Wozu all das Neuro-Bashing?

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KOMMENTARE 1 3 Online publiziert: 5. November 2013 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 Wozu all das Neuro-Bashing? Cord Benecke · Felix Billhardt · Sarah Alhabbo Forum Psychoanal (2013) 29:435–443 DOI 10.1007/s00451-013-0160-1 Das Heft 1 des Jahrgangs 2012 war dem Schwerpunkt „Psychoanalyse und Neuro- wissenschaften“ gewidmet, wobei sich insbesondere Matthias Richter (2012) mit diesem Zusammenhang im engeren Sinne auseinandersetzte. Im vorliegenden Heft widmen sich erneut zwei Artikel den Neurowissenschaften und ihrem Stellenwert für die Psychoanalyse bzw. Psychotherapie, eine Arbeit von Wulf Hübner sowie eine weitere Arbeit von Matthias Richter. In allen drei Texten nehmen die Autoren eine kritische Perspektive gegenüber den Neurowissenschaften und deren Nutzen für die Psychoanalyse bzw. Psychotherapie ein. Wir werden uns in diesem Kommentar mit einigen Positionen der beiden Autoren wiederum kritisch auseinandersetzen. Im Artikel mit dem Titel „Brauchen wir eine ‚Neuropsychotherapie‘? Eine prag- matisch-wissenschaftstheoretische Kritik“ geht Richter (2012) der Frage nach, ob die „neurowissenschaftliche Sichtweise für die psychotherapeutische Praxis von Nutzen sein kann“. Der Autor behauptet, dass ein etwaiger Nutzen einer Neuropsychothe- rapie „überhaupt nur“ mit seinem Ansatz einer „pragmatischen Reflexion“ beurteilt werden könne. Er kommt zu dem Schluss, „dass die Neuropsychotherapie für eine ganz bestimmte Argumentations- und Handlungspraxis steht, die der Psychotherapie eine sach- und zweckfremde Logik überstülpt“. Wir Leser werden dann darüber auf- geklärt, was eine der Psychotherapie sach- und zweckangemessene Sichtweise sei. Zwar stimmen wir dem Autor zu, dass es eine „Neuropsychotherapie“ wohl nicht braucht, seine Begründungen leuchten aber nur zum Teil ein und die Argumentation erscheint aus einer recht einseitigen Perspektive geführt. Natürlich ist es richtig, dass Kommentar zu den neurokritischen Texten von M. Richter und W. Hübner, deren Stellungnahmen hierzu im nächsten Band publiziert werden. Prof. Dr. C. Benecke () · F. Billhardt · S. Alhabbo, M.Sc. Institut für Psychologie, Universität Kassel, Holländische Str. 36–38, 34127 Kassel, Deutschland E-Mail: [email protected]

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KommentaRe

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Online publiziert: 5. November 2013© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013

Wozu all das Neuro-Bashing?

Cord Benecke · Felix Billhardt · Sarah Alhabbo

Forum Psychoanal (2013) 29:435–443DOI 10.1007/s00451-013-0160-1

Das Heft 1 des Jahrgangs 2012 war dem Schwerpunkt „Psychoanalyse und Neuro-wissenschaften“ gewidmet, wobei sich insbesondere Matthias Richter (2012) mit diesem Zusammenhang im engeren Sinne auseinandersetzte. Im vorliegenden Heft widmen sich erneut zwei Artikel den Neurowissenschaften und ihrem Stellenwert für die Psychoanalyse bzw. Psychotherapie, eine Arbeit von Wulf Hübner sowie eine weitere Arbeit von Matthias Richter. In allen drei Texten nehmen die Autoren eine kritische Perspektive gegenüber den Neurowissenschaften und deren Nutzen für die Psychoanalyse bzw. Psychotherapie ein. Wir werden uns in diesem Kommentar mit einigen Positionen der beiden Autoren wiederum kritisch auseinandersetzen.

Im Artikel mit dem Titel „Brauchen wir eine ‚Neuropsychotherapie‘? Eine prag-matisch-wissenschaftstheoretische Kritik“ geht Richter (2012) der Frage nach, ob die „neurowissenschaftliche Sichtweise für die psychotherapeutische Praxis von Nutzen sein kann“. Der Autor behauptet, dass ein etwaiger Nutzen einer Neuropsychothe-rapie „überhaupt nur“ mit seinem Ansatz einer „pragmatischen Reflexion“ beurteilt werden könne. Er kommt zu dem Schluss, „dass die Neuropsychotherapie für eine ganz bestimmte Argumentations- und Handlungspraxis steht, die der Psychotherapie eine sach- und zweckfremde Logik überstülpt“. Wir Leser werden dann darüber auf-geklärt, was eine der Psychotherapie sach- und zweckangemessene Sichtweise sei.

