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31-14 Westerkofsky 4697 Protokoll zur Bürgerversammlung in der Sporthalle Süd zum Thema Bodenbelastungen in Wanheim-Angerhausen am 04.07.2013, 18 Uhr bis 21.30 Uhr 1) Begrüßung Dr. Krumpholz, Umweltdezernent der Stadt Duisburg Herr Dr. Krumpholz begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und betont, dass die Stadt Duisburg die Betroffenen mit den Problemen nicht allein lassen wird. Die Stadt wird sich intensiv um die Akquise von Fördergeldern für die anstehenden und unumgänglichen Sanierungsmaßnahmen kümmern und jederzeit Ansprechpartner für die Belange der Betroffenen sein. 2) Vortrag Dr. Barkowski, Institut für Umweltanalyse, Bielefeld Herr Dr. Barkowski berichtet über die Untersuchung der Bodensituation in Duisburg in den letzten Jahren, über die rückläufigen Schadstoffeinträge aus der Luft, die Entwicklung der Beurteilungswerte (= Maßnahmenwerte) und deren Unterschied zu den Prüfwerten sowie über die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen in den Hausgärten und die Sanierungsmöglichkeiten. Details sind den beigefügten Vortragsunterlagen zu entnehmen (Anlage 1). 3) Statement von Prof. Dr. König (MKULNV) Herr Prof. Dr. König erläutert die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung privat genutzter Wohngrundstücke durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW (AAV). Die Stadt Duisburg kann einen entsprechenden Antrag beim AAV stellen, über den dann im November 2013 entschieden werden könnte. Eine Förderung würde 80 % der Sanierungskosten umfassen. Die verbleibenden 20 % müssten durch die Stadt Duisburg übernommen werden. Darüber hinaus würden Eigenleistungen im Rahmen der Neugestaltung der Gärten von den Eigentümern zu tragen sein.

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31-14 Westerkofsky

4697

Protokoll zur Bürgerversammlung in der Sporthalle Süd zum Thema

Bodenbelastungen in Wanheim-Angerhausen am 04.07.2013, 18 Uhr bis

21.30 Uhr

1) Begrüßung Dr. Krumpholz, Umweltdezernent der Stadt Duisburg

Herr Dr. Krumpholz begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und betont, dass die

Stadt Duisburg die Betroffenen mit den Problemen nicht allein lassen wird. Die Stadt

wird sich intensiv um die Akquise von Fördergeldern für die anstehenden und

unumgänglichen Sanierungsmaßnahmen kümmern und jederzeit Ansprechpartner für

die Belange der Betroffenen sein.

2) Vortrag Dr. Barkowski, Institut für Umweltanalyse, Bielefeld

Herr Dr. Barkowski berichtet über die Untersuchung der Bodensituation in Duisburg in

den letzten Jahren, über die rückläufigen Schadstoffeinträge aus der Luft, die

Entwicklung der Beurteilungswerte (= Maßnahmenwerte) und deren Unterschied zu den

Prüfwerten sowie über die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen in den Hausgärten

und die Sanierungsmöglichkeiten. Details sind den beigefügten Vortragsunterlagen zu

entnehmen (Anlage 1).

3) Statement von Prof. Dr. König (MKULNV)

Herr Prof. Dr. König erläutert die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung privat

genutzter Wohngrundstücke durch den Verband für Flächenrecycling und

Altlastensanierung NRW (AAV).

Die Stadt Duisburg kann einen entsprechenden Antrag beim AAV stellen, über den dann

im November 2013 entschieden werden könnte. Eine Förderung würde 80 % der

Sanierungskosten umfassen. Die verbleibenden 20 % müssten durch die Stadt Duisburg

übernommen werden. Darüber hinaus würden Eigenleistungen im Rahmen der

Neugestaltung der Gärten von den Eigentümern zu tragen sein.

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Zunächst wäre jedoch eine Sanierungsuntersuchung und -planung durchzuführen, in

deren Rahmen die am besten geeigneten Sanierungsmaßnahmen erarbeitet werden

müssen; erst auf dieser Basis können auch die Kosten für die Sanierung ermittelt

werden.

Die Stadt Duisburg hatte bereits eine Bitte um Unterstützung in dieser Angelegenheit an

das Umweltministerium NRW gerichtet. Das entsprechende Antwortschreiben aus dem

Ministerium ist in der Anlage 2 beigefügt.

Herr Prof. Dr. König macht deutlich, dass die Stadt in Zusammenarbeit mit dem LANUV,

der Bezirksregierung und dem MKULNV über viele Jahre „Pionierarbeit“ im Umgang mit

den Bodenbelastungen geleistet habe, da die entsprechenden Untersuchungsmethoden

und Lösungswege erst neu erarbeitet werden mussten.

Das Land NRW hat diese Arbeit auch finanziell gefördert: so wurden für die

Untersuchung von über 700 Kinderspielflächen und Kleingartenanlagen über 700.000 €

an Fördermitteln bereitgestellt. Auch die nun anstehenden Sanierungen der

Kleingartenanlagen „Feierabend“, „Ährenfeld“ und „Biegerhof“ werden mit über

840.000 € gefördert.

