur Sach- und Rechtslage innerhalb einer ange-messenen Frist in Textform zu äußern. Gegebenenfalls ist den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, zu den eingereichten Schriftsätzen sowie zum Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme innerhalb einer weiteren Frist Stellung zu neh-men. Auf Antrag ist den Beteiligten mündliche Anhörung zu gewähren.

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5. Die Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen – auch hinsichtlich der Kosten (Protest-, Einspruchsgebühr) – sind unter Angabe der Personen, die an der Ent-scheidung mitgewirkt haben, schriftlich zu begründen und den Verfahrensbetei-ligten bekannt zu machen.

6. Die Kosten des Verfahrens trägt der Unterliegende. Im Falle einer mündlichen

Verhandlung hat er nur die notwendigen Auslagen der Geladenen zu tragen. Aus-lagen und Gebühren für Anwälte oder andere Berater eines Vereins werden nicht erstattet. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.

7. Sie können einem Verein im Gnadenwege erlassen werden, wenn er sich nachge-

wiesen in finanzieller Notlage befindet.

C. Jugendordnung § 31 Allgemeines

Die §§ 1–29 sind sinngemäß auf alle Wettbewerbe der Jugend anzuwenden, so-weit nicht durch die nachfolgenden Bestimmungen hierzu Erweiterungen oder Abweichungen festgelegt werden.

§ 32 Altersklassen (Einzelwettbewerbe)

1. Jugendlicher ist, wer am 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr noch nicht voll-

endet hat. 2. Junioren, Juniorinnen in seiner/ihrer Altersklasse ist ein Spieler/eine Spielerin,

der/die in a) U 18 das 18. Lebensjahr (18 und jünger) b) U 16 das 16. Lebensjahr (16 und jünger) c) U 14 das 14. Lebensjahr (14 und jünger) d) U 12 das 12. Lebensjahr (12 und jünger) e) U 10 das 10. Lebensjahr (10 und jünger) f) U 8 das 08. Lebensjahr (8 und jünger) am 31.12. des Vorjahres noch nicht vollendet hat.

§ 33 Mannschaftswettbewerbe Zu den Mannschaftswettbewerben des NTV gehören: a) Kleine Henner-Henkel-Spiele (Junioren) b) Kleine Cilly-Aussem-Spiele (Juniorinnen). Die Landesjugendkommission legt das Austragungssystem fest, nach dem der

Niedersachsenmeister ausgespielt wird. § 34 Teilnahmerecht von Spielern 1. Für den Einsatz in Mannschaften der Erwachsenen-Wettbewerbe gelten die ent-

sprechenden Paragraphen der NTV-Wettspielordnung.

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Verantwortlich für die gemeldeten Jugendlichen hinsichtlich der Sporttauglichkeit und dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten ist der meldende Verein; der Jugend-/ Sportwart des Vereins bestätigt dieses durch seine Eingabe in nuLi-ga.

2. Jugendliche der U 12 und U 10 erhalten keine Genehmigung für Punktspiele und Turniere der Erwachsenen.

§ 35 Pokalspiele

Für die Vereins-Jugendmannschaften können Pokalwettbewerbe durchgeführt werden, für deren Durchführung die zuständigen Staffelleiter den Austragungs-modus festzulegen haben.

§ 36 Niedersächsische Meisterschaften 1. Die Niedersächsischen Meisterschaften im Einzel werden in allen Altersklassen

gemäß § 31 Absatz 2 sowohl im Freien als auch in der Halle durchgeführt. Statt der U 18 kann auch ein Wettbewerb U 21 ausgetragen werden.

2. Doppelmeisterschaften können durchgeführt werden. 3. Die Ausrichtung der Regionsmeisterschaften obliegt den zuständigen Regionen. 4. Die Meldungen zu den Verbandsmeisterschaften werden vom zuständigen Regi-

onsjugendwart vorgenommen. 5. Werden Meisterschaften an einem Wochenende ausgetragen, können nur Einzel-

wettbewerbe ausgeschrieben werden. Doppelmeisterschaften müssen auf einen anderen Termin verlegt werden.

6. Der Landes-, bzw. Regionsjugendwart kann Jugendliche zur Teilnahme an Ver-

bands-, bzw. Regionsmeisterschaften nominieren.

§ 37 Jugendliche und Erwachsenenwettbewerbe 1. Jugendliche der U 18 – U 14 dürfen an Mannschaftswettbewerben, Turnieren und

Meisterschaften der Erwachsenen teilnehmen. 2. Bei allen Veranstaltungen haben die Veranstaltungen der Jugend Vorrang vor den

Erwachsenenwettbewerben. Dieses gilt nicht für die Jugendlichen der U 18. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Landes-, bzw. zuständige Regionsjugend-wart.

3. Fallen überregionale Jugendturniere (Deutsche-, Norddeutsche- oder NTV Meis-

terschaften) oder Mannschaftswettkämpfe auf Punktspiele der Erwachsenen, zu denen Jugendliche gemeldet sind, haben die für einen überregionalen Einsatz vorgesehenen Jugendlichen zu diesen Terminen keine Spielberechtigung für Punktspiele der Erwachsenen.

4. Die Berufung in eine überregional zum Einsatz kommende Verbandsjugendmann-

schaft oder die Meldung für ein überregionales Jugendturnier (Deutsche bzw. Norddeutsche Meisterschaften) bzw. zu Lehrgängen, die der Vorbereitung auf solche Veranstaltungen dienen, ist dem/der Jugendlichen schriftlich mitzuteilen. Falls der Verein daraufhin einen Antrag auf Verlegung des betreffenden Punkt-spieles stellt, muss diesem stattgegeben werden.

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§ 38 Ranglisten 1. Für die Jugendlichen sind Ranglisten der U 18 – U 12 aufzustellen. 2. Maßgebend für die Aufstellung der Ranglisten sind die geltenden Richtlinien ein-

schließlich des geltenden Ranglisten-Punktsystems. II. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen

§ 39 Niedersächsische Meisterschaften 1. Die Niedersächsischen Meisterschaften können in getrennten Turnieren durchge-

führt werden: a) Damen und Herren b) Damen ab 30, Herren ab 30 2. An den NTV-Meisterschaften sind teilnahmeberechtigt: - Ranglistenspieler des DTB und NTV Freie Plätze werden vom Sportwart oder Jugendwart vergeben. 3. Den Turnierausschüssen haben anzugehören: - der Turnierleiter - der Oberschiedsrichter - der Landessport-/Landesjugendwart sowie - zwei weitere Mitglieder der Sport-/Jugendkommission § 40 Regionsmeisterschaften 1. Die Ausrichtung von Regionsmeisterschaften erfolgt durch die jeweilige Region.

Es können Meisterschaften im Sommer und Winter an den vorgesehenen Sperr-terminen ausgerichtet werden.

2. Spielberechtigt sind Spieler/Innen die Mitglied eines der Region angeschlossenen

Vereins sind und nicht für einen Verein außerhalb der Region in der aktuellen Sai-son Punktspiele bestritten haben.

§ 41 Durchführung von Meisterschaften/Turnieren 1. Die Termine der offiziellen Meisterschaften gelten als Sperrtermine für alle sons-

tigen Turnierveranstaltungen gemäß der DTB-Turnierordnung. 2. Für die Genehmigung sind die DTB-Turnierordnung und die ergänzenden NTV-

Durchführungsbestimmungen zu beachten. 3. Bevor eine Turnierausschreibung veröffentlicht wird, muss diese vom Referenten

für Turnierwesen oder dem Sportbüro genehmigt werden. Fristen sind zu beach-ten.

§ 42 Bälle Bei allen Meisterschaften und Turnieren muss jeweils mit dem Ball gespielt wer-

den, der für die Altersklassen in den Mannschaftswettbewerben vorgeschrieben ist.

Wird die falsche Ballmarke verwendet folgt daraus ein Ordnungsgeld gemäß § 29 (siehe § 2).

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Anhang

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

Belgien Luxemburg Bulgarien Malta Dänemark Niederlande Deutschland Österreich Estland Polen Finnland Portugal Frankreich Rumänien Griechenland Schweden Großbritannien Slowakische Republik Irland Slowenien Italien Kroatien

Spanien Tschechische Republik

Lettland Ungarn Litauen Zypern

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Spiellizenzordnungdes NTV

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NTV - Spiellizenzordnung 1. Allgemeines In der Spiellizenzordnung sind alle Angelegenheiten geregelt, die mit der Spiellizenz eines Spielers für einen Mitgliedsverein des NTV und mit der Spiellizenzverwaltung zusammen-hängen. Spiellizenzen erhalten ihre Gültigkeit durch Aufnahme in die Spiellizenzdatenbank des NTV über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“. 2. Erfordernis und Inhalt der Spiellizenz 2.1. An den Mannschaftswettbewerben des NTV dürfen nur Spieler/-innen teilnehmen, die eine gültige Spiellizenz besitzen. 2.2. Die Spiellizenz wird durch eine rechtskräftige mit dem Status „endgültig“ versehene nament-liche Mannschaftsmeldung nachgewiesen. Die Spiellizenz kann nur unter Beachtung der WSpO des NTV erteilt werden. 2.3. Die Spielberechtigung kann nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Dem Spieler (Der Spielerin) steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er (sie) aber keine Spiel-lizenz besitzt, es sei denn, es besteht eine Spielgemeinschaft (siehe §10 NTV-WSpO). Stellen mehrere Vereine für denselben Spieler (dieselbe Spielerin) zum gleichen Saisonbeginn einen Spiellizenzantrag und bestehen alle auf Erteilung, so ist die Spiellizenz dem Verein zu ertei-len, der als Erster den Spiellizenzantrag gestellt hat und über die erforderliche Einverständ-niserklärung des Spielers (der Spielerin) verfügt. 3. Vorlage der namentlichen Mannschaftsmeldung 3.1. Jeder Mannschaftsführer ist verpflichtet, vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrich-ter die endgültige "Namentliche Mannschaftsmeldung" seiner Mannschaft vorzulegen. 3.2. Im Zweifelsfall hat der Oberschiedsrichter die Identität des Spielers (der Spielerin) durch Kontrolle eines mit einem Lichtbild versehenen Ausweises oder auf sonstige Weise festzu-stellen. 3.3. Kann sich ein Spieler (eine Spielerin) nicht ausweisen, hat er (sie) für diesen Wettkampf nur eine eingeschränkte Spielberechtigung. Erfolgt der Nachweis noch während des Wettkampfes (bis Spielende), wird dieser anerkannt und die erzielten Ergebnisse entsprechend gewertet. Kann der Nachweis bis Spielende nicht erbracht werden, hat der Spieler (die Spielerin) keine Spielberechtigung und die auf niedrigeren Ranglistenplätzen Spielenden müssen nachrücken. Beharrt der Spieler (die Spielerin) auf sein (ihr) Spielrecht, in der Hoffnung, den Nachweis bis Spielende erbringen zu können und dieser erfolgt nicht, gelten die Spiele an denen der Spie-ler (die Spielerin) teilgenommen hat, ebenso die Wettspiele der auf niedrigeren Ranglistenpo-sitionen Spielenden mit 0:6, 0:6 als verloren und sind so in den Spielbericht einzutragen. 4. Zuständigkeit für die Erteilung der Spiellizenz 4.1. Die Spiellizenz eines Spielers (einer Spielerin) für einen Mitgliedsverein erteilt auf dessen Antrag der NTV.

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4.2. Der Einsatz von Spielern (Spielerinnen) für die Mannschaftswettkämpfe der Freiluftsaison ist im Rahmen der Wettspielbestimmungen nur dann zulässig, wenn die Spiellizenz bis zum 15.03. des Jahres im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ beantragt wird. Die genannten Ter-mine gelten sowohl im Fall des Vereinswechsels eines Spielers (einer Spielerin) (siehe dazu auch Ziffer 5.2) als auch für die Ersterteilung einer Spiellizenz. 4.3. Der Mitgliedsverein beantragt unmittelbar im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ die Erteilung der Spiellizenz. Für den Verein besteht die Pflicht, bei Beantragung die offizielle Einverständ-niserklärung des Spielers (der Spielerin) auszudrucken und vom Spieler (von der Spielerin) unterzeichnen zu lassen. Auf Verlangen ist das Original der Einverständniserklärung an die zuständige Stelle im NTV zu senden. 5. Freigabebestimmungen für Wechselanträge 5.1. Bei Wechselanträgen, welche bis zum 31.01. des Jahres gestellt werden, ist ein Verein in je-dem Fall verpflichtet, einen Spieler (eine Spielerin) nach Ablauf der Sommerrunde für einen anderen Verein freizugeben, es sei denn, der Spieler (die Spielerin) hat zuvor auf die Freiga-be für das nachfolgende Spieljahr verzichtet. Ein derartiger Verzicht ist schriftlich auf dem offiziellen Formular über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erklären und bei der zu-ständigen Stelle im NTV einzureichen. 5.2. Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum 15.02. bis 15.03. des Jahres gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel nur möglich, wenn die Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Diese Freigabe wird durch den abgebenden Verein über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ bis zum 15.03. des Jahres abgewickelt. Wird ein Spieler/-Spielerin vom abgebenden Ver-ein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen. 6. Aufgabe und Verlust der Spiellizenz Der Spieler (Die Spielerin) verliert automatisch die Spiellizenz zum Zeitpunkt des Austritts oder des Ausschlusses aus dem Verein, für den er (sie) bisher spielberechtigt war. In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, die Spiellizenz im NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ für seinen Verein während der beiden Lizenzierungsphasen sofort zu löschen. (Siehe dazu auch Ziffer 8) 7. Spiellizenzverwaltung 7.1. Für jeden Spieler (jede Spielerin) darf nur eine Spiellizenz erteilt werden. 7.2. Änderungen der Personalien (siehe Ziffer 4.2) sind vom Verein unverzüglich im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ vorzunehmen. Ein Antrag auf Änderung der Personen-Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht) hat im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erfolgen und wird von der zuständigen Stelle im NTV legitimiert. 8. Organisationshinweise Organisationshinweise zur NTV-Spiellizenz werden im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zur Verfügung gestellt.

NTV - Spiellizenzordnung 1. Allgemeines In der Spiellizenzordnung sind alle Angelegenheiten geregelt, die mit der Spiellizenz eines Spielers für einen Mitgliedsverein des NTV und mit der Spiellizenzverwaltung zusammen-hängen. Spiellizenzen erhalten ihre Gültigkeit durch Aufnahme in die Spiellizenzdatenbank des NTV über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“. 2. Erfordernis und Inhalt der Spiellizenz 2.1. An den Mannschaftswettbewerben des NTV dürfen nur Spieler/-innen teilnehmen, die eine gültige Spiellizenz besitzen. 2.2. Die Spiellizenz wird durch eine rechtskräftige mit dem Status „endgültig“ versehene nament-liche Mannschaftsmeldung nachgewiesen. Die Spiellizenz kann nur unter Beachtung der WSpO des NTV erteilt werden. 2.3. Die Spielberechtigung kann nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Dem Spieler (Der Spielerin) steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er (sie) aber keine Spiel-lizenz besitzt, es sei denn, es besteht eine Spielgemeinschaft (siehe §10 NTV-WSpO). Stellen mehrere Vereine für denselben Spieler (dieselbe Spielerin) zum gleichen Saisonbeginn einen Spiellizenzantrag und bestehen alle auf Erteilung, so ist die Spiellizenz dem Verein zu ertei-len, der als Erster den Spiellizenzantrag gestellt hat und über die erforderliche Einverständ-niserklärung des Spielers (der Spielerin) verfügt. 3. Vorlage der namentlichen Mannschaftsmeldung 3.1. Jeder Mannschaftsführer ist verpflichtet, vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrich-ter die endgültige "Namentliche Mannschaftsmeldung" seiner Mannschaft vorzulegen. 3.2. Im Zweifelsfall hat der Oberschiedsrichter die Identität des Spielers (der Spielerin) durch Kontrolle eines mit einem Lichtbild versehenen Ausweises oder auf sonstige Weise festzu-stellen. 3.3. Kann sich ein Spieler (eine Spielerin) nicht ausweisen, hat er (sie) für diesen Wettkampf nur eine eingeschränkte Spielberechtigung. Erfolgt der Nachweis noch während des Wettkampfes (bis Spielende), wird dieser anerkannt und die erzielten Ergebnisse entsprechend gewertet. Kann der Nachweis bis Spielende nicht erbracht werden, hat der Spieler (die Spielerin) keine Spielberechtigung und die auf niedrigeren Ranglistenplätzen Spielenden müssen nachrücken. Beharrt der Spieler (die Spielerin) auf sein (ihr) Spielrecht, in der Hoffnung, den Nachweis bis Spielende erbringen zu können und dieser erfolgt nicht, gelten die Spiele an denen der Spie-ler (die Spielerin) teilgenommen hat, ebenso die Wettspiele der auf niedrigeren Ranglistenpo-sitionen Spielenden mit 0:6, 0:6 als verloren und sind so in den Spielbericht einzutragen. 4. Zuständigkeit für die Erteilung der Spiellizenz 4.1. Die Spiellizenz eines Spielers (einer Spielerin) für einen Mitgliedsverein erteilt auf dessen Antrag der NTV.

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4.2. Der Einsatz von Spielern (Spielerinnen) für die Mannschaftswettkämpfe der Freiluftsaison ist im Rahmen der Wettspielbestimmungen nur dann zulässig, wenn die Spiellizenz bis zum 15.03. des Jahres im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ beantragt wird. Die genannten Ter-mine gelten sowohl im Fall des Vereinswechsels eines Spielers (einer Spielerin) (siehe dazu auch Ziffer 5.2) als auch für die Ersterteilung einer Spiellizenz. 4.3. Der Mitgliedsverein beantragt unmittelbar im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ die Erteilung der Spiellizenz. Für den Verein besteht die Pflicht, bei Beantragung die offizielle Einverständ-niserklärung des Spielers (der Spielerin) auszudrucken und vom Spieler (von der Spielerin) unterzeichnen zu lassen. Auf Verlangen ist das Original der Einverständniserklärung an die zuständige Stelle im NTV zu senden. 5. Freigabebestimmungen für Wechselanträge 5.1. Bei Wechselanträgen, welche bis zum 31.01. des Jahres gestellt werden, ist ein Verein in je-dem Fall verpflichtet, einen Spieler (eine Spielerin) nach Ablauf der Sommerrunde für einen anderen Verein freizugeben, es sei denn, der Spieler (die Spielerin) hat zuvor auf die Freiga-be für das nachfolgende Spieljahr verzichtet. Ein derartiger Verzicht ist schriftlich auf dem offiziellen Formular über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erklären und bei der zu-ständigen Stelle im NTV einzureichen. 5.2. Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum 15.02. bis 15.03. des Jahres gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel nur möglich, wenn die Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Diese Freigabe wird durch den abgebenden Verein über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ bis zum 15.03. des Jahres abgewickelt. Wird ein Spieler/-Spielerin vom abgebenden Ver-ein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen. 6. Aufgabe und Verlust der Spiellizenz Der Spieler (Die Spielerin) verliert automatisch die Spiellizenz zum Zeitpunkt des Austritts oder des Ausschlusses aus dem Verein, für den er (sie) bisher spielberechtigt war. In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, die Spiellizenz im NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ für seinen Verein während der beiden Lizenzierungsphasen sofort zu löschen. (Siehe dazu auch Ziffer 8) 7. Spiellizenzverwaltung 7.1. Für jeden Spieler (jede Spielerin) darf nur eine Spiellizenz erteilt werden. 7.2. Änderungen der Personalien (siehe Ziffer 4.2) sind vom Verein unverzüglich im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ vorzunehmen. Ein Antrag auf Änderung der Personen-Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht) hat im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erfolgen und wird von der zuständigen Stelle im NTV legitimiert. 8. Organisationshinweise Organisationshinweise zur NTV-Spiellizenz werden im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zur Verfügung gestellt.

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LK-Ordnungdes DTB

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Leistungsklassenordnung (LKO)des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

§ 1 Geltungsbereich1. Für die Einstufung von Spielerinnen und Spielern in Leistungsklassen gilt ein ein-

heitliches System (LKS) im Deutschen Tennis Bund (DTB).2. Die LKO begründet das LKS des DTB und regelt die Einstufung von Spielern in Leis-

tungsklassen, die an Mannschaftswettbewerben und offiziellen Turnieren des DTBund seiner Landesverbände teilnehmen. Die Leistungsklassenzuordnung von Spie-lern wird übergreifend in allen Landesverbänden ohne Einschränkung anerkannt.

3. Das LKS ist anwendbar auf alle Spieler und Spielerinnen, die Mitglied eines Vereinsin den Mitgliedsverbänden des DTB sind.Die Teilnahme am LKS setzt den Besitz einer ID-Nummer voraus. Die Vergabe derID-Nummer ist kostenfrei.Der Landesverband des Vereins, der in der NTDB als Hauptverein eines Spielershinterlegt ist, ist für die LK dieses Spielers im Sinne der LKO zuständig.

4. Für jedes Geschlecht gibt es eine Gesamtreihung, in der alle Altersklassen vertre-ten sind.

5. Sofern die LKO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gilt sie sowohl für Spie-lerinnen als auch für Spieler in allen Altersklassen.

§ 2 Gremien1. Der Leistungsklassenausschuss

Er besteht aus:a. dem DTB-Referenten für Mannschaftswettbewerbe und Turniere,b. je einem Mitglied aus der Kommission der Verbandssportwarte, der Verbandsju-

gendwarte und für Seniorensport, die von den jeweiligen Kommissionen für dreiJahre gewählt werden,

c. einem Mitglied aus dem DTB-Ranglistenausschuss,d. dem hauptamtlichen DTB-Koordinator ohne Stimmrecht.Der Vorsitzende wird durch den Leistungsklassenausschuss für drei Jahre gewählt.

2. Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. der Ausschuss fürJugendsport.

§ 3 Zuständigkeit1. Der Leistungsklassenausschuss überwacht die Erstellung und Einstufungen der Leis-

tungsklassen und hat im Besonderen folgende Aufgaben:a) die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der in den Durchführungsbe-

stimmungen festgelegten LK-Richtlinien,b) die Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen durch Beschluss

mit einfacher Mehrheit. Sofern bei Abstimmungen Stimmengleichheit besteht,entscheidet die Stimme des Vorsitzenden,

c) die Entscheidung über notwendig werdende Regularien für weitere Wettbewerbe/Konkurrenzen nach Beratung mit der Kommission der Verbandssportwarte bzw.der Kommission der Verbandsjugendwarte,

266 Leistungsklassenordnung

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d) die Erstellung, Änderung und Ergänzung von Richtlinien zur Durchführung vonLK-Turnieren,

e) die Überwachung, Überprüfung und ggf. Korrektur der LK-Einstufungen gemäß § 4.

2. Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. bei der Jugend, derAusschuss für Jugendsport entscheidet über Einsprüche gegen die Entscheidungendes Leistungsklassenausschusses.

§ 4 LK-Einstufung1. Die LK-Einstufung wird jährlich einmal nach Ablauf des Spieljahres zentral durch

den DTB erstellt. Sie gilt stets für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. Septem-ber des Folgejahres.

2. In die LK-Einstufung fließen nur Ergebnisse von Siegen in Einzelbegegnungen ein,die in offiziellen Wettbewerben auf Großfeld erspielt werden. Dazu zählen a) Mannschaftswettbewerbe von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse der

Verbände sowie alle weiteren vom DTB im Rahmen seiner Wettspielordnungorganisierten Veranstaltungen,

b) vom DTB oder seinen Landesverbänden in ihrem Bereich oder im Auslandgenehmigte Turniere mit Ranglisten- oder LK-Wertung,

c) von der ITF, TE, ATP oder WTA genehmigte internationale Turniere und Mann-schaftswettbewerbe mit internationaler Ranglistenwertung.

§ 5 DurchführungsbestimmungenDurchführungsbestimmungen legen Einzelheiten für das Leistungsklassensystem fest.Diese werden durch den Leistungsklassenausschuss einmal bis zum September deslfd. Jahres mit Gültigkeit für das kommende Spieljahr verabschiedet (§ 3 Ziffer1).

§ 6 ÄnderungÄnderungen dieser Leistungsklassenordnung beschließt die Mitgliederversammlungdes DTB mit einfacher Mehrheit.

Hinweis: Die Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Version werden aufder DTB-Website veröffentlicht.

267Leistungsklassenordnung

d) die Erstellung, Änderung und Ergänzung von Richtlinien zur Durchführung vonLK-Turnieren,

e) die Überwachung, Überprüfung und ggf. Korrektur der LK-Einstufungen gemäß § 4.

2. Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. bei der Jugend, derAusschuss für Jugendsport entscheidet über Einsprüche gegen die Entscheidungendes Leistungsklassenausschusses.

§ 4 LK-Einstufung1. Die LK-Einstufung wird jährlich einmal nach Ablauf des Spieljahres zentral durch

den DTB erstellt. Sie gilt stets für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. Septem-ber des Folgejahres.

2. In die LK-Einstufung fließen nur Ergebnisse von Siegen in Einzelbegegnungen ein,die in offiziellen Wettbewerben auf Großfeld erspielt werden. Dazu zählen a) Mannschaftswettbewerbe von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse der

Verbände sowie alle weiteren vom DTB im Rahmen seiner Wettspielordnungorganisierten Veranstaltungen,

b) vom DTB oder seinen Landesverbänden in ihrem Bereich oder im Auslandgenehmigte Turniere mit Ranglisten- oder LK-Wertung,

c) von der ITF, TE, ATP oder WTA genehmigte internationale Turniere und Mann-schaftswettbewerbe mit internationaler Ranglistenwertung.

§ 5 DurchführungsbestimmungenDurchführungsbestimmungen legen Einzelheiten für das Leistungsklassensystem fest.Diese werden durch den Leistungsklassenausschuss einmal bis zum September deslfd. Jahres mit Gültigkeit für das kommende Spieljahr verabschiedet (§ 3 Ziffer1).

§ 6 ÄnderungÄnderungen dieser Leistungsklassenordnung beschließt die Mitgliederversammlungdes DTB mit einfacher Mehrheit.

Hinweis: Die Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Version werden aufder DTB-Website veröffentlicht.

267Leistungsklassenordnung

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Durchführungsbestimmungzur LK-Ordnung

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Durchführungsbestimmungen zurLeistungsklassenordnung (LKO)

des Deutschen Tennis Bundes (DTB)- gültig ab 01.10.2014 -

§ 1 Allgemeines

Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller Altersklassen gemäß § 1 der LKO unter Beachtung von § 6 Ziffer 2 dieser Durchführungsbestimmungen.

§ 2 Leistungsklassen (LK) Die Leistungsklassen sind in insgesamt 23 Stufen eingeteilt, wobei LK1 die beste und LK 23 die schlechteste Stufe bedeutet. In der LK 1 befinden sich nur Damen und Herren, die in der zum 30.09. jeden Jahres berechneten Jahresrangliste des DTB geführt werden (s. §8 Ziff. 7).

