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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!

Gestaltungsleitfaden Schleusengraben

B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 2

Inhalt

Inhalt

1. Anlass der Arbeit

2. Grundlagen – Gestaltungsrelevante Festsetzungen

Allgemeine Grundlagen

2.1 Festsetzungen B 104/Cu 19 (Entwurf, Stand September 2012)

2.1.1 Gestaltung baulicher Anlagen

2.1.2 Grün- und Freiflächengestaltung

2.2 Festsetzungen B 100 (festgestellt Dez. 2009, Einleitung Änderungsverfahren Mai 2012)

2.2.1 Gestaltung baulicher Anlagen

2.2.2 Grün- und Freiflächengestaltung

2.3 Festsetzungen B 110 (festgestellt März 2012)

2.3.1 Gestaltung baulicher Anlagen

2.3.2 Grün- und Freiflächengestaltung

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Inhalt

3. Gestaltungsleitlinien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

3.1 Allgemeine Leitlinien für Grün- und Freiflächen

3.2 Übergeordnete Ziele

3.3 ‚Leitmaterialien‘ 3.3.1 Leitmaterialien ‚Schleusengärten‘

3.3.2 Leitmaterialien ‚Am Weidensteg‘

3.3.3 Leitmaterialien ‚Glasbläserhöfe‘

4. Gestaltungsleitlinien für den Wohnungsbau

4.1 Allgemeine Leitlinien für den Wohnungsbau

4.2 ‚Leitmaterialien‘ für den Wohnungsbau

4.3 Dachformen

5. Impressionen Wohnungsbau

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Inhalt

6. Gestaltungsleitlinien für Gebäude auf gewerblichen Bauflächen

6.1 Allgemeine Leitlinien für gewerbliche Bauflächen

6.2 Anordnung / Gebäudestellung

6.3 Fassadengestaltung

6.4 Dächer

6.5 Außenanlagen

6.6 Werbung/Beleuchtung

6.7 Stellplätze

7. Stuhlrohrquartier

8. Lichtwarkquartier

9. Neues Lichtwarkhaus

10. Impressionen Gewerbebauten

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 1 . Anlass der Arbeit

Die langjährigen Bemühungen von Politik und Verwaltung, den Bergedorfer Schleusengraben aus seinem „Dornröschenschlaf“ zu erwecken und langfristig in ein lebendiges Quartier zum Leben, Wohnen und Arbeiten zu entwickeln, haben sich gelohnt.

Im derzeit wichtigsten Stadtentwicklungsgebiet Bergedorfs - den ehemals industriell geprägten und in vielen Teilen über Jahrzehnte brachliegenden Flächen in Zentrumsnähe - soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen, in dem auch die Komponenten Freizeit und Erholung einen wichtigen Platz einnehmen.

Der Masterplan des niederländischen Architekturbüros Mecanoo sieht für die Schleusengärten eine Art Science Park mit einem nicht unwesentlichen Wohnbauanteil in Wasserlage in Kombination mit Gewerbebauten für Büros und Labore beidseitig des Kanals vor. Eine neue Fußgängerbrücke über den Schleusengraben wird die Quartiere untereinander verbinden.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 1. Anlass der Arbeit

Für die drei ‚Bausteine‘ Glasbläserhöfe, ‚Weidensteg‘ und ‚Schleusengärten‘ sind die Zielsetzungen klar definiert, das Planrecht regulierende Bebauungspläne in Aufstellung oder bereits festgestellt. Garant für eine repräsentative Adresse und eine urbane, kreative Arbeits- und Wohnatmosphäre ist eine gestalterisch hochwertige und innovative Architektur.

