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www.netzwerk-iq.de I © 2011 Netzwerk „Integration durch Qualifizierung – IQ“ Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Die Umsetzung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) Hans-Peter Wilka Regionales Netzwerk IQ Rheinland-Pfalz Regionalkonferenz Wörth, 22.8.2012 Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Informationsveranstaltung

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Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenDie Umsetzung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)

Hans-Peter Wilka

Regionales Netzwerk IQ Rheinland-Pfalz

Regionalkonferenz Wörth, 22.8.2012

Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Informationsveranstaltung

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Themen

Das Gesetz oder Die Gesetze?

Wege der Anerkennung

Unterstützung in der Beratungsarbeit

Vorstellung – IQ Netzwerk

Aufgaben, Angebote, Partner

Übersicht zum „Anerkennungsgesetz“

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IQ Netzwerk

Das Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)" hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern.

Das bundesweite Netzwerk IQ – besteht aus 5 Fachstellen, die Expertise in den Fachthemen Anerkennung, Qualifizierung, Existenzgründung, Diversity Management und berufsbezogenes Deutsch bündeln,und aus16 regionalen Netzwerken, die vor Ort IQ-Ziele umsetzen.

Das Netzwerk IQ arbeitet seit 2005 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und wird in der neuen Programmphase seit Mitte 2011 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Bezugspunkt ist die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans.

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IQ Netzwerk

Unsere Hauptaufgaben als regionales Netzwerk in Rheinland-Pfalz und Saarland sind Begleitung der Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)

für Rheinland-Pfalz und das Saarland Beratung und Qualifizierung regionaler Arbeitsmarktdienstleister zu allen IQ-

Inhalten mit dem Ziel die interkulturellen Kompetenzen der Fachkräfte zu erweitern und vor Ort die migrationsspezifische Umsetzung der Arbeitsmarktinstrumente zu befördern.

Verzahnung der Unterstützungsleistungen in ausgewählten Regionen im Sinne der "IQ-Prozesskette", und dem Auf- und Ausbau der erforderlichen Kooperationsstrukturen.

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IQ Netzwerk

Weitere relevante Themen und Aufgabenbereiche des regionalen Netzwerks in Rheinland-Pfalz und Saarland sind Antidiskriminierung, Beratung, Kompetenzfeststellung und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen.Wir legen besonderen Wert auf die Professionalisierung von Migrantenorganisationen, Antidiskriminierungsarbeit und auf Vernetzung und Qualifizierung im Sozialen Nahraum.

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IQ Netzwerk

Die verantwortlichen Partner im regionalen IQ-Netzwerk Rheinland-Pfalz/ Saarland:

ism – Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.

AGARP – Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz

Schneider Organisationsberatung

SIMA – Saarländische Initiative Migration und Arbeitswelt

Kontakt siehehttp://rhein-saar.netzwerk-iq.de/

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Historie des Gesetzes

2008 – Bildungsgipfel in Dresden

Dez. 2009 Eckpunktepapier der Bundesregierung

März 2011- Kabinettbeschluss Bundesgesetz

Sept. 2011 – Beschluss Bundestag

Nov. 2011 – Zustimmung im Bundesrat

Inkrafttreten 01.04.2012

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16 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland (ca. 20 % der Bevölkerung)

Erwerbsquote der Personen mit MH 69% zu 78% bei Menschen ohne MH

2,9 Mio. Personen mit beruflichen Qualifikation aus dem Ausland Geschätztes Potenzial ungenutzter Auslandsqualifikationen rund

285.000 (Datenbasis Mikrozensus 2008)- 16.000 (Fach-) Hochschulabschlüsse- 23.000 Meister- / Techniker-Fachschulabschlüsse- 246.000 Lehre oder sonstiger berufsqualifizierender Abschluss

Handlungsbedarf aus Sicht des Bundes

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Zentrale Ziele des BQFG

FachkräftebasisVorhandenes Potenzial nutzen und aktivieren

Volkswirtschaftlicher Nutzen Reduzierung Sozialtransfer Arbeitsmarktintegration

IntegrationAusl. Qualifikationen respektieren, Chancen erhöhen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Attraktivität für qualifizierte Zuwanderer erhöhen

Zeichen des Willkommens Soziale und berufliche Integration

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Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“)

Artikel 1 – „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ – kurz „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG“- Bundesgesetz

- Neues Verfahren für die ca. 350 Ausbildungsberufe- Regelungen zu reglementierten Berufen (aber nur subsidiär!)