Schließlich gibt Prof. Dr. König noch einen Hinweis auf eine aktuelle Studie des LANUV

zu PCB-Belastungen in Grünkohl; PCB gelangten über die Luft in die Pflanzen. Prof. Dr.

König weiss darauf hin, dass in Duisburg auch weiterhin die Anbauempfehlungen aus

2002 gelten, nach denen ohnehin möglichst auf den Anbau von Grünkohl verzichtet

werden soll.

4) Fragen der Bürger

Ursache der Bodenbelastungen, Chronologie

Von vielen Bürgern wird die Frage nach einer Ursache bzw. einem Verursacher der

Bodenbelastungen gestellt. Vielfach wird in diesem Zusammenhang die ehemalige

Metallhütte Berzelius genannt. Seitens des Umweltministeriums wird deutlich gemacht,

dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Bodenbelastungen in den privaten

Hausgärten und einer einzelnen Ursache bzw. einem Verursacher nicht gerichtsfest

dargelegt werden kann, da mehrere Emittenten über einen langen Zeitraum (80 bis 100

Jahre) im Umfeld von Wanheim-Angerhausen ansässig waren und sind, teilweise mit

mehreren Vorläuferbetrieben. Es besteht somit eine Vermengung mehrerer

Belastungsursachen (Summationsschäden).

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Seitens des Umweltministeriums wrd versichert, dass die Probleme durch

Bodenbelastungen in Duisburg auf Landesebene mit sehr hoher Priorität behandelt

werden. Bislang wurden Mittel in erheblichem Umfang für die Erkundung der

Belastungssituation in der Stadt und für die Erarbeitung eines Bewertungs- und

Maßnahmenkonzeptes bereitgestellt.

Einige Teilnehmer kritisieren den Umgang mit den Umweltproblemen in der

Vergangenheit bis heute und insbesondere den Umgang der Verwaltung und der Politik

mit den entsprechenden Betrieben. Auch wird bezweifelt, dass die Belastungen

abgenommen haben. Die Verwaltung zeigt Verständnis für diese Position, macht aber

zugleich deutlich, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Umweltbereich

noch recht jung sind und früher sorgloser mit entsprechenden Umwelteinwirkungen

umgegangen worden ist. Zudem steht der Umweltschutz bis heute in Konkurrenz mit

wirtschaftlichen Interessen.

Insgesamt sind die Schadstoffemissionen insbesondere für Schwermetalle im Duisburger

Süden stark zurück gegangen, insbesondere nach Abschluss der Sanierung des MHD-

Geländes und der Deponie mit der Heinrich-Hildebrand-Höhe, so dass auch vor diesem

Hintergrund eine Sanierung der Bodenbelastungen gerade jetzt sinnvoll ist, da nicht mit

einer neuen Verunreinigung der Böden zu rechnen ist. Für Wanheim-Angerhausen hat

sich seit der Sanierung des Geländes der ehemaligen Zinkhütte und der Heinrich-

Hildebrand-Höhe somit eine deutliche Verbesserung der Umweltsituation ergeben.

Umweltprobleme in Wanheim-Angerhausen, Arbeitskreis

Im Rahmen der Veranstaltung wird seitens der Bürger deutlich gemacht, dass in

Wanheim-Angerhausen nicht nur das Problem der Bodenbelastungen besteht, sondern

dass der Stadtteil auch von massiven weiteren Problemen wie dem Schwerlastverkehr,

den Feinstaub-Immissionen, dem Lärm und dem Gefahrenpotential durch den Standort

der GNS betroffen ist.

Auch wird die erforderliche Sanierung der Böden kritisch betrachtet im Hinblick auf die

Folgen für die bestehenden Gärten (Belastung durch Baustellenbetrieb, Rodung von

Grün u. s. w.).

Seitens des Umweltdezernats (Herr Dr. Krumpholz) der Stadt Duisburg wrd der

Vorschlag eines Arbeitskreises unterbreitet, in dem engagierte Bürger für den Stadtteil

zusammen mit der Verwaltung die Probleme diskutieren und Lösungen erarbeiten

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können. Interessierte werden gebeten, sich in einer Liste einzutragen; auch der Heimat-

und Bürgerverein Wanheim-Angerhausen e. V. soll in den Arbeitskreis eingebunden

werden. Im Vordergrund des Arbeitskreises soll allerdings die Diskussion über den

Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen stehen.

Gefährdung, Beurteilungswerte, Belastungsgebiet

Es wird mehrfach die Frage gestellt, ob eine Sanierung der Gärten wirklich notwendig

ist, auch wenn keine Kinder im Garten spielen und der Garten auch sonst nicht intensiv

genutzt wird. Außerdem besteht die Sorge, dass der über lange Jahre aufgebaute und

gepflegte Garten im Rahmen der Sanierung völlig zerstört wird durch Rodung der

Pflanzen seinen Charakter verliert.

