Workshop II: Betreiberverantwortung in der Lehre · Vorlesung im Master-/Zertifikats-Studiengang FM...

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Workshop II: Betreiberverantwortung in der Lehre FM-Recht, FM-3D und Betreiberverantwortung im FM-Masterstudiengang an der Techn. Hochschule Nürnberg Henning Wündisch Rechtsanwalt Rödl & Partner Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Rödl & Partner Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015 Anke Klein Dipl.-Ing. (FH) Brochier Gebäude- management

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Workshop II: Betreiberverantwortung in der Lehre FM-Recht, FM-3D und Betreiberverantwortung im FM-Masterstudiengang an der Techn. Hochschule Nürnberg

Henning Wündisch Rechtsanwalt Rödl & Partner

Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Rödl & Partner

Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015

Anke Klein Dipl.-Ing. (FH) Brochier Gebäude-management

Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015 2

Agenda

1. Vorstellung des FM-Masterstudiengangs an der TH-Nürnberg Glauche

2. Dialogrunde mit den Teilnehmern alle

3. Auszüge aus Foliensatz „Recht & Betreiberverantwortung im FM“ (2014)

a) Recht im FM, Rechtslage, Unternehmer- und Betreiberpflichten Wündisch

b) FM-Modell (Entwicklung) Glauche

4. FM-3D in der Lehre (2015) Klein/Glauche

5. Abschlussdiskussion alle

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Problem der Fragmentierung • ca. 20 Dozenten,

davon ca. 15 Externe, entsprechende Anzahl an Skripten

• Die facilitären Weltbilder der Dozenten und damit deren Lehrmeinungen sind divergent.

• Eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Dozenten und damit die Abstimmung der Lehrinhalte /Skripten ist schwierig.

• Der Studiengang ist fragmentiert; ein sichtbarer roter Faden wird vermisst.

• Die inhaltliche Orientierung an einem Mgt.-Modell könnte helfen.

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2. Dialogrunde mit den Teilnehmern alle

Was würden Sie besonders von einem FM-Masterstudiengang erwarten?

a) Anwendung von Strategien und Methoden − Erstellung von (Betreiber-/Instandhaltungs-/Energie- oder anderen) Konzepten − Aufbau und Anwendung eines FM-Controllings − Aufbau und Anwendung eines FM-Benchmarkings

b) Planung, Erstellung und Änderung von Gebäuden − Projektentwicklung, Bedarfsplanung − Planung von Gebäuden und gebäudetechn. Anlagen, z.B. Auslegung von TGA

c) Operatives Management im Betrieb von Gebäuden − Wahrnehmung der Objektleitung für eine komplexe Immobilie − Aufbau und Anwendung eines FM-Reportings − Einführung eines CAFM-Systems

d) Verständnis der Zusammenhänge − zwischen den Disziplinen Technik, Betriebswirtschaft, Recht − zwischen den Lebenszyklusphasen im FM.

Betreiberverantwortung in der Lehre 24.03.2015

Recht & Betreiberverantwortung im FM 1 Recht im FM 2 FM-Modell 3 Rechtslage 4 Gefahrenlage Gebäude/Technik 5 Unternehmer- und Betreiberpflichten 6 Risikobasierter Ansatz in der Betreiberverantwortung 7 Delegation und Rückdelegation 8 Arbeitshilfen 9 Zusammenfassung und Ausblick

Vorlesung im Master-/Zertifikats-Studiengang FM 2013/2014

Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Glauche RA Henning Wündisch 15. März 2014

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 2

Beratung & Begutachtung Grundausbildung: Maschinenbauingenieur Rödl & Partner

- verantwortlich für Facility Management Beratung und Begutachtung

- Spezialgebiet Integration Technik, Organisation & Recht

Forschung & Lehre Lehrbeauftragter für FM an HS Nürnberg Dozent an der IRE|BS Immobilienakademie Referent bei verschiedenen öffentlichen und privaten

Bildungsträgern Leiter des Richtlinienwesens GEFMA e.V. Arbeitskreise RealFM e.V. (ehem. IFMA-D) Ausschüsse von DIN e.V. und VDI e.V. Sonstiges Bundesfachtagung Betreiberverantwortung Masterplan Betreiberverantwortung FM-3D-Modell REG-IS

0. Vorstellungen 0.1 Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche

Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon +49 (911) 9193 -3557 Telefax +49 (911) 9193 -3588 [email protected]

Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Senior Associate

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 3

0. Vorstellungen 0.2 RA Henning Wündisch

Beratung & Begutachtung

Organisations- und Haftungsrecht − Analyse und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation − Schwachstellenanalyse − Betreiberverantwortung − Verkehrssicherheitspflichten − Rechtssichere Dokumentation

Vertragsgestaltung − Erstellen und Verhandeln von Verträgen − Rechtswirksame Delegation

Technik- und Umweltrecht

Lehrbeauftragter an der TH Nürnberg Dozent an der IRE|BS Immobilienakademie Referent bei div. öff. und priv. Bildungsträgern

Henning Wündisch Rechtsanwalt Associate Partner

Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon +49 (911) 9193 -3551 Telefax +49 (911) 9193 -3588 [email protected]

1. Recht im FM

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 5

1. Recht im FM 1.1 Anwendungsbereich GEFMA 300

„Facility Management Recht (FM-Recht) gibt es in der klassischen Rechtswissen-schaft als klar umgrenztes Rechtsgebiet bisher nicht.

Der Begriff FM-Recht bildet sich in der Praxis aktuell heraus und beschreibt grundsätzlich alle rechtlichen Frage-stellungen, die im Handlungsrahmen des Facility Managements entstehen.„

Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre sachgerechte Anwendung bei der Aufgabenerfüllung im FM sind allerdings erforderlich, um die Kernziele des FM-Leistungsspektrums so optimal wie möglich zu unterstützen.

„Unterstützen“ ist eine wichtige Grundüberzeugung, die auch den Umgang mit Gesetzen und Regelwerken im FM prägen sollte.“

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1. Recht im FM 1.1 Anwendungsbereich GEFMA 300

Dabei sind immobiliennahe Rechtsgebiete wie das Bau- und Architektenrecht ebenso zu nennen, wie das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das Umwelt- und Technikrecht. Aber auch FM-bezogene Besonderheiten des allgemeinen Vertragsrechts, des Organisations- und Haftungsrechts oder des Vergaberechts spielen in diesem Zu-sammenhang eine wichtige Rolle.“

[fortgesetzt]

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 7

1. Recht im FM 1.2 Aufgabe und Grundverständnis GEFMA 300

„Im Facility Management und bei der Erbringung von Facility Services steht die gebäudebezogene Leistung im Mittelpunkt. Eine technische Anlage muss funktionieren, ein Verkehrsweg im Winter soll geräumt und eine Arbeitsstätte eine verträgliche Umgebung für die Mitarbeiter sein. Meist handelt es sich dabei um Leistungen (Sekundärprozesse), die ihrerseits die Erbringung von Leistungen (Hauptprozessen) des Kunden unterstützen.

Die Aufgabe des FM-Rechts ist es, die rechtlichen Rahmen-bedingungen in ihrer Anwendung und Umsetzung für die betriebliche Praxis handhabbarer zu machen. Es soll eine Brückenfunktion wahrnehme zwischen den abstrakt-generellen juristischen Gesetzen und Regelwerken sowie dem praktischen Alltag der im FM tätigen Menschen

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 8

1. Recht im FM 1.3 Die Bedeutung des Lebenszyklus im FM-Recht

3. Rechtslage

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 11

3. Rechtslage 3.1 Systematik der Regelsetzung in Deutschland 3.2 Umfang und Veränderung des Regelwerks

Anzahl Änderungen p.a. Bund ca. 400.000 ca. 30-40% Länder 16 x 100.000 ca. 1.600.000 DIN ca. 40.000 ca. 15-20% VDI ca. 2.000 Sonst ca. 1.000 Gesamt: >> 2.000.000 ca. 25% davon FM-relevant: ca. 2.000 Regelsetzer

Unfallversiche-rungsträger

ermächtigt

DIN, DVGW, VDE, VDI

AMEV, GEFMA, gif, VDMA

Genehmigungs-behörden

Länder

EU

Städte & Gemeinden

Staatliche Ausschüsse

beauftragt

Schadens-versicherer

Regelwerke

UVVen BGI, BGG, BGR

Normen, Richtlinien

Richtlinien Empfehlungen

Bescheide & Auflagen

Verordnungen & Satzungen

Gesetze & Verordnungen

Gesetze & Verordnungen

Verordnungen & Richtlinien

RL

Techn. Regeln staatl. Aussch.