Zwar stimmen wir dem Autor zu, dass es eine „Neuropsychotherapie“ wohl nicht braucht, seine Begründungen leuchten aber nur zum Teil ein und die Argumentation erscheint aus einer recht einseitigen Perspektive geführt. Natürlich ist es richtig, dass

Kommentar zu den neurokritischen Texten von M. Richter und W. Hübner, deren Stellungnahmen hierzu im nächsten Band publiziert werden.

Prof. Dr. C. Benecke () · F. Billhardt · S. Alhabbo, M.Sc.Institut für Psychologie, Universität Kassel, Holländische Str. 36–38, 34127 Kassel, DeutschlandE-Mail: [email protected]

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die vorliegenden neurowissenschaftlichen Erkenntnisse und psychotherapeutisches Handeln auf zwei unterschiedlichen Ebenen angesiedelt sind, die sich auch nicht auf-einander reduzieren lassen. Entsprechend ist auch zuzustimmen, wenn es heißt, dass „die neurobiologische Sichtweise bisher zu kaum einer praktischen Relevanz für den gewöhnlichen Psychotherapeuten geführt“ hat. Die weiteren Hauptbegründungen gegen das Konzept einer „Neuropsychotherapie“ scheinen aber wenig stimmig bzw. perpetuieren einen eigentlich doch im Wesentlichen überholten scharfen Gegensatz zwischen Natur- und Geisteswissenschaften.

Die Argumentation von Richter (2012) basiert primär auf der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen „gelingendem Leben“ und „psychophysischem Zustand“, wobei das „gelingende Leben als Aufgabenbereich der Psychotherapie“ angesehen wird, während die Veränderung (der Autor spricht dann durchweg von „Manipula-tion“) psychophysischer Zustände nicht dazu zähle. Psychotherapie diene also nicht der Veränderung psychophysischer Zustände (und implizit auch nicht vorrangig der Befreiung von psychischen Symptomen), sondern der „Emanzipation“ des Patienten, d. h., „dass sich der Patient von seinen krankmachenden Verhältnissen befreit, indem er sein Leben aus einer eigenständigen Sinn- und Zweckorientierung heraus zu gestalten lernt“. Und „der Zweck oder Sinn psychotherapeutischen Handelns“ könne „von niemand anderem bestimmt werden als von der betroffenen Person selbst“. Eine „vorgängige Bestimmung von Therapiezielen“ sei „dem psychoanalytischen Prozess unangemessen“.

Mit dieser, ausschließlich einer Art gesellschaftlichen Befreiungsideologie ver-hafteten, Definition von Psychotherapie wäre dann allerdings auch die Konsequenz zu ziehen, dass sich Psychotherapie als gesetzlich verankertes und kassenfinanziertes Heilverfahren verabschiedet und sich eben ausschließlich dem „gelingenden Leben“ (einer dann überschaubaren, finanzkräftigen Oberschichtklientel) widmet. Die legi-time Basis einer Krankenkassenfinanzierung von Psychotherapie ist ihre Wirksam-keit bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen und ein wesentlicher Aspekt psychischer Erkrankungen sind psychophysische Zustände. Insofern ist es aus unse-rer Sicht völlig richtig, dass auch ökonomische Aspekte bei der Bewertung psycho-therapeutischer Verfahren mitberücksichtigt werden, ebenso wie die Forderung nach (natur-)wissenschaftlichen Belegen für die Wirksamkeit von Psychotherapie im Hin-blick auf die Besserung psychischer Symptomatik. Richter kritisiert die Orientie-rung an einer naturwissenschaftlichen Herangehensweise bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Psychotherapie, stellt sich aber nicht die Frage, woher diese Prä-ferenz der „gesundheitspolitischen Öffentlichkeit“ kommt. Doch wohl daher, dass sie die bisher beste Methodik bereitstellt, zu überprüfen, ob konsensuell definierte Ziele mit einer akzeptablen Wahrscheinlichkeit erreicht werden können oder nicht. Solidargemeinschaften und auch die einzelnen Patienten haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich mittels real vollzogener psychotherapeutischer Praxis eine psychische Erkrankung messbar und substanziell bessert. Eines der wichtigsten Outcome-Maße in der Medizin und der von Richter so gescholtenen Psychotherapieforschung ist übrigens die subjektive Lebensqualität bzw. -zufriedenheit, erfasst meist mittels Fragebogenskalen.

