31-14 Westerkofsky
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Protokoll zur Bürgerversammlung in der Sporthalle Süd zum Thema
Bodenbelastungen in Wanheim-Angerhausen am 04.07.2013, 18 Uhr bis
21.30 Uhr
1) Begrüßung Dr. Krumpholz, Umweltdezernent der Stadt Duisburg
Herr Dr. Krumpholz begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und betont, dass die
Stadt Duisburg die Betroffenen mit den Problemen nicht allein lassen wird. Die Stadt
wird sich intensiv um die Akquise von Fördergeldern für die anstehenden und
unumgänglichen Sanierungsmaßnahmen kümmern und jederzeit Ansprechpartner für
die Belange der Betroffenen sein.
2) Vortrag Dr. Barkowski, Institut für Umweltanalyse, Bielefeld
Herr Dr. Barkowski berichtet über die Untersuchung der Bodensituation in Duisburg in
den letzten Jahren, über die rückläufigen Schadstoffeinträge aus der Luft, die
Entwicklung der Beurteilungswerte (= Maßnahmenwerte) und deren Unterschied zu den
Prüfwerten sowie über die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen in den Hausgärten
und die Sanierungsmöglichkeiten. Details sind den beigefügten Vortragsunterlagen zu
entnehmen (Anlage 1).
3) Statement von Prof. Dr. König (MKULNV)
Herr Prof. Dr. König erläutert die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung privat
genutzter Wohngrundstücke durch den Verband für Flächenrecycling und
Altlastensanierung NRW (AAV).
Die Stadt Duisburg kann einen entsprechenden Antrag beim AAV stellen, über den dann
im November 2013 entschieden werden könnte. Eine Förderung würde 80 % der
Sanierungskosten umfassen. Die verbleibenden 20 % müssten durch die Stadt Duisburg
übernommen werden. Darüber hinaus würden Eigenleistungen im Rahmen der
Neugestaltung der Gärten von den Eigentümern zu tragen sein.
Zunächst wäre jedoch eine Sanierungsuntersuchung und -planung durchzuführen, in
deren Rahmen die am besten geeigneten Sanierungsmaßnahmen erarbeitet werden
müssen; erst auf dieser Basis können auch die Kosten für die Sanierung ermittelt
werden.
Die Stadt Duisburg hatte bereits eine Bitte um Unterstützung in dieser Angelegenheit an
das Umweltministerium NRW gerichtet. Das entsprechende Antwortschreiben aus dem
Ministerium ist in der Anlage 2 beigefügt.
Herr Prof. Dr. König macht deutlich, dass die Stadt in Zusammenarbeit mit dem LANUV,
der Bezirksregierung und dem MKULNV über viele Jahre „Pionierarbeit“ im Umgang mit
den Bodenbelastungen geleistet habe, da die entsprechenden Untersuchungsmethoden
und Lösungswege erst neu erarbeitet werden mussten.
Das Land NRW hat diese Arbeit auch finanziell gefördert: so wurden für die
Untersuchung von über 700 Kinderspielflächen und Kleingartenanlagen über 700.000 €
an Fördermitteln bereitgestellt. Auch die nun anstehenden Sanierungen der
Kleingartenanlagen „Feierabend“, „Ährenfeld“ und „Biegerhof“ werden mit über
840.000 € gefördert.
Schließlich gibt Prof. Dr. König noch einen Hinweis auf eine aktuelle Studie des LANUV
zu PCB-Belastungen in Grünkohl; PCB gelangten über die Luft in die Pflanzen. Prof. Dr.
König weiss darauf hin, dass in Duisburg auch weiterhin die Anbauempfehlungen aus
2002 gelten, nach denen ohnehin möglichst auf den Anbau von Grünkohl verzichtet
werden soll.
4) Fragen der Bürger
Ursache der Bodenbelastungen, Chronologie
Von vielen Bürgern wird die Frage nach einer Ursache bzw. einem Verursacher der
Bodenbelastungen gestellt. Vielfach wird in diesem Zusammenhang die ehemalige
Metallhütte Berzelius genannt. Seitens des Umweltministeriums wird deutlich gemacht,
dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Bodenbelastungen in den privaten
Hausgärten und einer einzelnen Ursache bzw. einem Verursacher nicht gerichtsfest
dargelegt werden kann, da mehrere Emittenten über einen langen Zeitraum (80 bis 100
Jahre) im Umfeld von Wanheim-Angerhausen ansässig waren und sind, teilweise mit
mehreren Vorläuferbetrieben. Es besteht somit eine Vermengung mehrerer
Belastungsursachen (Summationsschäden).
