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Zahlungsverkehr Lösungen ab Seite 238 Aufgabe 11-1 Der Nichtkontoinhaber Jens Völtz erscheint bei Ihnen am Beratungstisch der Fördebank AG Kiel. Er legt Ihnen einen Barscheck über 300,00 EUR vor, der auf die Unionbank AG Flensburg gezogen ist. Herr Völtz bittet um Barauszahlung des Scheckgegenwertes. Welche der nachstehenden Auskünfte der Fördebank AG ist banküblich? A .Eine sofortige Barauszahlung des Scheckgegenwertes ist nach dem Scheckge setz nicht zulässig." B .Der Scheckbetrag kann Ihnen bar ausgezahlt werden, wenn Sie uns beauftra gen, den Scheckbetrag beleglos über die Deutsche Bundesbankeinzuziehen." C .Die Scheckeinlösung kann nur in Verbindung mit einer Eröffnung eines Sparkon tos sofort vorgenommen werden." D .Der Scheckwird nuran der Kasse einer Filiale der UnionbankAG bareingelöst." E .Gegen Berechnung einer Inkassogebühr können Sie den Barscheck an unserer Kasse sofort einlösen." D Aufgabe 11-2 Der Kunde der Nordbank AG, Herr Werner Schramm möchte zu Lasten seines Giro kontos seine beim Möbelhaus Kraft bestellte Schrankwand bezahlen. Herr Schramm möchte von Ihnen wissen, wie ein Zahlungsauftrag mit überweisung durchgeführt wird. Erläutern Sie Herrn Schramm, wie diese überweisung abgewickelt wird. Brin gen Sie die einzelnen Schritte dieser überweisung in die richtige Reihenfolge. Begriffe aus der Zahlungsabwicklung durch überweisung A Das Möbelhaus Kraft erhält die Kontogutschrift. B Das zwischengeschaltete Kreditinstitut verrechnet und leitet den überweisungs betrag an das Kreditinstitut des Möbelhauses. C Das Konto von Hemn Schramm wird belastet. D Herr Schramm reicht den ausgefüllten überweisungsauftrag der Nordbank AG herein. E Die Nordbank AG prüft, ob genügend Deckung auf dem Konto des Kunden Schramm ist. F Die Nordbank AG leitet den überweisungsbetrag an ein weiterleitendes Kreditin stitut. I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 45 Scheck Schritte der Zahlungs- abwicklung durch Überweisung W. Grundmann, R. Rathner, Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse, Prüfungstraining für Bankkaufleute, DOI 10.1007/978-3-8349-4584-6_2, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2013

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Zahlungsverkehr

Lösungen ab Seite 238

Aufgabe 11-1 Der Nichtkontoinhaber Jens Völtz erscheint bei Ihnen am Beratungstisch der Fördebank AG Kiel. Er legt Ihnen einen Barscheck über 300,00 EUR vor, der auf die Unionbank AG Flensburg gezogen ist. Herr Völtz bittet um Barauszahlung des Scheckgegenwertes. Welche der nachstehenden Auskünfte der Fördebank AG ist banküblich? A .Eine sofortige Barauszahlung des Scheckgegenwertes ist nach dem Scheckge­

setz nicht zulässig." B .Der Scheckbetrag kann Ihnen bar ausgezahlt werden, wenn Sie uns beauftra­

gen, den Scheckbetrag beleglos über die Deutsche Bundesbankeinzuziehen." C .Die Scheckeinlösung kann nur in Verbindung mit einer Eröffnung eines Sparkon­

tos sofort vorgenommen werden." D .Der Scheckwird nuran der Kasse einer Filiale der UnionbankAG bareingelöst." E .Gegen Berechnung einer Inkassogebühr können Sie den Barscheck an unserer

Kasse sofort einlösen."