Richter wendet sich gegen die „Zweckrationalisierung von psychotherapeuti-scher Profession“, die dazu führe, dass „aus der psychotherapeutischen Beziehung

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ein bloßes Instrument bzw. eine Technik zur Manipulation des psychophysischen Zustandes“ wird. Dadurch werde die zwischenmenschliche Praxis zu einem „Mit-tel des zweckrationalen Handelns“. Aber genau das ist psychotherapeutische zwi-schenmenschliche Praxis: zweckdienliche Praxis und eben nicht Selbstzweck. Dass psychotherapeutische Praxis nicht den alleinigen Zweck verfolgt, neurobiologische Funktionen zu normalisieren oder dass eine weniger überschießend feuernde Amyg-dala als solches noch keine Heilung darstellt, würde wohl allgemeine Zustimmung erfahren. Aber nach Ansicht des Autors müsse man sich nur dann mit psychophy-sischen Zuständen beschäftigen, „wenn sich der psychophysische Zustand so stö-rend in den Vordergrund drängt, dass zu einer gelingenden Psychotherapie dessen gezielte Beeinflussung notwendig wird“. Demnach wäre Psychotherapie nur etwas für die einigermaßen gut bis mäßig strukturierten Patienten, bei denen psychophysi-sche Zustände nicht so störend in den Vordergrund drängen, eine aus unserer Sicht ebenfalls recht elitäre Sicht. Zumal ein Großteil der Patienten nun einmal mit diesen „störenden“ psychophysischen Zuständen zu kämpfen hat und Psychotherapie auch die Aufgabe hat, Wege zur Veränderung dieser Zustände zu finden. Diese äußern sich meist unmittelbar in Form von psychischem Leid.

Insofern kann die Aufgabe von Psychotherapie eben nicht ausschließlich die Befreiung aus „krankmachenden gesellschaftlichen Verhältnissen“ und die Herstel-lung von „gelingendem Leben“ sein, sondern muss sich wohl viel bescheidener auf die Hilfe zur Befreiung aus neurotischen und/oder strukturellen psychischen Begren-zungen und die damit hoffentlich verbundene Reduzierung psychischer Symptoma-tik beschränken. Wie „gelingend“ der Patient danach sein Leben gestaltet und wie diese Gestaltung definiert wird, ist letztlich seine Sache. Diese kann eben auch darin bestehen, dass der Patient sich vornehmlich über seinen gut funktionierenden psy-chophysischen Zustand freut.

Richter wendet sich gegen neurobiologisch abgeleitete „selektive Indikationsre-geln“, da sie das Individuum nicht berücksichtigen. Er hält generell Entscheidungen, ob Indikation oder Interventionen betreffend, die nach „statistisch ermittelten Wahr-scheinlichkeitsregeln getroffen werden“ (auch wenn sie sich nicht auf neurobiologi-sche Aspekte berufen, wie in der Psychotherapieprozessforschung) für ein „ethisches Problem“. Stattdessen präferiert er die von Psychotherapeuten „aus Erfahrung“ ent-wickelten „Beurteilungskriterien, bei wem welche Intervention wann geeignet sein mag“. Was aber ist Erfahrung anderes als subjektive Statistik? Eine psychotherapeu-tische Praxis, die sich rein auf die eigene Erfahrung des Therapeuten stützt, und sämt-liche „statistisch ermittelten“ Zusammenhänge ignoriert, muss wohl als mindestens ebenso unethisch bezeichnet werden wie eine Praxis, die versucht, die Ergebnisse der Psychotherapieforschung bei den notwendigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Im Übrigen basiert die gesamte psychoanalytische Theorie, sowohl die Störungs- als auch die Veränderungstheorie, auf Empirie, nämlich auf der Aggregierung und Proto-typisierung von „gehäuften Eindrücken“ (Freud). Wäre die Psychoanalyse nie über den Einzelfall hinausgegangen, gäbe es schlichtweg keine psychoanalytische Theo-rie. Dass sich die psychotherapeutische Praxis gleichwohl konsequent der personalen Individualität des Patienten zuwenden muss, steht dazu in keinerlei Widerspruch.

Ob wir eine „Neuropsychotherapie“ nun brauchen oder nicht, hängt von der Zweckdefinition von Psychotherapie ab.

