LEGENDE Bestand
8057 engeren Senne. 101 Litarreiegend undontyp.chen Crehol.en, ntedenn 8014.14 BW 20
113 8F42 "...WP* und En.....n• slandortIremd. miterrrs Baurnhotz 8W 14 I.... •
FRXt eutroph. ....bz..8W21
MS Garten rnd genngern GHsotttee s tand. BW 7
1111 Straten. und Wegranden, BW MON,
r1 uvistrgy“,.. pb42.. nd 8W o
Empfohlene Schutz- und Vernterdungsmemolunan Schutz der *odundernen 0.3441. gen.. OEN 11320 erahnend der gtearn*en 84442ert,h50 Nnerh... cl« 844ntellenetan01tungl• Lichen har dW Str, und Zelgruben
Planung
F--3 Umromeung. V.entegek.to oder inantoruchrueune von Ha.nen
kn Zug* der Elaurnaßruhrnen
Spubohntrecle tur zu verlegende EVeut.uok.luel
diene 8autbscle ar verlegende 8re0h.nduhel
Kennzeichnung Schutzgebiete t .., 0118,0,, Lardeserotes Pur Unneet, nezz,nd Verbrawherechutz NRW ..N.JA)
flons•Faunaeabh.st-Geblet 60-5110,301 'Brotbach' Naturschutzgebet 50.059 7I5G Brot Waldbroto,sch und südlich amtetuende Waldbestande des ninder'en Nott,s1es' Lutecharischtnzgebiet 14010-0e12 *in den Gernern-den WIndeck. Ruppichteroth und Mucli
Festgesetzte Uberschwemmungsgebiete Brei und WaldOtOlb.Ch gextencnieUoanurree 4. r...6,2
WESTNETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Ruppichteroett, Bratbandausbau
Gwvässeduwaung 0815
BESTANDS- . KONFLIKT- UNO IAAANANAIENPLAN
11222.2222 I .. 0022•2 III JaY 2212 Plill IU. 2 2.111.1,2 J.Defratt
INGENIEURBÜRO
Lumsouritst.ur.0
I. RIETMANN
.................. 01 ee......MWRO.
1_1 N
•••-•
Millerscheid-
e
/
36.8
11 offener Graben
HY1 ... _. , im
••1.- ---4 A1:17% %• Bankettbereich
BD52 13 ••
• % i, % VI
.....›
Plangrundloge; Ingenieurbüro Holzern und Hottmann .240. Mn, ••••••••• Dame wt-tr• rx2«.ä...not TOff
•••••=3•1• 1.••••.» ZIF:=1 ,=.1111.*. •Me
%Ob IMeMdäMle•Mno....1.1118•••••••••111.•••••••0,14
e
e•te\HH7
HH/
• 'BP 42
HY1 4.; e
s HJ5
• - 362 337
• +1 -•••
361
286
360
Sttriftalbe GK 1
Reinshagen • tt.
• • , Linds.rPot
• Xforrmgen
ItodgeroM nirron "‚Ich tri&.,
1, 32C22,—Cr
•
Fiescherota
Hure.
G,d5.*t_sdat
rrambJchen
.Aht fei sautente.,
egert
;
.,‚4M
Oeterotti \ " --
GK 4 DeSCrle,7 .
Obersotrereach
is•-•••• or 5 .004. •
e ''''' • iz
2 ." n" •
GK 18 .
melekn ,
He-totere
• 3.inn
GK S Plemy‘r 4I.,1,4n1e4*Kro No Irr e, rzn4, n
:VZ!:
' Sch,;enteri.,
•9%.
I GK IG
+ q 1' 1
Ruppichte-rothri
GK 1:
I 0K9 • it
.Haits .cheitt
Anhang:
• Übersichtsplan/Karten
• Auszüge LBP (Text)
GK 3:
HYI 14 7_ .
F31 .97 ge
EA31
• • t7
BB1 /19
,*,
FR33 «3;
pmm 355
81
Flamm timurcr
iert wel
aixaeg Oaor euratramm es,
1=i t inmennes • du u nue.. linnousouot
Ktmutaidusung S.t.ebiste daen ,snenas.a.e, onak. NUM 0. fa011....“ wee. und • otteu...003•01. 0.0.1.0,11
M
El 1:11
11
Innralturit.3.1314.7141135.3110.3e1 .8309
It3045.539.645 15443 e13813124.1531537787948874 11141. stnemtende InaniatoMxii MGM. =WW Un31.11.3510.54•01C LUC. 0113 11 OM 808760e1 «meck. «uppetzer. U11/ nestgeteXa Mersomersongspeniete 5rtt une Wau-
DINGO nwn nie wen
Plangrundlege: IngenieuMUeo Hohem und Hormunn
'LEGENDE Bestand »fflededeensteltung EJ 931 GM iene OttLeetraKner. Re campte«
37*0868.95In0e02 GIfeiton. 597 te
WI 803 emsre tnearesses nanu danateranat 311 I»
0117 II 'XI5.637Muedran. Inanexr. y. Mann. meiere» eranes.
33 IS 2773 58819235. Stan437745187..1.1911.1 an...
. 11 lenntn. Inlonol9Joe*So... 31113 Gni en DU CIIN 12 1/0 mimt Moicandnacn. euernen. 1C11.t. Oirige0.1. 5N 11 leronbralltai remer,,seac, eire& r..sr» aunseset 5», I»
11 MiKassa an Celiatunden Maße, und Ate MGM 141. 11
11 33* Ggr.« M pante Osnat..»Mna, 113 T
EJ N9, Rummat.er is
E:1 rrr rn.r. und CleNSOUrAdvd. versieg. 81V e
EI 47 .13 outromfun ozobraept gei 9320873 8894 333 23.409.36 6
Empfohlene Sch. und Veerneidungernadnahmen F - 1 sm. en vomname GM* gef. om im • eened
posencen 553314. NM. tnemall CIN eastteMetnelatt• motildten »ar die UM and Maarteen
WESTIIETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACH BEITRAG fempuennshet51.1.353.04.1
C9*3116171.995 . 3
BESTM3 3. KCeOLIM UMIKLUUMEMUN ...., • • Yo 0... ..... 004 ...i. , j 0...de a (.0.•
INGEIIIEURBURO
1. RIETLIAIIII
GK 4:
LEGENDE Bestand Motteten tellurei 11 1WIde3...0
ces.75,9.7.1.0.0n. 591 IC 1.3. M1m».....Nersientpdspeslmoeses.
le
1.9.. Ile....1013 tiouSee nhs-Is 19N
1E1 »nm ennm1.3.3/nannanr9119,nant.suna merbud
!1 INT BIKlem Mmseten. 30.1en-ted et, mds.n. 19N14, an. 1,
/733 Wenn.. "neu. 0.51.99.7.19.99
Gebbado........rahl. 2*73 El n777 11
El ,„„ WWWI r. • 111.1.1INN,
10oaNNON111...r4 usl Gestudelliden. _9 93
C32p337*l..6.536.4..*od Vemeldungsnulmaymn Gee. pw. ON IH. .100welt
essemussen mare. kne.lesmalb meenneks 719.mgatOchu.
anon
1E1 uneendlms. ensiesei, nee Iresspracnnann• ean
ao
WESTNETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEFTRAG
NOSTOW5S. KON/14..0.4.11.1.1115.19. ...V • Pu uw. en wenn
•
INGENIEURBORO
L RIETMANN
IGIWIWCannej SCCOMIONal Now ....• neu na.,
Cita WW.«
1=1 I.I.Webarrw«.
.0.112...41.10e. WW. neer
1E1 [rn .t. An...01.111
to)
rea
Empfohlene Schutz- und Vermetclungsmafinahmen
SestreSs der varevandelen Gehetze detnal 044 12920 wahrend der gesengat 9aten& ab nnerhab der Baustelesem • nehtungsNachvgtod.. Sun- und reg. gruben
Planung n troanspnachnahene von Ftachen . Zug* der BaunuSguhmee
tcr v.gere eruneggeosex
166
• '
Plangrundlage: Ingenieurbüro liggseng und Hartmenn n.4.. A. .r.
•=1 ".....••••• ••••••
WESTNETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Recetergto Beeetougdausbx
Gerresserbroscrsog OK 5
13F-5TA1WS, KONFLIKT- urd WSNAHMNPLAN
Wearan . WI bam Mame
INGENIEURBORO nee InninlintWO 1.04C....94.1.4....
