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Asset Allocation :
VermögensaufbauVermögensverwaltung
Georg BollStand 01.06.2011
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Altersvorsorge- Planungen- Möglichkeiten - staatliche Förderung
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Ersparnisse auf Rekordniveau: Fast 5 Billionen Euro Geldvermögen
21. Juni 2011 - Die gute wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr führte auch zu einem deutlichen Anstieg des Geldvermögens der privaten Haushalte in Deutschland. Es summierte sich Ende 2010 auf 4,93 Billionen Euro. Das ist ein Plus von fünf Prozent gegenüber 2009.
http://www.bankenverband.de/
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Gut geplante Vorsorge :
GrundsicherungBeginn
Vermögensaufbau
VermögensaufbauEinkommens-
sicherung
Vermögens-wachstum
Einkommens-sicherung
Einkommens-sicherung
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Private HaftpflichtVL-Sparformen
Lebensversicherungen
FondssparpläneBerufsunfähigkeits- /
Lebensversicherungen
steueroptimierendeVermögensstrategien,
Schuldentilgung
Ernte und Nutzung,des Vermögens,
Verkaufsstrategien
Lebensalter
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Denkbare C h e c k l i s t e : Wie viel kann monatlich gespart werden ?
Welche Sparverträge und Lebensversicherungen laufen bereits ?
Wie viel Vermögen ist aus Erbschaften zu erwarten ?
Wie viel Personen müssen heute finanziell abgesichert werden ?
Welche finanziellen Belastungen, zum BeispielHausbau oder Studium der Kinder, sind zu erwarten ?
Für wie viele Personen muss die Rente voraussichtlich reichen ?
Kann im Alter voraussichtlich eine eigene, schuldenfreie Immobiliebewohnt werden ?
Wie groß sind Erfahrung und Risikobereitschaft bei der Geldanlage ?
Wie viel monatliche Rente muss im Ruhestand voraussichtlichfinanziert werden ? Faustregel : etwa Hälfte des Nettoeinkommens.
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Die vier Säulen der Alterssicherung
Gesetzliche Rente
Pflicht-versicherung
Betriebliche Alters-
versorgung
Freiwillige Leistung der Arbeitgeber
für Arbeitnehmer
Lebens-Versicherung
Fonds-/Fonsparpläne
Eigene Alters- und
Hinterbliebenen-versorgung
mietfrei wohnen im Alter
Eigene Vorsorge
durch rechtzeitigen Erwerb einer
Immobilie
http://www.vwl.uni-freiburg.de/fiwiI/fzg/forschung/alterssicherung.html
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http://www.vwl.uni-freiburg.de/fiwiI/fzg/forschung/alterssicherung.html
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Entstehen einer „Versorgungslücke“ in der gesetzlichen Rentenversicherung
Zeit/ Entwicklung des persönlichen Einkommens
Höhe des Beitrags zur ges. Renten-versiche-rung
Jahr
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Beitrags-bemessungs-grenze
Entrichtete Beiträgein % d. Bruttoeinkommensmaximal aus der Beitragsbemessungsgrenze
Einkommensbereich, aus dem keine Beiträge mehr entrichtet wurden
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Höhe des Beitrags zur ges. Renten-versiche-rung
Entstehen einer „Versorgungslücke“ in der gesetzlichen Rentenversicherung
Zeit/ Entwicklung des persönlichen Einkommens
Jahr
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Beitrags-bemessungs-grenze
Entrichtete Beiträgein % d. Bruttoeinkommensmaximal aus der Beitragsbemessungsgrenze
Einkommensbereich, aus dem keine Beiträge mehr entrichtet wurden
Rentenansprüche aus entrichteten Beiträgen
Keine Rentenansprüche
Versorgungslücke !