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Fazit

Die Definition des Zwecks im Sinne eines „gelingenden Lebens“ und der „Emanzi-pation“ im Sinne der Befreiung des Patienten von „krankmachenden Verhältnissen“ erscheint einseitig. Die deklarierte prinzipielle Nichtangemessenheit naturwissen-schaftlicher Zugänge und gesundheitsökonomischer Erwägungen im Bereich der Psychotherapie sind u. E. nicht haltbar.

Im zweiten Artikel, „Helfen die Neurowissenschaften, besser zu ‚verstehen‘?“ bezieht sich Richter (in diesem Heft) hauptsächlich auf zwei Zitate von „Protagonis-ten der neurobiologisch-fundierten Psychotherapie“: die Aussage von Walter et al. (2009, S. 180), dass „correct explanations will increase the potential of psychothera-pist to empathize with their patients“, und von Herpertz (2009, S. 73), die davon ausgeht, dass etliche depressive Symptome für Patienten „verständlicher“ werden, wenn diesen der „Rückgang von neuronaler Aktivität im dorsolateralen präfrontalen Kortex und verstärkter Aktivität in der Amygdala“ erklärt würde.

Speziell stößt sich der Autor an dem Wort „verständlich“ bei Herpertz, da „Ver-stehen“ (laut Brockhaus) als „das Erfassen seelisch-geistiger Inhalte und Zusammen-hänge“ definiert sei. Davon ausgehend entfaltet Richter dann seine in diesem Heft nachzulesenden Überlegungen zum Unterschied zwischen „Erklären“ und „Verste-hen“ in der Psychotherapie.

Was wäre, wenn das Wörtchen „verständlicher“ bei Herpertz schlicht alltags-sprachlich gebraucht wurde? Wenn ich weiß, wofür die Gangschaltung an meinem Fahrrad gut ist und nun erfahre, dass diese kaputt ist, wird mir „verständlich“, warum der alte Drahtesel sich so schlecht fährt in letzter Zeit. Oder wenn ich weiß, dass mein Joggingpartner ein verletztes Bein hat, wird mir „verständlicher“, warum ich ausnahmsweise einmal schneller bin. Das hat dann nichts mit „geistig-seelischen Inhalten“ zu tun, wohl aber mit Zusammenhängen, deren Erfassung ein Phänomen „verständlicher“ machen. Auch mathematische Formeln kann man „verstehen“, ohne dass dort „seelische“ Inhalte enthalten wären. Es sind eben nicht alle Philosophen bzw. Dilthey-Anhänger.

Dass sich Richter über den oben genannten Satz von Walter et al. „wundert“, liegt wohl daran, dass er zwei Dinge verwechselt, die (neurobiologische) Erklärung für ein bestimmtes Phänomen und den Prozess der Einfühlung. Denn so, wie mir das Wissen um die Verletzung meines Joggingpartners dabei behilflich sein kann, mich in ihn einzufühlen, so könnte es auch der Empathie förderlich sein, um bestimmte (neuro-biologische) Zusammenhänge zu wissen. Ob es dafür spezielles neurobiologisches Wissen braucht oder ob nicht seit Langem etablierte klinische Konzepte, wie z. B. das der strukturellen Störung, ausreichen, sei dahingestellt. Dies wiederum wäre eine interessante Frage (z. B.: Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn oder Nutzen brin-gen neurobiologische Befunde im Vergleich zu etablierten klinischen Konzepten?), aber darum geht es dem Autor nicht. Im weiteren Text wird so gut wie gar nicht mehr auf neurobiologische Befunde oder Konzepte eingegangen, sodass der Titel ziemlich irreführend wirkt. Vielmehr hat es den Anschein, der Terminus „Neurobio-logie“ diene eigentlich nur dazu, Leser dazu zu bringen, sich mit den überwiegend philosophisch-historischen Ausführungen zum Erklären und Verstehen zu beschäf-tigen. Diese Ausführungen sind interessant, nur haben sie wenig mit Neurobiologie

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zu tun. Der Artikel hätte auch „Helfen die Naturwissenschaften, besser zu verste-hen?“ heißen können. Die neurobiologischen „Erklärungen“ scheinen hier als eine Art Popanz zu dienen, gegen die man sich abgrenzen kann und denen ein besseres, tieferes, wahrhaftigeres, ethisch wertvolleres „Verstehen“ gegenübergestellt werden kann. Neuro-/Naturwissenschaft wird mit „zweckrationalen“, „biotechnologischen Eingriffsmöglichkeiten“ in Verbindung gebracht, das Verstehen hingegen mit einem „Appell an die Freiheit“, mit „Emanzipation“ und „Entwicklung“ als „Person“. Den „Protagonisten der neurobiologisch-fundierten Psychotherapie“ wird unterstellt, sie wollten „das seelische Leben“ auf die neurobiologische Ebene „reduzieren“, die „Bestimmung neurobiologischer Korrelate“ als Ersatz für „Verstehen“ hernehmen. Emanzipation aber könne nicht „zweckrational hergestellt werden“ (was wohl auch kein Neurobiologe beabsichtigt), sondern nur durch „personales Verstehen“ angeregt werden.

