ZUSAMMENFASSUNG DES Jahresberichts 2019...scheidung des Einflusses risikobasierter Ein-flussfaktoren...

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EUROPÄISCHE BANKENAUFSICHTSBEHÖRDE ZUSAMMENFASSUNG DES JAHRESBERICHTS 2019 ISSN 1977-8813

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EUROPÄISCHE BANKENAUFSICHTSBEHÖRDE

ZUSAMMENFASSUNG DES JAHRESBERICHTS 2019

ISSN 1977-8813

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2021

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PDF ISBN 978-92-9245-687-0 ISSN 1977-8813 doi:10.2853/515636 DZ-AA-20-001-DE-N

Print ISBN 978-92-9245-710-5 ISSN 1977-8589 doi:10.2853/740398 DZ-AA-20-001-DE-C

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EUROPÄISCHE BANKENAUFSICHTSBEHÖRDE

ZUSAMMENFASSUNG DES JAHRESBERICHTS 2019

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E U R O P Ä I S C H E B A N K E N A U F S I C H T S B E H Ö R D E

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Verbesserte Regulierung und Aufsicht

Vorbereitungen für die Umsetzung von Basel III in der EU

Aufforderung der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zur Umsetzung der Basel-III-Reformen nach der Krise

Globale aufsichtsrechtliche Standards sind unerlässlich, um gleiche Wettbewerbsbedin-gungen für international tätige Banken zu ge-währleisten. Ihre Umsetzung in der EU muss gewissenhaft, verhältnismäßig und unter Be-rücksichtigung der Besonderheiten des EU-Bankenmarktes erfolgen.

Am 4. Mai 2018 erhielt die EBA von der Euro-päischen Kommission ein Beratungsersuchen zur Umsetzung der Basel-III-Reformen nach der Krise, deren Hauptziel es ist, die übermä-ßige Variabilität von risikogewichteten Aktiva (RWA) zu verringern und die Vergleichbarkeit der Eigenkapitalquoten von Banken in ver-schiedenen Rechtsordnungen zu verbessern.

Darüber hinaus wurde die EBA um weiteren Rat bei der Umsetzung des überarbeiteten Rahmenwerks für Marktrisiken – d.  h. die grundlegende Überarbeitung der Handels-buchvorschriften (FRTB) – in der EU gebeten.

Als Reaktion auf die Aufforderung der Kom-mission bereitete die EBA eine Stellungnahme vor, die eine spezifische politische Bewertung der überarbeiteten Baseler Rahmenregelun-gen in den Bereichen Kreditrisiko, Wertpa-pierfinanzierungsgeschäfte (SFT), operatives Risiko und Output-Floor, eine politische Be-wertung der überarbeiteten Rahmenregelun-gen für das CVA-Risiko (Anpassung der Kre-ditbewertung) und das Marktrisiko sowie eine Bewertung der makroökonomischen Aus-wirkungen der Basel-III-Reformen umfasste. Beide Bewertungen sollen in den Gesetzes-vorschlag der Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU einfließen.

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Abschätzung der Auswirkungen von Basel III auf Banken und Wirtschaft

Um der Aufforderung der Europäischen Kom-mission nachzukommen, leitete die EBA eine Datenerhebung und eine qualitative Umfrage ein, um alle relevanten Daten und Informa-tionen von insgesamt 189 Banken aus 19 EU-Ländern zu sammeln.

Die Analyse der EBA ergab, dass bis 2027 – dem Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung der Reform (1) – EU-Banken 23,6 % mehr har-tes Kernkapital vorhalten müssen als im Juni 2018.

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) führte die EBA auch eine Bewertung der Kosten und der Vorteile der Reformen für die Gesamtwirtschaft durch. Nach Simulationen, die mit einem makro-ökonomischen Modell der EZB durchgeführt wurden, wird die Umsetzung der Reformen zu moderaten Übergangskosten führen. Ande-rerseits wird Basel III aufgrund der geringeren Wahrscheinlichkeit schwerer wirtschaftlicher Rezessionen langfristig erhebliche Vorteile bringen. Diese Vorteile überwiegen die Kosten eindeutig.

Beratung bei der Umsetzung von Basel III in der EU

Bei der Abgabe ihrer Stellungnahme zur Um-setzung der endgültigen Basel-III-Rahmenre-gelung für das Kreditrisiko hat die EBA sowohl die Auswirkungen der einzelnen Reformen als auch die Auswirkungen der vollständigen Umsetzung auf die EU-Banken sorgfältig ge-prüft. Die EBA kam zu dem Ergebnis, dass die Basel-III-Rahmenregelung für das Kre-ditrisiko insgesamt für die Umsetzung in der EU geeignet ist, zumal viele der Änderungen in der Rahmenregelung mehrere bestehen-de EU-Praktiken berücksichtigen. Insgesamt enthält der Bericht 94 politische Empfehlun-gen in Bezug auf das Kreditrisiko: 39  Hand-lungsempfehlungen, die sich speziell auf den Standardansatz (SA) beziehen; 48 Hand-

(1) Am 27. März 2020 verkündete der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Verschiebung der Umsetzung von Basel III auf den 1. Januar 2023. Er kündigte auch die Verlängerung der begleitenden Übergangsregelungen für den Output-Floor um ein Jahr an.

lungsempfehlungen zum auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB); und 7 Handlungs-empfehlungen, die sowohl für den SA als auch für den IRB-Ansatz gelten.

Im Bereich des Gegenparteiausfallrisikos beriet die EBA bei der Umsetzung der Basel-III-Nachkrisenreformen zu SFTs; mit diesen Reformen sollen neue Regeln für die Berech-nung der Risikopositionswerte dieser Trans-aktionen eingeführt werden.

Der Output-Floor verlangt, dass die Kapital-anforderungen für Institute, die einen inter-nen Modellierungsansatz anwenden, nicht unter 72,5 % der Kapitalanforderungen fallen, die nach dem SA berechnet würden. Die EBA stellte mit Hilfe der Analyse ihrer quantita-tiven Auswirkungsstudie fest, dass der vom BCBS kalibrierte Output-Floor bei der Er-reichung seiner Ziele für EU-Banken effektiv zu sein scheint. Dennoch evaluierte die EBA die Funktionsweise des Output-Floor und zog verschiedene Implementierungsansätze in Betracht.

Die EBA bewertete auch die überarbeiteten Rahmenregelungen für das CVA-Risiko und das Marktrisiko und gab dazu politische Emp-fehlungen ab.

Die Ratschläge zum CVA-Risiko umfassten vor allem die Definition des Umfangs der Transaktionen, die den Eigenkapitalanforde-rungen für das CVA-Risiko unterliegen sollen, die Spezifizierung der vereinfachten Ansätze für das CVA-Risiko und die Berechtigung von Instituten mit begrenztem CVA-Risiko, diese für Proportionalitätszwecke zu nutzen.

In Bezug auf das Marktrisiko befürwortete die EBA in ihrer Stellungnahme die Verwen-dung des rekalibrierten Basel-II-Standardan-satzes für das Marktrisiko als vereinfachten Standardansatz für Institute mit begrenztem Marktrisiko. Die Stellungnahme zum Markt-risiko basierte auf einer Datenerhebung und einem qualitativen Fragebogen, die von den Banken im ersten Halbjahr 2019 ausgefüllt wurden und auf den vom BCBS im Januar 2019 finalisierten FRTB-Standards basierten.

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Vorbereitung auf die Anwendung wichtiger neuer Aspekte der EU-Rechtsvorschriften

Fahrpläne zum Maßnahmenpaket zur Risikominderung

Das Risikominderungspaket, das Änderun-gen an der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), der Eigenkapitalverordnung (CRR), der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) und der Verordnung über den ein-heitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) umfasst, weist der EBA mehr als 100 neue Mandate zu. Diese Mandate aktualisieren und vervollständigen das einheitliche Regelwerk und die Überwachung der Regulierungspraxis. Die EBA beschloss, die Bereiche Governance und Vergütung, Großkredite, Säule-2-Anfor-derungen, Abwicklung sowie aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung in einem Paket von Fahrplänen abzudecken, das ande-re Einzel-Fahrpläne, wie z. B. die zum Markt-risiko und zur nachhaltigen Finanzierung, er-gänzt. Begründung für die Herausgabe dieses

Pakets von Fahrplänen war, Informationen über die Reihenfolge und Priorisierung der Mandate bereitzustellen. In den Fahrplänen gab die EBA eine vorläufige Darstellung ihres Verständnisses der Mandate in Kombination mit einigen politischen Leitlinien.

Stärkung des gemeinsamen EU-Rahmens für Verbriefungen mit dem Schwerpunkt auf Einfachheit, Transparenz und Standardisierung

Im Januar 2019 richteten die drei Europäi-schen Aufsichtsbehörden (ESAs), nämlich die EBA, die Europäische Wertpapier- und Markt-aufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswe-sen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), im Rahmen des Gemeinsamen Aus-schusses einen Verbriefungsausschuss ein,

Abbildung 1: EBA-Fahrplan zum Risikominderungspaket – Mandate

HAUPTZIELE DES EBA-FAHRPLANS

ZUM RISIKO-MINDERUNGSPAKET

GOVERNANCE UND VERGÜTUNG

ABWICKLUNG

GROSSKREDITE

SÄULE 2OFFENLEGUNG

AUFSICHTLICHE MELDUNG

Ergreifung entscheidender Schritte zum

Management von Konzentrationsrisiken,

einschließlich des Schattenbankwesens

Erreichen einer ausgewogeneren und robusteren Governance

für die gesamte Bankenstruktur

Erreichen

einer effizienteren und angemesseneren

aufsichtlichen Berichterstattung

Erreichen eines umfassenden Säule-3-Rahmens

Abwicklung in Aktion sehen

Schaffung von mehr Klarheit über die

Anforderungen der Säule 2

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um eine sektorübergreifende aufsichtliche Kohärenz bei der Anwendung des EU-Verbrie-fungsrahmens zu gewährleisten. Der Verbrie-fungsausschuss, der sich aus Vertretern der ESAs, der nationalen zuständigen Behörden, der Europäischen Kommission und der EZB zusammensetzt, arbeitete an einer Reihe wichtiger Themen, darunter (i) die Auslegung des gerichtlichen Anwendungsbereichs der Verbriefungsverordnung (2017/2402), (ii) die Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in der EU und (iii) die Klärung des Anwen-dungsbereichs des Rahmens in Bezug auf Drittländer.

Umsetzung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Wertpapierfirmen und künftige EBA-Regulierungsprodukte

Die EBA unterstützte und beriet die Europäi-sche Kommission auf hohem Niveau bei der Entwicklung des neuen Aufsichtsrahmens für Wertpapierfirmen durch eine Antwort auf ihr 2017 veröffentlichtes Beratungsersuchen.

Das Ziel des neuen Rahmens besteht darin, aufsichtsrechtliche Anforderungen für Wert-papierfirmen zu schaffen, die einfacher und verhältnismäßiger sind als die derzeit unter der CRD 4 und der CRR geltenden, und die der Größe, Art und Komplexität der Tätigkeiten von Wertpapierfirmen Rechnung tragen.

Der neue Rahmen enthält zahlreiche Mandate für die EBA in folgenden Bereichen: Schwel-lenwerte und Kriterien für Wertpapierfirmen, die der CRR unterliegen, Eigenkapitalanfor-derungen und -zusammensetzung, Bericht-erstattung und Offenlegung, Vergütung und Governance, aufsichtliche Konvergenz und der aufsichtliche Überprüfungsprozess sowie ökologische, soziale und Governance-Risiken (ESG).

Die EBA plant, die mit diesen Mandaten ver-bundenen Regulierungsprodukte in vier Pha-sen vorzulegen.

Fortführung des IRB-Reparaturprogramms und des Benchmarkings interner Modelle

Die EBA führte 2019 ihr regelmäßiges Auf-sichts-Benchmarking durch, um Ausreißer bei der Berechnung von RWA anhand interner Modelle zu ermitteln. Jede dieser Aktivitäten

wird mit der Veröffentlichung von zwei hori-zontalen Berichten abgeschlossen, in denen die wichtigsten Ergebnisse für das Kreditri-siko und für das Marktrisiko zusammenge-fasst werden. Die größte Herausforderung bei vergleichenden RWA-Studien ist die Unter-scheidung des Einflusses risikobasierter Ein-flussfaktoren von dem der praxisbezogenen Einflussfaktoren. Daher unterscheiden sich die Benchmarking-Methoden für Kreditrisiko und Marktrisiko.

Im März 2019 veröffentlichte die EBA die Leitlinien zur Schätzung der Verlustquote bei Ausfall (LGD) und schloss damit die auf-sichtsrechtliche Überprüfung des IRB-Ansat-zes ab, die ursprünglich in einem im Februar 2016 veröffentlichten Bericht dargelegt wurde. Die bisherigen Ergebnisse und die geplanten nächsten Schritte wurden in einem im Juli 2019 veröffentlichten Fortschrittsbericht zum IRB-Fahrplan beschrieben, in dem auch ein überarbeiteter Zeitplan für die Umsetzung der regulatorischen Überarbeitungen festgelegt wurde.