D Aufgabe 11-2 Der Kunde der Nordbank AG, Herr Werner Schramm möchte zu Lasten seines Giro­kontos seine beim Möbelhaus Kraft bestellte Schrankwand bezahlen. Herr Schramm möchte von Ihnen wissen, wie ein Zahlungsauftrag mit überweisung durchgeführt wird. Erläutern Sie Herrn Schramm, wie diese überweisung abgewickelt wird. Brin­gen Sie die einzelnen Schritte dieser überweisung in die richtige Reihenfolge. Begriffe aus der Zahlungsabwicklung durch überweisung A Das Möbelhaus Kraft erhält die Kontogutschrift. B Das zwischengeschaltete Kreditinstitut verrechnet und leitet den überweisungs­

betrag an das Kreditinstitut des Möbelhauses. C Das Konto von Hemn Schramm wird belastet. D Herr Schramm reicht den ausgefüllten überweisungsauftrag der Nordbank AG

herein. E Die Nordbank AG prüft, ob genügend Deckung auf dem Konto des Kunden

Schramm ist. F Die Nordbank AG leitet den überweisungsbetrag an ein weiterleitendes Kreditin­

stitut.

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Scheck

Schritte der Zahlungs­abwicklung durch Überweisung

W. Grundmann, R. Rathner, Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse, Prüfungstraining für Bankkaufleute, DOI 10.1007/978-3-8349-4584-6_2, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2013

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Scheck

Über­weisung

Aufgaben

Aufgabe 11-3 a) Zur bargeldlosen Begleichung einer Rechnung kann u. a. der Scheck benutzt

werden. Wann ist die Schuld erloschen, wenn mit Scheck bezahlt wird? A MitderAusstellung B Mit der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers C Mitdem EndederVorlegungsfrist D Wenn der Empfänger den Scheckseiner Bankeinreicht E Mitder Einlösung des Schecks beim bezogenen Kreditinslilut

D b) Schecks sind bei Vorlage beim bezogenen Kreditinstitut fällig. Schecks sind in­

nerlhalb derVorlegungsfrist (8 Kalendertage für Inlandsschecks, 20 Kalendertage bei in Europa ausgestellten Schecks und 70 Kalendertage für in der übrigen Welt ausgestellten Schecks) dem bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung vorzulegen. Die Vorlegungsfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Schecks. Welche Folgen ergeben sich für den Scheckinhaber, wenn er einen Verrech­nungsscheck über 1.500,00 EUR verspätet dem bezogenen Kreditinstilut vorge­legt?

A Ein Scheckprozess ist nicht mehr möglich. Die Forderung kann nur noch im Rah­men eines Zivilprozesses geltend gemacht werden.

B Das bezogene Kreditinstitut ist bei verspäteter Vorlage verpflichtet, den Scheck einzulösen, sofern das Guthaben auf dem Konto des Ausstellers ausreicht.

C Die scheckrechllichen Ansprüche gegen den Aussteller bleiben bei verspäteter Vorlage bestehen.

D Das bezogene Kreditinstilut darf bei verspäteter Vorlage den Scheck nicht mehr auszahlen.

E Das bezogene Kreditinstitut ist bei verspäteter Vorlage von Verrechnungs­schecks verpflichtet, den Scheckweiterlhin einzulösen.

D Aufgabe 11-4 Herr Paulsen ist Kunde der NorrJbankAG. Herr Paulsen hat eine Überweisung mittels Selbstbedienungsterminal in einer Zweigstelle der NorrJbank AG veranlasst. Er möchte jetzt wissen, wann das Geld spätestens auf dem Konto des Zahlungsemp­fängers bei der Isarbank AG in München angekommen sein wird. Wie informieren Sie Herrn Paulsen richtig? A Inländische Überweisungen in Inlandswährung sind binnen 4 Bankgeschäftsta­

gen dem Konto des Begünstigten bei der IsarbankAGgutzuschreiben. B Inländische Überweisungen in Inlandswährung sind bald möglichst dem Konto

des Begünstigten bei der IsarbankAGgutzuschreiben. C Inländische Überweisungen in Inlandswährung sind binnen 1 Geschäftstag dem

Konto des Begünstigten bei der IsarbankAGgutzuschreiben. D Überweisungen in Inlandswährung innerhalb einer Haupt- oder einer Zweigstelle

eines Kreditinstituts sind binnen 4 Bankgeschäftstagen dem Begünstigten der Is­arbankAGgutzuschreiben.

E Überweisungen in Inlandswährung innerhalb einer Haupt- oder einer Zweigstelle eines Kreditinstituts sind binnen 2 Bankgeschäftstagen gutzuschreiben.

