Zahnärzteblatt...Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion...

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Zahnärzteblatt SACHSEN 15. MÄRZ 2013, 24. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN Bohren und Füllen? Neuer Leitfaden für plötzlichen Ausfall des Praxisinhabers GOZ Wenn Knochen fehlt Neue Gerinnungs- hemmer Was müssen Zahn- ärzte beachten? ANZEIGE 13 03 Die digitale Zahnarztpraxis Samstag, 12. Oktober 2013 Stadthalle Chemnitz Freitag, 11. Oktober 2013 Workshopnachmittag Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam

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  • ZahnärzteblattSACHSEN

    15. MÄRZ 2013, 24. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

    D I E M O N AT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

    Bohren und Füllen?

    Neuer Leitfaden fürplötzlichen Ausfalldes Praxisinhabers

    GOZWenn Knochen fehlt

    Neue Gerinnungs-hemmerWas müssen Zahn-ärzte beachten?

    ANZEIGE

    1303

    Die digitale ZahnarztpraxisSamstag, 12. Oktober 2013Stadthalle Chemnitz

    Freitag, 11. Oktober 2013Workshopnachmittag

    Sächsischer Fortbildungstagfür Zahnärzte und das Praxisteam

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 3Leitartikel

    Liebe Kolleginnen und Kollegen !

    Die Einheit des zahnärztlichen Berufsstandes ist eine Herausforderung. Sie wird im-mer wieder beschworen, so dass man es manchmal schon gar nicht mehr hören kann.Was bewegt mich also, dieses Thema aufzugreifen?

    Vor ein paar Tagen geisterte durch die Medienlandschaft, dass 51% der Ärzte sichüber die Einführung einer Bürgerversicherung, also die Einheitskasse, freuen würden.Gleichzeitig gaben aber 53 % der Befragten an, die private Gebührenordnung zum Erhalt der medizinischen Versorgung zu benötigen. Ist dies ein Widerspruch in sichselbst, oder wie kommen diese Zahlen zustande. Ganz einfach, die Befragung erfolgtenur unter angestellten Klinikärzten. Aber die Außenwirkung war erreicht, das Wahl-kampffutter für die Befürworter der Bürgerversicherung war ausgelegt. Jetzt machteder ärztliche Nachrichtendienst die Gegenprobe unter den niedergelassenen Ärzten.Das Ergebnis war eindeutig. 90 % der Befragten sprachen sich klar für ein duales Kran-kenversicherungssystem aus. Diese Meldung wird aber länger brauchen, um von derÖffentlichkeit richtig wahrgenommen zu werden.

    Jetzt werden Sie sich fragen, was hat das mit uns zu tun?Nun, auch die Zahnärzteschaft hat sich für den Erhalt des dualen Krankenversicherungs -systems ausgesprochen, nicht zuletzt weil Wettbewerb für den Fortschritt unbedingterforderlich ist. Wir erleben zurzeit, was passiert, wenn eine Kranken- oder soll ich sagen Gesundheitskasse dominiert und ihre Marktmacht immer weiter ausbaut. Der einheitliche Punktwert, den wir akzeptiert haben, weil gleiche Leistungen imGKV-Bereich auch gleiche Vergütungen auslösen sollten, wird nicht mehr verhandeltwerden können. Friss Vogel oder stirb. Ich erkenne, dass unsere KZV unter dem Druckder Monopolstellung dieser Kasse kaum noch Spielraum bekommt. Wir in Sachsenwaren einmal Ost-Punkt-Spitzenreiter und sind nun gerade noch so Vorletzter. Es wä-re jetzt eigentlich an der Zeit, auch unsere Patienten über diesen Alleinstellungsan-spruch einer Kasse aufzuklären und die Nachteile zu verdeutlichen. Zumal geradeauch noch leise Töne für eine Wiedereinführung der Krankenkassengebühr aus dieserEcke kommen.

    Wir haben noch eine andere Front, bei der wir die Einheit des Berufsstandes selbst be-stimmen. Einige Zahnärzte arbeiten im Rahmen von Sonderverträgen mit Krankenkas-sen im Bereich der PZR zusammen. Nicht nur, dass ihnen so vorgeschrieben wird, wiesie die PZR durchzuführen haben, es werden gleichzeitig auch Abrechnungsmodali-täten sowie Leistungsinhalte definiert. Dies alles ohne Berücksichtigung der für diesenBereich gültigen GOZ. Des Weiteren soll man sich auch noch zu einer Partnerpraxisbekennen, um die Zuschüsse für die Versicherten zu generieren. Ich frage mich, wieniedrig ist die Schwelle, für die sich Zahnärzte in diese Abhängigkeiten begeben. Jemehr die Krankenkassen unseren Berufsstand in solche Nischen einteilen können,umso schwerer wird für uns alle die freiberufliche Berufsausübung. Selektivverträgemit Krankenversicherungen oder Krankenkassen zerstören das Vertrauensverhältniszwischen Zahnarzt und Patient. Sie wirken auf die freie Zahnarztwahl ein und beein-flussen den Zahnarzt in seinen Entscheidungen und darüber hinaus spalten sie denBerufsstand. Manchmal haben Entscheidungen, die der einzelne fällt Auswirkungenauf alle. Diesen Blickwinkel bitte ich zu berücksichtigen, denn wir sitzen letztendlichalle im gleichen Boot.

    Ich wünsche Ihnen, Ihren Praxisteams und Ihren Familien eine schöne Frühlingszeit.

    Mit kollegialen GrüßenIhr Dr. Mathias Wunsch

    Einheit des Berufsstandes – (k)eine leere Phrase

    Dr. Mathias Wunsch

    Präsident der LandeszahnärztekammerSachsen

  • Impressum

    Zahnärzteblatt SACHSEN

    HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

    Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsenund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

    SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

    Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme

    Mitarbeiterin Ines Maasberg

    RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

    VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

    Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610ISDN-Mac 03525 718-634

    AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

    AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.

    Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer

    Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlun-gen im In- und Ausland entgegen.

    Auflage5.257 Druckauflage, IV. Quartal 2012

    VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlichbis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglie-der der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrerMitgliedschaft.

    Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos undZeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichneteoder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf -gefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffent -lichen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestat-tet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt.

    © 2013 Satztechnik Meißen GmbH

    ISSN 0938-8486

    Zahnärzteblatt SACHSEN 03/134Inhalt

    LeitartikelEinheit des Berufsstandes – (k)eine leere Phrase 3

    AktuellPlötzlicher Ausfall des Praxisinhabers 5

    Neues Erscheinungsbild 5

    Vorsitzwechsel bei der Landesarbeitsgemeinschaftfür Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e. V. 6

    Programm am BZÄK-Stand zur IDS 7

    Einstieg ins Berufsleben leicht gemacht 7

    Praxisausschreibung 7

    FVDZ-Angebote für Studenten 8

    Erfolgreiche Nachwuchsarbeit des Verbandes 8

    Jazz & Swing im Zahnärztehaus 10

    Edelmetallspende – Zukunft für Waisenkinder in Afrika 10

    FortbildungBohren und Füllen? Nicht immer! 26

    Neue Gerinnungshemmer:Was müssen Zahnärzte beachten? 30

    TermineStammtische und Veranstaltungen 11Kurse im März/April 2013 12

    PraxisführungKönnen Sie und Ihr Team mit Beschwerden richtig umgehen? 14Die Laborrechnung im Gebührentarif Zahnersatz, Teil 13 16Wenn Knochen fehlt 19Medizingeräteprüfung 21GOZ-Telegramm 21Wenn Pflichten verletzt werden 22Qualitätsmanagement ist Chefsache 22Aktuell erschienene DGZMK-Leitlinien 23

    PersonalienNachruf für Dr. Andreas Kumpf 23Geburtstage 25

    BüchereckeBWL für Ahnungslose 24Analogtafeln BEMA-GOZ 24Websites in „Looser“ Folge vorgestellt 24

    Kultur 32

    Redaktionsschluss für die Ausgabe Mai ist der 17. April 2013

  • Im Frühjahr vergangenen Jahres hat derVorstand der Kammer die Weichen gestelltfür die Gestaltung eines neuen einheitli-chen Erscheinungsbildes der Landeszahn-ärztekammer Sachsen. Die vielfältigenDruckerzeugnisse, angefangen vom Kopf-bogen bis hin zu Flyern für die Außenwir-kung, Plakate, Broschüren, Urkunden, Be-scheinigungen aber auch CD-Cover undPowerpoint-Präsentationen erforderten ei-ne Überarbeitung um einen Wiedererken-nungseffekt zu erreichen. Beim CorporateDesign geht es um mehr als die Verwen-dung des Berufskennzeichens, das Gelbe Z.Dieses ist und bleibt natürlich das Herz-stück für das Signet der Körperschaft. Esgeht auch um Festlegungen von Farbenund Gestaltungselementen die das unver-wechselbare visuelle Profil der Kammerbestimmen sollen. Die Landeszahnärztekammer hat nun eineklare Handlungsanleitung für die Gestal-tung der einzelnen Formate erhalten, wel-che die Herstellungsprozesse vereinfa-chen wird und dazu beiträgt, Ihre Kammerzeitgemäß und zuverlässig zu präsentieren.

    Neues Erscheinungsbild

    Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 5Aktuell

    Was tun, wenn ein plötzliches, ungewoll-tes Fernbleiben der Inhaberin oder des In-habers vom Praxisbetrieb eintritt? DieseFrage stellen sich dann nicht nur die Mit-arbeiter in der Praxis, sondern es ergibtsich für das gesamte Umfeld eine schwie-rige Situation. Gut ist es daher, wenn derChef oder die Chefin vorgesorgt und sichfür den Fall der Fälle mit den Auswirkun-gen dieser Fallkonstellation vorher be-schäftigt hat.

    Mit dem Ordner „Leitfaden für Maßnah-men bei Ausfall des Praxisinhabers“, derjetzt allen Praxisinhabern zur Verfügunggestellt wird, ist eine Unterlage entstan-den, die eine Grundlage für diese Planun-gen darstellt. In Zusammenarbeit vonLZKS und KZVS wurden die bisherigenDokumente überarbeitet und den derzei-tigen Rechtsaufassungen angepasst.

    Plötzlicher Ausfall des Praxisinhabers

    In diesem Leitfaden werden Hinweisegegeben zu Maßnahmen bei Ausfall

    durch Krankheit bzw. Unfall von längerals einem Monat, länger als 6 Monateund im Todesfall, bei Praxisabgabe bzw.Praxis-Auflösung im Fall der Berufsunfä-higkeit, Tod, Alter und aus anderenGründen. Er enthält auch eine durch per-sönliche Angaben zu ergänzende Auf-stellung über zu benachrichtigende Be-hörden und Personen sowie Muster vonVerträgen zur Praxisübernahme und füreinen Vertreter, die bei Bedarf angepasstwerden können und als Hilfestellungdienen sollen. Ergänzt mit den eigenenAngaben und Willensbekundungen zurRegelung Ihres Praxisbetriebes kann ei-nerseits damit sichergestellt werden,dass notwendige Angelegenheiten imSinn des Praxisinhabers erfolgen, ande-rerseits bietet diese Zusammenstellungauch den dann Agierenden eine Hand-lungsanleitung.

    Leitfaden für Maßnahmen bei Ausfall des Praxisinhabers

    Sehr geehrte Praxis nhaberinnen und Praxis nhaber

    e n plötzl ches ungewolltes Fernb eiben der Inhaberin oder des Inhabers vom Prax s

    betrieb erg bt für das gesamte Umfeld eine schwierige S tua ion Deshalb ist die Be

    schäftigung mit den Auswirkungen d eser Gegebenhe ten die bes e Möglichkeit der

    Vorsorge

    Als Anlage erhalten S e den Ordner Leitfaden für Maßnahmen bei Ausfall des Prax s

    inhabers der in Zusammenarbeit von LZKS und KZVS aktual siert wurde zu hrer

    Verwendung

    In d esem Le tfaden finden Sie H nweise und Musterverträge die S e bei Bedarf nutzen

    können und die Ihnen a s Hi festel ung dienen so len Ergänzt mit den eigenen Anga

    ben und W llensbekundungen zur Rege ung Ihres Praxisbetriebes können Sie einer

    seits damit sicherstel en dass notwend ge Angelegenhei en n Ihrem Sinn erfolgen

    Andererseits b etet diese Zusammens ellung auch den dann Agierenden e ne Hand

    lungsan eitung

    Freund iche Grüße aus hrer Kammer

    Dr Mathias Wunsch

    Präsident

    Anlage

    Ordner Le tfaden für Maßnahmen bei Aus all des Praxisinhabers

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    hat an der Fortb ldungsreihe der Landeszahnärztekammer Sachsen

    ZERTIFIKAT

    in Theorie und Praxis teilgenommen und erfolgreich abgeschlossen

    der Fortbildungsakademie

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/136Aktuell

    Vorsitzwechsel bei der Landesarbeitsgemeinschaftfür Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V.