Hauptziel des IRB-Fahrplans ist es, das Ver-trauen der Marktteilnehmer in die Ergebnisse interner Modelle wiederherzustellen und glei-che Wettbewerbsbedingungen sowie Eigen-mittelanforderungen zu gewährleisten, die die Höhe der von den Instituten eingegangenen Risiken angemessen widerspiegeln. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des IRB-Fahr-plans zu einer wesentlichen Verbesserung der Vergleichbarkeit von Risikoschätzungen und RWA zwischen den Instituten führen wird.

Anpassung der Governance- und Vergütungspolitik

Die am 20.  Mai 2019 verabschiedete Richtli-nie (EU) 2019/878 (CRD V) ändert die Richtlinie 2013/36/EU (die CRD) u. a. in Bezug auf Gover-nance- und Vergütungsvorschriften, um einen stärker harmonisierten und angemesseneren Ansatz innerhalb der EU zu gewährleisten.

Entsprechend den Empfehlungen des Be-richts der Europäischen Kommission vom 28. Juli 2016 wird in den neuen Bestimmungen insbesondere klargestellt, dass kleine Institu-te und Mitarbeiter mit einem geringen Anteil an variabler Vergütung von den in der Richtli-nie 2013/36/EU festgelegten Grundsätzen zur Aufschiebung und Auszahlung in Instrumen-ten und zur Rentenpolitik ausgenommen sind.

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Im Einklang mit dem ihr in der CRD 5 erteilten Mandat hat die EBA 2019 damit begonnen, ihre Leitlinien für eine solide Vergütungs-politik zu ändern, um die Bedingungen für die Anwendung der Proportionalität sowie weite-re Aspekte in Bezug auf die Anwendung auf Gruppen, die Verwendung von aktiengebunde-nen Instrumenten und den Aufschubzeitraum zu präzisieren. Da die CRD  5 eine neue Be-stimmung einführt, die eine geschlechtsneu-trale Vergütung vorschreibt, begann die EBA außerdem mit der Entwicklung von Leitlinien in dieser Hinsicht.

Die EBA begann auch mit der Überarbeitung der Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen, um die Änderungen der CRD 5 zu berücksichtigen, die darauf ab-zielen, das Risikomanagement zu verbessern, das Leitungsorgan stärker in die Überwa-chung des Risikomanagements einzubezie-hen und klarzustellen, dass das Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsrisiko (ML/TF) Teil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewer-tungsprozesses (SREP) und somit Teil solider Governance-Regelungen ist.

Überwachung der Umsetzung und aufsichtlichen Konvergenz von Abwicklungs-, Aufsichts-, Verbraucher-, Zahlungsverkehrs- und Anti-Geldwäsche-Anforderungen in der EU

Förderung eines effizienten und koordinierten Krisenmanagements von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen und Finanzmarktinfrastrukturen in der EU

Im Februar 2019 veröffentlichte die EBA ein Handbuch zur Bewertung für Abwicklungs-zwecke mit dem Ziel, die Konvergenz und Kohärenz der Bewertungspraktiken und die Interaktion mit unabhängigen Gutachtern in der EU zu fördern. Die EBA fügte dem Hand-buch ein Kapitel über die Managementinfor-

mationssysteme (MIS) von Instituten für die Bewertung zu Abwicklungszwecken hinzu.

Bewertung der Konvergenz von Aufsichtspraktiken

Die EBA erstellte einen Konvergenzplan für 2019 mit dem Ziel, die aufsichtliche Kon-vergenz in der EU zu fördern. Der Plan, der Schlüsselthemen für eine erhöhte aufsicht-liche Aufmerksamkeit identifiziert, sollte die zuständigen Behörden bei der Auswahl der aufsichtlichen Prioritäten für 2019 unterstüt-zen und ihre Aufmerksamkeit auf die einheitli-che Umsetzung bestimmter Produkte lenken.

Von den zuständigen Behörden wird erwartet, dass sie bei der Beaufsichtigung der internen Governance-Regelungen von Instituten die überarbeiteten EBA-Leitlinien zur internen Governance und die gemeinsamen Leitlinien von EBA und ESMA zur Bewertung der Eig-nung von Mitgliedern der Leitungsorgane und Inhabern von Schlüsselfunktionen berück-sichtigen, die beide am 30. Juni 2018 in Kraft traten. Darüber hinaus überprüften die zu-ständigen Behörden die Ansätze und Prozes-se der Institute zur Bewertung und Minderung von Risiken der Informations- und Kommuni-kationstechnologie (IKT).

Schließlich wurde die Bewertung und Über-wachung des Abbaus notleidender Kredite

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(NPL) in den Bilanzen der Institute als eines der Hauptthemen für die Aufsicht im Jahr 2019 eingeführt, um die Vorbereitung der Aufsichtsbehörden auf die Umsetzung der Leitlinien zum Management notleidender Ri-sikopositionen (NPEs) und gestundeter Risi-kopositionen (FBEs) zu überwachen (2).

Verringerung der Variabilität in Modellen und Ausweitung des Benchmarking auf den International Financial Reporting Standard 9

Ein umfassendes Verständnis der Praktiken der Banken bei der Modellierung nach dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 war ein wichtiger Bereich, auf den sich die EBA im Jahr 2019 konzentrierte, und sie wird dies auch in den kommenden Jahren tun. Im Juli 2019 veröffentlichte die EBA den IFRS-9-Fahrplan und startete das IFRS-9-Benchmarking (3). Die Aktivität, die noch andauert, ist aus aufsichtlicher Sicht von wesentlicher Bedeutung, da sich die Bewer-tung der erwarteten Kreditverluste direkt auf die Höhe der Eigenmittel und die aufsichts-rechtlichen Quoten auswirkt. Diese Initiative ist der erste Schritt der detaillierten Arbeit zur Identifizierung von Unstimmigkeiten, die zu übermäßigen/unangemessenen Schwankun-gen in den aufsichtsrechtlichen Zahlen führen können. Aufgrund seiner Komplexität ist dies ein mittel- bis langfristiges Ziel, das in einem gestaffelten Ansatz erreicht werden soll.

Operationalisierung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen zu Auslagerungsbedarf, struktureller Fremdwährungsdeckung und Abwicklung

Im Kontext der Digitalisierung und der zuneh-menden Bedeutung von IT und Finanztechno-logie ist Outsourcing eine Möglichkeit, relativ einfach auf neue Technologien zuzugreifen und Skaleneffekte zu erzielen. Die EBA hat ihre Outsourcing-Leitlinien aktualisiert, um einen klaren Rahmen und Rechtssicherheit zu schaffen, wenn Institute auf Dienstleister zu-rückgreifen, um Funktionen auszulagern, ins-besondere in technisch innovativen Bereichen

(2) Diese waren ab dem 30. Juni 2019 anzuwenden.

(3) https://eba.europa.eu/eba-publishes-its-roadmap-on-ifrs-9-deliverables-and-launches-ifrs-9-benchmarking-exercise

wie Cloud Computing und anderen Dienstleis-tungen der Informationstechnologie (IT).

Das Konzept und die spezifische Anwendung der strukturellen Devisenbestimmung schei-nen sowohl bei den Aufsichtsbehörden als auch bei den Instituten verschiedenen Aus-legungen zu unterliegen, was zu einer un-einheitlichen Umsetzung der Bestimmung in der EU geführt hat. Um eine einheitliche Auslegung und Umsetzung in der EU zu ge-währleisten, veröffentlichte die EBA im Okto-ber 2019 ein Konsultationspapier zum Entwurf von Leitlinien für die Behandlung struktureller Devisenpositionen durch die zuständigen Be-hörden.

Im Bereich der Abwicklung widmete sich die EBA der Operationalisierung des Bail-in-Pro-zesses mit dem Ziel, dessen Effizienz zu er-höhen. Ein wichtiger Arbeitsbereich war die Untersuchung der Schnittstelle zwischen dem Bail-in-Prozess und dem europäischen Wert-papierrecht. Ein zweiter wichtiger Arbeitsbe-reich war die Interaktion des Bail-in mit den EU-Vorschriften zu Fusionen und Genehmi-gungen staatlicher Beihilfen.

Konvergenz bei der Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten und Verbraucherschutzanforderungen

Im Laufe des Jahres 2019 setzte die EBA ihre Arbeit im Bereich der Zahlungsdienste fort, um zur Erreichung der Ziele der über-arbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) beizutragen und sicherzustellen, dass die Anforderungen der Richtlinie und die damit verbundenen technischen Standards und Leitlinien der EBA in der gesamten EU soli-de, effizient und einheitlich angewendet wer-den. In diesem Zusammenhang lieferte die EBA Klarstellungen als Reaktion auf Anfra-gen aus der Branche zur Umsetzung der in der PSD 2 geforderten Zugangsschnittstel-len. Darüber hinaus befasste sich die EBA mit Fragen zu praktischen Herausforderungen, denen sich die Branche im Vorfeld des An-wendungsdatums der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission über starke Kundenauthentifizierung und gemeinsame und sichere Kommunikation (die technischen Regulierungsstandards für starke Kundenau-thentifizierung und gemeinsame und siche-re Kommunikation) am 14.  September 2019 gegenübersieht. Um die Herausforderungen der Branche besser zu verstehen, richtete die

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EBA im Januar 2019 außerdem eine Arbeits-gruppe zu Anwendungsprogrammierschnitt-stellen im Rahmen der PSD 2 ein, die sich aus 30  Branchenteilnehmern und den zuständi-gen nationalen Behörden zusammensetzt und eine ausgewogene und gleichberechtigte Ver-tretung der wichtigsten beteiligten Akteure in der EU sicherstellt.

Im Bereich des Verbraucherschutzes veröf-fentlichte die EBA im Juli 2019 einen Bericht über die Umsetzung der Leitlinien zu Produkt-aufsicht und Governance-Regelungen, die sie 2015 veröffentlicht hatte und die seit 2017 gel-ten. Der Bericht identifizierte eine Reihe von guten und schlechten Praktiken und skizzierte die nächsten Schritte, die die EBA unterneh-men wird, um ihr Mandat zur aufsichtlichen Konvergenz zu erfüllen.

Sicherstellung der Berücksichtigung von ML/TF-Risiken im aufsichtsrechtlichen Kontext

Die EBA veröffentlichte im Juli 2019 eine Stel-lungnahme zu Mitteilungen an die Beaufsich-tigten, die auf den Ende 2018 veröffentlichten Aktionsplan des Europäischen Rates zurück-geht, in dem die Notwendigkeit betont wird, die Wirksamkeit der Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

(AML/CFT) sowie den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zu-ständigen Behörden und den Aufsichtsbe-hörden, insbesondere grenzüberschreitend, zu verbessern. In der Stellungnahme hob die EBA die Bedeutung von ML/TF-Risiken im aufsichtsrechtlichen Kontext und im gesam-ten Binnenmarkt hervor.

Die EBA begann mit der Arbeit an der Einbe-ziehung von AML/CFT-Überlegungen in die Aufsicht, um sicherzustellen, dass ML/TF-Ri-siken während der gesamten Aufsichtspro-zesse, einschließlich der Zulassung und der laufenden Aufsicht, und insbesondere im Rah-men des SREP als Teil der Überprüfung von Risiken, Geschäftsmodellen, Kreditgeschäf-ten, Governance und internem Risikomanage-ment berücksichtigt werden. Diese Arbeit wird 2020 und darüber hinaus fortgesetzt.

Zu guter Letzt führte die EBA Phase 1 eines mehrjährigen Programms zur Überprüfung der Ansätze der zuständigen Behörden bei der AML/CFT-Aufsicht über Banken durch, mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Ansätze der nationalen zuständigen Behörden bei der AML/CFT-Aufsicht über Banken zu bewerten und die AML/CFT-Bemühungen der einzelnen zuständigen Behörden zu unterstützen. Die EBA wird ihre Reihe von AML/CFT-Implemen-tierungsprüfungen im Jahr 2020 fortsetzen.

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Horizontale Prioritäten mit Auswirkungen auf den EU-Finanzsektor

Sicherstellung von Technologieneutralität in regulatorischen und aufsichtlichen Ansätzen

Bewertung von Trends bei der Einführung von Big Data und fortgeschrittener Analytik

Die EBA identifizierte die Nutzung von Big Data sowie von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen (AI/ML) als vielverspre-chende und wachsende technologische Inno-vationen für Finanzdienstleistungen. Die EBA unterzog den Einsatz von Big Data und Advan-ced Analytics (BD&AA) im Bankensektor einer eingehenden Prüfung und veröffentlichte im Januar 2020 den Report über Big Data und Advanced Analytics. Der Zweck des Berichts besteht in der Weitergabe von Wissen über ak-tuelle Praktiken an die Interessenträger und in der Darstellung der wichtigsten Säulen und Elemente des Vertrauens, die den Einsatz von BD&AA begleiten sollten.

