Willkommen zur Weiterbildung 20./21. November 2008 Neue Promotionsverordnung.

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Willkommen zur Weiterbildung

20./21. November 2008

Neue Promotionsverordnung

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Begrüssung

• Präsenzliste• Feedbackformular• Pause• Programm

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Ziele

• Die NPV in der Übersicht kennen• Elemente der NPV kennen• Zusammenhang Unterrichtsentwicklung und

NPV• Wichtigste Veränderung in der

Leitungsbeurteilung kennen• Ablauf für die Beurteilungselemente in Brugg• Offene Fragen sammeln und ev. klären.

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Einführung durch Werner Bopp

• Die zentralen Elemente der NPV• Wichtigste Veränderungen gegenüber der

heutigen PV– Fragen und Unklarheiten– Erste Klärungen

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Leitgedanken zur Beurteilung

• Neue Unterrichtsformen verlangen nach neuen Beurteilungsformen

• Leistungsmessung und Förderorientierung• Leistungsmessung am Lehrplan und

individuelle Lernfortschritte• Beurteilen als Prozess• Ganzheitliche Beurteilung• Neue Beurteilungsform verlangt

Unterrichtsentwicklung

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Neue PromotionsverordnungÜbersicht über die Elemente

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Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht

• Ende 1. Semester eines Schuljahres• Personalien• Förderorientierter Bericht• Vorformulierte Aussagen mit Wertungen• Sozial-, Selbstkompetenz in Worten• Sachkompetenz in Worten und

Orientierungsnoten

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Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht

§ 31 Die verantwortliche Lehrperson stellt jeder Schülerin und jedem Schüler am

Ende jedes ersten Schulhalbjahrs einen Zwischenbericht aus. Auf ausdrücklichen Wunsch der Schülerin, des Schülers oder der Eltern oder wenn bedeutende Veränderungen in der Sach-, Sozial- oder Selbstkompetenz der Schülerin beziehungsweise des Schülers zu verzeichnen sind, stellt die verantwortliche Lehrperson nebst dem Zeugnis auch am Ende des Schuljahrs einen solchen Bericht aus.

2 Der Zwischenbericht enthält eine in Worte gefasste Gesamtbeurteilung über die Leistungsentwicklung sowie über Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Die Sachkompetenz im Zwischenbericht jedes ersten Schulhalbjahrs wird überdies mit Noten zu den einzelnen Fächern beurteilt.

3 Zwischenberichte sind nicht beschwerdefähig.

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Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht

Personalien von der Schule eingefüllt

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Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht

Bereich Sozialkompetenz

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Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht

Bereich Selbstkompetenz

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Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht

Bereich Sachkompetenz

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Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis

Promotions-wirksames Zeugnis ab 2. Klasse

(Ausriss)

1. Klasse: Lernbericht

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Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis

§ 2

1 Die verantwortliche Lehrperson stellt jeder Schülerin und jedem Schülerab der 2. Klasse der Primarschule am Ende jedes Schuljahrs ein Zeugnisaus.

2 Das Zeugnis enthält eine Leistungsbeurteilung in Form von ganzen undhalben Noten. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehenfür ungenügende Leistungen.

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Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Kern- und Erweiterungsfächer

KernfächerDeutschFremdsprachen (Sek I)MathematikRealienBiologieChemieGeographieGeschichtePhysik

ErweiterungsfächerFremdsprachen PS und teilw. Sek IBewegung und SportEthik und ReligionenGeom-techn ZeichnenGestalterische und musische FächerHauswirtschaft

Weitere FächerChorFreies GestaltenInstrumentalunterr.Realienpraktikum

Schnitt 4,0Schnitt 4,0

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Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Promotionsentscheid

Real- und Primarschule

1 Kumulative Voraussetzungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (Mindestschnitt 4,0) für die Beförderung in die nächst höhere Klasse

2 Wer nach der Repetition derselben Klasse die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht erfüllt, wird demjenigen schulischen Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zugewiesen, das den vorhandenen Fähigkeiten und dem Leistungsvermögen entspricht.

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Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Promotionsentscheid

Sekundar- und Bezirksschule

1 Kumulative Voraussetzungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (Mindestschnitt 4,0) für die Beförderung in die nächst höhere Klasse

2 Wer am Ende der 1. Klasse die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird der 2. Klasse der Realschule zugewiesen.

3 Wer nach Repetition der 2. oder 3. Klasse die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht erfüllt, wird derjenigen Klasse der Realschule zugewiesen, die an die absolvierte Klasse anschliesst.

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Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Promotion

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Neue PromotionsverordnungElement Beurteilungsdossier

§ 51 Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten sowie mündliche Leistungen von

Schülerinnen und Schülern sind zu dokumentieren, mit dem Entstehungsdatum zu versehen und in einem Beurteilungsdossier zu sammeln.

2 Diese Beurteilungsbelege dienen der Ermittlung der einzelnen Zeugnisnoten beziehungsweise der Begründung eines Laufbahnentscheids, wo dieser nicht unmittelbar auf Zeugnisnoten basiert. Die Gewichtung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Lehrpersonen, wobei auf die Entwicklung während der Beurteilungsperiode besonders Rücksicht genommen werden muss.

