Windräder auf der Ville? Nicht mit dem LSV! · 2019. 3. 14. · Windkraft-Anlagen, Umspannwerke...

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1 Windräder auf der Ville? Nicht mit dem LSV! Die Aufregung in den Bornheimer Vorgebirgsorten ist groß. Nicht nur die Stadtwerke Aachen (Stawag), die Innogy Essen (RWE), die REA Düren und die Enercon Aurich, sondern auch weitere Investoren bemühen sich um Pacht oder Ankauf von Grundstü- cken auf dem Ville-Rücken zwischen Brenig und Merten. Im bisher unbelasteten Kernbereich des Naturparks Rheinland wollen Unternehmen auf den Ackerflächen an den Waldrändern bis zu 19 Windräder errichten. Vorgeschlagene Flächen für Windräder auf der Ville Die Stawag hat ihre Planungen bereits den meisten Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. Firmen haben bereits zahl- reiche Grundeigentümer zu internen Treffen mit dem Ziel eingeladen, Vorverträge zur Nutzung von Flurstücken abzuschließen. Konzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindern Konzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindern Konzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindern Konzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindern. Dabei weist der seit 2011 gültige Flächennutzungsplan der Stadt entlang der Hoch- spannungsleitungen in Nachbarschaft zu den Wesselinger Windrädern eine rechts- kräftige Windkraft-Konzentrationszone aus. Diese soll den Bau von Windkraftanlagen außerhalb dieser in der Rheinebene gelegenen Fläche ausschließen. Der LSV unter- stützt diese vom Stadtrat mit großer Mehrheit im Konsens mit der Bevölkerung und dem LSV beschlossene Konzentrationszone nachdrücklich. Dem Beschluss war eine sorgfältige Abwägung auf Grundlage von Fachgutachten zur Wirtschaftlichkeit und zu den Umweltauswirkungen aus den Jahren 2008, 2009 und 2013 voraus gegangen. „Wir wollen, dass auch Bornheim seinen Anteil an der Energiewende leistet. Mit der Erhöhung der Durchleitungskapazitäten der Stromtrasse in der Rheinebene und der damit einhergehenden Erhöhung der Hochspannungsmasten waren wir deshalb ebenfalls einverstanden“, so LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna.

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Windräder auf der Ville? Nicht mit dem LSV! Die Aufregung in den Bornheimer Vorgebirgsorten ist groß. Nicht nur die Stadtwerke Aachen (Stawag), die Innogy Essen (RWE), die REA Düren und die Enercon Aurich, sondern auch weitere Investoren bemühen sich um Pacht oder Ankauf von Grundstü-cken auf dem Ville-Rücken zwischen Brenig und Merten. Im bisher unbelasteten Kernbereich des Naturparks Rheinland wollen Unternehmen auf den Ackerflächen an den Waldrändern bis zu 19 Windräder errichten.

Vorgeschlagene Flächen für Windräder auf der Ville

Die Stawag hat ihre Planungen bereits den meisten Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. Firmen haben bereits zahl-reiche Grundeigentümer zu internen Treffen mit dem Ziel eingeladen, Vorverträge zur Nutzung von Flurstücken abzuschließen.

Konzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindernKonzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindernKonzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindernKonzentrationszone für Windenergie soll Wildwuchs verhindern....

Dabei weist der seit 2011 gültige Flächennutzungsplan der Stadt entlang der Hoch-spannungsleitungen in Nachbarschaft zu den Wesselinger Windrädern eine rechts-kräftige Windkraft-Konzentrationszone aus. Diese soll den Bau von Windkraftanlagen außerhalb dieser in der Rheinebene gelegenen Fläche ausschließen. Der LSV unter-stützt diese vom Stadtrat mit großer Mehrheit im Konsens mit der Bevölkerung und dem LSV beschlossene Konzentrationszone nachdrücklich. Dem Beschluss war eine sorgfältige Abwägung auf Grundlage von Fachgutachten zur Wirtschaftlichkeit und zu den Umweltauswirkungen aus den Jahren 2008, 2009 und 2013 voraus gegangen. „Wir wollen, dass auch Bornheim seinen Anteil an der Energiewende leistet. Mit der Erhöhung der Durchleitungskapazitäten der Stromtrasse in der Rheinebene und der damit einhergehenden Erhöhung der Hochspannungsmasten waren wir deshalb ebenfalls einverstanden“, so LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna.