I. RIETMANN
..........— —
109
LEGENDE
Bestand ',oder he stetiung norm. n
AXI2 lavbbohdonte standectopetter Bunnarren. gerk-ges bh nunkegel Sauenholz BW 19 EvuNtzg.n. steserdypdtto eres flauennett Brr II Asanaerce Intensiv-Ferregese. noitq trocken bis Inuit BW 12/ 675 • • Siebende pw.nests Caweiser bi 3m nott. ergopag. ran Ftsot*d. BW 26 Sommrgt a•ter Niedgerungsbann eutrep." 11.0 .1411 ausgab, BW 21 Soornork aer tbeerungrAgeg. eutxph, Ctwl, ausgetuut. SW 18 CereSeuren a Boxbungeo. SeaSte- und Weg-
HHT undent BW Ur, .1
9, 3 eraltesaber4en. BW 12
tr, Nr.holenregt/er Itaderalo-gren. BW g
11../ Ruderan... BW 16
SuaT., Wege. uecl Platz • und Getuuetarben. LII WI I verleget BW 0
8F21
11 EA-11
Ft131
FRU
F1233
HM S2
Off entfiel. Grünflache genngef Ausdehnung. Rasen und Zierpflanzenrabatten. BW 7
öffentliche Grünflache geringer Ausdehnung. Ziergesträuch. BM 10
HP6 Heophythenreiche Ructeralflur. BW 11
HR 1 Straßen, Wege- und Platz. und Bebaudenachen. versiegelt. BW 0
HR Wege- und Platzflachen, unbefestigt oder 2.1 geschottert mit' 505. E3ewurria. BW 3
Empfohlene Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
Schutz der vorhandenen Geboue genug 083 18920 tutuend der gesamten Bauzeit. insb. Innernarb der Elaustellenern-richtunglItachen write Stan-und Zielgruben
LEGENDE Bestand Wietletikerstellun9
603 Intensw beschnittene Heck.e. 6W13
Batunreitte. standurthipts.M. gennges Baumholz. BW 1.4
Einzelbaum standontyptsc.h. mttgeres Eatrnholz. 6W 15
Einzelbaum. standornyptsch. starkes Banntholz. BW 15 Obstbannt maletes Batrnholz. BW 15
Sommerk.atur thederungsba,h. eutrogitt sch.vach ausgebaut. BW 24
Samnerkalter iliedertingsbadt eutroph, stark ausgebaut BW 15
Grasfluren an Böschungen. Strafsen.und Weg-rändern. BW 145 BW 13
HJ5 Garten rrit geringem Gehenbestand. 8W?
WESTNETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Rungichteto th 13 renhandausbau
Gevelos etcruxgang GK 9
BESTANDS-, NONFUKT- UNO MAI NAH MCNFLAN
WEM» I 7 SC3 01,rn I, -,11:[11
Min Nr_ 1 efara.C.: J C..”.
INGENIEURBÜRO
MR lettsatal• UM liabSCH3PTSPLUIUNG
I. RIETMANN l .».— MAvase. ETC 1.11. fili. vstearwm., :byvtaLS,
na....nonaittrAt nal::
Inboomennewen..............
BF31
BF32
roi I3F33
BF52
FR32
FR33
FIFIT
I 'Ur rect MW St eene
Kenn.Z.ChnUng Sttuet geb.* ‚rd. Ye0 Otle> • er In MS Lanleneentr. le•••••.,
190c3farttaavt3CLeCeet oba tax t ernmurr
r1 Iuns,useg.Bl.t 314(519361(14. Wuern:uzn 1., 30t en.Dnutouu.0ereren. 6143.1.
Ell 5= 1. " 01' 6."'"- resteete Utoridnvgnmongegregol* DM uns Wobtxtbest. 10....11.4411......•••1141.3 •••••
(1)
HH
.Schönenberg_,, , FR32 '
Mreeenneurcerit
HM51
I3D3
214
213
"53 HJ5
HY1-f ... /9/
.le
.`B31 El iefFs-71.
216 BF32 Lii13-;F'3752 /
Zielgrube GK 91
/ HY1 '1' - --------]
I 215
/3F31 I, 8F52
HM52 196 4,4 HY2.1
244
HM52
-
Plangrundlage: Ingenieurbüro Holzern und Hanmann evn menalear. WW% v. D.M. 1..
Cm. /40.41:nan Feanw. Inkenb. am' 0m...sm n.M. c•weanna M.C.4,[111.1. mercesner watet, wert
eure. qn t
GK 5:
GK 9:
HMS2 HY1
SBF31
439
HHT • %
450
HY2.1 •
• 1185 • • • 1481
.487
1480 • .
Planung Umwandlung, Vorsiegelung oder Manspruchnahme von
324 Flachen im Zuge der Baumaßnahmen
4 Spubohrstrecke rar zu verlegende Breitbandkabel
Kennzeichnung Schutzgebiete hm« ternbendirq von s.h.und fern.
daten des Landesaintes für Unme, etw. und Verteaucherseuh MW (LANUVI)
nora-Fauna-Habitat-Gebiet OE-5110.301 -13neach.
Naturschutzgebiet S11-089 1450 BM, Waldbrieach und südlich angrenzende Waldbestände des meeren Bröitales
Landschaftschutzgebiet L-5010-0012 La den Gemeinden NNndeck. Ruppiahteruth und Mutti.
Festgesetzte Uberschnemmungsgebiete Brot und Wald-
braeach (.1.1.43 .111.111.1 nun mim
975 226
Gebüsche, enzeisträucher, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen. BW 16
Elnzelbaum, standorttypisch. mittieres Baumholz, BW 14
Eirmfbaurn, standorttypisch, nütderes Bauinholz, BW 15
runelbauz, standorttypisch, starkes Baianhob.. BW 18 Sommerkalter Niederungsbach, eutroph, schwach ausgebaut. BW 24
SOMMA11131313f 111/411F3P1g$63.. «Mout% stark angebaut. BW 18
Grasfluren an Baschungen. Straßen. und Weg-
tandem, BW 14
Garten ohne oder mit geringern Gehabebestand, BW 7
öffentliche Grünfläche geringer Ausdehnung, Rasen und Vierptlanzerabatlen, BW 7
LEGENDE Bestand Wieder her stellunu
BF32
BF33
FRJ2
FR33
HH?
FU5
HM51
HY1
HP6
Fikt52 Offentriche Grünfläche geringer Ausdehnung, Vergesträuch,134A 10
Neophytenneiche Ftuderatfluren, BW 11
HY 1
HP 2.1
........010
6 ....
..----- 1001 ... 1233 <> ...
‚' ()\:\\ ,..14" .....
\._,,,,---- • '
\ \ He' ';j6.•
1432 \ , \ \
‚- M. ' er\
\ \ • \
Straßen, Wege- und Platz- und fitbaudelbeen, versiegelt, BW 0
Wege- und Matzinchen, unbefestigt oder ge-schottert mit< 50% Bewuchs, BW 3
Empfohlene Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
Schutz der vorhandenen GehöLtre gemäß DIN 18920 wahrend der gesamten Bauzeit, insb. innerhalb der BaustelletteM. richtungsfLichen Kir die 013.0-und VNgruben
.- . 13o\.\ \
„---,----- \ .
15) ' • "------- ---- \
-,-
e • - ,3*
HY11,
HH7 HJ5
(/ 1' / •
WESTNETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Ruppichteroth, Breitbandausbau
Gewässeeireutung GK 12
BESTANDS-. KONFUKT- UND t4MNANNENPLAN
MIX. i 503 Deris 11.12M
Priam, 7 efurtwat. J Depne
INGENIEURBÜRO KIR FFI... A UND LA. SCKAFTIFLANY.
I. RIETMANN
...11.M.•••••••• cm% tr,Reel.•••••••
' . t, ‘
Plangrundlage: Ingenleurburo Holzern und Hartmann *am.* Cem I.. II .1.••••• eipbes •••• r••
•••••• Itam•Is•••• *WM.. •••••••••• "...en,
. go...» 'mem.... tole•
HM52
l
Planung
11.enle
WESTNETZ GLIM
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FADMUMMS 11...........
......... PI
111,MMOI, RDWWR. MO UKUUMBURAI. .4.4 . 81» ...• N.J.-epre .....a/t* ......./.›.-.
I00ENIEU080RO .CP...............nui.-_ ,-.
L RIETMANN
LEGENDE Ilevand
111313 MV 13
4•1151....11 tortneva SernAuk.
IffliTnnw ta
11.1. MR II
▪ VW 34 fereetAgN• Nedermie.e.. sem,. mon 9.0•0‚..4. Pt, U
de. VP WI. 13 3111.34..
11..1 111.1.11.3.40.1.1.3. .33.031.1. • Mouffie.g.
PFA 11.1.1131131 Fp" Emirkein» WI.. und Vembelarpeemanahrew
[UI se.A.H........11.1111111.11.11. 1.1..133.1b413.P.113140.11
I
FA31
/RAZ
3133.3
IWF
tY 1
GK 12:
GK 16:
3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir die Star, und ZJelgmben
EB32
8147
rR32 Sommerkalter kilederungsbach. eulroph, schwach ausgebaut. BW 24
FR33 SORIMPliC.111/, fitederunnabach, eutroph, stark ausgebaut. BW 111
Grasfluren an Böschungen, Strallenwund Weg. rdnern, BW lOt 5W 13
HV 1 SUagens Weges und Platzwund Gedsiudefl.ichen. smnlege*, BW 0
GK 18:
LEGENDE Bestand! 11w? re.
8051 1 Baumhecken Im engeren Sinne, re tzberwInger,d al.sticti11YPIschen Gehtaren, gcrInges Baurnhalz. BW 17
Einzelbaum, stendentyrdsch, geringes Baumholt, BW 14
131-32 Einzelbaum, standorttypisch, regeres Baurnhoie. BW 15 / Baumgruppen. standorttypisch, mittleres Baum. hol.. BW 15
Elrutelbaum. standorttypisch, starkes Baumhola. BW 18
Elmeelbaum, starkes Barrrnhola. standortfremd BW 15
Intensiv yerfirnyte Wohle. feucht bis nass, BW 15
Hochstaudenrica, BW 21
Graben, vrasserfiihrend, rutroph, BW 17
HP6 Neantedienrelette Ruderalgur, BW 11
HP7 Rudelaigu, BW 15
WESTNETZ GMBH
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Rupplchteroth, Grethendausbau
C,nartsenretzrung GK 16
CCSTANDS, KONFLIK-uh0 NASSNIA1ParteLAN
V34‚.1.1K I, 53e Dyltr: ‚1..././•17),9 r‚rhr.: L:Ealtit,JJ..,nc,
INGENIEURBORO
«in rwrinasss U.10 1,4rt.rrIVII.,...J.
