White paper scoring

6
Nach der vollzogenen Gründung beim Gewerbe- amt wird automatisch die gute Nachricht des neuen Unternehmens kundgetan. Das Finanzamt, die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften und viele Andere werden darüber informiert. In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift der Kammer erfolgt die Publikation der Neugründung mit dem Name des Unternehmens und der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, Zweck des Unternehmens und Adresse. Spätestens jetzt sind Gründer ein be- gehrter Ansprechpartner und erhalten eine Vielzahl an Briefen, die einen öffentlich - rechtlichen Charakter darzustellen versuchen und angebliche Einträge in “Gewerberegister” verkaufen wollen. Die Adressen dieser Anbieter sind nicht selten Brieastenfirmen, bevorzugt in Spanien. SCHUFA Bereits 1927 wurde die SCHUFA gegründet. Anteilseigner der SCHUFA Holding AG sind Sparkassen, Banken, Versandhandels- und Telekommunikations- unternehmen - also der sog. “kreditgebenden Wirtschaft”. Die Schufa speichert Positiv- und Negativmerkmale, ermittelt diese Daten aber nicht selbst. Die Vertragspartner der SCHUFA melden diese Daten zurück, teilweise stammen die Daten aber auch aus öentlichen Quellen (z.B. Schuldner - Verzeichnisse). Schufa, Scorewerte & Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Scorewerte & Co Was Sie als Gründer wissen soten WHITE PAPER MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE SEITE 1

description

Schufa, Creditreform, Dunn & Bradstreet und andere Wirtschaftsauskunfteien sind gerade für Gründer erfolgskritisch. Jede Art der Fremdfinanzierung, d.h. Bankkredite, Leasing, Lieferungen von Lieferanten auf Ziel usw., wird potenziell durch die Empfehlungen der Wirtschaftsauskunfteien zur Person des Gründers oder dem neu gegründeten Unternehmen beeinflusst. Bereits vor der Gründung können die Weichen gestellt werden, denn die Ratings der Wirtschaftsauskunfteien zur Gründerperson oder dem neu gegründeten Unternehmen können zu einem bestimmten Grad im eigenen Sinn beeinflusst werden.

Transcript of White paper scoring

Page 1: White paper scoring

Nach der vollzogenen Gründung beim Gewerbe-amt wird automatisch die gute Nachricht des neuen Unternehmens kundgetan. Das Finanzamt, die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften und viele Andere werden darüber informiert. In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift der Kammer erfolgt die Publikation der Neugründung mit dem Name des Unternehmens und der Gesellschafter

bzw. Geschäftsführer, Zweck des Unternehmens und Adresse. Spätestens jetzt sind Gründer ein be-gehrter Ansprechpartner und erhalten eine Vielzahl an Briefen, die einen öffentlich-rechtlichen Charakter darzustellen versuchen und angebliche Einträge in “Gewerberegister” verkaufen wollen. Die Adressen dieser Anbieter sind nicht selten Briefkastenfirmen, bevorzugt in Spanien.

SCHUFA Bereits 1927 wurde die SCHUFA gegründet. Anteilseigner der SCHUFA Holding AG sind Sparkassen, Banken, Versandhandels- und Telekommunikations-unternehmen - also der sog. “kreditgebenden Wirtschaft”. Die Schufa speichert Positiv- und Negativmerkmale, ermittelt diese Daten aber nicht selbst. Die Vertragspartner der SCHUFA melden diese Daten zurück, teilweise stammen die Daten aber auch aus öffentlichen Quellen (z.B. Schuldner- Verzeichnisse). &