    Auf der Mitgliederversammlung 2012 derLAGZ Sachsen e.V. wurde die Neubestel-lung des Vorstandes für die nächsten fünfJahre bekannt gegeben.Für die Landeszahnärztekammer Sachsenwurde Dipl.-Stom. Iris Langhans wieder

    beauftragt. Entsprechend der Satzungsre-gelung übernimmt Frau Langhans ab Feb-ruar 2013 den Vorsitz der LAGZ Sachsene.V. für die kommenden drei Jahre. Iris Langhans vertritt seit 2007 die Interes-sen der Landeszahnärztekammer im Vor-

    stand der LAGZ. Neben ihrer neuen Tätig-keit als LAGZ-Vorsitzende ist Frau Lang-hans Vorstandsmitglied und Referentin fürPrävention der Landeszahnärztekammer.Frau Langhans wird sich auch in Zukunftfür eine erfolgreiche Gruppenprophylaxeeinsetzen und an den bisherigen Arbeits-schwerpunkten anknüpfen. Besondersliegt ihr die Mundgesundheit der unterDreijährigen am Herzen. Die Aufklärungder Eltern und Erzieher/innen und die Zu-sammenarbeit mit Hebammen und Kin-derärzten soll weiter intensiviert werden,um dem verstärkten Auftreten frühkindli-cher Karies wirksam zu begegnen.Unterstützt wird Iris Langhans von AnkeKrauspe, Fachbereichsleiterin der AOKPLUS, die den stellvertretenden Vorsitzübernommen hat, und vier weiteren Vor-standsmitgliedern. Als Vertreter der KZVSachsen wurde Dr. Thomas Kühn, für dasSozialministerium Sandra Frenschkowski,für den Verband der Ersatzkassen EvelynBernhard und für den Sächsischen Land-kreistag Kathrin Japcke wieder berufen.Darüber hinaus wird der Vorstand von Birgit Schröder, KZV Sachsen, und Dr. GritHantzsche, Jugendzahnärztin im Land-kreis Sächsische Schweiz, unterstützt.

    Ass. jur. Birte BittnerLAGZ Sachsen e.V.

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    Die Vorstandsmitglieder der LAGZ für die neue Legislatur sind Kathrin Japcke, Dr. Thomas Kühn, Sandra Frenschkowski, Anke Krauspe, Dipl.-Stom. Iris Langhans,Birgit Schröder und Evelyn Bernhard (v.l.n.r.)

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    Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13

    Kennziffer 1056/0760Planungsbereich ZwickauÜbergabetermin 01.02.2014Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

    Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennziffer an die KZV Sachsen,PF 100 954, 01079 Dresden.

    Praxisausschreibung

    Allen jungen Zahnärzten, die in das Be-rufsleben starten möchten, eine Assisten-tenstelle oder eine Praxis zur Übernahmesuchen, möchten wir die Praxis- und Assistentenbörse der KZV Sachsen am 17. April 2013 in der Zeit von 15:00 –18:00 Uhr im Zahnärztehaus empfehlen. Neben Informationen zu Ablaufplanung,Rechtsgrundlagen, Praxiswertermittlung,Finanzierung und steuerlicher Betrach-

    Einstieg ins Berufsleben leicht gemachttung rund um das Thema Praxisabgabe/-übernahme wird eine große nichtkom-merzielle Plattform zur Vermittlung vonAssistentenstellen und Praxisübernahmengeboten. Die Mitarbeiterinnen des Geschäftsberei-ches Mitglieder beantworten Ihre Fragenzur Veranstaltung und nehmen Ihre An-meldung unter Telefon 0351 8053416entgegen.

    Kennziffer 3036/0761Planungsbereich NordsachsenÜbergabetermin 01.04.2013Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

    Am Stand der Bundeszahnärztekammer,Halle 11.2, Gang O/P, Stand 50/59, fin-den unter anderem folgende Veranstal-tungen statt:

    MittwochFachberatung Social Media für Zahnarzt-praxenZiehung des Gewinners aus den Teilneh-mern der GOZ-Analyse

    DonnerstagFachberatung Social Media für Zahnarzt-praxenGOZ mobil – die neue „GOZ-App“Diskussion Studenten und Alumni: Nie-derlassung oder Anstellung?

    FreitagFachberatung Die barrierefreie PraxisFachberatung Social Media für Zahnarzt-praxen

    Darüber hinaus bietet die BZÄK weitereInformationen u. a. zu – Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

    Programm am BZÄK-Stand zur IDS– Patientenrechtegesetz– Patientenberatung der Zahnärzteschaft

    in Deutschland– Qualitätsförderung in der zahnärztli-

    chen Praxis– Hygienemanagement in Zahnarztpra-

    xen– Modellprojekt „Jeder Zahn zählt!“– Elektronischer Heilberufsausweis für

    Zahnärzte– Röntgen– Reformkonzept „Mundgesund trotz

    Handicap und hohem Alter“ (AuB-Kon-zept)

    – Initiative „Gesund im Mund bei Diabe-tes“

    – Orale Prävention/Krebs/Rauchen undMundgesundheit

    – Formen zahnärztlicher Berufsausübung– Berufsanerkennungsrichtlinie– Arbeit im Gemeinsamen Bundesaus-

    schuss (G-BA)– Statistische Daten zur Zahnmedizin

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/138Aktuell

    Am 27. Februar 2013 fand in den Räumender apoBank die Mitgliederversammlungdes Bezirksverbandes Dresden des FVDZstatt. Zu Beginn erläuterte Herr Weißhauptin Vertretung von Herrn Pecherz einigeNeuigkeiten in der apoBank. Im neuenHaus befinden sich die Filiale Dresdenund die Kreditabteilung der Bank. Neu imProgramm ist unter anderem ein Angebotfür Studenten mit Girokonto, Kreditkarteund Dispo-Kredit.Dr. Lutz Krause sprach in seinem Berichtüber die Aktivitäten des letzten Jahres. ZuBeginn des Jahres 2012 stellte die Einfüh-rung der neuen GOZ das Hauptthema dar.

    FVDZ-Angebote für Studenten

    Im April fand die Landesversammlung tra-ditionell in Leipzig und das Studententref-fen im Juni im Zahnärztehaus Dresdenstatt. In Vorbereitung der Hauptversamm-lung trafen sich im September die Vorstän-de der Länder Sachsen, Thüringen undSachsen-Anhalt. Die Hauptversammlungfand im Oktober in Berlin statt. Zur Fin-dung neuer studentischer Mitglieder wur-de ein MEDI-LEARN-Projekt für Zahnme-dizinstudenten aus der Taufe gehoben,was zu einem deutlichen Zuwachs führte.Das nächste Event für Studenten soll imApril stattfinden.Dr. Breyer erläuterte kurz die Arbeit in KZVund Kammer. Die Punktwertverhandlun-gen mit den Kassen gestalten sich in die-sem Jahr äußerst schwierig. In der Kammerstellt die Einführung des neuen Patienten-rechtegesetzes augenblicklich ein großesThema dar.Der Vorstand wurde entlastet und ein neuer, der dem alten entspricht, gewählt:Dr. Lutz Krause (Vorsitzender)Dr. Arndt Müller (Stellvertreter)ZA Peter BodenDr. Thomas Breyer.Die Wahl der Delegierten zur LV und HVfand im Anschluss statt.Die Ideen für Anträge zur Landesversamm-lung wurden diskutiert und vorformuliert.

    Peter Boden

    Am 26. Februar 2013 fand die Mitglieder-versammlung der Bezirksgruppe Leipzigim Leipziger „Apels Garten“ statt.Als Gastreferent war der Leiter der apo-Bank Leipzig, Helmut Picker, eingeladen,der zum Thema „Mit der apoBank Vor-Werts – interessante Neuigkeiten über Ih-re Standesbank“ sprach.Ausgehend von der derzeitigen Lage aufdem Finanzmarkt erläuterte er die Um-strukturierung innerhalb der Bank. Für je-den beruflichen Lebensabschnitt bietet dieGenossenschaftsbank spezifische Angebo-te an. Persönliche Berater begleiten dieKunden bei allen Finanz- und Vorsorgeplä-nen und stehen als Ratgeber bei Berufs-und Praxisfragen zu Verfügung.Anschließend berichtete die Bezirksvorsit-zende Dr. Angela Echtermeyer-Bodamerüber die Aktivitäten des Freien Verbandesim letzten Jahr. Besonders im studentischenBereich wurde viel unternommen, um denFreien Verband bekannt zu machen. In In-formationsveranstaltungen und Seminarenan der Uni Leipzig erläuterte Dr. ThomasDrachenberg die Aufgaben und Ziele desFreien Verbandes und sprach über die frei-berufliche Arbeit eines Zahnarztes. Mit denAngeboten für Studenten wie MEDI-LEARN und andere Studentenförderungs-programme konnten im letzten Jahr 34 neue Mitglieder geworben werden.Vor der Wahl des neuen Bezirksvorstandesdankte die Bezirksvorsitzende den lang-jährigen Mitgliedern Dr. Peter Kind und Dr. Dietmar Kluge für ihre Tätigkeit im Be-zirksvorstand und wünschte ihnen vielSchaffenskraft in ihrem wohlverdientenRuhestand.In den neuen Leipziger Bezirksvorstandwurden gewählt:Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer (Vorsitzende)Dr. Thomas DrachenbergDr. Ulf NowakDie Veranstaltung endete mit angeregtenGesprächen der anwesenden Teilnehmer.

    Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer

    Die Mitglieder des neuen und alten FVDZ-Bezirksvorstandes Leipzig: Dr. DietmarKluge, Dr. Ulf Nowak, Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer, Dr. Thomas Drachenbergund Dr. Peter Kind (v.l.n.r.)

    Der FVDZ-Bezirksvorstand Dresden: Dr. Lutz Krause, ZA Peter Boden, Dr. Thomas Breyer (v.l.n.r.); Dr. ArndtMüller nicht im Bild

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  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1310Aktuell

    Mit der gelungenen Premiere von „Jazz &Swing“ im vergangenen Herbst fiel dieEntscheidung, Liebhabern dieser Musik-richtung auch in diesem Jahr wieder ei-nen Abend mit Hör- und Tanzvergnügenim Zahnärztehaus anzubieten. Zwei be-kannte Bands konnten dafür gewonnenwerden. Wenn Sie mögen, dann merken Sie sichdiesen Termin am 20. September 2013im Zahnärztehaus schon einmal vor –zum Swingen, Tanzen, zum Gespräch mitKollegen und Gleichgesinnten oder ein-fach nur zum Wohlfühlen bei schönerMusik.

    Die BandsAls Hauptband des diesjährigen „Jazz &Swing“ wird erneut Cristin Claas & ihreBand auftreten. Entsprechend des erfolg-reichen Zusammenspiels im Jahr 2012wird sie wieder junge Musiker der Hoch-schule integrieren. Für größere Nähe zwi-schen Band und Zuhörern werden zudemdie aufgebauten Stuhlreihen sorgen. So-mit kann auch die z. T. ruhige Musik vonCristin Claas, dem Pianisten ChristophReuter und dem Gitarristen Stephan Borr-mann entspannter genossen werden.

    Die musikalische Eröffnung übernehmenGötz Bergmann & his Gentlemen. Mit ih-nen gibt es gleich zur EinstimmungSwingmusik, bei der auch gern getanztwerden darf. Die vier Musiker Götz Berg-mann, Ralf Beutler, Hans-Richard Lude-wig und Tino Scholz sind als gefragtesTanzorchester seit einigen Jahren in vie-len Ballsälen Deutschlands unterwegs.Freuen Sie sich auf einen besonderenHerbstabend mit wunderschöner Musikzum Tanzen und Genießen.

