Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu errichten? · • 560.7.13 Circuits of safety services shall...

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Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu errichten?EATONCEAG Notlichtsysteme GmbHStand: November 2018

Anderes Bild mit Rechten- Haben wir schon in der Einleitung

Baurecht

Elektrotechnische Anforderungen

Lichttechnische Anforderungen

Graphische Symbole –Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

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Aufbau Sicherheitsbeleuchtung

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DIN VDE 0100-560Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel -Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Diese Norm enthält die Deutsche Übernahme des Europäischen HarmonisierungsdokumentsHD 60364-5-56:2010 + A1:2011 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke“, das die Internationale Norm IEC 60364-5-56:2009 „Low-voltage electrical installations – Part 5-56: Selection and erection of electrical equipment – Safety services“ mit gemeinsamen Abänderungen von CENELEC enthält.

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DIN VDE 0100-560

Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke (560.3.1)

• Sicherheitsbeleuchtung• Feuerlöschpumpen• Feuerwehraufzüge• Gefahrenmeldeanlagen, wie z. B. Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen

und Einbruchmeldeanlagen• Evakuierungsanlagen• Entrauchungsanlagen• wichtige medizinische Systeme

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DIN VDE 0100-560

Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.3.2)

• Stromquelle, die dazu bestimmt ist, als Teil einer elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verwendet zu werden.

Ersatzstromquelle (560.3.5)

• Stromquelle, die dazu bestimmt ist, die Versorgung einer elektrischen Anlage oder von einem oder mehreren Teilen einer Anlage bei einer Unterbrechung der üblichen Stromversorgung aus anderen Gründen als für Sicherheitszwecke aufrechtzuerhalten.

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DIN VDE 0100-560

Umschaltzeit (560.3.11)

• Zeitspanne zwischen dem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und der Übernahme der Versorgung der Betriebsmittel durch eine Hilfsstromquelle.

Umschalten (560.9.9)

• Die Umschaltung vom Normalbetrieb zum Notbetrieb muss automatisch erfolgen, wenn die Versorgungsspannung für mindestens 0,5 Sekunden unter die 0,6-fache Bemessungsversorgungsspannung fällt. Weist die Versorgungsspannung wieder einen Wert größer als die 0,85-facheBemessungsversorgungsspannung auf, so ist der Normalbetriebwieder herzustellen.

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DIN VDE 0100-560

Störung im Steuerungs- oder Bussystem (560.5.4)

• Eine Störung im Steuerungs- oder Bussystem der elektrischen Anlage darf nicht die Funktion der Einrichtungen für Sicherheitszwecke beeinträchtigen.

Daher müssen Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX, DMX usw., die in der Allgemeinbeleuchtung Verwendung finden,

entsprechend überwacht werden.

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DIN VDE 0100-560

Zulässig Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.1)

• wiederaufladbare Batterien• Primärelemente (z.B. für Rauchmelder im Wohnbereich)• Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen

Stromversorgung ist• Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz,

das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist.

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DIN VDE 0100-560

Standort Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.2 & .3)

• Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen als fest angebrachte Betriebsmittel so installiert werden, dass sie vom Ausfall der normalen Stromversorgung nicht beeinträchtigt werden können.

• Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen an einem geeigneten Standort angeordnet werden und dürfen nur Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) zugänglich sein.

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DIN VDE 0100-560

Unabhängige Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.5)

• Separate voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz dürfen nur als Stromquelle für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn eine Zusicherung besteht, dass ein gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen unwahrscheinlich ist.

Dimensionierung Stromquelle für Sicherheitszwecke(560.6.6)

• Die Stromquelle für Sicherheitszwecke muss über eine ausreichende Leistungsfähigkeit zur Versorgung der zugehörigen Einrichtungen für Sicherheitszwecke verfügen.

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DIN VDE 0100-560

Einschränkung Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.7)

• Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf nur dann zusätzlich für andere Zwecke als zur Versorgung von Einrichtungen für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für die Versorgung der Einrichtungen für Sicherheitszwecke dadurch nicht beeinträchtigt wird.

AT-S+ Automatisches Leuchten Testsystem

AC Stromquelle für Sicherheitszwecke

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DIN VDE 0100-560

Stromquellen für Sicherheitszwecke (560.6.10 - 13)

Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171)

Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171)

Einzelbatteriesysteme (EN 60598-2-22) (560.6.1 & 560.9.1)

Stromerzeugungsaggregat (DIN 6280-13 & -14) ...s = Dauer der Unterbrechung in Sekunden

Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz, das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist. (560.6.1 & 560.6.5)

LPS

CPS

EB

EA..S

DS

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DIN VDE 0100-560

Anzeigen (560.6.14)

• Der Zustand der Stromquelle für Sicherheitszwecke (Betriebsbereit, Störung, Stromquelle für Sicherheitszwecke in Betrieb) muss angezeigt werden.

Standort Anzeigen (560.9.14)

• Der Betrieb der Notbeleuchtung muss für jede Stromquelle an einem gut einsehbaren Standort angezeigt werden.

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DIN VDE 0100-560

Stromkreise für Sicherheitszwecke• 560.7.3 Nach DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430), 433.3, darf auf einen

Schutz bei Überlast verzichtet werden, sofern der Ausfall der Stromversorgung eine größere Gefahr hervorrufen kann. Wird auf einen Schutz bei Überlast verzichtet, muss das Vorhandensein einer Überlast angezeigt werden.

ENTWURF DIN IEC 60364-5-56:2017-08• 560.7.14 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) dürfen nicht für den

Schutz von Stromkreisen für Sicherheitszwecke verwendet werden.

ENTWURF IEC FDIS 60364-5-56 © IEC 2018 • 560.7.13 Circuits of safety services shall not be protected by RCDs or

AFDDs. (Übersetzung: RCDs oder AFDDs dürfen nicht für den Schutz von Stromkreise für Sicherheitszwecke verwendet werden.)

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DIN VDE 0100-560

Schutzmaßnahmen (560.7.4)

• Überstrom-Schutzeinrichtungen sind so auszuwählen und zu errichten, dass ein Überstrom in einem Stromkreis die ordnungsgemäße Funktion anderer Stromkreise für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt.

Schaltgeräte und Steuergeräte (560.7.5)

• Schaltgeräte und Steuergeräte müssen eindeutig gekennzeichnet sein und dürfen nur an solchen Standorten aufgestellt sein, die nur Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) zugänglich sind.

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DIN VDE 0100-560

Unabhängige Stromkreise(560.7.6)

• In von zwei unabhängigen Stromkreisen versorgten Betriebsmitteln darf ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt, weder den Schutz gegen elektrischen Schlag noch die ordnungsgemäße Funktion des anderen Stromkreises beeinträchtigen.

Unabhängige Stromkreise(560.7.7)

• Kabel- und Leitungsanlagen von Stromkreisen für Sicherheitszwecke, die nicht metallen geschirmt und feuerbeständig sind, müssen angemessen und zuverlässig durch Abstand oder räumliche Trennung von anderen Kabel- und Leitungsanlagen getrennt werden, einschließlich Kabel- und Leitungsanlagen für Stromkreise anderer Sicherheitszwecke.

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ENTWURF DIN IEC 60364-5-56

Im ENTWURF DIN IEC 60364-5-56:2017-08 ist 560.7.7 nichtmehr vorhanden, dafür aber ersatzweise 560.8.4• Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke sind von anderen Einrichtungen außer von metallisch geschirmten und feuerbeständigen Kabeln zu trennen und so zu errichten, dass sie von einem Fehler in nicht-sicherheitsrelevanten Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden können und die Auswirkungen eines Brands gemindert werden. Beispiel siehe Anhang E

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DIN VDE 0100-560

Interpretation zu: Unabhängige Stromkreise (560.7.7)

• Bei diesem Schutzziel ist es unerheblich, ob die Stromkreise für Sicherheitszwecke mit „Kleinspannung“ (Extra Low Voltage) oder mit „Niederspannung“ beaufschlagt sind, da hierbei jedwede Beeinflussung durch nicht-sicherheitsrelevanten Einrichtungen vermieden werden soll.

Eine gemeinsame Verlegung von Leitungen für „Mess- und Steuerungs-, Regeltechnik“ oder „Informationstechnik“ (nicht sicherheitsrelevante Einrichtungen) mit Kleinspannungsstromkreisen für Sicherheitszwecke ist daher bei einer Schutzzielbetrachtung nicht zulässig.

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DIN VDE 0100-560

Interpretation zu: Unabhängige Stromkreise (560.7.7)

• In Deutschland gilt die MLAR. Die MLAR ist eine schutzzielorientierte Betrachtung, die den Ansatz wählt, dass ein Brandabschnitt als verloren gilt, wenn es in diesem brennt. Daher wird in einem Brandabschnitt auch keine Verkabelung mit Funktionserhalt gefordert. Eine Trennung der Sicherheitsbleuchtungs-stromkreisen von denen der Allgemeinbeleuchtung ist unter dieser Betrachtungsweise nicht zielführend.

• Die Verkabelung im Brandabschnitt ist daher vor Ausführung einvernehmlich mit den abnehmenden Stellen abzustimmen.

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DIN VDE 0100-560

Dokumentation (560.7.9 – 560.7.12)• Allgemeiner Prinzip-Schaltplan mit Angaben der Stromquellen.• Zeichnungen mit eingetragenen Standorten von:

- allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern- Sicherheitseinrichtungen mit Kennzeichnung der Stromkreise- Schalt- und Überwachungseinrichtungen

• Liste der angeschlossenen Verbrauchsmittel (Strangschema)

• Betriebsanleitung

Steuerschalter (560.9.13)• Steuerschalter für die Notbeleuchtung müssen

an gekennzeichneten Stellen so angeordnet und installiert werden, dass sie von unbefugten Personen nicht bedient werden können.