Mit dieser Arbeit soll eine Handreichung für private und öffentliche Bauträger gegeben werden, die Ideen zur Gestaltung von Gebäuden und Freiraum präsentiert. In Anlehnung an den jeweiligen ‚genius loci‘ werden Materialvorschläge angeboten, die den spezifischen Ort hervorheben sowie Gemeinsamkeiten aufzeigen. Es soll eine „gute Adresse“ entstehen, die letztendlich auch in der Namensgebung deutlich wird.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2. Grundlagen - Luftbild

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Schleusengärten

Glasbläserhöfe

Am Weidensteg

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2. Grundlagen - Lageplan

Schleusengärten(B104/Cu19)

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Glasbläserhöfe(B110)

Weidensteg

(B100)

Die drei das künftige Gesicht des Schleusengrabens prägenden Projekte

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.1 Festsetzungen B104 / Cu19

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2.1.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen

Innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Gewerbegebiete sind bauliche Anlagen nur bis zu einer Höhe von 13 m und innerhalb der mit „(D)“ bezeichneten Gewerbegebiete nur bis zu einer Höhe von 28 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.

Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist zulässig.

Tiefgaragen, Fluchttreppen und Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. In den mit „Z“ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe und Industriegebieten sind nur Flachdächer zulässig.

Stellplätze in Vorgärten sind unzulässig.

Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überragen

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.1 Festsetzungen B104 / Cu19

In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig.

Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen

Dächer von Nebengebäuden und Dächer außerhalb der mit „Z“ bezeichneten Flächen mit Neigungen von weniger als 20 Grad sind extensiv zu begrünen.

Tiefgaragen sind zu begrünen.

Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.

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2.1.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.1 Festsetzungen B104 / Cu19

2.1.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung

Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist über offene Gräben abzuleiten.

Innerhalb der festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind Ufer von Gewässern naturnah zu erhalten beziehungsweise auszugestalten. Ausnahmsweise können Anlagen, die der Benutzung des Wassers dienen zugelassen werden.

In den mit „Z“ bezeichneten Wohn,- Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten ist je Gebäude auf mindestens 50 vom Hundert der jeweiligen Dachfläche ein Kiesdach anzulegen. (Ersatzlebensräume Flussregenpfeifer)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.2 Festsetzungen B 100 (vor Änderung)

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2.2.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen

Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch ein Nichtvollgeschoss bis zu 4 m überschritten werden.

In den mit D bezeichneten MI-Gebietensind schutzbedürftige Außenwohnbereiche auf der dem Weidenbaumsweg abgewand-ten Gebäudeseite anzuordnen.

Städtebaulicher Erhaltungsbereich:Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen bedürfen einer Genehmigung und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.2 Festsetzungen B 100 (vor Änderung)

2.2.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung

Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung ”Gärten” sind bauliche Anlagen nur zulässig, sofern sie der Nutzung des Gartens dienen (z.B. überdachte Terrassen und Gartenhäuser). Auf in Satz 1 genannten Grünflächen bis 200 m2 darf die Grundfläche der baulichen Anlage maximal 20 m2 je Grundstück betragen. Auf in Satz 1 genannten Grünflächen mit einer Größe von mindestens 200 m2 darf die Grundfläche der baulichen Anlage 10 vom Hundert der Grünfläche auf dem jeweiligen Grundstück nicht überschreiten.

Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind die Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und standortgerechte Bepflanzungen.

Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.3 Festsetzungen B 110

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2.3.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen

Entlang der mit „(F)“ bezeichneten Baugrenze am Weidenbaumsweg ist durch geeignete Fassadengestaltung wie z.B. absorbierende Oberflächen, Strukturie-rung durch Balkone und Erker, Verkleidung, besondere Fensterstürze oder gegliedertes Mauer-werk sicherzustellen,

dass eine Schallabsorption erreicht wird, die eine Zunahme der Lärmbelastung an den westlich gegenüberliegenden Wohngebäuden auf maximal 0,5 dB(A) begrenzt. Die Maßnahmen müssen bis zu einer Fassadenhöhe von 3 m über Straßenniveau durchgeführt werden.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.3 Festsetzungen B 110

2.3.2 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen

Innerhalb der mit „(E)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche sind die Dächer in einem Umfang von mindestens 1000 m² Dachfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

In den Mischgebieten dürfen die Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m und durch Balkone um bis zu 2 m überschritten werden. Die Länge der Terrassen und Balkone darf 50 von Hundert der dazugehörigen Fassadenseite nicht überschreiten.

