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Tariflich abgesicherte Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie
Gewerkschaftliche Umsetzungsstrategie
dargestellt am Beispiel zwei ausgewählter Branchen:Deutsche Brauwirtschaft und Süßwarenindustrie
Referent: Matthias Brümmer, Geschäftsführer
Gewerkschaft NGG, Verwaltungsstelle Oldenburg
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NGG-Tariflandschaft
heterogene Struktur weit über 1.000 Tarifverträge bundesweit
(ohne Haustarife) wenige Bundes-Tarife (z.B.: MTV Süßwaren,
BRTV Brauer, Systemgastronomie, Obst und Gemüse)
überwiegend regionale Tarifverträge auf Länderebene
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NGG-Tarifpolitik
Bundesweite Leitlinie mit Rahmenempfehlung zu Beginn der jeweiligen Tarifrunde
Laufende Koordination unter den LB-Vorsitzenden während der Tarifbewegung
dezentrale Tarifpolitik Branchenorientierung
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NGG-Tarifstrategie zur Altersvorsorge
Regelungen zur tariflichen Altersvorsorge auf nationaler Ebene anstreben
Sondierungsgespräche mit Arbeitgeber-vereinigung Nahrung und Genuß (ANG) und Deutscher Brauer-Bund (DBB)
Pilotabschlüsse in einzelnen Branchen (Süßwaren, Brauer)
Bundesweite Koordinierung
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Zwei ausgewählte Beispiele:
tarifliche Altervorsorge in der deutschen Brauwirtschaft konzeptioneller Ansatz Verlauf und Umsetzung aktueller Stand
tarifliche Altersvorsorge in der Süßwareindustrie Ansatz Der Tarifabschluss Die Pensionskasse
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Konzept Altersversorgung Brauwirtschaft
NGG schlägt Deutschem Brauerbund Verhandlungen über einen Tarifvertrag auf nationaler Eben vor
Inhalt des Tarifvertrages: Aufbau einer Altersversorgung für die Beschäftigten der
deutschen Brauwirtschaft Bildung eines Branchenfonds
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Branchenfonds Brauwirtschaft
NGG und DBB vereinbaren in einem nationalen Branchentarifvertrag einen Branchenfonds zur Alterssicherung
Der Branchenfonds wird aus Beiträgen gespeist Der Branchenfonds wird bei einem unabhängigen Träger
angesiedelt (z.B.Hamburger Pensionsverwaltung) Der Träger verwaltet den Fonds, legt die Beiträge an und zahlt
die Renten aus Bildung eines paritätisch besetzten Beirates Beirat kontrolliert den Fonds und macht Anlagevorschläge
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Inhalte des nationalen Tarifvertrages
Definiert den Geltungsbereich Regelt die Fondskonstruktion Legt den Rahmen für die Finanzierungsbestandteile
der Altersversorgung fest Regelt Anspruchsvoraussetzungen
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Die Finanzierung der Altersversorgung
Regionale Tarifvertragsparteien regeln Finanzierungsbestandteile wie z.B.: Umwandlung VWL Umwandlung Einmalzahlungen Bestandteile von Entgelterhöhungen Arbeitgeberbeiträge Ersparte Steuern und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
ggfs. Zusätzliche Möglichkeiten: Eigenständige Arbeitgeberbeiträge Eigenleistung der Beschäftigten
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Leistungen
Leistungen aus dem Fonds erhalten nur Begünstigte für die eingezahlt wurde
Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach Höhe und Dauer der Einzahlungen und der Fondsentwicklung
Angestrebte Anspruchsvoraussetzungen: Zahlungen mit Eintritt in die gesetzliche Altersrente
oder mit Eintritt in die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in die Hinterbliebenenrente