    Jazz & Swing im ZahnärztehausSchützenhöhe 11, 01099 Dresdenam 20. September 2013, ab 19 UhrKartentelefon: 0351 8053626Eintritt: 20 Euro

    Jazz & Swingim Zahnärztehaus

    1999 gründeten Thüringer Zahnärzte„Arzt- und Zahnarzthilfe Kenya e.V.“. Seit 2011 arbeitet der Verein unter demNamen „Dentists for Africa“.Seit nunmehr über 13 Jahren engagierensich Kolleginnen und Kollegen aus ganzDeutschland ehrenamtlich für Dentistsfor Africa in Kenia. Das erklärte Ziel istHilfe zur Selbsthilfe.

    Das bedeutet konkret:– Ermöglichung einer qualifizierten

    zahnmedizinischen Versorgung dermittellosen Bevölkerung in Kenia durchOrganisation von Hilfseinsätzen;

    – Förderung der Aus- und Weiterbildungeinheimischer Zahnmedizinstudenten,Oral Health Officers, Zahntechnikerund Medical Engineers durch mate-rielle, personelle und ideelle Unter-stützung;

    – Organisation und Durchführung zahn-medizinischer Aufklärung und Reihen-untersuchung in Schulen mit anschlie-ßender Behandlung der Schulkinder;Dabei arbeiten Einheimische und Ein-satzleistende zusammen.

    – Humanitäre Hilfe durch Übernahmeund Vermittlung von Patenschaften fürWaisenkinder;

    Drei umfangreiche Projekte haben sichentwickelt.1.Zahnarztprojekt

    Dentists for Africa hat bisher zehnzahnärztliche Behandlungsplätze inKenia eingerichtet, an denen Einhei-mische und Einsatzleistende arbei -ten. Durchführung und Finanzierungder Behandlung von Schulkindern. Finanzierung der Ausbildung Ein -heimischer und deren späterer Ein-satz.

    Edelmetallspende – Zukunft für Waisenkinder in Afrika

    2.PatenschaftsprojektIm Patenschaftsprojekt sind derzeit 600 Kinder erfasst. Dentists for Africavermittelt Patenschaften und tritt selbstals Pate auf.

    3.WitwenprojektHier sind etwa 500 Witwen organisiert.Diese werden materiell unterstützt imSinne einer Anschubfinanzierung, umanschließend selbst für den Lebensun-terhalt sorgen zu können. Die Witwenwerden dabei auch ideell unterstützt.Gefertigte Artikel werden zum Beispielin Deutschland auf Basaren verkauft.Den Erlös erhalten die Witwen.

    Die Zahl der Waisenkinder in Afrika istunermesslich hoch, sie sind mittellos undohne Zukunftsperspektive. Bitte helfenSie mit und unterstützen die Edelmetall-spendenaktion von Dentists for Africa. Bitte sammeln Sie ausgegliedertes Edel-metall und senden es zusammen mit ei-ner Verzichtserklärung (Formulare undVersandtüten können Sie beim Verein an-fordern) an: Dentists for Africa e.V.Bahnhofstraße 21, 99610 SömmerdaSie erhalten eine Spendenquittung undunterstützen effektiv das Patenschaftspro-jekt von Dentists for Africa und schenkenbedürftigen Menschen in Afrika eine Zu-kunft.

    Für weitere Rückfragen: E-Mail: [email protected] 03634 6048590

    Dr. Bernd Benedix

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    Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13

    Datum: Mittwoch, 20. März 2013, 18 Uhr; Ort: Waldgaststätte„Vorwerk“, Oelsnitz; Themen: Aktuelle Standespolitik, Weiter-bildungsvortrag: Quo vadis Implantologie?; Information: Dr. med. Wolfgang Seifert, Tel. 037422 47803

    Datum: Montag, 25. März 2013, 19 Uhr; „Hotel Stadt Löbau“, Löbau; Themen: Patientenrechtegesetz, Vorstellung der GOZ-Analyse, Aktuelles von der Kammerversammlung; Referent: Dr. Mathias Wunsch; Information: Dr. Angela Grundmann, Tel. 03585 862012; E-Mail: [email protected]

    Datum: Dienstag, 26. März 2013, 20 Uhr; Ort: Gaststätte „ApelsGarten“, Leipzig; Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Tel. 0341 4612012

    Datum: Mittwoch, 3. April 2013, 19:15 Uhr; Ort: Gaststätte„Zum Brunnen“, Oelsnitz/Erzg.; Thema: Aktuelles aus der Standespolitik; Information: Dr. med. Uwe Tischendorf, Tel. 037298 2625

    Datum: Mittwoch, 10. April 2013, 19:30 Uhr; Ort: „RomantikHotel Tuchmacher“, Görlitz; Themen: Bisphosphonat assoziier-te Osteonekrosen – Relevanz für die Zahnarztpraxis, Risikopa-tienten in der zahnärztlichen chirurgischen Praxis aus infekti -ologischer Sicht; Information: Dr. med. Rüdiger Pfeifer, Tel. 03581 402328

    Datum: Mittwoch, 17. April 2013, 19 Uhr; Ort: Hotel „Golde-ner Stern“, Memmendorf; Thema: Patientenrechtegesetz; Information: Dr. Dietmar Jolie, Tel. 037293 506

    Datum: Mittwoch, 24. April 2013, 19 Uhr; Ort: „Wettiner Salon“, Kaiserhof Radeberg; Thema: Wurzelkanalaufbereitungmit einer Feile? Wurzelkanalspülung – ein Update; Information: Dr. med. Simone Pasternok, Tel. 03528 442846

    Datum: Samstag, 13. April 2013, 9:30 Uhr; Ort: penta Hotel,Leipzig; Thema: Zahnärzte im Spannungsfeld zwischen Ethikund standespolitischen Zwängen; Information: LGSt. des FVDZ,Frau Fischer, Tel. 0341 9602139

    Stammtische und Veranstaltungen

    Elstertalkreis

    Leipzig

    Görlitz

    FVDZ-Landesversammlung in Leipzig

    Oelsnitz/Erzgebirge

    Radeberg

    Löbau

    Freiberg

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1312Termine

    Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen nach BEMA D 27/13 Dipl.-Stom. Steffen Laubner 05.04.2013,und die Mehrkostenvereinbarung in der Kieferorthopädie 13:00-19:00 Uhr

    Problemlösungen und Management von Komplikationen D 28/13 Dr. Johannes Mente 05.04.2013,in der Endodontologie und dentalen Traumatologie 14:00-18:00 Uhr

    06.04.2013,9:00-17:00 Uhr

    SCHIENEN-un-FÄLLE – Aufbissbehelfe im Spannungsfeld D 29/13 Dr. Utz Damm 10.04.2013, zwischen Indikation, klinischer Umsetzung und wirtschaft- 14:00-19:00 Uhrlicher Behandlung

    GOZ 2012 – konkret D 30/13 Dr. Mathias Görlach 10.04.2013, 14:00-19:00 Uhr

    Kieferorthopädie bei Erwachsenen! – Muss das Rad neu D 31/13 Dr. Heiko Goldbecher 12.04.2013,erfunden werden? 14:00-18:00 Uhr

    Update Recht D 33/13 RA Alexander Bernhardt 17.04.2013, 14:00-18:00 Uhr

    Ein Röntgenbild sagt mehr als 1000 Worte D 34/13 Dr. Christine Nobel 19.04.2013,(Feinheiten der Röntgenbilddiagnostik) 15:00-19:00 Uhr

    Craniomandibuläre Dysfunktion – Basics – Step by Step D 35/13 Gert Groot Landeweer 19.04.2013, 14:00-20:00 Uhr20.04.2013, 9:00-17:00 Uhr

    Mundschleimhauterkrankungen – Diagnose und Therapie D 36/13 Dr. Christine Nobel 20.04.2013, in der Zahnarztpraxis 9:00-17:00 Uhr

    Mehr Erfolg in der Parodontologie durch Funktion D 38/13 Dr. Marit Wendels- 20.04.2013,Aggressive PA und der Funktionsbefund von Gösseln 9:00-15:00 Uhr

    Kieferrelationsbestimmung – Zuverlässige Techniken für D 39/13 Dr. Daniel Hellmann 20.04.2013,zufriedene Patienten 9:00-16:00 Uhr

    Die Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen – D 40/13 Dr. Uwe Tischendorf 24.04.2013,Schwerpunkte: Endodontie, Mehrkostenvereinbarungen unter 14:00-19:00 UhrBerücksichtigung der neuen GOZ, PZR versus IP-Leistungen, neue Besuchsgebühren

    Dresden

    für Zahnärzte

    Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

    Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-107Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113

    Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2013 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

    Fortbildungsakademie:Kurse im März/April 2013

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 13Termine

    Abrechnungstraining für implantologische und D 119/13 Sandra Abraham 27.03.2013,chirurgische Leistungen 13:00-19:00 Uhr

    Aufschleifen des PAR-Instrumentariums D 120/13 Dr. Steffen Richter 27.03.2013,14:00-19:30 Uhr

    GOZ 2012 – Brückenbau für eine sichere Berechnung D 123/13 Kerstin Koeppel 12.04.2013,prothetischer Leistungen 14:00-18:00 Uhr

    Prophylaxe ist mehr ... D 125/13 Genoveva Schmid 17.04.2013,Befundorientierte Prophylaxe 13:00-19:00 Uhr

    Risikofaktoren in der Prophylaxe D 127/13 Livia Kluve-Jahnke, 19.04.2013,Bedeutung der Krankheitsgeschichte des Patienten Brit Schneegaß 14:00-19:00 Uhr

    Willkommen in der Prophylaxepraxis D 128/13 Livia Kluve-Jahnke, 20.04.2013,Brit Schneegaß 9:00-15:00 Uhr

    Kommunikationsseminar Prophylaxe D 129/13 Dipl.-Germ. 23.04.2013,Patienten für die Prophylaxe begeistern Karin Namianowski 9:00-16:00 Uhr

    KFO-Spezial: Vom Spannungsfeld zur erfolgreichen Dreiecks- D 130/13 Dipl.-Germ. 23.04.2013,beziehung! Praxis – Eltern – Kinder Karin Namianowski 9:00-16:00 UhrKFO-Spezial: Service – Beratung – Patientenbindung in der KFO-Praxis

    Das A und Ohh der Anamnese. Die allgemein-medizinische D 131/13 Dr. Catherine Kempf 24.04.2013,Anamnese und deren Konsequenzen für die ZAP 9:00-16:00 Uhr

    Abrechnung von prophylaktischen und parodontologischen D 106/13 Sandra Abraham 08.05.2013,Leistungen in der GKV und PKV 13:00-18:00 Uhr

    Dresden

    für Praxismitarbeiterinnen

    Herausforderung Kooperation – Gemeinsam zum Erfolg – D 41/13 Dr. Susanne Woitzik 26.04.2013,Kooperationsformen und deren Vor- und Nachteile 14:00-18:00 Uhr(Basismodul für Einsteiger und Auffrischer)

    Herausforderung Kooperation – Gemeinsam zum Erfolg D 42/13 Dr. Susanne Woitzik 27.04.2013, (Aufbaumodul) 9:00-17:00 Uhr

    Die Zunge – ein gemeinsames Arbeitsfeld D 43/13 Dr. h. c. Susanne Codoni 27.04.2013,Myofunktionelle Therapie im Wandel und Habits und Co – 9:00-17:00 UhrMöglichkeiten und Grenzen, funktionelle Aspekte in der Kooperation zwischen Therapie und Kieferorthopädie

    Eine neue Methode zum Lückenschluss im Seitenzahnbereich D 44/13 Prof. Dr. Dr. 27.04.2013,durch Zahnverbreiterungen mittels direkt eingebrachtem Hans Jörg Staehle 9:00-16:00 UhrKomposit

    Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis L 03/13 Dr. Tobias Gehre, 26.04.2013,Simona Günzler 14:00-19:00 Uhr

    Leipzig

    Die PAR-Behandlung – von der Planung bis zur Abrechnung C 03/13 Dr. Gisela Herold, 10.04.2013,Inge Sauer 14:00-19:00 Uhr

    Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis C 04/13 Dr. Tobias Gehre, 12.04.2013,Simona Günzler 14:00-19:00 Uhr

    Chemnitz

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1314Praxisführung

    Können Sie und Ihr Team mit Beschwerden richtig umgehen?

    Wer kennt es nicht?