Bewertung der Anwendbarkeit und Eignung des EU-Rechts für Krypto-Assets

2019 veröffentlichte die EBA einen Bericht über die Anwendbarkeit und Eignung des EU-Rechts in Bezug auf Krypto-Assets. Die EBA stellte fest, dass die Krypto-Asset-Aktivitäten in der EU relativ gering sind und stellte fest, dass Aktivitäten mit Krypto-Assets nicht in den Anwendungsbereich der EU-Regulierung für Banken, Zahlungen und elektronisches Geld (E-Geld) fallen, was zu ungedeckten Ri-siken führt.

Die EBA betonte die Notwendigkeit einer um-fassenden Kosten-Nutzen-Analyse, die Fra-gen innerhalb und außerhalb des Finanzsek-tors berücksichtigt, um festzustellen, welche

Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, um die festgestellten Risiken für Verbraucher, betriebliche Widerstandsfähigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen anzugehen.

Überwachung von Innovationen und Risikomanagement

Die EBA überwacht technologiebasierte Fi-nanzinnovationen und bewertet die Chancen, die sie bieten, sowie die Risiken für IKT, Cy-bersicherheit oder operative Widerstandsfä-higkeit, die sie darstellen könnten, um bereit zu sein, bei Bedarf eine angemessene politi-sche Antwort zu geben.

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2019 gestaltete die EBA den Innovationsüber-wachungsprozess neu, indem sie ein Online-Innovations-Screening-Tool einrichtete, das ihr dabei hilft, die neuesten Entwicklungen bei Innovationen zu verfolgen und ihre Bedeutung zu bewerten, um so Bereiche mit höchster Priorität zu identifizieren und die Arbeit der Untergruppe für innovative Produkte zu unter-stützen.

Auf der Seite des Risikomanagements ver-öffentlichte die EBA 2019 wichtige Leitlinien zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement, die die Widerstandsfähigkeit des EU-Banken- und Zahlungsverkehrssektors erhöhen sollen.

Bewertung der Auswirkungen von FinTech auf die Geschäftsmodelle von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten

2019 führte die EBA eine Analyse der Auswir-kungen von FinTech auf Zahlungsinstitute (PI) und E-Geld-Institute (EMI) durch, um den Wis-sensaustausch zwischen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zu verbessern.

Die Ergebnisse deuten auf einen Zusammen-hang zwischen dem Wachstum der Zahlungs-verkehrsbranche und der Disintermediation im Bankensektor hin, da etablierte Kreditins-titute negative Auswirkungen auf ihre Erträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft melde-ten. Die aktuelle Strategie der meisten Insti-tute scheint in der Erweiterung ihrer Produkte und Dienstleistungen und im Eintritt in neue Märkte zu bestehen.

Cloud Computing und digitale/mobile Geld-börsen sind die am häufigsten genutzten In-novationen, wobei das Interesse an KI/ML, BD&AA und Biometrie wächst.

Überwachung der Entstehung von Innovationsförderern und Festlegung von bewährten Verfahren

Im Januar 2019 veröffentlichten die ESAs ei-nen Bericht über Innovationsförderer, der ei-nen Überblick über bestehende Systeme gibt und eine Reihe von bewährten Verfahren für deren Gestaltung und Betrieb vorschlägt.

Der Bericht enthält eine vergleichende Ana-lyse der Innovationsförderer und darauf auf-bauend eine Reihe bewährter Verfahren, die

darauf abzielen, (i) die Kohärenz der Gestal-tung und des Betriebs von Innovationsförde-rern im gesamten Binnenmarkt zu fördern, (ii) die Transparenz der Ergebnisse der Regu-lierungs- und Aufsichtspolitik zu fördern, die sich aus den Interaktionen im Zusammenhang mit Innovationsförderern ergeben, und (iii) die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, einschließlich der Verbraucher- und Datenschutzbehörden, zu erleichtern.

Identifizierung von Hindernissen für die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen

Im Oktober 2019 veröffentlichte die EBA ei-nen Bericht, in dem sie sich mit dem Poten-zial digitaler Lösungen zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Erbringung von Fi-nanzdienstleistungen befasste und potenziel-le Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Bank- und Zahlungsdienst-leistungen aufzeigte, die sich aus Unterschie-den in den Bereichen Verbraucherschutz, Wohlverhaltensregeln und AML/CFT-Anfor-derungen ergeben. Der Bericht empfahl der Europäischen Kommission, Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme zu ergreifen, um die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu unterstützen.

Analyse des Perimeters und der Lizenzierungsansätze von FinTech-Aktivitäten

Im Juli 2019 veröffentlichte die EBA einen Be-richt über den regulatorischen Perimeter, den regulatorischen Status und die Zulassungs-ansätze für FinTech-Aktivitäten. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass FinTech-Unter-nehmen, die keiner Regulierung unterliegen, nicht reguliert werden müssen, da sie Tätig-keiten und Dienstleistungen anbieten, die ak-zessorischer/nicht-finanzieller Natur sind. In Bezug auf die Zulassungsansätze stellte die EBA fest, dass die Grundsätze der Verhältnis-mäßigkeit und Flexibilität von den zuständigen Behörden in gleicher Weise angewandt wer-den, unabhängig davon, ob der Antragsteller ein traditionelles oder innovatives Geschäfts-modell und/oder einen innovativen Erbrin-gungsmechanismus vorlegt.

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Einbindung von ESG-Faktoren in die Arbeit der EBA

Aufstellung eines ESG-Aktionsplans für den Bankensektor

2019 veröffentlichte die EBA ihren Aktions-plan für nachhaltige Finanzen und definierte damit ihre Mandate zu nachhaltigen Finanzen sowie technische Vorbereitungsarbeiten zur Marktanalyse und zur Einbindung von Inter-essenträgern. Sie richtete das EBA-Netzwerk für nachhaltige Finanzen mit den zuständigen EU-Behörden ein, um einen Kanal für die Zu-sammenarbeit zu schaffen, und organisierte drei technische Workshops mit EU-Banken, zuständigen Behörden und Forschern.

Diese EBA-Aktivitäten sind eine Reaktion auf den Aktionsplan der Europäischen Kommis-sion zur Finanzierung nachhaltigen Wachs-tums, der die ESAs auffordert, die Umsetzung des Plans durch spezifische Aufgaben direkt zu unterstützen. Die ESAs sollen Hinweise geben, wie Nachhaltigkeitsaspekte in den re-levanten EU-Finanzdienstleistungsgesetzen effektiv berücksichtigt werden können und helfen, bestehende Lücken zu identifizieren.

Abbildung 2: EBA-Mandate zu nachhaltigen Finanzen

EBA-VERORDNUNG

Überwachungssystem zur Bewertung wesentlicher ESG-Risiken

Berücksichtigung von ESG-Faktoren in der Arbeit der EBA

REGULIERUNG DER OFFENLEGUNG

VON NACHHALTIGKEIT

ESAs RTS zur Nachhaltigkeit zu:(i) vorvertraglicher Offenlegung;(ii) Inhalt von Websites;(iii) periodischen Berichten;(iv) Darstellung von Informationen über

nachhaltige Finanzen

CRD UND IFD

Mögliche Einbeziehung von ESG-Risiken in Risikomanagement und SREP- Begriffsbestimmungen- Stresstest-Prozesse- Bewertung von ESG-Risiken- Auswirkungen von ESG-Risiken auf

die Kreditvergabe

AKTIONSPLAN EUROPÄISCHE KOMMISSION

Beitrag zur TEG-Arbeit- Taxonomie- Standard für grüne Anleihen- Leitlinien zur Klima-Offenlegung- Benchmarks

Aktion 10 Beratungsersuchen zu unangemessenem kurzfristigem DruckPlattform für nachhaltige Finanzen

CRR UND IFR

Offenlegung von ESG-bezogenen Risiken, physischen und Übergangsrisiken

Bewertung der aufsichtlichen Behandlung von Risikopositionen, die mit ökologischen und/oder sozialen Zielen verbunden sind

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Analyse der Marktpraktiken und Einflussfaktoren der Kurzfristigkeit im Bankensektor

Als Reaktion auf ein Beratungsersuchen der Europäische Kommission hat die EBA eine entsprechende Analyse durchgeführt und ihre Ergebnisse in ihrem Bericht über unange-messenen kurzfristigen Druck des Finanzsek-tors auf Unternehmen vorgestellt. Der Bericht berücksichtigt drei Perspektiven, die sich auf Kurzfristigkeit beziehen: die Perspektive der Banken, die Perspektive der Unternehmen und die Perspektive der nachhaltigen Finan-zen. Der Bericht enthält politische Empfeh-lungen, wonach politische Maßnahmen darauf abzielen sollten, relevante Informationen und Anreize bereitzustellen, um Banken zu ermu-tigen, die Zeithorizonte in ihren Strategien und ihrer Governance zu erweitern.

Einbindung von ESG-Überlegungen in die Arbeit der EBA insgesamt

Im Einklang mit ihrer Gründungsverordnung muss die EBA nachhaltige Geschäftsmodelle und die Integration von ESG-Faktoren berück-sichtigen, wenn sie im Rahmen ihrer Befug-nisse und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben handelt. Darüber hinaus sollte die EBA ein Überwachungssystem zur Bewertung we-

sentlicher ESG-Risiken und einheitliche Me-thoden zur Bewertung der Auswirkungen wirtschaftlicher Szenarien auf die Finanzlage eines Instituts unter Berücksichtigung von Ri-siken, die sich aus ungünstigen ökologischen Entwicklungen ergeben, entwickeln.

Die überarbeitete CRD 5 fordert die EBA auf, Kriterien für das Verständnis der Auswirkun-gen von ESG-Risiken auf die Finanzstabili-tät von Instituten zu entwickeln, Strategien und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken zu identifizieren und die potenzielle Einbe-ziehung von ESG-Risiken in die von den zu-ständigen Behörden durchgeführten SREP zu bewerten. Die überarbeitete CRR 2 führt eine Anforderung für große Institute ein, Informa-tionen zu ESG-Risiken offenzulegen, und für die EBA, Einzelheiten dieser Offenlegungen in den technischen Standard zu Säule 3 auf-zunehmen, um Verbraucher und Einleger zu schützen und zu einem sicheren und beque-men Massenzahlungsverkehr in der EU beizu-tragen.

Schutz der Verbraucher in der EU

Die Arbeit der EBA im Bereich des Verbrau-cherschutzes zielt darauf ab, das Ausmaß an Nachteilen zu reduzieren, die Verbrauchern beim Kauf von Produkten und Dienstleistun-

Abbildung 3: Vorteile der Einlagensicherung für EU-Bürger

Die EBA kommt in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die harmonisierte Deckungssumme von 100 000 EUR weiterhin angemessen ist. Die EBA schlägt jedoch wichtige Verbesserungen des Systems vor, einschließlich der Behebung von Problemen, die in realen Fällen beobachtet wurden, wie z. B.:

Klarere und bessere Informationen für einzelne Einleger, sowohl in normalen Zeiten als auch in einer

Krisensituation.

Verbesserte Transparenz in Bezug auf die Mittel, die von Einlagensicherungssystemen zum Schutz der

Einlagen gehalten werden.

Klarere und besser harmonisierte Ansätze für die derzeitigen Vorschriften in Bezug auf bestimmte Fälle, wie z. B. den Schutz für Beträge über 100 000 EUR, die sich aus Lebensereignissen wie dem Verkauf eines Hauses ergeben, oder die Behandlung von Geldern, die im Namen eines Einlegers von einer anderen Person, z. B. einem Notar oder

einem Zahlungsinstitut, gehalten werden.

Klarere Regeln bei komplexen Bankzusammenbrüchen, z. B. wenn

Geldwäscheverdacht besteht, um sicherzustellen, dass unschuldige Einleger ihr Geld schnell

zurückbekommen.

Flexiblerer Ansatz für die Rückzahlung von Einlegern, die ihre Einlagen in anderen EU-

Mitgliedstaaten haben, um sicherzustellen, dass sie so effizient wie möglich zurückgezahlt werden.

> €100 000

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gen entstehen können. Der EBA-Bericht zu den Verbrauchertrends 2018/19 beschreibt die damit verbundenen Probleme und den geltenden Rechts- und Regulierungsrahmen, einschließlich der Maßnahmen, die die EBA ergriffen hat, um sie anzugehen.

Verbesserung des Einlegerschutzes in der EU

2019 führte die EBA eine Bewertung der Fort-schritte bei der Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in den EU-Mit-gliedstaaten durch. Die EBA analysierte, wie die aktuellen Einlagensicherungsregeln EU-weit angewandt werden, identifizierte Heraus-forderungen in der Praxis und legte konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Rahmens vor.

Im Jahr 2019 veröffentlichte die EBA außer-dem eine Stellungnahme zu Fragen der Ein-lagensicherung im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, in der sie die benannten Behörden für Ein-lagensicherungssysteme (DGS) aufforderte, sicherzustellen, dass im Falle eines No-Deal-Austritts die Einleger von Zweigstellen briti-

scher Kreditinstitute in der EU angemessen durch die EU-Einlagensicherungssysteme ge-schützt sind.