§ 3 Punktwerte zur Einstufung in Leistungsklassen Durch Siege im Einzel auf zwei Gewinnsätze (keine Kurzsätze bis 4 oder lange Sätze bis 9) können die nachfolgenden Punkte zur Einstufung in Leistungsklassen erzielt werden. Wett-spiele, bei denen ein Spieler aufgibt, werden nur gewertet, wenn mindestens ein Spiel been-det wurde. Siege bei Mannschaftswettbewerben gemäß § 4 Ziffer 2. a) der LKO, die nach-träglich wegen Verstößen gegen die Wettspielordnung des DTB oder des zuständigen Lan-desverbandes für den Mannschaftswettbewerb mit einer anderen Wertung versehen wurden, bleiben für die LK-Berechnung mit dem ursprünglichen Ergebnis bestehen.

1. Siege gegen Spieler, die in der LK - Einstufung geführt werden:

Siege Punktegegen Spieler, die 2 und mehr LK besser eingestuft sind 150gegen Spieler, die 1 LK besser eingestuft sind 100gegen Spieler, die in der gleichen LK eingestuft sind 50gegen Spieler, die 1 LK schlechter eingestuft sind 30gegen Spieler, die 2 LK schlechter eingestuft sind 15gegen Spieler, die 3 LK schlechter eingestuft sind 10gegen Spieler, die 4 und mehr LK schlechter eingestuft sind 5

2. Siege gegen einen Gegner anderen Geschlechts werden nicht gewertet. Eine Aus-nahme bilden entsprechende Siege von jugendlichen Spielern bei gemischt ausge-schriebenen Mannschaftswettbewerben der Altersklasse U12 in Landesverbänden, die wie unter § 3 Ziffer 1 gewertet werden.

3. Siege eines Spielers bei TE- und ITF-Turnieren im Bereich des DTB sowie bei ITF-Turnieren der Senioren bis Kategorie 4 im Ausland gegen Gegner, die nicht in der LK-Einstufung geführt werden, werden gewertet wie ein Sieg des Spielers gegen ei-nen Gegner der gleichen LK.

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Durchführungsbestimmungen zur LKO des DTB Stand: 18.09.2014

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§ 4 Bonus- und Maluspunkte

1. Mannschaftswettbewerbe

1.1 Bei Mannschaftswettbewerben erhält der Spieler für die LK-Einstufung bei ei-nem Sieg im Einzel oder Doppel bzw. Mixed-Doppel (nur weiblich/männlich – weiblich/männlich) jeweils 10 Bonuspunkte gut geschrieben, pro Spieljahr ins-gesamt jedoch jeweils maximal 50 Punkte für Einzel sowie Doppel/Mixed-Doppel.

1.2 Tritt ein Spieler im Einzel zu einem Mannschaftswettbewerb nicht an oder ist nicht anwesend, erhält sein Gegner nur 10 Bonuspunkte. Voraussetzung ist, dass die Begegnung der beiden Mannschaften stattgefunden hat. Tritt eine Doppelpaarung nicht an, so werden keine Bonuspunkte für die LK-Einstufung vergeben.

1.3 Spiele gegen Mannschaften, die nicht angetreten sind, bleiben ohne LK-Wertung und Bonuspunkte.

2. Turniere

2.1 Für die Teilnahme im Einzel an Deutschen, Landesverbands-, Bezirks- und Kreismeisterschaften werden entsprechend der Meisterschaftsebene pro Teil-nahme 35, 25, 15 oder 5 Bonuspunkte (pro Spieljahr maximal 65 Punkte) ver-geben. Teilnahme heißt, mindestens das 1. Spiel im 1. Satz abgeschlossen zu haben.

2.2 Bei Nichtantreten des Gegners erhält der anwesende Spieler nur 10 Bonus-

punkte. 2.3. Wenn ein Spieler innerhalb eines LK-Jahres mehr als zwei Mal nach der Aus-

losung zu einem seiner Wettspiele im Turnierverlauf nicht antritt, wird er ab dem dritten Nichtantreten jeweils mit 150 Maluspunkten belastet, unabhängig vom Grund seines Nichtantretens. Nichtantreten innerhalb des Kästchenmo-dus gilt als einmaliges Nichtantreten.

§ 5 Auf- und Abstieg sowie Verbleib Zum 01.10. des Jahres erfolgt die Neuberechnung der Leistungsklassen, nach der der Spie-ler in seiner LK verbleibt, auf- oder absteigt.

1. Aufstieg

Für den Aufstieg in eine bessere LK sind neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 1.1 zusätzlich die Voraussetzungen gem. 1.2 - 1.5 zu erfüllen.

1.1 Erforderliche Punktzahlen für den Aufstieg in eine bessere LK:

Aufstieg Erforderliche Punktzahl Um 5 LK 1500 oder mehr Um 4 LK 1110 bis 1499 Um 3 LK 750 bis 1109 Um 2 LK 500 bis 749 Um 1 LK 250 bis 499

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1.2 Ein Spieler kann in die LK 2 bis 6 nur aufsteigen, wenn er mindestens drei Siege gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat. Diese Siege können auch mehrfach gegen den gleichen Spieler erzielt werden.

1.3 Ein Spieler kann in die LK 7 bis 14 nur aufsteigen, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat. Diese Siege können auch zweimal gegen den gleichen Spieler erzielt werden.

1.4 Ein Spieler kann in die LK 15 bis 19 nur aufsteigen, wenn er mindestens einen Sieg gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat.

1.5 Der Aufstieg in die LK 20 bis 22 erfolgt ausschließlich auf Basis der erforderli-chen Punktzahl.

2. Verbleib

Für den Verbleib in einer LK sind neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzah-len gem. 2.1 zusätzlich die Voraussetzungen gem. 2.2 – 2.3 zu erfüllen.

2.1 Erforderliche Punktzahlen: 80 bis 249 Punkte.

2.2 Ein Spieler verbleibt in der LK 2 bis einschließlich 12, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spieler der gleichen oder besseren LK erzielt hat.

2.3 Ein Spieler verbleibt in der LK 13 bis einschließlich 19, wenn er mindestens einen Sieg gegen einen Spieler erzielt hat, der sich in der gleichen oder bes-seren LK befindet.

2.4 Ein Spieler verbleibt in der LK 20 bis einschließlich 22, wenn er mindestens 80 Punkte erzielt hat.

3. Abstieg

3.1 Hat ein Spieler zwar die erforderliche Punktzahl aber nicht die erforderliche An-zahl an Mindestsiegen zum Verbleib, steigt er um eine LK ab. (Ausnahme siehe 1.5).

3.2 Ein Abstieg aus der bisherigen LK erfolgt außerdem grundsätzlich bei folgen-den Punktzahlen:

Abstieg Erspielte Punktzahl Um 1 LK 30 bis 79 Um 2 LK Bis 29

§ 6 Ergebniserfassung

1. Ergebnisse zählen immer für den Berechnungszeitraum, in dem der letzte Wett-kampftag des jeweiligen Wettbewerbs stattfindet.

2. Spieler die bis zum 31.12. eines Jahres zehn Jahre alt werden, erhalten ab dem Be-rechnungszeitpunkt 01.10. dieses Jahres die LK 23. Ab diesem Berechnungszeit-punkt werden für diese Spieler ebenfalls alle Ergebnisse in allen Altersklassen der Wettbewerbe gemäß § 4 Ziffer 2. a) und 2. b) der LK-Ordnung des DTB vom jeweils ausrichtenden bzw. genehmigenden Verband automatisch erfasst und vom DTB zentral gerechnet.

3. Wettspiele von Spielern gegeneinander, die beide die Altersvoraussetzung von Ziffer 2 noch nicht erreicht haben, werden nicht gewertet. Gewinnt ein älterer Spieler gegen einen Spieler, der diese Altersvoraussetzung noch nicht erreicht hat, so werden ihm

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die Punkte wie bei einem Sieg gegen einen Spieler der LK 23 gut geschrieben.

4. Bei Teilnahme an internationalen Turnieren von ITF, TE, ATP und WTA gemäß § 4 Ziffer 2. c) der LK-Ordnung des DTB und § 3 Ziffer 3 dieser Durchführungsbestim-mungen müssen durch den Spieler Turniertableaus, die in der Wertung für die LK be-rücksichtigt werden sollen, von der jeweiligen Turnierleitung bestätigt spätestens zwei Wochen nach Turnierende dem DTB oder einem seiner Landesverbände vorge-legt werden. Einreichungsschluss ist der 30. September. Die Tableaus müssen voll-ständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben auch die ID des Gegners be-inhalten. Bei ausländischen Spielern ohne ID-Nummer ist die Nationalität anzugeben. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten der Spieler und können nicht in die Wer-tung aufgenommen werden.

§ 7 Festschreibung der LK – Position

1. Ein Spieler kann einen Antrag auf Festschreibung seiner LK-Position für das kom-mende Spieljahr stellen. Der Festschreibungsantrag muss bis spätestens 30.09. in der vom zuständigen Landesverband vorgegebenen Form dort eingereicht werden.

2. Hat der Spieler mehr als zwei LK-relevante Einzel im laufenden Spieljahr ausgetra-gen, ist eine Festschreibung nicht mehr möglich. Für die Festschreibung gilt ein Ein-zel als ausgetragen, wenn der Spieler bei Mannschaftswettbewerben im Spielbe-richtsbogen bzw. im Turniertableau eingetragen ist und der betreffende Mann-schaftswettkampf bzw. das Turnier stattfand.

3. Festschreibungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre sind nicht möglich.

§ 8 Einstufungen

1. Eine bereits erfolgte Einstufung kann grundsätzlich nur aufgrund der Spielergebnisse verändert werden, die ein Spieler erzielt. In begründeten Ausnahmefällen können die jeweils zuständigen Gremien in den Landesverbänden die LK eines Spielers ändern, wenn dies für eine spielstärkegemäße Einstufung nötig ist. Eine derartige Änderung darf für jeden Spieler nur einmal vorgenommen werden. Wenn die durch die zuständigen Gremien festgelegte spielstärkemäßige Aufstellung einer Mannschaft der Bundesliga Herren 30 oder der Regionalligen aller Altersklas-sen der LK-Reihenfolge der Spieler widerspricht, kann die LK der betroffenen Spieler von diesen Gremien angepasst werden. Darüberhinaus können ausschließlich die jeweils zuständigen Gremien in den Lan-desverbänden entsprechend den Ziffern 3 und 5 oder der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB entsprechend der Ziffer 6 die LK eines Spielers än-dern. Spieler, die bis zu dem einem Berechnungszeitpunkt folgenden 31.12. zehn Jahre alt werden und am 01.10. dieses Jahres automatisch die LK 23 erhalten haben, können von den vorgenannten Gremien höchstens bis LK 18 eingestuft werden.

2. Bei Vereinswechsel oder Altersklassenwechsel bleibt die LK bestehen.

3. Bei Spielern, die erstmals am Spielbetrieb teilnehmen oder die mindestens zwei Jah-re kein LK-relevantes Einzel bestritten haben, kann auf Antrag ihres Vereins beim zu-ständigen Gremium des jeweiligen Landesverbandes eine Einstufung erfolgen. Ein solcher Antrag mit Wirksamkeit für die Mannschaftswettbewerbe bzw. für eine Tur-

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nierteilnahme ist vor Abgabe der namentlichen Mannschaftsmeldung bzw. rechtzeitig vor Meldeschluss des entsprechenden Turniers zu stellen. Spieler ausländischer Verbände, die ein vergleichbares Einstufungssystem haben, können mit Hilfe einer vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB erstellten Vergleichsliste eine LK zugewiesen bekommen, die für ein LK-Jahr gültig ist.

4. Ohne Genehmigung können von den jeweiligen Vereinen lediglich Einstufungen in die LK 23 vorgenommen werden.

5. Bei Jugendlichen, die auf den ersten 150 Rängen ihrer Altersklasse der Rangliste des DTB vom 30.09. geführt werden, kann die LK durch das zuständige Gremium des je-weiligen Landesverbandes angepasst werden. Eine solche Anpassung kann auch durch den Spieler oder durch den Verein spätestens vier Wochen nach Veröffentli-chung der neu berechneten Leistungsklassen in der vom zuständigen Landesver-band vorgegebenen Form beantragt werden.

6. Senioren, die in der jeweils gültigen offiziellen Altersklassen-Rangliste des DTB vom 30.09. geführt werden, können vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB eine LK gemäß einer von ihm auf Vorschlag der Seniorenkommission er-stellten Zuordnung zugewiesen bekommen.

7. Damen und Herren, die in der veröffentlichten Jahresrangliste des DTB vom 30.09. geführt werden, werden ohne Antrag der LK 1 zugeordnet. Bei Verlust der DTB-Ranglistenposition erhält der Spieler seine gerechnete Leistungsklasse.

§ 9 Korrekturanspruch Nach den Neuberechnungen der Leistungsklassen zum 01.10. des jeweiligen Jahres können Korrekturen wegen fehlender oder falscher Ergebnisse bis vier Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung des ersten Einstufungsentwurfes bei den jeweils zuständigen Gremien des entsprechenden Landesverbandes beantragt werden. Später eingehende Beantragun-gen von Korrekturen sind unzulässig. § 10 Zuständigkeiten Bei allen Streitfragen, die sich aus dem LK-System ergeben, entscheidet das jeweils zustän-dige Gremium des betreffenden Landesverbandes. Ausgenommen hiervon sind Entschei-dungen des Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB, für die § 3 Ziffer 2 der LK-Ordnung gilt.

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Spielen ohne Schiedsrichter

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Empfehlung für das Spiel ohne SchiedsrichterEmpfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter (ITF-Regelung)

Wenn bei Tennis-Veranstaltungen (Turnieren, Mannschaftswettkämpfen) im Verantwor-tungsbereich des DTB oder eines seiner Verbände Wettspiele ohne Stuhlschiedsrich-ter durchgeführt werden, gelten die nachfolgenden grundlegenden Verfahrensweisen,die entsprechenden Regelungen der ITF angepasst sind. Es ist durch Aushangund/oder anderweitige schriftliche Information sicherzustellen, dass diese Richtlinienallgemein bekannt sind.

RICHTLINIEN FÜR SPIELERAlle Spieler haben die folgenden Grundsätze zu beachten, wenn sie ein Match ohneStuhlschiedsrichter bestreiten:– Jeder Spieler ist für Tatsachenentscheidungen auf seiner Seite zuständig.– Alle »Aus«- oder »Fehler«-Rufe müssen unmittelbar, nachdem der Ball aufgesprun-

gen ist, erfolgen und zwar so laut, dass der Gegner es hören kann. – Im Zweifelsfall muss der Spieler zugunsten seines Gegners entscheiden.– Ruft ein Spieler irrtümlich einen Ball »aus« und bemerkt dann, dass der Ball gut war,

wird der Punkt wiederholt. Hat es sich um einen Schlag zum Punktgewinn gehan-delt, erhält automatisch der Gegner den Punkt. Im Wiederholungsfall, dass ein Spie-ler schon vorher während des Matches einen Ball irrtümlich »aus« gerufen hat,erhält der Gegner automatisch den Punkt.

– Der Aufschläger soll vor jedem ersten Aufschlag den Punktestand deutlich hörbarfür seinen Gegner ansagen.

– Ist ein Spieler mit dem Verhalten oder den Entscheidungen seines Gegners nichteinverstanden, ruft er den Oberschiedsrichter (oder Assistenten).Für Spiele auf Ascheplätzen gelten die nachfolgenden zusätzlichen Verfahrenswei-sen, die alle Spieler befolgen sollten:

– Der Ballabdruck kann nach dem Schlag zum Punktgewinn oder, wenn das Spielunterbrochen ist, kontrolliert werden (ein Reflex-Rückschlag ist erlaubt).

– Zweifelt ein Spieler die Entscheidung seines Gegners an, darf er ihn bitten, ihm denBallabdruck zu zeigen. Um den Ballabdruck anzuschauen, darf er die Spielhälftedes Gegners betreten.

– Verwischt ein Spieler den Ballabdruck, erhält sein Gegner den Punkt.– Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Ballabdruck, kann der Oberschieds-

richter (oder Assistent) gerufen werden. Dieser trifft eine endgültige Entscheidung.– Ruft der Spieler fälschlicherweise einen Ball »aus« und stellt dann fest, dass der Ball

gut war, verliert er den Punkt.Spieler, die diese Verfahrensweisen nicht fair einhalten, werden wegen Behinderungoder unsportlichen Verhaltens nach dem Verhaltenskodex bestraft.Alle Fragen zu diesen Verfahrensweisen sollten dem Supervisor/ Oberschiedsrichtergestellt werden.

RICHTLINIEN FÜR OBERSCHIEDSRICHTERBeim Spiel ohne Schiedsrichter können einige Probleme auftreten durch unterschiedlicheMeinungen der Spieler über Tatsachenentscheidungen oder Regelauslegungen. Daherist es sehr wichtig, dass der Oberschiedsrichter (und die Assistenten) so häufig wie mög-lich von Platz zu Platz geht. Die Spieler schätzen es, beim Auftreten von Problemen einen

237Spiel ohne Schiedsrichter

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Offiziellen schnell zurate ziehen zu können. Oberschiedsrichter (oder Assistenten) solltensich an die nachfolgenden Richtlinien halten, um derartige Situationen zu bewältigen:

Linienball (gilt für Spiele, die nicht auf Asche ausgetragen werden)Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent), der das Spiel nicht selbst beobachtet hat,wegen einer Linienballentscheidung zum Platz gerufen, sollte er den Spieler, der dieEntscheidung auf seiner Seite getroffen hat, fragen, ob er seiner Entscheidung sicherist. Bestätigt der Spieler dies, ist der Punkt damit entschieden.Wenn es als sinnvoll erscheint, das Spiel von einem Schiedsrichter weiterführen zu lassen,hat der Oberschiedsrichter zu versuchen, einen Stuhlschiedsrichter zu finden, der alle Auf-gaben übernimmt und für die Linienentscheidungen zuständig ist. Ist dies nicht möglich (z. B. steht kein erfahrener Stuhlschiedsrichter zur Verfügung oder kein Schiedsrichter-stuhl), hat der Oberschiedsrichter (oder Assistent) die Möglichkeit, auf dem Platz zu blei-ben, um den Fortgang des Spieles zu beobachten. Er sollte dann die Spieler darauf hin-weisen, dass er alle offensichtlich verkehrten Entscheidungen der Spieler korrigieren wird.Ist der Oberschiedsrichter (oder Assistent) nicht auf dem Platz, aber sieht zufällig, wieein Spieler eine eklatant verkehrte Entscheidung trifft, kann er auf das Spielfeld gehenund dem Spieler mitteilen, dass die falsche Entscheidung eine unabsichtliche Behinde-rung gegenüber seinem Gegner war, und dass der Punkt zu wiederholen ist.Der Oberschiedsrichter (oder Assistent) muss dem betroffenen Spieler auch mitteilen,dass jede weitere offensichtlich verkehrte Entscheidung als absichtliche Behinderungangesehen werden könnte und dass in diesem Fall der Spieler den Punkt verlierenwürde. Zusätzlich kann der Oberschiedsrichter (oder Assistent) eine Kodex-Verletzungwegen unsportlichen Verhaltens aussprechen, wenn er sich sicher ist, dass der Spieleroffensichtlich eine verkehrte Entscheidung trifft.Oberschiedsrichter (und Assistenten) sollen stets darauf achten, sich nur in Spiele ein-zumischen, wenn es gewünscht oder nötig ist und auch die Behinderungs-Regel nurauf knappe Bälle anwenden, die fälschlicherweise »aus« gerufen wurden.Bevor der Oberschiedsrichter auf Behinderung entscheidet, muss er absolut sichersein, dass eine absolut falsche Entscheidung vorliegt.

Ballabdruck (gilt nur für Asche-Plätze)Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf den Platz gerufen, um einen Streitüber einen Ballabdruck zu schlichten, sollte er zunächst herausfinden, ob die Spielersich über den Ballabdruck einig sind.Sind sich die Spieler zwar einig, um welchen Abdruck es sich handelt, aber interpretie-ren diesen unterschiedlich, entscheidet der Oberschiedsrichter (oder Assistent) endgül-tig, ob der Ball gut war oder nicht.Sind sich die Spieler nicht einig, um welchen Abdruck es sich handelt, sollte der Ober-schiedsrichter (oder Assistent) die Spieler fragen, was für ein Schlag gespielt wurdeund in welche Richtung der Ball geschlagen wurde. Dies hilft ihm möglicherweise, denrichtigen Ballabdruck festzustellen. Falls diese Informationen nicht hilfreich sind, gilt dieEntscheidung des Spielers, auf dessen Hälfte sich der Abdruck befindet.

Spielstand-DiskussionWird der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf den Platz gerufen, um einen Streitüber den Spielstand zu schlichten, sollte er zusammen mit den Spielern die relevanten

238 Spiel ohne Schiedsrichter

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Punkte oder Spiele nachvollziehen, über welche sie sich einig sind. Alle Punkte oderSpiele, über die sich die Spieler einig sind, bleiben bestehen und nur jene, die strittigsind, werden wiederholt.Zum Beispiel:Ein Spieler behauptet, der Spielstand sei 40:30, sein Gegner behauptet aber 30:40. DerOberschiedsrichter bespricht die gespielten Punkte mit den Spielern und stellt fest,dass nur über den ersten gewonnenen Punkt in diesem Spiel Uneinigkeit besteht. Dierichtige Entscheidung ist demnach, das Spiel bei 30:30 fortzusetzen, da beide darinübereinstimmen, jeweils zwei Punkte in diesem Spiel gewonnen zu haben.Wenn ein Spiel zur Diskussion steht, wird genauso verfahren.Zum Beispiel:Ein Spieler behauptet, er führe 6:5; sein Gegner widerspricht ihm und behauptet, erführe 6:5. Nach Diskussion mit den Spielern kommt der Oberschiedsrichter zu demSchluss, dass beide Spieler der Meinung sind, das erste Spiel gewonnen zu haben. Dierichtige Entscheidung ist, den Satz beim Stand von 5:5 fortzusetzen, da beide Spielerübereinstimmen, dass jeder von ihnen 5 Spiele gewonnen hat. Derjenige Spieler, derim letzten Spiel Rückschläger war, ist im nächsten Spiel Aufschläger.Nach Lösung der Spielstand-Diskussion ist es für den Oberschiedsrichter (oder Assi-stenten) wichtig, die Spieler darauf hinzuweisen, dass der Aufschläger den Spielstandvor jedem ersten Aufschlag deutlich hörbar für seinen Gegner ansagt.

Andere StreitfragenEs gibt einige weitere Schwierigkeiten und Probleme, die beim Spiel ohne Schiedsrich-ter nicht leicht zu handhaben sind. Wenn es Streit über Netzaufschläge, zweimaligesAufspringen des Balles und regelwidrige Schläge gibt, sollte der Oberschiedsrichter(oder Assistent) versuchen, von den Spielern zu erfahren, was passiert ist und entwe-der die getroffene Entscheidung bestätigen oder den Punkt wiederholen lassen, jenachdem, was er für angemessen hält. Ist der Oberschiedsrichter (oder Assistent)direkt an oder auf dem Platz, hat die strittige Situation selbst beobachtet und ist sichabsolut sicher, hat er das Recht, die Entscheidung entsprechend seiner zweifelsfreienWahrnehmung zu treffen.Fußfehler können nur durch den Oberschiedsrichter (oder Assistenten) gegeben wer-den, nicht durch den Rückschläger. Um Fußfehler zu geben, muss der Offizielle jedochwährend des Spieles auf dem Platz sein. Steht er außerhalb des Platzes, ist er nichtberechtigt, auf Fußfehler zu entscheiden.Coaching ebenso wie auch andere Verhaltenskodex-Verletzungen sowie Zeitüber-schreitungen können nur vom Oberschiedsrichter (oder Assistenten) geahndet werden.Daher ist es äußerst wichtig, dass zusätzliche Offizielle vor Ort sind, die das Verhaltenvon Spielern und Betreuern beobachten. Wenn eine Kodex-Verletzung oder Zeitüber-schreitung gegeben wird, sollte der Oberschiedsrichter (oder Assistent) so schnell wiemöglich nach dem Vergehen auf den Platz gehen und die Spieler kurz darüber infor-mieren, dass eine Kodex-Verletzung oder Zeitüberschreitung gegeben worden ist. Diesmuss geschehen, bevor um den nächsten Punkt weitergespielt wird.Spieler, die diese Vorgehensweisen nicht fair akzeptieren, können nach dem Verhal-tenskodex wegen unsportlichen Verhaltens bestraft werden. Dies sollte aber nur inäußerst offensichtlichen Situationen geschehen.

239Spiel ohne Schiedsrichter

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DTB-Verhaltenskodex

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VERHALTENSKODEX DES DTB E. V.1. AbschnittGrundsatz

§ 1Jeder Spieler hat sich so zu verhalten, dass ein fairer Ablauf des Spieles ermöglichtwird und dem Gegner in sportlicher Weise keinerlei Nachteile entstehen.

§ 2Der Verhaltenskodex für Tennisspieler kann im Bereich des Deutschen Tennis Bundesnur angewendet werden, wenn bei der Veranstaltung Oberschiedsrichter eingesetztwerden, die im Besitz mindestens einer B-Oberschiedsrichterlizenz des DTB oder einerseiner Landesverbände sind.

§ 3Die Anwendung der nachfolgenden Vorschriften muss vor Beginn der Veranstaltungausdrücklich festgelegt und in geeigneter Form bekannt gemacht werden.

2. AbschnittVergehen

§ 4Folgende Vergehen unterliegen einer Maßregelung:1. Zeitüberschreitung (ITF-Tennisregel 29), das ist die schuldhafte Nichtaufnahme

oder Unterbrechung des Spiels nach dem Einschlagen, einem Aufschlagfehler,einem Punkt, Spiel oder Satz, einer vom Schiedsrichter zugestandenen Spielunter-brechung;

2. Spielverzögerung, das ist ein Vergehen nach § 4 Nr. 1, nachdem der Schiedsrichteroder Oberschiedsrichter den Spieler aufgefordert hat, das Spiel aufzunehmen oderfortzusetzen. Spielverzögerung ist weiterhin die Nicht-Aufnahme des Spiels nacheiner Behandlungspause, bzw. nach einer zusätzlich gewährten Toiletten-/Kleiderwechsel-Pause;

3. Unanständiges Verhalten durch Worte, Zeichen, Gesten, Gebärden oder sonstigeHandlungen;

4. Mutwilliges Werfen, Schlagen, Beschädigen oder Zerstören von Bällen, Schlägernoder anderen Gegenständen;

5. Beleidigung von Spielern, Offiziellen, Zuschauern oder anderen Personen durchWorte, Zeichen, Gesten, Gebärden oder sonstige Handlungen;

6. Tätlichkeit gegen Spieler, Offizielle, Zuschauer oder andere Personen;7. Unsportliches Verhalten;8. Verlassen des Platzes ohne Genehmigung des Schiedsrichters;9. Unzulässige Beratung (ITF-Tennisregel 30).