I. RIETMANN , ....,,t 4 61, .1, s.es «681clelt11.1•J,r1.t...
7r3— 1M-17111--Titm-
Empfohlene Schutz-und Vermeldungsmaßnahmen
/
Startgrube Ce 1 / /EN\ itu9s, /
-N
tIPT/f;
(%)
Elf-32
Br 33
EB32
EC71
w-pe-tase
Planung
Umwandlung. Vorslegtdung oder Inanspruchnahme von Flächen Im Zuge der Dautnahnatuncn
5p61004rnuecke IC l verle,rr. Breitbandsabel
Kennzeichnung Schulzgeblete Cisfixeixen dee Landesamtes fOr Urnweih Nals.rwund Wmerau.therschutz NRW (LA, u,n)
Florar-r wurta-Habltat-Gcblol DE.5110-301 13rSltrach'
Plangrundlage: Ingenieurbüro Holzem und Hartmann
C VIII
Halurschutzgehlet SU-089'14SG Brbi, Waltihrölbach und Offlieh angrenzende WaldbesUnde des mittleren Brutales'
Landschattadeutzgeblet 1,5010.0012 *Irt den Gernwind. Windeck. Runnichterollt und !Auch'
Festgesetzte überschwernmungsgeblete Beil! und Waldbailbach tr,-1,9:te Ozcnr,rr (UMS WIJJ 1,r)
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
1. Einleitung
1.1. Darstellung des Planvorhabens
Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähK
gen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation
Access — NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der beabsichtigten Förderung soll sein, dass eirrprivater Te-
lekommunikationsdienste-Anbieter die in den einzelnen Gemeinden des Rhein-Sied-Kreises gelege-
nen unterversorgten Gebiete zuverlässig mit einer Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s
für alle Haushalte und Gewerbetreibenden versorgt. Zu diesem Zweck hat der Rhein-Sieg-Kreis und
die innogy einen Vertrag zur Realisierung des NGA-Projektes geschlossen. Die Westnetz GmbH, eine
100-prozentige Tochter der innogy, wurde mit der Umsetzung beauftragt.
Die Westnetz mit Sitz in Dortmund ist der Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen
Deutschlands. Das Unternehmen betreibt eine Vielzahl von Netzen unterschiedlicher Eigentümer im
Westen Deutschlands. Innerhalb der innogy SE verantwortet Westnetz im regulierten Bereich Pla-
nung, Bau, Instandhaltung und Betrieb die Strom-/Gasnetze und die FTTx-Projekte, sowohl im geför-
derten als auch im eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Die Westnetz baut nach den Vorgaben des Rhein-Sieg-Kreises und der innogy die Breitbandversor-
gung auf. Im Zuge des Projektes können Synergien geschaffen und genutzt werden zwischen Breit-
band- und Stromversorgung. Die Nutzung gleicher Trassen oder Maßnahmen für die Verlegung meh-
rerer Medien zu unterschiedlichen Zwecken schonen die betroffenen Ressourcen. Dieses Vorgehen
ent§-Pricht den Aufgaben und Zielen der Westnetz als Verteilnetzbetreiber.
Als aktuelles Projekt plant die Westnetz GmbH im östlichen Rhein-Sieg den Breitbandausbau in den
Gemeinden Much, Ruppichteroth, Windeck und Eitorf. Die Verbundrohre für die Breitbandkabel
werden in straßen- bzw. wegenahen Flächen und vornehmlich in geschossener Bauweise verlegt.
Unter anderem sind im Bröltal zwischen Millerscheid und Bröleck 4 Gewässerquerungen und im
Waldbröltal zwischen Schönenberg und Oeleroth 4 weitere Gewässerquerungen erforderlich. An 3
der 8 erforderlichen Gewässerquerungen werden neben den Verbundleerrohren für Breitbandkabel
auch Leerrohre für Stromkabel verlegt. Hier wird der Synergieeffekt genutzt. Die Gewässerquerungen
finden im Bereich von zum Teil naturschutzfachlich hochwertigen Bereichen statt. Vor diesem Hin-
tergrund ist die Verlegung der Verbundleerrohre im Bereich der Gewässer mit Hilfe von Spülbohrun-
gen vorgesehen.
Die Abschnitte der geplanten 8 Spülbohrungen unter den Fließgewässern (Bröl und Waldbrölbach)
haben Längen von ca. 90-200 m. Folgende Verbund- bzw. Leerrohre werden in den genannten Que-
rungen verlegt:
lx MD7 / PE-HD 50, Außendurchmesser 53 mm
lx MD19, Außendurchmesser 52 mm
Leerrohr DN 125
Die Leerrohre werden mit einer Überdeckung von mindestens 1,5 m unter Gewässersohle eingebaut.
Die zu betrachtenden Spülbohr-Abschnitte werden wie folgt unterschieden:
Kreuzungen im Bereich der Bröl:
GK1— Straße östlich der L350 zwischen Werschberg und Millerscheid/ Hoffnungsthal
(Verlegung 1xMD7)
GK3 — Landstraße L350 nordöstlich in der Ortslage Damm
(Verlegung 1xMD7, 1xLeerohr DN125 für Stromkabel Mittelspannung)
GK4 — Landstraße L350 südwestlich in der Ortslage Damm (Verlegung 1xMD19, 2xLeerrohr
DN125 für Stromkabel Niederspannung und Straßenbeleuchtung)
GK5 — Bundesstraße B478 südlich in Bröleck
(Verlegung 1xMD7)
Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter- Uthweiler 4
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
Kreuzungen im Bereich des VValdbrolbaches:
GK9 — Wingenbacher Straße in Schönenberg (Verlegung 1xPE-HD Leerrohr)
GK12 — Eitorfer Straße in Ruppichteroth (Verlegung 1xMD7)
GK16 — Oelerother Straße zwischen Oeleroth und Velken (Verlegung 1xMD7)
GK18 — Straße Waldfrieden südlich der B478 zwischen Harth und Ruppichteroth
(1xMD7, 1xLeerrohr DN125 für Stromkabel Niederspannung)
Der durch die Baumaßnahme zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft findet vornehmlich
punktuell durch die Herstellung von Start- und Zielgruben sowie der erforderlichen Fahrzeug-
Aufstellflächen für das Spülbohrverfahren statt. Zudem wird im Anschluss an die Zielgrube der Ge-
wässerkreuzung GK 1 die Verlegung des Breitbandkabels im offenen Graben auf einer Strecke von ca.
30 m mit betrachtet. An die Zielgrube schließt innerhalb des FFH- und Naturschutzgebietes unmittel-
bar eine offene Baustrecke für einen Kabelgraben an, welche im grasbewachsenen Bankettbereich
der Straße bzw. in der versiegelten Fahrbahn liegen wird.
Der Eingriff durch die Verlegung der Breitbandkabel ist vor dem Hintergrund zu bewerten und auszu-
gleichen, dass die Baumaßnahmen teilweise innerhalb von Schutzgebieten stattfinden. Die genaue
Lage durch die unmittelbaren Eingriffspunkte (Grubenstandorte mit Aufstellflächen etc.) und die
Betroffenheit von Schutzgebieten können der unten aufgeführten Tab. 1 im Detail entnommen wer-
den. Betroffen Sind insbesondere das Naturschutzgebiet NSG ,Bröl, Waldbrölbach und südlich an-
grenzende Waldbestände des mittleren Bröltales' (SU-089) und das Landschaftsschutzgebiet (LSG-
5110-0012). Das Bauvorhaben mit der Verlegung der Breitbandkabel führt zudem durch das FFH-
Gebiet ,Brölbach' (DE-5110-301). Daher handelt es sich im Sinne des § 10 BNatSchG um ein Projekt,
bei dem gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie und § 34 des BNatSchG die Erforderlichkeit einer FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung gegeben ist. In der verfahrensrechtlichen Abfolge hat die Prüfung der
FFH-Verträglichkeit in einem ersten Schritt durch eine FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VorP) zu
erfolgen. Ausgenommen die Gewässerkreuzung GK 1, findet bei keinem der weiteren 7 Gewässer-
querungen ein oberirdischer Eingriff in das FFH-Gebiet statt.
Das Ingenieurbüro I. Rietmann wurde von Seiten des Auftraggebers, der Westnetz GmbH mit der
Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit integrierter FFH-Verträglichkeits-
Vorprüfung beauftragt.
Tab. 1: Betroffenheit von Schutzgebieten durch oberirdische punktuelle Eingriffe (Grubenstandorte etc.) .
GK-Nr. Art des oberirdischen Eingriffs .•
FFH : NSG LSG ÜG
GK 1 Startgrube ,
Zielgrube 1
Offener Graben (ca. 30m) nach Zielgrube
_ ,
ja
ja
_ ja -
ja
ja - -
GK 3 ; Zielgrube , Startgrube GK 3 / Zielgrube GK 4
, GK 4 Startgrube
-
-
ja
-
-
- -
- -
ja -
GK 5 Startgrube 1
Zielgrube
-
-
-1 ja -
- - -
GK 9 Startgrube
Zielgrube
_j
-
_ _ -
- - -
GK 12 Startgrube
Zielgrube
_
-
_
-
-
-
GK 16 Startgrube : Zielgrube , ,
- - . - : -
- ja : -
GK 18 Startgrube : Zielgrube ,
- ,
- ja : -
- ja : -
Ingenieurbüro I. Riennunn, 53639 Königswinter- Uthweiler 5
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
Die Verlegung der Breitbandkabel im Bereich der oben dargestellten Gewässerquerungen wird mit
einem Zeitfenster von ca. 1,5 Monaten Bauzeit veranschlagt. Als Baubeginn ist der 1. August 2019
geplant. Dieser Zeitraum wurde in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geplant. Der ge-
wählte Zeitraum stellt ein Optimum zwischen den Zeiten des Vogelschutzes (Brutzeit) und den Belan-
gen des FFH-Gebietes Brölbach dar. Im FFH Gebiet ist ab Oktober mit dem Wanderzug und dem Ab-
laichen der Lachse zu rechnen. Als Salmonidengewässer obliegen die Bröl und der Waldbrölbach
einem besonderen Schutz.