Änderungen von 63 Fachgesetzen und Verordnungen wie zum Beispiel Heilberufe (Ärzt/innen, Kranken- und Altenpfleger/innen); Justizberufe; Steuerberater/innen; Notar/innen; Laufbahnrecht; Handwerksordnung; Fahrlehrer/innen u.v.m.

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Übersicht Anerkennungsgesetz

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Artikel 1 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen - BQFG

Artikel 2 Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 3 Änderung der Handwerksordnung

Artikel 4 Änderung der Gewerbeordnung

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Übersicht Anerkennungsgesetz (Auswahl, Seite 2)

Artikel 35 Änderung des Krankenpflegegesetzes

Die Änderungen beziehen sich zum Beispiel auf:• erforderliche Unterlagen und Nachweise• die Nicht-Anwendung des BQFG• die Erweiterung von EU-Bürger/innen auf sog. Drittstaatler

Artikel 5 Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 7 Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 29 Änderung der Bundesärzteordnung

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Ländergesetze, z.B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen, Ingenieur/innen, Architekt/innen, schulische Aus- und Fortbildungen (werden aktuell angepasst Muster)

Das sog. Anerkennungsgesetz betrifft nicht:

Hochschulabschlüsse, die nicht auf reglementierten Beruf hinführen; hierfür: Zeugnisbewertung bei ZAB (Lissabon-Anerkennung)

Akademische Anerkennung (Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen, akad. Grade)

SchulabschlüsseGleichstellung durch Zeugnisanerkennungsstellen der Länder

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Was ist neu?

Rechtsanspruch auf Verfahren

Einheitliche Kriterien und Verfahren

Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit

Anträge von In- und Ausland möglich

• Erstmals allg. Anspruch für 350 Ausbildungsberufe• Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe

• Inlandspotenzial aktivieren• Attraktivität Deutschlands erhöhen

• Jede/r kann einen Antrag stellen• Berufszulassung geöffnet• Entscheidend nur Qualität der Berufsqualifikation

• Entscheidend „wesentliche Unterschiede“• Berufserfahrung wird berücksichtigt• Klarer Zeitraum: 3 Monate-Entscheidungsfrist• Bescheid gilt bundesweit

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Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Reglementiert heißt, die Aufnahme, Ausübung und/ oder das Führen der Berufsbezeichnung sind an festgelegte berufliche Qualifikationen gebunden, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sind.

NeinJa

Anerkennung ist ein MUSS

• Zugang (zu Beruf, Ausbildung, Hochschule, Titel)

• Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen

• Ausgleichsmaßnahmen

Anerkennung ist ein KANN

• Verbesserung der Chancen• Tarifliche Eingruppierung• unterwertige Beschäftigung verlassen• Wertschätzung, Bestätigung• TRANSPARENZ

z.B. Ärzte, Kranken- u. Altenpfleger, Architekten, Meister, MTA, PTA usw.ec.europa.eu/…

z.B. Kaufleute, Industriemechaniker, med. Fachangestellte usw.www2.bibb.de/…

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Exkurs: Sonstige Verfahren im BQFG und HwO

Art. 1 (BQFG) Kap. 3 § 14 - Anwendung bei: fehlenden oder unzureichenden Unterlagen nicht aussagekräftigen Unterlagen Zweifel an Inhalt oder Richtigkeit wenn die Antragsteller die erforderlichen Unterlagen unverschuldet

nicht vorlegen können

Mögliche Instrumente: zum Beispiel Projekt: PROTOTYPING (WHKT, 6 HWK´s, IHK Köln, FBH, ZWH) oderArbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen

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Antragsteller/innen

Personen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben potenzielle Fachkräfte, die noch im Ausland leben und einen

Abschluss haben (Beabsichtigung einer Erwerbstätigkeit) Asylbewerber/innen und Geduldete Spätaussiedler/innen (Wahlrecht zwischen BVFG und BQFG!)

nicht antragsberechtigt sind: An- und Ungelernte potenzielle Arbeitgeber/innen

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Verfahren für Spätaussiedler/innen

Spätaussiedler haben Wahlmöglichkeit: BQFG oder wie bisher BVFG (§10 Bundesvertriebenengesetz)

Vorteil BQFG: Berücksichtigung von Berufserfahrung, Darstellung wesentlicher Unterschiede im Bescheid

Nachteil BQFG: Kosten sind höher (BVFG: 30 €; BQFG: 100-600 €)

Aber: wurde eine Gleichwertigkeit nach BVFG festgestellt, besteht KEIN Anspruch auf ein Verfahren nach BQFG mehr!

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Anerkennung ausländischer Qualifikationen

berufliche Anerkennung schulische und akademische Anerkennung

reglementierte Berufe

nicht reglementierte

Berufe

bundes-rechtlich geregelt(Länder-

behörden)

landes-rechtlich geregelt(Länder-

behörden)

schulische Abschlüsse

Hochschul-zugangs-

berechtigung

Studien-/Prüfungs-leistungen

Akademische Grade

Zugang zu weiterführenden

Studien

Zeugnis-bewertung

ZAB

Ausbildungsberufe Bund, BBiG, HwO(IHK-Fosa,

Handwerks-kammern)

landes-rechtliche schulische

Ausbildungen(ggf. ZAB)

aktuell: Förderung nach AFBG

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Verfahren BQFG - für Ausbildungsberufe im dualen System, Teil 1

Antrag(aus dem In- oder Ausland)

Eingang bei zuständiger Stelleu.a. IHK-Fosa, Handwerkskammer

Prüfung der Antragsberechtigung· im Ausland erworbener Ausbildungsnachweis· bei Auslandseinträgen: Erwerbsabsicht

Eingangsbestätigung• Prüfung Vollständigkeit Unterlagen • ggf. Nachforderung • Hinweis auf Beginn 3-Monatsfrist

max. 1 Monat

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Festlegung ReferenzberufGleichwertigkeitsprüfung:

Gibt es wesentliche Unterschiede (Fähigkeiten und Kenntnisse, Inhalt und Dauer) ?

nein

Gleichwertigkeitsbescheid

entspricht:· bestandener Aus- und

Fortbildungsprüfung nach BBiG

· bestandener Gesellenprüfung Handwerk

jaBerufserfahrung

(ergänzend)

Keine Gleichwertigkeit -Ablehnung

aber:

Darstellung vorhandener Qualifikationen und bestehender Defizite

Weiterbildung (individuelle oder betriebliche

Qualifizierung)

Dauer: 3 MonateHemmung Fristlauf bei:Nachforderung

UnterlagenSonstige geeignete

Verfahren

Fristverlängerung bei:z.B. Hinzuziehung externer Sachverstand (ZAB)

Verfahren BQFG - für Ausbildungsberufe im dualen System, Teil 2

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Allgemeines Verfahren nach dem BQFG

Bei wesentlichen Unterschieden (Ausbildungsdauer und Inhalte), die nicht durch Berufserfahrung oder Zusatzausbildungen ausgeglichen werden können, ergeben sich folgende Aspekte:

Nicht reglementierte Berufe: im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen dargestellt und die Unterschiede zum deutschen Abschluss beschrieben. Der Bescheid kann im Bewerbungsverfahren Transparenz für Arbeitgeber schaffen und ermöglicht ggf. eine gezielte Weiterqualifizierung.

Reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflagen, d.h. die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme (je nach Berufsrecht: Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) ist für die Anerkennung (Berufszulassung) erforderlich.

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Vielen Dank.

Hans-Peter Wilka

Schneider Organisationsberatung, Tel. 06131/ 2876711Mail: [email protected]

Frauenlobstr. 15-19, 55118 Mainz