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Dipl. Biol. Julia Langer Gutachterliche Einschätzung für die Auswei- sung des Vorranggebietes Windenergienut- zung im Bereich Wulfstorf Landkreis Uelzen Bearbeitet von: Dipl. Biol. Julia Langer Auftraggeber: Samtgemeinde Ostheide März 2018

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Dipl. Biol. Julia Langer

Gutachterliche Einschätzung für die Auswei-sung des Vorranggebietes Windenergienut-

zung im Bereich

Wulfstorf

Landkreis Uelzen

Bearbeitet von:

Dipl. Biol. Julia Langer

Auftraggeber:

Samtgemeinde Ostheide

März 2018

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Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung ........................................................................................... 2

2 Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 3

2.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ............................................................ 3

2.2 Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ....................................................... 3

2.3 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) ................................................ 3

2.4 Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (2016) .......................................... 4

2.5 Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie (NLT, 2014) .................................... 5

3 Potenziell betroffene planungsrelevante Groß- und Greifvogelarten ......... 5

3.1 Rotmilan ........................................................................................................... 6

3.2 Schwarzstorch.................................................................................................. 7

3.3 Seeadler........................................................................................................... 7

3.4 Kranich ............................................................................................................. 8

4 Schlussbetrachtung ......................................................................................10

5 Literaturverzeichnis ......................................................................................11

Abbildung 1: Lage der Windvorrangfläche Wulfstorf .............................................................. 2 Abbildung 2: Verortung des Kranich-Brutplatzes ................................................................... 9

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1 Aufgabenstellung

Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen (2017) sieht nördlich von Wulfstorf die Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenenergie vor.

In diesem Bericht wird geprüft, ob die Errichtung eines Windparks im Bereich Wulfstorf An-forderungen des Artenschutzes entgegensteht. Der Schwerpunkt richtet sich hierbei auf die Avifauna, insbesondere planungsrelevante Groß- und Greifvögel.

Abbildung 1: Lage der Windvorrangfläche Wulfstorf

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2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es in § 44, Abs. 1: „(1) Es ist verboten, 1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (…)“. Bei der Errichtung von WEA ist demnach zu gewährleisten, dass es nicht zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für Vögel oder Fledermäuse durch Kollisionen oder Barotrauma kommt, da sonst der oben genannte Verbotstatbestand eintritt. Unter einem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“ versteht man ein Risiko, das über das allgemeine Le-bensrisiko hinausgeht.

2.2 Landes-Raumordnungsprogramm (LROP)

Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen soll mit verbindlichen Aussa-gen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Landwirtschaft, Energie, etc.) und deren Entwicklungen wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Interessen aufeinander abstimmen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994. Seit dem wurde es mehrfach aktualisiert, im Jahr 2008 neu bekannt gemacht und 2017 zuletzt geändert.

Unter 3.1.2 Natur und Landschaft werden u.a. allgemeine Ziele und Grundsätze zur Erhal-tung und Entwicklung wertvoller Elemente genannt. Des Weiteren ist ein landesweiter Bio-topverbund aufzubauen und im Rahmen dessen sind entsprechende Vorranggebiete in den Regionalen Raumordnungsprogrammen festzulegen.

2.3 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist der Raumordnungsplan, der für einen regionalen Teilraum aufgestellt wird. Träger der Regionalplanung sind in Niedersachsen überwiegend die Landkreise. Für das Gebiet Wulfstorf greift somit das RROP Uelzen, das sich derzeit in Neuaufstellung befindet. Ein Entwurf liegt bereits vor. Kommunen, Nachbar-kreise, Bundes- und Landesbehörden und gegebenenfalls Nachbarländer sowie weitere öf-fentliche Planungsträger und anerkannte Naturschutzverbände sind an dem Programm-Entwurf zu beteiligen.

Unter 3.1.2 Natur und Landschaft wird besonders u. a. die Entwicklung und Vernetzung des Biotopverbundsystems hervorgehoben. Des Weiteren sind Vorranggebiete Natur und Land-schaft zu erhalten und zu entwickeln sowie in der freien Landschaft vorhandene Kleinstruktu-ren, Kleingewässer und Teiche, Kleinstmoore, Gewässerrandstreifen und das Fließgewäs-sersystem der Ilmenau ebenfalls zu erhalten und zu entwickeln.