    Jeder von uns hat sich schon einmal geär-gert über das Nichterreichen einer Service-Hotline oder auch unfreundliche Mitarbei-terinnen im Bereich des Handels.Konsequenz hieraus ist oft, dass man inZukunft diese Unternehmen nicht mehrberücksichtigt. Wenn man sich vor Augen hält, dass posi-tive Erlebnisse nur bis zu 3-mal weiterer-zählt werden, negative dagegen bis zu 11-mal, wird deutlich: Es ist unabdingbar, sichmit einer – ggf. auch nicht gerechtfertigten– Beschwerde richtig auseinanderzuset-zen.

    Was ist zu tun?An erster Stelle ist nun die Praxisleitung ge-fragt. Neben der Festlegung in Form einerVerfahrensanweisung, welche Beschwer-den durch wen zu lösen sind, steht die in-haltliche Auseinandersetzung mit dem Be-schwerdemanagement.Stellen Sie z. B. im Rahmen einer Teambe-sprechung die wichtigen Voraussetzungenfür das richtige Vorgehen vor. Diese sind:– Suchen Sie sich einen „ruhigen“ Ort und

    lösen Sie Beschwerden nicht im Beiseinanderer Patienten.

    – Jedes Teammitglied muss in der Lagesein, die Beschwerde korrekt entgegen-zunehmen. Durch ein „Weiterreichen“an einen zweiten oder sogar dritten An-sprechpartner wird der sich Beschwe-rende noch ärgerlicher.

    – Bewahren Sie Ruhe. Der Patient möchte„Dampf ablassen“. Keinesfalls sollte ei-ne Reklamation persönlich aufgefasstwerden. Der Patient soll nach Möglich-keit detailliert den Grund der Reklamati-on und den genauen Sachverhalt schil-dern. Halten Sie Blickkontakt und hören

    Sie aktiv zu. Unterbrechen Sie den Pa-tienten nicht. Er möchte in erster Liniesein Anliegen vollständig vortragen kön-nen.

    – Keine Ausreden oder Unwahrheiten!Wenn Menschen, die sich beschweren,mit Ausreden konfrontiert werden, gehtdie Spirale der Emotionen unausweich-lich nach oben.

    – Übernehmen Sie Verantwortung, auchwenn Sie nicht der „Verursacher“ waren.

    – Entschuldigen Sie sich.– Auch bei ungerechtfertigten Beschwer-

    den sollten Sie die „Schuld“ auf sichnehmen. Dies ist kein Zeichen vonSchwäche, sondern von eigener Stärke.

    – Ist die aktuelle Situation geklärt, mussgemeinsam mit dem Team geprüft wer-den, ob diese so oder ähnlich erneut vor-kommen könnte. Ist dies der Fall, solltenVermeidungsstrategien und eine ent-sprechende Kommunikation vorbereitetwerden.

    Kann ich Beschwerden auch aktiv vorbeugen?Ja, das ist möglich. Wenn Sie regelmäßigeBefragungen durchführen, erfahren Sie un-ter Umständen rechtzeitig, was Ihren Pa-tienten nicht gefällt.Aber auch hierbei gibt es einige Punkte zubeachten.– Versuchen Sie möglichst, Ihre Fragen auf

    einer Seite unterzubringen. Längere Fra-gebögen assoziieren sonst, dass eineWartezeit überbrückt werden muss.Und vergessen Sie nicht, den Namen derPraxis auf dem Bogen mit anzugeben.

    – Bereiten Sie Ihre Patienten gut vor. Infor-mieren Sie über die bevorstehende Be-fragung durch ein Plakat im Wartezim-mer oder durch die Mitarbeiterin amEmpfang.

    – Achten Sie darauf, dass die Anonymitätbeim Ausfüllen und auch beim Einwer-fen in den „Kummerkasten“ gewahrtbleibt.

    – Informieren Sie Ihre Patienten über dasErgebnis der Befragung.

    FazitEine besondere Bedeutung hat die Annah-me der Beschwerde. Wichtig ist, dass sichder Patient ernst genommen fühlt. Oft ist erbereits zufrieden, wenn man ihm zuhört,ungeachtet der Frage, ob ein bestehendesProblem gelöst werden kann. Der Umgangmit Beschwerden sollte in einer Zahnarzt-praxis als Führungsaufgabe und als Instru-ment zur Qualitätsverbesserung betrach-tet werden.

    Inge Sauer

    Verhaltensfehler im Beschwerdemanagement

    – Einen sich Beschwerenden be-schwichtigen wollen, z. B.: „Jetzt be-ruhigen Sie sich doch!“

    – In einen aggressiven, lauten oder wü-tenden Ton verfallen.

    – Dem sich Beschwerenden ins Wortfallen, ihn von oben herab zurecht-weisen.

    – Die Beschwerde nicht ernst nehmen.– Eine Beschwerde, die an den behan-

    delnden Zahnarzt gerichtet ist, von einer Mitarbeiterin beantworten las-sen.

    – Die Verantwortung für den Fehler aufDritte schieben.

    – Getroffene Verabredungen nicht ein-halten.

    – Kein Feedback an den sich Beschwe-renden geben.

    Unzufriedenheit und Missverständnisse können in der Zahnarztpraxis jederzeit auftreten. Nicht alle Beschwerden sindauf den ersten Blick als solche erkennbar. Manche Patienten drücken ihren Unmut sehr indirekt oder gar nicht aus, weilsie befürchten, dann länger warten zu müssen oder schlechter behandelt zu werden. Schlimmer noch ist, wenn der Pa-tient an anderen Stellen, z. B. bei einem Bewertungsportal im Internet, seiner Unzufriedenheit Luft macht. Damit kann derPraxis erheblicher Schaden zugefügt werden.

  • ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbHAußenstelle Chemnitz

    Weststraße 21 · 09112 ChemnitzTelefon: (0371) 3 55 67 53 · Fax: (0371) 3 55 67 [email protected] · www.ADMEDIO.de

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    Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft – insbesondere auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert – und unterstützen Sie gern

    ADMEDIO PirnaSteuerberatung im Gesundheitswesen

    Es darf wieder entrümpelt werdenGeplante Verkürzung der Aufbewahrungsfrist wurde verschoben

    Kontakt:

    Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)Daniel LüdtkeSteuerberater

    • Lohnsteuerunterlagen, Quittungen, Warenbestandsaufnahmen

    zehn Jahre aufzubewahren.

    2. Sechsjährige Aufbewahrungspflicht

    Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerungnotwendig sind und nicht schon der zehnjährigenAufbewahrungspflicht unterliegen, sind sechs Jahreaufzubewahren.

    Dies sind insbesondere

    • Aktenvermerke, Auftragsbücher,

    • An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse,

    • Kassenzettel, Protokolle,

    • Schriftwechsel, Spendenbescheinigungen, Vollmachten.

    Es gab die Hoffnung, Anfang 2013 mehr Unterlagenvernichten zu können als in den Vorjahren. Die ge-plante Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von zehnauf acht und später auf sieben Jahre hätte mehr Platzgeschaffen. Doch diese Gesetzesvorhaben sind bis-lang gescheitert. Für steuerrelevante Unterlagen gel-ten daher weiterhin die Fristen von zehn oder sechsJahren.

    Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischenAufbewahrungsfristen von zehn und sechs Jahren,wobei die Aufbewahrungsfristen grundsätzlich mitAblauf des Kalenderjahres beginnen, in dem z. B. dieletzten Eintragungen in das jeweilige Handelsbuchgemacht, das Inventar aufgestellt, die Jahresab-schlüsse fertiggestellt wurden oder der Buchungsbe-leg entstanden ist.

    1. Zehnjährige Aufbewahrungspflicht

    Einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht unterlie-gen alle Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüs-se, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis er-forderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigenOrganisationsunterlagen sowie sämtliche Buchungs-belege.

    Unter anderem sind danach auch

    • Abrechnungsunterlagen, Abschlusskonten, Anlageverzeichnisse,

    • Bankbelege, Bilanzunterlagen, Ein- und Ausgangsrechnungen,

    • Gesellschaftsverträge, Gehaltslisten, Zollbelege,

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1316Praxisführung

    Die Befundklasse 4 im Festzuschuss-Sys-tem bietet viele Möglichkeiten der Regel-versorgungen. Dies sind: partielle Mo-dellgussprothesen mit gegossenen Halte-und Stützelementen und ggf. zusätzlichSchutzkronen, partielle Modellgusspro-thesen mit Teleskopkronen, Cover-Dentu-re-Prothesen mit Teleskopkronen oderWurzelstiftkappen und totaler Zahner-satz. In dieser Ausgabe beschreiben wirdie Versorgung mit einer Cover-Denture-Prothese mit Wurzelstiftkappen sowie ei-ner Totalprothese.

    BEMA-Nrn. zum Beispiel 1: Es wird eineCover-Denture-Prothese eingegliedert.Diese entspricht im Aussehen einer Total-prothese und ist nur abrechnungsfähig,wenn tatsächlich ein geschlossener Funk-tionsrand hergestellt wird. Obwohl noch2 Zähne vorhanden sind, kommt die BEMA-Nr. 97b (Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im UK) zum Ansatz.

    Eine Leistung nach der BEMA-Nr. 90(Wurzelstiftkappe mit Verankerung imWurzelkanal) kann nur im Zusammen-hang mit einer Cover-Denture-Prothese,bei einem Restzahnbestand von bis zu 3Zähnen, abgerechnet werden. Vorausset-zung ist weiterhin die Verankerung imWurzelkanal. Nach dieser Definition isteine Wurzelkappe – ohne Verankerungim Wurzelkanal – nicht nach der BEMA-Nr. 90 berechnungsfähig.

    Die BEMA-Nr. 98d (intraorale Stützstift -registrierung) ist ausschließlich mit der BEMA-Nr. 97a oder b berechnungsfähig.Wird bei einem Restzahnbestand von 3 Zähnen eine partielle Modellgusspro-these hergestellt, ist die intraorale Stütz-stiftregistrierung keine Regelversorgungs-leistung. Für funktionsanalytische/funkti -onstherapeutische Maßnahmen ist die BEMA-Nr. 98d nie abrechnungsfähig. Die-se stellen immer eine Privatleistung dar undsind dem Patienten über eine Privatliquida-tion gesondert in Rechnung zu stellen. Die-se GOZ-Positionen sind nicht auf dem Heil-und Kostenplan Teil 2 aufzuführen.

    Die Laborrechnung im Gebührentarif Zahnersatz, Teil 13

    Beispiel 1: UK Cover-Denture-Prothese mit Wurzelstiftkappen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 B ew ew ew ew ew ww ew ew ew ew kw ew ew ew ew ew BR E E E E E R E E E E R E E E E E RTP TP

    Festzuschuss: 1 x 4.3, 2 x 4.8, 1 x 4.5, 1 x 4.9BEMA: 97b, 98c, 98e, 98d, 2 x 90, 2 x 21

    Fremdlaborrechnung BEL II:

    Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl001 0 Modell 4002 3 Verwendung von Kunststoff 1005 1 Sägemodell 1005 3 Modell nach Überabdruck 1005 5 Fräsmodell 1011 2 Fixator 1012 0 Mittelwertartikulator 2020 1 Basis für Vorbissnahme 2021 2 Funktionslöffel 1021 4 Basis für Stützstiftregistrierung 2022 0 Bisswall 1023 0 Registrierplatte und -stift auf Basen 1101 3 Wurzelstiftkappe 2134 3 Konfektionsanker 2201 0 Metallbasis 1301 0 Aufstellung Grundeinheit 1303 0 Aufstellung Metall, je Zahn 14361 0 Fertigstellung Grundeinheit 1362 0 Fertigstellung, je Zahn 14933 0 Versandkosten 6970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung 2xxxx Konfektionsanker 2xxxx Registrierbesteck 1xxxx Frontzahn 6xxxx Seitenzahn 8

    Die Verwendung einer Metallbasis nach BEMA-Nr. 98e (Metallbasis in besonderenAusnahmefällen) ist nur zur BEMA-Nr. 97a oder b und in begründeten Ausnahmefäl-len abrechnungsfähig. Es muss sich um eine medizinische Begründung (z. B. Exosto-sen, Torus palatinus) handeln, die im Feld Bemerkungen einzutragen ist. Bei der Her-stellung von Metallbasen aus Edelmetall handelt es sich nicht um Vertragsleistungender gesetzlichen Krankenkasse. Die Edelmetallkosten sind vom Patienten zu tragen. Nicht abrechnungsfähig ist die BEMA-Nr. 98e für Verstärkungs- bzw. Beschwerungs-einlagen.