Hierzu wird ausgeführt, dass die Sanierung aufgrund der festgestellten

Bodenbelastungen auch bei nicht sehr intensiver Nutzung des Gartens erforderlich ist,

weil die hohen Schwermetallkonzentrationen zu langfristigen gesundheitlichen Schäden

führen können. Auch ist eine Änderung der Nutzung eines Gartens jederzeit möglich,

beispielsweise indem ein Grundstück von einer Familie mit kleinen Kindern bezogen

wird, die dann im Garten spielen. Dies kann seitens der Behörde nicht kontrolliert

werden. Daher besteht die Pflicht zur Gefahrenabwehr bei entsprechenden Belastungen

in Hausgärten grundsätzlich, damit eine gefahrlose Nutzung des Gartens ohne

Einschränkungen gewährleistet ist. Die Untere Bodenschutzbehörde ist wegen der

gesetzlichen Vorgaben in der Pflicht zu handeln.

Bezüglich der Sanierung wird deutlich gemacht, dass die erforderlichen Maßnahmen im

Dialog mit den betroffenen Eigentümern erarbeitet werden sollen. Gleichzeitig wird

seitens der Stadt deutlich gemacht, dass für die Sanierung Fördermittel beantragt

werden und die Eigentümer auf diesem Wege finanziell entlastet werden können. Die

Stadt bittet alle Betroffenen aber um Verständnis, dass die Sanierungsmaßnahme nicht

völlig ohne Beeinträchtigungen ablaufen kann.

Die von einigen Bürgern in Frage gestellten Beurteilungswerte für die Blei sind fundiert

und basieren auf wissenschaftlichen Studien, die einen direkten Zusammenhang

zwischen dem Bleigehalt im Blut und im Boden beschreiben.

Auch wird die Frage nach Flächen gestellt, die bislang nicht untersucht wurden. Hier ist

zu unterscheiden zwischen Flächen in den Belastungsgebieten in Wanheim-

Angerhausen, die nicht untersucht werden und solchen, die außerhalb der

Belastungsgebiete von Wanheim-Angerhausen liegen: Nicht untersuchte Flächen in den

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Belastungsgebieten weisen in der Regel eine andere Nutzung als Hausgärten,

Kleingärten oder Kinderspielflächen auf; die jetzige Untersuchung ist nur auf Hausgärten

beschränkt. Für die anderen, unempfindlicheren Nutzungen wie Abstandsgrünflächen,

Parkflächen oder Verkehrsflächen gelten höhere Beurteilungswerte, die hier nicht

erreicht werden. Vorgärten wurden i. d. R. nicht untersucht, es sei denn, sie werden

offensichtlich wie ein Hausgarten genutzt, andernfalls sind sie als Abstandsgrünflächen

einzustufen. Für Flächen außerhalb der beiden Belastungsgebiete sind derzeit keine

Untersuchungen vorgesehen, da sich die dort zu erwartenden Belastungen auf das

Schwermetall Cadmium beschränken und nur das Thema des Gemüseanbaus im

eigenen Garten betreffen; hier wird es im Rahmen des künftigen Bodenschutzgebietes

Regelungen geben, die den Gemüseanbau auf ein bestimmtes Maß beschränken, das

bei den vorhandenen Bodenbelastungen noch tolerabel ist.

[Redaktionelle Anmerkung: Eine Ausnahme stellt hier der nördliche Bereich von

Hüttenheim dar. Weiterführende Auswertungen haben gezeigt, dass hier, wenn auch

auf niedrigerem Niveau als im benachbarten Wanheim-Angerhausen, eine

Beeinträchtigung über die direkte Bodenaufnahme gegeben sein kann. Aus diesem

Grund soll der Bereich in die anstehenden Sanierungsuntersuchungen einbezogen

werden.]

Eine Überprüfung, in welchem Belastungsgebiet das eigene Grundstück liegt, ist über

eine Karte auf der Internetseite der Unteren Bodenschutzbehörde möglich:

http://www.duisburg.de/micro2/umwelt/boden/inhalt/102010100000387460.php

Eine genaue Auskunft, warum in einem bestimmten Einzelfall keine Untersuchung

durchgeführt wurde bzw. wird, ist bei der Unteren Bodenschutzbehörde auch

telefonisch zu erhalten unter 0203 / 283-2777. Prinzipiell wurde aber für jedes

Grundstück in Wanheim-Angerhausen geprüft, ob ein Hausgarten vorhanden ist oder

eine der anderen o. g. Nutzungen vorliegt.

Gesundheit

Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der einzelnen Schadstoffe wird im

Rahmen der Bürgerversammlung ausführlich erörtert. Grundsätzlich wirken die

Hauptschadstoffe Blei und Cadmium, mit denen die Gärten in Wanheim-Angerhausen

belastet sind, unterschiedlich: Während sich Cadmium überwiegend in Gemüsepflanzen

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anreichert und über deren Verzehr in den Körper gelangt, steht beim Blei die direkte

Schadstoffaufnahme über den Boden im Vordergrund.