Seitens des Umweltministeriums wrd versichert, dass die Probleme durch
Bodenbelastungen in Duisburg auf Landesebene mit sehr hoher Priorität behandelt
werden. Bislang wurden Mittel in erheblichem Umfang für die Erkundung der
Belastungssituation in der Stadt und für die Erarbeitung eines Bewertungs- und
Maßnahmenkonzeptes bereitgestellt.
Einige Teilnehmer kritisieren den Umgang mit den Umweltproblemen in der
Vergangenheit bis heute und insbesondere den Umgang der Verwaltung und der Politik
mit den entsprechenden Betrieben. Auch wird bezweifelt, dass die Belastungen
abgenommen haben. Die Verwaltung zeigt Verständnis für diese Position, macht aber
zugleich deutlich, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Umweltbereich
noch recht jung sind und früher sorgloser mit entsprechenden Umwelteinwirkungen
umgegangen worden ist. Zudem steht der Umweltschutz bis heute in Konkurrenz mit
wirtschaftlichen Interessen.
Insgesamt sind die Schadstoffemissionen insbesondere für Schwermetalle im Duisburger
Süden stark zurück gegangen, insbesondere nach Abschluss der Sanierung des MHD-
Geländes und der Deponie mit der Heinrich-Hildebrand-Höhe, so dass auch vor diesem
Hintergrund eine Sanierung der Bodenbelastungen gerade jetzt sinnvoll ist, da nicht mit
einer neuen Verunreinigung der Böden zu rechnen ist. Für Wanheim-Angerhausen hat
sich seit der Sanierung des Geländes der ehemaligen Zinkhütte und der Heinrich-
Hildebrand-Höhe somit eine deutliche Verbesserung der Umweltsituation ergeben.
Umweltprobleme in Wanheim-Angerhausen, Arbeitskreis
Im Rahmen der Veranstaltung wird seitens der Bürger deutlich gemacht, dass in
Wanheim-Angerhausen nicht nur das Problem der Bodenbelastungen besteht, sondern
dass der Stadtteil auch von massiven weiteren Problemen wie dem Schwerlastverkehr,
den Feinstaub-Immissionen, dem Lärm und dem Gefahrenpotential durch den Standort
der GNS betroffen ist.
Auch wird die erforderliche Sanierung der Böden kritisch betrachtet im Hinblick auf die
Folgen für die bestehenden Gärten (Belastung durch Baustellenbetrieb, Rodung von
Grün u. s. w.).
Seitens des Umweltdezernats (Herr Dr. Krumpholz) der Stadt Duisburg wrd der
Vorschlag eines Arbeitskreises unterbreitet, in dem engagierte Bürger für den Stadtteil
zusammen mit der Verwaltung die Probleme diskutieren und Lösungen erarbeiten
können. Interessierte werden gebeten, sich in einer Liste einzutragen; auch der Heimat-
und Bürgerverein Wanheim-Angerhausen e. V. soll in den Arbeitskreis eingebunden
werden. Im Vordergrund des Arbeitskreises soll allerdings die Diskussion über den
Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen stehen.
Gefährdung, Beurteilungswerte, Belastungsgebiet
Es wird mehrfach die Frage gestellt, ob eine Sanierung der Gärten wirklich notwendig
ist, auch wenn keine Kinder im Garten spielen und der Garten auch sonst nicht intensiv
genutzt wird. Außerdem besteht die Sorge, dass der über lange Jahre aufgebaute und
gepflegte Garten im Rahmen der Sanierung völlig zerstört wird durch Rodung der
Pflanzen seinen Charakter verliert.
Hierzu wird ausgeführt, dass die Sanierung aufgrund der festgestellten
Bodenbelastungen auch bei nicht sehr intensiver Nutzung des Gartens erforderlich ist,
weil die hohen Schwermetallkonzentrationen zu langfristigen gesundheitlichen Schäden
führen können. Auch ist eine Änderung der Nutzung eines Gartens jederzeit möglich,
beispielsweise indem ein Grundstück von einer Familie mit kleinen Kindern bezogen
wird, die dann im Garten spielen. Dies kann seitens der Behörde nicht kontrolliert
werden. Daher besteht die Pflicht zur Gefahrenabwehr bei entsprechenden Belastungen
in Hausgärten grundsätzlich, damit eine gefahrlose Nutzung des Gartens ohne
Einschränkungen gewährleistet ist. Die Untere Bodenschutzbehörde ist wegen der
gesetzlichen Vorgaben in der Pflicht zu handeln.
