Zulassung • Batteriewechsel am Zündautomat · • Zulassung Die Heizung ist geprüft und...

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Zulassung Die Heizung ist geprüft und zugelassen durch den DVGW (DIN-DVGW-Reg.-Nr. 81.03 e 028) und das Kraftfahrt-Bundesamt (Prüfzeichen S182). Der Einbau der Heizung hat nach der vorstehen- den Einbauanweisung zu erfolgen. Bei einer Be- gutachtung oder Prüfung des Fahrzeuges gemäß §§ 19, 20 und 21 StVZO ist der Einbau mit zu über- prüfen. Bei nachträglichem Einbau muß der Fahr- zeughalter eine erneute Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug bei der Verwaltungsbehörde (Zulas- sungsstelle) beantragen (§ 19. Absatz 2, StVZO). Bedienungsanleitung BiJd A: a = Bedienungsgriff b = Verschlußdecl<el c = Geräteschild d = Zündautomat mit Batteriekasten und Kontrollampe e = Schlitze z. Beobachten der Flamme Zünden Vor erstem Zünden vergewissern, daß Batterien eingelegt sind! 1. Flaschenventil und Schnellschlußventil in der Gasleitung öffnen. 2. Bedienungsgriff auf eine Zahl zwischen 1 und 10 stellen. Zündautomat erzeugt Zündfunken (Kontrollampe blinkt). 3. Griff niederdrücken bis Flamme brennt und dann 10 Sekunden gedrückt halten, bis Zündsi- cherung anspricht. 4. Sollte die Flamme wieder verlöschen, erfolgt während der Schließzeit der Zündsicherung (ca. 30 Sekunden) sofortige Wiederzündung. Kommt keine Flamme zustande, zeigt das Blinken der Kontrollampe an, daß die Gasflasche leer ist. Blinkt die Kontrollampe während des Zündvor- ganges überhaupt nicht oder nur in Zeitab- stän von melir als einer Sekunde, müssen frjrien erneuert werden. hermostat-Einstellung Die Markierungen 5 - 7 am Bedienungsgriff ent- sprechen bei Betrieb der Heizung mit TRUIVIA- VENT-Warmluftanlage einer angenehmen Raum- temperatur. Die genaue Einstellung muß dem Wärmebedürfnis entsprechend individuell er- mittelt werden. Die iVlarkierungen 2-3 sind zu wählen, wenn die Heizung ohne TRUMAVENT-Warmluftanlage betrieben wird, da die niedrigeren Bodentempera- turen den Wärmefühler unten an der Heizung be- einflussen. Ausschalten Bedienungsgriff auf 0 stellen (Zündautomat wird damit gleichzeitig abgeschaltet). Schnellschluß- ventil in der Gasleitung schließen. Flaschenventil zudrehen. Batteriewechsel am Zündautomat Batterien nur bei ausgeschalteter Heizung wech- seln! Gemäß Bild A Batteriekästchen des Zünd- automaten mit schwenkender Bewegung heraus- nehmen und nach dem Einlegen der Batterien wieder hineindrücken. Vor Beginn jeder Heizsaison neue Batterien ein- setzen! Nur Alkali-Mignon-Batterien verwenden, andere Batterien können Funktionsstörungen ver- ursachen. Wichtige Hinweise 1. Jede Veränderung, welche an der Heizung (ein- schließlich Abgasführung und Kamin) durchge- führt wird, sowie Nichteinhalten der Einbauan- weisung führt zum Erlöschen der Betriebserlaub- nis des Fahrzeuges. 2. In Deutschland müssen Flaschenaufstellung, Leitungsverlegung sowie Abnahme und Dicht- prüfung den Technischen Regeln für Flüssiggas- Geräte und -Feuerstätten in Fahrzeugen (DVGW- Arbeitsblatt G 607) entsprechen. Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren ist die Gasanlage erneut von einem Sachkundigen zu prüfen. Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber. Die Zwangsbe- und -entlüftungen des Wohn- wagens dürfen nicht verschlossen werden. Falls keine Zwangsbelüftung vorhanden ist, muß anderweitig für eine ausreichende Belüf- tung gesorgt werden. 3. Die Heizung darf beim Tanken und in der Garage nicht betrieben werden. 