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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Wir über uns Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte. Gründung 1922 ; Inhabergeführt. Spezial-know-how im Veranstaltungsbereich u. a. durch Betreuung der DEAG in Berlin. Erweiterung auf die Bereiche Sport und Entertainment. Kooperationspartner des GCB seit 1995

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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft

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Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte.

Gründung 1922 ; Inhabergeführt.

Spezial-know-how im Veranstaltungsbereich u. a. durch Betreuung der DEAG in Berlin.

Erweiterung auf die Bereiche Sport und Entertainment.

Kooperationspartner des GCB seit 1995

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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft

Haftungsrecht und Veranstaltung

Vertragliche Haftung

Deliktische Haftung

Anspruchsteller: Jeder Dritte wie z.B.:

Teilnehmer

Zuschauer

eigenes Personal...

Personenschäden

Sachschäden

Reine Vermögensschäden

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Vertragliche Haftung

Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte

Teilnehmer über Vertrag

Ansprüche: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

• Vertrag zwischen Veranstalter und Hallenbetreiber mit sog. Schutzwirkung zugunsten der Zuschauer und Teilnehmer

=> direkter Anspruch des geschädigten Teilnehmers gegen den Hallenbetreiber

=> besondere Sicherungspflicht aus dem Betrieb einer Veranstaltungsstätte/ eines Gebäudes

Gefährdungshaftung Von

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Deliktische Haftung

Verletzungshandlung durch Tun oder Unterlassen – Kausalität

Haftung auch für Verrichtungsgehilfen / Auswahlverschulden / Orga-Verschulden

Rechtsprechung: „Veranstalter haben bei der Planung und Vorbereitung das besondere Haftungsrisiko zu berücksichtigen“.

Risiken können zwar vermindert werden;bei Großveranstaltungen existieren qualitativ andere Risikoquellen:

Verkehrssicherungspflicht bei Sportveranstaltungen

Hohe Anzahl von Gästen, Zuschauern, Besuchern

Veranstaltungen finden im öffentlichen Straßenraum statt

Veranstaltungen finden in fremden Räumen / Gebäuden statt

Mehrere Organisatoren beteiligen sich an einer Veranstaltung

Besondere Anlagen und Geräte ( Bühnen / Tribünen werden extra errichtet ) Von

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Haftungsrechtliche Freizeichnung

Beschränkung durch AGB´s

„Eltern haften für ihre Kinder“

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht abdingbar

Haftungsbeschränkung auf Eintrittskarte ohne Zustimmung des Besuchers

Wirksamkeit vor dem AGBG

Unwirksam z.B.:

„Im Falle der Verlegung der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis“.

Grund : der Termin liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters

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Risk ManagementZiele:

Sicherung der Existenz des Unternehmens

Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolges

Senkung der Risikokosten:

• Selbst zu tragende Schadenkosten

• Versicherungsprämien

• Kosten der Schadenverhütung

• Verwaltungskosten

! Eine Erhöhung des Kostenanteils für Schadenverhütung hat i. d. R. eine Senkung der Kosten für Schäden und Versicherungsprämie zur Folge !

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Risikoquellen

Risikoquellen

Wetter Personen

Gewalt-handlungen

Behörden

Veran- staltungs- stätte

Ethische Bedenken

Equipment

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Versicherungsarten

•Ausfallversicherung

•Haftpflichtversicherung

•Elektronikversicherung

•Reisegepäckversicherung

•Krankenversicherung für ausländische Teilnehmer

•Rechtsschutzversicherung

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Veranstalter - Haftpflichtversicherung

Rahmenvertrag

Mindestanforderungen

Deckungssummen

Veranstaltungsbeschreibung

Möglichst viele Nebenrisiken mitversichert

Zusätzliche Einschlüsse ( Mietsachschäden, auch an beweglichen Sachen, Bearbeitungsschäden, Feuerhaftung etc. )

Wird oft von Vermietern gefordert.

