Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II

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Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Neue Regelung für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II ESF-Projekt „Jobbrücke und Jobchance – Bleiberecht II“ & Deutsche Angestellten-Akademie DAA Halberstadt Larissa Heitzmann Projektkoordination 09.03.2012 Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Neue Regelung für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II

ESF-Projekt „Jobbrücke und Jobchance – Bleiberecht II“ &Deutsche Angestellten-Akademie DAA Halberstadt

Larissa Heitzmann Projektkoordination09.03.2012 Ministerium für Gesundheit und

Soziales

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ESF-Projekt Jobbrücke und Jobchance

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ESF-Projekt Jobbrücke und Jobchance

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ESF-BAMF-ProgrammÄnderung der Richtlinien für aus Mitteln des ESF mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen

mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundesvom 9. Dezember 2011

1. §1 Absatz 1„Zusätzlich werden Personen aus dem „ESF-Bundesprogramm zur

arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt („ESF-Bundesprogramm

Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“) vom 30. Juni 2010 zugelassen“

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Zielgruppe:

Flüchtlinge im Asylverfahren (mindestens ein Jahr Aufenthalt in Deutschland)

Flüchtlinge mit Duldung (nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt)

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG

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Voraussetzungen zur Teilnahme am ESF-BAMF-Programm / BR II:

Aufnahme ins Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ Teilnehmer alphabetisiert bzw. A1/B1-Sprachniveau

Mindestens ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt

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Praktische Umsetzung des ESF-BAMF-Programms für Flüchtlinge und Geduldete/BRII

Kontaktaufnahme zu den Teilprojekten (s. territoriale Zuständigkeit)

Kompetenzfeststellungsverfahren vor der Aufnahme in den ESF-BAMF-Sprachkurs - Durchführung DAA regional in Abstimmung mit den Teilprojekten vom BR II

Empfehlung seitens DAA in die Sprachkurse nach einem Berufsprofil

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Praktische Umsetzung des ESF-BAMF-Programms für Flüchtlinge und Geduldete/BRII

Teilnahme an einem Vollzeitkurs – 6 Monate (Fachdeutsch / Praktikum)

Übernahme der Fahrtkosten Sicherung der Kinderbetreuungskosten Teilnahme an den Sprachkursen für Beschäftigte nur mit

Freistellung des Arbeitgebers Abstimmung mit der zuständigen Abh, insbesondere für

Geduldete

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Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!