Horizontale Spülbohrung:
Mittels des Horizontal-Spülbohrverfahrens können umweltschonend unterirdische Längsverlegungen
bis zu 500 m durchgeführt werden, da nur punktuelle Eingriffe im unmittelbaren Bereich der Bohran-
lage und der Zielgrube verursacht werden und keine weiteren Oberflächenbeschädigungen,stattfin-
den. Diese Art der Bauweise wird in der Praxis häufig im Bereich von Rohrbaumaßnahmen von Ver-
sorgungsleitungen in sensiblen Bereichen angewendet.
Der Ablauf einer Bohrung gestaltet sich wie folgt: Es wird eine Pilotbohrung mit Ortung Von der Start-
zur Zielgrube durchgeführt. In der Zielgrube angelangt wird der Bohrkopf gegen einen Aufweitkopf
ausgetauscht. Es folgen mehrere Zwischenräumungen oder der sofortige Rohreinzug erfolgt durch
Rückzug zur Startgrube.
Vorteile des Verfahrens:
- zielgenaue, unterirdische und umweltschonende Rohrverlegung
- kostengünstige Rohrverlegung in geschlossener Bauweise
- kein Aufbruch wertvoller Oberflächen und keine Oberflächenbeschädigung
- geringe Verkehrsbehinderung, Vermeidung von Umleitungen, Staus, halbseitigen Sperrungen
sowie Reduzierung von Lärm und Verschmutzungen
- Verlegung im Bereich von Bäumen, ohne Wurzelwerk zu beschädigen
- Verlegung im Bereich unterhalb von Gewässern
- kurze Rüstzeiten, kurze Bohr- und Bauzeiten
Technologie: Eine Bohrsuspension, bestehend aus eirirn Bentonit-Wassergemisch, wird mit Hoch-
druck durch ein Rohrsystem und einen Bohrkopf gepresst. Durch dieses Gemisch wird der Boden
gelöst, das gelockerte Erdreich von der Start- in die Zielgrube transportiert und der Bohrkanal durch
das verdrängte Bodenmaterial gestützt. Ein Fahrzeug dient der Frischwasserspeisung und ein weite-
res Fahrzeug saugt den anfallenden SchmutzWasserschlamm auf, welcher unmittelbar abtranspor-
tiert wird. Ein Ab- bzw. Zwischenlagern oder gar Eintrag des verflüssigten Abraummaterials in die
angrenzenden Flächen findet somit nicht statt. Das Abraummaterial wird sofort ordnungsgemäß
entsorgt. Insgesamt befinden sich während der Bohrmaßnahme mindestens drei Fahrzeuge im un-
mittelbaren Kopflochbereich.
Beim Spülbohrverfahren wird ein Betonit — Wassergemisch für den Spülvorgang verwendet. Betonit
ist ein Gestein, das aus einer Mischung verschiedener Tonmineralien besteht und als wichtigsten
Bestandteil Montmorillonit (60 — 80 %) enthält, was seine starke Wasseraufnahme- und Quellfähig-
keit erklärt. Weitere Begleitmineralien sind Quarz, Glimmer, Feldspat, Pyrit oder auch Calcit. Betonit
entsteht u.a. durch Verwitterung vulkanischer Asche. Dementsprechend handelt es sich hierbei um
kein toxisches Gemisch, das zu Beeinträchtigungen in den Grundwasserhaushalt oder in Oberflä-
chengewässern fühtrri könnte. Das Verfahren wird generell als umweltschonend eingestuft und wird
häufig in sensibldn Landschaftsbereichen angewendet. Die mit dem Bohrverfahren verbundenen
Geräusche beschränken sich auf den unmittelbaren Bereich der Startgrube, wo die Spülbohranlage
stationiert ist. Der zu erwartende Geräuschpegel liegt dabei unter der Lautstärke eines arbeitenden
Baggers. Die mit der Spülbohrung verbundenen Vibrationen sind für den Menschen nur im unmittel-
baren Bereich der Baugrube wahrnehmbar. Der Bohrkopf arbeitet sich unter gleichmäßiger Rotation
im reinen Schubbetrieb unter Unterstützung der Spüldüsen durch den anstehenden Baugrund. Die
genaue Position des steuerbaren Bohrkopfes (ausgestattet mit Sender) lässt sich mittels Funkortung
feststellen und zentimetergenau in der geplanten Trasse steuern. Je nach Dichte des Untergrundes
hzgenieurbüro 1. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 6
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019
(weicher Boden bis härteres Gestein) arbeitet sich der Bohrkopf schneller oder langsamer voran. Ein
Verdriften des Böhrkopfes ist nicht möglich.
Die Alternative — das Anbringen der Breitbandkabel an den jeweiligen Brückenbauwerken oberhalb
der zu querenden Gewässerabschnitte — wurde geprüft und für diese Kabellegung in Ruppichteroth
ausgeschlossen.
Gründe gegen die Kabelaufhängung an Brücken:
- Aufhängung müsste statisch nachgewiesen werden, aufgrund teilweise unvollständiger Da-
tenlage sehr aufwändig
- bei Sanierungsarbeiten an den Brücken ergibt sich höherer Sicherungsaufwand für Leitungen
- zusätzlicher, dauerhafter Wartungspunkt
Gefahr von Vandalismus
höhere Gefahr von Beschädigungen
Die Gemeinde Ruppichteroth und der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger stimmen
einer Aufhängung an den Brückenbauwerken aus vorgenannten Gründen nicht zu.
Vor diesem Hintergrund, insbesondere der Gefahr von Beschädigung der Kabel durch Dritte, und der
oben beschriebenen Vorteile des Spülbohrverfahrens wird das Breitbandkabel vollständig (auch im
Bereich der querenden Gewässer) in den Boden verlegt.
Beim Verlegen von Leitungen unter Gewässern ist laut Vorgabe der Bezirksregierung Köln ein Min-
destabstand von 1,50 m zur Gewässersohle einzuhalten. Hintergrund dabei ist insbesondere der Er-
halt des notwendigen Freiraums für die Entwicklung des Gewässers. Dieser Mindestabstand zur Ge-
wässersohle der Bröl und des Waldbrölbaches wird bei der Verlegung der Verbundleerrohre für die
Breitbandkabel an den geplanten 8 Gewässerkreuzungen eingehalten.
Das Vorhaben gilt gemäß § 14 BNatSchG und § 4 Landschaftsgesetz NW als Eingriff in Natur und
Landschaft, welcher durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan zu bewerten ist. Durch die
Baumaßnahmen verändert sich die Gestalt des Plangebietes geringfügig. Der Eingriff ist primär durch
landschaftspflegerische Maßnahmen vor Ort oder, wenn nicht möglich, durch Maßnahmen an ande-
rer Stelle auszugleichen.
1.2. Lage der Plangebiete
Abb. 1: Lage des Plangebietes, Ausschnitt TK 5110 Ruppichteroth, M 1:25.000 (Quelle: www.tim-online.nrw.de)
Ingenieurbüro I. Rieunann, 53639 Königswinter- Uthweiler 7
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
weißt am Rand kleinflächig Grasflur (HH7) auf. Die Zielgrube der Spülbohrung wird sich in jedem Fall
innerhalb der öffentlichen Parzelle (HY1), außerhalb von Grünflächen befinden.
GK 16 — Oelerother Straße zwischen Oeleroth und Velken
Die Spülbohrstrecke (Startgrube GK 16) beginnt auf einem geschotterten Parkplatz (HY2.1) an der
Oelerother Straße (HY1). Die Grenze der Straße wird durch eine Hainbuchenhecke (BD3) angezeigt.
Angrenzend zur Spülbohrstrecke unterhalb der Straße sind Wohnhäuser _(HY1) und Gartenflächen
vorhanden. Nach dem Kreuzen der B478 befindet sich auf der linken Seite eine Baumreihe (BF32) mit
Esche, Birke, Weide und Erlen. Der Waldbrölbach wird links des Brückenkörpers unterquert. Das Ge-
wässerbett ist an dieser Stelle wenig befestigt (FR32), unterhalb der Brücke ist die Sohle stark ver-
baut (FB33). Der .Randbereich des Gewässers ist beidseits von Schwarzerlen bestanden. Östlich des
Gewässers geht der Erlenbestand direkt in eine Baumhecke'(BD51) aus Feldahorn, Traubenkirsche,
Hainbuche und Hartriegel über. Die Spülbohrstrecke folgt dem Straßenverlauf (HY1). Die Zielgrube
liegt am Straßenrand auf einer kleinen Grasfläche (HH7) neben einem Hühnerstall (HY1) und im Zu-
fahrtsbereich zu einer Weidefläche (EA31). .