D

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Aufgabe 11-5 Das Ehepaar Harald und lrane Sommer ist Kunde der Nordbank AG. Beide Ehepart­ner haben jeweils ein Einzelkonto und sich gegenseitig bevollmächtigt. Da Herr Sommer jetzt die Automaten des regionalen Verkehrsverbundes mit der elektroni­schen Geldkarte nutzen will, beantragt er bei seinem Kundenberater, dass seine Bankkarte zusätzlich miteinem Geldkartenchip ausgestattet wird. a) Wie informieren Sie Herrn Sommerrichtig?

A .Das Bezahlen mit der Geldkarte erfolgt anonym. Bei jeder Zahlung verringert sich Ihr Guthaben auf der Geldkarte entsprechend. Zahlungen sind im Rahmen des Guthabens und derGültigkeitsdauerderGeldkarte möglich."

B "Ihre Kreditkarte ist bereits mit einem multifunktionalen Chip ausgestattet. Durch diesen Chip können Sie Ihre Kreditkarte auch als Geldkarte nutzen."

C "Bei Verlust Ihrer Geldkarte sind Sie vor unberechtigten Verfügungen nur dann geschützt, wenn Sie die Geldkarte unverzüglich bei uns sperren lassen."

D .zur Zahlung mit Ihrer Geldkarte führen Sie Ihre Kreditkarte in ein Geldkarten­Terminal ein. Dann bestätigen Sie durch die Eingabe Ihrer PIN den Zahlungsbe­trag."

E .Sie können die Geldkarte an speziellen Ladegeräten zu Lasten Ihres Girokontos mit maximal 400,00 EUR laden. Dazu ist die Eingabe Ihrer PIN erforderlich."

D Frau Sommer besitzt bereits eine Bankkarte mit Girocard-Funktion. Herr Sommer hat Kontovollmacht über dieses Konto. b) Welche der folgenden Aussagen zu den Verfügungsmöglichkeiten von Herrn

Sommer ist zutreffend?

A Herr Sommer darf mit der Karte seiner Frau über das Konto verfügen, wenn er die Geldkartenfunktion der Karte nutzen möchte.

B Herr Sommer darf mit der Karte seiner Frau über das Konto verfügen, wenn er beim Einkaufen und der Bezahlung an elektronischen Kassen mit dem Zusatz i. V. unterschreibt.

C Herr Sommer darf mit der Karte seiner Frau überdas Konto verfügen, wenn er un­ter Angabe der PIN seiner Frau bezahlt.

D Herr Sommer darf mit der Karte seiner Frau über das Konto verfügen, wenn erei­ne eigene PIN zur Karte seiner Frau beantragt.

E Herr Sommer darf mit der Karte seiner Frau über das Konto verfügen, wenn die Bankkarte mit Girocard-Funktion aufbeide Namen läuft.

D Frau Sommer möchte von ihrem Kundenberater der Nordbank AG wissen, wie sie ihre Bankkarte mit Geldkarten-Funktion aufladen kann. c) Wie informieren Sie Frau Sommerrichtig?

A Frau Sommer bestimmt in Absprache mit der Nordbank AG den Höchstbetrag, mit dem sie den Chip der Geldkarte aufladen will.

B Beim Bezahlen mit der Geldkarte muss Frau Sommer die PIN eingeben und den Betrag bestätigen.

C Den Chip der Geldkarte kann Frau Sommer am Geldausgabeautomaten der Nordbank AG und an fremden Geldausgabeautomaten unter Eingabe der PIN aufladen.

D Zahlungen mit der Geldkarte werden per Lastschrift vom Konto von Frau Sommer eingezogen.

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Geldkarte

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SEPA­Lastschrift­verfahren

Aufgaben

E Bei Verlust der Bankkarte mit Girocard-Funktion und sofortiger Sperre der Karte erhält Frau Sommer das Guthaben auf dem Chip der Geldkarte umgehend er­setzt.

D Aufgabe 11-6 a) Welche der nachstehenden Aussagen trifft

A nur auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu? B nur auf das SEPA-Finmen-Lastschriftverfahren zu? C auf beide Verfahren zu?