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DIN VDE 0100-560

Stromkreise (Leitungsnetz) (560.8.2)

• Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs- und Bussysteme von Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben Anforderungen genügen wie die Kabel und Leitungen, die für die Einrichtungen für Sicherheitszwecke selbst verwendet werden. Dies gilt nicht für Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den Betrieb der Sicherheitseinrichtungen haben.

Mit Differenzialüberwachungder Steuerleitung in der Anlage

3-Phasenwächter

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DIN VDE 0100-560

22

32

S1

S2

+

-

12

Betriebsbereit

Batteriebetrieb

Störung

Fernschalter

1kΩ

S1 / S2Steuerschleife zur

Blockierung der Anlage während Betriebsruhezeiten

Differenzialüberwachung: Kurzschluss oder Unterbrechung führen zur Freigabe der Anlage

F3-Schalter geschlossen: Anlage betriebsbereitF3-Schalter offen (1 kΩ) : Anlage blockiert

F3-Modul

1 kΩ

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DIN VDE 0100-560

Schutzmaßnahmen (560.8.4)

• Stromkreise für Sicherheitszwecke, die mit Gleichstrom gespeist werden können, müssen mit zweipoligen Überstrom-Schutzeinrichtungen ausgeführt sein.

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DIN VDE 0100-560

Endstromkreise (560.9.2)

• Ein Kurzschluss in einem Stromkreis darf nicht einen anderen Stromkreis beeinflussen.

• Pro Stromkreis dürfen max. 20 Leuchten installiert werden.• Die Gesamtbelastung des Stromkreises darf 60% des Nennstromes der

Überstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten.

1 bis ......... max. 20 Leuchten1 bis max. 20 Leuchten

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DIN VDE 0100-560

Schaltungsarten Sicherheitsleuchten (560.9.4)

• Innerhalb eines Endstromkreises der Sicherheitsbeleuchtung ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig.

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DIN VDE 0100-560

Schaltungsarten Sicherheitsleuchten (560.9.5)

• Bereitschaftsbetrieb: Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung in einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die Sicherheitsbeleuchtung automatisch aktiviert werden.

UV-SV

Bereitschaftslicht

Dauerlicht

UV-AV

S4S3

NetzBatterievomHV-SV

BLDL

2

2

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2

DIN VDE 0100-560

Schaltungsarten Sicherheitsleuchten

• Bei Dauerschaltung wird die allgemeine Stromversorgung am Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung überwacht.

HV-AV

Dauerlicht

3

HV-SV Dauerlicht

Zur Unterstation

2

2

LT

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DIN VDE 0100-560

Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen (560.9.8)

• Die Funktion von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden.

Daher muss nach Änderungen an Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX, DMX usw., die in die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung beeinflussen können, die komplette Sicherheitsbeleuchtung auf ihre Funktionalität im Notbetrieb überprüft werden.

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V-CG-SB.1 mit ext. DALI-Controller

ZB-S oder CG2000

Xmax. 20

je Stromkreis max. 1m ! DALI EVG

0

D

U

D

V-CG-SB.1U

O

U D1

D2

OD1D2

Schalt-/Dimmeinheit

Tageslichtsensor

µµ C DALI - Bus

externerDALI-Controller

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DIN VDE 0100-560

Nachlaufendes Notlicht und Handrückschaltung (560.9.10)

• Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Lampen der allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen. => Notlichtnachlaufzeit

• In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheits-beleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand ausgeschaltet werden können. => Handrückschaltung

DIN VDE V 0108-100-1:Stromkreise (4.4.4)• Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am

Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden.=> Netznotbetrieb

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DIN VDE 0100-560

Kennzeichnung (560.9.15)

• In Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen Leuchten, Verbindungs- und Abzweigstellen in rot markiert sein. In der Nähe der Leuchten müssen die Verteiler-, die Stromkreis- und die Leuchtennummer angebracht werden. Das Schild muss mindestens 30mm Durchmesser haben.

UV-S 5

7 12

Die Leserlichkeit von Schriften wird in DIN 1450 geregelt

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DIN EN 50172Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

sowie

DIN VDE V 0108-100-1SicherheitsbeleuchtungsanlagenTeil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172:2004

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DIN VDE V 0108-100-1

Vorwort• Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter

Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird.

• In dieser Vornorm sind die gegenüber EN 50172:2004 aus deutscher Sicht vorgesehenen Änderungen und Zusätze grau schattiert wiedergegeben. Dabei wurden die Ergebnisse, die sich in der Einspruchsberatung zum Entwurf DIN VDE 0108-100-1 (VDE 0108-100-1):2017-08 ergeben haben, eingearbeitet.

• Diese Vornorm darf nach Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Errichter angewendet werden.

Die Anwendung dieser Vornorm wird vom UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (www.dke.de) empfohlen.

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DIN VDE V 0108-100-1

Änderungen

Gegenüber DIN V VDE V 0108-100 (VDE V 0108-100):2010-08 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

• Begriffe überarbeitet;

• Ergänzung von Mindestanforderungen bzgl. ausreichender Umschaltzeit und Bemessungsbetriebsdauer;

• Ergänzung von Anforderungen an Stromkreise;

• Ergänzung von Anforderungen an Steuerungs- und Bussysteme;

• Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme entfallen;

• Aktualisierung der Anforderungen an Wartung und Prüfung.

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DIN EN 50172 / DIN VDE V 0108-100-1

Anwendungsbereich (1)

• Diese Europäische Norm legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Beleuchtung von Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlagen fest.

Sie gilt für Arbeitsplätze, bauliche Anlagen für Menschenansammlungen sowie öffentlich zugängliche Wege innerhalb von Wohnhochhäusern.

Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in bestimmten Gebäuden und Bereichen wird in Deutschland durch die Landesbauordnungen geregelt.

Weiterhin gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften.

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DIN EN 50172 / DIN VDE V 0108-100-1

Allgemeines (4.1)

Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Funktionen erfüllen:• Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung der Sicherheitszeichen an Rettungswegen und

der Richtungszeichen an Rettungswegen, um Rettungswege leicht zu finden und zu benutzen;

• Beleuchtung der Rettungswege, um Personen das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen bzw. um sicher in den sicheren Bereich zu gelangen;

• Vermeidung von Paniksituationen und Ermöglichen des sicheren Erreichens von Rettungswegen;

• ausreichende Beleuchtung der Erste-Hilfe-Stellen, der Brandbekämpfungseinrichtungen und/oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege, von Fluchtgeräten, Rufanlagen und Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung;

• Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen;• Beendigung von Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung.

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DIN EN 50172 versus DIN V VDE V 0108-100 versusDIN VDE 0100-560 versusDIN VDE V 0108-100-1

EN 50172:2004

(4.1) Die Sicherheitsbeleuchtung muss nicht nur bei vollständigem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, sondern auch bei einem örtlichen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden, wie z. B. beim Ausfall eines Endstromkreises.

Diese Passage wurde in der DIN VDE V 0108-100-1:2018 wie folgt geändert:

… , wie z. B. beim Ausfall eines Endstromkreises.

Wurde gestrichen und dafür folgenden Anmerkung hinzugefügt:

Dies kann die Überwachung von Endstromkreisen der allgemeinen Beleuchtung erforderlich machen.

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DIN EN 50172 versus DIN V VDE V 0108-100 versusDIN VDE 0100-560 versusDIN VDE V 0108-100-1

DIN V VDE V 0108-100 (VDE V 0108-100):2010-08

4.4.4 Die allgemeine Beleuchtung in Räumen und an Rettungswegen mit mehr als einer Leuchte muss mindestens an zwei Stromkreiseangeschlossen sein, wenn die geforderte Sicherheitsbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb installiert ist. Sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in den Beleuchtungs-stromkreisen vorhanden, muss die Beleuchtung an solchen Orten auf mindestens zwei Fehlerstrom –Schutzeinrichtungen (RCDs) aufgeteilt sein.

=> Diese Vornorm hatte (jetzt ersetzt durch DIN VDE V 0108-100-1) also nicht nur das Schutzziel definiert sondern auch gleich einen Lösungsansatz beschrieben, welcher in den letzten 15 - 20 Jahren in Deutschland verwendet wurde!

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DIN EN 50172 versus DIN V VDE V 0108-100 versusDIN VDE 0100-560 versusDIN VDE V 0108-100-1

DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2013-10

560.9.5 Im Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung für einen Bereich im Endstromkreis überwacht werden. Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung in einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die Notbeleuchtung automatisch aktiviert werden. Es sind in jedem Fall Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die örtliche Sicherheitsbeleuchtung mindestens des betroffenen Bereiches aktiviert wird

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DIN EN 50172 versus DIN V VDE V 0108-100 versusDIN VDE 0100-560 versusDIN VDE V 0108-100-1

Normen beschreiben nur ein Schutzziel und nicht die Lösung!

Beide Wege (2 Stromkreise Allgemeinbeleuchtung oder Überwachung im Endstromkreis) scheinen bei entsprechender Planung mögliche Lösungsansätze.

Der Lösungsansatz „Überwachung im Endstromkreis“ hat jedoch den Nachteil, dass bei einer Unterbrechung hinter dem Phasenwächter (erster Fehlerfall) ohne Sicherungsauslösung im kompletten Rettungsweg kein Licht vorhanden wäre.

Der erste Fehlerfall darf niemals dazu führen, dass im Rettungsweg kein Licht vorhanden ist.

Wir empfehlen, den grundsätzlich geplanten Lösungsansatz mit den abnehmenden Stellen einvernehmlich vor Ausführung zu besprechen.

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Lösungsansatz DIN V VDE V 0108-100 (Ersetzt)

Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung (4.4.4)

• Bei Bereitschaftsschaltung muss auch die allgemeine Beleuchtung (bei mehr als einer Leuchte) auf zwei Stromkreise aufgeteilt werden.

• Bei Einsatz von Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen (RCD) müssen die Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 RCDs aufgeteilt werden.