    Bemerkungen: Hohes Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen – Modellgussbasis erforderlich

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 17Praxisführung

    derlich sein, liegt keine Regelversorgung mehr vor, da die BEL II-Pos. 210 0 den zahn-technischen Regelleistungen der Befundklasse 4 nicht zugeordnet ist.

    Hinweise zum Beispiel 1: Die BEL II-Pos.002 3 (Verwendung von Kunststoff) kannbei der Herstellung von Wurzelstiftkap-pen berechnet werden. Bei Teleskopkro-nen ist diese Laborposition als zahntech-nische Regelleistung nicht hinterlegt. DieVerwendung von Kunststoff kann erfor-derlich sein, um eine abnehmbare Zahn-fleischmaske aus Kunststoff herzustellen.Des Weiteren kommt die Abrechnung beieinem Zeisermodell infrage. Hierbei istder Vorteil eine minimale Gipsexpansion,da ein Kunststoffsockel verwendet wird.

    Der Konfektionsanker (BEL II-Pos. 134 3),der als Verbindungselement dient, kannals Regelversorgungsleistung ausschließl.als Kugelknopfanker gearbeitet werden.

    Bei hohem Bruchrisiko kann zusätzlicheine Modellgussbasis hergestellt werden.Hierfür wird, wie bei einer partiellen Mo-dellgussbasis, die BEL II-Pos. 201 0 (Me-tallbasis) angesetzt. Zu beachten ist, dassdie BEL II-Pos. 021 5 (Basis für Aufstel-lung) nicht berechnungsfähig ist. Dieseals qualitätssteigernde Maßnahme in dasBEL II aufgenommene Position ist nur ab-rechnungsfähig, wenn ein totaler Zahner-satz bzw. eine Cover-Denture-Prothesemit Kunststoffbasis hergestellt wird.

    Im vorliegenden Beispiel kann die Bissla-ge nicht eindeutig reproduziert werden.Es ist eine intraorale Stützstiftregistrierungerforderlich. Hierfür sind zusätzliche BELII-Positionen abrechnungsfähig. Nebendem Fixator (BEL II-Pos. 011 2) sind diesdie Basis für Vorbissnahme (BEL II-Pos.020 1), die Basis für Stützstiftregistrierung(BEL II-Pos. 021 4) und für Registrierplatteund -stift auf Basen (BEL II-Pos. 023 0).Stellt Ihnen Ihr Zahntechniker die Regis-trierplatten zur Verfügung, ist dies zusätz-lich als Material berechnungsfähig. Es istzu beachten, dass die BEL II-Pos. 021 3(Basis für Bissregistrierung) neben denoben aufgeführten Positionen nicht ab-rechnungsfähig ist. Sollte nach der Stütz-stiftregistrierung eine weitere Bissnahmeerforderlich sein, ist weder die Abrech-nung der BEL II-Pos. 021 3 noch die Be-rechnung einer zahnärztlichen Honorar-position möglich. Sollten zur besseren Herausnahme derProthese zusätzlich Lösungsknöpfe erfor-

    Beispiel 2: OK totale Prothese mit Kunststoffbasis

    TP TPR E E E E E E E E E E E E E E E E RB ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew B

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

    Festzuschuss: 1 x 4.2BEMA: 97a, 98b

    Fremdlaborrechnung BEL II:

    Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl001 0 Modell 3012 0 Mittelwertartikulator 1021 2 Funktionslöffel 1021 3 Basis für Bissregistrierung 1021 5* Basis für Aufstellung 1022 0 Bisswall 1301 0 Aufstellung Grundeinheit 1302 0 Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn 14361 0 Fertigstellung Grundeinheit 1362 0 Fertigstellung, je Zahn 14933 0 Versandkosten 6xxxx Frontzahn 6xxxx Seitenzahn 8

    Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2):

    FZ-Befunde BEMA BEL II1 x 4.2 97a 301 0, 302 0, 361 0, 362 0

    98 b 021 2

    * In diesem Beispiel ist die BEL II-Pos. 021 5 – Basis für Aufstellung – berechnungsfä-hig, da keine Metallbasis hergestellt wird. Diese aus selbst- oder lichthärtendemKunststoff hergestellte Basis wird anstelle der Wachsbasis gefertigt, um diese verwin-dungssteifer zu machen. Simona Günzler/Inge Sauer

    -FortbildungZu diesem Abrechnungsbeitrag können Sie Fortbildungspunkte erhalten.

    www.zahnaerzte-in-sachsen.de

    e

    Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1):

    FZ-Befunde BEMA BEL II1 x 4.3 97b 301 0, 361 0, 362 02 x 4.8 90 101 3, 134 31 x 4.9 98d 011 2 , 020 1 , 021 4, 022 0, 023 01 x 4.5 98e 201 0, 303 0

  • -BestellformularFAX73 Ursachenforschung –Ohne genaue Diagnose keine wirksame Therapie

    74 Zahnverlust –Was nun?

    75 Benötigt mein Kind eine Zahnspange? Elternratgeber Kieferorthopädie

    76 Keine Chance dem Angstmonster

    77 Prophylaxe heißtVorsorge treffen

    78 Alt werden mit Biss! –Alter ist kein Grund mehr für Zahnlosigkeit

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    73K a r i e s • Pa r o d o n t i t s • K e e r g e e n k b e s c h w e r d e n • D e d m e n s i o n a l e B l d e r • M u n d g e r u c h

    Patientenze tung der Zahnä ztein B an enb rg Meck en urg V rp mm rnSa hs n S chs n nha t und hür ng n

    Wenn es am ahn iept der Kopfs hm rzt der Rüc en we tut oderdas E sen ni ht m hr schmec tdann ragt man s ch ftma s ra loswoher d s denn nun w eder k mmenmag S nd die Bes hwerden so he -t g da s m n den ( ahn- Arzt a f-s cht d nn ei ht m n d e Fra eve t auens oll n hn we ter DerDok or muss es ja w ssen In derT t best ht ein gr ßer Te l der ä zt i-ch n Ku st eben da in un er denme st vi l äl igen mögl chen Ur a-ch n k ankh fter ymptome genaud e herau zu inden uf die das Übelzu ück ufüh en ist Ohne eine z ver-äss ge Dia nose i t keine w rks meTh rap e denkbar Die Me hoden derUr achen or chung s nd ei s dieg ei hen w e vor Hund rt n od r Tau-s nden Jah en grü dl ches Ans -hen A tas en Abhö en auch R e-ch n Ver le chen mit dem Norm-zu tand u d mit rworb nen rf h-ungen Es s nd m t dem or sch itt

    der Me iz n nd d r M diz nt chnikab r auch neue Method n h nzug -kommen d e hel en sub ek ive Fe -erqu l en u erme den und B fundee akter u ermes en In e nigenF l en muss man a s Pat ent be m Su hen auch hel en Le en Sie mehr in d esem ZahnRa !

    UrsachenforschungOhne genaue Diagnose keine wirksame Therapie

    75K ie fe ro r thopäd ie • Zahn und K ie fe r f eh l s te lungen • Ko r rek tu ren • Kos ten

    Patientenze tung der Zahnä ztein B an enb rg M ck en urg V rpomm rnSa hs n Sa hs n A ha t und T ür ng n

    D e ie ero th päd e b schä t gt s chmit d r Vor eugung rk nnung undder ehand ung von Zahn- nd K e er-ehl te lu gen Dab i geht es n cht

    nur m e n chönes Au seh n d rchge ade Zä ne so dern vor l em umd e Erha tu g u d W ede her te lu gw cht ger g sundh it i her F kto enbe Ihr m K ndUns re Zäh e ol ten m I ea fa l oh-ne Lü ken in Re h nd l ed im ahn-

    Benötigt mein Kind eine Zahnspange?Elternratgeber Kieferorthopädie

    b gen angeo dnet ein Die obe enron zähne agen über ie unt renähne und die S i enzähne ind ko -ekt ne nander er ahnt U sä hl cheakt ren fü Zahn- und K ef rf hl te -ungen ind gen ti che und äuße ein lu sf kto en Dab i können E te n

    u d at enten v r al em en äußer nin lu sf kto en d e si h wä rend der

    G bi sen w ck ung se r f üh n cht i-ig au die Au bi dung des Geb s es

    ausw rk n vo beugen ol he ak o-ren s nd be sp el w ise al che T ink-und Ern hrung gewohnh it n dasLut chen am in er oder Nu kel u ddie o fene Mund al ung m t Mund-atmung D m t d ese zum r cht genZe tpun t erk nnt werd n önnenloh t si h in Besu h m t Ih em K ndbeim Zahn rzt o er K efe or hopäd nschon da n wenn ein el e M l hzäh-ne dur hbre hen

    74Kau funk t i on • Ä s t he t i k • Lü c kens ch l u s s • Ge s ch i ebe • Te l e s kope • P l e ge

    Pa ientenzeitung der Zahnärzten Br nde bu g Me k enbu g Vo pomme nach en Sac sen Anh lt nd Thü ngen

    Jeder ahn spi lt s ine Ro le imm nsch i hen ebi s Geht e ner v r-lo en dur h Un al oder Zahn Kr nk-heit muss er e se zt werd n um daskompl z er e usammensp el vonKaumusk ln und Kie er ele k b i derNahru gsau nahme be m Sp echen

    Zahnverlust – Was nun?Zahnersatz mittels „Kombinationsprothetik“

    und in der Ä the ik zu e hal en undum olg schäd n u v rh ndernUnt r dem Beg i f Z hner atz w rdl ndl uf g e ne Re he on nte -sc ied i hen Art n des mög i hen E sat es für ehl nde Zähne zu am-menge asst Dazu geh ren fe ts t-

    z nde Brüc en Imp anta e m t Kro-nen und B ücken h rau nehmbareP oth sen und kombin ert h rau -ne mb r- es si zend r Zahne sa z Über etz er n möch en wir Ih en nd esem ZahnR t ber cht n

    76Zahnbehandlungsangst • Hypnose • Psycho herapie • Narkose • Angstprophy axe bei K indern

    Pat entenzeitung der Zahnärzten Br nde burg Me kl nbu g or omme nach en ach en Anh lt nd Thü i gen

    Angst st e n G fühl Jed r Menschkennt d es s efühl Je er Mens h h tes schon e nmal e le t U sp üng ich ha te d e Angst e neSchu zfun t on ür uns Men chen Siever nla ste uns auf S t at onen d euns in der erga genhe t unan eneh-me Ge üh e Schme zen und Ge ahr nbesch rt ha en mit e nem ande enVerh l en mei t m t F ucht o er demVerme den so cher i uat onen ureag e en D e A gst eak ion hat i hin v elen T usend J hren der men ch-l chen En w ck ung ges hic te geb l-detAngst k nn ber auch ehr hi der i hse n – nsbe onde e we n es m d eeig ne Gesund eit die e gene Z hn-gesun heit g ht Da n ann zu großeAngst da u üh en da s Sie ieb r aufden notwend gen Z hnar tbe uch ve -zi hten und Te mine ve s re chen as-sen Do h d s Löch e n m Z hn w rdgrößer s hm rzh ft r s ei t ni htvon al e ne V el e cht ka n hnen IhrZahna zt s gar he fen die dau rha -ten Ge enks hm rz n b im auen zubese t gen? Haben S e da über s honeinmal achge acht? Die er Zahn at m chte a l n ü er-ängs l chen Pa ie ten he fen etwasan hr r Si ua ion ve ände n zu w l-

    Keine Chance dem AngstmonsterEin Ratgeber für alle kleinen und großen Patientengegen große Ängste vor der Zahnbehandlung

    l n W r möch en darü er au kl renwel he Behand ung mög chke ten nder Z hnar tp ax s oder n usammen-ar eit mi Psyc olog n egeben s ndum d uerh ft de Zahnbeh ndl ngs-ang t Par li zu b et n Und es geht

    da um was S e ls E te n tun könnenum bei K ndern e st ga kei e Ä gsteau kommen zu la senLe z l ch ist s ein wi ht ger S hr ttür Ihr L bens efühl s ch von der

    Ang t zu bef e en

    78A tersve ände ungen • Mundhyg ene • Zahner a z-/Pro hesenpf ege • Mundgesundhe t in der Pf ege

    Pat en enzeitung der Zahnärzten Br nden urg Mec l nbu g or ommernS ch en ach en Anh lt u d Thü i gen

    n Deut chl nd eb n d rze t e wa 2 M l io en Me schen davon s nd 5 P oz nt 65 Jah e lt und ä ter xpe ten zu ol e we den es m Ja r020 über 35 P ozent und m J hr040 ber its 50 P oze t se n

    Wa es vor J hren noch üb ch da s l e Me schen k ine e genen Zä ne

    meh hat en nd ie D i ten n l erMu de w ren ei t die V er e Deut-che Mundg sundh it st die des ns i uts der D uts hen Zahnä z eass un er den 65- b s 74- ähr geneute nur och gut j der Fün te z hn-os st esunde E näh ung und das Bewus t-ein ür e ne ute Mundhy iene ha enazu be get agen dass d e Zähne e neben l ng al en können esundeähne t agen zu e nem epf eg en

    Alt werden mit Biss!Alter ist kein Grund mehr für Zahnlosigkeit

    angen hmen Ä ßeren be und si dent che dend f r kör er i hes undsee i ches Woh be ind n Ein g sun-des Kau ys em st no wend g ür e negenu svo le Nah ung aufn hme u di t Ausd uck von V ta i ät und Lebe s-f eude Gesunde Z hne s nd w ch igfür or ekt s Spr chen und die K m-

    muni at on und damit ür d e ei nah-me am s zi len Le en Das st am n-de e nes Leb ns ni ht weni er wi ht ga s am An ang

    Le en Sie n ie em Z hnRat wo aufman im Al er bei d r Zahn- und Mund-hyg ene a hten so l e!