Aussagen

1 Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschrift­mandat sowie der Zahlstelle den Zahlungsauftrag, vom Zahlungsempfänger ein­gereichte SEPA-Lastschriflen einzulösen (Doppel mandat).

2 Der Zahlungspflichtige kann binnen einer Frist von acht Wochen ab Belastungs­buchung ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags ver­langen.

3 Der Zahlungspflichtige kann einer nicht autorisierten Lastschrift widersprechen und erhält unverzüglich Erstattung des Lastschriftbetrags durch die Zahlstelle.

4 Die eingereichten Lastschriften müssen spätestens einen Target-Arbeitstag vor Fälligkeit bei derZahlstelle vorliegen.

5 Der Zahlungsempfänger muss eine Inkassovereinbarung mit der 1. InkassosteIle treffen.

6 Eine Lastschriftrückgabe durch die Zahlstelle muss bis maximal fünf Target-

I 1Arr~tar ;acr B:ITU;gr~hTerfOlgen.

b) Ein Lieferant bittet seine Firmenkunden, ihm ein Finmenlastschriftmandat zu er­teilen, um fällige Forderungen problemlos einziehen zu lassen. Welche Regelung zum SEPA-Finmen-Lastschriftverfahren trifft zu?

A Das SEPA-Finmen-Lastschriftverfahren ist auch für Privatkunden geeignet. B Das SEPA-Finmen-Lastschriftverfahren sieht bei nichtautorisierten Zahlungen

eine Rückgabefrist für die Zahlstelle spätestens fünfTage nach Fälligkeit vor. C Das SEPA-Finmen-Lastschriftverfahren sieht bei nichtautorisierten Zahlungen

eine Rückgabefrist fürdie Zahlstelle spätestens fünfTage nach Fälligkeit vor. D Das SEPA-Finmen-Lastschriftverfahren sieht eine Rückgabefrist für die Zahlstel­

le spätestens zwei Tage nach Fälligkeit vor. E Die eingereichten Lastschriften müssen spätestens 14 Arbeitstage vor Fälligkeit

bei derZahlstelle vorliegen.

D

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Aufgabe 11-7 a) Welche der folgenden Änderungen für die Ausführung der Inlandsüberweisun­

gen ist mit der Umstellung auf SEPA für die Kreditinslilute verbunden? A Bei der SEPA-Inlandsüberweisung muss kein Empfänger mehr namentlich an­

gegeben werden, da durch die Angabe von Ble und IBAN eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

B Bei der SEPA-Inlandsüberweisung muss nur der Empfänger namenllieh ange­geben werden, da die Angabe von Ble und IBAN nicht verpflichtend ist. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen können weiterhin genutzt wer­den.

C Bei der SEPA-Inlandsüberweisung muss der Empfänger nicht namentlich an­gegeben werden. Nur die Angabe von Ble ist Pflicht.

D Bei der SEPA-Inlandsüberweisung muss der Empfänger nicht namentlich an­gegeben werden. Nur die Angabe von IBAN ist Pflicht.

E Bei der SEPA-Inlandsüberweisung muss der Empfänger namentlich angege­ben werden. Auch die Angabe von Ble und IBAN ist Pflicht.

D b) Frau Sarah Schmitz ist Kundin der Norribank AG. Sie fragt den Kundenberater

der NorribankAG, was sie zu beachten hat, wenn sie eine SEPA-überweisung tä­tigt. Wie beraten Sie Frau Schmitz richtig?

A Im SEPA-Verfahren können nur überweisungen bis 50.000,00 EUR getätigt wer­den.

B Im SEPA-Verfahren können überweisungen in allen Währungen der EU-Länder getätigt werden.

C Im SEPA-Verfahren benötigt Frau Schmitz die IBAN des Kreditinstituts des Emp­fängers.

D Im SEPA-Verfahren muss Frau Schmitz das Formular "SEPA-überweisung- ver­wenden.

E Im SE PA-Verfahren gelten keine Meldepflichten nach dem Außenwirt­schaftsrecht.