Blei wirkt sich dabei auf die Gehirnentwicklung bei Kindern negativ aus, aber auch bei

Erwachsenen lassen sich im Laufe der Zeit entsprechende Beeinträchtigungen

nachweisen, auch wenn die Empfindlichkeit des Organismus im Lauf des Lebens

abnimmt. Eine Messung der Bleikonzentrationen im Körper lässt sich über die

Bestimmung des Bleigehaltes im Blut durchführen.

Das über selbst angebautes Gemüse aufgenommene Cadmium reichert sich im Körper

an und kann im Laufe der Zeit Nierenschäden verursachen. Auch hier sind Kinder

empfindlicher als Erwachsene. Eine Messung ist über die Bestimmung verschiedener

Enzyme im Urin möglich.

Die Interpretation entsprechender Untersuchungen des Menschen bzgl. Blei und

Cadmium ist jedoch schwierig, da die Schadstoffaufnahme auch zusätzlich über andere

Wege (Rauchen, Nahrung, Luft u. s. w.) erfolgen kann.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Stoffe sich langfristig auswirken, akute

Gesundheitsbeschwerden hingegen nicht zu erwarten sind.

Das Amt für Umwelt und Grün wird sich mit dem Gesundheitsamt über die Möglichkeit

von Blutuntersuchungen bei den Betroffenen abstimmen.

Eine Gefährdung ist jedoch nicht zu besorgen, wenn bis zum Beginn der Sanierung die

von der Stadt ausgesprochenen Empfehlungen beachtet werden. Auch stillende Mütter

sind bei Beachtung der Empfehlungen nicht gefährdet.

Bei der Haltung von Tieren im Garten ist zunächst zwischen Nutztieren (zum Verzehr)

und Haustieren zu unterscheiden. Fleisch von aus dem Garten ernährten Nutztieren

sollte ohne Weiteres nicht verzehrt werden, da sich die Schadstoffe auch im Tier

anreichern können. Zur Gefährdung von Haustieren durch die Bodenbelastungen liegen

derzeit keine Informationen oder Beurteilungswerte vor. Hier kann aber u. U. ein

Veterinärmediziner im Einzelfall weiterhelfen.

„Bleistudie“

Bei der Ausarbeitung der Beurteilungswerte für Blei wurden auch Blutuntersuchungen

von Schulkindern aus Wanheim-Angerhausen aus der Vergangenheit mit ausgewertet,

um den Zusammenhang zwischen den Bodenbelastungen durch Blei und dem direkten

Anstieg der Konzentration im menschlichen Körper zu ermitteln und auf dieser Basis

Maßnahmenwerte für Blei entwickeln zu können. Die „Studie“ wurde in der Reihe

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„Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz“ durch das

Landesumweltamt NRW veröffentlicht und ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/malbo/malbo23/malbo23.pdf

Grundstücksfragen

In einigen Fällen wurden auf einzelnen Grundstücken Schadstoffkonzentrationen im

Boden festgestellt, die sich von den Belastungen der Nachbargrundstücke

unterscheiden. Grundsätzlich sind die Belastungen aber gleichmäßig verteilt. Bei

Messungen von Schadstoffgehalten im Boden werden in Einzelfällen immer wieder

Abweichungen festgestellt, was dadurch bedingt ist, dass Boden nie völlig homogen,

also vollkommen gleichförmig aufgebaut ist. Zudem haben die Grundstücke in

Wanheim-Angerhausen teilweise sehr unterschiedliche Geschichten (frühere Nutzung,

Zeitpunkt der Bebauung). Die jetzigen Untersuchungen sind unter großer Sorgfalt durch

einen zugelassenen Sachverständigen und durch ein zertifiziertes Labor durchgeführt

worden. Einzelne Ergebnisse, die zu von der Nachbarschaft stark abweichenden

Bodenbelastungen führen, können dem Amt für Umwelt und Grün zur Prüfung

gemeldet werden. Eine erneute Untersuchung ist aber i. d. R. nicht vorgesehen.

Die Untersuchungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, da einzelne Eigentümer

bis dato noch nicht ermittelt werden konnten bzw. einige „versteckte“

Gartennutzungen erst im Rahmen der Probenahme erkannt wurden. Die noch

ausstehenden Untersuchungen sollen nun in den Sommermonaten nachgeholt werden.

Die Betroffenen sind informiert.

Generell hat die Stadt die Eigentümer der Grundstücke angeschrieben. In Einzelfällen

wurden auch Erbbauberechtigte angeschrieben, sofern diese im Grundbuch aufgeführt

sind. Für die Sanierung steht in solchen Fällen aber der Grundstückseigentümer im

Vordergrund.