Beitrag zum EU-Binnenmarkt für Massenzahlungen

Im März 2019 führte die EBA ihr zentrales Register gemäß PSD  2 ein, das aggregier-te Informationen über alle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen oder registrierten PI und EWI, ihre Agenten und die grenzüberschreitend erbrachten Dienst-leistungen enthält. Das Register ist kostenlos und in einem maschinenlesbaren Format ver-fügbar.

Im April 2019 veröffentlichte die EBA eine Stellungnahme zur Art der Passmeldungen von PI und EWI, die in einem anderen Mitglied-staat ansässige Agenten und Vertriebspartner nutzen. In dieser Stellungnahme wurden die Kriterien dargelegt, die die zuständigen Be-hörden anwenden sollten, um zu bestimmen, ob die Bestellung von Vertretern oder Ver-triebsstellen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einer „Niederlassung“ gleich-kommt.

Die sektorübergreifende Arbeit der ESAs im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses

2019 spielte der Gemeinsame Ausschuss unter dem Vorsitz der EIOPA weiterhin eine zentrale Rolle bei der Koordinierung und dem Informationsaustausch zwischen den ESAs, der Europäischen Kommission und dem Eu-ropäischen Ausschuss für Systemrisiken. Der Gemeinsame Ausschuss setzte seine Arbeit in wichtigen sektorübergreifenden Bereichen wie der Verbesserung des Verbraucherschut-zes, der Überwachung von Finanzinnovationen und Cybersicherheit sowie der Bekämpfung von ML/TF fort. Die ESAs setzten ihre Vorbe-reitungen für den Austritt des Vereinigten Kö-nigreichs aus der EU fort.

Sicherung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen und Überwachung von Finanzinnovationen

Verbraucherschutz und Finanzinnovationen stehen weiterhin ganz oben auf der Tages-

ordnung des Gemeinsamen Ausschusses. Die ESAs veröffentlichten ihre endgültigen Empfehlungen nach einer Konsultation zu ge-zielten Änderungen an der delegierten Verord-nung, die die Regeln für das Hauptinformati-onsdokument über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlage-produkte (PRIIPs) abdeckt. Die ESAs beschlos-sen, noch keine gezielten Änderungen vorzu-schlagen und stattdessen eine umfassendere Überarbeitung der delegierten PRIIP-Verord-nung einzuleiten. Zu diesem Zweck trugen die ESAs zu einem von der Europäischen Kom-mission durchgeführten Verbrauchertest bei, und im Oktober 2019 wurde eine öffentliche Konsultation zum Hauptinformationsdoku-ment über PRIIPs gestartet.

Darüber hinaus gaben die ESAs eine aufsicht-liche Erklärung zu den im Basisinformations-dokument zu PRIIPs dargelegten Leistungs-szenarien ab, um einheitliche Ansätze zu

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fördern und den Schutz von Kleinanlegern vor dem Abschluss der laufenden PRIIP-Überprü-fung zu verbessern.

Der Gemeinsame Ausschuss veröffentlichte außerdem einen Bericht über die grenzüber-schreitende Beaufsichtigung von Finanz-dienstleistungen für Privatkunden. In diesem Bericht identifizierten die ESAs die wichtigs-ten Probleme, mit denen die zuständigen nati-onalen Behörden bei der Beaufsichtigung von Finanzinstituten konfrontiert sind, die grenz-überschreitende Finanzdienstleistungen für Privatkunden innerhalb der EU erbringen, und gaben den zuständigen nationalen Behörden als auch den EU-Institutionen Empfehlungen, wie diese Probleme angegangen werden kön-nen.

Der 7. gemeinsame ESA-Verbraucherschutz-tag 2019 fand Ende Juni in Dublin statt. Im Mittelpunkt der gut besuchten Veranstaltung standen (i) die ESAs und ihr Finanzbildungs-mandat – wie geht es weiter?; (ii) die PRIIP-Überprüfung 2019 – Herausforderungen und Chancen für die Zukunft; und (iii) die Integra-tion der Nachhaltigkeitspräferenzen der Ver-braucher in den Vertrieb von Finanzprodukten.

ESAs beginnen mit der Arbeit zur Verbesserung der Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte

Die Sustainable Finance Disclosure Regulati-on (SFDR) legt die ESG-Offenlegungspflichten für eine breite Palette von Finanzmarktteil-nehmern, Finanzberatern und Finanzproduk-ten fest. Die SFDR ermächtigt die ESAs, tech-nische Standards zu entwickeln, die sowohl die Berichterstattung über negative Auswir-

kungen auf Unternehmensebene als auch die vorvertragliche, Website- und periodische Produktoffenlegung abdecken.

Sektorübergreifende Risiken und Überwachung von Marktentwicklungen und Schwachstellen

Der Gemeinsame Ausschuss fungierte wei-terhin als wichtiges Forum für Diskussionen über Marktentwicklungen und die eingehende Analyse neu auftretender Risiken und identi-fizierte in seinen halbjährlichen sektorüber-greifenden Risikoberichten die wichtigsten Bereiche, die der Aufsicht in der gesamten EU Sorgen bereiten.

Der Frühjahrs-Risikobericht des Gemeinsa-men Ausschusses hob mehrere Risiken als potenzielle Quellen der Instabilität hervor, nämlich eine plötzliche Neubewertung von Risikoprämien, wie sie nach einem Anstieg der Volatilität und den damit verbundenen Marktkorrekturen zu beobachten war, die an-haltende Ungewissheit über die Bedingungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und Cyberangriffe. Der Bericht wieder-holte auch die Warnung der ESAs an Kleinan-leger, die in virtuelle Währungen investieren, und schärfte das Bewusstsein für Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft.

In seinem Risikobericht vom Herbst wies der Gemeinsame Ausschuss auf das Risiko an-haltend niedriger Zinsen hin, die weiterhin Druck auf die Rentabilität und die Renditen von Finanzinstituten ausüben, was zu einer Rückkehr des „Search-for-Yield“-Verhaltens

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führt. Der Bericht betonte auch die Notwen-digkeit eines Übergangs zu einer nachhal-tigeren Wirtschaft und die Notwendigkeit, ESG-bezogene Risiken zu berücksichtigen, was zu möglichen Herausforderungen für die Lebensfähigkeit von Geschäftsmodellen mit hohem Engagement in klimasensiblen Sekto-ren führt. Zu guter Letzt ermutigte der Bericht Institute erneut, Notfallpläne für den Brexit zu erstellen.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der Schwerpunkt der Arbeit des Gemeinsa-men Ausschusses im Bereich AML/CFT lag auf der Umsetzung des AML-Aktionsplans des Rates. Der Plan legte den Schwerpunkt auf eine verbesserte aufsichtliche Zusammen-arbeit zwischen den AML/CFT-Aufsichtsins-tanzen und auch zwischen den AML/CFT-Auf-sichtsinstanzen und den Aufsichtsbehörden. Infolgedessen veröffentlichte der Gemeinsa-me Ausschuss Leitlinien zur aufsichtlichen Zusammenarbeit, die einen formalen Rah-men für die Zusammenarbeit und den Infor-mationsaustausch der Aufsichtsinstanzen in Bezug auf grenzüberschreitend tätige Firmen innerhalb der AML/CFT-Kollegien schaffen.

Der Gemeinsame Ausschuss veröffentlichte auch seine zweite gemeinsame Stellungnah-me zu den ML/TF-Risiken, die den EU-Finanz-sektor betreffen. Auf der Grundlage von Daten und Informationen, die von den zuständigen nationalen AML/CFT-Behörden zur Verfügung gestellt wurden, stellten die ESAs fest, dass die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Transaktionen immer noch Anlass zur Sorge geben, insbesondere in Sektoren, in denen die Geschäftsmodelle von Finanzinstituten auf häufigen Transaktionen basieren. Die Stellungnahme sollte ein besse-res Verständnis der ML/TF-Risiken innerhalb der EU entwickeln und so die Abwehrkräfte der EU gegen diese Risiken stärken.

Die ESAs setzten ihre Überprüfung der Leit-linien zu Risikofaktoren fort, um deren An-gleichung an die 5.  AML-Richtlinie sicher-zustellen und Risikofaktoren in Sektoren zu behandeln, die noch nicht von den Leitlinien abgedeckt werden.

Nach der Überprüfung der ESAs und Ände-rungen an den ESA-Verordnungen wurde die EBA ab Januar 2020 die für AML/CFT-Angele-

genheiten zuständige ESA. Während die Arbeit in Bezug auf AML/CFT nicht mehr in den Zu-ständigkeitsbereich des Gemeinsamen Aus-schusses fällt, werden EIOPA und ESMA wei-terhin eng in die AML/CFT-Arbeit in Bezug auf ihre jeweiligen Bereiche eingebunden.

Überwachung von Finanzkonglomeraten

Der Gemeinsame Ausschuss veröffentlichte seine jährliche Liste der Finanzkonglomerate; diese zeigte, dass sich die Konzernleitung von 77 Finanzkonglomeraten in der EU/dem EWR befindet, wobei je eine Konzernleitung in der Schweiz, auf den Bermudas und in den Ver-einigten Staaten zu finden ist. Darüber hinaus veröffentlichte der Gemeinsame Ausschuss ein Konsultationspapier zu vorgeschlagenen Entwürfen technischer Standards für Melde-vorlagen für Konglomerate zu gruppeninter-nen Transaktionen und Risikokonzentration.

Innovation und FinTech

Nach der Veröffentlichung des gemeinsamen ESA-Berichts über regulatorische Sandkäs-ten und Innovationszentren im Januar 2019 hat der Gemeinsame Ausschuss das Euro-päische Forum für Innovationsförderer (EFIF) eingerichtet. In dem Bericht wurde ein Hand-lungsbedarf zur Förderung einer stärkeren Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Innovationsförderern festgestellt, um den Aus-bau von FinTech im gesamten Binnenmarkt zu unterstützen. Das EFIF bietet eine Plattform, auf der sich die Aufsichtsbehörden regelmä-ßig treffen, um Erfahrungen auszutauschen und zu gemeinsamen Ansichten über die re-gulatorische Behandlung innovativer Produk-

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te, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu gelangen und so die bilaterale und multilate-rale Koordination zu fördern.

Außerdem veröffentlichten die ESAs im April 2019 zwei gemeinsame Empfehlungen als Re-aktion auf die Forderungen der Europäischen Kommission in ihrem FinTech-Aktionsplan, eine zu legislativen Verbesserungen in Be-zug auf die Anforderungen an das IKT-Ri-sikomanagement und eine weitere zu einem kohärenten Cyber-Resilienz-Testrahmen. Die ESAs streben an, dass jedes relevante Unter-nehmen klaren allgemeinen Anforderungen an die Steuerung der IKT, einschließlich der Cybersicherheit, unterliegen sollte, um die sichere Erbringung regulierter Dienstleistun-gen zu gewährleisten.

Koordinierung bei der Verbriefung

2019 nahm der neue Verbriefungsausschuss im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses seine Arbeit auf, um die zuständigen EU-Be-hörden bei der Koordinierung ihrer Aufga-ben im Rahmen der Verbriefungsverordnung zu unterstützen, indem er als Forum für die Erörterung praktischer/operativer Fragen im Zusammenhang mit ihren Aufsichts- und Durchsetzungspflichten dient und so eine sektorübergreifende Kohärenz gewährleistet und bewährte Aufsichtspraktiken fördert.

Andere relevante sektorübergreifende Arbeiten des Gemeinsamen Ausschusses

Im Mai 2019 veröffentlichte der Gemeinsame Ausschuss eine zweite Änderung der techni-schen Standards zur Abbildung von Bonitäts-beurteilungen externer Ratingagenturen für Kreditrisiken im Rahmen der CRR. Die Ände-rung spiegelt das Ergebnis eines Monitorings zur Angemessenheit der bestehenden Zuord-nung wider.

Im Dezember 2019 veröffentlichte der Ge-meinsame Ausschuss den Abschlussbericht zu den Entwürfen für RTS, die eine Änderung der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission über Risikominderungstechni-ken für nicht über eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivate (bilaterale Einschuss-anforderungen) gemäß der Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur vorschla-gen. Der RTS-Entwurf schlägt im Zusam-menhang mit dem Austritt des Vereinigten

Königreichs aus der EU die Einführung einer begrenzten Ausnahmeregelung vor, um die Novation bestimmter OTC-Derivatekontrak-te auf EU-Gegenparteien während eines be-stimmten Zeitfensters zu erleichtern. Die Än-derungen würden nur dann gelten, wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne Abschluss eines Austrittsabkommens verlassen würde (in einem No-Deal-Szenario).

Beschwerdekammer

Im Jahr 2019 gab es zwei Beschwerdeverfah-ren, eines gegen die ESMA und ein weiteres gegen die EBA.