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Vergleich Lebensversicherung / gesetzliche RentenversicherungUnterscheidung
nach :
Berücksichtigtes Risiko
Umfang der Leistung
Beitragshöhe
Dauer der Leistung
Art der Leistungen
Private Lebensversicherung Gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragshöhe ist ist i.d.R abhängig vonGeschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten
keine Risikoberücksichtigung
Vertraglich regelbar,abhängig von der Versicherungssumme und dem Versicherungsprodukt
Leistungsumfang gesetzlich festgelegt
Abhängig vonVersicherungssumme, Vertragsdauer, Versicherungsprodukt und individuellen Risiken
Beitragssatz wird durch Rechtsverordnung festgelegt.Beitragszahler sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.Höhe ist abhängig vom Beitragssatz und Einkommenshöhe.- Beitragsbemessungsgrenze
Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Erträge am Ende der Vertragsdauer oder Ausbezahlung der Todesfallleistung bei vorzeitigem Todesfall Auszahlung auch als Rente möglich
Geldleistung Geld- Sach- und Dienstleistung
Rentenzahlung bis ans Lebensende monatlich.Im Todesfall nur begrenzte Hinterbliebenversorgung
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Altersvermögensgesetz (AVmG)
Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Pensionsfonds
Beitragszusage mit Mindestleistung
Verbesserte Rahmenbedingungen wie z.B. kürzere Unverfallbarkeitsfristen
04/26/23 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge 18Quelle: Handelsblatt, 19./20./21.Dezember 2008, S.247
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Direkt-versorgung
Pensions-kasse
Pensions-fonds
Unter-stützungs-kasse
Pensions-zusage
Träger der Versorgung
Zusatz-kosten
Entgelt-umwandlung
Anspruch auf Fortführung bei entgeltlosen Zeiten
Rechtsanspruch auf Übertragung bei Arbeitgeber-wechsel
Lebens-versicherer
Pensions-kassen
Pensions-fonds
Unterstützgs. kassen
Arbeit-geber
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GutachterRegiekosten
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möglichfür Neuzusagen ab 2005
nicht möglich,Übertragung auf freiwilliger
Basis
möglich
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voll geförderte Vorsorge
= Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden
gesetzliche Rentenversicherung
ungeförderte Vorsorge = Beiträge sind aus dem bereits versteuerten Einkommen zu
zahlen und nicht abzusetzen, Erträge sind zu versteuern.
Kapital-, private Renten- und fondsgebundene Lebensversicherungen und Investmentfonds
begrenzt geförderte Vorsorge = Beiträge können nur begrenzt von der Steuer abgesetzt werden
Riester-Rente und Betriebsrente
Altersvorsorge in 3 Stufen nach Rürup
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Basisversorgung
Zusatzversorgung
Kapitalanlageprodukte
Gesetzliche RentenversicherungBerufsständische Versorgungbestimmte private Rentenversicherungen( Rürup-Renten)
Das „Drei- Schichten Modell“ der Rürup Kommission
SparpläneKapitallebensversicherungenprivate Rentenversicherungen, die nicht unter die Basisversorgung fallen
Betriebliche Altersversorgung- arbeitgeberfinanziert- aus Entgeltumwandlung- betriebliche Riesterrente
Riester - Förderung
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Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase
Sonstige Altersvorsorge (dritte Schicht)
Beiträge f. Altverträge i.Rahmen. d. „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ bis 1.500 € /2.400 € (Arbeitnehmer/ Selbständige) absetzbar
Für Neuverträge kein Sonderausgabenabzug
Kapital-Lebensversicherungen
Private Rentenversicherungen
Erträge bei Kapitalzahlung nach 12 Jahren Laufzeit und 60. Lebensjahr
zu 50% steuerpflichtig
Renten werden mit Ertragsanteil v.18% (bisher 27%) besteuert
Steuerbegünstigte Zusatzversorgung (zweite Schicht)
Beiträge durch Sonderausgabenabzug von max. 1.050 € (2005) steuerfrei
„Riester-Policen“
ab 2006 nur noch unsiex-Tarife
steuerpflichtig
Beträge v. max. 2.496 € (2005) steuerfrei zusätzlicher Freibetrag von 1.800 € für Neuverträge
(= nicht bei bis 31.12.2004 abgeschlossenen und bestehenden Direktversicherungen mit § 40 Pauschalbesteuerung)
bis 2008 keine Sozialabgaben
Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen
Verträge müssen Renten oder Auszahlungsplan vorsehen. (enge Hinterbliebenenversorgung)
Steuerpflichtig
voller Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
Basisversorgung (erste Schicht)
AG- und AN-beiträge 2005 zu insges. 60% steuerfrei
Sonderausgabenabzug steigt bis 2025 in 2%-Schritten auf 100 %
Höchstbetrag 20.000€ / 40.000€ (led./verh.)