Bezüglich der Sanierung wird deutlich gemacht, dass die erforderlichen Maßnahmen im
Dialog mit den betroffenen Eigentümern erarbeitet werden sollen. Gleichzeitig wird
seitens der Stadt deutlich gemacht, dass für die Sanierung Fördermittel beantragt
werden und die Eigentümer auf diesem Wege finanziell entlastet werden können. Die
Stadt bittet alle Betroffenen aber um Verständnis, dass die Sanierungsmaßnahme nicht
völlig ohne Beeinträchtigungen ablaufen kann.
Die von einigen Bürgern in Frage gestellten Beurteilungswerte für die Blei sind fundiert
und basieren auf wissenschaftlichen Studien, die einen direkten Zusammenhang
zwischen dem Bleigehalt im Blut und im Boden beschreiben.
Auch wird die Frage nach Flächen gestellt, die bislang nicht untersucht wurden. Hier ist
zu unterscheiden zwischen Flächen in den Belastungsgebieten in Wanheim-
Angerhausen, die nicht untersucht werden und solchen, die außerhalb der
Belastungsgebiete von Wanheim-Angerhausen liegen: Nicht untersuchte Flächen in den
Belastungsgebieten weisen in der Regel eine andere Nutzung als Hausgärten,
Kleingärten oder Kinderspielflächen auf; die jetzige Untersuchung ist nur auf Hausgärten
beschränkt. Für die anderen, unempfindlicheren Nutzungen wie Abstandsgrünflächen,
Parkflächen oder Verkehrsflächen gelten höhere Beurteilungswerte, die hier nicht
erreicht werden. Vorgärten wurden i. d. R. nicht untersucht, es sei denn, sie werden
offensichtlich wie ein Hausgarten genutzt, andernfalls sind sie als Abstandsgrünflächen
einzustufen. Für Flächen außerhalb der beiden Belastungsgebiete sind derzeit keine
Untersuchungen vorgesehen, da sich die dort zu erwartenden Belastungen auf das
Schwermetall Cadmium beschränken und nur das Thema des Gemüseanbaus im
eigenen Garten betreffen; hier wird es im Rahmen des künftigen Bodenschutzgebietes
Regelungen geben, die den Gemüseanbau auf ein bestimmtes Maß beschränken, das
bei den vorhandenen Bodenbelastungen noch tolerabel ist.
[Redaktionelle Anmerkung: Eine Ausnahme stellt hier der nördliche Bereich von
Hüttenheim dar. Weiterführende Auswertungen haben gezeigt, dass hier, wenn auch
auf niedrigerem Niveau als im benachbarten Wanheim-Angerhausen, eine
Beeinträchtigung über die direkte Bodenaufnahme gegeben sein kann. Aus diesem
Grund soll der Bereich in die anstehenden Sanierungsuntersuchungen einbezogen
werden.]
Eine Überprüfung, in welchem Belastungsgebiet das eigene Grundstück liegt, ist über
eine Karte auf der Internetseite der Unteren Bodenschutzbehörde möglich:
http://www.duisburg.de/micro2/umwelt/boden/inhalt/102010100000387460.php
Eine genaue Auskunft, warum in einem bestimmten Einzelfall keine Untersuchung
durchgeführt wurde bzw. wird, ist bei der Unteren Bodenschutzbehörde auch
telefonisch zu erhalten unter 0203 / 283-2777. Prinzipiell wurde aber für jedes
Grundstück in Wanheim-Angerhausen geprüft, ob ein Hausgarten vorhanden ist oder
eine der anderen o. g. Nutzungen vorliegt.
Gesundheit
Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der einzelnen Schadstoffe wird im
Rahmen der Bürgerversammlung ausführlich erörtert. Grundsätzlich wirken die
Hauptschadstoffe Blei und Cadmium, mit denen die Gärten in Wanheim-Angerhausen
belastet sind, unterschiedlich: Während sich Cadmium überwiegend in Gemüsepflanzen
anreichert und über deren Verzehr in den Körper gelangt, steht beim Blei die direkte
Schadstoffaufnahme über den Boden im Vordergrund.
Blei wirkt sich dabei auf die Gehirnentwicklung bei Kindern negativ aus, aber auch bei
Erwachsenen lassen sich im Laufe der Zeit entsprechende Beeinträchtigungen
nachweisen, auch wenn die Empfindlichkeit des Organismus im Lauf des Lebens
abnimmt. Eine Messung der Bleikonzentrationen im Körper lässt sich über die
Bestimmung des Bleigehaltes im Blut durchführen.
Das über selbst angebautes Gemüse aufgenommene Cadmium reichert sich im Körper
an und kann im Laufe der Zeit Nierenschäden verursachen. Auch hier sind Kinder
empfindlicher als Erwachsene. Eine Messung ist über die Bestimmung verschiedener
Enzyme im Urin möglich.
