WO IST DIE ANGST VOR FOLTER AM GRÖSSTEN? · 2017-05-25 · usa 30% chile 64% mexiko 58% tÜrkei...
Transcript of WO IST DIE ANGST VOR FOLTER AM GRÖSSTEN? · 2017-05-25 · usa 30% chile 64% mexiko 58% tÜrkei...
80%BRASILIEN
48%RUSSLAND
45%SPANIEN
34%INDIEN
32%USA
30%CHILE
64%MEXIKO
58%TÜRKEI 25%
CHINA
21%KANADA
58%KENIA
15%GB
50%NIGERIA
54%PERU
57%
GRIECHEN-LAND
30%
DEUTSCH-LAND
16%
AUS-TRALIEN
49%
ARGEN-TINIEN
54%
SÜD-KOREA
54%INDONESIEN
58%PAKISTAN
STIMME TEILWEISE / ÜBERHAUPT NICHT ZU
„IM FALLE EINER FESTNAHME IN MEINEM HEIMATLAND BIN ICH SICHER, DASS ICH NICHT GEFOLTERT WERDE.“1.
Mehr als vier von zehn Menschenbefürchten im Falle einer Festnahme,
gefoltert zu werden.
44%STIMMEN NICHT ZU
23% 25% 7%24% 20%
STIMMEN VOLL ZU
STIMMEN TEILWEISE ZU
STIMMEN TEILWEISE NICHT ZU
STIMMEN ÜBERHAUPT
NICHT ZU
KEINEANGABEN
Die Angst vor Folter ist in Brasilien und Mexiko am größten. Die Mehrheit der Menschen in diesen Ländern ist nicht sicher, ob sie im Falle einer Festnahme unversehrt bleiben würde.
Die Angst vor Folter ist in Großbritannien, Australien und Kanada am niedrigsten, wo über drei Viertel der Menschen sicher sind, dass sie nach einer Festnahme unversehrt bleiben würden.
WO IST DIE ANGST VOR FOLTER AM GRÖSSTEN?21.221 Menschen aus 21 Ländern wurden zwischen Dezember 2013 und April 2014 in einer Studie zum Thema Folter befragt. *
1. Nahezu die Hälfte (44%) der Befragten befürchtet nach einer Festnahme Foltermaßnahmen.2. Die überwiegende Mehrheit (82%) spricht sich für klare Gesetze gegen Folter aus.3. !!"#$%!&'(!#)*!+%),,#'!-./01!2*3#,!3#*!4)*(&,5!67*!87',#%!59:!;<$9,5!3#%!=>>#*,')<$?#),!)*!:&*<$#*!
Fällen gerechtfertigt.
© Amnesty International, 2014
Die Unterstützung für internationale Gesetze gegen Folter ist in Argentinien, Indien, Mexiko, Nigeria und Peru am schwächsten – weniger als drei Viertel der Menschen dort sind der Meinung, dass internationale Gesetze erforderlich seien.
Die Unterstützung für internationale Gesetze gegen Folter ist in Griechenland, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Australien, Kanada, Südkorea und Chile am größten.
Die Mehrheit der Befragten in China und Indien vertritt die Meinung, dass Folter in bestimmten Fällen vertretbar sei.
Die Menschen in Griechenland, Argentinien, Spanien, Deutschland, Brasilien und !"#$%&'()%(*&)+,,&-.$/%0&+12"&(#2"/&3#/&)%3&42"1/5&)%0&677%(/$#2"8%#/&9%0%2"/7%0/#9/&werden könne.
Die Umfrage zeigt: Gesetze gegen Folter werden weltweit befürwortet. Wenn es um das Thema Sicherheit geht, gerät diese klare Haltung aber ins Wanken.
*Die Studie wurde von Amnesty International in Auftrag gegeben und von dem globalen Forschungs- und Beratungsinstitut GlobeScan durchgeführt. Prozentangaben wurden auf ganze Prozente auf- bzw. abgerundet. Daher ergeben die angegebenen Zahlen zusammen nicht 100 Prozent.
„KLARE GESETZE GEGEN FOLTER SIND SEHR WICHTIG, DA DER EINSATZ VON FOLTER UNMORALISCH IST UND EINE VERLETZUNG DER MENSCHENRECHTE DARSTELLT.“2.
Die Mehrheit der Menschen in allen Ländernbefürwortet Antifoltergesetze.
57% 25% 4%9% 6%
STIMMEN VOLL ZU
STIMMEN TEILWEISE ZU
STIMMEN TEILWEISE NICHT ZU
STIMMEN ÜBERHAUPT
NICHT ZU
KEINEANGABEN
:
„FOLTER IST FALLWEISE NOTWENDIG UND VERTRETBAR, WENN ES UM DIE BESCHAFFUNG VON INFORMATIONEN ZUM SCHUTZ DER ÖFFENTLICHKEIT GEHT.“3.