GK 18 Straße Waldfrieden südlich der 13478-zwischen Harth und Ruppichteroth
Die Startgrube GK 18 liegt im Kreuzungsbereich der Straße Waldfrieden (HY1), südlich der B478. Die
Spülbohrung erfolgt in nördlicher Richtung und wird überwiegend unterhalb des Straßenkörpers oder
im rechten grasbewachsenen Randbereich (HH7) verlaufen. Im weiteren Verlauf der Strecke ein
temporär wasserführender Graben an, der eine Hochstaudenflur (EC71) mit Wasser versorgt. Hinter
dem Graben steht eine Baumreihe mittlerer Größe (BF32), aus Erlen und Pappeln. Nach der Hoch-
staudenflur folgen einige mächtige Erlen (BF33), welche in einer Ruderalflur mit Brennnesseln und
Brombeeren stehen(Der Bach wird seitlich der Brücke gequert und ist an dieser Stelle wenig verbaut
(FR32). Nördlich des Gewässers wird die Straße weiterhin durch eine schmale Grasflur begleitet
(H117), an welche sich direkt eine feuchte Weidefläche (EB32) anschließt. Straßenbegleitend stehen
am Gewässer zwei Erlen (BF31 und 32) und weiter nördlich an der geplanten Zielgrube zwei Ahorn-
bäume-(13F31 und 32). Die Zielgrube liegt in einer kleinen Grasfläche am Radweg neben der B478. Es
schließt sich eine standorttypische Baumhecke (BD51) an.
2.3. Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
Flora
Durch die Aufgrabungen im Bereich der Kopflöcher (Start- und Zielgruben) der Spülbohrung sowie
durch die Inanspruchnahme von Arbeits- und Aufstellflächen kommt es baubedingt zu einem tempo-
rären Verlust von Vegetationsflächen (Gras-, Ruderalflur, Wiesenfläche) sowie Wegeflächen. Bei die-
sen Strukturen handelt es sich um schnell wiederherstellbare Biotoptypen. Randlich werden kleinere
Bereiche von Gehölzstrukturen (Sträucher, Bäume) tangiert. Ggf. werden hier Rückschnittmaßnah-
men notwendig. Es müssen jedoch KEINE Gehölze gefällt bzw. vollständig entfernt werden.
Nach Ende der Bauarbeiten werden die beanspruchten Biotoptypen (Rückbau der Arbeits- und Auf-
stellflächen) wiederhergestellt, so dass bei genauer Einhaltung der im Kap. 3.2 aufgezeigten Siche-
rungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen die zu erwartenden Belastungen auf ein Mindestmaß
reduziert werden können und eine dauerhafte Beeinträchtigung dieser Biotoptypen nicht zu erwar-
ten ist.
Boden / Wasser
Bei den durch die Baumaßnahme betroffenen Böden handelt es sich weitestgehend um Böden mit
hohem Grundwassereinfluss sowie vereinzelt um Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit, die vom Geo-
logischen Landesamt NRW als schutzwürdig eingestuft sind.
Durch die Baumaßnahme kommt es zu Bodenaushub im Bereich der Kopflöcher (Start- und Zielgru-
ben), welcher im sofortigen Anschluss der Verlegung der Breitbandkabel wieder eingebaut wird. Mit
dem Bodenaus- und -einbau gehen auch Veränderungen und Störungen im Bodengefüge einher. Im
Ingenieurbüro I. Riennann, 53639 Königswinter-Uthweiler 13
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
Bereich der unterirdischen geschlossenen Spülbohrstrecke beschränkt sich der Eingriff in den Boden
auf die eigentliche Kabeltrasse. Hier wird das anstehende Bodenmaterial entfernt (ausgespült und
die Rohre eingezogen). Umliegende Bodenschichten erfahren keine weitere Veränderung. Es findet
ein dauerhafter Einbau von Kabelrohren in den Boden im Durchmesser von ca. 50 bis 125 mm statt,
welcher keine weitere Störung oder Beeinträchtigung des Bodenhaushaltes verursacht. Der Boden-
wiedereinbau im Bereich der Kopflöcher erfolgt getrennt nach Ober- und Unterboden. Eine Neuver-
siegelung findet in keinem der jeweiligen. Plangebietsabschnitte statt. Im Bereich der Aufstellflächen
und Zufahrtswege zu den Kopflöchern kommt es durch Befahrung zu einer Verdichtung der oberen
Bodenschichten.
Die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen selbst treten allein während der Bauzeit auf und
können daher als temporär eingestuft werden. Im Zuge der Baumaßnahmen entstandene Bodenver-
dichtungen gilt es durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. wieder aufzuheben. Durch die
Einhaltung der im Kapitel 3.2 aufgezeigten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kön-
nen die zu erwartenden Belastungen abgemildert werden.
Fauna
Während der Bauarbeiten treten vornehmlich im Bereich der Kopflöcher (Start- und Zielgruben)
temporär lokal akustische und optische Störwirkungen auf, die sich negativ auf die in der Umgebung
vorkommenden Tierarten auswirken können. Da die Bauarbeiten überwiegend innerhalb der Brutsai-
son von europäischen Vogelarten durchgeführt werden sollen, sind indirekte Wirkpfade (Lärm, visu-
elle Reize) denkbar. Aufgrund der Habitatstrukturen ist jedoch lediglich mit dem Vorkommen von
ubiquitären „Allerweltsvogelarten" in den Eingriffsbereichen zu rechnen. Aufgrund der zahlreichen
Vorbelastungen durch straßenbegleitende Rad-/Gehwege, vielbefahrenen Ortsstraßen, z.T. angren-
zende Wohnbebauung sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung sind zusätzliche relevante
Wirkfaktoren nicht abzusehen. Potentielle Brutvögel in den Gehölzstrukturen werden ihre Brutplätze
aufgrund der nahen und recht kurzen Bauzeit der Bauarbeiten nicht aufgeben oder ihre Jungen ver-
lassen (starke Nestbindung). Eine erhebliche Störung der lokalen Populationen ist nicht abzusehen.
Oberflächennahe Störungen, wie z.B. Erschütterungen, die zu einer Störung der Tiere führen könn-
ten, sind aufgrund der sanften Vorgehensweise einer Spülbohrung, insbesondere durch die große
Tiefenlegung (1,5 m und tiefer unter OK Sohle) im Bereich der Gewässerkreuzungen, auszuschließen.
Zum Schutz brütender europäischer Vogelarten und deren Niststätten haben notwendige Gehölz-
rückschnitte nur nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzhörde RSK sowie der Ökologischen
Baubegleitung (ÖBB) zu erfolgen.
Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für die Zwergfledermaus oder das Braune Langohr kann
ausgeschlossen werden, da im Zuge der Umsetzung des Vorhabens weder Höhlenbäume noch Ge-
bäude tangiert werden.
Im Zuge der temporär baubedingten Inanspruchnahme werden Flächen mit einer Lebens-
raumeignung für Insekten und nicht planungsrelevante Säugetierarten (z.B. Gras- und Ruderalfluren)
temporär überprägt. Aufgrund der Kleinflächigkeit der in Anspruch genommenen Habitate wird der
Verlust für die Insekten- und Säugetierfauna als sehr geringfügig eingestuft.
Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Umsetzung des
Vorhabens kann aufgrund der durchzuführenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für alle
planungsrelevanten Arten ausgeschlossen werden.
3. Vermeidung, Minderung und Kompensation
3.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der Planungsphase
Im Rahmen der Planungsphase sind gemeinsam mit Planer und ausführender Firma folgende Maß-
nahmen berücksichtigt worden bzw. werden berücksichtigt und tragen so zu einer Verminderung der
Ingenieurbüro 1. Riennann, 53639 Königswinter- Uthweiler 14
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
zu erwartenden Gesamtbeeinträchtigungen im Plangebiet bei. Sie dienen insbesondere dem Erhalt
und Schutz vorhandener strukturbildender Gehölze sowie weiterer sensibler Biotopstrukturen.
1) Vermeidung von zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft - Variante der Leitungsverlegung
oberirdisch am Brückenkörper wurde nicht weiterverfolgt, vgl. Argumente Straßenbaulastträger
Kap. 1.1, Gründe gegen die Kabelaufhängung an Brücken'
2) Minderung des Eingriffs - Berücksichtigung von Gehölzstandorten und sensiblen Biotopstruktu-
ren durch Optimierung der Lage der Leitungstrasse in / an Wegeflächen (Verlegen, Verschieben
der Trasse auf maximal möglichen Abstand zum Baum) und somit Vermeidung / Minderung des
Eingriffs in den Wurzelbereich der Gehölze
GK 1 — leichte Anpassung beider Grubenstandorte zum Schutz angrenzender Gehölzfläche in
Grasflur (HH7)
GK 3 — Verschiebung / Abrücken der Zielgrube zum Schutz des Wurzelbereiches der Eiche (BF33),
Verlegung des Trassenverlaufes in Rad-/Gehweg
GK 4 — Zusammenlegung von Startgrube GK 3 und Zielgrube GK 4 - damit Wegfall einer Grube im
Bereich einer Baumreihe (BF32) (Erhalt der Bäume) in Ortslage Damm;
— Verrückung Startgrube GK 4 in geschotterten Zufahrtsbereich des Grundstückes 29 zum Schutz
/ Erhalt der einfassenden Hecke,
— Wegfall der Zwischengrube auf gegenüberliegenden Rad/-Gehweg, Optimierung / Verlegung
des Trassenverlaufes in Rad-/Gehweg, damit Vermeidung weiterer Beschädigung der vorgeschä-
digten Esche (BF32)
GK 5 — Verschiebung der Startgrube weiter in Seitenbereich der Straße — damit Abrücken von
Gewässer, Verschiebung der Zielgrube aus LSG und Abrücken von sensibler Biotopfläche (Stillge-
wässer)
GK 9 — Verschiebung der Startgrube an Schule weiter in Wegebereich — Optimierung / Schutz der
Lindenbäume BF32 / BF33, Verschiebung der Zielgrube aus Baumbeet heraus an B 478 — damit
großzügiges Wegrücken der Grube aus sensiblen Gewässerrandbereich
GK 12 — Wegfall der nächstgelegenen Grube nördwestlich des Waldbrölbaches, Start- und Ziel-
gruben liegen vollständig im versiegelten Bereich
GK 16 — Wegfall der nächstgelegenen Grube südöstlich des Waldbrölbaches, zweite Grube weites
Abbrücken von Gewässer
GK 18 — Verschiebung der Startgrube in Straße weit ab vom Gewässer zum Schutz der straßenbe-
gleitenden Gehölzre.ihe;
— Optimierung der Zielgrube zum Erhalt des Ahornbaumes (BF32) und der angrenzenden stra-
ßenbegleitenden Gehölzfläche (BD51) an B 478 und zum Schutz des Wurzelbereiches und Beein-
trächtigung durch Befahrung;
— Optimierung der Spülbohrtrasse in Straßenrandbereich zum Schutz des begleitenden wasser-
führenden Grabens mit Hochstaudenflur (EC71).