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2.3.1 Regionalplanung und Windenergie

Der Niedersächsische Landkreistag und das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben eine Arbeitshilfe zur Steuerung der Windener-gienutzung mit Ausschlusswirkung in Regionalen Raumordnungsprogrammen herausge-bracht.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert die Ausarbeitung eines Plankonzeptes in vier Arbeits-schritten:

1. Herausarbeitung derjenigen Flächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für eine Windenergienutzung nicht in Frage kommen (= harte Tabuzonen). Diese har-ten Tabuzonen sind rechtlich zwingend!

2. Herausarbeitung derjenigen Flächen, die zwar aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen für die Windenergie möglich wären, die aber durch den Plangeber „nach ei-genem Ermessen durch selbst gesetzte, abstrakte, typisierte und für den Planungs-raum einheitlich anzuwendende Kriterien“ für die Windenergie ausgeschlossen wer-den (weiche Tabuzonen). Die Notwendigkeit und die Bestimmbarkeit der ausge-schlossenen Flächen sind zu begründen.

3. Die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Flächen werden als Potenzial- oder Suchflächen bezeichnet. Auf diesen Flächen sind konkurrierende Nutzungen in Beziehung zu setzen. Die Abwägung für und wider die Windenergie-nutzung ist nachvollziehbar darzulegen.

4. Prüfung, „ob die ausgewählten Vorranggebiete ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung gewährleisten und ob der Windenergie substanziell Raum geschaffen wird.“

2.4 Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nieder-sachsen (2016)

Dieser vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz herausge-gebene Erlass soll Planungssicherheit und Transparenz bei der Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten schaffen und gleichzeitig einen umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windenergie fördern. Dieser Erlass ist verbindlich anzuwenden.

Er gibt u.a. Abstandsempfehlungen für Windkraft-sensible Vogelarten an, die gewährleisten sollen, dass der Verbotstatbestand nach § 44 des BNatSchG nicht eintritt und das allgemei-ne Tötungsrisiko durch die WEA nicht signifikant erhöht wird: „Auf der Planungsebene helfen bei den WEA-empfindlichen Vogelarten artspezifische Empfehlungen für die planerische Berücksichtigung der Hauptaktivitätszentren um Brut- und Rastplätze. Durch die Empfehlun-gen sollen keine Zonen geschaffen werden, in denen die Errichtung von WEA ausgeschlos-

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sen werden soll. Das Einhalten der empfohlenen Abstände indiziert das Fehlen eines rele-vanten Tötungsrisikos, d. h. bei Einhaltung der entsprechenden Empfehlungen wird im Re-gelfall ein Eintritt der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden.“

2.5 Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie (NLT, 2014)

Bei dieser ebenfalls vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klima-schutz herausgegebenen Arbeitshilfe handelt es sich um „Empfehlungen für eine landesweit einheitliche und angemessene Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim weiteren Ausbau der Windenergie“.

Die Arbeitshilfe hat keinen Erlasscharakter.

Ist die Bedeutung eines Gebietes für den Schutz von Avifauna, Fledermäusen oder Land-schaftsbild zweifelhaft, wie für das Vorranggebiet Wulfstorf zumindest im Hinblick auf die Avifauna der Fall, „sollte sie zuvor eigens untersucht werden. Anderenfalls kann sich im nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren die Errichtung von WEA als unzulässig erweisen, wenn auf dieser Ebene entgegenstehende Belange des Natur-schutzes und der Landschaftspflege festgestellt werden. Ein besonderes Risiko stellen in diesem Zusammenhang die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 des Bundesna-turschutzgesetzes (BNatSchG) dar.“

Da die für Windenergie ausgewiesenen Flächen grundsätzlich auch für diese bauliche Nut-zung geeignet sein müssen, sind bei unzureichender Datenlage demnach schon im Vorfeld Erfassungen durchzuführen.

3 Potenziell betroffene planungsrelevante Groß- und Greifvo-gelarten

Windenergieanlagen (WEA) haben nachweislich einen negativen Einfluss bis hin zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auf mehrere Vogelarten. Insbesondere betroffen sind Ar-ten des Offenlandes sowie störungsempfindliche Arten mit großem Raumbedarf. Waldnahe WEA, wie in diesem Fall geplant, können Lebensräume Waldrand bewohnender Arten ent-werten oder zerstören. Besonders „wenig wendige Großvogelarten (z. B. Seeadler, Mäuse-bussard, Uhu, Schwäne und Gänse) sowie Flugjäger in der offenen Landschaft (z. B. Rotmi-lan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risi-ko, an WEA zu verunglücken. So häufen sich Todfunde solcher Arten“ (NLT, 2014).

Laut der zentral geführten Funddatei der staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg (Dürr, 2004, aktualisierter Stand: 01.08.2017), die seit fast 25 Jahren u.a. Todfunde von an WEA verunglückten Individuen auflistet, unterliegen Greifvögel offensichtlich einem erhöhten Risi-ko an WEA zu verunglücken. Dabei sind drei Arten besonders betroffen: Mäusebussard (496 Funde), Rotmilan (384 Funde) und Seeadler (137 Funde). Diese drei Arten machen knapp

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80 % der an WEA verunglückten Greifvogelopfer aus. Da diese Zahlen in Bezug zu den Be-ständen gesetzt werden muss, ergibt sich für den Seeadler das höchste Kollisionsrisiko, ge-folgt vom Rotmilan.

Im Folgenden werden die hier potenziell durch die Errichtung von WEA beeinträchtigten Ar-ten inkl. der Abstandsempfehlungen und Prüfradien gemäß LEITFADEN UMSETZUNG DES AR-

TENSCHUTZES BEI DER PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN IN NIE-

DERSACHSEN (2016) aufgeführt sowie auf ihr Vorkommen im Raum Wulfstorf eingegangen.

3.1 Rotmilan

3.1.1 Allgemeines

Der Rotmilan hat in Mitteleuropa und insbesondere in Deutschland seinen Verbreitungs-schwerpunkt. Mit 50 % des Weltbestandes kommt Deutschland eine besondere Bedeutung beim Schutz des Rotmilans zu. In der Roten Liste wird die Art als „stark gefährdet“ einge-stuft.

Der bevorzugte Lebensraum des Rotmilans ist charakterisiert durch eine vielfältig strukturier-te Landschaft mit einem Mosaik aus bewaldeten und offenen Biotopen. Nester werden meist in Waldrandnähe, in Feldgehölzen oder auch in Baumreihen errichtet.

3.1.2 Abstandsempfehlung laut Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (2016)

Für den Rotmilan wird ein Mindestabstand der WEA zu einem Horststandort von 1500 m empfohlen. Das heißt, dieser Radius muss auf Rotmilan-Horste hin vertiefend geprüft wer-den. Wird dieser Radius unterschritten, besteht die Möglichkeit, dass ein Straftatbestand nach § 44 des BNatSchG eintritt. Als erweitertes Untersuchungsgebiet oder als sogenannter Prüfradius (bei relevanten Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate und Flugkorridore) wird ein Radius von 4000 m angegeben.

3.1.3 Rotmilan im Bereich der Vorrangfläche Wulfstorf

Für den Rotmilan stellt BMS-Umweltplanung (2017) fest, dass nur wenige Bereiche des Landkreises Uelzen als Lebensraum nicht geeignet sind. Die Landschaft im Bereich der Vor-rangfläche Wulfstorf ist charakterisiert durch eine halboffene Kulturlandschaft mit Laub-, Na-delwäldern, landwirtschaftlichen Flächen und Grünland – also als Lebensraum für diese Art sehr geeignet. Rotmilane werden regelmäßig auf Nahrungssuche im Bereich Wulfstorf von ansässigen Landwirten und Anwohnern sowie der Jagdgenossenschaft Gifkendorf (E-Mail-Mitteilung vom 2.3.2018) gesehen. Auch der Landkreis Lüneburg verweist auf Hinweise auf ein Rotmilan-Vorkommen im Umfeld. Ein Brutplatz ist im Restriktionsbereich von 1500 m um das Vorranggebiet nicht bekannt. Die Datenlage ist laut BMS-Umweltplanung allerdings auch unzureichend. Es wird in jedem Fall empfohlen, vor endgültiger Ausweisung als Vorrangflä-

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che gezielt in diesem Radius nach Brutplätzen zu suchen und vertiefende Raumnutzungs-analysen gemäß LEITFADEN UMSETZUNG DES ARTENSCHUTZES BEI DER PLANUNG UND GE-

NEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN IN NIEDERSACHSEN (2016) durchzuführen.