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Bornheimer Windkraft-Konzentrationszone(rechtskräftig seit 2011; X: entfällt wegen Neuauflagen zur Flugsicherung; 3 Windräder möglich)

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Die Konzentrationszone liegt im Gegensatz zum Ville-Rücken nicht in einem Land-schaftsschutzgebiet. Der rechtskräftige Landschaftsplan Nr. 2 Bornheim bewertet den Bereich der Bornheimer Konzentrationszone als „Landschaftsteil ohne beson-dere Schutzausweisung“.

Blick vom Vorgebirge: Die Bornheimer Konzentrationszone liegt vor den Wesselinger Windrädern, den Hochspannungsleitungen und der Wesselinger Petrochemie

Es liegen – anders als auf der Ville-Hochfläche - auch keine Naturschutz- und FFH-Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft. Das Gebiet der Konzentrationszone hat im Vergleich zur Ville eine geringere Bedeutung für die Naherholung. Die Bewohner der

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Rheinorte nutzen eher das schöne Rheinufer und den Eichenkamp zum Spazieren-gehen. Das Landschaftsbild ist durch die Hochspannungsleitungen, die Wesselinger Windräder sowie die Wesselinger Petrochemie im Gegensatz zur bisher unberührten Ville stark vorbelastet. Hinzu kommt, dass bei Sechtem ein Umspannwerk zur Ein-speisung des Windstroms bereits zur Verfügung steht.

Der Abstand der Konzentrationszone zur Wohnbebauung beträgt ca. 1.000 m. Die Rechtsprechung verlangt als Mindestabstand zu Siedlungen grundsätzlich nur die dreifache Höhe der Anlagen, bei der bisher vorgesehenen Höhe von 150 m also le-diglich 450 m. Da der Schutzradius des Köln-Bonner Flughafens von den Luftfahrbe-hörden Jahre nach Festlegung der Bornheimer Konzentrationszone auf 15 km aus-geweitet wurde, darf auf der östlich liegenden Teilfläche der Konzentrationszone al-lerdings kein Windrad mehr gebaut werden (siehe Karte S. 2: Windkraft- Konzentrati-onszone). Davon profitiert die Wohnbevölkerung von Widdig, Uedorf und Hersel. Denn dadurch wächst der Abstand zu den Windrädern deutlich über 1.000 m hinaus.

WindrWindrWindrWindräder inäder inäder inäder in der Konzentrationszone? der Konzentrationszone? der Konzentrationszone? der Konzentrationszone? Rechtssicherheit muss herRechtssicherheit muss herRechtssicherheit muss herRechtssicherheit muss her!!!!

Nach einem Gutachten des Rhein-Sieg-Kreises ist aus Gründen der Flugsicherung nur noch im westlichen Teilbereich der Bornheimer Konzentrationszone der Bau von drei Windrädern zulässig. Das Gebiet liegt zwar nicht im kritischen Bereich des Lan-deanflugs für die Querwindbahn (Richtung Ost-West) des Flughafens Köln-Bonn, kann aber bei höheren Windrädern möglicherweise Radarirritationen verursachen.

Es muss jetzt überprüft werden, ob bei einer Reduzierung der Windräder in der Born-heimer Konzentrationszone von sechs auf drei Anlagen bei gleichzeitig stark verrin-gerter Einspeisevergütung von 14 ct/kWh auf weniger als 5 ct/kWh und einer Höhen-begrenzung der Anlagen auf 150 m (Rotorspitze) überhaupt noch eine wirtschaftliche und ausreichende Windstrom-Erzeugung möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht fordert in Konzentrationszonen nämlich eine Stromproduktion in „substanziell ausrei-chenden Umfang“, ohne den erforderlichen Umfang näher zu definieren.

Sollte dies nicht der Fall sein, droht die Konzentrationszone ihre Ausschlusswirkung zu verlieren. Anträge auf weitere Windkraft-Anlagen könnten dann grundsätzlich für den gesamten Bornheimer Freiraum beim Rhein-Sieg-Kreis gestellt werden. Die Stadt hätte kaum Möglichkeiten, diesen Wildwuchs zu steuern.

Die Stadtverwaltung hat deshalb eine Fachanwaltskanzlei beauftragt, die Aus-schlusswirkung der Bornheimer Windkraft-Konzentrationszone unter den heutigen Bedingungen zu überprüfen. Ist die Ausschlusswirkung fraglich, soll die Kanzlei Vor-schläge unterbreiten, wie die Konzentrationszone wieder rechtssicher gemacht wer-den kann.

