Wirkungen von Mindestlöhnen · Der Mindestlohn iHv 8,50 ... Insgesamt Verkehrsbranche*...

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Wirkungen von Mindestlöhnen: Kann man aus den bisherigen Evaluationsstudien etwas für die Logistikbranche lernen? Kassel, 25. Juni 2014 Dr. Alfred Garloff IAB Hessen

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Wirkungen von Mindestlöhnen: Kann man aus den bisherigen Evaluationsstudien etwas

für die Logistikbranche lernen?

Kassel, 25. Juni 2014

Dr. Alfred Garloff

IAB Hessen

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Das Wichtigste in Kürze

Der Mindestlohn iHv 8,50 € kommt! Entscheidend: Wie hoch sind die mit ihm verbundenen Jobverluste…?

Jobverluste hängen von der Mindestlohnhöhe und –Differenzierungen ab

In der Wissenschaft ist das heiß umstritten

‐ Bisherige deutsche Erfahrungen: Kaum Jobverluste

‐ Internationale Erfahrungen: Gemischt

‐ Mehrheit der Wissenschaftler für D besorgt über 8,5 Euro

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1. Warum Mindestlöhne? 2 Entwicklungen

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Dramatischer Rückgang der Tarifbindung Anteil der Beschäftigten 1996 bis 2013, in Prozent

4

70 6863 63 61

57 56 55 56 56 54 53 5256

5247

44 42 41 41 40 38 37 37 36 35

66 6560 59 57

53 52 50 51 50 48 48 474843

3935 34 33 33 33 32

29 30 29 28

0

10

20

30

40

50

60

70

80

1996 1998 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Gesamtwirtschaft West Gesamtwirtschaft Ost

Privatwirtschaft* West Privatwirtschaft* Ost

*ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck.

Anmerkung: Seit 2010 verändertes Datenprüfverfahren, siehe Ellguth/Kohaut (2011, S.243)

Quelle: wsi mitteilungen 4/2014

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Deutlicher Anstieg der Lohnungleichheit st. Anfang der 90er

5

Reallöhne (Bruttotagesentgelt) von Vollzeit –Männern (40 Jahre) in West-

Deutschland nach Qualifikation (Index 1984=100, SIAB)

90

95

100

105

110

115

120

125

130

low

intermediate

high

Quelle: Möller 2012

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2. Was wissen wir über die Wirkung von Mindestlöhnen?

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Branchenspezifischer Mindestlöhne: Kaum Beschäftigungswirkungen nachgewiesen

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Ex-post Evaluation bestehender Branchenmindestlöhne im

Auftrag des BMAS

Acht Studien durch unterschiedliche Forschungskonsortien

kommen zu ähnlichen Resultaten:

‐ Lohnwachstum für die betroffenen Arbeitnehmer

‐ Wenig nachgewiesene Beschäftigungseffekte (Ausnahme

Dachdecker, Bau in OstD)

‐ Bei Dachdecker/Bau(Ost): Kompression der Lohnverteilung von

unten und oben

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Internationale Evidenz: Inkonklusiv

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Beispiel UK:

‐ Vorsichtiger Einstieg 1999, differenziert nach Alter,

Expertenkommission mit Evidenz-basierten Vorschlägen

‐ „It is now universally agreed that the NMW has modest benefit

without significant harm…“ (Manning, 2013)

Beispiel Frankreich:

‐ Hoher Mindestlohn (9,43 Euro) mit automatischen Anpassungen

reduziert Ungleichheit

‐ Negative Beschäftigungseffekte besonders bei jungen

Arbeitsnehmern und hohe Subventionskosten

Boockmann (2010): Interaktion von Institutionen und Mindestlohn entscheidend

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3. Was bewirken 8,50 Euro in der Logistikbranche in Hessen?

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Sind 8,50 viel oder wenig?

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§ Ugf. 1450 €/Monat (Vollzeitjob, 170 h/Monat)

§ Unter 10% der (Vollzeit-)Beschäftigten in He direkt betroffen

§ Aber: In OstD fast ¼ betroffen

§ Verkehrsberufe schlecht entlohnt: über 10% direkt vom Mindestlohn 8,50 betroffen;

§ Branche „Verkehr und Lagerei“ entlohnt etwas besser: unter 10% betroffen

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Deutschland im Mittelfeld: Mindestlöhne in Europa relativ zu Vollzeitmedianlohn 2012 (Kaitz-Index)

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Median-

lohn in

Hessen

3.200 €;

Kaitz-

Index

ugf. 45%

Quelle: IZA Standpunkte Nr. 65; OECD

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Niedrige Löhne am unteren Ende der Verkehrsberufe:

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Entwicklung der Grenze zwischen dem 1. und 2. Dezil in

Hessen, 2000 bis 2010/2012, jeweils 31.12.