In den Mischgebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen (z.B. Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 2 m überschritten werden; in den Gewerbegebieten um bis zu 5 m.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.3 Festsetzungen B 110

2.3.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung

In den Misch- und Gewerbegebieten sind je vollendeter 2000 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Groß-kronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und standortgerechte Bepflanzungen.

Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrat-aufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flä-chen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 2.3 Festsetzungen B 110

2.3.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung

Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laub-baum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Ar-ten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 3. Gestaltungsleitlinien Grün- u. Freiflächen, Wege, Ufer

3.1 Allgemeine Leitlinien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Das wichtigste Element, das freiraumplanerische Qualitäten bildet, alle drei Quartiere verbindet und doch gleichzeitig trennt ist der Schleusengraben. Der Bewuchs bildet eine grüne Kante, schafft Identität und eine in dieser Art einmalige Situation dicht am Bergedorfer Zentrum. Eine Brücke wird die beiden Uferseiten künftig verbinden.

Ein wichtiges freiraumplanerisches Ziel ist der Erhalt der Grünstruktur sowie die Entwicklung einzelner Quartierszugänge mit Blickbeziehung zum Wasser. In den Quartieren kehren Pflanzmotive wieder. Durch ‚prägende Baumarten‘ und unterschiedliche Pflanzthemen erhalten sie dennoch ihre ‚Eigenheit‘. Wegematerialien (Grand), Bänke, Lampen und Fahrradbügel können ähnlich oder gleich gewählt werden, während sich die Einfassungen der Wege unterscheiden. Es gibt Elemente der Wiedererkennung (Gabionen, Bäume), die jedoch quartiersweise einen eigenen Charakter haben.

Leitlinien für die Freiraumgestaltung:+ Grand (wassergebundene Wegedecke) als verbindendes Wegematerial, jedoch mit eigener Quartiersprägung (z.B. verschiedene Farben oder Einfassungen)+ zwei prägende Hauptmaterialien pro Quartier (Beton/Holz; Stein/Stahl; Klinker/Glas)+ unterschiedliche ‚prägende Baumarten‘+ eine ‚herausragende‘ Besonderheit pro Quartier

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

3.2 Übergeordnete Ziele für die Gestaltung der Grün- u. Freiflächen, Wege und Ufer

+ Schaffung barrierefreier Freiräume (Verwendung DIN-gerechter Rampen, Vermeidung von Stufenanlagen etc.)

+ Schaffung punktueller Sichtbeziehungen

+ Erlebbar machen des Wasser insbesondere an den Kontenpunkten/Einmündungen durch Ausbildung der Wegekreuze zu Plätzen und/oder Öffnung der Plätze zum Wasser

+ Verbindung schaffen zwischen gewässerbegleitenden und sonstigen Grünflächen (Bsp. Glasbläserhöfe: Verknüpfung Schleusengrabenweg mit innerer Erschließung)

+ Erhalt der naturnahen Ufer auf beiden Seiten, ggf. ergänzende Neupflanzungen

+ Durchgehende Gestaltung der Wegeverbindungen (Grand mindestens 3 m breit) bei möglichst differenzierter Ausgestaltung der beiden Uferseiten

+ Erhalt der vorhandenen Gleisanlagen (‚Weg zwischen den Schienen‘)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

3.2 Übergeordnete Ziele für die Gestaltung der Grün- und Freiflächen, Wege und Ufer

+ Identität stiften durch unterschiedliche Straßen oder Weg begleitende Bäume in den jeweiligen Quartieren (vgl. GALK-Liste = Liste der Gartenamtsleiterkonferenz vom 14.9.2012; in Anlehnung an Bestand in Abstimmung mit Experten, pro Quartier wird auch eine Baumart mit etwas auffallenderem Blütenschmuck vorgeschlagen)

+ Identität stiften durch ortstypische - Farbgebung (Möblierung, kleine differenzierte Details in den Wegeflächen u.ä.)- Bepflanzung (Baum- und Straucharten, Stauden, Gräser etc.)