    77M lchzähne • Wechse geb ss • B e bende Zähne • Zahnpf lege • E rnährung • Früherkennung

    Patientenze tung der Zahnä ztein B an enb rg Meck en urg V rp mm rnSa hs n S chs n nha t und hür ng n

    Der Mu d st der Vo hof zu un er mnne en O gan smus r m cht d e le-be snotw ndige Na rung auf ahmemög ich lä st med zin s he W rk to -e n unse en Kör er ge angen und

    k nn uch das E n- und Ausa menüb rnehmenJe aube er d ese E emente der A -ßenw lt n u se en O gan smus ge an-gen des o esünd r arb i et er – undw r ble ben ge und Vo au set ungda ür st e n nt kter orhof – e n ge-s nder Mund a soWas ge ört zu e nem esun en Mu d?Z al er rst esunde u d es aur e teZ hne in mögl ch t lüc enl ser Au -s e lung Genau o w cht g s nd ahn-be t und Zahn al eappa at Das ahnbe t i t der K e erk ochen ind m d e Wu ze ste kt und mit em d rZ hn ber d e soge annt n harp y -s hen Fas rn ve bunden st D r Zahn-ha t appa at s nd as Zahn l is h u ddas ase ge le ht d s en Zahn zuzwe Dr tt l fe t umsch ieß n mu sdam t der Z hn est n ein m P atzs eht und d e empf ndl che Wur el -ob rf äc e egen die Auß nwelt d chtab esch os en w rd Ki fe knoch nund Z hne bi den die b iden Z hn -bö enWas ge ört no h ur Mundhöh e? Die

    Prophylaxe heißt Vorsorge treffenDer Mund ist das Tor zu unserem Körper und Wächter für unsere Gesundheit

    chl imhäu e d e die Wange inne -l chen sow e den Gaumen und denungenb den bedec en Und na ür-ch ie Zun e

    D ch es ge angt n cht nur e was hi -ein über nse en M nd son ern um-ekeh t hin er as en die P oze se imnne en unse es Kö pers a ch Zei henn unse er Mundh hle – Si nale dieehr o t zue st der ahna zt vor nde-en Medi in rn er ennen kannn ie em Z hnRat inden S e W s enür den A l ag was Mund und Zähn n

    gut tut we chen E nf uss d e rnäh-rung au unse e M ndges ndhe t hatwo d r Zahn rzt h l en kann we cheKra khe ten er n d r Mundhöh e er-kenn n k nn nd w lche P ophy ax -m ßnahmen für we che A te sg uppes nnvo l s nd

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  • Wenn Knochen fehlt

    Insbesondere in der Parodontologie undImplantologie haben die therapeutischenMöglichkeiten augmentativer Verfahreneinen festen Stellenwert in der Zahnheil-kunde eingenommen.Mit der Einführung der GOZ 2012 wurdedie Berechnung dieser Verfahren neu indie Gebührenordnung aufgenommen.Ziel war es, die bisher übliche analogeBerechnung durch entsprechende Ge-bührenziffern zu ersetzen. Die GOZ-Novelle misst damit dem Erhaltund Aufbau von Knochen eine neue undhöhere Wertigkeit zu. Das ist insbesonde-re unter dem Aspekt, dass bis vor Kurzembei vielen Kostenerstattern diese Maß-nahmen als völlig überflüssig und medizi-nisch nicht notwendig eingeordnet wa-ren, sehr zu begrüßen.

    So komplex wie das Thema selbst, sokomplex sind auch die Gebührennum-mern mit der Bündelung einer Vielzahlvon Leistungsbestandteilen in einer Gebührenposition einerseits und der Einführung des Zielleistungsprinzips entsprechend § 4 Abs. 2 GOZ anderer-seits.Regelmäßig ist deshalb zu prüfen, ob derLeistungsinhalt der Maßnahmen durchdie Leistungsbeschreibung erfasst ist. Istdas gegeben, müssen die entsprechendenGebührenziffern unter Anwendung der

    Bemessungskriterien nach § 5 Abs. 2GOZ angewendet werden.Ist das nicht der Fall, ist zu prüfen, ob dieGOÄ innerhalb der geöffneten Abschnitteentsprechend § 6 Abs. 2 GOZ zutreffendeLeistungsbeschreibungen enthält. Sind die Leistungsinhalte der erbrachtenMaßnahmen in keiner der Leistungsbe-schreibungen ausreichend enthalten undhandelt es sich um eigenständige Leistun-gen, die weder Bestandteil noch Teil eineranderen beschriebenen Leistung sind,werden die Maßnahmen analog nach § 6Abs. 1 GOZ berechnet. Hier ist geregelt,dass selbstständige Leistungen, die in dasGebührenverzeichnis nicht aufgenom-men sind, „entsprechend“ einer nach Art,Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigenLeistung berechnet werden können.

    Prinzipiell werden in der GOZ-Novellezwei Augmentationsprinzipien beschrie-ben. Einerseits die zahnbezogene Knochenre-generation und andererseits die alveoläreAugmentation am Kieferknochen.

    Zahnbezogene Knochen-regeneration Das Auffüllen kleinerer Knochendefektean Parodontien, z. B. im Rahmen einerParodontalbehandlung, wird nach der

    Gebührennummer 4110 – Auffüllen vonparodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial je Zahn oder Implantat-berechnet.In Fachkreisen ist man sich inzwischeneinig, dass die Gebührennummer 4110zwingend das Vorhandensein eines Paro-dontiums erfordert, da ohne diese Voraus-setzung der Leistungsinhalt – Auffüllen ei-nes parodontalen Knochendefektes –nicht erfüllbar ist.Deshalb ist der Zusatz „oder Implantat“fachlich nicht korrekt und deshalb auchnicht zutreffend, da es an Implantaten re-gelmäßig kein Parodontium gibt.Gebührennummer 4110 beschreibt dasreine Auffüllen ohne Volumenvermeh-rung mit allen bekannten Materialien (al-loplastisch, autolog, regenerative Prote -ine).Weitergehende knochenchirurgischeMaßnahmen, auch größere Knochende-fekte, sind von dieser Position nicht er-fasst und werden nach Gebührennummer9100 berechnet.Die Bewertung der Leistung und die Leis-tungsbeschreibung beinhalten keine wei-tergehenden Maßnahmen, sondern be-schränken sich auf das einfache Auffülleneines kleineren Knochendefektes, ggf. miteinfacher Wundversorgung.Hinzutreten können weitergehende,selbstständige chirurgische Leistungen,

    Berechnung augmentativer Verfahren mit der GOZ 2012

    Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 19Praxisführung

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  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1320Praxisführung

    so z. B. die Geb.-Nrn. 4070 und 4075 (geschlossene Parodontalbehandlung),Geb.-Nrn. 4090 und 4100 (offene PA-Lappenoperation), das Einbringen vonMembranen nach Nummer 4138, dieplastische Deckung mittels Periostschlit-zung nach Nummer 3100 oder auch Ge-bührennummer Ä 2382 für umfangreicheund schwierige Lappenbildungen, z. B.mittels Spaltlappen.

    Knochenregeneration mit WeichteilstützungUmfangreichere Knochendefekte, bei de-nen gleichzeitig eine Volumenvermeh-rung und/oder Weichteilunterfütterungerfolgt, werden nach GebührennummerÄ 2442 berechnet.Das kann sowohl im Rahmen einer Paro-dontalbehandlung als auch im Zusam-menhang mit Wurzelspitzenresektionenoder kleineren Kieferzysten auftreten.Kriterium ist die Implantation alloplasti-schen Materials, hinzutreten können spe-zielle Deckungsplastiken, z. B. nach Nrn.3100 oder Ä 2382. Nummer Ä 2442 löst den Ansatz des OP-Zuschlages nach GOÄ 444 aus.Der Aufbau größerer Knochendefektewird nicht nach Geb.-Nr. Ä 2442 berech-net, sondern zutreffenderweise nach Ge-bührennummer 9100 GOZ.

    AlveolaraugmentationAlveolaraugmentation ist eine gerichteteVolumenvermehrung sowohl in krestaler(Höhe) wie auch in lateraler (Breite) Rich-tung.In der GOZ 2012 nimmt für die Berech-nung dieser Therapien die Geb.-Nr. 9100eine Schlüsselposition ein.Sie deckt als „Komplexgebühr“ fast voll-ständig den gesamten Leistungsbereichab.Enthalten ist von der Lagerbildung überdie Knochenentnahme im Aufbaugebietdas Einbringen von Knochen und/oderKnochenersatzmaterialien und Membra-nen bis hin zur vollständigen Schleim-hautabdeckung alles, was an chirurgi-schen Leistungen anfallen könnte. Ein typisches Beispiel für Zielleistung ent-sprechend § 4 Abs. 2 GOZ.Ergänzt werden kann die Geb.-Nr. 9100

    nur durch selbstständige chirurgischeLeistungen.Hier wären in erster Linie spezielle Lap-penplastiken z. B. nach Geb.-Nr. 3100durch Periostschlitzung oder auchschwierige Lappenplastiken nach Geb.-Nr. Ä 2382, z. B. Spaltlappen, zu nennen.Explizit geregelt ist in der neuen GOZ,dass Alvelarkammaugmentationen nachGeb.-Nr. 9100 im Zusammenhang mit Si-nusliftoperationen nur mit verminderterGebühr berechnet werden können, sobeim internen Sinuslift mit 1/2 der Ge-bühr nach 9100 und beim externen Si-nuslift mit 1/3 der Gebühr nach 9100.Neu in die GOZ aufgenommen wurdendie bereits erwähnten Leistungen für deninternen Sinuslift nach Geb.-Nr. 9110 sowie den externen Sinuslift nach Geb.-Nr. 9120.Auch hier handelt es sich um Komplexge-bühren, die von der Schaffung des Zu-gangs über das Präparieren der KH-Schleimhaut, der Knochenentnahme in-nerhalb des Aufbaugebietes, knochenver-dichtende Maßnahmen oder auch Ein-bringung von Membranen usw. allenotwendigen chirurgischen Maßnahmenumfassen. Ergänzt werden können auchdiese chirurgischen Eingriffe nur durchweitere selbstständige Maßnahmen wiespezielle Lappenbildungen oder auchKnochenentnahmen außerhalb des Auf-baugebietes.Um die Leistungsbeschreibungen der Al-veolarkammaugmentationen abzurun-den, wurden nunmehr auch das BoneSplitting nach Geb.-Nr. 9130, die intra -orale Entnahme von Knochenblöcken außerhalb des Aufbaugebietes nachGeb.-Nr. 9140, die Knochenentnahmemittels Schaber nach Geb.-Nr. 9090 undOsteosynthesemaßnahmen zur Augmen-tatstabilisierung nach Geb.-Nr. 9150 indie GOZ aufgenommen. Die umfangreichen Beschreibungen inder GOZ, wie und wann bestimmte Leis-tungen abgerechnet werden können undwann nicht, zeigen, dass in der Regel mitder einzelnen Gebühr die Leistung abge-deckt ist und dass nur im Ausnahmefallweitere Leistungen hinzutreten können.In der Regel lösen Leistungen aus demGebührentarif K den Ansatz der Zu-schlagspositionen für chirurgische Leis-tungen nach den Nummern 0500 bis

    0530 entsprechend des Gebührenab-schnittes L aus.

