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STADT KÖLN Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e. V.

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STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln

Beitrag im Rahmen des Experten-HearingUmgang mit Gewerbelärm

Anne Luise Müller,Leiterin Stadtplanungsamt Köln

München, 5. Dezember 2014

Foto: Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e. V.

STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN

Gemischte QuartiereNutzungskonflikte

Eigene Darstellung

STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN

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SituationEinwohner

1017721 1019049 1020116 1020603 1022627 1023101 1024346 1025094

1019328 1020303

1027504

1036117

973878

998628

1006878

991537

970695970305967709968917

998001999177

997189

1016679

940.000

950.000

960.000

970.000

980.000

990.000

1.000.000

1.010.000

1.020.000

1.030.000

1.040.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

wohnberecht igte Bevölkerung Hauptwohnung

Einwohner

Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Entwicklung der Einwohnerzahlen Köln(2000-2011)

Quelle: Stadt Köln

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SituationBevölkerungsprognose

Prognose der Bevölkerungszahlen Köln(Basisjahr 2010, Stand 2013)

Quelle: Stadt Köln

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SituationWohnungsbau

geplante und fertig gestellte Wohnungen in Köln seit 2000

Quelle: Stadt Köln

2950

3604

2938

2669

2746

2828

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000

2011

2010

Durchschnit t2000 - 2010

Baugenehmigungen Baufert igstellungenStadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik , Bauaufsichtsamt

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SituationWohnungsbau

aktuelleProjekte & Potenziale (Stand März 2014)

Quelle: Stadt Köln

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die TA – Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift bildet die Grundlage für die Beurteilung von Gewerbelärm

…außerhalb von Gebäuden , und zwar 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten von dem zu beurteilenden Gewerbelärm betroffenen schutzbedürftigen Raumes => aktiver Schallschutz

Passive Schallschutzmaßnahmen sind keine zulässige Bewältigung des Konfliktes zwischen Wohnen und Gewerbelärm

[siehe Urteil 4C 8/11 des BVerwG vom 29.11.2012]Gewe

rbelä

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SituationGewerbelärm

=> das BVerwG hat die jahrelange bei der Stadt Köln bestehende Praxis des Umgangs mit der TA Lärm im Bebauungsplanverfahren bestätigt

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Fest

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Festsetzungen entsprechend dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG: Gliederung des Gewerbegebietes nach

§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach der Abstandsliste zumAbstandserlass NRW Gliederung des an ein Gewerbegebiet angrenzenden

Mischgebietes, d.h. Ausschluss der Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum GE

Aktive Schallschutzmaßnahmen: Lärmschutz Einhausung von emittierenden Anlagenteilen des

Gewerbebetriebes

Maßnahmen an den Wohngebäuden zur Vermeidung eines Immissionsortes im Sinne der TA Lärm [keine echten passiven Schallschutzmaßnahmen]: Lärmschutzgrundrisse, d.h. Ausschluss schutzbedürftiger Räume im Sinne der

DIN 4109 zur Lärmquelle hin Ausschluss notwendiger Fenster in schutzbedürftigen Räumen im Sinne der

DIN 4109 zur Lärmquelle hin [erfordert notwendiges Fenster zur lärmabgewandten Seite] kalte Wintergärten, verglaste Laubengänge mit künstlicher schallgedämmter

Belüftung vorgehängte Glasfassaden

SituationGewerbelärm

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TransformationenProjekt 1

Güterbahnhof Ehrenfeld

Quelle: Stadt Köln

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TransformationenProjekt 1

Güterbahnhof EhrenfeldFestsetzungen Lärm

Ausgangslage: an das Plangebiet grenzt südlich ein Industrie- und Gewerbegebiet an

