Zulassung HTU-S Z-21.4-2096 (gültig bis 17.12.2023) · 2020. 11. 9. · Diese Zulassung ist nur...

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® Z_HTU-S 11/19 HALFENSCHIENEN HTU-S Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.4-2096

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  • ®

    Z_HTU-S 11/19

    HALFENSCHIENEN HTU-SAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.4-2096

  • Diese Zulassung ist nur gültig für Original HALFEN Produkte. Sollten HALFEN Produkte durch Fremdprodukte ersetzt werden, so sind die Angaben in dieser Zulassung nicht darauf übertragbar und der Anwender übernimmt die Haftung für aus dem Austausch resultierende Personen- oder Sachschäden in vollem Umfang.

    Verwendung von Fremdprodukten

    HALFEN HTU-S TRAPEZBLECHBEFESTIGUNGAllgemeine Hinweise

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nummer:

    Z-21.4-2096

    Antragsteller:

    HALFEN GmbH

    Liebigstraße 14

    40764 Langenfeld

    Gegenstand dieses Bescheides:

    HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik OIEt

    Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten

    Bautechnisches Prüfamt

    Eine vom Bund und den Ländern

    gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts

    Mitglied der EOTA, der UEAtc und derWFTAO

    Datum: Geschäftszeichen:

    11.11.2019 1 25-1.21.4-49/19

    Geltungsdauer

    vom: 11. November 2019

    bis: 17. Dezember 2023

    Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich

    zugelassen/genehmigt.

    Dieser Bescheid umfasst sechs Seiten und sechs Anlagen.

    Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt die allgemeine

    bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.4-2096 vom 20. Mai 2019. Der

    Gegenstand ist erstmals am 17. Dezember 2018 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.

    DIBt I Kolonnenstraße 30 BI D-10829 Berlin I Tel.: +493078730-01 Fax: +493078730-3201 E-Mail:[email protected]

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096

    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik DIBt

    Seite 2 von 6 l 11. November 2019

    Mit diesem Bescheid ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Regelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

    2 Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.

    3 Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.

    4 Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungsbzw. Anwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen.

    5 Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen, Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.

    6 Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.

    7 Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.

    8 Die von diesem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart.

    Z737 48.19 1.21.4-49/19

  • Deutsches Institut

    für

    Bautechnik DIEt

    Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 Seite 3 von 6 111. November 2019

    II BESONDERE BESTIMMUNGEN

    1 Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich

    1.1 Regelungsgegenstand

    Zulassungsgegenstand ist die HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S bestehend aus einer verzinkten, nahezu U-förmigen Schiene mit nach außen abspreizenden Schenkeln. Unter dem breiten Schienenrücken befindet sich ein Füllstreifen.

    Genehmigungsgegenstand ist die Planung, Bemessung und Ausführung der Verankerung mittels Trapezblechbefestigung HTU-S in Betonfertigteilen zur Befestigung von Stahltrapezbzw. Wandkassettenprofilen.

    Die Schiene wird oberflächenbündig einbetoniert. Sie verankert durch Formschluss der seitlichen Schenkel im Beton, begünstigt durch eine profilierte Oberflächenstruktur. Auf der Anlage 1 ist die Schiene im eingebauten Zustand dargestellt.

    1.2 Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich

    Die Trapezblechbefestigung HTU-S darf nur zur Befestigung von Stahltrapez- bzw. Wandkassettenprofilen mit hierfür allgemein bauaufsichtlich zugelassenen oder europäisch technisch bewerteten Bohrschrauben (einreihig und zweireihig/Doppelbefestigung) verwendet werden und durch statische und quasi-statische Einwirkungen belastetet werden.

    Die Trapezblechbefestigung HTU-S ist in Stahl- und Spannbetonbauteilen aus Normalbeton der Festigkeitsklasse von mindestens C25/30 und höchstens C50/60 nach DIN EN 206-1 :2001-07 "Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität" oberflächenbündig zu verankern. Der Zuschlag des Normalbetons muss der Sieblinie NB 16 entsprechen.