Bei der Überprüfung ist zu berücksichtigen, dass die neuesten Anlagen für Binnen-standorte deutlich mehr Strom produzieren als die Windradtypen, die 2011 Stand der Technik waren. Bislang sah die Stadt Bornheim in der Konzentrationszone 6 Anlagen mit jeweils 2,3 MW Leistung und einem Jahresertrag von insgesamt 24 Millionen kWh vor. Damit wäre der Strombedarf von etwa der Hälfte der Bornheimer Bevölke-rung zu decken. Schwachwind-Anlagen mit 200 m bis 240 m (Rotorspitze) erreichen heute eine Leistung von 3,5 MW mit einem Jahresertrag von 11 Millionen kWh. Bei drei Anlagen ist ein Jahresertrag von 33 Millionen kWh zu erwarten. Man könnte also mit drei höheren Anlagen deutlich mehr Strom erzeugen als mit den ursprünglich ge-planten sechs auf 150 m Höhe begrenzten Anlagen.

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Die Flugsicherungsbehörden weigern sich, ohne konkreten Antrag Auskunft darüber zu geben, ob sie höheren Windrädern westlich der Hochspannungsleitung zustim-men werden. Die Enercon will deshalb in Absprache mit Stadt und Kreis eine höhere Anlage beantragen, um endlich eine konkrete Aussage des Bundesamtes für Flugsi-cherung über die zulässige Höhe von Windrädern in der Bornheimer Konzentrations-zone zu erhalten. Wir empfehlen im Zusammenhang mit diesem Antrag, Windräder mit einer Radarstrahlen absorbierenden Beschichtung anzubieten.

Notfalls ist der LSV bereit, auch höhere Windräder oder eine geringfügige Ausdeh-nung der westlichen Teilfläche zu akzeptieren, wenn nur so erreicht werden kann, dass es nicht zu einem von der Stadt kaum kontrollierbaren Bau von Anlagen im ge-samten Bornheimer Freiraum kommt.

Solange die Konzentrationszone auf ihre Rechtssicherheit hin geprüft und erforderli-chenfalls durch ein Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan angepasst wird, muss der Rhein-Sieg-Kreis Bauanträge außerhalb der Konzentrationszone zurück-weisen. Entschädigungsanträge von Antragstellern wären während des laufenden Verfahrens völlig aussichtslos.

WinWinWinWindräder auf der Ville kollidieren mit der Flugsicherungdräder auf der Ville kollidieren mit der Flugsicherungdräder auf der Ville kollidieren mit der Flugsicherungdräder auf der Ville kollidieren mit der Flugsicherung....

Ob allerdings Windkraft-Anlagen mit Höhen von 200 – 240 m Rotorspitze auf der Ville zulässig sind, ist zweifelhaft. Der Militärflughafen Nörvenich liegt in der Nähe. Hier sind Radarreflexionsprobleme zu erwarten. Die Bundespolizei in Heimerzheim übt in dem Gebiet Hubschrauberflüge in Bodennähe zur Gewährung der „Staatssi-cherheit“. Der Flugverkehr Hangelar und der gesamte Sichtflugverkehr in der Region wären ebenso betroffen, so z.B. auch die Ultraleichtflieger aus Weilerswist. Sogar vom Modellfluggelände bei Waldorf muss aufgrund der Wirbelschleppen (Luftturbu-lenzen, welche sich im Leebereich von Windrädern bilden) ein Abstandsradius von 500 m eingehalten werden. Aufgrund unserer Recherchen gehen wir davon aus, dass auf der Ville nur Windräder mit höchstens 150 m Rotorspitzen-Höhe zulässig sind.

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Nach dem Ende der Bergbaupläne zwischen Roisdorf und Brenig im Jahr 2011 und nach dem Verzicht der Bezirksregierung Köln im Jahr 2012 auf die Darstellung des Bergbaubereichs Sonnenhof bei Rösberg im Regionalplan wurden die seit 1975 to-benden heftigen Auseinandersetzungen um Bergbauvorhaben endlich beigelegt. Die Rettung der Ville-Landschaft vor großflächigen Abgrabungen war nur möglich, weil die Stadtverwaltung und alle Ratsfraktionen gemeinsam mit dem Landschafts-Schutzverein an einem Strang zogen. Der LSV setzt darauf, dass auch im kommen-den Regionalplan auf der Hochebene keine neuen Bergbau-Gebiete ausgewiesen werden, weil die Landschaft bisher ungestört ist.

Das soll so bleiben, wäre mit Windrädern aber schnell vorbei. Neben den Anlagen müssten ein Umspannwerk und ein Leitungsnetz zum Transport des Stroms errichtet werden. Die Kernzone des Naturparks Rheinland wäre dann fast so vorbelastet wie der Bereich der Bornheimer Konzentrationszone. Neuen Bergbau-Vorhaben wäre der Weg geebnet!