233Verhaltenskodex

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3. AbschnittMaßregeln

§ 51. Macht sich ein Spieler während eines Wettspiels, und zwar vom Betreten bis zum

Verlassen des Platzes, eines Vergehens nach § 4 schuldig, so sind gegen ihn fol-gende Maßregeln zu ergreifen:a) Bei einem Vergehen nach § 4 Nr. 1

(a) beim ersten Verstoß: Verwarnung;(b) bei jedem weiteren Verstoß: Strafpunkt;

b) Bei einem Vergehen nach § 4 Nr. 2-9(a)beim ersten Verstoß: Verwarnung;(b)beim zweiten Verstoß: Strafpunkt;(c) beim dritten Verstoß: Strafspiel;(d)beim vierten Verstoß und ggf. weiteren Verstößen: Strafspiel oder Disqualifika-

tion.Die Entscheidung, ob der vierte Verstoß oder ein ggf. nachfolgender Verstoßzur Disqualifikation führt, trifft der Oberschiedsrichter.

2. a) Bei besonders schwerwiegenden Vergehen nach § 4 Nr. 5–8 kann der Ober-schiedsrichter schon beim ersten Verstoß eine Disqualifikation aussprechen.

b) Bei besonders schwerwiegenden Vergehen nach § 4 Nr. 5–7 kann der Ober-schiedsrichter im Falle einer Maßregel gemäß § 5 Nr. 1 b) (d) eine Disqualifikati-on für sämtliche Wettbewerbe dieser Veranstaltung aussprechen, an denen derSpieler noch beteiligt ist.

3. Jede Disqualifikation kann nur in Absprache mit dem Oberschiedsrichter getroffenwerden.

4. Bei einem Vergehen eines Spielers während eines Doppels ist die Maßnahme nachAbs. 1 a) oder b) gegen das Doppelpaar auszusprechen, dem dieser Spieler ange-hört.

§ 61. Die Verhängung eines Strafpunktes bedeutet, dass der Gegner den nächsten Punkt

gutgeschrieben erhält.2. Die Verhängung eines Strafspiels bedeutet, dass der Gegner unabhängig vom

Punktestand zum Zeitpunkt der Maßregelung das laufende Spiel bzw. wenn dieMaßregelung vor Beginn des Wettspiels oder nach Ende eines Spiels erfolgt, dasnächste Spiel gutgeschrieben erhält.

§ 7Ein Spieler, dem die gegen seinen Gegner verhängte Maßregel zugutekommt, darf imInteresse des Tennissports nicht darauf verzichten. Ein Spieler, der entsprechende Wei-sungen des Schiedsrichters oder Oberschiedsrichters missachtet, macht sich einesVerstoßes gegen § 4 Nr. 7 (unsportliches Verhalten) schuldig.

234 Verhaltenskodex

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4. AbschnittZuständigkeit

§ 81. Sämtliche Maßregeln werden vom Schiedsrichter ausgesprochen. Der Ober-

schiedsrichter kann den Schiedsrichter anweisen, Maßregeln nach Maßgabe dieserVorschriften zu ergreifen.

2. Wird das Spiel ohne Schiedsrichter ausgetragen oder ist der Schiedsrichter nicht imBesitz einer mindestens gültigen C-Schiedsrichterlizenz, so hat der Oberschieds-richter über die Maßregel nach Maßgabe dieser Vorschriften selbst zu entscheidenund diese auszusprechen, wenn er sich von den tatsächlichen Voraussetzungenüberzeugt. Insoweit entscheidet der Oberschiedsrichter endgültig.

5. AbschnittVerfahren

§ 9Jedes Vergehen kann grundsätzlich nur vor Fortsetzung des Spiels geahndet werden.Wird das Spiel ohne Schiedsrichter ausgetragen, kann ein Vergehen auch zu einemspäteren Zeitpunkt geahndet werden. Die Maßregelung muss jedoch schnellstmöglichnach dem Vergehen erfolgen.

§ 10Der Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter hat jede Maßregel laut, deutlich undunmissverständlich für die Spieler und Zuschauer bekannt zu geben. Dabei sind insbe-sondere anzugeben1. der Name des gemaßregelten Spielers,2. die Art der Maßregel (Verwarnung, Strafpunkt, Strafspiel, Disqualifikation),3. der Grund für die Maßregel,4. der neue Spielstand soweit erforderlich.

§ 111. Der Schiedsrichter hat jede Maßregel auf dem Schiedsrichterblatt zu vermerken.2. Der Oberschiedsrichter hat jede Maßregel gemäß § 5 Nr. 1 b) (c) (Strafspiel) und (d)

(Disqualifikation) dem Referenten für Regelkunde und Schiedsrichterwesen desDTB sowie dem Referenten für Regelkunde und Schiedsrichterwesen des jeweilszuständigen Landesverbandes mitzuteilen.

§ 12Ein Strafpunkt oder ein Strafspiel sind so zu behandeln, als ob sie tatsächlich gespieltworden wären.

235Verhaltenskodex

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6. AbschnittSchlussbestimmungen

§ 13Die nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Schiedsrichter oder Ober-schiedsrichter verhängten Maßregeln schließen Maßnahmen gemäß der Disziplinar-ordnung des DTB oder seiner Mitgliedsverbände nicht aus.

§ 14Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen werden vom Ausschuss fürMannschaftswettbewerbe und Turniere des DTB beschlossen.

Stand: November 2014

236 Verhaltenskodex

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DTB-Turnierordnung

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TURNIERORDNUNG DES DTB E.V.A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich§ 2 Turniere, Spielsysteme, Turnierserie

B. Genehmigung§ 3 Genehmigungserfordernis§ 4 Zuständigkeit§ 5 Anmeldung§ 6 Genehmigungsauflagen§ 7 Ergebnismeldung

C. Teilnehmerkreis§ 8 Turnierarten§ 9 Tennisspieler§ 10 Altersklassen§ 11 Teilnahmeberechtigung§ 11a Bekämpfung des Dopings§ 11b Verbot von Sportwetten

D. Veranstalter§ 12 Aufgaben des Veranstalters

E. Turnierorgane§ 13 Ehrenausschuss§ 14 Turnierausschuss§ 15 Turnierleitung§ 16 Oberschiedsrichter§ 17 Schiedsrichter§ 18 Hilfsrichter§ 19 Spielervertreter

F. Ausschreibung§ 20 Ausschreibungspflicht§ 21 Inhalt der Ausschreibung

G. Nennungen§ 22 Abgabe der Nennung§ 23 Gleichzeitige Turniere§ 24 Zurückziehen der Nennung§ 25 Nenngeld§ 26 Schiedsrichtergeld§ 27 Rückzahlung finanzieller Leistungen

H. Auslosung

134 Turnierordnung

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I. Einzel§ 28 Teilnehmer§ 29 Feststellung der Spielstärke§ 30 Anwesenheitsliste (Sign-in)§ 31 Qualifikation§ 32 Hauptfeld§ 33 Setzung§ 34 Rasten§ 35 Durchführung der Auslosung§ 36 Ausfall von Teilnehmern§ 37 Änderung der Setzung von Teilnehmern

II. Doppel§ 38 Anzuwendende Bestimmungen

I. Durchführung des Turniers§ 39 Mindestteilnehmerzahl§ 40 Spielregeln§ 41 Spielkleidung, Werbung§ 42 Bälle§ 43 Spielplan

J. Preise§ 44 Ehrenpreise § 45 Preisgeld

K. Deutsche Meisterschaften§ 46 Vergabe der Deutschen Meisterschaften und Turnierserien§ 47 Zusammensetzung des Turnierausschusses§ 48 Internationale Meisterschaften§ 49 Nationale Meisterschaften§ 49a Nationale Meisterschaften Jugend§ 50 Teilnahmeberechtigung an Nationalen Meisterschaften§ 51 Ehrenpreise bei Abbruch

L. Schlussbestimmungen§ 52 Disziplinarordnung § 53 Einspruch § 54 Beschwerde § 55 Änderungen

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich1. Diese Turnierordnung gilt für alle Turniere, die vom Deutschen Tennis Bund (DTB),

den Verbänden, deren Vereinen oder von einem Turniervorstand, der von der nach

135Turnierordnung

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§ 4 für die Genehmigung zuständigen Stelle anerkannt ist, im Bereich des DTB ver-anstaltet werden. Diese Turnierordnung ist bei Vereinsmeisterschaften nichtanwendbar.

2. Ausgenommen sind alle internationalen Turniere, sofern sie nach deren besonderenBestimmungen durchzuführen sind.

3. Für die Durchführung von LK-Turnieren gelten die Bestimmungen der LK-Ordnungsowie deren Durchführungsbestimmungen.

§ 2 Turniere, Spielsysteme, Turnierserie1. Als Turnier gilt mit Ausnahme von Mannschaftswettkämpfen jede Tennisveranstal-

tung, diea) nach den Tennisregeln der ITF undb) dieser Turnierordnung ausgetragen sowiec) für mindestens 16 Teilnehmer je Wettbewerb ausgeschrieben wird.

2. In Ausnahmefällen können außer dem k.o.-System dieser Turnierordnung auch dieSpielsysteme »Round Robin« (Jeder gegen Jeden, Kästchenspiele) und »Doppel-k.o.« oder eine beliebige Kombination dieser Systeme angewendet sowie Neben-runden ausgetragen werden. Für diese Systeme sind die nachfolgenden Bestimmungen sinngemäß anzuwen-den.

3. Mehrere Turniere können zu einer Turnierserie mit einer Gesamtwertung zusam-mengefasst werden. Der Veranstalter hat dafür entsprechende Bestimmungen fest-zulegen, die als Inhalt der Ausschreibung gelten.

B. Genehmigung

§ 3 GenehmigungserfordernisTurniere, die öffentlich ausgeschrieben werden, bedürfen einer Genehmigung. Darun-ter fallen nicht Turniere, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnah-meberechtigt sind.

§ 4 Zuständigkeit1. Die Genehmigung des DTB ist erforderlich:

a) durch das Präsidium für Turniere aller Art, die an dem gleichen Ort und zu demgleichen Zeitpunkt einer Veranstaltung der Deutschen Meisterschaften nachAbschnitt K., der Deutschen Mannschaftsmeisterschaften nach der Wettspielord-nung des DTB oder eines internationalen Wettkampfs des DTB stattfinden sollen.Zu dieser Entscheidung sind der Veranstalter und der zuständige Mitgliedsverbandzu hören. Die Genehmigungsbefugnis kann dem Verband übertragen werden.

b) durch die Kommission der Verbandssportwarte füraa) Allgemeine Turniere,bb) Einladungsturniere mit Teilnehmern aus mehreren Verbänden.

c) durch die Kommission der Verbandsjugendwarte für die Gesamtplanung derJugendturniere mit DTB-Ranglistenwertung gemäß § 7 d) der DTB-Jugendordnung.

2. Für alle anderen Turniere treffen die Verbände für ihren Bereich die erforderlichenRegelungen.

136 Turnierordnung

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§ 5 Anmeldung1. Die Anmeldung der nach § 4 Ziffer 1 zu genehmigenden Turniere ist über den

zuständigen Verband bis spätestens zum 15.11. bei der Geschäftsstelle des DTBeinzureichen.

2. Die Anmeldung muss Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung, Art, Zahl und Benen-nung der Wettbewerbe und die sonstigen Bedingungen enthalten.

§ 6 Genehmigungsauflagen1. Die Genehmigung eines Turniers kann mit Auflagen verbunden werden, insbeson-

dere für die Vergabe von Wildcards. Für die Genehmigung kann eine Gebühr erho-ben werden.

2. Genehmigte Turniere dürfen ohne Zustimmung der genehmigenden Stelle nicht ver-schoben werden.Die Verschiebung eines Turniers aus Witterungsgründen ist davon nicht betroffen.

3. Die Ausschreibung eines Turniers ist vor ihrer Veröffentlichung der nach § 4 Ziffer 1oder 2 genehmigenden Stelle einzureichen.

§ 7 ErgebnismeldungDer Turnierveranstalter ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss desTurniers sämtliche Ergebnisse in der vom Ranglistenausschuss festgelegten Form andie zuständige Erfassungsstelle zu übergeben.Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die jeweils genehmi-gende Stelle nach § 4 Ziffer 1 oder 2 den Veranstalter mit einem Ordnungsgeld bele-gen und dem Turnier zukünftig den Ranglistenstatus aberkennen.

C. Teilnehmerkreis

§ 8 Turnierarten1. Der zur Teilnahme an einem Turnier und an den einzelnen Wettbewerben eines Tur-

niers zugelassene Teilnehmerkreis ist in der Ausschreibung abzugrenzen.2. Bei einem »Allgemeinen Turnier« ist der Teilnehmerkreis nicht eingeschränkt.

Ein Turnier kann auch für einen eingeschränkten Personenkreis ausgeschriebenwerden (z. B. Ortsturnier, Ehepaarturnier u. ä.), es kann auch auf eine festgelegteAnzahl besonders zur Teilnahme aufgeforderter Spieler beschränkt werden (Einla-dungsturnier).

3. Ist in den Wettbewerben eines Turniers der Teilnehmerkreis verschieden abge-grenzt, so ist derjenige Wettbewerb für die Eigenschaft des Turniers entscheidend,der die Grenze für die Teilnahme am weitesten zieht.

§ 9 TennisspielerDer Begriff »Spieler« gilt für alle Altersklassen. Er ist dem Begriff »Spielerin« gleichzu-setzen.

§ 10 Altersklassen1. Juniorinnen, Junioren

Junior in seiner Altersklasse ist ein Spieler, der in U 18: das 18. Lebensjahr (18 und jünger)

137Turnierordnung

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U 16: das 16. Lebensjahr (16 und jünger) U 14: das 14. Lebensjahr (14 und jünger) U 12: das 12. Lebensjahr (12 und jünger) U 10: das 10. Lebensjahr (10 und jünger) am 31. Dezember des Vorjahres des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung statt-findet, noch nicht vollendet hat.

2. NachwuchsNachwuchsspieler (21 und jünger) ist, wer das21. Lebensjahr am 31. Dezember des Vorjahres des Kalenderjahres, in dem die Ver-anstaltung stattfindet, noch nicht vollendet hat.

3. Jungseniorinnen, JungseniorenAltersklassen sind:Damen 30 Herren 30Damen 35 Herren 35Die Altersangabe bezeichnet das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des Kalenderjah-res, in dem die Veranstaltung stattfindet, vollendet sein muss.

4. Seniorinnen, SeniorenAltersklassen sind:Damen 40 Herren 40Damen 45 Herren 45Damen 50 Herren 50Damen 55 Herren 55Damen 60 Herren 60Damen 65 Herren 65Damen 66 Herren 70Damen 75 Herren 75Damen 80 Herren 80

Herren 85Die Altersangabe bezeichnet das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des Kalenderjah-res, in dem die Veranstaltung stattfindet, vollendet sein muss.

§ 11 Teilnahmeberechtigung1. Zur Teilnahme an einem Turnier sind alle Spieler berechtigt, welche die Ausschrei-

bungsbedingungen sowie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veran-stalter (Nenngeld, Schiedsrichtergeld) erfüllen.

2. Die Teilnahme an Turnieren im Sinne des § 1 Ziffer 1 mit Ranglistenstatus setzt zwin-gend den Besitz einer ID-Nummer voraus. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahmean allen internationalen Turnieren mit ATP-, WTA-, ITF-, und Tennis Europe-Wer-tung, jeweils inkl. Qualifikationsturniere, sowie an internationalen Jugend- undSeniorenturnieren. Die Vergabe der ID-Nummer ist kostenfrei und erfolgt online aufAntrag des Vereins, des Verbandes bzw. des Turnierausrichters durch den DTB. Fürdie Verarbeitung ranglistenrelevanter Ergebnisse/Daten und verbundene weitereLeistungen kann vom DTB eine Gebühr erhoben werden. Näheres regeln die jewei-ligen Ranglisten-Durchführungsbestimmungen.

3. An einem Turnier mit eingeschränktem Teilnehmerkreis ist nur teilnahmeberechtigt,wer dem betreffenden Teilnehmerkreis schon vor Beginn des Turniers angehört hat.Für die Einhaltung der Altersgrenzen gilt § 10.

138 Turnierordnung

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4. Nicht spielberechtigt sind Spieler, gegen die eine Wettspielsperre oder ein Wettspiel-verbot wegen des Verstoßes gegen die Anti-Dopingbestimmungen oder wegenBeteiligung an Sportwetten im Bereich Tennis durch den DTB, einen seiner Landes-verbände oder internationale Sportorganisationen besteht.

5. Spielberechtigt bei Damen- und Herrenturnieren sowie Nachwuchsturnieren sindnur Spieler, die bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstal-tung stattfindet, das 13. Lebensjahr vollendet haben.

§ 11a Bekämpfung des DopingsDer DTB bekämpft das Doping (vgl. § 32 der Satzung). Einzelheiten regelt die DTB-Anti-Dopingordnung.

§ 11b Verbot von Sportwetten1. Die mittelbare und unmittelbare Beteiligung Betroffener an Sportwetten im Tennis,

die Turniere im Sinne dieser Turnierordnung betreffen, ist verboten.2. Betroffene im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere teilnehmende Spieler sowie

deren Trainer, sonstige Betreuer und Mitglieder des Turnierstabes.

D. Veranstalter

§ 12 Aufgaben des VeranstaltersDer Veranstalter hat die Voraussetzungen für die Durchführung des Turniers zu schaf-fen. Zu den Aufgaben des Veranstalters gehören:1. die Festlegung von Dauer und Termin des Turniers,2. die Bestellung der Turnierorgane:

a) des Ehrenausschusses (§ 13), sofern ein solcher für erforderlich gehalten wird,b) des Turnierausschusses (§ 14), der aus drei bis fünf Mitgliedern bestehen soll

und dem der Turnierleiter und der Oberschiedsrichter angehören müssen,c) des Turnierleiters oder des Turnierdirektors (§ 15),d) des Oberschiedsrichters (§ 16) und – sofern erforderlich – dessen Stellvertreters,

3. die Besetzung der sonst erforderlichen Ämter der Turnierleitung (z. B. Kassenwart,Pressewart),

4. die Einholung der erforderlichen Genehmigung,5. die Sicherstellung der Finanzierung des Turniers,6. die Entscheidung über die Ausschreibung von Ehrenpreisen und Geldpreisen,7. die Bereitstellung der Anlage samt den notwendigen Einrichtungen und Spielplätzen

in der für die ordnungsmäßige Durchführung erforderlichen Zahl und deren Vorbe-reitung sowie Pflege und Instandhaltung während des Turniers,

8. die Anwerbung und – sofern erforderlich – Ausbildung der erforderlichen Zahl vonSchiedsrichtern, Hilfsrichtern und Ballkindern,

9. die Entscheidung über Absage oder Verschiebung des Turniers.

E. Turnierorgane

§ 13 EhrenausschussDer Ehrenausschuss hat ausschließlich repräsentative Aufgaben, z. B. Siegerehrun-gen, Aushändigung von Ehrenpreisen.

139Turnierordnung

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§ 14 Turnierausschuss1. Der Turnierausschuss hat für die organisatorische und finanzielle Vorbereitung und

Abwicklung des Turniers zu sorgen. Die nachstehend bezeichneten Aufgaben kön-nen auch dem Turnierdirektor oder Mitgliedern der Turnierleitung übertragen wer-den.

2. Zu den Aufgaben des Turnierausschusses gehört:a) das Festlegen der Spielbedingungen und die Entscheidung aller die Ausschrei-

bung betreffenden Fragen,b) die Ausschreibung des Turniers,c) die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Bällen für Wettspiele und Trai-

ning,d) das Auflisten der eingehenden Nennungen und der Zurücknahme von Nennun-

gen,e) die Annahme von Nennungen bzw. deren Zurückweisung bei fehlender Teilnah-

meberechtigung (u. a. bei Nichtvorhandensein einer ID-Nummer) und dieBenachrichtigung nicht angenommener Spieler, die Entscheidung über die Ver-gabe der Wildcards unter Berücksichtigung von Auflagen gemäß § 6 Ziffer 1,

f) die Verständigung der Spieler, die eine Nennung abgegeben haben, über dieAbsage oder Verschiebung des Turniers,

g) Maßnahmen gegen Spieler wegen deren Verhaltens außerhalb eines Wettspielseinschl. des Ausschlusses von der weiteren Teilnahme am Turnier aus diesemGrunde,

h) Entscheidung aller Streitfragen, sofern nicht der Turnierleiter, der Oberschieds-richter oder der Schiedsrichter endgültig zu entscheiden hat,

i) die Entscheidung über den Abbruch des Turniers wegen ungünstiger Witterungoder aus anderen zwingenden Gründen,

j) Meldung von Spielern, die ohne stichhaltige Begründung nicht angetreten sindoder ein Wettspiel abgebrochen haben,

k) Meldung der Turnierergebnisse an die nach § 4 Ziffer 1 oder 2 genehmigendeStelle,

l) Feststellung der Spielstärke gemäß § 29 Ziffer 4 und 5.3. In den Zuständigkeitsbereich des Turnierausschusses fallen auch folgende Aufga-

ben, sofern ihre Erfüllung vom Veranstalter für erforderlich gehalten wird:a) die Bereitstellung der Turnierpreise,b) die Entscheidung über Gestaltung und Fertigung von Plakaten und Programm-

heften,c) die Sicherstellung von Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer und des Tur-

nierpersonals,d) Vorbereitung und Durchführung von Siegerehrungen.

§ 15 Turnierleitung1. Die Turnierleitung, der mehrere Personen angehören können (z. B. Kassenwart,

Pressewart), hat für die organisatorische und finanzielle Durchführung des Turnierszu sorgen.

2. Dem Turnierleiter/Turnierdirektor obliegt die Koordinierung und Überwachung derTätigkeit der Mitglieder der Turnierleitung. Die Mitglieder der Turnierleitung sollenselbst nicht als Spieler am Turnier teilnehmen.

140 Turnierordnung

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3. Zu den Aufgaben der Turnierleitung gehört:a) die Unterrichtung der Teilnehmer über die Spielbedingungen und ihre Versorgung

mit allen organisatorischen Informationen (Anfahrt, Verpflegung, Unterkunft,Fahrdienst u. ä.),

b) die Bereitstellung von Bällen, Stoppuhren und erforderlichen Formularen sowievon Büromaterial in ausreichender Zahl und Menge,

c) die Überwachung und Vergabe der Trainingsplätze und -bälle,d) die Information der Medien und Zuschauer vor dem Turnier und während desselben,e) die Überwachung der Ordnung auf der Anlage,f) die Abrechnung mit Teilnehmern (Nenn- und Schiedsrichtergeld, Geldpreise und

Entschädigungen, Steuern, Abgaben, Geldstrafen) und Turnierpersonal.

§ 16 Oberschiedsrichter1. Der Oberschiedsrichter sowie ein von ihm bestimmter oder vom Veranstalter einge-

setzter Stellvertreter sind für die Abwicklung des Turniers im sportlichen Bereich ver-antwortlich. Er ist berechtigt, sämtliche dazu erforderlichen Anordnungen unterBeachtung der ITF-Tennisregeln und der Bestimmungen der Turnierordnung zu tref-fen. Der Oberschiedsrichter oder sein Stellvertreter muss während des Turniersständig auf der Anlage anwesend sein. Es sollen Oberschiedsrichter eingesetzt wer-den, welche im Besitz mindestens einer B-Oberschiedsrichter-Lizenz sind.

2. Der Oberschiedsrichter und sein Stellvertreter dürfen selbst nicht als Spieler am Tur-nier teilnehmen. Sofern der Oberschiedsrichter selbst als Schiedsrichter die Leitungeines Spiels übernimmt, werden während dieser Zeit die Aufgaben des Ober-schiedsrichters ausschließlich von seinem Stellvertreter wahrgenommen.

3. Außer den in den Tennisregeln der ITF, den nachfolgenden Bestimmungen dieserTurnierordnung sowie den im Verhaltenskodex des DTB besonders festgelegten Auf-gaben hat der Oberschiedsrichter insbesondere folgende Rechte und Pflichten:a) Entscheidung über die Zulassung eines Spielers zum Turnier, insbesondere nach

Überprüfung des Besitzes einer ID-Nummer, sofern eine Entscheidung des Tur-nierausschusses nicht innerhalb angemessener Frist erreichbar ist,

b) Vornahme aller Auslosungen einschl. der Aufstellung der Setzliste,c) Festsetzung des Spielplans, Zuteilung der Spielplätze und Ansetzung der einzel-

nen Wettspiele,d) Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Spielplatzes (im Freien oder in der

Halle) sowie Anordnung aller zur Herstellung der Bespielbarkeit erforderlichenMaßnahmen,

e) Aufruf der Spiele und erforderlichenfalls Streichung abwesender oder nicht antre-tender Spieler,

f) Überwachung der Tätigkeit von Schieds-, Linien-, Netz- und Fußfehlerrichternsowie Einsetzen, Umsetzen oder Abberufen derselben,

g) Unterbrechung von Wettspielen wegen der Lichtverhältnisse, des Zustandes desSpielplatzes oder der Witterung,

h) Anordnung eines früheren Wechsels der Bälle als nach der Ausschreibung fest-gelegt, besonders aus Gründen der Witterung,

i) Auflage und Führung aller für die Eintragung von Spielern erforderlichen Anwe-senheits- und Meldelisten,

j) Eintragung der Wettspielergebnisse in den Auslosungsplänen,

141Turnierordnung

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k) Entscheidungen – auch ohne Antrag eines Spielers oder des Schiedsrichters –betreffend die Einhaltung der Tennisregeln und sonstigen Bestimmungen sowiealler Streitigkeiten, die nicht der endgültigen Entscheidung des Schiedsrichtersoder anderer Instanzen unterliegen, sofern sie den sportlichen Bereich betreffen,

l) Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, der sich eines groben Versto-ßes gegen § 41 oder den sportlichen Anstand schuldig gemacht oder durchWorte oder Handlungen seiner Missbilligung über Entscheidungen wiederholtoder in verletzender Weise Ausdruck gegeben hat.

4. Der Oberschiedsrichter kann nur seine Aufgaben nach Ziffer 3 c), e), i) und j) aufMitarbeiter übertragen.

5. Die dem Oberschiedsrichter nach ITF-Tennisregel 28 i. V. m. Anhang VI Abs. 5 ein-geräumten Rechte gelten nicht.

6. Die Entscheidungen des Oberschiedsrichters sind nach Maßgabe der Ziffer 1 endgültig.

§ 17 Schiedsrichter1. Jedes Wettspiel soll von einem Schiedsrichter geleitet werden. Sofern dies nicht

möglich ist, wird auf die DTB-Empfehlung für das Spiel ohne Schiedsrichter verwie-sen. Ein Spieler kann verlangen, dass für sein Wettspiel ein Schiedsrichter einge-setzt wird; hierüber hat der Oberschiedsrichter zu entscheiden. Ab dem Viertelfina-le des Hauptfeldes sollen Spiele nicht ohne Schiedsrichter ausgetragen werden. Fürwichtige Spiele sowie bei den Nationalen Deutschen Meisterschaften und Verbands-meisterschaften sollen nur Schiedsrichter eingesetzt werden, die im Besitz der C-Schiedsrichter-Lizenz sind. Die Turniersprache ist deutsch. Ist ein ausländischerSpieler am Wettspiel beteiligt, so kann zusätzlich in Englisch oder in dessen Lan-dessprache geschiedst werden.

2. Der Schiedsrichter hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten:a) Nachprüfung des ordnungsmäßigen und regelgerechten Zustandes des Spiel-

platzes und dessen Ausstattung sowie der erforderlichen Anzahl von Bällen,b) Nachprüfung und erforderlichenfalls Berichtigung der Netzhöhe vor Beginn eines

jeden Satzes sowie auf Antrag eines Spielers und nach eigenem Ermessen wäh-rend des Wettspiels,

c) Überprüfung der Spielkleidung der Spieler vor dem Spiel und während desselben,d) Durchführung der Wahl von Aufschlag und Spielfeldseite,e) Überwachung der Einhaltung der Tennisregeln und sonstigen geltenden Bestim-

mungen,f) Entscheidung aller Tat- und Regelfragen,g) Überwachung der Einschlagzeit und der nach ITF-Tennisregel 29 zulässigen

Spielunterbrechungen,h) Überwachung des Seiten-, Aufschlag-, Rückschlag- und Ballwechsels,i) Überwachung des Verhaltens der Spieler und Ahndung von Verfehlungen,j) Ausrufen der Aufschlagfehler und, sofern keine Linienrichter eingesetzt sind, der

»Aus«-Bälle, des Standes der Punkte, Spiele und Sätze,k) Führung des Schiedsrichterblattes,l) Entscheidung über die Spielbarkeit von Bällen,m) Unterbrechung des Spiels wegen der Lichtverhältnisse, des Zustandes des

Spielplatzes oder der Witterung, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung desOberschiedsrichters,

142 Turnierordnung

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n) Ablösung oder Umsetzung von Hilfsrichtern.3. Der Schiedsrichter muss während des Spiels über eine Stoppuhr oder eine Uhr mit

Sekundenanzeige verfügen.4. Die Entscheidungen des Schiedsrichters in Tatfragen sind endgültig.5. Gegen seine Entscheidungen in Regelfragen ist Berufung an den Oberschiedsrich-

ter zulässig. Dieser entscheidet endgültig. Die Berufung ist als unzulässig zu verwer-fen, wenn sie nicht unverzüglich erfolgt.

6. Auf die Gültigkeit des Wettspiels ist es ohne Einfluss, wenn der Schiedsrichter eineoder einzelne seiner Verpflichtungen versäumt.

7. Nach Beendigung des Wettspiels hat der Schiedsrichter dem Oberschiedsrichterüber eventuelle besondere Vorkommnisse und verhängte Strafen zu berichten.

§ 18 Hilfsrichter1. Für wichtige Spiele sowie wenn es zur Unterstützung des Schiedsrichters erforder-

lich ist, können Hilfsrichter eingesetzt werden, und zwar:2. Linienrichter, und zwar je einer für jede Linie auf beiden Spielfeldseiten, Netzrichter,

Fußfehlerrichter.3. Jeder Hilfsrichter ist nur für die ihm zugewiesene Aufgabe (Linie) in Tatfragen

zuständig. Sind Fußfehlerrichter nicht eingesetzt, so geht deren Aufgabe auf dieLinienrichter für Grundlinie, Seitenlinie und Aufschlagmittellinie – jeder für Fußfehleran seiner Linie – über.

4. Alle Aufgaben, für die Hilfsrichter nicht eingesetzt werden, werden vom Schiedsrich-ter wahrgenommen.

5. Unberührt bleibt das Recht des Schiedsrichters nach ITF-Tennisregel 28 i. V. m.Anhang V Absatz 4, Entscheidungen der Hilfsrichter abzuändern.

6. Die Farbe der Kleidung der Hilfsrichter sowie Farbe und Aufstellung ihrer Stühlesamt Podesten müssen den Forderungen der ITF-Tennisregel Anhang III Ziffer 4entsprechen.

§ 19 Spielervertreter1. Die am Turnier teilnehmenden Spieler sollen einen Vertreter bestimmen, der ihre

Interessen vertritt. Falls dies nicht geschieht, wird der Spielervertreter vom Ober-schiedsrichter bestimmt.

2. Der Spielervertreter soll an allen Auslosungen teilnehmen, um ihre Richtigkeitbestätigen zu können. Er soll auch zu wichtigen Entscheidungen und vor dessenVeröffentlichung zum täglichen Spielplan gehört werden.

F. Ausschreibung

§ 20 AusschreibungspflichtJedes Turnier muss ausgeschrieben werden. Die Durchführungsbestimmungen einesTurniers müssen in der Ausschreibung festgelegt werden. Die Bedingungen der Aus-schreibung müssen grundsätzlich eingehalten werden.

§ 21 Inhalt der Ausschreibung1. Die Ausschreibung eines Turniers muss enthalten:

143Turnierordnung

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a) Name des Veranstalters, des Ausrichters und die Bezeichnung des Turniers,b) Genehmigung des Turniers,c) Namen der Mitglieder des Turnierausschusses, des Turnierleiters/Turnierdirek-

tors und des Oberschiedsrichters,d) Ort und Dauer des Turniers,e) den täglichen Spielbeginn,f) Art der durchzuführenden Wettbewerbe, ihre Benennung und Einteilung in Klas-

sen,g) Abgrenzung des Teilnehmerkreises und etwaige Beschränkung der Spielfelder

sowie Durchführung von Qualifikationen, h) Festlegung der Zeit für die Eintragung in die Anwesenheitsliste (Sign-in),i) anzuwendende Bestimmungen (z. B. Verhaltenskodex),j) Durchführung im Freien oder in der Halle,k) Festlegung, ob bei Unbespielbarkeit der Plätze im Freien auf Hallenplätzen oder

nach Einbruch der Dunkelheit bei Flutlicht weitergespielt wird, l) Zahl der Turnierplätze und Art des Platzbelags, m) Ballmarke und -farbe, Zahl und Wechsel der Bälle, n) Zahl der Gewinnsätze und Anwendung des Tie-Break-Systems, o) Anschrift für Nennungen, p) Höhe des Nenngeldes und eines etwaigen Schiedsrichtergeldes,q) Tag und Stunde des Nennungsschlusses,r) Ort, Tag und Stunde der Auslosung,s) Voraussetzungen für den Gewinn von Ehrenpreisen, besonders bei Abbruch des

Turniers, und Bedingungen für Wanderpreise,t) Geldpreise unter Hinweis auf Steuerverpflichtungen,u) eine Erklärung, wonach sich der Spieler mit seiner Nennung der Satzung und

den Ordnungen des DTB unterwirft;v) soweit es sich um ein Ranglistenturnier handelt, Hinweis, dass die Teilnahme an

dem ausgeschriebenen Turnier den Besitz einer ID-Nummer zwingend voraus-setzt; im Übrigen gilt § 11 Ziffer 2,

2. Die Ausschreibung kann enthalten:a) die Bestimmung, dass Nennungen zurückgewiesen werden können,b) Trainingsmöglichkeiten,c) Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten,d) Einsatz von Schiedsrichtern, Hilfsrichtern und Ballkindern,e) die Genehmigung für das telefonische Eintragen von Teilnehmern der Qualifika-

tion bzw. des Hauptfeldes bzw. Lucky Losern.

G. Nennungen

§ 22 Abgabe der Nennung1. Nennungen werden nur entgegengenommen, wenn sie schriftlich, mit Unterschrift

und Datum versehen oder über die dafür vorgesehene Online-Meldeplattform unterAngabe vonNamen, Vornamen,Geburtsdatum,

144 Turnierordnung

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Anschrift, Telefon,Verein, Landesverband,ID-Nummer (für die Turniere nach § 1 Ziffer 1),Nationalität,Ranglistenplatzan den Turnierveranstalter erfolgen.Die Nennung soll die Wettbewerbe, an denen der Spieler teilnehmen will, und etwai-ge sonst in der Ausschreibung verlangte Angaben enthalten.

2. Nennungen, die nach Nennungsschluss eingehen, dürfen keine Berücksichtigungfinden, es sei denn, der Spieler erhält eine Wildcard. Für die Qualifikation sind Aus-nahmen gemäß § 31 Ziffer 3 b) zuzulassen.

3. Nennungen von Spielern, die nicht während des ganzen Turniers zur Verfügung ste-hen, sind zurückzuweisen.

4. Mit seiner Nennung unterwirft sich der Spieler der Satzung und den Ordnungen desDTB.

§ 23 Gleichzeitige Turniere1. Ein Spieler darf grundsätzlich nur zu einem Turnier eine Nennung abgeben und nur an

einem Turnier teilnehmen, wenn sich die Zeitdauer von zwei Turnieren überschneidet.2. Eine Ausnahme ist nur für den Fall des Ausscheidens des Spielers in der Qualifika-

tion oder spätestens in der 1. Runde des Hauptfeldes eines Grand Slams oder einesTurniers mit ATP-, WTA-, ITF- oder Tennis Europe-Status sowie eines Turniers eineranerkannten Turnierserie des DTB oder seiner Landesverbände oder der Nationa-len Deutschen Tennismeisterschaften erlaubt. Der Spieler hat bei beiden Nennun-gen ausdrücklich auf die Priorität der Nennungen zum ersten Turnier hinzuweisen.Falls der Spieler von seiner Nennung zum zweiten Turnier keinen Gebrauch macht,hat er davon unverzüglich den Veranstalter dieses Turniers in Kenntnis zu setzen.Darüber hinaus sind Doppelmeldungen z. B. bei Seniorenturnieren erlaubt, wenn diebetreffende Altersklasse des ersten Turniers bereits zu Beginn des zweiten Turniersabgeschlossen ist. Zudem ist eine eintägige Turnier-Überschneidung erlaubt, wennam ersten Spieltag des zweiten Turniers nur Qualifikations-, Vorrunden- oder Erst-rundenspiele durchgeführt werden.

3. Wird ein Verstoß nach Ziffer 1 vom Referenten für Mannschaftswettbewerbe und Tur-niere bei Erwachsenturnieren bzw. vom Referenten für Jüngstentennis bei Jugend-turnieren festgestellt, ist der Spieler mit einer Sperre von bis zu acht Wochen zubelegen. Der Spieler ist hierüber zu unterrichten. Gegen diese Entscheidung kannder Spieler mit einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Entscheidung Einspruchbeim Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. beim Ausschuss fürJugendsport einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.

§ 24 Zurückziehen der NennungEin Spieler kann nur in begründeten Fällen seine Nennung zurückziehen (Teilnahme aneinem internationalen Mannschaftswettbewerb, durch ärztliche Bescheinigung nachge-wiesene Krankheit oder Verletzung o. ä.). Die Benachrichtigung des Veranstalters hatunverzüglich nach bekannt werden des Grundes zu erfolgen und muss grundsätzlichvor Ende des Sign-in bzw. vor der Auslosung beim Veranstalter vorliegen.

145Turnierordnung

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§ 25 NenngeldFalls in der Ausschreibung ein Nenngeld festgelegt ist, ist es von jedem Teilnehmer vorseinem ersten Spiel zu bezahlen.

§ 26 Schiedsrichtergeld1. Der Veranstalter kann zusätzlich zum Nenngeld von jedem Turnierteilnehmer je

Wettbewerb ein Schiedsrichtergeld erheben, sofern sämtliche Spiele des betreffen-den Wettbewerbs mit Schiedsrichtern besetzt werden. Das Schiedsrichtergeld darfnur zur Entschädigung der Schiedsrichter verwendet werden.

2. Jeder Turnierteilnehmer hat den Anspruch, je Wettbewerb mindestens einmal alsSchiedsrichter eingesetzt zu werden, sofern die Schiedsrichter nicht insgesamt vomVeranstalter gestellt werden. Pro Einsatz im Einzel ist dem Schiedsrichter eine Ent-schädigung in der Höhe eines vollen Schiedsrichtergeldes, pro Einsatz im Doppel einesolche in der Höhe des zweifachen Schiedsrichtergeldes für Doppel zu vergüten.

3. Kann für ein Wettspiel kein Schiedsrichter gestellt werden, so teilen sich die Spielerdieses Wettspiels das Schiedsrichtergeld.Fällt ein Wettspiel aus, so verfällt das Schiedsrichtergeld dem Veranstalter.

§ 27 Rückzahlung finanzieller Leistungen1. Sämtliche finanziellen Leistungen nach den §§ 25 und 26 sind zurückzuzahlen,

wenn:a) ein Turnier oder ein Wettbewerb nicht ausgetragen wird,b) die Nennung zurückgewiesen wird,c) die Nennung vor dem Sign-in oder der Auslosung zurückgezogen wird,

2. Turnierteilnehmer, die vor Beginn oder im Laufe des Turniers disqualifiziert werdensowie Spieler, welche die Nennung zu spät zurückgezogen haben, die einem Turnierunentschuldigt fernbleiben oder verspätet antreten, haben keinen Anspruch aufRückerstattung.

H. Auslosung

I. Einzel

§ 28 Teilnehmer1. Direktannahmen

sind Teilnehmer, die nach ihrer Spielstärke direkt für das Hauptfeld qualifiziert sindoder, weil sie dort keine Aufnahme mehr finden können, für die Qualifikation.

2. Qualifikantensind Teilnehmer, die sich auf Grund ihres Erfolges in der Qualifikation für das Haupt-feld qualifiziert haben.

3. Wildcarderhalten Teilnehmer, mit denen der Turnierausschuss die Freiplätze besetzt.Die Spieler, die eine Wildcard erhalten, müssen vor Beginn der Auslosung benanntsein. Zu beachten ist § 36 Ziffer 6.Die Wildcards sind angemessen zur Spielstärke des Teilnehmerfeldes zu vergeben.Es können auch Spieler, die eine Nennung nicht oder nicht termingemäß abgege-ben haben, eine Wildcard erhalten.Spieler, die für die Qualifikation ausgelost wurden, können keine Wildcard erhalten.

146 Turnierordnung

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4. Lucky Losersind Teilnehmer, die nach Beginn der Qualifikation ohne sich qualifiziert zu habennach den Bestimmungen gemäß § 36 Ziffer 2 b) für einen ausfallenden Teilnehmerins Hauptfeld kommen.Dafür kommen Teilnehmer an der Qualifikation in Frage in folgender Reihenfolge:zuerst die Verlierer der Qualifikationsfinalspiele, dann die Verlierer der Halbfinalspie-le usw.Innerhalb dieser Gruppen ergibt sich die Reihenfolge nach der Spielstärke unterAnwendung der Bestimmungen gemäß § 29. Sind Teilnehmer in keiner Ranglisteplatziert, wird die Reihenfolge ausgelost.Teilnehmer, die Anspruch auf einen Lucky-Loser-Platz erheben, müssen sich späte-stens 1/2 Stunde vor dem angesetzten Spielbeginn dieses Spieltages beim Ober-schiedsrichter persönlich in eine Anwesenheitsliste eintragen und innerhalb von fünfMinuten nach Aufruf spielbereit sein.Turnierveranstalter können das telefonische Eintragen genehmigen, wenn dies inder Turnierausschreibung aufgeführt ist. Die Fristen zum Eintragen bleiben hiervonunberührt.

5. Nachrückersind Teilnehmer, die in der Qualifikation oder im Hauptfeld nach den Bestimmungenvon § 36 Ziffer 1, 2 a) und 3 ausfallende Teilnehmer ersetzen.

§ 29 Feststellung der Spielstärke1. Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke soll eine geltende Rangliste in fol-

gender Reihenfolge sein:a) Deutsche Rangliste,b) Verbandsranglisten oder das LK-System, wobei die Verbandsranglisten den Vor-

rang haben.c) Sonstige Ranglisten.

2. Die Spieler der Zusatzrangliste »A« (»A/D«) sind denen der Hauptrangliste mit glei-chem Ranglistenplatz gleichgestellt.

3. Die Zusatzrangliste »B« (»B/A«) der Damen und Herren darf für die Zulassung beiTurnieren keine Anwendung finden. Dagegen kann der Turnierausschuss sie für dieSetzung eines trotz »B« (»B/A«-) Einstufung in das Feld aufgenommenen Spielersverwenden. Hierbei gilt, dass Spieler der Zusatzrangliste »B« (»B/A«) denen derHauptrangliste und der Zusatzranglisten »A« (»A/ D«) bei gleichem Ranglistenplatznachgestellt sind.

4. Der Turnierausschuss kann gemäß § 14 Ziffer 2 l) bei der Zulassung und Setzungfür Turniere ab Damen 30 und Herren 30 in Ergänzung zu Ziffer 1 die individuelleSpielstärke berücksichtigen. Die Feststellung der individuellen Spielstärke erfolgtdurch den Turnierausschuss unter Berücksichtigung sportlicher Aspekte (u. a. von inder Vergangenheit erzielten Ergebnissen).

5. Für die Setzung kann der Turnierausschuss maximal die Hälfte der für die Setzungvorgesehenen Plätze für Spieler nach Ziffer 4, entsprechend der in § 33 Ziffer 4genannten Setzungen, berücksichtigen.

§ 30 Anwesenheitsliste (Sign-in)Es kann bestimmt werden, dass sich alle Teilnehmer (Qualifikation und/oder Hauptfeld)persönlich bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt im Beisein des

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Oberschiedsrichters in die Anwesenheitsliste eintragen müssen. Eine telefonische oderschriftliche Meldung am Tag des Einschreibens ist nur dann zulässig, wenn dies in derTurnierausschreibung aufgeführt ist.Teilnehmer, die sich nicht eingetragen haben, sind nicht spielberechtigt. Von dieser Ver-pflichtung sind nur Teilnehmer entbunden, die vor Beginn der Auslosung eine Wildcarderhalten haben.

§ 31 Qualifikation1. Eine Qualifikation ist auszuspielen, wenn sie ausgeschrieben ist und die Zahl der

Nennungen für einen Wettbewerb größer ist als die ausgeschriebene Zahl der Teil-nehmer im Hauptfeld abzüglich der Wildcards.

2. Das Qualifikationsfeld soll nicht mehr als acht Teilnehmer je Qualifikationsplatzumfassen. Es ist zulässig, eine Vorqualifikation zu spielen.

16-Feld 32-Feld 48-Feld 56-Feld 64-Feld 128-FeldDirektannahmen 14 28 42 49 56 117Wildcards 2 4 6 7 8 11Bei größeren Feldern entfällt auf je acht Teilnehmer eine Wildcard. Die Qualifikationist in Gruppen durchzuführen. Die Zahl der Gruppen entspricht der Zahl der Qualifi-kanten.

3. Alle Teilnehmer müssen nach § 30 spielberechtigt sein.Ist die Zahl der Spielberechtigten höher als die Größe des Qualifikationsfeldes, soerfolgt die Annahme in folgender Reihenfolge:a) zuerst die Spieler, die eine ordnungsmäßige Nennung abgegeben haben, in der

Reihenfolge ihrer Spielstärke nach § 29; können nicht alle Spieler dieser Gruppeangenommen werden und kann bei der Abgrenzung der Annahme zwischen denbetroffenen Spielern eine Reihenfolge nach Spielstärke nicht festgestellt werden(Spieler ohne Ranglistenplatz), so entscheidet über die Annahme das Los.

b) reicht die Zahl der Spieler der Gruppe nach a) nicht aus, um alle Plätze des Qua-lifikationsfeldes zu besetzen, so können auch Spieler berücksichtigt werden, dieeine Nennung nicht oder nicht termingemäß abgegeben haben. Die Festlegungder Reihenfolge der Annahmen erfolgt gemäß Buchstabe a).

4. Die Qualifikation soll am Tage vor Spielbeginn des Hauptfeldes abgeschlossen sein.Ist dies nicht möglich, können die Finalspiele am ersten Spieltag des Hauptfeldesdurchgeführt werden.Zu beachten sind § 43 Ziffer 2 und 3.

§ 32 HauptfeldDas Hauptfeld eines Turniers soll folgende Zusammensetzung haben:

16-Feld 32-Feld 48-Feld 56-Feld 64-Feld 128-FeldDirektannahmen 13 20 34 41 48 104Qualifikanten 2 8 8 8 8 16Wildcards 1 4 6 7 8 8Wird eine Qualifikation nicht gespielt oder ist die Zahl der Qualifikanten geringer alsoben angegeben, erhöht sich entsprechend die Zahl der Direktannahmen.

§ 33 Setzung1. Sowohl im Hauptfeld als auch in der Qualifikation werden die spielstärksten Teilneh-

mer gesetzt.Es sind auch Spieler, die eine Wildcard erhalten haben, Qualifikanten und LuckyLoser zu setzen, wenn dies ihrer Spielstärke entspricht.

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2. Die Ermittlung der zu setzenden Teilnehmer und ihrer Reihenfolge erfolgt nach § 29.Es ist eine Setzliste aufzustellen, die um mindestens die Hälfte mehr Teilnehmer auf-weisen soll, als gesetzt werden, damit bei Ausfall von gesetzten Spielern die Nach-rücker in die freigewordenen Setzpositionen bekannt sind.

3. Qualifikation:Je Gruppe ist ein Teilnehmer zu setzen. Er kommt im Auslosungsplan auf Zeile 1 sei-ner Gruppe. Der Oberschiedsrichter kann nach seinem Ermessen je Gruppe nocheinen zweiten Teilnehmer setzen, wenn dafür genügend Spieler mit einem Rang-listenplatz zur Verfügung stehen. Diese Gesetzten kommen auf die letzte Zeile ihrerGruppe. Die Verteilung der Gesetzten auf die Gruppen erfolgt bei 8 Gruppen wiefolgt: Die Gesetzten Nr. 1 bis 8 werden in dieser Reihenfolge je auf Zeile 1 der ent-sprechenden Gruppe gesetzt.Die Gesetzten Nr. 9 bis 16 werden zusammengefasst und auf die letzte Zeile derGruppen 1 bis 8 in dieser Reihenfolge eingelost. Bei größerer oder kleinerer Zahl anGruppen ist entsprechend zu verfahren.

4. Hauptfeld:a) Die Anzahl der Gesetzten beträgt bei

bis 11 Teilnehmern: 212 – 23 Teilnehmern: 424 – 47 Teilnehmern: 848 und mehr Teilnehmern: 16

b) Bei einem Feld mit 24 Teilnehmern ist ein Auslosungsformular für 32 Teilnehmerzu verwenden; bei Feldern von 48 oder 56 Teilnehmern eines für 64 Teilnehmer.Die Gesetzten werden in folgende Zeilen des Auslosungsformulars eingefügt:

Feldgröße AuslosungsplanGesetzter 8 16 32 64 128Nr. 1 1 1 1 1 1Nr. 2 8 16 32 64 128Nr. 3 + 4 5, 12 9, 24 17, 48 33, 96Nr. 5 bis 8erste Ziehung 8 16 32zweite Ziehung 16 32 64dritte Ziehung 17 33 65vierte Ziehung 25 49 97Nr. 9 bis 12erste Ziehung 9 17zweite Ziehung 25 49dritte Ziehung 40 80vierte Ziehung 56 112Nr. 13 bis 16erste Ziehung 8 16zweite Ziehung 24 48dritte Ziehung 41 81vierte Ziehung 57 113Die Anzahl der zu setzenden Spieler richtet sich hierbei nach Buchstabe a). Bei denPaaren Nr. 3 und 4 und den Vierergruppen Nr. 5 bis 8, Nr. 9 bis 12, Nr. 13 bis 16 werden die gezogenen Namen der Gesetzten auf die genannten Zeilen in der vor-gegebenen Reihenfolge gesetzt.

149Turnierordnung

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§ 34 Rasten1. Rasten werden vergeben, damit in der 2. Runde die Zahl der Spieler eine Potenz

von 2 ist.2. Wenn bei der Auslosung Rasten erforderlich sind, werden sie zunächst den Gesetz-

ten zugewiesen in der Reihenfolge der Setzliste.Verbleibende Rasten:a) Im Qualifikationsfeld sind verbleibende Rasten gleichmäßig auf die Gruppen ver-

teilt einzulosen.Ergibt sich nicht für alle Gruppen die gleiche Zahl von Rasten, ist auszulosen,welche Gruppen eine Rast mehr erhalten.Die Rasten kommen in der oberen Hälfte der Gruppe auf Zeilen mit geradenNummern, in der unteren Hälfte auf Zeilen mit ungeraden Nummern.

b) Im Hauptfeld sind verbleibende Rasten gleichmäßig auf entsprechende Abschnit-te des Auslosungsplans verteilt einzulosen. Bei ungerader Zahl der Rasten erhältdie untere Hälfte eine Rast mehr.z. B.: 13 Rasten, 8 Gesetzte:Zunächst erhalten die 8 Gesetzten eine Rast. Von den verbleibenden Rastengehen zwei in die obere Hälfte und zwar gleichmäßig aufgeteilt, d. h., dass eineRast ins 1. Viertel und eine Rast ins 2. Viertel eingelost wird. 3 Rasten gehen indie untere Hälfte (= 4 Achtel), deshalb ist auszulosen, welches Achtel keine Rasterhält. In den jeweiligen Abschnitten des Auslosungsplans sind die Zeilen wie inder Qualifikation zu bestimmen und auszulosen.

§ 35 Durchführung der Auslosung1. Jede Auslosung hat öffentlich zu erfolgen. Sie ist vom Oberschiedsrichter zu leiten.

Ein Spielervertreter soll daran teilnehmen und das Ergebnis durch Unterschriftbestätigen. Mit Einverständnis des Oberschiedsrichters kann die Auslosung auchmittels eines Computers durchgeführt werden; das verwendete Computerprogrammmuss den Vorschriften der Turnierordnung entsprechen und von der DTB-Geschäfts-stelle freigegeben sein.

2. Eine Auslosung darf, sofern sie den Regeln entspricht, nicht wiederholt und nur nachden Bestimmungen der §§ 36 und 37 geändert werden.

3. Die Auslosung findet statt:a) für die Qualifikation unmittelbar nach Schließung der Anwesenheitsliste,b) für das Hauptfeld im Falle eines Sign-In unmittelbar nach dessen Abschluss.

Ohne Durchführung eines Sign-In spätestens am Vorabend des Spielbeginnsdes Einzel-Hauptfeldes.

4. Die Auslosung erfolgt, indem in den Auslosungsplan:a) zuerst die Gesetzten nach § 33 eingefügt werden,b) dann die erforderlichen Rasten bestimmt und nach § 34 eingesetzt werden,c) zuletzt die nicht gesetzten Teilnehmer von oben nach unten in die freien Zeilen

des Auslosungsplans eingelost werden.Ist die Qualifikation noch nicht beendet, dürfen im Hauptfeld nur die Plätze für dieQualifikanten eingelost und entsprechend mit »Q« gekennzeichnet werden. DieEinlosung der Namen der Qualifikanten bzw. der Nummer der Gruppe darf erstnach Beendigung des letzten Qualifikationsspiels erfolgen.

5. Der Auslosungsplan ist unmittelbar nach der Auslosung durch Aushang zu veröffent-lichen.

150 Turnierordnung

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§ 36 Ausfall von TeilnehmernFallen Teilnehmer aus oder hat der Veranstalter bis zur Auslosung eine oder mehrereWildcards nicht vergeben, so ist wie folgt zu verfahren:1. Geschieht dies vor Beginn der Qualifikation, so werden die freigewordenen Plätze

a) im Qualifikationsfeld durch anwesende Teilnehmer entsprechend der Regelungnach § 28 Ziffer 5 besetzt (Nachrücker),

b) im Hauptfeld durch Teilnehmer des Qualifikationsfeldes besetzt, die ordnungsge-mäß eine Nennung abgegeben haben und nach ihrer Spielstärke als nächste fürdas Hauptfeld zuzulassen wären (Nachrücker).Für das Qualifikationsfeld ist dann nach a) zu verfahren. § 37 ist zu beachten.

2. Geschieht dies nach Beginn der Qualifikation, so gilt:a) Fällt ein Teilnehmer in der Qualifikation vor seinem ersten Spiel aus (d. h. Spiel

der 1. Runde oder bei Rast in der 1. Runde Spiel der 2. Runde), so rückt an seineStelle der nächstqualifizierte anwesende Teilnehmer entsprechend der Regelungnach § 28 Ziffer 5 (Nachrücker).

b) Fällt ein Teilnehmer im Hauptfeld vor seinem ersten Spiel aus (Spiel der 1. Rundeoder bei Rast in der 1. Runde Spiel der 2. Runde), kommt ein Lucky Loser nach§ 28 Ziffer 4 ins Hauptfeld.Geschieht dies:vor Einlosung der Qualifikanten ins Hauptfeld, so werden Lucky Loser zusam-men mit den Qualifikanten in die freien Zeilen des Hauptfeldes eingelost, nach Einlosung der Qualifikanten, so treten Lucky Loser an die Stelle von aus-fallenden Teilnehmern; bei zwei oder mehreren wird gelost, welcher Lucky Loserauf welche freigewordene Stelle des Hauptfeldes gelangt.Das Einrücken der Lucky Loser erfolgt frühestens 1/2 Stunde vor Spielbeginndieses Tages. § 37 ist zu beachten.

3. Findet eine Qualifikation nicht statt, so wird im Hauptfeld ein ausfallender Teilnehmerdurch einen Nachrücker nach § 28 Ziffer 5 ersetzt.

4. Fällt ein Teilnehmer aus, ohne dass er ersetzt werden kann, so kommt sein Gegner»ohne Spiel« weiter. § 37 ist zu beachten.

5. Fällt ein Teilnehmer aus, nachdem er ein Wettspiel bereits begonnen hat, so kommtsein Gegner weiter.

6. Fällt nach der Auslosung ein Teilnehmer aus, der für die Qualifikation oder für dasHauptfeld eine Wildcard erhalten hat, so kann er nur nach den Bestimmungen obenZiffer 1, 2 oder 3 ersetzt werden.

7. Spielbeginn ist der 1. Aufschlag zum 1. Punkt eines Wettspiels des jeweiligen Wett-bewerbs (Qualifikation bzw. Hauptfeld).

§ 37 Änderung der Setzung von Teilnehmern1. Wenn gesetzte Spieler bis 20.00 Uhr am Tage vor Spielbeginn des Wettbewerbes

ausfallen (Qualifikation oder Hauptfeld), ist die Setzung entsprechend zu berichti-gen. Fällt im Hauptfeld von den Setzpositionen 1 – 4 ein gesetzter Spieler aus, sowird diese Position aus dem Bereich der Setzpositionen 5 – 8 in aufsteigender Rei-henfolge besetzt. Die hierbei freigewordene Setzposition wird durch den bestplat-zierten ungesetzten Spieler besetzt.Fällt im Hauptfeld von der Setzposition 5 und nachfolgenden Positionen ein gesetz-ter Spieler aus bzw. fällt in der Qualifikation ein gesetzter Spieler aus, so wird diesePosition durch den bestplatzierten ungesetzten Spieler besetzt.

151Turnierordnung

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Die im Auslosungsplan dadurch freiwerdenden Zeilen werden nach § 36 Ziffer 1bzw. Ziffer 2 b) durch Nachrücker bzw. Lucky Loser besetzt. Entsprechendes gilt fürandere Größen des Teilnehmerfeldes.

2. Sofern gesetzte Spieler nach 20.00 Uhr am Tage vor Spielbeginn des Wettbewerbesausfallen (Qualifikation oder Hauptfeld), erfolgt keine Berichtigung der Setzung.Nachrücker sind gemäß § 36 Ziffer 1 zu berücksichtigen.

3. Kommt ein Teilnehmer vor Beginn des ersten Spiels des Wettbewerbs als Nachrü -cker, Qualifikant oder Lucky Loser ins Teilnehmerfeld, der nach seiner Spielstärke zusetzen ist, so ist die Setzliste entsprechend zu berichtigen. Danach sind Setzposi-tionen im Auslosungsplan nach der berichtigten Setzliste zu besetzen. Teilnehmer,die danach nicht mehr gesetzt sind, kommen auf die freigewordene Zeile des Aus-losungsplans. Sind mehrere Zeilen freigeworden, ist zu losen.

II. Doppel

§ 38 Anzuwendende Bestimmungen1. Der Nennungsschluss für Doppel ist in geeigneter Weise bekanntzugeben.

Die Nennung erfolgt durch persönliche Eintragung von mindestens einem der bei-den Doppelpartner in die beim Oberschiedsrichter aufliegende Liste. Nach Auslo-sung kann die Zusammensetzung der Doppel nicht mehr geändert werden.

2. Annahme und Setzung erfolgen in der Reihenfolge der Spielstärke der Doppel.Diese wird vom Oberschiedsrichter und zwei Spielervertretern festgestellt.

3. Für die Qualifikation genügt eine Mindestteilnehmerzahl von vier Doppeln.4. Die Auslosung erfolgt durch den Turnierausschuss oder den Oberschiedsrichter

unmittelbar nach Nennungsschluss.5. Die Bestimmungen Teil 1 (Einzel) gelten sinngemäß auch für Doppelwettbewerbe.

I. Durchführung des Turniers

§ 39 MindestteilnehmerzahlEin Wettbewerb (Qualifikation oder Hauptfeld, Einzel oder Doppel) ist nur durchzuführen,wenn mindestens acht Spieler oder Doppel teilnehmen. Eine Ausnahme ist nur bei einerQualifikation im Doppel zulässig, für welche die Teilnahme von vier Doppeln ausreicht.Abweichend hiervon können Wettbewerbe bei Turnieren ab Damen/Herren 30 und Jugendmit vier bis acht Teilnehmern nach dem Modus »Round Robin« ausgetragen werden.

§ 40 SpielregelnDie Tennisregeln der ITF finden mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Alle Spiele sind auf zwei Gewinnsätze auszutragen, es sei denn, in der Ausschrei-

bung ist etwas anderes festgelegt. Bei den Nationalen Deutschen Meisterschaften der Jugend, den Meisterschaftender Landesverbände der Jugend sowie den Wertungsturnieren der Turnierserie zumDTB U12 Masters ist grundsätzlich der dritte Satz als »Tie-Break-Satz« gemäß ITFTennisregel 6 b. auszuspielen.

152 Turnierordnung

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Der Oberschiedsrichter kann bei witterungsbedingten Einflüssen nach seinemErmessen – auch während des Wettbewerbs – entscheiden, dass der dritte Satz alsMatch-Tie-Break bis 10 gespielt wird, wenn dies zur termingerechten Abwicklungdes Turniers erforderlich ist. Die Runden eines Wettbewerbs sollen möglichst nachgleichen Bedingungen gespielt werden. In jedem Satz findet beim Stand von 6:6 – mit Ausnahme der Austragung des drit-ten Satzes als Match-Tie-Break bis 10 – das Tie-Break-System gemäß ITF-Tennis-regel 5 b. Anwendung.

2. Die Zeitdauer des Einschlagens darfa) vor einem Wettspiel fünf Minuten nicht überschreiten.b) Bei einem unterbrochenen Wettspiel gelten in Abhängigkeit von der Dauer der

Unterbrechung folgende Regelungen für die Wiedereinschlagzeit:0 – 15 Minuten Unterbrechung: kein Wiedereinschlagen;15 – 30 Minuten Unterbrechung: 3 Minuten Wiedereinschlagzeit;mehr als 30 Minuten Unterbrechung: 5 Minuten Wiedereinschlagzeit.

c) Bei Verlegung eines abgebrochenen Wettspiels vom Freien in die Halle oderumgekehrt ist eine angemessene Einschlagzeit zu gewähren.

3. Bei einer jeden während des Wettspiels erlittenen Verletzung kann der Schiedsrich-ter eine Unterbrechung zur Untersuchung und Behandlung für eine Dauer von dreiMinuten ab Beginn der Behandlung zulassen. Zur Behandlung jeder Art von Krämp-fen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw.nach Abschluss eines Satzes (120 Sekunden) gewährt werden. Als Verletzung durch Unfall gelten u. a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen,Blasenbildungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspielsauftreten.Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Spielbeginn vorhandene Krankheiten,Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wettspielsernsthaft verschlimmern.Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache,also z. B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht alsVerletzung durch Unfall gewertet werden.Eine Überschreitung jeglicher erlaubten Behandlungszeit wird über den Verhaltens-kodex (Spielverzögerung) bestraft. Grundsätzlich muss jede Untersuchung bzw. Behandlung auf dem Platz stattfinden,jedoch kann der Oberschiedsrichter unter besonderen Umständen entscheiden,dass eine Untersuchung bzw. eine Behandlung auch außerhalb des Platzes durch-geführt wird.

4. Herren können im Einzel bei einem Dreisatzmatch eine, bei einem Fünfsatzmatchzwei Toilettenpausen beanspruchen. Damen haben im Einzel Anspruch auf eine Toi-lettenpause und zusätzlich eine Kleiderwechselpause. Im Doppel ist bei den Damendie Kleiderwechselpause in den zwei Pausen enthalten. Im Doppel können pro Teaminsgesamt zwei Toilettenpausen beansprucht werden. Sofern diese beim Doppelgemeinsam genommen wird, zählt diese als eine Toilettenpause. Toilettenpausensollen, Kleiderwechselpausen müssen während der Pause nach Abschluss einesSatzes genommen werden. Dem Spieler bzw. Team ist eine angemessene Zeit fürdie Kleiderwechsel- bzw. Toilettenpause zu gewähren. Eine Überschreitung derangemessenen Zeit wird über den Ver-haltenskodex (Spielverzögerung) bestraft.Eine Toilettenpause sollte nicht während eines Aufschlagspiels bzw. vor dem Auf-schlagspiel des Gegners bzw. des gegnerischen Teams genommen werden. Eine

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während oder nach Abschluss des Einschlagens beantragte Toilettenpause ist alswährend des Wettspiels genommen zu werten. Zusätzliche Toilettenbesuche zuLasten der erlaubten Pausenzeiten sind möglich, müssen jedoch bei Überschrei-tung der erlaubten Pausenzeiten (90 Sekunden bei Seitenwechsel, 120 Sekundennach Satzabschluss) über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft wer-den.

5. Bei einer unbeabsichtigten Behinderung (Ball fällt aus der Tasche oder dem Clip,Mütze fällt vom Kopf) wird beim ersten Mal auf Punktwiederholung entschieden.Der Spieler soll informiert werden, dass beim nächsten Mal von einer absichtlichenBehinderung mit der Folge des Punktverlustes ausgegangen wird.

6. Ein Ruhepause i. S. von ITF-Tennisregel 29 d) können in Wettbewerben ihrerAltersklasse beanspruchen:a) Senioren und Seniorinnen aller Altersklassen eine Ruhepause von zehn Minu-

ten nach dem 2. Satz,b) Junioren und Juniorinnen der Altersklasse U 10 eine Ruhepause von fünf Minu-

ten nach dem 1. Satz und zehn Minuten nach dem 2. Satz, bei Austragunggemäß Ziffer 1, letzter Satz.

c) sofern der dritte Satz als Match-Tie-Break ausgetragen wird, besteht keinAnspruch auf eine Ruhepause nach dem zweiten Satz gemäß a) und b).

d) alle anderen Spieler haben keinen Anspruch auf eine Ruhepause nach Tennis-regel 29 d).

e) für die o. g. Ruhepausen gilt, dass Spieler beraten und behandelt werden dür-fen, falls sie den Platz während der Pausen verlassen.

f) eine Überschreitung der Pausenzeiten wird über den Verhaltenskodex (Zeit-überschreitung) bestraft.

7. Die Spiele eines Wettbewerbes eines Turniers müssen in Qualifikation und Haupt-feld auf Plätzen mit einheitlichem Belag durchgeführt werden.Werden Spiele in die Halle verlegt, so können die dort verwendeten Plätze einenanderen Belag aufweisen. Der Belag der Hallenplätze muss aber wiederum ein-heitlich sein.

8. Die Entscheidung, ob bzw. wann Spiele in die Halle verlegt werden, trifft der Ober-schiedsrichter.Die Verlegung in die Halle darf nur angeordnet werden, wenn sie nach der Aus-schreibung zulässig ist.Ein in die Halle verlegtes Wettspiel muss in der Halle beendet werden, es sei denn,dass sich die beteiligten Spieler darauf einigen, das Wettspiel im Freien fortzuset-zen, wenn dies wieder möglich ist, und der Oberschiedsrichter zustimmt. Die Spie-ler sind verpflichtet, für die Halle geeignetes Schuhwerk zu tragen.

9. Ein Spieler, der zu einem Wettspiel nicht innerhalb von 15 Minuten nach Aufrufantritt und spielbereit ist, ist vom Oberschiedsrichter zu disqualifizieren. Sein Geg-ner wird, sofern nicht ein Lucky Loser oder Nachrücker an die Stelle des disquali-fizierten Spielers tritt, zum Sieger erklärt mit dem Zusatz »ohne Spiel».

10. Für alle Zeitbestimmungen während des Spiels gilt, falls nicht eine Uhr als offiziel-ler Zeitmesser bestimmt ist, die Uhr des Schiedsrichters, sonst die des Ober-schiedsrichters.

11. Das Beratungsverbot nach ITF-Tennisregel 30 ist unbedingt einzuhalten.Zum Aufenthalt auf dem Platz ist außer Schiedsrichter, Hilfsrichtern und Ballkin-dern lediglich der Oberschiedsrichter berechtigt. Andere Personen bedürfen derGenehmigung des Oberschiedsrichters.

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12. Wenn ein Spieler oder ein Doppelpaar ein begonnenes Wettspiel abbricht oder dasWettspiel infolge Verschuldens eines Spielers abgebrochen wird, wird das Wett-spiel mit dem Spielstand bei Abbruch und dem Zusatz »abgebrochen» als verlo-ren gewertet.

§ 41 Spielkleidung, Werbung1. Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) dürfen nur Tenniskleidung

und für den Belag geeignete Tennisschuhe getragen werden.2. Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) ist Werbung auf der Kleidung

(einschl. der Wärmekleidung) und Ausrüstung eines Spielers nur in folgendemUmfang gestattet:– Hemd, Pulli, Jacke:

ÄrmelEine Fremdwerbung (nicht Hersteller) je Ärmel, maximal 19,5 cm². Herstellerwer-bung auf jedem Ärmel von maximal 52 cm² ohne Schrift. Beinhaltet die Herstel-lerwerbung einen Schriftzug, darf dieser nicht größer als 26 cm² sein. ÄrmellosDie Fremdwerbung, die für den Ärmel erlaubt ist, darf auf der Vorderseite platziertwerden. Vorne, hinten oder am KragenInsgesamt maximal zweimal Herstellerwerbung (maximal 13 cm²) oder einmal 26 cm².

– Hose, Rock:Zweimal Herstellerwerbung von maximal 13 cm² oder einmal 26 cm².

– Kopfbedeckung, Stirn- und Schweißband:je einmal Herstellerwerbung von maximal 13 cm².

– Socken, Schuhe:Herstellerwerbung auf jeder Socke und jedem Schuh von je maximal 13 cm².

– Schläger, Saiten:Jeweils das Markenzeichen des Herstellers.Werbung für andere Veranstaltungen (Sport, Events, etc.) ist grundsätzlich nichterlaubt.

3. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen hat der Spieler auf Aufforde-rung des Schiedsrichters das beanstandete Kleidungs- oder Ausrüstungsstückunverzüglich zu wechseln. Im Falle der Weigerung ist der Spieler vom Oberschieds-richter zu disqualifizieren.

§ 42 Bälle1. Es dürfen nur Bälle der in der Ausschreibung festgelegten Marke und Farbe verwen-

det werden.Die Verwendung von Bällen verschiedener Marken und Farben bei einem Wettbe-werb eines Turniers ist nicht zulässig. Es dürfen nur Bälle gemäß der jeweils gülti-gen Liste der ITF ‚Approved Tennis Balls‘ verwendet werden.

2. Die Zahl der im Spiel verwendeten Bälle und der Zeitpunkt ihres Wechsels sind inder Ausschreibung anzugeben.Ballzahl und -wechsel dürfen während eines Wettbewerbs nicht geändert werden,es sei denn, der Oberschiedsrichter trifft eine Entscheidung nach § 16 Ziffer 4 h).

3. Ist ein Ball unbrauchbar geworden oder verlorengegangen, so ist er zu ersetzen,wenn nicht wenigstens drei Bälle im Spiel sind. Dafür gilt:

155Turnierordnung

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a) Ist ein Ball während des Einschlagens vor dem Wettspiel oder während derersten beiden Spiele nach einem vollzogenen Wechsel der Bälle zu ersetzen, soist dazu ein neuer (ungebrauchter) Ball zu verwenden.

b) Ist ein Ball später zu ersetzen, so ist dazu ein gebrauchter Ball mit einem ähnli-chen Grad der Abnutzung zu verwenden.

4. Nach der Unterbrechung eines Wettspiels gemäß § 16 Ziffer 3 g) ist mit denursprünglich verwendeten Bällen weiterzuspielen. Falls die Spieler sich gemäß § 40Ziffer 2 b) wieder einschlagen dürfen und ein Wechsel der Bälle vorgeschrieben ist,erfolgt das Wiedereinschlagen mit anderen Bällen ähnlicher Abnutzung. Die Fortset-zung des Wettspiels erfolgt dann unter Hereinnahme der ursprünglich verwendetenBälle, der Wechsel der Bälle er-folgt im normalen festgelegten Rhythmus.Wird ein Wettspiel vom Freien in die Halle verlegt, sind in der Halle neue Bälle zuverwenden. Der Wechsel der Bälle wird neu berechnet, wobei ein angefangenesSpiel als Spiel zählt.

§ 43 Spielplan1. Der tägliche Spielplan ist vom Oberschiedsrichter aufzustellen. Er soll am Vortag vor

20.00 Uhr durch Aushang bekannt gegeben werden.Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig darüber zu informieren,wann er zu spielen hat.Von notwendig werdenden Spieländerungen (Beginn, Reihenfolge der Spiele, Platz)sind die betroffenen Spieler unverzüglich zu benachrichtigen.

2. An einem Spieltag sollen für einen Teilnehmer höchstens zwei Einzel und ein Dop-pel oder ein Einzel und zwei Doppel auf den Spielplan gesetzt werden.Spiele des Hauptfeldes dürfen erst nach Beendigung des letzten Qualifikations-spiels beginnen.Das Einzel eines Spielers ist grundsätzlich vor einem Doppel, an dem der Spieleram selben Tag beteiligt ist, zu spielen, es sei denn, der Spieler ist mit einer hiervonabweichenden Spielansetzung einverstanden.

3. Hat ein Spieler an einem Tag mehr als ein Spiel zu bestreiten, stehen ihm aufWunsch folgende Pausen zwischen den Spielen zu:nach weniger als einer Stunde Spielzeit: 30 Minuten, nach 1–1 1/2 Stunden Spielzeit: 60 Minuten, nach mehr als 1 1/2 Stunden Spielzeit: 90 Minuten.

4. Der Oberschiedsrichter kann von vorstehenden Regelungen abweichen, wenn dieszur termingerechten Beendigung des Turniers erforderlich ist.

J. Preise

§ 44 Ehrenpreise1. Die Bedingungen über die Vergabe von Ehrenpreisen sind für Wettbewerb und Plat-

zierung in der Ausschreibung anzugeben. Die Vergabe kann von der tatsächlichenAusspielung abhängig gemacht werden.Bei unbegründeter Aufgabe oder Nichtantreten sowie bei Disqualifikation einesSpielers verfällt der Anspruch auf einen Ehrenpreis.Bei Abbruch des Turniers ist vom Turnierausschuss die endgültige Entscheidungüber die Verteilung der Ehrenpreise zu treffen.

156 Turnierordnung

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2. Die Bedingungen für den endgültigen Erwerb eines Wanderpreises müssen in derAusschreibung enthalten sein. Sie dürfen bis zum endgültigen Erwerb des Wander-preises nicht geändert werden.Auf dem Wanderpreis sind die Sieger jedes Jahr auf Kosten des Veranstalters ein-zugravieren.Streitigkeiten zwischen Veranstalter und Spieler über Erwerb, Besitz oder Eigentumvon Wanderpreisen werden auf Antrag vom Ausschuss für Mannschaftswettbewer-be und Turniere endgültig entschieden.

§ 45 Preisgeld1. Bei Preisgeldturnieren gilt:

a) Jeder Teilnehmer erhält das Preisgeld der erreichten Runde.b) Gibt ein Spieler während eines Wettspiels auf oder tritt er nicht an, ohne dass

eine vom Turnierarzt bescheinigte Verletzung oder Erkrankung vorliegt, oder wirder disqualifiziert, so erhält er lediglich das Preisgeld der letzten von ihm gewon-nenen Runde.

c) Bei Disqualifikation ist das Preisgeld bis zum Abschluss des Disziplinarverfah-rens einzubehalten.

d) Bei Abbruch eines Preisgeldturniers (z. B. wegen schlechter Witterung) erhaltendie noch im Wettbewerb verbliebenen Teilnehmer das Preisgeld für die erreichteRunde.

2. Bei Auszahlung von Preisgeld ist der Veranstalter verpflichtet, eventuelle Steuern,Abgaben und Geldstrafen abzuziehen und an die zuständigen Stellen abzuführen.

3. Liegt eine Bestrafung wegen eines Dopingvergehens durch das DTB-Sportgerichtgemäß § 12 der DTB-Sportgerichtsverfahrensordnung vor, so hat der Betreffendesein ab diesem Dopingvergehen erhaltenes Preisgeld an den Veranstalter zurück zuerstatten.

K. Deutsche Meisterschaften

§ 46 Vergabe der Deutschen Meisterschaften und TurnierserienDie als »Deutsche Meisterschaften« anerkannten Turniere und Turnierserien1. Nationale Meisterschaften von Deutschland und Internationale Meisterschaften von

Deutschland (German Open)2. Nationale und Internationale Rollstuhl-Tennismeisterschaften von Deutschland3. Nationale und Internationale Turnierserien werden vom Deutschen Tennis Bund vergeben.

§ 47 Zusammensetzung des TurnierausschussesDen Turnierausschüssen der Nationalen Meisterschaften gehören an:1. der Vizepräsident und Leiter des Ressorts V bzw. der Vizepräsident und Leiter des

Ressorts IV als Vorsitzender, 2. der DTB-Sportdirektor bei Wettbewerben gemäß § 10 Ziffer 1. (Jugend) und 2.

(Nachwuchs) sowie Damen und Herren; der Referent für Seniorensport bei Wettbe-werben gemäß § 10 Ziffer 3. (Jungsenioren) und 4. (Senioren); der Referent für Roll-stuhltennis und Behindertensport bei Wettbewerben Rollstuhltennis,

Turnierordnung

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3. ein Vorstandsmitglied des Verbandes, in dessen Bereich die Meisterschaften ausge-tragen werden,

4. ein Vertreter des Ausrichters,5. der Turnierleiter/Turnierdirektor,6. der Oberschiedsrichter,7. eine Spielersprecherin,8. ein Spielersprecher.

§ 48 Internationale MeisterschaftenDie Internationalen Meisterschaften und die Internationalen Hallenmeisterschaften vonDeutschland können für Herren und Damen im Einzel und im Doppel ausgetragen wer-den.

§ 49 Nationale MeisterschaftenDie Nationalen Meisterschaften von Deutschland können im Freien und/oder in der Hallefür Damen, Herren, und in den Altersklassen gemäß § 10 Ziffer 3 und 4 sowie für Roll-stuhltennis durchgeführt werden. Die Einzelheiten regelt die Turnier-Ausschreibung.Sämtliche Rechte an diesen Turnieren liegen beim DTB.

§ 49a Nationale Meisterschaften JugendDie Nationalen Meisterschaften von Deutschland werden im Freien und/oder in derHalle für Junioren und Juniorinnen (§10 Ziffer 1) durchgeführt. Die Einzelheiten regeltdie Turnier-Ausschreibung.

§ 50 Teilnahmeberechtigung an Nationalen MeisterschaftenAn den Nationalen Meisterschaften nach § 49 sind nur Spieler deutscher Staatsange-hörigkeit teilnahmeberechtigt.

§ 51 Ehrenpreise bei AbbruchDie Entscheidung über die Vergabe von Ehrenpreisen bei Abbruch der Deutschen Mei-sterschaften wegen des Wetters oder aus anderen Gründen trifft der Vizepräsident undLeiter des Ressorts V bzw. der Vizepräsident und Leiter des Ressorts IV des DTB.

L. Schlussbestimmungen

§ 52 DisziplinarordnungAlle an einem öffentlich ausgeschriebenen Turnier teilnehmenden Spieler unterliegender Disziplinarordnung des DTB.

§ 53 Einspruch1. Bei allen Streitfragen, die sich aus der Abwicklung einer Veranstaltung nach dieser

Turnierordnung oder aus der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ergeben, istals Rechtsmittel der Einspruch möglich.

2. Bei allen Streitfragen, die die Nationalen Deutschen Meisterschaften betreffen, ent-scheidet der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere, bei den Deut-schen Meisterschaften der Jugend der Ausschuss für Jugendsport über das Rechts-

158 Turnierordnung

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mittel des Einspruchs. In allen übrigen Streitfragen sind die jeweiligen Organe derLandesverbände zuständig.