Die in der Presse vorgebrachte Mitteilung, die Stadt wolle die Sanierung per

Gerichtsbeschluss durchsetzen, hat zu großer Sorge unter den Besuchern der

Bürgerversammlung geführt. Grundsätzlich ist ein entsprechender Rechtsweg in einem

Rechtsstaat natürlich möglich. Herr Dr. Krumpholz versichert den Anwesenden jedoch,

dass dies keineswegs von der Stadt so beabsichtigt sei, sondern dass vielmehr der Dialog

mit den Betroffenen im Vordergrund stehe und dass die Sanierung im konstruktiven

Gespräch mit den Betroffenen zusammen geplant und erarbeitet werden solle.

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Sanierung

Das Thema der Sanierung nimmt breiten Raum auf der Versammlung ein, auch wenn

zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben gemacht werden können, da die

Sanierungsplanung erst durchgeführt werden muss.

Hierfür wird die Stadt Duisburg im Herbst einen Antrag zur Förderung des Projektes

beim Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) in NRW stellen, so wie

es der Umweltausschuss in seiner Sitzung im Juni 2013 beschlossen hat. Eine

Entscheidung seitens des AAV über das Projekt wird dann zum Ende des Jahres

erfolgen. Der erste Projektschritt wäre dann die Sanierungsuntersuchung und -planung,

in der möglichst der genaue Ablauf der Sanierung und vor allem die in den einzelnen

Gärten erforderlichen Maßnahmen unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer

geplant werden sollen. Erst auf dieser Basis werden Aussagen zu den Kosten der

Sanierung möglich sein.

Sofern der AAV auch bereit ist, die dann anstehende Sanierung zu fördern, könnten bis

zu 80 % der Sanierungskosten durch den AAV übernommen werden. Die

Sanierungsmaßnahme würde dann auch über den AAV gesteuert und umgesetzt. Die

verbleibenden 20 % Eigenanteil müssten durch die Stadt oder die betroffenen

Eigentümer aufgebracht werden. Unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse

wäre es ggf. möglich, dass die Eigentümer den Eigenanteil in Form von Eigenleistung bei

der Wiederherrichtung der Gärten erbringen; alternativ könnte seitens der Stadt

Duisburg ein Beschluss zur Übernahme dieses 20 %igen Eigenanteils gefasst werden.

Sobald die weitere Vorgehensweise klar ist, werden die Eigentümer seitens der Stadt

informiert, ggf. auf einer weiteren Bürgerversammlung.

Ob und wie tief Boden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme in einzelnen Fällen

ausgehoben werden muss, kann ebenfalls erst im Laufe der Sanierungsplanung geklärt

werden und ist von Fall zu Fall sicher unterschiedlich. Ebenso müssen die

Entsorgungsmöglichkeiten für belasteten Boden im Rahmen der Planung geklärt

werden; hierfür sind weitere Untersuchungen erforderlich, da der Entsorgungsweg von

der Deponieklasse und der Materialqualität abhängt.

Nach einer Sanierung ist nicht mit einer erneuten Belastung der Gärten durch

Schwermetalle aus der Luft zu rechnen, da die entsprechenden Schadstoffniederschläge

deutlich zurückgegangen sind, wie Messungen belegen. Auch ein Schadstoffeintrag aus

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seitlich angrenzenden Grundstücken ist auszuschließen, da die Schadstoffe

(Schwermetalle) nicht sehr mobil sind.

Grundwasser

Eine Grundwassergefährdung durch die Oberbodenbelastungen ist unwahrscheinlich, da

sich die Schadstoffe nur in den oberen Schichten des Bodens befinden und zudem

wenig mobil sind.

Empfehlungen

Die in den Schreiben der Stadt übermittelten Empfehlungen für die Gartennutzung

sollten unbedingt beachtet werden, bis die Sanierung abgeschlossen ist.

Obst – außer Erdbeeren – kann übrigens weiterhin ohne Bedenken nach gründlicher

Reinigung verzehrt werden, da die Schwermetalle nicht in das Obst gelangen.

Aufgestellt am 18.07.2013

Westerkofsky

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Bodenbelastung in Duisburg

04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Dr. Dietmar Barkowski (Dipl.-Chem.)öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 2, 4 und 5

IFUA-Projekt-GmbHMilser Straße 3733729 Bielefeld

Bodenbelastung in Duisburg

Informationsveranstaltung

Sporthalle Süd

4. Juli 2013

Tel. 0521/977 10-0 / Fax 0521/977 10-20 / Email: [email protected] / http://www.ifua.de

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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Gliederung

1. Hintergrund und Chronologie

2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte

3. Belastungsgebiete

4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)

5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung

6. Empfehlungen für die Übergangszeit

Bodenbelastung in Duisburg

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Bodenbelastung in Duisburg

04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

• 1999: erste systematische Bodenuntersuchungen aufgrund Schwertmetalleinträgen durch Staubniederschlag

• 2000-2002: Bodenbelastungskarte für das Testgebiet im Duisburger Süden

• 2001-2012: Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen⇒⇒⇒⇒ 748 Plätze⇒⇒⇒⇒ 80 mit Sanierungsbedarf