Gesetzl. Rentenversicherung
berufsständische Versorgungswerke
priv. Leibrente „Rürup-Rente“:nicht vererbbar, keine Einmalleistung, Auszahlg ab 60.Lj.
Freibetrag von 50% (sinkt für Neurentner bis 2040 schrittweise
auf Null)
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Handelsblatt: Investor 14./15./16. November 2008, NR. 222, S.40
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Wer weniger als 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig.
Die Riester-Formel :
Gesamtbeitrag : 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen - maximal 2.100 Euro
Förderung(Grund- undKinderzulagen)
Eigenbeitrag :mindestens 60 Euro pro Jahr=-
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908 Euro600 Euro308 EuroEhepaar, 2 Kinder, beide geboren nach dem 31.12.2007
793 Euro485 Euro308 EuroEhepaar, 2 Kinder (1 Kind geboren vor dem 1.1.2008,1 Kind nach 31.12.2007)
678 Euro370 Euro308 EuroEhepaar, 2 Kinder (geboren vor dem 1.1.2008)
608 Euro300 Euro308 EuroEhepaar, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007)
493 Euro185 Euro308 EuroEhepaar, 1 Kind (geboren vor dem 1.1.2008)
308 Euro0308 EuroEhepaar ohne Kinder
454 Euro300 Euro154 EuroAlleinstehend, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007)
339 Euro185 Euro154 EuroAlleinstehend, 1 Kind(geboren vor dem 1.1.2008)
154 Euro0154 EuroSingle
GesamtzulageKinderzulageGrundzulageFamiliensituation
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wichtigster Unterschied beim Sparziel:
Riester-Rentensparer erhalten im Alter eine Geldrente
Wohn-Riester-Sparer wohnen im Alter mietfrei.
Keinen Unterschied gibt es bei der Förderung; sie ist beim Wohn-Riester genau so hoch wie bei der Riester-Geldrente.
Wer kauft oder baut, hat gegenüber anderen Riester-Sparern einen Rentabilitätsvorteil: Die Zulagen und Steuervorteile wirken in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Sollte sich das Sparziel der Wohn-Riester-Sparer ändern, kann später problemlos auf eine Geldrente gewechselt werden.
Die neue Wahlfreiheit: Immobilienrente oder Geldrente
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Erwerb und/oder Entschuldung von Wohneigentum;
Alternativ: Überführung des Kapitals in eine Riester-Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr.
Erwerb einer lebenslangen Geldrente;
Alternativ: Entnahme von 75% oder 100% des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum.
Sparziele
Riester-BausparvertragRiester-Darlehen
Versicherung FondssparplanBanksparplan
Varianten
Wohn-RiesterRenten-RiesterVergleich :
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Wohneigentümer wohnen lebenslang mietfrei. Im Durchschnitt beträgt heute der Wert der ersparten Miete ein Drittel der Renteneinkünfte.
Die Rentenhöhe hängt von der Höhe und Dauer der Einzahlungen sowie der Verzinsung bzw. den Gewinnen des Versicherers oder der Fondsgesellschaft ab.
Leistungen im Alter
Ab Einzug ins WohneigentumFrühestens ab Vollendung Des 60. Lebensjahres.
Frühester Zeitpunkt der Leistung
Wohn-RiesterRenten-RiesterVergleich :
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das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten
die laufenden Rentenzahlungen verbrauchen das Kapital
Verbrauch des Vermögens im Laufe des Lebens
Der Gesetzgeber verlangt, dass das Sparkapital und die Zulagen bei Auszahlung garantiert sein müssen.