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Kriterien Branchenfonds
Sicherheit bei Insolvenz sofortige Unverfallbarkeit
keine 10jährige Wartezeit wegen Betriebszugehörigkeit
Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich flexible Finanzierung
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Zeitliche Entwicklung
23. Juni 2000: Präsident DBB erklärt Bereitschaft zu Regelungen zur Altersvorsorge
4. September 2000: NGG Brief an DBB mit der Bitte um einen Termin
11 Monate vergingen bis zu einem Termin Am 18.7.01: Präsentation der NGG Vorstellungen Kein konkretes Gesprächsergebnis Arbeitgeber wollen den NGG-Vorschlag intern vorstellen
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Betriebliche Initiativen
Zwischenzeitlich hat es betriebliche Entwicklungen gegeben, mit dem Ziel dort und nicht auf der Ebene der Flächentarifverträge zu Vereinbarungen zum Thema Altersvorsorge zu kommen Brau und Brunnen: bereits längerfristiges Ansinnen für eine
Vereinbarung zur Entgeltumwandlung Holsten: hat für Hamburg und einige andere Standorte eine BV
abgeschlossen Beck&Co: das Thema Altersvorsorge wurde mit dem Thema
Arbeitszeitflexibilisierung gekoppelt, ist aber noch nicht aktiviert Schörghuber- Gruppe: es gibt Gespräche auf Konzernebene
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Sachstand Brauwirtschaft
Erstes Gespräch kommt nach über einem Jahr Vorlaufzeit am 18.7.01 zustande
Arbeitgeber des DBB sind ohne jede Kompetenz Schriftliche Antwort vom 12.9.01 beinhaltet ANG Linie
Keine Arbeitgeberbeiträge Doppelte Freiwilligkeit Keine gemeinsame Einrichtung
Fazit: NGG geht den Weg der regionalen Tarifverhandlungen
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Altersvorsorge TV Abschlüsse Brauwirtschaft
Brauwirtschaft NRW AV Betrag des Arbeitgebers 1.000,--DM; 780,-- DM
anstelle bish. VWL, 54,-- DM Erhöhung VWL, 166,-- DM Zuzahlung des Arbeitgebers (eingesparte Sozialversicherungsbeiträge)
Wer VWL weiterführt , erhält für PK 54,-- DM v. AG Entgeltumwandlung bis 4% BBG -RV Durchführung PK (Auswahl Tarifparteien)
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Altersvorsorge TV-Abschlüsse Brauwirtschaft
Brauereien Hessen; Rheinland- Pfalz, Saarland DM 1.200,-- Altersvorsorge (bisher DM 936,-- VWL) Azubis: Altersvorsorge DM 600,-- (bisher DM 468,--
VWL) Pensionskasse
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Altersvorsorge Süßwaren
Der Ansatz: Nach Erfolglosigkeit der Sondierungen zwischen ANG
und NGG: Spitzengespräche zwischen NGG und BDSI
zur Sondierung der Möglichkeiten
Verständigung auf nationale VH: Entgelt und
Altersvorsorge im Paket
Marathonverhandlung brachte im ersten Anlauf
folgendes Ergebnis:
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Eckpunkte der tariflichen Regelungen
Einrichtung einer Pensionskasse tariflicher Altersvorsorgebetrag des Arbeitgebers von
0,35% der Entgelte Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
zum Zwecke der Altersvorsorge (bis zur Grenze des versicherungspflichtigen Entgelts nach SGB III/mindestens z.Zt. 630,--DM)
Regelungen zur Unverfallbarkeit etc.
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AvTV Süsswarenindustrie
Tarifvertrag tritt am 21.4.2001 in Kraft, Entgeltumwandlung am 1.1.2002
Einrichtung von Vorsorgekonten für Arbeitnehmer der Süßwarenindustrie bei der „Pensionskasse Ernährung und Genuss“
Überweisung des Altersvorsorgebetrages des Arbeitgebers
Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ab 1.1.2002 freiwillig möglich
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Für wen gilt derAltersvorsorge -Tarifvertrag?