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Lösungsansatz DIN V VDE V 0108-100 (Ersetzt)

L1L2L3N

Bereich 1 / Kreis 1 & 2Allgemeinbeleuchtung

Bereich 2Allgemeinbeleuchtung

3~

Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung zu einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges

führen kann, so muss auch diese Steuerung mit überwacht werden.

Anordnung der Stromkreise nur bei

Absicherung ohne RCD!

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Lösungsansatz DIN V VDE V 0108-100 (Ersetzt)

Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 unterschiedliche RCDs aufgeteilt. 1. Fehler führt nicht zum kompletten Lichtausfall.

L1L2L3N

Allgemeinbeleuchtung / Bereich 1 / Kreis 1

RCD RCD

Bereich 1 / Kreis 2

3~

Bereich 2 / Kreis 1 & 2

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Lösungsansatz DIN VDE 0100-560 / DIN EN 50172

L1L2L3N

Versorgung der Allgemein-beleuchtung -nur ein Kreisfür Bereich 1

3~

Versorgung der Allgemein-beleuchtung -nur ein Kreis.für Bereich 2

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Lösungsansatz ? DIN VDE 0100-560 / DIN EN 50172

L1L2L3N

3~

Achtung!!!1. Fehlerfall:Unterbrechung hinter der Überwachung. Ohne Auslösung der vorgeschalteten Sicherung. =>Kompletter Rettungsweg im Bereich 1 ohne Licht!

Versorgung der Allgemein-beleuchtung -nur ein Kreisfür Bereich 1

Versorgung der Allgemein-beleuchtung -nur ein Kreis.für Bereich 2

Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung schaltet nicht ein!

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Lösungsansatz Überwachung mit einem 3 PH

L1L2L3N

DLS / 3Ph - Bus - Modul24V RS485+ - SE A B SE A B

L1 N1 L2 N2 L3 N3 L4 N4 L5 N5 L6 N6 L7 N7 L8 N8

Lösungsansatz:Überwachung von mehreren Phasen mit nur einem 3 Phasenwächter.

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DIN VDE V 0108-100-1

Sicherheitsbeleuchtung in Dauerbetrieb in Gebäuden mit 24-stündigem Betrieb (4.1.2)

• Die Sicherheitsbeleuchtung in Dauerbetrieb ist zusammen mit der allgemeinen Beleuchtung in Gebäuden mit 24-stündigem Betrieb mit zu schalten, wenn die Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle für Sicherheitszwecke nur 3 h beträgt.

• Örtliche Taster, so dass von jedem Standort mindestens ein Taster auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar ist. (Achtung: E30 Kabel bei Brandabschnittsübergreifender Verkabelung der Leuchttaster vorsehen.)

• Die Sicherheitsbeleuchtung muss sich nach einer einstellbaren Zeit selbstständig wieder ausschalten, wenn sie aus der Stromquelle für Sicherheitszwecke versorgt wird.

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DIN VDE V 0108-100-1L1N

Allgemeinbeleuchtung

Lichttaster

Sicherheitsbeleuchtung

ZB-S Datenleitung

Energieleitung

Schaltung gem. 4.1.2

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DIN VDE V 0108-100-1

Stromkreise (4.4)

• (4.4.1) Stromkreise sind in Betriebsruhezeiten so zu schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für Sicherheitsbeleuchtung verhindert wird. => Blockieren

• (4.4.2) Die Kabel- und Leitungsverlegung zwischen der Stromquelle für Sicherheitszwecke und dem Hauptverteiler der Sicherheitsbeleuchtung muss entweder kurzschluss- und erdschlusssicher ausgeführt oder ausreichend gegen Kurzschluss geschützt sein.

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DIN VDE V 0108-100-1

Stromkreise (4.4)

• (4.4.3) In einem Kabel- und Leitungssystem der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke darf ein Stromkreis mit einem zugehörigen Hilfsstromkreis in einem Kabel/einer Leitung geführt werden. Das Führen von mehreren Stromkreisen in ein und demselben Kabel / ein und derselben Leitung, z. B. Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung mit einem gemeinsamen Neutralleiter, ist nicht erlaubt.

• (4.4.4) Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden.

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DIN VDE V 0108-100-1

• (4.4.5) In betrieblich verdunkelten Räumen müssen Stufen auch bei Verdunkelung erkennbar sein.

• (4.4.6) In allen Stromkreisen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen die Charakteristik der Stromquelle für Sicherheitszwecke, die Schutzeinrichtungen und die Querschnitte der Leiter derart ausgewählt sein, dass im Falle eines Kurzschlusses an beliebiger Stelle der Installation ein Kurzschlussstrom fließt (der kleinstmögliche), der die Abschaltung mittels einer Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb einer Zeit von 5 s sicherstellt. Die dem Fehlerort vorgeschaltete Schutzeinrichtung muss gegenüber der ihr unmittelbar vorgeschalteten Schutzeinrichtung selektiv auslösen.

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DIN VDE V 0108-100-1

Steuerungs- und Bussysteme (4.5)

• Die Funktion von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden. Im Falle eines Fehlers im EndstromkreisN1 der allgemeinen Beleuchtung müssen alle Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung in dem betroffenen Bereich die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen.

N1: In der zukünftigen Neuausgabe DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) wird „im Endstromkreis“ entfallen.

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DIN VDE V 0108-100-1

Plan der baulichen Anlage (5.1)

• Um sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtungsanlage in Übereinstimmung mit DIN EN 1838 projektiert wird, müssen vor Projektierung der Anlage Pläne bereitgestellt werden, die die Auslegung des Gebäudes und aller bestehenden oder vorgeschlagenen Rettungswege, Feuermelder und Brandschutzeinrichtungen zeigen und auf die Lage aller Hindernisse, die die Flucht behindern können, hinweisen.

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DIN VDE V 0108-100-1

Systemintegrität (5.3)

• Die Sicherheitsbeleuchtung eines Bereichs des Rettungswegs muss von zwei oder mehr Leuchten erfolgen, wenn der Ausfall einer Leuchte den Rettungsweg total verdunkelt oder die Kennzeichnung des Rettungswegs unwirksam macht. Aus dem gleichen Grund müssen in jedem Antipanik-Bereich zwei oder mehr Leuchten installiert werden.

GRUNDSATZ

Der erste Fehlerfall darf niemals dazu führen, dass im Rettungsweg kein Licht

vorhanden ist.

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DIN VDE V 0108-100-1

Geräte für Sicherheitsbeleuchtung (5.4)

• (5.4.2) Der Zustand der Stromquelle für Sicherheitszwecke (betriebsbereit, Störung, Stromquelle für Sicherheitszwecke in Betrieb) muss überwacht und während der betrieblich erforderlichen Zeit an zentraler, geeigneter Stelle angezeigt werden.

Kennzeichnung (5.4)

• Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung und Verbindungs-/Abzweigstellen, die ein Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind, müssen eindeutig identifizierbar sowie rot oder grün markiert sein. In der Nähe der Leuchten muss die Verteiler-, die Stromkreis- und die Leuchtennummerangebracht sein.

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DIN EN 50172 / DIN VDE V 0108-100-1

Wartung und Prüfung (6)

Prüfbuch (6.2)

• Es muss ein Prüfbuch für die Aufzeichnung der regelmäßigen Durchsichten, Prüfungen, Fehler und Änderungen geführt werden.

• Dieses muss entweder handschriftlich oder als Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung vorliegen.

• Für das Prüfbuch und die durchzuführenden Prüfungen ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

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DIN EN 50172 / DIN VDE V 0108-100-1

Prüfbuch (6.2)

• Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein:

• Datum der Inbetriebnahme der Anlage;• Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede durchgeführte

Wartung und Prüfung außer der täglichen Prüfung;• Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede

durchgeführte Abhilfemaßnahme;• Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede Änderung an der

Sicherheitsbeleuchtungsanlage;• Wenn automatische Prüfeinrichtungen verwendet werden, müssen die

Hauptmerkmale und die Arbeitsweise in der Bedienungsanweisung des Geräts beschrieben sein.

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DIN VDE V 0108-100-1 / Anhang A

Beleuchtungs-stärke

Umschalt-zeit

Betriebs-dauer

Sicherheits-zeichen Stromquellen

Versammlungsstätten1), Theater, Kinos

Ausstellungshallen

Verkaufsstätten

1 lxgem.

DIN EN 18381 s 3 h DS

Fliegende Bauten, die Versammlungsstätten sind

Restaurants/Gaststätten

1 lxnach

DIN EN 18381 s 3 h DS

Krankenhäuser1 lx

nachDIN EN 1838

1 s2) 24 h DS

Hotels, Gästehäuser / Beherbergungsstätten, Heime

1 lxnach

DIN EN 18381 s2) 8 h3) DS

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

1) Außer Fliegende Bauten.2) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s und Gefährdungsbeurteilung.3) Es genügen 3 h, wenn die Schaltung nach 4.1.2 ausgeführt wird.

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15 2)

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15 2)

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DIN VDE V 0108-100-1 / Anhang A

Beleuchtungs-stärke

Umschalt-zeit

Betriebs-dauer

Sicherheits-zeichen Stromquellen

Kur- / Pflege- / Therapiezentren /-einrichtungen

1 lxnach

DIN EN 18381 s2) 8 h DS

Schulen1 lx

nachDIN EN 1838

1 s2) 3 h DS

Parkhäuser, Tiefgarage1 lx

nachDIN EN 1838

15 s 1 h DS

Flughäfen, Bahnhöfe1 lx

nachDIN EN 1838

1 s 3 h4) DS

Hochhäuser,

Wohnhochhäuser

1 lxnach

DIN EN 18381 s 2)

3 h

8 h 5)DS

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

2) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s und Gefährdungsbeurteilung.4) Für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen ist je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig.5) Bei Wohnhochhäusern 8 h, wenn nicht die Schaltung nach 4.1.2 ausgeführt wird.

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15 2)

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15 2)

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15 2)

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DIN VDE V 0108-100-1 / Anhang A

Beleuchtungs-stärke

Umschalt-zeit

Betriebs-dauer

Sicherheits-zeichen Stromquellen

Arbeitsstätten1 lx

nachDIN EN 1838

15 s 1 h DS6)

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

10% EN min. 15lxnach

DIN EN 18380,5 s

Der Zeitraum der für

Personen bestehendenGefährdung.

DS6)

Bühnen1 lx

nachDIN EN 18387)

1 s 3 h DS

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

2) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s und Gefährdungsbeurteilung.5) Bei Wohnhochhäusern 8 h, wenn nicht die Schaltung nach 4.1.2 ausgeführt wird.6) Für Rettungswege in Arbeitsstätten und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung je nach Gefährdungsbeurteilung.7) Eaton empfiehlt, wie früher in den Normen beschrieben, für Bühne auch weiterhin 3lx als Planungsansatz zu verwenden.

Es sind selbstverständlich gesetzliche Anforderungen wie Arbeitsstättenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und

Landesbauordnungen zu berücksichtigen.

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

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DIN EN 50272 - 2Sicherheitsanforderungen an Batterien und BatterieanlagenTeil 2: Stationäre Batterien

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DIN EN 50272-2

Anwendungsbereich (1)

• Diese Norm gilt für stationäre Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von DC 1500V und beschreibt die grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch elektrischen Strom, austretenden Gasen oder Elektrolyt hervorgerufen werden.

• Sie legt Anforderungen in Fragen der Sicherheit fest, die in Verbindung mit dem Errichten, dem Betrieb, der Inspektion, der Wartung und der Entsorgung entstehen.

• Sie umfasst sowohl Blei- als auch NiCd-Batterien.

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DIN EN 50272-2

Sekundärzelle, Einzelzelle (4.1)

• Baugruppe, bestehend aus Elektroden und Elektrolyt, die die Grundeinheit einer Sekundärbatterie bildet.

Geschlossene Zelle (4.2)

• Sekundärzelle, deren Deckel mit einer Öffnung versehen ist, durch die Gase entweichen können.

Verschlossene Zelle (4.3)• Unter üblichen Bedingungen geschlossene Sekundärzelle mit einer

Einrichtung, die den Austritt von Gas erlaubt, wenn der innere Druck einen vorbestimmten Wert überschreitet. Das Nachfüllen von Elektrolyt ist üblicher Weise nicht möglich.

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DIN EN 50272-2

Lüftungsanforderungen (8.2)

• Durch die Lüftung eines Batterieraumes oder Batterieschrankes soll die Wasserstoffkonzentration unterhalb der Schwelle von 4% Wasserstoffanteil gehalten werden.

• Batterieräume gelten nicht als explosionsgefährdet, wenn die Wasserstoffkonzentration durch natürliche oder technische Lüftung unter diesem Sicherheitsgrenzwert bleibt.

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DIN EN 50272-2

Natürliche Lüftung (8.3)

• Die Größe des Luftvolumenstromes ist vorzugsweise durch natürliche Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung.

• Batterieräume oder -schränke erfordern eine Zuluft- und Abluftöffnung mit einem Mindestquerschnitt, der nach folgender Gleichung berechnet wird:

A = Q x 28

Q: Volumenstrom der Frischluft in m3/hA: freie Öffnungsquerschnitte der Zu- und Abluftöffnung in cm2

Annahme: Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s.

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DIN EN 50272-2

Beispiel: 216 V / 57 Ah Pb-Batterie // Verschlossen

Lüftungsquerschnitt für Starkladung

Q = 0,05 x n x ( Igas x CN ) x 10-3

Q = 0,05 x 108 x (Igas x 57 ) x 10-3

Q = 2,4624 m³/h (Igas = 8 = Starkladung)

Q = 0,3078 m³/h (Igas = 1 = Erhaltungsladung)

A = 28 x Q

A = 28 x 2,4624 m³/h

A = 68,95 cm²

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DIN EN 50272-2

Technische Lüftung (8.4)

• Wenn eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, dann ist eine technische Lüftung vorzusehen, welche die Luft aus dem Batterieraum in die Umgebungsluft außerhalb des Gebäudes entlüftet.

Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo)

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DIN EN 50272-2

Spezielle Raumanforderungen (10.1)

• d) Bei geschlossenen Batteriebauarten muss der Fußboden gegen Elektrolyt undurchlässig und chemisch resistent sein, oder die Batteriemuss in entsprechenden Wannen aufgestellt werden.CEAG setzt standardmäßig verschlossene Zellen ein. Für verschlossene Zellen gilt gem. DIN EN 50272-2 diese Maßnahmen nicht.

• f) Der Fußboden, in dem sich eine Person in Armreichweite zur Batterie befindet, muss so leitfähig sein, dass elektrostatische Aufladung vermieden wird.

ACHTUNG: Es ist immer gültiges nationales Baurecht (EltBauVo) zu beachten.Nicht in jeder LBO erfolgt eine Unterscheidung zwischen geschlossener und verschlossener Batteriebauart!Siehe hierzu Kapitel: Vorbeugender Brandschutz Funktionserhalt

Folie überarbeitet

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DIN EN 1838Angewandte LichttechnikNotbeleuchtung

Inklusive DIN EN 1838 Beiblatt 1 (11/2018)Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN EN 1838, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen.

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Quo Vadis?

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EN 1838

Änderungen gegenüber DIN EN 1838:1999-07

• externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich (Sammelplatz)• Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Stellen sowie

BMA vertikal mit 5 lx beleuchten• Vorgeschriebene Beleuchtungsstärkewerte sind Wartungswerte• erste Reflektion erlaubt, bei indirekten Leuchten, wenn die reflektierende

Fläche im Wartungsplan Berücksichtigung findet• die Farbe und die Gestaltung von Sicherheitszeichen gem. ISO 7010• Sicherheitszeichen in heller Umgebung bzw. bei intakter Allgemein-

beleuchtung gem. ISO 3864-1 und ISO 3864-4• Ermittlung der Erkennungsweite eines Sicherheitszeichens bei größer

20° über der horizontalen Blickrichtung

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EN 1838

NOTBELEUCHTUNG

Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit

besonderer Gefährdung

Antipanik-beleuchtung

Sicherheitszeichen

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EN 1838

Sicherheitsbeleuchtung von Sicherheitszeichen

• Rettungswege leicht finden und benutzen

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

• gefahrloses Verlassen eines Gebäudes (1 lx)

• leichtes Auffinden und Bedienen von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (5 lx vertikal)

Sicherheitsbeleuchtung von Sicherheitszeichen

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Beleuchtung von Brandbekämpfungs- / Sicherheitseinrichtungen

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EN 1838

Antipanikbeleuchtung

• Paniksituationen vermeiden, sicheres Erreichen von Rettungswegen, Hindernisse bis zu 2 m beleuchten

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit bes. Gefährdung

• Sicherheit von Personen an Arbeitsplätzen mit potentiell gefährlichen Arbeitsabläufen

LBO fordert 1 Lux!

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EN 1838

Anforderungen an die Errichtung (4.1.1)

• Die Sicherheitsbeleuchtung muss EN 60598-2-22, EN 50172 und EN 62034 entsprechen

• Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen.

• Wenn indirekt strahlende Leuchten eingesetzt werden, kann die erste Reflektion (basierend auf dem Wartungswert des Reflexionsgrades der Flächen) berücksichtigt werden, weitere Reflektionen sind zu vernachlässigen.

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DIN EN 1838 BbL 1

Indirekte Beleuchtung (10)

Bei Verwendung der indirekten Beleuchtung für die Sicherheitsbeleuchtung sind nach DIN EN 1838 folgende drei Punkte unbedingt zu beachten:

• Es darf nur die erste Reflektion in die Berechnung der Sicherheitsbeleuchtung einfließen.

• Die reflektierende Fläche muss in der Wartung der Sicherheitsbeleuchtung so berücksichtigt werden, als wäre sie Teil der Sicherheitsleuchte.

• Die Strecke zwischen der Lichtquelle und der reflektierenden Fläche darf nicht durch irgendein Objekt gestört werden.

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Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2)

nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, umjede Treppenstufe direkt zu beleuchten

an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür

mindestens 2 m über dem Boden

für Sicherheitszeichen bei Notlichtbedingungen

EN 1838

2 m

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EN 1838

Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2)

bei jeder Richtungsänderung

bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure

nahe (max. 2m Abstand) jedem Ausgangund außerhalb bis zum sicheren Bereich

nahe (max. 2m Abstand)jeder Niveauänderung

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

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EN 1838

nahe (max. 2 m Abstand) Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung

nahe (max. 2 m Abstand) Schutzbereichenfür Menschen mit Behinderung und Rufanlagen

Alarmierungseinrichtungen in Toiletten fürMenschen mit Behinderung

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

Sicherheitsbeleuchtung (1lx) muss angebracht werden (4.1.2)

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EN 1838

Sicherheitsbeleuchtung (5lx vertikal) muss angebracht werden (4.1.2)

nahe (max. 2m Abstand) jederErste-Hilfe-Stelle

nahe (max. 2m Abstand) jeder Brand-bekämpfungs- oder Meldeeinrichtung

nahe (max. 2m Abstand) jeder Anzeigeder Brandmeldeanlage

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

BMZ

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DIN EN 1838 BbL 1

Hervorzuhebende Stellen (13)Gem. DIN EN 1838 (4.1.2) ist eine vertikale Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung von 5lx an Erste-Hilfe-Kästen, Melde- und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie Anzeigen der Brandmeldeanlage zu realisieren.

• Schutzziel ist die bessere Erkennbarkeit und Nutzbarkeit / Bedienbarkeit dieser Einrichtungen im Notfall.