12% 24% 3%21% 39%
STIMMEN VOLL ZU
STIMMEN TEILWEISE ZU
STIMMEN TEILWEISE NICHT ZU
STIMMEN ÜBERHAUPT
NICHT ZU
KEINEANGABEN
Mehr als ein Drittel ist der Ansicht, dass Folter in gewissen Fällen zum Schutz der Öffentlichkeit gerechtfertigt sei.
:
Pakistan
Indonesien
Nigeria
China
Indien
Kenia
;<=:& 42%
;>=:& 46%
<?=:& 34%
74%: 25%
@?=:& 16%
<<=:& 33%
?;=:& 53%USA
Südkorea
Großbritannien
Peru
Türkei
Mexiko
A@=:& 71%
AB=:& 70%
?>=:& 55%
CA=:& 65%
AB=:& 67%
12=: 87%
Spanien
Argentinien
Griechenland
D@=:& 81%
D;=:& 76%A;=:& 74%
Russland
Kanada
A;=:& 66%
Chile
Australien
Brasilien
Deutschland
DE=:& 77%
AD=:& 78%
DB=:& 80%
DB=:& 78%
STIMME TEILWEISE / ÜBERHAUPT NICHT ZU
STIMME VOLL /TEILWEISE ZU
KEINE ANGABE
STIMME TEILWEISE / ÜBERHAUPT NICHT ZU
STIMME VOLL /TEILWEISE ZU
KEINE ANGABE
Indien
@C=:& 16%
Argentinien@A=:& 18%
Peru
@D=:& 20%
Nigeria
@?=:& 25%
Mexiko
@?=:& 18%
:
Brasilien
EC=:& 16%
USA@@=:& 20%
RusslandEA=:& 13%
Pakistan
ED=:& 17%
Deutschland
EA=:& 16%
Kenia
EC=:& 16%
Indonesien
E<=:& 11%
Chile
E?=:& 12%
TürkeiE?=:& 13%
GroßbritannienE<=:& 13%
AustralienE@=:& 12%
SpanienE<=:& 11%
ChinaE@=:& 11%
Südkorea89% 7%
GriechenlandEB=:& 10%
KanadaEE=:& 10%
82%STIMMEN ZU
36%STIMMEN ZU
© Amnesty International, 2014
© Amnesty International, 2014
FOLTER IST VERBOTEN – IMMERUnter Folter versteht man jede Handlung, bei der ein Mensch einem anderen vorsätzlich große Schmerzenoder Leiden zufügt, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Die Täterinnen und Täter sind entweder selbstStaatsbedienstete oder ihre Handlungen werden in irgendeiner Form von staatlichen Behörden gebilligt.
Alle zentralen Menschenrechtsverträge verbieten Folter. Das Folterverbot ist „zwingendes Völkerrecht“,das heißt, es gilt auch in Staaten, die keine Gesetze gegen Folter verabschiedet haben. Das Folterverbotdarf selbst in Kriegs- und Krisensituationen nicht gelockert werden.
!"#$%&''&()$*'+()$,-($./01)&-234&(563)7()&-3)$5'&-89-(5&:$%-($7(5;<-=*&(&$,-($>(?-(5@)?()A$B34&(5$@)&(5Strafe zu stellen, Foltervorwürfe umfassend und unparteiisch zu untersuchen und die Verantwortlichenzu bestrafen. Überlebende von Folter und Familienangehörige von zu Tode gefolterten Menschen habendas Recht auf Entschädigung.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949)Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist !"#$%&'()*+,-.//"#-0)..)/&'("+-1"2./)3
Artikel 104: 456-7&"-8#"&("&)-9"#-:"#0;+-<.++-+*#-.*=-1#*+9-"&+"0-=>#?/&'("+-1"0")@"0-*+9- nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene :"#0;+"+-9A#="+-2"9"#-0""/&0'(-+;'(-<>#$"#/&'(-?&B(.+9"/)-2"#9"+3
UN-Antifolterkonvention (1984)Artikel 2: 456-C"9"#-!"#)#.,00)..)-)#&==)-2&#<0.?"-,"0")@,"D"#&0'("E-F"#2./)*+,0?GB&,"E-,"#&'()H /&'("-;9"#-0;+0)&,"-I.B+.(?"+E-*?-8;/)"#*+,"+-&+-.//"+-0"&+"#-J;("&)0,"2./)-*+)"#0)"("+9"+-1"D&")"+-@*-F"#(&+9"#+3-4K6-L*B"#,"2>(+/&'("-M?0)G+9"-,/"&'(-2"/'("#-L#)E-0"&-"0-N#&",-;9"#-N#&",0,"=.(#E-&++"+$;/&)&0'("-O+0).D&/&)G)-;9"#-"&+-0;+0)&,"#->=="+)/&'("#-P;)0).+9E-9A#="+-+&'()- als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden. (3) Eine von einem Vorgesetzten oder "&+"?-Q#G,"#->=="+)/&'("#-1"2./)-"#)"&/)"-R"&0*+,-9.#=-+&'()-./0-S"'()-="#)&,*+,-=A#-8;/)"#-,"/)"+9-gemacht werden.