Süßwarenindustrie West und Ost Mitglieder der vertragschließenden Parteien Mitglieder der Gewerkschaft NGG und des
Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie Für Arbeitnehmer und Auszubildende Ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von 4 Monaten
als Voraussetzung (bei Saisonbeschäftigten werden Beschäftigungszeiten zusammengerechnet, falls nicht mehr als 12 Monate dazwischen liegen)
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Auswahl der Pensionskasse
Im Tarifvertrag wurde vereinbart, die tarifliche Altersvorsorge bei einer von den Tarifvertragsparteien auszuwählenden Pensionskasse durchzuführen
Für besondere Fälle gibt es weitere tarifliche Regelungen Nach Vorstellung und Prüfung verschiedener Anbieter
wurde die Hamburger Pensionskasse ausgewählt
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Bezeichnung
„ Pensionskasse Ernährung und Genuss“
in derHamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
www.p-eg.de
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Vorteile der PensionskasseErnährung und Genuss
Träger ist eine große renommierte Hamburger Pensionsverwaltung (HPK)
geringe Abschluss- und Verwaltungskosten
Nutzung der Steuervorteile Nicht nur Altersrente, auch
Hinterbliebenen- und Invaliditätsrente
Hohe Sicherheitsstandards Vorteile im Vergleich zu
anderen Anbietern Einflussnahme auf
Vertragsgestaltung möglich Wechsel auch zu anderen
Anbietern möglich (Kündigungsfristen vereinbart)
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Leistungsarten
Alterspension ab 60 oderspäter
Invalidenpension bei BUoder EU
Witwen- und Witwerpension Waisenrente bis Ende derAusbildung
Kapitalwahlrecht Hypothekendarlehen zuVorzugskonditionen
Ohne Gesundheitsprüfung / -fragebogen
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Leistungsarten
Alterspension ab 60 oder später: Lebenslängliche Zahlung, frühestens ab Alter 60 und spätestens ab Alter 65. Wenn nach dem 60. Lebensjahr noch keine Rente bezogen wird, gibt es zusätzliche Steigerungen der Rente.
Witwen- und Witwerpension: Nach 3-jähriger Wartezeit lebenslange Zahlung von 60 % des jeweils erreichten Rentenanspruches an den hinterbliebenen Ehepartner des Versicherten. Heiratet die Witwe bzw. der Witwer wieder, so wird eine Abfindung bis zur Höhe von 5 Jahresrenten gezahlt.
Kapitalwahlrecht: Auszahlung des Deckungskapitals der Altersrente; die Hinterbliebenenrente bleibt erhalten. Ausübung der Option im 57. Lebensjahr, wenn zuvor mindestens 12 Versicherungsjahre zurückgelegt wurden.
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Leistungsarten
Invalidenpension bei Erwerbsminderung:Nach 3-jähriger Wartezeit Zahlung des jeweils erreichten Rentenanspruchs während der Dauer der Invalidität nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung
Waisenrente bis Ende der Ausbildung:Nach 3-jähriger Wartezeit bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr zuzüglich Wehrdienstzeit. Die Waisenrente beträgt 1/6, die Vollwaisenrente 1/3 des Versichertenanspruches.
Hypothekendarlehen zu Vorzugskonditionen
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Monatliche Altersrente für DM 100,-- monatlichen Beitrag
Alter bei Gesamtrente aus Beitrag / bei Zins
Eintritt Rentenbeginn 7,2 % 8 %20 60 1.155 1.433
63 1.508 1.90865 1.837 2.355
30 60 543 63363 721 85565 885 1.062
40 60 234 25763 324 36165 403 455
50 60 81 8463 123 13065 162 173
Zusätzlich werden Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten gezahlt.