• 2002: Nutzungsempfehlungen für betroffene Stadtteile

1. Hintergrund und Chronologie

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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Chronologie

• 2003-2007: Bodenbelastungskarte (gesamtes Stadtgebiet + Außenbereich)

• 2005-2006: Bleistudie für den Duisburger Süden

• 2007-2011: Gebietsbezogenes Bewertungs- und Maßnahmenkonzept mit Ableitung der Hauptbelastungsgebiete

• ab 2010: Systematische Untersuchung und abschließende Bewertung Kleingartenanlagen

• Sanierungsplanung für die Kleingartenanlagen Feierabend, Ährenfeld und Biegerhof

• ab 2011: Durchführung der Gebietsbezogenen Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)

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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Fazit der Digitalen Bodenbelastungskarte Siedlungsbereich (2007)

• Hauptschadstoffe: Blei Cadmium Arsen

Benzo(a)pyren

• Hauptbelastungsursache: Immission durchStaubniederschläge

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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Interpolation der hochgerechneten Summe der Staubdeposition 1964-1999 in Duisburg (Daten Stadt Duisburg, ergänzt)

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Bleigehalte im Oberboden

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Cadmiumgehalte im Oberboden

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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Gliederung

1. Hintergrund und Chronologie

2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte

3. Belastungsgebiete

4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)

5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung

6. Empfehlungen für die Übergangszeit

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Nutzung: HausgartenWie gelangen Blei und Cadmium zum Menschen?

2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte

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Deskriptive Statistik der ausgewerteten UmweltdatenBlei, gemessen im Staubniederschlag für die verschiedenen

Untersuchungskollektive (Median, 5. und 95. Perzentil) (IFUA)

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

1983

1984

1985

1986

1987

1988

1989

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

Untersuchungskollektiv

Sta

ub

nie

der

sch

lag

g/m

2*d

) Blei im Staubniederschlag (Median)

Blei im Staubniederschlag (5. Perzentil)

Blei im Staubniederschlag (95. Perzentil)

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400 / 950Epidemiologie 200Hausgarten

800 / 1.900Epidemiologie 400Wohngebiet

400 / 950Epidemiologie 200Kinderspielfläche

gBWI und II

BemerkungenPrüfwertNutzung

Ableitung gemäß übergreifende Auswertung von

Boden-, Immissions- und Humandaten zur

Schwermetallbelastung im Duisburger Süden (LUA 2006)

Ableitung von gebietsbezogenenBeurteilungswerten für Blei

2006

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2,2 / 5,5Regression 2Hausgarten

30 / 40Regression 20Wohngebiet

15 / 20Regression 10Kinderspielfläche

gBWI und II

BemerkungenPrüfwertNutzung

Ableitung von gebietsbezogenenBeurteilungswerten für Cadmium

Ableitung erfolgte auf der Grundlage nachgewiesener Korrelationen

Boden–Mensch: resorptionsverfügbarer Anteil und Gesamtanteil

Boden-Pflanze: pflanzenverfügbarer Anteil, pH-Wert und Gesamtgehalt

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Gliederung

1. Hintergrund und Chronologie

2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte

3. Belastungsgebiete

4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)

5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung

6. Empfehlungen für die Übergangszeit

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Bodenbelastung in Duisburg

04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

3. Abgrenzung von Belastungsgebieten

Abgrenzung von 15 Belastungsgebieten im Rahmen des Bewertungs-und Maßnahmenkonzeptes Duisburg

• 2 Gebiete mit Überschreitung der oberen Beurteilungswerte (gBW2)und somit Bedarf an Maßnahmen mit hoher Eingriffsintensität→ gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf

• 13 Gebiete mit Überschreitung der unteren Beurteilungswerte (gBW1) und somit Bedarf an Maßnahmen mit geringerer Eingriffsintensität

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Gliederung

1. Hintergrund und Chronologie

2. Gebietsbezogene Beurteilungswerte

3. Belastungsgebiete

4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)

5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung

6. Empfehlungen für die Übergangszeit

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4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf (Hausgärten)

• Durchführung der Untersuchungen in den Belastungsgebieten Nr. 2 und Nr. 3 ab Mai 2012

• Untersuchung von bislang 484 Grundstücken inkl. vorliegender Analytik (Stand 5/2013)

• Erstellung von Kurzdossiers für die am höchsten belasteten 244 Grundstücke

• Die Eigentümer aller bislang untersuchten Grundstücke wurden von der Stadt angeschrieben und über die Untersuchungsergebnisse informiert

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Auswertung der Ergebnisse (Stand 5/2013)

4. Gebietsbezogene Untersuchungen zum Maßnahmenbedarf

pers. Anschreiben, Dossier, Informationsveranstaltung,

telefonische Beratung / Beratungstermin

pers. Anschreiben, Dossier,

Informationsveranstaltung, telefonische Beratung

pers. Anschreiben, telefonische

Beratung

pers. Anschreiben

Beratung,Information

6318117763Anzahl

Grundstücke (Stand 05/2013)