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„„„„Bei ÖkostromBei ÖkostromBei ÖkostromBei Ökostrom----Ausbau mehr auf Natur und Landschaft achtenAusbau mehr auf Natur und Landschaft achtenAusbau mehr auf Natur und Landschaft achtenAusbau mehr auf Natur und Landschaft achten....““““

2022 soll in Deutschland das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet werden, bis 2038 auch der Ausstieg aus der Braunkohle-Verstromung geschafft sein. Zudem ist bei der Elektromobilität von hohen Zuwachsraten auszugehen. Doch wo soll dann der Strom herkommen? Da liegt die Vermutung nahe, dass jetzt auch auf naturnahe Flächen wie Landschaftsschutzgebiete zurückgegriffen werden muss, um durch Windenergie und Fotovoltaik genügend Ökostrom erzeugen zu können.

In seinem im Februar 2019 vorgestellten „Erneuerbare Energien Report“ weist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) diese Vermutung allerdings entschieden zurück. „Grundsätzlich sei es möglich, den Ausbau in Einklang mit dem Naturschutz zu brin-gen, selbst wenn bis 2050 der komplette Strom in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen käme “, so BfN-Präsidentin Beate Jessel bei der Vorstellung des Re-ports. Enorme Potentiale sieht das BfN u.a. im sparsameren Umgang mit Energie durch effizientere Technik und im Ausbau von Solaranlagen auf Gebäuden. Es könne nicht sein, dass zunehmend naturnahe Flächen für die Erzeugung erneuerba-rer Energien in Anspruch genommen werden, „da Klimaschutz zwingend notwendig sei, um Arten und Lebensräume zu erhalten.“ Beim Bau neuer Windräder müsse deshalb „künftig mehr Rücksicht auf den Schutz von Tieren, Pflanzen und Landschaf-ten“ genommen werden.

WindWindWindWindräder auf der Ville entwerten unser größtes Erholungsgebieträder auf der Ville entwerten unser größtes Erholungsgebieträder auf der Ville entwerten unser größtes Erholungsgebieträder auf der Ville entwerten unser größtes Erholungsgebiet....

Windkraft-Anlagen, Umspannwerke und Stromleitungen zwischen Waldesrand und den Ortschaften Brenig, Waldorf, Hemmerich, Rösberg und Merten würden das wert-volle und von vielen Menschen genutzte Regionalerholungsgebiet in der Kernzone des Naturparks Rheinland nicht nur visuell in unzumutbarer Weise beeinträchtigen.

geplante Windräder mit Rohrtürmen auf der Ville Wesselinger Gittermasten-Räder

Zur Zerstörung des Landschaftsbildes kommt der Lärm, den Windräder erzeugen. Dieser hängt von Material und Bauart ab. Die Wesselinger Windräder sind relativ leise, da Gittermasten keine Reflektionsflächen bilden und Eigenschwingungen sich nicht aufbauen können. Die in Europa üblichen zylindrischen Stahlrohr- und Beton-türme hingegen reflektieren den Schall durch ihre geschlossene Bauart. Sie erzeu-gen durch Eigenschwingung weitere Geräusche wie Infraschall, langwellige Schall-wellen im Untergrund. Alle uns bekannten Unternehmen, die ein Auge auf die Ville geworfen haben, bauen Anlagen in Turmbauweise.

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(siehe auch https://www.wind-energie.de/themen/anlagentechnik/konstruktiver-auf-bau/turm-und-mast/)

Windräder kollidieren mit dem LandschaftsschutzWindräder kollidieren mit dem LandschaftsschutzWindräder kollidieren mit dem LandschaftsschutzWindräder kollidieren mit dem Landschaftsschutz....

Der von den Anlagenplanern ins Auge gefasste Villebereich steht laut dem rechts-kräftigen Landschaftsplan Nr. 2 Bornheim vollständig unter Landschaftsschutz. Die-ser untersagt grundsätzlich jegliche baulichen Anlagen. Dazu gehören auch die Er-richtung von Windrädern und Stromleitungen. Dieses Bauverbot wird auch durch die Privilegierung von Windrädern im Außenbereich nicht aufgehoben. Laut der Entwick-lungskarte des Landschaftsplans liegt der von den Unternehmen ins Auge gefasste Bereich zum größten Teil im Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1a: "Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Land-schaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft", zu einem kleinen Teil im Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 2: "Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit glie-dernden und belebenden Elementen".

Bisher ungestörter Ville-Rücken bei Rösberg und Hemmerich

Eine „Ausnahme“ von diesem Verbot wäre nach dem Landschaftsgesetz NRW nur möglich, wenn der Landschaftsplan eine solche „Ausnahme“ ausdrücklich vorsieht. Das aber ist beim Bornheimer Landschaftsplan nicht der Fall. Da Windkraft-Anlagen nicht der "Gestaltung der Landschaft angepasst" werden können und dem "Schutz-zweck" entgegen stehen, kann der Kreis bei Einzelanträgen für Windräder keine „Ausnahmen“ erteilen.

