Zus at z Information En

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Weitere Informationen zur Einführung der EN 1090 In der gemeinsamen Sitzung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen und der Europäischen Kommission wurde beschlossen, die Koexistenzphase der DIN 18800-7, bezogen auf die EN 1090-1, noch einmal zu Verlängern. Gemäß der getroffenen Entscheidung endet die Koexistenzphase der DIN18800-7 nun am 30.06.2014. Die Inverkehrbringer (Hersteller) von geschweißten Bauprodukten sollten jedoch nicht die Verlänge- rung der Koexistenzphase dazu nutzen, die Maßnahmen für die Einführung der werkseigenen Produkti- onskontrolle nach EN 1090-1 zurückzustellen. Vielmehr besteht nun die Möglichkeit, sich umfassend zur Thematik der werkseigenen Produktionskontrolle zu informieren. Hierzu werden in den einzelnen SLVs entsprechende Seminare angeboten. Gleichzeitig kann die werkseigene Produktionskontrolle auf die tatsächliche Produktpalette abge- stimmt werden und auch die Unterlieferanten, z. B. Schweißbetriebe, Bemessungsbüros, Brennschneid- betriebe, Korrosionsschutzbetriebe (Thermisches Spritzen und Beschichten) können dort mit einge- bunden werden. Ziel ist es, den Übergang von der bisherigen Betriebsprüfung für eine Bescheinigung nach DIN 18800-7 auf eine Erstinspektion zur Zertifzierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090- 1:2009+A1:2011 zu erleichtern. In Abhängigkeit der bereits umgesetzten Maßnahmen besteht die Möglichkeit, nochmals eine Be- triebsprüfung nach DIN 18800-7 in Verbindung mit einer Zertifizierung nach EN 1090-1 zu beantragen (Achtung: ab dem 01.07.2014 werden alle Bescheinigungen DIN 18800-7 ungültig, auch wenn eine län- gere Geltungsdauer ausgewiesen wurde). Das "Kombi-Audit" bietet für den Fall, dass Abweichungen von den Anforderungen nach EN 1090-1 festgestellt werden, den Vorteil, dass weiterhin nach DIN 18800-7 gefertigt werden kann, solange hier die Anforderungen erfüllt wurden. Eventuell vorhandene Abweichungen im Anwendungsbereich der EN 1090-1 können dann zeitnah, solange keine vertraglichen Anforderungen bestehen, behoben wer- den. Es besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit, auch ausschließlich eine Zertifzierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090-1:2009+A1:2011 zu beantragen. Duisburg, Januar 2012 Jörg Mährlein, Leitstelle Metallbau

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  • Weitere Informationen zur Einfhrung der EN 1090 In der gemeinsamen Sitzung des Stndigen Ausschusses fr das Bauwesen und der Europischen Kommission wurde beschlossen, die Koexistenzphase der DIN 18800-7, bezogen auf die EN 1090-1, noch einmal zu Verlngern. Gem der getroffenen Entscheidung endet die Koexistenzphase der DIN18800-7 nun am 30.06.2014. Die Inverkehrbringer (Hersteller) von geschweiten Bauprodukten sollten jedoch nicht die Verlnge-rung der Koexistenzphase dazu nutzen, die Manahmen fr die Einfhrung der werkseigenen Produkti-onskontrolle nach EN 1090-1 zurckzustellen. Vielmehr besteht nun die Mglichkeit, sich umfassend zur Thematik der werkseigenen Produktionskontrolle zu informieren. Hierzu werden in den einzelnen SLVs entsprechende Seminare angeboten. Gleichzeitig kann die werkseigene Produktionskontrolle auf die tatschliche Produktpalette abge-stimmt werden und auch die Unterlieferanten, z. B. Schweibetriebe, Bemessungsbros, Brennschneid-betriebe, Korrosionsschutzbetriebe (Thermisches Spritzen und Beschichten) knnen dort mit einge-bunden werden. Ziel ist es, den bergang von der bisherigen Betriebsprfung fr eine Bescheinigung nach DIN 18800-7 auf eine Erstinspektion zur Zertifzierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090-1:2009+A1:2011 zu erleichtern. In Abhngigkeit der bereits umgesetzten Manahmen besteht die Mglichkeit, nochmals eine Be-triebsprfung nach DIN 18800-7 in Verbindung mit einer Zertifizierung nach EN 1090-1 zu beantragen (Achtung: ab dem 01.07.2014 werden alle Bescheinigungen DIN 18800-7 ungltig, auch wenn eine ln-gere Geltungsdauer ausgewiesen wurde). Das "Kombi-Audit" bietet fr den Fall, dass Abweichungen von den Anforderungen nach EN 1090-1 festgestellt werden, den Vorteil, dass weiterhin nach DIN 18800-7 gefertigt werden kann, solange hier die Anforderungen erfllt wurden. Eventuell vorhandene Abweichungen im Anwendungsbereich der EN 1090-1 knnen dann zeitnah, solange keine vertraglichen Anforderungen bestehen, behoben wer-den. Es besteht selbstverstndlich immer die Mglichkeit, auch ausschlielich eine Zertifzierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090-1:2009+A1:2011 zu beantragen. Duisburg, Januar 2012 Jrg Mhrlein, Leitstelle Metallbau