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Ältere Arbeitnehmer
Mit 50 Jahren: Altersvorsorgebeitrag des Arbeitgebers Ersparnis von Steuer- und
Sozialversicherungsbeiträgen Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz
nach 3 Jahren Wartezeit Mit 55 Jahren bei niedriger Rentenzahlung
Kapitalabfindung möglich Fazit:Es lohnt sich auch für Ältere
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Information
Kontoauszug
1 x jährlich im Sommer
Stand der Versorgungsleistung
Hochrechnung bis Alter 60 / 63 / 65
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Steuerliche Vorteile nutzen
Der Altersvorsorgebetrag des Arbeitgebers ist steuer-und sozialversicherungsfrei
Die Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei (Allerdings besteht die Sozialversicherungsfreiheit nur bis 2008)
Diese Vorteile können insgesamt bis 4.224 DM jährlich genutzt werden (4% der BBG der RV in 2002).
Ferner können Zulagen und Steuervergünstigungen der sog. „Riester-Förderung“ genutzt werden
15.11.2001Seite 31 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Tariflicher Altersvorsorgebetrag (Süßwarenindustrie)
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung des Altersvorsorgebetrages durch den Arbeitgeber
Die 0,35% des Arbeitgebers werden steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt
Die Höhe des Altersvorsorgebetrages ergibt sich aus den Tabellen,die dem Tarifvertrag als Anlage beigefügt sind
Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch
15.11.2001Seite 32 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Brutto-netto Effekt der Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer spart Lohn- bzw. Einkommenssteuern je nach Steuerklasse z.B 30%
Der Arbeitnehmer spart ca. 20% Sozialversicherungs-beiträge
Es lohnt sich also, die Entgeltumwandlung zu nutzen Dies gilt besonders auch für die Vermögenswirksamen
Leistungen
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Antrag auf Entgeltumwandlung
Schriftlichen Antrag an Arbeitgeber stellen 2 Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt der
Entgeltumwandlung Widerruf auch schriftlich Entscheidung kann von Kalenderjahr zu
Kalenderjahr neu getroffen werden Formulare zum Eintragen der Daten nutzen
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„Riester-Förderung“
Für eine bestimmte Sparrate vom Bruttolohn (2002 1%, 2004 2% , 2006 3% und ab 2008 4 %)
gibt es staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug Die Grundzulagen je Erwachsenen steigen von DM 74
im Jahr 2002 bis auf DM 300 im Jahr 2008 jährlich Die Kinderzulage beträgt je Kind DM 90 im Jahr 2002 und
steigt bis zum Jahr 2008 auf DM 360 jährlich Der Sonderausgabenabzug steigt im selben Zeitraum von
max. DM 1026 auf DM 4107
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Wechsel des Arbeitgebers
Falls der neue Arbeitgeber mitwirkt, kann das Vorsorgekonto mit weiteren Beiträgen fortgeführt werden
Das Konto bleibt beitragsfrei stehen oder kann mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse kann über
sogenannte Minimalabfindungen gemäss Betriebsrentengesetz beendet werden
15.11.2001Seite 36 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Wie sicher sind die Anlagen?
Die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ist sofort unverfallbar.
Es wurde tariflich vereinbart, dass auch die Arbeitgeberbeiträge sofort unverfallbar sind.
Es gibt einen gesetzlichen Insolvenzschutz. Die Pensionskasse ist absolut sicher:
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, strenge Anlagevorschriften,Treuhänder
15.11.2001Seite 37 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
ANG will betriebliche Altersvorsorge verhindern
ANG will auf Bundesebene sich auf Entgeltumwandlung beschränken keine Finanzierung im Gesamtvolumen keine Gemeinsame Einrichtung keine Priorität für Pensionskasse keine Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge etc.
Die Neuregelung der betr. Altersvorsorge ist für ANG kein Thema
ANG versucht Süßwaren TV zu torpedieren
15.11.2001Seite 38 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
SüsswarenindustrieAltersvorsorge
Kombinierter Abschluss Altersvorsorge und Entgelt Volumen 2,85 %: Entgelterhöhung 2,5% plus 0,35%
Altersvorsorgebeitrag Wichtiger als die Höhe des Abschlusses war die
Durchsetzung der zwei großen politischen Ziele: Durchführungsweg Pensionskasse und Arbeitgeberbeitrag im rechtlichen Sinn
Mit diesem Abschluß wurde der Weg für die gesamte Ernährungswirtschaft geebnet
15.11.2001Seite 39 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
.... und es laufen viele weitere Aktivitäten
und Verhandlungen
Zuckerindustrie National, Tarifauseinandersetzung Cigarettenindustrie National, TV BdS, Obst & Gemüse, etc.