VdS-Richtlinien Vers.klauseln

• Begriffe

• Pflichten mit Adressaten

• Tätigkeiten mit Mindest-Befähi-

gungen und Fristen

• Dokumentation, Nachweise

• behördliche Aufsicht

• Sanktionen

Bestimmungen

VO

Bund

5. Unternehmer- und Betreiberpflichten

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 17

5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.1 Masterplan Unternehmer- und Betreiberverantwortung

Download: www.betreiberverantwortung.info/downloads.aspx

Handlungsstrang Unternehmer-

pflichten

Kernbereich Input:

Datenquelle REG-IS

Input: Datenquelle Regelwerke

Erläuterungen GEFMA-

Richtlinien u. -verzeichnisse

Handlungsstrang Betreiberpflichten

Prozessschritte in P-D-C-A

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 18

5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.2 Strukturierung (im Lz. nach GEFMA 100/200)

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 19

5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.2 Strukturierung (nach Aufgabenfeldern)

Betreiberpflichten ( Betreiber, objektspez. und nur in LzPh. 6)

Objektbetrieb managen Bestimmungsgemäßer Betrieb

• Baul. & Techn. Brandschutz • Sicherer Anlagenbetrieb • Verkehrs- & Standsicherheit • …

Bestimmungsgemäße Ver- & Entsorgung Reinigung & Pflege …

Unternehmerpflichten ( Unternehmer, objekt- und lebenszyklus-übergreifend)

Allgemeine Unternehmerpflichten Sozialen Arbeitsschutz wahrnehmen (Technischen) Arbeitsschutz wahrnehmen

• Geeignete betriebliche Organisation • Gefährdungsbeurteilungen • An-, Ein-, Unterweisungen • Geeignete Arbeitsmittel • Pers. Schutzausrüstung (PSA) • Geeignete Maßnahmen • Aufgabendelegation an geeignete Beschäftigte

Betriebsärztlichen Dienst bereitstellen

Betriebsbeauftragte / Koordinatoren

Aufbau- organisation

... bestellen

Organisations-pflichten

Führungs- pflichten

... festlegen

... einsetzen geeignete Führungskräfte

Durchführungs-pflichten

... auswählen geeignete Be-schäftigte /DL ... einsetzen

... veranlassen Gefährdungs- beurteilung ... durchführen

... sicherstellen gesetzliche Prüfungen ... organisieren

... festlegen Ablauforga./ Arbeitsabläufe ... überwachen ... einhalten

... veranlassen An-/Ein-/Unter-weisungen ... erteilen ... befolgen

... auswählen geeignete (Arbeits-) Mittel ... bereitstellen ... benutzen

... sonstige Pflichten ... ...

Spezielle Pflichten

... prüfen

...

… Aufgaben wahrnehmen

Unternehmens- leitung

Führungs- kräfte Beschäftigte Beauftragte

Aufsicht

Aufsicht

Aufsicht

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 21

5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.3 Betreiberpflicht: Prüfung prüfpflichtiger Anlagen

Bauliche Anlagen und ihre Bestandteile • Brandschutztüren und -tore inkl. Feststellanlagen • Rauchschutztüren inkl. Feststellanlagen • Kraftbetätigte Türen und Tore • RWA-Anlagen • Tragende Bauteile (Tragwerk/Standsicherheit) • Geländer und Brüstungen • Flucht- und Rettungswege sowie -pläne • Verkehrsflächen außen (Winterdienst) • Spiel- und Sportplätze • etc.

Sonstiges • Turn- und Sportgeräte

• Bäume • etc.

Technische Anlagen (TGA) und ihre Bestandteile • Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Starkstromanlagen • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Förderanlagen • Nutzungsspezifische Anlagen • Gebäudeautomation Spezielle Beispiele: • Grundstücksentwässerungsanlagen • Trinkwasserversorgungsanlagen (nach TrinkwV) • Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel • VAwS-Anlagen (nach WHG)

Arbeitsmittel i.S. BetrSichV Abschnitt 2 • Leitern und Tritte • Hubarbeitsbühnen • Winden, Hub- und Zuggeräte • Werkzeuge • ortsveränderl. el. Betriebsmittel • Schweißgeräte • PSA, etc.

Schnittmenge Arbeitsmittel / TGA: • Krananlagen • Hebebühnen • Stetigförderer • Presscontainer • etc.