3) Bauzeitenbeschränkung: Als Baubeginn ist der 1. August 2019 geplant. Dieser Zeitraum wurde in
Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geplant. Der gewählte Zeitraum stellt ein Opti-
mum zwischen den Zeiten des Vogelschutzes (Brutzeit) und den Belangen des FFH-Gebietes
Brölbach dar. Im FFH Gebiet ist ab Oktober mit dem Wanderzug und dem Ablaichen der Lachse
zu rechnen. Als Salmonidengewässer obliegen die Bröl und der Waldbrölbach einem besonderen
Schutz.
3.2. Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen während der Baumaßnahme
Die Eingriffswirkungen treten anlage- und baubedingt auf. Folgende Maßnahmen zur Reduzierung
der Eingriffswirkungen sind zu berücksichtigen:
Schutzgut Boden / Wasser:
1. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten damit
wertvolle Bereiche nicht tangiert werden.
Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 15
Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
2. Bei den Baumaßnahmen sind die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)
und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Landesboden-
schutzgesetzes (LBodSchG NW) zu beachten.
.3. Anfallender Bodenaushub aus den Grubenbereichen sowie im Bereich des offenen Kabelgrabens
GK 1 ist vornehmlich, aufgrund der vor Ort meist sehr beengten Platzverhältnisse, abzufahren.
Im Einzelfall kann wieder einzubauender Boden randlich der Grubenbereiche zwischengelagert
werden. Dies ist NUR auf befestigtem Untergrund (versiegelte Flächen / Lagerplatte und mit Ge-
otextil abgedeckt) AUSSERHALB der Schutzgebietsausweisungen (FFH, NSG und GB) zu lagern,
um Einträge in die Gewässer oder angrenzende sensible Biotope zu verhindern.
4. Ausbau, Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Boden hat gemäß DIN 18915 (Vegetations-
technik im Landschaftsbau — Bodenarbeiten) und DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit — Verwer-
tung von Bodenmaterial) zu erfolgen.
5. Das notwendige Einbringen von nicht autochthonem Bodenmaterial (inkl. Sand) ist so gering wie
möglich zu halten.
6. Der sorgsame Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z.B. Treibstoffe und Öle, ist in der Aus-
schreibung festzuschreiben und besondere Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Verwendung von Behäl-
tern in doppelwandiger Ausführung oder Lagerung auf dichten Auffangwannen) sind anzuord-
nen.
7. Anfallendes Baugrubenwasser /-schlamm in den Kopflöchern ist in Tankwagen abzupumpen und
abzufahren. Baugrubenwasser darf nicht in die Bröl oder den Waldbrölbach eingeleitet werden.
8. Das Betanken von Baumaschinen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sollten nur auf ent-
sprechend abgedichteten Plätzen erfolgen, von denen keine Gefährdung von Gewässern und
Grundwasser ausgeht. Ölbindemittel muss bereitgehalten werden.
9. Baumaschinen, Fahrzeuge, Behälter usw. dürfen keine Hydrauliköl-, Schmiermittel und Treib-
stoffverluste aufweisen.
10. Die Lage der Spülbohrtrasse sollte wie geplant umgesetzt werden. Ein Abweichen der Strecke
sollte generell vermieden werden. Muss von der festgelegten Spülbohrstrecke abgewichen wer-
den, so hat bei weitergehenden Eingriffen in den Naturhaushalt eine vorherige Abstimmung mit
der UNB zu erfolgen. Insbesondere bei der GK 18 ist darauf zu achten, dass ein Abweichen un-
terbleibt, da hier der straßenbegleitende Graben die bewachsene hochwertige Hochstaudenflur
mit Wasser versorgt. Die geohydrOlogischen Verhältnisse sollten hier nicht verändert werden.
11. Sollte baubedingte eine Verschiebung der Baugruben erforderlich werden (z.B. aufgrund vor-
handener Versorgungsleitungen), ist dies mit der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) abzuspre-
chen. Eine Verschiebung darf nur innerhalb versiegelter Bereiche nach entsprechenden Such-
schachtungen stattfinden.
12. Kein Einbau von Recycling-Material in den Baugruben
Schutzgut Flora / Fauna Landschaftsbild:
13. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Über
die in den Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplänen (Nr. 1-8) eingetragenen beeinträchtigten
Bereiche hinaus dürfen keine weiteren Flächen für die Baumaßnahme in Anspruch genommen
werden.
14. Ggf. notwendige Gehölzschnittarbeiten sind auf ein baulich unbedingt notwendiges Maß zu re-
duzieren und sind aufgrund des Brut- und Niststättenschutzes in der Zeit vom 1.10. bis 28.2.
durchzuführen. Sollte dies trotzdem innerhalb der o.g. Schutzzeit erforderlich werden, ist Rück-
sprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zu halten.
15. Schutz vorhandener angrenzender Gehölzbestände nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im
Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß-
nahmen), ZTV-Baumpflege (Richtlinien zum Ausbau von Straßen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die An-
lage von Straßen, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen).
Ingenieurbüro I. Riennann, 53639 Königswinter-Uthweiler 16
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
16. Im Falle einer notwendigen Unterspülung von Gehölzstrukturen (Bäumen, Sträuchern etc.) ist
die Spülbohrtrasse auf ihrem tiefsten Niveau, analog der Gewässerquerung zu belassen. Ein
„Auftauchen" der Bohrkanals ist untersagt, um die Wurzelbereiche der Gehölze nicht zu beschä-
digen.
17. Errichtung eines stationären Bauzaunes zum Schutz entlang vorhandener Gehölzflächen und
sensibler Biotopstrukturen mit Aufstellen vor Beginn der Baumaßnahmen und Entfernung erst
nach deren Beendigung im Bereich der Start- und Zielgruben sowie der offenen Kabeltrasse
GK 1
18. Einsatz von lärmgedämpften Baumaschinen und Geräten.
19. Beachtung der Auflagen der DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) hin-
sichtlich des Bodens als Pflanzenstandort.
20. Nach Beendigung der Baumaßnahme: Wiederherstellung der baubedingt in Anspruch genom-
menen Flächen, d.h. Rückführung in die zuvor vorhandenen Biotopstrukturen.
21. Der zu erstellende Standard-Kabelgraben im Anschluss Zielgrube der GK 1 sollte im Hinblick auf
die Verhinderung von großflächiger Austrocknung im Wurzelbereich der angrenzenden Gehölz-
strukturen (nahe des Straßenraumes) zügig geöffnet und wieder geschlossen werden (Tagesleis-
tung).
22. Die Baumaßnahmen sind begleitend im Rahmen einer ökologischen Bauleitung und ggf. durch
Begleitung eines Artenschutzgutachter zu realisieren. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in de-
nen Bäume / Sträucher von den Bauarbeiten tangiert sind.
23. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen
wurden bereits umfangreich im Rahmen Planungsphase berücksichtigt. Die Eingriffsbereiche
(Start- und Zielgruben) wurden so gewählt und angepasst, dass keine sensiblem und wertvollen
Biotopstrukturen (wie z.B. Gehölze, Feuchtbiotope etc.) von den punktuellen Eingriffspunkten
betroffen sind.
Die aufgeführten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind als verbindliche Bestandtei-
le in die Ausführungsplanung und die zu erstellenden Ausschreibungen aufzunehmen. Im Übrigen
wird auf die Vorschriften gemäß DIN 18920 verwiesen, die ebenfalls als verbindlich gelten und ent-
sprechend in die Ausführungsplanung und Ausschreibungen aufzunehmen sind.
3.3. Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die temporär in Anspruch genommenen Biotoptypen wie-
derhergestellt.
1. Wiederherstellung von Wiesenflächen (EA31)
2. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (BD51, BF32, BF42)
3. Wiederherstellung sonstiger Grünflächen (HH7, HP7)
4. Wiederherstellung der Wegeflächen (HY2.1, HY1)
zu 11 Wiederherstellung von Wiesenflächen (EA31
• Rückbau der Aufstell- und Arbeitsflächen im Bereich der Startgrube GK 5 in der straßenbeglei-
tenden Grünfläche an der B 478
• Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen, welche durch die Baumaßnahme verursacht
wurden (händische Tiefenlockerung wegen angrenzend vorh. Baumwurzeln).