Sicherheit des Kapitals
Das in die Immobilie investierte Sparkapital bleibt erhalten. Es ist inflationssicherer. Der Wert der Immobilie kann steigen. Ein möglicher Wertverlust bei einer ungünstigen Entwicklung des lokalen Immobilienmarktes verringert zwar den Verkaufswert des Objektes, nicht aber den Genuss der eigenen vier Wände
Grundsätzlich kann ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe er eintritt, hängt vom konkreten Vertrag ab
Risiko eines späteren Kapitalverlustes
Wohn-RiesterRenten-RiesterVergleich :
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Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz mit zwei Wahlmöglichkeiten:- Soforttilgung gegen 30 % Rabatt oder- Tilgung der Steuerschuld in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr.
Ab Rentenbeginn lebenslang zum persönlichen Steuersatz
Besteuerung des Renten-einkommens
Beiträge bis 2.100 Euro pro Jahr, inklusive Zulagen, sind steuerfrei
Steuerliche Förderung der Sparbeiträge
Unbeschränkt vererbbarNur mit Einschränkungen
Vererbung des Kapitals
Wohn-RiesterRenten-RiesterVergleich :
Die Guthaben der Riesterverträge sind während der Einzahlungsphase „Hartz IV – sicher“In der Auszahlungsphase werden sie auf Hatz IV bzw. Grundsicherung angerechnet
Hartz IV:ALG II
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Es muss sich um staatlich zertifizierte Altersvorsorgeverträge handeln.
Die Zertifizierung bestätigt, dass der Vertrag den Anforderungen des Gesetzgebers für die Förderung entspricht.
In Frage kommen:
Bausparverträge - Kombination aus Sparvertrag und Darlehensoption
Vorausfinanzierungsdarlehen - Kombination aus Sofortfinanzierung und Bausparvertrag
Reine Darlehensverträge - ohne Sparvertrag
Vertragsarten
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Neubau von Wohneigentum
Kauf von Wohneigentum (neu oder aus dem Bestand)- wenn die Immobilie nach 2007 gebaut oder erworben wurde,- selbst genutzt wird,- in der Bundesrepublik Deutschland liegt- und der Förderberechtigte seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Ausbaumaßnahmen, bei denen eine neue Wohnung, z.B. im Dachgeschoss, entsteht
Erwerb von eigentumsähnlichen lebenslangen Wohnrechten, z.B. in Seniorenheimen
Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen
Wohnungsgenossenschaft, wenn der Förderberechtigte die Genossenschaftswohnung selbst
nutzt.
Verwendungsgebot der geförderten Mittel
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Finanzierung von
Umbau-,
Modernisierungs-,
Sanierungs-
und
Energiesparinvestitionen
an bestehenden Immobilien.
Verwendungsverbot der geförderten Mittel
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Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann.
Das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten; es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt.
Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester Geldrente frei vererbbar.
Sie bietet Inflationsschutz, die Riester Geldrente nicht.
Wertzuwächse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei.
Wenn der potenzielle Bauherr es sich doch anders überlegt, kann er immer noch auf eine Geldrente umsteigen; die Förderung geht ihm nicht verloren.
Vorteile des „Wohn-Riesters“
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Handelsblatt : Investor 21./22./23. November 2008, NR. 227, S.28
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Altersvorsorge
- mietfrei wohnen im Alter
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Immobilienanlagen
indirekte Anlagen direkte Anlagen
geschlossene Immobilienfonds
verbriefte Immobilienanlagen
Immobilienaktien
offene ImmobilienfondsPublikumsfonds
REITs
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Handelsblatt: Geldanlage 12./13./14. Dezember 2008, NR. 24, S.29
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„...Wo wollen die Deutschen künftig leben? Auf dem Land? Oder in den Städten? ...Stadtwohnungen und energetisch sanierteWohnungen sind besonders gefragt, auchals lohnende Renditeobjekte für Investoren.“...
Jens Hagen, Dirk Heilmann, Reiner ReichelDüsseldorf
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Die Landeshauptstadt von Baden-Württem-berg liegt in einem Talkessel am Neckar. Für Neubaugebietegibt es kaum Platz. Deshalb bleibt das Wohnungsangebot knapp. Preise und Mieten werden weiter steigen.
Reiner ReichelStuttgart
Immobilien : Lage .... Lage.......Lage....