Das vom Autor als der Psychotherapie einzig wirklich angemessen erachtete „per-sonale Verstehen“, das er als das zentrale Agens der Veränderung sieht, ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Einerseits wird die „strenge Ideographie“, also die unbedingte Einmaligkeit einer jeden Person immer wieder betont. Andererseits meint der Autor, durch personales Verstehen könnten wir „reale Erlebnisse realer Einzelpersonen erfassen“, indem wir uns auf den „individuellen Weltentwurf“ des anderen einlas-sen, was durch „aktive Teilnahme am intentionalen Lebensvollzug der jeweiligen Person“ geschehe. Und zwar indem sich der Psychotherapeut „über Jahre hinweg in die individuelle Biographie bzw. Lebenssituation des Anderen einlebt“. Ein solcher-maßen praktiziertes „personales Verstehen“ sei eine „Begegnung“ und habe dann eine „ethische Wirkung“, die zu einer „Vertiefung der Menschlichkeit“ führe. Jegli-che Rückgriffe auf Theorien oder allgemeine Wissensbestände, auch die der Psycho-analyse, würden das eigentliche Verstehen vorzeitig „abbrechen“. Abgesehen davon, dass ein solches Verstehen doch arg dem im historischen Teil des Textes erwähnten vorneuzeitlichen „Partizipieren“ (damals „an den Gedanken Gottes“, bei Richter an der Innenwelt des Gegenübers) zu ähneln scheint, fragt man sich, wohin denn ein nie abbrechendes, also gewissermaßen ewiges und totales Verstehen führen soll. Gibt es das überhaupt? Falls ja, gehört das in die Psychotherapie? Das personale Verstehen gemäß Richter ist einerseits Selbstzweck1 und andererseits der häufig im Text beschworene „Appell an die Freiheit“: Das Verstehen „appelliert eben an die Selbsterkenntnis und Selbstinitiative“. Das wiederum erinnert stark an das Konzept des „einfühlenden Verstehens“ von Rogers (1987) und der Gesprächspsychotherapie. Ebenso, dass dem personalen Verstehen der zentrale Stellenwert für Entwicklungs-prozesse in der Psychotherapie zugedacht wird. Ein einfühlendes Verstehen oder zumindest das Bemühen darum ist anerkanntermaßen ein wichtiger Wirkfaktor in der Psychotherapie, allerdings kein hinreichender. Die moderne Gesprächspsychothera-pie hat sich denn auch schon seit einiger Zeit davon verabschiedet, dieses Verstehen als alleinseligmachendes Prozesselement einer Psychotherapie zu betrachten (z. B. Sachse 2005; Elliott et al. 2008).

1 Der „Zweck“ liege „als zwischenmenschliche ‚Praxis‘ bereits im Vollzug der Tätigkeit“, da die „zwi-schenmenschliche Verständigung… an sich bereits einen Aspekt der personalen Selbstverwirklichung [darstellt]“.

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Der Autor sieht (mit Apel und Habermas) „Psychoanalyse als paradigmatisches Beispiel für eine Wissenschaft, bei der das ‚Verstehen‘ nicht den ‚Erklärungen‘ dient, sondern genau umgekehrt, die ‚Erklärungen‘ eine ‚bloß heuristische Hilfsfunktion‘ für den Zweck des ‚Verstehens‘ haben“. Nun gilt dies für Freud, der aus seinen „gehäuften Eindrücken“ allgemeine Aussagen über die menschliche Psyche ablei-tete, ziemlich sicher nicht. Zudem werden in dieser Sicht zwei Dinge miteinander vermischt: zum einen die psychoanalytische Theorie, die „Erklärungen“ für ansons-ten eher unverständliches Verhalten und Erleben anbietet, und zum anderen der the-rapeutisch-psychoanalytische Prozess, in dem diese Theorien genutzt werden, ohne sie in simpler Weise auf einen Patienten „anzuwenden“. Letzteres heißt wiederum nicht, dass Psychotherapie nicht auch „zweckrational“ ist: Schließlich gehen Patien-ten in Therapie, damit sich ihr Leid mindert. Und trotz der unbestreitbaren „strengen Ideographie“ eines jeden Patienten, „funktioniert“ Psychotherapie nicht allein durch „Verstehen“, sondern es bedarf eben auch der Anwendung von theoretisch begründ-baren „Techniken“.

