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STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN
Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln
Beitrag im Rahmen des Experten-HearingUmgang mit Gewerbelärm
Anne Luise Müller,Leiterin Stadtplanungsamt Köln
München, 5. Dezember 2014
Foto: Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e. V.
STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN
Gemischte QuartiereNutzungskonflikte
Eigene Darstellung
STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN
STADT KÖLNWOHNEN IN GEMENGELAGEN
SituationEinwohner
1017721 1019049 1020116 1020603 1022627 1023101 1024346 1025094
1019328 1020303
1027504
1036117
973878
998628
1006878
991537
970695970305967709968917
998001999177
997189
1016679
940.000
950.000
960.000
970.000
980.000
990.000
1.000.000
1.010.000
1.020.000
1.030.000
1.040.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
wohnberecht igte Bevölkerung Hauptwohnung
Einwohner
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Entwicklung der Einwohnerzahlen Köln(2000-2011)
Quelle: Stadt Köln
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SituationBevölkerungsprognose
Prognose der Bevölkerungszahlen Köln(Basisjahr 2010, Stand 2013)
Quelle: Stadt Köln
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SituationWohnungsbau
geplante und fertig gestellte Wohnungen in Köln seit 2000
Quelle: Stadt Köln
2950
3604
2938
2669
2746
2828
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000
2011
2010
Durchschnit t2000 - 2010
Baugenehmigungen Baufert igstellungenStadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik , Bauaufsichtsamt
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SituationWohnungsbau
aktuelleProjekte & Potenziale (Stand März 2014)
Quelle: Stadt Köln
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die TA – Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift bildet die Grundlage für die Beurteilung von Gewerbelärm
…außerhalb von Gebäuden , und zwar 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten von dem zu beurteilenden Gewerbelärm betroffenen schutzbedürftigen Raumes => aktiver Schallschutz
Passive Schallschutzmaßnahmen sind keine zulässige Bewältigung des Konfliktes zwischen Wohnen und Gewerbelärm
[siehe Urteil 4C 8/11 des BVerwG vom 29.11.2012]Gewe
rbelä
rm
SituationGewerbelärm
=> das BVerwG hat die jahrelange bei der Stadt Köln bestehende Praxis des Umgangs mit der TA Lärm im Bebauungsplanverfahren bestätigt
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Fest
setzu
ngsk
anon
Festsetzungen entsprechend dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG: Gliederung des Gewerbegebietes nach
§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach der Abstandsliste zumAbstandserlass NRW Gliederung des an ein Gewerbegebiet angrenzenden
Mischgebietes, d.h. Ausschluss der Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum GE
Aktive Schallschutzmaßnahmen: Lärmschutz Einhausung von emittierenden Anlagenteilen des
Gewerbebetriebes
Maßnahmen an den Wohngebäuden zur Vermeidung eines Immissionsortes im Sinne der TA Lärm [keine echten passiven Schallschutzmaßnahmen]: Lärmschutzgrundrisse, d.h. Ausschluss schutzbedürftiger Räume im Sinne der
DIN 4109 zur Lärmquelle hin Ausschluss notwendiger Fenster in schutzbedürftigen Räumen im Sinne der
DIN 4109 zur Lärmquelle hin [erfordert notwendiges Fenster zur lärmabgewandten Seite] kalte Wintergärten, verglaste Laubengänge mit künstlicher schallgedämmter
Belüftung vorgehängte Glasfassaden
SituationGewerbelärm
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TransformationenProjekt 1
Güterbahnhof Ehrenfeld
Quelle: Stadt Köln
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TransformationenProjekt 1
Güterbahnhof EhrenfeldFestsetzungen Lärm
Ausgangslage: an das Plangebiet grenzt südlich ein Industrie- und Gewerbegebiet an
Festsetzung: Lärmschutzwand mit einer Höhe von 11,0 m über dem Gelände
Herausforderung: Zusicherung einer belastbaren Lösung des Lärmkonfliktes im Quartier
durch ein langfristige Regelung der Instandhaltung der Lärmschutzwand
Gestalterische Integration der Schallschutzwand in den städtebaulichen Entwurf
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TransformationenProjekt 1
Güterbahnhof EhrenfeldWerkstattverfahrenEntwurf: Lorenzen/Becht
Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
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TransformationenProjekt 1
Güterbahnhof EhrenfeldWerkstattverfahrenEntwurf: Tint/Kreuter + Lill/Sparla
Alternativer Lösungsvorschlag : Bewohnbare Schallschutzmauer
Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
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TransformationenProjekt 1
Güterbahnhof EhrenfeldWerkstattverfahrenZusammenführung
Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
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TransformationenProjekt 2
Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum
Quelle: Stadt Köln
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TransformationenProjekt 2
Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum Nord –Festsetzungen Lärm
Ausgangslage: Das Plangebiet wurde bis ca. 1995 gewerblich bzw. industriell
genutzt und liegt seit den Folgejahren brach. In einigen Gebäuden haben sich mittlerweile gewerblich/kulturelle Einrichtungen niedergelassen. Es liegt zwischen dem Messegelände und der Wohnsiedlung Stegerwald.
