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PÄDAGOGISCHE
HOCHSCHULE TIROL
Wir bilden Menschen mit Verantwortung
Herzlich willkommen
zur Informationsveranstaltung
Masterstudium und Anfrage
für Studierende des 7. Semesters
Innsbruck, am 10.12.2019
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Inhalt
(1) Gesetzliche Grundlagen(2) Lehramtsstudium Neu(3) Masterstudium(4) Anfragen Dienstgeber Induktionsjahr und
Anstellung(5) BA – Abschluss und Ausblick
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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008549
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/lehrdr/ldr_broschuere.pdf?6592d9
Verweis auf gesetzliche Grundlagen Lehrerdienstrecht Neu
(2) Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzliche Grundlagen HG_Novelle 2017
§ 52a. (1) Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Prüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
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Gesetzliche Grundlagen
(2) Die Zulassung zu einem Masterstudium für ein Lehramt gemäß § 38 Abs. 1 setzt abweichend von Abs. 1 und § 52 Abs. 2 den Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums gemäß § 38 Abs. 1 oder eines gleichwertigen ausländischen Studiums voraus.
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(3) LehramtsstudiumNeu
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ACHT Semester
Bachelorstudium
ZWEI Semester
Masterstudium
Bachelorstudiums Primarstufe
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Studienverlauf Lehramt Primarstufe
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Masterstudium• Zwei Semester• 60 ECTS• Abschluss Master of Education (MEd)
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Mastercurriculum
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Mastercurriculum
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Mastercurriculum Inklusion Einreichentwurf
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Mastercurriculum Inklusion Einreichentwurf
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Modulübersicht Mastercurriculum 60 ECTS-AP
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Bildungswissenschaften
Jeweils im Modul 2 Lehrveranstaltungen zu 2 Semesterwochenstunden
in Summe 180 UE
Struktur Masterstudium 60 ECTS
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2 Lehrveranstaltungen / 3 Semesterwochenstunden (45 UE)
1 Lehrveranstaltungen / Semesterwochenstunden (45 UE)
Struktur MA Fachdidaktik
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Mastermodul und Masterarbeit
2 Lehrveranstaltungen je 1 Semesterwochenstunde (30 UE)und die Masterprüfung (Defensio)
+ Masterarbeit mit 25 ECTS-AP
Struktur MA Mastermodul
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Mastercurriculum Lehramt Primarstufe mit fachlicher Vertiefung Inklusion
Zwei fachliche Vertiefungen Inklusion (je 30 ECTS-AP):
▪ Körperliche und Motorische Entwicklung
▪ Emotionale-Soziale Entwicklung
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Mastercurriculum Inklusion Einreichentwurf
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BIWI = 180 UEFD = 90 UEWA = 30 UE
einschließlich Anteil E-Learning und Webinare
In Summe sind das300 UE = 100 Blöcke mit 3 UE
Struktur Masterstudium 60 ECTS-AP
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Modulübersicht Mastercurriculum 60 ECTS-AP
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Modulübersicht Mastercurriculum 60 ECTS-AP
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Auszug HLG
Zulassungsvoraussetzung ist abgeschlossenes, fachlich entsprechendes BA-Studium
StudienzeitüberschreitungHöchststudiendauer ist gefallen
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Anfragen Dienstgeber
• Welche konkreten Vorteile haben wir als Lehrpersonen mit Masterabschluss?
• Wenn ich vorhabe das Masterstudium berufsbegleitend zu absolvieren, wie und wann erfolgt die Bewerbung an einer Schule?
• Wie erfolgt die Bewerbung für den Berufseinstieg?
• Wozu braucht man den Master und was würde passieren, wenn man das Lehramt nicht mit dem Master abschließt?
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• Ist es möglich den Master in einem anderen Bundesland zu machen? Hat dies irgendwelche (negativen) Auswirkungen auf meine zukünftige Arbeit? Schränkt mich dies in irgendeiner Weise ein? Wem muss ich Bescheid geben, wenn ich den Master in einem anderen Bundeslandmache? Muss ich mich nur in der neuen PH diesbezüglich melden?
• Kann ich mich nach dem Masterstudium in mehreren Portalen der unterschiedlichen Bundesländer anmelden, um die freien Stellen einzusehen oder kann man sich nur in einem Portal anmelden?
Anfragen Dienstgeber
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• Wenn man beispielsweise 6 Jahre in Tirol arbeitet und dann aus irgendwelchen Gründen in einen anderes Bundesland z.B. Kärnten wechselt, gehen dann alle 4 Dienstjahre verloren und man startet wieder bei 0 mit der Bezahlung?
• Habe ich Nachteile wenn ich die ersten Jahre in einem anderen Bundesland (Salzburg) arbeite und dann wieder zurück nach Tirol wechseln möchte? Dies würde sich aufgrund meines Heimatortes (Osttirol) anbieten.
Anfragen Dienstgeber
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• Wenn ich beispielsweise in Tirol zu arbeiten beginne und nach ein paar Jahren in ein anderes Bundesland wechsle, wie wirkt sich dies aus? Bezahlung? Reihung im System?
• Wenn wir später im Berufsleben stehen und in einem Bundesland zu arbeiten beginnen. Werden diese Arbeitsjahre bei einem Schulwechsel in einanderes Bundesland berücksichtigt?
Anfragen Dienstgeber
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• Wann werden die Dienstjahre angerechnet, wenn ich in einem anderen Bundesland zu arbeiten beginne und später aber wieder in Tirol arbeiten möchte? Wie lange dauert der Anrechnungsprozess? Sind meine Jobchancen in Tirol dann geringer aufgrund der „fehlenden Dienstjahre?
• Ist der einzige Vorteil, den wir mit dem Master haben, dass wir nach 5 Jahren einen Vertrag bekommen?
• Bekommt man nur mit einem Masterabschluss einen Vertrag?
Anfragen Dienstgeber
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• Kann ich zum berufsbegleitenden Master eine beliebige Teilzeitstelle (Anzahl der Stunden/Woche egal) suchen?
• Wann bekommen wir Zugangsdaten für das Portal Tirol, sodass wir uns nach Stellen umschauen können?
Anfragen Dienstgeber
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• Kann man beim berufsbegleitenden Masterstudium
nebenbei auch Vollzeit arbeiten bzw. ist dies mit den LV
vereinbar? Wie oft muss man an die PHT und wie lange
dauert das Studium?
• Gibt es Außenstellen für das Masterstudium (Raum
Kitzbühel/Osttirol)?
• An welchem Wochentag wird der berufsbegleitende
Masterlehrgang stattfinden?
Allgemeines
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Ausblick auf den Studienabschluss
• 23.03. – 03.04.2020 Schulpraktikum - Schwerpunkt
• 03.04.2020 späteste Abgabe BA-Arbeit
• Ende April Infoveranstaltung Bewerbung und Dienstrecht
• 04.06.2020 Ende der Lehrveranstaltungen
• 29.05.2020 endet die Beurteilungsfrist der BA-Arbeit
• 10.06.2020 Notenabschluss in PHO
• Mitte Juni öffentliche Veranstaltung Posterpräsentation(freiwillig -Anmeldung: online – wird ausgesandt)
• 04.07.2020 Bachelorfeier und Vergabe des BA-Preises
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Vorerhebung Masterstudium
Jänner 2020Ich mache sicher im Anschluss an den BA das Masterstudium als
o Vollzeitstudium Variante alle LV in einem Semester
o Vollzeitstudium Variante alle LV in zwei Semestern
o Teilzeitvariante berufsbegleitend voraussichtlich 3 Semester
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit