WO IST DIE ANGST VOR FOLTER AM GRÖSSTEN? · 2017-05-25 · usa 30% chile 64% mexiko 58% tÜrkei...

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80% BRASILIEN 48% RUSSLAND 45% SPANIEN 34% INDIEN 32% USA 30% CHILE 64% MEXIKO 58% TÜRKEI 25% CHINA 21% KANADA 58% KENIA 15% GB 50% NIGERIA 54% PERU 57% GRIECHEN- LAND 30% DEUTSCH- LAND 16% AUS- TRALIEN 49% ARGEN- TINIEN 54% SÜD- KOREA 54% INDONESIEN 58% PAKISTAN STIMME TEILWEISE / ÜBERHAUPT NICHT ZU „IM FALLE EINER FESTNAHME IN MEINEM HEIMATLAND BIN ICH SICHER, DASS ICH NICHT GEFOLTERT WERDE.“ 1. Mehr als vier von zehn Menschen befürchten im Falle einer Festnahme, gefoltert zu werden. 44% STIMMEN NICHT ZU 23% 25% 7% 24% 20% STIMMEN VOLL ZU STIMMEN TEILWEISE ZU STIMMEN TEILWEISE NICHT ZU STIMMEN ÜBERHAUPT NICHT ZU KEINE ANGABEN Die Angst vor Folter ist in Brasilien und Mexiko am größten. Die Mehrheit der Menschen in diesen Ländern ist nicht sicher, ob sie im Falle einer Festnahme unversehrt bleiben würde. Die Angst vor Folter ist in Großbritannien, Australien und Kanada am niedrigsten, wo über drei Viertel der Menschen sicher sind, dass sie nach einer Festnahme unversehrt bleiben würden. WO IST DIE ANGST VOR FOLTER AM GRÖSSTEN? 21.221 Menschen aus 21 Ländern wurden zwischen Dezember 2013 und April 2014 in einer Studie zum Thema Folter befragt. * 1. Nahezu die Hälfte (44%) der Befragten befürchtet nach einer Festnahme Foltermaßnahmen. 2. Die überwiegende Mehrheit (82%) spricht sich für klare Gesetze gegen Folter aus. 3. Fällen gerechtfertigt. © Amnesty International, 2014

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80%BRASILIEN

48%RUSSLAND

45%SPANIEN

34%INDIEN

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58%TÜRKEI 25%

CHINA

21%KANADA

58%KENIA

15%GB

50%NIGERIA

54%PERU

57%

GRIECHEN-LAND

30%

DEUTSCH-LAND

16%

AUS-TRALIEN

49%

ARGEN-TINIEN

54%

SÜD-KOREA

54%INDONESIEN

58%PAKISTAN

STIMME TEILWEISE / ÜBERHAUPT NICHT ZU

„IM FALLE EINER FESTNAHME IN MEINEM HEIMATLAND BIN ICH SICHER, DASS ICH NICHT GEFOLTERT WERDE.“1.

Mehr als vier von zehn Menschenbefürchten im Falle einer Festnahme,

gefoltert zu werden.

44%STIMMEN NICHT ZU

23% 25% 7%24% 20%

STIMMEN VOLL ZU

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KEINEANGABEN

Die Angst vor Folter ist in Brasilien und Mexiko am größten. Die Mehrheit der Menschen in diesen Ländern ist nicht sicher, ob sie im Falle einer Festnahme unversehrt bleiben würde.

Die Angst vor Folter ist in Großbritannien, Australien und Kanada am niedrigsten, wo über drei Viertel der Menschen sicher sind, dass sie nach einer Festnahme unversehrt bleiben würden.

WO IST DIE ANGST VOR FOLTER AM GRÖSSTEN?21.221 Menschen aus 21 Ländern wurden zwischen Dezember 2013 und April 2014 in einer Studie zum Thema Folter befragt. *

1. Nahezu die Hälfte (44%) der Befragten befürchtet nach einer Festnahme Foltermaßnahmen.2. Die überwiegende Mehrheit (82%) spricht sich für klare Gesetze gegen Folter aus.3. !!"#$%!&'(!#)*!+%),,#'!-./01!2*3#,!3#*!4)*(&,5!67*!87',#%!59:!;<$9,5!3#%!=>>#*,')<$?#),!)*!:&*<$#*!

Fällen gerechtfertigt.

© Amnesty International, 2014

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Die Unterstützung für internationale Gesetze gegen Folter ist in Argentinien, Indien, Mexiko, Nigeria und Peru am schwächsten – weniger als drei Viertel der Menschen dort sind der Meinung, dass internationale Gesetze erforderlich seien.

Die Unterstützung für internationale Gesetze gegen Folter ist in Griechenland, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Australien, Kanada, Südkorea und Chile am größten.