Sanierungsplanung bzgl. Bodenaustausch /

-überdeckung / -versiegelung

Sanierungsplanung zur Ermittlung geeigneter

Maßnahmen

Einschränkungen Gemüseanbau /

kein Gemüseanbau

keineMaßnahmen

sehr hoch Direktkontakt betroffen!

hoch Direktkontakt betroffen!

mittelnur Pflanzenpfad

geringBodenbelastung

Gruppe 4Gruppe 3Gruppe 2Gruppe 1

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Grundstücksbezogene Dossiers

• Angaben zur Untersuchungsfläche

• Angaben zu den entnommenen Bodenproben

• Bewertungskonzept

• Darstellung und Auswertung der Analysenergebnisse

• Zusammenfassende Gefährdungsabschätzung

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Dossiers: Darstellung und Auswertung der Analysenergebnisse

0,70,82 | 6 | 12Benzo(a)pyren*

0,50,91,210Quecksilber**

14192470Nickel**

162637200Chrom**

6,7151710 | 15 | 20Cadmium*

1377021.310200 | 400 | 950Blei*

11202325 | 40 | 90Arsen*

35-60 cm***0-35 cm0-10 cmwerte

n-999-3n-999-1&2n-999-1Beurteilungs-Parameter

fett = Überschreitung gBW1 in 35-60 cmfett = Überschreitung PW in 35-60 cm

mit PW: Prüfwert der BBodSchV; gBW1, gBW2: unterer bzw. oberer gebietsbezogener Beurteilungswert

*** ohne Bewertung (nur informativ)** PW* PW | gBW1| gBW2

sehr hochhochmittelgering

Einstufung der Belastung

Wirkungspfad Boden-Mensch (Angaben in mg/kg)

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Dossiers: Zusammenfassende Gefährdungsabschätzung

Die beprobte Fläche ist auf Basis der vorhandenen Daten in Bezug auf den

Wirkungspfad Boden-Mensch als hoch / sehr hoch belastet einzustufen.

In Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze ist das Grundstück als

hoch / sehr hoch belastet anzusehen.

Für das Grundstück besteht somit ein Maßnahmenbedarf mit Blick auf beide

betrachteten Wirkungspfade.

Die Ausarbeitung eines Vorschlags zu den Maßnahmen, die im konkreten Fall

zielführend sind, erfolgt im Rahmen des nächsten Planungsschrittes in

Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

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Mögliche Maßnahmen

Gruppe 4:• Bodenaustausch• Bodenüberdeckung• Versiegelung

Gruppe 3:• dichte Vegetation• Mulchabdeckung• Kies, Perlkies• Geogitter mit geringmächtiger Bodenauflage im Bereich von Zierbeeten

• weiterhin Maßnahmen der Gruppe 4

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5. Fachliche Hinweise zur Umsetzung der Sanierung

• 244 Grundstücke mit Sanierungsbedarf (Direktpfad betroffen)

• Problem: schlechte Zugänglichkeit + große Zahl von Grundstücken

• Sorgfältige Sanierungsplanung erforderlich

• Zentrale Projektsteuerung, um qualifizierte Sanierung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten

• Kosten lassen sich erst im Rahmen der Sanierungsplanung abschätzen!

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6. Empfehlungen für die Übergangszeit

• Vermeiden Sie Bodeneingriffe und achten Sie darauf, dass der Boden möglichst dicht bepflanzt ist.

• Verhindern Sie den direkten Kontakt von Kleinkindern mit dem Erdboden.

• Lassen Sie Kinder nicht auf unbedecktem Boden oder zugänglichen Beeten bzw. in Gebüschen spielen.

• Achten Sie darauf, dass Kinder den Erdboden nicht in den Mund nehmen oder verschlucken und dass nach dem Spielen die Hände gewaschen werden.

• Tragen Sie bei der Gartenarbeit Handschuhe und waschen Sie sich nach der Arbeit gründlich die Hände.

• Verzichten Sie auf den Anbau von Gemüse, außer in Töpfen oder Hochbeeten mit schadstofffreiem Boden.

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04.07.2013 Dr. Dietmar Barkowski

Dr. Dietmar Barkowski (Dipl.-Chem.)öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 2, 4 und 5

IFUA-Projekt-GmbHMilser Straße 3733729 Bielefeld

Bodenbelastung in Duisburg

InformationsveranstaltungSporthalle Süd4. Juli 2013

Tel. 0521/977 10-0 / Fax 0521/977 10-20 / Email: [email protected] / http://www.ifua.de

Vielen Dank !