3. Der Einspruch ist an das jeweilige Organ der Landesverbände gemäß den hierfürgeltenden Form- und Fristvorschriften zu richten. Für den Fall, dass die Rechtsmit-telinstanzen gemäß Ziffer 2 zuständig sind, gilt Folgendes: Der Einspruch ist in zwei-facher Ausfertigung an die Geschäftsstelle des DTB zu richten. Er muss begründetwerden und der Geschäftsstelle binnen einer Woche nach bekannt werden desAnfechtungsgrundes zugehen. Gleichzeitig ist eine Gebühr von EUR 250,00 zu ent-richten, die für den Fall, dass dem Einspruch stattgegeben wird, zurückerstattetwird; ohne gleichzeitige Bezahlung der Einspruchsgebühr wird der Einspruch alsnicht zulässig verworfen.

4. Vor seiner Entscheidung hat der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Tur-niere bzw. der Ausschuss für Jugendsport den betroffenen Parteien rechtlichesGehör zu gewähren.

5. Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. der Ausschuss fürJugendsport kann die betroffenen Parteien zu einer mündlichen Verhandlung laden.

6. Die Einspruchsgebühr hat der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turnie-re bzw. der Ausschuss für Jugendsport im Rahmen seiner Entscheidung der unter-liegenden Partei aufzuerlegen. Bei Vergleichen hat der Ausschuss für Mannschafts-wettbewerbe und Turniere bzw. der Ausschuss für Jugendsport über die Einspruchs-gebühr nach billigem Ermessen zu entscheiden.

7. Im Falle einer mündlichen Verhandlung hat die unterliegende Partei nur die notwen-digen Auslagen der vom Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw.der vom Ausschuss für Jugendsport Geladenen zu erstatten. Auslagen oder Gebüh-ren für Rechtsanwälte oder andere Berater einer Partei werden nicht erstattet.

§ 54 BeschwerdeGegen die Entscheidungen des Ausschusses für Mannschaftswettbewerbe und Turnie-re bzw. des Ausschusses für Jugendsport im Rahmen des Einspruchsverfahrens gem.§ 53 ist die Beschwerde an das DTB-Sportgericht möglich. Die Beschwerdefrist beträgtzwei Wochen und beginnt mit dem Zugang der Entscheidung. Innerhalb dieser Frist istdie Gebühr gemäß § 11 der Sportgerichtsverfahrensordnung zu entrichten. Näheresregelt die Sportgerichtsverfahrensordnung.

§ 55 ÄnderungenÄnderungen dieser Turnierordnung beschließt die Mitgliederversammlung des Deut-schen Tennis Bundes mit Zweidrittelmehrheit (§ 17 der Satzung).

159Turnierordnung

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ITF-Tennisregeln

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TENNISREGELN DERINTERNATIONAL TENNIS FEDERATION (ITF)

Regel 1 SpielfeldRegel 2 Ständige EinrichtungenRegel 3 Bälle Regel 4 SchlägerRegel 5 Zählweise in einem Spiel

a) Standard-Spielb) Tie-Break-Spiel

Regel 6 Zählweise in einem Satza) Vorteil-Satzb) Tie-Break-Satz

Regel 7 Zählweise in einem WettspielRegel 8 Aufschläger und RückschlägerRegel 9 Wahl der Seiten und des AufschlagsRegel 10 Wechsel der SpielfeldseitenRegel 11 Ball im SpielRegel 12 Ball berührt eine LinieRegel 13 Ball berührt eine Ständige EinrichtungRegel 14 Reihenfolge beim AufschlagRegel 15 Reihenfolge beim Rückschlag im DoppelRegel 16 AufschlagRegel 17 Ausführung des AufschlagsRegel 18 FußfehlerRegel 19 AufschlagfehlerRegel 20 Zweiter AufschlagRegel 21 SpielbereitschaftRegel 22 Wiederholung des AufschlagsRegel 23 WiederholungenRegel 24 PunktverlustRegel 25 Guter RückschlagRegel 26 BehinderungRegel 27 Berichtigung von IrrtümernRegel 28 Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen

(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)Regel 29 Kontinuierliches SpielRegel 30 BeratungRegel 31 Technik für Spieler-AnalysenRegeln für Rollstuhltennis

Anhang I BälleAnhang II SchlägerAnhang III Technik für SpieleranalysenAnhang IV WerbungAnhang V Alternative ZählweisenAnhang VI Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen

(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)

73Tennisregeln der ITF

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Anhang VII Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen U 10 (10 Jahre und jünger)Anhang XI Mindestabstände zwischen der Grundlinie und den hinteren Einzäunungen

und zwischen den Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen

Regel 1: SpielfeldDas Spielfeld ist ein Rechteck von 23,77 m Länge und für Einzelspiele von 8,23 m Brei-te. Für Doppelspiele beträgt die Breite des Spielfeldes 10,97 m.Das Spielfeld ist in der Mitte durch ein Netz geteilt, das an einem Seil oder Metallkabelaufgehängt ist; das Seil oder Metallkabel ist an zwei Netzpfosten auf einer Höhe von1,07 m befestigt oder wird darüber hinweggeführt. Das Netz muss so gespannt sein,dass es den Zwischenraum zwischen den beiden Netzpfosten vollständig ausfüllt unddie Maschen des Netzes müssen ausreichend eng sein, um zu gewährleisten, dass einBall nicht hindurch kann. Die Höhe des Netzes beträgt in der Mitte 91,4 cm, wo esdurch einen Netzhalter straff niedergehalten wird. Das Seil oder Metallkabel sowie derobere Teil des Netzes müssen von einer Netzeinfassung eingefasst sein. Der Netzhal-ter und die Netzeinfassung müssen vollkommen weiß sein.– Der Durchmesser des Seils oder Metallkabels beträgt höchstens 0,8 cm.– Die maximale Breite des Netzhalters beträgt 5 cm.– Die Netzeinfassung ist auf jeder Seite zwischen 5 cm und 6,35 cm breit.Für Doppelspiele muss die Mitte der Netzpfosten auf beiden Seiten jeweils 91,4 cmaußerhalb des Doppelspielfeldes liegen.Wird für Einzelspiele ein Einzelnetz verwendet, muss die Netzpfostenmitte auf jederSeite 91,4 cm außerhalb des Einzelspielfeldes liegen. Wird ein Netz für das Doppelfeldverwendet, muss das Netz auf einer Höhe von 1,07 m von zwei Einzelstützen gestütztwerden, deren Mitte auf jeder Seite 91,4 cm außerhalb des Einzelspielfeldes liegt. – Die Netzpfosten dürfen nicht mehr als 15 cm im Quadrat oder 15 cm Durchmesser

haben.– Die Einzelstützen dürfen höchstens 7,5 cm im Quadrat oder 7,5 cm Durchmesser

haben.– Die Netzpfosten und Einzelstützen dürfen nicht mehr als 2,5 cm über der Oberkan-

te des Netzkabels liegen.Die Linien an den Enden des Spielfeldes werden Grundlinien und die Linien an den Sei-ten des Spielfeldes werden Seitenlinien genannt.Parallel zum Netz werden jeweils im Abstand von 6,40 m von den Seiten des Netzeszwei Linien zwischen den Einzel-Seitenlinien gezogen. Diese Linien werden Aufschlag-linien genannt. Zu beiden Seiten des Netzes wird die Fläche zwischen der Aufschlagli-nie und dem Netz durch die Aufschlagmittellinie in zwei gleiche Hälften, die Aufschlag-felder, geteilt. Die Aufschlagmittellinie wird parallel zu den Einzel-Seitenlinien undgenau in der Mitte zwischen diesen gezogen.Jede Grundlinie wird durch ein 10 cm langes Mittelzeichen, das innerhalb des Spielfel-des und parallel zu den Einzel-Seitenlinien gezogen wird, in zwei Hälften geteilt.– Die Breite der Aufschlagmittellinie und des Mittelzeichens muss 5 cm betragen.– Die anderen Linien des Spielfeldes sollen zwischen 2,5 cm und 5 cm breit sein, aus-

genommen die Grundlinien, deren Breite bis zu 10 cm betragen darf.Alle Spielfeldmaße werden von der Außenkante der Linien gemessen und alle Liniendes Spielfeldes müssen von gleicher Farbe sein, die sich eindeutig von der Farbe desPlatzbelages abheben muss.

74 Tennisregeln der ITF

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Ausgenommen wie in Anhang III festgelegt, ist Werbung auf dem Platz, Netz, Netzhal-ter, der Netzeinfassung und auf den Netzpfosten oder Einzelstützen nicht erlaubt.Neben dem oben beschriebenen Spielfeld können für Wettkämpfe der Junioren/Junio-rinnen bis 10 auch die »rot« bzw. »orange« gekennzeichneten Spielfelder gemäß Anla-ge VI benutzt werden.Anmerkung: Richtlinien für Mindestabstände zwischen der Grundlinie und den hinterenEinzäunungen und zwischen den Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen sind imAnhang X enthalten.

Regel 2: Ständige EinrichtungenDie ständigen Einrichtungen des Platzes umfassen die hinteren und seitlichen Einzäu-nungen, die Zuschauer, die Tribünen und Plätze für Zuschauer, alle anderen Einrich-tungen rund um den und über dem Platz, den Schiedsrichter, die Linienrichter, denNetzrichter und die Ballkinder, sofern sich diese auf den ihnen zugewiesenen Positio-nen befinden.In einem Einzelspiel, das mit einem Doppelnetz und Einzelstützen gespielt wird, sinddie Netzpfosten und der Teil des Netzes außerhalb der Einzelstützen ständige Einrich-tungen und werden nicht als Netzpfosten oder als Teil des Netzes betrachtet.

Regel 3: BälleBälle, die für das Spiel nach den Tennisregeln der ITF zugelassen sind, müssen den inAnhang I aufgeführten technischen Spezifikationen entsprechen.Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Ball oder Proto-typ Anhang I entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nicht zugelas-sen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrageiner jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, einschließlich eines jedenSpielers, Ausrüsters oder Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder getroffen wer-den. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- undAnhörungsverfahren der International Tennis Federation.Die Veranstalter müssen vor Beginn der Veranstaltung Folgendes bekannt geben:a. Die Anzahl der Bälle je Wettspiel (2, 3, 4 oder 6).b. Den Wechsel der Bälle, falls vorgesehen.Falls vorgesehen, können die Bälle wie folgt gewechselt werden, entweder:i. nach einer vereinbarten ungeraden Zahl von Spielen; in diesem Fall findet der erste

Wechsel der Bälle im Wettspiel zwei Spiele früher statt als für den Rest des Wett-spiels, um das Einschlagen zu berücksichtigen. Ein Tie-Break-Spiel zählt für denWechsel der Bälle als ein Spiel. Vor Beginn eines Tie-Break-Spiels findet kein Wech-sel der Bälle statt. In diesem Fall wird der Wechsel der Bälle bis zum Beginn deszweiten Spiels des nächsten Satzes verzögert, oder

ii. zu Beginn eines Satzes.Platzt während des Spiels ein Ball, ist der Punkt zu wiederholen. Fall 1: Ist ein Ball am Ende eines Punktes weich, ist dann der Punkt zu wiederholen?

Entscheidung: Ist der Ball nur weich, nicht geplatzt, ist der Punkt nicht zu wie-derholen.

Anmerkung: Jeder Ball, der bei einem Turnier, das nach den Tennisregeln der ITFgespielt wird, verwendet wird, muss auf der offiziellen von der InternationalTennis Federation herausgegebenen Liste der zugelassenen Bälle stehen.

75Tennisregeln der ITF

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Regel 4: SchlägerSchläger, die zum Spiel nach den Tennisregeln der ITF zugelassen sind, müssen denin Anhang II aufgeführten technischen Spezifikationen entsprechen.Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Schläger oderPrototyp Anhang II entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nichtzugelassen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder aufAntrag einer jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, einschließlich einesjeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffenwerden. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- undAnhörungsverfahren der International Tennis Federation.Fall 1: Ist mehr als ein Besaitungsmuster auf der Schlagfläche eines Schlägers erlaubt?

Entscheidung: Nein. Die Regel spricht von einem Muster (nicht Mustern) sichkreuzender Saiten (siehe Anhang II).

Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers im Allgemeinen als gleichmäßigund flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?Entscheidung: Nein.

Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines Schlä-gers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?Entscheidung: Ja. Doch dürfen solche Vorrichtungen nur außerhalb desMusters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.

Fall 4: Während eines Punkts, reißen einem Spieler versehentlich die Saiten. Darf derSpieler fortfahren, mit diesem Schläger einen weiteren Punkt zu spielen?Entscheidung: Ja, es sei denn, dies wurde durch die Veranstalter ausdrücklichuntersagt.

Fall 5: Darf ein Spieler irgendwann während des Spielens mehr als einen Schlägerbenutzen?Entscheidung: Nein.

Fall 6: Darf eine Batterie, die die Spieleigenschaften beeinflusst, in einen Schläger ein-gebaut werden?Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist untersagt, da sie eine Energiequelle ist.Das Gleiche gilt für Solarzellen und ähnliche Vorrichtungen.

Regel 5: Zählweise in einem Spiela. Standard-Spiel

Ein Standard-Spiel wird wie folgt gezählt, wobei der Punktstand des Aufschlägerszuerst genannt wird:

Kein Punkt – »Null«Erster Punkt – »15«Zweiter Punkt – »30«Dritter Punkt – »40«Vierter Punkt – »Spiel«

mit folgender Ausnahme: Haben beide Spieler/Doppelpaare drei Punkte gewonnen,lautet der Punktstand »Einstand«. Nach »Einstand« ist der nächste Punktstand»Vorteil« für den Spieler/das Doppelpaar, der/das den nächsten Punkt gewinnt.Gewinnt dieser Spieler/dieses Doppelpaar auch den nächsten Punkt, gewinnt die-ser Spieler/dieses Doppelpaar das »Spiel«; gewinnt der gegnerische Spieler/dasDoppelpaar den nächsten Punkt, ist der Punktstand wieder »Einstand«. Ein Spie-

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ler/Doppelpaar der/das die unmittelbar auf »Einstand« folgenden zwei Punktegewinnt, gewinnt das »Spiel«.

b. Tie-Break-SpielWährend eines Tie-Break-Spiels werden die Punkte »Null«, «1«, »2«, »3«, usw.gezählt. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sieben Punkte gewinnt, gewinntdas »Spiel« und den »Satz«, vorausgesetzt, er/es führt mit einem Vorsprung vonzwei Punkten über den/die Gegner. Falls nötig, wird das Tie-Break-Spiel so langefortgesetzt, bis dieser Vorsprung erreicht ist.Der Spieler, der an der Reihe ist aufzuschlagen, schlägt für den ersten Punkt desTie-Break-Spiels auf. Für die nächsten zwei Punkte schlägt/schlagen der/die Geg-ner auf (im Doppel, der Spieler des gegnerischen Doppelpaars, der als nächsterAufschlag hat). Danach schlägt jeder Spieler/jedes Doppelpaar abwechselnd fürzwei Punkte hintereinander auf bis zum Ende des Tie-Break-Spiels (im Doppel wirdder Aufschlagwechsel innerhalb des Doppelpaars in der gleichen Reihenfolge fort-gesetzt wie während des Satzes).Der Spieler/das Doppelpaar, der/das im Tie-Break-Spiel als erster/erstes an derReihe ist, aufzuschlagen, ist im ersten Spiel des nächsten Satzes Rückschläger.

Zusätzliche alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 6: Zählweise in einem SatzEs gibt unterschiedliche Methoden, in einem Satz zu zählen. Die zwei Hauptmethodensind der »Vorteil-Satz« und der »Tie-Break-Satz«. Beide Methoden dürfen angewandtwerden, vorausgesetzt, dass die anzuwendende Methode vor Beginn der Veranstaltungbekannt gegeben wird. Ist die »Tie-Break-Satz«-Methode anzuwenden, muss zudembekannt gegeben werden, ob der letzte Satz als »Tie-Break-Satz« oder als »Vorteil-Satz« gespielt werden soll.

a. »Vorteil-Satz«Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sechs Spiele gewonnen hat, gewinntdiesen »Satz«, vorausgesetzt, er/es hat einen Vorsprung von zwei Spielen überseine/seinen Gegner. Wenn nötig, wird der Satz so lange fortgesetzt, bis dieserVorsprung erreicht ist.

b. »Tie-Break-Satz«Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sechs Spiele gewonnen hat, gewinntdiesen »Satz«, vorausgesetzt, er/es hat einen Vorsprung von zwei Spielen überseine/seinen Gegner. Wird der Spielstand von 6 beide erreicht, ist ein Tie-Break-Spiel zu spielen.

Zusätzliche zugelassene alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 7: Zählweise in einem WettspielEin Wettspiel kann auf zwei Gewinnsätze (ein Spieler/Doppelpaar benötigt 2 gewonne-ne Sätze, um das Wettspiel zu gewinnen) oder auf drei Gewinnsätze (ein Spieler/Dop-pelpaar benötigt 3 gewonnene Sätze, um das Wettspiel zu gewinnen) gespielt werden.Zusätzliche zugelassene alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 8: Aufschläger und RückschlägerDie Spieler/Doppelpaare stellen sich auf den gegenüberliegenden Seiten des Netzesauf. Der Aufschläger ist der Spieler, der den Ball für den ersten Punkt ins Spiel bringt.

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Der Rückschläger ist der Spieler, der bereit ist, den vom Aufschläger aufgeschlagenenBall zurückzuschlagen.Fall 1: Darf der Rückschläger außerhalb der Linien des Spielfeldes stehen?

Entscheidung: Ja. Der Rückschläger darf jede Position innerhalb oder außer-halb der Linien auf seiner Seite des Netzes einnehmen.

Regel 9: Wahl der Seiten und des AufschlagsÜber die Wahl der Seite und die Wahl darüber, Aufschläger oder Rückschläger imersten Spiel zu sein, entscheidet vor Beginn des Einschlagens das Los. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das das Los gewinnt, kann wählen:

a. Aufschläger oder Rückschläger im ersten Spiel des Wettspiels zu sein; in diesemFall wählt/wählen der/die Gegner die Seite des Spielfeldes für das erste Spiel desWettspiels; oder

b. die Seite des Spielfeldes für das erste Spiel des Wettspiels; in diesem Fall wählt/wählen der/die Gegner, ob er/sie Aufschläger oder Rückschläger für das ersteSpiel des Wettspiels sein will/wollen; oder

c. vom Gegner/von den Gegnern zu verlangen, eine der oben genannten Entschei-dungen zu treffen.

Fall 1: Haben beide Spieler/Doppelpaare Anspruch darauf neu zu wählen, wenn dasEinschlagen unterbrochen wurde und die Spieler den Platz verlassen?Entscheidung: Ja. Das Ergebnis des ursprünglichen Losentscheids bleibt beste-hen, doch dürfen beide Spieler/Doppelpaare neu wählen.

Regel 10: Wechsel der SpielfeldseitenDie Spieler haben in jedem Satz nach dem ersten, dritten und jedem darauf folgendenungeraden Spiel sowie nach Beendigung eines jeden Satzes die Seiten des Spielfel-des zu wechseln. Ist aber die Summe der Spiele eines Satzes eine gerade Zahl, so sinddie Seiten erst nach dem ersten Spiel des nächsten Satzes zu wechseln.Während eines Tie-Break-Spiels haben die Spieler nach jeweils sechs Punkten die Sei-ten des Spielfeldes zu wechseln.

Regel 11: Ball im SpielSofern nicht auf Fehler oder Wiederholung des Aufschlags entschieden wird, ist derBall ab dem Augenblick, in dem der Aufschläger den Ball trifft, im Spiel und bleibt imSpiel, bis der Punkt entschieden ist.

Regel 12: Ball berührt eine LinieBerührt ein Ball eine Linie, so gilt, dass er das von dieser Linie begrenzte Spielfeldberührt hat.

Regel 13: Ball berührt eine ständige EinrichtungBerührt der im Spiel befindliche Ball eine ständige Einrichtung, nachdem er das richti-ge Spielfeld berührt hat, gewinnt der Spieler, der den Ball geschlagen hat, den Punkt.Berührt der im Spiel befindliche Ball eine ständige Einrichtung, bevor er den Bodenberührt, verliert der Spieler, der den Ball geschlagen hat, den Punkt.

Regel 14: Reihenfolge beim AufschlagNach Beendigung eines jeden Standard-Spiels, wird der Rückschläger zum Aufschlä-ger und der Aufschläger zum Rückschläger für das nächste Spiel.

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Im Doppel entscheidet jeweils das Doppelpaar, das im ersten Spiel eines jeden Satzesaufschlägt, welcher Spieler in diesem Spiel aufschlägt. Genauso entscheidet das geg-nerische Doppelpaar vor Beginn des zweiten Spiels, welcher Spieler in diesem Spielaufschlägt. Der Partner desjenigen Spielers, der im ersten Spiel aufgeschlagen hat,schlägt im dritten Spiel und der Partner desjenigen Spielers, der im zweiten Spiel auf-geschlagen hat, schlägt im vierten Spiel auf. Dieser Wechsel muss bis zur Beendigungdes Satzes beibehalten werden.

Regel 15: Reihenfolge beim Rückschlag im DoppelDas Doppelpaar, das im ersten Spiel eines jeden Satzes den Aufschlag zurückzuschla-gen hat, entscheidet, welcher Spieler den Aufschlag zum ersten Punkt in diesem Spielzurückschlägt. Genauso entscheidet das gegnerische Doppelpaar vor Beginn deszweiten Spiels, welcher Spieler den Aufschlag zum ersten Punkt dieses Spiels zurück-schlägt. Der Partner desjenigen Spielers, der für den ersten Punkt des Spiels Rück-schläger war, wird für den zweiten Punkt Rückschläger; dieser Wechsel muss bis zurBeendigung des Spiels und des Satzes beibehalten werden.Nachdem der Rückschläger den Ball zurückgeschlagen hat, darf jeder der Spieler ineinem Doppelpaar den Ball schlagen.Fall 1: Darf ein Spieler eines Doppelpaares allein gegen das gegnerische Doppelpaar

spielen?Entscheidung: Nein.

Regel 16: AufschlagUnmittelbar vor Beginn der Aufschlagbewegung muss der Aufschläger mit beiden Füßenin Ruhestellung hinter der Grundlinie (d. h. weiter vom Netz entfernt als diese) und inner-halb der gedachten Verlängerungen des Mittelzeichens und der Seitenlinie stehen.Der Aufschläger hat dann den Ball mit der Hand in eine beliebige Richtung zu werfenund den Ball mit dem Schläger zu schlagen, bevor dieser den Boden berührt. Die Auf-schlagbewegung ist in dem Augenblick beendet, in dem der Schläger des Spielers denBall trifft oder verfehlt. Ein Spieler, der nur einen Arm benutzen kann, darf den Schlä-ger benutzen, um den Ball aufzuwerfen.

Regel 17: Ausführung des AufschlagsBei der Ausführung des Aufschlags in einem Standard-Spiel hat der Aufschlägerabwechselnd hinter den Hälften des Spielfeldes zu stehen, beginnend in jedem Spielhinter der rechten Hälfte des Spielfeldes.In einem Tie-Break-Spiel wird der Aufschlag abwechselnd hinter den beiden Hälftendes Spielfeldes ausgeführt, wobei der erste Aufschlag hinter der rechten Hälfte desSpielfeldes erfolgen muss.Der aufgeschlagene Ball muss das Netz überfliegen und das schräg gegenüberliegen-de Aufschlagfeld treffen, bevor der Rückschläger den Ball zurückschlägt.

Regel 18: FußfehlerWährend der Aufschlagbewegung, darf der Aufschläger nicht:

a. seine Stellung durch Gehen oder Laufen verändern, wobei geringfügige Bewe-gungen der Füße erlaubt sind,

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b. die Grundlinie oder das Spielfeld mit einem Fuß berühren,c. die Fläche außerhalb der gedachten Verlängerung der Seitenlinie mit einem Fuß

berühren,d. die gedachte Verlängerung des Mittelzeichens mit einem Fuß berühren.

Verstößt der Aufschläger gegen diese Regel, gilt dies als »Fußfehler«.Fall 1: Darf der Aufschläger in einem Einzelspiel beim Aufschlag hinter dem Teil der

Grundlinie zwischen der Seitenlinie des Einzel- und der Seitenlinie des Doppel-spielfeldes stehen?Entscheidung: Nein.

Fall 2: Darf der Aufschläger während der Aufschlagbewegung mit einem Fuß oder mitbeiden Füßen nicht den Boden berühren?Entscheidung: Ja.

Regel 19: AufschlagfehlerEs ist ein Aufschlagfehler, wenn:

a. der Aufschläger gegen die Regeln 16, 17 oder 18 verstößt; oderb. der Aufschläger beim Versuch den Ball zu schlagen, diesen verfehlt; oderc. der aufgeschlagene Ball eine ständige Einrichtung, Einzelstütze oder Netzpfo-

sten berührt, bevor dieser den Boden berührt; oderd. der aufgeschlagene Ball den Aufschläger oder den Partner des Aufschlägers

oder irgendetwas, was der Aufschläger oder der Partner des Aufschlägers ansich trägt oder hält, berührt.

Fall 1: Nachdem ein Spieler den Ball zum Aufschlag hochgeworfen hat, entscheidet ersich, den Ball nicht zu schlagen und fängt ihn stattdessen auf. Ist dies ein Auf-schlagfehler?Entscheidung: Nein. Ein Spieler, der den Ball wirft und sich dann entscheidet,ihn nicht zu schlagen, darf den Ball mit der Hand oder mit dem Schläger fangenoder den Ball aufspringen lassen.

Fall 2: In einem Einzelspiel, das auf einem Spielfeld mit Netzpfosten und Einzelstützenausgetragen wird, trifft der aufgeschlagene Ball eine Einzelstütze und dann dasrichtige Aufschlagfeld. Ist dies ein Aufschlagfehler?Entscheidung: Ja.

Regel 20: Zweiter AufschlagIst der erste Aufschlag ein Fehler, hat der Aufschläger hinter derselben Hälfte desSpielfeldes, hinter der der Fehler aufgeschlagen wurde, ohne Verzögerung erneut auf-zuschlagen, es sei denn, der Aufschlag erfolgte hinter der falschen Hälfte.

Regel 21: SpielbereitschaftDer Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist. Jedochhat der Rückschläger in einem angemessenen Tempo des Aufschlägers zu spielen undinnerhalb einer angemessenen Zeit, in der der Aufschläger spielbereit ist, zum Rück-schlag bereit zu sein.Ein Rückschläger, der versucht, den aufgeschlagenen Ball zurückzuschlagen, gilt alsspielbereit. Wird aber angezeigt, dass der Rückschläger nicht bereit ist, darf ein Auf-schlag nicht als Fehler gewertet werden.

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Regel 22: Wiederholung des AufschlagsDer Aufschlag ist zu wiederholen, wenn:

a. der aufgeschlagene Ball das Netz, den Netzhalter oder die Netzeinfassungberührt und anderweitig gut ist; oder, nachdem er das Netz, den Netzhalter oderdie Netzeinfassung berührt hat, den Rückschläger oder den Partner des Rück-schlägers oder irgendetwas, was sie an sich tragen oder halten, trifft, bevor die-ser den Boden berührt; oder:

b. der Ball aufgeschlagen wird, obgleich der Rückschläger nicht spielbereit ist.Im Fall eines zu wiederholenden Aufschlags zählt dieser Aufschlag nicht, und der Auf-schläger hat erneut aufzuschlagen; doch wird durch einen zu wiederholenden Auf-schlag ein vorheriger Fehler nicht aufgehoben.Zusätzliche zugelassene alternative Zählweisen sind in Anhang IV aufgeführt.

Regel 23: WiederholungenIn allen Fällen, in denen auf Wiederholung entschieden wurde, ausgenommen die Ent-scheidung auf Wiederholung eines zweiten Aufschlags, ist der ganze Punkt zu wieder-holen.Fall 1: Während ein Ball im Spiel ist, rollt ein anderer Ball auf das Spielfeld. Es wird auf

Wiederholung entschieden. Der Aufschläger hat zuvor einen Fehler aufgeschla-gen. Hat der Aufschläger nun Anspruch auf einen ersten Aufschlag oder einenzweiten Aufschlag?Entscheidung: Ersten Aufschlag. Der ganze Punkt ist zu wiederholen.

Regel 24: PunktverlustEin Punkt ist verloren, wenn:

a. der Spieler zwei aufeinander folgende Aufschlagfehler macht; oderb. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball nicht zurückschlägt, bevor dieser zwei-

mal hintereinander aufspringt; oderc. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball so zurückschlägt, dass dieser den

Boden oder, bevor er den Boden berührt, einen Gegenstand außerhalb des rich-tigen Spielfeldes trifft; oder

d. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball so zurückschlägt, dass dieser eineständige Einrichtung trifft, bevor er aufspringt; oder

e. der Rückschläger den Aufschlag annimmt, bevor der Ball den Boden berührt.f. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball absichtlich auf dem Schläger trägt oder

fängt oder mit dem Schläger absichtlich mehr als einmal berührt; oderg. der Spieler oder der Schläger, unabhängig davon, ob dieser sich in der Hand des

Spielers befindet oder nicht, oder irgendetwas, was der Spieler an sich trägt oderhält, das Netz, die Netzpfosten bzw. Einzelstützen, das Seil oder Metallkabel, denNetzhalter, die Netzeinfassung oder das Spielfeld des Gegners zu irgendeinemZeitpunkt berührt, während der Ball im Spiel ist; oder

h. der Spieler den Ball schlägt, bevor dieser das Netz überflogen hat; oderi. der im Spiel befindliche Ball den Spieler oder irgendetwas, was der Spieler an

sich trägt oder hält, berührt, mit Ausnahme des Schlägers; oderj. der im Spiel befindliche Ball den Schläger berührt, ohne dass der Spieler diesen

hält; oderk. der Spieler absichtlich und wesentlich die Form des Schlägers verändert, wäh-

rend der Ball im Spiel ist; oderl. im Doppel beide Spieler den Ball beim Schlagen berühren.

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Fall 1: Nachdem der Aufschläger einen ersten Aufschlag ausgeführt hat, fällt derSchläger aus seiner Hand und berührt das Netz, bevor der Ball aufspringt. Istdies ein Aufschlagfehler oder verliert der Aufschläger den Punkt?Entscheidung: Der Aufschläger verliert den Punkt, weil der Schläger das Netzberührt, während der Ball im Spiel ist.

Fall 2: Nachdem der Aufschläger einen ersten Aufschlag ausgeführt hat, fällt derSchläger aus seiner Hand und berührt das Netz, nachdem der Ball außerhalbdes richtigen Spielfeldes aufgesprungen ist. Ist dies ein Aufschlagfehler oderverliert der Aufschläger den Punkt?Entscheidung: Dies ist ein Aufschlagfehler, weil der Schläger das Netz berührthat, nachdem der Ball nicht mehr im Spiel war.

Fall 3: In einem Doppelspiel berührt der Partner des Rückschlägers das Netz, bevorder aufgeschlagene Ball den Boden außerhalb des richtigen Aufschlagfeldesberührt. Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Das rückschlagende Doppelpaar verliert den Punkt, weil derPartner des Rückschlägers das Netz berührt hat, während der Ball im Spiel war.

Fall 4: Verliert ein Spieler den Punkt, wenn er die gedachte Linie in der Verlängerungdes Netzes überquert, bevor oder nachdem der Ball geschlagen wurde?Entscheidung: In keinem der beiden Fälle verliert der Spieler den Punkt, vor-ausgesetzt, dass der Spieler das Spielfeld des Gegners nicht berührt.

Fall 5: Darf ein Spieler über das Netz auf das Spielfeld des Gegners springen, wäh-rend der Ball im Spiel ist?Entscheidung: Nein. Der Spieler verliert den Punkt.

Fall 6: Ein Spieler wirft den Schläger nach dem im Spiel befindlichen Ball. Sowohl derSchläger als auch der Ball landen im gegnerischen Spielfeld und der/die Geg-ner kann/können den Ball nicht erreichen. Welcher Spieler gewinnt den Punkt?Entscheidung: Der Spieler, der den Schläger nach dem Ball geworfen hat, ver-liert den Punkt.

Fall 7: Ein aufgeschlagener Ball trifft den Rückschläger oder im Doppel den Partner desRückschlägers, bevor er den Boden berührt. Welcher Spieler gewinnt den Punkt?Entscheidung: Der Aufschläger gewinnt den Punkt, es sei denn es handelt sichum einen zu wiederholenden Aufschlag.

Fall 8: Ein außerhalb des Spielfeldes stehender Spieler, schlägt den Ball oder fängt ihn,bevor dieser aufspringt und beansprucht den Punkt für sich, weil der Ball mitSicherheit ins Aus gegangen wäre. Entscheidung: Der Spieler verliert den Punkt, es sei denn, es ist ein guter Rück-schlag. In diesem Fall wird der Punkt weitergespielt.

Regel 25: Guter RückschlagEin Rückschlag ist gut:

a. wenn der Ball das Netz, die Netzpfosten bzw. Einzelstützen, das Seil oder Metall-kabel, den Netzhalter oder die Netzeinfassung berührt, vorausgesetzt, dass erdiese überfliegt und den Boden innerhalb des richtigen Spielfeldes trifft; ausge-nommen wie in Regel 2 und 25 d vorgeschrieben; oder

b. wenn der im Spiel befindliche Ball den Boden innerhalb des richtigen Spielfeldesberührt hat und über das Netz zurückspringt oder zurückgeweht wird, der Spie-ler über das Netz reicht und den Ball in das richtige Spielfeld spielt, vorausge-setzt, dass der Spieler nicht gegen Regel 24 verstößt; oder

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9883Tennisregeln der ITF

c. wenn der Ball außerhalb der Netzpfosten bzw. Einzelstützen, entweder oberhalboder unterhalb der Höhe der Netzoberkante zurückgeschlagen wird, auch wenndieser die Netzpfosten bzw. Einzelstützen berührt, vorausgesetzt, dass dieserden Boden im richtigen Spielfeld trifft; ausgenommen wie in Regel 2 und 25 d vor-geschrieben; oder

d. wenn der Ball unterhalb des Seiles oder Metallkabels zwischen der Einzelstützeund dem angrenzenden Netzpfosten hindurch fliegt, ohne das Netz, das Seiloder Metallkabel oder den Netzpfosten zu berühren und den Boden im richtigenSpielfeld berührt, oder

e. wenn der Spieler mit seinem Schläger über das Netz reicht, nachdem er den Ballauf seiner eigenen Seite des Netzes geschlagen hat, und der Ball den Boden imrichtigen Spielfeld trifft; oder

f. wenn der Spieler den im Spiel befindlichen Ball schlägt, der einen anderen imrichtigen Spielfeld liegenden Ball trifft.

Fall 1: Ein Spieler schlägt einen Ball zurück, der dann eine Einzelstütze trifft und aufdem Boden im richtigen Spielfeld aufspringt. Ist der Rückschlag gut?Entscheidung: Ja. Handelt es sich jedoch um einen aufgeschlagenen Ball, derdie Einzelstütze trifft, ist es ein Aufschlagfehler.

Fall 2: Ein im Spiel befindlicher Ball trifft einen anderen Ball, der im richtigen Spielfeldliegt. Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Das Spiel wird fortgesetzt. Ist jedoch unklar, ob tatsächlich derim Spiel befindliche Ball zurückgeschlagen wurde, ist auf Wiederholung zu ent-scheiden.

Regel 26: BehinderungWird ein Spieler beim Spielen eines Punktes durch eine absichtliche Handlung desGegners/der Gegner behindert, gewinnt der Spieler den Punkt.Jedoch ist der Punkt zu wiederholen, wenn ein Spieler beim Spielen eines Punktesdurch eine entweder unabsichtliche Handlung des Gegners/der Gegner oder etwasaußerhalb seiner eigenen Kontrolle liegendes (mit Ausnahme einer ständigen Einrich-tung) behindert wird.Fall 1: Ist ein unabsichtlicher Doppelschlag eine Behinderung?

Entscheidung: Nein. Siehe auch Regel 24 f.Fall 2: Ein Spieler behauptet, zu spielen aufgehört zu haben, weil er dachte, dass sein/

seine Gegner behindert wurde/wurden. Ist dies eine Behinderung?Entscheidung: Nein, der Spieler verliert den Punkt.

Fall 3: Ein im Spiel befindlicher Ball trifft einen über das Spielfeld fliegenden Vogel. Istdies eine Behinderung?Entscheidung: Ja, der Punkt ist zu wiederholen.

Fall 4: Während eines Punktes behindert ein Ball oder ein anderer Gegenstand, derzu Beginn des Punktes auf der Seite des Netzes des Spielers lag, den Spieler.Ist dies eine Behinderung?Entscheidung: Nein.

Fall 5: Wo dürfen im Doppel der Partner des Aufschlägers und der Partner des Rück-schlägers stehen?Entscheidung: Der Partner des Aufschlägers und der Partner des Rückschlä-gers dürfen jede Position auf ihrer eigenen Seite des Netzes, innerhalb oderaußerhalb des Spielfeldes einnehmen. Ruft jedoch ein Spieler eine Behinde-rung für den/die Gegner hervor, ist die Regel »Behinderung« anzuwenden.

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Regel 27: Berichtigung von IrrtümernGrundsätzlich gilt: Wird ein Irrtum bezüglich der Tennisregeln der ITF entdeckt, bleibenalle vorher gespielten Punkte bestehen. Entdeckte Irrtümer sind wie folgt zu berichtigen:

a. Schlägt während eines Standard-Spiels oder eines Tie-Break-Spiels ein Spielerhinter der falschen Hälfte des Spielfeldes auf, ist dies zu berichtigen, sobald derIrrtum entdeckt wird und der Aufschläger hat hinter der gemäß des Punktstandesrichtigen Hälfte des Spielfeldes aufzuschlagen. Ein vor der Entdeckung des Irr-tums begangener Aufschlagfehler wird gewertet.

b. Befinden sich die Spieler während eines Standard-Spiels oder eines Tie-Break-Spiels auf den falschen Seiten des Spielfeldes, ist der Irrtum, sobald er entdecktwird, zu berichtigen und der Aufschläger hat von der gemäß des Spielstands rich-tigen Seite des Spielfeldes aufzuschlagen.

c. Schlägt ein Spieler während eines Standard-Spiels auf, ohne an der Reihe zusein, hat der Spieler, der ursprünglich hätte aufschlagen sollen, aufzuschlagen,sobald der Irrtum entdeckt wird. Wurde jedoch ein Spiel beendet, bevor der Irr-tum entdeckt wurde, bleibt die geänderte Reihenfolge beim Aufschlag bestehen.In diesem Fall erfolgt der Ballwechsel ein Spiel später als der ursprünglich fest-gelegte Wechsel der Bälle.Ein vor der Entdeckung des Irrtums vom Gegner/von den Gegnern begangenerAufschlagfehler wird nicht gewertet.Schlägt im Doppel der Partner eines Doppelpaars auf, der nicht an der Reihe ist,wird ein vor der Entdeckung des Irrtums begangener Aufschlagfehler gewertet.

d. Schlägt ein Spieler während eines Tie-Break-Spiels auf, ohne an der Reihe zusein, und der Irrtum wird entdeckt, nachdem eine gerade Anzahl von Punktengespielt worden ist, wird der Irrtum sofort berichtigt. Wird der Irrtum entdeckt,nachdem eine ungerade Anzahl von Punkten gespielt worden ist, bleibt die geän-derte Reihenfolge beim Aufschlag bestehen.Schlägt im Doppel der Partner eines Doppelpaars auf, der nicht an der Reihe ist,wird ein vor der Entdeckung des Irrtums begangener Aufschlagfehler gewertet.

e. Kommt es während eines Standard-Spiels oder eines Tie-Break-Spiels im Doppelzu einem Irrtum in der Reihenfolge beim Rückschlag, bleibt diese geänderte Rei-henfolge bestehen bis zur Beendigung des Spiels, in dem der Irrtum entdecktwurde. Für das nächste Spiel in diesem Satz, in dem sie Rückschläger sind, habendie Partner die ursprüngliche Reihenfolge beim Rückschlag wieder aufzunehmen.

f. Wird beim Spielstand von 6 beide irrtümlich ein Tie-Break-Spiel begonnen,obgleich zuvor vereinbart wurde, dass der Satz ein »Vorteil-Satz« sein soll, istder Irrtum sofort zu berichtigen, wenn nur ein Punkt gespielt worden ist. Wird derIrrtum entdeckt, nachdem der zweite Punkt bereits gespielt wird, ist der Satz als»Tie-Break-Satz« fortzusetzen.

g. Wird beim Spielstand von 6 beide irrtümlich ein Standard-Spiel begonnen,obgleich zuvor vereinbart wurde, dass der Satz ein »Tie-Break-Satz« sein soll, istder Irrtum sofort zu berichtigen, wenn nur ein Punkt gespielt worden ist. Wird derIrrtum entdeckt, nachdem der zweite Punkt bereits gespielt wird, ist der Satz biszum Spielstand von 8 beide (oder einer höheren geraden Zahl) als »Vorteil-Satz«fortzusetzen und dann ein Tie-Break-Spiel zu spielen.

h. Wird irrtümlich ein »Vorteil-Satz« oder ein »Tie-Break-Satz« begonnen, obgleichzuvor vereinbart wurde, dass der letzte Satz ein entscheidender Match-Tie-Break

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sein soll, ist der Irrtum sofort zu berichtigen, wenn nur ein Punkt gespielt wordenist. Wird der Irrtum entdeckt, nachdem der zweite Punkt bereits gespielt wurde,wird der Satz fortgesetzt bis entweder ein Spieler/Doppelpaar drei Spiele (undsomit den Satz) gewonnen hat oder bis der Spielstand von 2 beide erreicht ist.Dann ist ein entscheidender Match-Tie-Break zu spielen. Wird der Irrtum jedocherst entdeckt, nachdem der zweite Punkt des fünften Spiels begonnen wurde,wird der Satz als »Tie-Break-Satz« fortgesetzt (siehe Anhang IV).

i. Wurden die Bälle nicht in der richtigen Reihenfolge gewechselt, ist der Irrtum zuberichtigen, wenn der Spieler/das Doppelpaar, der/das mit neuen Bällen hätteaufschlagen sollen, wieder an der Reihe ist, für ein neues Spiel aufzuschlagen.Danach sind die Bälle so zu wechseln, dass die Anzahl der Spiele zwischen denWechseln der Bälle der ursprünglich festgelegten Anzahl entspricht.Die Bälle dürfen nicht während eines Spiels gewechselt werden.

Regel 28: Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)

Die Verantwortlichkeiten der in Wettspielen eingesetzten Offiziellen sind in Anhang VIdargelegt.

Regel 29: Kontinuierliches SpielGrundsätzlich gilt, dass das Spiel ab dem Zeitpunkt des Wettspielbeginns (nachdemder erste Aufschlag des Wettspiels ins Spiel gebracht wurde) bis zur Beendigung desWettspiels nicht unterbrochen werden darf.

a. Zwischen den Punkten sind höchstens zwanzig (20) Sekunden erlaubt. Wech-seln die Spieler am Ende eines Spiels die Seiten, sind höchstens neunzig (90)Sekunden erlaubt. Jedoch nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und wäh-rend eines Tie-Break-Spiels, darf das Spiel nicht unterbrochen werden und dieSpieler wechseln die Seiten ohne Pause.Nach Beendigung eines jeden Satzes gibt es eine Satzpause von höchstens ein-hundertundzwanzig (120) Sekunden.Die maximal zulässige Zeit beginnt ab dem Augenblick, in dem ein Punkt ent-schieden ist, bis der erste Aufschlag zum nächsten Punkt erfolgt ist.Veranstalter von professionellen Circuits können bei der ITF eine Genehmigungauf Verlängerung der neunzig (90) Sekunden, die beim Seitenwechsel der Spie-ler nach Beendigung eines Spiels und der einhundertundzwanzig (120) Sekun-den, die bei einer Satzpause erlaubt sind, beantragen.

b. Wenn aus Gründen, die außerhalb des Einflusses eines Spielers liegen, dessenKleidung, Schuhwerk oder notwendige Ausrüstung (mit Ausnahme des Schlä-gers) kaputt geht oder ausgewechselt werden muss, kann dem Spieler eineangemessene zusätzliche Zeit gewährt werden, um das Problem zu beheben.

c. Es ist keine zusätzliche Zeit zu gewähren, um dem Spieler zu erlauben, sich zuerholen. Jedoch kann einem Spieler mit behandelbaren medizinischen Beschwer-den eine Behandlungspause von drei Minuten für die Behandlung dieser medi-zinischen Beschwerden gewährt werden. Auch eine begrenzte Anzahl von Toilet-ten-/Kleiderwechselpausen kann gewährt werden, wenn dies vor Beginn der Ver-anstaltung bekannt gegeben wurde.

d. Veranstalter können eine Erholungspause von höchstens zehn (10) Minuten

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gewähren, wenn dies vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wurde.Diese Erholungspause kann nach dem 3. Satz in einem Wettspiel über dreiGewinnsätze oder nach dem 2. Satz in einem Wettspiel über zwei Gewinnsätzegenommen werden.

e. Die Einschlagzeit darf höchstens fünf (5) Minuten betragen, es sei denn, durchdie Veranstalter wird anderweitig entschieden.

Regel 30: BeratungAls Beratung wird jede Art und jede Form der Kommunikation, Ratschlag oder Anwei-sung an einen Spieler erachtet.In Mannschaftswettkämpfen, bei denen ein Mannschaftsführer auf dem Platz sitzt,kann der Mannschaftsführer den/die Spieler während einer Satzpause und beim Sei-tenwechsel der Spieler am Ende eines Spiels beraten, jedoch nicht beim Seitenwech-sel der Spieler nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und nicht während eines Tie-Break-Spiels.In allen anderen Wettspielen ist Beratung des Spielers/der Spieler nicht erlaubt.Fall 1: Darf ein Spieler beraten werden, wenn die Beratung in unauffälliger Weise

durch Zeichen erfolgt?Entscheidung: Nein.

Fall 2: Ist es einem Spieler gestattet, beraten zu werden, wenn das Spiel unterbrochen ist?Entscheidung: Ja

Fall 3: Ist es einem Spieler gestattet, während des Spiels auf dem Platz beraten zuwerden?Entscheidung:Die genehmigende Institution kann bei der ITF beantragen, dass die Beratungvon Spielern auf dem Platz erlaubt ist. In Wettkämpfen, bei denen die Beratungauf dem Platz gestattet ist, dürfen ausgewiesene Trainer den Platz betreten undihren Spieler unter den von der genehmigenden Institution gestatteten Bedin-gungen beraten.

Regel 31: Technik für Spieler-AnalysenDie Technik für Spieler-Analysen, die zum Spielen gemäß den ITF-Tennisregeln geneh-migt sind, müssen die Bestimmungen des Abschnitts III erfüllen.Die ITF soll die Frage beantworten, ob eine solche Ausstattung genehmigt oder nichtgenehmigt wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder aufAntrag von jedem Beteiligten sowohl von jedem Spieler als auch von Herstellern, Natio-nalem Verband oder deren Mitglieder, die ein nachvollziehbares, diesbezügliches Inter-esse haben, getroffen werden. Solche Entscheidungen und Anträge sollen im Einklangmit geeigneten Prüfverfahren und Anhörungen der ITF erfolgen.

Regeln für RollstuhltennisRollstuhltennis folgt den ITF Tennisregeln mit folgenden Ausnahmen:

a) Die Zwei-Aufsprung-RegelDer Rollstuhltennisspieler darf den Ball zweimal aufkommen lassen. Der Spielermuss den Ball zurückspielen, bevor er den Boden ein drittes Mal berührt. Der zwei-

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te Aufprall kann entweder inner- oder außerhalb des Spielfeldes sein.b) Der Rollstuhl

Der Rollstuhl wird als ein Teil des Körpers betrachtet und alle anwendbaren Regeln,die für den Körper des Spielers gelten, gelten auch für den Rollstuhl. Wo Rollstühlebei Wettbewerben eingesetzt werden, müssen sie den folgenden Regeln/Spezifika-tionen entsprechen:I. Der Rollstuhl kann aus jedem Material bestehen, sofern das Material nicht reflek-

tiert und für den Gegner kein Hindernis darstellt.II. Die Rollstühle dürfen nur einen einzigen Greifring haben. Keine Änderungen an

dem Rollstuhl sind erlaubt, die dem Spieler einen mechanischen Vorteil bringen,wie ein Hebel oder Getriebe. Während des normalen Spiels dürfen die Räderkeine dauerhaften Spuren oder andere, die Spieloberfläche schädigende Markie-rungen, verursachen.

III. Bezogen auf die Regel E (V), dürfen Spieler nur die Räder (inklusive des Greif-rings) verwenden, um den Rollstuhl voranzutreiben. Keine Lenkung, Bremsung,Getriebe oder sonstige Vorrichtungen, die den Betrieb des Rollstuhls unterstüt-zen könnten, inklusive Energiespeichersysteme, sind erlaubt.

IV. Die Höhe des Sitzes (inklusive des Kissens) muss festgelegt werden und dasGesäß der Spieler muss während des Spiels in Kontakt mit dem Sitz bleiben. EinGurt kann verwendet werden um den Spieler an dem Rollstuhl zu sichern.

V. Spieler, die den Anforderungen der Regel 4.5 der ITF Klassifizierung entspre-chen, dürfen einen Rollstuhl mit Elektromotor(en) verwenden (ein »E-Rollstuhl«).E- Rollstühle dürfen 15 km/h. nicht überschreiten und nur durch den Spielerselbst gesteuert werden.

VI.Anträge für Änderungen am Rollstuhl aus medizinischen Gründen könnengestellt werden. All diese Anträge müssen bei der ITF Sportwissenschaft & Medi-zinischen Kommission mindestens 60 Tage vor dem vorgesehenen Gebraucheingereicht werden. Eine ablehnende Entscheidung kann unter den in Anhang Ader ITF Rollstuhl-Tennis- Regeln angefochten werden.

c) Der AufschlagDer Aufschlag soll auf folgende Weise ablaufen: i. Unmittelbar vor Beginn des Aufschlags sollte der Aufschläger in einer festen

Position sein. Dem Aufschläger soll es dann erlaubt sein, einen Anschub bevorder Ball geschlagen wird, auszuführen.

ii. Der Aufschläger soll bei der Anfuhr zum Aufschlag keine Berührung mit keinemRad mit irgendeinem Bereich haben, außer den hinter der Grundlinie innerhalbder gedachten Linien von Mitte bis zu den Seitenlinie.

iii. Wenn herkömmliche Methoden beim Aufschlag für einen querschnittsgelähmtenSpieler unmöglich sind, können der Spieler oder eine andere Person den Ball fürsolch einen Spieler fallen lassen. Allerdings muss diese Methode das ganzeSpiel durchweg verwendet werden.

d) PunktverlustEin Spieler verliert einen Punkt wenn:i. Er es verpasst den Ball zurückzuspielen, bevor dieser den Boden das dritte Mal

berührt hat.

87Tennisregeln der ITF

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ii. Zu Regel e). Er irgendeinen Teil seiner Füße oder die unteren Extremitäten* alsBremse oder zum Stabilisieren, während er auf einen Aufschlag wartet, den Ballschlägt, drehend oder stoppend gegen den Boden oder gegen ein Rad, währendder Ball im Spiel ist, benutzt.

iii. Es ihm nicht gelingt, mit einer Gesäßhälfte in Kontakt mit dem Rollstuhlsitz zubleiben, während er den Ball berührt.

e) Den Stuhl mit dem Fuß vorantreibeni. Sofern ein Spieler zu wenig Raum zur Verfügung hat, um per Rad voranzutrei-

ben, darf er den Rollstuhl mit einem Fuß vorantreiben.ii. Selbst in Übereinstimmung mit Regel e) i., nach der dem Spieler erlaubt ist, den

Rollstuhl mit einem Fuß voranzutreiben, darf kein Teil des Fußes des Spielersden Boden berühren:– während der Vorwärtsbewegung des Schwungs bis zum Treffen des Balles;– von der Einleitung der Schlagbewegung bis hin zum Treffen des Balles.

iii. Ein Spieler, der diese Regeln verletzt, verliert den Punkt.

f) Rollstuhl/NichtbehindertentennisWenn ein Rollstuhltennisspieler mit oder gegen einen nichtbehinderten Spieler imEinzel oder Doppel spielt, sollen die Regeln des Rollstuhltennis für den Rollstuhl-spieler gelten und die Tennisregeln der nichtbehinderte Spieler für nichtbehinderteSpieler. In diesem Fall ist es dem Rollstuhltennisspieler erlaubt, den Ball zweimalaufspringen zu lassen, während der nichtbehinderte Spieler den Ball nur einmal auf-springen lassen darf.

* Anmerkung: Die Definition von unteren Extremitäten lautet: die unteren Gliedmaßen inklusive der Gesäß-hälften, der Hüften, Oberschenkel, Beine, Fußgelenke und Füße.

88 Tennisregeln der ITF

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Anhang I: Bälle

a. Die äußere Hülle des Balles muss gleichförmig und nahtlos mit Ausnahme derSchaumstoffbälle der Kategorie 3 (rot) sein.

b. Der Ball muss einer der spezifizierten Typen gemäß der folgenden Tabelle oder derunter Buchstabe d. aufgeführten Tabelle entsprechen.