Die Mehrheit der Befragten in China und Indien vertritt die Meinung, dass Folter in bestimmten Fällen vertretbar sei.

Die Menschen in Griechenland, Argentinien, Spanien, Deutschland, Brasilien und !"#$%&'()%(*&)+,,&-.$/%0&+12"&(#2"/&3#/&)%3&42"1/5&)%0&677%(/$#2"8%#/&9%0%2"/7%0/#9/&werden könne.

Die Umfrage zeigt: Gesetze gegen Folter werden weltweit befürwortet. Wenn es um das Thema Sicherheit geht, gerät diese klare Haltung aber ins Wanken.

*Die Studie wurde von Amnesty International in Auftrag gegeben und von dem globalen Forschungs- und Beratungsinstitut GlobeScan durchgeführt. Prozentangaben wurden auf ganze Prozente auf- bzw. abgerundet. Daher ergeben die angegebenen Zahlen zusammen nicht 100 Prozent.

„KLARE GESETZE GEGEN FOLTER SIND SEHR WICHTIG, DA DER EINSATZ VON FOLTER UNMORALISCH IST UND EINE VERLETZUNG DER MENSCHENRECHTE DARSTELLT.“2.

Die Mehrheit der Menschen in allen Ländernbefürwortet Antifoltergesetze.

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„FOLTER IST FALLWEISE NOTWENDIG UND VERTRETBAR, WENN ES UM DIE BESCHAFFUNG VON INFORMATIONEN ZUM SCHUTZ DER ÖFFENTLICHKEIT GEHT.“3.

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Mehr als ein Drittel ist der Ansicht, dass Folter in gewissen Fällen zum Schutz der Öffentlichkeit gerechtfertigt sei.

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© Amnesty International, 2014

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© Amnesty International, 2014

FOLTER IST VERBOTEN – IMMERUnter Folter versteht man jede Handlung, bei der ein Mensch einem anderen vorsätzlich große Schmerzenoder Leiden zufügt, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Die Täterinnen und Täter sind entweder selbstStaatsbedienstete oder ihre Handlungen werden in irgendeiner Form von staatlichen Behörden gebilligt.

Alle zentralen Menschenrechtsverträge verbieten Folter. Das Folterverbot ist „zwingendes Völkerrecht“,das heißt, es gilt auch in Staaten, die keine Gesetze gegen Folter verabschiedet haben. Das Folterverbotdarf selbst in Kriegs- und Krisensituationen nicht gelockert werden.

!"#$%&''&()$*'+()$,-($./01)&-234&(563)7()&-3)$5'&-89-(5&:$%-($7(5;<-=*&(&$,-($>(?-(5@)?()A$B34&(5$@)&(5Strafe zu stellen, Foltervorwürfe umfassend und unparteiisch zu untersuchen und die Verantwortlichenzu bestrafen. Überlebende von Folter und Familienangehörige von zu Tode gefolterten Menschen habendas Recht auf Entschädigung.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949)Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist !"#$%&'()*+,-.//"#-0)..)/&'("+-1"2./)3

Artikel 104: 456-7&"-8#"&("&)-9"#-:"#0;+-<.++-+*#-.*=-1#*+9-"&+"0-=>#?/&'("+-1"0")@"0-*+9- nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene :"#0;+"+-9A#="+-2"9"#-0""/&0'(-+;'(-<>#$"#/&'(-?&B(.+9"/)-2"#9"+3

UN-Antifolterkonvention (1984)Artikel 2: 456-C"9"#-!"#)#.,00)..)-)#&==)-2&#<0.?"-,"0")@,"D"#&0'("E-F"#2./)*+,0?GB&,"E-,"#&'()H /&'("-;9"#-0;+0)&,"-I.B+.(?"+E-*?-8;/)"#*+,"+-&+-.//"+-0"&+"#-J;("&)0,"2./)-*+)"#0)"("+9"+-1"D&")"+-@*-F"#(&+9"#+3-4K6-L*B"#,"2>(+/&'("-M?0)G+9"-,/"&'(-2"/'("#-L#)E-0"&-"0-N#&",-;9"#-N#&",0,"=.(#E-&++"+$;/&)&0'("-O+0).D&/&)G)-;9"#-"&+-0;+0)&,"#->=="+)/&'("#-P;)0).+9E-9A#="+-+&'()- als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden. (3) Eine von einem Vorgesetzten oder "&+"?-Q#G,"#->=="+)/&'("#-1"2./)-"#)"&/)"-R"&0*+,-9.#=-+&'()-./0-S"'()-="#)&,*+,-=A#-8;/)"#-,"/)"+9-gemacht werden.