    Das Bemühen, in diesen Leistungsbereichmit der GOZ-Novelle etwas Klarheit hi-neinzubringen, täuscht jedoch nicht überdie Tatsache hinweg, dass mit den neuenLeistungsbeschreibungen und Bewertun-gen eine Absenkung um ca. 30 % verbun-den ist. Die Leistungsabsenkung einerseits unddie Komplexität der Leistungsbeschrei-bung andererseits erfordern deshalb einenachhaltige, detaillierte Kalkulation unterAnwendung der Bemessungskriterien. Die etwas dilettantischen Regelungen indiesem Gebührenabschnitt sollten unsaber nicht den Mut nehmen, diese Tech-niken innovativ weiterzuentwickeln,denn die Innovationskraft dieser Thera-pieformen wird schon bald neue Wege er-öffnen.

    Dr. Mathias Görlach

    Der Erfolg bietet sich meist denen, diekühn handeln, nicht denen, die alleswägen und nichts wagen wollen.

    Herodot (490/480 v. Chr. – etwa 424 v. Chr.)

    antiker griechischer Geschichts-schreiber, Geograph und Völkerkundler

    Zitat des Monats

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 21Praxisführung

    Termin: 29. Mai 2013 · 15.00 – 20.00 UhrTagungsort: Quality Hotel PlazaKönigsbrücker Straße 121a · 01099 Dresden

    Dresdner Arbeitskreis für Zahnärztliche ImplantologieVorankündigung zur 12. Veranstaltung

    Anmeldung: https://events.colada.biz/DAZI-2013Formular für Fax-Anmeldung: Tel. 089 / 189046-0

    Themen:

    Implantatberatung/-planung – schwarz-weiß oderrosa-rot?Dr. M. Brückner / Dresden

    Begutachtung zu Ausnahmeindikationen für implan-tologische Leistungen entsprechend § 28 SGBV –Kriterien und StatistikDoz. Dr. M. Fröhlich / Dresden

    Implantatlänge und -durchmesser –kurz, kürzer, zu kurz; dünn, dünner, zu dünn!?PD Dr. F. P. Strietzel / Berlin

    Die späte Periimplantitis –Ursachen und BehandlungsalternativenDr. T. Pilling / Dresden

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    Kann die Konditionierung zu befestigender konfektionierter Teileoder zahntechnischer Werkstücke am natürlichen Zahn zusätzlichnach § 9 GOZ berechnet werden?

    Ja

    Mit der GOZ-Nr. 2197 ist der Aufwand für das adhäsive Befestigenam Zahn im Munde des Patienten abgegolten.

    Die Konditionierung der Kontaktflächen an zu befestigenden Teilen (konfektioniert oder zahntechnisch hergestellt) – z. B. durchAnätzen, Sandstrahlen u. Ä. – stellt eine zusätzliche zahntechni-sche Leistung dar, die als Laborposition abzurechnen ist und nach§ 9 GOZ zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Dabei können dieseLeistungen entweder im Eigenlabor oder im Fremdlabor erbrachtwerden.

    GOZ 2012 – Teil C – Konservierende LeistungenGOZ 2012 – § 9

    Frage

    Antwort

    Theorie

    Fundstelle

    Medizingeräte-prüfung

    Der BuS-Dienst der Kammer führt wiederdie vorgeschriebene Prüfung von Hoch-frequenz-/Elektrochirurgiegeräten („Elek-trotome“) durch.Ort: Dresden, ZÄH, Schützenhöhe 11Termin: 02.04.2013, 9 bis 16 UhrPreis: 39 € zzgl. MwSt. pro GerätPraxisinhaber, die dieses Angebot nutzenmöchten, werden gebeten, die Geräteeinschließlich Gerätebuch und Geräte-anschlussleitungen an o. g. Ort mitzu-bringen. Es wird eine sofortige Geräteprü-fung durch den Sicherheitsingenieur desBuS-Dienstes erfolgen, sodass die geprüf-ten Geräte umgehend wieder mitgenom-men werden können. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Dr. Bernd Behrens

    WO L V N

    V c W A

    Meron, 5 Jahre

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1322Recht

    Wenn Pflichten verletzt werden

    Verstoß gegen Notfall-dienstordnungEiner zum Notfalldienst eingeteilten Ver-tragszahnärztin war eine Verletzung ihrerPflichten aus der Notfalldienstordnungvorgeworfen worden. Konkret stellte sichder Sachverhalt wie folgt dar:

    Die KZV Sachsen erreichte die schriftli-che Beschwerde einer Patientin. Dieseschilderte, dass sie bei der zum Notfall-dienst eingeteilten Vertragszahnärztintrotz erheblicher Schmerzen keine Hilfeerhalten habe. Ihre Schmerzen waren of-fenbar Folgen einer bei ihrer Hauszahn-ärztin durchgeführten Wurzelbehand-lung. Am darauffolgenden Samstag seiengegen 19:00 Uhr die Schmerzen trotz derEinnahme von Schmerzmitteln (3 x Ibu-profen 800 und 2 x Tetrazepam) unerträg-lich geworden. Sie habe daraufhin diezum Notfalldienst eingeteilte Zahnärztinangerufen, die ihr mitgeteilt habe, erst amnächsten Morgen im Rahmen ihrer Not-falldienstsprechstunde helfen zu können.Sie solle noch einmal eine Ibuprofen 600einnehmen. In ihrer Not wandte sich diePatientin aufgrund ihrer erheblichenSchmerzen nunmehr an die Hauszahn-ärztin, die letztendlich eine Schmerzbe-seitigung durch Extraktion eines Zahneserreichen konnte.

    Die notfalldiensthabende Vertragszahn-ärztin wurde daraufhin durch die KZVSachsen zum Sachverhalt angehört. Zu-nächst berief sie sich darauf, dass die Pa-tientin sich nicht während der Sprechzeitzwischen 8:30 und 13:00 Uhr vorgestellthabe, sondern sich erst gegen 19:00 Uhrtelefonisch meldete. Aufgrund der fern-mündlichen Schilderungen der Patientinschlussfolgerte die Vertragszahnärztin,dass für den wohl anstehenden operati-ven Eingriff eine Stuhlassistenz benötigtwerden würde. Sie habe der Patientinmitgeteilt, dass sie ihr daher erst am

    nächsten Tag gegen 9:00 Uhr in derSprechstunde helfen könne.

    Der Disziplinarausschuss sah in diesemVorgehen einen Verstoß gegen die ver-tragszahnärztlichen Pflichten und ver-hängte eine Disziplinarmaßnahme inForm einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Gemäß § 4 der Notfalldienst-ordnung muss der eingeteilte Zahnarztaußerhalb der üblichen Sprechstunden-zeit in geeigneter Form zur Erteilung vonAuskünften oder zur Vereinbarung einerBehandlung zur Verfügung stehen. Dereingeteilte Zahnarzt selbst hat durch ge-eignete Maßnahmen in der gesamten Zeitdes Notfalldienstes sicherzustellen, dasser für Patienten erreichbar ist. Hiervonumfasst ist auch die Verpflichtung, einemHilfe suchenden Patienten eine Behand-lung zu ermöglichen. Der für den Notfall-dienst eingeteilte Zahnarzt übernimmtgegenüber dem Patienten eine Garanten-stellung, die ihn verpflichtet, Schädenbzw. Verschlimmerungen der Krankheitvon ihm abzuwenden (BGH St 7, 2011).Des Weiteren hat der Vertragszahnarztdafür Sorge zu tragen, dass ihm für diezahnärztlichen Behandlungen für dieDauer des Notfalldienstes die notwendi-ge Stuhlassistenz zur Verfügung steht.

    Verstoß gegen Übermittlungs-pflicht von Unterlagen an denGutachter

    Der Disziplinarausschuss hatte in einemanderen Fall darüber zu befinden, ob ge-gen einen Vertragszahnarzt eine Diszipli-narmaßnahme verhängt wird, der in wie-derholten Fällen dem Vertragsgutachternotwendige Unterlagen nicht zur Verfü-gung gestellt hat. Gemäß § 3 Abs. 6 der Anlage 12 zumBundesmantelvertrag-Zahnärzte ist derVertragszahnarzt verpflichtet, dem Ver-tragsgutachter die für die Begutachtung

    erforderlichen Unterlagen zur Verfügungzu stellen. Neben diesem Verstoß lag darüber hinausein Verstoß gegen die Pflicht zur peinlichgenauen Abrechnung vor, da durch denVertragszahnarzt falsche Festzuschüssebei der Planung für eine prothetische Ver-sorgung angesetzt wurden. Außerdemwurden wiederholt röntgenologische Be-funde nicht erhoben (Verstoß gegen dieZahnersatzrichtlinie) sowie konservie-rend-chirurgische und parodontale Vor-behandlungen nicht abgeschlossen(ebenfalls Verstoß gegen die Zahnersatz-richtlinien). Wegen dieses Sachverhaltes wurde gegenden Vertragszahnarzt eine Geldbuße inHöhe von 500 Euro verhängt.

    Ass. jur. Meike Gorski-Goebel

    Der Disziplinarausschuss der KZV Sachsen hatte im vergangenen Jahr über sehr unterschiedliche Sachverhalte zu befin-den, denen die Verletzungen von vertragszahnärztlichen Pflichten zugrunde lagen. Über zwei ausgewählte Verfahren sollnachfolgend berichtet werden.

    Qualitätsmanage-ment ist ChefsacheDie Einführung und Weiterentwicklungeines praxisinternen QM-Systems erfor-dert an vielen Stellen die aktive Einbrin-gung der Praxisleitung. Anhand dergrundsätzlichen Anforderungen und derInstrumente, die in der QM-Richtlinie desGemeinsamen Bundesausschusses aufge-führt sind, zeigt Ihnen das Seminar, anwelchen Stellen Sie immer den „erstenSchritt“ tun müssen. Natürlich gibt es auch Arbeiten, die Siedelegieren können. Damit befasst sichder 2. Teil des Seminars für Praxisinhabe-rInnen.Das Seminar findet am 19. Juni 2013 von14:30 bis 17:30 Uhr in Leipzig statt.Kosten: 80 EuroReferentin: Inge SauerFortbildungspunkte: 4Information und Anmeldung unter Tele-fon 0351 8053626

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    Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13

    Nachruf für Dr. Andreas Kumpf

    Am 11.02.2013 verstarb Dr. AndreasKumpf nach schwerer Krankheit im Altervon 55 Jahren in Görlitz. Geboren am 01.04.1957 in Weißenberg,wuchs er in Baruth/Sachsen auf. Nachdem Abitur studierte er in Berlin undDresden und nahm 1982 seine zahnärzt-liche Tätigkeit auf. Seine Ausbildung zumFachzahnarzt für Kieferorthopädie absol-vierte er in Görlitz, die er 1987 erfolg-reich abschloss. Er promovierte im Jahre1985. Sein besonderes Interesse galt der Funkti-onskieferorthopädie, welche in seinerHeimatstadt Görlitz durch Dr. GeorgKlammt außerordentlich prominent re-präsentiert war. Er sammelte akribisch al-le Artikel über dessen Leben und Werkund übernahm nach Dr. Klammts Praxis-aufgabe dessen interessante Photoausrüs-tung. 1989 verwehrte ihm die letzte DDR-Regierung, trotz vorheriger Zusage, einen wissenschaftlichen Auftritt zu die-sem Thema auf dem 65. Congress der

    European Orthodontic Society in Würz-burg. 1991 ließ er sich, zusammen mit seinerGattin, in einer Gemeinschaftspraxis nie-der. Neben seiner wissenschaftlichen Tä-tigkeit mit Publikationen und Vorträgenwar er jahrelang in der Kammerversamm-lung der LZK und in der FachkommissionKieferorthopädie berufspolitisch tätig. Besondere Ausdauer und Willenskraft be-wies er nicht nur beruflich, sondern auchsportlich bei Langstreckenrennen mitdem Rennrad.

    Leider konnten auch diese herausragen-den Eigenschaften die schwere Krankheitnicht besiegen. Seine Familie, seineFreunde und Kollegen sowie seine Pa-tienten verlieren einen besonders wert-vollen Menschen und trauern um ihn.