    Die Trapezblechbefestigung HTU-S darf im gerissenen und ungerissenen Beton verwendet werden.

    Die Trapezblechbefestigung HTU-S aus verzinktem Stahl darf in Umgebungen verwendet werden, die der Korrosivitätskategorie C1 (unbedeutend), C2 (gering) oder C3 (mäßig) nach DIN EN ISO 12944-2:2018-04 zugeordnet werden können.

    2 Bestimmungen für das Bauprodukt

    2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung

    Die Schienen müssen den Zeichnungen und Angaben der Anlagen entsprechen.

    Die in dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung nicht angegebenen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und Toleranzen der Schienen müssen den beim Deutschen Institut für Bautechnik, bei der Zertifizierungsstelle und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegten Angaben entsprechen.

    2.2 Herstellung und Kennzeichnung

    2.2.1 Herstellung

    Die Herstellung der Schienen ist im Werk vorzunehmen.

    2.2.2 Kennzeichnung

    273748.19

    Jeder Lieferschein der Schienen muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist auf dem Lieferschein das Werkzeichen, die Zulassungsnummer und die vollständige Bezeichnung der Schienen anzugeben.

    Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind.

    Jede Schiene ist gemäß Anlage 2 zu kennzeichnen.

    1.21.4-49/19

  • Deutsches Institut

    für Bautechnik OIBt

    Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 Seite 4 von 6 111. November 2019

    2.3 Übereinstimmungsbestätigung

    2.3.1 Allgemeines

    Die Bestätigung der Übereinstimmung der Schienen mit den Bestimmungen der von dem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und eines Übereinstimmungszertifikates einer hierfür anerkannten Zertifizierungsstelle sowie einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen:

    Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Schienen eine hierfür anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten.

    Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Schienen mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.

    Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.

    2.3.2 Werkseigene Produktionskontrolle

    273748.19

    In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der von diesem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.

    Für Umfang, Art und Häufigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle ist der beim Deutschen Institut für Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend.

    Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile- Art der Kontrolle oder Prüfung- Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials

    oder der Bestandteile

    - Ergebnis der Kontrolle und Prüfungen und soweit zutreffend Vergleich mit denAnforderungen

    - Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.

    Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für die Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

    Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die bestehende Prüfung unverzüglich zu wiederholen.

    1.21.4-49/19

  • Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik DIBt

    Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 Seite 5 von 6 l 11. November 2019

    2.3.3 Fremdüberwachung

    In jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich.

    Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung der Schienen durchzuführen und es müssen auch Proben für Stichprobenprüfungen entnommen werden. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten Überwachungsstelle.

    Für Umfang, Art und Häufigkeit der Fremdüberwachung ist der beim Deutschen Institut für Bautechnik und der fremd überwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend.

    Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

    3 Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung

    3.1 Planung

    Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu planen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen und Konstruktionszeichnungen anzufertigen. Die Konstruktionszeichnungen müssen die genaue Lage, Größe und Länge der Schienen enthalten.

    Anforderungen an den Beton bezüglich Festigkeitsklasse und Expositionsklassen sind auch in Hinblick auf die Lagerungsbedingungen des Betonfertigteils einzuhalten.

    Die Mindestmaße der Achs- und Randabstände sowie die Bauteilabmessungen des Fertigteils nach Anlage 5 und 6 dürfen nicht unterschritten werden.

    Die maximale Einbaulänge einer Schiene beträgt 6 m.

    3.2 Bemessung

    3.2.1 Allgemeines

    Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu bemessen. Der Nachweis der unmittelbaren örtlichen Krafteinleitung von der Schiene in den Beton ist erbracht.

    Die Weiterleitung der zu verankernden Lasten im Bauteil ist nachzuweisen.

    Die Schwächung des Betonquerschnitts durch den Einbau von Schienen ist ggf. beim statischen Nachweis zu berücksichtigen.