D

SEPA­Über­weisung

Aufgabe 11-8 SEPA-a) Frau Susanne Krause ist Kundin der Norribank AG. Frau Krause wurde von ihren Lastschrift

Stadtwerken das Formular eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats zugesandt. Frau Krause ist dieses Zahlungsverfahren bisher unbekannt. Frau Krause bittet Sie um nähere Informationen. Mit welcher der folgenden Aussagen beraten Sie Frau Krause richtig?

A .Beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie einer Lastschrift ohne An­gabe von Gründen nur innerhalb von sechs Wochen nach Belastung wider­sprechen."

B .Beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie eine Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastung zurückgeben."

C .Beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie eine Lastschrift innerhalb von 13 Monaten nach Rechnungsabschluss zurückgeben, sofern Sie nachwei­sen, dass die Belastung zu Unrecht erfolgt ist."

D .Beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie eine Lastschrift innerhalb der normalen Verjährungsfrist von drei Jahren zurückgeben, sofern Sie nach­weisen, dass die Belastung zu Unrecht erfolgt ist."

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Scheck­rückgabe

SEPA-Basis­Lastschrift­verfahren

Aufgaben

E "Der Zahlungsempfänger muss Ihnen drei Wochen vor der Belastung eine Vorabinformation über die Belastung übermitteln."

F "Sie erteilen den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung und beauftragen uns, Lastschriften einzulösen (Doppelmandat)."

I I b) Frau Krause möchte von Ihnen wissen, wie dieses Verfahren funktioniert. Brin­

gen Sie die folgenden Schritte für den Ablauf des SEPA-Basis­Lastschriftverfahrens in die richtige Reihenfolge.

A Gutschrift auf dem Empfängerkonto B Schriftliche Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats C Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften D Belastung des Zahlungspflichtigen

IE 1Er~hr;inir~aT~ril

Aufgabe 11-9 Ein Scheck über 4.200,00 EUR wird der Nordbank AG über die Abrechnungsstelle zur Einlösung im beleglosen Scheckeinzugsverfahren vorgelegt. Das Guthaben auf dem Konto des Ausstellers beträgt nur 800,00 EUR. Welche Verhaltensweisen der Nordbank AG sind zulässig? A Sie löst den Scheck ein. B Die Nordbank AG leitet die Rückrechnung spätestens am Bankarbeitstag nach

Eingang der Scheckdaten an die 1. InkassosteIle, die die Nichteinlösung im Auftrag der Nordbank AG auf der Kopie des Schecks mit dem Vermerk. Vom bezogenen Kreditinstitut am ... nicht bezahlt" bestätigt.

C Sie löst den Scheck auf Wunsch des Ausstellers mit einem Teilbetrag von 800,00 EUR ein und gibt ihn mit entsprechendem Vermerk am selben Tag in die Abrechnung zurück.

o Sie fordert den Aussteller telefonisch auf, bis zum letzten Einlieferungstermin für die Abrechnung desselben Tages Deckung anzuschaffen.

E Sie löst den Scheck ein unter dem Vorbehalt, dass der Aussteller bis zum nächsten Werktag für Deckung gesorgt hat.

F Die Nordbank AG führt einen Scheckprozess gegen den Aussteller.

I I Aufgabe 11-10 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bietet eine rationelle Möglichkeit zum Einzug inländischer und grenzüberschreitender Forderungen. Wann ist die SEPA-Basis­Lastschrift zahlbar? A Die SEPA-Basis-Lastschrift ist bei Sicht fällig. B Die SEPA-Basis-Lastschrift ist fällig, wenn der Zahlungspflichtige die Abbu­

chung von seinem Konto genehmigt hat. C Die Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift muss zwischen der 1. InkassosteIle

und der Zahlstelle vereinbart werden. D Die SEPA-Basis-Lastschrift ist fällig zu dem Zeitpunkt, den der Zahlungsemp­

fänger im Lastschriftdatensatz angegeben hat. E Die SEPA-Basis-Lastschrift ist fällig, wenn das Konto des Zahlungspflichtigen

ausreichende Kontodeckung aufweist.

D

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Aufgabe 11-11 Frau Wilke übergibt Herrn Mertens einen Scheck in Höhe von 1.476,00 EUR mit Überbringervermerk, gezogen auf die NorrJbank AG. Herr Mertens bringt hand­schriftlich auf dem Scheck den Vermerk .Nur zurVerrechnung" an. Welche Wirkung hat der Vermerk .Nur zur Verrechnung·?