• Wiederherstellung der Flächen in Abstimmung mit dem Eigentümer. (Aufgrund der geringen
Flächengröße ist zu erwarten, dass sich die offene Bodenfläche wieder selbst begrünt.)
zu 2) Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (BD51, BF32, BF42)
• Sollte es trotz der vor und während der Baumaßnahme getroffenen Schutzmaßnahmen zu Schä-
den an vorhandenen Gehölzen bzw. Bäumen gekommen sein, sind diese fachgerecht zu versor-
gen.
Ingenieurbüro I. Rieunann, 53639 Königswinter- Uthweiler 17
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019
• Rückschnitte sind auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken und von einem Fach-
mann in Abstimmung mit der ÖBB durchzuführen.
zu 3) Wiederherstellung sonstiger Grünflächen (HH7, HP7)
• Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen, welche durch die Baumaßnahme verursacht
wurden (Tiefenlockerung). Bei angrenzenden Gehölzstrukturen ist die Tiefenlockerung händisch
vorzunehmen.
• Wiederherstellung der Flächen in Abstimmung mit dem Eigentümer. (Aufgrund der geringen
Flächengröße ist zu erwarten, dass sich die offene Bodenfläche wieder selbst begrünt.)
zu 4) Wiederherstellung der Wegeflächen (HY2.1, HY1)
Die sowohl mit Schotter als auch Asphalt befestigten Wegeflächen sind nach den Bauarbeiten
fachgerecht wiederherzustellen.
4.5. Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen
Die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen im Eingriffsbereich ist unmittelbar
nach Abschluss bzw. parallel zu der Baumaßnahme vorzunehmen.
4. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Die zu betrachtenden Plangebietsabschnitte zur Verlegung von Verbundleerrohren für Breitbandka-
beln im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, hier im Bereich der Gemeinde Ruppichteroth, kreuzen mehrfach
die Gewässer der Bröl und des Waldbrölbachs. Beide Bäche gehören zum FFH-Schutzgebiet, welches
als Natura 2000-Gebiet ,Brölbach' (DE-5110-301) gemeldet ist (vgl. Abb. 3). Aufgrund der unmittelba-
ren Nähe der Eingriffsbereiche zum FFH-Gebiet hat gern. Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie und § 34 des
BNatSchG eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erfolgen. In einem ersten Verfahrensschritt erfolgt
diese Prüfung zu den Gebieten auf Grundlage einer FFH-Vorprüfung.
Die FFH-Vorprüfung dient der Ermittlung möglicher negativer Auswirkungen des Vorhabens auf ein
Natura 2000-Gebiet. Hierbei ist die Frage zu klären, ob durch das Projekt Wirkbeziehungen möglich
sind, die zu erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können. Sind erhebli-
che Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeits-
prüfung nicht erforderlich. Die folgende Betrachtung erfolgt i.d.R. überschlägig anhand vorhandener
Unterlagen und allgemeingültiger Informationen.
Ingenieurbüro 1. Rietniann, 53639 Königswinter-Uthweiler 18
Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019
des Brölbaches sind binsenreiche Feuchtgrünländer, Nasswiesen, Seggenriede, Mädesüß-Hoch/
staudenfluren und kleine Röhrichte eingestreut.
Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anhang I):
• Waldmeister-Buchenwald (9130)
• Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
• Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)
• Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110)
• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
• Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260)
• Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anhang il):
• Bachneunauge (Lampetra planeri) (1096)
• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) (1099)
• Lachs (Salm° solar) (1106)
• Groppe (Cottus gobio) (1163)
Neben den nach Standarddatenbogen aufgelisteten, direkt zu schützenden Lebensraumtypen nach
Anhang I und Arten nach Anhang II müssen auch die charakteristischen Artengemeinschaften der
Lebensraumtypen (MUNLV 2004) näher betrachtet werden. Im Bereich der Eingriffsgebiete (8 Ge-
wässerkreuzungen) sind keine FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet ,Brölbach' vorhanden, so dass
eine nähere Betrachtung der Artengemeinschaften der Lebensraumtypen entfällt. -
Darlegung der Schutz- und Erhaltungsziele
Als Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele für Lebensraumtypen und Arten des Natura 2000-
Gebiets stehen im Vordergrund:
1. die Erhaltung und Optimierung der Auwälder, die bei Gewährleistung eines auentypischen
Wasserhaushaltes und einer natürlichen Überschwemmungsdynamik des Brölbaches natur-
nah bewirtschaftet bzw. einer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollten,
2. der Rückbau der Teiche in der Aue sowie der Uferbefestigung des Baches zur Gewährleistung
einer natürlichen Fließdynamik,
3. Förderung der strukturellen Vielfalt der Buchenwälder durch naturnahe Waldbewirtschaf-
tung
Nutzungsextensivierungen und Entwicklung von niederungstypischen Feuchtlebensräumen
zur weiteren Aufwertung der Grünlandaue.
4.1.3 Darstellung des Vorhabens und seiner Auswirkungen
Das geplante Vorhaben zur Verlegung von Verbundleerohren für die Versorgung mit hochleistungs-
fähigen Breitbandanschlüssen im östlichen Rhein-Sieg-Kreis findet weitestgehend im Bereich von
anthropogen veränderten Flächen (straßen- und wegbegleitende Bereiche) statt. In diesem Zusam-
menhang müssen die Gewässer Bröl an 4 Stellen (GK1, GK3, GK4 und GK5) und der Waldbrölbach an
weiteren 4 Stellen (GK9, GK12, GK16 und GK18) gequert werden. Die Gewässerquerungen und somit
die geplante Leitungsverlegung erfolgt mittels Spülbohrverfahren. Dieses stellt derzeit das scho-
nendste und eingriffsärmste Vorgehen dar. Eine alternative Anbringung / Aufhängung der Breitband-
kabel an den jeweiligen Brückenbauwerken oberhalb der zu querenden Gewässerabschnitte wurde
geprüft und für diese Kabellegung in der Gemeinde Ruppichteroth ausgeschlossen (vgl. Kap. 1.1
‚Gründe gegen die Kabelaufhängung an Brücken'). Insbesondere wegen der Gefahr von Beschädigung
der Kabel durch Dritte und den Vorteilen des Spülbohrverfahrens wird das Breitbandkabel vollständig
Ingenieurbüro 1. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 20
(Q0
Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
in den Boden verlegt.
Die Fließgewässer Bröl und Waldbrölbach, als Bestandteil des FFH-Gebietes ,Brölbach`, werden durch
diese geschlossene unterirdische Bauweise nicht tangiert. Im Zuge der Baumaßnahme (Erstellung von
Start- und Zielgruben, inkl. Aufstellflächen) werden im Bereich des FFH-Gebietes keine Gehölze gero-
det. Im Bereich der Gewässerquerung 1 wird innerhalb einer straßenbegleitenden Grünfläche inner-
halb des FFH Gebietes gearbeitet (80 m2 Grasflur-Fläche durch Zielgrube und anschließende Kabelle-
gung im offenen Graben auf 30 m Länge). Bei allen anderen Gewässerkreuzungen findet kein oberir-
discher Eingriff innerhalb des FFH Gebietes statt. Generell findet bei allen Gewässerquerungen keine
Flächeninanspruchnahme von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL statt. FFH-
Lebensraumtypen sind durch die Baumaßnahme somit nicht betroffen. Das Vorkommen von FFH-
relevanten Arten (Fischfauna nach Anhang II der FFH-RL) beschränkt sich auf die Bachläufe Bröl und
Waldbrölbach. Veränderung am Gewässerlauf selbst oder Auswirkungen, die eine Veränderung der
Lebensraumqualitäten für das Fluss- oder das Bachneunauge sowie die Groppe oder den Lachs mit
sich bringen, gehen von dem Vorhaben nicht aus. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht zu
erwarten.
Mögliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet ,Brölbach` durch die geplanten Leitungsverlegun-
gen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt.
Tab. 2: Darstellung der potentiellen Auswirkungen und ihre Relevanz für das FFH-Gebiet ,Brölbach`
Relevante Wirkfaktoren Auswirkung/ Wirkintensität auf das FFH-Gebiet Baubedingte Störungen / Stoffeinträge
optische Störungen
durch Bewegung von Fahrzeug und Personal
• Keine Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-
Richtlinie (Fischfauna) aufgrund der Entfernung der Bautä-
tigkeiten (Start- und Zielgruben) zum Gewässerlauf und
des von Gehölzen umwachsenen Baustellenbereiches
akustische Störungen
erhöhte Lärmemission, Betrieb von Bauma-
schinen, LKW
• Keine Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-
Richtlinie (Fischfauna) - mögl. Auswirkungen können durch
zügige Bauausführung eingedämmt werden
Störungen durch Erschütterungen
erhöhte Erschütterungen durch den Betrieb
von Baumaschinen
• Keine Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-
Richtlinie (Fischfauna) - Störungen durch Erschütterungen
sind, sofern spürbar, nur um Grubenbereich nicht aber be-
zogen auf das Gewässer zu erwarten; zudem erfolgt die
Verlegung der Leitung unter der Gewässersohle mit dem
geforderten Mindestabstand von 1,5 m
Stoffeinträge
durch stoffliche Emissionen durch Staub und
Schadstoffe oder Einleitungen
• Keine Belastungen oder Beeinträchtigungen empfindlicher
Lebensräume und Arten des FFH-Gebietes - Stoffeinträge
während der Bauzeit sind ausgeschlossen, da anfallendes
Material und Grubenwasser unmittelbar abgepumpt und
abtransportiert wird
Flächenbeanspruchung • Keine Flächenbeanspruchung der FFH-Lebensraumtypen
Anlagebedingt Auswirkungen
Flächenbeanspruchung
durch Überbauung und Versiegelung
•
•
Flächenneuversiegelung findet nicht statt
Keine Nutzungs- und Bestandsänderungen von Lebensräu-
men im FFH-Gebiet
Veränderung der Habitatstruktur/Nutzung • Keine Störung des Lebensraumverbundes durch Areal- und
Habitatverkleinerung
Veränderung der Standortfaktoren •
•
geringfügige Beeinträchtigung der natürlichen Standortver-
hältnisse und des Standortpotentials (Boden und Biotop-
potential) zur Regenerierung naturnaher Lebensräume
bzw. wertgebender Lebensraumtypen, d.h.:
Einschränkung des Entwicklungspotentials der Bröl und des
Waldbrölbaches, da eine Renaturierung im Trassenverlauf
geringfügig eingeschränkt wird.