überwachungsbedürftige Anlagen

i.S. BetrSichV Abschnitt 3

Schnittmenge überwachbed. Anlagen / TGA: • Aufzugsanlagen • Fassadenbefahranlagen • Druckbehälter / Druckgeräte • etc.

Schnittmenge Arbeitsmittel / Baukonstruktion: • Regalanlagen • etc.

Schnittmenge Arbeitsmittel / Sonstiges: • Pkw

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 22

5. Unternehmer- und Betreiberpflichten Masterplan mit Anwendungsbeispielen (2013)

Download: www.betreiberverantwortung.info/downloads.aspx

2. FM-Modell

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 24

2. FM-Modell 2.1 Bisherige Modelle für GM, FM, QM

Seit Beginn der fachlichen und wissenschaftlichen Arbeit mit FM und der Beschreibung von Gebäude- und Facility Management in Deutschland in den 1990er Jahren war es stets ein Anliegen, die komplexen Sachverhalte und Wechselwirkungen in stark vereinfachter Form bildlich darzustellen.

Ein Modell, als eine auf das Substanzielle reduzierte Darstellung, soll dabei den Blick auf das Wesentliche lenken.

GEFMA 100-1 (2004) DIN 32736 (2000) DIN EN ISO 9000 (2000+2005)

DIN EN 15221-1 (2007) DIFMA (ca. 2002) Hochschule St. Gallen (2002) Wädenswil (ca. 2008)

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 25

2. FM-Modell 2.1 Bisherige Modelle für GM, FM, QM

Bisher bekannte Modelle für Gebäude-, Facility- und Qualitätsmanagement sind (in chronologischer Reihenfolge) in nachstehender Gegenüberstellung genannt. Den bis-herigen Modellen ist es gemeinsam, dass es sich um zweidimensionale Abbildungen handelt, die jeweils nur Teilaspekte darzustellen vermögen.

Bild:

Datenmodell: nein

Handlungsebenen: keine

Beteiligte Parteien: keine

Prozessverlauf: (Wertschöpfungskette) nein

Lebenszyklus: nein

Bilduntertitel: Leistungsbereiche des Gebäudemanagements

Publikation:

veröffentlicht:

DIN 32736 Gebäudemanage-

ment; Begriffe und Leistungen

2000-08

nein

2

2

ja

nein

Darstellung eines prozessorientierten QMS

DIN EN ISO 9000 Qualitätsmanagementsysteme; Grund-lagen und Begriffe

2000-12 + 2005-12

nein nein

2 keine

2 keine

ja nein

nein ja

Allgemeines Prozessmodell für FM

Lebenszyklusphasen mit FM-Hauptprozessen

GEFMA 100-1 Facility

Management; Grundlagen

2004-07

GEFMA 100-2 Facility

Management; Leistungsspektrum

2004-07

nein

3

2

nein

nein

FM-Modell

DIN EN 15221-1 Facility

Management; Teil 1: Begriffe

2007-01

ja

5

4

ja

ja

FM-3D

FM-3D Prozess- u. Daten-

modell Facility Management

2014-02

© Ulrich Glauche, Henning Wündisch | Recht & Betreiberverantwortung im FM | 2014 Seite 26

2. FM-Modell 2.2 Anforderungen an eine Weiterentwicklung

Eine Weiterentwicklung der bisherigen Modelle sollte idealerweise folgende Elemente enthalten:

Lebenszyklus im FM Der Lebenszyklus ist unverzichtbar für das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Planung, Errichtung und Betrieb sowie für die Nachhaltigkeit.

(FM-) Prozessverlauf Der (FM-) Prozess wird als die wertschöpfende Aktivität im FM angesehen. Sein Ergebnis schafft unmittelbaren (Kunden-) Nutzen.

Beteiligte Parteien FM funktioniert arbeitsteilig und interaktiv. In einigen Modellen werden Wechsel- wirkungen zwischen zwei beteiligten Parteien dargestellt, z. B. zwischen Anbieter und Kunde. In Hinblick auf die Betreiberverantwortung müssen aber auch Gesetzgeber und Behörden einbezogen werden.

Handlungsebenen Im Vergleich zu bisherigen Modellen sollen entsprechend den beteiligten Parteien auch zusätzliche Ebenen dargestellt werden.

Datenmodell Das Modell soll sich derart konkretisieren und umsetzen lassen, dass z. B. auch eine Verwaltung von FM-Daten und -Dokumenten nach einer aus dem Modell abgeleiteten Struktur sinnvoll möglich ist.

Seite 1

Präsentation FM-3D in der Lehre (2015)

im Masterstudiengang FM der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-

Ohm

FM-3D Nicht abstrakt Ein Prozess

G E B Ä U D E T E C H N I K A U S L E I D E N S C H A F T G E B Ä U D E T E C H N I K A U S L E I D E N S C H A F T

Von Anfang bis Ende eindeutig durchgängig

Workshop II Bundesfachtagung BetrV 24. März 2015

Seite 2

Anke Klein Dipl.-Ing.(FH) Versorgungstechnik Prokuristin Brochier Gebäudemanagement GmbH Schüblerstraße 8 in 90482 Nürnberg Kontakt: [email protected] • 1993 bis 1998 Studium der Versorgungstechnik an

der Fachhochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm; • 09/97 bis 02/98 Diplomarbeit bei Brochier

„Entwicklung einer Ablaufstruktur für den Gesamtzyklus eines Projektes des Technischen Gebäudemanagements“;

• Auszeichnung der Arbeit mit dem GEFMA Förderpreis 1998;

• seit 1999 Dozentin bei Verbund IQ für den FM-Master Studiengang der THN GSO für das Modul Gebäudemanagement und das Praxismodul Instandhaltungsmanagement;

Referentenportrait

Seite 3

Bachelorarbeit Florian Körner

Seite 4

Normative Ebene und Daten • Regelsetzung, Gesetz- & Normgebung Normative Bestimmungen

Behörden-Ebene und Daten • Genehmigung & Erlaubnis

Auflagen, Nebenbestimmungen • Behördliche Aufsicht Anordnungen, Sanktionen

Nutzer - / Kunden-Ebene und Daten • Bedarfsplanung & Auftragsvergaben Nutzeranforderungen, LVs, Verträge

• Nutzung & Aufsicht Rückmeldung

Strategische & taktische Ebene u. Daten (Facility Management) • Planung & Steuerung (Plan) • Überwachung (Check) & Korrektur (Act)

Operative Ebene und Daten (Facility Services) • Aus-/Durchführung (Do) • Nachweis-Dokumentation

Farblegende:

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell

Seite 5

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 1

Ergebnis (Output) aus LzPh. 1 wird Input in LzPh. 2

Quelle: Bachelorarbeit Florian Körner

LPH 1 HOAI inkl. Bedarfsplanung (Besondere Leistung)

Seite 6

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 2

1 Umlauf je Planungsphase nach HOAI: LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung sowie: LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe

aus LzPh. 1 (LPH 1 HOAI, DIN 18205)

Ergebnisse (Output) aus LzPh. 2: • Bauantrag (LPH 4 HOAI), führt zur

Baugenehmigung, • Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI), • beauftragte Errichterfirmen (LPH 6-7

HOAI) werden Input in LzPh. 3

LzPh. 2 Planung LPH 2-5 HOAI LPH 6-7 HOAI

Seite 7

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 3

aus der Baugenehmigung

aus LzPh. 2 (LPH 5-7 HOAI)

nach VDI/DVGW 6023: • vor der Befüllung /Inbetriebnahme

LPH 8 HOAI

Seite 8

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 6

Anzeige an Behörde bei Grenzwert-überschreitung (§ 16 Abs. 1 TrinkwV)

Quelle: DVGW W551

Seite 9

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: Plakat

Seite 10

Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: Ausblick

Das FM-3D-Modell wird Verwendung finden: zur Weiterentwicklung von

GEFMA 100-1 und -2, zur Weiterentwicklung von FM-

Excellence (2.0), für die Lehre, Aus- und Weiter-

bildung, als Datenmodell für die

Standardisierung von Schnittstellen zwischen IT-Systemen im FM (CAFM-Connect 2.0), als Argumentationshilfe gegen

das Hausmeister-Image. Fundstellen: www.betreiberverantwortung.info/

downloads.aspx www.FM-3D.de (Wiki, im Aufbau)

Seite 11

FM-3D Nicht abstrakt Ein Prozess

Von Anfang bis Ende eindeutig durchgängig

V I E L E N D A N K F Ü R I H R E A U F M E R K S A M K E I T