4. Der Ansaugstutzen für die Verbrennungsluft unter dem Wohnwagenboden muß von Schmutz und Schneematsch freigehalten wer- den. Der Ansaugstutzen der Heizung darf deshalb nicht im Spritzbereich der Räder liegen, evtl. Spritzschutz anbringen. Im Winter muß vor dem Zünden der Kamin vom Schnee befreit werden, (bei Reisemobilen der T- Kamin). Wir empfehlen dringend, die Kaminver- längerung SKD zu benutzen. 5. Der Schraubring am Abgaskamin muß nach den ersten Betriebsstunden der Heizung nachgezogen werden. Das Abgasrohr und alle Anschlüsse müssen regel- mäßig, in jedem Fall nach Verpuffungen (Fehlzün- dungen) und längeren Fahrten, überprüft werden. Das Abgasrohr muß unbedingt auf ganzer Länge steigend und mit mehreren Schellen fest montiert verlegt sein. Auf keinen Fall dürfen Gegenstände auf das Abgasrohr gelegt werden, da dies zu Beschädigungen führen könnte. Das Ab- gasrohr muß sowohl an der Heizung wie am Kamin dicht und fest angeschlossen sein. Heizungen mit falsch montierten oder beschädigten Abgasrohren dürfen nicht mehr betrieben werden! 6. Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abhe- ben der Flamme (bei SL 5002 ist nach Abnahme der Verkleidung auch die Flamme im hinteren Wärmetauscher sichtbar) läßt auf einen Regler- defekt schließen und macht eine Überprüfung des Reglers notwendig. Für die Gasanlage nur die vorgeschriebenen Regler nach DIN 4811 mit Sicherheitsventil ver- wenden! Wir empfehlen den TRUMA-Caravanreg- ler DUB bzw. die Spezialausführung UB, die auch für vom Innenraum her zugängliche Flaschen- kästen zugelassen ist. Für die Zweiflaschen-Gas- anlage in nur von außen zugänglichen Flaschen- kästen empfiehlt sich die TRUMA-DUOMATIC mit automatischer Reserveumschaltung. Der TRUMA-Caravanregler wurde speziell für die harte Beanspruchung in Wohnwagen und Fahr- zeugen entwickelt. Er besitzt neben dem Sicher- heitsventil ein Manometer, mit dem die Dichtheit der Gasanlage überprüft werden kann. Schließen Sie die Regler immer sehr sorgfältig von Hand an die Gasflaschen an (keine Schlüssel, Zangen o. ä. verwenden!). Bei Temperaturen um 0°C und darun- ter sollten die Regler mit Enteisungsanlage (Eis- Ex) betrieben werden. Die Regler-Anschluß- schläuche sind regelmäßig auf Brüchigkeit zu überprüfen. Für Wintercamping sollten nur winter- feste SpezialSchläuche venwendet werden. 7. Falls die Gaszuleitung luftgefüllt ist, kann es bis zu einer Minute dauern, bis Gas zur Verbren- nung bereitsteht. Während dieser Zeit ist der Be- dienungsgriff gedrückt zu halten, bis die Flamme brennt. 8. Bei erster Inbetriebnahme einer fabrikneuen Heizung tritt kurzzeitig eine leichte Rauch- und Geruchsentwicklung auf. Es ist zweckmäßig, die Heizung dann sofort mit höchster Leistung bren- nen zu lassen und für gute Durchlüftung des Wohnwagens zu sorgen. 9. Der Warmluftaustritt an der Heizung darf un- ter keinen Umständen behindert werden. Des- halb keinesfalls Textilien o. ä. zum Trocknen vor die Heizung hängen. Solche Zweckentfremdung könnte Ihre Heizung durch die dabei hervorgerufe- ne Überhitzung schwer beschädigen. Bitte beach- ten Sie dies im Interesse Ihrer Sicherheit. 10. Sollte die Heizung bei Standorten mit extremen Windverhältnissen wiederholt verlöschen, emp- fehlen wir den auf das Kaminteil aufschraubbaren Satz Kaminverlängerung SKD (45 cm lang), der während der Fahrt abgenommen wird. 11. Bei Betrieb der Heizung im Reisemobil wäh- rend der Fahrt wird die VenA/endung des T-Kamins dringend empfohlen. 12. Reinigung: Es empfiehlt sich, mindestens ein- mal jährlich den sich unten an der Heizung an- sammelnden Staub zu entfernen. Dazu Heizungs- verkleidung abnehmen (unten fassen, nach vorne ziehen und hochheben). Bei Betrieb der Heizung mit TRUMAVENT-Warm- luftanlage muß das Lüfterrad des Gebläses regel- mäßig (nach ca. 3-4 Wochen Dauerbetrieb) mit einem Pinsel oder einer Zahnbürste vorsichtig ge- reinigt werden. 2