Schufa, Scorewerte & Wirtschaftsauskunfteien

Schufa, Scorewerte & Co &Was Sie als Gründer wissen sollten

WHITE PAPER & MÄRZ 2014

WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE � 1

Page 2: White paper scoring

Die zuständige Kammer freut sich immer auf neue Zwangsmitgl ieder und informiert über die Gebührenstruktur. Finanzamt, Berufsgenossen-schaften und viele andere Organisationen senden dem Gründer Formblätter, die ausgefüllt werden müssen , natür l i ch nur zum Zweck der Bestimmung der Abgabenhöhe und Steuern. In dieser Flut der Briefe sind aber auch Anschreiben von diversen Wirtschaftsauskunfteien enthalten, die den Neugründer zu einer Selbstauskunft auf-fordern. Dieses Paper gibt Hinweise, wie mit diesen Wirtschaftsauskunfteien umgegangen werden sol lte und was es insbesondere für Gründer zu beachten gibt. Fast alle Gründer über-sehen dabei die hohe Signifikanz dieser Wirt-schaf t sauskunf te ien , d ie durchaus e ine unternehmerische Zukunft beeinflussen können – positiv und negativ. &!In der BRD gibt es aktuell ca. 200 Wirtschafts-auskunfteien mit unterschiedlichen Schwer- punkten. Diese Schwerpunkte können nach Ländern gebildet werden (Auskünfte sind nicht nur für Unternehmen und Personen in Deutsch-land möglich, einige Auskunfteien haben sich für Abfragen aus dem Ausland spezialisiert) bzw. nach Abfragegruppen (Privatpersonen und/oder Unter-nehmen). Die Schufa dürfte weithin bekannt sein, andere bekannte Namen sind Arvato Infoscore, Hermes, Bürgel, Creditreform oder Dun & Bradstreet (weitere Links siehe unten). &

!Endverbraucher und Privatperson haben häufig Berührungspunkte mit Auskunfteien. Wenn Waren oder Dienstleistungen auf Ziel gekauft werden, ist oft eine Einwilligung erforderlich, dass Informationen bei einer Auskunftei bezogen werden dürfen. Damit beabsichtigt das kredit- gebende das Unternehmen, möglichst das Risiko zu minimieren und keine Waren oder Dienst. leistungen an Kunden mit schlechter Bonität zu verkaufen. Zudem erfolgen regelmäßig Rück- meldungen über das Zahlungsverhalten. Schritt-

weise entsteht so ein Gesamtbild von jedem Individuum und seinem Zahlungsverhalten. Dieses Gesamtbild entscheidet maßgeblich, ob ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen, ein Auto finanziert, neue Kreditkarten beantragt oder bei Versandhändlern auf Rechnung bestellt werden kann. Eine Hausbank bezieht diese Datenbasis ebenfalls in die Vergabeentscheidung für Kredite ein. Eine langjährige Hausbank verfügt natürlich bereits über eigene Erfahrungen und kann sich selbst ein relativ gutes Bild über das Individuum oder Unternehmen verschaffen. Nach einem Wechsel zu einer anderen Bank fehlt diese Historie natürlich und die Auskunft, z.B. der SCHUFA, erhält eine entsprechend höhere Gewichtung. Damit beginnt die hohe Bedeutung als Gründer, denn es gibt weitere Aspekte für Unternehmer und vor allem Neugründer. &

!Ziel einer Wirtschaftsauskunftei ist es, über jede abgefragte Person einen Score zu erstellen. Bei der SCHUFA hat der Score die Bedeutung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde voraus-sichtlich seinen Zahlungsverpflichtungen nach-kommen wird – was naturgemäß bei Raten- z ah lungen , Kred i ten und Kauf au f Z ie l entscheidend für den Verkäufer bzw. Anbieter ist. Der Score wird mit mathematisch-statistischen Methoden e r rechnet und ba s ie r t au f den gespeicherten Informationen. Bei manchen Aus-kunfteien wird der Scorewert nicht kommuniziert, sondern eine verdichtete Empfehlung per Ampel-system gegeben. &

!Der Algor i thmus dazu, wie der Scorewert entsteht, wird als Geheimnis gehütet. Fakt ist jedoch, dass neben der Kredithistorie (u.a. Privat-kredite oder Baufinanzierungen) auch das indivi-duelle Konsumverhalten den Scorewert beein-flusst. Beispiel: je mehr Kreditkarten oder je mehr Mobilfunkverträge genutzt werden, desto nach-teiliger für das persönliche Rating. Dies ist einfach

WHITE PAPER & MÄRZ 2014

WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE � 2

Page 3: White paper scoring

nachvollziehbar, denn übermäßiger Konsum ist eine der häufigen Ursache für Privatinsolvenzen. Die häufigste Schuldenfalle ist das Shopping im Versandhandel bei Frauen, Männern werden häufig Autofinanzierungen zum Verhängnis. Generell sind die Ursachen der privaten Über-schuldung vor allem Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne und ein zum Einkommen unpassendes Konsum-verhalten. Gescheiterte Selbständigkeit sowie Trennung und Scheidung sind weitere Gründe. Die absoluten Zahlen der Privatinsolvenzen sind in Großstädten und Ballungszentren weitaus stärker ausgeprägt als in ländlichen Regionen. Viele andere Attribute sind geheim, beispielsweise bestand lange Zeit die Annahme, dass der Wohn-ort und die zugehörige Demografie in dieser Gegend ebenfalls den Scorewert beeinflusst. Dies wurde jedoch mehrfach dementiert. Als Daten-quellen für Wirtschaftsauskunfteien dienen öffentliche Register (Schuldnerverzeichnisse), Versandhandel, hochfrequentierte Inkasso- unter nehmen sowie Zah lungsmuster be i verschiedenen Unternehmen, die entsprechende Daten an die Auskunfteien rückmelden. &