Sollten allerdings Bauanträge für Windkrafträder auf der Ville gestellt werden, könnte der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde und als Untere Natur-schutzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine „Befreiung“ vom Bauverbot des Landschaftsplans Bornheim 2 erteilen. Voraussetzung: Alle anderen gesetzli-chen Erfordernisse, welche die geplanten Windkraftanlagen erfüllen müssen, wären gegeben. Dies käme möglicherweise dann in Betracht, wenn der Bau von Windkraft-anlagen auf der Ville als gewichtiger zu bewerten wäre als die mit dem Landschafts-schutz verfolgten öffentlichen Belange. Hierfür liegen derzeit und nach Einschätzung des LSV auch künftig keinerlei ausreichenden Anhaltspunkte vor. Eine Befreiung be-darf zudem der Zustimmung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbe-hörde des Rhein-Sieg-Kreises und des Einvernehmens der Stadt Bornheim.

NaturNaturNaturNatur---- und Artenschutzund Artenschutzund Artenschutzund Artenschutz in Gefahr!in Gefahr!in Gefahr!in Gefahr!

Die geplanten Anlagen auf den Ackerflächen der Ville sollen möglichst weit entfernt von den betroffenen Vorgebirgsorten errichtet werden. Dadurch rücken sie in unmit-telbare Nachbarschaft zu den Villewäldern mit ihren wertvollen Naturschutzgebieten

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und dem streng geschützten FFH-Gebiet des Waldes zwischen Merten und Weilers-wist (siehe Karte S. 1 mit vorgeschlagenen Flächen).

Aber nicht nur im Wald, sondern auch auf den Ackerflächen kommen geschützte Ar-ten vor. Gesichtet werden z.B. Rotmilan, Kornweihe, Steinkauz, Falken, Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz und Fledermäuse. Solche planungsrelevanten Arten, die gesetzlich streng geschützt sind, haben bereits vielerorts zum Scheitern von Windenergie-Plä-nen geführt. Vögel und Fledermäuse können durch Windräder gefährdet werden. Die 50 m langen Rotorblätter einer 200 m hohen Anlage erreichen an der Spitze eine Ge-schwindigkeit von über 280 km/h.

Außerdem liegt der Bornheimer Ville-Rücken im Bereich von Vogelzugrouten, z.B. von Wildgänsen und Kranichen. Diese überqueren die Rheinebene in relativ großer Höhe, überfliegen die Ville aber deutlich niedriger: „Individuenverluste durch Kollision entstehen insbesondere bei Nachtziehern, aber auch bei Tagziehern bei schlechten Wetterbedingungen. Bei bewölktem Himmel ziehen Vögel stets unterhalb der Wol-kendecke“ (Cochet Consult 2009). Bei Windrädern auf der Ville drohen somit viel häufiger Kollisionen von Zugvögeln mit Windrädern als in der Rheinebene.

Diese Problematik erklärt vielleicht auch die Beschränkung der Vorhabensträger auf höchstens 19 Windräder. In der Regel sind erst ab 20 Einzelanlagen eine Umweltver-träglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Aktualisierung des SachstAktualisierung des SachstAktualisierung des SachstAktualisierung des Sachstandesandesandesandes

Der LSV wird den Sachstand um die Windenergie-Planung je nach Bedarf aktualisie-ren. Wir warten jetzt auf die Stellungnahme der Fachanwaltskanzlei zur Rechtswirk-samkeit der Bornheimer Windkraft-Konzentrationszone. Das Gutachten wird für Ende April erwartet.

Stand: 08.03.2019

Gegründet 1975 als „Bürgerinitiative gegen den Quarzabbau!“ Umweltschutz-Preisträger der Stadt Bornheim (1986/2006) und des Rhein-Sieg-Kreises (1997)

Mitglied im Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. und in der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) e.V.

Landschaftsschutzverein Vorgebirge e.V. - LSV - Vorstand: Dr. Michael Pacyna (Vors.) 02222 - 59 06 53332 Bornheim - Brenig, Zentwinkelsweg 7 Norbert Brauner (stv. Vors.) 02222 - 641

46 Volksbank Köln Bonn eG, BIC: GENODED1BRS Klaus Benninghaus (Geschäftsführer) 02222 - 16 97 IBAN : DE78 380 601 860 211 122 021 Michael Breuer (Schatzmeister) 02227 - 7607