Im März 2019 veröffentlichte die Beschwerde-kammer ihre Entscheidung über die von vier schwedischen Banken eingelegten Beschwer-den gegen Entscheidungen des Rates der Aufseher der ESMA. Der Rat der Aufseher der ESMA stellte fest, dass die Banken fahrlässig gegen die Verordnung über Ratingagenturen verstoßen hatten, weil sie Schatten-Ratings in ihre Credit-Research-Berichte aufgenommen hatten. Er erließ aufsichtliche Maßnahmen in Form von öffentlichen Bekanntmachungen und Geldbußen in Höhe von 495 000 EUR für jede Bank. Die Beschwerdekammer bestätig-te die Entscheidung des Rates der Aufseher der ESMA in der zentralen Frage, ob die Cre-dit-Research-Berichte der Banken unter die Verordnung über Ratingagenturen fielen, be-fand aber, dass die Banken (die im Laufe der Untersuchung der ESMA freiwillig von ihren Beschwerden abgesehen hatten) nicht fahr-lässig gehandelt hatten.

Im Oktober 2019 veröffentlichte die Beschwer-dekammer ihre Entscheidung über die Be-schwerde der Ratingagentur Creditreform AG gegen die EBA. Die deutsche Ratingagentur hatte gegen die Verabschiedung bestimmter, der Europäischen Kommission zur Billigung vorgeschlagener ITS-Entwürfe durch den Gemeinsamen Ausschuss Beschwerde ein-gelegt. Die Beschwerdekammer wies die Be-schwerde als unzulässig zurück, und zwar in Übereinstimmung mit der ständigen Recht-sprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach Rechtsakte mit vorbereiten-dem Charakter, wie der Entwurf von ITS, nicht einer autonomen gerichtlichen oder quasi-ge-richtlichen Überprüfung unterliegen, sondern einer Überprüfung durch eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit des von der Europäischen Kommission angenommenen endgültigen Rechtsakts.

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Analyse von Risiken, Schwachstellen und Daten

Identifizieren und Analysieren von Trends und potenziellen Risiken und Schwachstellen

Untersuchung von Fragen der Steuerarbitrage

Nach der Verabschiedung einer Entschließung des Europäischen Parlaments am 29. Novem-ber 2018 mit dem Titel „Zum Cum-Ex-Skan-dal: Finanzkriminalität und Schlupflöcher im aktuellen Rechtsrahmen“ untersuchte die EBA Dividendenarbitrage-Systeme sowohl aus einer AML/CFT-Perspektive als auch aus einer allgemeineren Perspektive der Aufsicht. Insbesondere leitete die EBA im Mai 2019 und Juli 2019 zwei Untersuchungen ein, die sich an AML/CFT- und Aufsichtsbehörden richten.

Die Arbeit der EBA im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

2019 beobachtete die EBA die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit weiterhin genau, um die potenziellen Risiken für Ban-ken und Verbraucher in der EU zu verstehen, die Vorbereitung des EU-Bankensektors auf den Austritt des Vereinigten Königreichs si-cherzustellen und die Verbraucher in der EU angemessen zu informieren. Im Rahmen ihrer Risikoanalyse- und Überwachungs-arbeit überwachte die EBA gemeinsam mit den jeweils zuständigen Behörden weiter-hin die Vorbereitung und Durchführung von Notfallplänen der EU-Banken, Zahlungsver-kehrs- und E-Geld-Institute. Darüber hinaus betonte die EBA die Notwendigkeit für die vom Brexit betroffenen Institute, eine angemes-sene Kommunikation von Brexit-bezogenen Risiken, Plänen und Änderungen an ihre EU-Kunden sicherzustellen.

Bewertung von Risiken und Schwachstellen im Bankensektor

Eine der wichtigsten Aufgaben der EBA ist es, zur Sicherung der Stabilität, Integrität, Trans-parenz und ordnungsgemäßen Funktionswei-se des EU-Bankensektors beizutragen. Um dies zu erreichen, beobachtet und bewertet die EBA die Marktentwicklungen und identi-fiziert potenzielle Risiken und Schwachstellen im europäischen Bankensektor. Die Bewer-tungen dieser Risiken und Schwachstellen lö-sen politische Maßnahmen aus, wenn sie als notwendig erachtet werden.

Ein grundlegendes Instrument zur Durch-führung dieser Bewertungen ist der jährliche Risikobewertungsbericht (RAR), der die wich-tigsten Entwicklungen und Trends im EU-Ban-kensektor für eine Stichprobe von 183 Banken aus 30 EWR-Ländern beschreibt.

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Der RAR 2019 ergab, dass die Solvabilitäts-koeffizienten der EU-Banken stabil geblieben sind, während die NPL-Quote im Laufe des Jahres weiter gesunken ist. Die Aktiva der EU-Banken stiegen zwischen Juni 2018 und Juni 2019 um 3 %, stark unterstützt durch Verbrau-cherkredite und Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der RAR bestätigte die Fokussierung der Banken auf risikoreichere Segmente als Ergebnis ihrer Suche nach Ren-dite in einem Umfeld schrumpfender Margen und niedriger Zinssätze. Die Profitabilität blieb auf niedrigem Niveau und bei vielen Banken lag die Eigenkapitalrendite immer noch unter den Eigenkapitalkosten. Darüber hinaus erwiesen sich die allgegenwärtige Technologie im digita-lisierten Bankwesen und die steigende Anzahl von Fällen von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung als einige der Hauptursachen für ein konstant erhöhtes operatives Risiko.

Überwachung der Entwicklungen im EU-Bankensektor

Der Fragebogen zur Risikobewertung (Risk Assessment Questionnaire, RAQ) ist ein wei-teres wichtiges Überwachungs- und Be-wertungsinstrument, das von der EBA ein-gesetzt wird, um die wichtigsten Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor zu iden-tifizieren. Die Anzahl der Banken, die ihre An-sichten über den RAQ der EBA im Jahr 2019 zur Verfügung stellten, betrug 65 und deckte 25 Länder ab.

Das vierteljährliche Risiko-Dashboard war auch 2019 ein wichtiges Instrument, um die regelmäßigen Risikobewertungen der EBA zu unterstützen und ihre Rolle als Datenlieferant zu erfüllen. Während des gesamten Jahres 2019 bestätigte das Risiko-Dashboard durch-gängig die gewichteten Durchschnittswerte des EU-Bankensystems für die CET1-Quote (Common Equity Tier  1) von über 14  %, eine auf unter 3 % sinkende NPL-Quote und eine gedämpfte Rentabilität mit einer Eigenkapi-talrendite von rund 7 %.

Zusätzlich zu diesen regelmäßigen Bewer-tungen reserviert die EBA zusätzliche Res-sourcen für jährliche thematische Risikoprü-fungen, z. B. zu den Finanzierungsplänen der Banken und zur Belastung der Vermögens-werte. Diese beiden Berichte überwachen die Zusammensetzung der Finanzierungsquellen in der EU und helfen den EU-Aufsichtsbehör-den, die Nachhaltigkeit der wichtigsten Finan-zierungsquellen der Banken zu beurteilen.

Darüber hinaus berichtet die EBA über Fort-schritte und künftige Herausforderungen in Bezug auf NPLs und bewertet die wichtigsten Trends bei der Aktivaqualität. Darüber hinaus stellt die EBA regelmäßig Ad-hoc-Analysen zu bestimmten Themen zur Verfügung, um die Diskussionen im Vorstand über Risiken und Schwachstellen zu unterstützen.

Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung und EBA-Bericht zur Aktivaqualität

Im Mai 2020 veröffentlichte die EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung, die das letzte Produkt der EBA im Rahmen des Ak-tionsplans des Rates zu NPLs waren.

In diesem regulatorischen Produkt kombiniert die EBA aufsichtsrechtliche Standards für das Kreditrisiko, insbesondere die Kreditvergabe, und Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Die Leitlinien spiegeln auch die aufsichtli-chen Prioritäten und die jüngsten politischen Entwicklungen im Bereich der Kreditvergabe wider, u. a. in Bezug auf AML/CFT, ökologisch nachhaltige Finanzierungen, Modelle für die Kreditvergabe und die Bewertung von Sicher-heiten sowie technologiegestützte Innovatio-nen.

Vorbereitung auf den EU-weiten Stresstest 2020, dessen Verschiebung und Diskussion über zukünftige Änderungen des Rahmens

Der EU-weite Stresstest ist ein wichtiges Ins-trument, das von den zuständigen Behörden eingesetzt wird, um die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber relevanten wirtschaft-lichen und finanziellen Schocks und ihren Ka-pitalbedarf zu bewerten sowie verbleibende Unsicherheitsbereiche und geeignete Abhilfe-maßnahmen zu identifizieren. Darüber hinaus stärkt die Aktivität die Marktdisziplin durch die Veröffentlichung einheitlicher und granularer Daten auf Einzelbankenebene.

Der Rat der Aufseher beschloss in seiner Sit-zung im Dezember 2018, im Jahr 2020 einen Stresstest durchzuführen, und daher began-nen im Jahr 2019 umfangreiche Vorberei-tungsarbeiten für den EU-weiten Stresstest 2020. Mit der Aktivität wurde im Januar 2020 begonnen. Aufgrund des Ausbruchs des Co-ronavirus und der Notwendigkeit, dass sich die Banken auf ihr Kerngeschäft und ihre

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kritischen Funktionen konzentrieren, wurde jedoch beschlossen, die Aktivität auf 2021 zu verschieben und stattdessen eine zusätzliche EU-weite Transparenzaktivität durchzuführen, um den Marktteilnehmern aktualisierte Infor-mationen über die Risikopositionen und die Qualität der Vermögenswerte der Banken zur Verfügung zu stellen.

Am 22.  Januar 2020 veröffentlichte die EBA ein Diskussionspapier über künftige Ände-rungen des EU-weiten Stresstests und leitete eine öffentliche Konsultation ein, um ihre Vi-sion der Zukunft des EU-weiten Stresstests zu präsentieren und Kommentare und Rückmel-dungen der verschiedenen Interessenträger zu sammeln.

Die EBA wird grüner

Die EBA begann mit der Entwicklung eines Rahmenwerks für die Bewertung von Klima-risiken, um dem neuen Mandat aus der CRR/CRD gerecht zu werden. Die EBA plant, Klima-risiken in ihren Stresstest-Rahmen aufzuneh-men. Die Einbeziehung des Klimarisikos in einen vollwertigen EU-weiten Stresstest ist je-doch eine anspruchsvolle Aufgabe. Daher wird die EBA im Jahr 2020 eine Sensitivitätsanaly-se für das Klimarisiko bei einer Stichprobe von freiwillig teilnehmenden Banken durchführen. Das Ergebnis dieser Analyse wird als Aus-gangspunkt für die zukünftige Arbeit der EBA zum Thema Klimarisiko dienen.

Abbildung 4: Umfassender Ansatz der EBA hinsichtlich der Kreditvergabe

SCHWER­PUNKT

GLIEDERUNG DER LEITLINIEN

Umsichtige Kreditrisikobereitschaft und -management

Verbraucherschutz

INTERNE GOVERNANCE

Kreditentscheidungen

Risikomanagement und Kontrolle

IT- und Dateninfrastruktur

Automatisierte Modelle und Modell-Governance

FinTech

KREDITWÜRDIGKEITS­PRÜFUNG

Verbraucher, KMU und Firmenkunden

Automatisierte Modelle

BEPREISUNG

Risikobasierte Bepreisung

ÜBERWACHUNGSRAHMEN

Risikopositionen und Kreditnehmer

Regelmäßige Kreditüberprüfung von Unternehmenskreditnehmern

IT- und Dateninfrastruktur

VERFAHREN ZUR KREDITVERGABE

Automatisierte Modelle

Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

ESG-Faktoren

AML/CTF

BEWERTUNG VON SICHERHEITEN

Unbewegliches und bewegliches Vermögen

Erstbewertung, Neubewertung und Überwachung

Anforderungen an Gutachter

Fortgeschrittene statistische Modelle

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Benchmarking der nationalen Rahmen zur Kreditdurchsetzung

Im Anschluss an die Aufforderung der Euro-päischen Kommission zum Benchmarking der nationalen Kreditdurchsetzungssysteme hat die EBA ein Projekt gestartet, um die Effizienz der Kreditdurchsetzungsverfahren auf Län-

derebene im Hinblick auf die Verwertungs-quoten und Verwertungszeiten zu verstehen. Für diese Aktivität sammelte die EBA in der zweiten Jahreshälfte 2019 Informationen zu einer repräsentativen Stichprobe von Institu-ten und Krediten, die alle EU-Mitgliedstaaten und eine Reihe von Anlageklassen abdeckt. Erstmals wurden diese Informationen auf Kreditebene in der gesamten EU erhoben.

Definition, Sammlung und Analyse von Bankdaten und Förderung der Marktdisziplin durch Transparenz und Offenlegung

Verbesserung und Aktualisierung eines robusten aufsichtlichen Berichtsrahmens mit erhöhter Verhältnismäßigkeit und Effizienz

Im November 2019 veröffentlichte die EBA ihren Fahrplan für das aufsichtliche Melde-wesen, der einen Überblick über die kurz- und mittelfristige Strategie sowie über den Zeit-plan, den Prozess und die Ergebnisse gibt, die die EBA im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften und ihren anstehenden Manda-ten umsetzt. Der Fahrplan stellt auch eine Strategie vor, um der Notwendigkeit einer größeren Proportionalität Rechnung zu tragen

und sicherzustellen, dass der Rahmen effizi-ent bleibt.