!In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von vielen Versandhändlern stimmt der Kunde einer Abfrage der Daten bei der jeweiligen Auskunftei zu. Im Regelfall wird der Kunde diese AGB nicht im Detail lesen, wenn er Bücher, Unterhaltungs-elektronik oder Kleidung per Internet bestellt. Abgefragt wird mitunter nicht zwangsläufig die Einschätzung der Bonität, in manchen Fällen wird auch nur die angegebene Adresse verifiziert. Gr und für d ie se “k le ine” Abf ra ge s ind Bestrebungen zur Vermeidung von unnötigen Versandrückläufern und natürlich die Vermeidung von Betrugsfällen. Viele Versandhändler melden das Zahlungsverhalten an die jeweilige Auskunftei zurück. Der Kunde kann davon ausgehen, für einige Zeit keine Produkte oder Dienstleistungen mehr auf Rechnung bestellen zu können, wenn sein Zahlungsverhalten nicht optimal im Sinne des

jewei l igen Versandhändlers war und diese Information an die Auskunftei zurückgemeldet wurde. &

!Für die Einholung von Anfragen muss gem. Bundesdatenschutzgesetz ein „berechtigtes Interesse“ bestehen. Dieses Interesse ist grund-sätzlich gegeben, wenn ein Gewerbetreibender ein geschäftliches Risiko innerhalb einer Geschäfts-beziehung eingeht. Dies ist der Fall, wenn sich Gewerbetreibende über andere Unternehmen oder Privatpersonen informieren, mit denen eine Geschäftsbeziehung angebahnt werden soll bzw. bereits besteht. Bei Privatpersonen, die Auskünfte über andere Privatpersonen einholen, gibt es nur eine Ausnahme: Vermieter (nicht gewerbe- treibend) dürfen mögliche Mieter bei einer Wirtschaftsauskunftei abfragen. Der „Abgefragte“ e r fähr t von der Abf ra ge n ichts . In der „Verbraucherinformation Scoring“ des Bundesmi-nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2009 wird auf eine Studie referenziert, bei der nur 12% der Befragten in einer repräsentativen Bevölkerungs-befragung im Jahr 2007 den Begriff „Scoring“ kennen. &

!Im Auftrag des Bundesministeriums wurde von einer Forschungsgruppe von 100 Testpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet eine Selbstauskunft bei drei Auskunfteien angefordert: SCHUFA, Creditreform und Arvato. In der Studie wiesen 45% der Eigenauskünfte bei der Schufa fehler- hafte, unvollständige oder falsche Eintragungen auf. Bei Bürgel waren in 99% der Fälle keine Bankverb indungen angegeben . Auf der Internetseite des Bundesminister iums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz wird die Studie „Verbraucherinformation Scoring“ publiziert, der Link ist am Ende dieses Papers zu finden. Wie bereits dargelegt dienen

WHITE PAPER & MÄRZ 2014

WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE � 3

Page 4: White paper scoring

diese Daten häufig als Entscheidungsgrundlage zur Kred i tvergabe oder der Aufnahme e iner Geschäftsverbindung. &!Bei Banken bestehen Regular ien, d ie e ine bestimmte Eigenkapitaldeckung erfordern. Bei Krediten wird daher die Vergabeentscheidung anhand verschiedener Kriterien getroffen, Bank- und e inze l f a l l abhäng ig u . a . nach e inem bankinternen Rating, aber auch nach externem Rating der Schufa. Die Höhe des Zinssatzes wird vom individuellen Ausfallrisiko beeinflusst, d.h. bei positiver Zusage wird die Bank bei höherem Ausfal lr is iko auch einen höheren Zinssatz verlangen (und vice versa). Völlig unabhängig von möglichen Gründungsvorhaben sollte daher jeder Bürger originäres Interesse an einem möglichst guten Score wer t haben , neben Kred i t- entscheidungen werden auch andere Vorhaben wie neue Kreditkarten, Mobilfunkverträge oder Leasing von deutlich vereinfacht. Zunehmend ve r l angen auch Vermieter entsprechende Auskünfte. &