Die Interpretation entsprechender Untersuchungen des Menschen bzgl. Blei und
Cadmium ist jedoch schwierig, da die Schadstoffaufnahme auch zusätzlich über andere
Wege (Rauchen, Nahrung, Luft u. s. w.) erfolgen kann.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Stoffe sich langfristig auswirken, akute
Gesundheitsbeschwerden hingegen nicht zu erwarten sind.
Das Amt für Umwelt und Grün wird sich mit dem Gesundheitsamt über die Möglichkeit
von Blutuntersuchungen bei den Betroffenen abstimmen.
Eine Gefährdung ist jedoch nicht zu besorgen, wenn bis zum Beginn der Sanierung die
von der Stadt ausgesprochenen Empfehlungen beachtet werden. Auch stillende Mütter
sind bei Beachtung der Empfehlungen nicht gefährdet.
Bei der Haltung von Tieren im Garten ist zunächst zwischen Nutztieren (zum Verzehr)
und Haustieren zu unterscheiden. Fleisch von aus dem Garten ernährten Nutztieren
sollte ohne Weiteres nicht verzehrt werden, da sich die Schadstoffe auch im Tier
anreichern können. Zur Gefährdung von Haustieren durch die Bodenbelastungen liegen
derzeit keine Informationen oder Beurteilungswerte vor. Hier kann aber u. U. ein
Veterinärmediziner im Einzelfall weiterhelfen.
„Bleistudie“
Bei der Ausarbeitung der Beurteilungswerte für Blei wurden auch Blutuntersuchungen
von Schulkindern aus Wanheim-Angerhausen aus der Vergangenheit mit ausgewertet,
um den Zusammenhang zwischen den Bodenbelastungen durch Blei und dem direkten
Anstieg der Konzentration im menschlichen Körper zu ermitteln und auf dieser Basis
Maßnahmenwerte für Blei entwickeln zu können. Die „Studie“ wurde in der Reihe
„Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz“ durch das
Landesumweltamt NRW veröffentlicht und ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/malbo/malbo23/malbo23.pdf
Grundstücksfragen
In einigen Fällen wurden auf einzelnen Grundstücken Schadstoffkonzentrationen im
Boden festgestellt, die sich von den Belastungen der Nachbargrundstücke
unterscheiden. Grundsätzlich sind die Belastungen aber gleichmäßig verteilt. Bei
Messungen von Schadstoffgehalten im Boden werden in Einzelfällen immer wieder
Abweichungen festgestellt, was dadurch bedingt ist, dass Boden nie völlig homogen,
also vollkommen gleichförmig aufgebaut ist. Zudem haben die Grundstücke in
Wanheim-Angerhausen teilweise sehr unterschiedliche Geschichten (frühere Nutzung,
Zeitpunkt der Bebauung). Die jetzigen Untersuchungen sind unter großer Sorgfalt durch
einen zugelassenen Sachverständigen und durch ein zertifiziertes Labor durchgeführt
worden. Einzelne Ergebnisse, die zu von der Nachbarschaft stark abweichenden
Bodenbelastungen führen, können dem Amt für Umwelt und Grün zur Prüfung
gemeldet werden. Eine erneute Untersuchung ist aber i. d. R. nicht vorgesehen.
Die Untersuchungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, da einzelne Eigentümer
bis dato noch nicht ermittelt werden konnten bzw. einige „versteckte“
Gartennutzungen erst im Rahmen der Probenahme erkannt wurden. Die noch
ausstehenden Untersuchungen sollen nun in den Sommermonaten nachgeholt werden.
Die Betroffenen sind informiert.
Generell hat die Stadt die Eigentümer der Grundstücke angeschrieben. In Einzelfällen
wurden auch Erbbauberechtigte angeschrieben, sofern diese im Grundbuch aufgeführt
sind. Für die Sanierung steht in solchen Fällen aber der Grundstückseigentümer im
Vordergrund.
Die in der Presse vorgebrachte Mitteilung, die Stadt wolle die Sanierung per
Gerichtsbeschluss durchsetzen, hat zu großer Sorge unter den Besuchern der
Bürgerversammlung geführt. Grundsätzlich ist ein entsprechender Rechtsweg in einem
Rechtsstaat natürlich möglich. Herr Dr. Krumpholz versichert den Anwesenden jedoch,
dass dies keineswegs von der Stadt so beabsichtigt sei, sondern dass vielmehr der Dialog
mit den Betroffenen im Vordergrund stehe und dass die Sanierung im konstruktiven
Gespräch mit den Betroffenen zusammen geplant und erarbeitet werden solle.
Sanierung
Das Thema der Sanierung nimmt breiten Raum auf der Versammlung ein, auch wenn
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben gemacht werden können, da die
Sanierungsplanung erst durchgeführt werden muss.