Der Autor plädiert für eine Art Vier-Schichten-Modell mit einer neurobiologi-schen, einer vitalpsychologischen, einer motivational-psychodynamischen und einer geistigen Ebene. Kurioserweise hat einer der gescholtenen Neurowissenschaftler, Gerhard Roth, ebenfalls ein Vier-Schichten-Modell entworfen (Roth 2007) und die unterschiedlichen psychischen Funktionen mit unterschiedlichen Hirnstrukturen in Verbindung gebracht. Denn schließlich braucht es ja auch zum personalen Verstehen ein Hirn, ebenso zum Wahrnehmen dessen, dass mich da jemand personal verstehen will. Aber vielleicht haben wir das Ganze auch nicht richtig verstanden.

Hübner (in diesem Heft) setzt sich in seinem Beitrag „Wie stehen Psychoanalyse und Neurowissenschaften zueinander? Versuch, ein Verständnisproblem begrifflich zu klären“ mit dem „Grunddilemma des neurologischen Materialismus“ auseinan-der, das die Kernfrage „Denken wir oder denkt unser Gehirn?“ beinhalte. Laut Hüb-ner könne man nicht ernsthaft in Betracht ziehen, dass das Gehirn „Erkenntnis oder Denken erzeugen“ kann, da sonst das „denkende Subjekt“ verschwunden wäre. Der Autor unterscheidet dann zwischen „Natur- und Praxisseite unserer Existenz“, der-gestalt, dass z. B. Denken oder Singen der Praxisseite angehören, die von der Natur-seite, dem Körper inklusive Hirn, ermöglicht werde. Denken geschehe uns nicht, sondern sei eine gelernte und geübte Aktivität des Subjekts. „Als wir Denken gelernt haben, haben wir unser Gehirn zu nutzen gelernt“. Auch die „Ausübung“ emotionaler Kompetenz inklusive der Gegenübertragung obliege uns selbst (und nicht etwa den Spiegelneuronen).

Hübner fragt, ob „Nervenzellen Informationen übermitteln“ können bzw. wie „der Geist… in die Nervenzelle gekommen ist“, und meint, dass „nicht einmal in einem metaphorischen Sinn… eine Nervenerregung, die durch ein Axon läuft, eine sprachliche Bedeutung [hat] – anders als ein binärer Code, dessen Ziffernfolge einen geschriebenen Text ‚repräsentiert‘“, und dass Nervenzellen „keine Signale“ senden, dass sie „kein Informationssystem“ sind, dass sie „keine Vorstellungen von ande-ren Personen“ in uns erzeugen, und dass, wenn wir „Nervenzellen oder Nervenzell-verbänden tatsächlich Fähigkeiten wie Informationsvermittlung und Lernfähigkeit zusprechen“, wir sie dann als „handelnde Wesen“ verstehen. Nun, selbstverständlich senden Nervenzellen Signale und selbstverständlich ist jede Zelle Teil eines Infor-

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mationssystems und sind Nervenzellverbunde lernfähig. Offenbar wurde hier nicht verstanden, dass nicht jedes Lernen ein „handelndes Wesen“ womöglich auch noch mit Subjektqualitäten voraussetzt. Was ist Lernen überhaupt? Mit dieser ja doch recht zentralen Frage hat sich die Psychoanalyse erschreckend wenig auseinandergesetzt (Leuzinger-Bohleber und Pfeifer 2006; Krause 2012). Einfach zu behaupten, dass Nervenzellen oder Zellverbände nicht lernfähig seien, dass es dazu ein handelndes Wesen, ein Subjekt oder einen Geist brauche, erscheint doch arg schlicht.