2019 entwickelte die EBA ITS zu den Ände-rungen der Verordnung (EU) Nr.  680/2014 (technischer Durchführungsstandard (ITS) zur aufsichtlichen Meldung) zur Finanzbericht-erstattung, zur Liquiditätsdeckungsquote, zu Verbriefungen (gemeinsamer Berichts-rahmen), zu Daten für das Benchmarking in-terner Modelle und zu Daten für die Abwick-lungsplanung.

Die EBA begann auch mit der Überarbeitung des Rahmens für aufsichtliche Meldungen und veröffentlichte eine Reihe von Konsultations-

Abbildung 5: Ein Weg zu einer effizienteren und verhältnismäßigen aufsichtlichen Meldung

A B

CRR/CRD BRRD IFR

C D E

Verhältnismäßigkeit der Anforderungen an

die Meldung

Kosten der Compliance-Studie

Aufsichtliche und finanzielle Berichterstattung

Meldewesen für WertpapierfirmenAbwicklungsberichterstattung

Durchführbarkeitsstudie zur integrierten Meldung

EBA-ARBEITEN

EBA-BERICHTERSTATTUNGS­RAHMEN

Integration von Säule-3-Angaben in das

Meldewesen

Compliance-Tool, Zeitplan für die

Umsetzung

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papieren zur Aktualisierung der aktuellen Mel-derahmen zu Finanzierungsplänen und zu den Änderungen der NPL-Backstop-Verordnung. Eine weitere Konsultation konzentrierte sich auf ein neues Melde- und Offenlegungspaket, das den TLAC-Standard (Total Loss-Absorbing Capacity – Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit) des Financial Stability Board in der EU umsetzt und die seit 2014 geltende Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) ergänzt.

Darüber hinaus begann die EBA mit der Arbeit an einer Machbarkeitsstudie zum integrierten Meldewesen auf, die in verschiedenen Phasen in den Jahren 2020 und 2022 abgeschlossen werden soll. Das letztendliche Ziel dieser Ar-beit ist es, den administrativen und finanziel-len Aufwand sowohl für die Behörden als auch für die Institute zu reduzieren und die Gesamt-effizienz der statistischen, Abwicklungs- und aufsichtlichen Meldung zu verbessern.

Zu guter Letzt begann die EBA auch mit der Arbeit an einer Studie über die Kosten, die den Banken durch die Einhaltung der ITS für die aufsichtliche Meldung entstehen, mit dem Ziel, Wege zu finden, diese Kosten für die Mel-dung vor allem für kleine und nicht komplexe Institute zu senken.

Ausweitung der harmonisierten Berichterstattung auf die Abwicklung

Im April 2019 verabschiedete und veröffent-lichte die EBA ihren Beschluss zur Meldung von Abwicklungsdaten durch Abwicklungsbe-hörden an die EBA.

Stärkung der Rolle der EBA als EU-Datendrehscheibe

Um Transparenz über das EU-Finanzsystem zu bereitzustellen, ist es wichtig, Daten über die gesamte Population der EU-Banken zu sammeln und zu verbreiten. Zu diesem Zweck ist eine zuverlässige, sichere und effiziente Plattform zur Sammlung von Aufsichtsdaten aller EU-/EWR-Banken entscheidend. Sie wird eingehendere Analysen des Finanzsektors ermöglichen, was wiederum dazu beitragen wird, das gesamte europäische Bankensystem transparenter und gesünder zu machen und damit Risiken zu verhindern, die die EU-Öf-fentlichkeit betreffen könnten. Schließlich wird es auch bei der Schaffung eines harmonisier-

ten Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für das Bankwesen in der EU helfen.

2019 trug das Projekt „European Centralised Infrastructure for Supervisory Data“ (EUCLID) maßgeblich zur Entwicklung der EU-Dreh-scheibe für Bankdaten der EBA bei, wobei die gesammelten Stammdaten den Aufsichtsbe-hörden und öffentlichen Nutzern als Quelle für aktuelle Informationen zur Überprüfung des Status und der Details von Kredit-, Zah-lungs- und E-Geld-Instituten angeboten wer-den.

Die Unterstützung der nationalen Aufsichts-behörden und Dritter bei der Nutzung der Daten ist ein wichtiger Schritt, um die EBA als führende Drehscheibe für EU-Bankdaten zu fördern und die Offenlegung von Daten über den Bankensektor weiterhin sicherzustellen. In dieser Hinsicht setzte die EBA ihre Unter-stützung fort, indem sie Informationen über den vollständigen Satz von Risikoindikatoren austauschte, die für rund 200 der größten Banken in der EU berechnet wurden, um ein Umfeld des Austauschs und der Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus verbesserte die EBA die Analyseinstrumente zur Extraktion von Informationen zu verschiedenen Themen und Risikobereichen weiter.

Abschluss von EUCLID

EUCLID ist die neue Datenerhebungsplattform der EBA, die es der EBA ermöglicht, Daten von den zuständigen Behörden des EWR für alle Kreditinstitute und Bankengruppen in diesem Gebiet zu sammeln. Dies bedeutet, dass die Stichprobe der Institute, für welche die EBA Daten erhebt, von rund 200 der größten Insti-tute im EWR auf sämtliche Kreditinstitute und Bankengruppen in allen EWR-Mitgliedstaaten ausgedehnt wird. Verschiedene andere Daten-erhebungen, wie z. B. von Daten zur Banken-abwicklung, werden über dieselbe Plattform erfolgen, um ein hohes Maß an Datenqualität, eine geringere Belastung für alle Beteiligten und einen vereinfachten Meldeprozess zu ge-währleisten.

Für mehr Transparenz bei den Daten

Die jährliche EU-weite Transparenzübung soll die Marktdisziplin und Kohärenz der Zahlen der EU-Banken fördern. Die Aktivität 2019 war die sechste Ausgabe, und 131  Banken aus 27  EU-Mitgliedstaaten und EWR-Län-

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dern nahmen daran teil. Die veröffentlichten Daten waren in höherem Maße granular und wurden vierteljährlich statt halbjährlich wie bei den vorherigen Übungen erhoben. Die hö-here Granularität der Transparenzergebnisse erhöht die Transparenz des Bankensektors in der EU und im EWR und liefert Analysten Daten für detailliertere Studien des Sektors.

Säule-3-Offenlegungen als Instrument zur Verbesserung der Marktdisziplin

Im November 2019 veröffentlichte die EBA ih-ren Fahrplan für die Umsetzung der Mandate zu den Säule-3-Offenlegungen und erläuter-te ihre neue politische Strategie zu den Säu-le-3-Offenlegungen. Im Einklang mit diesen Mandaten und der politischen Strategie veröf-fentlichte die EBA zwei Konsultationspapiere, die umfassende ITS zu den aufsichtsrechtli-chen Offenlegungen von Instituten umfassen, die für alle Institute gelten, die den Offenle-gungsanforderungen nach der CRR unter-liegen, sowie umfassende ITS zu den Offen-legungen im Rahmen der Abwicklung, die für Institute gelten, die den TLAC-Anforderungen gemäß der CRR und den MREL-Offenlegun-gen gemäß der BRRD unterliegen. Die Ziele der neuen Strategie sind folgende:

Verbesserung der Datenerhebung der EBA zur Überwachung der Umsetzung von Basel III in der EU

Der Bericht zur Basel-III-Überwachung 2019 verwendet die Zahlen der quantitativen Aus-wirkungsstudie, die unter der Annahme der endgültigen Umsetzung des Basel-III-Rah-menwerks gemeldet wurden, und somit unter der Annahme, dass die EU-Abweichungen ge-nerell aus der EU-Verordnung entfernt wür-den (mit Ausnahme des dänischen Kompro-misses). Dies führte zu einer Überschätzung der tatsächlichen Auswirkungen der Refor-men, sollten diese Abweichungen in der Ver-ordnung verbleiben.

Die EBA plant, Daten zu erheben, um die Aus-wirkungen der Abweichungen der aktuellen EU-Regelung von der reinen Basel-III-Rege-lung zu bewerten. Für diese Erhebung wird derzeit ein Stichtag im Dezember 2020 erwar-tet. Die EBA sieht vor, dass die Vorlagen für die Datenerhebung, die für dieses Verfahren verwendet werden sollen, im Laufe des Jahres 2020 fertiggestellt werden.

Benchmarking von Diversitätspraktiken in Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

Die Institute sind gehalten, bei der Auswahl neuer Mitglieder des Leitungsorgans die Viel-falt zu berücksichtigen und Diversitätsrichtli-nien umzusetzen, um insbesondere eine an-gemessenere Vertretung beider Geschlechter in den Leitungsorganen zu erreichen. 2019 führte die EBA ein Benchmarking der Diver-sitätspraktiken in den Leitungsorganen von 834  Instituten durch und verwendete dabei Daten vom September 2018.

Die EBA führte eine Analyse durch, um festzu-stellen, ob ein Zusammenhang zwischen der Rentabilität eines Kreditinstituts und der Zu-sammensetzung des Leitungsorgans in seiner Führungsfunktion besteht. Sie fand heraus, dass Kreditinstitute, die Vorstandsmitglie-der beider Geschlechter haben, eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Eigenkapitalren-dite von 6,42 % oder mehr zu haben scheinen als Kreditinstitute, deren Vorstandsmitglieder nur einem Geschlecht angehören. Während 54,70  % der Kreditinstitute mit geschlech-terparitätisch besetzten Führungsgremien in ihrer Leitungsfunktion eine Eigenkapitalren-dite von 6,42  % oder mehr aufweisen, errei-chen nur 40,69 % der Kreditinstitute mit Ge-schäftsführern nur eines Geschlechts dieses Eigenkapitalrenditeniveau. Darüber hinaus liegt die durchschnittliche Eigenkapitalrendite von Instituten mit geschlechterdiversen Füh-rungsfunktionen über dem Durchschnitt der anderen Institute (7,28 % gegenüber 5,95 %).

Messung des MREL-Fortschritts

Im Rahmen ihrer quantitativen Überwachung der MREL berichtete die EBA 2019 über die Verlustabsorptionsfähigkeit von Banken, für die die Abwicklung als bevorzugte Strategie im Falle eines Ausfalls gewählt wurde. Der Bericht hebt hervor, dass die Abwicklungs-behörden bei der Festlegung von Strategien und der Festlegung von Gruppen-MREL für in der EU niedergelassene Institute seit In-krafttreten der BRRD im Jahr 2014 gute Fort-schritte machten. Vergleicht man die Summe aller Entscheidungen mit den gesamten in-ländischen EU-Vermögenswerten, so sind etwa 85  % der EU-Vermögenswerte durch eine MREL-Entscheidung auf der Grundlage einer Bail-in- oder Übertragungsstrategie ab-gedeckt.

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Die Organisation effektiv und effizient gestalten

Sicherstellung des reibungslosen Umzugs der EBA nach Paris

Am 4.  März 2019 genehmigte der Verwal-tungsrat die Sitzvereinbarung, die dann am 6.  März 2019 bei einer Zeremonie in Paris unterzeichnet wurde.

Nach dem physischen Umzug aus London be-legt die EBA vier Stockwerke (24-27) der Bü-roflächen im Tour Europlaza in Paris La Dé-fense.

Der Umzug fand während des Mai-Feiertags-Wochenendes vom 30.  Mai bis 2.  Juni 2019 statt und verlief reibungslos, ohne Unterbre-chung der EBA-Aktivitäten. Alle Mitarbeiter waren am 3.  Juni 2019 vom neuen Standort aus voll einsatzfähig.

Die EBA kommt weiterhin für Miete, Gebäude-kosten und lokale Steuern in Bezug auf ihre alten Londoner Büros bis zum Datum der ver-traglichen Kündigungsklausel im Dezember 2020 auf. Um die Verbindlichkeiten weiter zu

reduzieren, indem die Räumlichkeiten in Lon-don untervermietet oder der Vertrag auf einen anderen Mieter übertragen wird, beauftragte die EBA einen Immobilienberater in Überein-stimmung mit den EU-Vergabevorschriften.

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Verantwortungsbewusste, kompetente und professionelle Organisation mit effektiver Corporate Governance und effizienten Prozessen

Die Überprüfung der ESAs

Der EU-Aufsichtsrahmen wurde nach der Finanzkrise komplett überarbeitet, was zur Einrichtung der drei ESAs für Banken, Kapi-talmärkte und Versicherungen und Pensionen sowie des Europäischen Ausschusses für Sys-temrisiken für die Überwachung makroöko-nomischer Risiken führte. 2019 einigten sich die Mitgesetzgeber auf die vorgeschlagenen Änderungen des Aufsichtsrahmens der ESAs.

Durch die Änderungen, die sich aus der Über-prüfung der ESAs ergeben, wurden die Aufga-ben und Kompetenzen der EBA erweitert.

Die Rolle der EBA wurde in den Bereichen AML/CFT, Verbraucherschutz und Beziehun-gen zu Drittländern gestärkt. Anwendung und Umfang der EBA-Instrumente wie Peer Reviews, Verfahren bei Verstößen gegen EU-Recht und Vermittlung wurden verfeinert, was zur Folge hatte, dass einige Regeln für Ver-fahren, Methodik und Aufgabenbereiche neu entworfen oder geändert werden mussten.

Über diese Bereiche hinaus passte die EBA ihre Governance an, insbesondere in den Be-reichen Interessenkonflikte, Übergang zu einem geschlechterparitätisch besetzten Ver-

waltungsrat und Mainstreaming von ESG in die Arbeitsbereiche der EBA.

Die ESA-Überprüfung wird die EBA als Orga-nisation noch rechenschaftspflichtiger und transparenter machen. Klare Fristen regeln ihren Informationsaustausch mit externen In-teressenträgern, z.  B. die Beantwortung von Anfragen des Europäischen Parlaments oder die Übermittlung von Sitzungsprotokollen des Aufsichtsgremiums an dasselbe Organ.

Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Eine der Aufgaben der EBA besteht darin, für ein Umfeld zu sorgen, in dem die zuständigen Behörden ihre Meinungsverschiedenheiten beilegen können. Damit die EBA diese Auf-gabe erfüllen kann, sieht ihre Gründungsver-ordnung zwei getrennte Verfahren zur Unter-stützung der zuständigen Behörden bei der Beilegung von Streitigkeiten vor: die verbindli-che Vermittlertätigkeit und die nicht bindende Vermittlertätigkeit.

2019 führte die EBA eine verbindliche Ver-mittlung in einem Streitfall durch, der mit der gütlichen Einigung der beteiligten Parteien in der Schlichtungsphase beigelegt wurde. In diesem Fall stand der Bereich Abwicklungs-planung im Mittelpunkt.

Verletzung von EU-Recht

Artikel 17 der Gründungsverordnung der EBA ermächtigt die EBA, mögliche Verletzungen von EU-Recht durch zuständige Behörden, einschließlich der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus, zu untersuchen.

2019 erhielt die EBA drei Anträge auf Unter-suchung einer angeblichen Verletzung oder Nichtanwendung von EU-Recht. In diesen Un-tersuchungen der EBA wurden mutmaßliche Verstöße gegen europäische aufsichtsrecht-liche, AML- und DGS-Anforderungen unter-sucht.

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Anfang 2019 blieben sechs Ersuchen offen, von denen vier anschließend ohne die Not-wendigkeit einer Untersuchung geschlossen wurden, nachdem die in der Verfahrensord-nung für die Untersuchung eines Verstoßes gegen EU-Recht genannten Kriterien berück-sichtigt worden waren. Eine weitere Anfrage wurde geschlossen, ohne dass eine Untersu-chung eingeleitet wurde, nachdem die zustän-dige nationale Behörde Maßnahmen ergriffen hatte.

Im letzten Fall beantragte die Europäische Kommission, dass die EBA eine förmliche Un-tersuchung wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Recht durch die estnische Finanz-aufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) und die dänische Finanzaufsichtsbehörde (Finans-tilsynet) einleitet. Daraufhin leitete die EBA eine formelle Untersuchung ein, die sich auf AML-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Danske Bank und insbesondere ihrer Nieder-lassung in Estland bezog.

Die formelle Untersuchung wurde eingestellt, nachdem der Rat der Aufseher der EBA in einer Abstimmung während seiner Sitzung im April 2019 eine Empfehlung bezüglich eines Verstoßes gegen EU-Recht abgelehnt hatte.

Bis Ende 2019 blieben drei Ersuchen offen und die EBA führte Voruntersuchungen durch: eine zu AML, eine in Bezug auf die Hypothe-karkreditrichtlinie und Kreditvermittler und eine zu Einlagensicherungssystemen.

Rechtliche Unterstützung für die Arbeit der EBA

Das Referat Rechtsangelegenheiten unter-stützt die Leitungsgremien, das Management der EBA und die politischen und operativen Kernfunktionen der EBA in rechtlicher Hin-sicht. Im Rahmen der Regulierungstätigkeit der EBA stellt das Referat Rechtsangele-genheiten die rechtliche Analyse und Unter-stützung bei der Erarbeitung verbindlicher technischer Standards, von Leitlinien, Emp-fehlungen und Stellungnahmen sowie die rechtliche Analyse der vorgeschlagenen tech-nischen Standards, Leitlinien und Empfehlun-gen sicher.

Das Referat Rechtsangelegenheiten berät auch bei Aufsichtstätigkeiten, indem es auf-sichtsrechtliche Empfehlungen ausspricht und die Beilegung von Streitigkeiten erleich-tert. In Bezug auf das institutionelle Umfeld

der EBA leistete das Referat 2019 rechtli-che Unterstützung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umzug der EBA, insbesondere bei der Verhandlung und Aus-arbeitung von Verträgen, einschließlich des Mietvertrags für das neue Büro der EBA in Paris; Fragen, die sich aus dem Statut und den Beschäftigungsbedingungen für die sons-tigen Bediensteten der Europäischen Union ergeben; Fragen der Governance, Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Fragen des Berufsgeheimnisses und der Ver-traulichkeit, Rechte des geistigen Eigentums, Protokolle und Angelegenheiten im Zusam-menhang mit den Beziehungen der EBA zu den französischen Behörden sowie Anfragen von EU-Einrichtungen wie dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Bürger-beauftragten. Als Teil der ständigen Über-wachung des rechtlichen Rahmens der EBA arbeitet das Referat Rechtsangelegenheiten daran, gute Verwaltungspraktiken zu fördern.

Tätigkeiten zum Schutz personenbezogener Daten

Aufgrund ihrer Verantwortung für den Daten-schutz gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 ist die EBA verpflichtet, mit dem Büro des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu-sammenzuarbeiten. 2019 förderten die desi-gnierten Beauftragten innerhalb der EBA die Bedeutung von Datenschutzthemen bei den EBA-Mitarbeitern, insbesondere indem sie die Bedeutung des Datenschutzes in Sensibilisie-rungsveranstaltungen und Einführungsveran-staltungen für neue Mitarbeiter hervorhoben. Die Datenschutzbeauftragten nahmen aktiv an Sitzungen des EU-Datenschutznetzwerks teil, auch im Hinblick auf die neu überarbeite-te Datenschutzgrundverordnung.

Pflege des Interaktiven Einheitlichen Regelwerks

Das Interaktive Einheitliche Regelwerk er-möglicht den Interessenträgern nicht nur den Zugang zu den relevanten Gesetzestexten (CRR, CRD, BRRD, Richtlinie über Einlagensi-cherungssysteme, PSD 2 und Hypothekarkre-ditrichtlinie), sondern auch die Einsichtnahme in alle zugehörigen technischen Standards (RTS und ITS), die von der EBA entwickelt und von der Europäischen Kommission verab-schiedet wurden, sowie in EBA-Leitlinien und Fragen und Antworten zu diesen Gesetzestex-ten und Vorschriften.

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Das Frage-und-Antwort-Tool des einheit-lichen Regelwerks ermöglicht es Instituten, Branchenverbänden, zuständigen Behörden und anderen Interessenträgern, Fragen zu Rechtstexten einzureichen und bietet so eine Orientierungshilfe mit dem Ziel, die einheitli-che Anwendung und Umsetzung des regula-torischen Rahmens im Bankenbereich in der gesamten EU sicherzustellen.

Die Überprüfung der eingereichten Fragen folgt einem gründlichen Verfahren, an dem die EBA, die Europäische Kommission und die zu-ständigen Behörden beteiligt sind, unbescha-det der Tatsache, dass nur der Gerichtshof der Europäischen Union endgültige Auslegungen der EU-Gesetzgebung vornehmen kann.

Obwohl Fragen und Antworten rechtlich nicht bindend sind und nicht dem „Befolgen oder Erläutern“-Prinzip unterliegen, wird ihre An-wendung von der EBA und den nationalen zuständigen Behörden aufgrund ihrer un-bestrittenen praktischen Bedeutung für das Erreichen gleicher Wettbewerbsbedingungen genau geprüft und hinterfragt.

Die Bedeutung des Frage-und-Antwort-Tools spiegelt sich in der erheblichen Anzahl der weiterhin eingereichten Fragen wider. Bis zum 31. Dezember 2019 wurden rund 5 070 Fragen über das spezielle Frage-und-Antwort-Tool eingereicht.

Erbringung digitaler Dienstleistungen zur Unterstützung der zentralen Funktionen der EBA sowie zu ihrer internen Verwaltung

2019 legte die EBA ihre 5-Jahres-IT-Strate-gie für die digitale Transformation fest, mit dem Ziel, die EBA zu einer digitalen Agentur zu machen, die als EU-Datendrehscheibe fun-giert, und den Nutzen für die EBA-Kunden und letztlich die EU-Bürger zu maximieren.

Im Rahmen des Arbeitsprogramms für den Umzug nach Paris zog die EBA in ein neu-es, modernes und sicheres Büro um, das Konnektivität für eine sichere, hochmobile, drahtlose Arbeitsumgebung und eine Audio-/Video-Infrastruktur für Sitzungsräume und Konferenzeinrichtungen bietet.

Im Vorfeld des Austritts des Vereinigten Kö-nigreichs aus der EU im Januar 2020 führte die EBA im Einklang mit ihrer Hosting-Stra-tegie eine umfangreiche Migration des Re-chenzentrums in eine behördenübergreifende Community-Cloud-Umgebung durch.

Die Datenerfassung wurde durch das EUC-LID-Programm ermöglicht, das das zentrale digitale Element der EBA-Strategie zur Aus-weitung der Aufsicht auf den gesamten EU-Bankenmarkt darstellt. 2019 wurde die Mas-ter Data Management Engine implementiert, die eine konvergierende Plattform für das Kreditinstitutsregister und das Register für Zahlungsinstitute bietet.

Kommunikation und Förderung der Arbeit der EBA

2019 übernahm das Kommunikationsteam mehrere Aufgaben, um eine große Anzahl von Veröffentlichungen zu bewerben und die Durchführung der wichtigsten Projekte der EBA, wie im Arbeitsprogramm erwähnt, zu unterstützen, wie z. B. den RAR und die Trans-parenzübung, die Überwachung der Um-setzung von Basel, Finanztechnologien und nachhaltige Finanzen, AML usw.

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Im Laufe des Jahres wurden 130 Nachrichten und Pressemitteilungen veröffentlicht. Medi-enbriefings und Interviews wurden entweder reaktiv oder proaktiv organisiert, basierend auf den Ergebnissen der EBA, die aufgrund ihrer spezifischen Relevanz oder Sensibilität als zweckdienlich für die Medien angesehen wurden. Zu diesen Aktivitäten gehörten insbe-sondere Brexit-bezogene Aktivitäten, der RAR und die Transparenzübung. 2019 organisierte das Team 46 Interviews und Hintergrundbrie-fings mit Journalisten.

Im Einklang mit der Entscheidung des EBA-Verwaltungsrats, alle EBA-Leitlinien und -Empfehlungen in alle EU-Amtssprachen zu übersetzen, wurden 69  EBA-Endprodukte korrekturgelesen und 7  Produkte zur Über-prüfung mit dem nationalen Redaktionsnetz-werk geteilt.

Das Kommunikationsteam organisierte die offizielle Auftaktveranstaltung in Paris, an der Vertreter der EZB, der Europäischen Kommis-sion und der Banque de France teilnahmen.

Die bestehenden Social-Media-Accounts wurden zu einem der wichtigsten Kommuni-kationsmittel mit Bank- und Finanzfachleu-ten, den EU-Organen, Journalisten und Ver-brauchern. 2019 hatte der Twitter-Account der EBA 11 000 Follower erreicht, was einem Anstieg um 35 % gegenüber dem Vorjahr ent-spricht. Das LinkedIn-Account der EBA hat seine Follower-Zahl fast verdoppelt und er-reichte 41 000.

Im letzten Quartal des Jahres konzentrierte sich das Team auf die Einführung der EBA-Fahrpläne, den RAR und die Transparenz-übung, das zweite Beratungsersuchen zur Umsetzung von Basel III und den Start des Ak-tionsplans für nachhaltige Finanzen. Alle die-se Aktivitäten wurden von separaten Kommu-nikations- und Social-Media-Plänen begleitet.

Gemeinsam mit dem Amt für Veröffentlichun-gen entwickelten wir eine Vorlage und began-nen mit der Erstellung von Factsheets zu ver-schiedenen Themen von Interesse, um über den Mehrwert zu informieren, den die EBA den EU-Bürgern bietet.