A Wird dieser Scheck gestohlen, so kann der Einreicher ermitte~ werden, denn die Norr/bankAG darf den Scheck nur als Kontogutschrift einlösen.

B Dieser Scheck darf nur durch ein von Frau Wilke angebrachtes Indossament übertragen werden.

C Mit diesem Vermerk beauftragt Herr Mertens sein Kreditinstitut, den Scheck­gegenwert beleg haft einziehen zu lassen.

o Dieser Vermerk gilt nach dem Scheckgesetz als nicht geschrieben, da er handschriftlich angebracht wurde.

E Dieser ScheCk darf nur zur Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes herein-genommen werden.

D Aufgabe 11-12 Frau Britta Schilling Ist die Geldkarte gestohlen worden, auf der noch 183,45 EUR gespeichert waren. Der Betrag wurde vom Nichtberechligten vollständig verbraucht. Wer haftet für den entstandenen Schaden?

A Der entstandene Schaden wird Frau Schilling aus dem EInlagensicherungs­fonds der Banken und Sparkassen ersetzt.

BOas kontofOhrende Kreditinstitut von Frau Schilling erstattet den entstandenen Schaden nach einer angemessenen Wartefrist.

C Das kontoführende Kreditinstilul übernimmt 90 % des entstandenen Schadens, für 10 % haftet Frau Schilling.

o Die Händler, die die Kartenzahlungen akzeptiert haben, sind zum Schadenser­satz verpflichtet, da sie nicht die Berechtigung des Kunden geprüft haben.

E Frau Schilling muss den entstandenen Schaden selbst tragen.

D Aufgabe 11-13 Die Wohnungsbaugesellschaft Schaum GmbH vermietet erstmalig 200 Wohnungen in guter Wohnlage. Um die Mietzahlungen einfach und kostengünstig abzuwickeln, bietet die NorrJbank AG als Hausbank der Schaum GmbH der Wohnungsbauge­seilschaft das SEPA-Basis-lastschriftverfahren an. Aus welchem Grund räumt die Narr/bank AG der Schaum GmbH ein Lastschriftobligo ein?

A Die Narr/bank AG sichert sich damit die Möglichkeit der Rückbelastung des FIrmenkontos bel Rücklastschriften.

B Die Narr/bank AG will Ihr Kreditrisiko bei der Rückbelastung nicht eingelöster Lastschriften eingrenzen.

C Die Schaum GmbH soll damit angehalten werden, ihren monaUichen Mietein­gang nach dem Lastschriftobligo auszurichten.

o Durch die EInräumung des Obligos soll bei den Mietern der Schaum GmbH die Nutzung des Zahlungsmediums SEPA-Lastschrift-Mandat gefördert werden.

E Mit der EInräumung eines Lastschriftobligos entfällt beim SEPA-Basis­Lastschriftverfahren das Widerspruchsrecht der Mieter.

D

Scheck

Karten­zahlungen

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SEPA-Basls­Lastschrift­verfahren

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Karten­zahlung

Reise­zahlungen

Kreditkarte

Aufgaben

Aufgabe 11-14 Frau Wieck, Kundin der Nordbank AG, möchte bei der Firma Ale/co am Eleclronic­Cash-Terminal unter Verwendung der Girocard und PIN einen PC bezahlen, der 2.255,00 EUR kosten soll. über welchen Betrag kann Frau Wieck am Terminal ma­ximal verfügen?

A Zahlungen am Eleclronic-Cash-Terminal sind nurbiszu 200,00 EURgarantiert. B Frau Wieck kann über den noch nicht genutzten Betrag ihres Verfügungsrah­

mens verfügen. C Die Firma Ale/co setzt den maximalen Verfügungsrahmen der Kundin aus Si­

cherheitsgründen selbst fest. D Frau Wieck kann im Rahmen ihres Kontoguthabens einschließlich des einge­

räumten Dispos unbeschränkt verfügen. E Frau Wieck kann an Eleclronic-Cash-Terminals über maximal 1.500,00 EUR

innerhalb eines Kalendermonats verfügen.

D Aufgabe 11-15 Auf Grund eines längeren Auslandsaufenthalts in den Vereinigten Staaten möchte die Ihnen bekannte Kundin Birgit Sauer 20 US-Dollar-Reiseschecks, ausgestellt auf 100,00 USD je Scheck, erwerben. Zusätzlich möchte Frau Sauer 1.000,00 USD in bar mitnehmen. Mit welchem Euro-Betra wird Frau Sauer belastet?

Devisenkurse ' Sorten kurse USD 1 .. · 1,2()9B <3:1,2156 B f---;1-;, 1""'82"'5'"'V-;:e""rka::::-:-:uf,.......,1,..;,2""4;;;2;;5~A':;nkaC:"'uf;1

Die Gebühren für Reiseschecks betragen 1 %, die Gebühren für Sorten 3,00 EUR.

I IEUR

Aufgabe 11-16 Herr Fynn Herbst ist Privatkunde der Nordbank AG. Herr Herbst hat bereits eine Bankkarte mit Girocard-Funktion. Im Rahmen einer Beratung bietet der Kundenbe­rater der Nordbank AG Herrn Herbst zusätzlich eine Kreditkarte an. Herr Herbst möchte von seinem Kundenberater den Unterschied zur Bankkarte wissen. Wei­che Aussage trifft zu? A Herr Herbst kann die Bankkarte bei jedem Händler einsetzen; die Kreditkarte

nur bei ausgewählten Unternehmen. B Herr Herbst kann bei der Kreditkarte nur mit PIN bezahlen, bei der Bankkarte

nur mit Unterschrift. C Bei beiden Karten ist die Haftung des Karteninhabers stets auf 150,00 EUR

begrenzt. D Bei Zahlung mit der Bankkarte mit Girocard-Funktion wird das Girokonto von

Herm Herbst sofort belastet; bei Nutzung der Kreditkarte erhält er regelmäßig eine Sammelbelastung.

E Bei der häufigen Nutzung der Kreditkarte kann Herr Herbst vorteilhafte Händ­lerrabatte aushandeln

D

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Aufgabe 11-17 Welche der folgenden Aussagen zum ISE-Verfahren ist zutreffend? A Im Falle der Nichteinlösung eines ISE-Schecks kann die bezogene Bank einen

Scheckprozess gegen den Aussteller führen. B Beim ISE-Verfahren verbleibt der Originalscheck bei der Deutschen Bundes­

bank. e Beim ISE-Verfahren wird der Originalscheck wegen der Höhe der Scheck­

summe direkt an die Zahlstelle versandt. o Im Falle der Nichteinlösung eines ISE-Schecks kann der Scheckeinreicher ei­

nen Scheckprozess gegen den Aussteller führen. E Das bezogene Kreditinstitut kann die fonmelle Ordnungsmäßigkeit und die Un­

terschrift des Ausstellers am Scheckoriginal prüfen.

D Aufgabe 11-18 Der Kunde Andreas Holsten hat die ihm von der Nordbank AG ausgehändigten Schecks verloren. Er unterrichtet die Nordbank AG unverzüglich von dem Verlust. Wie verhält sich die Nordbank AG richtig? A Die Nordbank AG bittet Henm Holsten, den Verlust beim Fundamt und bei der

Polizei anzuzeigen. B Die Nordbank AG leitet ein Aufgebotsverfahren ein. e Die verlorenen Schecks werden gespenrl, und Herr Holsten bekommt sofort

neue Schecks. o Herr Holsten bekommt neue Schecks erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist der

verlorenen Schecks. E Die Nordbank AG lässt sich von Henm Holsten eine Erklärung unterschreiben,

dass er auf Schadensersatzansprüche verzichtet.