+ Ausarbeitung eines einheitlichen Beleuchtungskonzeptes (Schulweg; private Träger)

+ Entwicklung einer einheitlichen ‚Beschilderung‘ (z.B. Emailleschilder mit alten Karten, Bildern, Texten)

+ Schaffung punktueller Spielangebote auch außerhalb der Spielplatzflächen

+ Installierung von Kunst im Öffentlichen Raum, z. B. Skulpturen (auch temporär)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

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3.2.1 Übergeordnete Gestaltungselemente Grand, Bänke, Lampe und Fahrradbügel für alle drei Quartiere

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege und Plätze

Beton (z.B. als Wegeeinfassung, Mauern)

Holz (Stege, Bohlen)

Gabionen (Kombination Stein/Holz)

Stahl/Rost/Farbe (eine Farbe bei der Möblierung: Bänke, Papierkörbe)

prägende Baumart: Traubeneiche; Hainbuche (nur als Hochstamm!); Holz-,/Zier-Apfelformen

Besonderheit: „Schilfgürtel“

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3.3.1 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Uferfür die Schleusengärten (Ostseite Schleusengraben B 104/Cu 19)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 23

Betonsteine als Sitzmauer Holzsteg

Traubeneiche Hainbuche Schilfgürtel

3.3.1 Leitmaterialien für Schleusengärten im Bild

Gabionen Stein/Holz

Zierapfel

Spielplastik

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege und Plätze

Natursteinpflaster (z.B. als Wegeeinfassung)

vorh. Schienen als „genius loci“ im Weg

Stahl/Rost /Farbe (eine Farbe bei der Möblierung: Bänke, Papierkörbe)

Gabionen(Kombination Stein/Stahl)

prägende Baumart: Silberlinde (nur als Solitär!); Zierkirsche in Arten; Alte Streuobstsorten; resistente Ulmen (Hybriden)

Besonderheit ggf.: Anleger

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 24

3.3.2 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Uferfür das Quartier ‚Am Weidensteg‘ (Westseite Schleusengraben B 100)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 25

3.3.2 Leitmaterialien für das Quartier ‚Am Weidensteg‘ im Bild

Natursteinpflaster Schienen Gabionen Stahl/Stein

Zierkirsche (in Arten)Silberlinde Bootsanleger

KunstobjektKugellager

Obstbaum alte Sorte

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege und Plätze

Klinker (z.B. als Einfassungen, Mauern)

Glas (z.B. Traufstreifen von Gebäuden)

Gabionen (evtl. als Verblendung von Betonmauern am öffentlichen Weg, Füllung mit vorhandenen Abbruchsteinen, anteilig mit Brechglas)

Stahl/Rost /Farbe (eine Farbe bei der Möblierung: Bänke, Papierkörbe)

prägende Baumart: resistente Ulmen (Hybriden); Feldahorn; Apfeldorn

Besonderheit: Handwerkerhöfe

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 26

3.3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer für das Quartier ‚Glasbläserhöfe‘ (Westseite Schleusengraben B 110)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 27

ApfeldornFeldahorn

Klinkermauer Gabionen (Abbruch-)Steine/Glas

3.3.3 Leitmaterialien für die Glasbläserhöfe im Bild

3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer

Weg Glassplitter/Traufstreifen

Ulme (resistente Hybriden)

Kunstobjekt

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 28

4. Gestaltungsleitlinien für den Wohnungsbau

4.1 Allgemeine Leitlinien für den Wohnungsbau

Die drei bzw. sechs zu entwickelnden Bereiche sollen als eigenständige Quartiere wahrgenommen werden können, die durch wiederkehrende gemeinsame (Gestaltungs-) Elemente verbunden werden.

Die Schaffung einer identitätsstiftenden Architektur setzt die intensive Auseinandersetzung mit der Historie der Quartiere voraus, die Anhaltspunkte auch zur Wahl von Materialien und Formensprache liefert.