Ingenieurbüro I. Riennann, 53639 Königswinter- Uthweiler 21
k2j
Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth
Stand: 11.06.2019
Relevante Wirkfaktoren Auswirkung/ Wirkintensität auf das FFH-Gebiet
• Keine oder nur bedingte freie Laufentwicklung und einge-schränkte Auwaldentwicklung im Bereich der Kabeltrasse möglich, Vorhabenbereich ist bereits durch vorhandene Brücken, Wege, Straßen etc, stark eingeschränkt
Betriebsbedingte Auswirkungen
Stoffliche Einwirkungen
(Emissionen durch Staub und Schadstoffe) ■
•
•
Keine Beeinträchtigung oder Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie (Fischfauna)
Keine Stoffeinträge oder sonstige Einleitungen in die Bröl und den Waldbrölbach, damit keine Temperaturverände-rungen
Keine Veränderung der hydraulischen Bedingungen
Summationswirkungen mit anderen bekannten Plänen und Projekten
Im Rahmen der Verlegung der Breitbandkabel im östlichen Rhein-Sieg-Kreis ist die Querung des FFH-
Gebietes ,Brölbach` an 8 Stellen mittels Spülbohrverfahren geplant.
Folgende andere Pläne und Projekte sind für das FFH-Gebiet ,Brölbach' bekannt:
Kläranlage Homburg-Bröhl (Nümbrecht): RBF, Verlegung Brölbach
Einleitung von Niederschlagswasser in den Waldbrölbach, Ruppichteroth
Bebauungsplan Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center"
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center"
Summationswirkungen mit den o.g. Plänen und Projekten (Quelle: https://ffh-
vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/deidoku/gebiete/gesamt/DE-5110-301, abgerufen am
21.05.2019) sind bezogen auf die hier betrachteten Vorhabengebiete in den Gemeinden Rup-
pichteroth und Much an der Bröl und dem Waldbrölbach nicht zu erwarten.
Beurteilung der Erheblichkeit (Schlussfolgerung)
„Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderung und Störungen in ihrem Ausmaß oder in
ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele der FFH-
bzw. Vogelschutz-RL oder für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränk-
tem Umfang erfüllen kann" (MUNLV 2010).
Erhebliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet ,Brölbach' können durch das BV nicht festgestellt
werden. Direkte Auswirkungen auf Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse und Arten, die in
den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, sind auszuschließen. Auch die Erhaltungsziele wer-
den durch das Vorhaben nicht in Frage gestellt, so dass die Funktionen des Gebietes weiterhin voll
erfüllt bleiben. Somit kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen des Brölba-
ches ausgeschlossen werden.
Von dem BV zur Verlegung der Breitbandkabel sind auch unter Berücksichtigung der Summationswir-
kungen mit anderen Plänen und Projekten keine Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet ,Brölbach'
zu erwarten.
Ingenieurbüro I. Rieunann, 53639 Königswinter- Uthweiler 22
Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019 -
Gewässerkreuzung — GK 18:
Ausgangs- Biotoptyp
IST
Biotop- punktwert
[1]
Ziel- Biotoptyp
SOLL
Biotoppunkt- zielwert
[2]
Biotoppunkt-differenz
[3]=(2-1)
Fläche in m2 ,
-[4]
Produkt BW
[5]=(3*4) Startgrube GK 18
HH7
HY1
14
0
HH7
HY1
13
0
-1
0
3
27
-3
0
Zwischensumme - Startgrube GK 18 , 30 -3
Zielgrube GK 18
13F32*
HH7
HP7
HY1
15
14
15
O-
BF32*
HH7 „-..,
HP7
HY1
14
13
14
0
-1
-1
-1
0
50
7
4
19
-50
-7
-4
0
Zwischensumme - -Zielgrube GK 18 30 -61
Biotopwertdifferenz - GK 18 -64
*2n-zeibäume werden überständig gerechnet (Flächenansatz für BF32 je 50m9
Gesamtsumme der Biotopwertdifferenz 308 BW-Punkte
Aus der Betrachtung der 6 eingriffsrelevanten Gewässerquerungen wird ersichtlich, dass der Eingriff
in Natur und Landschaft durch die Wiederherstellung der Biotoptypen zu ca. 93 % ausgeglichen wer-
den kann. Es verbleibt ein Kompensationsbedarf von 308 BW-Punkten, der anderweitig auszuglei-
chen ist.
5.4. Kompensation
Der verbleibende Kompensationsbedarf von 308 BW-Punkten wird über das Ökokonto der Stadt
Lohmar ausgeglichen. Im Rahmen des Ökokontos wird der Jabach und das Jabachtal (vgl. Abb. 4) in
unterschiedlichen Maßnahmenräumen ökologisch aufgewertet und durch die natürliche Gestaltung
des Bachlaufes gleichzeitig ein Beitrag zum Hochwasserschutz der Stadt Lohmar geleistet.
Rücknahme landwirtschaftlicher Wege
- Entfernung von Erlen als Uferbefestigung
Aufweitungen des Bachlaufes
- Wiederherstellung der Lateralvernetzung mit der Aue
- Anlage von Initialgerinnen
- Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Aue
Durch die Umsetzung von Maßnahmen im Ökokonto der Stadt Lohmar kann der Eingriff in Natur und
Landschaft durch die Verlegung der Breitbandkabel im Bereich der Gewässerkreuzungen in der Ge-
meinde Ruppichteroth zu 100 % ausgeglichen werden.
6. Abschlussbetrachtung
Für die Verlegung der Leerrohre für die Breitbandkabel in der Gemeinde Ruppichteroth durch die
Westnetz GmbH im Bereich von 8 Gewässerkreuzungen der Bröl und des Waldbrölbaches wurde das
Ingenieurbüro Rietmann beauftragt einen Landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung zu erarbeiten.
Die Verlegung der Leerrohre findet weitestgehend im Bereich von anthropogen veränderten Flächen
(straßen- und wegbegleitende Bereiche) statt. Die Gewässerquerungen und somit die geplante Lei-
tungsverlegung erfolgt mittels Spülbohrverfahren. Die Abschnitte der geplanten 8 Spülbohrungen
unter den Fließgewässern (Bröl und Waldbrölbach) haben Längen von ca. 90-200 m. Betrachtet wer-
Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 26
indenie.urbüro Freiraum- und Landsclicfisplanung
1. Rie mann 2.11 A
Fon: 022.14/9 4o2G Fax: C'22•14,9 2:;27 E-mail: infoebuoro-tiotmann.de
Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019
den die oberirdischen Eingriffe im Bereich der zu erstellenden Start- und Zielgruben sowie der erfor-
derlichen Aufstellflächen.
Das vorgelegte Gutachten ist in Auftrag gegeben worden, um die Eingriffe im Zusammenhang mit der
gültigen Natur- und Landschaftsgesetzgebung zu untersuchen. Zur Minimierung und Vermeidung
werden verschiedene Maßnahmen im Eingriffsbereich aufgezeigt.
Im Rahmen der Kompensation werden nach Beendigung der Bauarbeiten die beanspruchten Flächen
in die zuvor vorhandenen Biotopstrukturen zurückgeführt. Dabei werden die örtlichen Vegetations-
strukturen sowie die technischen Vorgaben berücksichtigt. Im Zuge der Wiederherstellung der bau-bedingt beanspruchten Flächen sinkt der Wert der Biotopflächen geringwertig. Der Ausgleich findet
zu 93 % im Plangebiet statt. Das bestehende Kompensationsdefizit von 308 BW-Punkten kann über das Ökokonto der Stadt Lohmar ausgeglichen werden.
Bei Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kommt es im Zuge der Baumaßnahme nicht zu einem Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass unter Einbeziehung der aufgezeigten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen die Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert wer-
den können. Die zu erwartenden vornehmlich baubedingten Eingriffe führen zu keinen erheblichen
und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.
Von dem Vorhaben sind auch unter Berücksichtigungen der Summationswirkungen mit anderen Plä-
nen und Projekten keine Beeinträchtigungen auf das querende FFH-Gebiet ,Brölbach` zu erwarten.
7. Verfasser und Urheberrecht
Diese Landschaftspflegerische Kurzaussage ist durch das
Ing.-Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
Ingrid Rietmann
Siegburger Str. 243a
53639 Königswinter - Uthweiler
als Verfasser erarbeitet worden.
Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben:
Rietmann, I.
Landschaftspflegerische Kurzaussage
zum Eingriff in Natur und Landschaft
Gewässerquerungen von Bröl und Waldbrölbach im Zuge des
Breitbandausbaus in Ruppichteroth
Verfasser: Dipl.-Ing, I. Rietmann, 53639 Königswinter
Bearbeitet: Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur A. Homann
Dipl.-Ing. Landeskultur und Umweltschutz J. Depner
Aufgestellt: Königswinter-Uthweiler, im Juni 2019
Ingenieurbüro 1. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 27
Top Related