*von 2000 bis 2006 WZ Verkehr und Nachrichtenübermittlung (WZ93 und WZ03), ab 2007 WZ Verkehr und

Lagerei (WZ08)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1.416

1.675

1.520 1.673

1.430

1.333

1.000

1.100

1.200

1.300

1.400

1.500

1.600

1.700

1.800

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012

Insgesamt Verkehrsbranche* Verkehrsberufe

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Spekulationen über die Wirkung des Mindestlohnes

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§ Bisherige Forschungen: Branchenmindestlöhne zwischen 7,5 und 10,5 € haben (bisher zumeist) keinen (messbaren) Beschäftigungseffekt gehabt und Kaitz-Index: ~53% (Branche) ist ein eher niedriger Wert (61%, Beruf), verglichen mit Branchenmindestlöhnen (Möller, 2012)

§ Interregional: Hessen als Hochlohnregion könnte profitieren, da nötige Lohnanhebungen geringer ausfallen als andernorts

§ International: Wird mit dem Ausland konkurriert, könnte der Mindestlohn zu Jobverlusten führen

§ Erwartung 1: Löhne der Beschäftigten mit geringen Löhnen werden angehoben, Veränderungen im gesamten Lohngefüge möglich

§ Erwartung 2: Geringe Beschäftigungseffekte in Hessen

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4. Fazit

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Der Mindestlohn kostet Jobs, aber in Hessen eher wenige?!

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Entscheidende Frage in Bezug auf die Wirkung von

Mindestlöhnen:

Was passiert mit der Beschäftigung?

Vorhersagen sind immer schwierig, aber:

‐ Bisherige Forschung spricht nicht dafür, dass in der Logistikbranche

in Hessen viele Jobs verloren gehen.

Das institutionelle Setup in Deutschland ist nicht optimal

gewählt: Wer vertritt die Interessen der Arbeitslosen? Wie wird

angepasst?

Probleme durch Ausweichreaktion (Selbstständigkeit,

Werkverträge,…) und mit Durchsetzbarkeit?

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Appendix

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Betriebe nach Tarifvertragsbindung, Westdeutschland, 2000 und 2007, in Prozent

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54%65%

42%33%

2%3%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

2000 2007

westdeutsche Betriebe, die einen Firmentarifvertrag anwenden

westdeutsche Betriebe, die einen Branchentarifvertrag anwenden

westdeutsche Betriebe, die keinen Tarifvertrag anwenden

Quelle: IAB Kurzbericht 16/2008, eigene Darstellung

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Entwicklung des Niedriglohnsektors (SOEP)

18Quelle: Kalina LowPay2013; Source: GSOEP v28

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Reaktion der Politik

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Arbeitnehmerentsendegesetz: branchenspezifische

Mindestlöhne st. Ende 90er

Allgemeinverbindlicher Mindestlohn iHv 8,50 Euro ab 2015

(2017)

Anpassung durch Tarifkommission ohne Stimmrecht für

Experten

à Geteilte Resonanz bei Experten:

‐ OECD bejaht allgemeinverbindlichen Mindestlohn

‐ SVR, Frühjahrsgutachten, Wiss. Beiräte reagieren eher ablehnend

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Ungleichheit

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Lohn- und Einkommensungleichheit wird reduziert, falls der

Lohn aller Betroffenen angehoben wird

‐ Effekt auf Einkommensungleichheit unklar, falls Jobs

verloren gehen

Effekt auf Lohnungleichheit unklar, falls das ganze Lohngefüge

reagiert

Ggf. doppelter Reduktionseffekt, falls Lohnerhöhungen durch

Lohnsenkungen finanziert werden

à Im Allg.: Moderierender Effekt auf die

Lohnungleichheit!

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Wirkung auf Arbeitslosigkeit und Beschäftigung

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Arbeitslosigkeit könnte steigen (Beschäftigung sinken), falls der

Mindestlohn die Produktivität einzelner übersteigt

Arbeitslosigkeit (Beschäftigung) könnte unberührt sein, falls

Mindestlöhne zu Lasten der Gewinne oder der Löhne anderer

gehen

Beschäftigung könnte steigen, falls höhere Löhne zu einem

höheren Arbeitsangebot führen

à Ist der Mindestlohn zu hoch, erwarten viele Experten Jobverluste!

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Fiskalische Wirkungen

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Im Falle konstanter Beschäftigung

Höhere Einnahmen (Steuern, Abgaben)

Geringere Ausgaben (Niedrigere Aufstockerleistungen)

Bei sinkender Beschäftigung

Effekt auf Einnahmen unklar (zusätzl. weniger

Betragszahler)

Effekt auf Ausgaben unklar (zusätzl. Ausgaben für

Arbeitslose)

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Entlohnung in der Logistikbranche

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Verkehrsberufe gehören (auch in Hessen) zu den

unterdurchschnittlich entlohnten Berufen (Median 2010 bei

2.400 Euro; Hessen 3.000): über 10% direkt vom Mindestlohn

8,50 betroffen;

‐ 2015 Median schätzungsweise bei 2.600; knapp 10% Vollzeit direkt

betroffen

Branche „Verkehr und Lagerei“ entlohnt etwas besser (Median

2010 bei 2.700 €): unter 10% direkt vom Mindestlohn betroffen

‐ 2015 Median schätzungsweise bei 2.900; deutlich unter 10% Vollzeit

betroffen

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Entwicklung des Median insgesamt, in der Verkehrs-branche* und in den Verkehrsberufen in Hessen

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2000 bis 2010/2012, jeweils 31.12.

2.610

3.178

2.528

2.749

2.3052.363

2.000

2.200

2.400

2.600

2.800

3.000

3.200

3.400

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012

Insgesamt Verkehrsbranche* Verkehrsberufe

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

*von 2000 bis 2006 WZ Verkehr und Nachrichtenübermittlung (WZ93 und WZ03), ab 2007 WZ Verkehr und

Lagerei (WZ08)

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