Raiffeisen Warengenossenschaften BaWü Rahmenvereinbarungen HPK in den LB Nord,
BaWü und HRhPfS Unendlich viele weitere regionale, wie
Unternehmens- und Haustarifverhandlungen
15.11.2001Seite 40 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Altersvorsorgeabschlüsse in der Milchwirtschaft
Milchwirtschaft Bayern: 1.200,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall der VWL
von 936,-- DM Pensionskasse
Milchwirtschaft Baden- Württemberg: 900,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall der VWL
von 624,-- DM Pensionskasse Auch bei Entgeltumwandlung 10%
Arbeitgeberzuschuss max. 175 Euro p.a.
15.11.2001Seite 41 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Altersvorsorgeabschlüsse in der Milchwirtschaft
Milchwirtschaft NRW 1.000,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von
780,-- DM HPK Auch bei Entgeltumwandlung 10%
Arbeitgeberzuschuss bis max. 4 % BBG der RV derzeit 348,--DM p.a.
15.11.2001Seite 42 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Altersvorsorgeabschluss in der Erfrischungsgetränkeindustrie
Eckpunkte in Stichworten:
Für Tarifverträge mit VWL: 1.200,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 936,-- DM 825,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 624,-- DM 450,- DM für das Tarifgebiet Ost; es wird eine materielle Leistung
von 312,- DM angesetzt Durchführungsweg Pensionskasse Auskehrung 20% eingesparte AG-Anteile Sozialversicherung bei
Umwandlung VWL zusätzlich 76,- DM Arbeitgeberbeitrag
15.11.2001Seite 43 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Die Kernpunkte:
Im wesentlichen haben sich überwiegend folgende Eckpunkte der NGG Altersvorsorge-Abschlüsse herauskristallisiert:
Durchführungsweg: Pensionskasse Umwandlung der VWL zu reinen Arbeitgeber-Beiträgen Auskehrung der eingesparten Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung (20%) zusätzliche Entgeltumwandlung durch den AN möglich in einigen Bereichen: zusätzlicher Aufstockungsbetrag des
AG und Auskehrung der eingesparten AG-Anteile bei weiterer Entgeltumwandlung durch den AN
15.11.2001Seite 44 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Pensionskasse: richtiger Weg
„Pensionskassen sind die Gewinner der Rentenreform“(Quelle: Hartmut Engbrock, Unternehmensberatung Dr. Heubeck)
„Gemessen an der voraussichtlichen Rendite ist die Pensionskasse Favorit. Dank neuer zusätzlicher Steuervorteile bringt sie 50% mehr Ruhegeld als die Privatvorsorge.“ (Quelle: Capital 14/2001)
„Trübe Aussichten für deutsche Pensionsfonds“ (Quelle: FAZ vom 3.7.01)
15.11.2001Seite 45 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
aktuelle Tariflandschaft in November 2001
NGG hat bisher über 50 Altervorsorge-Tarifverträge abgeschlossen.
Viele Regionale Regelungen auf Länder- und Branchenebene und Haustarife
In Niedersachsen werden derzeit verhandelt: Brauereien (2.VH 22. November) Milchwirtschaft (Norddeutschland) (1.VH 11. Dezember) Ernährungsindustrie (1.VH 19.Dezember)
15.11.2001Seite 46 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Es liegt in unserer Gestaltungskraft:
So oder so
15.11.2001Seite 47 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
In verschiedenen Bereichen haben wir es schon geschafft aber wir brauchen allüberall Tarifverträge zur
Altersvorsorge...
...damit alt werden
nicht arm sein heißt
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