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Einsatz der Immobilie
mietfreiesWohnen
Verkaufund Anlage
in ein Sonder-vermögen
beiLebens-
versicherernoder
Kapitalanlage-gesellschaften
Verkauf auf Rentenbasis
ReverseMortgage
„DeutscheGrund-stücks-rente“)
bzw.Vermieten
undNutzung der
Liquidität
Direkte Investition in eine Immobilie
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USA : Modell der „Reverse Mortgage“
Unter strenger staatlicher Aufsicht :
Das Haus wird nicht verkauft, sondern dient als Sicherheit für einen Kredit
Auszahlung des Kredits :
sofort in voller Höhe
mehrere vereinbarte Raten
monatliche Auszahlung in Form einer Rentenzahlung
- als Zeitrente- als Leibrente
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USA : Modell der „Reverse Mortgage“
Situationen :
Summe ausbezahlt :
- Vertragspartner lebt : keine Auszahlungen mehr ; Beginn der Tilgung
- Vertragspartner stirbt : Erben sind Gesamtrechtsnachfolger
Summe noch nicht erreicht :
- Vertragspartner stirbt : Erben Gesamtrechtsnachfolger, Beginn der Tilgung
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USA : Modell der „Reverse Mortgage“
Laufzeit
GE
Max. ermittelterAuszahlungs-betrag
Auszahlungsplan durch vertragsgemäßeValutierung eines Darlehens
Beginn der Tilgungsphase
Vollständige Auszahlung
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USA : Modell der „Reverse Mortgage“
Laufzeit
GE
Max. ermittelterAuszahlungs-betrag
inklusive aufgelaufener
Zinsen
Auszahlungsplan durch vertragsgemäßeValutierung eines Darlehens
Beginn der Tilgungsphase
1. Auszahlung als Rate1. Auszahlung als Rate
2. Auszahlung als Rate2. Auszahlung als Rate
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USA : Modell der „Reverse Mortgage“
Laufzeit
GE
1. Auszahlung (Rentenzahlung)
3. Auszahlung
2. Auszahlung
...n. AuszahlungMax. ermittelterAuszahlungs-betrag
inklusive aufgelaufener
Zinsen
Auszahlungsplan durch vertragsgemäßeValutierung eines Darlehens
Beginn der Tilgungsphase
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Sie haben keine laufenden Zins- und Tilgungszahlungen Während der gesamten Laufzeit der Immobilienrente haben Sie keine Zins- oder Tilgungszahlungen zu leisten. Es handelt sich hierbei um ein Hypothekendarlehen, welches erst fällig wird, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, aus dieser ausziehen oder versterben.
Immobilie bleibt Ihr EigentumEine Immobilienrente ist faktisch eine umgekehrte Hypothek, d.h. Sie nehmen auf Ihre heute lastenfreie Immobilie einen sukzessiv mit den Rentenzahlungen steigenden Kreditbetrag auf. Sie bleiben also weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie.
Sie erhöhen Ihre Rente oder Ihre Liquidität Mit einer klassischen Immobilienrente, auch Umkehrdarlehen genannt, haben Sie die Möglichkeit eine zusätzliche, monatliche Rente oder wahlweise einen Einmalbetrag aus Ihrer selbstgenutzten Immobilie zu erhalten.
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Die Bezieher haben ein lebenslanges Wohnrecht
Die Immobilienrente erhalten die Bezieher unabhängig von Ihrer BonitätDie Grundlage zur Berechnung einer Immobilienrente ist einzig die Immobilie und nicht die weiteren persönlichen Vermögensverhältnisse. Aus diesem Grund wird sie unabhängig von der Bonität angeboten.
Keine Überschuldung möglich – Schutz für die Erben Sollte der ausstehende Kreditbetrag zum Ende der Immobilienrente höher sein, als der dann aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie, so haftet für den übersteigenden Wert der Kreditgeber und nicht die Erben.
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Voraussetzungen für Ihre Immobilienrente
Ihre Immobilie ist weitestgehend lastenfrei
Ihre Immobilie hat einen Wert von mindestens 100.000 Euro
Sie oder Ihr jüngerer im Haushalt lebender Partnerhaben das 60. Lebensjahr vollendet
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