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Prioritäten für 2020

Unterstützung des Einsatzes des Risikominderungspakets und der Implementierung globaler Standards innerhalb der EU

� Unterstützung neuer regulatorischer Entwicklungen zur Verbriefung

� Aufsichtliche Konvergenz und Regeln zu SRT

� Entwicklung von technischen Standards für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und Sicherstellung der Kohärenz mit den Eigenmittelstandards

� Fortsetzung der Überwachung von Eigenmittelinstrumenten und Ausweitung des Anwendungsbereichs auf TLAC/MREL-Emissionen

� Kommunikation über und Sequenzierung von Säule-2-Anforderungen

Bereitstellung effizienter Methoden und Instrumente für die aufsichtsrechtliche Konvergenz und die Durchführung von Stresstests

� Unterstützung einer besseren Umsetzung von Säule 2 in der EU

� Erstellung eines EBA-Leitfadens für die Endbehandlung von bestandsgeschützten Eigenkapitalinstrumenten

� Fortführung der Überwachung der Umsetzung von IFRS 9 und des Benchmarking der Modellierung von erwarteten Kreditverlusten

� Förderung der aufsichtlichen Konvergenz durch den EBA-Konvergenzplan 2020

Auf dem Weg zu einem integrierten EU-Datenzentrum und einem gestrafften Rahmen für die Berichterstattung

� Angleichung der aufsichtlichen Berichts- und Offenlegungsanforderungen

� Fertigstellung von Berichtspaketen

� Entwicklung von Datenverwertungsinstrumenten: Fokus auf Datenanalyse

� Ausweitung des aufsichtlichen Meldewesens auf den gesamten Bankensektor

AML zu einer echten Priorität für die EU machen

Beitrag zur tragfähigen Entwicklung von Finanzinnovation und Nachhaltigkeit

� Koordinierung des Europäischen Forums für Innovationsförderer

� Überwachung von RegTech- und SupTech-Entwicklungen

� Bewertung der Auswirkungen der Plattformisierung

� Überwachung der Entwicklungen auf dem Markt für Massenzahlungen

� Integration von ESG-Dimensionen in den Aufsichtsrahmen

Förderung eines operativen Rahmenwerks zur Problemlösung

� Erfüllung aufsichtsrechtlicher Mandate

� Unterstützung von Kohärenz und Fortschritt bei Sanierungs- und Abwicklungsentscheidungen

Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit mit Drittländern

� Überwachung von Gleichwertigkeitsentscheidungen

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Wichtigste Veröffentlichungen und Beschlüsse

Umfassende Liste der Veröffentlichungen und Beschlüsse der EBA in 2019

Produkt Titel

Leitlinien Leitlinien zur Spezifizierung der Arten von Forderungen, die im Rahmen der Eigenkapitalverordnung (CRR) mit einem hohen Risiko verbunden sind

Leitlinien zu Outsourcing-Vereinbarungen

Leitlinien zur Schätzung der LGD bei einem wirtschaftlichen Abschwung

Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken

Leitlinien zu harmonisierten Definitionen und Vorlagen für die Finanzierungspläne von Kreditinstituten

Gemeinsame Leitlinien zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch für AML/CFT-Aufsichtszwecke

Technische Durchführungsstandards

ITS für eng verbundene Währungen

Gemeinsame ITS zur Abbildung der Bonitätsbeurteilungen von externen Ratingagenturen im Rahmen der CRR

ITS zum Aufsichts- und Abwicklungsreporting für EU-Institute sowie das entsprechende Datenpunktmodell und die XBRL-Taxonomie 2.9

ITS zur aufsichtlichen Berichterstattung in Bezug auf Finanzinformationen (FINREP)

ITS-Paket für das Benchmarking 2020

Technische Regulierungsstandards

RTS zu den Bedingungen, unter denen Institute die Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf verbriefte Risikopositionen (Kirb) nach dem Ansatz der gekauften Forderungen berechnen können

Gemeinsamer RTS unter der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung zu verschiedenen Änderungen der Einschussanforderungen im Hinblick auf das internationale Rahmenwerk

RTS zum Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko

Stellungnahmen/Beratung Stellungnahme zu Fragen der Einlagensicherung im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Stellungnahme zur Art der Passmeldungen für Agenten und Vertreiber von E-Geld

Stellungnahme zur Äquivalenz von Drittstaaten (Argentinien)

Stellungnahme zu den Elementen der starken Kundenauthentifizierung (SCA) unter PSD 2

Stellungnahme zur Kommunikation von Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsrisiken (ML/TF) an beaufsichtigte Unternehmen

Stellungnahme zu Maßnahmen zur Bewältigung makroprudenzieller Risiken nach einer Meldung der finnischen Finanzaufsichtsbehörde

Stellungnahme in Beantwortung des Beratungsersuchens der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU

Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (Deposit Guarantee Schemes Directive)

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Produkt Titel

Gemeinsame Stellungnahme zu den ML/TF-Risiken, die den Finanzsektor der EU betreffen

Stellungnahme zur Frist für die Umstellung auf SCA für kartenbasierte Zahlungstransaktionen im E-Commerce

Stellungnahme zur Offenlegung von Bankdienstleistungen gegenüber Verbrauchern über digitale Mittel

Stellungnahme zur regulatorischen Behandlung von Verbriefungen notleidender Kredite

Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (Deposit Guarantee Schemes Directive)

Stellungnahme in Beantwortung des Beratungsersuchens der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU

Berichte Gemeinsamer Bericht über regulatorische Sandkästen und Innovationszentren

Bericht über Krypto-Assets

Bericht über die Kosten und die Performance von strukturierten Einlagen

Bericht über Verbrauchertrends für 2018-19

Bericht über Gutverdiener

Bericht über die Konvergenz der Aufsichtspraktiken

Bericht über die Kapitalüberwachung nach Basel III

Bericht über Liquiditätsmaßnahmen

Gemeinsamer Bericht über Risiken und Schwachstellen im EU-Finanzsystem

Jahresbericht 2018 des Gemeinsamen Ausschusses

Bericht über die Arbeitsweise der Aufsichtskollegien im Jahr 2018

Jahresbericht 2018

Bericht über die Umsetzung der Leitlinien zur Produktaufsicht und zu Governance-Regelungen

Bericht über die Auswirkungen von FinTech auf die Geschäftsmodelle von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten

Bericht über die Fortschritte beim Fahrplan zur Reparatur von IRB-Modellen

Gemeinsamer Bericht über die grenzüberschreitende Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungen

Bericht über die Überwachung der Umsetzung der Liquiditätsdeckungsquote in der EU

Bericht über Regulierungsperimeter, Regulierungsstatus und Zulassungsansätze in Bezug auf FinTech-Aktivitäten

Bericht über Finanzierungspläne

Bericht über die Belastung von Vermögenswerten

Gemeinsamer Bericht über Risiken und Schwachstellen im EU-Finanzsystem

Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Ausschusses für 2020

Bericht über die Kapitalüberwachung nach Basel III

Bericht über Liquiditätsmaßnahmen gemäß Artikel 509 Absatz 1 der CRR

Bericht über mögliche Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Bank- und Zahlungsdienstleistungen

Bericht über notleidende Kredite

Jährlicher Risikobewertungsbericht

Bericht über unangemessenen kurzfristigen Druck des Finanzsektors auf Unternehmen

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Z U S A M M E N F A S S U N G D E S   J A H R E S B E R I C H T S 2 0 1 9

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Produkt Titel

Konsultationspapiere (CP) CP zur Kreditrisikominderung für Institute, die den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) mit eigenen Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall (LGD) anwenden

CP zu harmonisierten Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten

CP zu technischen Standards zum Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko

Gemeinsames CP zum Entwurf von ITS zur Meldung von gruppeninternen Transaktionen und Risikokonzentration für Finanzkonglomerate

CP zur Kreditvergabe und -überwachung

CP zur Methodik zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit der vertraglichen Zahlungen, die im Rahmen einer Tranche einer Verbriefungstransaktion fällig werden

CP zu den Vorschlägen zur Schaffung eines einfachen, transparenten und standardisierten Rahmens für synthetische Verbriefungen

Gemeinsames CP zu Änderungen am Basisinformationsblatt zu PRIIPs

CP zu Leitlinien zur Anwendung der strukturellen Devisenbestimmung

CP zu überarbeiteten ITS zum aufsichtlichen Meldewesen

CP zu Entwürfen von RTS und ITS zu Pass-Benachrichtigungen

CP zu Entwürfen von ITS zur Änderung der Verordnung über das Benchmarking von internen Modellen

CP zum Entwurf von RTS zur überarbeiteten Identifizierung von Mitarbeitern für Vergütungszwecke

Empfehlungen Gemeinsame Empfehlungen zu Änderungen des Basisinformationsblatts für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs)

Beschlüsse Gemeinsame Entscheidungen der Beschwerdekammern zu vier Beschwerden im Rahmen der Verordnung über Ratingagenturen

Gemeinsame Entscheidung über die Beschwerde der Ratingagentur Creditreform AG gegen die EBA

Sonstiges Risiko-Dashboard mit Daten aus Q3 2018

Jährliche Beurteilung der Kohärenz der internen Modellergebnisse

Gemeinsame multilaterale Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Zentralbank und den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zuständigen Behörden

Handbuch zur Bewertung für Abwicklungszwecke

Überarbeitete Liste von Validierungsregeln

Gemeinsamer Brief an die Europäische Kommission zum Entwurf von RTS zur Änderung der delegierten Verordnung über die Regeln für das Basisinformationsblatt zu PRIIPs

Klarstellungen zum ersten Satz von Fragen, die von der Arbeitsgruppe zu Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) unter der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) aufgeworfen wurden

Zentrales Register für Zahlungs- und E-Geld-Institute unter der PSD 2

Aktualisierte Liste anderer systemrelevanter Institute

Aktualisierte methodische Anleitung zu Risikoindikatoren und Analysetools

Risiko-Dashboard mit Daten aus Q4 2018

Klärung der zweiten Reihe von Fragen, die von seiner Arbeitsgruppe zu APIs unter PSD 2 aufgeworfen wurden

Gemeinsame Beratung zur Notwendigkeit gesetzlicher Verbesserungen in Bezug auf die Anforderungen an das Risikomanagement in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

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E U R O P Ä I S C H E B A N K E N A U F S I C H T S B E H Ö R D E

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Produkt Titel

Gemeinsame Beratung zu den Kosten und dem Nutzen eines kohärenten Rahmens für Cyber-Resilienz-Tests für wichtige Marktteilnehmer und Infrastrukturen

Aktualisierte Liste von diversifizierten Indizes

Klarstellungen zu einer dritten Reihe von Fragen, die von der Arbeitsgruppe zu APIs unter PSD 2 aufgeworfen wurden

Aktualisierte Daten zu Einlagensicherungssystemen in der EU

EU-weite Stresstest-Methodik 2020 zur Diskussion

Fahrplan für die neuen Markt- und Kontrahenten-Kreditrisikoansätze

Risiko-Dashboard mit Daten aus Q1 2019

Aktualisierte Liste der Instrumente des harten Kernkapitals (CET1) von EU-Instituten

Fahrpläne zu den Ergebnissen des International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 und Start eines IFRS 9-Benchmarkings

Klarstellungen zum vierten Themenkomplex, der von der Arbeitsgruppe zu APIs unter PSD 2 aufgeworfen wurde

Antwortschreiben an die Europäische Kommission zu den von der estnischen Zentralbank vorgeschlagenen Maßnahmen zum Umgang mit makroprudenziellen Risiken

Feedback zu einer Überprüfung der Nutzung, Nützlichkeit und Umsetzung der Fragen und Antworten zum einheitlichen Regelwerk

Aktualisierte Daten zur Identifizierung von global systemrelevanten Instituten

Klarstellungen zum fünften Themenkomplex, der von der Arbeitsgruppe zu APIs unter PSD 2 aufgeworfen wurde

Phase 2 des technischen Pakets zum Berichtsrahmen 2.9

Überarbeitete Liste von Validierungsregeln

EU-weite Transparenzuntersuchung 2019

Risiko-Dashboard mit Daten aus Q2 2019

Kommunikation im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Arbeitsprogramm für 2020

Gemeinsame Erklärung zur einheitlichen Anwendung der PRIIP-Verordnung auf Anleihen

EU-weite Stresstest-Methodik und Entwürfe für Vorlagen 2020

Technisches Paket zum Berichtsrahmen 2.9.1

Fahrpläne zum Risikominderungspaket

Aktionsplan zu nachhaltigen Finanzen

Überarbeitete Liste von Validierungsregeln

EU-weite Stresstest-Vorlagen nach Test mit Banken 2020

Aktualisierte CET1-Liste für Q4 2019

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DIE EU KONTAKTIEREN

BesuchIn der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe-Direct“-Informationsbüros. Über diesen Link finden Sie ein Informationsbüro in Ihrer Nähe: https://europa.eu/european-union/contact_de

Telefon oder E-MailDer Europe-Direct-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europe Direct— über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter

berechnen allerdings Gebühren),— über die Standardrufnummer: +32 22999696 oder— per E-Mail über: https://europa.eu/european-union/contact_de

INFORMATIONEN ÜBER DIE EU

Im InternetAuf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen: https://europa.eu/european-union/index_de

EU-VeröffentlichungenSie können – zum Teil kostenlos – EU-Veröffentlichungen herunterladen oder bestellen unter https://op.europa.eu/de/publications. Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europe Direct oder das Informationsbüro in Ihrer Nähe (siehe https://europa.eu/european-union/contact_de).

Informationen zum EU-RechtInformationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu

Offene Daten der EUÜber ihr Offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp/de) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.

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Tel. +33 186 52 7000 E-mail: [email protected]

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