• Die vertikale Beleuchtungsstärke von 5 lx kann auf dem hervorzuhebenden Objekt in Richtung der flüchtenden Personen bzw. der Rettungskräfte gemessen werden.

Wenn die Leuchte nicht eine „Lichtstrahlenbiegeeinrichtung“ mitliefert, wird es schwer, die 5 lx vertikal zu realisieren.

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DIN EN 1838 BbL 1

Hervorzuhebende Stellen (13)• Lösung

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DIN EN 1838

Hervorzuhebende Stellen• In der EN 1838 gilt die Beleuchtung von 5lx für Brandschutzbekämpfungseinrichtungen und

Erste-Hilfe-Einrichtungen. (4.1.2) Stellen, die durch Beleuchtung hervorzuheben sind:

i) nahe jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde-, den Brandbekämpfungseinrichtungen und der Anzeigen der Brandmeldeanlage erreicht werden;

• Entwurf DIN VDE 0108-100-1:2017-084.1 d) : ausreichende Beleuchtung der Erste-Hilfe-Stellen, der Brandbekämpfungs-einrichtungen und/oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege, ….

Müssen Feuerlöscher nur im Rettungsweg mit 5lx beleuchtet werden ?

Beispiel Schule: Sitzt ein Feuerlöscher in einem Klassenraum. Muss dieser nicht mit 5lx beleuchtet werden ?

=> EN 1838 mit „nahe jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung“ ist zu erfüllen!

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EN 1838

Beleuchtungsstärke für Rettungswege (4.2.1)

Fluchtwege bis 2 m Breite sind auf den Mittelachsen mit 1 lx und bis 50% der Breite auf 0,5 lx auszuleuchten.

Messhöhe max. 2 cm (Anhang A)

Breitere Rettungswegekönnen als mehrere 2mStreifen betrachtet werden oder als Antipanikbeleuchtung ausgerüstet werden0,5 lx 1 lx 0,5 lx

1 m2 m

Beleuchtungsstärke 0,5 lx bis 1 lx

89© 2018 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Ungleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (4.2.2)

Bedingt durch die Trägheit des Auges wird die Erkennbarkeit von Hindernissen oder der Rettungswegverlauf bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden beeinträchtigt.

Gleichmäßigkeit < 40:1 (E max / E min)

1 lx40 lx 1 lx40 lx 40 lx

Messhöhe max. 2 cm (Anhang A)

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DIN EN 1838 BbL 1

Wartungsfaktor (7)

• Nach DIN EN 1838 sind alle „Anforderungen dieser Norm (Mindest-) Wartungswerte“, die „für den kompletten Zeitraum bis zum Ende der Lebensdauer“ erfüllt werden müssen.

• Beim Wartungsfaktor können die speziellen Betriebsbedingungen der Notbeleuchtung berücksichtigt werden wie z. B. Batterieeinsatz und Betriebsarten.

• Erläuterungen zum Thema Wartungsfaktor sind in CIE 97 und in DIN EN 13032-2 zu finden.

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DIN EN 1838 BbL 1

Wartungsfaktor (7)• In den Planungshilfen der Fa. EATON CEAG Notlichtsystem GmbH ist ein

Wartungsfaktor von 80% schon eingerechnet.

Folie komplett neu

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DIN EN 1838 BbL 1

Ermittlung eines Mess- oder Rechenrasters (8)

• Zur Bestimmung von mittleren Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeitenund Ungleichmäßigkeiten müssen geeignete Raster in verschiedenen Bewertungsfeldern gem. DIN EN 12464-1 oder DIN EN 12464-2 festgelegt werden.

• Bei der alle drei Jahre durchzuführenden Überprüfungsmessung kann der Messaufwand deutlich reduziert werden und die Messung auf drei markante Punkte im repräsentativen Feld reduziert werden.

Tabelle 1 - Anzahl der Rasterpunkte in Bezug zum repräsentativen Bewertungsfeld

Fluchtwegbreite Längster LichtpunktabstandAbmessungen d in m 1 1,5 2 6 8 10 12 14 16 18 20Anzahl der Rasterpunkte n 5 6 7 9 10 10 11 12 12 12 13

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EN 1838

Physiologische Blendung muss durch Begrenzung der Leuchten innerhalb des Gesichtsfeldes niedrig gehalten werden.

Bei horizontalen Fluchtwegen zwischen60 und 90°.

Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)

Lichtstärke begrenzt zwischen 60°- 90°

94© 2018 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Lichtstärke begrenzt im gesamten Bereich

Physiologische Blendung muss durch Begrenzung der Leuchten innerhalb des Gesichtsfeldes niedrig gehalten werden.

Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)

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EN 1838

max. Lichtstärke für Rettungswege und

Antipanikbeleuchtung[cd]

Lichtpunkthöhe über dem Boden

[m]

Lichtstärke begrenzt zwischen 60° - 90°

max. Lichtstärke für Arbeitsplätze mit beson-

derer Gefährdung[cd]

5000h > 4,5

35004,0 < h < 4,5

25003,5 < h < 4,0

16003,0 < h < 3,5

9002,5 < h < 3,0

500h < 2,5

10000

7000

5000

3200

1800

1000

Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)

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EN 1838

Farbwiedergabe Sicherheitsfarben (4.2.4)

Farbwiedergabe-Index der Lampe (Ra) mindestens 40

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EN 1838

Betriebsdauer (4.2.5)

für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung

• Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung mindestens 1 Stunde.

• Ausnahme Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Nennbetriebsdauer ≥ Gefährdungszeit

• LBO/DIN V VDE V 0108-100 - Für die meisten Bereiche wird Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung mindestens 3 Stunden gefordert.

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EN 1838Geforderte Beleuchtungsstärke (4.2.6/ 4.3.6)

E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung

EN Nennbeleuchtungsstärke (1 lx bzw. 0,5 lx)

für Rettungswege undAntipanikbeleuchtung

EE N

[%]

100

50

5 60 t [s]

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ASR A3.4/3 (gem. A-Abweichung EN 1838)

Geforderte Beleuchtungsstärke nach 15s: 100%

für Fluchtwege

100

15 t [s]

Messhöhe 20 cm

EE N

[%]

E Beleuchtungsstärke SicherheitsbeleuchtungE Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung

EN Nennbeleuchtungsstärke (1 lx)

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EN 1838

Antipanikbeleuchtung (4.3.1)

Die horizontale Beleuchtungsstärke darf 0,5 lx auf denfreien Bodenflächen nicht unterschreiten.

Deutschland:LBO fordert 1lx

Niederlande:„Bouwbesluit“ fordert 1 lx

Frankreich:Leuchten müssen 5 lm/m2 erzielen.Gleichmäßigkeit –Abstand zwischen denLeuchten < als 4 xMontagehöhe

Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt.

101© 2018 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (4.4)

• Gleichmäßigkeit ≤ 1:10

• Blendungsbegrenzung im Bereich 60° bis 90°

• Ra ≥ 40

• Nennbetriebsdauer ≥ Gefährdungszeit

• Erreichen der Nennbeleuchtungsstärke ≤ 0,5 s

≥ 10 % ≥ 15 lxEEN

[%]

4.4. gilt nicht in Frankreich (gem. Anhang B)

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EN 1838 / ASR A3.4/3

E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung

EN Nennbeleuchtungsstärke (10 % mind. 15 lx)

EN 1838 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

≥ 10 % ≥ 15 lxEE N

[%]

100

0,5

ASR A3.4/3Arbeitsstätten mit Unfallgefahr

Geforderte Beleuchtungsstärke (4.4.6) / ASR (4.3(4))

103© 2018 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Ersatzbeleuchtung (4.5)

• Wenn Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung verwendet wird, so sind alle Bestimmungen der EN 1838 einzuhalten.

• Wenn die Ersatzbeleuchtung die Anforderungen Mindestwerte unterschreitet, so ist die Tätigkeit zu beenden oder der Arbeitsprozess herunter zu fahren.

• Anforderungen an die geforderte minimale Beleuchtungsstärke sind in den Arbeitsstättenrichtlinien geregelt.

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≤ 60 s≤ 5 s ≈

100%

50%

DIN EN 1838

Umschaltzeit 1s

Spannungs-ausfall!

Netzbetrieb

1 2

Φ

t

t

U ≈

3 4 5 7 60

Stromquelle für Sicherheitszwecke wirksam

Sta

rtzei

t E

VG

= ?

s

Um

scha

ltzei

t = 1

s

Φ = 0

Erk

ennu

ng >

0,5

s

Spannungs-ausfall erkannt!

105© 2018 Eaton, All Rights Reserved.

≤ 60 s≤ 5 s

100%

50%

DIN EN 1838

Φ = 0

Umschaltzeit 15s

Netzbetrieb

1

Φ

t

t

U

5 14 15 17 60

Sta

rtzei

t E

VG

= ?

s

Erk

ennu

ng >

0,5

s

Spannungs-ausfall erkannt!

Stromquelle für Sicherheitszwecke wirksam

Umschaltzeit = 15 s

?

Spannungs-ausfall!

106© 2018 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Allgemeines (5.1 & 5.3)

• Sicherheitszeichen müssen ISO 3864-1 (Gestaltungsgrundlagen), ISO 3864-4 (Photometrie) und ISO 7010 (Gestaltung) entsprechen.

• Sicherheitszeichen können beleuchtet oder hinterleuchtet werden.• Unter Allgemeinbeleuchtung gelten andere Anforderungen.

Für Deutschland sind ebenfalls die ASR A1.3 sowie die DIN 4844-1 einzuhalten.

In Frankreich geregelt in der Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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EN 1838 / ISO 7010

Kennzeichnung von Notausgängen inkl. Richtungspfeil

PL

PR

PU

PO

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ISO 7010 // E DIN ISO 16069:2018-03

Welchen Rettungswegrichtung würden sie instinktiv erwarten, wenn in dieser Situation ein Piktogramm mit Pfeilrichtung oben verwendet worden wäre?