Festsetzung: Lärmschutzwand mit einer Höhe von 11,0 m über dem Gelände

Herausforderung: Zusicherung einer belastbaren Lösung des Lärmkonfliktes im Quartier

durch ein langfristige Regelung der Instandhaltung der Lärmschutzwand

Gestalterische Integration der Schallschutzwand in den städtebaulichen Entwurf

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TransformationenProjekt 1

Güterbahnhof EhrenfeldWerkstattverfahrenEntwurf: Lorenzen/Becht

Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG

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TransformationenProjekt 1

Güterbahnhof EhrenfeldWerkstattverfahrenEntwurf: Tint/Kreuter + Lill/Sparla

Alternativer Lösungsvorschlag : Bewohnbare Schallschutzmauer

Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG

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TransformationenProjekt 1

Güterbahnhof EhrenfeldWerkstattverfahrenZusammenführung

Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG

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TransformationenProjekt 2

Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum

Quelle: Stadt Köln

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TransformationenProjekt 2

Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum Nord –Festsetzungen Lärm

Ausgangslage: Das Plangebiet wurde bis ca. 1995 gewerblich bzw. industriell

genutzt und liegt seit den Folgejahren brach. In einigen Gebäuden haben sich mittlerweile gewerblich/kulturelle Einrichtungen niedergelassen. Es liegt zwischen dem Messegelände und der Wohnsiedlung Stegerwald.

Festsetzung: Das bestehende Gewerbe wird gem. § 1 Abs. 4Satz 1 Nr. 2 BauNVO

als Gewerbegebiet festgesetzt auf der Grundlage der Abstandsliste NRW

Herausforderung: Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen in den alten

industriellen Hallen bedingte Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB, dass

Lärmschutzwand bzw. Gebäuderiegel zeitlich vor der dahinterliegenden Wohnbebauung zu errichten ist

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Mülheimer Süden inkl. Hafen Werkstattverfahren

Entwurf: Bollen + Wilson & ksgarchitekten und stadtplaner

Quelle: Stadt Köln

TransformationenProjekt 2

EUROFORUM

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TransformationenProjekt 2

Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum NordBebauungsplanentwurfQuelle: Stadt Köln

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TransformationenProjekt 3

Vulkan QuartierRevitalisierung eines IndustriedenkmalsStadtbezirk EhrenfeldQuelle: Stadt Köln

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TransformationenProjekt 3

Vulkan Quartier + Mischgebiet Grüner WegStadtbezirk Ehrenfeld

Ausgangslage: Durch die Planungen wird ein altes Industriegebiet durch ein

Mischgebiet ersetzt. Gegenüber der Nordwestgrenze des Plangebietes steht die

Vulkanhalle, wo abendliche Musikveranstaltungen für bis zu 800 Besucher stattfinden

Festsetzung: von besonderen Lärmschutzgrundrissen und Wandhöhen einer bestimmten, zeitlichen Baureihenfolge durch aufschiebende

Bedingungen

Herausforderung:Klage gegen nachbarliche Baugenehmigung; Beendigung durch gerichtlichen Vergleich durch folgende Ergänzungen:

Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm werden Bestandteil der Baugenehmigung

Aufnahme der zeitlichen Baureihenfolge in die Baugenehmigung

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TransformationenProjekt 3

Vulkan QuartierRevitalisierung eines IndustriedenkmalsStadtbezirk Ehrenfeld

Quelle: Vulkan Grundstücksgesellschaft mbH und Co. KG

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TransformationenProjekt 3

Mischgebiet Grüner WegBebauungsplan

Quelle: Stadt Köln

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Erfahrungen undAnforderungen Privilegierung des Straßen- und Schienenverkehrs gegenüber dem Gewerbe,

…da hier auch passive Schallschutzmaßnahmen [16. BImSchV und DIN 18005] zulässig sind,…da die Beurteilungspegel der 16. BImSchV, die in den jeweiligen Baugebieten einzuhalten sind, in der Regel um 5 dB(A) über denen der TA-Lärm liegen

Angleichung der unterschiedlichen Regelwerke für die Lärmberechnung, besser Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes für sämtliche Lärmarten sinnvoll und erforderlich

Lärmkonflikte sollten soweit wie möglich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelöst werden;Regelungen in städtebaulichen Verträgen können diese ergänzen, z.B. im Bereich der Unterhaltung von Lärmschutzwänden [Vertragsstrafe]

Lärmschutzmaßnahmen in textlichen Festsetzungen können über Baugenehmigung ordnungsbehördlich von der Bauaufsicht durchgesetzt werden;demgegenüber erfordert Durchsetzung der Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen über Bürgschaften oder Vertragsstrafen ein wirksames Monitoring und somit ausreichende personelle Ressourcen

eine sach- und interessengerechte Lösung von Lärmkonflikten auf der Ebene der Bauleitplanung erfordert eine intensive städtebauliche Auseinandersetzung mit der konkreten Planungsaufgabe sowie eine nachvollziehbare Abwägung der widerstreitenden Belange