    Jürgen Wenzel im Namen der sächsischen Kieferorthopäden

    Aktuell erschienene DGZMK-LeitlinienDie DGZMK hat im vergangenen Jahr vierneue Leitlinien veröffentlicht:– Implantologische Indikationen für die

    Anwendung von Knochenersatz-materialien (vom 29.11.2012)

    – Festsitzender Zahnersatz für zahnbe-grenzte Lücken(vom 01.08.2012)

    – Zahnsanierung vor Herzklappenersatz(vom 08.05.2012)

    – Indikationen zur implantologischen3D-Röntgendiagnostik und navigati-onsgestützten Implantologie (vom 08.05.2012)

    Für Anregungen, Fragen oder Kritik hatdie DGZMK auch eine E-Mail-Adresseeingerichtet: [email protected]

    Darüber hinaus hat die Arbeitsgemein-schaft wissenschaftlich medizinischerFachgesellschaften folgende Leitlinienveröffentlicht:– Bisphosphonat-assoziierte Kiefernekro-

    sen (BP-ONJ) und andere Medikamen-ten-assoziierte Kiefernekrosen

    – Umgang mit Patienten mit nichtspezifi-schen, funktionellen und somatofor-men Körperbeschwerden

    Die Leitlinien sind abrufbar unter: http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien.html

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1324Bücherecke

    BWL für Ahnungslose

    Brauchen wir in der Zahnarztpraxis BWL?Ja, unbedingt! Kennen wir uns mit BWLaus? Eigentlich nicht so richtig! Licht ins Dunkel bringt auf reichlich ein-hundert Seiten das Buch „BWL für Ah-nungslose“.Der Faden der Themen ist weit gespanntund reicht von der Unternehmensformüber die Unternehmensorganisation,Buchhaltung, Personalführung, Finanzie-rung bis zu Steuern.In übersichtlichen kleinen Häppchenwerden dabei allgemeinverständlichGrundlagen erläutert und an Beispielenerklärt. Für reichlich zwanzig Euro hebtsich dieses Buch preislich wohltuend vonden Druckwerken der Zahnheilkunde ab.Ein sowohl für den Existenzgründer alsauch für den erfahrenen Praxisinhaber zuempfehlendes Buch, um in den dochwirtschaftlich schwieriger werdendenZeiten eine optimale Praxisführung zu er-reichen.

    Dr. Thomas Breyer

    Klockhaus, BWL für AhnungsloseS. Hirzel Verlag GmbHISBN: 978-3-7776-2158-6Preis: 22,00 Euro

    Analogtafeln BEMA-GOZ

    Seit vielen Jahren stellen die Analogtafelnvon Dr. Peter Esser ein wichtiges Hilfsmit-tel im Abrechnungs-Dschungel dar. Daslose Blattwerk aus dem Spitta-Verlag wur-de jetzt an die neue GOZ 2012 und ande-re Änderungen der letzten Jahre ange-passt. In der bewährten Einteilung: 1 Allgemeine Leistungen2 Kons.-Chirurgie3 Kieferbruch4 KFO 5 PAR6 ZE7 Aufbissbehelfe8 Prophylaxe9 Funktionsanalyse10 Implantate11 Zuschlägewerden tabellarisch GOZ und BEMA ne-beneinandergestellt und mit ihren Ab-

    rechnungsbedingungen erläutert und ver-glichen. Das Werk bietet sowohl für Be-rufseinsteiger als auch für den erfahrenenPraktiker, insbesondere für alle mit derAbrechnung betrauten Damen und Her-ren des Praxisteams, eine unverzichtbareHilfe für die Orientierung im Abrech-nungschaos. Da mit einer neuen GOZ in den nächstenJahren sicher nicht zu rechnen ist, werdensich auch die Folgekosten für das mit 140 Euro nicht gerade preiswerte Werk inGrenzen halten.

    Dr. Thomas Breyer

    Dr. Esser/Analogtafeln BEMA-GOZLoseblattwerk DIN A4Spitta VerlagISBN: 978-3-941964-83-9Preis: 139,25 Euro

    Websites in „Looser“ Folge vorgestelltiPad in der ZahnarztpraxisMittlerweile gibt es schon eine große An-zahl von Anwendungen für das iPad inder Zahnarztpraxis. Viele davon sind aberauch völlig nutzlos, da sie nicht die Funk-tionen haben, die gewünscht sind. Sinn-voll erscheint mir die Möglichkeit Fotosund Röntgenbilder direkt aus der Anwen-dung auf das iPad zu übertragen. Hierzugibt es ein Plugin, um diese Dinge direktaus dem Röntgenprogramm Sidexis aufdas iPad zu schieben. Das Plugin nenntsich „Sidexis mobile Plugin“. Auf deriPad-Seite braucht man die App „Air Sha-ring“. Diese kostet leider 8,99 Euro. DieApp kann aber auch anderweitig verwen-det werden. Für das Sidexis-Plugin gibt eseine 30-Tage-Testvariante. Kurz gesagt,ich finde das super.http://www.sidexisplugins.de/ für dasPlugin und „Air Sharing“ im App-Store

    PC-SicherheitDie Sicherheitsprobleme mit unseren in-ternetfähigen PCs sollten eigentlich alle

    bekannt sein. Doch dem ist nicht so. Aberauch für diejenigen unter Ihnen, die aufdem Laufenden sind, ist diese Seite immereinen Besuch wert. Das Bundesamt für Si-cherheit in der Informationstechnik (BSI)ist eine Bundesbehörde, die sich um dieInternetsicherheit im Allgemeinen küm-mert. Dabei berücksichtigt sie nicht nurdie Belange von Unternehmen. Sie willauch den normalen Bürger erreichen. DieSeiten sind voll mit nützlichen Infos undHilfen zur Vorbeugung und auch zur Heilung. Es werden auch gleich noch diepassenden Programme mit bereitgestellt.https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/ISi-Reihe/ISi-Reihe_node.html

    ZA Hermann Loos

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/13 25Personalien

    60 02.04.1953 Dipl.-Stom. Wolfgang Pleßgott04299 Leipzig

    03.04.1953 Dr. med. Christian Weiß08056 Zwickau

    06.04.1953 Dipl.-Stom. Dieter Dürrschmidt04205 Leipzig/OT Miltitz

    12.04.1953 Dipl.-Med. Dagmar Nestler08062 Zwickau

    15.04.1953 Dipl.-Stom. Hans-Rainer Dittmann02826 Görlitz

    26.04.1953 Dr. med. Sabine Meier09599 Freiberg

    27.04.1953 Dipl.-Med. Luise Kupsch09131 Chemnitz

    29.04.1953 Dr. med. Ina Quaas01796 Pirna

    65 02.04.1948 Dr. med. Gabriele Rürup09221 Adorf

    05.04.1948 Sieglinde Reiche02625 Bautzen

    21.04.1948 Udo Wildenhain09130 Chemnitz

    30.04.1948 Barbara Schleehuber02727 Neugersdorf

    70 01.04.1943 Hans-Dieter Jakob04463 Großpösna

    02.04.1943 Dr. med. dent. Frank Häußer08352 Raschau

    02.04.1943 Dr. med. dent. Hildrun Wolf09573 Dittmannsdorf

    07.04.1943 Diethard Schneider01277 Dresden

    13.04.1943 Dr. med. Ingrid Altenburger01824 Kurort Gohrisch

    16.04.1943 Dr. med. dent. Gudrun Krasselt04277 Leipzig

    25.04.1943 Dr. med. dent. Wilfried Schuster09623 Frauenstein

    27.04.1943 MR Dr. med. dent. Klaus Gruner09131 Chemnitz

    Geburtstage im April 2013

    75 06.04.1938 Klaus Grund09326 Geringswalde

    07.04.1938 Dr. med. dent. Renate Wagener04105 Leipzig

    17.04.1938 Dr. med. dent. Bernd Wähner09648 Mittweida

    20.04.1938 Joachim Pleul04668 Grimma

    21.04.1938 Dr. med. dent. Irma Altendorf01689 Weinböhla

    80 02.04.1933 MR Dr. med. dent. Ilse Martini09116 Chemnitz

    18.04.1933 MR Dr. med. dent. Dieter Meinel09116 Chemnitz

    27.04.1933 Dr. med. dent. Käthe Pierer04416 Markkleeberg

    82 10.04.1931 SR Dr. med. dent. Günter Dorsch09126 Chemnitz

    83 04.04.1930 MR Karl-Heinz Pohle04103 Leipzig

    19.04.1930 Rolf Bellmann01309 Dresden

    87 01.04.1926 Dr. med. dent. Hannelore Windau04275 Leipzig

    88 13.04.1925 Dr. med. dent. Lisette Gäbler02943 Weißwasser

    Wir gratulieren!

    Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.

  • Zahnärzteblatt SACHSEN 03/1326Fortbildung

    Bohren und Füllen? Nicht immer!

    Einleitung

    Die klassische invasive Kariestherapie ba-sierte auf der Kavitätenlehre nach Black[Black, 1908], mit der der Begriff extensionfor prevention einhergeht. Hierbei wurdedarauf abgezielt, in Bereichen klinisch de-tektierbarer Karies, unter Einhaltung vondetaillierten Präparationsregeln, eine Kavi-tät zu präparieren, die genügend Retentionund Widerstand für die damals zur Verfü-gung stehenden Materialien (v. a. Zement,Amalgam und Gold) aufwies. Die Ränderder Restauration sollten in Bereichen desZahnes liegen, die für die Mundhygienegut zugänglich sind, um die Ausbildungvon Randkaries zu verhindern. Dies be-deutete, dass okklusal zumeist alle Fissu-ren einbezogen sowie approximal die Käs-ten sehr weit extendiert werden sollten.Darüber hinaus sollte „infektiöses Dentin“möglichst vollständig entfernt werden, umhiernach auf hartem, vermeintlich bakte-rienfreiem Dentin eine Restauration anzu-fertigen. Die Einhaltung dieser Regelnführt dazu, dass bereits bei der Erstversor-gung eines kariösen Zahnes große Anteileder Zahnhartsubs tanzen der Kariesthera-pie geopfert werden mussten. Insgesamt resultierte die beschriebenePhilosophie in einer invasiv (restaurativ)ausgerichteten Behandlungsstrategie, diehohe Kosten, Schmerzen und – epidemi -ologisch gesehen – einen hohen DMFT-Wert zur Folge hatte. In den vergangenenJahren wurden sensitivere Hilfsmittel zurDetektion und Beurteilung von Kariesvermehrt in der Zahnheilkunde etabliert(v. a. Bissflügelröntgenbilder und Laser-fluoreszenzmessungen) sowie wirksamenon- und mikro-invasive Therapien ent-wickelt, die auf den oben beschriebenenBlack’schen Annahmen basierende Be-handlungsphilosophie aber nur zögerlichverlassen. Doch ist für eine erfolgreiche Kontrolledes Kariesprozesses eine vollständige Eli-

    minierung aller klinischen und röntgeno-logischen Anzeichen einer Karies, alsoauch frühe und mittlere Stadien des Ka-riesprozesses, überhaupt notwendig?

    Karies – eine Folgeerkrankung des pathogenen BiofilmsNach der heutzutage gültigen Definitionsubsummiert der Begriff Karies die Vielfaltvon Symptomen (objektive und subjekti-ve Befunde), die aufgrund einer lokalisier-ten chemischen Auflösung der Zahnsubs -tanz, bedingt durch metabolische Pro -zesse des dentalen Biofilmes, auftreten[Fejerskov und Manji, 1990]. Die ver-schiedenen Stadien des Kariesprozessesspiegeln folglich die Pathogenität desBiofilms wider. Deshalb sollte bei der Er-haltung der Zahngesundheit als auch beider Kariestherapie als primäres Ziel einepositive Beeinflussung des Biofilms imVordergrund der Bemühungen stehen. Ebenfalls wird aus der oben aufgeführtenDefinition ersichtlich, dass eine rein di-chotome Betrachtungsweise der Karies,wonach man gesunde nur von (deutlich)erkrankten Zähnen oder Zahnflächen un-terscheiden sollte, kaum ausreichend seinkann. Deshalb sollte eine visuell-taktileKariesbeurteilung, die nach wie vor denGoldstandard in der Diagnostik darstellt,möglichst sorgfältig und nach adäquaterTro