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• Zulassung Die Heizung ist geprüft und zugelassen durch den DVGW (DIN-DVGW-Reg.-Nr. 81.03 e 028) und das Kraftfahrt-Bundesamt(Prüfzeichen S182). Der Einbau der Heizung hat nach der vorstehen­den Einbauanweisung zu erfolgen. Bei einer Be­gutachtung oder Prüfung des Fahrzeuges gemäß §§ 19, 20 und 21 StVZO ist der Einbau mit zu über­prüfen. Bei nachträglichem Einbau muß der Fahr­zeughalter eine erneute Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug bei der Verwaltungsbehörde (Zulas­sungsstelle) beantragen (§ 19. Absatz 2, StVZO).

Bedienungsanleitung

BiJd A: a = Bedienungsgriff b = Verschlußdecl<el c = Geräteschild d = Zündautomat mit Batteriekasten

und Kontrollampe e = Schlitze z. Beobachten der Flamme

• Zünden Vor erstem Zünden vergewissern, daß Batterien eingelegt sind! 1. Flaschenventil und Schnellschlußventil in der Gasleitung öffnen. 2. Bedienungsgriff auf eine Zahl zwischen 1 und 10 stellen. Zündautomat erzeugt Zündfunken (Kontrollampe blinkt). 3. Griff niederdrücken bis Flamme brennt und dann 10 Sekunden gedrückt halten, bis Zündsi­cherung anspricht. 4. Sollte die Flamme wieder verlöschen, erfolgt während der Schließzeit der Zündsicherung (ca. 30 Sekunden) sofortige Wiederzündung. Kommt keine Flamme zustande, zeigt das Blinken der Kontrollampe an, daß die Gasflasche leer ist. Blinkt die Kontrollampe während des Zündvor­ganges überhaupt nicht oder nur in Zeitab-stän von melir als einer Sekunde, müssen

frjrien erneuert werden. hermostat-Einstellung

Die Markierungen 5 - 7 am Bedienungsgriff ent­sprechen bei Betrieb der Heizung mit TRUIVIA-VENT-Warmluftanlage einer angenehmen Raum­temperatur. Die genaue Einstellung muß dem Wärmebedürfnis entsprechend individuell er­mittelt werden.

Die iVlarkierungen 2 - 3 sind zu wählen, wenn die Heizung ohne TRUMAVENT-Warmluftanlage betrieben wird, da die niedrigeren Bodentempera­turen den Wärmefühler unten an der Heizung be­einflussen. • Ausschalten Bedienungsgriff auf 0 stellen (Zündautomat wird damit gleichzeitig abgeschaltet). Schnellschluß­ventil in der Gasleitung schließen. Flaschenventil zudrehen.

• Batteriewechsel am Zündautomat Batterien nur bei ausgeschalteter Heizung wech­seln! Gemäß Bild A Batteriekästchen des Zünd­automaten mit schwenkender Bewegung heraus­nehmen und nach dem Einlegen der Batterien wieder hineindrücken. Vor Beginn jeder Heizsaison neue Batterien ein­setzen! Nur Alkali-Mignon-Batterien verwenden, andere Batterien können Funktionsstörungen ver­ursachen.

• Wichtige Hinweise 1. Jede Veränderung, welche an der Heizung (ein­schließlich Abgasführung und Kamin) durchge­führt wird, sowie Nichteinhalten der Einbauan­weisung führt zum Erlöschen der Betriebserlaub­nis des Fahrzeuges. 2. In Deutschland müssen Flaschenaufstellung, Leitungsverlegung sowie Abnahme und Dicht­prüfung den Technischen Regeln für Flüssiggas-Geräte und -Feuerstätten in Fahrzeugen (DVGW-Arbeitsblatt G 607) entsprechen. Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren ist die Gasanlage erneut von einem Sachkundigen zu prüfen. Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber. Die Zwangsbe- und -entlüftungen des Wohn­wagens dürfen nicht verschlossen werden. Falls keine Zwangsbelüftung vorhanden ist, muß anderweitig für eine ausreichende Belüf­tung gesorgt werden. 3. Die Heizung darf beim Tanken und in der Garage nicht betrieben werden. 4. Der Ansaugstutzen für die Verbrennungsluft unter dem Wohnwagenboden muß von Schmutz und Schneematsch freigehalten wer­den. Der Ansaugstutzen der Heizung darf deshalb nicht im Spritzbereich der Räder liegen, evtl. Spritzschutz anbringen. Im Winter muß vor dem Zünden der Kamin vom Schnee befreit werden, (bei Reisemobilen der T-Kamin). Wir empfehlen dringend, die Kaminver­längerung SKD zu benutzen. 5. Der Schraubring am Abgaskamin muß nach den ersten Betriebsstunden der Heizung nachgezogen werden. Das Abgasrohr und alle Anschlüsse müssen regel­mäßig, in jedem Fall nach Verpuffungen (Fehlzün­dungen) und längeren Fahrten, überprüft werden. Das Abgasrohr muß unbedingt auf ganzer Länge steigend und mit mehreren Schellen fest montiert verlegt sein. Auf keinen Fall dürfen Gegenstände auf das Abgasrohr gelegt werden, da dies zu Beschädigungen führen könnte. Das Ab­gasrohr muß sowohl an der Heizung wie am Kamin dicht und fest angeschlossen sein. Heizungen mit falsch montierten oder beschädigten Abgasrohren dürfen nicht mehr betrieben werden! 6. Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abhe-ben der Flamme (bei S L 5002 ist nach Abnahme der Verkleidung auch die Flamme im hinteren