Festsetzung: Das bestehende Gewerbe wird gem. § 1 Abs. 4Satz 1 Nr. 2 BauNVO
als Gewerbegebiet festgesetzt auf der Grundlage der Abstandsliste NRW
Herausforderung: Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen in den alten
industriellen Hallen bedingte Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB, dass
Lärmschutzwand bzw. Gebäuderiegel zeitlich vor der dahinterliegenden Wohnbebauung zu errichten ist
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Mülheimer Süden inkl. Hafen Werkstattverfahren
Entwurf: Bollen + Wilson & ksgarchitekten und stadtplaner
Quelle: Stadt Köln
TransformationenProjekt 2
EUROFORUM
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TransformationenProjekt 2
Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum NordBebauungsplanentwurfQuelle: Stadt Köln
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TransformationenProjekt 3
Vulkan QuartierRevitalisierung eines IndustriedenkmalsStadtbezirk EhrenfeldQuelle: Stadt Köln
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TransformationenProjekt 3
Vulkan Quartier + Mischgebiet Grüner WegStadtbezirk Ehrenfeld
Ausgangslage: Durch die Planungen wird ein altes Industriegebiet durch ein
Mischgebiet ersetzt. Gegenüber der Nordwestgrenze des Plangebietes steht die
Vulkanhalle, wo abendliche Musikveranstaltungen für bis zu 800 Besucher stattfinden
Festsetzung: von besonderen Lärmschutzgrundrissen und Wandhöhen einer bestimmten, zeitlichen Baureihenfolge durch aufschiebende
Bedingungen
Herausforderung:Klage gegen nachbarliche Baugenehmigung; Beendigung durch gerichtlichen Vergleich durch folgende Ergänzungen:
Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm werden Bestandteil der Baugenehmigung
Aufnahme der zeitlichen Baureihenfolge in die Baugenehmigung
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TransformationenProjekt 3
Vulkan QuartierRevitalisierung eines IndustriedenkmalsStadtbezirk Ehrenfeld
Quelle: Vulkan Grundstücksgesellschaft mbH und Co. KG
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TransformationenProjekt 3
Mischgebiet Grüner WegBebauungsplan
Quelle: Stadt Köln
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Erfahrungen undAnforderungen Privilegierung des Straßen- und Schienenverkehrs gegenüber dem Gewerbe,
…da hier auch passive Schallschutzmaßnahmen [16. BImSchV und DIN 18005] zulässig sind,…da die Beurteilungspegel der 16. BImSchV, die in den jeweiligen Baugebieten einzuhalten sind, in der Regel um 5 dB(A) über denen der TA-Lärm liegen
Angleichung der unterschiedlichen Regelwerke für die Lärmberechnung, besser Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes für sämtliche Lärmarten sinnvoll und erforderlich
Lärmkonflikte sollten soweit wie möglich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelöst werden;Regelungen in städtebaulichen Verträgen können diese ergänzen, z.B. im Bereich der Unterhaltung von Lärmschutzwänden [Vertragsstrafe]
Lärmschutzmaßnahmen in textlichen Festsetzungen können über Baugenehmigung ordnungsbehördlich von der Bauaufsicht durchgesetzt werden;demgegenüber erfordert Durchsetzung der Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen über Bürgschaften oder Vertragsstrafen ein wirksames Monitoring und somit ausreichende personelle Ressourcen
eine sach- und interessengerechte Lösung von Lärmkonflikten auf der Ebene der Bauleitplanung erfordert eine intensive städtebauliche Auseinandersetzung mit der konkreten Planungsaufgabe sowie eine nachvollziehbare Abwägung der widerstreitenden Belange