Tab. 1: Bedeutung der Richtungspfeile nach ISO 16069 und bisherige Praxis

Zeichen Bedeutung nach ISO 16069

bisherige Praxis

a) Geradeaus gehen (Laufrichtung anzeigen)

b) Geradeaus und durch eine Tür gehen; wenn das Zeichen über einer Tür angebracht ist (Laufrichtung anzeigen)

c) Aufwärts gehen (Etagenwechsel anzeigen

a) bisher so selten genutztb) bisher so nicht genutztc) aufwärts gehen (z.B. über

Treppenansätzen in Etagen oder Treppenräumen unter Erdgleiche, wenn die Fluchtrichtung nach oben verläuft

Abwärts gehen (Etagenwechsel anzeigen)

a) Geradeaus gehen (Laufrichtung anzeigen)

b) Geradeaus und durch eine Tür gehen; wenn das Zeichen über einer Tür angebracht ist (Laufrichtung anzeigen)

c) abwärts gehen (z.B. über Treppenansätzen in Etagen oder Treppenräumen, wenn die Fluchtrichtung nach unten verläuft)

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ISO 7010 // E DIN ISO 16069:2018-03

Und auch in diesem Beispiel aus der ZVEI Broschüre „Kennzeichnung der Fluchtrichtung“ führt der Fluchtweg nicht zum Dach hinauf!

Der Fluchtweg führt nach unten! Hätten Sie Ihn so eingeschlagen?

E DIN ISO 16069:2018-03 / Anwendungsbereich (1):…enthält weder…., noch enthält es Anforderungen an hoch angebrachte Komponenten der Notbeleuchtung von Fluchtwegen, insbesondere die Gestaltung und Anwendung der Notbeleuchtung von Fluchtwegen.

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EN 1838 / ISO 7010

Weitere Kennzeichnung

Notausstieg mit Fluchtleiter

Durch Rettungskräfte einen Rettungsausstieg finden

Das ist leider nicht mehr erlaubt

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Das ist leider nicht mehr erlaubt

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Das ist leider nicht richtig!Zumindest stimmt die Pfeilrichtung!

Hier wäre dann mal der Pfeilrichtung nach oben richtig!

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Leuchtdichte von Sicherheitszeichen (5.4)

EN 1838 bei Sicherheitsbeleuchtung

• Leuchtdichte Sicherheitsfarbe (Grün) ≥ 2 cd/m² (Minimum)• Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe ≥ 1:10

• Farben entsprechend ISO 3864-1 und ISO 3864-4• Beleuchtungsdauer mindestens 1 h (soweit nationale Vorgaben nicht

größere Werte vorgeben.)

EN 1838

5:1 ≤ ≤ 15:1 Leuchtdichte Weiß

Leuchtdichte Farbe

In Frankreich geregelt in der Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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EN 1838

Geforderte Leuchtdichte (5.4.6)

für SicherheitszeichenEE N

[%]

100

50

5 60 t [s]

In Frankreich geregelt in der Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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Leuchtdichte von Sicherheitszeichen

DIN 4844-1 bei Allgemeinbeleuchtung(DIN 4844-1 gilt nur in Verbindung mit DIN ISO 3864-1)

• Leuchtdichte Kontrastfarbe (Weiß) ≥ 500 cd/m² (Mittel)• Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe ≥ 1:5

• Farben entsprechend ISO 3864-1 und ISO 3864-4

DIN 4844-1

5:1 ≤ ≤ 15:1 Leuchtdichte Weiß

Leuchtdichte Farbe

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DIN EN 1838 BbL 1

Hinterleuchtete Rettungszeichen bei vorhandener Allgemeinbeleuchtung (9)• Damit auch bei Evakuierungsmaßnahmen, die nicht mit einem Stromausfall

verbunden sind, und vorhandener Allgemeinbeleuchtung die Rettungszeichen gut erkannt werden können, sind in Deutschland die Anforderungen aus der DIN 4844-1 (Kontrastfarbe Weiß ≥ 500 cd/m²) einzuhalten.

DIN EN 12464-1 fordert eine mittlere Beleuchtungsstärke von 100 lx auf Verkehrswegen. Gegenüber 1 lx bei Sicher-heitsbeleuchtung. Das Rettungszeichen muss demnachim Normalbetrieb auch eine signifikant höher Leuchtdichte besitzen.

Störende Flächen durch Werbeflächen mit hohen Leuchtdichten oder indirekte Beleuchtungen sind ein weiterer Grund für diese Forderung.

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DIN EN 1838 BbL 1

Hinterleuchtete Rettungszeichen bei vorhandener Allgemeinbeleuchtung (9)• Tabelle 2 - Vergleich der Anforderungen nach DIN 4844-1 und DIN EN 1838

Parameter DIN 4844-1 DIN EN 1838

Einsatzgebiet VorhandeneAllgemeinbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung

Grüne Sicherheitsfarbe Angaben nach ISO 3864-4 (RAL 6032)

Weiße Kontrastfarbe Angaben nach ISO 3864-4 (RAL 9003)

Leuchtdichte L weiß, Mittel ≥ 500 cd/m² L grün, Minimum ≥ 2 cd/m²

Kontrast k zwischen der Sicherheits und der Kontrastfarbe

5 ≤ k ≤ 15

Gleichmäßigkeit innerhalb der einzelnen Farben ≥ 0,2 ≥ 0,1

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Leuchtdichte von Sicherheitszeichen

ISO 30061 bei Verrauchung

• Leuchtdichte Sicherheitsfarbe > 10 cd/m²

ISO 30061

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Kunst am Bau

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DIN EN 1838 / DIN 4844

Erkennungsweite (5.5)l = Erkennungsweiteh = Höhe des Zeichens

l = z • h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen

Hinterleuchtetes Zeichen

l

h

In Frankreich geregelt in der Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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DIN EN 1838 / DIN 4844

Erkennungsweite (5.5)l = Erkennungsweiteh = Höhe des Rettungszeichen

l = z • h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen

z = Distanzfaktor = 100 bei angestrahlten Zeichen

Hinterleuchtetes Zeichen

l

h h

Angestrahltes Zeichen

Sicherheits-leuchte

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DIN EN 1838 BbL 1

Beleuchtete Rettungszeichen (11)• DIN 4844-1 / Normalbetrieb

l

h

Angestrahltes Zeichen

Sicherheits-leuchte

Mindestens 50 lx (besser 80lx) im Normalbetrieb. Kann meistens nur durch eine zusätzliche Beleuchtung erreicht werden.

Die mittlere Beleuchtungsstärke in Fluren ist gem. DIN EN 12464-1mit 100 lx auf dem Boden angegeben.Die hierfür verwendeten Leuchteneignen sich meistens nicht für diese Anforderung auf dem Rettungszeichen.

Daher ist der Einsatz von Sicherheits-leuchten oder gleich von hinterleuchteten Rettungszeichenleuchten zu empfehlen.

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DIN EN 1838 BbL 1

Beleuchtete Rettungszeichen (11)• EN 1838 / Notbetrieb

l

h

Angestrahltes Zeichen

Sicherheits-leuchte

Etwa 30 lx im Notbetrieb, da sonst die 2 cd/m² in der grünen Sicher-heitsfarbe nicht erreicht werden.

Für jedes zu beleuchtende Rettungs-zeichenzeichen wird eine eigeneSicherheitsleuchte benötigt, dieaus einer Stromquelle gemäßVDE 0100-560 versorgt wird.

Da die umgebende Fläche dabei mitbeleuchtet wird, verringert sich der Kontrast. Dieser Umstand führt zu einem geringeren Distanzfaktor beider Ermittlung der Erkennungsweite.

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EN 1838

In Dauerschaltung

hinterleuchtete Rettungszeichenleuchten

60 Minuten nach Netzausfall

Unter Anregungsbeleuchtung

nachleuchtendes Rettungszeichen

60 Minuten nach Netzausfall

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DIN EN 1838 BbL 1

Erkennungsweitenbestimmung (6)• Rettungszeichen, die das vorgegebene Seitenverhältnis von 2:1 nicht einhalten:

Auch in diesem Fall darf nur h für die Berechnung derErkennungsweite verwendet werden. Und nicht h´!

h Höhe des Rettungszeichensh‘ Höhe des Würfels

h h´

h

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TEST – Welche Erkennungsweite ?

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EN 1838 / DIN EN 1838 BbL 1

Anforderungen an die Errichtung (4.1.1 / 5.5)• Falls möglich sollte wegen der Sichtbarkeit das Sicherheitszeichen nicht höher als

20° über der horizontalen Blickrichtung bei der maximalen Erkennungsweite des Zeichens angebracht werden. (𝛼𝛼 ≤ 20°)

tan𝛼𝛼 =hbh

dumgestellt zu hbh = tan𝛼𝛼 ∗ d

𝛼𝛼

𝑑𝑑 = 𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘 𝐴𝐴𝐴𝐴𝑘𝑘𝑘𝑘𝐴𝐴𝐴𝐴𝑑𝑑 𝑘𝑘𝑧𝑧𝑧𝑧𝑅𝑅𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑧𝑧𝐴𝐴𝑅𝑅𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑘𝑘𝐴𝐴, 𝒊𝒊𝒊𝒊 𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅 𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝑹𝑹𝒅𝒅𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝒊𝒊𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝒅𝒅𝑹𝑹 𝒃𝒃𝒅𝒅𝑹𝑹𝒅𝒅𝒅𝒅𝑹𝑹𝒅𝒅𝒊𝒊 𝑹𝑹𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒊𝒊𝒌𝒌𝒌𝒌𝒊𝒊𝒊𝒊

hbh

hb

h

hm ≥ 2 m

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EN 1838 / DIN EN 1838 BbL 1Legende