!Für Gründer ist ein möglicher Scorewert noch erfolgskritischer. Auch wenn eine Kapital- gesellschaft gegründet wird, haftet der Gründer in vielen Fällen zumindest anfänglich als Privat- person für eventuelle Fremdfinanzierungen. Als Gründer ist es schon herausfordernd genug, eine Bank zur Finanzierung eines Vorhabens zu finden. Nachdem die Kreditentscheider bei der Bank von dem Vorhaben überzeugt wurden, muss eine Selbstauskunft der Gesellschafter erstellt und die darin enthaltenen Vermögenswerte entsprechend belegt werden. Auch wenn eine Bürgschaft vorliegt, beispielsweise von einer Bürgschaftsbank, wird die persönliche Bonität geprüft. Bei Leasing- oder sonstigen Finanzierungsvorhaben wird von den Gesellschaftern bzw. dem neu gegründeten Unternehmen ebenfalls eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Wie bereits dargelegt sind die

gespeicherten Daten bei den Auskunfteien nicht immer aktuell, in zitierter Studie waren bei der Schufa immerhin 45% der gespeicherten Daten fehlerhaft. &

!Verbraucher können einmal je Kalenderjahr von Auskunfteien eine unentgeltliche Selbstauskunft in Text form über d ie gespe icher ten bzw. herangezogenen Daten und die berechneten Wahrscheinlichkeitswerte verlangen.&!!Jede Auskunfte i hat dem Verbraucher auf Verlangen Auskunft zu erteilen über&• die zu seiner Person gespeicherten Daten und

deren Herkunft,&• die Empfänger oder die Kategorien von Emp-

fängern, an die Daten weitergegeben werden und&• den Zweck der Speicherung (§ 34 Absatz 1

BDSG).&!!In die Auskunft sind auch Daten einzubeziehen, die die Auskunftei zwar anonym speichert (z. B. kleinräumig regionalstatistische Informationen), bei denen sie aber den Personenbezug in einem vorprogrammierten Verfahren herstellt. Das gleiche gilt für Daten, die die Auskunftei zwar nicht selbst speichert, die sie aber nach einem feststehenden Verfahren von einem Dritten bezieht und nutzt (§ 34 Absatz 3 BDSG). Dem Verbraucher ist im Rahmen der Selbstauskunft das Bild zu vermitteln, das von ihm gezeichnet würde, wenn d ie Auskunfte i d ie Auskunft e inem Geschäftspartner erteilen würde. Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger der Daten kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses das In format ions interes se des Verbrauchers überwiegt. Dies ist aber nur im Ausnahmefall und in engen Grenzen möglich.&!

WHITE PAPER & MÄRZ 2014

WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE � 4

Page 5: White paper scoring

Das Zustandekommen und die Bedeutung des Wahrscheinlichkeitswertes müssen einzelfall- bezogen und nachvol lziehbar in a l lgemein verständlicher Form dargelegt werden. Komplexe mathematische Formeln brauchen nicht offenbart zu werden. Dem Verbraucher müssen aber auf Wunsch die der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde liegenden Sachverhalte in einer für den Laien verständlichen Form dargelegt werden. Das Ergebnis muss für den Verbraucher stets insoweit nachvol lziehbar sein, dass er seine Rechte sachgerecht ausüben, mögliche Fehler in der Berechnungsgr und la ge au fdecken und Abweichungen von den typischen Bewertungen des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts vorbringen kann.&!Als Endverbraucher, jedoch in jeden Fall als Gründer. sollte so früh wie möglich eine Selbst-auskunft bei den wichtigsten Wirtschafts - auskunf te ien e ingeho l t werden . Für d ie Anforderung der kostenlosen Selbstauskunft als Verbraucher reicht bei allen Auskunfteien ein formloser Brief oder Fax mit folgenden Daten:&• Name und Vorname&• Geburtsdatum&• aktuelle Anschrift&• eventuelle Voranschriften&• fast alle Auskunfteien verlangen eine Kopie des

Personalausweises&!Die jeweilige Internetseite der Auskunftei gibt konkrete Hinweise zum Ablauf. Die Schufa bietet zusätz l i ch e in Onl ine -Por ta l , in dem a l l e ge spe icher ten Daten der e igenen Person eingesehen werden können. Bei einer Anfrage zur eigenen Person kann eine Benachrichtigungs- funktion aktiviert werden, viele weitere Features dieses kostenpflichtigen Zuganges sind verfügbar. Alle enthaltenen Daten sollten auf Richtigkeit und Berechtigung geprüft werden. Möglicherweise istPotential zur Bereinigung der Daten zu finden, beispielsweise längst gekündigte Mobilfunk- verträge aus der Vergangenheit. Manche Mobil-