3.2 Schwarzstorch

3.2.1 Allgemeines

Der Lebensraum des Schwarzstorchs ist charakterisiert durch „großflächig zusammenhän-gende, störungsarme Komplexe naturnaher Laub- und Mischwälder mit fischreichen Fließ-gewässern und Stillgewässern, Waldwiesen und Sümpfen; (…) (SÜDBECK ET. AL.; 2005). Nester werden bevorzugt in lichten Altholzbeständen in der Nähe geeigneter Nahrungshabi-tate errichtet. Die überwiegende Nahrungssuche findet meist in einem Radius von bis zu 3 km statt, kann aber regelmäßig auch bis in Entfernungen von 5-12 km reichen.

3.2.2 Abstandsempfehlung laut Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (2016)

Für den Schwarzstorch wird ein Radius von 3000 m um die geplanten Anlagen für vertiefen-de Untersuchungen angegeben. Der Prüfradius beträgt 10.000 m.

3.2.3 Schwarzstorch im Bereich der Vorrangfläche Wulfstorf

Schwarzstorch-Sichtungen sind in diesem Bereich nicht bekannt. Die teilweise sehr nassen Wiesen und kleineren Gewässer in unmittelbarer Nähe oder sogar innerhalb der Vorrangflä-che kommen aber als Nahrungshabitat für den Schwarzstorch, der im wenig entfernten Na-turschutzgebiet „Vierenbach“ sowie auf den Ilmenauwiesen regelmäßig als Nahrungsgast gesehen wird, infrage. Laut BMS-Umweltplanung vermuten sowohl der NABU Uelzen, als auch der BUND Uelzen einen Brutplatz des Schwarzstorchs im Umfeld.

Auch hier wird empfohlen, im Vorfeld nach möglichen Brutplätzen in dem entsprechenden Radius zu suchen und vertiefende Raumnutzungsanalysen gemäß LEITFADEN UMSETZUNG

DES ARTENSCHUTZES BEI DER PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN IN

NIEDERSACHSEN (2016) (252 h) durchzuführen.

3.3 Seeadler

3.3.1 Allgemeines

Der Seeadler besiedelt überwiegend Gebiete mit Fisch- und/ oder Wasservogel-reichen Ge-wässern und Wäldern mit hohem Altholzbestand. Teilweise werden auch Gehölzgruppen oder Einzelbäume als Brutplatz genutzt.

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3.3.2 Abstandsempfehlung laut Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (2016)

Für den Seeadler wird ein Radius von 3000 m um die geplanten Anlagen für vertiefende Un-tersuchungen angegeben. Der Prüfradius beträgt 6000 m.

3.3.3 Seeadler im Bereich der Vorrangfläche Wulfstorf

Ein Brutplatz des Seeadlers ist im gesamten Prüfradius nicht bekannt. Dennoch häufen sich seit 2 Jahren Seeadler-Sichtungen im Bereich Hohnstorf und Wulfstorf, wobei es sich über-wiegend jeweils um ein adultes Seeadler-Paar handelte. Besonders der Kanal und das Ge-wässersystem der Ilmenau scheinen teilweise als Nahrungshabitat genutzt zu werden (eige-ne Beobachtungen). Seriöse Aussagen zu einem erhöhten Tötungsrisiko können im Rahmen dieser Zufallssichtungen nicht gemacht werden. Es wird aber empfohlen, im Rahmen einer vertiefenden Raumnutzungsanalyse, die auch für den Rotmilan und den Schwarzstorch emp-fohlen wird, ein erhöhtes Augenmerk auf diese Art zu richten, da sich der Bestand in den letzten Jahren stark erholt hat und Neuansiedlungen nicht auszuschließen sind.

3.4 Kranich

3.4.1 Allgemeines

Bevorzugter Lebensraum des Kranichs sind Waldkomplexe mit strukturreichen Feuchtgebie-ten, besonders lichte Birken- und Erlensümpfe. Insgesamt zeigt sich beim Kranich eine gro-ße Variabilität in der Brutplatzwahl. Auch feuchte Bereiche in Wäldern, kleine Feuchtstellen in Kulturlandschaften, Nassbrachen, überstaute Wiesen, etc. Nahrungsreviere finden die Kraniche besonders in Grünland- und Ackerkomplexen.

3.4.2 Abstandsempfehlung laut Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (2016)

Für den Kranich wird ein Radius um die geplanten WEA von 500 m für vertiefende Untersu-chungen angegeben. Ein Prüfradius ist nicht vorgesehen.