Auch die Analogie zum binären Code ist falsch: Analog einer Nervenerregung wäre wohl nur eine einzelne 0 oder 1 eines komplexen binären Codes – eine einzelne 0 oder 1 trägt genauso wenig Information wie eine einzelne Nervenerregung: Beide erhalten ihre repräsentative Funktion erst durch ihren Kontext, durch das Zusammen-spiel einer Vielzahl von Nullen und Einsen, durch das Zusammenspiel einer Vielzahl von Nervenerregungen. Erst durch das komplexe Miteinander der Einzelelemente wird die mehr oder weniger spezifische Information transportiert. Das gleiche gilt ja übrigens auch für die Lebenspraxis einschließlich der therapeutischen: Ein einzel-nes flüchtiges Gefühl in einer therapeutischen Sitzung sagt uns für sich genommen rein gar nichts über den Patienten. Zur informativen Gegenübertragung wird es erst im Kontext eines ganzen Universums von Eindrücken, Gedanken, Phantasien, Wis-sensbeständen und Erfahrung sowie dem Bemühen um „Entschlüsselung“2. Wenn also Hübner meint, eine nachrichtentechnische Metaphorik sei grundsätzlich unan-gebracht, dann muss er das anders begründen.

Immer wieder konstatiert der Autor, dass durch den „neurologischen Materialis-mus“ das „handelnde Subjekt“ abgeschafft werde. Es scheint, dass die Heraufbe-schwörung dieser Gefahr allein schon ein zwingendes Argument gegen das Konzept sei. Aber was wäre daran eigentlich die Katastrophe? Was wäre, wenn „das han-delnde Subjekt“ nur eine Illusion ist, die aus den Hirnaktivitäten emergiert?

Das Ganze erinnert irgendwie an die Empörung der Welt, als Freud die „dritte Kränkung“ der Menschheit, nicht „Herr im eigenen Haus zu sein“, formulierte, indem er darlegte, dass nahezu alle Aktivitäten maßgeblich von unbewussten Pro-zessen bestimmt werden und dass das Ich wie ein Reiter sei, dem „oft nichts anderes übrig bleibt, als [das Pferd] dahin zu führen, wohin es gehen will“ und sich aber vor-macht, er habe selbst die Richtung entschieden (Freud 1923, S. 253)3. Nichts ande-res postuliert nun die Neurobiologie: Roth beispielsweise vergleicht das bewusste Ich mit einem „Regierungssprecher, der Dinge interpretieren und legitimieren muss, deren Gründe und Hintergründe er gar nicht kennt“ (Roth 2001, S. 370).

Hübner meint, dass die „ziemlich überraschende Behauptung, Gehirn und Seele seien ein und dasselbe Ding“, davon lebe, „dass die neuronale Maschinerie des

2 Nebenbei: Schon Freud bediente sich einer nachrichtentechnischen Metapher, und meinte, dass das Unbewusste wie ein „receiver“ sei.3 Es sei daran erinnert, dass die Psychoanalyse gewissermaßen neurowissenschaftliche Wurzeln hat. Bereits 1895 versuchte Freud in seinem „Entwurf einer Psychologie“ eine Psychologie mit neurowissen-schaftlicher Fundierung zu formulieren, basierend auf Beschreibungen von Prozessen des Nervensystems – „in genialer Vorausahnung“, wie Roth (2008, S. 10) meint. Das eingeschränkte neurowissenschaftliche Wissen der damaligen Zeit reichte dafür aber nicht aus, sodass er das so enthusiastisch begonnene Projekt bald enttäuscht aufgab (Levin 1991). Man darf sich fragen: Was würde Freud wohl mit der Neurobiologie von heute anfangen?

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Gehirns selbst bereits mit mentalen Begriffen (Information, Lernen, Angst, Zeichen, Botschaft usw.) beschrieben wird“. Umgekehrt könnte man wohl sagen, dass die nicht weniger überraschende radikale Trennung von neurobiologischen und psychi-schen Prozessen davon lebt, dass Konstrukten wie dem handelnden Selbst oder dem reflektierenden Ich eine Dinghaftigkeit und Autonomie zugeschrieben wird, die sie ziemlich sicher nicht haben. Es scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass die gesamte psychoanalytische Theorie ausschließlich aus Konstrukten aufgebaut ist. Freud selbst war sich darüber vollkommen im Klaren (Freud 1915). Und so ist wohl auch „das handelnde Subjekt“ schlicht ein Konstrukt, das unser Hirn „erzeugt“.

Hübner bezeichnet den neurologischen Materialismus als Aberglaube. Gleich-zeitig liest sich sein Text so, als werde „das handelnde Subjekt“ in den Rang einer „Seele“ erhoben, das sich des Körpers und des darin stoffwechselnden Hirnes nur bedient4. Das gilt auch für Richter: Beide Autoren betrachten die neurobiologischen Prozesse als „Ermöglichungsbedingungen“, das Hirn als „Werkzeug“, das vom Sub-jekt, vom Sänger, von der Person in Gebrauch genommen werden kann.