    3.2.2 Erforderliche Nachweise

    Z73748.19

    Es ist nachzuweisen, dass der Bemessungswert der Einwirkung (Beanspruchung) FEd den Bemessungswert des Widerstandes (Beanspruchbarkeit) FRd nicht überschreitet:

    FEd � FRd X \Jfc

    Die Bemessungswerte des Widerstandes FRd sind Anlage 5, Tabelle 1 und Anlage 6, Tabelle 3, die Erhöhungsfaktoren \Jfc für die Betonfestigkeitsklassen sind Anlage 5, Tabelle 2 zu entnehmen.

    Der statische Nachweis ist mit den Einzellasten, die aus den Bohrschrauben resultieren (Lastweiterleitung über die Schiene in den Beton), zu führen. Der Dauerlastanteil (z. B. aus Eigengewicht) darf maximal 15 % der gesamten Einwirkung betragen.

    Die möglichen Belastungsrichtungen sind Anlage 5 zu entnehmen.

    Der Nachweis der Bohrschrauben selbst für den Anschluss von Stahltrapez- bzw. Wandkassettenprofilen an die Schienen ist nicht Gegenstand dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung. Es dürfen ausschließlich Bohrschrauben mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder europäischer technischer Bewertung verwendet werden.

    1.21.4-49/19

  • Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik DIBt

    Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 Seite 6 von 6 1 11. November 2019

    Treten Querlasten mit wechselndem Vorzeichen (z. B. Zwang aus Temperaturänderungen) auf, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen Ermüdungsbruch des Stahls zu vermeiden.

    3.3 Ausführung

    3.3.1 Einbau der Schienen

    Der Einbau der Schiene ist nach den gemäß Abschnitt 3.1 gefertigten Konstruktionszeichnungen ausschließlich in Fertigteilwerken vorzunehmen. Die Montageanleitung auf den Anlagen 3 und 4 ist zu beachten.

    Die Schiene ist in Frischbeton einzusetzen, unmittelbar nachdem der Beton ausreichend verdichtet wurde. Dabei muss die Schiene zunächst um die Längsachse gedreht mit einem Schenkel in den Beton eingedrückt werden, um sie danach mit einer gleichmäßig abrollenden Bewegung vollständig in den Beton eindrücken zu können. Bis zur vollständigen Erhärtung des Betons ist die Lage der Schiene mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. mit Magnethaltern zu sichern. Um Lufteinschlüsse unter dem Profil zu verhindern, darf der Beton nach dem Einbau der Schiene nicht nachverdichtet werden.

    Generell ist die Schiene oberflächenbündig im Betonbauteil einzubauen. überstände der Schienenoberkante bis zu maximal 3 mm über die Betonoberkante sind dabei zulässig.

    3.3.2 Befestigung der Stahltrapez- bzw. Wandkassettenprofile

    Die Befestigung der Stahltrapez- bzw. Wandkassettenprofile durch Bohrschrauben als einreihige Befestigung nach Anlage 5 muss im mittleren Drittel der Breite des Schienenrückens erfolgen. Somit ist eine maximale Ausmitte der Schrauben zur Schienenlängsachse (x-Achse) in einreihiger Befestigung von 10 mm beim Profil HTU-60/25/2,5-S bzw. 16 mm beim Profil HTU-100/25/3,0-S zulässig. Bei zweireihiger Befestigung (Doppelbefestigung) nach Anlage 6 darf die Ausmitte der Schrauben zur Schienenlängsachse (x-Achse) maximal 35 mm betragen. Die Mindestwerte der Rand- und Achsabstände der Schrauben gemäß Anlage 5 und 6 sind einzuhalten.