3.4.3 Kranich im Bereich der Vorrangfläche Wulfstorf

Sowohl die Jagdgenossenschaft Gifkendorf als auch eigene Sichtungen belegen seit mehre-ren Jahren Kranich-Reviere im näheren Umfeld. Eines dieser Reviere befindet sich auf einer brachen Feuchtwiese im Nordosten der Vorrangfläche. Auch dieses Jahr wurde dort schon wieder ein rufendes Kranich-Paar gesichtet (eigene Sichtung). Die folgende Karte zeigt den Bereich des Brutverdachts sowie den von WEA freizuhaltenden Radius von 500 m.

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Abbildung 2: Verortung des Kranich-Brutverdachts

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Wie die Abbildung zeigt, liegt ein großer Bereich der Vorrangfläche innerhalb des vom Arten-schutz-Leitfaden vorgegebenen Radius von 500 m um den Bereich des potenziellen Kranich-Brutplatzes. Bei der Errichtung der WEA innerhalb dieses Radius‘ kann ein erhöhtes Tö-tungsrisiko für diese Art unter Umständen nicht ausgeschlossen werden, sodass ein Verbots-tatbestand nach § 44 des BNatSchG eintreten könnte.

Ein weiterer Brutverdacht des Kranichs wurde von der Jagdgenossenschaft Gifkendorf im Bereich des Vierenbachs Ecke Vastorfer Straße/ Straße Gifkendorf festgestellt.

Der Landkreis Lüneburg verweist zudem auf ein Kranichvorkommen südlich von Wulfstorf, das aber außerhalb des kritischen Radius‘ liegen dürfte.

4 Schlussbetrachtung

Nach eingehender Prüfung, ob Ziele des Artenschutzes der Errichtung von WEA entgegen-stehen könnten, kommt der Bericht zu folgendem Ergebnis:

Mit dem potenziellen Kranich-Brutplatz im Nordosten der Vorrangfläche tritt eine artenschutz-rechtliche Problematik auf, da innerhalb des 500 m Radius‘ um den Brutplatz möglicherweise ein erhöhtes Tötungsrisiko auftritt und damit nach § 44 des BNatSchG ein Verbotstatbestand eintreten könnte. Die Errichtung von WEA wäre demnach nur auf einem westlichen Teilbe-reich möglich.

Weiterhin gibt es verschiedene Hinweise auf das Vorkommen von Rotmilanen, die regelmä-ßig in dem Bereich beobachtet wurden und auch für den Schwarzstorch besteht der Ver-dacht auf einen Brutplatz im weiteren Umkreis. Es sollten, wie laut NLT (2014) gefordert, vor Ausweisung der Fläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung umfangreiche Erfassun-gen erfolgen, da in diesem Bereich bisher noch keine erfolgt sind und die Datenlage damit unzureichend ist.

Empfohlen werden gezielte Horstsuchen insbesondere für den Rotmilan (im 1500 m Radius um die Vorrangfläche) und für den Schwarzstorch (im 3000 m Radius um die Vorrangfläche) sowie vertiefende Raumnutzungsanalysen, die ergeben, ob es sich in dem Bereich um be-vorzugte Nahrungsflächen oder Flugkorridore handelt.

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5 Literaturverzeichnis

BMS UMWELTPLANUNG (2017): Landkreis Uelzen – Vorranggebiete Windenergiegewinnung, Potenzialflächen (Stand: 31.12.2017) – Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Dezember 2017)

DÜRR, T. (2004): Vögel als Anflugopfer an Windenergieanlagen in Deutschland – Ein Blick in die bundesdeutsche Funddatei. Bremer Beitr. Naturkde. Naturschut 7 (2004): 221-228. Aktu-alisierte Daten mit Stand vom 01. August 2017 und einer Ergänzung zu Funden aus ganz Europa auf der Internetseite der Vogelschutzwarte Brandenburg.

GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ -BNATSCHG) VOM 29.07.2009MEBS, SCHMIDT (2014): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasien

LANDKREIS UELZEN (2017): Regionales Raumordnungsprogramm Entwurf 2017

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIALBLATT (2016): Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen

NLT (2013): Arbeitshilfe Regionalplanung und Windenergie (Stand: November 2013)

NLT (2014): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie (Stand: Oktober 2014)

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands

08.03.2018, Dipl. Biol. Julia Langer