Balltyp 1 Balltyp 2 Balltyp 3 Höhe über NN3)

(schnell) (mittel)1) (langsam) 2)

Gewicht (Masse) 56 – 59,4 g 56 – 59,4 g 56 – 59,4 g 56 – 59,4 g

Größe 6,541 – 6,858 cm 6,541 – 6,858 cm 6,985 – 7,303 cm 6,541 – 6,858 cm

Sprunghöhe 135 – 147 cm 135 – 147 cm 135 – 147 cm 122 – 135 cm

Verformung4) 0,495 – 0,597 0,559 – 0,737 0,559 – 0,737 0,559 – 0,737

Rückverformung4) 0,673 – 0,914 0,800 – 1.080 0,800 – 1.080 0,800 – 1.080

Farbe weiß oder gelb weiß oder gelb weiß oder gelb weiß oder gelb

1) Bei diesem Balltyp kann es sich entweder um einen Druckball oder einen drucklosen Ball handeln. Derdrucklose Ball muss einen Innendruck von nicht mehr als 1 psi (7 kPa) haben und kann für das Spielen ineiner Höhe von 1.219 m ü. d. M. benutzt werden, wobei dieser 60 Tage oder mehr in der Höhe des entspre-chenden Turniers den klimatischen Verhältnissen angepasst worden sein muss.

2) Auch dieser Balltyp ist für das Spielen in einer Höhe von 1.219 m ü. d. M. empfohlen.3) Bei diesem Balltyp handelt es sich um einen Druckball, der ausschließlich für das Spielen in einer Höhe

von 1.219 m ü. d. M. zugelassen ist.4) Die Verformung muss das Durchschnittsergebnis von drei einzelnen Messungen über drei Achsen des Bal-

les sein, wobei zwei einzelne Messungen nicht mehr als 0,76 mm voneinander abweichen dürfen.

c. Ergänzend müssen sämtliche Balltypen gemäß Buchstabe b. die Voraussetzungenfür Haltbarkeit laut folgender Tabelle erfüllen:

Masse Sprunghöhe Verformung Rückverformung(Gewicht)

Maximale 0,4 g 4 cm 0,08 cm 0,10 cmAbweichung1)

1) Die größte zugelassene Abweichung in den spezifizierten Eigenschaften resultieren aus dem Haltbarkeits-tests wie in der aktuellen Version der »ITF Approved Tennis Balls & Classified Court Surfaces« beschrieben.Der Haltbarkeitstest erfolgt unter Laborbedingungen, die den Effekt von neun gespielten Punkten simulieren.

d. Nur die in der folgenden Tabelle spezifizierten Balltypen können bei Wettkämpfen U 10 (10 Jahre und jünger) benutzt werden:

Kategorie 3 Kategorie 3 Kategorie 2 Kategorie 1(ROT) (ROT) (ORANGE) (GRÜN)

SCHAUMSTOFF STANDARD STANDARD STANDARD

Masse (Gewicht) 25,0 – 43,0 g 36,0 – 46,9 g 36,0 – 46,9 g 47,0 – 51,5 g

Größe 8,0 – 9,0 cm 7,0 – 8,0 cm 6,0 – 6,86 cm 6,3 – 6,86 cm

Sprunghöhe 85 – 105 cm 90 – 105 cm 105 – 120 cm 120 – 135 cm

Verformung – – 1,40–1,65 cm 0,80-1,05 cm

Farbe jede rot und gelb orange und gelb gelb mit einemoder gelb mit oder gelb mit grünen Punktroten Punkten orangen Punkten

89Tennisregeln der ITF

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1) Die Verformung soll der Durchschnitt einer einzelnen Messung entlang jeder von drei Senkrechtachsensein. Es gibt kein Limit in der Differenz zwischen den einzelnen Messungen der Verformung. Es gibt keineSpezifizierung für die Rückverformung.

2) Sämtliche Farbpunkte sollen in Farbe und Platzierung angemessen sein.

e. Alle Tests betreffend Sprunghöhe, Masse, Größe und Verformung sollen entspre-chend den Vorschriften durchgeführt werden, wie sie in der aktuellen Ausgabe derITF Approved Tennis Balls & Classified Court Surfaces niederlegt sind.

Klassifizierung der PlatzbelagsschnelligkeitDie angewandte ITF Testmethode für die Bestimmung der Schnelligkeit eines Platzbe-lages ist die Testmethode ITF CS 01/02 (ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit) wie inder ITF Informationsschrift mit dem Titel »Eine Ausgangs-ITF-Studie über die Leis-tungsstandards für Tennisplatzbeläge« dargelegt.Platzbeläge mit einer ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit zwischen 0 und 29 sindals zur Kategorie 1 (langsame Platzbeläge) gehörig einzustufen. Beispiele für Platzbe-lagtypen, die dieser Einstufung entsprechen, sind die meisten Sandplätze und andereArten von ungebundenen mineralischen Belägen.Platzbeläge mit einer ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit zwischen 30 und 34 sindals zur Kategorie 2 (mittellangsame Platzbeläge), Platzbeläge mit einer ITF-Einstufungzwischen 35 und 39 sind als zur Kategorie 3 gehörig einzustufen (mittlere Platzbeläge).Beispiele für Platzbeläge dieser Einstufungen sind die meisten Hartplätze mit verschie-denen acrylartigen Belägen und einige Textilbeläge.Platzbeläge mit einer ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit zwischen 40 und 44 sindals zur Kategorie 4 (mittelschnelle Platzbeläge), Platzbeläge mit einer Einstufung ab 45sind als zur Kategorie 5 gehörig einzustufen (schnelle Platzbeläge). Beispiele für Platz-beläge dieser Einstufungen sind die meisten Naturrasen-, Kunstrasen- und einige Tex-tilbeläge.Fall 1: Welche Ballart sollte auf welchem Platzbelag benutzt werden?

Entscheidung: Drei verschiedene Ballarten sind für das Spielen nach den Tennis-regeln der ITF zugelassen, jedoch:a. Ballart 1 (schnelle Beschleunigung) ist für das Spiel auf langsamen Platzbe-

lägen bestimmt.b. Ballart 2 (mittelschnelle Beschleunigung) ist für das Spiel auf mittellangsa-

men, mittleren und mittelschnellen Platzbelägen bestimmt.c. Ballart 3 (langsame Beschleunigung) ist für das Spiel auf schnellen Platzbe-

lägen bestimmt.

Anmerkung:Für eine Zweijahres-Periode (2014–2015) können in Ergänzung zu den Balltypengemäß Buchstabe b. Bälle gemäß Buchstabe d. der Kategorie 1 (grün) auf sämtlichenWettkampfebenen benutzt werden bis auf Turniere mit Weltranglistenwertung, DavisCup, Fed Cup, Jungendturniere und Jugend-Mannschaftswettbewerbe, die von der ITFoder deren Mitgliedsverbänden sanktioniert werden, ITF Senior Circuit und Mann-schaftswettbewerbe sowie ITF Rollstuhltennis Circuit und Mannschaftswettbewerbe.Während dieser Versuchsperiode soll jeder Mitgliedsverband das Entscheidungsrechtüber die Verwendung von Bällen der Kategorie 1 (grün) für nationale Wettkämpfe haben.

90 Tennisregeln der ITF

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Anhang II: Schläger

a. Der Schläger besteht aus einem Rahmen und Saiten. Der Rahmen besteht auseinem Griff sowie einen Schlägerkopf und sollte ebenso einen Schlägerschaftumfassen. Der Schlägerkopf ist definiert als Schlägerteil, an dem die Saiten befe-stigt sind. Der Griff ist definiert als Schlägerteil, welches die Verbindung zum Schlä-gerkopf darstellt und vom Spieler normalerweise festgehalten wird. Der Schläger-schaft, sofern vorhanden, ist der Schlägerteil, der Griff und Schlägerkopf zusam-menführt.

b. Die Schlagfläche wird definiert als Hauptfläche. Diese wird von einem Rahmenumfasst, der von Ösen, durch die die Saiten eingezogen werden, oder Kontaktpunk-ten der Besaitung mit dem Schlägerkopf, welcher Art auch immer besteht. DieSchlagfläche muss flach sein und aus einem Muster sich kreuzender Saiten beste-hen, die abwechselnd unter- und übereinander geführt werden. Das Besaitungsmu-ster muss völlig gleichmäßig sein und insbesondere in der Mitte nicht weniger dichtsein als in irgendeinem anderen Bereich. Der Schläger muss so konstruiert undbesaitet sein, dass die Spieleigenschaften auf beiden Schlagflächen identisch sind.

c. Der Schläger darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge von 73,7 cm und eineGesamtbreite von 31,7 cm nicht überschreiten. Die Schlagfläche darf in der Gesamt-länge 39,4 cm, gemessen parallel zu der Längsachse des Griffs, und in der Gesamt-breite 29,2 cm, nicht überschreiten.

d. Am Schläger, dürfen keine Gegenstände und hervorstehenden Teile angebrachtsein, die die Form des Schlägers wesentlich verändern und es ermöglichen, wäh-rend des Spielens eines Punktes, vorsätzlich eine physikalische Eigenschaft zu ver-ändern, welche die Leistungsfähigkeit des Schlägers während des Spiels beeinflus-sen können.Gegenstände und hervorstehende Teile, die als Technik für Spieler-Analysen, zurLimitierung/ Vorbeugung von Saitenverschleiß und Vibration oder zur Ausbalancie-rung des Schlägers benutzt werden, sind erlaubt. Sämtlich erlaubten Objekte, Aus-buchtungen und Gegenstände müssen in angemessener Größe und Platzierung fürderen Verwendung angebracht sein.

91Tennisregeln der ITF

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Anhang III: Technik für Spieler-Analysen

Technik für Spieleranalysen sind Vorrichtungen, die eine der folgenden Funktionen hin-sichtlich der Leistungsinformation für Spieler beinhalten: a. Aufnahmenb. Speicherungc. Übertragungd. Analysee. Kommunikation jeder Art und in jeder FormTechnik für Spieler-Analysen können Informationen während eines Spieles aufnehmenund speichern. Diese Informationen können durch den Spielern nur in Verbindung mitden Bestimmungen der Regel 30 genutzt werden.

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Anhang IV: Werbung

1. Werbung auf dem Netz ist gestattet, sofern diese auf dem Teil des Netzes ange-bracht ist, welcher sich innerhalb des Bereichs von 0,914 m gemessen von derNetzpfostenmitte befindet und so beschaffen ist, dass sie die Sicht der Spieler oderdie Spielbedingungen nicht beeinträchtigt

2. An den hinteren und seitlichen Einzäunungen des Platzes angebrachte Werbungund andere Markierungen oder Materialien sind gestattet, es sei denn sie beein-trächtigen die Sicht der Spieler oder die Spielbedingungen.

3. Auf dem Platzbelag außerhalb der Linien angebrachte Werbung und andere Markie-rungen oder Materialien ist gestattet, es sei denn sie beeinträchtigt die Sicht derSpieler oder die Spielbedingungen.

4. Ungeachtet der vorstehenden Abschnitte (1), (2) und (3) darf jegliche auf dem Netzoder an den hinteren und seitlichen Einzäunungen des Platzes oder auf dem Platz-belag außerhalb der Linien angebrachte Werbung, Markierungen oder Materialien,keine weiße oder gelbe oder andere helle Farben aufweisen, welche die Sicht derSpieler oder die Spielbedingungen beeinträchtigen könnte.

5. Werbung und andere Markierungen oder Materialien auf dem Platzbelag innerhalbder Linien des Platzes sind nicht gestattet.

93Tennisregeln der ITF

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Anhang V: Alternative Verfahrens- und Zählweisen

Zählweise in einem Spiel:»Ohne-Vorteil-Spiel«Diese alternative Zählweise darf angewandt werden.Ein Standard-Spiel wird wie folgt gezählt, wobei der Punktstand des Aufschlägerszuerst genannt wird:

Kein Punkt – »Null«Erster Punkt – »15«Zweiter Punkt – »30«Dritter Punkt – »40«Vierter Punkt – »Spiel«

Haben beide Spieler/Doppelpaare je drei Punkte gewonnen, wird der Punktstand als»Einstand« bezeichnet und ein entscheidender Punkt ist zu spielen. Der/die Rückschlä-ger wählt/wählen, ob er/sie den Aufschlag auf der rechten Hälfte oder auf der linkenHälfte des Spielfeldes annehmen möchte/möchten. Im Doppel dürfen die Spieler desrückschlagenden Doppelpaars die Positionen nicht ändern, um diesen entscheidendenPunkt anzunehmen. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das den entscheidenden Punktgewinnt, gewinnt das »Spiel«.Im Mixed muss der Spieler des gleichen Geschlechts wie der Aufschläger den ent-scheidenden Punkt annehmen. Die Spieler des rückschlagenden Doppelpaars dürfenihre Position für die Annahme des entscheidenden Punkts nicht ändern.

Zählweise in einem Satz:1. »Kurzsätze«

Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst vier Spiele gewonnen hat, gewinnt denSatz, vorausgesetzt, er/es hat einen Vorsprung von zwei Spielen gegenüber demGegner/den Gegnern. Wird der Spielstand von vier beide erreicht, ist ein Tie-Breakzu spielen.

2. Entscheidender Match-Tie-Break bis sieben PunkteBei einem Spielstand von 1:1 Sätzen in einem Wettspiel auf zwei Gewinnsätze oder2:2 Sätzen in einem Wettspiel auf drei Gewinnsätze, ist ein Tie-Break-Spiel zu spie-len, um das Wettspiel zu entscheiden. Dieses Tie-Break-Spiel ersetzt den entschei-denden letzten Satz.Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sieben Punkte gewonnen hat, gewinntdiesen Match-Tie-Break und das Wettspiel, vorausgesetzt, es besteht ein Vorsprungvon zwei Punkten gegenüber dem Gegner/den Gegnern.

3. Entscheidender Match-Tie-Break bis zehn PunkteBei einem Spielstand von 1:1 Sätzen in einem Wettspiel auf zwei Gewinnsätze oder2:2 Sätzen in einem Wettspiel auf drei Gewinnsätze, ist ein Tie-Break-Spiel zu spie-len, um das Wettspiel zu entscheiden. Dieses Tie-Break-Spiel ersetzt den entschei-denden letzten Satz.Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst zehn Punkte gewonnen hat, gewinntdiesen Match-Tie-Break und das Wettspiel, vorausgesetzt, es besteht ein Vorsprungvon zwei Punkten gegenüber dem Gegner/den Gegnern.

Anmerkung: Bei Anwendung des entscheidenden Match-Tie-Breaks als Ersatz desletzten Satzes:

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– wird die ursprüngliche Reihenfolge beim Aufschlag beibehalten (Regeln 4 und 14);– darf im Doppel die Reihenfolge beim Aufschlag und Rückschlag geändert werden,

wie zu Beginn eines jeden Satzes (Regeln 14 und 15);– gibt es vor Beginn des entscheidenden Match-Tie-Breaks eine Satzpause von 120

Sekunden;– sind die Bälle vor Beginn des entscheidenden Match-Tie-Breaks nicht zu wechseln,

auch wenn ein Wechsel anstehen würde.

Wechsel der Spielfeldseiten (Regel 10)In einem Tie-Break-Spiel können die Spielfeldseiten alternativ wie folgt gewechselt wer-den:Während eines Tie-Break-Spiels haben die Spieler nach dem ersten Punkt und danachnach jedem vierten Punkt die Seiten des Spielfeldes zu wechseln.

Wiederholung des Aufschlags (Regel 22)Alternatives Spielen ohne Berücksichtigung der Regel 22 a (Wiederholung des Auf-schlags)Der aufgeschlagene Ball, der das Netz, den Netzhalter oder die Netzeinfassungberührt, wird nicht wiederholt.

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Anhang VI: Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)

Der Oberschiedsrichter ist die letzte Instanz für alle Regelfragen und seine Entschei-dung ist endgültig.In Wettspielen, für die ein Schiedsrichter eingesetzt ist, ist der Schiedsrichter die letzteInstanz für alle Tatsachenentscheidungen während eines Wettspiels.Die Spieler haben das Recht, den Oberschiedsrichter auf den Platz zu rufen, wenn siemit der Auslegung einer Tennisregel seitens des Schiedsrichters nicht einverstandensind.In Wettspielen, für die Linienrichter und Netzrichter eingesetzt sind, werden alle Ent-scheidungen (einschließlich Fußfehlerentscheidungen) mit Bezug auf die Linie oderdas Netz von ihnen getroffen. Der Schiedsrichter hat das Recht, die Entscheidungeines Linienrichters oder Netzrichters abzuändern, wenn sich der Schiedsrichter sicherist, dass eine eindeutige Fehlentscheidung getroffen worden ist. Wo kein Linienrichteroder Netzrichter eingesetzt ist, ist der Schiedsrichter für jegliche Linienentscheidungen(einschließlich Fußfehler) oder Netz zuständig.Kann ein Linienrichter eine Entscheidung nicht treffen, hat er dies dem Schiedsrichterunverzüglich anzuzeigen, der dann eine Entscheidung zu treffen hat. Kann der Linien-richter eine Entscheidung nicht treffen oder, wenn es keinen Linienrichter gibt und derSchiedsrichter kann eine Entscheidung über eine Tatsachenfrage nicht treffen, ist derPunkt zu wiederholen.Bei Mannschaftswettbewerben, bei denen der Oberschiedsrichter auf dem Platz sitzt,ist der Oberschiedsrichter auch die letzte Instanz für Tatsachenentscheidungen.Hält der Schiedsrichter dies für notwendig oder angemessen, darf er das Spiel jeder-zeit unterbrechen oder verschieben. Der Oberschiedsrichter darf das Spiel wegen derDunkelheit, des Wetters oder schlechter Platzbeschaffenheit ebenfalls unterbrechenoder verschieben. Wird das Spiel wegen Dunkelheit verschoben, ist dies nach Beendi-gung eines Satzes oder nachdem eine gerade Anzahl von Spielen im laufenden Satzgespielt worden ist, vorzunehmen. Nach einer Spielverschiebung gelten der Spielstandund die Aufstellung der Spieler auf dem Platz, wenn das Wettspiel wieder aufgenom-men wird.Wenn ein anerkannter Verhaltenskodex zur Anwendung kommt, hat der Schiedsrichteroder Oberschiedsrichter seine Entscheidungen bezüglich kontinuierlichen Spielensund Beratung nach diesem zu treffen.Fall 1: Der Schiedsrichter spricht dem Aufschläger nach der Abänderung einer Ent-

scheidung einen ersten Aufschlag zu, doch der Rückschläger behauptet, dasses ein zweiter Aufschlag sein müsste, da der Aufschläger bereits einen Auf-schlagfehler begangen hätte. Ist der Oberschiedsrichter zwecks Entscheidungauf den Platz zu rufen?Entscheidung: Ja. Der Schiedsrichter trifft die erste Entscheidung über Regel-fragen (Fragen bezüglich der Anwendung der Regeln auf bestimmte Sachver-halte). Erhebt jedoch ein Spieler Einspruch gegen die Entscheidung desSchiedsrichters, wird der Oberschiedsrichter gerufen, der eine endgültige Ent-scheidung trifft.

Fall 2: Ein Ball wird »Aus« gegeben, doch ein Spieler behauptet, dass der Ball gut war.Ist der Oberschiedsrichter zwecks Entscheidung auf den Platz zu rufen?

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Entscheidung: Nein. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung allerTatfragen (Fragen bezüglich dessen, was während eines bestimmten Vorfallstatsächlich geschehen ist).

Fall 3: Darf ein Schiedsrichter die Entscheidung eines Linienrichters nach Beendigungeines Punktes abändern, wenn, nach Meinung des Schiedsrichters, vorher imPunkt eine eindeutige Fehlentscheidung getroffen worden ist?Entscheidung: Nein. Ein Schiedsrichter darf die Entscheidung eines Linienrich-ters nur unverzüglich, nachdem die eindeutige Fehlentscheidung getroffen wor-den ist, abändern.

Fall 4: Ein Linienrichter gibt den Ball »Aus«; der Spieler behauptet, dass der Ball gutwar. Darf der Schiedsrichter die Entscheidung des Linienrichters abändern?Entscheidung: Nein. Ein Schiedsrichter darf nie eine Entscheidung aufgrundeines Protests oder Ersuchens eines Spielers abändern.

Fall 5: Ein Linienrichter gibt einen Ball »Aus«. Der Schiedsrichter hat nicht eindeutigsehen können, aber denkt, dass der Ball gut war. Darf der Schiedsrichter dieEntscheidung des Linienrichters abändern?Entscheidung: Nein. Der Schiedsrichter darf eine Entscheidung nur dann abän-dern, wenn er sicher ist, dass der Linienrichter eine eindeutige Fehlentschei-dung getroffen hat.

Fall 6: Darf ein Linienrichter seine Entscheidung abändern, nachdem der Schiedsrich-ter den Spielstand bekannt gegeben hat?Entscheidung: Ja. Stellt ein Linienrichter den Fehler fest, ist dieser so bald wiemöglich zu korrigieren, vorausgesetzt, es erfolgt nicht aufgrund des Protestsoder Ersuchens eines Spielers.

Fall 7: Gibt ein Schiedsrichter oder Linienrichter einen Ball »Aus« und korrigiert danndie Entscheidung zu »Guter Ball«: Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Der Schiedsrichter muss entscheiden, ob die ursprüngliche Ent-scheidung »Aus« eine Behinderung für einen der Spieler darstellte. War es eineBehinderung, ist der Punkt zu wiederholen. War es keine Behinderung, gewinntder Spieler, der den Ball geschlagen hat, den Punkt.

Fall 8: Ein Ball wird zurück über das Netz geweht und der Spieler reicht richtigerweiseüber das Netz, um zu versuchen, den Ball zu schlagen. Der/die Gegner hin-dert/hindern den Spieler daran. Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Der Schiedsrichter muss entscheiden, ob die Behinderungabsichtlich oder unabsichtlich war, und gewährt entweder dem behindertenSpieler den Punkt oder entscheidet auf Wiederholung des Punktes.

97Tennisregeln der ITF

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Anhang VII: Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen U 10 (10 Jahre und jünger)

Spielfeld:Neben dem Standardfeld, wie es in der Regel 1 beschrieben wird, sind für die Wett-kämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10 die folgenden Spielfeldmaße zu verwenden:– Ein Spielfeld, welches zum Zweck der Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10

»rot« gekennzeichnet ist, soll ein Rechteck von 10,97 bis 12,80 m Länge und 4,27bis 6,10 m Breite sein. Die Höhe des Netzes soll in der Mitte zwischen 80,0 und 83,8 cm betragen.

– Ein Spielfeld, welches „orange« gekennzeichnet ist, soll ein Rechteck von 17,68 bis18,29 m Länge und 6,10 bis 8,23 m Breite sein.* Die Höhe des Netzes soll in derMitte zwischen 80,0 und 91,4 cm betragen.

Bälle:Für die Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10 sind nur die folgenden Arten vonBällen gemäß Anhang I Buchstabe d. zu benutzen. Andere Balltypen, wie sie imAnhang I beschrieben sind, dürfen für die Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10nicht verwendet werden.– Ein Ball der Kategorie 3 (rot) für Spieler bis zu 8 Jahren, die einen Schläger mit bis zu

58,4 cm Länge benutzen und auf einem »rot« gekennzeichneten Spielfeld spielen.– Ein Ball der Kategorie 2 (orange), für Spieler von 8 bis zu 10 Jahren, die einen Schlä-

ger von 58,4 bis 63,5 cm Länge benutzen und auf einem »orange« gekennzeichne-ten Spielfeld spielen.

– Ein Ball der Kategorie 1 (grün), für fortgeschrittene Spieler von 9 bis 10 Jahren, die einenSchläger von 63,5 bis 66,0 cm Länge benutzen und auf einem Standardfeld spielen.

Zählweisen:Für Wettkämpfe U 10, bei denen Bälle gemäß Anhang I Buchstabe d. verwendet wer-den, können Zählweisen gemäß den Tennisregeln inklusive des Anhangs V AlternativeVerfahrens- und Zählweisen mit Zählweisen zur Verkürzung der Spieldauer ergänztwerden wie ein Match-Tie-Break, Gewinn von zwei Tie-Breaks/ Match-Tie-Breaks, einKurzsatz oder ein Normal-Satz.

Wettspiele mit Zeitlimit:Für Wettkämpfe U 10 kann der Turnierausschuss ein Zeitlimit für die Matches in einemWettkampf festlegen.

Nähere Angaben zu den Ballkategorien 1,2 und 3

Kategorie 3 Kategorie 3 Kategorie 2 Kategorie 1(ROT) (ROT) (ORANGE) (GRÜN)SCHAUMSTOFF STANDARD STANDARD STANDARD

Masse (Gewicht) 25,0 – 43,0 g 36,0 – 46,9 g 36,0 – 46,9 g 47,0 – 51,5 g

Größe 8,0 – 9,0 cm 7,0 – 8,0 cm 6,0 – 6,86 cm 6,3 – 6,86 cm

Sprunghöhe 85 – 105 cm 85 – 105 cm 102 – 115 cm 118 – 132 cm

Verformung – – 1,40–1,65 cm 0,80-1,05 cm

* Der DTB empfiehlt, sämtliche Wettkämpfe auf den Spielfeldern »orange« mit den Maßen 18 m Länge und6,40 m Breite auszutragen. Wettkämpfe im Zuständigkeitsbereich des DTB dürfen nur auf Spielfeldern»orange« (18 x 6,40 m) ausgetragen werden.

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Alle Tests betreffend Sprunghöhe, Masse, Größe und Verformung sollen entsprechendden Vorschriften durchgeführt werden, wie sie in der aktuellen Ausgabe der ITF Approved Tennis Balls & Classified Court Surfaces niederlegt sind.

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Anhang XI: Mindestabstände zwischen der Grundlinie und den hinterenEinzäunungen und zwischen den Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen

Als Richtlinie für internationale Wettbewerbe, beträgt die empfohlene Mindestentfer-nung zwischen den Grundlinien und den hinteren Einzäunungen 6,40 m und zwischenden Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen 3,66 m.Als Richtlinie für Freizeit- und Vereinsplätze beträgt die empfohlene Mindestentfernungzwischen den Grundlinien und den hinteren Einzäunungen 5,48 m und zwischen denSeitenlinien und den seitlichen Einzäunungen 3,05 m.*Als Richtlinie beträgt die empfohlene Deckenhöhe mindestens 9,14 m.

* Im Bereich des DTB gilt: Bei der Neuerrichtung von Tennisplätzen, auf denen auch Wettbewerbe ausgetra-gen werden, muss der Auslauf hinter jeder Grundlinie mindestens 6,40 m und an den Seiten mindestens3,66 m betragen.

100 Tennisregeln der ITF

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Notizen

Page 117: Wettspielordnung Niedersächsischer Tennisverband e.V. … · 2015. 2. 8. · 4 Ansprechpartner im Niedersächsischen Tennisverband e.V. Vizepräsident Wettkampf- und Mannschaftssport

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