Hierfür wird die Stadt Duisburg im Herbst einen Antrag zur Förderung des Projektes
beim Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) in NRW stellen, so wie
es der Umweltausschuss in seiner Sitzung im Juni 2013 beschlossen hat. Eine
Entscheidung seitens des AAV über das Projekt wird dann zum Ende des Jahres
erfolgen. Der erste Projektschritt wäre dann die Sanierungsuntersuchung und -planung,
in der möglichst der genaue Ablauf der Sanierung und vor allem die in den einzelnen
Gärten erforderlichen Maßnahmen unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer
geplant werden sollen. Erst auf dieser Basis werden Aussagen zu den Kosten der
Sanierung möglich sein.
Sofern der AAV auch bereit ist, die dann anstehende Sanierung zu fördern, könnten bis
zu 80 % der Sanierungskosten durch den AAV übernommen werden. Die
Sanierungsmaßnahme würde dann auch über den AAV gesteuert und umgesetzt. Die
verbleibenden 20 % Eigenanteil müssten durch die Stadt oder die betroffenen
Eigentümer aufgebracht werden. Unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
wäre es ggf. möglich, dass die Eigentümer den Eigenanteil in Form von Eigenleistung bei
der Wiederherrichtung der Gärten erbringen; alternativ könnte seitens der Stadt
Duisburg ein Beschluss zur Übernahme dieses 20 %igen Eigenanteils gefasst werden.
Sobald die weitere Vorgehensweise klar ist, werden die Eigentümer seitens der Stadt
informiert, ggf. auf einer weiteren Bürgerversammlung.
Ob und wie tief Boden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme in einzelnen Fällen
ausgehoben werden muss, kann ebenfalls erst im Laufe der Sanierungsplanung geklärt
werden und ist von Fall zu Fall sicher unterschiedlich. Ebenso müssen die
Entsorgungsmöglichkeiten für belasteten Boden im Rahmen der Planung geklärt
werden; hierfür sind weitere Untersuchungen erforderlich, da der Entsorgungsweg von
der Deponieklasse und der Materialqualität abhängt.
Nach einer Sanierung ist nicht mit einer erneuten Belastung der Gärten durch
Schwermetalle aus der Luft zu rechnen, da die entsprechenden Schadstoffniederschläge
deutlich zurückgegangen sind, wie Messungen belegen. Auch ein Schadstoffeintrag aus
seitlich angrenzenden Grundstücken ist auszuschließen, da die Schadstoffe
(Schwermetalle) nicht sehr mobil sind.
Grundwasser
Eine Grundwassergefährdung durch die Oberbodenbelastungen ist unwahrscheinlich, da
sich die Schadstoffe nur in den oberen Schichten des Bodens befinden und zudem
wenig mobil sind.
Empfehlungen
Die in den Schreiben der Stadt übermittelten Empfehlungen für die Gartennutzung
sollten unbedingt beachtet werden, bis die Sanierung abgeschlossen ist.
Obst – außer Erdbeeren – kann übrigens weiterhin ohne Bedenken nach gründlicher
Reinigung verzehrt werden, da die Schwermetalle nicht in das Obst gelangen.
Aufgestellt am 18.07.2013
Westerkofsky
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Dr. Dietmar Barkowski (Dipl.-Chem.)öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 2, 4 und 5
IFUA-Projekt-GmbHMilser Straße 3733729 Bielefeld
Bodenbelastung in Duisburg
Informationsveranstaltung
Sporthalle Süd
4. Juli 2013
Tel. 0521/977 10-0 / Fax 0521/977 10-20 / Email: [email protected] / http://www.ifua.de
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Gliederung
1. Hintergrund und Chronologie
2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte
3. Belastungsgebiete
4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)
5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung
6. Empfehlungen für die Übergangszeit
Bodenbelastung in Duisburg
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
• 1999: erste systematische Bodenuntersuchungen aufgrund Schwertmetalleinträgen durch Staubniederschlag
• 2000-2002: Bodenbelastungskarte für das Testgebiet im Duisburger Süden
• 2001-2012: Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen⇒⇒⇒⇒ 748 Plätze⇒⇒⇒⇒ 80 mit Sanierungsbedarf
• 2002: Nutzungsempfehlungen für betroffene Stadtteile
1. Hintergrund und Chronologie
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Chronologie
• 2003-2007: Bodenbelastungskarte (gesamtes Stadtgebiet + Außenbereich)
• 2005-2006: Bleistudie für den Duisburger Süden
• 2007-2011: Gebietsbezogenes Bewertungs- und Maßnahmenkonzept mit Ableitung der Hauptbelastungsgebiete
• ab 2010: Systematische Untersuchung und abschließende Bewertung Kleingartenanlagen
• Sanierungsplanung für die Kleingartenanlagen Feierabend, Ährenfeld und Biegerhof
• ab 2011: Durchführung der Gebietsbezogenen Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Fazit der Digitalen Bodenbelastungskarte Siedlungsbereich (2007)
• Hauptschadstoffe: Blei Cadmium Arsen
Benzo(a)pyren
• Hauptbelastungsursache: Immission durchStaubniederschläge
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Interpolation der hochgerechneten Summe der Staubdeposition 1964-1999 in Duisburg (Daten Stadt Duisburg, ergänzt)
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Bleigehalte im Oberboden
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Cadmiumgehalte im Oberboden
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Gliederung
1. Hintergrund und Chronologie
2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte
3. Belastungsgebiete
4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)
5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung
6. Empfehlungen für die Übergangszeit
Bodenbelastung in Duisburg
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Nutzung: HausgartenWie gelangen Blei und Cadmium zum Menschen?