𝛼𝛼

𝑑𝑑 = 𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘 𝐴𝐴𝐴𝐴𝑘𝑘𝑘𝑘𝐴𝐴𝐴𝐴𝑑𝑑 𝑘𝑘𝑧𝑧𝑧𝑧𝑅𝑅𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑧𝑧𝐴𝐴𝑅𝑅𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑘𝑘𝐴𝐴, 𝒊𝒊𝒊𝒊 𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅 𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝑹𝑹𝒅𝒅𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝒊𝒊𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝒅𝒅𝑹𝑹 𝒃𝒃𝒅𝒅𝑹𝑹𝒅𝒅𝒅𝒅𝑹𝑹𝒅𝒅𝒊𝒊 𝑹𝑹𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒅𝒊𝒊𝒌𝒌𝒌𝒌𝒊𝒊𝒊𝒊

hm ≥ 2 m

hbh

hb

h

𝐡𝐡 = Höhe des Rettungszeichen𝐡𝐡𝐦𝐦 = Montagehöhe des Rettungszeichen ≥ 2 m 𝐡𝐡𝐛𝐛 = Höhe des Betrachters𝐡𝐡𝐛𝐛𝐡𝐡 = Betrachtungshöhe des Betrachters𝛂𝛂 = Betrachtungswinkel des Betrachters ≤ 20°d = Entfernung zum Rettungszeichen

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• Der Betrachtungswinkel α verändert sich im Verlauf des Rettungsweges je nach Abstand des Betrachters. Es besteht mittlerweile ein Konsens in den Fachkreisen, dass α mit ≤ 20° auf dem kürzesten Abstand zum Rettungszeichen zu beziehen ist, in dem der Rettungsweg betreten werden kann.

Veränderung Betrachtungswinkel

𝜶𝜶𝒅𝒅𝒌𝒌𝒎𝒎

hm

hbh

hb

d

l

d = Entfernung zum Rettungszeichen l = Erkennungsweite

𝜶𝜶

𝜶𝜶𝒅𝒅𝒌𝒌𝒎𝒎 = 20° 𝛂𝛂 ≤ 20°

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Betreten Rettungsweg – Fall 1

𝛼𝛼

OSG1

ld

OSG2hm1

hbh1

hb1

• d < l

d = Entfernung zum Rettungszeichen l = Erkennungsweite

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Betreten Rettungsweg – Fall 1Beispielrechung - Fall 1 (OSG1)Vorhandene Parameter:hb1 = 1,0 m (Annahme Kind oder Rollstuhlfahrer)𝑑𝑑 = 3,5 m (Gegeben durch Lage der T𝑘r im Flur)α = 20°Gesucht max. Montagehöhe bei d:hm1 = ?

Formel:hm1 = hb1 + hbh1

tanα =hbh1𝑑𝑑 , umgestellt hbh1 = tanα 𝑑𝑑

Rechnung:hm1= 1,0 m + tan 20° 3,5 m = 2,30 m

Die Montagehöhe hm1 für Person OSG1 beträgt 2,30 m für die hier angenommene minimalste Entfernung, die beim Betreten des Rettungsweges zum Rettungszeichen möglich ist.

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Betreten Rettungsweg – Fall 2

𝛼𝛼

d = l

OSG2

hm2

hbh2

hb2

• d = ld = Entfernung zum Rettungszeichen l = Erkennungsweite

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Betreten Rettungsweg – Fall 2.1Beispielrechung - Fall 2.1 (OSG2): Piktogrammhöhe h: 7,5 cmVorhandene Parameter:hb2 = 1,0 m (Annahme Kind oder Rollstuhlfahrer)𝑑𝑑 = h 200 = 15,0 m (Definiert durch Höhe des Piktogramm, siehe EN1838)α = 20°Gesucht max. Montagehöhe bei d: hm2 = ?

Formel:hm2 = hb2 + hbh2

tanα =hbh2𝑑𝑑 , umgestellt hbh2 = tanα 𝑑𝑑

Rechnung:hm2= 1,0 m + tan 20° 15,0 m = 6,45 m

Die Montagehöhe für Person OSG2 beträgt 6,45 m für die maximale Erkennungsweite bei einer Piktogrammhöhe von 7,5 cm.

h

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Betreten Rettungsweg – Fall 2.2Beispielrechung - Fall 2.2 (OSG2): Piktogrammhöhe h: 15 cm Vorhandene Parameter:hb2 = 1,0 m (Annahme Kind oder Rollstuhlfahrer)𝑑𝑑 = h 200 = 30,0 m (Definiert durch Höhe des Piktogramm, siehe EN1838)α = 20°Gesucht max. Montagehöhe bei d: hm2 = ?

Formel:hm2 = hb2 + hbh2

tanα =hbh2𝑑𝑑 , umgestellt hbh2 = tanα 𝑑𝑑

Rechnung:hm2= 1,0 m + tan 20° 30,0 m = 11,92 m

Die Montagehöhe für Person OSG2 beträgt 11,92 m für die maximale Erkennungsweite bei einer Piktogrammhöhe von 15,0 cm.

h

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DIN EN 1838 BbL 1

Besonderheiten für Menschen mit Behinderungen (4)

• Für sehbehinderte und blinde Menschen ist die Nutzung der Flucht- und Rettungswege und die Erkennung der Sicherheitszeichen (insbesondere Rettungszeichen) nur mit Einschränkungen bzw. gar nicht möglich.

• Die sicherheitsrelevanten Informationen müssen deswegen auf andere Art verständlich übermittelt werden. => „Zwei-Sinne-Prinzip“

• In Fußböden können taktil erkennbare Bodenmarkierungen zur Fluchtrichtungserkennung eingebracht werden (z. B. erhabene Markierungsstreifen, unterschiedlich strukturierte Oberflächen, Riffelprofile). Akustisch können Sprachansagen zur Richtungsorientierung gegeben werden.

• Sofern die technischen Maßnahmen nicht ausreichen, können besondere organisatorische Maßnahmen festgelegt werden. Z.B. Benennung eingewiesener Personen (Patenschaften)

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EN 1838

Besonderheiten Frankreich (Angang B)

• Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte werden nicht bei Planungen in Frankreich berücksichtigt.

• Auf Rettungswegen müssen zertifizierte Notleuchten in einem Abstand von nicht mehr als 15 m angebracht sein.

• Die Beleuchtungsstärke als photometrischer Aspekt wird nicht in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten genutzt.

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EN 1838

Besonderheiten Italien (Angang B)

• Für Kinos, Theater und ähnliche Veranstaltungsorte muss die Beleuchtungsstärke in der Nähe von Treppen und Ausgängen mindestens 5 lx betragen, gemessen 1 m über dem Boden.

• Entlang von Rettungswegen sind mindestens 2 lx erforderlich.• Sofern Beleuchtungsstärkewerte durch Vorschriften vorgegeben sind,

sind sie nicht als Planungswerte zu betrachten, sondern müssen vor Ort einschließlich von Reflexion messbar sein.

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Vorbeugender Brandschutz Funktionserhalt Muster EltBauVo 01 / 2009Veröffentlicht 08 / 2009

MLARRedaktionsstand 04 / 2016

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Muster EltBauVo

Geltungsbereich §1

• Die EltBauVo 2009 gilt für zentrale Batterieanlagen, die für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eingesetzt werden.

• Unter dem Begriff „zentrale Batterieanlagen“ sind sowohl Zentral- (CPS) als auch Gruppenbatterieanlagen (LPS) zusammengefasst.

• Durch die Formulierung „in Gebäuden“ ist die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten nicht mehr zulässig.

Schutzziel: Funktionserhalt von zentralen

Batterieanlagen durch separate elektrische Betriebsräumen.

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Muster EltBauVo

Geltungsbereich §1

• Abweichungen von der EltBauVo der einzelnen Bundesländersind nur im individuellen Einzelfall möglich.Hierzu ist vom Bauvorlagenberechtigten ein individueller Abweichungsantrag für das Objekt an die Untere Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

• Wenn bauordnungsrechtlich keine Sicherheitsbeleuchtungsanlagegefordert wird, sind trotzdem die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bezüglich Sicherheitsbeleuchtung zu beachten.

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Muster EltBauVo

Anforderungen an elektrische Betriebsräume §4

• Im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen Räumen oder vom Freien leicht und sicher erreichbar.

• Können durch nach außen aufschlagende Türen jederzeit ungehindert verlassen werden.

• Dürfen von notwendigen Treppenräumen nicht unmittelbar zugänglich sein.

• Der Rettungsweg bis zu einem sicheren Bereich darf nicht länger als 35 m sein (MBO, §35, 2. Absatz).

< 35m

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Muster EltBauVo

Anforderungen an elektrische Betriebsräume §4

• Lichte Höhe von mindestens 2 m• Durchgangshöhe von mindestens1,80 m

in Bedienungs- und Wartungsgängen • Keine Leitungen und Einrichtungen, die

nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind

• Unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen wirksam aus dem Freien be- und in das Freie entlüften

HV-AV

HV-SV +

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Muster EltBauVo

Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7Raumabschließende Bauteile (Wände und Türen, ausgenommenAußenwände) mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend dem erforderlichen Funktionserhalt

HV-AV

HV-SV +

F30

F30T30

Feuerhemmend = Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten

5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie)müssen alle Verteiler der Sicherheits-stromversorgung von Verteilern der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (E30) getrennt werden.Mindestraumvolumen: > 15m³(Gem. Kommentar mit Anwendungsempfehlungen zur MLAR, 3. Auflage.)

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Muster EltBauVo

Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7

• An der Tür muss ein Schild "Batterieraum" angebracht sein.

• Fußböden müssen für elektrostatischeLadungen ableitfähig sein, wenngeschlossene Zellen aufgestellt werden.