    Beatrix Wittstock

    Referatsleiterin

    273748.19 1.21.4-49/19

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 vom 11. November 2019

    Einbauzustand

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik

    HTU 60/25/2,5 - S: Einzelbefestigung mit einer Schraube

    L Trapezblech

    7

    Bohrschraube HTU-S

    OIBt

    HTU 100/25/3,0 - S: exemplarische Darstellung einer Doppelbefestigung mit zwei Schrauben

    HTU-5

    Bohrschraube

    HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

    Einbauzustand

    273746.19

    L Trapezblech

    7

    Füllung

    Bohrschraube

    Betonbauteil

    Anlage 1

    1.21.4-49/19

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 vom 11. November 2019

    Profilabmessungen

    Querschnitt:

    81

    ___ B2 __ +J,

    Oberflächenstruktur: Detail

    A

    Werkstoff und Kennzeichnung

    lO N

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik

    Schienenprofil

    HTU

    60/25/2,5-S

    HTU

    100/25/3,0-S

    Schnitt A-A

    DIEt

    81 82

    [mm] [mm] [mm]

    58,5 58 2,5

    98,5 98 3,0

    �-

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 vom 11. November 2019

    Montageanleitung

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik DIBt

    Exemplarischer Einbau nach Einbringen des Betons

    1

    2

    3

    4

    5

    Ablängen der Schiene auf die gewünschte Länge. Sichtprüfung der Lage des Füllers {bündig mit Schienenenden). Ggf. Reinigung, wenn die seitliche Oberflächenstrukturierung verschmutzt ist.

    Einbau der Bewehrungseisen und Verfüllen mit Beton bis auf die gewünschte Höhe des Bauteils.

    Verdichten des Betons und Nachfüllen auf gewünschte Höhe des Bauteils.

    Eindrücken der Schiene in den Frischbeton an einer Seite.

    Schiene über deren Längsachse gleichmäßig abrollen bis die Lage der Oberfläche der Schiene der gewünschten Höhenlage im Bauteil entspricht. Lufteinschlüsse sind dabei unbedingt zu vermeiden. Ein Nachverdichten des Betons nach dem Einbau der Schiene ist nicht zulässig.

    HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

    Montageanleitung, Schritte 1-5 Anlage 3

    Z73746.19 1.21.4-49/19

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 vom 11. November 2019

    6

    7

    8

    9

    10

    A

    10

    B

    Deutsches Institut

    für Bautechnik DIBt

    Lage der Schiene im Bauteil prüfen und überflüssigen Beton seitlich abstreichen. Schiene ggf. von Betonschlempe befreien.

    Lage der Schiene fixieren mittels geeigneter Befestigung.(z.B. Magnethalter}

    Beton aushärten lassen und Bauteil ausschalen.

    Anbauteil (Trapezblech / Wandkassettenprofil} mittels Bohrschraube an der Schiene befestigen. Zulässige Schraubenabstände beachten!

    Beispielanwendung Trapezblech auf Dachbinder

    Beispielanwendung Wandkassettenprofile an Stütze

    HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

    Montageanleitung, Schritte 6-10 Anlage 4

    273746.19 1.21.4-49/19

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik DIBt Nr. Z-21.4-2096 vom 11. November 2019

    Schraubenexzentrizität

    ':',}./\ir·:·,r

    emax = 10mm h

    Achs- und Randabstände

    Belastungsrichtung

    F Ed,z

    F Ed,x

    HTU-60/25/2,5-S

    F Ed,y

    Lasta ng riffspu n kte (FEd,z exemplarisch)

    z

    X y

    Auf der Schienenoberfläche ist eine Ausmitte der Last

    FEd zur Längsachse (x-Achse) in y-Richtung

    es 10 mm zulässig.

    Tabelle 1: HTU-60/25/2,5-S Mindestbauteilabmessungen, Schraubenabstände und Bemessungswiderstände FRd für die Betonfestigkeitsklasse C30/37.

    Schienenprofil Lmln bmln hmin C1,min C2,mln Smin FRd(!)