2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Deskriptive Statistik der ausgewerteten UmweltdatenBlei, gemessen im Staubniederschlag für die verschiedenen
Untersuchungskollektive (Median, 5. und 95. Perzentil) (IFUA)
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Untersuchungskollektiv
Sta
ub
nie
der
sch
lag
(µ
g/m
2*d
) Blei im Staubniederschlag (Median)
Blei im Staubniederschlag (5. Perzentil)
Blei im Staubniederschlag (95. Perzentil)
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
400 / 950Epidemiologie 200Hausgarten
800 / 1.900Epidemiologie 400Wohngebiet
400 / 950Epidemiologie 200Kinderspielfläche
gBWI und II
BemerkungenPrüfwertNutzung
Ableitung gemäß übergreifende Auswertung von
Boden-, Immissions- und Humandaten zur
Schwermetallbelastung im Duisburger Süden (LUA 2006)
Ableitung von gebietsbezogenenBeurteilungswerten für Blei
2006
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
2,2 / 5,5Regression 2Hausgarten
30 / 40Regression 20Wohngebiet
15 / 20Regression 10Kinderspielfläche
gBWI und II
BemerkungenPrüfwertNutzung
Ableitung von gebietsbezogenenBeurteilungswerten für Cadmium
Ableitung erfolgte auf der Grundlage nachgewiesener Korrelationen
Boden–Mensch: resorptionsverfügbarer Anteil und Gesamtanteil
Boden-Pflanze: pflanzenverfügbarer Anteil, pH-Wert und Gesamtgehalt
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Gliederung
1. Hintergrund und Chronologie
2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte
3. Belastungsgebiete
4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)
5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung
6. Empfehlungen für die Übergangszeit
Bodenbelastung in Duisburg
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
3. Abgrenzung von Belastungsgebieten
Abgrenzung von 15 Belastungsgebieten im Rahmen des Bewertungs-und Maßnahmenkonzeptes Duisburg
• 2 Gebiete mit Überschreitung der oberen Beurteilungswerte (gBW2)und somit Bedarf an Maßnahmen mit hoher Eingriffsintensität→ gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf
• 13 Gebiete mit Überschreitung der unteren Beurteilungswerte (gBW1) und somit Bedarf an Maßnahmen mit geringerer Eingriffsintensität
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Bodenbelastung in Duisburg
04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
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Gliederung
1. Hintergrund und Chronologie
2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte
3. Belastungsgebiete
4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)
5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung
6. Empfehlungen für die Übergangszeit
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)
• Durchführung der Untersuchungen in den Belastungsgebieten Nr. 2 und Nr. 3 ab Mai 2012
• Untersuchung von bislang 484 Grundstücken inkl. vorliegender Analytik (Stand 5/2013)
• Erstellung von Kurzdossiers für die am höchsten belasteten 244 Grundstücke
• Die Eigentümer aller bislang untersuchten Grundstücke wurden von der Stadt angeschrieben und über die Untersuchungsergebnisse informiert
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Auswertung der Ergebnisse (Stand 5/2013)
4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf
pers. Anschreiben, Dossier, Informationsveranstaltung,
telefonische Beratung / Beratungstermin
pers. Anschreiben, Dossier,
Informationsveranstaltung, telefonische Beratung
pers. Anschreiben, telefonische
Beratung
pers. Anschreiben
Beratung,Information
6318117763Anzahl
Grundstücke (Stand 05/2013)
Sanierungsplanung bzgl. Bodenaustausch /
-überdeckung / -versiegelung
Sanierungsplanung zur Ermittlung geeigneter
Maßnahmen
Einschränkungen Gemüseanbau /
kein Gemüseanbau
keineMaßnahmen
sehr hoch Direktkontakt betroffen!
