Zugänglich für alle?

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Zugänglich für alle? Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft Vortrag am 05. Mai 2009 Europäischer Protesttag, Fulda von Marianne Hirschberg (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft)

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Zugänglich für alle?. Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft Vortrag am 05. Mai 2009 Europäischer Protesttag, Fulda von Marianne Hirschberg (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft). Informationen zum IMEW. Das IMEW wurde 2001 als gemeinnützige GmbH gegründet - PowerPoint PPT Presentation

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Zugänglich für alle?Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft

Vortrag am 05. Mai 2009 Europäischer Protesttag, Fulda

von Marianne Hirschberg (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft)

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Informationen zum IMEW

• Das IMEW wurde 2001 als gemeinnützige GmbH gegründet

• Finanziert wird das IMEW vor allem durch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch

• www.imew.de

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Die GesellschafterDie 9 Gesellschafter des IMEW aus dem Kreis der Behindertenhilfe und –selbsthilfe:

ISL

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Gliederung

• Allgemeine Menschenrechte• Die UN-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen• Ziele der Konvention• Schwerpunkt: Barrierefreiheit• Umsetzungsprozess• Ausblick

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Menschenrechts-Konventionen

1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1979: Konvention der Rechte von Frauen

1990: Konvention der Rechte von Kindern

2003: Konvention der Rechte von Wanderarbeitern

Dezember 2006: Vereinte Nationen verabschieden die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

26.03.2009: UN-Behindertenrechts-Konvention ist geltendes Recht in Deutschland

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Ziel der UN-Konventionen:

• Leitprinzip: Würde des Menschen• Menschen stärken (engl.

„Empowerment“) durch:– Formulierung ihrer Ansprüche auf

Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe

– Rechtsverbindliche Verankerung dieser Ansprüche– Verknüpfung mit möglichst wirksamen

Instrumenten zu ihrer Durchsetzung

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Freiheits- und soziale Rechte

• Als Abwehrrecht• Einschränkung von

Freiheit abwehren• Gegen staatliche und

andere Eingriffe in die persönliche Freiheit, z.B.: Ausschluss aus dem Schulsystem, Gemeinschaften

• Als Anspruchsrecht• Anspruch auf soziale

Dienste und Leistungen

• Anspruch auf ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben

• Bsp.: barrierefrei zugängliche Wahllokale

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UN-Behinderten-Rechts-Konvention

(UN-BRK)• Keine Sonderrechte, sondern Konkretisierung des

allgemeinen Menschenrechtsschutzes– aufgrund der besonderen Gefährdung behinderter Menschen

• Perspektive von Menschen mit Behinderung sichtbar machen

• Menschen mit Behinderungen haben an der Entwicklung der UN-BRK mitgearbeitet– Perspektive ändert sich, wenn behinderte Menschen mitwirken

(z.B.: Th. Degener, S. Arnade für Deutschland)– Beispiel für Beteiligung der Zivilgesellschaft

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Paradigmenwechsel von der Wohltätigkeit für Menschen mit Behinderung zu den Rechten von Menschen mit Behinderung

Nicht mehr:• Ausgrenzende

Fürsorge• Abwertendes Mitleid• Wohlmeinende

Bevormundung• Patient/innen

Sondern:• Uneingeschränkte

Teilhabe• Völlige Gleichstellung• Recht auf

Selbstbestimmung• Bürger/innen

(BMGS 2003)

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Definition von Behinderung

Eine Behinderung entsteht in der Wechselwirkung zwischen Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen und Barrieren (Umwelt oder Einstellungen, Vorurteilen) (UN-BRK Artikel 2)

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Bewusstseinswandel• Beachtung von Behinderung als

einem Bestandteil menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft– Als Merkmal kultureller Vielfalt wertschätzen– Nicht generell negativ bewertet– Einschränkungen beeinträchtigen das Leben von

Menschen mit Behinderungen• Förderung des Bewusstsein für die Rechte und die

Würde behinderter Menschen und ihre soziale Wertschätzung (Art. 8)– Achtung und Selbstachtung behinderter Menschen– Gesellschaftliche Aufklärung

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Barrierefreiheit (Art. 9)

Staaten müssen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können.

Wenn es Hindernisse gibt, muss der Staat Maßnahmen treffen, sie abzubauen.

Barrierefrei müssen sein:– Gebäude, Straßen, Transportmittel, Schulen,

Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und der Arbeitsplatz

– Information und Kommunikation

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Barrierefreiheit bedeutet:

Überall: Design für alle– Rampen, leicht zu öffnende

Türen für Menschen im Rollstuhl– Assistenz durch Menschen oder Tiere– Texte und Beschilderungen in Brailleschrift– Einsatz von Gebärdensprache und Bereitstellen

von Dolmetscher/innen– Vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten– Einfache Sprache

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Wie kann unsere Gesellschaft barrierefrei werden?• Über die Umsetzung von:

– UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

– Behindertengleichstellungsgesetz– Sozialgesetzbuch IX

• Durch die Verinnerlichung des Menschenrechts-Ansatzes– In der Wahrnehmung– Im eigenen Handeln– In politischen Forderungen

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Umsetzungsprozess• Mechanismen:

– Rechenschaftspflicht gegenüber UN– Bundes- & Landesgesetzgebung

überprüfen– Gesetze mit Sanktionsmöglichkeiten versehen– Schulgesetze ändern– Erstellung von Aktionsplänen mit Behindertenverbänden– Jede Förderung an Barrierefreiheit knüpfen

• Wer ist zuständig?– Gesetzgeber von Bund und Ländern– Interministerielle Koordinierung durch unabhängiges

„Monitoring“• Perspektiven für Betroffene und Verbände:

– Umsetzung der BRK einfordern– Aktiv werden, Informieren, Klagen

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Schlussfolgerungen

• Vertragsstaaten müssen: – Menschenrechte sicher stellen– Benachteiligungen verhindern– Eigene Gesetzgebung anpassen

• Deutschland hat erheblichen Nachholbedarf:– Fehlende Umsetzung von SGB IX, BGG und AGG

• Bewusstsein der UN-BRK: Gewinn für alle– Behinderte Menschen nicht als defizitär

wahrnehmen, sondern als Bestandteil der menschlichen Vielfalt

– Für alle: Keine Fixierung auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Jugendlichkeit und Fitness

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Ich bedanke mich für Ihre

Aufmerksamkeit!