Achtung: DIN EN 50272-2 macht keineUnterscheidung zwischen geschlosseneund verschlossene Zellen

• DIN VDE 0100 Teil 729:Anforderungen an die Gangbreite und deren Höhe innerhalb elektrischer Betriebsräume

HV-AV

HV-SV +

F30

F30T30

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DIN EN 50272-2

10.1 Spezielle Anforderungen an besondere Räume für Batterien

• Je nach Typ und Größe der Batterie müssen folgende Anforderungen u.a. erfüllt sein:

• (d) Bei geschlossenen Batteriebauarten muss der Fußboden gegen Elektrolyt undurchlässig und chemisch resistent sein, oder die Batterie muss in entsprechenden Wannen aufgestellt werden.

• (f) Der Fußbodenbereich, in dem sich eine Person in Armreichweite zur Batteriebefindet, muss so leitfähig sein, dass elektrostatische Aufladung vermieden wird.

HV-AV

HV-SV +

F30

F30T30

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EltBauVo der Länder

Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7• Achtung!

In verschiedenen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) findet man in der LBO die Forderung:„Fußböden sowie Sockel für Batterien müssen gegen die Einwirkung der Elektrolyten widerstandsfähig sein. An den Türen muss eine Schwelle vorhanden sein, die auslaufende Elektrolyten zurückhält.“

In der Muster EltBauVo ist diese Passage gestrichen worden, da dieser Punkt nicht im Zusammenhang mit den Aspekten desBrandschutzes sowie des Funktionserhaltder sicherheitstechnischen Anlage steht.

Es ist immer die jeweils gültige LBO zu beachten! Nicht immer erfolgt eine Unterscheidung zwischen geschlossener und verschlossener Batterie!

HV-AV

HV-SV +

F30

F30T30

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Muster EltBauVo / MLAR

HV-AV

HV-SVBatterie-raum

F30

F30T30T30

F30

L30

Entsprechend MLAR; 5.1 (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)müssen alle Verteiler der Sicherheitsstromversorgung von Verteilern

der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (E30) getrennt werden.

Lüftungs-kanalfeuer-

beständig

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Muster EltBauVo / MLARUnterverteilung

Batterieleitung E 30

Dauerlichtleitung

UV-SV UV-AV

Entsprechend MLAR

T30F30

F30

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Brandschutz / MLAR

Der Funktionserhalt (5.2.1) der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen

• der DIN 4102-12 entsprechen ( E30 oder E 90 ) oder• auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke

von mindestens 30 mm oder• im Erdreich verlegt werden

• Die Verlegung der Leitung im oder unter Putz stellt keine ausreichende Maßnahme zum Funktionserhalt der Leitung dar.

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Brandschutz / MLAR

Verteiler (5.2.2) für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3 müssen

• in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen untergebracht werden, die gegenüber anderen Räumen … mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit … abgetrennt sind,

• durch Gehäuse abgetrennt werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhalts nachgewiesen ist oder

• mit Bauteilen … umgeben werden, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit wobei sichergestellt werden muss, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die Dauer des Funktionserhalts gewährleistet ist; der Nachweis des Funktionserhalts der elektrotechnischen Einbauten ist zu dokumentieren.

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Brandschutz / MLAR

Die Dauer (5.3.2) des Funktionserhaltes der Leitungsanlage muss min. 30 Minuten betragen bei:

• Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, ausgenommen sind Leitungsanlagen einschließlich Verteiler, die der Stromversorgung der Sicherheits-beleuchtung eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen.Die Grundfläche je Brandabschnitt darf höchstens 1600 m2

betragen.

• In NRW wurde in der LAR 2000 auf die Begrenzung der Brand-abschnittsgröße verzichtet. Hier muss die maximale Größe des Brandabschnitts über ein Brandschutzkonzept definiert werden.

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Brandschutz / MLARBrandabschnitt 1 Brandabschnitt 2 Brandabschnitt 3

Tür T 30

UV-SV

E 30

E 30

≤ 1600 m2 ≤ 1600 m2 ≤ 1600 m2

Für jeden Stromkreis der Sicherheitsstromversorgung sind jeweils getrennte Kabel und Leitungen zu verwenden.

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Brandschutz / MLAR

1 Brandabschnitt < 1600 qm

UV-SV

In Versorgungsbereich < 1600 qm darf der Unterverteiler der Sicherheitsstromversorgung ungeschützt aufgestellt werden,

soweit in der LBO nichts anders geregelt ist.

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ESF – E30 Elektroverteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit Funktionserhalt 30 Minuten

Video Brandtest

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Brandschutz / MBO

§30 Brandwände

• (1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brand-abschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.

• (2.2) als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 m,

Brandabschnitte werden im Brandschutzgutachten vom Brandschutzgutachter festgelegt!

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Brandschutz / MIndBauRL

3 Begriffe

• (3.2) Ein Brandabschnitt ist der Bereich eines Gebäudes zwischen seinen Außenwänden und/oder den Wänden, die als Brandwände über alle Geschosse ausgebildet sind.

• (3.4) Ein Brandbekämpfungsabschnitt ist ein auf das kritische Brandereignis normativ bemessener, gegenüber anderen Gebäudebereichen brandschutztechnisch abgetrennter Gebäudebereich mit spezifischen Anforderungen an Wände und Decken, die diesen Brandbekämpfungsabschnitt begrenzen.

Brandabschnitte werden im Brandschutzgutachten vom Brandschutzgutachter festgelegt!

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DIN VDE 0100–729: 2010-02Errichten von Niederspannungsanlagen -Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge

Diese Norm enthält die deutsche Übernahme des Europäischen HarmonisierungsdokumentsHD 60364-7-729:2009 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-729: Anforderungen fürBetriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge“, dasdie Internationale Norm IEC 60364-7-729:2007 „Low-voltage electrical installations - Part 7-729: Requirements for special installations or locations - Operating or maintenance gangways“ mit gemeinsamen Abänderungen von CENELEC enthält.

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DIN VDE 0100-729

Anforderungen an die Gangbreite und deren Höhe innerhalb elektrischer Betriebsräume

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DIN VDE 0100-729

Zusätzliche Anforderungen für Bereiche mit eingeschränktem Zugang

Mindestgangbreite für Räumung - Fall 1

Mindestgangbreite für Räumung - Fall 2 Mindestgangbreite für Räumung - Fall 3

In Bedienungsgängen und Wartungsgängen müssen sich die Türen mindestens 90° öffnen lassen. ZB-S Standschränke sind 800 mm breit!

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So nicht … !

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Leitungsdimensionierung

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LeitungsdimensionierungDie Leitungsanlage der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist wie alle anderen Leitungsanlagen auch zu dimensionieren. Einziger Unterschied:Die Dimensionierung muss sowohl für den Netzbetrieb als auch für denBatteriebetrieb erfolgen!

250 m

UV-SV

HV-AV50 m 10 m

40 m

UV-AV

HV-SV

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Leitungsdimensionierung

• Überlastschutz(Können die eingesetzten Kabel den max. mögl. Belastungsstrom bzw. den Nennstrom oder den Einstellwert der Überlastschutzorgane übertragen?)

• Spannungsfall(Ist der berechnete Spannungsfall im gesamten Netz kleiner als der max. zulässige Spannungsfall am Verbraucher?)

• Kurzschlussschutz(Ist das Kabel für die bei einem Kurzschluss entstehende Wärmebelastung unter Berücksichtigung der Kurzschlussschutzeinrichtung ausreichend dimensioniert?)

• Schutz durch Abschaltung (Kann das eingesetzte Schutzelement bei einem Fehlers am Ende der Leitungsstrecke in der vorgegebene Zeit abschalten? Die von Eaton CEAG eingesetzten trägen Schmelzsicherungen lösen beim 4 - fachen Sicherungsnennstrom innerhalb von 5 Sekunden aus.)

• Selektivität(Besteht Selektivität zwischen den eingesetzten Schutzelementen?)

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Spannungsfall

250 m

UV-SV

HV-AV

90 m

50 m 10 m

40 m

50 m

UV-AV

Spannungsfall

HV-SV

DIN VDE 0100-520, § 525.1 (Juni 2013)Der Spannungsfall zwischen Einspeisung und Verbraucher soll für die Beleuchtung nicht größer als 3% sein.

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Spannungsfall

Für den Batteriebetrieb ist zu beachten:

DIN EN 50171, § 6.12.5Am Ende der Betriebsdauer darf die Ausgangsspannung nicht geringer sein als 90% der Nennspannung: 216V * 0,9 = 194,4V DC

3% Spannungsfall von der Batterie (194,4V)

bis zur letzten Leuchte => ∆ u max. = 5,83V

194,4V – 5,83V = 188,57 V (188 V)

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Spannungsfall

DIN VDE 0100-520 (Anhang G – informativ)

• Spannungsfälle können mittels der nachstehenden Gleichung bestimmt werden:

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Spannungsfall

Dabei sind:

• u = Spannungsfall in Volt;

• b = Koeffizient 1 bei dreiphasigen Stromkreisen und2 bei einphasigen Stromkreisen.

• p1 = spezifischer elektrischer Widerstand der Leiter im ungestörten Betrieb. Dabei wird als spezifischer elektrischer Widerstand der Wert für die im ungestörten Betrieb vorhandene Temperatur genommen, d. h. 1,25-mal der spezifische elektrische Widerstand bei 20°C, oder 0,0225 Ωmm²/m für Kupfer und 0,036 Ωmm²/m für Aluminium;

• L = gerade Länge der Kabel- und Leitungsanlage in Meter;• S = Querschnitt der Leiter, in mm²;• cos ϕ= Leistungsfaktor; falls nicht bekannt, wird ein Wert von 0,8 (sinϕ = 0,6) angenommen;• λ = Blindwiderstand je Längeneinheit des Leiters; falls nicht bekannt, wird ein Wert von

0,08 mΩ/m angenommen;• IB = Betriebsstrom (in Ampere);• der entsprechende Spannungsfall in Prozent ergibt sich nach: • U0 = Spannung zwischen Außen- und Neutralleiter, in Volt.

∆𝑧𝑧 = 100 ∗𝑧𝑧𝑈𝑈0

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