hoch Direktkontakt betroffen!
mittelnur Pflanzenpfad
geringBodenbelastung
Gruppe 4Gruppe 3Gruppe 2Gruppe 1
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Grundstücksbezogene Dossiers
• Angaben zur Untersuchungsfläche
• Angaben zu den entnommenen Bodenproben
• Bewertungskonzept
• Darstellung und Auswertung der Analysenergebnisse
• Zusammenfassende Gefährdungsabschätzung
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Dossiers: Darstellung und Auswertung der Analysenergebnisse
0,70,82 | 6 | 12Benzo(a)pyren*
0,50,91,210Quecksilber**
14192470Nickel**
162637200Chrom**
6,7151710 | 15 | 20Cadmium*
1377021.310200 | 400 | 950Blei*
11202325 | 40 | 90Arsen*
35-60 cm***0-35 cm0-10 cmwerte
n-999-3n-999-1&2n-999-1Beurteilungs-Parameter
fett = Überschreitung gBW1 in 35-60 cmfett = Überschreitung PW in 35-60 cm
mit PW: Prüfwert der BBodSchV; gBW1, gBW2: unterer bzw. oberer gebietsbezogener Beurteilungswert
*** ohne Bewertung (nur informativ)** PW* PW | gBW1| gBW2
sehr hochhochmittelgering
Einstufung der Belastung
Wirkungspfad Boden-Mensch (Angaben in mg/kg)
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Dossiers: Zusammenfassende Gefährdungsabschätzung
Die beprobte Fläche ist auf Basis der vorhandenen Daten in Bezug auf den
Wirkungspfad Boden-Mensch als hoch / sehr hoch belastet einzustufen.
In Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze ist das Grundstück als
hoch / sehr hoch belastet anzusehen.
Für das Grundstück besteht somit ein Maßnahmenbedarf mit Blick auf beide
betrachteten Wirkungspfade.
Die Ausarbeitung eines Vorschlags zu den Maßnahmen, die im konkreten Fall
zielführend sind, erfolgt im Rahmen des nächsten Planungsschrittes in
Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Mögliche Maßnahmen
Gruppe 4:• Bodenaustausch• Bodenüberdeckung• Versiegelung
Gruppe 3:• dichte Vegetation• Mulchabdeckung• Kies, Perlkies• Geogitter mit geringmächtiger Bodenauflage im Bereich von Zierbeeten
• weiterhin Maßnahmen der Gruppe 4
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung
• 244 Grundstücke mit Sanierungsbedarf (Direktpfad betroffen)
• Problem: schlechte Zugänglichkeit + große Zahl von Grundstücken
• Sorgfältige Sanierungsplanung erforderlich
• Zentrale Projektsteuerung, um qualifizierte Sanierung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten
• Kosten lassen sich erst im Rahmen der Sanierungsplanung abschätzen!
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
6. Empfehlungen für die Übergangszeit
• Vermeiden Sie Bodeneingriffe und achten Sie darauf, dass der Boden möglichst dicht bepflanzt ist.
• Verhindern Sie den direkten Kontakt von Kleinkindern mit dem Erdboden.
• Lassen Sie Kinder nicht auf unbedecktem Boden oder zugänglichen Beeten bzw. in Gebüschen spielen.
• Achten Sie darauf, dass Kinder den Erdboden nicht in den Mund nehmen oder verschlucken und dass nach dem Spielen die Hände gewaschen werden.
• Tragen Sie bei der Gartenarbeit Handschuhe und waschen Sie sich nach der Arbeit gründlich die Hände.
• Verzichten Sie auf den Anbau von Gemüse, außer in Töpfen oder Hochbeeten mit schadstofffreiem Boden.
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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski
Dr. Dietmar Barkowski (Dipl.-Chem.)öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 2, 4 und 5
IFUA-Projekt-GmbHMilser Straße 3733729 Bielefeld
Bodenbelastung in Duisburg
InformationsveranstaltungSporthalle Süd4. Juli 2013
Tel. 0521/977 10-0 / Fax 0521/977 10-20 / Email: [email protected] / http://www.ifua.de
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40476 Düsseldorf
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Telefax 0211 4566-388
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
Herrn Stadtdirektor Spaniel Stadt Duisburg Rathaus Burgplatz 19 47051 Duisburg
14.06.2013
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Aktenzeichen IV - 4 - 551.01
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RBe Heleine
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Unterstützung bei Bodenbelastungen in Duisburg Ihr Schreiben vom 26.03.2013
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Spaniel,
Herr Minister Remmel bedankt sich für Ihr Schreiben vom 26.03.2013
und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
In Ihrem Schreiben weisen Sie auf die im Rahmen der Erstellung einer
digitalen Bodenbelastungskarte für den Siedlungsbereich (BBK-S) der
Stadt Duisburg ermittelten großflächigen Überschreitungen von Prüf-
werten der Bundes-Bodenschutzverordnung hin.