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Neue PromotionsverordnungElement Beurteilungsdossier

3 Zur Begründung einer Zeugnisnote beziehungsweise einer Leistungsbeurteilung in Worten müssen pro Schulhalbjahr und Fach im Beurteilungsdossier mindestens so viele Beurteilungsbelege ausgewiesen werden, wie im Lehrplan für das beurteilte Fach Wochenstunden festgelegt sind. Bei einer Wochenstunde sind mindestens zwei Beurteilungsbelege erforderlich.

4 Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht nachzeichnen, in ihr Beurteilungsdossier geben.

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Neue PromotionsverordnungElement Beurteilungsdossier

• Form: Mappe, Schachtel, …• Jede(r) Unterrichtende für jede(n) Lernende(n)• Arbeiten, Prüfungen, etc.• Anzahl/Semester: mind. so viele wie Lektionen, aber mind.

zwei• Lernende können Dokumente einreichen• Gewichtung ist Sache der Lehrperson• Gesamtbeurteilung ist aussagekräftiger als arithmetisches

Mittel• Die Entwicklung des/der Lernenden wird berücksichtigt.

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Neue PromotionsordnungBereich Selbst- und Sozialkompetenz

Zwischenbericht Beurteilungsbogen

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Neue PromotionsordnungBereich Selbst- und Sozialkompetenz

• Welche Erfahrungen habt ihr bis jetzt mit der Beurteilung von Selbst und Sozialkompetenz gemacht?

• Wo seht ihr Chancen in der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz?

• Welche Probleme / Schwierigkeiten seht ihr bei der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz?

• Sind die Arbeitsinstrumente für die Beurteilung tauglich?

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Neue PromotionsverordnungElement Übertritt

Kindergarten – Primarschule§8 Einschulung: 1 Empfehlung Lehrperson für Einschulung2 Vorzeitige Einschulung möglich3 Regelung bei besonderen schul. Bedürfnissen

§9 Verfahren1 Einschulungsgespräch Februar bis April Kiga-Lp und Eltern (ev. Kind)2 Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege nach dem rechtlichen Gehör

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Neue PromotionsverordnungElement Übertritt

Primarschule – Oberstufe §13 (Empfehlung)

Bezirksschule Sekundarschule RealschuleLeistungen Kernfächer

überwiegend gut – sehr gut

überwiegendgut

überwiegendgenügend

Leistungen Er-weiterungsfächer

überwiegend genügend

überwiegendgenügend

überwiegendgenügend

Prognose Für den Verbleib in der Bez positiv

Für den Verbleib in der Sek positiv

Zusatz für Bezirksschule

SelbständigkeitProblemlösefähigkeitAuffassungsgabe

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Neue PromotionsverordnungElement Übertritt

Primarschule – Oberstufe §14 (Verfahren)

1 Spätestens im Zeitraum Februar bis April findet ein Übertrittsgespräch zwischen der abgebenden und verantwortlichen Lehrperson, den Eltern sowie der Schülerin beziehungsweise dem Schüler statt.

2 Kommt keine Einigung über die Zuweisung zustande, entscheidet die Schulpflege über den prüfungsfreien Übertritt.

3 Wer keine Empfehlung für den gewünschten Schultyp erhält, hat die Möglichkeit, sich nach Massgabe einer Prüfung … für den jeweiligen Schultyp an der Oberstufe zu qualifizieren.

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Neue PromotionsverordnungElement Übertritt (Ablauf)

1. Grundlagen– Übertrittsempfehlung (Basis Beurteilungsdossiers/Zwischenbericht)– Selbsteinschätzung der SchülerIn– Einschätzung der Eltern (vor allem zur Selbst- und

Sozialkompetenz)2. Gegenseitige Offenlegung am Übertrittsgespräch.3. Übertrittsempfehlung durch die Lehrperson 4. Einverständnis der Eltern: Keine Rekursmöglichkeit.5. Ohne Einverständnis der Eltern: SL organisiert das rechtliche

Gehör bei der Schulpflege. 6. Danach erlässt die Schulpflege einen rekursfähigen

Übertrittsentscheid.

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Neue PromotionsverordnungElement Übertritt

Übertritt Bezirksschule - Mittelschule

• Die Orientierungsnoten im Zwischenbericht in der 4. Klasse zählen als Erfahrungsnoten und sind promotionswirksam, also beschwerdefähig (Beiblatt mit Rechtsmittelbelehrung)

• Der Notenschnitt entscheidet über die provisorische Aufnahme in eine Mittelschule

• Der Notenschnitt der Abschlussprüfung entscheidet über die definitive Aufnahme an eine Mittelschule

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Neue PromotionsverordnungAblauf Zwischenbericht

• Transparenz gegenüber den Sch und Eltern

• Besprechung mit Sch• Jahresgespräch,

Zeitpunkt• Aufbewahrung• Abgabe der Prüfungen

und Arbeiten