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Veranstaltungs - Ausfallversicherung

Ausfall, Abbruch, Änderung in der Durchführung, Verschiebung, Verlegung der Veranstaltung

Versicherungssumme: Kosten, Gewinn, Stornogebühren, Sponsorengelder, Gastronomie- und Merchandisingumsätze etc.

Grundsätzlich Risiken außerhalb des Einflußbereichs des Veranstalters

Erweiterung um die personenbezogenen Risiken

Besonderheiten, wie z.B. Witterungseinflüsse

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Elektronikversicherung

Allgefahrenversicherung

Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Beschallung, sonstige mobile und stationäre Technik.

Ausschlüsse: Alter und Abnutzung, Vorsatz, Krieg, Kernenergie

Deckungserweiterungen:

Elektronik – Mehrkosten

Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung

Datenversicherung

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Reisegepäckversicherung

Deckungslösungen für die Dauer eines Kongresses oder als

Versicherung für eingelagertes Reisegepäck am Veranstaltungsort.

DM 2.000.- je Teilnehmer

Grundsätzlich Gruppenmodelle für alle Teilnehmer.

Ergänzungsversicherung zur Garderoben - Haftpflichtversicherung

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RechtsschutzversicherungWahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der

versicherten Veranstaltung

Schadenersatzrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz

Strafrechtsschutz

Rechtsschutz im Vertragsrecht ( Sponsoren, Werbeträger .. )

Verkehrsrechtsschutz

Teilnehmerrechtsschutz

Deckungssumme : € 300.000.-

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Risikopyramide

S c h a d e n h ä u f i g k e i t

S c

h a

d e

n h

ö h

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geringe AuswirkungSelbsttragen

mittlere AuswirkungRentabilitätsberechnung

Gefährdung der Unternehmensexistenz

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Checkliste Seite 1Risk Management für Veranstaltungen

Ziele

1. Sicherung der Unternehmensexistenz

2. Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolgs

3. Senkung der Risikokosten ( Schadenkosten, Versicherungsprämien, Schadenverhütung )

Risikobereich I : Haftpflicht ( Schäden an Personen, deren Sachen oder Vermögen )

a ) Besichtigung der Veranstaltungsstätte unter den Gesichtspunkten:

Bestehen bereits Beschädigungen ? ( eventuell Protokoll ? )

Besondere Gefahrenpunkte ( mangelhafte Beleuchtung von Abgängen )

b ) Vertragsgestaltung mit dem Hallenbetreiber :

Besonders ist darauf zu achten, daß keine haftungserweiternden Klauseln

enthalten sind, die eine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus

begründen könnten.Es gilt der Grundsatz aus Sicht des Veranstalters :

Der Veranstalter haftet nur für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts !

c ) Subunternehmer ( Catering, Transport, Bewachung etc. ) :

Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch den Subunternehmer

Per Vertrag versuchen, möglichst viel Haftungspotenzial auf den Subunternehmer zu übertragen

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Page 17: Wir über uns

Checkliste Seite 2Risikobereich II : Ausfall, Verlegung, Verschiebung der Veranstaltung Je nach Größe des Budgets empfehlen wir eine Ausfallversicherung abzuschließen.Diese kann verschiedene Bereiche erfassen:Einnahmeverlust aus Absage der Veranstaltung wg.:Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte wg. Brand, Wassereinbruch, Stromausfall etc.Absage der Veranstaltung aus Pietätsgründen, oder wg. behördlicher AnordnungAusfall eines Key-RednersWetterrisikenRisikobereich III : Möglichkeiten weiterer Versicherungsnahme: Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtschutz bei Streit aus Verträgen mit KooperationspartnernAusstellungsversicherung inkl. Elektronikversicherung für geliehenes EquipmentKrankenversicherung für ausländische DelegationenSonderdeckungen auf Anfrage

Thomas John Meyer von Rauchhaupt & Senftleben GmbH Ferdinandstrasse 29 - 33, 20095 HamburgTel. : 040 - 30100835 [email protected] www.vrus.de 

 

 

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