Die Konzeption des Gehirns als „Werkzeug“, das wir (als Subjekte) „verwenden“, lässt außer Acht, dass auch unser Subjekt-Sein von unserem Gehirn erzeugt wird oder, wenn man es lieber hört, aus unseren Hirnprozessen emergiert. Insofern haben wir das schöne Paradox, dass das Subjekt-Sein aus Hirnprozessen „entsteht“ und dieses Subjekt dann das Hirn wiederum „verwenden“ kann, was wiederum Einfluss auf die Hirnprozesse hat, die wiederum das Subjekt-Sein beeinflussen usw. bis in alle Ewigkeit, oder besser, bis die Stoffwechselprozesse des Werkzeuges erlahmen und in der den meisten von uns bevorstehenden Demenz dann auch unser so gerne als autonome Entität betrachtete Subjektivität ins Nichts verschwindet. Weil da kein Hirn mehr ist, das das für unser individuelles Sein charakteristische Konzert an Ner-venerregungen genieren kann.

Letztlich muss man sich entscheiden: Existiert eine vom Körper unabhängige Seele (oder eine andere Form der Jenseitigkeit) oder nicht? Wenn wir uns für letzteres entscheiden, dann sind jegliche Selbstwahrnehmungen, unser Selbst, unser Subjekt-seinsgefühl, unsere Intentionen und Handlungen das Ergebnis neuronaler Aktivi-tät und keine davon unabhängige Entitäten, auch wenn diese Prozesse uneinholbar komplex sind und sich am ehesten als Selbstorganisationsphänomene gemäß dyna-mischer Systemtheorie verstehen lassen und daher („Gott“ sei Dank) wohl niemals mittels neurobiologischer Methodologie erfasst werden können.

Die eigentliche Herausforderung besteht entsprechend vielleicht darin, anzuerken-nen, dass unser Ich, unser Subjekt-Sein, unser Selbst als eigenständige Entitäten vielleicht gar nicht existieren, dass wir aber gleichzeitig nicht ohne diese Illusionen

4 Die Sichtweise, dass das denkende und handelnde Subjekt bei Annahme der psychologisch-materialis-tischen Betrachtungsweise „verschwinden“ würde, ist meist eher unter Theologen anzutreffen, die den Geist/Seele-Körper-Dualismus durch die Postulierung des Denkens als reinen Prozess der Emergenz aus neuronaler Aktivität angegriffen sehen (Brown 2002). Das ist vom Standpunkt der Theologen aus betrach-tet durchaus vernünftig, stellt diese Sichtweise doch eine stringente Ableitung aus ihrem Glaubenssystem dar. Dualistisches Denken in medizinischen und psychologischen Debatten hingegen wirkt gekünstelt und fehl am Platz. Vor dem Hintergrund einer dualistischen Denkweise tendiert man dazu, den Körper nur als Gefäß des Geistes zu betrachten. Dualistische Überzeugungen werden von Wissenschaftsphilosophen wie Mario Bunge (2010) als „prähistorischer Mythos“ bezeichnet.

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existieren können. Ähnlich dem Sinn-Paradox, das darin besteht, dass das Leben nun einmal keinen objektiv gegebenen Sinn hat (Yalom 1989), dass wir aber, selbst wenn wir zutiefst davon überzeugt sind, dass dem so ist, dennoch nicht umhin können, nach einem zu suchen bzw. für unser eigenes Leben einen solchen zu kreieren.

Literatur

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Cord Benecke, Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych., Jg. 1965; Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalyti-ker. Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie am Institut für Psychologie der Universität Kassel. Leiter der Forschungskommission der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft. Forschungs-schwerpunkte: Klinische Emotionsforschung; Psychotherapieforschung.

Felix Billhardt, Jg. 1990; Forschungspraktikant am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psycho-therapie sowie wissenschaftliche Hilfskraft an den Lehrstühlen für psychologische Diagnostik und Ent-wicklungspsychologie der Universität Kassel.

Sarah Alhabbo, Jg. 1983, Psychologin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Klinische Psy-chologie und Psychotherapie der Universität Kassel. Forschungsschwerpunkte: Gegenübertragung; quali-tative und quantitative Verfahren der Inhaltsanalyse; Psychotherapieprozessforschung.