Wärmetauscher sichtbar) läßt auf einen Regler­defekt schließen und macht eine Überprüfung des Reglers notwendig. Für die Gasanlage nur die vorgeschriebenen Regler nach DIN 4811 mit Sicherheitsventil ver­wenden! Wir empfehlen den TRUMA-Caravanreg-ler DUB bzw. die Spezialausführung UB, die auch für vom Innenraum her zugängliche Flaschen­kästen zugelassen ist. Für die Zweif laschen-Gas­anlage in nur von außen zugänglichen Flaschen­kästen empfiehlt sich die TRUMA-DUOMATIC mit automatischer Reserveumschaltung. Der TRUMA-Caravanregler wurde speziell für die harte Beanspruchung in Wohnwagen und Fahr­zeugen entwickelt. Er besitzt neben dem Sicher­heitsventil ein Manometer, mit dem die Dichtheit der Gasanlage überprüft werden kann. Schließen Sie die Regler immer sehr sorgfältig von Hand an die Gasflaschen an (keine Schlüssel, Zangen o. ä. verwenden!). Bei Temperaturen um 0°C und darun­ter sollten die Regler mit Enteisungsanlage (Eis-Ex) betrieben werden. Die Regler-Anschluß­schläuche sind regelmäßig auf Brüchigkeit zu überprüfen. Für Wintercamping sollten nur winter­feste SpezialSchläuche venwendet werden.

7. Falls die Gaszuleitung luftgefüllt ist, kann es bis zu einer Minute dauern, bis Gas zur Verbren­nung bereitsteht. Während dieser Zeit ist der Be­dienungsgriff gedrückt zu halten, bis die Flamme brennt. 8. Bei erster Inbetriebnahme einer fabrikneuen Heizung tritt kurzzeitig eine leichte Rauch- und Geruchsentwicklung auf. Es ist zweckmäßig, die Heizung dann sofort mit höchster Leistung bren­nen zu lassen und für gute Durchlüftung des Wohnwagens zu sorgen. 9. Der Warmluftaustritt an der Heizung darf un­ter keinen Umständen behindert werden. Des­halb keinesfalls Textilien o. ä. zum Trocknen vor die Heizung hängen. Solche Zweckentfremdung könnte Ihre Heizung durch die dabei hervorgerufe­ne Überhitzung schwer beschädigen. Bitte beach­ten Sie dies im Interesse Ihrer Sicherheit. 10. Sollte die Heizung bei Standorten mit extremen Windverhältnissen wiederholt verlöschen, emp­fehlen wir den auf das Kaminteil aufschraubbaren Satz Kaminverlängerung SKD (45 cm lang), der während der Fahrt abgenommen wird. 11. Bei Betrieb der Heizung im Reisemobil wäh­rend der Fahrt wird die VenA/endung des T-Kamins dringend empfohlen. 12. Reinigung: Es empfiehlt sich, mindestens ein­mal jährlich den sich unten an der Heizung an­sammelnden Staub zu entfernen. Dazu Heizungs­verkleidung abnehmen (unten fassen, nach vorne ziehen und hochheben). Bei Betrieb der Heizung mit TRUMAVENT-Warm­luftanlage muß das Lüfterrad des Gebläses regel­mäßig (nach ca. 3 - 4 Wochen Dauerbetrieb) mit einem Pinsel oder einer Zahnbürste vorsichtig ge­reinigt werden.

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