funkanbieter melden zwar bei der Schufa, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde – nach Ablauf der Vertragslaufzeit und erfolgterm ordentlicher Kündigung wird diese Information eben nicht immer automatisch an die Schufa weitergegeben. Über die Jahre entsteht so schnell der Eindruck, dass ein Konsument vier oder fünf Mobilfunk- verträge hat – und schon liegt ein Indikator vor, dass ein Konsumverhalten von der gewünschten Norm abweicht. Bei Kreditkarten von Online-Banken ergibt sich ein sehr ähnliches Problem, denn auch dor t w i rd e ine Kündigung erfahrungsgemäß nicht in jedem Fall automatisch an die SCHUFA oder andere Auskunfteien weitergeleitet. &!Eingangs wurden die Se lbstauskünfte von verschiedenen Auskunfteien nach Vollzug der Gründung erwähnt. Im eigenen Interesse sollten derartige Selbstauskünfte bei den renommierten Anbietern tatsächlich abgegeben werden, denn ein maßgeblicher Anteil der gespeicherten Daten stammt von Selbstauskünften. Dies kann nicht anders sein, denn im Bundesanzeiger sind noch keine Bilanzdaten eines neu gegründeten Unter-nehmens zu f inden, Erfahr ungen über das Zahlungsverhalten können ebenfalls noch nicht vorliegen. Wenn bereitwillig eine Selbstauskunft abgeben wird, kann vom Gründer zumindest die Richtigkeit der Daten beeinflusst werden. Viele der künftigen Geschäftspartner werden sich beim Verkauf auf Ziel vorher bei einer Wirtschaftsaus-kunftei über die Bonität eines Unternehmens informieren. Bei Geschäftsbeziehungen mit grösseren Unternehmen muss in vielen Fällen vorher eine Qualifizierung als Lieferant erfolgen. Regelmäßig ist ein wichtiger Bestandteil der L ie fe rantenqua l i f i z i e r ung und l au fenden Lieferantenbewertung eine Bonitätsauskunft. Auch vor g rößeren Anzah lungen an e in Unternehmen wird der Kunde häufig vorher eine Boni tä t sauskunf t über da s Unter nehmen eingeholt (z. B. im Maschinen- und Anlagenbau). &

WHITE PAPER & MÄRZ 2014

WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE � 5

Page 6: White paper scoring

Bei international agierenden Kundenunternehmen muss häufig die sogenannte “D-U-N-S”- Nummer angegeben werden. Dabei handelt es sich um eine neunste l l i ge Nummer zur e indeut igen Identifizierung von Unternehmen. Der Code wur-de von der Wirtschaftsauskunftei “Dun & Brads-treet” eingeführt und gilt zwischenzeitlich als in-ternationaler Standard. Die D-U-N-S kann Sie übr igens au f der Inter netse i te von Dun & Bradstreet kostenlos beantragt werden, der Link ist am Ende des Papers zu finden. &!Im laufenden Geschäftsbetrieb kann das Rating zusätzlich verbessert werden. Neben der Selbst-auskunft kann ein vorbildliches Zahlungsverhalten nachgewiesen werden. Dazu sollten mindestens drei Zahlungsvorgänge der aktuellen Zeit inkl. Nachweis anhand von geeigneten Buchhaltungsbe-legen, dass diese Vorgänge fristgerecht unter Abzug des eingeräumten Skonto bezahlt wurden. Vertrauliche Daten können dabei soweit sinnvoll geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden. Diese Daten werden an die regional zuständige Niederlassungen von Creditreform, Bürgel und anderen wichtigen Auskunfteien übermittelt. Resultat wird wahrscheinlich nicht nur ein verbessertes Rating sein. In absehbarer Zeit wird vermutl ich auch der zuständige Vertriebs - mitarbeiter der Auskunfteien einen Termin vereinbaren wollen. Dabei kann ebenfalls eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag abgeschlossen werden um bei berechtigtem Interesse die Bonität der eigenen Kunden und Geschäftspartner zu prüfen. &!Hilfreiche Links:&www.schufa.de&www.creditreform.de&https://www.buergel.de&http://www.arvato-infoscore.de&http://www.bisnode.de&http://www.intrum.com/de/&https://www.upik.de/upik_anfrage.cgi?new=1&

http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/638114/publicationFile/36111/Scoring.pdf&http://www.n-tv.de/ratgeber/Jeder-dritte-Eintrag-fehlerhaft-article1313431.html&!!!Copyright Jochen Schwenk, Partner 2014. All rights reserved. &

!Schwenk Consulting Ltd&

!Kaiser-Franz-Josef-Str. 61 &

A-6845 Hohenems&

!weitere Niederlassungen in Ulm (DE) und

Lugano (CH)&!

WHITE PAPER & MÄRZ 2014

WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE � 6