Leitlinien für den Wohnungsbau:+ Schaffung moderner, zeitgenössischer Architektur+ Zurücktreten der Neubauten hinter prägenden historischen Bestandsgebäuden + Vermeidung jeglicher historisierender Formensprache+ Vermeidung von ‚Anbiederung‘ + Orientierung an den aus der Historie erkenn- und ableitbaren Materialien

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 4.2 Materialien für den Wohnungsbau

Glas

Klinker

Stahl

Klinker

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 29

4.2 Leitmaterialien für den WohnungsbauKlinker als verbindendes (Fassaden-) Element für alle Quartiere

Putz / BetonKlinker

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 4.3 Dachformen für Gebäude auf Wohnbauflächen

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 30

4.3 Dachformen für Gebäude auf Wohnbauflächen

Vorzugsweise zu verwenden sind

+ Flachdächer / Gründächer

+ Pultdächer

Nicht zu verwenden sind

+ Satteldächer

+ Krüppelwalmdächer

+ Mansarddächer

+ Tonnendächer

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 5. Impressionen Wohnungsbau

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 31

Erste Entwürfe …

Impressionen

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!5. Impressionen

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 32

Blick auf die HMG-Hallen heute… und morgen

Impressionen ‚Am Weidensteg‘

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 5. Impressionen Wohnungsbau

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 33

Erste Entwürfe… ‚Glasbläserhöfe‘

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 5. Impressionen - Wohnungsbau

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 34

‚landmark‘ ‘Turning torso , Santiago Calatrava, Malmö

HolzwerkhausKaden+Klingbein, Berlin

Othmarscher HöfeLRW-Architekten

GesundheitszentrumKaden+Klingbein, Berlin

Cherokee lofts, LAPugh + Scarpa Location

Projekt ‚c 13‘Kaden+Klingbein, Berlin

Samedan, SchweizLazzarini-Architekten

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 5. Impressionen - Brücke über den Schleusengraben

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 35

Gestaltungsvorschlag Büro Grassl (2011 bezirksintern vorabgestimmt)

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 6. Gestaltungsleitlinien für gewerbliche Bauflächen

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 36

6.1 Allgemeine Leitlinien für Gebäude auf gewerblichen Bauflächen

Die hauptsächlich auf der Ostseite des Schleusengrabens – den Schleusengärten - ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen liegen auf historischen Industrieflächen in der tiefliegenden Marschlandschaft mit hoch anstehendem Grundwasserspiegel. Eine nennenswerte bauliche Vorprägung im Gebiet liegt nicht vor.Die Lagegunst am Wasser soll sich in Gebäudestellung und Architektur widerspiegeln. Ausgehend vom ‚genius loci‘ der künftigen Betriebe gilt es eine ‚gebaute Idee‘ zu entwerfen und eine gemeinsame Architektursprache für die Gewerbebauten im Quartier zu finden.

Leitlinien für den Gewerbebau:+ Moderne, zeitgenössische Formensprache+ Ausbildung eines Sockelgeschosses (Diskussionsbedarf!)+ Nutzung des Gebäudes in der Architektur ablesbar+ Nutzung alternativer Energiesysteme als gestalterische Elemente

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 6.2 Gebäudestellung, 6.3 Fassaden im Gewerbegebiet

6.2 Gebäude im Gewerbegebiet - Anordnung, Stellung der Baukörper

+ Orientierung von Verwaltung/Büros zum Straßenraum (mögl. mind. zweigeschossig)

+ Anordnung von Gewerbehallen und Lagerflächen möglichst in straßenabgewandten Bereichen

+ Sonderfall Lage zwischen Schleusengraben und Straße Am Schleusengraben: zwei exponierte Seiten, die unterschiedlich gestaltet werden können

6.3 Gebäude im Gewerbegebiet - Fassadengestaltung

+ Materialien: Fassadenmaterialien im Sockel bzw. EG schwer und robust (Backstein), in den oberen Geschossen leicht

+ Differenzierung zwischen Sockel und Obergeschossen z.B. über Geschosshöhen, Materialien, Fenstergliederungen

+ Innovative Energieerzeugung an der Fassade

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 37

Page 38: Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR.

Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 6.4 Dachformen, 6.5 Außenanlagen gewerbliche Bauflächen

Vorzugsweise zu verwenden sind + Flachdächer / Kies- oder

Gründächer+ Pultdächer+ Sheddächer+ Tonnendächer

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 38

6.4 Dachformen für Gebäude auf den gewerblichen Bauflächen

Nicht zu verwenden sind + Satteldächer (Ausnahme Bestandsgebäude)+ Krüppelwalmdächer+ Mansarddächer

Für einige Bereiche gibt es hierzu detaillierte Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen.

6.5 Gewerbebauten Außenanlagen +Umfangreiche Festsetzungen Grün- u. Freiflächen, Wege und Ufern in den jeweiligen Bebauungsplänen B 104/Cu 19 (siehe Punkt 2.1)

B 100 (siehe Punkt 2.2)B 110 (siehe Punkt 2.3)

+ Nach Teilbereichen differenzierte Pflanzenvorschlagslisten liegen den B-Plänen bei

Weiterhin:+Schaffung von transparenter Eingrünung (keine durchgehenden Hecken)+Schaffung von ausreichendem Sichtschutz

Page 39: Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR.

Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 6.6 Werbung/Beleuchtung, 6.7 Stellplätze Gewerbe

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 39

6.6 Werbung/Beleuchtung+ Deutliche gestalterische Unterordnung von Werbeanlagen gegenüber der Fassade (siehe hierzu auch entsprechende Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen)+ Zurückhaltende Beleuchtung (Festsetzungen zum Insektenschutz siehe B-Pläne)

6.7 Stellplätze+ Unterbringung von Stellplätzen möglichst in halb versenkten Geschossen oder auf dem Dach+ Vermeidung von Stellplätzen im Vorgarten + Vermeidung von Stellplätzen am Schleusengraben + Stellplatzdoppelnutzung KFZ/ LKW tags/nachts + Eingrünung von LKW-Stellplätzen mit großformatigen Sträuchern+ Eingrünung von PKW-Stellplatzanlagen zum Teil mit immergrünen Sträuchern (Stechpalme, Liguster, Heckenkirsche, keine Koniferen)

Page 40: Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR.

Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 7. Stuhlrohrquartier

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 40

7.1 Allgemeine Leitmaterialien

Gebäude

Rattan = HOLZ

Draht = STAHL

in Kombination mit KLINKER

7.2 Grün- und Freiflächen

Holz und Stahl ggfls. Betonsteine, ‚harte Uferkante‘ mit Wegeverbindung

Page 41: Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR.

Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 8. Lichtwarkquartier

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 41

8.1 Allgemeine Leitlinien Wohnungsbau

V Vollgeschosse + Staffel (max. Gebäudehöhe 20m)

Leitmaterialien

Sockel = Klinker

Fassade = Putz und Holz

8.2 Grün- und Freiflächen

Holz und Stahl ggfls. Betonsteine, ‚harte Uferkante‘

Page 42: Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR.

Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 9. Neues Lichtwarkhaus

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 42

9.1 Allgemeine Leitlinien

Baukörper

Bau muss sich in Kubatur, Struktur, Material und Farbe deutlich von den„Konsumtempeln“ abheben.Die öffentliche Nutzung muss in der Fassade ablesbar sein.möglichst 6-7 GeschosseGebäudehöhe muss dem Standort gerecht werden (Alleinstellung!)

Leitmaterialien

STAHL/GLAS/HOLZ

keine Wiederverwendung der CCB-Materialien, Ausnahme STAHL

9.2 Grün- und FreiflächenUrbane, gut nutzbare Gestaltung, harte Uferkante

Page 43: Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! Gestaltungsleitfaden Schleusengraben B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR.

Wo in Hamburg die Sonne aufgeht! 10. Impressionen Gewerbebauten

Stand 11.04.23 B/SL 1+3 43

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