D Aufgabe 11-19 Der körperbehinderte Rentner Jürgen Wittenhagen unterhält bei Ihrem Kreditinstitut ein Girokonto. Wegen seiner Behinderung möchte Herr Wittenhagen auch am Tele­fon-Banking teilnehmen. Er befürchtet allerdings, dass Unbefugte unberechtigt auf sein Konto zugreifen könnten. Mit welchen Argumenten können Sie Henm Wittenha­gen von der Sicherheit des Telefon-Banking Ihres Kreditinstituts überzeugen? A .Sofern die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wird, führt dies zu

einer automatischen Zugangssperre zum Telefon-Banking." B .Ein Missbrauch wird ausgeschlossen, da zusätzlich zur PIN bei jeder Transak­

tion über das Telefon-Banking eine TAN eingegeben werden muss." e "Alle Telefongespräche werden aufgezeichnet, damit jeder Vorgang im Nach­

hinein überprüft werden kann." D .Bei Missbrauch durch unberechtigte Dritte haften Sie bis zum Rechnungs­

schluss nur bis zu maximal 50,00 EUR." E .Ein Missbrauch wird erschwert, da der Zugang zum Telefon-Banking nur von

einem individuell bestimmten Telefon aus hergestellt werden kann."

I I

Scheck­einzug

Scheck­verkehr

Telefon­Banking

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Scheck­einzugs­verfahren

Online­Banking

SEPA-Basis­Lastschrift­verfahren

Aufgaben

Aufgabe 11-20 Die Nordbank AG wird von einem Kunden beauftragt, einen auf die Unionbank AG gezogenen Barscheck über 7.800,00 EUR einzuziehen. Dieser Scheck soll im imagegestülzlen Scheckeinzugsverfahren (ISE-Verfahren) eingezogen werden. Welche der folgenden Aussagen zum ISE-Verfahren ist zutreffend? A Ein Einzug im ISE-Verfahren ist möglich, wenn der Originalscheck für einen

Zeitraum von höchstens zwei Wochen körperlich bei der ersten InkassosteIle aufbewahrt wird.

B Ein Einzug im ISE-Verfahren ist möglich, wenn der Originalscheck beim bezo­genen Kreditinstilul auf CD-Rom archiviert wird.

C Ein Einzug im ISE-Verfahren ist möglich, wenn das bezogene Kreditinstitut ei­ne Eilnachricht an die erste InkassosteIle sendet.

D Ein Einzug im ISE-Verfahren ist möglich, wenn der Originalscheck gesondert vorgelegt wird.

E Ein Einzug im ISE-Verfahren ist möglich, weil der Scheckbetrag über 6.000,00 EUR ist.

D Aufgabe 11-21 Sie bieten Ihrem Kunden Frank Si mon das Online-Banking als eine Möglichkeit an, überweisungen schnell und kostengünstig am PC durchzuführen. Herr Si mon äußert Ihnen gegenüber Bedenken, dass unberechtigte Dritte seine Kontostände abrufen und überweisungen zu Lasten seines Girokontos ausführen könnten. Wie informieren Sie Herm Si mon richtig? A "Sofem Sie Ihre PIN und Ihre TAN an Dritte nicht weitergeben, ist ein Miss­

brauch weitestgehend ausgeschlossen." B "Durch ein spezielles Sicherungssystem, das zwischen Ihnen und der Bank ver­

einbartwerden kann, wird ein Missbrauch durch Unberechtigte ausgeschlossen." C "Da alle Kontodaten in einem speziellen Code verschlüsselt werden, der nur

Ihnen und der Bank bekannt ist, können Dritte nicht unberechtigt in das Online­System eingreifen."

D "Da ein Schaden durch unberechtigte Dritte nicht auszuschließen ist, über­nimmt die Bank in solchen Fällen nach den Sonderlbedingungen für das Online­Banking die Haftung."

E "Sofern Sie Ihre PIN bei der Eingabe in den PC verschlüsseln, können Dritte nicht unberechtigt in das Online-System eingreifen."

D Aufgabe 11-22 Die Versicherungsgesellschaft Neptun-Leben erhält ihre Beiträge zum größten Teil im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Unter welchen Voraussetzungen ist diese Zahlungsweise möglich? A Die Neptun-Leben muss ihrem Kreditinstitut ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt

haben. B Die Hausbank der Neptun-Leben muss die Bonität der Versicherungsnehmer

(Zahlungspflichtigen) überprüfen. C Die Versicherungsnehmer müssen der Neptun-Leben ein SEPA-Lastschrift­

mandat erteilt haben. D Die Neptun-Leben darf über die eingezogenen Versicherungsprämien erst

nach der Widerrufsfrist von 6 Wochen verfügen.

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