    [mm] [mm) [mm] [mm] [mm) [mm) [kN) 150 75 150 3,6

    HTU 60/25/2,5-S 250 2 * C1 200 90 125 250 4,9 310 155 310 5,7

    (D Für Beton der Festigkeitsk/asse C25/30 müssen die Widerstände mit dem Faktor 0,91 abgemindert werden.

    Tabelle 2: Erhöhungsfaktor l!Jc für Betonfestigkeitsklassen über C30/37

    Betonfestigkeitsklassen C30/37 C35/45 C40/50 C45/55 2:CS0/60

    Erhöhungsfaktor l!J, [-) 1,0 1,10 1,16 1,22 1,27

    HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

    Bauteilabmessungen, Achs- und Randabstände, Widerstände Anlage 5

    Z73746.19 1.21.4-49/19

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Nr. Z-21.4-2096 vom 11. November 2019

    Schraubenexzentrizität

    (Einzelbefestigung)

    emax= 16mm

    Achs- und Randabstände

    Detail: Doppelbefestigung

    Schraubenabstand für Doppelbefestigung:

    s = 70 mm q,max s

    1 = 50 mmq,mn

    h

    HTU-100/25/3,0-S

    Deutsches

    Institut

    für

    Bautechnik DIBt

    Schraubenexzentrizität

    (Doppelbefestigung)

    emin = 25mm

    €max = 35mm

    h

    Lastangriffspunkte (FEd.z exemplarisch)

    Tabelle 3: HTU-100/25/3,0-S Mindestbauteilabmessungen, Schraubenabstände und Bemessungswiderstände FRd für die Betonfestigkeitsklasse C30/37.

    Lmin (E)inzel bmin hmin C1,min C2,min Smin F WW Schienenprofil Rd

    [mm] (D)oppel [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kN]

    150 E 2,4

    75 150 D 4,2

    HTU 100/25/3,0-S E 3,5

    250 2 * C1 200 120 125 250 D 6,0

    E 4,2 310 155 310

    D 7,1

    (D Für Beton der Festigkeitsklasse C25/30 müssen die Widerstände mit dem Faktor 0,91 abgemindert werden.@ Erhöhungsfaktor '+'c gemäß Anlage 5, Tabelle 2.

    HALFEN Trapezblechbefestigung HTU-S

    Bauteilabmessungen, Achs- und Randabstände, Widerstände Anlage 6

    y

    273746.19 1.21.4-49/19

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    ItalienLeviatVia F.lli Bronzetti 2824124 BergamoTel.: +39 - 035 - 0760711E-Mail: [email protected]

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    Philippinen Leviat2933 Regus, Joy Nostalg, ADB AvenueOrtigas CenterPasig CityTel.: +63 - 2 7957 6381E-Mail: [email protected]

    Polen LeviatUl. Obornicka 28760-691 PoznanTel.: +48 - 61 - 622 14 14E-Mail: [email protected]

    Schweden LeviatVädursgatan 5412 50 GöteborgTel.: +46 - 31 - 98 58 00E-Mail: [email protected]

    SchweizLeviatHertistrasse 258304 WallisellenTel.: +41 - 44 - 849 78 78E-Mail: [email protected]

    SingapurLeviat14 Benoi CrescentSingapore 629977Tel.: +65 - 6266 6802E-Mail: [email protected]

    SpanienLeviatPolígono Industrial Santa Ana c/ Ignacio Zuloaga, 2028522 Rivas-VaciamadridTel.: +34 - 91 632 18 40E-Mail: [email protected]

    TschechienLeviatBusiness Center ŠafránkovaŠafránkova 1238/1155 00 Praha 5Tel.: +420 - 311 - 690 060E-Mail: [email protected]

    Vereinigtes Königreich LeviatA1/A2 Portland CloseHoughton Regis LU5 5AWTel.: +44 - 1582 - 470 300E-Mail: [email protected]

    Vereinigte Staaten von Amerika Leviat6467 S Falkenburg Rd.Riverview, FL 33578Tel.: (800) 423-9140 E-Mail: [email protected]

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