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Schwannstr. 3

40476 Düsseldorf

Telefon 0211 4566-0

Telefax 0211 4566-388

Infoservice 0211 4566-666

[email protected]

www.umwelt.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf

Herrn Stadtdirektor Spaniel Stadt Duisburg Rathaus Burgplatz 19 47051 Duisburg

14.06.2013

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Aktenzeichen IV - 4 - 551.01

bei Antwort bitte angeben

RBe Heleine

Telefon: 0211 4566-269

Telefax: 0211 4566-451

[email protected]

Unterstützung bei Bodenbelastungen in Duisburg Ihr Schreiben vom 26.03.2013

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Spaniel,

Herr Minister Remmel bedankt sich für Ihr Schreiben vom 26.03.2013

und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben weisen Sie auf die im Rahmen der Erstellung einer

digitalen Bodenbelastungskarte für den Siedlungsbereich (BBK-S) der

Stadt Duisburg ermittelten großflächigen Überschreitungen von Prüf-

werten der Bundes-Bodenschutzverordnung hin.

Als wesentliche Belastungsursache wurden dabei vor allem jahrzehnte-

lange Schwermetalleinträge durch Staubniederschläge aus der Bunt-

metallindustrie im Bereich des Duisburger Südens festgestellt. Dieser

Zusammenhang konnte durch gemeinsame Auswertungen der Boden-

werte mit langjährigen Messungen der Staubniederschlagsbelastung

festgestellt werden, ohne dass allerdings eine kausale Zuordnung zu

einzelnen Emittenten als Verursacher und damit als bodenschutzrecht-

lichem Handlungsstörer möglich war.

Um der sich großflächig darstellenden Belastungssituation nicht mit

vielen Einzelanordnungen begegnen zu müssen, wurde in den letzten

Jahren ein gebietsbezogenes Bewertungs- und Maßnahmenkonzept

erarbeitet, das durch das in § 12 LBodSchG verankerte Instrument des

Bodenschutzgebietes umgesetzt werden soll. Die gemeinsame

Durchführung von Sanierungsmaßnahmen erbringt außerdem Syner-

gieeffekte im Hinblick auf ein einheitliches Vorgehen und zur Kostenef-

fizienz. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen Ihrer Arbeitsgruppe

durch das MKULNV mitgetragen und mit Fördermitteln unterstützt.

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Zusammenhang mit den nun umzusetzenden umfangreichen Bo-

densanierungen sprechen Sie die zwei nachfolgend dargestellten kon-

kreten Maßnahmen an und bitten das MKULNV, auch zukünftig die

Maßnahmen durch das Land NRW zu unterstützen.

1. Sanierung von betroffenen Hausgärten in Wahnheim-Angerhausen

Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass eine Umsetzung des gebietsbe-

zogenen Bewertungs- und Maßnahmenkonzeptes nur im Rahmen ei-

ner übergeordneten, konzertierten Sanierungsmaßnahme sinnvoll ist

und nicht den einzelnen Ordnungspflichtigen oder Störern ordnungs-

rechtlich überlassen werden kann. Für eine übergeordnete Maßnahme

sprechen ferner die Nachhaltigkeit (im Falle von Bodenaustausch), die

Gewährleistung einer qualifizierten Gefahrenabwehrmaßnahme und

die verbesserte Überwachungsmöglichkeit.

Da die Bodenbelastungen von der Industrie (ohne konkrete Zuord-

nungsmöglichkeit zu einem einzelnen Betrieb) verursacht wurden, wird

eine koordinierte Durchführung der Sanierungsmaßnahme durch den

nordrhein-westfälischen Altlastensanierungsverband (AAV) mit einer

Übernahme der Kosten für Privateigentümer von Wohngrundstücken

unter Bezug auf die Sonderregelung in § 3 Abs. 4 AAVG für sachge-

recht gehalten. Das MKULNV wird sich daher beim AAV für die Auf-

nahme der Sanierungsmaßnahme in dessen Maßnahmenplan einset-

zen. Eine abschließende Entscheidung ist aber den dortigen Gremien

vorbehalten.

2. Sanierung der städtischen Kleingartenanlagen "Feierabend", "Äh-

renfeld" und "Biegerhof"

Diese Sanierungsmaßnahme wurde von Ihnen über die Dringlichkeits-

liste 2013 für eine Förderung aus dem Altlastenförderprogramm des

MKULNV angemeldet und befindet sich bereits in Vorbereitung.

Im Rahmen des Abstimmungsgespräches mit den Bezirksregierungen

zur Mittelbewirtschaftung 2013 wurde die Sanierungsmaßnahme als

prioritär für eine Förderung vorgeschlagen. Aufgrund des Feststel-

lungserlasses des Finanzministeriums zur Mittelbewirtschaftung des

Haushaltes 2013 standen mir jedoch noch nicht alle im Haushaltsplan

ausgewiesenen Mittel zur Verfügung, so dass die Maßnahme zunächst

zurückgestellt werden musste. Gleichzeitig wurde beim FM um die vor-

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

zeitige Freigabe der gesperrten Mittel gebeten. Dieser Bitte ist das FM

gefolgt und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden mittlerweile die zur

Bewilligung notwendigen Mittel zugewiesen

Für Fragen zur weiteren Begleitung der Maßnahmen steht das

MKULNV auch künftig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lerho