Als wesentliche Belastungsursache wurden dabei vor allem jahrzehnte-
lange Schwermetalleinträge durch Staubniederschläge aus der Bunt-
metallindustrie im Bereich des Duisburger Südens festgestellt. Dieser
Zusammenhang konnte durch gemeinsame Auswertungen der Boden-
werte mit langjährigen Messungen der Staubniederschlagsbelastung
festgestellt werden, ohne dass allerdings eine kausale Zuordnung zu
einzelnen Emittenten als Verursacher und damit als bodenschutzrecht-
lichem Handlungsstörer möglich war.
Um der sich großflächig darstellenden Belastungssituation nicht mit
vielen Einzelanordnungen begegnen zu müssen, wurde in den letzten
Jahren ein gebietsbezogenes Bewertungs- und Maßnahmenkonzept
erarbeitet, das durch das in § 12 LBodSchG verankerte Instrument des
Bodenschutzgebietes umgesetzt werden soll. Die gemeinsame
Durchführung von Sanierungsmaßnahmen erbringt außerdem Syner-
gieeffekte im Hinblick auf ein einheitliches Vorgehen und zur Kostenef-
fizienz. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen Ihrer Arbeitsgruppe
durch das MKULNV mitgetragen und mit Fördermitteln unterstützt.
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Zusammenhang mit den nun umzusetzenden umfangreichen Bo-
densanierungen sprechen Sie die zwei nachfolgend dargestellten kon-
kreten Maßnahmen an und bitten das MKULNV, auch zukünftig die
Maßnahmen durch das Land NRW zu unterstützen.
1. Sanierung von betroffenen Hausgärten in Wahnheim-Angerhausen
Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass eine Umsetzung des gebietsbe-
zogenen Bewertungs- und Maßnahmenkonzeptes nur im Rahmen ei-
ner übergeordneten, konzertierten Sanierungsmaßnahme sinnvoll ist
und nicht den einzelnen Ordnungspflichtigen oder Störern ordnungs-
rechtlich überlassen werden kann. Für eine übergeordnete Maßnahme
sprechen ferner die Nachhaltigkeit (im Falle von Bodenaustausch), die
Gewährleistung einer qualifizierten Gefahrenabwehrmaßnahme und
die verbesserte Überwachungsmöglichkeit.
Da die Bodenbelastungen von der Industrie (ohne konkrete Zuord-
nungsmöglichkeit zu einem einzelnen Betrieb) verursacht wurden, wird
eine koordinierte Durchführung der Sanierungsmaßnahme durch den
nordrhein-westfälischen Altlastensanierungsverband (AAV) mit einer
Übernahme der Kosten für Privateigentümer von Wohngrundstücken
unter Bezug auf die Sonderregelung in § 3 Abs. 4 AAVG für sachge-
recht gehalten. Das MKULNV wird sich daher beim AAV für die Auf-
nahme der Sanierungsmaßnahme in dessen Maßnahmenplan einset-
zen. Eine abschließende Entscheidung ist aber den dortigen Gremien
vorbehalten.
2. Sanierung der städtischen Kleingartenanlagen "Feierabend", "Äh-
renfeld" und "Biegerhof"
Diese Sanierungsmaßnahme wurde von Ihnen über die Dringlichkeits-
liste 2013 für eine Förderung aus dem Altlastenförderprogramm des
MKULNV angemeldet und befindet sich bereits in Vorbereitung.
Im Rahmen des Abstimmungsgespräches mit den Bezirksregierungen
zur Mittelbewirtschaftung 2013 wurde die Sanierungsmaßnahme als
prioritär für eine Förderung vorgeschlagen. Aufgrund des Feststel-
lungserlasses des Finanzministeriums zur Mittelbewirtschaftung des
Haushaltes 2013 standen mir jedoch noch nicht alle im Haushaltsplan
ausgewiesenen Mittel zur Verfügung, so dass die Maßnahme zunächst
zurückgestellt werden musste. Gleichzeitig wurde beim FM um die vor-
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
zeitige Freigabe der gesperrten Mittel gebeten. Dieser Bitte ist das FM
gefolgt und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden mittlerweile die zur
Bewilligung notwendigen Mittel zugewiesen
Für Fragen zur weiteren Begleitung der Maßnahmen steht das
MKULNV auch künftig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lerho
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